Sachakte

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              Professur für Geographie
              Universitätsarchiv Tübingen, UAT 119/154 · Akt(e) · 1892-1910
              Teil von Eberhard-Karls-Universität Tübingen
              • 1892-1910, Universitätsarchiv Tübingen, UAT 119/ Älteres Kanzleramt, Verwaltungsakten
              • Enthält: Alfred Hettner.- Kurt Hassert.- Karl Sapper.- Carl Uhlig.- Bitte Uhligs um ein Urlaubssemester für eine Forschungsreise nach Deutsch-Ostafrika, 1910.
              Projekt Zeitgeschichte
              1037 · Bestand
              Teil von Stadtarchiv Stuttgart

              Kurzbeschreibung: Im Oktober 1979 beschloss der Gemeinderat, im Rahmen eines Werkvertrags eine stadtgeschichtliche Sammlung mit besonderem Schwerpunkt 20. Jahrhundert einzurichten. Aufgabe dieser Institution sollte nicht nur eine Materialsammlung, sondern in erster Linie die Aufbereitung und Präsentation zeitgeschichtlicher Themen in Ausstellungen sein. Im April 1980 wurde der Journalist und Historiker Dr. Karlheinz Fuchs mit dieser Aufgabe betraut. Ein öffentlicher Aufruf des damaligen Oberbürgermeisters Manfred Rommel mit der Bitte um Überlassung von Dokumenten und Gegenständen aus der NS-Zeit im Frühjahr 1982 erfuhr in der Bevölkerung einen großen Anklang, so dass den Mitarbeitern zahlreiche Objekte für ihre Ausstellungen übergeben werden konnten. Darüber hinaus stellten sich Zeitzeugen für Interviews zur Verfügung. Zwischen August 1982 und Dezember 1984 konnten so fünf Ausstellungen zum Thema "Stuttgart im Dritten Reich" gezeigt werden. Als das Projekt 1984 aufgelöst wurde, stand noch eine Ausstellung aus ("Stuttgart im Krieg - die Jahre von 1939 bis 1945"). Diese wurde unter Federführung der Historikerin Dr. Marlene Hiller von der Bibliothek für Zeitgeschichte anlässlich der 50. Wiederkehr des Kriegsausbruchs im Jahre 1989 nachgeholt. Umfang: 1100 Einheiten / 6,1 lfm Inhalt: Schriftgut: Unterlagen über die Einrichtung des Projekts Zeitgeschichte und seine Mitarbeiter; Planung und Durchführung der Ausstellungen; Sammlung von Ausstellungsobjekten; Leihgaben, Schenkungen und Ankäufe für die Ausstellungen; Interviews mit Zeitzeugen Fotos: Fotos aus den Ausstellungen; Fotos, Kontaktabzüge, Negative, Dias und Fotoalben aus der NS-Zeit Tonkassetten und Tonbänder: Interviews mit Zeitzeugen, Originalaufnahmen aus der NS-Zeit, Radiosendungen, Begleitmusik in den Ausstellungen Videos und Filme: Interviews mit Zeitzeugen, Dokumentarfilme, Spiel- und Fernsehfilme, Aufnahmen zum Projekt Zeitgeschichte Bücher: Bücher aus der NS-Zeit sowie Bücher über die NS-Zeit Plakate und Pläne aus der NS-Zeit Laufzeit: (1891-) 1979-1990 Benutzungshinweise: Einige Einheiten unterliegen noch der 30jährigen Sperrfrist; für drei personenbezogene Einheiten gelten besondere Sperrfristen; bei vielen Fotoeinheiten sind Urheberrechte zu beachten; einzelne Einheiten sind aus konservatorischen Gründen gesperrt. Vorwort: Geschichte des Projekts Im Oktober 1979 beschloss der Gemeinderat den Aufbau einer stadtgeschichtlichen Sammlung, deren besonderer Schwerpunkt auf dem 20. Jahrhundert liegen sollte. Aufgabe dieser Institution sollte nicht nur eine Materialsammlung, sondern in erster Linie die Aufbereitung und Präsentation zeitgeschichtlicher Themen in Form von Ausstellungen sein. Im April 1980 wurde mit dem Historiker und Journalisten Dr. Karlheinz Fuchs ein Werkvertrag abgeschlossen, wonach dieser mit der Erarbeitung einer Konzeption für die stadtgeschichtliche Sammlung mit besonderem Schwerpunkt 20. Jahrhundert ("Zeitgeschichtliche Sammlung") sowie mit der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen zu zeitgeschichtlichen Themen im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt Stuttgart beauftragt wurde. Daneben arbeiteten seit Frühjahr bzw. Herbst 1980 die beiden Historiker Bernd Burkhardt und Walter Nachtmann ebenfalls an dem Projekt mit. Für die Ausstellungsgestaltung und -realisierung wurde der Grafiker Michael Molnar in freier Mitarbeit verpflichtet. Im April 1982 erfolgte die Einrichtung eines Sekretariats. Im August desselben Jahres wurden zusätzlich zwei auf Stundenbasis beschäftigte freie Mitarbeiter eingestellt. Seit Ende 1982 war eine pädagogisch-didaktische Mitarbeiterin im Projekt tätig, deren Stelle im ersten Jahr von der Robert-Bosch-Stiftung und anschließend vom Kulturamt finanziert wurde. Im Frühjahr 1982 erschien in der Presse ein Aufruf des damaligen Oberbürgermeisters Manfred Rommel mit der Bitte, das Projekt Zeitgeschichte durch die Überlassung von Dokumenten und Gegenständen aus der NS-Zeit zu unterstützen. Dieser Aufruf erhielt in der Bevölkerung eine große Resonanz, so dass den Mitarbeitern zahlreiche Objekte für ihre Ausstellungen übergeben wurden. Darüber hinaus stellten sich Zeitzeugen für Interviews zur Verfügung. Ausstellungen Veranstaltungsort aller Ausstellungen war der Tagblatt-Turm in der Eberhardstraße (Kulturzentrum "Kultur unterm Turm"). Dort wurde am 13. August 1982 die erste Ausstellung "Prolog. Politische Plakate der späten Weimarer Republik" eröffnet. Die Begleitausstellung "Völkische Radikale in Stuttgart. Zur Vorgeschichte und Frühphase der NSDAP 1890-1925" wurde vom 12.November 1982 an gezeigt. Beide Ausstellungen liefen bis zum 12.Januar 1983. Die zweite große Ausstellung "Die Machtergreifung. Von der republikanischen zur braunen Stadt" wurde am 28.Januar 1983 eröffnet. Die Begleitausstellung "Friedrich Wolf. Die Jahre in Stuttgart 1927-1933. Ein Beispiel" wurde vom 9.Juli bis zum 13.November 1983 gezeigt. Vom 23.März bis zum 22.Dezember 1984 lief die Ausstellung "Anpassung - Widerstand - Verfolgung. Die Jahre von 1933 bis 1939". Diese Ausstellung umfasste die ursprünglich als einzelne Komplexe vorgesehenen Themen "Alltag", "Widerstand" und "Verfolgung der Stuttgarter Juden" jeweils zwischen 1933 und 1939, wobei Ausblicke in die Kriegszeit die Konsequenzen der nationalsozialistischen Diktatur auch für Stuttgart aufzeigten. Zu allen Ausstellungen erschienen umfangreiche Kataloge (s. Literaturhinweise). Auflösung des Projekts, Ausstellung "Stuttgart im Zweiten Weltkrieg" Wegen der Menge des Materials, aus finanziellen Gründen und auch weil mit dem Projekt Neuland betreten wurde, waren die gesetzten Termine für die einzelnen Ausstellungen nicht einzuhalten. Als die befristeten Arbeitsverträge der Projektmitarbeiter wie geplant Ende März 1984 ausliefen und das Projekt aufgelöst wurde, stand noch eine Ausstellung aus ("Stuttgart im Krieg - die Jahre von 1939 bis 1945"). Diese wurde zur 50. Wiederkehr des Kriegsausbruchs im Jahre 1989 (1.9. - 22.7.) nachgeholt. Das Fachpersonal dafür wurde von der Bibliothek für Zeitgeschichte gestellt, Geld und Räumlichkeiten stellte die Stadt Stuttgart zur Verfügung. Mit dem Ausstellungsprojekt beauftragt wurde die Historikerin Dr. Marlene Hiller von der Bibliothek für Zeitgeschichte. Weitere Mitarbeiter waren Chris Glass, Dr. Benigna Schönhagen und Stefan Kley. Auch hier erschien ein Begleitbuch zur Ausstellung. Inhalt des Bestandes: Der Bestand beinhaltet zum einen Unterlagen und Akten, die von den Mitarbeitern des Projekts Zeitgeschichte im Rahmen ihrer Arbeit produziert wurden. Dazu zählt die Korrespondenz mit Leihgebern und Interviewpartnern, aber auch Schriftwechsel mit der Verwaltung über die Überlassung von Büroräumen, das Sammeln von Informationsmaterial und ähnliches. Den weitaus größten Teil des Bestands machen jedoch die gesammelten Gegenstände, Fotos, Ton- und Filmkassetten sowie Bücher aus, die für die einzelnen Ausstellungen durch Schenkung, Ausleihe bzw. Ankauf erworben wurden. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die zahlreich geführten Interviews mit Zeitzeugen, die zum Teil in Form von Videokassetten vorliegen, zum größten Teil aber in Form von Tonkassetten, die größtenteils nachträglich digitalisiert wurden und nun in Form von mp3- bzw. wav-Dateien benutzbar sind. Dies gilt jedoch nur für Tonkassetten mit Zeitzeugen-Interviews. Tonkassetten mit anderen Inhalten (z.B. Musik, Industriegeräusche, Auszüge aus Reden) bzw. Tonkassetten, auf denen Sendungen des (heutigen) SWR aufgezeichnet sind, wurden nicht digitalisiert, da sie auch andernorts (zum Beispiel im Rundfunkarchiv) verfügbar sind. Für einen Teil der geführten Interviews wurden durch die Projektmitarbeiter (teilweise jedoch unvollständige) Transkriptionen angefertigt. Der ursprüngliche Plan, einen Extraband mit den geführten Interviews herauszugeben, konnte nicht mehr verwirklicht werden. . Weitere Hinweise zum Bestand und zu seiner Benutzung: Der Bestand umfasst insgesamt 1100 Einheiten. Die schriftlichen Unterlagen haben einen Umfang von 6,1 laufenden Metern. Dazu kommen sieben Fotoalben, 297 Fotomappen, ein gerahmtes Foto, 665 Dias, 107 Einheiten mit Negativen, vier Filme, 58 Postkarten, 20 Ton- bzw. Magnetbänder, 56 Videokassetten, 331 Tonkassetten und 59 Bücher. Die eigentliche Laufzeit erstreckt sich von 1979 bis 1990, wobei der Bestand Vorakten bzw. Dokumente, Bücher, Fotos usw. enthält, die in der Zeit vor 1945 entstanden sind und bis in Jahr 1891 zurückreichen. Die Unterlagen wurden im Mai 1987 vom Kulturamt an das Stadtarchiv übergeben. Da eine Ordnung bzw. Klassifizierung fehlte, musste diese anhand des vorhandenen Materials selbst vorgenommen werden. Ein Teil der Unterlagen ist aufgrund der allgemeinen 30jährigen Sperrfrist für Sachakten noch gesperrt. Bei den zahlreich vorhandenen Fotos, die im Fotoarchiv gelagert werden, müssen Urheberrechte beachtet werden. Bestellen Sie die gewünschten Einheiten bitte nach folgendem Muster: Projekt Zeitgeschichte - 1037 - Nummer der Einheit Fotos sind über die Signaturen FM 132/1-297 bzw. FR 132/1 (gerahmtes Foto) zu bestellen, Dias über die Signaturen FD 132/1-9, Fotoalben über die Signaturen FA 132/1-7, Filme über die Signaturen FF 132/1-4, Negative über die Signaturen FN 132/1-107, Postkarten über die Signaturen FP 132/1-14, Digitalisate über die Signaturen 1037_E_41-372, Bücher über die Signaturen KE 12/1-59. Die Ton- und Videokassetten sowie die Tonbänder können aus konservatorischen Gründen nicht bestellt werden. Wenn Sie sich auf Unterlagen aus dem Bestand beziehen, fügen Sie bitte einen Quellennachweis nach folgendem Muster an: Quelle: Stadtarchiv Stuttgart - 1037 - Nummer der Einheit Weitere Akten bzw. Plakate zum Projekt Zeitgeschichte befinden sich im Bestand 17/2, Hauptaktei (Nr. 594-596), im Bestand 132/1, Kulturamt (Nr. 274, 302-305), im Bestand 2134, Nachlass Wilhelm Kohlhaas (Nr. 11), im Bestand 2154 Nachlass Karl-Heinz Gerhard (Nr. 5) sowie im Bestand 9401, Plakatsammlung (M 96 und M 828). Stuttgart, im Mai 2007 Elke Machon Literaturhinweise: "Ausstellungsreihe Stuttgart im Dritten Reich - Prolog - Politische Plakate der späten Weimarer Republik", hg. vom Projekt Zeitgeschichte im Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, 1982 "Ausstellungsreihe Stuttgart im Dritten Reich - Völkische Radikale in Stuttgart, zur Vorgeschichte und Frühphase der NSDAP 1890-1925", Begleitausstellung zum Prolog - Politische Plakate der späten Weimarer Republik, hg. vom Projekt Zeitgeschichte im Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, 1982 "Ausstellungsreihe Stuttgart im Dritten Reich - Die Machtergreifung, von der republikanischen zur braunen Stadt", hg. vom Projekt Zeitgeschichte im Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, 1983 "Ausstellungsreihe Stuttgart im Dritten Reich - Friedrich Wolf, Die Jahre in Stuttgart 1927-1933, ein Beispiel", hg. vom Projekt Zeitgeschichte im Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, 1983 "Ausstellungsreihe Stuttgart im Dritten Reich - Anpassung, Widerstand, Verfolgung, Die Jahre von 1933 bis 1939", hg. vom Projekt Zeitgeschichte im Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, 1984 "Stuttgart im Dritten Reich", zur Rezeption und Resonanz des Ausstellungszyklus, ein Bericht von Claudia Pachnicke, hg. vom Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart, 1986 "Stuttgart im Zweiten Weltkrieg", Katalog, hg. von Marlene P. Hiller, Gerlingen 1989

              Promotionswesen
              Universitätsarchiv Freiburg, B0001 / 3741 · Akt(e) · 1934-1944
              Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

              Enthält: Promotionsordnungen, Gebühren; Rechtsgutachten über Prüfungsgebühren (Fritz Marschall von Bieberstein, van Calker), 1934; Erlaß des Ministers des Kultus zu Prüfungsinhalten (Weltanschauung und Politik) in Prüfungen mit Nebenfach Philosophie, 1934; Ergänzung der Promotionsordnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (Entzug des Doktorgrades), [1934]; Anfrage des Reichsministeriums zu Philosphie als Pflichtprüfungsfach bei Doktorprüfungen und Antworten der Fakultäten, 1935; Anfrage des Amtsgerichts Mannheim zum Führen des ProfMedizinischen Fakultät, 1935; Studien- und Prüfungsordnung der medizinischen Fakultät, 1932; Erlaß zur Weiterleitung von Doktor- und Diplomarbeiten an das Reichsplanungsamt; Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 4.9.1939 bezüglich Promotionen; Führung eines Titels und Dr. des.; Bericht über die Einnahmen der Universitäts-Bibliothek 1929/30-1934/35, 1935; Prüfungsbefugnis nichtarischer Hochschullehrer, 1935; Erlaß es Reichministers bezüglich Promotions- und HabilitationsgÜbersicht der Promotionsgebühren 1932-1934; Annahme jüdischer Doktoranden, 1935; Veröffentlichung von Dissertationen zu Volkstums- und grenzdeutschen bzw. auslandsdeutschen Grenztumsfragen, 1936; Nostrifikation von ausländischen Doktortiteln, 1936; Verbot der Vergabe von Dissertationsthemen, die Auslandsreisen erfordern, 1936; Tragen äußerer (Ab-)Zeichen der Promovierten (Ring und Birett); Erneuerung von Diplomen zum goldenen Doktor-Jubliäum; Abfassung von Dissertationen in anderen Sprachen als Deutsch; ProFakultät, 1939; Grundsätze die bei der Neufassung der Promotionsordnungen zu berücksichtigen sind, [1939]; Erleichterungen bei den Doktorexamina für Mediziner, 1939; Verwendung von Kolonial-Terminologie in Bezug auf die Ostexpansion in Dissertationen, 1940; Anfrage der Gestapo Bielefeld bezüglich möglichen Freiburger Doktoren, 1940; Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaften, 1938; Übersendung von Doktorurkunden, 1941; Rundschreiben der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums Dissertationen weltanschaulichen oder politischen Inhalts, 1941; Erleichterungen für Kriegsteilnehmer bei Ablegung der Doktorprüfung, 1942; Drucklegung von Dissertationen über historisch-politische Stoffe, Volkstums-, Grenz- und auslandsdeutsche Fragen oder auslandsdeutsche Fragen, 1943; Entziehung akademischer Grade von Ausgebürgerten, 1943; Genehmigung von Promotionen durch die französiche Militärregierung, 1945; Einzelfälle, die die Promotion gegen Verzicht auf die Approbation bzw. wegen nichterfüllung Martin Jacobi (03.02.1909), Raphael Landau (02.05.1907 - Feb. 1969), Hans Mansfeld (14.05.1911-28.02.2002), Marianne Boiselle (11.01.1909-07.07.1992); Sonderfälle (u.a. abgelehnte Promotionen): Anton Bauer, Beate Behrend, Bohnstedt, Erich Brenneisen, Josef Decking, Felix Dreyer, Otto Feger, Kletus Fischer, Ernst Fleischhauer, Hermann Freudenberg, Dominik Garantsch, Hildegard Griebel, Albert Griesbach, Haarmann, Liselotte Hesse, Highby; Ferdi Himpele, Hermann Hoberg, Paul Hundeck, Ulrich Janssen, Carl KesKraus, Hans Kronheim, Heinrich Kunath, Bernhard Lantzsch, Erwin Leser, Luckner, Mack, Johannes Majic (09.01.1914), Mellon, Ernst Nitschke, Otto Nuss, Ludwig Obermann, Hugo Ohntrup, Hans Pfitzner, Puttfarken, Rudolf Rasch, Emil Reisser, William Robertson, Schahien, Elisabeth Schmid, Heinrich Schmidt, Joseph Schneiders, Hermann Schnell, H. Schwarz, Heinrich Seeling (06.09.1906), Willi Seidel, Indra Sen, John Redford Shatteicher; August Wilhelm Sohn, Thomas Sommer, Sorkin, Karl Thimm (*03.08.1909), VermehrenWassner, Ilse Zimmermann, Darin: Ludwig Aschoff, Zur neuen Studien- und Prüfungsordnung der Mediziner, Sonderdruck aus: Praemedicus 11; Gutachten von Bauch zur Dissertation "Die Raumdarstellung in der englischen Landschaftsmalerei" von Thomas Sommer, 1939;

              BArch, R 1507 · Bestand · 1920-1934
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unter‧richtete die Reichsregierung über alle die innere Lage des Deutschen Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensam‧melstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Gehei‧men Staatspolizeiamt auf Bestandsbeschreibung: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unterrichtete die Reichsregierung über alle, die innere Lage des Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Geheimen Staatspolizeiamt auf. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): 1919-1933 (1.584): Dienststellenverwaltung 1920-1930 (11), Polizei und bewaffnete Macht, Nachrichtenwesen 1919-1930 (38), Rechtsnormen 1920-1930 (50), internationale Verhandlungen und Verträge 1920-1929 (6), Überwachung ausländischer Tätigkeit im Reich 1920-1930 (59), Abwehr 1920-1930 (12), Verkehr mit Waffen 1920-1930 (23), wirtschaftliche Verhältnisse in ihren Wirkungen auf die öffentliche Ordnung 1920-1929 (19), politische Bewegung 1920-1933 (52), Wahlen, Wahlergebnisse, Regierungsbildungen 1920-1930 (19), Parteien 1920-1930 (8), Die Internationalen 1925-1929 (2), Organisationen und Bewegungen politischer Art au‧ßerhalb der Parteien 1920-1930 (126), Gewerkschaften 1921-1929 (7), internationale Ver‧bindungen mit wirtschaftlichen Organisationen 1921-1927 (2), Offiziers- und Soldatenverei‧nigungen 1921-1930 (10), Erwerbslosenbewegung und Demonstrationen 1920-1925 (2), Organisationen, Institute und Bewegungen mit bestimmten einzelnen Zielen 1920-1931 (13), pazifistische Bewegung 1922-1927 (2), Presse 1920-1924 (2), besetzte sowie abgetretene Gebiete, Ostpreußen 1920-1928 (12), Ausland 1920-1929 (32), Sachakten über bestimmte Einzelvorgänge 1922-1933 (55), Materialsammlung über bestimmte Einzelpersonen 1920-1933 (978), Personalakten o.Dat. (44) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): 1920-1933 (99): Lageberichte 1920-1929 (57), Meldungen der Nachrichtensammelstelle 1929-1933 (42) Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): 1919-1931 (297): Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1919-1931 (203), Kommunistische Internationale und ausländische kommunistische Parteien 1920-1927 (10), der KPD nahe stehende Organisa‧tionen 1921-1930 (52), andere Parteien und Organisationen 1920-1934 (16), Lichtbilderkartei der Nachrichtenstellen der Länder 1924-1929 (2), Personalakten 1920-1933 (14) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): Findbuch (1940) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): Publikationsfindbuch: Lageberichte (1920-1929) und Meldungen (1930-1933) des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung und Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern. Bestand R 134 des Bundesarchivs in Koblenz. Mikrofichesausgabe, hg. v. Ernst Ritter, München 1979 Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): Findbuch (1968) Zitierweise: BArch, R 1507/...

              Reichsnährstand (Bestand)
              BArch, R 16 · Bestand · (1913-) 1933-1945 (1947-1955)
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 1933 nach Gleichschaltung der standespolitischen Interessenvertretungen als zwangsweiser Zusammenschluss aller in der Landwirtschaft und im Landhandel Beschäftigter, landwirtschaftliche Produkte weiterverarbeitender oder verteilender natürlicher und juristischer Personen einschließlich der landwirtschaftlichen Genossenschaften, Verbände und Vereinigungen zur "Betreuung" des Landvolkes gebildet; Kompetenzen vorwiegend auf dem Gebiet der Erzeugungs- und Absatzlenkung sowie der Preisregelung; organisiert als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit durch den Reichskanzler ernanntem Reichsbauernführer (Walther Darré, ab 1942 Backe) an der Spitze. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ins Bundesarchiv gelangt sind nur Restunterlagen der Reichsnährstandsverwaltung. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Sachakten des Stabsamtes bzw. Verwaltungsamtes durch Kriegseinwirkungen weitgehend vernichtet worden sind. Die Akten, die zum größten Teil aus dem Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau stammen sind mit mehreren Abgaben über das Bundesministerium für Ernaährung, Landwirtschaft und Forsten ins Bundesarchiv gelangt, ergänzt durch wenige Bände aus US-Rückgaben. Neben den wenigen Akten des Potsdamer Bestandes 36.03. erhielt der Bestand erheblichen Zuwachs durch die 2005 erfolgte Abgabe von ca. 18 000 Personalakten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Inhaltliche Charakterisierung: In der Masse umfasst das Registraturgut sog. Kreiswirtschaftsmappen (ca. 1000) mit Angaben über Zahl und Größe der bäuerlichen Betriebe, über Bodennutzung, Viehbestand und Erträge in den Kreisbauernschaften sowie in geringerem Umfange Generalakten des Verwaltungsamtes und des Stabsamtes der Zentrale des Reichsnährstandes zu folgenden Hauptsachbetreffen: Zusammenstellungen über die Ernährung und Landwirtschaft fremder Staaten, Filmeinsatz zu Werbezwecken, Rednerorganisation, Veröffentlichungen und Druckschriften 1933-1945, Allgemeine Verwaltung, Generaljustiziariat, Rechtsangelegenheiten 1934-1945, Rechts- und Dienstverhältnisse der im Reichsnährstand Beschäftigten, dabei auch personeller Aufbau in Österreich und Böhmen und Mähren 1894-1945, Ausbildungsrichtlinien, Prüfungsordnung 1935-1945, vermögensrechtliche Verhältnisse der Bediensteten, Versicherung, Stellenpläne 1901-1945, Rechts- und Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten 1934-1944, Tätigkeitsberichte der einzelne Landesbauernschaften v.a. der Landeshauptabteilungen I 1934-1941, Landarbeiterwohnungsbau 1935-1940, Betreuung von Frauen, Kindern und Jugendlichen auf dem Lande 1935-1944, Nachwuchsgewinnung und Berufserziehung; Arbeitseinsatz 1941-1945, Wirtschaft; Bewirtschaftung einzelner Produkte, Marktberichte 1933-1938, 1944-1947, Ernährungssicherung, dabei UK-Stellungen in den Betrieben der Ernährungswirtschaft 1935-1944 Überliefert sind darüber hinaus ca. 18000 Personalakten (zum Teil noch unerschlossen) Erschließungszustand: Findbuch (1981), Findkartei für den als 36.03 im Zentralen Staatsarchiv der DDR verwahrten Teilbestand (1961) Zitierweise: BArch, R 16/...

              Reichsorganisationsleiter der NSDAP (Bestand)
              BArch, NS 22 · Bestand · 1928-1944
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 1928 aus dem 1926 erstmals erwähnten Organisationsausschuss der Partei hervorgegangen; 1928-1932 unter der Leitung von Gregor Straßer, der die Verbindung der technisch-organisatorischen mit der politischen Leitung der NSDAP anstrebte, und 1932-1945 von Robert Ley; ab 1933 verantwortlich für die Bearbeitung aller Organisationsfragen der Partei, die Auswahl und Schulung des Führungskorps der NSDAP; organisatorisch und politisch unterstellt waren die Hauptämter für Volkswohlfahrt, für Volksgesundheit, für Kriegsopfer, für Beamte, für Erzieher, für Kommunalpolitik und für Technik sowie der NSD-Studentenbund und die NS-Frauenschaft. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut der Reichsorganisationsleitung hat die Kriegszeit offenbar zu einem guten Teil unversehrt überstanden. Das Schicksal der Akten seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in der Nachkriegszeit. Nach seiner Beschlagnahme durch amerikanische Truppen in München wurde der Hauptteil des Bestandes in das amerikanische Document Center nach Berlin (BDC) verbracht, während die Akten des Hauptamtes Organisationsleitung der Reichsparteitage sowie die im Anhang zum Bestand aufgeführten Unterlagen der Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen in die USA gelangten. Den Teilbestand des Berlin Document Centers erhielt das Bundesarchiv zusammen mit einer größeren Schriftgutrückgabe im September 1962, während die in die USA verbrachten Unterlagen teils schon 1959 aus Alexandria/Va. mit dem sogenannten "NS-Mischbestand", teils erst 1967 von der Library of Congress über das Nationalarchiv in Washington zurückgegeben wurden. Mit der Wiedervereinigung gelangten 1990 weitere Akten des Reichsorganisationsleiters der NSDAP aus dem Zentralen Staatsarchiv der DDR (ZStA) sowie dem NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Den im September 1962 dem Bundesarchiv übergebenen Akten hatte das Berlin Document Center (BDC) ein Abgabeverzeichnis beigefügt, das bis zur endgültigen Erschließung des Bestandes als vorläufiges Archivverzeichnis diente. In ihm waren die Akten nur sehr summarisch verzeichnet; neben stichwortartigen Sachbetreffen waren anstelle eines Aktentitels häufig nur die aktenführende Stelle oder der Korrespondenzpartner genannt. So ist es verständlich, dass schon bald nach Übernahme des Bestandes die Bestrebungen einsetzten, ein archivischen Ansprüchen genügendes Aktenverzeichnis zu erstellen. Diese Bemühungen gediehen jedoch zunächst nicht über begrenzte Einzelaktionen hinaus, die jeweils nur einzelne Aktengruppen umfassten. Die endgültige Ordnung und Verzeichnung des Gesamtbestandes konnte erst in den Jahren 1987-1990 durchgeführt und abgeschlossen werden. Da ein Aktenplan nicht vorhanden war und der Bestand in der vom Document Center abgegebenen Form größtenteils keine verwertbare Ordnungsstruktur aufwies, musste er von Grund auf neu geordnet werden. Die Klassifikation des Bestandes orientierte sich zunächst an den oben dargestellten drei Hauptphasen der organisatorischen Entwicklung der Dienststelle, welche die Aktenführung nachhaltig beeinflussten. Unterhalb dieser zeitlichen Gliederung bildeten die aktenführenden Organisationseinheiten der Dienststelle das nächste Ordnungskriterium. Innerhalb der so gebildeten Teilbereiche wurde eine Aktenordnung nach einem möglichst "logischen Gefälle" angestrebt. Dieses ergab sich vielfach relativ zwanglos durch einfache Reihung der vorliegenden zahlreichen Korrespondenzserien mit den einzelnen Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung, mit Dienststellen der Reichsleitung, den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP, den Gauleitungen sowie mit Reichs- und Landesbehörden, kommunalen Dienststellen, Organisationen des privaten Rechts und Einzelpersonen. Den Korrespondenzserien und Sachakten der Hauptämter der Reichsorganisationsleitung wurden jeweils die von ihnen herausgegebenen Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben usw. vorangestellt. Die Ordnung des Schriftguts innerhalb der Aktenbände wurde im allgemeinen beibehalten. Aus konservatorischen Gründen wurde jedoch das größtenteils in Stehordnern abgelegte Schriftgut vorläufig in Juris-Mappen umgebettet, wobei aus technischen Gründen vielfach eine Aufteilung des Inhalts der Ordner auf jeweils zwei oder mehrere Bände notwendig wurde. Darüberhinaus wurden offensichtliche Fehler in der Aktenführung bereinigt, was gelegentlich die Trennung oder Zusammenfügung von Bänden oder Vorgängen zur Folge hatte. Eine grundsätzliche Neuordnung erfuhren lediglich die in zahlreichen Stehordnern als Mehrfachschriftgut vorgefundenen, nach unterschiedlichen Ordnungsgesichtspunkten formierten Sammlungen von Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben, Mitteilungen usw. Sie wurden nach den herausgebenden Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung gegliedert und - ohne weitere Aufspaltung nach dem (ohnehin nicht immer feststellbaren) Charakter der einzelnen Verlautbarungen - zu rein chronologischen Serien geordnet. Im Bundesarchiv Berlin wurden die Verzeichnungsangaben mit Hilfe eines Retrodigitalisierungsverfahrens in die Datenbank eingelesen und für die Erfordernisse der Herstellung eines Online-Findbuchs als zusätzlicher Recherchequelle bearbeitet. Die Aktenzugänge aus den Sammlungen des NS-Archivs des MfS sowie den personenbezogenen Sammlungen des ehemaligen Berlin Document Center (BDC) wurden anlässlich der Digitalisierung mit Hilfe der Datenbank in das vorhandene Klassifikationsschema integriert. Dem Aktenbestand angefügt wurde die von der Reichsorganisationsleitung angelegte umfangreiche Presseausschnittsammlung. Inhaltliche Charakterisierung: Registratur bis zur Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung 1927-Juli 1932 (56): Organisationsabteilung I (Reichsorganisationsleiter I) 1927-1933 (49); Organisationsabteilung II (Reichsorganisationsleiter II) 1931-1932 (7): Wirtschaftspolitische Abteilung 1931-1932 (3), Ingenieurtechnische Abteilung 1931 (1), Agrartechnische Abteilung 1929-1931 (3). Registratur von der Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung bis zum Rücktritt Gregor Straßers Juli-Dez.1932 (27): Hauptstabsleiter 1930-1932 (6), Hauptabteilung I (Reichsinspektion I) 1932-1933 (8), Hauptabteilung II (Reichsinspektion II) 1932 (3), Hauptabteilung III 1932-1933 (9), Hauptabteilung V 1932 (1). Registratur 1932-1945 (810): Reichsorganisationsleiter (bis Nov.1934: Stabsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1932-1944 (8); Stabsleiter / Hauptstabsamt / Hauptdienstleiter / Hauptgeschäftsführung, Dienststellenverwaltung 1932-1943 (35); Aufgabenverwaltung 1931-1943 (176), Zentralamt 1941-1943 (2), Verwaltungsamt 1941-1943 (2), Hauptorganisationsamt (bis Nov.1934: Organisationsamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1944 (203); Amt Ausbildungswesen / Ausbildungsleiter 1934-1943 (34), Amt Organisationsschriftgut 1934-1943 (17), Amt für Statistik / Statistisches Amt 1935-1936 (1); Hauptamt Organisationsleitung der Reichsparteitage 1934-1941 (30); Hauptpersonalamt (bis Nov.1934: Personalamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1945 (30); Hauptschulungsamt / Reichsschulungsamt / Reichsschulungsleiter (bis Nov.1934:Reichsschulungsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1943 (151); Mobilmachungs- und Abwehrbeauftragter 1941-1943 (1); Sonderreferat Gemeinschaftshäuser 1940-1942 (34). Presseausschnittsammlung 1933-1942 (317): Staat und Gesellschaft im Deutschen Reich 1933-1942 (57), NSDAP mit Gliederungen und angeschlossenen Verbänden 1933-1942 (20), "Deutsche Weltgeltung", Materialsammlung über Deutschtum im Ausland 1937-1941 (39), Volkstumsarbeit bei den deutschen Volksgruppe im Ausland 1939-1941 (32), Deutsche Kultur im Ausland (Leistungen von Auslandsdeutschen und im Ausland tätiger Deutscher) alphabetisch (20), In-und ausländische Persönlichkeiten 1937-1942 (20), Staat und Gesellschaft im Ausland 1933-1942 (95), Zweiter Weltkrieg (Vorgeschichte, Ausbruch, Anfangsjahre) 1939-1941 (34). Anhang: Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen 1937-1944 (19). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1992) Zitierweise: BArch, NS 22/...

              Reichspatentamt
              BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

              Reichsschriftumskammer (Bestand)
              BArch, R 56-V · Bestand · 1933-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 01. November 1933 [1] wurde die Reichsschrifttumskammer errichtet. In ihr sollten "sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeiten" [2] zusammengefasst werden. Dazu gehörten aber nicht Zeitungen und Zeitschriften, die als Presseerzeugnis galten und daher unter der Aufsicht der Reichspressekammer standen. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kammern wurde in der "Gemeinsamen Bekanntmachung über die Eingliederungspflicht von Betriebs- und Verlagsunternehmen bei der Reichsschrifttums- oder Reichspressekammer vom 4. April 1934" [3] geregelt. Zu Beginn beschränkte sich die Erfassung der auf dem Gebiet der Literatur tätigen Berufsangehörigen nur auf den Reichsverband deutscher Schriftsteller. Dies änderte sich aber bereits zum 22. Dezember 1933 mit der "Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskammer" [4]. Damit wurden bestehende Berufsverbände wie der "Verband der Deutschen Volksbibliothekare E.V.", der "Verein Deutscher Bibliothekare E.V.", die "Reichsfachschaft Buchhandel im Deutschen Handlungsgehilfen-Verband" in die Reichsschrifttumskammer integriert. Deren Mitglieder wurden Kammerangehörige und unterstanden somit der Disziplinargewalt der Kammer. Des Weiteren wurden neue Arbeitsgemeinschaften gebildet bzw. verschiedene Berufsgruppen in Verbänden zusammengeschlossen. Dazu gehörten u.a. die "Deutschen Buchgemeinschaften" und die "Gesellschaft der Bibliophilen". Die deutschen Volksbüchereien sollten vom Deutschen Gemeindetag zusammengefasst werden, "um sie der Reichsschrifttumskammer einzugliedern"[5]. Wie in allen anderen Kulturbereichen auch war die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer zwingend notwendig, um nicht mit einem faktischen Berufsverbot belegt zu werden. So sorgte die "Anordnung über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vom 30. Juli 1934"[6] dafür, dass die Verlags- und Buchhandelsunternehmen nur mit Mitgliedern der RSK in Geschäftsverbindungen treten durften. Zur leichteren Durchführung dieser Anordnung mussten alle Mitglieder "auf ihren geschäftlichen Briefsachen die Mitgliedsnummer ihres zuständigen Fachverbandes"[7] angeben. Verstöße dagegen sollten mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Auskünfte über Autoren und Übersetzer erfolgten auf Anfrage der "Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller" durch die Verlage. Für eine Mitgliedschaft mussten die Autoren ohnehin beträchtliche persönliche Auskünfte bzw. Gutachten geben (u.a. Gutachten der NSDAP, der Gestapo und der zuständigen Landesleitung der RSK[8]). "Unzuverlässigen" Autoren wurde mit der Verweigerung der Mitgliedschaft somit die Ausübung ihres Berufs verboten. Die abgelehnten Antragsteller sowie Ausschlüsse aus der RSK wurden im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, im Großdeutschen Leihbüchereiblatt und in den Zeitschriften "Der Schriftsteller" und "Der Autor" veröffentlicht. Neben der berufsständischen Vertretung und Betreuung hatte die RSK die Aufgabe eine "Liste über die schädliche und unerwünschte Literatur" zu führen, die 1936 zum ersten Mal im Druck erschien. Die Entscheidung über Buchverbote lag aber im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. "Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, [...] ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII), das sich zur Lösung dieser Aufgabe der beim Ministerium errichteten Reichsschrifttumsstelle bedient."[9] Der organisatorische Aufbau [10] bestand auf der Leitungsebene aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Altpräsidenten und Präsidialrat. Der erste Präsident Hans Friedrich Blunck wurde im Oktober 1935 von Hanns Johst ersetzt. Blunck erhielt den Titel des "Altpräsidenten" und wurde mit der Betreuung der Auslandsbeziehungen der Kammer beauftragt. Die Geschäftsstelle gliederte sich in fünf Abteilungen: I. Zentralabteilung II. Gruppe Schriftsteller III. Gruppe Buchhandel IV. Buchwerbung V. Büchereiwesen VI. Adress- und Anzeigenbuchgewerbe VII. Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels Der regionale Unterbau bestand aus den Landesleitungen der Kammer im jeweiligen Gau. An diese waren die Aufnahmeanträge, allgemeine Schrifttumsanfragen und Berufsangelegenheiten zu richten. Anmerkungen [1]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797 [2]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [3]Das Recht der Reichsschrifttumskammer, S. 21-22 [4]ebd., S. 12-17 [5]ebd., S. 14 [6]ebd., S. 37-38 [7]ebd., S. 38 [8]R 56 V/170 [9]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [10]Beschreibung nach Handbuch der Reichskulturkammer, S. 135-200 Übersicht über die Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer Präsidenten Dr. Hans Friedrich Blunck (ab. Okt. 1935 "Altpräsident"), 1933 - Okt. 1935 Hans Johst, Okt. 1935 - 1945 Vizepräsidenten Dr. Heinz Wismann, 1933 -1937 Wilhelm Baur, 1938 - 1945 Karl Heinz Hederich, 1937 - 1938 Geschäftsführer Prof. Richard Suchenwirth (1. Geschäftsführer), 1935 Günter Haupt (2. Geschäftsführer), 1935 Karl Heinl, 1936 - Mai 1937 Wilhelm Ihde, Mai 1937 - Dez. 1943 Günther Gentz, Jan. 1944 - 1945 Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenüberlieferung in dem alten Koblenzer Bestand R 56 V (siehe dazu im Publikationsfindbuch Nr. 31) war im Gegensatz zu den anderen Kulturkammern recht umfangreich (Archivnummern R 56 V/1-196). Diese wurden in der vorliegenden Verzeichnung mit übernommen. Die in den Sammlungen "Reichsschrifttumskammer" des ehem. Berlin Document Center vorliegenden Sachakten wurden ausgesondert, neu verzeichnet und dem Bestand zugeordnet. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um: 1.) Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen 2.) Aufnahmen in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" 3.) Meinungsverschiedenheiten (Streitsachen) zwischen Schriftstellern und Verlegern 4.) Korrespondenz zwischen der Hauptdienststelle der RSK und ihren Landesleitungen in den einzelnen Gauen. Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Hinweise auf die BDC-Bestände sind bereits im Findbuch R 56 [11] enthalten. Die dort genannten Titel geben jedoch nicht das gesamte Spektrum der hier verzeichneten Akten wieder. Zum einen war dies die "Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen" (R 56 V/215-827), bei denen die Verlage die RSK lediglich über Neuauflagen und Herausgaben informierten. Zum zweiten nahm die RSK, meist auf Vorschlag des RMVP, verschiedene Bücher (meist ausländische) in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" auf, was einem Verbot gleichkam. Diese Unterlagen wurden in die Serie "Aufnahme in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums".- Einzelfälle geordnet. In den Akten vorgefundene Belegexemplare wurden darin belassen und in den Enthält-Vermerk aufgenommen. Die Klassifikation von Wolfram Werner, "die sich nicht streng nach der Verwaltungsstruktur richtete"[12], musste um den Bereich "Geschäftsführung" erweitert werden, da sich während der Verzeichnung herausstellte, dass die in den Akten vorliegenden Streitsachen nicht in dieses Schema passten. Lt. "Handbuch der Reichskulturkammer" war für "Meinungsverschiedenheiten zwischen Schriftstellern einerseits, Verlegern und sonstigen Verwertern schriftstellerischer Arbeiten andererseits"[13] eine Schlichtungsstelle zuständig, die dem Rechtsreferenten angegliedert war. Dieser Rechtsreferent wiederum war unmittelbar der Geschäftsführung der RSK unterstellt [14]. Daher wurde die Geschäftsführung in die 3 Bereiche "Rechtsreferent", "Referent für Überwachung" und "Referat Nachrichtenstelle und Statistik" untergliedert. Der Klassifikationspunkt "Rechtsreferent wurde in die Bereiche "Allgemeine Rechtsfragen der Kammer" (R 56V/1050 und in die sog. "Schlichtungsstelle" (Streitsachen) eingeteilt. Um die Einheitlichkeit zu bewahren, ist der alte Klassifikationspunkt "Überwachung und Verbot von Schrifttum" in den Punkt "Referent für Überwachung" verschoben worden. Für Streitsachen zwischen einzelnen Schriftstellern war wiederum nicht die Schlichtungsstelle in der Geschäftsführung zuständig, sondern die Abteilung II (Gruppe Schriftsteller), die sich unterteilte in "Fachliche, Rechtliche und Soziale Betreuung der Schriftsteller". Die alte Klassifikation entsprach nicht so stringent diesen einzelnen Bereichen. Die neu verzeichneten Akten machten dies aber nötig. Der alte Klassifikationspunkt "Einzelne Schriftsteller, insbesondere Mitgliedschaftsangelegenheiten" wurde in "Fachliche Betreuung, auch Mitgliedschaftsangelegenheiten" unbenannt. Als zweiter Klassifikationspunkt ist "Rechtliche Betreuung" eingefügt worden. Die restlichen Klassifikationspunkte der "Gruppe Schriftsteller" sind beibehalten worden. Anmerkungen [11]Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31, Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern, S. 119 [12]ebd., S.93 [13]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 140 [14]ebd. Zitierweise BArch R 56-V/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch zur Reichskulturkammer (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-V/...

              Reisekopiebuch
              Universitätsarchiv Mainz, NL 47/24 · Akt(e) · 1895-1899
              Teil von Johannes Gutenberg-Universität Mainz
              • 2 Reiskopierbücher mit verschiedenen Einträgen
              • 1895-1899, Universitätsarchiv Mainz, NL 47 Nachlass Karl Sapper (1866-1945)
              Reisetagebuch und Brief
              Universitätsarchiv Tübingen, UAT 407/105 · Akt(e) · 1897-1901
              Teil von Eberhard-Karls-Universität Tübingen
              • Enthält: Reise nach Heringsdorf, 1897; Reise in die Sächsische Schweiz, 1899; Brief an Dr. Bruno Wille, 7.12.1901.
              • 1897-1901, Universitätsarchiv Tübingen, UAT 407/ Edwin Hennig (1882-1977), Nachlass
              Rhodesien
              BArch, NS 52/29 · Akt(e) · Juni 1941
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält nur: Dr. Wengler: "Nordrhodesien. Organisation und Rechtszustand"