Stuttgart

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          Staatsministerium: Personalakten (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 c · Bestand · 1873-1945, Nachakten bis 1971
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorwort: Der vorliegende Bestand E 130 c umfasst Personalakten von Bediensteten des Staatsministeriums und der ihm direkt unterstellten Behörden, soweit diese Bediensteten bis Mai 1945 aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch nur in Listenform oder in Besoldungsgrundbogen aufgeführtes Personal wurde aufgenommen, aber im ursprünglichen Aktenverband belassen, sofern nicht bereits eigene Personalakten vorlagen. Ebenfalls in den Bestand eingegliedert wurden die .Akten der Beamten des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, die nach dem Ersten Weltkrieg vom Staatsministerium übernommen wurden oder für deren Versorgungsansprüche es zuständig war. Wegen der engen Verzahnung dieser Akten war jedoch eine Trennung nicht immer vollständig durchzuführen; weitere Personalien sind also unter Umständen noch in den Akten des Außenministeriums selbst zu suchen. Weiterhin wurden aus den Geschäftsakten des Staatsministeriums Archivalien ausgegliedert, die nach heutiger Auffassung als reine Personalakten anzusehen sind (E 130 IV, Nr. 58, NI. 107). Beim Bestand verblieben Unterlagen über die Minister in der Aktengruppe B 1, C 1, C 2, C 4, C 7, C 8, C 9, C 11. Akten über Bedienstete, die erst nach Mai 1945 aus dem Staatsdienst ausschieden oder nach diesem Zeitpunkt in den Staatsdienst eintraten, befind en s ich im Bestand EA 1/13 (Staatsministerium, Personalakten ab 1945). Der Bestand E 130c umfasst 136 Nummern. Er wurde von November 1971 bis Juni 1972 von Archivinspektoranwärter Joachim Herzer geordnet und verzeichnet. Weitere, später eingekommene Akten nahm der Archivangestellte Westenfelder auf, der auch die endgültige Ordnung herstellte. Stuttgart, im Mai 1973 Nachtrag: Bei Auflösung des Bestandes E 46 im Rahmen der Neuverzeichnung der Bestände des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten fand die unter der Signatur E 46 Bü 644 die Personalakte des Geheimen Kanzlisten Wilhelm Henne, als deren Provenienz sich das Staatsministerium herausstellte. Daher wurde die Akte unter der Signatur E 130c Bü 137 dem Bestand angefügt. Zeitgleich erfolgte die Aufbereitung des Findbuchs für das Intranet. Stuttgart, im Februar 2007 Johannes Renz

          Staatsministerium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b · Bestand · 1876-1945, Vorakten ab 1759, Nachakten bis 1946
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Nach der Bearbeitung des Bestands E 130 a begann Regierungsdirektor a. D. Karl Elwert im Jahr 1973 mit der Verzeichnung des Bestands E 130 b (bis Bü. 1069). Nach seinem Ausscheiden Ende 1975 übernahm der Unterzeichnete diese Tätigkeit, die wegen mehrerer größerer Unterbrechungen erst im August 1990 abgeschlossen werden konnte. Entsprechend den Grundsätzen, die im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 130 a dargelegt sind, vereinigt der Bestand E 130 b die nach dem Registraturplan von 1928 in den ehemaligen Teilbeständen E 130 II und E 130 IV abgelegten Akten. Schriftgut des ehemaligen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, das nach der Aufhebung des Ministeriums in die Registratur des Staatsministeriums übernommen worden war, wurde wieder provenienzgerecht in den ursprünglichen Zusammenhang eingegliedert. Aus der umfangreichen Serie der jahrgangsweise formierten Eingaben (rd. 4,4 Regalmeter, Az. J 2) wurde der größere Teil ab dem Jahr 1920 kassiert. Der als repräsentativer Querschnitt erhalten gebliebene Rest ist nach Sachbetreffen zusammengefaßt, um die Benutzung zu erleichtern. Im übrigen finden sich Eingaben auch bei den jeweiligen Sachakten. Ansonsten beschränkten sich Kassationen auf Doppelstücke. Der vorliegende Bestand umfaßt vor allem Unterlagen über die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, zum kleineren Teil auch über das Kaiserreich. Angesichts der Zuständigkeiten des Staatsministeriums und angesichts der Tatsache, daß die Überlieferung der Fachministerien mit Ausnahme des Innenministeriums größtenteils vernichtet worden ist, kommt dem Schriftgut des Staatsministeriums besondere Bedeutung zu. Nicht erhalten sind allerdings die Unterlagen über Parteien und die Serie der Kabinettsprotokolle ab 1932; auch die Geheimregistratur ist offenbar vernichtet worden. Alte Aktenbunde, die 1928 in die neu geordnete Altregistratur übernommen wurden, sind durch einen Aktenüberleitungsplan mit den neuen Aktenzeichen ausgewiesen. Die jetzt gültigen Signaturen sind durch die Konkordanz zu ermitteln. Die Fertigstellung des Findbuches erfolgte mit Hilfe der EDV auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg zwischen Sommer 1992 und März 1993. Die Erfassung der Datensätze besorgte im Wege der Amtshilfe Frau Hildegard Aufderklamm vom Staatsarchiv Ludwigsburg, die Endredaktion im Hauptstaatsarchiv nahmen Frau Gisela Filipitsch und Dr. Roland Müller vor. Der Bestand umfaßt 4 209 Archivalieneinheiten in 115 lfd. m. Stuttgart, im März 1993 Wilfried Braunn Anhang 1: Niederschriften über Sitzungen des Reichstagsausschusses für den Reichshaushalt: 02.10., 04.10., 07.10.1919 Bü. 2064 03.10., 08.10.-11.10., 14.10.-18.10., 20.10.-25.10., 27.10., 28.10.1919 Bü. 3906 17.12.-18.12.1919 Bü. 3906 30.03.1920 Bü. 3907 15.04.-17.04., 19.04.-21.04.1920 Bü. 3907 22.04., 28.04.1920 Bü. 3646 23.04., 24.04., 26.04.1920 Bü. 1967 20.05.1920 Bü. 3907 30.06.1920 Bü. 3908 01.07., 02.07., 06.07.-10.07., 26.07., 27.07.1920 Bü. 3908 27.07.-29.07.1920 Bü. 3909 30.07., 31.07.1920 Bü. 1982 04.02., 25.02., 26.02., 28.02.1921 Bü. 3911 01.03., 03.03., 04.03.1921 Bü. 3911 02.03.1921 Bü. 1970 28.04.1921 Bü. 3385 23.06., 24.06., 27.06.1921 Bü. 3912 25.05.1922 Bü. 3332 06.07., 12.07.1922 Bü. 3332 14.07.1922 Bü. 3760 19.10.1922 Bü. 1972 6.11.-9.11., 11.11.1922 Bü. 3884 01.12.1922 Bü. 3916 02.02.1925 Bü. 3471 19.06., 25.06.1925 Bü. 3926 22.06.1925 Bü. 2007 22.06. - 24.06.1925 Bü. 2075 03.07., 04.07., 07.07.1925 Bü. 3926 08.07.1925 Bü. 2075 09.11. - 11.11., 25.11.1925 Bü. 1976 26.11., 27.11.1925 Bü. 3926 17.12., 18.12.1925 Bü. 2972 11.12.1925 Bü. 3215 21.01., 22.01.1926 Bü. 3926 03.02.1926 Bü. 3566 15.02.1926 Bü. 2629 20.02., 25.02.1926 Bü. 3053 26.03.1926 Bü. 2992 27.04., 28.04.1926 Bü. 2714 07.05.1926 Bü. 3053 18.05., 19.05.1926 Bü. 3927 12.06.1926 Bü. 3042 23.06.1926 Bü. 3642 24.06., 25.06., 30.06.1926 Bü. 3053 01.07.1926 Bü. 2209 09.09.1926 Bü. 3132 06.11.1926 Bü. 3216 30.03.1927 Bü. 1977 20.06., 24.06.1927 Bü. 1977 21.06.1927 Bü. 2007 23.06.1927 Bü. 1983 22.09.1927 Bü. 1978 Nov., Dez. 1927 Bü. 1979 02.02.1929 Bü. 1980 22.02.1929 Bü. 3057 20.03.1929 Bü. 2076 26.04.1929 Bü. 3057 29.04., 30.04.1929 Bü. 2202 06.06.1929 Bü. 3629 30.10.1929 Bü. 3885 11.11. 12.11., 26.11.1929 Bü. 3885 12.12.1929 Bü. 3885 24.01., 25.01.1930 Bü. 3056 11.07.1930 Bü. 2008 14.02., 15.02., 18.02. - 22.02., 24.02. - 27.02.1930 Bü. 2595 18.03.1931 Bü. 3041 21.11.1931 Bü. 2008 21.01., 22.01.1932 Bü. 2008 02.05.1932 Bü. 3377 Anhang 2: Niederschriften über Sitzungen des Reichsrats: 1919 Bü. 1900 21.08.1919 Bü. 3368 06.11.1919 Bü. 2724 1920 Bü. 1900 09.01.1920 Bü. 2665 10.01.1920 Bü. 2724 05.02.1920 Bü. 1427 30.03.1920 Bü. 3276 21.05.1920 Bü. 1919 04.06.1920 Bü. 1919 22.06.1920 Bü. 1916 03.07.1920 Bü. 1919 30.07.1920 Bü. 3854 05.08.1920 Bü. 2770 05.08.1920 Bü. 3853 12.08.1920 Bü. 3910 06.10.1920 Bü. 1969 06.10., 07.10., 14.10.1920 Bü. 3910 21.10.1920 Bü. 1840 21.10.1920 Bü. 1943 16.11.1920 Bü. 2006 27.11.1920 Bü. 2606 15.12.1920 Bü. 4025 21.12.1920 Bü. 3724 22.01.1921 Bü. 2148 17.02.1921 Bü. 1136 24.02.1921 Bü. 3912 03.03.1921 Bü. 2947 10.03.1921 Bü. 3759 12.03.1921 Bü. 3857 22.03.1921 Bü. 3024 22.03.1921 Bü. 4038 14.04.1921 Bü. 1479 21.04.1921 Bü. 2733 25.04.1921 Bü. 3641 16.06.1921 Bü. 3470 23.06.1921 Bü. 2000 05.07.1921 Bü. 1971 05.07.1921 Bü. 3678 18.11.1921 Bü. 3913 1922 Bü. 1913 02.02.1922 Bü. 3185 28.02.1922 Bü. 1992 11.04.1922 Bü. 3571 27.04.1922 Bü. 2736 13.06.1922 Bü. 4074 03.07.1922 Bü. 1939 06.07.1922 Bü. 1959 13.07.1922 Bü. 2653 28.09.1922 Bü. 4090 23.10.1922 Bü. 1837 16.11.1922 Bü. 3989 30.11.1922 Bü. 3276 18.12.1922 Bü. 1973 1923 Bü. 1849 11.01.1923 Bü. 2616 20.03.1923 Bü. 1975 12.04.1923 Bü. 4091 26.04.1923 Bü. 3318 02.07.1923 Bü. 2822 21.07.1923 Bü. 4091 28.07.1923 Bü. 4087 28.07.1923 Bü. 4121 17.08.1923 Bü. 3282 18.09.1923 Bü. 2737 27.09.1923 Bü. 2913 01.10.1923 Bü. 3415 11.10.1923 Bü. 2913 18.10.1923 Bü. 3990 22.10.1923 Bü. 3160 08.11.1923 Bü. 2238 15.11.1923 Bü. 3214 22.11.1923 Bü. 2262 22.11.1923 Bü. 3214 01.12.1923 Bü. 2238 01.12.1923 Bü. 2283 18.12.1923 Bü. 3403 1924 Bü. 1900 07.02.1924 Bü. 4067 21.02.1924 Bü. 3919 06.03.1924 Bü. 1936 08.03.1924 Bü. 3642 08.03.1924 Bü. 4043 10.03.1924 Bü. 3558 13.03.1924 Bü. 2012 27.03.1924 Bü. 2921 03.04.1924 Bü. 3633 12.06.1924 Bü. 2242 24.07.1924 Bü. 1997 31.07.1924 Bü. 2074 21.08.1924 Bü. 2589 21.08.1924 Bü. 3561 25.08.1924 Bü. 2506 13.11.1924 Bü. 3178 21.11.1924 Bü. 3922 04.12.1924 Bü. 2922 18.12.1924 Bü. 3416 1925 Bü. 1849 1925 Bü. 1913 12.02.1925 Bü. 2075 19.02.1925 Bü. 3368 09.03.1925 Bü. 3583 10.03.1925 Bü. 1989 10.03.1925 Bü. 3990 19.03.1925 Bü. 3416 22.04.1925 Bü. 3979 22.04.1925 Bü. 3991 28.05.1925 Bü. 2951 18.06.1925 Bü. 4131 25.06.1925 Bü. 2018 05.07.1925 Bü. 3877 09.07.1925 Bü. 3887 15.07.1925 Bü. 2201 16.07.1925 Bü. 2208 22.07.1925 Bü. 3368 30.07.1925 Bü. 3416 08.08.1925 Bü. 2922 08.08.1925 Bü. 3991 13.08.1925 Bü. 4132 03.09.1925 Bü. 4132 05.09.1925 Bü. 2208 21.11., 26.11., 28.11.1925 Bü. 2563 03.12.1925 Bü. 4029 09.12.1925 Bü. 2992 1926 Bü. 1849 1926 Bü. 1913 16.01.1926 Bü. 3215 28.01.1926 Bü. 3642 30.01.1926 Bü. 3926 04.02.1926 Bü. 1644 20.02.1926 Bü. 3215 16.02.1926 Bü. 3797 03.03.1926 Bü. 3979 31.03.1926 Bü. 3929 15.04.1926 Bü. 3992 22.04.1926 Bü. 2263 22.04.1926 Bü. 3797 29.04.1926 Bü. 3789 06.05.1926 Bü. 3497 04.06.1926 Bü. 2490 24.06.1926 Bü. 3327 01.07.1926 Bü. 2209 08.07.1926 Bü. 3132 26.07.1926 Bü. 4132 12.08.1926 Bü. 2423 24.09.1926 Bü. 4045 07.10.1926 Bü. 1934 28.10.1926 Bü. 2861 04.11.1926 Bü. 2828 11.11.1926 Bü. 1945 18.11.1926 Bü. 3230 09.12.1926 Bü. 3992 1927 Bü. 1849 1927 Bü. 1900 05.04.1927 Bü. 1940 07.04.1927 Bü. 4092 13.04.1927 Bü. 2260 05.05.1927 Bü. 2716 19.05.1927 Bü. 2935 25.05.1927 Bü. 3858 02.06.1927 Bü. 4092 07.07.1927 Bü. 2277 25.08.1927 Bü. 2425 22.09.1927 Bü. 1920 29.09.1927 Bü. 3219 13.10.1927 Bü. 1978 14.10.1927 Bü. 3690 27.10.1927 Bü. 1108 10.11.1927 Bü. 2775 09.12.1927 Bü. 4030 15.03.1928 Bü. 2430 17.03.1928 Bü. 3288 12.07.1928 Bü. 2657 13.07.1928 Bü. 2280 19.07.1928 Bü. 4030 23.11.1928 Bü. 4021 1929 Bü. 1862 17.01.1929 Bü. 3153 05.03.1929 Bü. 3945 10.05.1929 Bü. 3946 20.06.1929 Bü. 4108 02.07.1929 Bü. 3259 16.09.1929 Bü. 3 234 13.12.1929 Bü. 2419 29.12.1929 Bü. 3009 1930 Bü. 1862 13.03.1930 Bü. 2280 13.03.1930 Bü. 2475 16.04.1930 Bü. 3953 02.05.1930 Bü. 3970 14.11.1930 Bü. 3957 18.12.1930 Bü. 3163 1931 Bü. 1862 12.11.1931 Bü. 2019 1932 Bü. 1862 02.08.1932 Bü. 1354

          Staatsministerium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a · Bestand · 1876 - 1927, Vorakten ab 1713, Nachakten bis 1935
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Württembergische Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung "Staatsminister" führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz beiden Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich anfänglich um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Die zwischen 1876 und 1945 erwachsenen Akten des Staatsministeriums stellen eine einzigartige Dokumentation über die verschiedenen Bereiche der Zentralverwaltung des Landes Württemberg sowie über sein Verhältnis zum Deutschen Reich und zu den anderen deutschen Bundesstaaten dar. Für die Erforschung der Geschichte Württembergs, aber auch Gesamtdeutschlands von der Bismarckschen Reichsgründung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs liegt hier ein sehr ergiebiges und wertvolles Quellenmaterial vor, das glücklicherweise nahezu unversehrt über den letzten Krieg hinweggerettet werden konnte. Die Akten des Staatsministeriums gelangten in mehreren Ablieferungen ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart: E 130 I, Zugänge 1931 und 1938, Laufzeit 1870-1935, Umfang 39 lfd. m E 130 II, Zugang 1946, Laufzeit 1813-1943, Umfang 62 lfd. m E 130 IV, Zugang 1958, Laufzeit 1805-1945, Umfang 55 lfd. m E 130 VI, Zugang 1964, Laufzeit 1945-1963, mit vereinzelten Vorakten aus der Zeit 1885-1945. Aufgabe des Hauptstaatsarchivs war es nun, aus diesen vielfach miteinander verzahnten Ablieferungen einen Bestand oder, falls sich dies als nicht möglich erwies, mehrere Bestände zu bilden, die übersichtlich gegliedert und hinreichend erschlossen waren. Hierzu musste aber zunächst eine Analyse der Registraturverhältnisse des Staatsministeriums durchgeführt werden. Liese ergab: In der Registratur des Staatsministeriums lassen sich in der Zeit von der Errichtung des Ministeriums am 1. Juli 1876 bis zum Mai 1945 drei Schichten feststellen: a) eine erste Registraturschicht, die nach dem bis 1903 gültigen Aktenplan geordnet ist, b) eine zweite Schicht, der der von 1903 bis zum 31. Dezember 1927 geltende Aktenplan zugrunde liegt, . c) eine dritte Schicht, die nach dem am 1. Januar 1928 in Kraft getretenen Aktenplan gegliedert ist. Die Schichten a) und b) unterscheiden sich nur geringfügig voneinander; sie wurden bereits in der Registratur des Staatsministeriums ineinandergearbeitet. Hingegen unterscheidet sich die Schicht c) durch eine andere Gliederungsfolge der Haupt-, Mittel- und Untergruppen infolge Erweiterung und gleichzeitig infolge Wegfall einiger Aktengruppen derart stark von den beiden früheren Schichten, daß eine Zusammenziehung auf eine neuzubildende, alle drei Schichten umfassende Schicht nicht möglich ist. Die an sich schon unumgängliche Konkordanz würde in diesem Fall für alle Benutzer zu unübersichtlich, auch würden die anderen Erschließungsmittel wie Geschäftstagebücher und Aktenpläne erheblich an Wert verlieren. Der 1971 begonnenen archivischen Neuordnung und -Verzeichnung der Akten des Staatsministeriums wurde daher in Anbetracht der Aktenlage und der Registraturverhältnisse folgende von Herrn Staatsarchivdirektor Dr. Ottnad entwickelte Arbeitskonzeption zugrundegelegt: a) die Neuverzeichnung fasst die seitherigen Bestandsgruppen E 130 I, E 130 II, E 130 IV und E 130 VI (soweit es sich um Akten vor dem 8. Mai 1945 handelt) zu zwei Beständen zusammen: Der erste Bestand, E 130a, wird aus den nach den Aktenplänen 1876-1903 bzw. 1903-1927 formierten Abgaben gebildet, also aus dem bisherigen Bestand E 130 I. Der zweite Bestand vereinigt in sich die Abgaben, die nach dem ab 1. Januar 1928 gültigen .Aktenplan gegliedert sind, also die seitherigen Bestände E 130 II, E 130 IY und teilweise E 130 VI. Die in den beiden neuzubildenden Beständen enthaltenen Personalakten werden in einem dritten Bestand, E 130c, zusammengefasst. b) Mit der Bildung der Bestände E 130a, E 130b und E 130c erfolgt zugleich für den Bereich Staatsministerium die durch das Jahr 1945 (8. Mai) markierte Abgrenzung der Bestände der E-Serie (bis 1945 entstandene Akten) und der EA-Serie (seit 1945 erwachsene Akten). c) Akten des ehemaligen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, die nach der Aufhebung dieses Ministeriums im Jahr 1920 und nach der Übernahme noch verbliebener Aufgaben durch das Staatsministerium in die Registratur des Staatsministeriums eingegliedert worden sind, werden bei der Neuverzeichnung herausgelöst, sofern diese Provenienztrennung auf Grund der Aktenlage ohne besonderen Arbeitsaufwand nötig ist. Für die Neuverzeichnung der Akten des Staatsministeriums konnte Herr Regierungsdirektor a. D. Karl Elwert gewonnen werden, der aus seiner vieljährigen Tätigkeit im Staatsministerium Baden-Württemberg geradezu ideale Voraussetzungen für diese Aufgabe mitbrachte. Herr Elwert führte vom November 1971 bis Herbst 1973 die Formierung und Verzeichnung des Bestands E 130 a in engem Zusammenwirken mit dem Leiter der Abteilung Ministerialarchiv (bis Februar 1973 Dr. Ottnad, dann Dr. Sauer) durch. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das hier vorgelegte mehrbändige Repertorium. Ihm wird, wenn die Ordnungsarbeiten in gleichem Umfang wie bisher fortgeführt werden können, in absehbarer Zeit das Findbuch des noch erheblich umfangreicheren Bestands E 130 b folgen. Das Register fertigte Archivangestellter Klaus Breitenbücher. Stuttgart, 21. April 1978 Paul Sauer

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 951 · Akt(e) · 1880 - 1883, 1907, 1910, 1914, 1919 - 1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Einführung von Zählkarten bei statistischen Erhebungen über Erwerb und Verlust der Reichs- und Staatsanghörigkeit (1882) Qu. 4 - 7; Erteilung von Auslandspässen durch das Reichs-Kolonialamt Qu. 18 - 21; Verordnungen über die vorübergehende Einführung der Paßpflicht vom 31.07.1914 und über die anderweitige Regelung der Paßpflicht vom 16.12.1914 Qu. 22, 23; Bekanntmachung des Württembergischen Innenministeriums über die Meldepflicht und den Aufenthaltswechsel von Angehörigen feindlicher Staaten vom 21.01.1919 Qu. 25; Verordnung der Provisorischen Regierung vom 03.02.1919 über die Paßpflicht von Nichtwürttembergern Qu. 26; Erlaß des Reichsministers des Innern vom 09.12.1920 betr. besondere Passierscheine für polnische Arbeiter in Deutschland Qu. 39

          Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 229 · Bestand · 1796-1994
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Wichtiger Hinweis: Dieses Findbuch ist ein hoffentlich vorläufiges Hilfsmittel zur Orientierung im Bestand. Die Titelaufnahmen wurden direkt bei der Erfassung und Bewertung der Unterlagen im Naturkundemuseum erstellt, um die Unterlagen wenigstens vorläufig erschlossen und benutzbar in das Staatsarchiv übernehmen zu können. Damit konnte selbstverständlich nur eine oberflächliche Erschließung geleistet werden.Der Bestand umfasst 120 Einheiten. 2. Geschichte des Naturkundemuseums: Das heutige Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart ist aus der herzoglichen Kunstkammer entstanden. Aus dieser wurde 1791 ein eigenständiges "Naturalien-Kabinett" abgetrennt, dem die Sammlung von Mineralien, Pflanzen und Tieren oblag. 1827 erhielt das Naturalienkabinett einen Neubau in der Stuttgarter Neckarstraße, den es zusammen mit dem Staatsarchiv benutzte. Die im Bestand enthaltenen Akten legen Zeugnis ab von der nicht unproblematischen Nachbarschaft zweier kultureller Einrichtungen, die sich offensichtlich gegeneinander anstrengten, um ihre meist knappen Mittel zu behaupten. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut, in den 1860er Jahren durch eine Flügelerweiterung zur Archivstraße hin. 1944 wurde das Gebäude von Naturkundemuseum und Staatsarchiv zerstört; die naturkundlichen Sammlungen waren damals im Schloss Rosenstein ausgelagert. Die Gebäudeverlagerungen und Baumaßnahmen haben sich in den erhaltenen Akten des Naturkundemuseums niedergeschlagen.Das Naturalienkabinett erhielt 1900 die moderne Bezeichnung Naturaliensammlung, die bis 1950 verwendet wurde. Seit 1950 ist es Staatliches Museum für Naturkunde.Das Naturalienkabinett wurde 1817 einer neugegründeten Oberbehörde, der Königlichen Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen unterstellt. Diese stand über der öffentlichen Bibliothek, der Münz-, Medaillen-, Kunst- und Altertümersammlung und eben der Naturaliensammlung. Zum 1. April 1919 wurde die Direktion der Wissenschaftlichen Sammlungen aufgehoben, die Naturaliensammlung ebenso wie die Landesbibliothek unmittelbar dem Kultministerium unterstellt.Bisher war man davon ausgegangen, dass die Überlieferung der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen im Zweiten Weltkrieg zusammen mit derjenigen des Kultministeriums weitgehend vernichtet wurde (s. auch unten unter 5.). Erfreulicherweise fanden sich unter den Unterlagen des Naturkundemuseums zahlreiche Akten, die von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen stammen. 3. Inhalt und Ordnung des Bestands: Die Unterlagen geben Auskunft über die Entwicklung einer fürstlichen Preziosensammlung zu einem Wissenschaftsbetrieb und einem für die Öffentlichkeit immer zugänglicher werdenden Museum. Dabei schlugen sich in den hier vorliegenden allgemeinen Verwaltungsakten besonders die praktischen Angelegenheiten des Betriebs nieder: Immer wieder geht es um die Sicherung und den Bau von Räumlichkeiten, um die Beschaffung des notwendigen Mobiliars und um Personalfragen. Die alltägliche Abwicklung der wissenschaftlichen Arbeiten, der Aufbau der Sammlung und die Organisation des Museumsbetriebs ist diesen Akten dennoch an vielen Stellen zu entnehmen.Angesichts der gestörten Überlieferungslage im Kultministerium wurden die zur Aussonderung angebotenen Unterlagen des Naturkundemuseums bzw. der Direktion bis einschließlich 1945 vollständig übernommen, sofern es sich nicht um inhaltlich völlig bedeutungslose Redundanzen handelte.Es zeigte sich an vielen Stellen, dass ursprünglich von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen angelegte Akten in der Naturaliensammlung fortgeführt worden waren. Zusätzlich hatte es auch im Naturkundemuseum Zuweisungen von Schriftstücken und Vorgängen des Museums zur Akten der Direktion (und umgekehrt) gegeben. Eine fachlich korrekte Trennung der Provenienzen wäre hier nur durch Einzelanalysen zu leisten. Daher wurde im Moment darauf verzichtet, den Bestand aufzuteilen in einen Bestand "Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen" und einen Bestand "Naturaliensammlung/-museum". Auch eine Trennung in einen Altbestand bis 1945 und einen neueren Bestand zum Staatlichen Museum für Naturkunde nach 1945 wäre nicht ohne Detailanalysen möglich und sinnvoll.Um dennoch eine Orientierung zu geben, wurden die Akten entsprechend klassifiziert. Dabei wurden solche Akten, die eindeutig bei der Direktion entstanden (erkennbar u.a. am Aktenzeichen) und noch zur Zeit ihrer Existenz abgeschlossen wurden, der Klassifikationsgruppe "1. Direktion" mit der Endprovenienz "Direktion" zugewiesen. Ansonsten musste gelegentlich nach dem Hauptschwerpunkt der Akte entschieden werden oder die Akteneinheit bis zur Klärung der Lage dem Punkt "5. Akten (Provenienz noch ungeklärt)" zugewiesen werden; das war besonders häufig bei Akten mit sehr langer Laufzeit der Fall. Ansonsten folgt die Klassifikation einem chronologischen Prinzip; es erschien angesichts des doch geringen Umfangs der Unterlagen vertretbar, zumindest vorläufig auf eine sachliche Untergliederung zu verzichten.Vor allem die Direktion folgte offensichtlich einem stringenten Aktenplan, der jedoch nicht aufgefunden werden konnte. In der Naturaliensammlung spielte das Aktenzeichen dem Anschein nach eine untergeordnete Rolle.Der Bestand soll in den kommenden Jahren weiteren Zuwachs erhalten. 4. Benutzungsbestimmungen: Einzelne Akteneinheiten unterliegen noch Schutz- und Sperrfristen nach dem Landesarchivgesetz. 5. Verweis auf andere Unterlagen: Rechnungsunterlagen der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen befinden sich im Bestand E 226/230 des Staatsarchivs Ludwigsburg.Es ist davon auszugehen, dass auch ältere Unterlagen noch im Naturkundemuseum verblieben sind, wo sie zum Teil noch benötigt werden. 6. Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute. Bde. 1 und 2, Stuttgart 1951 und 1953, § 250 und § 270.Vgl. auch die Einleitung zum Bestand E 226/230.Ludwigsburg, 2. Februar 2004 Dr. Elke Koch
          Staatliches Forstamt Gammertingen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 161/15 T 1 · Bestand · 1892-1955
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Inhalt und Bewertung Im Zuge einer Bewertungsaktion bei den Staatlichen Forstämtern im Sprengel der Forstdirektion Tübingen 1994/95 wurde auch die Altregistratur - Registraturschicht 1850 - 1955 beim Staatlichen Forstamt Gammertingen vom Staatsarchiv Sigmaringen am 9. August 1995 bewertet. Grundlage der Bewrtung bildete das 1994/95 zusammen mit der Forstverwaltung erarbeitete Bewertungsmodell (Siehe hierzu: Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W.Kohlhammer Stuttgart, S.275-291). Die Akten des Forstamts Gammertingen wurden im Frühjahr 1997 von Marc Krause im Rahmen eines vierwöchigen Archivpraktikums unter Anleitung des Unterzeichneten verzeichnet. Der Bestand umfaßt nun 117 Faszikel bei 2 lfd.m. Sigmaringen, im September 1998 gez. Dr. Jürgen Treffeisen Enthält: Amtserfordernisse; Registratur; Forstamtsgebäude, Dienstwohnung, Bausachen; Forstorganisation; Jahresberichte; Personal und Stellenakten; Flächen und Grenzsachen; Abschätzung und Vermessung; Forstkarten; Wirtschaftsbücher; Nutzungsbetrieb; Kulturen; Wegbau; Jagd und Fischerei; Forststrafsachen; Schädlingsbekämpfung; Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen, Allgemeines und Einzelfälle.

          Staatliches Forstamt Adelberg (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/3 · Bestand · 1902-1975 (Va ab 1822)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Behördengeschichte: Am 1.4.1902 wurde das dem Forstamt (alter Ordnung) Schorndorf unterstehende Revieramt Adelberg als Forstamt (neuer Ordnung) Adelberg verselbständigt, der Forstamtsbezirk Adelberg Teil des Forstverbands Schorndorf. Diese Änderungen erfolgten im Rahmen der durch Gesetz vom 19.2.1902 (Reg.Bl. S. 37) verfügten Neuorganisation der Forst Verwaltung des Königreichs Württemberg. Dabei waren sämtliche Forstämter (alter Ordnung) aufgelöst und die aus den bisherigen Revierämtern gebildeten Forstämter (neuer Ordnung) unmittelbar der Forstdirektion unterstellt worden. Die Aufsicht über die württ. Forstämter behielt die Forstdirektion auch nach Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich im Jahre 1934 bei. Mit dem Aufbau der Landes Verwaltung nach 1945 wurde das Forstamt Adelberg in den Bezirk der Forstdirektion Nordwürttemberg (seit 1.10.1973 Forstdirektion Stuttgart) eingegliedert. Von Maßnahmen der Aufhebung kleinerer Forstämter lange Zeit nicht betroffen, zählte das Forstamt Adelberg dann zu denjenigen 45 Forstämtern, die zum 30.9.1975 bei der im Anschluß an die Verwaltungsreform durchgeführten Organisationsreform der Landesforstverwaltung aufgelöst wurden. Gemäß Anordnung der Landesregierung vom 1.7.1975 (Ges.Bl. S. 549) wurde der Forstbezirk Adelberg unter den mit Wirkung vom 1.10.1975 wieder neu begründeten staatlichen Forstämtern Göppingen und Schorndorf aufgeteilt. Zur Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand setzt sich zusammen aus dem Schriftgut des Forstamts Adelberg sowie den dort weitergeführten Akten des 1902 aufgelösten Forstamts a.O. Schorndorf und des Revieramts Adelberg. Das Staatsarchiv Ludwigsburg hat dieses Schriftgut (zusammen mit den beim Forstamt a.O. Schorndorf erwachsenen Akten - vgl. Bü 251) in zwei Ablieferungen übernommen: Am 19.8.1971 übergab das Forstamt Adelberg 4,2 lfd. m Akten (Tgb.-Nr. 1291/71); ein weiterer Aktenzugang von 10,6 lfd.m Umfang erfolgte am 7.1.1976 nach Auflösung des Forstamts (Tgb.-Nr. 20/76). Beide Ablieferungsverzeichnisse erfaßten das Schriftgut in der Ordnung des Aktenplans der Landesforstverwaltung von 1955. Das Forstamt Adelberg hatte seinen gesamten Aktenbestand (einschließlich der Altregistratur) auf diesen modernen Aktenplan umgestellt. Zuvor war das Schriftgut nach dem um 1902 eingeführten Normaktenplan ("Repertorium für die Forstamts Registratur" - vgl. Bü 238) registriert worden. Der 1971 noch mit der Archivsignatur F 118 la versehene Bestand erhielt nach Neugliederung der Bestandsserien 1974 die Bezeichnung FL 605/3 - Forstamt n.O. Adelberg. Bei der archivischen Bearbeitung wurde das Schriftgut der Provenienzen Forstamt a.O. Schorndorf und Revieramt Adelberg aus dem Bestand FL 605/3 entnommen und im Anschluß an Bestand F 113 I als F 113 II - Forstamt a.O. Schorndorf - zusammengeführt (vgl. Vorbemerkung F 113 II). Die Signaturen dieser parallel zum Bestand Forstamt Adelberg verzeichneten Archivalien wurden ebenso wie dessen FL 605/3-Signaturen in die Ablieferungsverzeichnisse übertragen; diese können somit als Konkordanz benützt werden. Neben den im Bestand FL 605/3 verbliebenen Vorprovenienzen Forstamt Schorndorf und Revieramt Adelberg waren Vorakten der Forstämter Lorch und Hohengehren sowie des Kameralamts Schorndorf festzustellen. Bearbeiterbericht: Aufgrund seiner geschlossenen Überlieferung sollte das Forstamt Adelberg als Musterbeispiel eines württ. Forstamts dienen und der Bestand, von keiner archivischen Kassation betroffen, vorbildlich erschlossen werden. Die Titelaufnahmen sind daher auch bei Archivalien von geringem Umfang zum Teil sehr ausführlich. Die Vergabe der endgültigen Büschelnummern (= Bestellnummer) erfolgte nach numerus currens. Der Gliederung von Bestand FL 605/3 liegt der Aktenplan der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, l. Ausgabe 1955, Ergänzungen bis 1973, zugrunde. Eine Übersicht über den Aufbau dieses Dezimalplans ist der Gliederung vorangestellt. Um die detaillierte Bestandsgliederung überschaubar zu halten, war bei schwach belegten Aktengruppen das Zusammenlegen von Archivalien mit unterschiedlichen Aktenzeichen in einer Rubrik erforderlich (vgl. Klammerangaben der Gliederung). Jede Titelaufnahme ist außer der Bestellnummer mit einer fortlaufenden Ordnungsnummer versehen, auf die in dem mittels EDV erstellten Orts- und Personenindex am Schluß des Repertoriums verwiesen wird. Eine Konkordanz führt zusätzlich von der Bestellnummer auf die Ordnungsnummer zurück. Die Angaben im Ortsindex entsprechen Band VIII der ab 1974 erschienenen Reihe "Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden". Der Ortsname Adelberg wurde dabei nur im Zusammenhang mit den Begriffen Gemeinde oder Markung Adelberg berücksichtigt; Forstdistrikte, Hüten, Fluren u.a. innerhalb des Forstbezirks Adelberg sind im Ortsindex ebenfalls nicht ausgeworfen. Benutzungsbeschränkunqen können sich nach den geltenden Bestimmungen ergeben aufgrund der bis 1975 reichenden Laufzeit des Bestandes sowie aufgrund der darin enthaltenen personenbezogenen Unterlagen (u.a. Personalakten). Die Benutzung der in Büschel 667 verwahrten Luftbildaufnahmen ist ebenfalls Einschränkungen unterworfen. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes nahm Frau Anita Hundsdörfer von Juni 1979 bis September 1980 unter Leitung des Unterzeichneten vor. Durch mehrfachen Wechsel der zuständigen Bearbeiter konnten Gliederung und Abschluß des Repertoriums erst 1987 zu Ende gebracht werden. Der Text des Repertoriums wurde von Frau Hildegard Aufderklamm auf EDV erfaßt, der Ausdruck des Findbuchs erfolgte bei der Landesarchivdirektion in Stuttgart. Der Bestand FL 605/3 umfaßt 1506 Büschel =9,4 lfd. m. Ludwigsburg, Dezember 1987 (Schneider) Literatur: Graner, F.: Die Forstverwaltung Württembergs, 1910 Dehlinger, A.: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Band l- 2,1951 -l 953(insbes.§§ 351ff.) Die Forstwirtschaft in Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 9), 1960, 3. Auflage 1976 ottr W.: Die Entwicklung der Forstorganisation in Württemberg seit 1803 (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 54), 1979 Dreißig Jahre Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 63), 1985

          Charakteristik: Der Bestand 229 ist nach Umfang und Faszikelzahl (118.938 Nummern) der bedeutendste des Generallandesarchivs. Er enthält, wie seine Bezeichnung besagt, "Spezialakten der kleineren Ämter, Städte und Landgemeinden", das heißt Provenienzen aus den zahlreichen Territorien und Herrschaften, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts in dem damals neu geschaffenen Großherzogtum Baden ganz oder teilweise aufgegangen sind. Er ist ein klassischer, topographisch bezogener Pertinenzbestand. Entsprechend der Brauer’schen Archivordnung von 1801 wurden im 19. Jahrhundert die unter die "Spezialrubriken" der einzelnen Orte fallenden "Spezialakten" oder "Spezialia" - Ortsbetreffe - nach alphabetisch gereihten, der juristischen Terminologie jener Zeit entlehnten Sachrubriken abgelegt und innerhalb dieser Rubriken chronologisch geordnet. Bestandsgeschichte: Zunächst existierten mehrere Spezialaktenbestände nebeneinander, so etwa Baden-Baden, Baden-Durlach, Pfalz, Breisgau, Bruchsal und ein Waldaktenarchiv. Erst in den Jahren 1874/75 wurden im Interesse der einfacheren Handhabung diese bisher eigenständigen Spezialabteilungen in einem einzigen, damals rund 14000 Konvolute umfassenden Bestand zusammengeführt, und 1878 begann man mit dessen Verzeichnung. Obgleich seit 1887 auch im Generallandesarchiv das Provenienzprinzip gelten sollte, blieb der monströse Ortsaktenbestand auch weiterhin erhalten und erlebte bis in die 1930er Jahre noch zahlreiche Zuwächse. Der 1939 eingeführte Bestandsnummernplan gab ihm die bis heute gültige Nummer 229; zuvor allerdings waren die Akten von Ämtern und Städten (Bestände 129 bis 228) ausgegliedert worden. Eine fortlaufende Durchnumerierung der einzelnen Faszikel erfolgte Mitte des 1950er Jahre. Indes kamen die Verzeichnungsarbeiten erst Mitte der 1970er Jahre zum Abschluss. Provenienzen: In seinem Kern umfasst der Bestand Schriftgut, das mit den Archiven von Vorgängerterritorien oder Klöstern an Baden gefallen ist, aber auch Akten, die, soweit sie sich auf badische Orte beziehen, von Bayern oder Württemberg an Baden extradiert wurden. Mehr oder minder dürftig ist diese Überlieferung zumeist im Fall von Orten, die zu den einstigen Herrschaftsgebieten des 1806 mediatisierten Adels gehörten, weil diesem - sowohl den fürstlichen und gräflichen Standesherren (Wertheim, Leiningen, Fürstenberg etc.) als auch den Angehörigen der ehemaligen Reichsritterschaft (in Odenwald, Kraichgau, Ortenau, Hegau etc.) - seine Archive belassen wurden; entsprechendes Material ist daher in den jeweiligen Herrschaftsarchiven zu suchen. Inhalte: Das zeitliche Spektrum der in Bestand 229 verwahrten Überlieferung reicht im wesentlichen vom 17. bis ins frühe 19. Jahrhundert. Selten findet sich darin auch einmal ein originales Schriftstück aus dem 15. Jahrhundert, schon sehr viel häufiger trifft man auf solche aus dem 16. Jahrhundert. Aus alter Gewohnheit wurden hier aber nicht selten auch noch Akten des 19. Jahrhunderts einsortiert. Inhaltlich ist die ganze Breite des dörflichen Rechtslebens vertreten. Erschließung: Das nachstehend präsentierte, um 1990 von Reinhold Rupp mit größter Sorgfalt erstellte und für den Internetauftritt nur behutsam überarbeitete Verzeichnis kann selbstverständlich nicht die Inhalte der einzelnen, unter den verschiedenen Orten verwahrten Akten erschließen. Vielmehr will es dem ortsgeschichtlich interessierten Forscher einen Eindruck vermitteln vom Umfang des jeweils vorhandenen Materials nach der Zahl der Faszikel, nach dem Umfang in laufenden Metern und nach der Laufzeit der Überlieferung. Die stichwortartige Nennung älterer politischer Zusammenhänge versteht sich dabei als Hinweis darauf, in welchen anderen Beständen des Generallandesarchivs gegebenenfalls noch weiter zu recherchieren wäre. Die inhaltliche Beschreibung hebt ausgewählte Sach-, Orts- und Personenbetreffe unter Angabe der jeweiligen Laufzeit hervor, soweit diese über die eigentliche Ortsgeschichte hinaus Interesse beanspruchen können. Außerdem werden die vorkommenden örtlichen Herrschaftsträger genannt, womit in vielen Fällen zugleich die einschlägigen Provenienzen Erwähnung finden; die Hauptprovenienz wird gelegentlich eigens hervorgehoben. Die einleitenden Informationen zu den einzelnen Gemeinden sind nach einem festen Gliederungsschema aufgebaut: aktuelle administraive Zugehörigkeit: Gemeinde/Landkreis, in Klammer: Information, zu welchem Bezirksamt der Ort 1898 gehörte Landesherrschaft um 1800 / Ortsherrschaft, sofern von der Landesherrschaft unterschieden (Ritterkanton bei ritterschaftlichen Orten) zugehörige Wohnplätze Umfang nach Faszikelzahl (Laufzeit) Umfang in lfd. m Inhalt: u.a. Sach-, Orts- und Personenbetreffe (in Auswahl) Herrschaftsträger Provenienz (teilweise) Die Angaben sind identisch mit: Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 7: Spezialakten der badischen Ortschaften (229), bearbeitet von Reinhold Rupp (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 39/7). Stuttgart 1992.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 703 R1744N7 · Akt(e)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Ausführung: Handdruck von aquarellierter Federzeichnung An der Entstehung beteiligte Personen und Institutionen: gez. Scott, Georges Bildträger: Halbkarton, 5 Zeichnungen in Mappe II Bild- und Blattgröße: 34,6 x 22 cm; 59 x 42 cm Bemerkungen: Mappentitel: Le soldat francais pendant la guerre, Bildtitel: 4e Zouaves (Douaumont)., Bild stockfleckig, französische Provenienz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2524 · Akt(e)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Herausgeber: Französisches Kriegsministerium; Druck: Imprimerie nationale; Größe: 64 x 49 cm; Anzahl: 1; Text mit Zierrahmen umrandet

          BArch, RM 112 · Bestand · 1914-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Am 29.8.1914 wurde der Befehlshaber der Marineluftfahrabteilungen eingesetzt, der 1916 zum Befehlshaber der Marinefliegerabteilungen, später zum Marineflugchef wurde und dem die Kommandeure der Flieger unterstanden. Der Marineflugchef hatte für die Bereitstellung des gesamten Flugpersonals zu sorgen und die militärischen Forderungen für Seeflugzeuge und Bodenorganisation zu erfüllen. Die Marineluftstreitkräfte setzten sich zusammen aus Seeflieger- und Marine- Landflugabteilungen, Seeflug- und Marine- Landflugstationen, Lehr- und Sonderkommandos sowie Frontverbänden der Marineflieger. Zu den Seeflugstationen zählten auch schwimmende Seeflugstationen, d. h. Flugzeugmutterschiffe, zu den Landflugstationen auch die Festungs-(Land)Flugstationen sowie die Hallenschutzstation Wainoden. (Vgl. Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945. Band 2. Osnabrück 2000, S. 8; Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden, Band 5, München 1983, S. 300f.) Seeflugstationen wurden im Laufe des Ersten Weltkrieges an Nord- und Ostsee sowie am Mittelmeer und am Schwarzen Meer errichtet. Die Stationen befanden sich z.T. auf besetztem belgischem (Bsp. Seeflugstationen Flandern I und II) und russischem (Bsp. Seeflugstation Kertsch) Gebiet oder auf Territorium von Verbündeten, beispielsweise dem Osmanischen Reich (Bsp. Seeflugstation Chanak). Zu den Seeflugstationen an der Nordsee zählten: Borkum Flandern I (=Seeflugstation Zeebrügge) Flandern II (=Seeflugstation Ostende) Helgoland List/Sylt Norderney (Vgl. Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 5. Demnach gehörten zum Kommando der II. Seeflieger-Abteilung die Frontflugstationen Borkum, Norderney, Helgoland und List sowie der Flugstützpunkt Tönning. Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe ebd. S. 20-23 (Borkum), 24-26 (Norderney), 27-29 (Helgoland), 30f (List). Zur Geschichte der beiden Seeflugstationen in Flandern siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 5-7 (Flandern I), 8-10 (Flandern II). Keine Überlieferung liegt zur Seeflugstation Flandern III (Marine-Landflugplatz Nieuwmunster/Neumünster) vor, siehe dazu ebd., S. 11-13. Zur Organisation der Luftstreitkräfte des Marinekorps in Flandern siehe auch Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 60-62.) Zu den Seeflugstationen an der Ostsee zählten: Angernsee (Nähe Engure, westlich von Riga, Lettland) Apenrade Arensburg (Kuressaare, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Bug auf Rügen Flensburg (siehe RM 113) Hadersleben (im März/April 1915 nach Apenrade verlegt, siehe RM 112/13) (Kiel-)Holtenau Köslin-Nest (Koszalin, Polen) Liebau (Liepâja, Lettland) Papenholm/Papensholm (westlich von Kihelkonna, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Putzig (Puck, Polen (seit 1919)) Reval (Tallinn, Estland) Stralsund und Wiek auf Rügen Warnemünde Wiek auf Rügen (siehe unter Stralsund) Windau (Ventspils, Lettland) (Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 46 (Hadersleben), 47 (Apenrade), 48-50 (Flensburg), 51-53 (Holtenau), 56 (Warnemünde), 57f (Bug auf Rügen, Stralsund und Wiek auf Rügen), 59f (Köslin-Nest), 61f (Putzig), - nachfolgende Stationen wurden auf besetztem Gebiet errichtet - 75f (Libau), 79-81 (Windau), 82f (Angernsee), 84 (Arensburg), 85 (Papensholm), 87 (Reval).) (Aufgrund ungünstiger geographischer und meteorologischer Verhältnisse wurde der Hauptbetrieb der Station 1916 von Stralsund nach Wiek auf Rügen verlegt. In Stralsund wurde ein Teilbetrieb aufrecht erhalten. Siehe dazu u. a. RM 112/170, Vorkommnisse 6. Nov. 1915 sowie Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 57.) Zu den Seeflugstationen am Mittelmeer zählten: Agha Liman und Mersina (Südküste von Anatolien, nördlich der Ostspitze von Zypern) Chanak (am Südufer der Dardanellen bei Canakkale) Xanthi (Nordufer der Ägäis, Griechenland (seit 1920), siehe RM 110/22) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64f, 70f (Chanak), 76f (Mersina). Zur Seeflugstation Xanthi liegt nur im Bestand RM 110 (RM 110/22) eine Überlieferung vor, zur Seeflugstation Xanthi siehe zudem ebd., S. 79f. Zur Organisation der Seeflieger im Rahmen des Sonderkommando Türkei siehe Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 63f.) Zu den Seeflugstationen am Schwarzen Meer zählten: Babadag (Rumänien) Duingi (bei Constanta, Rumänien) Kawak/Kavak (Ostufer des Bosporus) Kertsch (Krim, Ukraine) Konstanza/Constanza (Constanta, Rumänien) Odessa (Ukraine) Sebastopol/Sewastopol (Krim, Ukraine) Varna (Warna, Bulgarien) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64 und 78 (allgemein), 73 (Kawak), 81f (Varna), 83 (Konstanza), 84 (Sebastopol), 85 (Duingi), 86 (Babadag).) Zu den schwimmenden Seeflugstationen zählten: S.M.H. Answald S.M.H. Glyndwr (siehe RM 99) S.M.H. Oswald (siehe auch RM 99) S.M.H. Santa Elena S.M.S. Stuttgart (siehe RM 110/62) (Zur Geschichte der schwimmenden Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 99f (allgemein), 102f (S.M.H. Santa Elena), 104f (S.M.H. Answald), 106 (S.M.H. Oswald), 107 (S.M.H. Glyndwr). Die S.M.S. Stuttgart war ein zum Flugzeugmutterschiff umgebauter Kleiner Kreuzer (auch als Flugzeugkreuzer bezeichnet), siehe ebd., S. 101.) Zu den Marinelandflugstationen zählten: Barge Großenhain Hage Kiel Nordholz-Cuxhaven Schlüterhof-Tuckum Speckenbüttel-Geestemünde Tondern Wainoden (vgl. auch RM 116/193) Wilhelmshaven-Wangerooge (Zur Geschichte der Landflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 54f. (Festungs-Landflugstation Kiel); Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 98-101 (allgemein), 102f (Nordholz), 104f (Barge), 106f (Hage), 108f (Tondern), 110 (Speckenbüttel), 138-140 (Wilhelmshaven).) Bearbeitungshinweis: Die Klassifizierung des Bestandes geschah in einem ersten Schritt durch Unterscheidung zwischen Seeflugstationen, Flugzeugmutterschiffen (= schwimmenden Seeflugstationen) und Marinelandflugstationen um so insbesondere die Gruppe der Flugzeugmutterschiffe separat auszuweisen. Die zweite - und zentrale - Klassifizierungsebene stellen die einzelnen Stationen bzw. Flugzeugmutterschiffe dar. Es lässt sich so gezielt die Überlieferung zu einer Station ermitteln. Im Falle der Seeflugstationen Flandern I und Flandern II war darüber hinaus eine tiefergehende Klassifizierung auf dritter Ebene notwendig. In diesen Fällen bilden Kriegstagebücher, Berichte und Befehle/Dienstanweisungen, technische Unterlagen und - im Falle von Flandern II - Personalangelegenheiten sowie verschiedene Unterlagen untergeordnete Klassifikationspunkte. Die Klassifikationsebene „Verschiedene Unterlagen" musste aufgrund der Heterogenität einiger Akten gebildet werden. Für mehrbändig vorliegende Kriegstagebücher wurden entsprechende Bandfolgen angelegt. Auf die Bildung von Serien wurde verzichtet. Grundsätzlich fand die archivische Bearbeitung in Anlehnung an die Bearbeitung des verwandten Bestandes RM 110 (Kommandostellen der Marineluftstreitkräfte) statt. Zum Bestand lag ein vorläufiges Findbuch vor, welches allerdings keine Enthält-Vermerke enthielt. Zudem mussten mehrfach Titel umgebildet werden (Erläuterungen dazu siehe im Folgenden). Die Klassifizierung des vorläufigen Findbuchs in Seeflugstation und Marinelandflugstationen wurde um den Klassifikationspunkt der schwimmenden Seeflugstationen (Flugzeugmutterschiffe) ergänzt und im Falle der Stationen Flandern I und Flandern II vertieft (siehe oben). Durch die ansonsten beibehaltene Klassifizierung und Sortierung des vorläufigen Findbuchs deckt sich die Klassifizierung weitgehend mit der (aufsteigenden) Nummerierung der Akten, da die Akten im Zuge der vorläufigen Verzeichnung anhand der Stationen sortiert und signiert wurden. Aktentitel wie „Ganz Geheim" wurden aufgelöst und stattdessen archivarische Titel gebildet. Sofern aufgrund des heterogenen Inhalts nur die Möglichkeit bestand einen Titel wie „Verschiedene Angelegenheiten" zu bilden, wurden umfangreichere Enthält-Vermerke verfasst. Im (Bandfolgen-)Titelfeld wurden bei Kriegstagebüchern ggf. Zusätze wie „Ausfertigung für den Admiralstab der Marine" und „Entwurf" in Klammern angefügt um eine Unterscheidung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denen bei den jeweiligen Stationen möglich zu machen. Letztere wurden von den aktenführenden Stellen nur teilweise als Entwurf ausgewiesen; eine Ergänzung des Titels bei der Verzeichnung wurde nur in diesen Fällen vorgenommen. Eine weitere - notwendigerweise mit aufzunehmende - Titelergänzung der Kriegstagebücher stellten die Auszüge dar. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen bei der Titelaufnahme, wurden alle Kriegstagebücher einheitlich erschlossen. Durch die Ergänzungen des Titels war zudem der Verzicht auf eine Verzeichnung der aktenführenden Organisationseinheit vertretbar, da durch die Titelspezifierung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denjenigen in den Stationen unterschieden werden kann. Die (Bandfolge-)Titel enthalten jeweils auch den Namen der entsprechenden Station; die damit vorhandene Redundanz mit den Klassifikationspunkten wurde zum Zweck der Recherchierbarkeit in BASYS S in Kauf genommen. Die Bandfolgenummern wurden archivarisch gebildet, was zur Folge haben kann, dass diese von den auf den Aktendeckeln abgebildeten abweichen können. Falls beispielsweise von einem Kriegstagebuch nur die Bände 3, 4 und 5 erhalten sind, wurden diese als Bände 1, 2 und 3 aufgenommen. Im Feld „Aktenzeichen" in BASYS S wurden jeweils nur die „Lu", „Ef" sowie „MK I" Aktenzeichen bzw. Altsignaturen (siehe unten) vermerkt. Teils ebenfalls vorhandene weitere Aktenzeichen (z. B.: Ca VIII) wurden, da sie nur in Teilen vorhanden waren und das Feld Aktenzeichen in diesen Fällen schon mit der MK I Signatur belegt war, nicht aufgenommen. Die entsprechenden Informationen lassen sich jedoch anhand der Aktendeckel rekonstruieren. Diese wurden bei der Umbettung vollständig aufbewahrt; im Falle von Akten in vormaliger Schnellhefterform wurde der Deckel abgetrennt und oben aufliegend in der Mappe beigelegt. Unklar ist, inwiefern es sich bei den MK I Nummern tatsächlich um Aktenzeichen und nicht vielmehr um Altsignaturen handelt. Für Letzteres sprechen folgende Indizien: - Die MK I Nummern sind in einer anderen Farbe aufgebracht worden als die A oder C Aktenzeichen, welche teilweise in gleicher Farbe - und vermutlich zeitgleich - mit dem Titel aufgetragen wurden - Sofern MK I Nummern vorhanden waren, war in der Regel auch ein Aufkleber „Archiv der Marine. Kriegsakten." vorhanden, die MK I Nummern könnten demnach Signaturen des Marinearchivs gewesen sein. - MK I Nummern sind vergleichsweise durchgängig vorhanden, so als ob es sich um eine lückenlose Überlieferung handelt, während im Bereich der A und C Aktenzeichen große Lücken zu beobachten sind. Letzteres erscheint angesichts von Kassationsentscheidungen bei der (erstmaligen) Archivierung im Archiv der Marine sowie aufgrund von Kriegsverlusten plausibler. - Eine tiefergehende Klassifikation bzw. Strukturierung der MK I Signaturen existiert nicht, vielmehr liegen über 300 fortlaufende Nummern vor, wohingegen A und C Aktenzeichen teils tiefer strukturiert (z. B. „Ca") sind. Letzteres erscheint für die Registratur des Kommandeurs der Flieger des Marinekorps (Kofl. M.K.) wahrscheinlicher als eine rein fortlaufende Nummerierung. Der Versuch einer Rekonstruktion des Aktenplanes anhand der erhaltenen Aktendeckel erscheint aufgrund großer Lücken sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Im Feld Altsignatur wurden jeweils die F-Nummern (für Files oder Fach) und evtl. vorhandene PG-Nummern in separate Altsignaturfelder eingetragen. Zu beachten ist dabei, dass zu einer F-Nummer in der Regel mehrere Akten gehören; F-Nummern können daher mehrfach vorkommen. Die Altsignaturen von RM 112/49-56 aus dem Bestand RM 110 wurden ebenfalls aufgenommen (vormals RM 110/612-619). Ein Sach-, Orts- und Personenindex wurde nicht erstellt. Bestandsbeschreibung: Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die verschiedenen Kommandeure der Marineflieger, in die Kriegsgeschichtliche Abteilung beim Admiralstab der Marine, die bereits am 15. Februar 1916 errichtet wurde, zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben PG ("Pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) in Freiburg. Aufgrund einer interministeriellen Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern aus dem Jahre 1968, wurden die Akten von der Dokumentenzentrale ins Bundesarchiv übertragen. Sie gelangten schließlich in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. (Siehe dazu die Bestandsbeschreibung zu RM 110; Autor: Michael Weins) Der Bestand umfasst 234 Aufbewahrungseinheiten die von verschiedenen See- und Landflugstationen der Kaiserlichen Marine stammen. Bis auf zwei Ausnahmen (RM 112/44, 137) geht die Laufzeit der Akten nicht über den Zeitraum zwischen 1914 und 1918, d.h. den Ersten Weltkrieg und die unmittelbare Nachkriegszeit, hinaus. Überwiegend sind Kriegstagebücher der einzelnen Stationen - sowohl die auf den Stationen geführten (Entwurf-)Exemplare als auch die Ausfertigungen für den Admiralstab - erhalten; von mehreren Stationen liegen nur Kriegstagebücher vor. Eine Ausnahme stellt die Überlieferung zu den Seeflugstationen Flandern I und Flandern II dar, welche darüber hinaus Berichte sowie Unterlagen zu Personal und Technik enthalten. Die Überlieferung zur Seeflugstation Flandern II bildet dadurch die größte Portion in RM 112 (53 Akten). Von den erst 1918 infolge der Besetzungen in der Ukraine in Betrieb genommenen Seeflugstationen (Kertsch, Odessa und Sewastopol) sowie den Stationen in der Türkei (Agha Liman/Mersina, Chanak und Kawak), Bulgarien (Varna) und Rumänien (Babadag, Duingi und Konstanza) liegen hingegen jeweils nur ein bis zwei Kriegstagebücher vor. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind von verschiedenen Seeflugstationen die Kriegstagebücher, Tagesbefehle, Wochenberichte und Tagesmeldungen. Von der Seeflugstation Flandern II sind darüber hinaus Sammlungen von Verfügungen und Tätigkeitsberichten, sowie Akten über Waffentechnik und Fragen des Einsatzes sowie Personalangelegenheiten überliefert. Die Marine- Landflugstationen sind mit Kriegstagebuchunterlagen vertreten. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die von mehreren Seeflugstationen aus dem östlichen Ostseeraum (Angernsee, Arensburg, Liebau, Papenholm, Windau und schwimmende Seeflugstationen S.M.H. Answald und S.M.H. Santa Elena) vorhandenen Kriegstagebücher, Berichte und Befehle bieten teils bebilderte Informationen über die Vorbereitung und Durchführung des „Unternehmen Albion". Besonders von der Seeflugstation Angernsee an der Rigaer Bucht aus fanden 1916 und 1917 Aufklärungsflüge und teilweise auch Bombenangriffe statt, welche teilweise fotografisch dokumentiert wurden. Mehrfach wurden die russischen Kriegschiffe vor Arensburg fotografiert (RM 112/2-5), darüber hinaus auch die Zerstörung der russischen Funkstation auf Runö (RM 112/4). Da das „Unternehmen Albion" als erste Joint Operation, d.h. kombinierte Heer-, Marine- und teilweise auch Luftwaffenoperation der deutschen Streitkräfte anzusehen ist, bilden die diesbezüglichen Unterlagen im Bestand RM 112 eine wichtige Ergänzung für die Forschung, da sie die Rolle der (unter Oberbefehl der Marine operierenden) Luftstreitkräfte dokumentieren. Die von der Seeflugstation Flandern II erhaltenen Akten über Personal- und Technische Angelegenheiten schildern - trotz der bestehenden Überlieferungslücken - mehrere Aspekte des Einsatzalltags und -profils einer Seeflugstation und können exemplarisch für andere Seeflugstationen herangezogen werden. Einschränkend muss jedoch betont werden, dass sich Ausstattung und Einsatzprofil der Seeflugstationen in Flandern aufgrund der Nähe zur Westfront von den hinter der Front befindlichen Stationen unterschied. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 5,4 lfm 234 AE Zitierweise: BArch, RM 112/...

          Schweninger, Ernst (Bestand)
          BArch, N 2281 · Bestand · 1866 - 1925
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Die persönlichen Papiere Ernst Schweningers wurden im Juli 1926 von seiner Witwe, Frau Lena Schweninger, dem Reichsarchiv übereignet. Im September 1936 kamen ergänzend zahlreiche Briefe der Familie Bismarck an Ernst Schweninger aus dem Besitz von Frau Ingeborg Schulze, Stuttgart, hinzu. Ein Einzelband (N 2281/184) wurde im Jahre 2001 dem Bundesarchiv übergeben. Im Zweiten Weltkrieg ausgelagert und danach in die Sowjetunion gebracht, wurde der Nachlass in zwei Teilen - 1950 bzw. 1959 - an die DDR übergeben und in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam überführt. Dort erhielt er die Bestandssignatur 90 Schw 4 und wurde 1980 über eine Findkartei erschlossen. Vereinbarungsgemäß blieben die Unterlagen bis Dezember 1956 für jegliche Benutzung gesperrt. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 gelangten die Unterlagen schließlich in das Bundesarchiv und werden seither unter der Bestandssignatur N 2281 verwahrt. Im Jahre 1997 wurde zum Bestand ein Findbuch erstellt, welches eine weitgehend unveränderte Abschrift der damaligen Findkartei darstellte. Bei der jetzigen Bearbeitung wurden die Archivalieneinheiten in die Archivdatenbank BASYS-S überführt. Klassifikation, Titelaufnahmen, Laufzeiten wurden überprüft und teilweise korrigiert. Dr. Ernst Schweninger, der Leibarzt des Reichskanzlers Otto von Bismarck, hat eine umfangreiche Korrespondenz mit vielen bekannten Persönlichkeiten seiner Zeit, wie Herbert von Bismarck, Bernhard von Bülow, Maximilian Harden, Alfred Krupp u.a., geführt. Die Überlieferung besteht daher zum ganz überwiegenden Teil aus Briefen von Freunden, Kollegen, Patienten und nicht zuletzt von Familienangehörigen und umfasst den Zeitraum 1866 - 1925. Literaturhinweis: E. Espach: Beiträge zur Biografie Ernst Schweningers. Schriftenreihe der Münchener Vereinigung für Geschichte der Medizin, München 1979 Zitierweise: BArch, N 2281/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 1105 · Akt(e) · 1928-1942
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Erlaubnis zum Verkauf von Drucksachen und Losen anläßlich der Kolonialausstellung in Stuttgart während des Hauptgottesdienstes, Juni 1928; Eingabe des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums in Dresden um Freilassung der staatlich nicht anerkannten Feiertage von Sitzungen durch Justiz- und Verwaltungsbehörden und diesbezügliche Anfrage der sächsischen Gesandtschaft in München, Dez. 1929; Bitte um allgemeine Befreiung turnerischer und sportlicher Übungen von den Bestimmungen vom 15.12.1928 über die Sonntagsordnung, 1931/32; Durchführung des Feiertagsgesetzes vom 27.2.1934 und Bestimmungen über kirchliche Feiertage während des Nationalsozialismus (mit Stellungnahmen und Berichten des Evangelischen Oberkirchenrats und des Bischöflichen Ordinariats, Febr./März 19035).

          Sapper, Karl
          Universitätsarchiv der Technischen Universität Braunschweig, V 1 S20 · Akt(e) · 1898-1904
          Teil von Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
          • 1898-1904, Universitätsarchiv der Technischen Universität Braunschweig, V 1 Vieweg-Verlag, Briefe
          • Enthält: Sapper, Karl an Vieweg, Helene: 17 Briefe, 24.06.1898-25.04.1904
          Sanitätsamt (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 113 · Bestand · 1815-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Der Auf- und Ausbau eines militärischen Sanitätswesens erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ein preußisches Sanitätskorps bestand bereits seit 1873. An seiner Spitze stand der Generalstabsarzt der Armee, der zugleich Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, Direktor der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen und Vorsitzender des dortigen wissenschaftlichen Senats war. In seine Kompetenz fielen auch die persönlichen Angelegenheiten der Militärärzte und sonstiger Sanitätspersonen. Die Verbindung vom Generalstabsarzt zu den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgebauten Sanitätsämtern der Armeekorps, die ihrerseits gemäß der Militärkonvention vom 25. November 1870 unter dem ausschließlichen Oberbefehl des Reiches standen, hielten seit 1906 die vier Sanitätsinspektionen in Posen, Berlin, Kassel und Straßburg. 1912 wurde eine weitere Inspektion in Danzig eingerichtet. Unter Obergeneralärzten im Generalmajorsrang umfassten sie als oberste Aufsichtsbehörden das Gebiet mehrerer Armeekorps, denen je ein Sanitätsamt unter einem Korpsgeneralarzt zugeteilt war. Persönlich dem kommandierenden General und dem Generalstabsarzt der Armee unterstellt, war er der ärztlich-technische Referent des Generalkommandos in allen Fragen des Gesundheits- und Krankenwesens sowie Leiter des Sanitätsamtes als militärärztlicher Provinzialbehörde ihres Zuständigkeitsbereiches. Im Falle des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps waren dies die Länder Baden und Hohenzollern sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und hohenzollerischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg, Neubreisach und Idstein zählten. Seine Aufgaben umfassten im Frieden den Gesundheits- und Krankendienst beim Heer und den militärischen Anstalten sowie alle für den Kriegssanitätsdienst erforderlichen Vorbereitungen und Einrichtungen. Organisatorisch wurde dabei zwischen dem Sanitätsdienst bei den Truppen, der alle Truppenteile, Militärbehörden, Anstalten u.ä. umfasste, und in den Lazaretten unterschieden. Deren Verwaltung teilten sich das Sanitätsamt und die Korpsintendantur (beim XIV. AK waren die Abt. IV b und VI zuständig), wobei ersteres für die medizinischen, letztere für die ökonomisch-verwaltungstechnischen Belange zuständig war. Im Kriegsfall übernahm ein stellvertretender Korpsgeneralarzt die Aufgaben, Pflichten und Rechte des dem Feldheer zugeteilten Korpsgeneralarztes und damit die Verantwortung für die Organisation des Sanitätsdienstes im Heimatgebiet. In dieser Eigenschaft hat er für die Errichtung von Reservelazaretten in geeigneten Gebäuden, ihre personelle Besetzung mit Heil- und Pflegepersonal sowie die Ausbildung von Ersatzreservisten zu Militärkrankenwärtern Sorge zu tragen. Wurden an einem Ort mehrere Reservelazarette eingerichtet, konnte er die Oberleitung über diese Lazarette an einen älteren Sanitätsoffizier als Reservelazarettdirektor delegieren. Dieser hatte die ihm unterstellten Lazarette zu besichtigen und Missstände, die er in eigener Verantwortung abzustellen nicht befähigt war, dem Sanitätsamt zu melden, das seinerseits gegebenenfalls die stellvertretende Intendantur benachrichtigte. Dem stellvertretenden Korpsgeneralarzt unterstanden auch alle Einrichtungen der freiwilligen Krankenpflege, v.a. die Vereinslazarette, Genesungsheime und Privatpflegestätten. Ihre Beaufsichtigung teilte er sich mit dem Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege. Bestandsgeschichte: Die Archivgeschichte des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps ist mit der des stellvertretenden Generalkommandos identisch und kann im Repertorium Abt. 456 F 8 Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps (1914-1924) nachgelesen werden. Festzuhalten ist hier nur, dass gemäß den Bestimmungen des den Bestimmungen des Versailler Vertrags die Formationen des kaiserlichen Heeres aufgelöst werden mussten. Zu diesem Zwecke wurde eine zivile Behörde geschaffen, das sog. Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps, und die Auflösungs- und Nachkommandos des früheren XIV. Armeekorps in Abwicklungsstellen umbenannt. Dementsprechend war die für das Sanitätsamt zuständige Abteilung die Abwicklungstelle Sanitätsabteilung 14, bei der bis zum Jahre 1922 die Akten des Sanitätsamtes und der einzelnen Lazarette gesammelt wurden. Über Heilbronn, wohin das Abwicklungsamt auf Druck der Allierten im Jahre 1920 verlegt worden war, gelangten die Akten nach Auflösung des Abwicklungsamtes im Jahre 1921 zunächst an seine Nachfolgebehörde, die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn, und über diese im Jahre 1924 an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Laut dem dort erstellten Einlieferungsverzeichnis (EV 113) umfasste der Bestand ursprünglich 740 Einheiten, wovon schon im Einlieferungsverzeichnis 73 als fehlend angezeigt wurden und 59 Einheiten auf das stellvertretende Generalkommando entfielen. Von diesem Gesamtbestand wurden vor der Abgabe der Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahre 1949386 Akteneinheiten vernichtet, davon 33 Einheiten des Generalkommandos IV b. Bearbeiterbericht: Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst von den Staatsarchivreferendaren Norbert Haag und Dieter Speck unter Anleitung und Aufsicht des Unterzeichneten im Juni und Juli 1989 verzeichnet. Dabei wurden 4 Bünde, die beim Generalkommando des XIV. Armeekorps, Abt. IVb, entstanden waren, ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Der Bestand umfasst jetzt Unterlagen des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Frieden), des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Krieg) und der Sanitätsabteilung XIV. mit insgesamt 6 lfd. m. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Karlsruhe, im Oktober 1989 Kurt Hochstuhl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 502/9 · Sammlung · 1930-1945
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Kreis Esslingen der NSDAP umfaßte das Oberamt bzw. den Landkreis Esslingen in seiner jeweiligen Ausdehnung. Als Kreisleiter fungierten 1933 - 1943 Eugen Hund, kaufmännischer Angestellter und 1943 - 1945 Eugen Wahler, Oberlehrer, zugleich Kreisleiter in Nürtingen. Das Schriftgut der Kreisleitung ist nur in geringem Ausmaß erhalten geblieben, nachdem die Masse der Akten vermutlich der allgemeinen Anordnung entsprechend unmittelbar vor dem Einmarsch der alliierten Truppen vernichtet worden war. Die Militärregierung und die Spruchkammer in Esslingen haben dann die noch erreichbaren Unterlagen, vermischt mit solchen aus zahlreichen anderen Stellen, ansatzweise nach Personenbetreff zusammengestellt, um auf solche Weise geeignetes Untersuchungsmaterial für die Entnazifizierung zu erhalten. Ein kleinerer Teil hiervon wurde auch den neu gebildeten Faszikeln der Spruchkammer förmlich integriert, während der größere Teil für sich verblieb. Dieses zuletzt genannte Schriftgut kam mit der Überlieferung der Spruchkammer und - in wenigen Einzelstücken - der Militärregierung im Archiv ein und wurde hier 1974/75 entsprechend dem als überwiegend vermuteten Inhalt zum Bestand "NSDAP-Kreisleitung Esslingen" unter der Signatur PL 502/9 formiert. Nach einer langwierigen Aufspaltung in die im Anschluß angeführten Provenienzen wurden die verbliebenen Unterlagen der Kreisleitung im November 1988 verzeichnet und, da Ordnungspläne aus der Entstehungszeit nicht zu ermitteln waren, nach dem für den Bestand der NSDAP-Kreisleitung Ulm entwickelten Schema geordnet. Ausgesondert wurden einige Doppelstücke, nicht ausgefüllte Formulare und leere Umschläge. Angesichts der ausgesprochen zufälligen Erhaltung einzelner Schriftstücke ist die Tätigkeit der Kreisleitung nur in wenigen Fällen aus dem Bestand zu erschließen. Er umfaßt nunmehr 66 Büschel in 0,5 Regalmetern. Weiteres Material derselben Provenienz ist, wie angedeutet, in einzelnen Spruchkammerverfahrensakten zu vermuten. Für die unmittelbar personenbezogenen Archivalien sind etwa bis zum Jahr 2015, d.h. 90 Jahre nach der Geburt der jüngeren NSDAP-Mitglieder, die im Landesarchivgesetz angeführten Benutzungsbeschränkungen zu beachten. Ludwigsburg, Dezember 1988 (gez. Dr. Cordes) Ausgegliederte Fremdprovenienzen: Ministerialabteilung für die Höheren Schulen, Personalkartei Ministerialabteilung für die Volksschulen, Personalkartei Ministerialabteilun für die Fachschulen, Personalkartei [Landespolizeidirektion] Oberamt/Landratsamt Esslingen Amtsoberamt Stuttgart Landesarbeitsamt Reichsarbeitsdienst Arbeitsgauleitung Nr. 26 Reichsbahndirektion Stuttgart Reichsluftschutzbund Landesgruppe Württemberg-Baden Reichsnährstand Landesbauernschaft Württemberg Viehwirtschaftsverband Württemberg Reichsstand des Deutschen Handwerks Landeshandwerksmeister Württemberg und Hohenzhollern Stadt Esslingen am Neckar Gemeinden des Landkreises Esslingen NSDAP-Gauleitung Württemberg-Hohenzollern NSDAP-Ortsgruppen des Kreises Esslingen SA-Gruppe Südwest SA-Standarte 51 SA-Standarte 121 und Stürme SA-Standarte R 121 und Stürme SA-Standarte 123 und Stürme SA-Standarte R 123 SA-Standarte 247 und Stürme SA-Reiter-Standarte 55 und Stürme SS-Standarte 63 SS-Standarte 769 NSFK-Gruppe 15 NSFK-Standarte 101 NSFK-Motorsturm M 55 HJ-Gebiet 20 HJ-Bann 365 NS-Frauenschaft-Gaukassenverwaltung Württemberg-Hohenzollern NS-Studentenbund DAF-Gauverwaltung Württemberg-Hohenzollern DAF-Kreisverwaltung Esslingen DAF-Ehren- und Disziplinargericht Gau Württemberg-Hohenzollern KdF-Gaudienststelle Württemberg NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten Reichskolonialbund Gauverband Württemberg-Hohenzollern Amerikanische Militärregierung in Esslingen

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 Bü 6421 · Akt(e) · 1924-1937
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Enthält: Technische Hochschule; Verbände der freien Wohlfahrtspflege; Verband der ehemaligen Schutztruppen und Kolonialfreunde Württembergs; Verein für Volksheilstätten; Verein von Kinderfreunden; Verein zur Hilfe in außerordentlichen Notstandsfällen auf dem Lande; Volksbund für das Deutschtum im Ausland; Waldorfschulverein; Dr. Helmut Weidelener; Wichernhaus; Witwen- u. Waisenunterstützungsverein des 13. Armeekorps; Wohlfahrtsverein Stuttgart; Württembergischer evangelischer Jungmännerbund; Württembergisches Staatstheater

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 Bü 6418 · Akt(e) · 1925-1942
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Enthält: Karl-Olga-Krankenhaus; Karlsoberschule; Kaufmännische Unterstützungskasse; Verein für Kinderküchen; Evang. Kinderrettungsverein; Verein für Kleinkinderpflegen; Margarete Klingenfuß; Bund Königin Luise; Deutsche Kolonialgesellschaft; Deutscher Kolonialverein; Kommandantur Stuttgart; Kraftsportverein Stuttgart-Stöckach; Kreuzkirchengemeinde; Krippe Bethlehem; Krippe und Kinderpflege Zoar (Rominger); Krrippe II in Heslach; Reichsausschuß für Leibesübungen; Lenzhalde; Leonhardskirchengemeinde; Ludwig-Hofacker-Kirchengemeinde; Lukaskirchengemeinde

          Sammlung von Maueranschlägen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 · Sammlung · 1900-1945
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte des Bestandes: Die Bezeichnung "Maueranschläge" für die im vorliegenden Bestand verwahrten Plakate ist zeitgenössisch. Sie verweist auf die schlichte Anbringung: nicht wie Werbeplakate auf prunkvolle Litfaßsäulen, sondern an einfache Mauerwände wurden sie für jedermann sichtbar befestigt. Die Kriegssituation bedingt die schlichte Verwendung. Häufig wurden Maueranschläge in den besetzten Gebieten eingesetzt. Aber auch in der Heimat blieb ansonsten wenig Raum zur Anbringung solcher Plakate. Die dürftige Ausstattung dieser Plakate ist eine Konsequenz dieser Situation. Die Kriegssituation erlaubte nur einfaches, oft zeitungsdünnes Papier. Zu einer graphischen Gestaltung kam es in der Regel nicht, es überwiegt das Textplakat, auf dem allenfalls die Überschrift (häufig das Wort "Bekanntmachung") mit großen Lettern hervorgehoben wird. Manchmal ist das Papier mit einer Signalfarbe gefärbt, was vielleicht als Vorstufe einer graphischen Gestaltung gewertet werden kann. Eine aufwendigere Gestaltung bei politischen Plakaten kam während des Ersten Weltkrieges erst auf (Ursula Zeller. Die Frühzeit des politischen Bildplakats in Deutschland (1848-1918), Stuttgart 1987, besonders Kap. 7). Die im vorliegenden Bestand enthaltenen Werbeplakate zur Zeichnung von Kriegsanleihen bieten dafür reizvolle Beispiele. Solche graphisch gestalteten und ästhetisch "schönen" Plakate machen jedoch nur einen verschwindenden Anteil an der Sammlung von Maueranschlägen aus. Immerhin enthält sie Stücke von Künstlern wie Hanns Anker, Lucian Bernhard, Alexander U. Cay, Fritz Erler, Louis Oppenheim und Egon Tschirch. Die meisten der im vorliegenden Bestand verwahrten Stücke sind aber nicht solche Plakate, sondern reine Textplakate ohne eine graphische oder gar bildliche Gestaltung. Die Sammlung der Maueranschläge wurde im Heeresarchiv, Zweigstelle Stuttgart, in den 20er Jahren angelegt und über Jahrzehnte fortgeführt. Über die Motive, die Sammlungskonzeption und die praktische Sammeltätigkeit aus dieser Zeit ist kaum etwas überliefert. Ein allgemeines Interesse an Maueranschlägen läßt sich früh feststellen: teilweise wurden Maueranschläge schon während des Krieges verkleinert in Broschüren wiederabgedruckt (solche Hefte finden sich in der Druckschriftensammlung des HSTAS) und selbst im Frontgebiet verkauft (vgl. J 151 Nr. 1240). Aus dem vorliegenden Material kann geschlossen werden, daß die Mitarbeiter des Heeresarchivs im Prinzip jedes Stück in ihre Sammlung aufnahmen, dessen sie habhaft werden konnten. Im Vergleich zu den heutigen Sammlungskonzeptionen wurde eine weitgespannte Sammlung intendiert. Sie war keineswegs auf deutsche oder gar südwestdeutsche Maueranschläge eingeschränkt. Den hohen Anspruch konnten die vorhandenen Sammlungsquellen allerdings nicht immer genügen: häufig blieben Lücken, die nur mit wenigen Stücken oder auch gar nicht berücksichtigt werden konnten. Über die Sammlungsquellen läßt sich einiges sagen. Es ist davon auszugehen, dass einige Maueranschläge aus Akten entnommen wurden, was heute an Randlochungen des ehemals mehrfach gefalteten Stückes erkennbar wird. Andere Stücke enthalten auf der Rückseite oder am unteren Rand behördliche Vermerke über den Aushang. Vergleichsweise groß ist übrigens die Gruppe, die einen Stempel "Landsturm Infanterie Bataillon Calw" bzw. Leonberg trägt. Der Tatbestand, dass von den 1622 Maueranschlägen der Westfront ein Drittel (523 Stück) von der Etappenkommandantur Roubaix stammt, erklärt sich nur aus der Tatsache, dass dort ein württembergisches Regiment stationiert war, offenbar wie die beiden genannten Landsturm-Infanterie-Bataillone eine Quelle für die Sammlung des Heeresarchivs. Andere Etappenkommandanturen, für die eine solche Verbindung fehlte, sind entsprechend sporadisch berücksichtigt. Stempelungen zeigen, dass auch von verwandten Institutionen (im Tausch?) Stücke übernommen wurden: nämlich vom Königlich Württembergischen Armeemuseum und von der Deutschen Bücherei Leipzig. Aus der Flugschriftensamm lung des Heeresarchivs (jetzt Bestand J 150 des Hauptstaatsarchivs) ist eine größere Gruppe von Stücken herausgezogen und in die Sammlung der Maueranschläge integriert worden. Über einen gewissen Zeitraum überschnitten sich beide im Heeresarchiv geführten Sammlungsbestände. Außerdem - aber in geringerem Ausmaß - wurden aus der Sammlung von Luck und aus Nachlässen (Nachlass Hahn, in späterer Zeit auch Nachlass Haußmann) Maueranschläge entnommen und in die Sammlung eingefügt. Relativ jung dürften einige Zugänge aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg sein. Die Sammlung von Maueranschlägen wurde vor 1974 aus den Beständen des Heeresarchivs in die Sammlungsbestände des Hauptstaatsarchivs eingefügt. Sie erhielt die Signatur J 151. Die Hintergründe der Aufhebung der durchaus sinnvollen Beständeabgrenzung zwischen den Sammlungen des Militärarchivs und den J-Beständen des Hauptstaatsarchivs sind nicht mehr auszumachen. Noch vor dieser Verlagerung wurde die Sammlung der Maueranschläge durch den Studenten Markus Braun im Heeresarchiv 1954 geordnet und durch ein zwölfseitiges Findbuch provisorisch erschlossen. Auch danach erhielt die Sammlung weitere Zugänge, vor allem aus Nachlässen. Die umfassende Sammlungskonzeption scheiterte in der Praxis an den Beschränkungen der Sammlungsquellen. Nicht alle Bereiche konnten gleichmäßig intensiv dokumentiert werden. Zeitlich umfasst der Bestand Stücke von 1914 bis 1948, also auch noch die Nachkriegszeit des Zweiten Weltkrieges. Quantitativ liegt der Schwerpunkt eindeutig auf dem Ersten Weltkrieg (2582 Maueranschläge von insgesamt ca. 2700) und hier wieder auf Maueranschlägen von der Westfront (1622 gegenüber 599 von der Ostfront). Es sind hauptsächlich Maueranschläge der (deutschen) Besatzungsmacht, im geringen Umfang auch solche österreichischer Provenienz. Nur einige Maueranschläge liegen von den damaligen Gegnern (Frankreich und Rußland) vor. Eine weitere Gruppe bilden die in Deutschland (an der "Heimatfront") selbst verwendeten Stücke. Als Provenienzen (Herausgeber der Maueranschläge) sind sowohl zivile (Generalgouvernement Belgien, französische Bürgermeistereien) wie militärische Behörden (Armee-oberkommandos, Etappeninspektionen und - kommandanturen) vertreten, nicht selten (auf der Ebene der Etappenkommandanturen und der Bürgermeistereien) miteinander kombiniert. Inhaltlich handelt es sich vielfach um Verordnungen und Mitteilungen der Besatzung an die einheimische Bevölkerung. Die Maueranschläge dienen z. B. zur Bekanntgabe kriegswirtschaftlicher Maßnahmen wie Festsetzung von Höchstpreisen, Erfassung von militärisch verwertbaren Vorräten, zur Bekanntgabe der Bestrafung Einheimischer oder zur Einschärfung erwünschter Verhaltensweisen bei der Bevölkerung des besetzten Gebietes, wie Einhaltung der Sperrstunden, Verdunkelungsmaßnahmen oder Versammlungsverbot. Eine interessante Gruppe bilden die Maueranschläge mit "Informationen" über die Kriegslage, mit denen der Widerstand gebrochen oder zumindest entmutigt werden sollte. In der Heimat dienten Maueranschläge der Aufforderung zur Rekrutierung, zu Spendenaufrufen und zur Propaganda gegen die feindlichen Mächte, aber auch zur Stärkung des nationalen Selbstbewußstseins, zur Werbung für kulturelle Veranstaltungen und zur Bekanntgabe kriegswirtschaftlicher Maßnahmen. 2. Bearbeitung des Bestandes: Das Verdienst der Arbeit des Studenten Markus Braun von 1954 lag eher in der Ordnung des umfangreichen Bestandes als in seiner Erschließung. Braun beschränkte die Erschließung auf eine Gruppenerfassung, für die das Schema "Verordnungen und Mitteilungen: Etappenkommandantur XY, Jahr, Stückzahl" typisch ist. Gleichgeartete Maueranschläge wurden zu einer Gruppe vereint und diese Gruppe wurde in der angedeuteten Art möglichst allgemein beschrieben. Ein Eingehen auf die Inhalte der Einzelstücke, die Braun allerdings einzeln signierte, war wohl auch aus zeitlichen Gründen nicht intendiert. Bereits die Ergänzungen des Findbuchs durch spätere Nachträge tendieren demgegenüber zu einer Einzelerschließung, also zu einer Beschreibung jedes Einzelstückes. Eine derartig gründliche Erschließung ist schließlich Standard für die in den 70er Jahren begonnenen Plakatsammlungen im Hauptstaatsarchiv (J 153, J 154 und J 154/5), die im Gegensatz zu den Maueranschlägen noch keine historische Relevanz besitzen. Die Ordnung der Maueranschläge durch Braun konnte mit Ausnahme kleinerer Änderungen jedoch im wesentlichen beibehalten werden. Die Gliederung seines Findbuches ist demzufolge mit der des vorliegenden nahezu identisch. Auch läuft die alte Braun’sche Signatur mit dem vorliegenden Numerus currens (der den Ort der Lagerung bestimmt) im Prinzip parallel. Da Braun aber mit jeder neuen größeren Gruppe die Zählung wieder mit 1 begann, ist eine Konkordanz der Signaturen dem Findbuch beigefügt. Die Einzelerschließung war folglich Ziel der im Oktober 1989 begonnenen Neubearbeitung. Sie diente gleichzeitig dazu, die im Hauptstaatsarchiv ausgebildeten Anwärter in die Erschließung von Plakaten als Beispiel für die Arbeit an Sammlungsbeständen einzuführen. Anlässlich der Neubearbeitung wurde auch für eine bessere Verpackung gesorgt. Die Maueranschläge wurden in säurefreie DIN A 1 Umschläge umverpackt, auch um die für das sehr dünne Papier schädlichen Faltungen (vor allem solche über Kreuz) soweit möglich zu vermeiden. Kleinere Risse wurden ebenfalls geflickt. Der Neuverzeichnung lag die bereits Sommer 1989 in Zusammenarbeit mit der LAD entwickelte (EDV-)Maske MIDEPLAK und ein dazu entworfenes Erfassungsformular ("Data-sheet") zugrunde. Diese unter dem Programmpaket MIDOSA verwendbare Erfassungsmaske sollte nicht nur für Maueranschläge verwendbar sein, sondern zur EDV-Erfassung sämtlicher Plakatarten (Werbeplakate und politische Plakate) dienen können. Im Findbuch ist die Beschreibung der Maueranschläge nach folgendem Schema angeordnet: Die oben links ausgerückte Ordnungsnummer ist nur für die Reihenfolge der Beschreibung und Verweise aus dem Index maßgeblich. Für die Lagerung im Magazin und auch für die Bestellung der Stücke dient allein die Bestellnummer, die am Ende der Beschreibung der einzelnen Einheit herausgehoben zu finden ist. Der Titel des Plakats wird als Zitat behandelt und steht dementsprechend in Anführungszeichen. Wenn nötig, sind zur Identifizierung Ergänzungen hinzugefügt. Die meisten Titel lauten "Verordnung", "Bekanntmachung" und dergleichen, der Bearbeiter musste dann den Inhalt mit eigenen Worten weiter präzisieren. Mehrere Titel auf einem Maueranschlag sind durchaus denkbar. Der Titel wird in der Originalsprache wiedergegeben, nur bei slawischen Sprachen wird er gleich übersetzt oder sinngemäß umschrieben. Die Laufzeit gibt in der Regel das Druck- oder Veröffentlichungsdatum an. In der nächsten Zeile ist der Anlass für das Entstehen des Maueranschlages - soweit bekannt - angegeben, was bei den Maueranschlägen jedoch vergleichsweise selten der Fall ist. Es folgen die Angaben über Herausgeber, Grafik, Druck, Verantwortliche im Sinne des Presserechts etc. Die Formalangaben erfassen das Format des Plakats und die Anzahl der aufbewahrten Stücke. Die Beschreibung der bildlichen Darstellung erfolgt in einem eigenen Block. Da es sich beim vorliegenden Bestand hauptsächlich um Textplakate handelt, entfällt eine eigentliche Bil dbeschreibung in über 90 Prozent der Fälle. Bei reinen Textplakaten erfolgt hier ein Hinweis auf Besonderheiten in der Gestaltung (Mehrspaltigkeit, Hervorhebungen, Farbgebung) oder Hinweise auf die verwendeten Sprachen (im Extremfall bis zu sieben verschiedene). In der Entstehungszeit graphisch gestalteter politischer Plakate ist Derartiges bereits als Element einer graphischen Gestaltung zu werten. Vor der abschließenden Bestellsignatur sind die Provenienzen (hier im Sinne von Sammlungsquellen) und die Vorsignaturen angeben. Innerhalb derselben Rubrik sind die Maueranschläge meistens chronologisch angeordnet. Nicht oder nur auf das Jahr datierbare Stücke erscheinen dabei jeweils zum Schluß. Maßgeblich für die Datierung ist im Regelfall das Datum einer Verordnung. Bei Maueranschlägen mit Verordnungen unterschiedlichen Datums ist das letzte als das dem Veröffentlichungstermin nähere maßgeblich für die chronologische Einordnung. Bei Ortsbetreffen erfolgt die Reihung nach Alphabet. Dem Bestand entnommen wurde eine Mappe mit verschiedenen französischen Lebensmittelkarten aus dem Zweiten Weltkrieg, die in die inzwischen eröffnete einschlägige Sammlung J 524 eingegliedert wurde. Die Sammlung von Mauer-anschlägen enthält ohne Zählung der Dubletten rund 2 700 Stück. Die Neubearbeitung der Maueranschläge erstreckte sich von Herbst 1989 bis Sommer 1993. Sie erfolgte unter Anleitung des Unterzeichnenden im Rahmen der Einführungs- und Zwischenpraktika der Anwärter des 26., 27., 28. und 30. Ausbil-dungs-lehrganges. Die mitarbeitenden Anwärter waren: Hartmut Obst, Andrea Rösler, Petra Schad, Jutta Stockhammer und Martina Wagner vom 26., Bettina Heiß, Sybille Kraiss, Barbara Löslein, Jörg Martin, Armin Roether, Daniel Stihler, Martin Walter und Regina Witzmann vom 27., Andrea Binz, Armin Braun, Daniela Deckwart, Astrid Groh, Katja Hoffmann und Nicole Röck vom 28. und Michael Bing, Dorothea Kiwitt, Michael Konrad, Manuela Nordmeyer, Annelie Jägersküpper und Christian Schlafner vom 30. Ausbildungslehrgang. Neuenstein, im September 1996 Dr. Peter Schiffer Im Frühjahr 1998 wurden vom Stadtarchiv Heilbronn ca. 370 Maueranschläge aus der Zeit des Ersten Weltkrieges, die vermutlich in den 50er Jahren dorthin abgegeben worden waren, dem Hauptstaatsarchiv übereignet. Den größten Teil der Sammlung machen Maueranschläge der Etappen-kommandantur Roubaix, den geringeren Teil solche des Armeeoberkommandos der VI. Armee und der Etappeninspektionen 2, 4, 5 und 6 und sonstiger Herausgeber aus. Bis auf die im Nachtrag zum Bestand J 151 unter Ordnungsnummer 2717-2734 verwahrten Stücke handelt es sich fast ausschließlich um Dubletten bzw. sonstige Mehrfachexemplare von Maueranschlägen, die bereits im Bestand J 151 vorhanden sind. Im einzelnen haben folgende Ordnungsnummern Zuwachs durch diese Ablieferung erhalten: 5, 16, 770-773, 775, 778, 780, 783, 788, 794, 872, 874, 875, 877, 879, 881, 883, 885, 887-893, 895-897, 909, 911, 913, 978-1306 (ohne Ordnungsnummern 980-984, 987-990, 993-998, 1001, 1003, 1004, 1006, 1009-1012, 1014, 1022, 1025, 1030, 1031, 1033, 1035, 1036, 1040, 1047, 1050, 1051, 1053, 1057, 1058, 1062-1070, 1075, 1076, 1078-1080, 1092, 1110, 1112, 1114, 1120, 1127, 1130, 1131, 1136, 1138, 1141, 1145, 1155, 1164, 1165, 1167, 1171, 1173, 1174, 1178, 1180, 1183, 1190-1193, 1196, 1203, 1207, 1209, 1213, 1216, 1218-1220, 1222, 1236, 1238, 1240, 1244, 1249, 1250, 1255-1258, 1267, 1272, 1300), 1336, 1477, 1479, 1480, 1602, 2312. Mai 1998 Eberhard Merk Im Jahr 2002 wurden von Eberhard Merk die Titelaufnahmen und der Gesamtindex überarbeitet und korrigiert. Im Sommer 2003 wurde die nur als Word-Dokument vorliegende Datei der Verzeichnung der Maueranschläge von Wolf-Dieter Dorn in eine Access-Datenbank umgewandelt, aus der die Online-Version des Findbuchs generiert werden konnte. Das vervielfältigte Findbuch mit ausführlichem Index basiert weiterhin auf dem Word-Dokument. September 2003 Regina Keyler
          Sammlung Carl J. H. Villinger (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 212 · Sammlung
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 212 Sammlung Carl J. H. Villinger Umfang: 285 Archivkartons u. 0,5 lfm Überformate (= 723 Verzeichnungseinheiten = 32,5 lfm) Laufzeit: ca. 1833/1900 - 1977 Zur Person Der Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher Carl J. H. Villinger (09.07.1905 - 27.05.1977) hat seit 1927 eine große Zahl von Zeitschriftenartikeln und Aufsätzen vornehmlich zu historischen, kunst- und kulturgeschichtlichen Fragen, überwiegend mit Bezug auf Worms und mit Schwerpunkt auf dem Katholizismus (Kirchen- und Bistumsgeschichte, Kämmerer von Dalberg), veröffentlicht. Vierzehn Jahre lang gehörte Villinger, der seit 1948 freier Mitarbeiter der Allgemeinen Zeitung (Ausgabe Worms) war, für die CDU dem Stadtrat an. Sein besonderes Interesse galt neben den genannten Themen der Arbeit für den Aufbauverein (vgl. Abt. 76, einige Akten wurden ihrer Herkunft gemäß in die Sammlung Villinger eingegliedert), beim Altertumsverein (vgl. Abt. 75 Nr. 13), beim 1. Wormser Schwimmclub ’Poseidon’ (Vereinsvorsitzender von 1948 bis 1968), vgl. Abt. 77/8 und beim KKV Probitas (Abt. 212 Nr. 430), bei denen er als Pressewart tätig war (Abt. 212 Nr. 0371). Bereits 1968 hatte Villinger seine umfangreichen Sammlungen (darunter die ca. 10.000 Bände umfassende Bibliothek und eine Sammlung von Grafik) der Stadt vertraglich als ’Villinger-Schenkung’ überschrieben, von der ein erheblicher Teil in das Stadtarchiv übernommen wurde (Notarieller Schenkungsvertrag Abt. 6-U Nr. 317). Zum Inhalt der Sammlung Die Sammlung, deren zeitlicher Schwerpunkt nach 1945 liegt, gliedert sich wie folgt: eigene Artikel und Veröffentlichungen Villingers (thematisch geordnet), Das christliche Worms (v.a. Catholika), Wormser Stadtgeschichte (Wormser Dom, Nibelungen, usw.), Wormser Künstler, Dalberg-Archiv, Heylshof sowie Materialsammlung: Biographische Sammlung, Materialsammlung Wormatiensia, Grafische Sammlung (16 bis 20 Jh.), über Sport und Kunst, Politisches Archiv, Druck-, Fest- und Gedenkschriften/Kleinschrifttum (Umlandorte und Worms, Vereine und Gesellschaften), Reproduktionen Worms betr. Handschriften, aus Abt. 76 (Aufbauverein) in den Nachlass eingegliederte Akten (v.a. Stadtrats- und Ausschußsitzungen, Bauwesen/Wiederaufbau, Zeitungsausschnitte). Villinger war ein leidenschaftlicher Sammler. Bemerkenswert ist seine Grafische Sammlung (s. ab Nr. 544) in der sich zahlreiche Kupferstiche von versch. Maler und Kupferstecher befinden. Spitzen- und Textilbilder sowie eine Sammlung von Exlibris (Bücherzeichen), die er angekauft oder geschenkt bekommen hatte, bereichern die bemerkenswerte Sammlung (zu Exlibris s. Aufsätze in Nr. 579). Erwähnenwert ist die Tätigkeit Villingers als Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof. Sein Aufgabengebiet waren nicht nur Herausgabe der zahlreichen Manuskripten/ Veröffentlichungen (u.a. Führer u. Heylshof-Katalog, Nr. 182) über die Kunstschätze des Heylshofs sowie Gestaltung von Ausstellungen (Nr. 210) und Projekten (Nr. 181). Laut Korrespondenz zwischen Villinger und Cornelius Heyl bekam Villinger freier Zutritt zu den Beständen des Heylshofs, dazu kommt die Verzeichnung der Bestände, Restaurierung der Gemälde (Nr. 0211), Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung, Druck und andere Aufgaben im Heylshof (u.a. Auflistung der Gemälde, die Baron von Heyl dem Heylshof überlassen hatte, s. Nr. 178). Durch langjährige Recherchen sowie Ankauf von Literatur (u.a. ’Der Staatsrath Georg Steitz u. oder Fürstprimas Karl von Dalberg’. Ein Blatt aus Frankfurt’s Geschichte im Anfange des XIX. Jh. mit urkundlichen Beilagen von Georg Eduard Steitz, Frankfurt 1869 (Buch), s. Nr. 0404) konnte Villinger nicht nur eine Sammlung zusammenzutragen, sondern auch zahlreiche Beiträge über Mitglieder der Familie Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (u.a. Carl Theodor von Dalberg (Nr. 397, Nr. 412), Friedrich Hugo von Dalberg (Nr. 394-395) veröffentlichen. Carl Villinger verzeichnete den Bestand des Herrnsheimer Dalberg-Archivs und setzte sich im Stadtrat für die Erwerbung des Dalberg-Archivs und der Herrnsheimer Schlossbibliothek von der Stadt Worms ein (Nr. 387-388). In seiner Tätigkeit arbeitete Villinger gerne mit den Wormser Künstler zusammen, somit enstand eine biographische Sammlung zu den Wormser Künstlern (Nr. 321-322) sowie eine Sammlung über die Wormser Kunst (u.a. Nachforschung über den Verbleib der Wormser Kunstwerke, u.a. Régence-Kanzel des Wormser Karmeliterklosters, s. Nr. 323). Villinger veröffentlichte nicht nur Serien-Artikel in der Wormser Zeitung (u.a. ’Wormser Studenten an Universitäten’, s. Nr. 283), sondern sammelte Zeitungsausschnitte, die unentbehrlich für die Geschichte der Stadt Worms sind (s. Wormatiensia/Zeitungsausschnitte, Nr. 275ff.). Broschüren (u.a. das Jüdische Worms (Nr. 530), Wormser Dom (Nr. 407), Zeitungen (Wormser Zeitung, Nr. 232, Nr. 234), Zeitschriften ("Rostra", s. Nr. 165) und Druckschriften mit und ohne Bezug auf Worms (das Lutherdenkmal, s. Nr. 528; Alzey, Kriegstagebuch, 1914-1918, s. Nr. 477) können zur Recherchierung herangezogen werden. Postkarten (Nr. 452), Fotos (Nr. 449) sowie eine Sammlung von Münzen und Medaillen, die man zur Ausstellungszwecken benutzen kann. Nennenswert ist die Mitgliederkartei des Wormser Rudervereins (Nr. 665). Die Mitgliederkarten enthalten umfangreiche Information zu Personen und ihrer Tätigkeit im Ruderverein. Villinger selbst war kein Mitglied des Rudervereins. Zu vermuten ist, dass Villinger 1947, als sich die Rudergesellschaft e.V. und der Wormser Ruderverein e.V.1911 vereinten und die Zusammenarbeit misslang, in den Besitz der Mitgliederkartei kam. Im Anhang des Findbuches befindet sich ein separates Verzeichnis der Noten: Dalberg-Noten (Nr. 401), von Rudi Stephan (Nr. 599), von Friedrich Gernsheim (Nr. 600), einige davon sind Originalnoten; Liste der Andachtsbilder (Nr. 400 u. Nr. 554) sowie Bibliographie Carl J. H. Villinger, masch. Findbuch mit relativ detaillierter Verzeichnung und einer ausführlichen Bibliographie von Villingers Artikeln und Aufsätzen (Aktenordner), zusammengestellt von Joachim Schalk, s. Schrank Nr. 22. Erschließung: Augias-Datei (Neuverzeichnung 5/2010 bis 5/2011, dabei auch Nachkassation und Erarbeitung einer neuen Klassifikation). Der Bestand umfasst nach dem Abschluss dieser Arbeit 723 Einheiten, die in 285 Archivkartons aufbewahrt werden. Die Akten befinden sich in gutem Zustand, Benutzungsbeschränkungen bestehen nicht. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: -Abt. 6 Stadtverwaltung Worms ab 1945 -Abt. 76 Aufbauverein Worms e.V. -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung -Abt. 170/16 Nachlass Dr. Friedrich Illert -Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv -Abt. 217 Grafische Sammlung -Abt. 214 Sammlung Fritz Reuter -Abt. 77/8 1. Wormser Schwimmclub ’Poseidon’ -Abt. 185 Familien- u. Firmenarchiv Ludwig C. von Heyl BÖNNEN, Gerold ’Geschichte der Stadt Worms’, Stuttgart 2005 REUTER, Fritz ’Sammler und Sammlung Carl J. H. Villinger’, in: Der Wormsgau 13, 1979-81, S. 134-136 REUTER, Fritz ’Wormser Historiker, Kunsthistoriker und Heimatforscher aus dem 19./20. Jahrhundert und ihre Grabstätten’, in: Der Wormsgau 19, 2000, S. 97-99 ILLERT, Georg ’Die "Villinger-Schenkung"’, in: ’Der Wormsgau 9, 1970-1971 SCHALK, Joachim ’In Memoriam Carl Johann Heinrich Villinger (1905-1977)’, Sonderdruck aus: ’Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte’ 29, 1977 Juni 2011 Magdalena Kiefel

          Residenzpolizeiministerium, Stuttgart (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 52 · Bestand · 1812-1821 (Va ab 1763, Na bis 1840)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg oblag seit dem 7. Mai 1803 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten oder Kabinettsministerium. Mit Dekret vom 12. Februar 1812 wurde ein eigenes Polizeiministerium gebildet, das für Polizeiangelegenheiten in den Städten Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm und Cannstatt zuständig war, darüber hinaus für die Sicherheitspolizei, insbesondere das Vorgehen gegen Bettler und Vaganten, und die Feuer- und Fremdenpolizei. 1816 kamen die Zuständigkeiten in Polizeiangelegenheiten an das Ministerium des Innern; für die Residenzpolizei war weiterhin das Kabinettsministerium als Polizeiministerium zuständig. Vom 1. März 1817 bis 23. August 1821 existierte noch einmal ein separates Ministerium der Residenzpolizei. Der vorliegende Bestand enthält neben Akten in Polizeiangelegenheiten, die aus der Registratur der Polizeiministerien stammen, auch solche des Innen- und des Kabinettsministeriums. Inhalt und Bewertung Erhalten sind Unterlagen über Personalsachen, die Organisation der Polizeidirektionen Ludwigsburg und Stuttgart und der Polizeikommissariate Cannstatt und Ulm, allgemeine Polizeiverfügungen sowie Angelegenheiten der Armenpolizei, der Zensur, der Zwangs- und Arbeitshäuser, der Feld-, Feuer- und Gebäudepolizei (mit Baugesuchen in Stuttgart und Ludwigsburg), der Zulassung von Gewerben, der Markt-, Medizinal-, Militär-, Pass- und Ausländerpolizei sowie der Sicherheitspolizei.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/10 Bü 52 · Akt(e) · 9. Mai - 27. Juli 1827
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u. a.: Flucht des braunschweig. Geheimen Rats von Schmidt nach Hannover; Geburtstagsfeier der Landgräfin von Hessen-Darmstadt; Tod des Grafen von Seyboldsdorf; Rheinschifffahrt; Affäre um den preuß. Gesandten in den Niederlanden, Graf Schladen; Werbung für den Kolonialdienst in Ostindien; Unfall des Dampfboots ’Friedrich Wilhelm’ auf dem Rhein

          Reinhardt, Walther
          BArch, N 86 · Bestand · 1879-1940
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 24.03.1872 - 8.08.1930, General der Infanterie, Preußischer Kriegsminister 1910 Kompaniechef im Inf.-Rgt. 121 3.11.1912 Ia Gen.Kdo. XIII. A.K. 23.01.1915 Chef des Stabes XIII. A.K. Sommer 1916 Kommandeur des hessischen Inf.-Rgt. 118 Juli 1916 Chef des Generalstabes des XVII. A.K. Aug. 1919 Chef des Reichswehr-Befehlsstelle Preußen 1.10.1919 Chef der Heeresleitung 1920 Brigade-Kommandeur Lehr-Brigade Döberitz 16.05.1920 Befehlshaber im Wehrkreis V (Stuttgart) 1.10.1920 Kommandeur der 5. Division 1.01.1925 Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2 (Kassel) 20.04.1917 Orden Pour le Mérite 3.06.1919 Eichenlaub zum Pour le Mérite 1918 Komturkreuz des Hohenzollernschen Hausordens mit Schwertern 31.12.1927 Abschied aus der Reichswehr Bestandsbeschreibung: Mikrofilme des im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Nachlasses. Geb. 24. März 1872 in Stuttgart, gest. 8. Aug. 1930 in Berlin, Unterlagen aus der Tätigkeit beim Großen Generalstab und bei der Kriegsakademie (1879-1913), aus den Einsätzen während des Ersten Weltkrieges an der West- und Ostfront (1914-1918) sowie aus der Dienstzeit als Kriegsminister und als Chef der Heeresleitung (1918-1920), Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2, u.a. Zum Friedensvertrag von Versailles, zum Kapp-Putsch und zum Aufbau der Reichswehr; Vortragsmanuskripte und militärgeschichtliche Ausarbeitungen. Erschließungszustand: Besondere Benutzungsbedingungen Zitierweise: Barch, N 86/...

          Reichstag (v.a. Fraktionssitzungen)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 25 · Akt(e) · 1890-1922
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Redemanuskripte "Die Fehler der bürgerlichen Demokratie" und "Die Jungen und die Zeit", Herbst 1920 Fraktionssitzungen 1914-1916 - Notizen für Fraktionssitzung über möglichen Kriegsausgang und Kriegsziele, handschr., 29.11.1914 - Notizen zur Sitzung mit Delbrück über den Krieg, handschr., 30.11.1914 - Resolution des Reichstags zu Kriegsopfern, gedr., 30.11.1914 - Erster Entwurf einer Vertrauenskundgebung des Präsidenten, handschr., 2.12.1914 - Haltung des Vorstands der fortschrittlichen Volkspartei Gross-Berlin zu Friedenszielen, masch., 1915 - Stichworte für eine Rede in der Fraktion nach der Baralong-Affäre, handschr., 1915 - Antragsentwurf über eine Kartoffelsperre, handschr., 9.3.1915 - Notizen über aussenpolitische Fragen und Friedensbedingungen, handschr., 10.3.1915 - Entwurf einer Fraktionsentschliessung über zweckmässige Neuregelung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Österreich-Ungarn, handschr., 18.5.1915 - Einladung zu Protokoll über die Parteikonferenz in Eisenach zu Kriegszielen und Friedensbedingungen, masch.,1. & 11.7.1915 - Denkschrift von Dr. Neumann-Hofer über Kriegsziele zur Diskussion innerhalb der Fraktion, gedr., 1.8.1915 - Redeentwurf für Kämpf über den Kanzler, August 1915 - Notizen für die Besprechung mit Payer und die Fraktionssitzung zur auswärtigen Lage, handschr., 25.9.1916 - Notizen zu einer Fraktionssitzung, handschr., Sept. 1916 Fraktionssitzungen 1917-1918 - Notizen zu Elsass-Lothringen und Art 9 RV, handschr., o.D - Notizen zur Friedensfrage, handschr., 5.7.1915 - Schreiben Dr. Müllers mit Liste österr. Abgeordneter und Thesen für engeres Zusammengehen Deutschlands mit Österreich-Ungarn nach dem Krieg, masch., 2.12.1915 - Vier Notizzettel zu verschiedenen Themen, handschr., 1917 - Notiz für eine Fraktionsanregung zur Kooperation von Presse und Parlament, handschr., März 1917 - Grundsätzliche Notizen zu innerer und äusserer Lage, handschr., 20.3.1917 - Notizen zum U-Boot-Krieg, handschr., 5.7.1917 - Notizen zum preußischen Wahlrecht und zur internationalen Lage, handschr., 8.7.1917 - Notizen über Besprechung von Volksparteiabgeordneten über deren Haltung zu neuem Kanzler, handschr., 24.7.1917 - Notizen zu einer für Rede mit einem Rückblick auf die letzten zwei Monate, handschr., 26.9.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 26.9.1917 - Entwurf zur Äusserung Kühlmanns gegenüber den Bundesgenossen, handschr., Oktober 1917 - Notiz über Mitteilung Fischbecks wegen Ministerpräsident, handschr., 30.10.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 2.11.1917 - Notizen zum Kriegsverlauf, handschr., 12.1.1918 - Notizen zum Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1918 - Entwurf von Fragen an die Reichsregierung handschr., Frühjahr 1918 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 12.6.1918 - Aufruf an Fraktionskollegen zu verschiedenen Parteifragen, Verfassungsausschuss, u.a.,masch., 15.6.1918 - Notizen für eine nicht gehaltene Rede zur Reichsregierung, 5.7.1918 - Schreiben von Fischbeck zur Kandidatur Kempner, handschr., 6.8.1918 - Schreiben von August Dove zur Kandidatur Kempner, handschr., 11.8.1918 - Schreiben von Staatssekretär Dernburg zu Wahlkandidatur, masch., 13.9.1918 - Satzung der Fraktion der Deutschen Demokratischen Partei, gedr., 26.2.1919 - Ausschussbesetzung der Deutschen Demokratischen Partei im Reichstag, gedr., 29.6.1920 Fraktionssitzungen 1919 - 1921 - Notizen über Fraktionssitzung zum Preusssischem Einheitsantrag, handschr., 15.1.1919 - Notizen über Fraktionsbeschluss zum Reichspräsident und Zusammensetzung der Regierung, handschr., 8.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zur Stellung des Reichspräsidenten, handschr., 28.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 22.6.1919 - Notizen über Referat Schiffer, handschr., 28.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zu Betriensräten, handschr., 24.11.1919 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung zu Betriebsräten, handschr., 25.11.1919 - Entwurf einer Betriebsratsregelung, masch., 25.11.1919 - Entwurf eines Schreibens an den Parteivorsitzenden Petersen zu Betriebsräten, handschr., 2.12.1919 - Notizen über Fraktionssitzungen, Febr./März 1920 - Notiz über Fraktionsvorstand, handschr., 29.3.1920 - Notizen zur Abschiedsfeier der Fraktion für Payer, 21.4.1920 - Notizen über Gründungssitzung der neuen Fraktion, handschr., 18.6.1920 - Entwürfe zu zwei Anträgen zur Regierungsbildung, handschr., 19.6.1920 - Notizen zur Fraktionssitzung, handschr., 29.6.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 2.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung in Ulm zu Aktionsprogramm, handschr., 23.9.1920 - "Erklärung der demokratischen Reichstagsfraktion" aus der Demokratischen Korrespondenz, 29.3.1920 - Notizen zur Regierungsbildung, handschr., 21.11.1920 - Notizen über die Zukunft der Fraktion, handschr., 30.11.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 11.5.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 1.6.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 3.6.1921 - Entwurf einer Rede zur inneren Politik, handschr.,Juni 1921 - Notiz zur Defizitdeckung und Prüfung von Vorschlägen hierzu, handschr., 27.9.1921 - "Im Geschäftsordnungsausschuss gestellte Anträge über Ordnungsbestimmungen im Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für den Reichstag", gedr., 18.1.1922 Allgemeines - Ankündigung der Besichtigung des Gefangenenlagers in Döberitz, gedr., 18.3.1915 - Verschiedene Anfragen Liebknechts an den Reichskanzler, gedr., 11.11.1915 - Heeresbericht, gedr., 10.3.1915 - Dankschreiben des Reichsschatzsekretärs für Aufruf zur 6. Kriegsanleihe, masch., 15.4.1917 - Abschrift eines Danktelegramms vom württ. König an Groeber, handschr., 24.2.1918 - Notiz mit Diskussion der Wilson-Punkte und der Truppenrückziehung aus besetztem Gebiet, Frühjahr 1918 - Mitteilung über Diäten der RT-Abgeordneten, gedr., 19.1.1919 - "Ausgewählte Neuerwerbung der Reichstagsbibliothek", gedr., Jan 1920 - Zeitungsausschnitt über Beschränkung der Redezeit, 22.1.1921 - Zeitungsausschnitt über Redeblüten im Reichstag, 1921 Verkehr mit dem Präsidium - Entwurf für einen Antrag des Präsidenten Kämpf zur Kranzniederlegung am Grabe Bismarcks, handschr., und Schreiben dazu, masch., 19.3.1915 - Einladung zu einrt Geschäftlichen Besprechung beim Präsidenten, masch., 22.3.1916 - Schreiben Groebers zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 28.5.1918 - Schreiben an Dove zur Wahl des Reichstagspräsidenten, masch., 30.5.1918 - Schreiben Doves zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 2.6.1918 - Angriff auf Vizepräsidenten Dr. Paasche, gedr., 1917/1918 Plenarverhandlungen - Notiz Caprivis oder Marschalls, handschr., 9.6.1890 - Interpellation an den Reichskanzler zum nordamerikanischen Botschafter, masch., 31.3.1908 - Notiz über Formulierungen Naumanns in der Kaiserdebatte, handschr., 10./11. Nov. 1908 - Schreiben des Justizrat Löwenthal zur Marokkopolitik, handschr., 13.11.1911 - Protokoll der Eröffnungssitzung der 13. Legislaturperiode im Weissen Saal des Berliner Schlosses, gedr., 4.8.1914 - Notizen über Debatte zur Wilsonnote, handschr., 25.2.1918 - Richtigstellung eines Presseangriffs zum "spöttischen Lächeln" Haussmanns, handschr., o.D. Seniorenkonvent - -Einladung zur Sitzung des Seniorenkonvents, gedr., 14.7.1893 - Schreiben des Reichstagsdirektors mit der Bitte um Übermittlung von Ausführungen im Seniorenkonvent, masch., 18.12.1915 - Niederschrift der Ausführungen Haussmanns zur Frage der Zulassung von kleinen Anfragen, masch., 23.12.1915 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 9.& 10.2.1919 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 23. & 27.3.1920

          Haußmann, Conrad
          BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

          BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 745 II · Bestand · 1933-1943 (Vorakten ab 1929)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die Reichsmusikkammer wurde als eine von sieben Einzelkammern der Reichskulturkammer, d.h. der nationalsozialistischen Pflichtorganisation der "Kulturschaffenden", mit Gesetz vom 22.09.1933 (zusätzlich Verordnungen vom 01. und 09.11.1933) gegründet. Die Reichskulturkammer war Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterstand dem Reichspropagandaminister als Präsidenten der Reichskulturkammer und diente der Überwachung und Lenkung des Kulturlebens im "Dritten Reich". Jeder kulturell Tätige musste Mitglied der zuständigen Einzelkammer sein, Nichtaufnahme oder Ausschluss hatte Berufsverbot zur Folge, das rigoros durchgesetzt wurde. Die Reichsmusikkammer war in einzelne Bezirke eingeteilt. Für Württemberg, Baden und Hohenzollern war ab 1933 zunächst die in Stuttgart, Friedrichstraße 13 (dem Haus der unterdrückten württembergischen SPD und ihrer "Tagwacht"-Druckerei) untergebrachte Landesleitung Südwestdeutschland zuständig. Auf 01.04.1938 wurde die bis dahin der Landesleitung Südwestdeutschland unterstellte Landesstelle Baden als Landesleitung verselbstständigt; die bisherige Landesleitung Südwestdeutschland firmierte daher in der Folge als Landesleitung Württemberg-Hohenzollern. Diese unterstand dem Landeskulturwalter Gau Württemberg-Hohenzollern, d.h. der Bezirksverwaltung der Reichskulturkammer in Stuttgart. Die Akten der Reichsmusikkammer - Landesleitung Südwestdeutschland bzw. Württemberg-Hohenzollern kamen im Dezember 1964 über die Archivdirektion Stuttgart im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Von welcher Stelle aus und unter welchen Umständen sie in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Vermutlich erfolgte die Übernahme der Akten in den chaotischen Monaten nach dem Zusammenbruch 1945. Der Bestand umfasste ca. 320 Stehordner im Umfang von etwa 30 lfd. m und war z.T. mit Akten des Bestands K 746 (Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Stuttgart) vermischt. Bei der 1971 begonnenen Ordnung und Verzeichnung des Bestands wurden zwei Abteilungen gebildet: - K 745 I Verwaltungsakten - K 745 II Personalakten Die Personalakten sind in den Jahren 1933-1944 erwachsen und scheinen - im Gegensatz zu den Verwaltungsakten - ohne größere Lücken zu sein. Der Bestand enthält nicht nur die Personalakten der ordentlichen Mitgieder der Reichsmusikkammer (d.h. der haupt- oder nebeberuflich tätigen Musiker und Musiklehrer), sondern auch die der von der Mitgliedschaft in der Reichsmusikkammer befreiten Personen (Freizeit-Musiker, -Musikapellen und-vereine), darüber hinaus vereinzelt Schriftwechsel mit auswärtigen Musikern und Stipendienanwärtern. Unter den 8542 Einzelakten befinden sich die Personalakten bekannter Musiker und Komponisten, z.B. von Hubert Deuringer, Hugo Distler, Robert Edler, Hubert Giesen, Hugo Herrmann, Eva Liedecke-Hölderlin, Karl Münchinger und Heinz Schlebusch, die allerdings z.T. recht wenig aussagen. dennoch dürften sie in dem einen oder anderen Fall aufschlussreich sein. Neben den Akten der Solisten und Ensemblemusiker an den staatlichen und städtischen Bühnen und der zahlreichen Privatmusiklehrer und -lehrerinnen sind die häufigen im Bestand vorhandenen Personalakten von musikalisch und musikerzieherisch tätigen Volksschullehrern von Interesse. Die letzteren enthalten nicht nur für die jeweilige Person relevante Aussagen (die andernorts meist nicht erhoben werden können), sondern geben vielfach auch Aufschluss über dörfliche kulturelle Zustände. Unter den Volksschullehrern finden sich im Übrigen die schärfsten Kritiker der reglementierenden und nivellierenden Tätigkeit der Reichsmusikkammer. Urteile wie das des Hauptlehrers W. Berner (Bü 8378): "Die Reichsmusikkammer verhindert auf dem Lande eher den Musikunterricht als dass sie ihn fördert", finden sich - im allgemeinen begründet - häufig in den Schriftwechseln der Lehrer mit der Kammer. Besondere Beachtung verdienen schließlich die Personalakten, in denen Prüfungssachen enthalten (und durchweg durch Darin-Vermerk ausgewiesen) sind, da sich in diesen z.T. umfangreiche Beurteilungen von der Hand der Prüfer befinden. Von Hugo Distler z.B., dessen eigene Personalakte fast belanglos ist, sind in zahlreichen Prüfungsvorgängen handschriftliche Urteile über die pianistischen Fähigkeiten der Prüflinge enthalten. Der Bestand wurde 1971-1972 unter Leitung des Unterzeichneten von A. Berwanger, G. Zöllner und R. Vahle verzeichnet. Ludwigsburg, März 1973 Dr. Wolfgang Schmierer [NACHTRAG:] Im Jahr 2000 wurde die Zettelkartei im Rahmen der Retrokonversion älterer Findmittel aus konservatorischen Gründen bearbeitet. An der EDV-Erfassung waren mehrere Zeitkräfte beteiligt, und zwar insbesondere Andrea Mahler und Sabine Dörlich. Die Einarbeitung von Korrekturen betreute Inge Nesper. Bei der EDV-Erfassung wurde die alphabetische Ordnung beibehalten. Bürgerliche Namen und Künstlernamen wurden in eigenen Datensätzen erfaßt und im Bemerkungsfeld ausgewiesen. Eine Überprüfung der Numerierung ergab, daß einzelne Personalakten nicht in der Kartei erfaßt und sieben Bestellnummern nicht belegt waren. Ludwigsburg, im Dezember 2000 Dr. Barbara Hoen

          Reichsjustizministerium (Bestand)
          BArch, R 3001 · Bestand · 1877-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Nach Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts der Länder zum 1. Januar 1877 Verselbständigung der Rechtsabteilung des Reichskanzleramtes als Reichsju‧stizamt (seit 1919 Reichsjustizministerium); 22. Oktober 1934 Vereinigung mit dem preußischen Justizministerium; 1934/35 Übernahme der Landesjustizverwaltungen Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.01): Alte Registratur (alfabetisch nach Schlagworten geordnet) 1877-1934: Beamte 1872-1937 (250), Beamtenrecht 1872-1933 (229), Behörden 1875-1932 (36), Berg‧recht 1882-1934 (7), Beziehungen zum Ausland 1872-1933 (23), Bodenrecht 1875-1934 (80), Bürgerliches Recht 1869-1934 (931), Elsass-Lothringen 1875-1920 (42), Finanzrecht 1876-1934 (329), Geschäfte 1873-1936 (185), Gewerberecht 1867-1934 (178), gewerblicher Rechtsschutz und Patentgesetzgebung 1876-1934 (359), Handel 1868-1934 (733), Kirchen‧recht 1871-1934 (18), Konkursrecht 1876-1935 (73), Militärwesen und Militärgerichte 1870-1934 (153), Personenstand 1870-1934 (70), Presserecht 1877-1934 (17), Privatrecht 1872-1933 (325), Rechtspflege 1867-1934 (824), Reichsämter 1882-1918 (5), Reichsgericht.- Strafsachen 1869-1934 (914), Spezialrecht 1876-1920 (10), Staatsbürgerrecht 1876-1934 (68), Staatsoberhäupter 1875-1934 (103), Staatsrecht 1885-1929 (45), Strafprozess und Strafprozessordnung 1871-1934 (481), Strafrecht und Strafrechtskommission 1867-1935 (598), Urheberrecht 1875-1934 (215), Vereinsrecht 1878-1934 (23), Verfassung 1868-1934 (279), Verkehrsrecht 1875-1934 (188), Verwaltungsrecht 1908-1934 (49), Völkerrecht 1868-1934 (793), Wirtschaftsrecht 1884-1934 (178), Zivilprozess und Zivilprozessordnung 1874-1934 (222) Neue Registratur 1934-1945: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit 1934-1938 (57), Personal und Organisationsan‧gelegenheiten 1934-1945 (120), Besetzung der Amtsgerichte und der Amtsanwaltschaften 1900-1943 (1.050), Besetzung der Landgerichte und Staatsanwaltschaften 1903-1945 (134), Rechtsanwälte und Notare 1940-1945 (78), Strafgesetzgebung und Jugendrecht 1935-1944 (63), einzelne Strafsachen 1934-1945 (ca. 800.000), Strafrechtspflege 1929-1944 (30), Strafvollzug 1930-1945 (291), Bürgerliches Recht, bäuerliches Recht und Rechtspflege 1934-1944 (130), Handelsrecht 1934-1943 (12), Aktiengesellschaften und Aktienrecht 1933-1945 (191), Umwandlung von Kapitalgesellschaften 1934-1943 (220), Verkehrs- und Genos‧senschaftsrecht 1933-1943 (39), Wirtschaftsrecht 1934-1942 (42), Banken und Sparkassen 1934-1942 (72), Börsenwesen 1934-1943 (6), Versicherungsrecht 1934-1943 (17), Gewer‧bewesen 1934-1944 (23), Luftschutz 1935-1940 (5), koloniale Betätigung Deutschlands 1936-1943 (2), Abwesenheitspflegschaften 1939-1944 (51), auswärtige Angelegenheiten 1934-1942 (29), Haushalt und Verwaltung 1934-1943 (220), Justizhaushaltsplan 1917-1938 (8), Staat und Wirtschaft, Vierjahresplan 1936-1943 (15), Reichsgrundbesitzverzeichnisse der Reichsjustizverwaltung 1935-1939 (41), Bauten in einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken 1879-1941 (85), Unterbringung der Gerichtsgefängnisse 1934-1937 (93), Unterbringung der Amtsgerichte 1935-1938 (122), Unterbringung der Landgerichte 1936-1937 (10), verschie‧dene Dienstgebäude der Reichsjustizverwaltung 1936-1937 (3) Teil 2 (vormals: BArch, R 22) (1877-1933) 1933-1945: Hauptbüro.- Rundverfügungen 1936-1945 (23), Büro des Ministers Gürtner: Diensttagebuch mit Personen-und Sachregister 1933-1935 (18), privatdienstliche Korrespondenz 1932-1941 (67), Eingaben und Vermerke zu einzelnen Strafverfahren 1940-1941 (1), Büro des Ministers Thierack: Korrespondenz mit dem Reichsführer SS und dem Reichssicherheitshauptamt 1942-1944 (1), Reden, Vorträge und Aufsätze 1943-1945 (2), Büro der Staatssekretäre Schlegelberger, Freisler, Rothenberger und Klemm: Vorträge und Aufsätze 1942-1943 (1), rechtliche Behandlung der Polen und Juden sowie Angelegenheiten der Oberreichsanwalt‧schaft beim Volksgerichtshof 1941-1942 (1), Korrespondenz mit dem Chef der Sicherheits‧polizei und des SD Kaltenbrunner 1944 (1) Verfassung und Verwaltung: Rundverfügungen 1936-1945 (1), Verfassung im Allgemeinen 1933-1944 (4), Sudetenland 1938-1942 (1), Großhamburggesetz 1937-1944 (1), Staats‧oberhaupt 1936-1944 (2), österreichische Angelegenheiten 1938-1939 (1), Gesetzgebung im Allgemeinen 1934-1945 (8), staatsrechtliche Behandlung völkerrechtlicher Verträge 1936-1943 (1), Reichstag, Reichsrat, Preußischer Landtag und Staatsrat 1931-1938 (1), Volksab‧stimmung vom 10. April 1938, 1938 (1), Rechtsstellung der NSDAP, von deren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden 1934-1945 (4), NS-Rechtswahrerbund 1942-1945 (2), Deut‧sche Arbeitsfront, Deutsches Frauenwerk und Hitlerjugend 1935-1945 (3), Parteigerichtsbar‧keit der NSDAP sowie SS-und Polizeigerichtsbarkeit 1938-1945 (2), Vereinfachung der Ju‧stizverwaltung aus Anlass des Zweiten Weltkriegs 1939-1945 (2), Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1944 (10), wirtschaftliche Auseinandersetzungen zwischen Teilen der ehemaligen Tsche‧choslowakei 1939-1941 (1), Generalgouvernement 1942-1945 (1), Reichsbürgerrecht und Staatsangehörigkeit 1935-1944 (2), Umsiedlung von Reichs-und Volksdeutschen 1939-1944 (2), Namensänderungen und Führung von Adelstiteln, Orden und Ehrenzeichen, Berufsbe‧zeichnungen 1934-1944 (8), Ablösung von Adelsrenten 1838 (1), Blutschutzgesetzgebung, Behandlung von Juden und Minderheiten 1935-1945 (5), oberste Reichs- und Landesbehör‧den, Geschichte der Justizverwaltung 1801-1944 (4), Geschäftsverteilung im Reichsjustizmi‧nisterium 1935-1945 (17), Geschäftsverteilung anderer oberster Reichsbehörden und der Dienststellen der NSDAP 1934-1944 (3), Presse und Publikationen, v.a. "Deutsche Justiz" 1935-1945 (3), sonstige Reichs- und Landesbehörden, Körperschaften und Stiftun‧gen 1934-1943 (2), Statistik und Vermessungswesen 1935-1944 (2), Repräsentationsver‧pflichtungen 1934-1945 (11), nationale Feiertage und Festakte 1939-1944 (1), Öffentlich‧keitsarbeit und Auseinandersetzungen in der Presse 1934-1945 (20), Reichshauptstadt Ber‧lin, Gemeinden und Gemeindeverbände 1935-1944 (6), Geschäftsgang und innerer Dienst 1934-1945 (25), Geschäftsordnung und Beteiligung der Parteikanzlei der NSDAP 1933-1945 (16), Mitteilungen in Strafsachen, Dienststrafsachen und Personalangelegenheiten anderer Behörden, v.a. Sicherheitspolizei und SD 1934-1944 (7), Statistik der Geschäfts‧entwicklung im Reichsjustizministerium 1934-1945 (5), Schriftgutverwaltung und Aktenein‧sicht durch Dritte, Geschäftsordnung für die obersten Reichsbehörden 1934-1945 (14) Rechts- und Dienstverhältnisse: Beamte allgemein 1937-1944 (7), deutsches Beamtenge‧setz 1937-1945 (2), Ausbildung und Laufbahn für den Justiz- und Verwaltungsdienst 1936-1945 (19), Dienstalter 1934-1944 (5), Anwendung von Rechtsvorschriften im Elsass, in Loth‧ringen und Luxemburg 1939-1945 (6), Abordnung von Beamten, v.a. zur NSDAP und Wehrmacht sowie in das Generalgouvernement und die besetzten Gebiete 1938-1945 (72), Beamtenorganisationen 1934-1944 (5), Übersichten zum Personalbestand im Reichs‧justizministerium 1935-1945 (3), Ernennung, Versetzung und Beförderung von Beamten 1940-1945 (17), Warte-und Ruhestandsbeamte 1935-1944 (3), Dienststrafrecht 1937-1944 (4), Beamtenpflichten 1934-1945 (10), Dienstkleidung 1934-1945 (5), Beamtenrechte, Per‧sonalakten, Amtsbezeichnungen und Beurlaubung 1934-1945 (14), Fortbildung und Schu‧lung der Beamten 1934-1945 (17), vermögensrechtliche Verhältnisse der Beamten 1934-1945 (37), Dienstverhältnisse der Richter, Staatsanwälte und Referendare 1935-1945 (19), rechtswissenschaftliches Studium, juristische Prüfungen und Vorbereitungsdienst 1934-1945 (79), Dienstverhältnisse der Beamten des gehobenen und des einfachen mittleren Dienstes 1934-1945 (33), Dienstverhältnisse der Amtsanwälte und Dolmetscher 1935-1945 (3), Dienstverhältnisse der Gerichtsvollzieher und sonstigen Vollstreckungsbeamten 1934-1945 (39), Rechtsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter 1934-1945 (36), Ehrung gefalle‧ner Gefolgschaftsmitglieder 1941-1944 (1) Zivilrecht und Zivilrechtsgang: Rechtspflege allgemein 1932-1944 (48), Justizreform 1933-1945 (45), Gerichtsverfassung 1933-1944 (32), Richteramt und Richterbriefe 1933-1944 (14), Justizverwaltung und Lenkung der Rechtspflege 1932-1945 (74), Rechtsanwaltschaft 1934-1945 (31), Gerichtsorganisation 1931-1945 (24), Reichsgerichtsentscheidungen in Zi‧vil- und Strafsachen 1938-1945 (16), Staatsanwaltschaften und Volksgerichtshof 1934-1945 (9), materielles bürgerliches Recht 1933-1945 (17), Schuldrecht und einzelne Schuldverhält‧nisse 1933-1945 (104), Sachenrecht 1926-1944 (29), Familienrecht 1934-1944 (5), Eherecht, v.a. Einzelfälle 1932-1945 (122), Verwandtschafts- und Vormundschaftsrecht 1934-1945 (20), Erbrecht 1935-1944 (12), Handelsrecht 1875-1945 (98), Verzeichnis der von der Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften befreiten Firmen 1940-1944 (25), Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz 1934-1944 (25), Patentwesen 1934-1945 (15), Verfahrens‧recht der streitigen Zivilgerichtsbarkeit 1934-1945 (89), Verfahrensrecht der freiwilligen Ge‧richtsbarkeit, v.a. Personenstandsangelegenheiten, Registersachen, Notare und Notariate, Grundbuchangelegenheiten und Hinterlegungswesen 1934-1945 (111) Strafrecht, Strafrechtsgang und Polizei: materielles Strafrecht 1933-1945 (11), Urteile und Entscheidungen von Sonder- und Amtsgerichten in Strafrechtseinzelfällen 1937-1945 (402), Strafrechtsreform 1933-1944 (134), Bestrafung von Verbrechen und Vergehen im Allgemei‧nen 1934-1945 (18), Hoch- und Landesverrat 1934-1945 (15), "Schutz der Volkskraft".- An‧griffe auf die Wehrkraft, Arbeitskraft und Volksgesundheit, "Rassenschande", Abtreibung, Unterhalts- und Sittlichkeitsdelikte, "Gemeinschädlichkeit", Devisen- und Kriegswirtschafts‧vergehen 1934-1945 (19), politisches Strafrecht, v.a. Heimtückegesetz, Eingriffe in Befugnisse der Kirchen und der NSDAP, Eidesverletzungen 1934-1944 (10), Tötung (auch "unwertes Leben"), Körperverletzung und Nötigung 1933-1945 (5), Ehrenkränkung und Be‧leidigung 1934-1945 (4), Kriegsehebruch, Betrug, Erpressung, Untreue, Urkundenfälschung 1934-1945 (3), Angriffe auf das Vermögen 1930-1945 (18), Rechtsvereitelung, Geheimnis‧schutz 1934-1939 (2), Polizeistrafrecht und strafrechtliche Nebengebiete 1934-1942 (7), Strafverfahrensrecht einschließlich Reformbestrebungen 1934-1944 (65), Sondergebiete der Strafrechtspflege 1933-1945 (14), Kriminalpolitik und -statistik 1934-1945 (17), Jugendstraf‧recht 1932-1945 (29), Entschädigung unschuldig Verurteilter und Verhafteter 1935-1944 (1), Kosten der Strafrechtspflege, Strafregister 1933-1945 (15), Gnadenrecht 1933-1945 (20), Strafvollstreckung und Strafvollzug 1934-1945 (290), Arbeitseinsatz von Gefangenen 1942-1945 (30), "Mordregister" 1939-1945 (4/11 Mikrofilmrollen), Organisation der Polizei 1935-1944 (9), Geheime Staatspolizei und SD 1934-1944 (3), Schutz und Vorbeugehaft 1934-1944 (7), Baupolizei 1936-1942 (3), Gesundheits- und Nahrungsmittelpolizei 1934-1944 (15), Sicherheitspolizei, v.a. Aufruhr und Ausnahmezustand 1934-1945 (12), Pass- und Meldewesen 1933-1943 (4), Presse- und Schrifttum 1934-1944 (6), Ordnungs- und Sittenpo‧lizei 1933-1945 (4) Finanzwesen: Vertretung des Deutschen Reichs vor Gericht 1940-1944 (1), Haushalt 1933-1945 (32), Kassen- und Rechnungswesen 1936-1945 (22), Grundstücks- und Bauangelegenheiten 1934-1945 (79), staatliches Beschaffungswesen 1934-1945 (30), Abgaben, Steuern und Gebühren 1934-1944 (12), gerichtliches Kostenwesen 1934-1945 (77) Kultur und Wohlfahrtspflege: Kirchen- und Religionsgemeinschaften, jüdische Kultusvereini‧gungen 1934-1944 (11), Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Sprachpflege und Recht‧schreibung, deutsche Kurzschrift, Kalender und Zeitbestimmung 1935-1944 (6), Fürsorge‧wesen, Winterhilfswerk, Jugendwohlfahrt, Leibesübungen, Wohnungs- und Gesundheitswe‧sen, Erbgesundheitspflege, Erfassung und Behandlung Asozialer, Erbgesundheitsgerichte, Heilpersonen und Apotheker 1933-1944 (29), Sozialversicherung 1934-1944 (11), Rundver‧fügungen 1936-1944 (1) Wirtschaftsangelegenheiten: Versorgung der Bevölkerung im Kriege 1934-1944 (7), Bergbau 1935-1944 (5), Staat und Wirtschaft, Vierjahresplan 1936-1945 (12), wirtschaftliche Schutz‧maßnahmen 1934-1944 (3), Organisation der deutschen Wirtschaft 1936-1943 (2), Geld- und Kreditwesen, Devisenbewirtschaftung 1934-1945 (15), Versicherungsrecht und Versi‧cherungsunternehmungen 1934-1945 (32), Verkehrsstrafsachen 1936-1944 (3), Reichswas‧serstraßen und Eisenbahnwesen 1934-1944 (6), Post-, Fernsprech-, Telegrafen- und Funkwesen 1934-1945 (7), Kraftfahrwesen 1934-1944 (4), Luftverkehr 1933-1944 (5), Schifffahrt 1934-1944 (4), Gewerbeangelegenheiten 1935-1942 (10), Arbeitsrecht und Ar‧beitsgerichts-wesen 1934-1944 (26) Land- und Forstwirtschaft: Wirtschaftslage und Kreditverhältnisse 1933-1944 (34), Natur‧schutz und Schädlingsbekämpfung 1934-1943 (4), Tier- und Pflanzenzucht 1936-1942 (1), Staatsforsten und Forstschutz 1934-1943 (2), Landeskultur, ländliche und städtische Sied‧lungen, Pachtschutz 1934-1944 (36), Boden- und Heimstättenrecht 1934-1944 (5), Fidei‧kommisse, v.a. Einzelfälle 1934-1945 (175), Erbhofrecht, u.a. Abweichungen von der gesetzlichen Anerbenfolge in Einzelfällen 1934-1945 (67), Wasserrecht 1934-1945 (6), Jagd und Fischerei 1934-1944 (8) Wehrmacht und auswärtige Angelegenheiten: Wehrmacht und Wehrverfassung 1936-1944 (1), Kriegsmarine 1939-1944 (1), Luftwaffe 1935-1944 (1), Wehrmachtsverwaltung und Be‧schaffungswesen 1935-1944 (1), Volkssturm 1944-1945 (1), Pflichten und Rechte der Ange‧hörigen der Wehrmacht 1934-1944 (6), Militärrechtspflege und Disziplinarbestrafung 1934-1945 (12), Leistungen für die Wehrmacht 1934-1944 (5), Luftschutz 1935-1945 (35), aus‧wärtige Angelegenheiten, u.a. Monatsberichte von Landesgruppen der Auslandsorgani‧sation der NSDAP 1934-1945 (9), Legalisation von Urkunden 1929-1945 (10), Verletzung deutscher Hoheitsrechte 1930-1938 (1), ausländische Fremdenlegionen 1935-1942 (1), Si‧cherung der Reichsgrenze 1938-1941 (1), Kolonialwesen und deutsche Interessen im Aus‧land 1934-1944 (14), Erfahrungs- und Materialaustausch mit dem Ausland, v.a. bei Gesetzgebung und Verwaltung 1925-1945 (309), Reichsverteidigung und Kriegseinsatz, Fürsorge für Soldaten, Soldatenbriefe, Luftangriffe auf deutsche Städte, Behandlung "feindli‧chen" und jüdischen Vermögens, Beamtenrecht, Privatrecht, Strafrecht und bürgerliches Recht, Gerichtsverfassung und Rechtspflege, gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Vereinfachung juristischer Prüfungen, wirtschaftliche Maßnah‧men 1939-1945 (132), Vertrag von Versailles und Gebietsverluste sowie Rückgliederung des Saargebiets 1934-1945 (36), Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete 1938-1944 (18), Einführung des deutschen Rechts in angegliederten und besetzten Gebieten, Waffenstill‧standsvertrag mit Frankreich 1938-1945 (28), Völkerrecht, v.a. zwischenstaatliche Abkommen mit einzelnen Ländern 1938-1945 (248), Gesandtschaften und Konsuln 1934-1944 (10), völkerrechtliche Verfassungsorganisationen, v.a. Völkerbund und Inter‧nationaler Gerichtshof 1934-1942 (7), Kriegsverhütungsrecht 1934-1944 (5), Kriegsrecht, Prisenrecht und Luftkriegsrecht 1914-1945 (38), internationale Interessengemeinschaften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, des Handels- und Privatrechts, der Wirtschaft, des Verkehrs sowie der Kultur und Wohlfahrtspflege 1934-1944 (122) Personalbewirtschaftung: Juristen im Dienste der Rechtspflege einschließlich der Rechtsanwälte und Notare 1934-1936 (54), allgemeine Dienstalterskartei der Reichsjustizverwaltung: höhe‧rer Dienst 1934-1945 (25), Personalakten des Reichsjustizministeriums für den gesamten Geschäftsbereich, einschließlich der Vorakten 1933-1945 (31.500), Angehörige der Reichsjustiz‧verwaltung in Österreich, mit Vorakten 1938-1945 (200), Angehörige der Akademie für Deut‧sches Recht 1934-1945 (43), Besetzungsakten für die einzelnen Oberlandesgerichtsbezirke des Deutschen Reiches: vormals preußische Oberlandesgerichtsbezirke, mit Vorakten 1933-1945 (700), vormals nichtpreußische Oberlandesgerichtsbezirke 1935-1945 (300), Personal‧übersichten über Angehörige der Reichsjustizverwaltung einschließlich des Reichsgerichts und des Volksgerichtshofs 1934-1945 (304), "Goldenes Buch".- Beförderungsvorschläge 1940-1942 (8), "Braunes Buch".- Verzeichnis der vor dem 30. Jan. 1933 der NSDAP beigetretenen Angehörigen des höheren Justizdienstes (2), Geburtstagsglückwünsche von Richtern für Wilhelm II. 1938-1942 (1), Glückwunschschreiben zu Dienstjubiläen, Ordensverleihungen und Kriegsaus‧zeichnungen im Bereich der Reichsjustizverwaltung 1939-1945 (63), Personalangelegen‧heiten der Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten 1934-1945 (28): im Kammer‧gerichtsbezirk (3), Oberlandesgerichtsbezirke Braunschweig, Bres‧lau, Celle, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hamm, Innsbruck, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Königsberg, Linz, Marienwerder, Naumburg, Oldenburg, Rostock, Stettin, Stutt‧gart, Wien und Zweibrücken (23), Personalangelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare 1939-1945 (131), Reichsrechtsanwalts- und Reichsnotarkammer (3), Patentanwälte (2), Kammer‧gerichtsbezirk (2), Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg (3), Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig (4), Oberlandesgerichtsbezirk Breslau (4), Oberlandesgerichtsbezirk Celle (4), Oberlandesgerichtsbezirk Danzig (5), Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt (5), Oberlandesgerichtsbezirk Dresden (4), Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (9), Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main (4), Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (4), Oberlandesgerichtsbezirk Jena (4), Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe (3), Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz (4), Oberlandesgerichtsbezirk Kassel (4), Oberlandesgerichtsbezirk Kiel (4), Oberlandesgerichtsbezirk Leitmeritz (4), Oberlandesgerichtsbezirk Köln (10), Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg (4), Oberlandesgerichtsbezirk München (4), Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg (3), Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Posen (4), Oberlandesgerichtsbezirk Prag (4), Oberlandesgerichtsbezirk Stettin (4), Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (4) Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (5), Namensverzeichnisse (1); Ersatzakten in Personal- und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten, z.T. mit Vorgängen über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1939-1945 (623): Kammergerichtsbezirk (66), Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig (15), Oberlandesgerichtsbezirk Breslau (26), Oberlandesgerichtsbezirk Celle (30), Oberlandesgerichtsbezirk Danzig (17), Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt (17), Oberlandesgerichtsbezirk Dresden (33), Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (43), Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main (23), Oberlandesgerichtsbezirk Ham‧burg (8), Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (14), Oberlandesgerichtsbezirk Jena (19), Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe (19), Oberlandesgerichtsbezirk Kassel (19), Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz (20), Oberlandesgerichtsbezirk Kiel (19), Oberlandesgerichtsbezirk Köln (40), Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg (24), Oberlandesgerichtsbezirk Leitmeritz (25), Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder (13), Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (28), Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (13), Oberlandesgerichtsbezirk Posen (11), Oberlandesgerichtsbezirk Prag (14), Oberlandesgerichtsbezirke Rostock, Schwerin (11), Oberlandesgerichtsbezirk Stettin (18), Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (21) Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (21); Presse und politische Strafsachen 1939-1945 (2), Straf- und Dienststrafverfahren gegen Justizbedienstete 1939-1945 (13), Vorwürfe gegen die Justizverwaltung, v.a. Be‧schwerden und Anträge der NSDAP 1939-1945 (6), Namensverzeichnisse (60), Handakten in Personalangelegenheiten 1934-1945 (18) Teil 3: (vormals: ZPA, St 1) 1918-1939: Unterlagen zu politischen Strafverfahren, v.a. gegen Mitglieder der Kommunisti‧schen Partei Deutschlands 1918-1939 (123), Lageberichte des Reichskommissars für die Überwachung der öffentlichen Ordnung 1920-1923 (15) Teil 4: (vormals: Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR"): Einzelfallakten zu politischen Strafverfahren aus dem Teilbestand "RJM" 1933-1945 (11.402), diverse Strafverfahrensakten 1933-1945 (11.425) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.01): Findbuch, Bd. 2-4 Teil 2 (vormals: BArch, R 22) (1877-1933) 1933-1945: Findbuch, Bd. 2-9, Findkartei, Ablieferungsverzeichnis Teil 3: (vormals: ZPA, St 1): Findkartei Teil 4: (vormals: Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR"): Datenbank Zitierweise: BArch, R 3001/...