Samoa

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      Samoa

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        Wirtschaftspolitik
        HZAN La 140a Bü 97 · Akt(e) · 1879, 1880-1881
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)

        Enthält: 1. W. Lexis, Eröterungen über die Währungsfrage, Separatabdruck, Leipzig o. D. 2. Ein Beitrag zur Frage der Goldwährung im deutschen Reiche, Berlin 1880. 3. Schneegans, Kauffmann und Leiber, Die gesetzliche Stellung der Französischen Actien-Gesellschaften, Straßburg 1881. 4. C. Fürst zu Isenburg-Birstein, Was rettet die Gesellschaft? Mainz 1881. 5. J. Rosenthal, Bier und Branntwein und ihre Bedeutung für die Volksgesundheit, Berlin 1881. 6. H. V. von Unruh, Die volkswirtschaftliche Reaction, Berlin 1875. 7. S. Dana Horton, Das Geld und das Gesetz, Köln 1881. 8. G. Tuch, Sonderstellung und Zollanschluss Hamburgs, Leipzig 1881. 9. E. von Weber, Die Erweiterung des deutschen Wirthschaftsgebiets, Leipzig 1879. 10. E. Heymann, Vor dem neuen Krach! Berlin 1878. 11. O. Arendt, Die Deutsche Münzreform, Berlin 1881. 12. O. Arendt, Die Restitution des Silbers, Berlin 1881. 13. Die Samoa-Vorlage im Reichstage, Berlin 1880. 14. A. G. Moske, Der Unterscheidungszoll, Bremen 1880. 15. F. Goldschmidt, Die Erhöhung der indirekten Steuern, Berlin 1879. 16. C. F. Bever, Die Frage des Goldes und Silbers und ihrer Währungen, Magdeburg 1880.

        Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
        BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

        Geheimsachen: Bd. 30
        BArch, R 1501/106104 · Akt(e) · 1909
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält: Abnahme des Luftschiffes Z 1 sowie die Verwendung der Nationalspende für weitere Projekte des Grafen Zeppelin, Schriftwechsel zwischen den Ministerien mit Randbemerkungen des Kaisers und Stellungnahme des Kriegsministers Preußisch-Sächsische Verständigung in Sachen der Schiffahrtsabgaben, Stellungnahme des Ministers der öffentlichen Arbeiten, 24. Feb. 1909 Verlauf des englischen Königsbesuches in Berlin und Verhalten des Alldeutschen Verbandes, Protokoll des Staatsministeriums, 13. Feb. 1909 Festsetzung des Reichshaushaltsetats 1909 für das Reichsamt des Innern, Bericht des Staatssekretärs des Reichsschatzamts, 16. März 1909 So genanntes preußisches Unschädlichkeits-Attest bei Gesetzentwürfen des Reichslandes, Schreiben der Reichskanzlei, 14. März 1909 Ausfuhr von Pferden nach Serbien, Bericht des Regierungspräsidenten in Posen sowie Beschluss des Staatsministeriums, 19. März 1909 Durchleitung eines Reichspostdampfers von Sydney nach Apia (Samoa), Bericht des Reichsmarineamts, 15. März 1909 Eingruppierung der Zollaufseher in die Besoldungsordnung, Schreiben des Staatsministeriums, 26. Apr. 1909 Indiskretion eines Beamten in Zusammenhang mit Presseangriffen gegen die RVO, Schreiben des Staatsministeriums, 26. Apr. 1909 Schutz gegen Terrorakte der sozialdemokratischen Arbeiter auf der Kieler Werft, Eingabe des Nationalen Arbeitervereins für Kiel und Umgegend, 15. Juni 1909 Anmeldungen zum Reichshaushaltsetat für 1910 und die Notwendigkeit eines Abbaus der Ausgaben, Bericht des Reichsschatzamts, 26. Aug. 1909 Politische Lage in Nordschleswig, Bericht des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 30. Sept. 1909 Termin für die Einberufung des Reichstags, Schreiben des Staatsministeriums, 23. Okt. 1909 Stimmung im Ruhrgebiet, Bericht des Büros für Sozialpolitik, 26. Nov. 1909 Teilnahme von Beamten bei den Kattowitzer Stadtverordnetenwahlen und deren Abgabe von Stimmen für großpolnische Abgeordnete sowie Strafversetzung dieser Beamten durch die Königlich Preußische Regierung, Bericht des Regierungspräsidenten und Besprechung der Minister, 30. Nov. 1909 Bergarbeiterbewegung im rheinisch-westfälischen Kohlenrevier, Bericht des Polizeipräsidenten, 23. Nov. 1909 Interpellationen im Reichstag wegen der Wahlvorgänge in Kattowitz und wegen der Mecklenburgischen Verfassungsfrage, Stellungnahme des Staatsministeriums, 14. Dez. 1909 Verwendung des Geheimen Legationsrats Klehmet im Reichsamt des Innern, Weisung des Reichskanzlers, 8. März 1909 Anfrage des Landtags zur Abwesenheit des Kultusministers, Antwortschreiben des Staatsministeriums, 24. Apr. 1909 Stellung der deutschen Reichspartei zu den Erbschaftssteuersätzen, Stellungnahme des Reichskanzlers zu einem Schreiben des Herzogs von Trachenberg, 6. Mai 1909 Bemühungen zur Erwirkung des Titels Geheimer Regierungsrat für Dr. Levin-Stoelping von anderer Seite, Aktennotiz von Jonquieres an den Minister, 29. Mai 1909 Arbeitskammer-Gesetz sowie die Stellung der Kohlenindustriellen hierzu, Bericht des Lizentiats Mumm, 29. Okt. 1909 Personenentsendung zur Kunstausstellung in Rom 1911, Eingabe der Deutschen Kunstgenossenschaft an Lewald sowie Brief von Prof. A. Kampf, 29. Okt. 1909 Demonstration in Mülhausen/Elsass, Anschreiben der Reichskanzlei , 23. Dez. 1909 Ermittlungen nach dem Urheber eines Artikels in der Weserzeitung, Bericht des Staatsministers Delbrück an den Präsidenten des Staatsministeriums, 29. Dez. 1909

        Deutsche Schutzgebiete: Rechtsverhältnisse
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 892 · Akt(e) · 1896 - 1906, 1911 - 1913
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Gesetz betr. die Freundschaftsverträge mit Tonga und Samoa und den Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Zanzibar vom 15.02.1900 nebst Ausführungsverordnung vom 17.02.1900 Qu. 135, 140; Verordnung betr. die Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und in der Südsee von 1903 Qu. 170; Erlasse betr.: Erklärung Kiautschous zum Schutzgebiet von 1898 Qu. 110, Erklärung des Schutzes über die Karolinen, Palau und Marianen von 1899 Qu. 123, Erklärung des Schutzes über die Samoainseln westlich des 171. Längengrades w.L. von 1900 Qu. 142; Zuerkennung der Korporationsrechte an die Schantung Bergbau-Gesellschaft Tsingtau und die Deutsche Gesellschaft für Bergbau und Industrie im Ausland, Tsingtau 1899/1901 Qu. 126, 156