Stuttgart

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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/18 Bü 71 · Akt(e) · 1915-1918
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: 1) Württembergische Reaktion auf die Rede des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes v. Batocki im Reichstagsausschuss. Zeitungsbericht vom 27. Mai 1916 2) Bericht über den Vortrag des Staatssekretärs des Reichskolonialamtes Dr. Solf in Stuttgart über "Die Lehre des Weltkriegs für Deutschlands Kolonialpolitik". Zeitungsbericht vom 29. Mai 1916 3) Resolution des Reichtagsabgeordneten David, Ebert, Erzberger u.a. über die Bereitschaft zu einem Frieden der Verständigung (Reichstagsdrucksache Nr. 889, 1917)

          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, I 600 (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · 1848 - 1951
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Als Nachfolger der seit 1859 bestehenden und 1880 in Konkurs gegangenen Neuen Aktienzuckerraffinerie Halle wurde 1881 die Zuckerraffinerie AG Halle mit Sitz in der dortigen Raffineriestraße gegründet. Hauptzweck des Unternehmens war die Verarbeitung von Roh- zu Verbrauchszucker. Produziert wurde Brot-, Würfel-, Gebrauchs-, granulierter und Puderzucker sowie Melasse. 1885 übernahm die AG die seit 1835 bestehende Hallesche Zuckersiederei Compagnie auf Aktien (Am Hospitalplatz, Halle-Glaucha), deren Betrieb 1906 aufgegeben wurde. 1922 trat die Raffinerie der Vereinigung Mitteldeutscher Rohzuckerfabriken Halle (VEMIRO) bei, deren Vertreter (Rohzuckerfabriken) die Aktienmehrheit am Unternehmen besaßen. Verarbeitet wurde Rohzucker in der Folge nur noch auf Basis von Werklohnverträgen. Den Zuckerverkauf organisierte die Zuckervertriebsgesellschaft AG Halle. Zur Gewährleistung der Raffinerieproduktion setzte man in den 1940er Jahren auch Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter und ausländische Arbeitskräfte ein. Im 2. Weltkrieg stark zerstört, wurde die Zuckerraffinerie AG 1946 enteignet und den Industriewerken Sachsen-Anhalt unterstellt. Per 1. Juli 1948 ging der Betrieb als VVB Zuckerindustrie - VEB Zuckerraffinerie Halle in Volkseigentum über. 1951 wurde daraus der VEB "Vorwärts" Zuckerraffinerie Halle. Bestandsinformationen: Aus dem Verwaltungsarchiv des VEB Zuckerkombinat Halle wurden 1981 etwa 6 lfm Schriftgut der Zuckerraffinerie AG Halle an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben, wo 1984 die Neuverzeichnung der Akten auf Karteikarten erfolgte. Der Bestand kam 1994 in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (später Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg). 2013 wurde die Findkartei im Verzeichnungsprogramm scopeArchiv retrokonvertiert. 2016 erfolgte die vollständige Überarbeitung des Schriftgutbestandes. Zusatzinformationen: Korrespondierende Bestände: - I 599 VEMIRO, - I 601 ZVG Halle - Bestände verschiedener Zuckerfabriken Literatur: Karl Sewering: Zuckerindustrie und Zuckerhandel in Deutschland. Poeschel Verlag Stuttgart 1933. Olbrich, Hubert: Zuckermuseum im Umbruch. Universitätsverlag der TU Berlin, 2012. Olbrich, Hubert: Zuckermuseum im Exil. Universitätsverlag der TU Berlin, 2013. Olbrich, Hubert: Zucker-Museum, Bd. 26. Druckhaus Hentrich, Berlin, 1989 (2016).

          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 114 · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          1 Behördengeschichte Im Zuge der Befreiungskriege wurde durch die Breslauer Konvention vom 19.03.1813 ein aus jeweils zwei deutschen und zwei russischen Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat gebildet. Die Leitung dieses Gremiums übernahm der in russischen Diensten stehende Freiherr vom und zum Stein. Dieser sollte die Verwaltung der zu erobernden Gebiete in Norddeutschland übernehmen, seine Tätigkeit beschränkte sich jedoch effektiv auf Mecklenburg, Sachsen und für kurze Zeit auf einige thüringische Kleinstaaten. Da die alliierten Mächte die Aufgaben nur unverbindlich festgelegt hatten und seine Tätigkeit kaum unterstützten, konnte er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Aus diesem Grunde kam es zu erneuten Verhandlungen der Bündnispartner, die in einer neuen Vereinbarung mündeten. Am 21.10.1813 wurde durch die alliierten Mächte Österreich, Russland, Preußen, Großbritannien und Schweden die Leipziger Konvention abgeschlossen. Durch diese Übereinkunft wurde das Zentralverwaltungsdepartement gebildet und der Zentralverwaltungsrat aufgelöst. Die Leitung des Zentraldepartements wurde wiederum Stein übertragen. Der Sitz der Verwaltung befand sich beim Hauptquartier der alliierten Mächte, zuerst in Frankfurt am Main und später in Paris. Das Zentralverwaltungsdepartement war für die Verwaltung des Königreichs Sachsens und der Gebiete der eroberten napoleonischen Satellitenstaaten (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt) zuständig. Weitere Rheinbundstaaten blieben dem Einflussbereich der Behörde entzogen, da die betreffenden Fürsten rechtzeitig ins Lager der Alliierten wechselten. Zu den Hauptaufgaben des Zentralverwaltungsdepartements zählten: - Sicherstellung der Versorgung der Truppen der alliierten Mächte in den verwalteten Gebieten - Aufbringung von Beiträgen zu den Kriegskosten der alliierten Mächte durch Geldzahlungen und Lieferungen aus den verwalteten Gebieten - Durchführung der Landesbewaffnung und Aufstellung des Landsturmes - Beaufsichtigung der Landesverwaltung durch die Behörden der verwalteten Gebiete während der Übergangszeit. Zur Durchführung dieser Aufgaben auf regionaler Ebene wurden in den verwalteten Gebieten mehrere Generalgouvernements eingerichtet. Die Generalgouvernements waren dem Zentralverwaltungsdepartement nachgeordnet und an die Instruktionen Steins gebunden. Zur Unterstützung der Generalgouverneure wurden in den einzelnen Generalgouvernements Gouvernementsräte gebildet, denen Staatsangehörige der betreffenden Gebiete, z. T. aber auch landesfremde Beamte angehörten. Größtenteils wurde zur Ausführung der Verwaltungsaufgaben auf die bestehenden Verwaltungen und Behörden zurückgegriffen. Es wurde folgende Generalgouvernements gebildet: - Generalgouvernement Sachsen o Verwaltungssitz: Dresden o Generalgouverneur: zunächst Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski (1778-1845), russischer General - Generalgouvernement Berg o Verwaltungssitz: Düsseldorf o Generalgouverneur: zunächst Justus von Gruner (1770-1820), danach Prinz Alexander von Solms-Lich - Generalgouvernement Frankfurt o Verwaltungssitz: Frankfurt/Main - Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein o Verwaltungssitz: Münster o Generalgouverneur: Ludwig von Vincke (1774-1844) - Generalgouvernement Mittelrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Trier (später Koblenz, bzw. Mainz) o Generalgouverneur: Justus von Gruner - Generalgouvernement Niederrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Aachen o Generalgouverneur: Johann August Sack (1764-1831). Stein versuchte in einer Position als Leiter des Zentraldepartements auf die politische Umgestaltung Deutschlands hinzuarbeiten. Eine Anzahl von Verfassungsentwürfen und Schriftwechsel zu verschiedenen verfassungs- und staatsrechtlichen Fragestellungen zeugen von diesen Bemühungen, die jedoch auf Grund der einsetzenden Restaurationspolitik der Alliierten zu keinen greifbaren Ergebnissen führten. Nach dem Abschluss des Ersten Pariser Friedens am 30.05.1814 waren die Aufgaben des Zentralverwaltungsdepartements erfüllt und es folgte dessen Auflösung. Die verwalteten Gebiete wurden an die zivilen Verwaltungsbehörden übergeben. Noch im Jahre 1814 verfasste einer von Steins engsten Mitarbeiter, Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn, eine Publikation, die als Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Zentralverwaltungsdepartements angesehen werden kann. 2 Bestandsgeschichte Nähere Angaben zur Bestandsgeschichte, z. B. über den Zeitpunkt der Übernahme des Schriftgutes durch das Geheime Staatsarchiv PK, sind leider nicht möglich. Die Verzeichnung und Erstellung des ursprünglichen Findbuchs erfolgte durch den Archivar Robert Arnold, der von 1884-1891 und 1901-1910 im Geheimen Staatsarchiv tätig war. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Bestand in Folge der Auslagerung und deutschen Teilung in das Deutsche Zentralarchiv in Merseburg und nach der Wiedervereinigung in das Geheime Staatsarchiv PK zurück. Das Findbuch des Bestandes wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Im Rahmen der Verzeichnung erfolgte eine Umsignierung des Bestandes (Umstellung des Signaturschemas auf Numerus currens). Um Benutzbarkeit in Hinsicht auf die bisherige Zitierweise mit den nunmehr nicht mehr kurrenten Altsignaturen zu vereinfachen, wurde dem Findbuch eine Konkordanz beigefügt. 3 Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 3.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK 3.1.1 Generalgouvernement Sachsen - GStA PK, I. HA, Rep. 172 Alliiertes bzw. Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen 3.1.2 Nachlässe von Stein und seinen Mitarbeitern im Zentraldepartement - GStA PK, VI. HA, Nl Eichhorn - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner I (M) - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner - GStA PK, VI. HA, Nl Johann August Sack - GStA PK, VI. HA, Nl Karl vom Stein 3.2 Bestände in anderen Archiven - Archiv Schloss Cappenberg, Cap.C.I, Nachlass Freiherr vom Stein (vgl. Der Nachlass des Freiherrn vom Stein im Archiv des Grafen von Kanitz auf Schloss Cappenberg / hrsg. von Norbert Reimann, bearbeitet von Annekatrin Schaller und Norbert Reimann. - 2 Teilbände. - Münster, 2009. - 1324 S.) 3.3 Literatur (Auswahl) - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 4: Preußens Erhebung - Stein als Chef der Zentralverwaltung - Napoleons Sturz (Januar 1813 - Juni 1814), Stuttgart 1963, 893 S. - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 5: Der Wiener Kongress - Rücktritt ins Privatleben - Stein und die ständischen Bestrebungen des westfälischen Adels (Juni 1814 - Dezember 1818), Stuttgart 1964, 895 S. - [Eichhorn, Johann Albrecht Friedrich:] Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem Freiherrn von Stein, Berlin 1814, 140 S. - Hubatsch, Walther: Die Stein-Hardenbergschen Reformen, Darmstadt 1977, 242 S. - Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Stuttgart 1957, S. 499-510 - Just, Wilhelm: Verwaltung und Bewaffnung im westlichen Deutschland nach der Leipziger Schlacht 1813 und 1814, Göttingen 1911, 118 S. - Kielmansegg, Peter Graf von: Stein und die Zentralverwaltung 1813/14, Stuttgart 1964, 203 S. - Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Darstellung der provisorischen Verwaltungen am Rhein vom Jahr 1813 bis 1819, Köln 1821, 345 S. - Vollheim, Fritz: Die provisorische Verwaltung am Nieder- und Mittelrhein während der Jahre 1814 - 1816, Bonn 1912, 256 S. - Wetzel, Paul: Die Genesis des am 4. April 1813 eingesetzten Zentral-Verwaltungsrates und seine Wirksamkeit bis zum Herbst dieses Jahres, Greifswald 1907, 110 S. 4 Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 149 VE (2,0 lfm) Laufzeit: 1812 - 1815 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 114, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2012 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
          Zeitungsausschnitte
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/3 Bü 758 · Akt(e) · Januar-Februar 1905
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u. a.: Ausbildungsfragen im Heere: "Erziehung" oder "Drill und Erziehung", S. 5; Offiziere: Starker Offizierverlust in Südwest-Afrika wegen allzu sichtbarer Rangabzeichen, S. 9; Offiziersehre und Militärehrengericht: Broschüren von Oberst a. D. Hüger und Oberst a. D. Gaedke, S. 14, 15

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 m · Bestand · 1905-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Nachdem bereits 1871 die Errichtung eines württembergischen Konsulats in Nürnberg angeregt worden war, wurde 1905 auf Wunsch des Königs "zur Wahrung der Handelsinteressen Unseres Staates in der Stadt Nürnberg in Allgemeinen sowohl als in Beziehung auf einzelne Angelegenheiten Unserer Untertanen" Julius Pabst, Chemiker, Teilinhaber der Farbenfabrik Pabst und Lambrecht, Nürnberg, 1. Vorsitzender der Abteilung Nürnberg der Deutschen Kolonialgesellschaft, 28.6.1905-24.3.1922 zum Vertreter Württembergs in Nürnberg berufen. Da das Konsulat aber keine weitere Bedeutung erlangte, wurde nach Pabsts Tod auf eine Wiederbesetzung verzichtet. Das beim Konsulat erwachsene Schriftgut wurde 1923 durch die Stadt Nürnberg an das Staatsministerium abgegeben und von diesem wohl noch im gleichen Jahr an das Archiv weitergeleitet, zusammen mit Akten des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten. Unter der Signatur E 4 Verz. 2 Bü 765 verblieben die Unterlagen in diesem Verband, wurden jedoch in März 1977 provenienzgemäß herausgelöst und in Rahmen der Ausbildung von Inspektoranwärter Rolf Jente verzeichnet und von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes entsprechend der Gliederung anderer Gesandtschafts- und Konsulatsbestände abschließend geordnet. Ein mit der Ablieferung ebenfalls eingekommener Siegelstock wurde der Allgemeinen Siegelsammlung unter der Signatur E 230e eingefügt. Das vorliegende Material reicht von 1905-1920 und ist vor allen in Hinblick auf die Verhältnisse in Nürnberg während des Ersten Weltkriegs sowie auf die Bemühungen des Konsuls um Förderung kultureller Einrichtungen in Württemberg von gewissem Interesse. Über die Entwicklung des Konsulats sind auch die Bestände des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und ab 1920 die des Staatsministeriums einzusehen. Der Bestand umfasst 33 Büschel in 0,1 lfd. m. Stuttgart 1977 gez. G. Cordes

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 e · Bestand · 1787-1851
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die Anfänge der württembergischen Gesandtschaft in den Niederlanden stehen in engem Zusammenhang mit der Geschichte des Subsidien-Regiments Württemberg. Nachdem Herzog Karl Eugen das Regiment - allgemein als Kap- oder Indisches Regiment bezeichnet - der Holländisch-Ostindischen Kompanie zur Verfügung gestellt hatte, entsandte er im November 1787 den Hauptmann von Penasse zur Wahrnehmung der Subsidienangelegenheiten nach Holland. Der Bevollmächtigte war zunächst vorübergehend, seit Mitte des Jahres 1788 dauernd in Middelburg anwesend. Unter seinen Nachfolgern erweiterte sich die Mission zur Gesandtschaft in Den Haag. Durch den Freitod des Gesandten von Hügel im Jahre 1805 blieb sie über zwei Jahre unbesetzt, ehe im Juli 1807 wieder ein württembergischer Gesandter am Hof des Königs akkreditiert wurde. Mit der Besetzung niederländischen Territoriums durch französische Truppen wurde auch die diplomatische Vertretung Württembergs in den Niederlanden aufgehoben. Nach der Bildung des Königreichs der Vereinigten Niederlande wurde dann im September 1814 erneut ein Gesandter nach Den Haag entsandt; allerdings nahm auch zeitweise bis 1816 der Generalkonsul in Rotterdam, August Freiherr von Wächter, zugleich die diplomatische Vertretung wahr. Der Sitz der Gesandtschaft wechselte bis 1830 entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltsort des Hofes zwischen Utrecht, Amsterdam, Brüssel und Den Haag. Der Gesandte war zeitweise zugleich bei der Freien Stadt Frankfurt akkreditiert. Durch die politischen Veränderungen im Jahre 1848 wurde die württembergische Gesandtschaft in den Niederlanden aufgehoben und die restlichen Aufgaben wiederum dem württembergischen Konsulat in den Niederlanden übertragen. Die Vertreter Württembergs in den Niederlanden waren: Hauptmann von Penasse, Geschäftsträger, 1787 - 1798 Contamine, Geschäftsträger, 1798 - 1799 Johann Christian Friedrich Freiherr von Hügel, Ministerresident, April 1799 - Januar 1805 Freiherr von Harmensen, außerordentlicher Gesandter und Minister, Juli 1807 - September 1807 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und Minister, Oktober 1807 - Februar 1808 Graf von Dürckheim-Montmartin, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Februar 1808 - September 1808 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, September 1808 - Juni 1810 Freiherr Gremp von Freudenstein, außerordentlicher und bevollmächtigter Minister, Oktober 1814 - April 1815 August von Wächter, Generalkonsul, Geschäftsträger, Ministerresident, April 1815 - Oktober 1839 Freiherr von Linden, ernannt am 15. Oktober 1815, nicht akkreditiert nach seiner Ernennung Freiherr von Reinhardt, Ministerresident, um 1843 Freiherr von Pfeil, Ministerresident, 1844 - 1848. Das "gesandtschaftliche Archiv" wurde nach von Hügels Tod durch Freiherr von Neuffer nach Stuttgart gebracht und teils dem Ministerium des Auswärtigen, teils dem Kriegskollegium übergeben. Im Mai 1807 wurden die Legationssekretäre von Seeger und von Münch beauftragt, die bis dahin nicht erschlossenen Akten zu verzeichnen und die getrennten Teile wieder zu vereinigen. Da die von Hügel zurückgelassenen Konzeptbücher chronologisch geführt waren, verzichtete von Seeger auf eine Ordnung nach Sachbetreffen und bildete chronologische Serien. Von wichtigen, die Subsidienangelegenheiten betreffenden Vorgängen fertigte er für das Kriegskollegium Kopien an. In diesem Zustand übernahm im Juli 1807 der neu ernannte Gesandte von Harmensen die Gesandtschaftsregistratur. Die unter von Seeger entstandene Registraturordnung sollte für die Zukunft nicht beibehalten werden. Eine umfassende Neuordnung konnte jedoch durch den Wechsel der Gesandten und Legationssekretäre zunächst nicht durchgeführt werden. Es wurden lediglich Verzeichnisse der neu angefallenen Akten erstellt. Erst zum März 1808 gelang es dann dem Legationssekretär von Münch, die erforde rliche Neuordnung der Registratur abzuschließen. Dabei erhielten auch die von Seeger angelegten Verzeichnisse neue Signaturen. Das von Münch entworfene Registraturschema mit 10 Gruppen- und einem Generalfaszikel wurde für die nachfolgende Zeit beibehalten bzw. noch erweitert. Im letzten Jahrzehnt der württembergischen Gesandtschaft entstanden jedoch immer mehr geschäftstechnische Serien wie "Miszellaneen, Allerhand, Unerledigte Angelegenheiten, Varia u.a.", so daß diese Titel schließlich ein Drittel des Bestandes einnahmen. Nach der Auflösung der Gesandtschaft wurden die Akten nach Stuttgart gebracht, der Registratur des Außenministeriums eingegliedert und mit Unterlagen dieser Provenienz um 1870 an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben. Sie umfaßten die Verzeichnisse (=Ablieferung) 42 und 43 des Bestandes E 70 Gesandtschaftsakten. Von den ursprünglich handschriftlichen Repertorien ist nur noch eine mit Schreibmaschine gefertigte Abschrift vorhanden. Bei der Neubearbeitung 1976 wurde aus dem Mischbestand das bei der Gesandtschaft in Den Haag erwachsene Schriftgut herausgelöst. Auf eine, der Beständegliederung des Hauptstaatsarchivs entÜsprechende Trennung der Archivalien und deren Zuweisung zu der A- bzw. E-Beständegruppe wurde verzichtet, da die erstmals 1807 verzeichneten Unterlagen als Vorakten mit den nachfolgenden in engem Zusammenhang stehen. Die Wiederherstellung der alten Registraturordnung erwies sich bei der Verzeichnung als nicht zweckdienlich. Daher wurden bei der Ordnung des Bestandes die Serien - Konzeptbücher, Relationen und Korrespondenzen - dem Bestand vorangestellt. Den SachÜbetreffen folgen am Ende die Eingaben und Verwendungen. Sie wurden wegen ihrer guten Erschließung durch Indizes unverändert übernommen und um zwei zusätzliche Büschel erweitert, so daß sie jetzt über ein Drittel des Bestandes ausmachen. Dies erklärt sich durch die mit dem Untergang des Kap-Regiments zusammenhängenden Nachforschungen. Im übrigen orientiert sich das Gliederungsschema an dem der übrigen Gesandtschaftsbestände. Als wertvolle Ergänzung zur Neuerschließung sei auf die vollÜständig erhaltenen Registraturhilfsmittel ausdrücklich verwiesen. Bis zur Einführung der Geschäftstagebücher im September 1814 wurden die Vorgänge auf den Faszikelumschlägen festgehalten. Die Umschläge bilden jetzt, ausschließlich III (Bü 126) und IV (Bü 129) Büschel 85, die daran anschließenden GeschäftstageÜbücher (1814 - 1848) Büschel 86. Die bisher gültigen ArchivÜsignaturen E 70 Verz. 42 und 43 mit anschließender Büschel- bzw. Faszikelnummer, wurden in die Datenfelder Vorsignaturen aufgenommen. Die Akten der württembergischen Gesandtschaft in Den Haag umfassen den Zeitraum von 1787 - 1851. Sie dokumentieren in besonderer Weise die Folgen des im 18. Jahrhundert abgeschlossenen Subsidienvertrages mit der Holländisch-Ostindischen Kompanie und das Verhältnis zweier Staaten, deren Höfe in verwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen. Weiteres Schriftgut gleicher Betreffe, das bei anderen württemÜbergischen Behörden erwachsen ist, findet sich im Hauptstaatsarchiv hauptsächlich in den Beständen A 33 Württembergisches Kapregiment und A 117 Niederlande. Der Bestand umfasst nunmehr 219 Büschel in 4,1 lfd. m. Er wurde von Februar - April 1976 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und geordnet. Stuttgart 1976 gez. Walter Wannenwetsch Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit von Januar bis Mai 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Regina Keyler unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Mai 1988 Kurt Hochstuhl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 f · Bestand · 1806-1871, 1893-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die schon vor 1806 bestehende Gesandtschaft Württembergs am badischen Hof wurde nach der Erhebung Württembergs zum Königreich beibehalten und war bis 1848 mit einem in Karlsruhe residierenden Gesandten besetzt. Während der Revolutionszeit war Württemberg nur zeitweise durch einen offiziösen Beobachter in Karlsruhe vertreten, seit der Wiederaufnahme der Beziehungen 1851 durch einen Geschäftsträger, bis nach der Begründung des Deutschen Reichs 1871 die Gesandtschaft aufgehoben wurde. Hauptsächlich aus Gründen der höfischen Repräsentation wurde sie 1893 wieder errichtet. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung zum 1. April 1933 war der württembergische Gesandte am bayerischen Hof, der auch in Darmstadt akkreditiert war, zugleich Gesandter in Karlsruhe mit Sitz in München. Die Vertreter Württembergs in Baden waren: Carl August Ludwig Graf von Taube, Oberpostdirektor, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (berufen 1806) Heinrich Levin Graf von Wintzingerode, Kreishauptmann zu Öhringen, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1807) von Wimpfen, Generalmajor, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1811) von Harmensen, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1812) Peter Graf von Gallatin, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1812) Friedrich August Freiherr Gremp von Freudenstein, Staatsrat, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1817) Graf von Mülinen, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1818) Graf von Bismarck, Generalleutnant, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1820) August Freiherr von Wächter, Geheimer Legationsrat, Geschäftsträger (1847) Freiherr von Thumb-Neuburg, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1851) Oskar Freiherr von Soden, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1866) von Baur-Breitenfeld, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1868) Oskar Freiherr von Soden, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1893) Karl Moser von Filseck, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1906) Bis 1871 vertrat der Gesandte Württemberg in allen gegenüber Baden anfallenden Angelegenheiten, nur aus besonderem Anlass wurden Verhandlungen in Karlsruhe nicht vom Gesandten, sondern durch Sonderbevollmächtigte geführt. Der Arbeitsanfall war in der Anfangszeit bis etwa 1820 verhältnismäßig hoch und vielfältig - dies wird beispielsweise an den damaligen Territorialverhandlungen oder an der großen Zahl von Verwendungen in Privatangelegenheiten deutlich - und fiel dann merklich ab, so dass Gesandter von Bismarck mehrfach zu Sondermissionen an norddeutsche Höfe herangezogen werden konnte. Nach 1850 verstärkten sich die wechselseitigen Konsultationen zwischen der württembergischen und badischen Regierung in Fragen der großen europäischen und deutschen Politik als auch der internen Probleme beider Länder. Überdies schlugen sich jetzt die gestiegene Verwaltungsintensität und drängende Fragen der Wirtschaftsgesetzgebung auch im Geschäftsanfall der Gesandtschaft nieder. Nach der Wiedererrichtung 1893 stellten sich dem Gesandten fast ausschließlich formale Aufgaben und solche der Repräsentation. Er weilte in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr meist aus Anlass des Hofballs oder eines anderen Hofereignisses für einige Tage in Karlsruhe. Verhandlungen zwischen württembergischen und badischen Stellen wurden gewöhnlich direkt, nicht mehr über den Gesandten geführt, so dass sich sein Schriftverkehr - jährlich etwa 100 Tagebuchnummern - weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Anfragen und Amtsdrucksachen und gelegentliche indirekte Berichterstattung beschränkte. Mit dem Ende der Monarchie f ielen diese Aufgaben fast vollständig weg. Doch wurde die Gesandtschaft formell beibehalten und von 1926 an wieder mit kleineren Aufträgen betraut, so mit der Berichterstattung anhand badischer Zeitungen. Die Überlieferung ist nicht homogen. In den ersten Jahren überwiegen Einzelfallakten, ab etwa 1815/1820 - wie auch bei anderen württembergischen Gesandtschaften - ein rein formales Einteilungsprinzip, so "Konzepte und Berichte" oder "Reskripte und Noten" und Korrespondentenakten. Hauptsächlich neue Geschäftsbereiche wurden nach 1850 nach Sachbetreffen, etwa "Eisenbahnakten", abgelegt. Doch kam es nicht zu einer durchgegliederten Registraturführung, da die neuen Faszikel nach Bedarf angelegt und, mit einer fortlaufenden arabischen Nummer versehen, den schon vorhandenen Akten am Schluss beigefügt wurden. Auf diese Weise bestand die Registratur 1848 aus 72, 1866 aus 104 Büscheln und reichte bis 1818 zurück. Von 1893 - 1933 wurde das gesamte Schriftgut lediglich nach der chronologischen Folge abgelegt. Auch vom Inhalt her ist das Schriftgut sehr ungleich. Manche Gesandte nahmen einen Teil der Vorgänge, so ihre Instruktion, zu ihren Privatakten. Eine Reihe von Vorgängen erscheint nur im Tagebuch, da sie urschriftlich weitergeleitet wurden, ohne dass in der Gesandtschaft zusätzliche Unterlagen erwuchsen. Nach 1893 wurde für Parallelanfragen an Bayern, Baden und Hessen vielfach nur ein gemeinsamer Entwurf gefertigt und bei der Bayern betreffenden Registratur abgelegt. Manches scheint verloren gegangen oder vernichtet worden zu sein, wenn beispielsweise das Pässeverzeichnis nur von 1811 bis 1816 reicht. Der vorliegende Bestand kam, soweit dies noch ersichtlich ist, in vier Lieferungen zusammen mit Schriftgut des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und anderer Gesandtschaften ins Archiv und wurde dem Bestand "Gesandtschaftsakten" (E 70 und E 73) angeschlossen. Dabei umfassten die in Bestand E 70 Verzeichnis (Ablieferung) 32 zusammengefassten Unterlagen die Zeit bis 1817, die des Bestandes E 70 Verzeichnis 33a den Zeitraum von 1818 - 1871 und kamen nach 1872 ein. Das in München erwachsene Material wurde bis zum Jahre 1910 um 1920 eingeliefert, der Rest wohl unmittelbar nach Aufhebung der Gesandtschaft 1933 und dem Bestand E 73 Verzeichnis 61 eingegliedert. Die Neuordnung konnte sich nur wenig am gegebenen Zustand orientieren. Die bei der Gesandtschaft erwachsenen Archivalien wurden aus dem übrigen Verband herausgelöst und der Provenienzbestand "Württembergische Gesandtschaft in Baden" neu gebildet. Die ursprünglich vorgesehene Aufgliederung in zwei Hauptteile, "I. 1806 - 1871" und "II. 1893 - 1933", wurde bei der Findbucherstellung aufgehoben und sämtliche Titelaufnahmen in das durch die Verzeichnung anderer Gesandtschaften vorgegebene Klassifikationsschema untergeordnet. Darunter bilden die Berichte an den König bzw. den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und die allgemeinen, thematisch nicht begrenzen Korrespondenzen mit diesem u.a. die erste Hauptgruppe. Hauptsächlich unter dem Gesandten von Bismarck wurde auch einzelne Sachaktenschriftstücke abgelegt, die bei der Neuordnung belassen wurden. Die übrigen Sachakten wurden ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand nach ihren unterschiedlichen Betreffen getrennt und jeweils in den weiteren Hauptgruppen neu zusammengefasst. Deren Gliederung ergab sich aus dem gesamten Geschäftsanfall. Eine Angleichung an die erhaltenen Aktenpläne anderer Gesandtschaften, etwa Berlin oder München, empfahl sich nicht. Gewisse Ungleichheiten in der Verzeichnung sind insofern geblieben, als manche Betreffe, wie "Deutsche Frage" etc., trotz ihrer Vielschichtigkeit eine weitere Unterteilung nicht erlaubten, während andererseits nach 1893 nur noch Einzelfälle vorkommen oder bis um 1850 unter "Verwendungen" fast alle Angelegenheiten von Privatpersonen eingereiht wurden, danach aber auch unter den Sachrubriken wie "Meldewesen", "Justiz - Einzelfälle" u. a. Im vorliegenden Findbuch wurde für die Unterlagen bis 1871 auf die Angabe der Registratursignaturen, d.h. die Büscheldurchzählung mit arabischen Ziffern, verzichtet, da sie sich nur z.T. ohne Schwierigkeiten feststellen ließen und sich Verweise auf diese Nummern nur unvollkommen in den letzten Tagebüchern vor 1871 finden. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verzeichnis 32 Faszikel 1-9 und E 70 Verzeichnis 33a Faszikel 1-33 wurden dagegen in den Titelaufnahmen vermerkt. Verschiedene alte Büschelnummern waren anzubringen, wenn sich ein neues Büschel ganz oder teilweise aus alten zusammensetzt. Für die Akten von 1893 - 1933 konnte die Angabe der alten Archivsignatur wegfallen, da bei der bisherigen rein chronologischen Ablage - von vereinzelten Sachaktenansätzen abgesehen - das Schriftgut von 1893 - 1899 in E 73 Verzeichnis 61 Faszikel 18 d vereinigt war, von 1900 - 1905 in 18 e, von 1906 - 1913 in 18 b und von 1914 - 1933 in 18 c. So vielfältig der Bestand vom Inhalt der Titelaufnahmen her auch ist, so sind seiner wissenschaftlichen Auswertbarkeit doch deutliche Grenzen gesetzt: Ein geschlossenes Ganzes bildet die fortlaufende Berichterstattung an den König bis 1847, die übrigen Korrespondenzen erfassen nur Teilaspekte. Dasselbe gilt oft auch für die Sachakten, besonders wenn Protokolle, Auszüge oder Antworten auf Anfragen urschriftlich weitergeleitet wurden. Größere Bedeutung kommt daher der Parallelüberlieferung zu. Auf württembergischer Seite sind in erster Linie im Hauptstaatsarchiv die Bestände des übergeordneten Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des Staatsministeriums zu nennen, auf badischer Seite im Generallandesarchiv Karlsruhe die Abteilungen 47 - 49 Haus- und Staatsarchiv - II. Haus- und Hofsachen, III. Staatssachen, IV. Gesandtschaften sowie die Abteilung 233 Staatsministerium. Der Bestand wurde unter zeitweiser Mitarbeit der Inspektorenanwärter(innen) Bader, Gutenkunst und Kramer vom Unterzeichner 1974 - 1976 verzeichnet und geordnet und umfasst 724 Büschel in 6,1 lfd. Metern. Stuttgart 1976 gez. G. Cordes Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Mai bis August 1987. Für die vielfältige technische Hilfe ist der Landesarchivdirektion zu danken. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfasst, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Das MIDETIT-Verfahren trennt die Indices aufgrund entsprechender Steuerzeichen. Auf die Erstellung einer Konkordanz wurde aus folgenden Gründen verzichtet: Die Auflösung der alten Serienakten und die nachträgliche Bildung von Sachakten hatte zur Folge, dass die Archivalien eines ehemaligen Büschels sich heute an bis zu 121 verschiedenen Fundstellen befinden. Damit ist die Praktikabilität einer Konkordanz, die zudem nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand zu erstellen gewesen wäre, grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer differenzierten sachlichen Gliederung des Bestandes und mit Hilfe der umfangreichen Indices wurde allerdings ver sucht, den Zugang zum Bestand und das Wiederauffinden schon zitierter Quellen zu erleichtern. Die bei der Verzeichnung der Bestände des Außenministeriums, E 36-38, Verz. 2, in Büschel 34 gefundenen Relationen, Berichte und Reskripte wurden nachträglich dem Bestand angegliedert, die Titelaufnahmen in das vorliegende Findbuch eingereiht. Diese mit der jeweiligen Ordnungsnummer und dem Zusatz a versehenen Titelaufnahmen sind im Index berücksichtigt. Stuttgart, im Dezember 1987 Kurt Hochstuhl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 q · Bestand · 1852-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung 1976: König Friedrich hatte bereits 1807 die Absicht, in Darmstadt eine württembergische Gesandtschaft zu errichten aufgrund des durch den Rheinbund entstandenen nahen Verhältnisses zum Großherzogtum Hessen und aus dem Bemühen heraus, die freundschaftlichen Beziehungen der Souveräne zu vertiefen. Doch wurde die Stelle erst 1818 unter allgemeiner Begründung besetzt. Ab 1825 blieb sie vakant, bis 1852 auf Anregung des Großherzogs erneut Gesandte ausgetauscht wurden. Auch nach der Reichsgründung von 1871 wurden offizielle diplomatische Beziehungen aufrechterhalten.Die württembergischen Vertreter am Darmstädter Hof waren in der Regel bis 1866 zugleich als Gesandte am Bundestag in Frankfurt und am kurhessischen Hof in Kassel mit Sitz in Frankfurt am Main beglaubigt, von 1867 bis 1872 als Gesandte in Baden mit Sitz in Karlsruhe und ab 1873 als Gesandte in Baden und Bayern mit Sitz in München. Bei Abwesenheit des Gesandten galt bis 1866 der württembergische Vereinsbevollmächtigte bei der hessischen Zolldirektion in Darmstadt als offiziöser Vertreter seines Landes.Die Vertreter Württembergs waren:Karl August Freiherr von Wangenheim, Geheimer Rat, Staats minister, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, November 1818 - November 1823 Freiherr von Blomberg, Geheimer Legationsrat, Resident bei der Freien Stadt Frankfurt, Geschäftsträger, Dezember 1820, Dezember 1823 - Juni 1825 von Reinhard, Staatsrat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, November 1852 - November 1865 Freiherr von Linden, Staatsminister, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Dezember 1865 - September 1866 Oskar Freiherr von Soden, Kammerherr, Legationsrat, Geschäftsträger, Januar 1867 - Oktober 1868 von Baur-Breitenfeld, Kammerherr, Legationsrat, Geschäftsträger, November 1868 - November 1872 Oskar Freiherr von Soden, Kammerherr, Geheimer Rat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Mai 1873 - Mai 1906 Karl Moser von Filseck, Kammerherr, Geheimer Legationsrat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Juni 1906 - 1920.Der Gesandte hatte hauptsächlich formale Aufgaben zu erfüllen und solche der Repräsentation, da Sachverhandlungen zwischen württembergischen und hessischen Stellen gewöhnlich direkt, nicht über den Gesandten geführt wurden. Er wurde meist ein- oder zweimal im Jahr aus Anlaß von Hoffestlichkeiten nach Darmstadt eingeladen. Der Schriftverkehr, nach 1873 jährlich zwischen 50 und 70 Tagebuchnummern, beschränkte sich daher weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Amtsdrucksachen, einige Anfragen und die gelegentliche Berichterstattung. Als diese Aufgaben mit dem Ende der Monarchie fast vollständig wegfielen, erlosch 1920 die Tätigkeit des Gesandten.Die Vertretung in Hessen war somit nur ein Nebenamt. Das in geringem Umfang anfallende Schriftgut wurde zunächst der Registratur der Bundestagsgesandtschaft eingegliedert. Erst 1852 setzte eine gesonderte Ablage unter dem Aktenzeichen H I (= Hessen I) ein. Sie wurde wie auch später fast ausschließlich in der Form der chronologischen Serie geführt und weist lediglich für die Karlsruher Zeit einige Sachaktenansätze auf.Die Überlieferung der Jahre 1852 - 1866 kam um 1869 mit der Bundestagsgesandtschaft über das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten im Archiv ein und wurde im heutigen Bestand Deutscher Bund unter der Signatur E 65 Verz.(=Ablieferung) 57 Fasz. 414 verwahrt. Die Unterlagen aus der Karlsruher Zeit wurden vor 1910 mit anderen vermischten Akten vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten abgeliefert und in diesem Verband unter der Signatur E 36 Verz. 58 Fasz. 39 Nr. 86 belassen. Die seit 1873 erwachsenen Akten wurden wohl zusammen mit der Registratur der Gesandtschaft in Bayern 1933 an das Archiv abgegeben und dem Bestand Gesandtschaftsakten unter der Signatur E 73 Verz. 61 Bü 20b (1873 - 1895), Bü 20c (1896 - 1905) und 20d (1905 - 1920) eingegliedert. Die genannten Teile wurden 1977 - 1979 aus ihrem bisherigen Zusammenhang gelöst, verzeichnet und entsprechend dem bei anderen Gesandtschaften angewandten Schema als Korrespondenten- und Sachakten neu gegliedert. Diese Arbeiten wurden im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes von Archivinspektoranwärter Udo Herkert (54 Bü in 0,1 lfd. m., d.h. die Jahre bis 1866), von Staatsarchivreferendar Edgar Lersch (32 Bü in 0,05 lfd.m., d.h. die Jahre 1867 - 1872) sowie von Archivinspektoranwärterin Sabine Berner (die Jahre 1873 - 1920) durchgeführt.Der Bestand vermittelt für die Jahre 1852 - 1920 unter den erwähnten Einschränkungen ein ungefähres Bild der amtlichen Tätigkeit des Gesandten. Der wissenschaftlichen Verwertbarkeit sind enge Grenzen gesetzt, da nur die Korrespondenz des Hofmarschalls von Westerweller mit dem Gesandten von Soden ein gewisses Eigengewicht besitzt. Die Parallelüberlieferung findet sich württembergischerseits hauptsächlich im Bestand des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten. Das einschlägige hessische Schriftgut dürfte das Staatsarchiv Darmstadt verwahren.Der Bestand umfaßt 239 Bü in 0,6 lfd. m.Stuttgart 1978gez. G. Cordes Vorbemerkung 1988: Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Juli bis September 1988.Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Annette Prötzel unter Anleitung des Unterzeichneten.Stuttgart, im Oktober 1988Kurt Hochstuhl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 o · Bestand · 1810-1813
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung 1977: Nach der Errichtung des Großherzogtums Frankfurt wurde der württembergische Gesandte in Kassel ab dem 30. September 1810 auch am Hofe des Großherzogs von Frankfurt akkreditiert. Während der Abwesenheit des westfälischen Königs konnte der Gesandte Kassel verlassen und sich an den Hof nach Frankfurt bzw. Aschaffenburg begeben, wo der Fürstprimas und Großherzog Karl von Dalberg meistens residierte. Mit dem Ende des Großherzogtums Frankfurt im Oktober 1813 erlosch auch die Mission des württembergischen Gesandten. Die Vertreter Württembergs in Frankfurt waren: Freiherr von Gemmingen, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 30. September 1810 - 13. März 1813 Freiherr Friedrich August Gremp von Freudenstein, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 6. Mai 1813 - 5. Oktober 1813 Neben dem jeweils am Hof in Frankfurt akkreditierten Gesandten stand der frühere Resident von Plitt als Geheimer Legationsrat noch immer in württembergischen Diensten, verfaßte, ohne beglaubigt zu sein, Gesandtschaftsberichte und erledigte einzelne Aufträge des württembergischen Hofs. Demzufolge handelt es sich bei dem hier vorliegenden Schriftgut nur um den Teil, der neben der Gesandtschaftsregistratur in Kassel erwuchs. Nach der Übernahme der Akten durch das Außenministerium gelangten diese mit Unterlagen des Ministeriums in das Archiv, wo sie dem Mischbestand E 70 "Gesandtschaftsakten" angegliedert wurden. Bei der Neuordnung wurden die Akten nach den Provenienzen ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand getrennt. Danach blieb nur noch ein geringer Rest übrig, der nach dem Schema der übrigen Gesandtschaftsbestände geordnet wurde. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verz. 39 Fasz. 1-3 wurden als Vorsignatur mit der Abkürzung "Fasz" mit aufgenommen. Weiteres Schriftgut gleichen Betreffs findet sich in den Akten des Außenministeriums. Der Bestand wurde im Oktober 1975 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und im Mai 1977 abschließend geordnet. Er umfaßt den Zeitraum von 1810 - 1813 und besteht aus 12 Büscheln in 0,03 lfd. m. Stuttgart, im Mai 1977 Walter Wannenwetsch Vorbemerkung 1988: Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg im Februar 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterin Corinna Pfisterer unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Februar 1988 Kurt Hochstuhl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 119 · Bestand · 1811, (1816), 1835-1974 und o. J.
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Biografien: Der Bestand GU 119 umfasst im Wesentlichen Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Prinzessin von Bayern verh. Herzogin von Urach. Daneben finden sich in dem Bestand auch Teilnachlässe bzw. Nachlasssplitter von Verwandten der Prinzessin Wiltrud v. a. aus dem Hause Bayern (Wittelsbach). Im Einzelnen handelt es sich dabei v. a. um Nachlassunterlagen der Eltern Prinzessin Wiltruds, Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin Modena), der Tante Wiltruds, Therese Prinzessin von Bayern, und der Großeltern Wiltruds, Luitpold Prinzregent und Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana). Im Folgenden wird auf die Biografien der im Bestand GU 119 vertretenen Persönlichkeiten, von denen Teilnachlässe vorhanden sind, kurz eingegangen. 1.1 Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Wiltrud Marie Alix Prinzessin von Bayern wurde am 10. November 1884 in München als zehntes von dreizehn Kindern des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten und Königs Ludwig III. von Bayern, und der Marie Therese Prinzessin von Bayern geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena, der späteren Königin von Bayern, geboren. Über die Kindheit und Jugend der Prinzessin Wiltrud finden sich nur einzelne Unterlagen in dem vorliegenden Bestand (Unterrubrik 1.1.1), so dass über diese Zeit nur wenige Angaben gemacht werden können. Demnach wurde Prinzessin Wiltrud zusammen mit ihren Geschwistern von Hauslehrern unterrichtet. Um die Erziehung der Kinder kümmerte sich auch die Mutter Prinzessin Marie Therese, die bis zum Regierungsantritt des Prinzen Ludwig kaum repräsentative Aufgaben zu erfüllen hatte. Die Familie des Prinzen Ludwig lebte vor allem auf Schloss Leutstetten in der Nähe des Starnberger Sees. Zu Schloss Leutstetten gehörte ein großes Gut, das zum Privatvermögen des Prinzen Ludwig zählte und das dieser zu einem landwirtschaftlichen Mustergut ausbaute. Später bewohnte Prinz Ludwig mit seiner Familie auch das Palais Wittelsbach in München. Als Prinz Ludwig nach dem Ableben seines Vaters Prinzregent Luitpold im Jahre 1912 die Nachfolge als Prinzregent des Königreiches Bayern antrat, hatten seine Gattin Prinzessin Marie Therese und seine Tochter Prinzessin Wiltrud auch vermehrt Repräsentationsaufgaben zu übernehmen, worüber die im vorliegenden Bestand in der Rubrik 1.5 vorhandenen Materialien Auskunft geben. Während des Ersten Weltkrieges unterstützte Prinzessin Wiltrud ihre Mutter bei deren umfangreichen karitativen Tätigkeiten. Gemeinsam mit ihrer Mutter, ihren Schwestern und deren Hofdamen packte sie Geschenkpakete (sog. "Liebesgaben") für die an der Front befindlichen bayerischen Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, in denen Schinken, Schokolade, Konserven und teilweise auch Wäsche eingepackt wurden (vgl. Unterrubriken 1.9.1 und 1.9.2). Auch Bekannte der königlichen Familie aus Sárvár (Ungarn), wo Königin Marie Therese ein großes Landgut besaß, und aus Sulden (Südtirol), wo die königliche Familie häufig Bergtouren unternahm, kamen in den Genuss dieser Geschenkpakete. Die Empfänger dieser begehrten "Liebesgaben" bedankten sich häufig bei Prinzessin Wiltrud mit Feldpostbriefen, teilweise umfangreichen Berichten vom Kriegsgeschehen und Aufnahmen von der Front und von den besetzten Gebieten. Diese z. T. recht anschaulichen Materialien haben sich in den Unterrubriken 1.9.2 und 1.9.3 des vorliegenden Bestandes erhalten. Außerdem besuchte Prinzessin Wiltrud mit ihrer Mutter Lazarette und Hospitäler und spendete den dort liegenden Soldaten und Offizieren der bayerischen Armee Trost. Schließlich arbeitete Prinzessin Wiltrud auch in der von ihrer Mutter in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eingerichteten "Kriegsnähstube" zeitweise mit, in der 600 bis 800 Näherinnen und Strickerinnen tätig waren. Die "Kriegsnähstube" versorgte die ins Feld ziehenden bayerischen Truppen schnell und unbürokratisch mit Wäsche. Als im November 1918 der sozialdemokratische Politiker Kurt Eisner in München die Republik ausrief, verließ die königliche Familie München und zog sich zunächst nach Schloss Wildenwart zurück. Das Ende der Monarchie in Bayern stellte für Prinzessin Wiltrud und für die anderen Angehörigen des Hauses Bayern eine einschneidende Zäsur dar. Prinzessin Wiltrud verlor wie alle Vertreter der deutschen Fürstenhäuser ihre Privilegien. Bis zu Ihrer Heirat wohnte Prinzessin Wiltrud zunächst auf Schloss Wildenwart. Am 25. November 1924 heiratete Wiltrud Prinzessin von Bayern Wilhelm (II.) Herzog von Urach standesamtlich in München. Am folgenden Tag erfolgte die kirchliche Trauung, ebenfalls in München. Die Ehe blieb kinderlos. Nach der Heirat wohnte Herzogin Wiltrud abwechselnd auf Schloss Lichtenstein und im Palais Urach in Stuttgart. Als im Jahre 1928 ihr Gemahl starb, übernahm Herzogin Wiltrud auch die Sorge für die jüngsten Kinder des Wilhelm (II.) Herzog von Urach aus dessen Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern). In den 1930er Jahren zog Herzogin Wiltrud in das ehemalige königliche Jagdhaus nach Oberstdorf um, das ihr aus dem väterlichen Erbe zugefallen war und das sie eigens für diesen Zweck renovieren ließ. Zeitweise weilte Herzogin Wiltrud auch auf Schloss Lichtenstein und auf Schloss Wildenwart. Herzogin Wiltrud zeigte Interesse an Musik, bildender Kunst, Geschichte und Botanik, was an den im vorliegenden Bestand erhaltenen Drucksachen und Materialien zu erkennen ist. Darüber hinaus unternahm sie mehrere Reisen, u. a. eine längere Schiffsreise auf der "Monte Rosa" im Jahre 1935 nach Brasilien, Senegal und Marokko. In den Jahren 1901 bis 1903 bereiste sie mit ihrer Mutter und ihren jüngeren Schwestern den Balkan. Außerdem machte sie mit ihrer Mutter, ihren jüngeren Schwestern und Karl Stephan Erzherzog von Österreich in dieser Zeit eine Schiffsreise auf der Adria, über die sie auch ein Reisetagebuch anfertigte, das auszugsweise in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Ein Exemplar dieser Zeitschrift findet sich in Bü 719. Auch über einen Ausflug auf den Arlberg (Österreich) schrieb sie Artikel in Zeitschriften (Bü 719). Daneben reiste sie häufig, um ihre Stiefkinder, ihre Geschwister und deren Familien und die übrige Verwandtschaft zu besuchen, worüber nicht zuletzt die umfangreiche Korrespondenz, die sich im vorliegenden Bestand erhalten hat, Auskunft gibt. Neben den bereits erwähnten Reisebeschreibungen veröffentlichte Herzogin Wiltrud auch Gedichte in Zeitschriften und Kalendern unter ihrem Namen (Bü 842). Wie viele Angehörige des Hauses Bayern war Herzogin Wiltrud tiefreligiös und hatte eine streng katholische Erziehung bekommen. Die Herzogin hielt auch engen Kontakt zu katholischen Geistlichen und Nonnen, was sich an der Korrespondenz mit diesen ablesen lässt (v. a. Bü 249 und 250). Nicht zuletzt legen die Mitgliedschaften Herzogin Wiltruds in religiösen Vereinen, Bruderschaften und Kongregationen, die in Bü 731 dokumentiert sind, und die Vielzahl an religiösen Druckschriften und die Materialsammlung in den Unterrubriken 1.11.1 und 1.18.3 Zeugnis von der Religiosität der Herzogin ab. Wiltrud Prinzessin von Bayern starb am 28. März 1975 in Oberstdorf. Sie wurde auf dem Friedhof von Großengstingen bei Reutlingen begraben. 1.2 Therese Prinzessin von Bayern Therese Charlotte Marianne Auguste Prinzessin von Bayern wurde am 12. November 1850 als drittes von vier Kindern und einzige Tochter des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten von Bayern, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Gemeinsam mit ihren Brüdern Ludwig, der später als Prinzregent und König Ludwig III. Bayern regieren sollte, Leopold und Arnulf wurde sie von ihrer Mutter und nicht - wie in Fürstenhäusern damals üblich - von Hauslehrern unterrichtet. Schon früh zeigte sich bei Prinzessin Therese ein außerordentliches Sprachentalent. Als Erwachsene beherrschte sie zwölf Sprachen. Neben ihrem Sprachentalent entwickelte die Prinzessin bereits in jungen Jahren ein großes Interesse an den Naturwissenschaften und an der Geografie und Kultur fremder Länder. Da ihr als Frau ein Studium an der Universität verwehrt blieb, eignete sich Prinzessin Therese ihr umfangreiches naturwissenschaftliches Wissen im Selbststudium an. Die Prinzessin erwarb in den Fächern Geografie, Ethnologie, Botanik und Zoologie - vor allem in der Ornithologie (Vogelkunde) - ein beachtliches Fachwissen. Als junge Frau begann Prinzessin Therese ihre umfangreiche Reisetätigkeit. Zusammen mit ihrem Bruder Prinz Leopold und dessen Gemahlin Gisela Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich) bereiste sie Nordafrika, Spanien, Portugal und Frankreich. Prinzessin Therese reiste fast immer inkognito, häufig unter dem Namen einer "Gräfin Elpen", und mit kleinem Gefolge. Im Jahre 1898 unternahm sie eine mehrmonatige Forschungsreise nach Südamerika, von der sie eine reichhaltige Sammlung an zoologischem, botanischem und ethnologischem Material, darunter beispielsweise über 200 Fischarten, mitbrachte. Diese Sammlungen wurden später testamentarisch der Zoologischen Staatssammlung München und dem Münchner Völkerkundemuseum vermacht. Leider sind die Sammlungen im Zweiten Weltkrieg jedoch fast vollständig zerstört worden. Prinzessin Therese entdeckte auf ihren Reisen auch bisher unbekannte Tierarten, wie den Harnischwels in Kolumbien, einen Bockkäfer in Ecuador und eine Singzirpe auf Trinidad. Auf ihren Reisen nach Südamerika erforschte sie außerdem einige Indianerstämme im Amazonasgebiet, die bis dato in wissenschaftlichen Kreisen Europas noch unbekannt waren. Im Jahre 1893 bereiste Prinzessin Therese Nordamerika, wo sie sich besonders für die Indianer der Plains interessierte. Neben den ethnologischen und zoologischen Studien betrieb die Prinzessin auch botanische Studien auf ihren Reisen. Die dabei von ihr entdeckten Pflanzen fanden mit dem Namenszusatz "theresiae" Eingang in die botanische Fachliteratur. Über ihre zahlreichen Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese wissenschaftliche Abhandlungen und Reiseberichte: Im Jahre 1880 erschien der Artikel "Ein Ausflug nach Tunis" über ihre Nordafrika-Reise. Die Erlebnisse ihrer Russland-Reise flossen in die Abhandlung "Reiseeindrücke und Skizzen aus Russland" ein, die 1895 publiziert wurde. Die Eindrücke der Reisen der Prinzessin Therese nach Mittel- und Südamerika wurden in den Publikationen "Über mexikanische Seen", "Meine Reise in den Brasilianischen Tropen", "Über Zweck und Ausgaben meiner 1898 nach Südamerika unternommenen Reise", "Schriften über eine Reise nach Südamerika", "Auf einer Reise in Westindien und Südamerika", "Einige Worte über die Kulturentwicklung im vorspanischen Peru" und "Reisestudien aus dem westlichen Südamerika", die in den Jahren 1895 bis 1908 erschienen, verarbeitet. Über die Pueblo-Indianer schrieb sie 1902 den Aufsatz "Einiges über die Pueblo-Indianer". Ihre ersten Aufsätze über ihre Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese noch unter dem Pseudonym "Th von Bayern", um zu verhindern, dass ihr als Frau a priori von den männlichen Fachkreisen die Anerkennung verweigert wird. Außer in den genannten Veröffentlichungen dokumentierte Prinzessin Therese ihre Reisen auch mit Hilfe der damals neu erfundenen Rollfilm-Kamera. Von den Ehrungen, die Prinzessin Therese im Laufe ihres Lebens zuteil wurden, seien hier nur die wichtigsten genannt: Als erste Frau erhielt die Prinzessin am 9. Dezember 1897 den Ehrendoktortitel der Philosophischen Fakultät der Universität München "wegen ihrer durch vortreffliche Bücher bewiesenen ausgezeichneten Kenntnis der Naturwissenschaften" ("propter insignem rerum naturalium scientiam praeclaris libris comprobatam"). Im Jahre 1892 wurde Sie Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Geografischen Gesellschaft in München. 1897 wurde Prinzessin Therese korrespondierendes Mitglied der Geografischen Gesellschaft in Lissabon, 1898 Ehrenmitglied der Geografischen Gesellschaft in Wien. 1908 erhielt Prinzessin Therese das österreichisch-ungarische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst. Ein Jahr später wurde ihr der Titel eines "Officier de l’Instruction publique" durch das französische Unterrichtsministerium verliehen. Zur selben Zeit wurde Prinzessin Therese Ehrenmitglied der Société des Américanistes de Paris. Nach dem Ableben ihres Vaters Prinzregent Luitpold gab die Prinzessin die längeren Reisen auf und widmete sich dafür karitativen und sozialen Projekten und Einrichtungen, für die sie das Protektorat übernahm. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges richtete sie in ihrer "Villa Amsee" in Lindau ein Lazarett für Verwundete ein. Bilder dieses Lazaretts sind in Bü 986 und 1166 des vorliegenden Bestandes vorhanden. Prinzessin Therese, die Äbtissin des Damenstifts St. Anna in München war, blieb zeitlebens unverheiratet. Der einschlägigen Fachliteratur zufolge hat sich die Prinzessin in jungen Jahren in ihren Vetter Prinz Otto, den späteren Otto König von Bayern, verliebt, der jedoch an einer Geisteskrankheit litt und deswegen für eine Heirat nicht in Frage kam. Noch in späteren Jahren interessierte sich Prinzessin Therese für das gesundheitliche Befinden ihres Vetters König Otto, wie die in diesem Bestand erhaltene Korrespondenz mit Philipp Freiherr von Redwitz und Georg Freiherr von Stengel, den Hofmarschällen König Ottos, über das gesundheitliche Befinden des Königs beweist (Unterrubrik 2.1.1.2, Bü 1105, 1107 und 1149). Prinzessin Therese starb am 19. September 1925 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche in München bestattet. An Prinzessin Therese erinnert in Bayern heute die im Jahre 1997 gegründete "Therese-von-Bayern-Stiftung" zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Die Stiftung fördert Habilitationen und wissenschaftliche Projekte von jungen Akademikerinnen und vergibt regelmäßig den "Therese-von-Bayern-Preis". Im Jahre 1997 wurde auch eine Fernseh-Dokumentation mit dem Titel "Prinzessin Therese von Bayern - Forscherin, Sammlerin, Weltreisende" über die Prinzessin erstellt. Außerdem wurde im selben Jahr von H. Bußmann und E. Neukum-Fichtner die Publikation ""Ich bleibe ein Wesen eigener Art" - Prinzessin Therese von Bayern. Wissenschaftlerin - Forschungsreisende - Mäzenin (1850-1925)" herausgegeben. 1.3 Ludwig III. König von Bayern Ludwig Prinz von Bayern, der spätere König Ludwig III., wurde am 7. Januar 1845 in München als Sohn des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Prinz Ludwig wurde von Hauslehrern, u. a. von dem Geistlichen Karl Rinecker, erzogen. 1864 bis 1865 studierte der Prinz an der Universität München Philosophie, Geschichte, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Kunstgeschichte, ohne jedoch einen Abschluss in den einzelnen Fächern zu erlangen. Im Krieg 1866 diente Ludwig als Oberleutnant und Ordonnanzoffizier seines Vaters Prinz Luitpold. Als Sohn eines nachgeborenen Prinzen hatte Prinz Ludwig zunächst keine Aussicht auf die bayerische Königskrone, da diese an König Ludwig II. und König Otto, die Söhne von Ludwigs Onkel König Maximilian II. und somit Vettern des Prinzen Ludwig sind, überging. Stattdessen bestand aber eine Anwartschaft Ludwigs auf den griechischen Königsthron, weil Ludwigs Onkel Otto König von Griechenland keine Nachkommen hatte. Als aber im Jahre 1862 König Otto aufgrund einer Militärrevolte Griechenland verlassen musste, verlor Ludwig die Aussichten auf den griechischen Königsthron. Am 20. Februar 1868 heiratete Ludwig Prinz von Bayern Marie Therese Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena in Wien. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinz Ludwig zeigte großes Interesse an der Landwirtschaft, an der Tiermedizin und an der Technik. Im Jahre 1868 wurde er Ehrenpräsident des Zentralkomitees des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern. Das von ihm im Jahre 1875 erworbene Gut Leutstetten am Starnberger See baute Ludwig zu einem landwirtschaftlichen Mustergut aus, was ihm in der Bevölkerung den Spitznamen "Millibauer" eintrug. Schließlich setzte sich Prinz Ludwig für den Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals und für den bayerischen Kanalverein ein. Politisch betätigte sich Prinz Ludwig in der katholisch-konservativen Patriotenpartei, der späteren Zentrumspartei, für die er bei der Reichstagswahl 1871 erfolglos kandidierte. Außerdem war der Prinz Mitglied des Reichsrats, wo er sich für die bayerischen Belange einsetzte und die Interessen der Einzelstaaten gegenüber dem Reich betonte. Im Reichsrat sprach sich Prinz Ludwig auch für die direkte relative Mehrheitswahl aus, was ihm von Seiten August Bebels großes Lob verschaffte. Bebel meinte, würde in Deutschland der Kaiser vom Volk aus einem der regierenden Fürstenhäuser gewählt werden, dann hätte Prinz Ludwig beste Aussichten Deutscher Kaiser zu werden. Außerdem nahm Ludwig in den Jahren nach 1900 häufig Repräsentationspflichten für seinen Vater Prinzregent Luitpold wahr. Als im Jahre 1912 Prinzregent Luitpold starb, trat Prinz Ludwig im Dezember die Nachfolge als Prinzregent von Bayern an. Gleich zu Beginn der Regentschaft des Prinzen Ludwig kam es in Bayern zu Diskussionen in Bezug auf die Königsfrage. Die Zentrumspartei und der bayerische Ministerpräsident Georg von Hertling sprachen sich für die Umwandlung der Regentschaft in ein Königtum und damit für die Absetzung des wegen Geisteskrankheit unmündigen Königs Otto aus. Nach harten politischen Auseinandersetzungen und einer Verfassungsänderung wurde schließlich Otto König von Bayern für abgesetzt erklärt, und Prinzregent Ludwig konnte am 5. November 1913 als König Ludwig III. den bayerischen Königsthron besteigen. Während des Ersten Weltkriegs war Ludwig III. Oberbefehlshaber der bayerischen Truppen und ab 1915 auch preußischer Generalfeldmarschall, wobei die letztgenannte Funktion ausschließlich auf repräsentative Aufgaben beschränkt war. Zu Beginn des Krieges erhoffte sich Ludwig, die bayerische Pfalz um Teile des Elsass erweitern zu können. Der Kriegsverlauf machte jedoch dieses Vorhaben zunichte. Am 2. November 1918 verkündete Ludwig die Einsetzung eines parlamentarischen Regierungssystems in Bayern. Eine neue Staatsregierung mit Beteiligung der Mehrheits-Sozialdemokraten (MSPD) konnte Ludwig allerdings nicht mehr installieren, da er bereits am 7. November 1918 von dem sozialdemokratischen Politiker Kurt Eisner für abgesetzt erklärt wurde. In der Nacht vom 7. auf den 8. November 1918 floh Ludwig mit seiner schwerkranken Gemahlin und seiner Familie zunächst nach Schloss Wildenwart, da in München seine Sicherheit nicht mehr garantiert werden konnte. Von Schloss Wildenwart begab er sich nach Schloss Anif bei Salzburg, wo er am 13. November in einer Erklärung die Beamten, Offiziere und Soldaten in Bayern von dem Treueeid entband. König Ludwig III. weigerte sich weiterhin, formell abzudanken und auf seine Thronansprüche zu verzichten. Ludwig lebte nach der Einführung der Republik in Bayern zeitweise in Österreich, in Liechtenstein, in der Schweiz und auf Schloss Wildenwart. Auch in Sárvár (Ungarn) hielt sich der König auf, wo er am 18. Oktober 1921 verstarb. Ludwig III. fand zusammen mit seiner Gemahlin Marie Therese Königin von Bayern, die bereits am 3. Februar 1919 verstorben war, im Liebfrauendom zu München seine letzte Ruhestätte. Die Trauerrede bei den Beisetzungsfeierlichkeiten am 5. November 1921 hielt der Erzbischof von München-Freising Kardinal Michael von Faulhaber. Eine gedruckte Fassung der Rede findet sich in Bü 839 des vorliegenden Bestandes; Abbildungen von der Beisetzung sind in Bü 934 und 1170 vorhanden. Ludwigs Herz wurde, der Tradition im bayerischen Königshaus entsprechend, in der Gnadenkapelle zu Altötting beigesetzt (vgl. die Abbildungen in Bü 1087). 1.4 Marie Therese Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) Marie (Maria) Therese Henriette Dorothea Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena wurde am 2. Juli 1849 in Brünn als einziges Kind des Ferdinand Erzherzog von Österreich-Este Prinz von Modena und der Elisabeth Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena (geb. Erzherzogin von Österreich) geboren. Bereits wenige Monate nach der Geburt Marie Thereses starb ihr Vater am 15. Dezember 1849 in Brünn an Typhus. Marie Thereses Mutter heiratete 1854 Karl Ferdinand Erzherzog von Österreich. Aus dieser Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen vier das Erwachsenenalter erreichten. Im Einzelnen sind dies: Friedrich Erzherzog von Österreich Herzog von Teschen (1856-1936), Karl Stephan Erzherzog von Österreich (1860-1933), kaiserlicher und königlicher Admiral, Eugen Erzherzog von Österreich (1863-1954), Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher und königlicher Generalfeldmarschall, und die Tochter Maria Christina Erzherzogin von Österreich (1858-1929). Letztere heiratete im Jahre 1879 Alfonso XII. König von Spanien und übernahm nach dem frühen Tod ihres Gemahls in den Jahren 1885 bis 1902 die Regentschaft für ihren noch minderjährigen Sohn Alfonso XIII. König von Spanien. Erzherzogin Marie Therese entstammte dem Haus Österreich-Este, einer Linie des Hauses Österreich, die bis zu deren Einverleibung in das Königreich Italien im Jahre 1859 über die oberitalienischen Herzogtümer Modena und Guastalla herrschte. Marie Therese hatte väterlicherseits über die Häuser Savoyen und Orléans die Thronansprüche der Stuarts auf den englischen Thron geerbt, weshalb sie für die Stuart-Anhänger und Legitimisten als Mary III. die rechtmäßige Königin von Schottland und Mary IV. die legitime Königin von England, Frankreich und Irland war. Natürlich wurden die Thronansprüche Marie Thereses auf die englische, französische, schottische und irische Königswürde von dieser niemals eingefordert. Erzherzogin Marie Therese wurde streng katholisch erzogen und erhielt Unterricht bei Hauslehrern. Bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für die jung verstorbene Mathilde Erzherzogin von Österreich im Jahre 1867 lernte sie Ludwig Prinz von Bayern kennen, in den sie sich sofort verliebte. Der Erzherzogin gelang es ihren Wunsch, Prinz Ludwig zu ehelichen, gegen den Widerstand ihrer Familie und v. a. ihres Onkels Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este durchzusetzen. Dieser wollte Marie Therese ursprünglich mit Ferdinand (IV.) Titular-Großherzog von Toskana Erzherzog von Österreich-Toskana, welcher der Sohn des 1859 ins Exil gegangenen Großherzogs Leopold II. von Toskana war und in Österreich und Böhmen im Exil lebte, verheiraten. Die Hochzeit von Erzherzogin Marie Therese und Ludwig Prinz von Bayern fand am 20. Februar 1868 in Wien statt. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinzessin Marie Therese kümmerte sich um die Erziehung ihrer Kinder. Da sie in den ersten Jahren ihrer Ehe kaum Repräsentationspflichten zu erfüllen hatte, blieb ihr dafür genügend Zeit. Prinzessin Marie Therese widmete sich sozial-karitativen Aufgaben. Seit 1889 leitete sie das Bayerische Rote Kreuz. In dieser Funktion besuchte sie auch Henri Dunant, den Gründer des Roten Kreuzes (vgl. Bü 584). Während des Ersten Weltkrieges richtete sie - wie bereits erwähnt - in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eine sog. "Kriegsnähstube" ein, welche die an der Front befindlichen Soldaten schnell und unbürokratisch mit Wäsche versorgte. Königin Marie Therese hatte großes Interesse an den Naturwissenschaften. Sie legte in Leutstetten ein sog. Alpinum an, in dem sie die alpine Flora beinahe vollständig zusammenstellte. Außerdem war Prinzessin Marie Therese eine begeisterte Hobby-Künstlerin. Marie Therese Königin von Bayern starb am 3. Februar 1919 auf Schloss Wildenwart. Sie wurde zunächst in der Schlosskapelle auf Schloss Wildenwart bestattet. Nach dem Ableben ihres Gemahls wurden ihre sterblichen Überreste zusammen mit denen ihres Gemahls am 5. November 1921 im Liebfrauendom zu München beigesetzt. 1.5 Luitpold Prinzregent von Bayern Luitpold Prinz von Bayern, der spätere Prinzregent von Bayern, wurde am 12. März 1821 in Würzburg als Sohn des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren König Ludwigs I. von Bayern, und der Therese Prinzessin von Bayern (geb. Prinzessin von Sachsen-Hildburghausen), der späteren Königin von Bayern, geboren. Prinz Luitpold wurde von namhaften Persönlichkeiten und Hauslehrern unterrichtet. Zu nennen sind insbesondere der Theologe Georg von Oettl, der Schüler Johann Michael Sailers war und später Bischof von Eichstätt wurde, der Maler Domenico Quaglio, der Naturphilosoph Gotthilf Heinrich von Schubert, der Philosoph George Philipps und der Nationalökonom Friedrich Benedikt von Hermann. Als nachgeborener Prinz bestanden für Prinz Luitpold zunächst keine Aussichten auf den Königsthron. Der Prinz absolvierte ab 1835 eine militärische Laufbahn. Bereits 1848 wurde er zum Generalleutnant befördert. Im Jahre 1856 wurde er zum Kommandeur der 1. Division ernannt. Ab 1861 war Luitpold Feldzeugmeister bei der Armee-Inspektion. Am Krieg 1866 nahm er als Kommandeur der 3. Division teil. In den Jahren nach 1866 wurde ihm die Reorganisation des bayerischen Militärs nach dem Vorbild Preußens übertragen. Im Krieg 1870/71 war der Prinz als Vertreter Bayerns an das Große Hauptquartier abkommandiert. Im Jahre 1876 wurde Prinz Luitpold zum Generalfeldzeugmeister im Range eines Generalfeldmarschalls ernannt. Politisch war Luitpold in den Jahren vor 1866 auf Seiten der Großdeutschen und für eine Annäherung an Österreich. Am 10. Juni 1886 übernahm Prinz Luitpold zunächst die Regentschaft für seinen Neffen Ludwig II. König von Bayern, der für geisteskrank und regierungsunfähig erklärt worden war. Nach dem Tode König Ludwigs übernahm Luitpold die Regentschaft für seinen geisteskranken Neffen Otto König von Bayern, den Bruder König Ludwigs II. Obwohl die Bevölkerung Luitpold gegenüber anfangs reserviert gegenüberstand, gewann der Prinzregent bald die Zuneigung großer Teile des bayerischen Volkes. Prinzregent Luitpold regierte streng konstitutionell. Die Regierungszeit Luitpolds ist von den Zeitgenossen retrospektiv als "Prinzregentenzeit" verklärt worden, die von wirtschaftlichem Aufschwung, einer Verbesserung der Lebenssituation und vor allem einer kulturellen Blüte gekennzeichnet war. Gerade letztere ist untrennbar mit der Prinzregentenzeit verbunden. Unter Luitpolds Regentschaft entwickelte sich München zu einem kulturellen Zentrum in Deutschland. "München leuchtete", schrieb Thomas Mann in seiner Novelle "Gladius Dei". Luitpold Prinzregent von Bayern starb am 12. Dezember 1912 in München. Er wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 1.6 Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana wurde am 1. April 1825 in Florenz als Tochter des Leopold II. Großherzog von Toskana und der Maria Anna Großherzogin von Toskana (geb. Prinzessin von Sachsen) geboren. Sie heiratete am 15. April 1844 in Florenz Luitpold Prinz von Bayern. Aus der Ehe gingen die Söhne Ludwig, der spätere König Ludwig III., Leopold, der spätere Generalfeldmarschall, und Arnulf, der spätere Generaloberst, und die Forschungsreisende Prinzessin Therese hervor. Die tiefreligiöse Prinzessin Auguste Ferdinande kümmerte sich zusammen mit den Hauslehrern um die streng katholische Erziehung ihrer Kinder. Die Prinzessin Auguste Ferdinande zeigte großes Interesse an den Künsten - sie besaß ein zeichnerisches Talent - und an der Geschichte. Prinzessin Auguste Ferdinande starb am 26. April 1864 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 2. Zu Inhalt, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 119 umfasst - wie eingangs bereits erwähnt - mehrere Teilnachlässe von Angehörigen des Hauses Bayern. Der mit Abstand größte und umfangreichste Teilnachlass ist der der Wiltrud Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Bayern (Rubrik 1). Im Folgenden wird zunächst auf den Inhalt des Nachlasses der Herzogin Wiltrud näher eingegangen. 2.1 Nachlass Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Den umfangreichsten Teil innerhalb des Nachlasses der Herzogin Wiltrud im Bestand GU 119 bilden neben den Aufnahmen die Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2). Innerhalb der Korrespondenzen stellen die Briefe von Angehörigen der Verwandtschaft Wiltruds und der ihres Mannes eine wichtige und große Gruppe dar. Am Beginn der Rubrik 1.2 stehen die Briefe von Mitgliedern des Hauses Bayern (Wittelsbach) an Prinzessin Wiltrud (Unterrubrik 1.2.1). Allen voran sind hier die Briefe von ihren Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern zu nennen (Unterrubrik 1.2.1.1.1). Weiter müssen hier die Korrespondenzen mit den Geschwistern Wiltruds und deren Familien erwähnt werden: im Einzelnen sind dies Briefe von Rupprecht Kronprinz von Bayern, von den Prinzen Karl, Franz und Wolfgang von Bayern und von den Prinzessinnen Adelgunde (verh. Fürstin von Hohenzollern), Maria (verh. Herzogin von Kalabrien Prinzessin von Bourbon-Sizilien), Mathilde (verh. Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha), Hildegard, Helmtrud und Gundelinde (verh. Gräfin von Preysing-Lichtenegg-Moos) von Bayern (Unterrubrik 1.2.1.1.2). Auch Briefe der Gattinnen und Gatten sowie der Kinder der Geschwister finden sich in der Unterrubrik 1.2.1.1.2. Daneben sind auch Briefe der übrigen Vertreter der königlichen Linie (Unterrubrik 1.2.1.1.3) und der herzoglichen Linie des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.2.1.2) sowie des mit dem Haus Bayern verwandten Hauses Leuchtenberg (Unterrubrik 1.2.1.3) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Schließlich gehören in die Unterrubrik 1.2.1 auch die Briefe der Angehörigen des bayerischen Hofstaates (Unterrubrik 1.2.1.4) und der Bediensteten der königlichen Familie in Bayern und in Sárvár (Ungarn) (Unterrubrik 1.2.1.5). Unter den Briefen von Mitgliedern des Hofstaates sind v. a. die Briefe der Bertha Freiin von Wulffen, die Erzieherin und später Hofdame der Prinzessin Wiltrud war, hervorzuheben (Bü 440-447). Zur näheren Verwandtschaft der Prinzessin Wiltrud gehören auch die Mitglieder des Hauses Österreich (Habsburg), mit denen v. a. über Wiltruds Mutter Marie Therese Königin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena war, und über Wiltruds Großmutter Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Toskana war, enge verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Nicht zuletzt war das Haus Bayern mit dem Haus Österreich im 19. Jahrhundert auch über die Hochzeit der Elisabeth Herzogin in Bayern mit Kaiser Franz Joseph von Österreich und die eheliche Verbindung von deren Tochter Gisela Erzherzogin von Österreich mit Leopold Prinz von Bayern sowie über die Heirat der Adelgunde Prinzessin von Bayern mit Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este verwandtschaftlich verbunden. Die Briefe von Vertretern des Hauses Österreich finden sich in der Unterrubrik 1.2.2 des vorliegenden Bestandes. Darunter sind Briefe von Angehörigen der Linien Österreich-Ungarn (Unterrubriken 1.2.2.1 und 1.2.2.2), Österreich-Este (Herzogliche Familie von Modena) (Unterrubrik 1.2.2.3) und Österreich-Toskana (Unterrubrik 1.2.2.4) sowie der Mitglieder des Hofstaates des Hauses Österreich (Unterrubrik 1.2.2.5) zusammengefasst. Neben zwei Schreiben der Zita Kaiserin von Österreich Königin von Ungarn (geb. Prinzessin von Bourbon-Parma) (Bü 368) sind die Briefe des Hoch- und Deutschmeisters Eugen Erzherzog von Österreich (Bü 180), des k. u. k. und polnischen Obersts Karl Albrecht Erzherzog von Österreich (Bü 400), des k. u. k. Feldmarschalls Friedrich Erzherzog von Österreich (Bü 390) und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 346 und 347) erwähnenswert. Die Korrespondenz der Herzogin mit der Verwandtschaft ihres Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach findet sich vor allem in Unterrubrik 1.2.3. Neben Briefen ihres Schwagers Karl Fürst von Urach (Unterrubrik 1.2.3.1) sind Briefe der Kinder Herzog Wilhelms (II.) aus der Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern) (Unterrubrik 1.2.3.2) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Auch die Briefe der Ehegatten und Ehegattinnen der Kinder sowie der Enkel Herzog Wilhelms (II.) sind in der Unterrubrik 1.2.3.2 enthalten. Dagegen finden sich keine Briefe des Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach an seine Gemahlin Wiltrud im vorliegenden Bestand. Einen umfangreichen Briefwechsel führte Herzogin Wiltrud auch mit den mit dem Haus Urach verwandten Familien Altieri, Enzenberg, Thun-Hohenstein, Vetter von der Lilie, Forni und Bayer von Ehrenberg (Unterrubrik 1.2.3.3). Die verwandtschaftlichen Beziehungen mit diesen Familien kamen über die Eheschließungen der Auguste Eugenie Gräfin von Württemberg (verw. Gräfin von Enzenberg, verh. Gräfin von Thun-Hohenstein) und Mathilde Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg (verh. Principessa Altieri), die Halbschwestern Herzog Wilhelms (II.) waren, sowie über die Heirat der Marie Gräfin von Württemberg, die eine Tochter von Wilhelm Herzog von Württemberg und Wilhelmine Prinzessin von Württemberg (geb. Freiin von Tunderfeld-Rhodis) war, mit dem Grafen von Taubenheim zustande. In der Unterrubrik 1.2.3.4 sind Briefe von Bediensteten des Hauses Urach vorhanden. Zu der Verwandtschaft Herzog Wilhelms (II.) gehören auch die Vertreter des Hauses Württemberg (Unterrubrik 1.2.4), darunter u. a. Charlotte Königin von Württemberg (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) (Unterrubrik 1.2.4.1), Albrecht Herzog von Württemberg und Philipp Albrecht Herzog von Württemberg (Unterrubrik 1.2.4.2), Louis II. Fürst von Monaco (Unterrubrik 1.2.5) und Elisabeth Prinzessin von und zu Liechtenstein (geb. Fürstin von Urach) und ihr Gatte Karl Prinz von und zu Liechtenstein (Unterrubrik 1.2.6), von denen jeweils Briefe vorliegen. Außer mit den Angehörigen der bereits erwähnten Fürstenhäuser korrespondierte Prinzessin Wiltrud auch mit den Mitgliedern der übrigen Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa (Unterrubriken 1.2.7 und 1.2.8). Zu nennen sind hier vor allem Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) (Bü 122), die Großherzoginnen Maria Anna (geb. Infantin von Portugal) und Charlotte von Luxemburg (Bü 247 und 124), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 243) und Alfonso XIII. König von Spanien (Bü 504). Unter den Vertretern der deutschen regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser sind hier Friedrich II. Großherzog von Baden (Bü 359), Max Prinz von Sachsen (Bü 366), Professor der katholischen Liturgie und der Sprachen des christlichen Ostens in Fribourg/Üechtland, und Hermine Prinzessin von Preußen (verwitwete Prinzessin von Schönaich-Carolath geb. Prinzessin Reuß) (Bü 106), die zweite Gemahlin Kaiser Wilhelms II., hervorzuheben. Von Kaiser Wilhelm II., den Herzogin Wiltrud in Haus Doorn/Niederlande besuchte, liegt ein Telegramm vor (Bü 319). Auf die Korrespondenz mit den Mitgliedern der Fürstenhäuser folgen die Briefe von Angehörigen der standesherrlichen und gräflichen (Unterrubrik 1.2.9.1), freiherrlichen (Unterrubrik 1.2.9.2) und adeligen Häuser (Unterrubrik 1.2.9.3) in Deutschland und in Österreich. Briefe von Adeligen finden sich auch in den Korrespondenzserien "adelige Bekannte aus Bayern" (Unterrubrik 1.2.9.4) und "adelige und bürgerliche Bekannte aus Württemberg" (Unterrubrik 1.2.11). Die in den beiden Korrespondenzserien vorhandenen Briefe von Adeligen wurden explizit in der jeweiligen Serie belassen und nicht in die Unterrubriken 1.2.9.1 bis 1.2.9.3 eingeordnet, um die von Herzogin Wiltrud vorgenommene Formierung beizubehalten. Unter den Briefen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.2.13) sind besonders in Bü 250 die Briefe der Geistlichen Michael von Faulhaber, Erzbischof von München-Freising, Giovanni Battista Montini, päpstlicher Unterstaatssekretär und später Papst Paul VI., Carl Joseph Leiprecht, Bischof von Rottenburg, Sigismund Felix Freiherr von Ow-Felldorf, Bischof von Passau, und Prälat Konrad Kümmel (Bü 27), Herausgeber des "Katholischen Sonntagsblattes", hervorzuheben. Korrespondenz von Johann Baptista Sproll, Bischof von Rottenburg, findet sich in Bü 38. Bei den Briefen von Schriftstellern sind vor allem die Briefe der Schriftstellerinnen Emmy Giehrl (geb. Aschenbrenner, Pseudonym "Tante Emmy") (Bü 246) und Gertrud Freiin von Le Fort (Bü 68) erwähnenswert. Mit Letzterer pflegte Herzogin Wiltrud auch persönlichen Umgang, da Gertrud Freiin von Le Fort seit 1939 ebenfalls in Oberstdorf lebte. Bei fast allen im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen handelt es sich um sog. unilaterale Korrespondenzen, das bedeutet, dass lediglich die eingehenden Schreiben der Korrespondenzpartner im Bestand GU 119 zu erwarten sind. Nur vereinzelt finden sich bei diesen Briefpartnern auch Briefkonzepte oder -entwürfe der Herzogin Wiltrud, darunter auch solche von später nicht abgesandten Briefen. Die Gegenüberlieferung, also die Schreiben der Herzogin Wiltrud an die betreffenden Personen, ist dagegen überwiegend in den Nachlässen der Korrespondenzpartner zu suchen. Lediglich einige der Briefe der Prinzessin Wiltrud an ihre Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern sowie an ihre Tante Therese Prinzessin von Bayern werden im Bestand GU 119 in den Teilnachlässen von König Ludwig III. (Rubrik 3), Königin Marie Therese (Rubrik 4) und Prinzessin Therese (Rubrik 2) (Bü 1098, 1099, 1101-1103 und 1112) verwahrt. Die Briefe der Eltern und der Tante Prinzessin Therese an Prinzessin Wiltrud sind dagegen in den Unterrubriken 1.2.1.1.1 und 1.2.1.1.2 im Nachlass der Prinzessin Wiltrud aufgeführt (Bü 344, 345, 350 und 352-354). Betrachtet man die Laufzeit der im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen Wiltruds, so fällt auf, dass aus der Zeit nach 1960 bis auf wenige Ausnahmen kaum Briefe an Wiltrud enthalten sind. Über die Gründe hierfür und den Verbleib der Korrespondenz aus dieser Zeit können keine Aussagen getroffen werden. Einen interessanten Einblick in die Denkweise des deutschen Adels in der zweiten Hälfte des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vermitteln die im Bestand GU 119 verwahrten umfangreichen Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2) sowie die nach Umfang wesentlich geringeren Korrespondenzen der Therese Prinzessin von Bayern (Rubrik 2.1), des Ludwig III. König von Bayern (Rubrik 3.1), der Marie Therese Königin von Bayern (Rubrik 4.1) und des Luitpold Prinzregent von Bayern (Rubrik 5.2). Darüber hinaus sind die Korrespondenzen für prosopographische und biografische Forschungen v. a. über den Adel in Deutschland und in Österreich sowie für die Geschichte einzelner deutscher Fürsten- und Adelshäuser von Belang. Neben den umfangreichen Korrespondenzen finden sich auch Materialsammlungen und Unterlagen, die zum Teil Ansätze von Sachakten haben, im vorliegenden Bestand. Das Interesse der Herzogin Wiltrud an der Genealogie des Hauses Grimaldi, der Fürstenfamilie von Monaco, schlägt sich in umfangreichen Materialien zur Geschichte des Hauses Monaco und in der in diesem Zusammenhang geführten Korrespondenz der Herzogin mit Louis II. Fürst von Monaco und den Mitgliedern der Häuser Chabrillan bzw. Lévis-Mirepoix nieder (Bü 520 und 1244). Unterlagen zum Hofleben, zur Hofgesellschaft und zum Protokoll v. a. am bayerischen Königshof, die einen Einblick in den Hof und in die Repräsentationsverpflichtungen des Prinzregenten und späteren Königs Ludwigs III. von Bayern und seiner Familie geben, finden sich in Rubrik 1.5. Dazu gehören insbesondere die Materialien über die offiziellen Besuche Ludwigs in bayerischen Städten und über Staatsbesuche u. a. Kaiser Wilhelms II. in Bayern. Einzelne Dokumente befassen sich auch mit dem württembergischen Königshof und dem Haus Urach. Hier sind etwa die Erinnerungen der Emilie von Sonntag an Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Monaco) (Bü 144) und an Wilhelm (I.) Herzog von Urach (Bü 356) zu nennen. Dokumente zu Hochzeiten, Geburtstagen, Beerdigungen und anderen Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern und Urach sowie in anderen Fürstenhäusern sind in Rubrik 1.7 vereinigt. Wie bereits erwähnt, bilden die Abbildungen, Aufnahmen und Fotos die neben der Korrespondenz umfangreichste Rubrik (1.16) des Bestandes GU 119. Die größte Unterrubrik stellen dabei die Abbildungen von Personen und Gruppenaufnahmen dar (Unterrubrik 1.16.1). In dieser Unterrubrik sind Bilder von Prinzessin Wiltrud, von ihren Eltern, von ihren Geschwistern und von den übrigen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.16.1.1) sowie von Angehörigen der Häuser Österreich (Unterrubrik 1.16.1.2), Hohenberg (Unterrubrik 1.16.1.2.2), Urach und Württemberg (Unterrubrik 1.16.1.3) vereint. Außerdem finden sich Abbildungen von Vertretern der regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser in Europa (Unterrubrik 1.16.1.6) und in Deutschland (Unterrubrik 1.16.1.7), von den übrigen Adeligen in Deutschland, in Österreich und im übrigen Europa (Unterrubriken 1.16.1.8 und 1.16.1.9) und von Bürgerlichen (Unterrubrik 1.16.1.10) sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.16.1.11). Die Gliederung der Abbildungen folgt dabei im Wesentlichen der Gliederung der Korrespondenz. Bei den Abbildungen von Personen, den Gruppenaufnahmen und den Aufnahmen von Ereignissen werden meist die auf den Aufnahmen abgebildeten Personen im Enthält-Vermerk aufgeführt. Dabei wurden häufig die Angaben auf der Rückseite der Aufnahmen, die zum größeren Teil von Herzogin Wiltrud stammen, übernommen. Eine Überprüfung dieser Angaben war mit Blick auf den damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. Auch musste häufig die Identifizierung von Personen auf den Aufnahmen, die auf der Rückseite keine Angaben aufweisen, aus denselben Gründen unterbleiben. Die Unterrubrik 1.16.2 umfasst Abbildungen von Ereignissen. Unter dieser Unterrubrik sind vor allem Aufnahmen von offiziellen Ereignissen, Repräsentationsverpflichtungen (Unterrubrik 1.16.2.1) und Familienfesten sowie familiären Ereignissen (Unterrubrik 1.16.2.2) vereinigt. Die Abbildungen dieser Unterrubriken stellen somit teilweise Ergänzungen zu den in den Unterrubriken 1.5 und 1.7 verwahrten schriftlichen Unterlagen zu Hofleben, Hofgesellschaft, Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern sowie Familienfeiern und familiären Ereignissen dar. Daneben sind in der Rubrik 1.16 auch Abbildungen von Reisen der Herzogin Wiltrud, von Orten, Gebäuden und Landschaften, Kunstwerken, Tieren, Schiffen, Zeppelinen usw. vertreten (Unterrubriken 1.16.3 bis 1.16.8). Die in der Rubrik 1.16 aufgeführten umfangreichen Bildsammlungen ergänzen die im Bestand GU 99 (Fotosammlungen- und alben der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg) verwahrten Abbildungen und Bildsammlungen, die zum Teil ebenfalls aus dem Besitz der Herzogin Wiltrud stammen bzw. von ihr angelegt wurden. Die Abbildungen in den Beständen GU 99 und GU 119 stellen zusammen mit den in den bereits erwähnten Rubriken 1.5 und 1.7 verwahrten Materialien zum Hofleben, zu den Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern und zu Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern, Österreich und Urach eine interessante Quelle zur Geschichte der genannten Häuser dar. Darüber hinaus sind die genannten Bildbestände und die Materialien der Rubriken 1.5 und 1.7 für die Kultur- und Mentalitätsgeschichte und die Alltagsgeschichte des Adels von Bedeutung. Unterlagen zu Herzogin Wiltrud sind - wie bereits angedeutet - im Bestand Fotoalben und -sammlungen der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg (Bestand GU 99) sowie in den Beständen GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 120 (Karl Fürst von Urach) zu erwarten. 2.2 Teilnachlass Prinzessin Therese von Bayern Wie eingangs bereits erwähnt, finden sich im Bestand GU 119 außer Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) auch Teilnachlässe und Nachlasssplitter von anderen Angehörigen des Hauses Bayern. Der umfangreichste Teilnachlass, der zum vorliegenden Bestand gehört, ist der der Forschungsreisenden Therese Prinzessin von Bayern (1850-1925), der in Rubrik 2 erschlossen ist. Dabei handelt es sich um Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin Therese, die an ihre Nichte Herzogin Wiltrud übergegangen sind. Die im Bestand GU 119 verwahrten Materialien wurden - wie aus Bü 297 hervorgeht - von Oberarchivrat Franz Xaver Deybeck vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München an Herzogin Wiltrud übergeben, da sie für eine Verwahrung in der Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, in der der größere Teil des schriftlichen Nachlasses der Prinzessin Therese verwahrt wird, nicht in Frage kamen. Deybeck hielt einige der Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin für "Makulatur", nur von "persönlichem Wert und Bedeutung" und damit für das "Hausarchiv ohne Wert", wie einige der Aufschriften Deybecks auf den entsprechenden Umschlägen verraten. Sie "eignen sich daher nicht für die Abgabe an das Hausarchiv", so Deybeck (Bü 1104 und 1140). Die Gliederung des Teilnachlasses der Prinzessin Therese orientiert sich im Wesentlichen an der Gliederung des Nachlasses der Herzogin Wiltrud. In der Unterrubrik 2.1 Korrespondenz finden sich vor allem Briefe von Verwandten aus den Häusern Bayern (Unterrubrik 2.1.1), Österreich, Österreich-Este und Österreich-Toskana (Unterrubrik 2.1.2). Darunter sind Briefe von Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) (Bü 1110, 1112, 1120-1122), Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1131), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verwitwete Erzherzogin von Österreich-Este) (Bü 1123 und 1124) sowie von Eugen Erzherzog von Österreich, Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und Feldmarschall, Karl Stephan Erzherzog von Österreich, Stephanie Kronprinzessin von Österreich (geb. Prinzessin von Belgien und später verheiratete Fürstin Lónyay von Nagy-Lónya) (alle Bü 1135). Prinzessin Therese korrespondierte außerdem mit Angehörigen der Häuser Württemberg und Urach. Zu nennen sind hier u. a. die Königinnen Pauline, Olga (geb. Großfürstin von Russland) und Charlotte (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) von Württemberg (alle Bü 1113), Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Württemberg), Wilhelm (II.) Herzog von Urach und Eugenie Gräfin von Württemberg (alle Bü 1114) sowie Auguste Eugenie Gräfin von Thun-Hohenstein (verwitwete Gräfin von Enzenberg geb. Gräfin von Württemberg) (Bü 1116) und Donna Mathilde Principessa Altieri (geb. Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg) (Bü 1115). Von den Briefpartnern unter den Vertretern der übrigen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa sind hier Carola Königin von Sachsen (geb. Prinzessin Wasa) (Bü 1104), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 1125) sowie Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) und Josephine Königin von Schweden und Norwegen (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) (beide Bü 1136) hervorzuheben. Außerdem sind zwei Briefe der Schriftstellerin, Pazifistin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha Freifrau von Suttner (geb. Gräfin Kinsky von Chinic und Tettau) (Bü 1152) im Teilnachlass Prinzessin Therese vorhanden. Die Aufnahmen bilden auch im Teilnachlass Therese Prinzessin von Bayern die nach der Korrespondenz umfangreichste Rubrik. Erwähnenswert sind vor allem die Abbildungen von Therese Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 2.7.1.1) und von anderen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 2.7.1.2). 2.3 Sonstige Teilnachlässe und Nachlasssplitter v. a. von Vertretern des Hauses Bayern Rubrik 3 vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass des Ludwig III. König von Bayern. Darin finden sich u. a. Briefe der Prinzessinnen Wiltrud und Hildegard an ihren Vater König Ludwig III. (Bü 1099, 1103 und 1237) und ein Notizblock des Prinzen Ludwig, des späteren Königs Ludwig III., mit Eintragungen zu seinem Militärdienst 1863 (Bü 1092). Daneben enthält der Teilnachlass Ludwigs III. Telegramme der Johanna Freiin von Malsen an König Ludwig III. und an "Gräfin Elpen" (Inkognito der Therese Prinzessin von Bayern), die beide im Exil in Luzern weilten, über die Krankheit und das Ableben der Marie Therese Königin von Bayern 1919 (Bü 1178). Außerdem sind zehn Audienzhefte des Prinzen bzw. Prinzregenten Ludwig aus den Jahren 1902 bis 1913 vorhanden, in denen sich Angaben über die Namen der von dem Prinzen Ludwig in Audienzen empfangenen Personen und über die in den Audienzen besprochenen Themen finden (Bü 1091). Diese Audienzhefte dienten der Prinzessin Wiltrud und ihren Schwestern als Gedächtnisstütze für die Konversation mit den Hofherren, Diplomaten, Ministern und Generälen. Die Audienzhefte stellen eine interessante Quelle über das Hofleben am bayerischen Königshof dar. Der in Rubrik 4 verwahrte Teilnachlass der Marie Therese Königin von Bayern enthält nur Briefe und Postkarten an die Königin. Darunter sind die Briefe der Prinzessin Wiltrud (Bü 1098, 1101 und 1102) und der Therese Prinzessin von Bayern (Bü 1126-1128) von Belang. Die Unterlagen aus dem Teilnachlass des Prinzregenten Luitpold von Bayern, welche die Rubrik 5 bilden, umfassen u. a. die Korrespondenz des Prinzregenten mit seiner Schwester Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1155), die gedruckte Ansprache des Bischofs Johann Michael Sailer anlässlich der Vermählung des Prinzen Luitpold mit Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana (Bü 1095) und Gedichte des Prinzen Luitpold mit Widmungen u. a. an Olga Großfürstin von Russland (verh. Königin von Württemberg), Marie Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Königin von Hannover) und Alexandra Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Großfürstin von Russland) (Bü 1093). Im Teilnachlass Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) (Rubrik 6) finden sich u. a. neben einem Brief ihres Vaters Großherzog Leopold II. von Toskana (Bü 1194) an Auguste Ferdinande und Briefen Auguste Ferdinandes an ihre Hofdame Natalie Gräfin von Rotenhan (Bü 1148) das Fragment eines Tagebuchs in italienischer Sprache (Bü 1188), Abschriften von literarischen Texten (Unterrubrik 6.3) und Drucksachen religiöser Art (Unterrubrik 6.5). Rubrik 7 vereint Nachlasssplitter von Hildegard Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 7.1), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este) (Unterrubrik 7.2), Mathilde Erzherzogin von Österreich (Unterrubrik 7.3), Therese Freifrau von Giese (Unterrubrik 7.4) und Gustav Freiherr von Perfall (Unterrubrik 7.5). Erwähnenswert sind hier Briefe der Therese Prinzessin von Bayern an Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este (Bü 1108), sowie Briefe der Alexandra Prinzessin von Bayern und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) an Mathilde Erzherzogin von Österreich. Mit Ausnahme der Prinzessin Wiltrud verwahrt die Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München die Hauptnachlässe der in diesem Bestand vertretenen Angehörigen des Hauses Bayern. 2.4 Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Der Bestand GU 119 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wiltrud Herzogin von Urach die Signatur GU 119. Da die Archivalien des vorliegenden Bestandes zum größten Teil ungeordnet waren, mussten die Verzeichnungseinheiten sehr häufig neu gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die vorgefundenen Einheiten, etwa bei den Korrespondenzserien, beibehalten. Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 119 zahlreiche Unterlagen ausgegliedert und vor allem den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach), GU 118 (Amalie Herzogin von Urach geb. Herzogin in Bayern), GU 120 (Karl Fürst von Urach), GU 123 (Carola Hilda Fürstin von Urach), GU 128 (Margarethe Fürstin von Urach) und GU 134 (Mechthilde Fürstin von Urach verh. Fürstin zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst) zugewiesen. Die im vorliegenden Bestand aufgeführten verheirateten Damen, v. a. des Hochadels, sind in der Regel stets unter dem Ehenamen, d. h. dem Familiennamen des Gemahls, aufgeführt, wobei in der Titelaufnahme in Klammern der Mädchenname genannt wird. In Ausnahmefällen sind die verheirateten Damen auch unter dem Mädchennamen erwähnt, und der Ehenamen steht dann in Klammern. Im Personenindex sind verheiratete Damen unter beiden Namen aufgeführt, unter Hinzufügung des jeweiligen Mädchennamens oder Ehenamens nach der Heirat. Beispielsweise wird Adelgunde Fürstin von Hohenzollern (geb. Prinzessin von Bayern) im Personenindex unter "Hohenzollern, Adelgunde Fürstin von, geb. Prinzessin von Bayern" und unter "Bayern, Adelgunde Prinzessin von, verh. Fürstin von Hohenzollern", erwähnt. Bei den verheirateten Angehörigen der gräflichen, freiherrlichen und adeligen Häuser wurde - sofern dies mit vertretbarem Aufwand und mit Hilfe des Genealogischen Handbuchs des Adels möglich war - der jeweilige Mädchenname oder Ehenamen ermittelt. Wenn der Mädchenname oder Ehenamen bereits in einer Notiz der Herzogin Wiltrud genannt wird, wurde dieser ohne Überprüfung desselben anhand der einschlägigen Literatur übernommen. Da bei bürgerlichen Ehefrauen keine vergleichbare Möglichkeit der Recherche bestand, wurde nur in den Fällen, in denen eine Identifizierung aufgrund von Notizen und Aufschriften der Herzogin Wiltrud möglich war, der jeweilige Mädchenname oder angeheiratete Familiennamen ohne Überprüfung der Angaben der Herzogin Wiltrud übernommen. Die Archivalien des Bestandes GU 119 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Findbuch des Bestandes GU 119 wurde im Winter 2007 fertiggestellt. Der Bestand umfasst vor der Verpackung ca. 13 lfd. Meter mit 1247 Nummern. Stuttgart, im November 2007 Eberhard Merk
          Urach, Wiltrud
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 124 · Bestand · 1897-1922 und o. J.
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Biografie: Wilhelm (III.) Fürst von Urach wurde am 27. September 1897 in Stuttgart als Sohn des Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und der Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Herzogin in Bayern geboren. Er besuchte zunächst das Hayersche Knabeninstitut in Stuttgart und ab 1908 das Karlsgymnasium in Stuttgart, wo er im Jahre 1914 das Abitur ablegte . Am 3. August 1914 wurde er zum Feldartillerie-Regiment Nr. 13 König Karl eingezogen . Bereits am 18. August 1914 erfolgte seine Ernennung zum Leutnant. Wilhelm Fürst von Urach diente im Ersten Weltkrieg vor allem im Reserve-Feld-Artillerie-Regiment Nr. 26, im Generalkommando Karpatenkorps (IV. Reserve-Korps) und im württembergischen Reichswehr-Schützen-Regiment 25 und kam u. a in Frankreich, Polen, Flandern, Serbien, in den Karpaten und in der Bukowina zum Einsatz. Am 18. Dezember 1917 wurde er zum Oberleutnant befördert. Bereits im Jahre 1916 hat sich Wilhelm Fürst von Urach - wahrscheinlich auf Wunsch seines Vaters - als Kriegsstudent an der Universität Tübingen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben . Sein eigentliches Interesse galt jedoch der Technik und den Ingenieurwissenschaften. Daher studierte Wilhelm Fürst von Urach in den Jahren 1919 bis 1922 Maschinenbau an der Technischen Hochschule Stuttgart. Im Jahre 1922 wurde ihm das Ingenieurs-Diplom erteilt . Nach dem Studium arbeitete er bei den Automobilfirmen Steiger in Burgrieden bei Laupheim, Cockerell in München und Bugatti in Molsheim/Elsass. Im Jahre 1927 wechselte er zu Daimler-Benz. Dort war er zunächst in Untertürkheim als Konstrukteur tätig. Ab 1933 gehörte er dem Direktions-Sekretariat an. Im Jahre 1937 wurde er zum Oberingenieur ernannt. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte u. a. die Betreuung der Mercedes-Fahrer bei Sportveranstaltungen. Während des Zweiten Weltkrieges hatte er als Industriebevollmächtigter die Verantwortung für die technische Leitung des Renault-Automobilwerkes im besetzten Frankreich. Ab 1945 war Wilhelm Fürst von Urach wieder im Direktions-Sekretariat bei Daimler-Benz tätig. In den Jahren 1946 bis 1950 oblag ihm die PKW-Versuchsleitung Untertürkheim. Im Jahre 1954 erhielt Wilhelm Fürst von Urach die Prokura. Im selben Jahr wurde ihm auch die Leitung des Daimler-Museums übertragen. Gegen den Widerstand seines Vaters heiratete Wilhelm Fürst von Urach am 19. Juni 1928 Elisabeth Theurer. Sie war die Tochter des Richard Theurer, des Generaldirektors der Firmen G. Siegle & Co. und Kast & Ehinger, und der Elisabeth geb. Groß. Aufgrund der Heirat verzichtete Wilhelm Fürst von Urach auf die Nachfolge als (dritter) Herzog und Chef des Hauses Urach und auf den Titel eines Grafen von Württemberg. Der Herzogstitel ging daher nach dem Tod des Wilhelm (II.) Herzog von Urach auf den jüngeren Bruder Fürst Wilhelms, Karl Gero (1899-1981), über. Aus der Ehe mit Elisabeth Theurer gingen die Töchter Elisabeth (geb. 1932) und Maria Christine (1933-1990) hervor. Die promovierte Psychologin Elisabeth Fürstin von Urach war als Leiterin der Dienststelle Erziehungs- und Jugendberatung in Stuttgart tätig. Maria Christina Fürstin von Urach studierte - wie ihr Vater - Maschinenbau und trat nach dem Studium in den Dienst der Firma Daimler-Benz. Dort stieg sie zur Leiterin der Hauptabteilung Organisation und Datenverarbeitung auf. Seit 1978 vertrat sie die leitenden Angestellten im Aufsichtsrat der Daimler-Benz AG. Wilhelm Fürst von Urach starb am 8. August 1957 in München. Er wurde auf dem Waldfriedhof in Stuttgart begraben. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der vorliegende Bestand gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach als Depositum im Jahre 1987 ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildete das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Beständegliederung (Tektonik) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wilhelm Fürst von Urach die Signatur GU 124. Der Bestand GU 124 enthält einzelne Unterlagen aus dem Nachlass des Wilhelm Fürst von Urach. Dazu gehören Dokumente aus der Schul- und Studienzeit, dem Kriegsdienst als Offizier im Ersten Weltkrieg, etwas Korrespondenz, ein Testament, das Wilhelm Fürst von Urach im Jahre 1916 als Offizier abgefasst hat, eine Sammlung von Ansichtskarten (u. a. von Schloss Lichtenstein), militärische und sonstige Drucksachen, Kinderzeichnungen und -aquarelle, ein Kinderreim sowie eine Visitenkarte des Wilhelm Fürst von Urach. Während die Gymnasialzeit des Wilhelm Fürst von Urach relativ gut überliefert ist, sind zur Studienzeit außer dem Diplom und der Immatrikulation im Fach Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen keine Materialien vorhanden. Auch endet die Überlieferung zur Miliärdienstzeit im Jahre 1916. Die im Bestand enthaltene Korrespondenz ist zudem von geringem Umfang. Über die Tätigkeiten des Wilhelm Fürst von Urach bei der Daimler-Benz AG und bei den oben genannten anderen Automobilfirmen finden sich überhaupt keine Unterlagen im Bestand GU 124. Außerdem fehlen etwa Dokumente zu seiner Eheschließung und zu seinem Verzicht auf den Herzogstitel und die Nachfolge als Chef des Hauses Urach. Der Bestand wurde im August 2004 von dem Unterzeichneten erschlossen. Er umfasst 0,1 lfd. Meter mit 21 Nummern. Stuttgart, im August 2004 Eberhard Merk

          Urach, Wilhelm (III.) von
          Waldersee, Alfred Graf von (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Waldersee, A. v. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Alfred Graf von Waldersee wurde am 8. April 1832 in Potsdam als Sohn des Generals der Kavallerie Franz von Waldersee geboren. Die Waldersees, die einem ursprünglich anhaltischen Adelsgeschlecht entstammen, später in der Mark Brandenburg ansässig wurden, haben dem preußischen Staate vornehmlich als Offiziere gedient und können insoweit zum preußischen Militäradel gerechnet werden. Nach der Erziehung im Elternhaus und im Kadettenkorps trat Waldersee 1850 aus diesem als Offizier in die Gardeartillerie und war 1858 bus 1859 Adjutant der 1. Artillerieinspektion und wurde 1862 Hauptmann, 1865 Adjutant des Prinzen Karl von Preußen, 1866 in den Generalstab versetzt und zum Major befördert. Waldersee nahm am Feldzuge in Böhmen im großen Hauptquartier teil, kam nach dem Frieden zu dem Generalkommando des 10. Armeekorps in Hannover, wurde 1870 Militärattaché in Paris und Flügeladjutant, trat bei der Mobilmachung zum großen Hauptquartier, wurde 1871 Chef des Generalstabs der Armeeabteilung des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin und war Stabschef des Gouverneurs von Paris, während deutsche Truppen in Paris standen, dann von Juni bis September Geschäftsträger der deutschen Regierung bei der französischen Republik. Hierauf trat Waldersee als Oberst und Kommandeur des 13. Ulanenregiments in den praktischen Dienst zurück, wurde 1873 Chef des Generalstabs des 10. Armeekorps, 1876 Generalmajor und 1880 General à la suite. Er wurde 1882 Generalquartiermeister und Vertreter des Chefs des Generalstabes der Armee, in demselben Jahre Generalleutnant, bald darauf Generaladjutant des Kaisers. Unter Kaiser Friedrich 1888 zum General der Kavallerie befördert, wurde Waldersee bald nach der Thronbesteigung Kaiser Wilhelms II. als Nachfolger Moltkes zum Chef des Generalstabs der Armee ernannt und auch in das Herrenhaus und in den Staatsrat berufen. 1891 wurde er zum kommandierenden General des 9. Armeekorps, im September 1895 zum Generaloberst der Kavallerie ernannt. Im April 1898 wurde er von der Stellung des kommandierenden Generals enthoben und zum Generalinspekteur der 3. Armeeinspektion ernannt. Im Mai 1901 erfolgte seine Beförderung zum Generalfeldmarschall. Durch Übereinkommen zwischen den verbündeten Mächten wurde ihm während des chinesischen Boxeraufstandes in der Provinz Petschili der Oberbefehl übertragen, den er vom 27. September 1900 bis zum 4. Juni 1901 führte. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland übernahm er wieder die 3. Armeeinspektion. Seit dem Jahre 1874 war Graf Waldersee mit einer Amerikanerin, der Witwe des Fürsten Noer, Marie Esther Lee, verheiratet. Waldersee starb am 5. März 1904 in Hannover. Der Nachlass Waldersee gelangte 1935 in das Preußische Geheime Staatsarchiv. Veröffentlicht wurde der Nachlass von H. O. Meisner in "Denkwürdigkeiten des Generalfeldmarschalls Alfred Grafen v. Waldersee", 3 Bde., Stuttgart - Berlin 1922/23. H. O. Meisner "Aus dem Briefwechsel des Generalfeldmarschalls Alfred Grafen v. Waldersee", Bd. 1 1886 - 1897, Stuttgart - Berlin 1928. H. O. Meisner "Briefwechsel zwischen dem Chef des Generalstabes Grafen v. Waldersee und dem Militärattaché in Petersburg Graf York v. Wartenburg", 1885 - 1897, in: Hist. Polit. Archiv 1930 Bd. I, S. 133 - 192. Fornaschon, Wolfgang "Die politischen Anschauungen des Grafen Alfred v. Waldersee und seine Stellungnahme zur deutschen Politik", Berlin 1935, Hist. Stud. 273. Bei der Neuordnung des Nachlasses ist versucht worden, zusammengehörige Stücke, wie Tagebücher und die Privatakten Waldersees, die durch die Bearbeitung auseinandergerissen worden waren, wieder in den ursprünglichen Zusammenhang zu bringen. Die Briefe wurden in den Fällen, in denen eine große Anzahl eines Ausstellers vorhanden war, alphabetisch geordnet. Einzelne, bereits bestehende Mappen wurden nur noch in sich chronologisch geordnet. Die Briefe wurden außerdem einzeln aufgenommen. Diese genaue Aufstellung befindet sich als Anhang 1 im Repertorium. Bei allen anderen Briefen wurde eine chronologische Ordnung vorgenommen und, um das Auffinden einzelner Personen zu erleichtern, ein alphabetisches Register angelegt (Anhang 2). Die große Anzahl von Zeitungsausschnitten wurde ebenfalls chronologisch geordnet und in einzelnen Mappen untergebracht. Das hierzu angefertigte Register (Anhang 3) enthält alle vorkommenden Zeitungen, getrennt aufgenommen nach deutschen und ausländischen Zeitungen. Auf eine genaue Signaturangabe ist dabei verzichtet, lediglich die Jahreszahl ist aufgenommen worden. Die Signaturen sind völlig neu gegeben worden. Jede Nummer ist durchfoliiert, die Zahl der Blätter befindet sich auf dem inneren Umschlag. Nachträge Waldersees in den Tagebüchern erhielten die Blattzahl, versehen mit den Buchstaben a ff. Die Bemerkungen und Anzeichnungen mit Blei- und Buntstift rühren von früheren Bearbeitungen her, ebenso wie das Zerschneiden einzelner Seiten. Die nachträgliche Trennung einzelner Nummern in mehrere Bände erfolgte aus praktischen Gründen bei der buchbinderischen Behandlung des Nachlasses. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1832 - 1904 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Waldersee, Alfred von
          BArch, NS 38/2635 · Akt(e) · 1934-1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: TH Karlsruhe, Universität Kiel, Hochschule für Lehrerbildung Kiel, Universität Köln, Universität Königsberg, Universität Leipzig, Universität München, Universität Marburg, TH München, Universität Münster, Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nürnberg, Universität Rostock, Universität Halle-Wittenberg, TH Stuttgart, Forstliche Hochschule Tharandt, Universität Tübingen, Deutsche Kolonialschule Witzenhausen, Universität Würzburg, 1934-1936; Universität Berlin, Deutsche Hochschule für Politik Berlin, DSt Frankreich, DSt Schweiz, Verbindungsreferent der DSt, 1934-1935

          Studentenschaften, Rektoren der Hochschulen
          BArch, NS 38/3650 · Akt(e) · 1933-1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: TH Karlsruhe, Badische Hochschule für Musik Karlsruhe, Universität Kiel, Hochschule für Musik Köln, Universität Köln, Handelshochschule Königsberg, Albertus-Universität Königsberg, Staatliche Hochschule für angewandte Technik Köthen, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Universität Leipzig, Ingenieurschule Mannheim, Universität Marburg, Universität München, TH München, Akademie der Tonkunst München, Universität Münster, Hindenburghochschule Nürnberg, Hans Schemm-Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Philosophisch-Theologische Hochschule Passau, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Universität Rostock, TH Stuttgart, Forstliche Hochschule Tharandt, Universität Tübingen, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Hochschule für Baukunst Weimar, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Theologische Schule Elberfeld, Universität Würzburg, 1933-1936; Danksagungen der Rektoren von Hochschulen für Glückwünsche zum neuen Jahr, 1935-1936

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 77/1 · Bestand · 1914-1920, Vorakten ab 1878, Nachakt
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Das Stellvertretende Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps: Als am 31. Juli 1914 Kaiser Wilhelm II. den Kriegszustand für das Reichsgebiet erklärte, trat gleichzeitig das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft, das den Militärbefehlshabern die vollziehende Gewalt übertrug (1). Als Militärbefehlshaber galten die kommandierenden Generale der einzelnen Armeekorps und die Gouverneure und Kommandanten von Festungen, deren Anordnungen die zivilen Behörden Folge zu leisten hatten. Für den ersten Mobilmachungstag, den 2. August 1914, sah der Mobilmachungsplan die Errichtung der stellvertretenden Kommandobehörden vor, die nach dem Abrücken der bisherigen Kommandobehörden am sechsten Mobilmachungstag selbständig ihren Befehls- und Geschäftsbereich übernehmen sollten (2). Gleichzeitig gingen die Kompetenzen des Militärbefehlshabers auf den stellvertretenden kommandierenden General über, der den Oberbefehl über die zurückgebliebenen Besatzungs-, Ersatz- und Garnisonstruppen führte. Allein dem Kaiser als "Allerhöchsten Kriegsherrn" verantwortlich, war der Militärbefehlshaber nicht an Weisungen des Bundesrates, des Kanzlers oder des Kriegsministeriums gebunden. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung übernahm der Militärbefehlshaber die Verantwortung für die Handhabung des Belagerungszustandes in seinem Befehlsbereich. Die Verfassung erlaubte ihm, über die Erklärung des verschärften Kriegszustandes in die Rechtsverhältnisse einzugreifen, verfassungsmäßig garantierte Freiheiten einzuschränken und Kriegsgerichte einzusetzen. In Württemberg verzichtete man allerdings auf die Erklärung des verschärften Kriegszustandes, da die bestehenden Gesetze eine ausreichende Basis für die Handlungsfähigkeit des stellvertretenden kommandierenden Generals boten (3). Obwohl die Kooperation von Militärbefehlshaber und Zivilbehörden einheitlich erst im Oktober 1918 geregelt wurde, kam es in Württemberg ähnlich wie in Bayern von Anfang an zu einer Abstimmung zwischen der militärischen und der zivilen Exekutivgewalt. Diese wurde besonders durch die Vereinigung der Ämter des Kriegsministers und des stellvertretenden kommandierenden Generals in den Händen General von Marchtalers gefördert (4). Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIII. Armeekorps waren vom 2.8.1914 bis 1.9.1914 General der Infanterie z. D. Otto von Hügel, vom 1.9.1914 bis 21.1.1916 General der Infanterie Otto von Marchtaler und vom 21.1.1916 bis Kriegsende General der Infanterie a. D. Paul von Schaefer. Chef des Stabes war von Kriegsanfang bis Kriegsende Generalmajor 2. D. Theodor von Stroebel (5). Bei Beginn der Mobilmachung traten 7 Offiziere und 14 Unterbeamte zum Stellvertretenden Generalkommando über, das seinen Dienstsitz in der Kriegsbergstraße 32 hatte. Schon bald zeigte sich, dass der Geschäftsumfang sich erheblich ausweitete, einzelne Geschäftszweige stark , wuchsen und neue hinzutraten, so dass eine Aufstockung des Personalbestandes und die Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wurden. Eine weitere starke Vergrößerung des Verwaltungsapparates brachten die neuen Aufgaben im Zeichen des "Vaterländischen Hilfsdienstes" und des Hindenburgprogramms (6). Der Aufgabenbereich des Stellvertretenden Generalkommandos umfasste militärische, wirtschaftliche und politische Belange. Verschiedene Behörden waren ihm nachgeordnet: die Stellvertretenden Infanterie-Brigaden, die Landwehr-Inspektion, seit 1917 die Militärische Zentralpolizeistelle und die Nach- und Abschubüberwachungsstelle (Schubpol) Stuttgart. Entsprechend der Aufgabenerweiterung änderte sich die Geschäftsverteilung mehrfach. Nach dem vom 27. August 1917 an gültigen Geschäftsverteilungsplan (Anhang) bestand die zentrale Aufgabe zunächst in der Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Die Aushebung und Ausbildung des Ersatzes, die Aufstellung der vom Kriegsminister angeordneten "Truppenteile und die Überweisung von Ersatzmannschaften an die Feldtruppen waren vorrangige Aufgaben" (Abteilung l a und Il b). Eine eigens für Pferdeangelegenheiten geschaffene Unterabteilung la 3, die sich mit der Aushebung und dem militärischen und zivilen Einsatz von Pferden bei den Truppen und in der Heimat beschäftigte, unterstreicht die große Bedeutung des Pferdes als Reit-, Arbeits- und Lasttier im Ersten Weltkrieg. Neben militärischen Aufgaben im engeren Sinne, unter anderem der Erledigung sämtlicher Offiziersangelegenheiten (Abteilung Ha), hatte das Stellvertretende Generalkommando vor allem politisch-administrative Aufgaben zu erfüllen. Im August 1917 wurde die Abwehrabteilung Ile errichtet, die Sicherungsmaßnahmen gegen befürchtete feindliche Anschläge auf das Verkehrsnetz und kriegswichtige Betriebe wahrnahm, indem sie Bahnschutz und Flugabwehr organisierte. Die Überwachung des Eisenbahn- und Grenzverkehrs, Bestimmungen zum Pass- und Meldewesen und die Überprüfung von Ausländern dienten dem Schutz militärischer Geheimnisse und der Abwehr von Spionage und Sabotage. In diesen Bereich gehören auch die vielfältigen Anstrengungen zur Kontrolle des Briefverkehrs. Eine Chemische Zentralstelle (Abteilung Il e Abwiss.) sollte Geheimschriften aufdecken und entziffern. Malen, Zeichnen, Fotografieren und der Verkauf von Landkarten wurden strengen Bestimmungen unterworfen. Eine weitere Aufgabe fiel dem Stellvertretenden Generalkommando mit der Unterbringung und Betreuung von Kriegsgefangenen in Lagern und deren Arbeitseinsatz in Industrie und Landwirtschaft zu (Abteilung Il f). Mit der Dauer des Krieges wuchs die Rohstoff- und Lebensmittelverknappung infolge des Ausschlusses Deutschlands von der Weltwirtschaft. Rationierung und Zwangsbewirtschaftung waren unumgänglich. Dazu kam der Arbeitskräftemangel, der die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Kräfte erforderte. Das Hindenburgprogramm versuchte, die Produktion von Kriegsmaterial dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Das "Vaterländische Hilfsdienstgesetz" sollte das Problem der Arbeitsbeschaffung lösen (7). Beim Preußischen Kriegsministerium wurde im November 1916 ein Kriegsamt eingerichtet "zur Leitung aller mit der Gesamtkriegsführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition", dem die Stellvertretenden Generalkommandos in allen kriegswirtschaftlichen Fragen unterstellt wurden (8) . In den Zuständigkeitsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos fiel die Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe, Zuweisung von Arbeitskräften und Rohstoffen und Maßnahmen zur Steigerung der für den Kriegsbedarf notwendigen industriellen Produktion. Über die Kontrollstelle der Daimlerwerke etwa war einerseits die Überwachung der Rüstungsproduktion möglich, sie ermöglichte allerdings auch Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer und die Preisgestaltung der Unternehmen. Die Überwachung des politischen Lebens im Befehlsbereich geschah über § 9b des Belagerungsgesetzes, der ein Eingreifen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlaubte (9). Die Militarisierung kriegswichtiger Betriebe diente der Vermeidung von Demonstrationen und Streiks. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde eingeschränkt. Die Zensur wurde zu einem nützlichen Instrument, um die Stimmung im Volk im Sinne der Machthaber zu beeinflussen. Sie erstreckte sich auf die Vor- und Nachzensur der Presse, auf Briefe, Telegramme und Postsendungen sowie auf die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften. Auch die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zu innenpolitischen Themen oder militärischen Nachrichten unterlagen der Zensur. Dazu trat der Versuch, durch eine amtliche Propaganda, "Kriegsaufklärung" genannt, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu stärken (10). Zu diesem Zweck wurden Propagandareferate in den stellvertretenden Generalkommandos eingerichtet, Hauptmann a. D. Heinrich Hermelink, Professor für Kirchengeschichte in Marburg, wurde als Aufklärungsoffizier des XIII. Armeekorps eingestellt. Unter Ludendorff wurde die Oberzensurbehörde zum ausführenden Organ der Obersten Heeresleitung, die die Unabhängigkeit der Militärbefehlshaber immer mehr einengte. Seit April 1917 waren für alle Stellvertretenden Generalkommandos die Richtlinien des Presseamtes, dem die Oberzensurbehörde unterstand, für die Handhabung der Propaganda und Zensur maßgebend, Die Propaganda war nicht nur auf die Zivilbevölkerung ausgerichtet, sie sollte alle Bevölkerungskreise umfassen. Es gab die Arbeiter- und Frauenaufklärung, für die Truppenteile wurde die Kriegspropaganda als vaterländischer Unterricht durchgeführt. Weitere Abteilungen des Stellvertretenden Generalkommandos bestanden in der Gerichtsabteilung (Abteilung III), die für die Militärgerichtsbarkeit zuständig war und sich auch mit Rechts- und Polizeiangelegenheiten im zivilen Bereich beschäftigte. Außerdem gab es eine Verwaltungs- und Kriegsernährungsabteilung (Abteilung IV d) , eine Sanitätsabteilung (Abteilung IV b). Veterinärabteilung (Abteilung IV d) und Versorgungsabteilung (Abteilung V), die sich mit Kriegsinvalidenfürsorge und Rentenangelegenheiten befasste (11). Nach der Waffenstillstandserklärung im November 1918 blieb das Stellvertretende Generalkommando bestehen. Es organisierte die Demobilmachung, die Sammlung, Rückführung, Versorgung und Auflösung von Truppenteilen. Einquartierungen in Württemberg und die Räumung besetzter Gebiete gehörten zu den Aufgaben ebenso wie die Aufstellung von Sicherheitstruppen (Abteilung la 1). Nachgeordnete Räumungszüge-Verteilungskommissionen mit Sitz in Heilbronn und Mühlacker waren für die Weiterleitung der aus dem Feld in die Heimat zurücktransportierten Güter und Kriegsgerät zuständig. Der Demobilmachungsbefehl für das mobile Generalkommando XIII. Armeekorps trat am 11.12.1918 in Kraft. Offiziere und Beamte des Generalkommandos traten zum bisherigen Stellvertretenden Generalkommando über, das durch Verschmelzung mit dem bisherigen mobilen Generalkommando unter der neuen Bezeichnung Generalkommando des XIII. Armeekorps die Geschäfte weiterführte. Im Februar 1919 wurde dann das Generalkommando dem Kriegsministerium einverleibt. Einzelne Unterabteilungen der Abteilung la wurden aufgelöst, bereits bestehenden Abteilungen dem Kriegsministerium angegliedert. Die Rumpfbehörde wurde als Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums geführt und blieb als solche auch im August 1919 erhalten, als das Kriegsministerium in die Reichswehrbefehlsstelle Württemberg umgewandelt wurde (12). Am 1. Oktober 1919 hörte das württembergische Kriegsministerium zu bestehen auf. Für die noch benötigten Behörden und Einrichtungen des früheren Heeres wurden Abwicklungsämter geschaffen, die dem Reichswehrministerium unterstanden. Aus der Reichswehrbefehlsstelle entstand am 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums. Gleichzeitig wurden aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps und den seit Juli 1919 aufgestellten Höheren Auflösungsstäben 49 - 51 das Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps gebildet. Beide Ämter wurden unter der Leitung des Obersten von Hoff als Abwicklungsamt Württemberg bezeichnet, zu Ende des Jahres als Heeresabwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps. Weitere Behörden wurden angeschlossen, u.a. das Oberkriegsgericht des XIII. Armeekorps als Abteilung III. Ende März 1921 wurde das Heeresabwicklungsamt aufgelöst. Bei Errichtung des Stellvertretenden Generalkommandos wurde Registratur Andrä, der 1917 die Zentralstelle leitete, mit der Registratur und Aktenverwaltung beauftragt. Die Akten wurden nach der zum Zeitpunkt ihrer Anlage jeweils gültigen Abteilungen geordnet, aber insgesamt fortlaufend durchnumeriert; jede Nummer wurde noch einmal nach Generalia und Spezialia und gegebenenfalls mit Zusatzbuchstaben untergliedert. Für die Generalakten wurden blaue bzw. grüne, für die Spezialakten rote Umschläge verwendet. Die Heftung der Akten entsprach der nach preußischem Muster organisierten Aktenverwaltung. Die Registratur blieb sowohl nach dem Übergang ins Generalkommando als auch nach der Verschmelzung mit dem Kriegsministerium erhalten, allerdings wurden die Akten der Abteilungen und Bereiche, die nunmehr in andere Abteilungen des Kriegsministeriums übergingen, mit den neuen Abteilungsbezeichnungen versehen; manche wurden auch ausgegliedert. So wurde das Schriftgut der Veterinärabteilung IV d an die Abteilung A 4 des Kriegsministeriums übergeben. In dieser Zeit des Übergangs sind infolge der politischen Ereignisse, aber auch bei Umzügen oder Neueinteilungen bereits Unterlagen ausgesondert und vernichtet worden. Bereits während der Novemberwirren hat die Personalabteilung Il d Verluste erlitten; im Februar 1919 wurden vor einem Umzug der Abteilung Ile in die Olgastraße 11 Akten über das Vereins- und Versammlungswesen, die radikale Sozialdemokratie, der Schutzhaft und Sicherheitspolizei sowie Verdächtigtenlisten ausgesondert (13). Die Akten weiterer Abteilungen gingen an andere Behörden über oder wurden wegen Verselbständigung der Abteilung ausgegliedert. So wurde die Kriegsgefangenenabteilung Il f im Mai 1919 zur Kriegsgefangenenheimkehr-Abteilung (Gehea) verselbständigt (14). Das Schriftgut der Versorgungsabteilung V war an das Hauptversorgungsamt übergegangen. Die übrigen Akten blieben auch im Heeresabwicklungsamt in der Ordnung erhalten und bildeten seit Oktober 1920 einen Teil des neu errichteten Korpsarchivs, das ab 1921 zusammen mit dem alten Kriegsarchiv zur Reichsarchivzweigstelle wurde. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: In der Reichsarchivzweigstelle wurden die Akten 1924 erstmals von Maximilian Haldenwang verzeichnet, wobei die Ordnung nach Abteilungen gemäß dem letzten Geschäftsverteilungsplan von 1917 zugrundegelegt wurde, die einzelnen Einheiten zu größeren Büscheln vereinigt und diese insgesamt durchnumeriert wurden. In diesem Bestand fehlten allerdings schon die Akten der Gasschutzabteilung IIc; es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und weshalb sie verloren gingen. Bei späteren Ordnungsarbeiten in den Beständen des Kriegsministeriums und des Heeresabwicklungsamtes wurden verschiedene Akten mit der Provenienz Stellvertretendes Generalkommando dem Bestand zugeschlagen. Dazu gehören auch 50 unter Zensur gestellte Bücher, die während des Weltkriegs veröffentlicht worden waren. Diese Bücher wurden während der Novemberereignisse bei der Pressestelle des Stellvertretenden Generalkommandos beschlagnahmt und kurze Zeit später in die Kriegssammlung der Hofbibliothek übernommen. Der "militärische" Teil der Hofbibliothek wurde 1938 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Man ging davon aus, daß diese Bücher als Zensurexemplare Aktencharakter hätten, die Restauflage eingestampft worden sei. Bei Auflösung des Bestands M 630 im Jahre 1983 wurden noch die Gerichtsakten des Oberkriegsgerichts des XIII. Armeekorps dem Bestand zugewiesen; aus dem Bestand Heeresabwicklungsamt (M 390) wurden weitere Akten als Anhang angegliedert, die aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehrbefehlsstelle stammen. Bei der Neuverzeichnung, die im Jahr 1987 begann, schien es sinnvoll, die Gesamtüberlieferung mit den Provenienzen Stellvertretendes Generalkommando, Generalkommando (ab Dezember 1918) und Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehr (ab Februar bis 1. Oktober 1919) in einem Bestand zu belassen, da die Registratur trotz der Veränderungen durchläuft. Eine Ausnahme bilden die Akten derjenigen Bereiche, die im Februar 1919 in andere Abteilungen des Kriegsministeriums integriert wurden; hier wurden die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Akten, sofern trennbar, den entsprechenden Beständen angegliedert. So wurden Akten der Pferdeabteilung la 3, die nach Februar 1919 in der Abteilung A 10 des Kriegsministeriums aufging, sowie Akten der Abteilung Offiziersangelegenheiten Ha, die nach Februar 1919 von der Personalabteilung des Kriegsministeriums bearbeitet wurden, in die Bestände M 1/4 bzw. M 1/5 eingeordnet. Ausgesondert wurde auch ein Aktenbüschel der "Leitung der Ausflüge für Verwundete Stuttgarter Lazarette 1918/20", ein selbständiger Verein, dessen Akten offenbar nach seiner Auflösung an das Heeresabwicklungsamt gekommen waren und bei der Verzeichnung von 1924 beim Bestand verblieben. Er wurde provenienzgerecht als eigener Bestand aufgestellt (M 324). Umgekehrt wurden die aus M 390 ausgesonderten bisher als Anhang zum Bestand behandelten Archivalien in die entsprechenden Abteilungen integriert. Hingewiesen sei außerdem auf einzelne Aktenstücke der Provenienz Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps, die sich im Bestand befinden und wegen der Fadenheftung nicht zu trennen waren. Die Akten der Gerichtsabteilung III blieben ebenfalls beieinander, obwohl sie .über den 1. Oktober 1919 hinausreichen, da sie als durchlaufende Registratur auch in der Zeit des Heeresabwicklungsamts selbständig und unabhängig fortgeführt wurden. Aus dem Bestand Heeresgruppe Herzog Albrecht (M 30/1) wurden zwei Büschel provenienzgerecht eingeordnet. Die innere Ordnung des Bestandes wurde im Prinzip beibehalten. Zugrundegelegt wurde wieder der Geschäftsverteilungsplan vom April 1917. Dies bedeutet, dass auch Betreffe, die vom Titel der jeweiligen Abteilung eigentlich nicht zu erwarten sind, in ihrem Registraturzusammenhang blieben. Die Heterogenität der Betreffe innerhalb einer anders bezeichneten Abteilung hat ihren Grund vielfach darin, dass zahlreiche Sachgebiete früher zu anderen Abteilungen gehörten und erst durch den Geschäftsverteilungsplan vom August 1917 - offenbar im Zug der Straffung der Behörde - einer anderen Abteilung zugeschlagen wurden (vgl. Inhaltsverzeichnis). Innerhalb der Abteilungen wurden Titel nach sachlichen Kriterien geordnet, so dass die Reihenfolge der Faszikel häufig vom alten Verzeichnis abweicht. Die alte Bundzählung wurde durch eine neue fortlaufende Nummerierung der Büschel ersetzt. Eine Konkordanz der alten Büschelsignaturen und neuen Büschelnummern wurde beigefügt, um das Auffinden zitierter Stellen zu erleichtern. Die einzelnen Akteneinheiten blieben bestehen, sie wurden nur in Ausnahmefällen neu geordnet. Die 1938 abgegebenen Bücher (Zensurexemplare) wurden bei der Presseabteilung sachlich richtig eingeordnet. Bei den einzelnen Titelaufnahmen blieben die Haupttitel, wie sie im Repertorium Haldenwang auf Grund der Aufschriften vergeben wurden, ebenfalls erhalten. Wegen des hohen Quellenwerts der Akten, denen nach den Verlusten des zweiten Weltkrieges exemplarische Bedeutung zukommt, auch als Ersatz für die verlorene preußische Überlieferung, erschienen jedoch ausführliche Enthält-Vermerke gerechtfertigt; dies um so mehr, als der Haupttitel der fadengehefteten und daher nicht auseinandernehmbaren Akten mitunter nur höchst unvollständig den Inhalt wiedergibt. Die Enthält-Vermerke sollen sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Aktenbüschel verdeutlichen. Allerdings konnten nicht alle Skizzen, Karten und Pläne einzeln ausgeworfen werden, da sie in zu großer Anzahl vorhanden und vielfach ohnehin zu erwarten sind. Nur wo ein Aktenbüschel über die engere Provenienz "Stellvertretendes Generalkommando" hinausreicht, wurde die weitere Provenienz vermerkt. Um den Nachteil der Heterogenität der Akten und die teilweise ungewöhnliche Ordnung auszugleichen, wurde ein ausführliches Sachregister erstellt, das außer den Schlagworten "XIII. Armeekorps" und "Württemberg" möglichst alle engeren auf die Thematik des Bestandes bezogene Begriffe, zum Teil in zweigliedriger Form, bringt. Nicht aufgenommen wurden ferner Zeitschriften- und Zeitungsnamen. Der Bestand wurde von März 1988 bis August 1989 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von der wissenschaftlichen Angestellten Anita Raith unter Leitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet, der auch die Einleitung stark überarbeitete. Bei der Erstellung der Endredaktion und der Indices war der Archivangestellte Werner Urban maßgeblich beteiligt. Die Verpackung und Aufstellung erfolgte im August 1989 durch die Werkstudentin Angelika Hofmeister. Der Bestand umfasst 1144 Büschel (= 29,6 lfd. m). Anmerkungen: (1) Nach Artikel 68 der Reichsverfassung war ein Reichsgesetz zur Regelung des Kriegszustands vorgesehen, das jedoch bis zum Ende des Kaiserreiches nicht vorlag. Militär und Innenpolitk im Weltkrieg 1914 - 1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, Bd. l, S. XXXI; vgl. auch HStAS E 130a Bü. 1146 Richtlinien des Preußischen Kriegsministeriums zum verschärften Kriegszustand (Schreiben vom 25. Juli 1914) (2) HStAS M 33/1 Bund 80, Anlagen zur Mobilmachungsvorschrift, vgl. auch § 20,7 des Mobilmachungsplans 1914/15 in M 1/2 Bd. 32 (3) Deist (wie Anm. 1) Bd. l, S. 13 ff. besonders Anm. 2 (4) Ebd. S. XLV (5) HStAS M 430/2 Bü. 942, 1354, 1795, 2146 (6) Im März 1917 verfügte das Stellvertretende Generalkommando über 134 etatmäßige Offiziersstellen, tatsächlich waren 317 Personen beschäftigt. Die Unterbringung der Abteilungen in M 77/1 Bü. 632 (7) Deist (wie Anm. 1) S. 506 ff.: (8) HStAS M 1/4 Bd. 1272, abgedruckt bei Deist (wie Anm. 1) S. 508 ff., vgl. ebd. XLVII (9) Gesetz über den Belagerungszustand, Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des Stellvertretenden Generalkommandos XIII. (Kgl. Württ.) Armeekorps mit Einschluss nicht veröffentlichter Erlasse, Stuttgart 1918, S. l ff. (10) Deist (wie Anm. 1) S. LXV (11) Die Denkschriften, die über die Erfahrungen einzelner Abteilungen während der Mobilmachung berichten, enthalten auch Angaben zu Gliederung, Personal und Abgrenzung der Arbeitsgebiete einer Abteilung (Bestand M 77/2) (12) Vgl. Anhang III der Einleitung zum Repertorium des Bestands M 390 (13) M 77/1 Bü. 935 (14) Der Aktenbestand dieser dem Heeresabwicklungsamt nachgeordneten Abteilung befindet sich heute im Bestand M 400/3 Literatur: Deist, Wilhelm: Zur Institution des Militärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/17 (1965) S. 222 - 240 Mai, Günther: Kriegswirtschaft und Arbeiterbewegung in Württemberg 1914 - 1918. 1983 Ders.: Das Ende des Kaiserreichs, Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) 1987 Matuschka, Edgar, Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 - 1918. In: Deutsche Militärgeschichte in 6 Bänden 1648 - 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 3.1983 S 157 - 282 Militär- und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 - 1918, bearbeitet von Wilhelm Deist (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe Bd. 1,1 und 1,2) 1970 Moser, Otto von: Die Württemberger im Weltkrieg. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch 2.1928 Stuttgart, Oktober 1989 Anita Raith Bernhard Theil
          Städtische Kulturinstitute (1934-1979) (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 020 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 20 Städtische Kulturinstitute Umfang: 160 Archivkartons (= 1271 Verzeichnungseinheiten = 21 lfm) Laufzeit: 1879 - 1980 Zur Geschichte der Kulturinstitute Im Jahre 1934 wurde in den ’Städtischen Kulturinstituten’ die Leitung des seit 1928/30 Städtischen Museums (vorher Eigentum des Altertumsvereins), des seit 1898 hauptamtlich besetzten Stadtarchivs, der zunächst dem Altertumsverein gehörenden, 1906 der Stadt übereigneten Stadtbibliothek (Wissenschaftliche Bibliothek und Volksbücherei, 1879 als Vereinsbibliothek gegründet) und der seit 1913 bestehenden Gemäldegalerie unter dem Direktorat von Dr. Friedrich Maria Illert (1892-1966) zusammengefasst (vgl. auch Einleitung zur Archivgeschichte). Die Zusammenfassung dieser Einrichtungen unter einem Leiter (1934-1958 Dr. Friedrich Maria Illert, 1959/60-1979 Dr. Georg Illert) bestand bis zur Auflösung und Aufteilung auf einzelne Ämter zum 31.12.1979. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Ämter 41 (Kultursekretariat), 42 B (Bibliotheken), 43 V (Volkshochschule), 45 M (Museum) und 47 A (Stadtarchiv) eingerichtet. Nach 1945 erstreckte sich die Zuständigkeit der nach der Zerstörung des ’Bergklosters’ (Domizil seit 1933) zunächst im Museum im Andreasstift, dann ab 1963 im Haus der Kulturinstitute bzw. zur Münze beheimateten Kulturinstitute neben den genannten Institutionen auch auf die 1947 nach gescheiterten Anläufen der Zeit der Weimarer Republik (1919/26) errichtete Volkshochschule. Dies gilt auch für die von Illert seit Ende 1945 für die Stadt und den Landkreis Worms betriebene Denkmalpflege sowie die nach ersten Überlegungen aus der Zeit um 1941/42 von Ende 1945 bis 1951 bestehende städtische Terra-Sigillata-Manufaktur. Diese fungierte zunächst als städtischer Betrieb, der in städtischer Regie historischen Vorbildern entsprechende Keramik herstellte und ging im Frühjahr 1951 im Wege der Verpachtung in private Hände über. Erschließung und Abgrenzung Die Akten wurden in mehreren Ablieferungen und Verzeichnungsschichten in das Archiv abgegeben. Mit der im Herbst 2007 abgeschlossenen Bearbeitung konnten seit den 1980er Jahren laufende Bemühungen um Bildung des Bestandes, Erschließung und Abgrenzung zum Ende gebracht werden; zuletzt wurden noch 1995 Akten übernommen. Auf diese Weise können zahlreiche Aspekte kommunaler Kulturpolitik zwischen den 1920er Jahren und ca. 1980 umfassend erforscht werden. Eine Abgrenzung zu den Akten der Nachfolgeämter (vgl. Abt. 6, ab 1980) ist inzwischen erfolgt. Die Klassifikation ist aus der Arbeit am Material entstanden, da eine durchgängige aktenplanmäßige Gliederung nicht vorgefunden wurde. Der Bestand hat insgesamt 1221 Verzeichnungseinheiten und umfasst 154 Archivkartons und 2 Überformate. Die Laufzeit reicht von 1877, 1890 bis 1981, 1990. Zum Inhalt der Abteilung Aufgrund des Verlustes eines nicht unerheblichen Teils der Dienstregistratur der Institute für die Zeit vor 1945 durch Kriegseinwirkung liegt der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung in der Zeit danach. Die Gründungsumstände und die Tätigkeit der Kulturinstitute bis zum Zweiten Weltkrieg sind nur begrenzt aus den Akten erkennbar. Für die Zeit nach 1945 befinden sich neben Unterlagen über die genannten Einrichtungen und dabei vor allem ihrem Wiederaufbau auch zahlreiche die jüdischen Stätten, verschiedene Vereine und wissenschaftliche Gesellschaften betreffende Materialien sowie umfangreiche Korrespondenz in den Akten. Gesondert besteht daneben die Abt. 22 mit Unterlagen der Denkmalpflege (vgl. dort). Ergänzende Archivbestände Aufgrund der starken Position des Direktors Dr. Friedrich Illert kam es zu einer engen Verzahnung des Materials mit seinem von den Akten nicht immer eindeutig getrennten Nachlass (Abt. 170/16), dessen zeitlicher Schwerpunkt ebenfalls klar nach 1945 liegt; dazu wird das noch unverzeichnete Nachlassgut seines Sohnes (Abt. 170/17), das erst 2006 übernommen werden konnte, von Belang sein. Wichtig ist das ergänzende Aktenmaterial in den Akten der Stadtverwaltung (Abt. 5, Abt. 6); hinzu kommt das von 1945 bis 1956 bestehende Stadttheater. Wichtig wegen zahlreicher Überschneidungen und vor allem wegen des Museums sind die Unterlagen des Altertumsvereins (Abt. 75); zudem finden sich in der Zeitgeschichtlichen Sammlung ( Abt. 204) und in der Dienstbibliothek relevante Unterlagen. Für die Zeit vor 1933 sei verwiesen auf Abt. 170/23 Nachlass-Splitter Erich Grill. Die Abteilung 22 (Denkmalpflege) umfasst die aus der Tätigkeit Illerts als Denkmalpfleger hervorgegangen Materialien; auch die aus Abt. 20 hervorgegangenen Akten zur Denkmalpflege und zum Wiederaufbau von Worms wurden dort (mit Herkunftsnachweis) eingeordnet. Sehr umfangreiches Fotomaterial mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich der kulturellen Institutionen verwahrt die Fotoabteilung. Literatur Regelmäßige Tätigkeitsberichte der Kulturinstitute finden sich in den Bänden 2 bis 13 der von ihnen gemeinsam mit dem Altertumsverein herausgegebenen Zeitschrift ’Der Wormsgau’; Reuter, Dr. Friedrich M. Illert; G. Illert, 100 Jahre Altertumsverein Worms; Johannes, Geschichte; Beständeübersicht (1998), Einleitung S. 18ff.; Geschichte der Stadt Worms, hg. v. Gerold Bönnen, Stuttgart 2005 (div. Betreffe und weitere Lit.)

          Staatsministerium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a · Bestand · 1876 - 1927, Vorakten ab 1713, Nachakten bis 1935
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Württembergische Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung "Staatsminister" führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz beiden Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich anfänglich um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Die zwischen 1876 und 1945 erwachsenen Akten des Staatsministeriums stellen eine einzigartige Dokumentation über die verschiedenen Bereiche der Zentralverwaltung des Landes Württemberg sowie über sein Verhältnis zum Deutschen Reich und zu den anderen deutschen Bundesstaaten dar. Für die Erforschung der Geschichte Württembergs, aber auch Gesamtdeutschlands von der Bismarckschen Reichsgründung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs liegt hier ein sehr ergiebiges und wertvolles Quellenmaterial vor, das glücklicherweise nahezu unversehrt über den letzten Krieg hinweggerettet werden konnte. Die Akten des Staatsministeriums gelangten in mehreren Ablieferungen ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart: E 130 I, Zugänge 1931 und 1938, Laufzeit 1870-1935, Umfang 39 lfd. m E 130 II, Zugang 1946, Laufzeit 1813-1943, Umfang 62 lfd. m E 130 IV, Zugang 1958, Laufzeit 1805-1945, Umfang 55 lfd. m E 130 VI, Zugang 1964, Laufzeit 1945-1963, mit vereinzelten Vorakten aus der Zeit 1885-1945. Aufgabe des Hauptstaatsarchivs war es nun, aus diesen vielfach miteinander verzahnten Ablieferungen einen Bestand oder, falls sich dies als nicht möglich erwies, mehrere Bestände zu bilden, die übersichtlich gegliedert und hinreichend erschlossen waren. Hierzu musste aber zunächst eine Analyse der Registraturverhältnisse des Staatsministeriums durchgeführt werden. Liese ergab: In der Registratur des Staatsministeriums lassen sich in der Zeit von der Errichtung des Ministeriums am 1. Juli 1876 bis zum Mai 1945 drei Schichten feststellen: a) eine erste Registraturschicht, die nach dem bis 1903 gültigen Aktenplan geordnet ist, b) eine zweite Schicht, der der von 1903 bis zum 31. Dezember 1927 geltende Aktenplan zugrunde liegt, . c) eine dritte Schicht, die nach dem am 1. Januar 1928 in Kraft getretenen Aktenplan gegliedert ist. Die Schichten a) und b) unterscheiden sich nur geringfügig voneinander; sie wurden bereits in der Registratur des Staatsministeriums ineinandergearbeitet. Hingegen unterscheidet sich die Schicht c) durch eine andere Gliederungsfolge der Haupt-, Mittel- und Untergruppen infolge Erweiterung und gleichzeitig infolge Wegfall einiger Aktengruppen derart stark von den beiden früheren Schichten, daß eine Zusammenziehung auf eine neuzubildende, alle drei Schichten umfassende Schicht nicht möglich ist. Die an sich schon unumgängliche Konkordanz würde in diesem Fall für alle Benutzer zu unübersichtlich, auch würden die anderen Erschließungsmittel wie Geschäftstagebücher und Aktenpläne erheblich an Wert verlieren. Der 1971 begonnenen archivischen Neuordnung und -Verzeichnung der Akten des Staatsministeriums wurde daher in Anbetracht der Aktenlage und der Registraturverhältnisse folgende von Herrn Staatsarchivdirektor Dr. Ottnad entwickelte Arbeitskonzeption zugrundegelegt: a) die Neuverzeichnung fasst die seitherigen Bestandsgruppen E 130 I, E 130 II, E 130 IV und E 130 VI (soweit es sich um Akten vor dem 8. Mai 1945 handelt) zu zwei Beständen zusammen: Der erste Bestand, E 130a, wird aus den nach den Aktenplänen 1876-1903 bzw. 1903-1927 formierten Abgaben gebildet, also aus dem bisherigen Bestand E 130 I. Der zweite Bestand vereinigt in sich die Abgaben, die nach dem ab 1. Januar 1928 gültigen .Aktenplan gegliedert sind, also die seitherigen Bestände E 130 II, E 130 IY und teilweise E 130 VI. Die in den beiden neuzubildenden Beständen enthaltenen Personalakten werden in einem dritten Bestand, E 130c, zusammengefasst. b) Mit der Bildung der Bestände E 130a, E 130b und E 130c erfolgt zugleich für den Bereich Staatsministerium die durch das Jahr 1945 (8. Mai) markierte Abgrenzung der Bestände der E-Serie (bis 1945 entstandene Akten) und der EA-Serie (seit 1945 erwachsene Akten). c) Akten des ehemaligen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, die nach der Aufhebung dieses Ministeriums im Jahr 1920 und nach der Übernahme noch verbliebener Aufgaben durch das Staatsministerium in die Registratur des Staatsministeriums eingegliedert worden sind, werden bei der Neuverzeichnung herausgelöst, sofern diese Provenienztrennung auf Grund der Aktenlage ohne besonderen Arbeitsaufwand nötig ist. Für die Neuverzeichnung der Akten des Staatsministeriums konnte Herr Regierungsdirektor a. D. Karl Elwert gewonnen werden, der aus seiner vieljährigen Tätigkeit im Staatsministerium Baden-Württemberg geradezu ideale Voraussetzungen für diese Aufgabe mitbrachte. Herr Elwert führte vom November 1971 bis Herbst 1973 die Formierung und Verzeichnung des Bestands E 130 a in engem Zusammenwirken mit dem Leiter der Abteilung Ministerialarchiv (bis Februar 1973 Dr. Ottnad, dann Dr. Sauer) durch. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das hier vorgelegte mehrbändige Repertorium. Ihm wird, wenn die Ordnungsarbeiten in gleichem Umfang wie bisher fortgeführt werden können, in absehbarer Zeit das Findbuch des noch erheblich umfangreicheren Bestands E 130 b folgen. Das Register fertigte Archivangestellter Klaus Breitenbücher. Stuttgart, 21. April 1978 Paul Sauer

          Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 229 · Bestand · 1796-1994
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Wichtiger Hinweis: Dieses Findbuch ist ein hoffentlich vorläufiges Hilfsmittel zur Orientierung im Bestand. Die Titelaufnahmen wurden direkt bei der Erfassung und Bewertung der Unterlagen im Naturkundemuseum erstellt, um die Unterlagen wenigstens vorläufig erschlossen und benutzbar in das Staatsarchiv übernehmen zu können. Damit konnte selbstverständlich nur eine oberflächliche Erschließung geleistet werden.Der Bestand umfasst 120 Einheiten. 2. Geschichte des Naturkundemuseums: Das heutige Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart ist aus der herzoglichen Kunstkammer entstanden. Aus dieser wurde 1791 ein eigenständiges "Naturalien-Kabinett" abgetrennt, dem die Sammlung von Mineralien, Pflanzen und Tieren oblag. 1827 erhielt das Naturalienkabinett einen Neubau in der Stuttgarter Neckarstraße, den es zusammen mit dem Staatsarchiv benutzte. Die im Bestand enthaltenen Akten legen Zeugnis ab von der nicht unproblematischen Nachbarschaft zweier kultureller Einrichtungen, die sich offensichtlich gegeneinander anstrengten, um ihre meist knappen Mittel zu behaupten. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut, in den 1860er Jahren durch eine Flügelerweiterung zur Archivstraße hin. 1944 wurde das Gebäude von Naturkundemuseum und Staatsarchiv zerstört; die naturkundlichen Sammlungen waren damals im Schloss Rosenstein ausgelagert. Die Gebäudeverlagerungen und Baumaßnahmen haben sich in den erhaltenen Akten des Naturkundemuseums niedergeschlagen.Das Naturalienkabinett erhielt 1900 die moderne Bezeichnung Naturaliensammlung, die bis 1950 verwendet wurde. Seit 1950 ist es Staatliches Museum für Naturkunde.Das Naturalienkabinett wurde 1817 einer neugegründeten Oberbehörde, der Königlichen Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen unterstellt. Diese stand über der öffentlichen Bibliothek, der Münz-, Medaillen-, Kunst- und Altertümersammlung und eben der Naturaliensammlung. Zum 1. April 1919 wurde die Direktion der Wissenschaftlichen Sammlungen aufgehoben, die Naturaliensammlung ebenso wie die Landesbibliothek unmittelbar dem Kultministerium unterstellt.Bisher war man davon ausgegangen, dass die Überlieferung der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen im Zweiten Weltkrieg zusammen mit derjenigen des Kultministeriums weitgehend vernichtet wurde (s. auch unten unter 5.). Erfreulicherweise fanden sich unter den Unterlagen des Naturkundemuseums zahlreiche Akten, die von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen stammen. 3. Inhalt und Ordnung des Bestands: Die Unterlagen geben Auskunft über die Entwicklung einer fürstlichen Preziosensammlung zu einem Wissenschaftsbetrieb und einem für die Öffentlichkeit immer zugänglicher werdenden Museum. Dabei schlugen sich in den hier vorliegenden allgemeinen Verwaltungsakten besonders die praktischen Angelegenheiten des Betriebs nieder: Immer wieder geht es um die Sicherung und den Bau von Räumlichkeiten, um die Beschaffung des notwendigen Mobiliars und um Personalfragen. Die alltägliche Abwicklung der wissenschaftlichen Arbeiten, der Aufbau der Sammlung und die Organisation des Museumsbetriebs ist diesen Akten dennoch an vielen Stellen zu entnehmen.Angesichts der gestörten Überlieferungslage im Kultministerium wurden die zur Aussonderung angebotenen Unterlagen des Naturkundemuseums bzw. der Direktion bis einschließlich 1945 vollständig übernommen, sofern es sich nicht um inhaltlich völlig bedeutungslose Redundanzen handelte.Es zeigte sich an vielen Stellen, dass ursprünglich von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen angelegte Akten in der Naturaliensammlung fortgeführt worden waren. Zusätzlich hatte es auch im Naturkundemuseum Zuweisungen von Schriftstücken und Vorgängen des Museums zur Akten der Direktion (und umgekehrt) gegeben. Eine fachlich korrekte Trennung der Provenienzen wäre hier nur durch Einzelanalysen zu leisten. Daher wurde im Moment darauf verzichtet, den Bestand aufzuteilen in einen Bestand "Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen" und einen Bestand "Naturaliensammlung/-museum". Auch eine Trennung in einen Altbestand bis 1945 und einen neueren Bestand zum Staatlichen Museum für Naturkunde nach 1945 wäre nicht ohne Detailanalysen möglich und sinnvoll.Um dennoch eine Orientierung zu geben, wurden die Akten entsprechend klassifiziert. Dabei wurden solche Akten, die eindeutig bei der Direktion entstanden (erkennbar u.a. am Aktenzeichen) und noch zur Zeit ihrer Existenz abgeschlossen wurden, der Klassifikationsgruppe "1. Direktion" mit der Endprovenienz "Direktion" zugewiesen. Ansonsten musste gelegentlich nach dem Hauptschwerpunkt der Akte entschieden werden oder die Akteneinheit bis zur Klärung der Lage dem Punkt "5. Akten (Provenienz noch ungeklärt)" zugewiesen werden; das war besonders häufig bei Akten mit sehr langer Laufzeit der Fall. Ansonsten folgt die Klassifikation einem chronologischen Prinzip; es erschien angesichts des doch geringen Umfangs der Unterlagen vertretbar, zumindest vorläufig auf eine sachliche Untergliederung zu verzichten.Vor allem die Direktion folgte offensichtlich einem stringenten Aktenplan, der jedoch nicht aufgefunden werden konnte. In der Naturaliensammlung spielte das Aktenzeichen dem Anschein nach eine untergeordnete Rolle.Der Bestand soll in den kommenden Jahren weiteren Zuwachs erhalten. 4. Benutzungsbestimmungen: Einzelne Akteneinheiten unterliegen noch Schutz- und Sperrfristen nach dem Landesarchivgesetz. 5. Verweis auf andere Unterlagen: Rechnungsunterlagen der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen befinden sich im Bestand E 226/230 des Staatsarchivs Ludwigsburg.Es ist davon auszugehen, dass auch ältere Unterlagen noch im Naturkundemuseum verblieben sind, wo sie zum Teil noch benötigt werden. 6. Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute. Bde. 1 und 2, Stuttgart 1951 und 1953, § 250 und § 270.Vgl. auch die Einleitung zum Bestand E 226/230.Ludwigsburg, 2. Februar 2004 Dr. Elke Koch
          Staatliches Forstamt Adelberg (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/3 · Bestand · 1902-1975 (Va ab 1822)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Behördengeschichte: Am 1.4.1902 wurde das dem Forstamt (alter Ordnung) Schorndorf unterstehende Revieramt Adelberg als Forstamt (neuer Ordnung) Adelberg verselbständigt, der Forstamtsbezirk Adelberg Teil des Forstverbands Schorndorf. Diese Änderungen erfolgten im Rahmen der durch Gesetz vom 19.2.1902 (Reg.Bl. S. 37) verfügten Neuorganisation der Forst Verwaltung des Königreichs Württemberg. Dabei waren sämtliche Forstämter (alter Ordnung) aufgelöst und die aus den bisherigen Revierämtern gebildeten Forstämter (neuer Ordnung) unmittelbar der Forstdirektion unterstellt worden. Die Aufsicht über die württ. Forstämter behielt die Forstdirektion auch nach Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich im Jahre 1934 bei. Mit dem Aufbau der Landes Verwaltung nach 1945 wurde das Forstamt Adelberg in den Bezirk der Forstdirektion Nordwürttemberg (seit 1.10.1973 Forstdirektion Stuttgart) eingegliedert. Von Maßnahmen der Aufhebung kleinerer Forstämter lange Zeit nicht betroffen, zählte das Forstamt Adelberg dann zu denjenigen 45 Forstämtern, die zum 30.9.1975 bei der im Anschluß an die Verwaltungsreform durchgeführten Organisationsreform der Landesforstverwaltung aufgelöst wurden. Gemäß Anordnung der Landesregierung vom 1.7.1975 (Ges.Bl. S. 549) wurde der Forstbezirk Adelberg unter den mit Wirkung vom 1.10.1975 wieder neu begründeten staatlichen Forstämtern Göppingen und Schorndorf aufgeteilt. Zur Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand setzt sich zusammen aus dem Schriftgut des Forstamts Adelberg sowie den dort weitergeführten Akten des 1902 aufgelösten Forstamts a.O. Schorndorf und des Revieramts Adelberg. Das Staatsarchiv Ludwigsburg hat dieses Schriftgut (zusammen mit den beim Forstamt a.O. Schorndorf erwachsenen Akten - vgl. Bü 251) in zwei Ablieferungen übernommen: Am 19.8.1971 übergab das Forstamt Adelberg 4,2 lfd. m Akten (Tgb.-Nr. 1291/71); ein weiterer Aktenzugang von 10,6 lfd.m Umfang erfolgte am 7.1.1976 nach Auflösung des Forstamts (Tgb.-Nr. 20/76). Beide Ablieferungsverzeichnisse erfaßten das Schriftgut in der Ordnung des Aktenplans der Landesforstverwaltung von 1955. Das Forstamt Adelberg hatte seinen gesamten Aktenbestand (einschließlich der Altregistratur) auf diesen modernen Aktenplan umgestellt. Zuvor war das Schriftgut nach dem um 1902 eingeführten Normaktenplan ("Repertorium für die Forstamts Registratur" - vgl. Bü 238) registriert worden. Der 1971 noch mit der Archivsignatur F 118 la versehene Bestand erhielt nach Neugliederung der Bestandsserien 1974 die Bezeichnung FL 605/3 - Forstamt n.O. Adelberg. Bei der archivischen Bearbeitung wurde das Schriftgut der Provenienzen Forstamt a.O. Schorndorf und Revieramt Adelberg aus dem Bestand FL 605/3 entnommen und im Anschluß an Bestand F 113 I als F 113 II - Forstamt a.O. Schorndorf - zusammengeführt (vgl. Vorbemerkung F 113 II). Die Signaturen dieser parallel zum Bestand Forstamt Adelberg verzeichneten Archivalien wurden ebenso wie dessen FL 605/3-Signaturen in die Ablieferungsverzeichnisse übertragen; diese können somit als Konkordanz benützt werden. Neben den im Bestand FL 605/3 verbliebenen Vorprovenienzen Forstamt Schorndorf und Revieramt Adelberg waren Vorakten der Forstämter Lorch und Hohengehren sowie des Kameralamts Schorndorf festzustellen. Bearbeiterbericht: Aufgrund seiner geschlossenen Überlieferung sollte das Forstamt Adelberg als Musterbeispiel eines württ. Forstamts dienen und der Bestand, von keiner archivischen Kassation betroffen, vorbildlich erschlossen werden. Die Titelaufnahmen sind daher auch bei Archivalien von geringem Umfang zum Teil sehr ausführlich. Die Vergabe der endgültigen Büschelnummern (= Bestellnummer) erfolgte nach numerus currens. Der Gliederung von Bestand FL 605/3 liegt der Aktenplan der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, l. Ausgabe 1955, Ergänzungen bis 1973, zugrunde. Eine Übersicht über den Aufbau dieses Dezimalplans ist der Gliederung vorangestellt. Um die detaillierte Bestandsgliederung überschaubar zu halten, war bei schwach belegten Aktengruppen das Zusammenlegen von Archivalien mit unterschiedlichen Aktenzeichen in einer Rubrik erforderlich (vgl. Klammerangaben der Gliederung). Jede Titelaufnahme ist außer der Bestellnummer mit einer fortlaufenden Ordnungsnummer versehen, auf die in dem mittels EDV erstellten Orts- und Personenindex am Schluß des Repertoriums verwiesen wird. Eine Konkordanz führt zusätzlich von der Bestellnummer auf die Ordnungsnummer zurück. Die Angaben im Ortsindex entsprechen Band VIII der ab 1974 erschienenen Reihe "Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden". Der Ortsname Adelberg wurde dabei nur im Zusammenhang mit den Begriffen Gemeinde oder Markung Adelberg berücksichtigt; Forstdistrikte, Hüten, Fluren u.a. innerhalb des Forstbezirks Adelberg sind im Ortsindex ebenfalls nicht ausgeworfen. Benutzungsbeschränkunqen können sich nach den geltenden Bestimmungen ergeben aufgrund der bis 1975 reichenden Laufzeit des Bestandes sowie aufgrund der darin enthaltenen personenbezogenen Unterlagen (u.a. Personalakten). Die Benutzung der in Büschel 667 verwahrten Luftbildaufnahmen ist ebenfalls Einschränkungen unterworfen. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes nahm Frau Anita Hundsdörfer von Juni 1979 bis September 1980 unter Leitung des Unterzeichneten vor. Durch mehrfachen Wechsel der zuständigen Bearbeiter konnten Gliederung und Abschluß des Repertoriums erst 1987 zu Ende gebracht werden. Der Text des Repertoriums wurde von Frau Hildegard Aufderklamm auf EDV erfaßt, der Ausdruck des Findbuchs erfolgte bei der Landesarchivdirektion in Stuttgart. Der Bestand FL 605/3 umfaßt 1506 Büschel =9,4 lfd. m. Ludwigsburg, Dezember 1987 (Schneider) Literatur: Graner, F.: Die Forstverwaltung Württembergs, 1910 Dehlinger, A.: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Band l- 2,1951 -l 953(insbes.§§ 351ff.) Die Forstwirtschaft in Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 9), 1960, 3. Auflage 1976 ottr W.: Die Entwicklung der Forstorganisation in Württemberg seit 1803 (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 54), 1979 Dreißig Jahre Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 63), 1985

          BArch, RM 112 · Bestand · 1914-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Am 29.8.1914 wurde der Befehlshaber der Marineluftfahrabteilungen eingesetzt, der 1916 zum Befehlshaber der Marinefliegerabteilungen, später zum Marineflugchef wurde und dem die Kommandeure der Flieger unterstanden. Der Marineflugchef hatte für die Bereitstellung des gesamten Flugpersonals zu sorgen und die militärischen Forderungen für Seeflugzeuge und Bodenorganisation zu erfüllen. Die Marineluftstreitkräfte setzten sich zusammen aus Seeflieger- und Marine- Landflugabteilungen, Seeflug- und Marine- Landflugstationen, Lehr- und Sonderkommandos sowie Frontverbänden der Marineflieger. Zu den Seeflugstationen zählten auch schwimmende Seeflugstationen, d. h. Flugzeugmutterschiffe, zu den Landflugstationen auch die Festungs-(Land)Flugstationen sowie die Hallenschutzstation Wainoden. (Vgl. Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945. Band 2. Osnabrück 2000, S. 8; Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden, Band 5, München 1983, S. 300f.) Seeflugstationen wurden im Laufe des Ersten Weltkrieges an Nord- und Ostsee sowie am Mittelmeer und am Schwarzen Meer errichtet. Die Stationen befanden sich z.T. auf besetztem belgischem (Bsp. Seeflugstationen Flandern I und II) und russischem (Bsp. Seeflugstation Kertsch) Gebiet oder auf Territorium von Verbündeten, beispielsweise dem Osmanischen Reich (Bsp. Seeflugstation Chanak). Zu den Seeflugstationen an der Nordsee zählten: Borkum Flandern I (=Seeflugstation Zeebrügge) Flandern II (=Seeflugstation Ostende) Helgoland List/Sylt Norderney (Vgl. Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 5. Demnach gehörten zum Kommando der II. Seeflieger-Abteilung die Frontflugstationen Borkum, Norderney, Helgoland und List sowie der Flugstützpunkt Tönning. Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe ebd. S. 20-23 (Borkum), 24-26 (Norderney), 27-29 (Helgoland), 30f (List). Zur Geschichte der beiden Seeflugstationen in Flandern siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 5-7 (Flandern I), 8-10 (Flandern II). Keine Überlieferung liegt zur Seeflugstation Flandern III (Marine-Landflugplatz Nieuwmunster/Neumünster) vor, siehe dazu ebd., S. 11-13. Zur Organisation der Luftstreitkräfte des Marinekorps in Flandern siehe auch Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 60-62.) Zu den Seeflugstationen an der Ostsee zählten: Angernsee (Nähe Engure, westlich von Riga, Lettland) Apenrade Arensburg (Kuressaare, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Bug auf Rügen Flensburg (siehe RM 113) Hadersleben (im März/April 1915 nach Apenrade verlegt, siehe RM 112/13) (Kiel-)Holtenau Köslin-Nest (Koszalin, Polen) Liebau (Liepâja, Lettland) Papenholm/Papensholm (westlich von Kihelkonna, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Putzig (Puck, Polen (seit 1919)) Reval (Tallinn, Estland) Stralsund und Wiek auf Rügen Warnemünde Wiek auf Rügen (siehe unter Stralsund) Windau (Ventspils, Lettland) (Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 46 (Hadersleben), 47 (Apenrade), 48-50 (Flensburg), 51-53 (Holtenau), 56 (Warnemünde), 57f (Bug auf Rügen, Stralsund und Wiek auf Rügen), 59f (Köslin-Nest), 61f (Putzig), - nachfolgende Stationen wurden auf besetztem Gebiet errichtet - 75f (Libau), 79-81 (Windau), 82f (Angernsee), 84 (Arensburg), 85 (Papensholm), 87 (Reval).) (Aufgrund ungünstiger geographischer und meteorologischer Verhältnisse wurde der Hauptbetrieb der Station 1916 von Stralsund nach Wiek auf Rügen verlegt. In Stralsund wurde ein Teilbetrieb aufrecht erhalten. Siehe dazu u. a. RM 112/170, Vorkommnisse 6. Nov. 1915 sowie Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 57.) Zu den Seeflugstationen am Mittelmeer zählten: Agha Liman und Mersina (Südküste von Anatolien, nördlich der Ostspitze von Zypern) Chanak (am Südufer der Dardanellen bei Canakkale) Xanthi (Nordufer der Ägäis, Griechenland (seit 1920), siehe RM 110/22) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64f, 70f (Chanak), 76f (Mersina). Zur Seeflugstation Xanthi liegt nur im Bestand RM 110 (RM 110/22) eine Überlieferung vor, zur Seeflugstation Xanthi siehe zudem ebd., S. 79f. Zur Organisation der Seeflieger im Rahmen des Sonderkommando Türkei siehe Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 63f.) Zu den Seeflugstationen am Schwarzen Meer zählten: Babadag (Rumänien) Duingi (bei Constanta, Rumänien) Kawak/Kavak (Ostufer des Bosporus) Kertsch (Krim, Ukraine) Konstanza/Constanza (Constanta, Rumänien) Odessa (Ukraine) Sebastopol/Sewastopol (Krim, Ukraine) Varna (Warna, Bulgarien) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64 und 78 (allgemein), 73 (Kawak), 81f (Varna), 83 (Konstanza), 84 (Sebastopol), 85 (Duingi), 86 (Babadag).) Zu den schwimmenden Seeflugstationen zählten: S.M.H. Answald S.M.H. Glyndwr (siehe RM 99) S.M.H. Oswald (siehe auch RM 99) S.M.H. Santa Elena S.M.S. Stuttgart (siehe RM 110/62) (Zur Geschichte der schwimmenden Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 99f (allgemein), 102f (S.M.H. Santa Elena), 104f (S.M.H. Answald), 106 (S.M.H. Oswald), 107 (S.M.H. Glyndwr). Die S.M.S. Stuttgart war ein zum Flugzeugmutterschiff umgebauter Kleiner Kreuzer (auch als Flugzeugkreuzer bezeichnet), siehe ebd., S. 101.) Zu den Marinelandflugstationen zählten: Barge Großenhain Hage Kiel Nordholz-Cuxhaven Schlüterhof-Tuckum Speckenbüttel-Geestemünde Tondern Wainoden (vgl. auch RM 116/193) Wilhelmshaven-Wangerooge (Zur Geschichte der Landflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 54f. (Festungs-Landflugstation Kiel); Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 98-101 (allgemein), 102f (Nordholz), 104f (Barge), 106f (Hage), 108f (Tondern), 110 (Speckenbüttel), 138-140 (Wilhelmshaven).) Bearbeitungshinweis: Die Klassifizierung des Bestandes geschah in einem ersten Schritt durch Unterscheidung zwischen Seeflugstationen, Flugzeugmutterschiffen (= schwimmenden Seeflugstationen) und Marinelandflugstationen um so insbesondere die Gruppe der Flugzeugmutterschiffe separat auszuweisen. Die zweite - und zentrale - Klassifizierungsebene stellen die einzelnen Stationen bzw. Flugzeugmutterschiffe dar. Es lässt sich so gezielt die Überlieferung zu einer Station ermitteln. Im Falle der Seeflugstationen Flandern I und Flandern II war darüber hinaus eine tiefergehende Klassifizierung auf dritter Ebene notwendig. In diesen Fällen bilden Kriegstagebücher, Berichte und Befehle/Dienstanweisungen, technische Unterlagen und - im Falle von Flandern II - Personalangelegenheiten sowie verschiedene Unterlagen untergeordnete Klassifikationspunkte. Die Klassifikationsebene „Verschiedene Unterlagen" musste aufgrund der Heterogenität einiger Akten gebildet werden. Für mehrbändig vorliegende Kriegstagebücher wurden entsprechende Bandfolgen angelegt. Auf die Bildung von Serien wurde verzichtet. Grundsätzlich fand die archivische Bearbeitung in Anlehnung an die Bearbeitung des verwandten Bestandes RM 110 (Kommandostellen der Marineluftstreitkräfte) statt. Zum Bestand lag ein vorläufiges Findbuch vor, welches allerdings keine Enthält-Vermerke enthielt. Zudem mussten mehrfach Titel umgebildet werden (Erläuterungen dazu siehe im Folgenden). Die Klassifizierung des vorläufigen Findbuchs in Seeflugstation und Marinelandflugstationen wurde um den Klassifikationspunkt der schwimmenden Seeflugstationen (Flugzeugmutterschiffe) ergänzt und im Falle der Stationen Flandern I und Flandern II vertieft (siehe oben). Durch die ansonsten beibehaltene Klassifizierung und Sortierung des vorläufigen Findbuchs deckt sich die Klassifizierung weitgehend mit der (aufsteigenden) Nummerierung der Akten, da die Akten im Zuge der vorläufigen Verzeichnung anhand der Stationen sortiert und signiert wurden. Aktentitel wie „Ganz Geheim" wurden aufgelöst und stattdessen archivarische Titel gebildet. Sofern aufgrund des heterogenen Inhalts nur die Möglichkeit bestand einen Titel wie „Verschiedene Angelegenheiten" zu bilden, wurden umfangreichere Enthält-Vermerke verfasst. Im (Bandfolgen-)Titelfeld wurden bei Kriegstagebüchern ggf. Zusätze wie „Ausfertigung für den Admiralstab der Marine" und „Entwurf" in Klammern angefügt um eine Unterscheidung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denen bei den jeweiligen Stationen möglich zu machen. Letztere wurden von den aktenführenden Stellen nur teilweise als Entwurf ausgewiesen; eine Ergänzung des Titels bei der Verzeichnung wurde nur in diesen Fällen vorgenommen. Eine weitere - notwendigerweise mit aufzunehmende - Titelergänzung der Kriegstagebücher stellten die Auszüge dar. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen bei der Titelaufnahme, wurden alle Kriegstagebücher einheitlich erschlossen. Durch die Ergänzungen des Titels war zudem der Verzicht auf eine Verzeichnung der aktenführenden Organisationseinheit vertretbar, da durch die Titelspezifierung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denjenigen in den Stationen unterschieden werden kann. Die (Bandfolge-)Titel enthalten jeweils auch den Namen der entsprechenden Station; die damit vorhandene Redundanz mit den Klassifikationspunkten wurde zum Zweck der Recherchierbarkeit in BASYS S in Kauf genommen. Die Bandfolgenummern wurden archivarisch gebildet, was zur Folge haben kann, dass diese von den auf den Aktendeckeln abgebildeten abweichen können. Falls beispielsweise von einem Kriegstagebuch nur die Bände 3, 4 und 5 erhalten sind, wurden diese als Bände 1, 2 und 3 aufgenommen. Im Feld „Aktenzeichen" in BASYS S wurden jeweils nur die „Lu", „Ef" sowie „MK I" Aktenzeichen bzw. Altsignaturen (siehe unten) vermerkt. Teils ebenfalls vorhandene weitere Aktenzeichen (z. B.: Ca VIII) wurden, da sie nur in Teilen vorhanden waren und das Feld Aktenzeichen in diesen Fällen schon mit der MK I Signatur belegt war, nicht aufgenommen. Die entsprechenden Informationen lassen sich jedoch anhand der Aktendeckel rekonstruieren. Diese wurden bei der Umbettung vollständig aufbewahrt; im Falle von Akten in vormaliger Schnellhefterform wurde der Deckel abgetrennt und oben aufliegend in der Mappe beigelegt. Unklar ist, inwiefern es sich bei den MK I Nummern tatsächlich um Aktenzeichen und nicht vielmehr um Altsignaturen handelt. Für Letzteres sprechen folgende Indizien: - Die MK I Nummern sind in einer anderen Farbe aufgebracht worden als die A oder C Aktenzeichen, welche teilweise in gleicher Farbe - und vermutlich zeitgleich - mit dem Titel aufgetragen wurden - Sofern MK I Nummern vorhanden waren, war in der Regel auch ein Aufkleber „Archiv der Marine. Kriegsakten." vorhanden, die MK I Nummern könnten demnach Signaturen des Marinearchivs gewesen sein. - MK I Nummern sind vergleichsweise durchgängig vorhanden, so als ob es sich um eine lückenlose Überlieferung handelt, während im Bereich der A und C Aktenzeichen große Lücken zu beobachten sind. Letzteres erscheint angesichts von Kassationsentscheidungen bei der (erstmaligen) Archivierung im Archiv der Marine sowie aufgrund von Kriegsverlusten plausibler. - Eine tiefergehende Klassifikation bzw. Strukturierung der MK I Signaturen existiert nicht, vielmehr liegen über 300 fortlaufende Nummern vor, wohingegen A und C Aktenzeichen teils tiefer strukturiert (z. B. „Ca") sind. Letzteres erscheint für die Registratur des Kommandeurs der Flieger des Marinekorps (Kofl. M.K.) wahrscheinlicher als eine rein fortlaufende Nummerierung. Der Versuch einer Rekonstruktion des Aktenplanes anhand der erhaltenen Aktendeckel erscheint aufgrund großer Lücken sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Im Feld Altsignatur wurden jeweils die F-Nummern (für Files oder Fach) und evtl. vorhandene PG-Nummern in separate Altsignaturfelder eingetragen. Zu beachten ist dabei, dass zu einer F-Nummer in der Regel mehrere Akten gehören; F-Nummern können daher mehrfach vorkommen. Die Altsignaturen von RM 112/49-56 aus dem Bestand RM 110 wurden ebenfalls aufgenommen (vormals RM 110/612-619). Ein Sach-, Orts- und Personenindex wurde nicht erstellt. Bestandsbeschreibung: Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die verschiedenen Kommandeure der Marineflieger, in die Kriegsgeschichtliche Abteilung beim Admiralstab der Marine, die bereits am 15. Februar 1916 errichtet wurde, zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben PG ("Pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) in Freiburg. Aufgrund einer interministeriellen Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern aus dem Jahre 1968, wurden die Akten von der Dokumentenzentrale ins Bundesarchiv übertragen. Sie gelangten schließlich in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. (Siehe dazu die Bestandsbeschreibung zu RM 110; Autor: Michael Weins) Der Bestand umfasst 234 Aufbewahrungseinheiten die von verschiedenen See- und Landflugstationen der Kaiserlichen Marine stammen. Bis auf zwei Ausnahmen (RM 112/44, 137) geht die Laufzeit der Akten nicht über den Zeitraum zwischen 1914 und 1918, d.h. den Ersten Weltkrieg und die unmittelbare Nachkriegszeit, hinaus. Überwiegend sind Kriegstagebücher der einzelnen Stationen - sowohl die auf den Stationen geführten (Entwurf-)Exemplare als auch die Ausfertigungen für den Admiralstab - erhalten; von mehreren Stationen liegen nur Kriegstagebücher vor. Eine Ausnahme stellt die Überlieferung zu den Seeflugstationen Flandern I und Flandern II dar, welche darüber hinaus Berichte sowie Unterlagen zu Personal und Technik enthalten. Die Überlieferung zur Seeflugstation Flandern II bildet dadurch die größte Portion in RM 112 (53 Akten). Von den erst 1918 infolge der Besetzungen in der Ukraine in Betrieb genommenen Seeflugstationen (Kertsch, Odessa und Sewastopol) sowie den Stationen in der Türkei (Agha Liman/Mersina, Chanak und Kawak), Bulgarien (Varna) und Rumänien (Babadag, Duingi und Konstanza) liegen hingegen jeweils nur ein bis zwei Kriegstagebücher vor. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind von verschiedenen Seeflugstationen die Kriegstagebücher, Tagesbefehle, Wochenberichte und Tagesmeldungen. Von der Seeflugstation Flandern II sind darüber hinaus Sammlungen von Verfügungen und Tätigkeitsberichten, sowie Akten über Waffentechnik und Fragen des Einsatzes sowie Personalangelegenheiten überliefert. Die Marine- Landflugstationen sind mit Kriegstagebuchunterlagen vertreten. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die von mehreren Seeflugstationen aus dem östlichen Ostseeraum (Angernsee, Arensburg, Liebau, Papenholm, Windau und schwimmende Seeflugstationen S.M.H. Answald und S.M.H. Santa Elena) vorhandenen Kriegstagebücher, Berichte und Befehle bieten teils bebilderte Informationen über die Vorbereitung und Durchführung des „Unternehmen Albion". Besonders von der Seeflugstation Angernsee an der Rigaer Bucht aus fanden 1916 und 1917 Aufklärungsflüge und teilweise auch Bombenangriffe statt, welche teilweise fotografisch dokumentiert wurden. Mehrfach wurden die russischen Kriegschiffe vor Arensburg fotografiert (RM 112/2-5), darüber hinaus auch die Zerstörung der russischen Funkstation auf Runö (RM 112/4). Da das „Unternehmen Albion" als erste Joint Operation, d.h. kombinierte Heer-, Marine- und teilweise auch Luftwaffenoperation der deutschen Streitkräfte anzusehen ist, bilden die diesbezüglichen Unterlagen im Bestand RM 112 eine wichtige Ergänzung für die Forschung, da sie die Rolle der (unter Oberbefehl der Marine operierenden) Luftstreitkräfte dokumentieren. Die von der Seeflugstation Flandern II erhaltenen Akten über Personal- und Technische Angelegenheiten schildern - trotz der bestehenden Überlieferungslücken - mehrere Aspekte des Einsatzalltags und -profils einer Seeflugstation und können exemplarisch für andere Seeflugstationen herangezogen werden. Einschränkend muss jedoch betont werden, dass sich Ausstattung und Einsatzprofil der Seeflugstationen in Flandern aufgrund der Nähe zur Westfront von den hinter der Front befindlichen Stationen unterschied. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 5,4 lfm 234 AE Zitierweise: BArch, RM 112/...

          Sanitätsamt (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 113 · Bestand · 1815-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Der Auf- und Ausbau eines militärischen Sanitätswesens erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ein preußisches Sanitätskorps bestand bereits seit 1873. An seiner Spitze stand der Generalstabsarzt der Armee, der zugleich Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, Direktor der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen und Vorsitzender des dortigen wissenschaftlichen Senats war. In seine Kompetenz fielen auch die persönlichen Angelegenheiten der Militärärzte und sonstiger Sanitätspersonen. Die Verbindung vom Generalstabsarzt zu den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgebauten Sanitätsämtern der Armeekorps, die ihrerseits gemäß der Militärkonvention vom 25. November 1870 unter dem ausschließlichen Oberbefehl des Reiches standen, hielten seit 1906 die vier Sanitätsinspektionen in Posen, Berlin, Kassel und Straßburg. 1912 wurde eine weitere Inspektion in Danzig eingerichtet. Unter Obergeneralärzten im Generalmajorsrang umfassten sie als oberste Aufsichtsbehörden das Gebiet mehrerer Armeekorps, denen je ein Sanitätsamt unter einem Korpsgeneralarzt zugeteilt war. Persönlich dem kommandierenden General und dem Generalstabsarzt der Armee unterstellt, war er der ärztlich-technische Referent des Generalkommandos in allen Fragen des Gesundheits- und Krankenwesens sowie Leiter des Sanitätsamtes als militärärztlicher Provinzialbehörde ihres Zuständigkeitsbereiches. Im Falle des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps waren dies die Länder Baden und Hohenzollern sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und hohenzollerischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg, Neubreisach und Idstein zählten. Seine Aufgaben umfassten im Frieden den Gesundheits- und Krankendienst beim Heer und den militärischen Anstalten sowie alle für den Kriegssanitätsdienst erforderlichen Vorbereitungen und Einrichtungen. Organisatorisch wurde dabei zwischen dem Sanitätsdienst bei den Truppen, der alle Truppenteile, Militärbehörden, Anstalten u.ä. umfasste, und in den Lazaretten unterschieden. Deren Verwaltung teilten sich das Sanitätsamt und die Korpsintendantur (beim XIV. AK waren die Abt. IV b und VI zuständig), wobei ersteres für die medizinischen, letztere für die ökonomisch-verwaltungstechnischen Belange zuständig war. Im Kriegsfall übernahm ein stellvertretender Korpsgeneralarzt die Aufgaben, Pflichten und Rechte des dem Feldheer zugeteilten Korpsgeneralarztes und damit die Verantwortung für die Organisation des Sanitätsdienstes im Heimatgebiet. In dieser Eigenschaft hat er für die Errichtung von Reservelazaretten in geeigneten Gebäuden, ihre personelle Besetzung mit Heil- und Pflegepersonal sowie die Ausbildung von Ersatzreservisten zu Militärkrankenwärtern Sorge zu tragen. Wurden an einem Ort mehrere Reservelazarette eingerichtet, konnte er die Oberleitung über diese Lazarette an einen älteren Sanitätsoffizier als Reservelazarettdirektor delegieren. Dieser hatte die ihm unterstellten Lazarette zu besichtigen und Missstände, die er in eigener Verantwortung abzustellen nicht befähigt war, dem Sanitätsamt zu melden, das seinerseits gegebenenfalls die stellvertretende Intendantur benachrichtigte. Dem stellvertretenden Korpsgeneralarzt unterstanden auch alle Einrichtungen der freiwilligen Krankenpflege, v.a. die Vereinslazarette, Genesungsheime und Privatpflegestätten. Ihre Beaufsichtigung teilte er sich mit dem Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege. Bestandsgeschichte: Die Archivgeschichte des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps ist mit der des stellvertretenden Generalkommandos identisch und kann im Repertorium Abt. 456 F 8 Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps (1914-1924) nachgelesen werden. Festzuhalten ist hier nur, dass gemäß den Bestimmungen des den Bestimmungen des Versailler Vertrags die Formationen des kaiserlichen Heeres aufgelöst werden mussten. Zu diesem Zwecke wurde eine zivile Behörde geschaffen, das sog. Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps, und die Auflösungs- und Nachkommandos des früheren XIV. Armeekorps in Abwicklungsstellen umbenannt. Dementsprechend war die für das Sanitätsamt zuständige Abteilung die Abwicklungstelle Sanitätsabteilung 14, bei der bis zum Jahre 1922 die Akten des Sanitätsamtes und der einzelnen Lazarette gesammelt wurden. Über Heilbronn, wohin das Abwicklungsamt auf Druck der Allierten im Jahre 1920 verlegt worden war, gelangten die Akten nach Auflösung des Abwicklungsamtes im Jahre 1921 zunächst an seine Nachfolgebehörde, die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn, und über diese im Jahre 1924 an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Laut dem dort erstellten Einlieferungsverzeichnis (EV 113) umfasste der Bestand ursprünglich 740 Einheiten, wovon schon im Einlieferungsverzeichnis 73 als fehlend angezeigt wurden und 59 Einheiten auf das stellvertretende Generalkommando entfielen. Von diesem Gesamtbestand wurden vor der Abgabe der Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahre 1949386 Akteneinheiten vernichtet, davon 33 Einheiten des Generalkommandos IV b. Bearbeiterbericht: Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst von den Staatsarchivreferendaren Norbert Haag und Dieter Speck unter Anleitung und Aufsicht des Unterzeichneten im Juni und Juli 1989 verzeichnet. Dabei wurden 4 Bünde, die beim Generalkommando des XIV. Armeekorps, Abt. IVb, entstanden waren, ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Der Bestand umfasst jetzt Unterlagen des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Frieden), des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Krieg) und der Sanitätsabteilung XIV. mit insgesamt 6 lfd. m. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Karlsruhe, im Oktober 1989 Kurt Hochstuhl

          Sammlung Carl J. H. Villinger (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 212 · Sammlung
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 212 Sammlung Carl J. H. Villinger Umfang: 285 Archivkartons u. 0,5 lfm Überformate (= 723 Verzeichnungseinheiten = 32,5 lfm) Laufzeit: ca. 1833/1900 - 1977 Zur Person Der Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher Carl J. H. Villinger (09.07.1905 - 27.05.1977) hat seit 1927 eine große Zahl von Zeitschriftenartikeln und Aufsätzen vornehmlich zu historischen, kunst- und kulturgeschichtlichen Fragen, überwiegend mit Bezug auf Worms und mit Schwerpunkt auf dem Katholizismus (Kirchen- und Bistumsgeschichte, Kämmerer von Dalberg), veröffentlicht. Vierzehn Jahre lang gehörte Villinger, der seit 1948 freier Mitarbeiter der Allgemeinen Zeitung (Ausgabe Worms) war, für die CDU dem Stadtrat an. Sein besonderes Interesse galt neben den genannten Themen der Arbeit für den Aufbauverein (vgl. Abt. 76, einige Akten wurden ihrer Herkunft gemäß in die Sammlung Villinger eingegliedert), beim Altertumsverein (vgl. Abt. 75 Nr. 13), beim 1. Wormser Schwimmclub ’Poseidon’ (Vereinsvorsitzender von 1948 bis 1968), vgl. Abt. 77/8 und beim KKV Probitas (Abt. 212 Nr. 430), bei denen er als Pressewart tätig war (Abt. 212 Nr. 0371). Bereits 1968 hatte Villinger seine umfangreichen Sammlungen (darunter die ca. 10.000 Bände umfassende Bibliothek und eine Sammlung von Grafik) der Stadt vertraglich als ’Villinger-Schenkung’ überschrieben, von der ein erheblicher Teil in das Stadtarchiv übernommen wurde (Notarieller Schenkungsvertrag Abt. 6-U Nr. 317). Zum Inhalt der Sammlung Die Sammlung, deren zeitlicher Schwerpunkt nach 1945 liegt, gliedert sich wie folgt: eigene Artikel und Veröffentlichungen Villingers (thematisch geordnet), Das christliche Worms (v.a. Catholika), Wormser Stadtgeschichte (Wormser Dom, Nibelungen, usw.), Wormser Künstler, Dalberg-Archiv, Heylshof sowie Materialsammlung: Biographische Sammlung, Materialsammlung Wormatiensia, Grafische Sammlung (16 bis 20 Jh.), über Sport und Kunst, Politisches Archiv, Druck-, Fest- und Gedenkschriften/Kleinschrifttum (Umlandorte und Worms, Vereine und Gesellschaften), Reproduktionen Worms betr. Handschriften, aus Abt. 76 (Aufbauverein) in den Nachlass eingegliederte Akten (v.a. Stadtrats- und Ausschußsitzungen, Bauwesen/Wiederaufbau, Zeitungsausschnitte). Villinger war ein leidenschaftlicher Sammler. Bemerkenswert ist seine Grafische Sammlung (s. ab Nr. 544) in der sich zahlreiche Kupferstiche von versch. Maler und Kupferstecher befinden. Spitzen- und Textilbilder sowie eine Sammlung von Exlibris (Bücherzeichen), die er angekauft oder geschenkt bekommen hatte, bereichern die bemerkenswerte Sammlung (zu Exlibris s. Aufsätze in Nr. 579). Erwähnenwert ist die Tätigkeit Villingers als Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof. Sein Aufgabengebiet waren nicht nur Herausgabe der zahlreichen Manuskripten/ Veröffentlichungen (u.a. Führer u. Heylshof-Katalog, Nr. 182) über die Kunstschätze des Heylshofs sowie Gestaltung von Ausstellungen (Nr. 210) und Projekten (Nr. 181). Laut Korrespondenz zwischen Villinger und Cornelius Heyl bekam Villinger freier Zutritt zu den Beständen des Heylshofs, dazu kommt die Verzeichnung der Bestände, Restaurierung der Gemälde (Nr. 0211), Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung, Druck und andere Aufgaben im Heylshof (u.a. Auflistung der Gemälde, die Baron von Heyl dem Heylshof überlassen hatte, s. Nr. 178). Durch langjährige Recherchen sowie Ankauf von Literatur (u.a. ’Der Staatsrath Georg Steitz u. oder Fürstprimas Karl von Dalberg’. Ein Blatt aus Frankfurt’s Geschichte im Anfange des XIX. Jh. mit urkundlichen Beilagen von Georg Eduard Steitz, Frankfurt 1869 (Buch), s. Nr. 0404) konnte Villinger nicht nur eine Sammlung zusammenzutragen, sondern auch zahlreiche Beiträge über Mitglieder der Familie Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (u.a. Carl Theodor von Dalberg (Nr. 397, Nr. 412), Friedrich Hugo von Dalberg (Nr. 394-395) veröffentlichen. Carl Villinger verzeichnete den Bestand des Herrnsheimer Dalberg-Archivs und setzte sich im Stadtrat für die Erwerbung des Dalberg-Archivs und der Herrnsheimer Schlossbibliothek von der Stadt Worms ein (Nr. 387-388). In seiner Tätigkeit arbeitete Villinger gerne mit den Wormser Künstler zusammen, somit enstand eine biographische Sammlung zu den Wormser Künstlern (Nr. 321-322) sowie eine Sammlung über die Wormser Kunst (u.a. Nachforschung über den Verbleib der Wormser Kunstwerke, u.a. Régence-Kanzel des Wormser Karmeliterklosters, s. Nr. 323). Villinger veröffentlichte nicht nur Serien-Artikel in der Wormser Zeitung (u.a. ’Wormser Studenten an Universitäten’, s. Nr. 283), sondern sammelte Zeitungsausschnitte, die unentbehrlich für die Geschichte der Stadt Worms sind (s. Wormatiensia/Zeitungsausschnitte, Nr. 275ff.). Broschüren (u.a. das Jüdische Worms (Nr. 530), Wormser Dom (Nr. 407), Zeitungen (Wormser Zeitung, Nr. 232, Nr. 234), Zeitschriften ("Rostra", s. Nr. 165) und Druckschriften mit und ohne Bezug auf Worms (das Lutherdenkmal, s. Nr. 528; Alzey, Kriegstagebuch, 1914-1918, s. Nr. 477) können zur Recherchierung herangezogen werden. Postkarten (Nr. 452), Fotos (Nr. 449) sowie eine Sammlung von Münzen und Medaillen, die man zur Ausstellungszwecken benutzen kann. Nennenswert ist die Mitgliederkartei des Wormser Rudervereins (Nr. 665). Die Mitgliederkarten enthalten umfangreiche Information zu Personen und ihrer Tätigkeit im Ruderverein. Villinger selbst war kein Mitglied des Rudervereins. Zu vermuten ist, dass Villinger 1947, als sich die Rudergesellschaft e.V. und der Wormser Ruderverein e.V.1911 vereinten und die Zusammenarbeit misslang, in den Besitz der Mitgliederkartei kam. Im Anhang des Findbuches befindet sich ein separates Verzeichnis der Noten: Dalberg-Noten (Nr. 401), von Rudi Stephan (Nr. 599), von Friedrich Gernsheim (Nr. 600), einige davon sind Originalnoten; Liste der Andachtsbilder (Nr. 400 u. Nr. 554) sowie Bibliographie Carl J. H. Villinger, masch. Findbuch mit relativ detaillierter Verzeichnung und einer ausführlichen Bibliographie von Villingers Artikeln und Aufsätzen (Aktenordner), zusammengestellt von Joachim Schalk, s. Schrank Nr. 22. Erschließung: Augias-Datei (Neuverzeichnung 5/2010 bis 5/2011, dabei auch Nachkassation und Erarbeitung einer neuen Klassifikation). Der Bestand umfasst nach dem Abschluss dieser Arbeit 723 Einheiten, die in 285 Archivkartons aufbewahrt werden. Die Akten befinden sich in gutem Zustand, Benutzungsbeschränkungen bestehen nicht. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: -Abt. 6 Stadtverwaltung Worms ab 1945 -Abt. 76 Aufbauverein Worms e.V. -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung -Abt. 170/16 Nachlass Dr. Friedrich Illert -Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv -Abt. 217 Grafische Sammlung -Abt. 214 Sammlung Fritz Reuter -Abt. 77/8 1. Wormser Schwimmclub ’Poseidon’ -Abt. 185 Familien- u. Firmenarchiv Ludwig C. von Heyl BÖNNEN, Gerold ’Geschichte der Stadt Worms’, Stuttgart 2005 REUTER, Fritz ’Sammler und Sammlung Carl J. H. Villinger’, in: Der Wormsgau 13, 1979-81, S. 134-136 REUTER, Fritz ’Wormser Historiker, Kunsthistoriker und Heimatforscher aus dem 19./20. Jahrhundert und ihre Grabstätten’, in: Der Wormsgau 19, 2000, S. 97-99 ILLERT, Georg ’Die "Villinger-Schenkung"’, in: ’Der Wormsgau 9, 1970-1971 SCHALK, Joachim ’In Memoriam Carl Johann Heinrich Villinger (1905-1977)’, Sonderdruck aus: ’Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte’ 29, 1977 Juni 2011 Magdalena Kiefel

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Reichsjustizministerium (Bestand)
          BArch, R 3001 · Bestand · 1877-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Nach Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts der Länder zum 1. Januar 1877 Verselbständigung der Rechtsabteilung des Reichskanzleramtes als Reichsju‧stizamt (seit 1919 Reichsjustizministerium); 22. Oktober 1934 Vereinigung mit dem preußischen Justizministerium; 1934/35 Übernahme der Landesjustizverwaltungen Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.01): Alte Registratur (alfabetisch nach Schlagworten geordnet) 1877-1934: Beamte 1872-1937 (250), Beamtenrecht 1872-1933 (229), Behörden 1875-1932 (36), Berg‧recht 1882-1934 (7), Beziehungen zum Ausland 1872-1933 (23), Bodenrecht 1875-1934 (80), Bürgerliches Recht 1869-1934 (931), Elsass-Lothringen 1875-1920 (42), Finanzrecht 1876-1934 (329), Geschäfte 1873-1936 (185), Gewerberecht 1867-1934 (178), gewerblicher Rechtsschutz und Patentgesetzgebung 1876-1934 (359), Handel 1868-1934 (733), Kirchen‧recht 1871-1934 (18), Konkursrecht 1876-1935 (73), Militärwesen und Militärgerichte 1870-1934 (153), Personenstand 1870-1934 (70), Presserecht 1877-1934 (17), Privatrecht 1872-1933 (325), Rechtspflege 1867-1934 (824), Reichsämter 1882-1918 (5), Reichsgericht.- Strafsachen 1869-1934 (914), Spezialrecht 1876-1920 (10), Staatsbürgerrecht 1876-1934 (68), Staatsoberhäupter 1875-1934 (103), Staatsrecht 1885-1929 (45), Strafprozess und Strafprozessordnung 1871-1934 (481), Strafrecht und Strafrechtskommission 1867-1935 (598), Urheberrecht 1875-1934 (215), Vereinsrecht 1878-1934 (23), Verfassung 1868-1934 (279), Verkehrsrecht 1875-1934 (188), Verwaltungsrecht 1908-1934 (49), Völkerrecht 1868-1934 (793), Wirtschaftsrecht 1884-1934 (178), Zivilprozess und Zivilprozessordnung 1874-1934 (222) Neue Registratur 1934-1945: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit 1934-1938 (57), Personal und Organisationsan‧gelegenheiten 1934-1945 (120), Besetzung der Amtsgerichte und der Amtsanwaltschaften 1900-1943 (1.050), Besetzung der Landgerichte und Staatsanwaltschaften 1903-1945 (134), Rechtsanwälte und Notare 1940-1945 (78), Strafgesetzgebung und Jugendrecht 1935-1944 (63), einzelne Strafsachen 1934-1945 (ca. 800.000), Strafrechtspflege 1929-1944 (30), Strafvollzug 1930-1945 (291), Bürgerliches Recht, bäuerliches Recht und Rechtspflege 1934-1944 (130), Handelsrecht 1934-1943 (12), Aktiengesellschaften und Aktienrecht 1933-1945 (191), Umwandlung von Kapitalgesellschaften 1934-1943 (220), Verkehrs- und Genos‧senschaftsrecht 1933-1943 (39), Wirtschaftsrecht 1934-1942 (42), Banken und Sparkassen 1934-1942 (72), Börsenwesen 1934-1943 (6), Versicherungsrecht 1934-1943 (17), Gewer‧bewesen 1934-1944 (23), Luftschutz 1935-1940 (5), koloniale Betätigung Deutschlands 1936-1943 (2), Abwesenheitspflegschaften 1939-1944 (51), auswärtige Angelegenheiten 1934-1942 (29), Haushalt und Verwaltung 1934-1943 (220), Justizhaushaltsplan 1917-1938 (8), Staat und Wirtschaft, Vierjahresplan 1936-1943 (15), Reichsgrundbesitzverzeichnisse der Reichsjustizverwaltung 1935-1939 (41), Bauten in einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken 1879-1941 (85), Unterbringung der Gerichtsgefängnisse 1934-1937 (93), Unterbringung der Amtsgerichte 1935-1938 (122), Unterbringung der Landgerichte 1936-1937 (10), verschie‧dene Dienstgebäude der Reichsjustizverwaltung 1936-1937 (3) Teil 2 (vormals: BArch, R 22) (1877-1933) 1933-1945: Hauptbüro.- Rundverfügungen 1936-1945 (23), Büro des Ministers Gürtner: Diensttagebuch mit Personen-und Sachregister 1933-1935 (18), privatdienstliche Korrespondenz 1932-1941 (67), Eingaben und Vermerke zu einzelnen Strafverfahren 1940-1941 (1), Büro des Ministers Thierack: Korrespondenz mit dem Reichsführer SS und dem Reichssicherheitshauptamt 1942-1944 (1), Reden, Vorträge und Aufsätze 1943-1945 (2), Büro der Staatssekretäre Schlegelberger, Freisler, Rothenberger und Klemm: Vorträge und Aufsätze 1942-1943 (1), rechtliche Behandlung der Polen und Juden sowie Angelegenheiten der Oberreichsanwalt‧schaft beim Volksgerichtshof 1941-1942 (1), Korrespondenz mit dem Chef der Sicherheits‧polizei und des SD Kaltenbrunner 1944 (1) Verfassung und Verwaltung: Rundverfügungen 1936-1945 (1), Verfassung im Allgemeinen 1933-1944 (4), Sudetenland 1938-1942 (1), Großhamburggesetz 1937-1944 (1), Staats‧oberhaupt 1936-1944 (2), österreichische Angelegenheiten 1938-1939 (1), Gesetzgebung im Allgemeinen 1934-1945 (8), staatsrechtliche Behandlung völkerrechtlicher Verträge 1936-1943 (1), Reichstag, Reichsrat, Preußischer Landtag und Staatsrat 1931-1938 (1), Volksab‧stimmung vom 10. April 1938, 1938 (1), Rechtsstellung der NSDAP, von deren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden 1934-1945 (4), NS-Rechtswahrerbund 1942-1945 (2), Deut‧sche Arbeitsfront, Deutsches Frauenwerk und Hitlerjugend 1935-1945 (3), Parteigerichtsbar‧keit der NSDAP sowie SS-und Polizeigerichtsbarkeit 1938-1945 (2), Vereinfachung der Ju‧stizverwaltung aus Anlass des Zweiten Weltkriegs 1939-1945 (2), Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1944 (10), wirtschaftliche Auseinandersetzungen zwischen Teilen der ehemaligen Tsche‧choslowakei 1939-1941 (1), Generalgouvernement 1942-1945 (1), Reichsbürgerrecht und Staatsangehörigkeit 1935-1944 (2), Umsiedlung von Reichs-und Volksdeutschen 1939-1944 (2), Namensänderungen und Führung von Adelstiteln, Orden und Ehrenzeichen, Berufsbe‧zeichnungen 1934-1944 (8), Ablösung von Adelsrenten 1838 (1), Blutschutzgesetzgebung, Behandlung von Juden und Minderheiten 1935-1945 (5), oberste Reichs- und Landesbehör‧den, Geschichte der Justizverwaltung 1801-1944 (4), Geschäftsverteilung im Reichsjustizmi‧nisterium 1935-1945 (17), Geschäftsverteilung anderer oberster Reichsbehörden und der Dienststellen der NSDAP 1934-1944 (3), Presse und Publikationen, v.a. "Deutsche Justiz" 1935-1945 (3), sonstige Reichs- und Landesbehörden, Körperschaften und Stiftun‧gen 1934-1943 (2), Statistik und Vermessungswesen 1935-1944 (2), Repräsentationsver‧pflichtungen 1934-1945 (11), nationale Feiertage und Festakte 1939-1944 (1), Öffentlich‧keitsarbeit und Auseinandersetzungen in der Presse 1934-1945 (20), Reichshauptstadt Ber‧lin, Gemeinden und Gemeindeverbände 1935-1944 (6), Geschäftsgang und innerer Dienst 1934-1945 (25), Geschäftsordnung und Beteiligung der Parteikanzlei der NSDAP 1933-1945 (16), Mitteilungen in Strafsachen, Dienststrafsachen und Personalangelegenheiten anderer Behörden, v.a. Sicherheitspolizei und SD 1934-1944 (7), Statistik der Geschäfts‧entwicklung im Reichsjustizministerium 1934-1945 (5), Schriftgutverwaltung und Aktenein‧sicht durch Dritte, Geschäftsordnung für die obersten Reichsbehörden 1934-1945 (14) Rechts- und Dienstverhältnisse: Beamte allgemein 1937-1944 (7), deutsches Beamtenge‧setz 1937-1945 (2), Ausbildung und Laufbahn für den Justiz- und Verwaltungsdienst 1936-1945 (19), Dienstalter 1934-1944 (5), Anwendung von Rechtsvorschriften im Elsass, in Loth‧ringen und Luxemburg 1939-1945 (6), Abordnung von Beamten, v.a. zur NSDAP und Wehrmacht sowie in das Generalgouvernement und die besetzten Gebiete 1938-1945 (72), Beamtenorganisationen 1934-1944 (5), Übersichten zum Personalbestand im Reichs‧justizministerium 1935-1945 (3), Ernennung, Versetzung und Beförderung von Beamten 1940-1945 (17), Warte-und Ruhestandsbeamte 1935-1944 (3), Dienststrafrecht 1937-1944 (4), Beamtenpflichten 1934-1945 (10), Dienstkleidung 1934-1945 (5), Beamtenrechte, Per‧sonalakten, Amtsbezeichnungen und Beurlaubung 1934-1945 (14), Fortbildung und Schu‧lung der Beamten 1934-1945 (17), vermögensrechtliche Verhältnisse der Beamten 1934-1945 (37), Dienstverhältnisse der Richter, Staatsanwälte und Referendare 1935-1945 (19), rechtswissenschaftliches Studium, juristische Prüfungen und Vorbereitungsdienst 1934-1945 (79), Dienstverhältnisse der Beamten des gehobenen und des einfachen mittleren Dienstes 1934-1945 (33), Dienstverhältnisse der Amtsanwälte und Dolmetscher 1935-1945 (3), Dienstverhältnisse der Gerichtsvollzieher und sonstigen Vollstreckungsbeamten 1934-1945 (39), Rechtsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter 1934-1945 (36), Ehrung gefalle‧ner Gefolgschaftsmitglieder 1941-1944 (1) Zivilrecht und Zivilrechtsgang: Rechtspflege allgemein 1932-1944 (48), Justizreform 1933-1945 (45), Gerichtsverfassung 1933-1944 (32), Richteramt und Richterbriefe 1933-1944 (14), Justizverwaltung und Lenkung der Rechtspflege 1932-1945 (74), Rechtsanwaltschaft 1934-1945 (31), Gerichtsorganisation 1931-1945 (24), Reichsgerichtsentscheidungen in Zi‧vil- und Strafsachen 1938-1945 (16), Staatsanwaltschaften und Volksgerichtshof 1934-1945 (9), materielles bürgerliches Recht 1933-1945 (17), Schuldrecht und einzelne Schuldverhält‧nisse 1933-1945 (104), Sachenrecht 1926-1944 (29), Familienrecht 1934-1944 (5), Eherecht, v.a. Einzelfälle 1932-1945 (122), Verwandtschafts- und Vormundschaftsrecht 1934-1945 (20), Erbrecht 1935-1944 (12), Handelsrecht 1875-1945 (98), Verzeichnis der von der Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften befreiten Firmen 1940-1944 (25), Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz 1934-1944 (25), Patentwesen 1934-1945 (15), Verfahrens‧recht der streitigen Zivilgerichtsbarkeit 1934-1945 (89), Verfahrensrecht der freiwilligen Ge‧richtsbarkeit, v.a. Personenstandsangelegenheiten, Registersachen, Notare und Notariate, Grundbuchangelegenheiten und Hinterlegungswesen 1934-1945 (111) Strafrecht, Strafrechtsgang und Polizei: materielles Strafrecht 1933-1945 (11), Urteile und Entscheidungen von Sonder- und Amtsgerichten in Strafrechtseinzelfällen 1937-1945 (402), Strafrechtsreform 1933-1944 (134), Bestrafung von Verbrechen und Vergehen im Allgemei‧nen 1934-1945 (18), Hoch- und Landesverrat 1934-1945 (15), "Schutz der Volkskraft".- An‧griffe auf die Wehrkraft, Arbeitskraft und Volksgesundheit, "Rassenschande", Abtreibung, Unterhalts- und Sittlichkeitsdelikte, "Gemeinschädlichkeit", Devisen- und Kriegswirtschafts‧vergehen 1934-1945 (19), politisches Strafrecht, v.a. Heimtückegesetz, Eingriffe in Befugnisse der Kirchen und der NSDAP, Eidesverletzungen 1934-1944 (10), Tötung (auch "unwertes Leben"), Körperverletzung und Nötigung 1933-1945 (5), Ehrenkränkung und Be‧leidigung 1934-1945 (4), Kriegsehebruch, Betrug, Erpressung, Untreue, Urkundenfälschung 1934-1945 (3), Angriffe auf das Vermögen 1930-1945 (18), Rechtsvereitelung, Geheimnis‧schutz 1934-1939 (2), Polizeistrafrecht und strafrechtliche Nebengebiete 1934-1942 (7), Strafverfahrensrecht einschließlich Reformbestrebungen 1934-1944 (65), Sondergebiete der Strafrechtspflege 1933-1945 (14), Kriminalpolitik und -statistik 1934-1945 (17), Jugendstraf‧recht 1932-1945 (29), Entschädigung unschuldig Verurteilter und Verhafteter 1935-1944 (1), Kosten der Strafrechtspflege, Strafregister 1933-1945 (15), Gnadenrecht 1933-1945 (20), Strafvollstreckung und Strafvollzug 1934-1945 (290), Arbeitseinsatz von Gefangenen 1942-1945 (30), "Mordregister" 1939-1945 (4/11 Mikrofilmrollen), Organisation der Polizei 1935-1944 (9), Geheime Staatspolizei und SD 1934-1944 (3), Schutz und Vorbeugehaft 1934-1944 (7), Baupolizei 1936-1942 (3), Gesundheits- und Nahrungsmittelpolizei 1934-1944 (15), Sicherheitspolizei, v.a. Aufruhr und Ausnahmezustand 1934-1945 (12), Pass- und Meldewesen 1933-1943 (4), Presse- und Schrifttum 1934-1944 (6), Ordnungs- und Sittenpo‧lizei 1933-1945 (4) Finanzwesen: Vertretung des Deutschen Reichs vor Gericht 1940-1944 (1), Haushalt 1933-1945 (32), Kassen- und Rechnungswesen 1936-1945 (22), Grundstücks- und Bauangelegenheiten 1934-1945 (79), staatliches Beschaffungswesen 1934-1945 (30), Abgaben, Steuern und Gebühren 1934-1944 (12), gerichtliches Kostenwesen 1934-1945 (77) Kultur und Wohlfahrtspflege: Kirchen- und Religionsgemeinschaften, jüdische Kultusvereini‧gungen 1934-1944 (11), Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Sprachpflege und Recht‧schreibung, deutsche Kurzschrift, Kalender und Zeitbestimmung 1935-1944 (6), Fürsorge‧wesen, Winterhilfswerk, Jugendwohlfahrt, Leibesübungen, Wohnungs- und Gesundheitswe‧sen, Erbgesundheitspflege, Erfassung und Behandlung Asozialer, Erbgesundheitsgerichte, Heilpersonen und Apotheker 1933-1944 (29), Sozialversicherung 1934-1944 (11), Rundver‧fügungen 1936-1944 (1) Wirtschaftsangelegenheiten: Versorgung der Bevölkerung im Kriege 1934-1944 (7), Bergbau 1935-1944 (5), Staat und Wirtschaft, Vierjahresplan 1936-1945 (12), wirtschaftliche Schutz‧maßnahmen 1934-1944 (3), Organisation der deutschen Wirtschaft 1936-1943 (2), Geld- und Kreditwesen, Devisenbewirtschaftung 1934-1945 (15), Versicherungsrecht und Versi‧cherungsunternehmungen 1934-1945 (32), Verkehrsstrafsachen 1936-1944 (3), Reichswas‧serstraßen und Eisenbahnwesen 1934-1944 (6), Post-, Fernsprech-, Telegrafen- und Funkwesen 1934-1945 (7), Kraftfahrwesen 1934-1944 (4), Luftverkehr 1933-1944 (5), Schifffahrt 1934-1944 (4), Gewerbeangelegenheiten 1935-1942 (10), Arbeitsrecht und Ar‧beitsgerichts-wesen 1934-1944 (26) Land- und Forstwirtschaft: Wirtschaftslage und Kreditverhältnisse 1933-1944 (34), Natur‧schutz und Schädlingsbekämpfung 1934-1943 (4), Tier- und Pflanzenzucht 1936-1942 (1), Staatsforsten und Forstschutz 1934-1943 (2), Landeskultur, ländliche und städtische Sied‧lungen, Pachtschutz 1934-1944 (36), Boden- und Heimstättenrecht 1934-1944 (5), Fidei‧kommisse, v.a. Einzelfälle 1934-1945 (175), Erbhofrecht, u.a. Abweichungen von der gesetzlichen Anerbenfolge in Einzelfällen 1934-1945 (67), Wasserrecht 1934-1945 (6), Jagd und Fischerei 1934-1944 (8) Wehrmacht und auswärtige Angelegenheiten: Wehrmacht und Wehrverfassung 1936-1944 (1), Kriegsmarine 1939-1944 (1), Luftwaffe 1935-1944 (1), Wehrmachtsverwaltung und Be‧schaffungswesen 1935-1944 (1), Volkssturm 1944-1945 (1), Pflichten und Rechte der Ange‧hörigen der Wehrmacht 1934-1944 (6), Militärrechtspflege und Disziplinarbestrafung 1934-1945 (12), Leistungen für die Wehrmacht 1934-1944 (5), Luftschutz 1935-1945 (35), aus‧wärtige Angelegenheiten, u.a. Monatsberichte von Landesgruppen der Auslandsorgani‧sation der NSDAP 1934-1945 (9), Legalisation von Urkunden 1929-1945 (10), Verletzung deutscher Hoheitsrechte 1930-1938 (1), ausländische Fremdenlegionen 1935-1942 (1), Si‧cherung der Reichsgrenze 1938-1941 (1), Kolonialwesen und deutsche Interessen im Aus‧land 1934-1944 (14), Erfahrungs- und Materialaustausch mit dem Ausland, v.a. bei Gesetzgebung und Verwaltung 1925-1945 (309), Reichsverteidigung und Kriegseinsatz, Fürsorge für Soldaten, Soldatenbriefe, Luftangriffe auf deutsche Städte, Behandlung "feindli‧chen" und jüdischen Vermögens, Beamtenrecht, Privatrecht, Strafrecht und bürgerliches Recht, Gerichtsverfassung und Rechtspflege, gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Vereinfachung juristischer Prüfungen, wirtschaftliche Maßnah‧men 1939-1945 (132), Vertrag von Versailles und Gebietsverluste sowie Rückgliederung des Saargebiets 1934-1945 (36), Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete 1938-1944 (18), Einführung des deutschen Rechts in angegliederten und besetzten Gebieten, Waffenstill‧standsvertrag mit Frankreich 1938-1945 (28), Völkerrecht, v.a. zwischenstaatliche Abkommen mit einzelnen Ländern 1938-1945 (248), Gesandtschaften und Konsuln 1934-1944 (10), völkerrechtliche Verfassungsorganisationen, v.a. Völkerbund und Inter‧nationaler Gerichtshof 1934-1942 (7), Kriegsverhütungsrecht 1934-1944 (5), Kriegsrecht, Prisenrecht und Luftkriegsrecht 1914-1945 (38), internationale Interessengemeinschaften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, des Handels- und Privatrechts, der Wirtschaft, des Verkehrs sowie der Kultur und Wohlfahrtspflege 1934-1944 (122) Personalbewirtschaftung: Juristen im Dienste der Rechtspflege einschließlich der Rechtsanwälte und Notare 1934-1936 (54), allgemeine Dienstalterskartei der Reichsjustizverwaltung: höhe‧rer Dienst 1934-1945 (25), Personalakten des Reichsjustizministeriums für den gesamten Geschäftsbereich, einschließlich der Vorakten 1933-1945 (31.500), Angehörige der Reichsjustiz‧verwaltung in Österreich, mit Vorakten 1938-1945 (200), Angehörige der Akademie für Deut‧sches Recht 1934-1945 (43), Besetzungsakten für die einzelnen Oberlandesgerichtsbezirke des Deutschen Reiches: vormals preußische Oberlandesgerichtsbezirke, mit Vorakten 1933-1945 (700), vormals nichtpreußische Oberlandesgerichtsbezirke 1935-1945 (300), Personal‧übersichten über Angehörige der Reichsjustizverwaltung einschließlich des Reichsgerichts und des Volksgerichtshofs 1934-1945 (304), "Goldenes Buch".- Beförderungsvorschläge 1940-1942 (8), "Braunes Buch".- Verzeichnis der vor dem 30. Jan. 1933 der NSDAP beigetretenen Angehörigen des höheren Justizdienstes (2), Geburtstagsglückwünsche von Richtern für Wilhelm II. 1938-1942 (1), Glückwunschschreiben zu Dienstjubiläen, Ordensverleihungen und Kriegsaus‧zeichnungen im Bereich der Reichsjustizverwaltung 1939-1945 (63), Personalangelegen‧heiten der Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten 1934-1945 (28): im Kammer‧gerichtsbezirk (3), Oberlandesgerichtsbezirke Braunschweig, Bres‧lau, Celle, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hamm, Innsbruck, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Königsberg, Linz, Marienwerder, Naumburg, Oldenburg, Rostock, Stettin, Stutt‧gart, Wien und Zweibrücken (23), Personalangelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare 1939-1945 (131), Reichsrechtsanwalts- und Reichsnotarkammer (3), Patentanwälte (2), Kammer‧gerichtsbezirk (2), Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg (3), Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig (4), Oberlandesgerichtsbezirk Breslau (4), Oberlandesgerichtsbezirk Celle (4), Oberlandesgerichtsbezirk Danzig (5), Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt (5), Oberlandesgerichtsbezirk Dresden (4), Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (9), Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main (4), Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (4), Oberlandesgerichtsbezirk Jena (4), Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe (3), Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz (4), Oberlandesgerichtsbezirk Kassel (4), Oberlandesgerichtsbezirk Kiel (4), Oberlandesgerichtsbezirk Leitmeritz (4), Oberlandesgerichtsbezirk Köln (10), Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg (4), Oberlandesgerichtsbezirk München (4), Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg (3), Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Posen (4), Oberlandesgerichtsbezirk Prag (4), Oberlandesgerichtsbezirk Stettin (4), Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (4) Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (5), Namensverzeichnisse (1); Ersatzakten in Personal- und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten, z.T. mit Vorgängen über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1939-1945 (623): Kammergerichtsbezirk (66), Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig (15), Oberlandesgerichtsbezirk Breslau (26), Oberlandesgerichtsbezirk Celle (30), Oberlandesgerichtsbezirk Danzig (17), Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt (17), Oberlandesgerichtsbezirk Dresden (33), Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (43), Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main (23), Oberlandesgerichtsbezirk Ham‧burg (8), Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (14), Oberlandesgerichtsbezirk Jena (19), Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe (19), Oberlandesgerichtsbezirk Kassel (19), Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz (20), Oberlandesgerichtsbezirk Kiel (19), Oberlandesgerichtsbezirk Köln (40), Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg (24), Oberlandesgerichtsbezirk Leitmeritz (25), Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder (13), Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (28), Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (13), Oberlandesgerichtsbezirk Posen (11), Oberlandesgerichtsbezirk Prag (14), Oberlandesgerichtsbezirke Rostock, Schwerin (11), Oberlandesgerichtsbezirk Stettin (18), Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (21) Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (21); Presse und politische Strafsachen 1939-1945 (2), Straf- und Dienststrafverfahren gegen Justizbedienstete 1939-1945 (13), Vorwürfe gegen die Justizverwaltung, v.a. Be‧schwerden und Anträge der NSDAP 1939-1945 (6), Namensverzeichnisse (60), Handakten in Personalangelegenheiten 1934-1945 (18) Teil 3: (vormals: ZPA, St 1) 1918-1939: Unterlagen zu politischen Strafverfahren, v.a. gegen Mitglieder der Kommunisti‧schen Partei Deutschlands 1918-1939 (123), Lageberichte des Reichskommissars für die Überwachung der öffentlichen Ordnung 1920-1923 (15) Teil 4: (vormals: Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR"): Einzelfallakten zu politischen Strafverfahren aus dem Teilbestand "RJM" 1933-1945 (11.402), diverse Strafverfahrensakten 1933-1945 (11.425) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.01): Findbuch, Bd. 2-4 Teil 2 (vormals: BArch, R 22) (1877-1933) 1933-1945: Findbuch, Bd. 2-9, Findkartei, Ablieferungsverzeichnis Teil 3: (vormals: ZPA, St 1): Findkartei Teil 4: (vormals: Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR"): Datenbank Zitierweise: BArch, R 3001/...

          BArch, R 152 · Bestand · 1902-1945 (1946-1969)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Die für die Durchführung der Unfallversicherung zuständigen Dienststellen und Behörden lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die Berufsgenossenschaften (einschl. Seekasse) und in die Ausführungsbehörden. Die Berufsgenossenschaften, (im Jahre 1933 102 BGs im Reichsgebiet), waren zuständig für die gewerblichen Betriebe und Berufszweige, Verantwortlich für die Betriebe und Dienststellen des Reichs, der Länder oder auch der Kommunen, Kompetenzüberschneidungen eingeschlossen, waren laut § 892 der Reichsversicherungsverordnung die Ausführungsbehörden (193 an der Zahl im Jahre 1933). Zu den Aufgaben zählten die Unfallverhütung, die Entschädigung bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Verlust des Ernährers, sowie die Entschädigung für Folgen eingetretener Unfälle. Letztere zwei Aufgaben konnten jedoch an die zuständige Krankenkasse übertragen werden, wenn die betroffene Person krankenversichert war. Unter Umständen konnten auch die Arbeitsämter in Fällen von Umschulung oder Arbeitsplatzvermittlung eingeschaltet werden. Außerdem lag es im Zuständigkeitsbereich der RafU, bei eingetretenen Unfällen die Untersuchung zu veranlassen und gegebenenfalls Entscheidungen über die Auszahlung von Entschädigungen auf der Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten zu treffen. Die Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU) wurde am 8. April 1921 durch einen Erlass des Reichsarbeitsministers konstituiert. (1) Sie sollte nach dem Ersten Weltkrieg die militärischen Verwaltungsbehörden und die Werftverwaltungen der Marine auf dem Gebiet der Unfallversicherung ersetzen. Durch diesen Zusammenschluss der ehemaligen Unfallabteilungen vermied man die nach § 892 Reichsversicherungsordnung (RVO) notwendige Errichtung neuer Ausführungsbehörden bei jedem Ressort. Daraus folgte eine erhebliche Einsparung an Personal und Kosten. Vorgängerbehörden waren: - Unfallabteilungen der ehemaligen Abwicklungs-Intendanturen der militärischen Institute in Berlin und München - Abwicklungs-Intendanturen des früheren XII. Armeekorps in Dresden und des früheren XIII. Armeekorps in Stuttgart - Ausführungsbehörde der Marinewerft in Wilhelmshaven. Die Behörde wurde als Ausführungsbehörde für die zum Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern, des Reichsschatzministers und des Reichsarbeitsministers gehörenden Betriebe, für die das Reich Träger der Unfallversicherung ist, bestimmt. Die RafU, mit Sitz in Berlin, gehörte unter Aufsicht des Reichsversicherungsamtes zum Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministers. Die Leitung übernahm Oberregierungsrat Dr. Walter Rehdans (2), welcher zuvor beim Reichsschatzministerium tätig war. Nachdem sich die Behörde anfangs noch in Kompetenzstreitigkeiten unter anderem gegen die Ausführungsbehörde der Marinewerft Wilhelmshaven durchsetzen konnte, scheiterte ihr Bestehen bereits im zweiten Jahr an fehlenden finanziellen Mitteln. Mit Wirkung vom 19. September 1922 gingen ihre Aufgaben auf das Hauptversicherungsamt Berlin als Ausführungsbehörde für Reichsbetriebe nach § 892 der RVO über. Ab dem 20. September 1923 war dann das Versorgungsamt I in Berlin als Ausführungsbehörde für die Unfallversicherung tätig. Die Zuständigkeit blieb hier bis Ende 1939. Mit Wirkung vom 1. Januar 1940 wurde wieder eine eigene „Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung" geschaffen, die dem Reichsversicherungsamt unterstellt war. Die Leitung übernahm Dr. Günther Werk (*13.7.1902) (3). Im April 1941 kam es aufgrund der territorialen Expansion des Deutschen Reiches zur Bildung mehrerer Außenstellen. Diese befanden sich in Wien, zuständig für Wien, Ober- und Niederdonau, in Graz, zuständig für die Steiermark und Kärnten, in Innsbruck, zuständig für Salzburg und Tirol, und in Reichenberg, zuständig für das Sudetenland. (1) Amtsblatt für die Reichsschatzverwaltung Nr. 39 vom 11.05.1921 Abschnitt 648 (2) Dr. Walter Rehdans, geb. 10.08.1878, BArch R 9361-I/ 2803 (3) siehe Bestände Bundesarchiv Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte 1944 wurden große Teile der Akten der RafU aus Berlin in die Ausweichlager Punitz und Schmückert im Warthegau ausgelagert, wo vor allem Einzelunfall- und Einzelrentenakten wahrscheinlich noch durch Kriegseinwirkung vernichtet wurden. Die Akten der in Berlin verbliebenen Zentralabteilung gelten ebenfalls als Kriegsverlust. Nur ein kleiner Rest der Dienstakten und der Personalunterlagen gelangte nach 1945 zusammen mit einigen Unfallakten der RafU und des Versorgungsamtes I Berlin in die Ausführungsbehörde für die britische Zone in Wilhelmshaven. Im Juni 1977 wurden schließlich die Restakten der RafU bzw. ihrer Vorgänger- und Nachfolgeorganisationen (bis 1945) von der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven an das Bundesarchiv abgegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Die Titelaufnahme erfolgte nach numerus currens. Danach wurde in Dienst-, Unfall- und Personalakten klassifiziert. Die Dienstakten erhielten folgende Unterteilung: - Organisation, Amtsverfügungen - Bestimmungen zur Unfallversicherung und Unfallverhütung - Unfallversicherung in einzelnen Dienststellen und Betrieben - Unfallversicherung in besetzten und eingegliederten Gebieten - Unfallversicherung in Sonderfällen Die Ordnung der Unfall- und Personalakten erfolgte alphabetisch. In Abweichung von der Abgabeliste der RafU sind bei den Dienstakten eine Reihe von sachlich zusammengehörenden Verzeichnungseinheiten zu jeweils einem Band neu zusammengefasst worden. Sowohl die Unfall- als auch die Personalakten wurden über die Zäsur 1945 hinaus geführt (Personalakten 1902-1969, Unfallakten 1905-1948). Die Überlieferung der Dienstakten konzentriert sich auf die 1920er bis 1940er Jahre. Während der ersten Bearbeitung wurden Drucksachen, wie z. B. eine Serie von Marineverordnungsblättern, an die Amtsdrucksachensammlung des Bundesarchivs abgegeben. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 152/...

          BArch, RL 40 · Bestand · 1921-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit der "Verordnung für den Reichswetterdienst" vom 6. April 1934 wurde die bisher hauptsächlich bei den Ländern liegende Verantwortung für den Wetterdienst dem Reichsminister der Luftfahrt übertragen. Der Wetterdienst umfasste den Flug-, Wirtschafts-, See-, Höhen- und Klimawetterdienst. Die von den Hochschulen wahrgenommenen Forschungs- und Lehraufgaben blieben davon unberührt. Das Reichsamt für Flugsicherung erhielt mit der Verordnung vom 28. November 1934 die Bezeichnung Reichsamt für Wetterdienst (RfW). Ihm oblag die betriebliche, technische und wissenschaftliche Leitung des Reichswetterdienstes. Das RfW unterstand der Abteilung LB 3 (Reichswetterdienst) des Allgemeinen Luftamtes im Reichsluftfahrtministerium (RLM). Mit Kriegsbeginn wurde beim Generalstab der Luftwaffe die Dienststelle "Chef Wetterdienst" geschaffen. Die Aufgaben der Abteilung LB 3 im Reichsluftfahrtministerium gingen zum größten Teil auf den Chef Wetterdienst über, u.a.: - Organisation, betriebliche und fachliche Leitung des Wetterdienstes, - Führung des Wetternachrichtenwesens in Zusammenarbeit mit dem Chef der Nachrichtentruppe, - Einsatz des Personals den betrieblichen Notwendigkeiten entsprechend, - Zusammenarbeit mit Wetterdiensten anderer Wehrmachtteile und anderer Staaten. Bei der Abteilung LB 3 des Allgemeinen Luftamtes verblieben folgende Aufgaben: - Personalverwaltung einschließlich Ausbildung, - Entwicklung und Nachschub von Wetterdienstgerät, - Betriebsvorschriften. Das Reichsamt für Wetterdienst mit seinen Observatorien und Forschungsstellen und die Deutsche Seewarte blieben der Abteilung LB 3 unterstellt. Das Institut für langfristige Witterungsvorhersagen wurde dem Chef Wetterdienst zugewiesen. Um den Chef Wetterdienst in die Lage zu versetzen, trotz der Teilung der Zuständigkeiten, den Wetterdienst verantwortlich zu führen, erhielt er die Weisungsbefugnis gegenüber dem Allgemeinen Luftamt, Abteilung LB 3. Im Rahmen der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen wurden im Jahr 1944 auch die Betriebsführung und die Ausbildung an den Chef Wetterdienst abgegeben sowie im Januar 1945 die Personalverwaltung. Bei der Abteilung LB 3 verblieben nur noch das Reichsamt für Wetterdienst und die Deutsche Seewarte. Der Chef Wetterdienst war jedoch in dringenden Fällen berechtigt, mit Zustimmung der Abteilung LB 3, diesen Dienststellen unmittelbar Weisung zu geben. 1935 wurde die Wetterschule des Reichswetterdienstes gegründet. Sie war im Gebäudekomplex des Reichsamtes für Wetterdienst untergebracht. Ihre Aufgaben waren: - Schulung des Personals des Wetterdienstes, - Auffrischungslehrgänge für Meteorologen, - Ausbildungslehrgänge für das technische Personal, - Ausbildungslehrgänge für Ergänzungsmeteorologen, die aus Physikern und Geographen der Universitäten und Schulen gewonnen wurden. Als Nebenzweck sollte eine einheitliche Arbeitsweise sämtlicher Wetterwarten hinsichtlich meteorologisch-synoptischer Begriffsbildung sowie Eintrag und Bearbeitung der Wetterkarten erzielt werden. Die Reichswetterdienstschule wurde im November 1944 ebenfalls dem Chef Wetterdienst unterstellt. Aufgaben der Abteilungen des Reichsamtes für Wetterdienst Präsidialabteilung: Sie regelte sämtliche personelle und finanzielle Angelegenheiten. Abteilung I: Ihr oblag die betriebliche und wissenschaftliche Leitung des Klimadienstes. Das Klimanetz wurde in fünf Klimabezirke unterteilt: Königsberg, Berlin, Münster, Dresden und München sowie Klimanebenstellen in Breslau und Stuttgart. Bei den Dienststellen der Klimabezirke lief das gesamte Beobachtungsmaterial zusammen, wurde geprüft und weiterverarbeitet. Daraus entstanden u.a. die monatlich erscheinenden "Wetterberichtsdienste", Monatsberichte über Niederschläge sowie Niederschlagskarten. Forschungsaufgaben u.a. zur Beobachtungsmethodik nahm die Abteilung ebenfalls wahr. Der Abteilung I waren unterstellt: - Meteorologische Observatorien in Potsdam, Aachen und Wahnsdorf; - Agrarmeteorologische Forschungsstellen in Geisenheim, Gießen, Müncheberg und Trier; - Bioklimatische Forschungsstellen in Bad Elster, Braunlage, Friedrichroda und Wyk/Föhr; - Bergobservatorien auf dem Brocken, Feldberg, Fichtelberg, Kahler Asten, Kalmit sowie der Schneekoppe und Zugspitze; - 20 Kurortklimakreisstellen. Abteilung II: Zu den Aufgaben gehörte u.a. die Verarbeitung und Auswertung des aerologischen und synoptischen Beobachtungsmaterials aus Radiosonden-, Flugzeug- und Fesselballonaufstiege sowie Pilotsondierungen zur Ergänzung des Hollerith-Archivs; die Bearbeitung von Flugklimatologien und anderen Gutachten für örtliche Wettereigenschaften; Entwicklung von Methoden zur Erfassung räumlicher Felder wie Luftmassen, Druck, Temperatur, Wind und Wasserdampf. Der Abteilung II waren unterstellt: - Aeronautisches Observatorium in Lindenberg; - Aerologisches Observatorium in Friedrichshafen; - ab 1940: Wolkenforschungsstelle Prag (hervorgegangen aus der wolkenphysikalischen Abteilung des Aerologischen Observatoriums Friedrichshafen). Abteilung III: Sie war für die zentrale Steuerung der gesamten Entwicklung von meteorologischen Meßinstrumenten und neuen instrumentellen Forschungsmethoden, die Beschaffung des gesamten Instrumentenbedarfs des Wetterdienstes der Luftfahrt, die Prüfung und Eichung des gelieferten Geräts und sein Nachschub an die einzelnen Bedarfsstellen verantwortlich. Daneben oblag der Abteilung die Erprobung von Gerät und Methoden sowie die Ausbildung bzw. Umschulung des Personals auf diese Geräte und Methoden. Für die Entwicklung und Erprobung sowie Ausbildung und Umschulung waren ihr ein Radiosonde- Erprobungszug (mot.) und eine Würzburgstellung mit Ballontrupp unmittelbar zugeteilt. Für die Abnahme, Prüfung und Eichung von Gerät standen ihr neben einer eigenen Eichgruppe die Radiosondenprüfzentrale des Reichsamtes für Wetterdienst und die Aeroprüfstelle e.V. zur Verfügung. Als neue Außenstellen wurden die meteorologischen Landesinstitute in den besetzten Gebieten dem Reichsamt für Wetterdienst angegliedert, wie z. B. das Klimainstitut Minsk. Von den Außenstellen wurden bis 1945 aufgelöst: - die Meteorologischen Observatorien Aachen und Wahnsdorf, - das Aerologische Observatorium Friedrichshafen, - die Agrarmeteorologischen Forschungsstellen Geisenheim, Müncheberg und Trier, - die Bioklimatischen Forschungsstellen, - der Großteil der Kurortklimakreisstellen. Die Bergobservatorien wurden zu rein synoptischen Meldestellen reduziert und der Bodenorganisation des militärischen Wetterdienstes in den einzelnen Luftgauen unterstellt. Bestandsbeschreibung: Das vorhandene Archivgut stammt aus zwei Aktenrückführungen aus den USA. Die erste Abgabe erfolgte 1968 an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, von dort aus gelangte es anschließend an das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Aktenrückführung im Jahr 2004 wurde direkt an das Bundesarchiv-Militärarchiv abgegeben. Die bisher in den Amtsdrucksachen (Bestand: RLD 28) verwahrten Akten wurden in den Bestand übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur splitterhafte Unterlagen über den Dienstbetrieb im Reichsamt für Wetterdienst und den unterstellten Observatorien und Forschungsstellen. Hervorzuheben sind die erhalten gebliebenen Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb von Niederschlagsmeßstellen und Meteorologischen Stationen im Bereich des Luftgaukommandos III/IV sowie im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg. Daneben sind Studien und Ausarbeitungen zu klimatologischen und meteorologischen Themen vorhanden. Zitierweise: BArch, RL 40/...

          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Radowitz, J. M. v., d. J. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Das vorliegende Findbuch stellt eine nur leicht veränderte und gegebenenfalls korrigierte Abschrift der im Jahr 1957 durch Dr. Renate Endler angefertigten Verzeichnung (einschließlich Vorbemerkung) dar. Der Nachlass des Gesandten Joseph Maria von Radowitz gelangte durch zwei Akzessionen (acc. 112/1933 und 339/1936) an das Preußische Geheime Staatsarchiv. Er durfte laut Depositalvertrag nicht geordnet und verzeichnet werden. Deshalb lässt sich nicht genau feststellen, welche Verluste durch die kriegsbedingte Aus- und Umlagerungen eingetreten sind. Sicher lassen sich Lücken bei den Tagebüchern und bei den persönlichen Aufzeichnungen feststellen. Der Bestand, dessen Signaturen völlig neu gegeben wurden, ist wie folgt gegliedert: An den Anfang wurden die Tagebücher und die persönlichen Aufzeichnungen von Radowitz gestellt. Die Tagebücher setzen mit dem Jahr 1853 ein und sind mit Unterbrechungen bis zum Jahr 1909 vorhanden. Von den Memoiren sind zwei Exemplare vorhanden. Das eine ist das Konzept von der Hand Radowitz, das andere eine nochmals durchgesehene Reinschrift von fremder Hand. Als nächstes folgt die Korrespondenz, unterteilt in den Briefwechsel mit der Familie, den alphabethisch und den chronologisch geordneten Briefwechsel. Die in großer Anzahl vorhandenen Zeitungen und Zeitungsausschnitte wurden ebenfalls chronologisch geordnet. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Zeitungsstimmen zur Algeciras-Konferenz, die von Januar bis April 1906 tagte. Bei Recherchen ist eventuell auch der hier verwahrte Nachlass des Vaters Joseph Maria von Radowitz (der Ältere) heranzuziehen. Der Nachlass wurde von Hajo Holborn zur Herausgabe der "Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph Maria von Radowitz", 1925, benutzt. Im Zuge der jetzigen Datenbankeingabe durch Fr. Pistiolis wurden die Registereinträge für den chronologisch geordneten Briefwechsel (B III Nr. 1-10) und die Zeitungsbände (C Nr. 1 Bd. 1-3 und C Nr. 2 Bd. 1-3) als Enthält-Vermerke bei den entsprechenden Archivalieneinheiten übernommen. Der Karton 44 enthält ferner noch Ungeordnetes. Laufzeit: 1839 - 1912 und ohne Datum Umfang: 2,2 lfm Zu bestellen: VI. HA, Nl Joseph Maria von Radowitz (d. J.), Nr. .... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Joseph Maria von Radowitz (d. J.) (Dep.), Nr. .... Berlin, November 2013 (Archivoberinspektorin Sylvia Rose) Lebensdaten: Joseph Maria von Radowitz wurde am 19.5.1839 in Frankfurt/Main geboren, wo sein Vater als preußischer Militärbevollmächtigter beim Deutschen Bund tätig war. Seine Mutter, Maria von Radowitz, war eine geborene Gräfin von Voß. Radowitz besuchte die Gymnasien in Berlin und Erfurt, wo die Familie nach dem Ausscheiden des Vaters aus dem Dienst ihren endgültigen Wohnsitz nahm. Nach dem Studium an den Universitäten Berlin und Bonn und nach Ableistung seiner Militärzeit wurde Radowitz am 25.4.1860 Auskultator beim Kammergericht. Er fand zunächst eine Anstellung beim Stadtgericht in Berlin in der Abteilung für Untersuchungssachen und später beim Kreisgericht in Erfurt. Im Jahr 1861 trat Radowitz, unterstützt vom Minister des Äußeren, Freiherrn von Schleinitz, und anderen Freunden der Familie, in die diplomatische Laufbahn ein. Er wurde Attaché der preußischen Gesandtschaft in Konstantinopel. Im Jahre 1862, zurückgekehrt nach Berlin, legte Radowitz das Legationssekretär-Examen ab. Nachdem im Jahr 1859 eine unter Leitung des Grafen Eulenburg stehende Mission mit China, Japan und Siam Verträge abgeschlossen hatte, sollte nun, 1862, ein preußisches Generalkonsulat in China eingerichtet werden. Radowitz stellte den Antrag, als Legationssekretär bei diesem Konsulat angestellt zu werden und wurde, da die anderen Bewerber für den Posten eines Legationssekretärs die Sendung nach China ablehnten, aufgenommen. Er versah seinen Dienst in Schanghai bis zum November 1864. Im Mai 1865 erhielt Radowitz den Posten des 2. Legationssekretärs in Paris, den er, mit einer Unterbrechung durch die Teilnahme am Krieg 1866, bis zum Jahr 1867 einnahm. Die nächsten Stationen der Tätigkeit von Radowitz waren München und Bukarest, wo er als Generalkonsul wirkte. In München fand seine Trauung mit Nadine von Ozerow, der Tochter des russischen Gesandten in Bayern, statt (1868). Vom Jahr 1872 bis 1880 war Radowitz im Auswärtigen Amt beschäftigt, dazwischen lag die Ernennung zum Gesandten in Athen (25.6.1874), die Mission nach Petersburg (1875), der Berliner Kongress (1878) und die Mission nach Paris (1880). Nach dem Aufenthalt in Athen erhielt Radowitz im Jahr 1882 den Posten als Botschafter des Deutschen Reiches in Konstantinopel (bis 1892) und darauf den Posten in Madrid, wo er bis zum Jahr 1908, bis zu seinem Ausscheiden aus dem diplomatischen Dienst, blieb. Im Jahr 1906 nahm er zusammen mit dem Grafen von Tattenbach als deutscher Vertreter an der Algeciras-Konferenz teil, die von Januar bis April 1906 tagte. Joseph Maria von Radowitz verstarb am 16.1.1912 in Berlin. Literatur: " H. Holborn (Hrsg.), Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph Maria von Radowitz. 2 Bde, Stuttgart, Berlin und Leipzig 1925 " H. Philippi, Die Botschafter der europäischen Mächte am Berliner Hofe 1871-1914. In: Vorträge und Studien zur preußisch-deutschen Geschichte ... Hrsg. von O. Hauser. Köln und Wien 1983, S. 159-250 (Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte, Bd. 2) " D. M. Krethlow-Benziger, Glanz und Elend der Diplomatie. Kontinuität und Wandel im Alltag des deutschen Diplomaten auf seinen Auslandsposten im Spiegel der Memoiren 1871-1914. Bern, Berlin u. a. 2001, S. 554-555 (Europäische Hochschulschriften: Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Bd. 899) " J. C. Struckmann unter Mitarbeit von E. Henning, Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815-1870. Berlin 2003, S. 193 u. ö. " H. Spenkuch, Radowitz, Joseph Maria. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003 " R. F. Schmidt, Otto von Bismarck (1815-1898). Realpolitik und Revolution. Eine Biographie. Stuttgart 2004, S. 203, S. 205 Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1839 - 1912 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Präsident des Landesbezirks Baden (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 481 · Bestand · (-1944) 1945-1952 (-1954)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Die Präsidenten des Landesbezirks Baden: Mit Erlass der amerikanischen Militärregierung vom 13. Juli 1945 wurde der emeritierte Literaturwissenschaftler Prof. Dr. Karl Holl als Oberpräsident of the Landeskommissarbezirk Mannheim eingesetzt. Sein Wirken blieb in den ersten Wochen auf Mannheim und Umgebung beschränkt war. Karlsruhe stand zunächst unter französischer Besatzung. Durch die Neugliederung der französischen und amerikanischen Zone weiteten die Amerikaner den Kompetenzbereich Holls auf den badischen Teil des neu gebildeten Landes Württemberg-Baden aus. Am 3. September 1945 wurde Holl im Zuge einer amerikanischen Entnazifizierungsmaßnahme entlassen. Am 10. September setzte man Dr. Heinrich Köhler ein. Während die einzelnen Ministerien des Landes Württemberg-Baden in Stuttgart ohne Zwischeninstanz mit den württembergischen Behörden kommunizierten, war in der amerikanisch Zone des badischen Staatsgebietes die Landesbezirksverwaltung Baden zwischengeschaltet.Hiervon ausgenommen blieb die Organisation der Justizverwaltung. Die Landesverwaltung Baden bestand aus fünf Abteilungen: Präsident - Innere Verwaltung - Arbeit, Soziales und Wiederaufbau - Kultus und Unterricht - Finanzen. Die Unterlagen dieser Abteilungen gingen in den Akten des späteren Regierungspräsidiums Karlsruhe auf. Mit dem Tod Heinrich Köhlers am 6. Februar 1949 war die Zeit eines hauptamtlichen Landesbezirkspräsidenten in Baden vorbei. Man besetzte die Stelle des Landesbezirkspräsidenten nur noch kommissarisch. In dieser Funktion amtierte zunächst Gustav Zimmermann bis zu seinem Tod am 1. August 1949. Bis 11. Januar 1951 fungierte Dr. Edmund Kaufmann gleichfalls nur kurze Zeit als kommissarischer Landesbezirkspräsident. Ihm folgte bis zu seinem Tod am 27. November 1951 Ministerialdirektor Dr. Hans Unser nach. Letzter Präsident war Dr. Hermann Veit. Die Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 mit der Einrichtung der vier Regierungsbezirke vereinheitlichte die Verwaltungsgliederung im neuen Bundesland. Aufgaben und Kompetenzen des Präsidenten: Die einzelnen Abteilungen der Landesbezirksverwaltung waren für die Fachaufgaben zuständig. Der Präsident, der in den Kompetenzbereich der Abteilungen eingreifen konnte, behielt sich eine Mitwirkung in allen grundsätzlichen Fragen sowie bei der Beamtenernennung und ¿beförderung vor. Im März 1947 wurde der Geschäftsgang der Präsidialstelle neu geregelt. Präsident Köhler behielt sich zur Zeichnung im Entwurf und in der Ausfertigung vor alle Entscheidungen von grundsätzlicher und politischer Bedeutung, gewisse Entscheidungen in Personalsachen, alle Angelegenheiten, die sich der Präsident zur Zeichnung vorbehalten hat, alle Vorträge an das Staatsministerium und Schreiben an die Ministerien in Stuttgart. 1950 regelte der damalige Präsident Dr. Kaufmann seine Kompetenzen und Aufgaben innerhalb der badischen Landesbezirksverwaltung neu. Er legte Wert darauf, dass er in allen Verwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher, politischer und finanzieller Bedeutung eingeschaltet werde. Zudem blieben dem Präsidenten sämtliche Personalangelegenheiten von grundsätzlicher oder politischer Bedeutung vorbehalten. Die weiteren Kompetenzen des Präsidenten lauten Entschließungen, die für den Landesbezirk Baden von grundsätzlicher, politischer, organisatorischer und finanzieller Bedeutung sind oder die den Geschäftsbereich sämtlicher Landesbezirksdirektionen berühren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Entwurf des Haushaltsplans zur Kenntnis, Unterrichtung von Haushaltsüberschreitungen in bestimmter Höhe, Wahrnehmung von Repräsentationen, welche die Landesbezirksverwaltung in ihrer Gesamtheit angehen, Beglaubigungen von Unterstützungen von mehr als 200 DM, Herausgabe des Amtsblatts des Landesbezirks Baden. Aufbau und Organisation der Präsidialabteilung: 1947 war die Präsidialabteilung in zwei Referate unterteilt: Referat 1: Leitung des Dienstes, Präsidialsachen, Länderratsangelegenheiten, Staatsministerialsachen, Repräsentationsangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten, Personal der Präsidialstelle, Kraftfahrangelegenheiten, Pressesachen, Amtsblatt der Landesbezirksverwaltung, Korreferat zu wichtigeren Angelegenheiten und solchen von grundsätzlicher Bedeutung aus dem Referat 2. Referat 2: Beamten- und Besoldungsrecht sowie Tarifordnung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst (Allgemeines), Ernennung und Entlassung von Beamten sowie Einstellung von Angestellten, Dienstreise- und Umzugskostenrecht (Allgemeines), Staatshaushaltsachen, sachlicher und persönlicher Aufwand der Präsidialstelle, Mitbehandlung von Repräsentationsangelegenheiten, Dispositionsfonds, Beglaubigungen (Legalisierung von Urkunden), Sonderaufträge des Präsidenten, Stellvertretung für Referat 1. Ein leicht verändertes Bild bot der Geschäftsverteilungsplan vom 5. Mai 1950. Die Aufgaben der Präsidialstelle wurden nun auf drei Referate aufgeteilt. Referat 1 nannte sich "Präsident", das 2. "Rechtsreferat", das 3. "Personal- und Haushaltsreferat". Überlieferungsgeschichte: Singulär ist das Schriftgut der Präsidialstelle des Präsidenten des Landesbezirks Baden immer dann, wenn es im Rahmen des ausschließlichen Kompetenzbereichs der personell kleinen Präsidialstelle entstanden ist, also beispielsweise bei Repräsentationsangelegenheiten, Kontakten zur Presse, Bewilligung von Unterstützung, verschiedenen Ehrungen und zum Teil in Personalangelegenheiten. Typisch für einen Großteil der Akten sind die zahlreichen darin abgelegten Zeitungsausschnitte, die der Information des Präsidenten dienten. Dieser Bestand bildet eine einzigartige Quelle für die unmittelbare Nachkriegszeit. Er dokumentiert nicht nur wie in einem Brennglas den Aufbau der deutschen Verwaltung im nordbadischen Gebiet und die Anfänge der neuen staatlichen Gliederung im deutschen Südwesten, sondern spiegelt auch die Not und die vielfältigen Probleme, vor die sich Bevölkerung, Verwaltung und Politik angesichts der katastrophalen Folgen des Krieges und des Zusammenbruchs gestellt sahen, und die Art und Weise ihrer Bewältigung. Die Registratur des Präsidenten des Landesbezirks Baden legte das Schriftgut nach der Badischen Amtsregistraturordnung von H. Fackler (1905) ab. Die Hauptrubriken dieser Klassifizierung wurden bei der Neuordnung des Bestandes beibehalten. Weiterführende Literatur: Der Präsident des Landesbezirks Baden (1945-1952). Präsidialstelle. Inventar des Bestandes 481 im Generallandesarchiv Karlsruhe. Bearbeitet von Jürgen Treffeisen, Stuttgart 1997 (Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg. Serie E Generallandesarchiv Karlsruhe Heft 1). Konversion des Findmittels: Der Bestand 481 wurde in den Jahren 1991 bis 1993 durch Dr. Jürgen Treffeisen geordnet und verzeichnet. Er versah das Findbuch mit einer ausführlichen Darstellung der Behördengeschichte, die nach wie vor Gültigkeit besitzt und auf der die gekürzten Ausführungen im vorliegenden Findmittel beruhen, und einem genauen Bearbeiterbericht. Das Inventar erschien 1997 im Druck. Die Erschließungsdaten zum Bestand 481 wurden im Rahmen des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe, das in den Jahren 2006-2008 durch Herrn Guido Fögler durchgeführt wurde, in die Software ScopeArchiv überführt, um daraus ein Online-Findmittel herstellen zu können. Die Betreuung des Projektes lag bei Alexander Hoffmann, der - abgesehen von sehr geringen Restarbeiten durch den Unterzeichneten - auch die redaktionelle Endbearbeitung des konvertierten Findmittels übernahm. Weil Korrekturen vorgenommen und Nachträge eingefügt werden mussten, ersetzt das konvertierte Findmittel inhaltlich das alte Findbuch von 1993 und das gedruckte Inventar von 1997. Karlsruhe, im Januar 2011 Dr. Martin Stingl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 114 · Akt(e) · 1890-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Schreiben von Albert Ballin zum Kriegsverlauf, masch., 28.10.1915; an den Chef des Zivilkabinetts Valentini (Zeitungsausschnitt), 4.4.1917 - Schreiben von Ludwig Bamberger (handschr.) über mangelndes Echo, 28.12.1890; zur allgemeinen Lage, 2.3.1892; mit Einladung, 27.3.1893; mit Dank zu Gratulation und zur innenpolitischen und parteipolitischen Lage, 16.8.1893; zu Payer und Württemberg, 23.6.1894; Gratulationsschreiben, 13.6.1895; mit Dank für Sendung, 25.7.1895; mit Dank für Besprechung des 4. Bandes, 10.2.1896; mit Einladung zum nächsten Tag, 14.2.1896; o.D. - Schreiben von L. v. Bar (handschr.) zur Lage in freisinnigen Gruppen, 20.7.1893; zur politischen Lage und über die bevorstehende interparlamentarische Konferenz in Ungarn, 6.8.1896 - Schreiben (v.a. handschr.) von Theodor Barth über Verschiedenes, 11.8.1891; zu Begrifflichkeiten in der Presse, 27.4.1892; über Maximilian Harden, die Regietrungspolitik und das Wahlrecht, 9.9.1892; über Wahlaussichten, das Verhältnis zum Zentrum und die Konfusion im Ministerium, 17.9.1892; zur Militärvorlage, 4.11.1892; mit Glückwunsch zu den Stichwahlergebnissen, o.D.; zu den Plänen Caprivis, 6.11.1892; mit Einladung, 5.12.1892; über Artikel Haussmanns, 20.4.1894, 21. u. 22.5.1894; über Artikel Haussmanns zur Taktik, 25.5.1894; über Artikel zur politischen Lage in Nord- und Süddeutschland, 6.2.1895; über einen Artikel Haussmanns, 8.10.1895; mit der Bitte um Besprechung des 3. Bandes der Bambergerschen Gesammelten Schriften, 26.12.1895; an Friedrich Haußmann zu seinem Augenleiden und zur Rolle Hohenlohes bei der Krüger-Depesche, 3.2.1896; zur publizistischen Tätigkeit und zur Börsenunordnung, 6.1.1897 (masch.); mit der Bitte um einen Artikel über das Scheitern der württembergischen Verfassungsreform, 22.12.1898; zur Chinapolitik des Kaisers, 10.9.1900; zu Wahlen, Partei und Deutscher Bank, 11.12.1900 (masch.); mit Neujahrswünschen, 3.1.1901 (masch.); wegen eines Kranzes für Stauffenberg, 3.6.1901 (masch.); über den Tod Stauffenbergs und zur allgemeinen politischen Lage, 11.6.1901 (masch.); mit Dank für die Gratulation zur Ersatzwahl, 1.1.1902 (gedr.); zur parteipolitischen Lage, 20.7.1903; wegen Meinungsverschiedenheiten, 24.7.1903; zu den Wahlanfechtung im hinterpommerischen Kreis, 6.11.1903 (masch.); zum Simplizissimus-Prozess, 4.2.1904; mit der Bitte um einen Artikel zur württembergischen Verfassungsreform, 1.7.1905 (masch.); zur Marokko-Affäre, 6.7.1905 (masch.); zum Thomaschen Bauernroman und zur Lage in Berlin, 1.9.1905 (masch.); zu Haussmanns Kritik an seinem Aufsatz über Eugen Richter, 20.3.1906 (masch.); zur italienischen Politikund zur Gesundheit Bülows, 17.4.1906 (masch.); zur bevorstehenden interparlamentarischen Konferenz in London, 9.7.1906 (masch.); mit der Bitte um Auskunft in württbergischen Angelegenheiten, 20.9.1905; über einen geplanten Artikel zum Simplizissimus und zur englischen Politik, 9.3.1907 - Schreiben Haussmanns an Theodor Barth über seine grundsätzliche Einstellung mit einem Rückblick auf die letzten Jahre der Politik, Juli 1903 (masch.); zu Verschiedenem, 14.9.1892 (handschr.); mit Kritik an Barths Richter-Aufsatz, 18.3.1906 (handschr); Schreiben Haussmanns an Frh. v. Stauffenberg zum Tod des Vaters, o.D. (handschr.); Schreiben von Dr. Nathan über einen Artikel in der "Nation", 5.7.(?) 1897 (handschr.) - Postkarte von Bassermann mit Dank, 15.11.1910; Schreiben zur Wirksamkeit der U-Boote und zu den Alldeutschen, 23.9.1916 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Bassermann gegen die Alldeutschen und zur Unwirksankeit des U-Bootkriegs, 21.9.1916 (masch.); Entwurf Haussmanns diesem Schreiben - Schreiben von C. Baumbach zur Konferenz im Haag, 18.7.1894 (handschr.) - Schreiben von August Bebel zu einem Gerichtsurteil, 14.4.1905 (handschr.); mit Dank für Geburtstagsglückwunsch, 9.3.1910 (handschr.) - Schreiben von H. Buddeberg mit Dank für Glückwunsch und zur Krankheit seiner Frau, 31.12.1913 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Regierungspräsidenten Belser zu einer Frage des Urheberrechts, 21.2.1920 (masch.) - Telegramm von Felix v. Bethmann-Hollweg wegen des Tods seines Vaters, 3.1.1921; Beileidsschreiben und Beileidstelegramm an Felix v. Bethmann-Hollweg, 7.1.1921 (masch.); Schreiben von Felix v. Bethmann-Hollweg mit Dank für Kondolenz, 10.1.1921 (handschr.) - Einladung von Bethmann zu einem Besuch, 12.3.1910 (handschr.); Schreiben mit Dank für die Übersendung von Aufsätzen über Kiderlen, 8.2.1913 (handschr.); Beileidsschreiben Haussmanns an Bethmann zum Tod dessen Sohnes, 3.1.1915 (masch.) und Antwortschreiben Bethmanns (masch.) 6.1.1915; Schreiben von Bethmann zur allgemeinen Lage, 29.10.1915 (handschr.)Dankschreiben, 16.7.1917 (masch.); Schreiben zur Lage, 28.11.1917 (masch.); mit Dank für Ostasiatische Lieder, 5.12.1918 (handschr.); zu Verschiedenem und schriftstellerischer Arbeit, 22.12.1920 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Bethmann über die Westmächte und die Geschichte des Feldzugs, 19.11.1915 (masch.); zu Stegemann und Tirpitz, 1.4.1916 (handschr.); zur U-Bootfrage, 22.9.1916 (masch.); zu Bethmanns Ausschussrede, 11.11.1916 (handschr.); über die US-Politik, 10.2.1917 (masch.); zur Kriegslage, März 1917 (handschr.); zur Entwicklung in Russland, Zimmermanns Mexiko-Depesche und russische Politiker, April 1917 (handschr.); zur politischen Lage, 13.5.1917 (handschr.); Dankschreiben, 14.7.1917 (handschr.); zur allgemeinen politischen Lage, 21.11.1917 (masch.); Einladungsschreiben, 9.6.1918 (handschr.); unvollständiges Konzept eines Briefs über pazifistische Strömungen, Herbst 1918 (handschr.); zur OHL und Ludendorff, 2.12.1920 (handschr.) - Aufzeichnung Haussmanns über die Stimmung Bethmann-Hollwegs in einer Unterhaltung, 24.2.1918 (handschr.) - Schreiben von Robert Bosch mit Dank für einen Artikel, 2.10.1911 (handschr.); wegen einer Verabredung, 3.11.1911 (masch.); über eine Thoma-Einladung und Chinesenlieder, 29.7.1912 (masch.); Dankesschreiben, 9.8.1912 (handschr.); über einen Thoma-Besuch, den Presseangriff auf Bosch und bayerische Arbeitsleistungen, 21.8.1912 (handschr.); mit Dank für Schreiben und Artikel, 21.7.1913 (masch.); mit der Ablehnung eines leitenden Posten beim Wiederaufbau in Nordfrankreich, 16.10.1919 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Robert Bosch zu Wilsonbotschaft, 12.1.1918 (masch.) - Abschrift eines Schreibens von Robert Bosch an den Demokratischen Volksbund Berlin zur Sozialisierung der Gesellschaft, 21.11.1918 (masch.); "Lieber Geld verlieren als Vertrauen" von Robert Bosch in Der Bosch-Zünder, 5.4.1919 - Visitenkarte des Fürsten von Bülow mit Dank für einen Aufsatz, 4.10.1909 (handschr.) - Schreiben (handschr.) von H. Buddeberg mit Dank für die Kondolenz zum Tod seines Sohnes, 27.10.1897; Neujahrsglückwunsch 31.12.1898; über dessen 80. Geburtstag und dessen Sohn Alfred, 21.12.1916; zu einer Reklamation seines Sohnes, 25.1.1917 - Schreiben Haussmanns an H. Buddeberg zur Reklamation dessen Sohnes, masch., 29.1.1917 - Schreiben von Alfred Buddeberg über den bevorstehenden Geburtstag, 10.12.1916 - Schreiben Haussmanns an Cronstaedt zur Frankfurter Zeitung, zum Vossischen und Berliner Tageblatt, 12.2.1917 (masch.) - Schreiben von Eduard David zur Parlamentarisierung, 30.7.1917 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Hans Delbrück wegen einer Depesche aus dem Haag, masch., 28.7.1917 - Postkarten von Prälat Demmler, o.D. (handschr.); zwei Schreiben 25.2. & 7.10. (handschr.) - Schreiben von Bernhard Dernburg zum Reichstagswahlrecht, 27.6.1917 (handschr.); zur Umsetzung des Parlamentarismus, 6.8.1917 (masch.); über die Mandatsniederlegung Payers, 13.11.1917 (masch.); über Besprechungen mit den Bolschewiki und einen Separatfrieden, 23.11.1917 (handschr.); mit Kritik an dem Eisenbahnvertrags-Entwurf und Erzberger, 5.4.1920 (handschr.) - Schreiben (handschr.) von Dohrn über Reichstags-Verhandlungen und Welfenfond, 28.3.1891; über den bevorstehenden interparlamentarischen Kongress in Rom, 2.9.1891; zum Kongress in Rom, 25.9.1891; über den Wahlkampf in Stuttgart und eine Fahrt nach Genua, 29.8.1912 - Schreiben von Heinrich Dove über eine geplante Frontreise, Reichskanzler Michaelis und die Beseitigung der Expansionsgefahr im Osten gegen Deutschland, 5.9.1917 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Heinrich Dove über die Kandidatur im Berliner Wahlkreis, 5.8.1918 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Friedrich Ebert über Interpellationen an den Reichstag und Tendenzen des Vorwärts, 29.9.1919 (handschr.) - Dankschreiben von Friedrich Ebert, 14.10.1920 (masch.) - Schreiben von Gottlob Egelhaaf zur Politik Bülows, handschr., 18.2.1914 - Schreiben von Graf Phliipp von Eulenburg und Hertefeld zu seiner körperlichen Verfassung, 1.9.1909; über die allgemeinen Lage und seine persönlichen Verhältnisse, 20.8.1916; mit der Bitte um Beistand in seinem Prozess, 20.8.1916 (Fotokopien der Schreiben , Originale im Bundesarchiv Koblenz) - Schreiben Haussmanns an Fehrenbach mit einer Würdigung Fehrenbachs und zur Friedenspolitik, 12.1.1922 (masch.) - Schreiben von Fischbeck über bevorstehende personalpolitische Veränderungen, 30.7.1917; über die politische Lage in Berlin, 6.1.1918 (handschr.); über einen Parteizusammenschluss, 1.12.1918 (handschr.) - Telegramm Haussmanns an Fischbeck zur Selbstbestimmung der russischen Grenzvölker, 13.12.1917; Schreiben über die Kandidatur in Berliner Wahlkreis, 5.8.1918 (masch.) - Schreiben von Friedrich Wilhelm Foerster zu Zensurfragen, 14.4.1917 (handschr.); dasselbe, 26.4.1917 (masch.) - Schreiben von Carl Funck über ein Goethe-Zitat, 4.2.1892 (handschr.); über eine Parteineugründung in Frankfurt, 5.4.1910 (masch.) - Schreiben (handschr.) von Anna Funck über Payer-Briefe und anderes bezüglich der Biographie ihres Mannes, 24.2.1920; dasselbe, 5.5.1920 - Schreiben von Josef Ganter mit einem Gedicht, 9.8.1891 (handschr.) - Schreiben von R. Gaupp (masch.) zu einem Aufsatz Haussmanns über Universitäten, 3.10.1909; zu Kämpfen in Oberschlesien und zum demokratischen Ideal, 27.5.1921; über die Lage, 3.6.1921 - Schreiben von Reichswehrminister Otto Gessler über das Kabinett, 2.1.1922 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Paul Goldmann mit der Bitte um Änderung eines Artikel, 18.5.1916 (masch.) - Schreiben von Paul Goldmann mit der Bitte um eine kleine Änderung in einem Artikel, 22.5.1916 (masch.) - Schreiben (v.a. handschr.) von Gothein über Frage der belgischen Neutralität, 25.10.1914 (masch.); über Frieden mit Frankreich, 25.11.1914; Denkschrift Gotheins zu Kriegszielfragen, 15.6.1915 (gedr.); Schreiben über innen- und außenpolitische Fragen, 22.6.1915; zur belgischen Frage, 30.6.1915; gegen die Zensur und die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, 30.12.1915; Denkschrift "Quo usque tandem Europa" von Georg Gothein M.d.R., Nov. 1915 (masch.); zu den Kriegszielen im Osten, 20.7.1916; über Wilson, den U-Bootkrieg und die Haltung Amerikas, 1.2.1917; zur Mitgliedschaft Haussmanns im Verfassungsausschuß, 11.4.1917; zur Abwehr des Antisemitismus, 6.2.1918; über die Erklärungen Hertlings zur belgischen Frage, 13.7.1918; zur militärischen und politischen Lage, 31.7.1918; mit einem streng vertraulichen Promemoria zum Mobilmachungsplan, 7.8.1918; über den Parteiverständigungsausschuss und Zensurmaßnahmen gegen die Friedensgesellschaft, 7.9.1918; über die Parteineugründung, 13.11.1918; über die Parteineubildung und den Präliminarfrieden, 25.11.1918; Denkschrift zu den deutschen Reparationen, o.D. (masch.); Schreiben zu den Nachrichten von der Ermordung Erzbergers, 27.8.1921; über die Reparationsverhandlungen, 18.12.1921; mit Gratulation zum 65. Geburtstag und über den Eisenbahnerstreik, 5.2.1922 - Schreiben (masch.) Haussmanns an Gothein gegen Annexionen, 24.6.1915; zur Zigarettensteuer und zu den Nationalliberalen, 20.3.1916; über Kühlmann und Ludendorff, 12.7.1918; Telegramm über den geschlossenen Beitritt der württembergischen Volkspartei zur deutschen demokratischer Partei, (25.11.)1918; Schreiben zu Gotheins Rolle in der Politik, 3.12.1918; zum Bergbaugesetz, 14.10.1920; - Schreiben (handschr.) von Adolf Gröber mit (nicht erhaltenen) Unterlagen, 14.7.1900; mit Dank für Glückwunschund zur Zabern-Affäre, 16.2.1914 - Schreiben Haussmanns an Gröber mit Geburtstagsglückwünschen und und zur Zabern-Affäre, 10.2.1914 (handschr.); zur Neuwahl des Reichtagspräsidenten, 27.5.1918 (masch.) - Schreiben von Stephan Grossmann über den Geheimbericht Nr. 7 mit der Bitte um Mitarbeit im "Tagebuch", 13.9.1921 (masch.) - Schreiben von Grünewald mit einem Rückblick auf die eigene kurze parlamentarische Tätigkeit, 13.5.1920 (handschr.) - Schreiben von Gumpert mit der Ablehnung einer Kandidatur, 14.10.1892 (handschr.) - Schreiben von Dr. Gutfleisch mit einer Auskunft über Fedor Gnauth, 23.10.1892 (handschr.)

          Haußmann, Conrad
          Persönlicher Stab Reichsführer SS (Bestand)
          BArch, NS 19 · Bestand · (1806-1807) 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 9. November 1936 Umwandlung der Chefadjutantur des Reichsführers SS in die Organisationseinheit "Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab"; Funktion des Persönli‧chen Stabs Reichsführer SS - eines der Hauptämter der Reichsführung SS - als sachbear‧beitende Dienststelle des Reichsführers SS für Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit von Fachressorts der SS fielen; Ämtergliederung des Persönlichen Stabs Reichsführer SS in den Jahren 1942-1944: Amt Wewelsburg, Amt Ahnenerbe, Amt Lebensborn, Amt/Abteilung Presse, Amt München (künstlerische und architektonische Aufgaben in Verbindung mit dem SS-Wirt‧schafts-Verwaltungshauptamt), Amt Rohstoffe/Rohstoffamt, Amt für Volkstumsfragen, Zen‧tralinstitut für optimale Menschenerfassung (statistische und praktische Auswertung der "Menschenerfassung" bei SS und Polizei), Amt Stabsführung (interne Angelegenheiten des Stabs und der Ämter) Langtext: Als Heinrich Himmler im Alter von 28 Jahren durch Verfügung Hitlers vom 20. Januar 1929 zum Reichsführer-SS ernannt wurde, zählten zur SS, damals noch eine Sonderformation der SA, lediglich rund 280 Mann. Oberstes Führungsorgan der im Frühjahr 1925 zum persönlichen Schutz Hitlers und zum Versammlungsschutz aufgestellten "Schutzstaffeln der NSDAP", deren Kürzel "SS" wohl zur bekanntesten die Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und Europa symbolisierenden Chiffre werden sollte, war die "Oberleitung der Schutzstaffeln der NSDAP", die organisatorisch als Teil der Obersten SA-Führung in München fungierte. Auf dem Höhepunkt des zweiten Weltkriegs, zum 30. Juni 1944, umfaßte die SS dann knapp 800000 Mitglieder, davon allerdings allein beinah 600000 in der Waffen-SS [1]. Der bürokratische Apparat der SS war in diesen 15 Jahren durch Errichtung immer neuer Ämter, Hauptämter und sonstiger zentraler Einrichtungen auf der obersten Führungsebene und durch Bildung zahlreicher nachgeordneter Dienststellen und Institutionen ins Riesenhafte angewachsen. Gleichzeitig hatte sich - auch als Folge von Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunion andererseits - das Organisationsgeflecht in der Spitze der zu einem, wenn nicht dem entscheidenden Herrschaftsinstrument gewordenen SS [2] als nahezu unüberschaubar herausgestellt. Die formale Loslösung der SS von der SA geschah in zwei Schritten. Der Mitteilung Himmlers an die SS vom 1. Dezember 1930, wonach "die restlose Trennung von SA und SS vollzogen" sei [3], war eine Anordnung Hitlers als des Obersten SA-Führers vom 14. Januar 1931 gefolgt, daß der Reichsführer-SS als Führer der Gesamt-SS dem Chef des Stabes, die SS als selbständiger Verband mit eigenem Dienstwege dem Reichsführer-SS unterstellt sei [4]. Mit der durch Hitlers am 20. Juli 1934 verfügten "Erhebung" der SS "zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP" fand dann die Bindung der SS an die SA ihren endgültigen Abschluß. Begründet wurde dies mit den großen Verdiensten, "besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934" [5], also des sogenannten "Röhm-Putsches". Gleichzeitig wurde der Reichsführer-SS, wie der Stabschef der SA, Hitler direkt unterstellt. 1929 hatte die Reichsführung-SS, die zunächst noch einen "Geschäftsführer der Oberleitung" kannte, im Rahmen der damals ebenso gering entwickelten Obersten SA-Führung einen sehr bescheidenen Zuschnitt. Der von Himmler betriebene institutionelle Ausbau der SS-Führungsspitze verlief deutlich parallel zur Entwicklung der Obersten SA-Führung, nachdem Ernst Röhm diese als Stabschef im Januar 1931 übernommen hatte. Wie bei dieser entstanden bis Mai 1931 in der Reichsführung-SS mehrere Abteilungen und Referate in folgender Gliederung [6]: Ia Gliederung, Ausbildung, Sicherheitsdienst Ib Motorisierung, Transportwesen Ic Nachrichtenwesen, Presse Id Bekleidung, Verpflegung, Unterkunft Iia Personalabteilung, Stellenbesetzung Iib Stärkennachweise III Ehrenangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten Iva Geldverwaltung Ivb Ärztliche Versorgung der SS (Reichsarzt-SS) V Propaganda Aus diesen Organisationseinheiten entwickelte sich im Jahre 1932 das SS-Amt. Das Referat Ic wurde zum SD-Amt, ein Rasseamt, später Rasse- und Siedlungsamt, Anfang 1932 neu geschaffen. Das SD-Amt, später SD-Hauptamt, nahm mit der Ernennung Himmlers zum Inspekteur der Preußischen Polizei am 20. April 1934 und der Funktion Reinhard Heydrichs als Leiter sowohl des Geheimen Staatspolizeiamtes als auch des SD-Hauptamtes eine von der engeren Reichsführung-SS getrennte Entwicklung, die 1939 im Zusammenschluß von SD-Hauptamt und Hauptamt Sicherheitspolizei zum Reichssicherheitshauptamt mündete [7]. Zwar zählte das Reichssicherheitshauptamt ebenso wie das Hauptamt Ordnungspolizei, der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und die Volksdeutsche Mittelstelle nach dem Verständnis von SS und NSDAP zur Organisation der SS-Führung; diese Behörden nahmen jedoch jenseits der gemeinsamen Führung durch Himmler als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bzw. als Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums und der Verknüpfung von staatlichen und parteiamtlich geprägten Aufgaben im wesentlichen staatliche Funktionen wahr [8]. Das SS-Amt von 1932, das ab 1935 als SS-Hauptamt firmierte [9], wurde unter Veränderung seiner Aufgaben bis in die Kriegsjahre hinein zur Keimzelle neuer Hauptämter. Sie entstanden beim immer stärkeren Ausbau der Reichsführung-SS durch zunehmende Führungs- und Verwaltungsaufgaben: Aufbau der bewaffneten Verbände, Aufbau und Führung der Waffen-SS im Kriege, Verwaltung der Konzentrationslager (KL) und der Wirtschaftsunternehmungen der SS, Aktivitäten im weltanschaulich-politischen Bereich. Der Befehl des Reichsführers-SS vom 14. Januar 1935 über die Neugliederung in der Reichsführung-SS mit Wirkung vom 20. Januar 1935 nannte neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und Siedlungshauptamt auch den "Stab Reichsführer-SS". Dieser gliederte sich in Chefadjutantur, Personalkanzlei, SS-Gericht, Revisionsabteilung und Stabskasse [10]. Aus der Chefadjutantur sollte dann später das Hauptamt Persönlicher Stab Reichsführer-SS entstehen. Der Stab Reichsführer-SS und das SS-Hauptamt waren dadurch personell eng miteinander verknüpft, daß die Chefs einzelner Ämter des Hauptamtes zugleich Funktionen im Stab wahrnahmen. So korrespondierten im SS-Hauptamt: Stab Reichsführer-SS: Personalamt (II) Personalkanzlei (II) Gerichtsamt (III) SS-Gericht (III) Verwaltungsamt (IV) Verwaltungschef-SS und Reichskassenverwalter (IV) Sanitätsamt (V) Reichsarzt-SS (V) Dazu kamen im SS-Hauptamt noch das Führungsamt (I) und das Ergänzungsamt (VI) sowie - dem Chef des SS-Hauptamts unmittelbar unterstellt - der Inspekteur der KL und der SS-Wachverbände, ab 1936 der SS-Totenkopfverbände, und, ab Herbst 1935, der Inspekteur der Verfügungstruppe. Nacheinander entstanden in der Folge aus den entsprechenden Organisationseinheiten im SS-Hauptamt bzw. im Stab Reichsführer-SS 1939: - das SS-Personalhauptamt für die Personalangelegenheiten der SS-Führer [11], - das Hauptamt SS-Gericht [12], - das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft [13], das ab 1942 mit dem Hauptamt Haushalt und Bauten des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei und dem SS-Verwaltungsamt zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vereinigt wurde [14], 1940: - das SS-Führungshauptamt "zur militärischen Führung der Waffen-SS und vor- und nachmilitärischen Ausbildung der Allgemeinen SS" [15], - die "Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer", die Nationalpolitische Erziehungsanstalten und Heimschulen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung beaufsichtigte, gleichsam die Vorstufe eines geplanten Hauptamtes Nationalpolitische Erziehung [16]. Dem SS-Hauptamt unter seinem Leiter SS-Gruppenführer Gottlob Berger verbliebenen im wesentlichen das Erfassungs- und Ergänzungswesen sowie Angelegenheiten der Schulung, insbesondere der in den "germanischen Ländern" rekrutierten SS-Angehörigen. Neben diesen Hauptämtern und Ämtern hatte sich Himmler schon früh eine eigene Geschäftsstelle zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibender Aufgaben in seiner Adjutantur geschaffen. In sie war am 15. Juni 1933 der mit Himmler gleichaltrige SS-Hauptsturmführer Karl Wolff [17] als hauptamtlicher Adjutant eingetreten. Wolff wurde sehr bald der engste Vertraute Himmlers, begleitete ihn auf Reisen und nahm an seinen Führungsaufgaben teil. Im Jahre 1935 wurde er Chefadjutant. Der Aufwertung der Chefadjutantur als einer ihrer ursprünglichen Aufgabe entwachsenen Institution trug Himmler Rechnung, als er sie mit Befehl vom 9. November 1936 zum Persönlichen Stab umwandelte [18]: "1.) Mit Wirkung vom 9. November 1936 erhält die bisherige Chef-Adjutantur des Reichsführers-SS in Anbetracht ihrer Größe und ihres im Laufe der Jahre stark erweiterten Dienstbereichs die Bezeichnung ’Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab’. 2.) Zum Chef des Persönlichen Stabes ernenne ich den SS-Brigadeführer Wolff. 3.) Die neu zu errichtende Adjutantur des Reichsführers-SS bildet eine Abteilung des Persönlichen Stabes." Die gleichzeitige Erhebung des Persönlichen Stabes zu einem Hauptamt war nicht nur nicht ausgesprochen, sondern vermutlich auch nicht intendiert. Die zunehmenden Aufgaben des Persönlichen Stabes einerseits und die Rücksichtnahme auf die Stellung Wolffs gegenüber den 1939 neu etablierten Hauptamtschefs mögen Himmler bewogen haben, einen anderen Befehl vom 9. November 1936 später, im Jahre 1939, nachträglich dahin zu interpretieren, daß er den Persönlichen Stab bereits damals zu einem Hauptamt erhoben habe. In diesem Befehl vom 9. November 1936 [19] über die "Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt-SS" hatte er die "Gliederung der Dienststelle Der Reichsführer-SS" folgendermaßen bekanntgegeben: SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Reichsführer-SS Persönlicher Stab; außerdem hatte der Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, den Rang eines Hauptamtschefs. Im Befehl vom 1. Juni 1939, mit dem er das SS-Personalhauptamt und das Hauptamt SS-Gericht bildete, griff er diesen Befehl wieder auf und formulierte, daß er als Hauptämter eben diese "festgesetzt hatte". Noch im Befehl vom 20. April 1939 zur Gründung des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft hatte er jedoch erklärt, daß dieses "ein Hauptamt wie die übrigen Hauptämter der Reichsführung-SS (SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Hauptamt Ordnungspolizei und Hauptamt Sicherheitspolizei)" sei. Noch hier also war von einem Hauptamt Persönlicher Stab nicht die Rede. Wolff wurde erst am 8. Juni 1939 rückwirkend zum Hauptamtschef ernannt [20]. Funktion und Aufgabe des Persönlichen Stabes sind in einer Weisung vom 3. April 1937 zur Befehlsführung und Sachbearbeitung im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS [21] folgendermaßen beschrieben: "Der Persönliche Stab des Reichsführers-SS ist sachbearbeitende Dienststelle des Reichsführers-SS für diejenigen Angelegenheiten, die nicht in die Tätigkeitsbereiche der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen gehören. Der Chef des Persönlichen Stabes hat alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen fallen, zuständigkeitshalber endgültig an diese abzugeben. Der Chef des Persönlichen Stabes führt gleichzeitig die Aufsicht über a) die Adjutantur des Reichsführers-SS, b) die Eingangstelle des Reichsführers-SS, c) die Kanzlei des Reichsführers-SS". Zwei Merkmale des Persönlichen Stabes sind damit aufgezeigt: Er sollte keine Aufgaben in Konkurrenz zu den Fachressorts der SS ausüben, sollte hingegen Himmlers sachbearbeitende Dienststelle für Aufgaben außerhalb dieser Ressorts sein, d.h. wenigstens z.T. die Fachaufsicht über Himmler unmittelbar unterstehende Institutionen ausüben. Die Funktion des Persönlichen Stabes als einer "zentralen Befehlsstelle der Reichsführung-SS" [22], die die Qualität seiner Aktenüberlieferung und damit des hier zu beschreibenden Archivalienbestandes bewirkt hat, ist hier nicht angesprochen. Beim Persönlichen Stab ressortierten darüber hinaus eine Anzahl von Chefstellen, deren Inhaber in Personalunion als Chefs der entsprechenden Ämter im SS-Hauptamt oder im SS-Führungshauptamt fungierten, die sich ihrerseits aber nicht zu eigenen SS-Hauptämtern entwickelten: Der Chef Reichsverteidigung war zugleich Chef des Amtes für Sicherungsaufgaben im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt. Der Inspekteur für Leibesübungen war Chef des Amtes für Leibesübungen im SS-Hauptamt. Der Inspekteur für Nachrichtenverbindungen, zugleich Chef des Amtes Nachrichtenverbindungen im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt, wurde in Chef des Fernmeldewesens umgenannt und firmierte gegen Kriegsende als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Chef des Fernmeldewesens. Ab 1942 hatte er z.B. aufgrund eines persönlichen Befehls Himmlers ein weibliches Nachrichtenkorps der SS aufzustellen und auszubilden [23]. Auch der Leiter des 1938 errichteten, 1944 aufgelösten und zunächst Himmler persönlich unterstellten SS-Fürsorge- und Versorgungsamtes versah eine Chefstelle im Persönlichen Stab. Zu den Einrichtungen, die Himmler durch den Persönlichen Stab unmittelbar lenkte, gehörten die Mitte der 30er Jahre geschaffenen wirtschaftlichen Unternehmungen der SS [24] (Nordland-Verlag GmbH, Porzellanmanufaktur Allach, Photogesellschaft F.F. Bauer GmbH, Anton Loibl GmbH, Gemeinnützige Wohnungs- und Heimstätten-GmbH und die Spargemeinschaft-SS, später SS-Spargemeinschaft e.V.), die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die Externsteine-Stiftung und die König-Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung. Alle diese Einrichtungen dienten in einer Wechselbeziehung zugleich finanziellen wie kulturellen, weltanschaulichen oder auch sozialen Zwecken. So kamen beispielsweise die Lizenzgebühren aus der Verwertung des Patents eines Pedalrückstrahlers für Fahrräder - der Erfinder Loibl war ein Kraftfahrer Hitlers - durch die Anton Loibl GmbH dem "Ahnenerbe" e.V. und dem Verein "Lebensborn" zugute. Die Porzellanmanufaktur Allach stellte außer Gebrauchsgeschirr Geschenkartikel her, die nicht in den Handel kamen, sondern allein von Himmler über den Persönlichen Stab bzw. die SS-Adjutantur zu bestimmten Anlässen an SS-Angehörige und deren Familien sowie an andere Empfängerkreise verteilt wurden [25]. Zu den Artikeln, die für die "Geschenkkammer" Himmlers produziert wurden, zählten Lebensleuchter und Kinderfriesteller, Julleuchter und Julteller, Plastiken wie SS-Fahnenträger, SS-Reiter, Landsknecht mit Lanze, Garde du Corps, Gaukler, Dackel, Berghirsch, Trachtengruppen u.a.m. Im Persönlichen Stab waren diese Wirtschaftsbetriebe einem "Kulturreferat" zugeordnet, ausgenommen die Spargemeinschaft-SS, für die die "Abteilung Wirtschaftliche Hilfe" zuständig war. Das Kulturreferat alten Zuschnitts wurde hinfällig, als 1938 alle Wirtschaftsunternehmungen dem SS-Verwaltungsamt im SS-Hauptamt wirtschaftlich und organisatorisch unterstellt wurden. Eine Ausnahme bildete die Porzellanmanufaktur Allach, die im Persönlichen Stab als "Amt München" institutionalisiert wurde. Zu den 1938 wirtschaftlich dem SS-Verwaltungsamt unterstellten Einrichtungen zählten auch die Externsteine-Stiftung mit dem Zweck der Erhaltung der vermeintlichen germanischen Kultstätte in der Nähe von Detmold [26], die König Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung, der die Pflege und Erhaltung des Quedlinburger Domes oblag, und die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die eine Reihe von Objekten betreute, zu deren bekanntesten die Wewelsburg bei Paderborn, der Sachsenhain bei Verden/Aller und die Ausgrabungsstätte Haithabu bei Schleswig gehörten. Damit verlor auch die "Abteilung für kulturelle Forschung", die im Persönlichen Stab - zusammen mit einer Abteilung "Ausgrabungen" - bis dahin für diese Institutionen und andere Ambitionen Himmlers in kulturell-historisch orientierten Bereichen war, ihre ideelle Zuständigkeit und schließlich auch ihre organisatorische Basis. Nutznießer war die 1935 gegründete "Lehr- und Forschungsgemeinschaft Das Ahnenerbe", die seit Ende des Jahres 1936 dem Persönlichen Stab angegliedert war und ab 1. April 1942 in der Organisationsform eines Amtes zum Persönlichen Stab gehörte [27]. Wirtschaftlich unterstand das "Ahnenerbe" allerdings seit 1938 ebenfalls dem SS-Verwaltungsamt. Das "Ahnenerbe" - mit Himmler als Präsident an der Spitze - hatte satzungsgemäß die Aufgabe, "Raum, Geist, Tat und Erbe des nordrassischen Indogermanentums zu erforschen, die Forschungsergebnisse lebendig zu gestalten und dem Volke zu vermitteln". Zielvorstellungen, das "Ahnenerbe" zum "Sammelbecken für alle kulturellen Bestrebungen des Reichsführers-SS" zu machen, wurden durch Himmlers Führungsstil indessen dadurch in Frage gestellt, "daß er nicht unbedingt alles im ’Ahnenerbe’ vereinigen wolle, um nicht zu viel wichtige und wesentliche Dinge an einer Stelle zu konzentrieren" [28]. Über die frühe Konzeption hinaus versuchte sich das "Ahnenerbe" im Laufe seiner komplizierten, die geistige Verirrtheit und Verworrenheit von Himmlers Ideologie und Wissenschaftsvorstellungen prägnant dokumentierende Geschichte als ebenso skurrile wie den NS-Herrschaftsvorstellungen ganz konkret dienstbare Forschungsstätte für verschiedenste Bereiche der "Kultur-" und Naturwissenschaften. Während des Krieges dehnte es seine Tätigkeit weiter aus, z.B. in Form des sogenannten "Germanischen Wissenschaftseinsatzes" in den besetzten "germanischen" Ländern. Für seine publizistische Tätigkeit verfügte es über einen Ahnenerbe-Stiftungs-Verlag. In unmittelbare Verstrickung mit den menschenverachtenden und verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes geriet das "Ahnenerbe" schließlich durch das ihm angegliederten "Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung", dessen Errichtung Himmler persönlich befohlen hatte. Unter dem Deckmantel angeblich kriegswichtiger Forschungen wurden an Konzentrationslager-Häftlingen grausame Versuche vorgenommen, die mit den Namen beteiligter Ärzte wie z.B. Dr. Siegmund Rascher verknüpft sind. Pervertierte "Forschung" betrieb Prof. Dr. August Hirt an der Reichsuniversität Straßburg mit seinen anthropologischen Untersuchungen an Schädeln und Skeletten zuvor in Auschwitz getöteter "jüdisch-bolschewistischer Kommissare" [29]. Ein "Kulturobjekt", das außerhalb der Zuständigkeit des "Ahnenerbe" blieb, war die in Ostwestfalen gelegene Wewelsburg, mit der Himmler dem Ordensgedanken der SS eine bleibende Kultstätte zu schaffen gedachte [30]. Um ihren Ausbau blieb Himmler, bis hin zur Bepflanzung des Burghangs mit Walnußbäumen, persönlich besorgt. Organisatorisch wurde auch sie in einem Amt beim Persönlichen Stab verankert. Ein weiteres Amt im Persönlichen Stab, das einen Verein repräsentierte, war das Amt Lebensborn. Der Verein "Lebensborn" war 1936 gegründet worden und hatte - entgegen nach Kriegsende publizierten, auf eine besondere Neugierde der damaligen Leserschaft abhebenden Unsinnigkeiten über "SS-Zuchtanstalten" - satzungsgemäß den Zweck, ganz im Sinne der NS-Rassenideologie und -Bevölkerungspolitik "rassisch und erbbiologisch wertvolle" kinderreiche Familien zu unterstützen und ledigen Müttern behilflich zu sein [31]. Zu deren Unterbringung wurden besondere Heime eingerichtet. In eine direkt schuldhafte Rolle geriet der "Lebensborn" während des Krieges als betreuende Organisation für "rassisch wertvolle" Kinder, deren Eltern verfolgt, in Konzentrationslager verbracht oder getötet worden waren; zu ihnen zählten beispielsweise die Kinder der Einwohner von Lidice und Lezáky, die im Zuge der Vergeltungsmaßnahmen für das Attentat auf Reinhard Heydrich erschossen oder in Konzentrationslager eingewiesen worden waren, und Kinder, deren Eltern als Angehörige der tschechischen Widerstandsbewegung hingerichtet worden waren [32]. Die Pressebeobachtung war ein frühes Anliegen Himmlers. Das spätere Amt Presse im Persönlichen Stab hatte die Aufgabe, Himmler über Pressenachrichten auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus oblagen ihm die Zusammenarbeit mit Presselenkungsstellen von Partei und Staat, gewisse Zensuraufgaben sowie der Aufbau von Wort- und Bilddokumentationen. Das Amt bereitete u.a. auch ein "Organisationsbuch der SS" vor, da nach dem Urteil seines Leiters "nur sehr wenige SS-Führer einen vollständigen Überblick über die Organisation des Arbeitsbereichs des Reichsführers-SS im einzelnen haben [33]. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die Himmler im Rahmen des 2. Vierjahresplans zugekommen waren, wurde ein "Amt Vierjahresplan" im Persönlichen Stab geschaffen. Es hatte mitzuarbeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, bei der Bewirtschaftung von Bau- und Rohstoffen, bei energiewirtschaftlichen Problemen und bei einschlägigen Forschungsarbeiten. Im Jahre 1942 wurde es "stillschweigend" aufgelöst und in das "Rohstoffamt" eingebracht [34], das aus dem Stabsamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums hervorgegangen war [35]. Eine sehr frühe Dienststelle, die Himmler bleibend mit dem Persönlichen Stab organisatorisch verknüpfte, war das von Dr. Ernst Robert Grawitz bis Kriegsende geleitete Amt "Reichsarzt SS und Polizei". Grawitz ist weniger bekannt geworden als Dr. Karl Gebhardt, der Chefarzt des SS-Lazaretts Hohenlychen, in dessen Behandlung Himmler sich sehr häufig begeben hat und der als "Oberster Kliniker beim Stab Reichsarzt SS und Polizei" firmierte [36]. Endlich sind die "SS-Mannschaftshäuser" zu nennen; sie dienten seit Mitte der 30er Jahre der Zusammenfassung der SS-Angehörigen an den Hochschulen "zur Heranbildung des von der SS benötigten wissenschaftlichen Nachwuchses", wie Himmler 1939 formulierte [37], als er diese Einrichtung dem Rasse- und Siedlungshauptamt entzog und zu einer "Dienststelle der SS im Persönlichen Stab" machte. Stellenplänen und Aufgabenbeschreibungen zufolge [38] hatte der Persönliche Stab Reichsführer-SS in den Jahren 1942/44 folgende Gliederung und Besetzung: Chef des Persönlichen Stabes Reichsführer-SS SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff Ämter Amt Wewelsburg: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Siegfried Taubert, Burghauptmann der SS-Schule "Haus Wewelsburg" Amt Ahnenerbe: SS-Oberführer Professor Dr. Walter Wüst, Kurator und Amtschef; SS-Standartenführer Wolfram Sievers, Reichsgeschäftsführer und stellvertretender Amtschef Amt Lebensborn: SS-Standartenführer Max Sollmann, Vorstand und Amtschef Amt/Abt. Presse: SS-Obersturmbannführer Gerhard Radke, später SS-Obersturmführer Otto Behrendt Amt München: SS-Standartenführer Professor Karl Diebitsch (Bearbeitung aller künstlerischen und architektonischen Fragen in Verbindung mit dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) Amt Rohstoffe/Rohstoffamt: SS-Standartenführer Albert Kloth Amt für Volkstumsfragen: SS-Brigadeführer Erich Cassel, Amtschef und Verbindungsführer zur Reichsleitung der NSDAP und den Dienststellen des Reichsführers-SS Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung: SS-Obersturmbannführer Dr. Albert Bartels (Statistische und praktische Auswertung der gesamten "Menschenerfassung" in SS und Polizei) Amt Stabsführung: Stabsführer SS-Oberführer Otto Ullmann, ab Februar 1943 SS-Standartenführer Paul Baumert (zuständig für alle internen Angelegenheiten des Stabes und der Ämter) mit den unmittelbar unterstellten Hauptabteilungen: SS-Adjutantur: SS-Obersturmbannführer Werner Grothmann Polizei-Adjutantur: Oberstleutnant der Schutzpolizei Willy Suchanek und SS-Hauptsturmführer Martin Fälschlein Persönliches Referat Reichsführer-SS: SS-Standartenführer Dr. Rudolf Brandt, Ministerialrat, Persönlicher Referent des Reichsführers-SS und Reichsminister des Innern Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab (S.B.Ch.P.): SS-Obersturmführer Heinrich Heckenstaller Orden und Gäste: SS-Standartenführer Hans von Uslar, später SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner Verwaltung: SS-Hauptsturmführer Oskar Winzer, später SS-Obersturmbannführer Christian Mohr (Verwaltung des Stabes und der unterstellten Ämter) Wirtschaftliche Hilfe: SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner (Entschuldungs- und Darlehensangelegenheiten für die SS) Personal: SS-Hauptsturmführer Fritz Breitfeldt SS-richterlicher Verbindungsführer: SS-Standartenführer Horst Bender Der Beauftragte für das Diensthundewesen beim Reichsführer-SS: SS-Oberführer Franz Mueller (Darß) (Diensthundefragen der Waffen-SS und Polizei beim Reichsführer-SS) und Abteilungen: - Auszeichnungen und Orden (unterstellt der SS-Adjutantur; Bearbeitung hoher Auszeichnungen in Waffen-SS und Polizei) - Schriftgutverwaltung und Geschäftszimmer (Schriftgut-Registrierung und -Verwahrung) - Nachrichtenstelle (Überwachung der gesamten Nachrichtenmittel der Berliner Dienststelle des Reichsführers-SS) - Fahrdienst - Kommandeur der Stabsabteilung der Waffen-SS (Führung und Betreuung sämtlicher zum Persönlichen Stab versetzten Waffen-SS-Angehörigen). In dieser Übersicht ist eine Reihe von weiteren Einrichtungen noch erwähnt, die Himmler persönlich unterstanden, im Persönlichen Stab "bearbeitet" wurden und dort aktenmäßig belegt sind. Dazu zählten z.B. der Reichsführer-SS Persönlicher Stab, Abteilung F, SS-Lager Dachau - Haus 13, Ernährungswissenschaftliches Versuchsgut. Leiter war Dr. Karl Fahrenkamp; seine Aufgabe bestand vor allem in der Entwicklung von Präparaten u.a. zur Förderung des Pflanzenwachstums. Etwa 1940 wurde die Dienststelle Inspekteur für Statistik eingerichtet. Sie führte ab Januar 1944 die Bezeichnung Statistisch-wissenschaftliches Institut des Reichsführers-SS, wurde von Dr. Richard Korherr geleitet und war mit der Anfertigung statistischer Arbeiten für Himmler beauftragt. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind noch ad hoc gebildete Sondereinrichtungen wie der Beauftragte des Reichsführers-SS im Stab des Sonderbeauftragten für die Überprüfung des zweckmäßigen Kriegseinsatzes, General von Unruh, SS-Standartenführer Harro With, und der Reichsführer-SS Sonderstab Oberst Streck, der Zuschriften über Mißstände in Dienststellen und Truppen zu verfolgen hatte. Einem weiteren der zahllosen Interessenbereiche Himmlers, dem der Erschließung von Rohstoffen im Kriege, ist wohl zuzuschreiben, daß er nicht nur sehr persönlich z.B. um die Zucht von Karakulschafen und perennierendem Roggen oder um die Gewinnung von Ölschiefer besorgt war, sondern daß er sich von Göring offiziell zum Sonderbeauftragten für alle Fragen des Pflanzenkautschuks ernennen ließ [39]. Mit großem Aufwand wurden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten Anbauversuche mit Kok-Sagys, einer im europäischen Rußland vorkommenden Pflanze, unternommen, um daraus für die deutsche Kriegswirtschaft verwertbare Mengen von Naturgummi zu gewinnen. Die Geschäfte des Persönlichen Stabes im engeren Sinne führte das Amt Stabsführung mit den unterstellten Hauptabteilungen und Abteilungen. Die anderen Ämter - das Amt für Volkstumsfragen und das Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung (mit Aufgaben statistischer Arbeitskräfteerfassung unter Anwendung des Hollerith-Verfahrens), die erst gegen Kriegsende errichtet wurden und anscheinend ohne Bedeutung und Aktenniederschlag blieben, wurden nur der Vollständigkeit wegen aufgeführt - gehörten zum Persönlichen Stab, hatten jedoch getrennte Dienstsitze und eigene Registraturen. Die wichtigsten Organisationseinheiten im Amt Stabsführung waren die Hauptabteilungen Persönliches Referat Reichsführer-SS und S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab) sowie die Adjutanturen. Der Beauftragte für das Diensthundewesen arbeitete außerhalb der Dienststelle Persönlicher Stab. Der SS-richterliche Verbindungsführer befand sich zwar stets in der Umgebung Himmlers, führte jedoch seine Amtsgeschäfte getrennt vom Amt Stabsführung; seine Registratur ging in die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes nicht ein [40]. Die wesentliche Aufgabe Wolffs als Chef des Persönlichen Stabes bestand darin, Himmler als engster Mitarbeiter und Vertrauter bei seinen Führungsaufgaben zu unterstützen. Durch die Ernennung zum Verbindungsführer des Reichsführers-SS bei Hitler am 26. August 1939 wandelte sich seine Funktion. Er hielt sich nunmehr in unmittelbarer Umgebung Hitlers, d.h. auch in dessen Feldquartieren auf. Ohne eine fachliche Kompetenz zu haben, sollte er Himmler über die Entwicklung im Führerhauptquartier auf dem Laufenden halten und für Rückfragen aus dem Führerhauptquartier zur Verfügung stehen. Die dem Chef Persönlicher Stab unmittelbar zuarbeitende Stelle war die Hauptabteilung S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab). Der Amtsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter hatte jeweils bei Wolff im Führerhauptquartier Dienst zu tun [41]. Als Wolff im Februar 1943 schwer erkrankte, übernahm Himmler die Führung des Hauptamtes Persönlicher Stab zunächst "bis auf weiteres" selbst. Wolff kehrte in diese Position nicht mehr zurück; nach seiner Genesung im Sommer 1943 bereitete er sich auf seine Funktion in Italien vor [42]. Himmler ernannte keinen neuen Chef des Persönlichen Stabes, sondern nahm diese Funktion auch weiterhin selbst wahr. Die Hauptabteilung S.B.Ch.P. löste er auf. Der engste Mitarbeiter Himmlers war nach Wolff, insbesondere seit Wolffs Ernennung zum Verbindungsführer bei Hitler und schließlich zum Höchsten SS- und Polizeiführer in Italien, sein persönlicher Referent Dr. Rudolf Brandt. Dessen ohnehin großes Aufgabengebiet erweiterte sich mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern um die Bearbeitung von Aufgaben auch aus dem Bereich dieses Ministeriums. Brandt arbeitete stets in der unmittelbaren Nähe Himmlers. Seine Befugnisse reichten über die eines persönlichen Referenten, der Himmler auch auf Reisen begleitete und z.B. als ausgebildeter Stenograph die Reden Himmlers aufnahm, weit hinaus. Er entschied darüber, welche Post Himmler vorgelegt wurde oder nicht, hielt täglich Vortrag über anliegende Probleme, setzte Weisungen des Reichsführers-SS selbständig um und wehrte Anliegen ab, wenn sie vom Inhalt oder Zeitpunkt her als Himmler nicht vorlegbar erschienen. Auch ohne die Entscheidungen Himmlers persönlich einzuholen, konnte er in Einzelfällen dessen Entscheidung oder Meinung als gegeben voraussetzen und entsprechend handeln. Die Polizeiadjutanten hatten im wesentlichen "vortragende" bzw. "übermittelnde" Funktionen. Die Polizeiadjutantur war die Geschäftsstelle der beiden Verbindungsführer des Reichssicherheitshauptamtes und des Hauptamtes Ordnungspolizei. Suchanek befand sich im Kriege stets in Himmlers Feldkommandostelle, während Fälschlein den Dienst in Berlin versah. Im Unterschied zu der Polizeiadjutantur übte die SS-Adjutantur neben der Aufgabe der Adjutanten, den Reichsführer-SS zu "begleiten", auch sachbearbeitende Tätigkeit wie Terminfestlegungen, Reisevorbereitungen, Bearbeitung von Einladungen, Glückwünschen und Geschenken aus. Sie bearbeitete außerdem sachliche und personelle Angelegenheiten der Waffen-SS, hielt Kontakt zum SS-Hauptamt und SS-Führungshauptamt sowie zu den Fronteinheiten der Waffen-SS. In München, Karlstraße 10, unterhielt die SS-Adjutantur eine Zweigstelle, besetzt mit SS-Hauptsturmführer Schnitzler. Dienstsitz des Persönlichen Stabes war das Gebäude Prinz Albrecht-Straße 8 in Berlin, das zugleich Dienstsitz Himmlers als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern sowie des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (Reichssicherheitshauptamt) war [43]. Im Kriege arbeitete Himmler sehr häufig in verschiedenen "Feldkommandostellen". Zu den beständigsten Aufenthaltsorten zählte die Feldkommandostelle "Hochwald" in einem Wald bei Großgarten in Ostpreußen, ca. 40 km entfernt vom Führerhauptquartier "Wolfsschanze" [44]. Kommandant der Feldkommandostelle Reichsführer-SS und für deren Sicherheit verantwortlich war der SS-Obersturmbannführer Josef Tiefenbacher. Ihm unterstanden die SS- und Polizei-Begleiteinheiten sowie der Sonderzug "Steiermark", Himmlers rollende Feldkommandostelle, der ihn zu den gewünschten Zielorten brachte oder ihn auch Hitlers Sonderzug folgen ließ. Dies geschah beispielsweise nach dem deutschen Einmarsch in Jugoslawien im April 1941, als Himmlers Sonderzug in Hitlers Nähe in Bruck/Murr abgestellt wurde. Seine Autokolonne hatte die Bezeichnung "Sonderzug Heinrich". In der Nähe von Hitlers Führerhauptquartier "Wehrwolf" bei Winniza in der Ukraine hatte Himmler seine Feldkommandostelle "Hegewald" in einem volksdeutschen Siedlungsgebiet südlich von Shitomir errichtet. Die zunehmenden Luftangriffe auf Berlin machten es nötig, Ausweichquartiere außerhalb der Stadt zu suchen. Diese nahmen offenbar größere Bereiche der Dienststelle auf und verfügten über Einrichtungen, die der Sicherheit Himmlers und seines engeren Mitarbeiterstabes auch bei längerer Anwesenheit gerecht werden konnten. Das größte und systematisch ausgebaute Objekt war anscheinend die Ausweichstelle "Birkenwald" bei Prenzlau (Uckermark). Auf einem von der Stadtverwaltung überlassenen Areal von ca. 290.000 m2 mit einigen festen Gebäuden erfolgten Ausbauten bis in die letzten Kriegsmonate; die Verlegung eines Anschlußgleises für den Sonderzug "Steiermark" befand sich im November 1944 noch im Planungsstadium. Die Ausweichstelle hatte auch Unterkünfte für Himmler, seinen persönlichen Referenten und die Adjutanten. Für das Jahr 1944 ist in den Akten des Persönlichen Stabes die Existenz der Ausweichstellen "Bergwald" und "Tannenwald" nachgewiesen, ebenso auch für März 1945 das Ausweichlager "Frankenwald" in Bad Frankenhausen (Krs. Sondershausen/Thüringen) [45]. _ [1] Vgl. die Angaben des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts des Reichsführers-SS in NS 19/1471. [2] Vgl. Hans Buchheim, Die SS - Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam (Anatomie des SS-Staates, Bd. 1), Olten und Freiburg i. Br 1965. [3] SS-Befehl Nr. 20 vom 1. 12. 1930 (NS 19/1934). [4] SA-Befehl Nr. 1 (gleichzeitig für SS) vom 16. 1. 1931 (NS 19/1934). [5] Verfügung Hitlers vom 20. 7. 1934 bei Gerd Rühle, Das Dritte Reich, 1934, S. 237. [6] Stabsbefehl vom 12. 5. 1931 (NS 19/1934). [7] Vgl. Shlomo Aronson, Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD, Stuttgart 1971 sowie Buchheim (oben Anm. 3). [8] Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, hrsg. von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 41 ff., 51 und 53. [9] Bundesarchiv-Bestand NS 31. [10] SS-Hauptamt, Stabsbefehl Nr. 6 (NS 31/70). In einem Befehl zur Umbildung der Reichsführung-SS vom 9.2.1934 hatte Himmler für seinen Stab mit den Abteilungen I. Adjutantur, II. Personalabteilung, III. Gerichtsabteilung, IV. Revisionsabteilung und V. Pressabteilung lediglich die Dienstbezeichnung "Der Reichsführer-SS" verfügt (NS 17/135, Kopie in NS 19/4041). [11] Befehl vom 1.6.1939 (NS 19/3901); Restakten des SS-Personalhauptamtes im Bundesarchiv-Bestand NS 34. [12] Ebenfalls Befehl vom 1.6.1939 (ebd.); Bundesarchiv-Bestand NS 7. [13] Befehl vom 20.4.1939 (NS 19/1166). [14] Befehl vom 19.1.1942 (NS 19/3904); Bundesarchiv-Bestand NS 3. [15] Befehle vom 15.8.1940 und 5.9.1940 (NS 19/3903); erhalten gebliebene Akten des SS-Führungshauptamt im Bundesarchiv-Bestand NS 33. [16] Vgl. Befehl Himmlers vom 12.1.1941 (NS 19/3903), ferner Schreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Reichsminister der Finanzen vom 7.11.1941 (R 2/12745). [17] Unterlagen über persönliche und privatdienstliche Angelegenheiten Wolffs finden sich in NS 19/3456 sowie in den weiteren unten in Abschnitt B. 2 beschriebenen Archivalieneinheiten; dazu auch das Wolff betreffende Dossier (Kopien) in den Unterlagen des Freundeskreises Reichsführer-SS in NS 48/81. [18] NS 19/3901. Himmler gab den Wortlaut des Befehls in einer - lange als unvollständig überliefert geltenden - Rede anläßlich der SS-Gruppenführertagung am 8.11.1936 in Dachau bekannt (NS 19/4003; vgl. auch Anm. 72). [19] NS 19/3902. [20] Siehe die Wolff betreffenden Unterlagen des Freundeskreises Himmler (Kopien) in NS 48/81. [21] NS 19/2881. [22] Gunther d’Alquen, Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, Berlin 1939, S. 24. [23] Die erhalten gebliebenen Akten der SS-Helferinnenschule Oberehnheim befinden sich im Bundesarchiv-Bestand NS 32 II. [24] Vgl. Anmerkung 23. [25] Vgl. dazu z.B. die unten in Abschnitt B.1.6 beschriebenen Archivalien. [26] Vgl. Klaus Gruna, Die Externsteine können sich nicht wehren, in: Menschen, Landschaft und Geschichte, hrsg. von Walter Först, Köln und Berlin 1965, S. 239-249. [27] Überlieferung des "Ahnenerbes" im Bundesarchiv-Bestand NS 21. - Vgl. Michael H. Kater, Das "Ahnenerbe" der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches, Stuttgart 1974. [28] Aktennotiz des Reichsgeschäftsführers des "Ahnenerbes", Wolfram Sievers, vom 4.11.1937 über einen Besuch Pohls im "Ahnenerbe" am 2.11.1937 (NS 21/779). [29] Vgl. u.a. Reinhard Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, Stuttgart und Berlin 1964, S. 66, 69 f., 247. Sievers wurde wegen der verbrecherischen Tätigkeit des Instituts im Nürnberger Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hirt ist seit Kriegsende verschollen. Rascher wurde noch auf Befehl Himmlers wegen einer Kindesunterschiebung hingerichtet. [30] Vgl. Heiner Lichtenstein, Wo Himmler residieren wollte, in: Menschen, Landschaft und Geschichte (oben Anm. 29), S. 115-128 und Karl Hüser, Wewelsburg 1933 bis 1945. Kult- und Terrorstätte der SS. Eine Dokumentation, Paderborn 2. Aufl. 1987. [31] Vgl. Georg Lilienthal, Der "Lebensborn e.V." Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Stuttgart, New York 1984. [32] Vgl. den Schriftwechsel zur Unterbringung tschechischer Kinder 1943-1944 (NS 19/375) sowie Marc Hillel und Clarissa Henry, Lebensborn e.V. Im Namen der Rasse, Wien, Hamburg 1975. [33] Rechenschaftsbericht des Amtschefs vom 1.11.1942 (NS 19/2985). [34] Schreiben des SS-Standartenführers Kloth an SS-Obergruppenführer Wolff vom 3. 8. 1942 (NS 19/349). [35] Aktenvermerk von SS-Standartenführer Kloth vom 4.10.1943 zur. Errichtung der Dienststelle m.W. vom 15.1.1942 und Schreiben des Rohstoffamtes an die Verwaltung des Persönlichen Stabes vom 22.9.1943 (NS 19/1786). [36] Vgl. Henkys (oben Anm. 36), sowie Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Vols. 1-2, Washington, D. C. 1950, und Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Heidelberg 1949. [37] SS-Befehl vom 12.2.1939 (NS 19/3901). [38] NS 19/2881. [39] Ernennungsschreiben vom 9.7.1943 (NS 19/1802). [40] Überlieferungsreste im Bundesarchiv-Bestand NS 7. [41] Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II im Strafverfahren gegen Karl Wolff; vgl. auch Anmerkung 22. [42] Zur Übernahme des Persönlichen Stabs durch Himmler selbst siehe NS 48/81; zu Wolffs späterer Verwendung in Italien vgl. auch NS 19/3456. [43] Vgl. Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem "Prinz-Albrecht-Gelände". Eine Dokumentation, hrsg. von Reinhard Rürup, Berlin 8. Aufl. 1991. [44] Vgl. Peter Hoffmann, Die Sicherheit des Diktators, München 1976, S. 219. [45] Die Errichtung von Ausweichstellen dokumentieren im wesentlichen die unten in Abschnitt A. 1 beschriebenen Archivalien sowie weitere verstreute, über die Indices greifbare Unterlagen. Zu Birkenwald siehe vor allem NS 19/2888, 3273, 2211 und 1518. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die bei den Dienststellen des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS entstandene Aktenüberlieferung teilt im wesentlichen das andernorts beschriebene allgemeine Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit [1]. Aktenverluste als Folge von Luftangriffen im November 1943 sind in Akten des Persönlichen Stabes mehrfach belegt. Das Dienstgebäude Prinz-Albrecht-Str. 8 ist im Februar 1945 von Bomben zerstört worden [2]; Angehörige der sowjetischen und U.S.-amerikanischen Besatzungsmacht sollen nach Kriegsende noch Akten aus den - später restlos abgetragenen - Gebäuderuinen geborgen haben [3]. Nachrichten über das Schicksal der Akten des Persönlichen Stabes bei Kriegsende liegen im übrigen nicht vor, auch nicht darüber, wo die jetzt im Bundesarchiv verwahrten Überlieferungen von U.S.-amerikanischen Truppen erbeutet worden sind. Erste Nachricht vermittelt ein Aktenverzeichnis des "7771 Document Center OMGUS", des nachmaligen und bis 1994 bestehenden U.S.-Document Center in Berlin-Zehlendorf, das nach dem Stand vom Juli 1948 einen "an andere Stelle abgegebenen" Bestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS im Umfang von 2,5 t nachweist. Er war den Anklagebehörden der Nürnberger Kriegsverbecherprozesse zur Verfügung gestellt worden [4]. Bei der Aufbereitung der Akten für Prozeßzwecke wurden in Nürnberg zahlreiche und umfangreiche "Personalvorgänge" den Akten des Persönlichen Stabes entnommen und Führerpersonalakten des SS-Personalhauptamtes hinzugefügt. Während diese später an das Document Center in Berlin zurückkamen und - vermindert um Entnahmen z.B. für die im Document Center gegen alle archivischen Provenienzprinzipien nach sachthematischen Gesichtspunkten gebildete "Sammlung Schumacher", die im Jahre 1962 in das Bundesarchiv gelangte - bis zur Übernahme des Document Center durch das Bundesarchiv im Sommer 1994 [5] in dessen Gewahrsam verblieben, wurde die auch noch durch weitere Entnahmen für Prozeßzwecke reduzierte Überlieferung des Persönlichen Stabes während der Berliner Blockade 1948/49 in die USA überführt. Im Gemenge mit anderen Überlieferungen aus dem Befehlsbereich des Reichsführers-SS [6] wurde sie im Zuge der allgemeinen Rückführung beschlagnahmter deutscher Archivalien aus britischem und amerikanischem Gewahrsam im Jahre 1962 von den National Archives in Washington dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben. Sie bildet seitdem den Bundesarchiv-Bestand NS 19. Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der Vereinigung der ehemaligen zentralen staatlichen Archive der DDR mit dem Bundesarchiv gelangten die Archivalien des Persönlichen Stabes zusammen mit den übrigen staatlichen und parteiamtlichen Beständen des Bundesarchivs aus der Zeit vor 1945 in die Zuständigkeit der neu eingerichteten Abteilung "Deutsches Reich" des Bundesarchivs, die zunächst in Potsdam ansässig war, seit 1996 Teil der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde ist. Eine Ergänzung fand die Überlieferung des Persönlichen Stabes im Bundesarchiv durch eine im Document Center gebildete und ebenfalls 1962 an das Bundesarchiv abgegebene "Collection Himmler" [7]. Sie enthielt persönliche Papiere Himmlers, die im Bundesarchiv, vervollständigt um einen Mikrofilm in der Hoover Institution verwahrter Tagebuchaufzeichnungen aus den Jahren 1914-1924 [8], den Nachlaß Himmlers bilden [9]. Der überwiegende Teil der Collection bestand jedoch aus Schriftgut des Persönlichen Stabes und der SS-Adjutantur, das dem Aktenbestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS hinzugefügt wurde. Darunter sind Notizen und Aufzeichnungen über Termine und Telefongespräche Himmlers besonders hervorhebenswert. [10] Schließlich konnten im Bundesarchiv auch die zuvor im Document Center in die "Sammlung Schumacher" gelangten Akten des Persönlichen Stabs wieder mit dem Hauptbestand in NS 19 vereinigt werden. Das gilt auch für jene Teile aus einer umfänglichen, im Document Center vor der Überführung des Bestandes in die USA angelegten Kopiensammlung von Schriftgut des Persönlichen Stabs, deren "originale" Vorlagen im Bestand nicht mehr nachweisbar sind oder noch nicht nachgewiesen werden konnten. Die Identifizierung der Kopien mit den dazugehörigen Vorlagen erwies sich vor allem deshalb als sehr zeitaufwendig, da die innere Struktur der zumeist aus kompilierten Einzelstücken bestehenden Kopiensammlung sich von der für den Aktenbestand gefundenen bzw. neu erstellten Ordnung grundlegend unterschied. Die übrig gebliebenen, d.h. anhand von "Originalen" nicht identifizierbaren Kopien wurden schließlich als solche dem Bestand zugeordnet, ihre Überlieferungsform als Kopien wurden als Bemerkung festgehalten. Für die Mehrzahl dieser Restkopien, darunter auch die wenigen größeren zusammenhängenden Vorgänge [11], ist davon auszugehen, daß die entsprechenden "Originale" vor der Rückführung aus den USA verloren gingen, bzw. aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen von der Rückführung ausgenommen wurden oder einfach, wie viele andere deutsche zeitgeschichtliche Quellen auch, als verschollen gelten müssen. In Einzelfällen ist hingegen auch eine Doppelüberlieferung nicht auszuschließen; die "Originale" der als Kopien verzeichneten Unterlagen mögen sich noch an unvermuteter Stelle im Bestand befinden, sie unter allen Umständen finden zu wollen, hätte einen unvertretbaren Auswand erfordert. Im Zuge der Überarbeitung und Aufstockung des Gesamtbestandes im August 2007 durch Befehle, Anordnungen und Verfügungen der einzelnen Dienststellen im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS sowie von Kommandobehörden der Waffen-SS und einzelne Einheiten der SS-Oberabschnitte betreffendem Schriftgut, konnte die bisher bestehende Sammlung in ihrer Bestandsbreite weiter ausgebaut werden. Weiterhin erfolgte die Aufnahme von Tätigkeitsberichten und teilweise personenbezogenen Dokumentationen der Höheren SS- und Polizeiführer sowie Bekanntmachungen, Erlasse und Befehle in Bezug auf kulturelle und weltanschauliche Angelegenheiten der Volkstums- und Umsiedlungspolitik. _ [1] Vgl. zum allgemeinen Aspekt Josef Henke, Das Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme - Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 30 (1982), S. 557-617. [2] Vgl. Topographie des Terrors (Anm. 51), S. 178 ff. sowie Gerald Reitlinger, Die SS, München 1957, S. 55. [3] Feststellungen von Angehörigen des damaligen Hauptarchivs (ehem. Preußischen Geheimen Staatsarchivs) in Berlin-Dahlem. [4] Zur Verwendung beschlagnahmter deutscher Akten für die Nürnberger Prozesse siehe Henke (Anm. 54), S. 570-577. [5] Vgl. Dieter Krüger, Das ehemalige "Berlin Document Center" im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und öffentlicher Meinung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 45 (1997), S. 49-74. [6] Guides to German Records Microfilmed at Alexandria/Va., Bde. 32, 33., vgl. auch Heinz Boberach, Die schriftliche Überlieferung der Behörden des Deutschen Reiches 1871-1945. Sicherung, Rückführung, Ersatzdokumentation, in: Aus der Arbeit des Bundesarchivs (oben Anm. 1), S. 50-61, hier: S. 57. [7] Vgl. NSDAP Hauptarchiv, Guide to the Hoover Institution Microfilm Collection, compiled by Grete Heinz and Agnes F. Peterson, Hoover Institution Bibliographical Series XVII, Stanford 1964, S. 144-149. [8] Vgl. Werner T. Angress and Bradley F. Smith, Diaries of Heinrich Himmler’s Early Years, in: The Journal of Modern History, Vol. XXXI, No. 3, 1959, S. 206-224. [9] Bundesarchiv-Bestand N 1126. [10] Siehe die unten in den Abschnitten B.1.3 und B.3 beschriebenen Archivalien. [11] [(NS 19/539) und in der Ukraine 1942-1945 (NS 19/544). Registraturverhältnisse Für die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes war dessen Abteilung "Schriftgutverwaltung" verantwortlich. Eine "Schriftgutverwaltungsordnung" regelte "Aktenanlage und -Aufbewahrung" [1]. Der Ablageplan sah eine Unterteilung des Schriftgutes in vier Kategorien vor: Personelle Ablage (rot), Sachliche Betreff-Ablage (blau), Sonderablage (grün), Befehlsablage (gelb). Die Kennzeichnung der Vorgänge erfolgte innerhalb eines Stempelaufdrucks: Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Schriftgutverwaltung, Akt. Nr. ..., durch handschriftliche Farbeintragungen des Namens (Personelle Ablage) oder der Ablagenummer. Die Zuweisung zu den einzelnen Kategorien, insbesondere die Abgrenzung zwischen "Personeller Ablage" und "Sachlicher Betreff-Ablage" erfolgte häufig inkonsequent, d.h., daß z.B. auch Sachen nach dem Namen von Korrespondenzpartnern abgelegt wurden. Sachablagen konnten sowohl zu einem engeren Betreff im Sinne eines "Vorganges" erfolgen, aber auch zu Betreffserien bis zur Anzahl von 25 numerierten Einzelvorgängen anwachsen. Neben offenen Registraturakten wurden auch Geheimakten mit eigenen Registraturmerkmalen und -strukturen geführt. Die Kriegsverhältnisse und insbesondere auch die dezentralisierte Schriftgutführung in den Feldkommandostellen ließen abweichende Formen der Ablage nach einer Kombination von römisch-arabischen Ziffern ohne erkennbaren Sachzusammenhang der einzelnen "Vorgänge" entstehen, z.T. auch - ursprünglich nicht vorgesehene -Korrespondenzakten. Registraturhilfsmittel und nicht erhalten gebliebene Ablagehilfsmittel mögen den Zugriff zu dem nicht besonders hochentwickelten Schriftgutablagesystem einigermaßen gesichert haben. _____ [1] NS 19/2881. Archivische Bewertung und Bearbeitung Beschlagnahmevorgänge bei Kriegsende, Aktentransporte zu Aktensammelstellen, Aktenentnahmen und Aktenumschichtungen zu verschiedenen Zwecken (z.B. für die Nürnberger Prozesse und für die biographischen Sammlungen des Document Center in Berlin), Mischungen von Provenienzen und Neubildungen von Akten haben das ohnehin schwache Ordnungssystem nicht unbeeinträchtigt gelassen. Hinzu kommt, daß Akten, die gleichsam auf den Schreibtischen der Dienststellen und Behörden beschlagnahmt wurden, und dazu zählt ein Großteil der bei SS-Dienststellen erbeuteten Unterlagen, sich zumeist in losem Zustand befanden und für Ordnungsstörungen besonders anfällig waren. Die in die USA gelangte Überlieferung der SS wurde dort im wesentlichen nach drei Kategorien geordnet: Akten von Kommandobehörden und Truppen der Waffen-SS einerseits und Akten von SS-Oberabschnitten mit unterstellten Einheiten und Einrichtungen andererseits fügte man in getrennten Komplexen mit unterschiedlicher Signierung zusammen. In einer dritten Kategorie führte man, in provenienzmäßiger Überschneidung zu den beiden genannten Kategorien und in einer bunten Provenienz- und Pertinenzmischung (so z.B. Akten staatlicher Behörden mit SS-Betreffen), alle die Akten zusammen, die geeignet erschienen, die SS als Organisation mit ihren vielfältigen Verästelungen darzustellen. Im Federal Records Center, einem Aktendepot in Alexandria, Virginia, bei Washington, D.C., wurden diese Akten - wie zahlreiche andere Überlieferungen ziviler Provenienzen auch - nach einem Schema geordnet, das man auf der Basis eines erbeuteten "Einheitsaktenplans für das OKW und das OKH" entwickelt hatte. Die SS-Akten wurden den EAP (= Einheitsaktenplan)-Sammelgruppen 160-164 (160 = Entwicklung der SS, 161 = Spitzengliederung der SS, 162 = Territoriale Gliederung der SS, 163 = Werbung, Dienst, besondere Angelegenheiten der Allgemeinen SS, 164 = Konzentrationslager und Totenkopfverbände) zugeordnet, innerhalb dieser in eine Sachgruppe mit ein oder zwei Untergruppen. Diese Ordnung wurde in eine alpha numerische Signatur umgesetzt (z.B. EAP 161-c-28-10); die Zählung der Akteneinheiten folgte nach einem Querstrich in der Numerierung 1-N (z.B. EAP 161-c-28-10/1). Dieser so gebildete, von den Amerikanern weitgehend verfilmte und schließlich in das Bundesarchiv gelangte Aktenkomplex wurde hier nach Provenienzen aufgeteilt. Erhebliche Teile der Archivalien bilden heute die Bestände NS 31 (SS-Hauptamt), NS 33 (SS-Führungshauptamt) und NS 34 (SS-Personalhauptamt). Beträchtlichen Zuwachs aus dieser Rückgabe erhielten auch die Bestände NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit), NS 3 (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt), NS 4 (Konzentrationslager), NS 21 (Ahnenerbe), NS 17 (Leibstandarte SS "Adolf Hitler") NS 32 (SS-Helferinnenschule Oberehnheim), NS 2 (Rasse- und Siedlungshauptamt-SS) und NS 48 (Sonstige zentrale Einrichtungen der SS, dabei auch wenige Restunterlagen des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts und der SS-Schule "Haus Wewelsburg") sowie - in unterschiedlichem Umfang - zahlreiche weitere Archivalienbestände parteiamtlicher, aber auch staatlicher Provenienzen. Unterlagen regionaler SS-Dienststellen und -Einrichtungen, insbesondere von SS-Oberabschnitten und SS-Abschnitten, aber auch von SS-Standarten, - Sturmbannen und -Stürmen gelangten in die zuständigen Staatsarchive der Länder. Die vorgefundenen Akten von Einheiten der Waffen-SS wurden an die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg i. Br. für die dortige Bestandsgruppe RS abgegeben. Die ursprünglich in der "Befehlsablage", später im Bundesarchiv in einer "SS-Befehlssammlung" vereinigten Befehle, Anordnungen, Verfügungen und Mitteilungen aller zentraler Dienststellen der SS wurden in chronologischen Serien nach Ausstellerprovenienz (Reichsführer-SS, SS-Hauptämter bzw. übrige unterstellte Organisationseinheiten) neu strukturiert und den entsprechenden Provenienzbeständen zugewiesen. Das hatte zur Folge, daß im Bestand NS 19 lediglich noch die besondere Kategorie der so genannten "SS-Befehle" und die vom Reichsführer-SS ohne jeden Zusatz sowie die von den Dienststellen des Persönlichen Stabes selbst erlassenen Befehle, Verfügungen und Anordnungen enthalten sind. Das verbliebene Schriftgut des Persönlichen Stabes, seinerzeit dann auch Bestand NS 19 "neu" genannt, zeigte sich, wie ein Blick in die Microfilm-Guides bestätigen kann, als Überlieferung, die zwar zum großen Teil aus formierten Schriftgutverwaltungsakten bestand, aber weder in der überkommenden Ordnung noch Aktenbeschreibung belassen werden konnte. In einem allerdings sehr zeitaufwendigen Arbeitsverfahren, das von der im Hinblick auf die authentische Dokumentation der Geschichte der SS und des NS-Staates gar nicht zu überschätzende Qualität des Bestandes her jedoch voll gerechtfertigt war, wurde, in der Regel ohne Rücksicht auf die originären Akteneinheiten, eine Neuordnung und Neuverzeichnung nach Vorgängen oder Betreffserien - soweit diese in sinnvoller Anlage gebildet worden waren - vorgenommen. Vorrangiges Ziel war, aus größeren Schriftgutkomplexen ohne oder mit nur geringem Sachzusammenhang möglichst sachlich klar definierte und beschriebene Vorgänge zu schaffen. Daß dies nicht selten zu archivisch gebildeten Archivalieneinheiten führte, deren Umfang sehr gering, oft nur minimal ist, mußte dabei in Kauf genommen werden, auch die daraus resultierende Enttäuschung des Benutzers darüber, hinter einem von der Sache her wichtigen Titel lediglich einen aus wenigen Blättern bestehenden Archivalienband zu finden. Umfänglichere Archivalieneinheiten erscheinen in der Regel mit detaillierten "Enthält"- und "Hierin"-Vermerken, so daß deren erschöpfende inhaltliche Beschreibung ebenfalls gewährleistet erscheint. Die schon Ende der sechziger Jahre von Elisabeth Kinder begonnene Verzeichnung richtete sich grundsätzlich nach den seinerzeit im Bundesarchiv gültigen, am 15. Januar 1963 in Kraft getretenen "Richtlinien für die Titelaufnahme moderner Akten" (Anweisung für die archivarische Tätigkeit Nr. 29). Die aufgenommenen Laufzeiten der zum größten Teil archivisch neu gebildeten Archivalieneinheiten folgen durchweg dem aktenmäßig zuerst und zuletzt feststellbaren Datum. Abweichungen sind in der Regel kenntlich gemacht. Nur dort, wo es wichtig und vor allem zweckmäßig erschien, vor allem bei Einzeldokumenten, werden auch Monats- und Tagesangaben gemacht. Laufzeiten von aus dem Zeitrahmen des eigentlichen Vorgangs fallenden Anlagen, auch von sonstigen Schriftstücken, die offensichtlich zeitliche "Ausreißer" sind, werden in Klammern, erschlossene Zeitangaben in eckigen Klammern aufgeführt. Mit Kassationen wurde bei der Erschließung auch dieses Bestandes von Archivalien des NS-Regimes - abgesehen von Doppelstücken und der Kopiensammlung aus der "Sammlung Schumacher" - mit äußerster Vorsicht umgegangen. Auch in den Fällen, in denen archivfachliche Gründe durchaus eine Kassation nahelegten, entschied man sich grundsätzlich für die Erhaltung der Archivalien. An das bisweilen auch politische Dimensionen berührende Problem der Vernichtung von Akten bedeutsamer Behörden und Dienststellen des NS-Staates, insbesondere wenn diese, wie die der SS und insbesondere des Reichsführers-SS, unmittelbar mit dessen Ideologie und Vernichtungsmaschinerie verknüpft waren, sei in diesem Zusammenhang erinnert. [1] Die nach Abschluß der Titelaufnahmen vorgenommene Klassifikation des Bestandes konnte sich nicht, wie z.B. bei einer Vielzahl von Ministerialaktenbeständen, auf vorgegebene Aktenpläne oder andere weit entwickelte Registraturhilfsmittel stützen. Zu finden war daher eine registraturunabhängige sachliche Gliederung, die sich in erster Linie aus der oben beschriebenen Kompetenzstruktur des Persönlichen Stabs, im weiteren Sinne auch aus dem von den verschiedenen Hauptämtern und sonstigen zentralen Dienststellen organisatorisch gekennzeichneten Gesamtaufgabenbereich der Reichsführung der SS begründete. Von der oben skizzierten Registraturordnung sind in großen Zügen lediglich noch die bereits erwähnte "Befehlsablage" (im Abschnitt C.1) und die "Personelle Ablage" (Abschnitte C.2 und C.7.6) erkennbar. Daß diese eher sachlich-fachliche Gliederung von den besonderen, zuweilen absonderlich-skurrilen persönlichen Interessegebieten Himmlers in auffälliger Weise akzentuiert, bisweilen sogar überlagert wird, so in den Bereichen Gesundheitswesen, Rassen- und Bevölkerungspolitik, Wissenschaft, Ernährung, Pflanzenzucht und Erfindungen, gibt dem Bestand seines Persönlichen Stabs eine besondere, von den Überlieferungen der übrigen SS-Hauptämter abweichende, eben "persönliche" Färbung. Zwar sind die einzelnen Gliederungsbereiche primär als auf die SS bezogen zu verstehen. Erziehung und Schulung meinen also zunächst Erziehung und Schulung der SS. Wissenschaft steht vor allem für die von der SS betriebene und in ihrem ideologischen Sinne mißverstandene, ja, pervertierte "Wissenschaft". Und Wirtschaft bezieht sich vorrangig auf die SS-Wirtschaftsbetriebe. Unschwer ist jedoch zu erkennen, daß eine Vermengung mit "SS-freien" Dimensionen der Begriffe und Bereiche nicht immer zu vermeiden war. Im Kapitel Finanzen sind neben der Finanzierung der SS auch zum Teil Aspekte der staatlichen Finanzpolitik dokumentiert, neben der Verwaltung und der gänzlich ideologisierten gesundheitspolitischen Vorstellungen der SS betreffen manche Akten eben auch die staatliche Verwaltung, ebenso die staatliche Gesundheitspolitik. Der Abschnitt C.19 (Reichsverteidigung...) betrifft auch die Kriegführung der Wehrmacht neben der breit belegten Aufstellung, Organisation und dem Einsatz von Himmlers Waffen-SS. Letztlich erscheint diese Vermischung aber als ein Spiegelbild der in Himmlers Machtapparat durchweg praktizierten Gemengelage staatlicher und parteiamtlicher, hier also zumeist "SS-mäßiger" Kompetenzen, abgesehen davon, daß eine überzeugende archivische Trennung zumeist nur auf "Blattebene" möglich und damit zu aufwendig gewesen wäre. Querverweise wurden verhältnismäßig sparsam angebracht. Dagegen erscheinen Titel, die für mehrere Sachbereiche zutreffen, im Zweifelsfall mehrfach, also in jedem der jeweils passenden Abschnitte. Seit seiner Rückführung in das Bundesarchiv war der Bestand aufgrund der von den Alliierten vor der Rückgabe deutscher Akten von der Bundesregierung erbetenen Offenhaltungserklärung [2] von Anfang an und ständig benutzbar. Und zweifellos gehört er zu den seitdem am häufigsten benutzten Archivalien des Bundesarchivs. In den mehr als drei Jahrzehnten wurde er unverändert stark für alle Benutzungszwecke herangezogen, im wesentlichen natürlich für die historische Forschungen, aber auch für die bis in die späten siebziger Jahre hinein noch zahlreichen in- und ausländische Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen bzw. NS-Kriegsverbrechen. Dies führte nicht nur zu der ungewöhnlich langen Dauer seiner Erschließung - auch die Bearbeitung des Bestandes konnte aus archivfachlichen wie politischen Gründen kein Anlaß sein, die Archivalien zeitweise von der Benutzung auszuschließen - sondern auch zu unterschiedlichen, dem jeweiligen Erschließungszustand entsprechenden Zitierweisen in den zahlreichen Publikationen, zu deren Erstellung er herangezogen war. Neben den vor allem in sehr frühen Publikationen nahezu ausschließlich verwendeten amerikanischen EAP-Signaturen wurden häufig auch die unmittelbar nach der Rückführung, aber noch vor der Verzeichnung vergebenen "alten" NS-19-Signaturen gebraucht, diese ab den späten sechziger Jahren zunehmend zusammen mit den im L

          Partei-Kanzlei (Bestand)
          BArch, NS 6 · Bestand · 1933-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Dienststelle des S t e l l v e r t r e t e r s d e s F ü h r e r s Am 21. April 1933 ernannte Hitler seinen persönlichen Sekretär Rudolf Hess, den bisherigen Leiter der "Politischen Zentralkommission" der NSDAP, zum "Stellvertreter des Führers" und ermächtigte ihn, in allen Fragen der Leitung der Partei in seinem Namen zu entscheiden. Hauptaufgabe des Stellvertreters des Führers und seines am Sitz der NSDAP in München gebildeten Stabes war es, die Gauleitungen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände der NSDAP "einheitlich auszurichten und ihnen politische Richtlinien zu geben".(1) Diese Funktion einer zentralen Instanz der inneren Parteiführung musste zunächst vor allem gegen den Widerstand des Reichsorganisationsleiters Robert Ley, der sich als Haupterbe Gregor Strassers und dessen parteiinterner Machtkonzentration ansah, erkämpft und verteidigt werden. Darüber hinaus entwickelte sich die Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter wachsenden Kompetenzvergrößerungen zu einer Nahtstelle zwischen der Partei und der Verwaltung im "Staat Hitlers".(2) Der am 24. März 1933 im ehemaligen Gebäude des preußischen Staatsministeriums in Berlin errichtete "Verbindungsstab der NSDAP" wurde Hess unterstellt und diente in der Folge als Berliner Büro des Stellvertreters des Führers, ohne - auch im Hinblick auf die späteren Koordinierungsfunktionen gegenüber der Reichsregierung - die Bedeutung des Münchner Stabes zu erreichen oder gar diesen zu übertreffen. Wie schon bei der Beauftragung Hess’ mit der Leitung der Politischen Zentralkommission, die Ende 1932 nach Auflösung der von Gregor Strasser zu einem zentralen parteiinternen Machtapparat entwickelten Reichsorganisationsleitung als Überwachungsorgan für deren bisherigen Hauptabteilungen III und IV geschaffen worden war,(3) beabsichtigte Hitler auch mit der Ernennung seines Privatsekretärs zum Stellvertreter des Führers keineswegs, die Stellung der Partei bzw. deren Reichsleitung innerhalb des nationalsozialistischen Machtgefüges zu stärken. Während die vergleichsweise großzügige Ausstattung des Stellvertreters des Führers mit zentralen Kompetenzen der Parteiführung zweifellos auch der Eindämmung von Machtambitionen anderer, persönlich stärkerer Parteiführer dienen sollte, bot die Persönlichkeit Hess als des von jeher ergebenen Gefolgsmanns seines Führers ohne eigenständige Hausmacht innerhalb der Parteileitung Gewähr, dass ein Machtzentrum neben Hitler, wie es sich 1932 mit dem Aufstieg Gregor Strassers zu "einer Art Generalsekretär der Partei mit umfassenden Vollmachten" (4) kurzfristig herauszubilden drohte, in Zukunft nicht mehr entstehen konnte. Von einer Vormachtstellung gegenüber anderen "Kanzleien" (Kanzlei des Führers der NSDAP, Reichskanzlei und - nach Hindenburgs Tod - Präsidialkanzlei) konnte unter Hess keine Rede sein. Auch die spätere Nutzung der zentralen Kompetenzen der Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter der energischen und rücksichtslosen Leitung Martin Bormanns zur Herausbildung dessen bekannter persönlicher Machtposition konnte nur gelingen, da Bormann seine Stellung bewusst u n t e r, niemals jedoch auch nur dem Scheine n e b e n Hitler aufbaute. Dem persönlich eher schwachen Rudolf Hess wurden indessen durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 umfassende Kompetenzen auch in Angelegenheiten des Staates eingeräumt. Hess wurde ebenso wie Röhm, der Chef des Stabes der SA, zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt, um "engste Zusammenarbeit zwischen Partei und Staat zu gewährleisten".(5) Entscheidend verstärkt wurde die Position des Stellvertreters des Führers durch einen nicht veröffentlichten Runderlass Hitlers vom 27. Juli 1934, durch den "der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Hess", bei der Gesetzgebung ausnahmslos die Stellung eines "beteiligten" Reichsministers erhielt.(6) Hess bekam dadurch die Möglichkeit, zu sämtlichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und den Standpunkt der Partei zur Geltung zu bringen. Durch den "Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten" vom 24. September 1935 (7) ordnete Hitler darüber hinaus an, Hess bei der Ernennung von Reichs- und Landesbeamten in der Weise zu beteiligen, dass er einen Abdruck des Beförderungs- bzw. Ernennungsvorschlages mit näheren Angaben über den Beamten erhielt und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Diese Frist wurde in aller Regel dazu genutzt, die Stellungnahme der örtlichen Parteiorganisation vor allem zur politischen Haltung des Kandidaten einzuholen. Nach dieser entscheidenden Kompetenzerweiterung nahm die Dienststelle des Stellvertreters des Führers, dessen Stab bei Übernahme der Stabsführung durch Martin Bormann im Juli 1933 "zwei, drei Mann" umfasste, (8) festere Konturen an. Dem Stellvertreter des Führers bzw. dessen Stabsleiter Reichsleiter Martin Bormann unterstanden (1937) neben dem Stabsgeschäftsführer Rudolf Mackensen eine Reihe von Sachbearbeitern, Beauftragten, Sonderbeauftragten, Amtsleitern und sonstigen Funktionären, von denen nur einige ausschließlich im Stabe des Stellvertreters des Führers Referentendienste verrichteten, während die weit überwiegende Mehrheit an der Spitze von Parteieinrichtungen stand, die lediglich formal Hess bzw. seinem Stab nachgeordnet waren.(9) Zu letzteren gehörten (1937): Hauptarchiv der NSDAP: Hauptstellenleiter Dr. Uetrecht Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für außenpolitische Fragen: Botschafter von Ribbentrop Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Hauptamtsleiter Dr. Todt Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: Hauptdienstleiter Dr. Wagner Kommission für Hochschulpolitik: Hauptstellenleiter Prof. Dr. Wirz Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Sachbearbeiter für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik: Hauptdienstleiter Staatssekretär Reinhardt Der Sachbearbeiter für Kunst- und Kulturfragen: Amtsleiter Schulte-Strathaus Der Sachbearbeiter für Musikfragen: Hauptstellenleiter Adam Der Sachbearbeiter für Schulfragen: Hauptamtsleiter Wächtler Der Sachbearbeiter für praktisch-technische Fragen: Amtsleiter Croneiß Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums: Reichsleiter Bouhler Der Beauftragte für Bauwesen: Generalbauinspektor Amtsleiter Speer Hinzu traten 1938 noch: Zentralstelle für die wirtschaftspolitischen Organisationen der NSDAP: Hauptamtsleiter Keppler Kommission für Wirtschaftspolitik: Amtsleiter Köhler. Neben der bereits erwähnten Dienststelle des Stellvertreters des Führers in Berlin (Verbindungsstab unter Hauptamtsleiter Stenger) bestanden außerdem: Sonderbeauftragter des Stellvertreters des Führers: Hauptamtsleiter Oexle Beauftragte zur besonderen Verwendung (z.b.V.): Hauptamtsleiter Brockhausen und Hauptamtsleiter Seidel (NS-Lager für Verwaltungsbeamte in Tutzing bzw. Reichslager für Beamte in Bad Tölz). De facto bestand die Münchner Dienststelle des Stellvertreters des Führers neben Stabsführung und Adjutanten im wesentlichen aus zwei Teilen: Innere Parteiangelegenheiten und Staatsrechtliche Fragen. Nach den veröffentlichten Organisationsübersichten wurden sie von "Sachbearbeitern" geleitet, in den geheim gehaltenen Geschäftsverteilungsplänen (10) als "Abteilung II bzw. Abteilung III" bezeichnet. Bei der Vorbereitung dieses Findbuches wurde für die Dienststelle des Stellvertreters des Führers erstmals ein Geschäftsverteilungsplan (1938) der seit März 1934 bis Kriegsende vom ehemaligen Gaugeschäftsführer der NSDAP im Gau Hessen-Kassel Helmuth Friedrichs geleiteten Abteilung II ermittelt. Dort wurde die Organisationsstufe unterhalb der Abteilungsebene ebenfalls "Abteilung" statt wie später "Gruppe" bzw. "Hauptamt" genannt. Geschäftsverteilungsplan Abteilung II - Innere Parteiangelegenheiten - Sachgebiet: Politische Fragen der Partei und des Staates Sachbearbeiter: Hauptamtsleiter Helmuth Friedrichs Abteilung II A Auf- und Ausbau der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Beobachtung der wirtschafts-, sozial- und agrarpolitischen Fragen. Leiter: Amtsleiter Albert Hoffmann Vertreter: Hauptstellenleiter Erich Eftger II A a Stellenleiter Pannenborg Organisatorische Fragen der Gesamtpartei, Verfügungen und Anordnungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie organisatorische Fragen betreffen. Beobachtung der organisatorischen Verhältnisse der angeschlossenen Verbände und der Gliederungen zur Partei und untereinander. Verbindung mit den Organisationen außerhalb der Partei, die sich mit Menschenführung befassen, soweit es sich um Fragen der Organisation handelt. II A b Hauptstellenleiter Franz Schmidt II Sozial-, wirtschafts- und agrarpolitische Fragen, Arbeitsfront und Reichsnährstandsfragen. Verbindung zum Hauptamt NSBO und zum Reichsamt für Agrarpolitik. II A d Hauptstellenleiter Lange Verbindung zu den Hauptämtern und angeschlossenen Verbänden und ihren Arbeitsgebieten; insbesondere Kommunalpolitik, Beamte, Erzieher, Kriegsopfer, NSDStB, Frauenschaft, Volkswohlfahrt mit Ausnahme des NS-Dozentenbundes, des NS-Ärztebundes, der Deutschen Arbeitsfront, des Amtes für Agrarpolitik, des Amtes für Technik. Abteilung II B Beobachtung der innerpolitischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Partei und Staat. Leiter: Amtsleiter Gerland Vertreter: Hauptstellenleiter Witt II B a Hauptstellenleiter Witt Berichtswesen (in Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Stabes); Verfügungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie weltanschauliche Fragen betreffen. II B b Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle Propaganda und Presse (Film, Rundfunk, Post- und Feiergestaltung). II B c Amtsleiter Schütt Verbindungsstelle Schulung (Schulungsfragen der Partei in Verbindung mit dem Reichsschulungsamt). II B d Stellenleiter Lindhorst Verbindungsführer zum RAD Schnurbein Verbindungsstelle SA, SS, NSKK, Arbeitsdienst, HJ. II B e Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle KdF. II B f Amtsleiter Gerland Sachbearbeiter Lutze Verbindungsstelle Wehrmacht. II B g Amt für Ehrengäste Reichsparteitage. Abteilung II C Amtsleiter Opdenhoff Führungsamt und Personalamt des Stellvertreters des Führers. Erfassung und Betreuung des Führernachwuchses der NSDAP. Bearbeitung der Personalakten der vom Stellvertreter des Führers und vom Führer zu bestätigenden Politischen Leiter. Betreuung der zum Stabe abkommandierten Gauamts- und Kreisleiter. Mitgliedschaftswesen. Abteilung II D Amtsleiter Opdenhoff Bearbeitung von Beschwerden über Dienststellen der Partei. Hauptstellenleiter Thurner Betreuung der einjährig zum Stabe abkommandierten Nachwuchsmänner. Für die im Sommer 1934 nach Übertragung der Mitwirkungskompetenz bei der staatlichen Gesetzesvorbereitung eingerichtete Abteilung für sogenannte staatsrechtliche Fragen (Abteilung III) liegt kein Geschäftsverteilungsplan der Dienststelle des Stellvertreters des Führers vor. In den NS-Jahrbüchern 1938 und 1939 sind neben dem "Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen", Hauptamtsleiter Sommer, lediglich als Referatsleiter die Amtsleiter Dr. Johann Müller, Heim und von Helms aufgeführt (11) Diese Abteilung, der die "Überwachung" der Gesetzgebung und Personalpolitik der Reichsregierung oblag, war analog zu den einzelnen Ministerien in jeweilige Organisationseinheiten (Gruppen bzw. Hauptämter, Ämter, Hauptstellen) für Innen-, Rechts- und Wirtschaftspolitik gegliedert. Da sie beamten- und haushaltsrechtlich selbst als ein Teil der Staatsverwaltung angesehen werden konnte und fast ausschließlich mit Gesetzesvorlagen und Beamtenfragen zu tun hatte, lag es für Hess nahe, erfahrenen und rechtskundigen Verwaltungsbeamten die Arbeit dieser Abteilung anzuvertrauen. Die Beamten wurden auf Anforderung des Stellvertreters des Führers von den jeweiligen Reichs- oder Landesressorts zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzt. Leiter der Abteilung III war bis 1941 im Range eines Ministerialrats der Verwaltungsjurist Walther Sommer, sein Nachfolger wurde 1941 Staatssekretär Dr. Gerhard Klopfer. Aufgrund der Zusammensetzung und Herkunft des Mitarbeiterstabes war die Abteilung III kaum in der Lage, die ursprünglich beabsichtigte Durchsetzung eines radikalen Parteistandpunktes in staatlicher Gesetzgebung und Beamtenpolitik herbeizuführen. Vielmehr kann eher von einer vermittelnden Funktion zwischen Parteiämtern und Ministerien gesprochen werden. In deren Rahmen erwarteten die staatlichen Stellen von "ihren" zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzten Beamten einen unterstützenden Einfluss bei der zuständigen Dienststelle der NSDAP, der meist auch tatsächlich ausgeübt wurde (12). Gleichwohl steht es außer Zweifel, dass das Mitwirkungsrecht der Partei bei Beamtenernennungen und -beförderungen, von dem sich einzig die Wehrmacht freizuhalten vermochte, einen erheblichen Einfluss auf die Beamtenschaft hatte und u.a. deren traditionelle Dienstauffassung beeinträchtigen musste. Die P a r t e i - K a n z l e i Unmittelbar nach dem England-Flug seines Stellvertreters Rudolf Hess traf Hitler am 12. Mai 1941 die Verfügung, dass die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers die Bezeichnung "Partei-Kanzlei" führe und ihm persönlich unterstellt sei. Als Leiter war "wie bisher Reichsleiter Martin Bormann" genannt (13). In seinem Erlass vom 29. Mai 1941 "über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei" präzisierte Hitler, "um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten: Der Leiter der Parteikanzlei, Reichsleiter Martin Bormann, hat die Befugnisse eines Reichsministers, er gehört als Mitglied der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an". Sodann bekräftigte Hitler, dass der bisherige Stabsleiter der Dienststelle des Stellvertreters des Führers zwar nicht den Titel seines ehemaligen Vorgesetzten, wohl aber dessen sämtliche Kompetenzen erhielt: "Wo in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen und sonstigen Anordnungen der Stellvertreter des Führers genannt ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Partei-Kanzlei" (14). Nach dem Selbstverständnis der NSDAP war die Partei-Kanzlei die Dienststelle Hitlers in dessen Eigenschaft als Führer der Partei. Ihr Hitler unmittelbar verantwortlicher Leiter hatte "alle grundsätzlichen Planungen und Anregungen aus dem Bereich der Partei zentral" für Hitler zu bearbeiten. Ausschließlich über Bormann liefen die von Hitler selbst erlassenen oder in dessen Auftrag für die gesamte Partei ausgearbeiteten Weisungen an die jeweils für die Durchführung zuständigen Dienststellen. Nicht nur die politische Führung der Partei, sondern auch alle aus der Suprematie der Partei dem Staat gegenüber anfallende Arbeit war in der Partei-Kanzlei zu erledigen. Zu diesen Aufgaben gehörten im Krieg wie selbstverständlich der "vielseitige Einsatz der Parteiorgane in der totalen inneren Kriegsführung" und die Arbeit der Partei in den eingegliederten und besetzten Gebieten. Neben der Partei und Wehrmacht berührenden Fragen lag der Schwerpunkt der Zuständigkeit der Partei-Kanzlei in der "Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (15). In der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 ordneten der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers und der Leiter der Partei-Kanzlei unter dem Datum des 16. Januar 1942 folgendes an: (16) Die Mitwirkung der Partei an der Gesetzgebung hatte ausschließlich über den Leiter der Partei-Kanzlei zu erfolgen, sofern Hitler nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmte. Vorschläge und Anregungen aus dem Bereich der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände durften nur noch über Bormann, den zuständigen Ministerien und sonstigen obersten Reichsbehörden zugeleitet werden, sofern die Gesetzgebung betroffen war. Dies lief praktisch auf eine Konzentration der Macht auf die Person Bormanns hinaus. Ebenso zentral wirkte die Partei bei der Bearbeitung der Personalien der Beamten mit. Der Leiter der Partei-Kanzlei hatte bei gesetzgeberischen Arbeiten in jedem Fall die Stellung eines b e t e i l i g t e n Reichsministers bei der Vorbereitung staatlicher Rechtsetzung. Dies galt auch für Gesetze und Verordnungen der Länder und Reichsstatthalter. Über diese formalen Kompetenzen hinaus wurde vorgeschrieben, dass auch in anderen als gesetzgeberischen Fragen der Verkehr zwischen den obersten Reichs- und Landesbehörden, soweit diese regional für mehrere Gaue der NSDAP zuständig waren, einerseits und den Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände andererseits allein über Bormann erfolgte, falls es sich um "grundsätzliche und politische Fragen" handelte. Ein unmittelbarer Verkehr wurde ausdrücklich für unzulässig erklärt. Damit geriet ein an sich mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Machtinstrument unter die ausschließlich Führung eines energischen, nach oben ebenso servilen wie nach unter brutal-rücksichtslosen Parteifunktionärs, der es selbstverständlich so weit wie möglich zum Ausbau der eigenen Machtposition nutzte, die freilich nicht ausschließlich auf seiner Stellung als Leiter der Partei-Kanzlei beruhte. Bormanns Aufstieg vom Organisator illegaler Freikorpsgruppen und Feme-Schreibtischmörder zum Leiter der Hilfskasse der NSDAP und schließlich zum Stabsleiter des Stellvertreters des Führers, sein stetes Näherrücken an die Person Hitlers - von der Verwaltung der Hitler persönlich aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehenden Fonds, den Umbau des Hauses Wachenfeld zum "Berghof" bzw. den Ausbau der Gesamtanlagen des Obersalzberges zu Hitlers Sommerresidenz, bis zu Hitlers ständiger Begleitung im Führerhauptquartier bzw. "Führersonderzug" während des Krieges- sind hier nicht im Einzelnen nachzuzeichnen (17). Die Koppelung dieser beiden Funktionen - die Leitung der politischen Koordinierungszentrale der Partei (Stab des Stellvertreters des Führers bzw. Partei-Kanzlei) und die ständige Begleitung Hitlers und dessen Beratung auch in persönlichen Belangen - machte die Basis der besonderen Machtstellung Bormanns aus, die nicht ohne weiteres mit der Stärkung der Parteileitung als solcher gleichzusetzen war. Strukturell vermochte auch ein energischer Stabsleiter bzw. Leiter der Partei-Kanzlei nichts an der desolaten Schwäche der Reichsleitung der NSDAP zu ändern. Auch unter Bormann entwickelte sich die Partei-Kanzlei nicht zu einer, kommunistischen Politbüros vergleichbaren allmächtigen, bürokratischen Führungszentrale. Bormanns Sonderstellung beruhte auf der persönlichen, amtsunabhängigen Vollmacht als Hitlers persönlicher Sachbearbeiter, die am 12. April 1943 mit der offiziellen Ernennung Bormanns zum "Sekretär des Führers" (18) gleichsam institutionalisiert wurde. Von Bormanns beherrschender Stellung im Führerhauptquartier aus - nicht eigentlich von seiner Funktion als Leiter der Partei-Kanzlei - führte der Weg zum Super- und Kontrollminister der Reichsregierung, als der Bormann in den letzten Kriegsjahren nicht nur von missgünstigen Partei- und Zeitgenossen gesehen wurde, sondern auch in den geschichtswissenschaftlichen Arbeiten über das NS-Regime allgemein dargestellt wird (19). Die im wesentlichen auf den beiden Abteilungen für innere Parteiangelegenheiten und für staatsrechtliche Fragen beruhende zweigleisige Organisationsstruktur der Dienststelle des Stellvertreters des Führers änderte sich auch unter der Bezeichnung Partei-Kanzlei im Grunde nicht. In der Abteilung II traten entsprechend der Ausweitung der Aufgaben folgende Gruppen oder Hauptämter hinzu: II M (Reichsverteidigung, Einsatzplanung für die Kriegsaufgaben der Partei), II W (Grundsätzliche Wehrmachtsfragen, Verbindungsstelle zum OKW), II E (Auslands- und Volkstumsarbeit der Partei einschließlich besetzte Gebiete), II F (NS-Führung in der Wehrmacht und NS-Führungsoffiziere) sowie II V (Stabsführung Volkssturm). Die mit Führernachwuchs- und Personalfragen der Partei befassten Ämter II C und IID wurden dagegen zum Amt II P zusammengefasst. Die im folgenden wiedergegebene Organisationsübersicht der Abteilung II ist im wesentlichen einem Vermerk aus der Abteilung III vom 11. April 1945 entnommen. Die dort nicht mehr aufgeführten Ämter II A 2, 3 und 5 sowie II B 6 und II W 1 - 4 wurden aus früheren Geschäftsverteilungsplänen aus den Jahren 1942 und 1944 ergänzt. Die als Leiter von Organisationseinheiten angegebenen Namen stammen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, aus einem Plan für die Einführung von Diktatzeichen vom 26. März 1942 (20) sowie einem nach Abteilungen und Amtsgruppen/Hauptämtern gegliederten Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 (21). Abteilungsleiter: Friedrichs Hauptamt II A Führungsaufgaben und Organisation der Partei, ihrer Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen Neuburg (1945: Keitel) II A 1: Organisatorische Angelegenheiten und grundsätzliche Fragen des Parteiaufbaues, Grundsätzliche Mitgliedschaftsfragen, Stellenplan in Zusammenarbeit mit II P. Inhaltliche Prüfung, Abstimmung und Herausgabe der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntgaben der Partei-Kanzlei. Überwachung und Auswertung der Bekanntgaben aller übrigen Reichsleitungsdienststellen. Lenkung der Ausrichtungsblätter der Partei. Gestaltung des Anordnungswerkes. Sammlung von Führerworten, von Gesetzen und Erlassen zur Auswertung für die Partei-Arbeit. Welsch (in Vertretung) II A 2: Einsatz der Partei für wirtschafts-, agrar-, finanz- und verkehrspolitische Angelegenheiten Stengel (in Vertretung) II A 3: Sozialpolitische Angelegenheiten Elberding II A 5: Volkstumspolitik Seekamp (in Vertretung) II A 6: Allgemeine Beschwerden und Bittgesuche Gerber Hauptamt II B: Ritterbusch (1945: Mauer) II B 1: Propaganda und Presse, Veranstaltungen und Vortragswesen Bühler (in Vertretung) II B 2: Schulung und Erziehung in der Partei, Erwachsenenbildung, Führerausbildung Schenke (in Vertretung) II B 3: Kultur und Feiergestaltung, Schriftgutfragen Dr. Hammerbacher II B 4: Berichts- und Informationswesen, Veranstaltungen und Vorträge der Dienststelle Brandes II B 5: Gliederungen Detering (in Vertretung) II B 6: z.b.V. Haar (in Vertretung) Hauptamt II E II E 1: Parteipolitische Führungs- und Organisationsfragen der Arbeitsbereiche der Landesgruppe Norwegen und Belgien, des Adriatischen Küstenlandes, des Alpenvorlandes und der Parteiverbindungsstelle Prag, sowie deren Koordinierung innerhalb der Partei zur volkstumspolitischen und germanischen Leitstelle. Flüchtlingsfragen aus Räumungsgebieten, außerhalb des Reiches. Auswertung des von dem Parteisektor anfallenden Berichtsmaterials. II E 2: Parteipolitische Führungsfragen der Landesgruppe der AO, NSDAP und der Gauinspektionen See-Schifffahrt. Zwischenstaatliche Arbeit der Partei im Ausland durch Koordinieren innerhalb der Partei und Zusammenarbeit mit dem AA. (Inland I und II) Angleichung der Auslandsarbeit der Partei mit der Volkstumspolitik und Auswertung des auf dem Parteisektor anfallenden außenpolitischen Materials. II E 3: Behandlung von Volkstumsfragen innerhalb des Reiches durch volkspolitische Ausrichtung des deutschen Volkstums, Festigung des gefährdeten deutschen Volkstums und Fremdvolkbehandlung im Reichsgebiet. Deutsche Volkstumsgruppen im Ausland, volkspolitische Fragen im Generalgouvernement, Protektorat und in den besetzten Gebieten. Rassefragen in der Volkstumsarbeit. Korrespondierende Arbeit mit: Hauptamt für Volkstumsfragen, Volksdeutsche Mittelstelle, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, VDA, Kärntner Volksbund, Steirischer Heimatbund, Volkstumsreferenten der Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Hauptamt II F NS-Führungsoffiziere als Führung in der Wehrmacht. Ruder (1944/45) Hauptamt II M II M 1: Luftkriegsmaßnahmen und Einsatzplanung. Beier (1945) II M 2: Sicherstellung des personellen und materiellen Bedarfs. (UK-Stellungen, Treibstoffbewirtschaftung, Heimatflak usw.) Zander Hauptamt II P Personalamt Hesseldieck (1945: Walkenhorst) II P 1: Allgemeine Personalpolitik, Dienstrang- und Dienststellungsfragen, Besoldung und Versorgung. Führernachwuchs und Führerauslese. II P 2: Parteigerichtliche Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten, Kriegsgerichtsurteile II P 3 Orden und Ehrenzeichen. Betreuung der Hinterbliebenen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen. Persönliche Betreuung der Soldaten der Dienststelle. Ausscheidungen und Einberufungen in den Reichstag II P 4: Kommandiertenheim Rauchstraße. Hauptamt II V Stabsführung "Volkssturm" Bofinger (1945) Hauptamt II W Wehrmachtsfragen, zugleich Verbindungsstelle zum OKW Passe II W 1: Grundsätzliche Wehrmachtsfragen. Rodegerts II W 2: Führungsamt für Wehrmachtsfragen in Partei, Gliederungen, angeschlossenen Verbänden und betreuten Organisationen. Rodegerts (in Vertretung) II W 3: Sonderaufgaben Rodegerts (in Vertretung) II W 4: Fürsorge- und Betreuungsfragen für Parteigenossen und Volksgenossen gegenüber der Wehrmacht Rodegerts (in Vertretung) Die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der Abteilung III ergeben sich am besten aus einem undatierten jedenfalls vor 1944 entstandenen "Vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III - Parteirecht, Wirtschaft, Kirche": (22) Leiter: Staatssekretär Befehlsleiter Dr. Klopfer Vertreter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm, (gleichzeitig Leiter der Gruppe III C) Persönlicher Referent: Oberregierungsrat Hauptschnittsleiter Dr. Lincke Personalstelle III PSt.: Regierungsamtmann Klein, Regierungsinspektor Hausrath Sonderaufgaben: III V: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Beyer Regierungsrat Dr. Lang SS-Hauptsturmführer Will SS-Hauptsturmführer Klauß Angelegenheiten der Sicherheitspolizei und des SD, Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlichen Materials, Allgemeine Zuständigkeitsfragen, Staatswissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsaufgaben, Begutachtung des staatswissenschaftlichen Schrifttums - Zusammenarbeit mit der Parteiamtlichen Prüfungskommission -, Zeitschriften- und Presselektorat der Abteilung, Angelegenheiten des Schwarzen Korps, Archiv und Kartenstelle der Abteilung III S: Regierungsrat Bereichsleiter Knöpfel Studienrat Dr. Scheele Lehrer Funk Frau Thomas Sonderaufträge des Reichsleiters, Sonderbücherei, Archiv, Reichsschule Feldafing Gruppe III A: (Innere Verwaltung, Volkstum) Leiter: Oberregierungsrat Dienstleiter Ancker Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap III A 1: Ministerialrat Dr. Dr. Hillebrecht Amtsrat Blankenburg Amtsrat Erler Verwaltungs- und Verwaltungsreformfragen; Verwaltungsvereinfachung; Neue Gebiete; Reichskanzlei III S 2: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap Gemeinschaftsleiter Wöll Volkstumsfragen; Staatsangehörigkeitssachen; Ostfragen; Sammlungssagen III A 3: z. Zt. unbesetzt, verteilt auf III A 2, 4, 7 Volksgesundheit (einschl. Erbgesundheitsfragen); Fürsorge; Jugendwohlfahrt; Reichsarbeitsdienst III A 4: Regierungsrat Raudies Rassefragen (einschl. der Folgen des Einsatzes Fremdvölkischer); Bevölkerungspolitik; Reichssportführer III A 5: Regierungsrat Abschnittsleiter Goercken Kommunalsachen; Bürgermeisterpersonalien; Familienunterhalt; Kriegsschäden III A 6: Regierungsrat Bernotat Polizeiangelegenheiten; Abt. 1 RMdI. (Personenstandssachen, besondere Hoheitssachen); Präsidialkanzlei (insbes. Orden- und Ehrenzeichen); Auswärtiges Amt; Kolonialsachen Gruppe III B: (Wirtschaft, Arbeit, Ernährung, Verkehr) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Bärmann 1. Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Fröhling 2. Vertreter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler III B 1: Leiter: Gauhauptstellenleiter Mittag Organisation der gewerblichen Wirtschaft Gauwirtschaftsberater - Ausschüsse III B 1 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Densow Energie; Ostwirtschaft; Preise; Handel; Handwerk; Entjudungen; Allgemeine Wirtschaftsfragen III B 1 b: Regierungsrat Abschnittsleiter Kopp Produktion der gewerblichen Wirtschaft (außer Kohle, Bergbau, Energie); Rohstoff- und Warenbewirtschaftung; Personalien in der gewerblichen Wirtschaft III B 1 c: Reichsbankrat Vellmer Kohle-Bergbau; Geld- und Kapitalmarkt; Bank- und Kreditwesen; Versicherungen; Außenwirtschaft; Fremdenverkehr III B 2: Leiter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler Grundsätzliche Fragen der Sozialpolitik III B 2 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Schwingenstein Amtsrat Gemeinschaftsleiter Fiedler Arbeitseinsatz; Sozialversicherung; Versorgungswerk III B 2 b: Regierungsrat Beimes Lohnpolitik; Gewerbeaufsicht; Berufserziehung III B 2 c: Abschnittsleiter Gölz Bauwirtschaft; Wohnungs- und Siedlungswesen; Verkehr; Post III B 3: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kok Regierungsamtmann Eisermann Ernährungswirtschaft; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Jagdwesen; Preispolitik in der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft; Reichsamt für das Landvolk; Reichsnährstand; Aufrüstung des deutschen Dorfes; Raumordnung; Erzeugungsschlacht III B 4: Rechtsanwalt Dr. Obendrauf Betreuung der Gauwirtschaftsberater; Tagungen; Berichtswesen; Mitteilungsblatt "Der Gauwirtschaftsberater"; Lektorat; Wirtschaftspolitische Schulung und Propaganda; Sonderaufträge III B 5: Hauptschriftleiter Abschnittsleiter Vollmann Wirtschaftswissenschaft; Archiv; Wirtschaftspresse und Zeitschriften; Zeitschrift "Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik" Gruppe III C: (Justiz, Recht der NSDAP) Leiter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vertreter: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke III C 1: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vorbehaltene Sondergebiete: NSRB; Akademie für Deutsches Recht; Beteiligung an Personalsachen der Justiz III C 2: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Parteirecht; Bürgerliches Recht; Handelsrecht; Arbeitsrecht; Verfahrensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Anwaltsrecht; Zivilsachen; Einzelfälle III C 3: Oberlandesgerichtsrat Müller Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Strafrecht; Wehrmachtsstrafrecht; Jugendstrafrecht; Gnadensachen; Entschädigungsgesetz; Strafsachen, Einzelfälle III C 4: Staatsanwalt von Kaldenberg Strafrechtliche Nebengesetze; Verkehrsrecht; Strafverfahren wegen Rassenschande; Strafverfahrensrecht; Kosten und Gebührenwesen; Aussagegenehmigungen (Vernehmungsgesetz) III C 5: Amtsgerichtsrat Abschnittsleiter Klemm-Werner Beteiligung bei III C 2; Gewerblicher Rechtschutz; Urheber- und Verlagsrecht; Schifffahrtsrecht; Behandlung feindlichen Vermögens III C 6: Oberlandesgerichtsrat Dr. Hopf Strafsachen, Einzelfälle; Heimtückesachen; Studien- und Ausbildungsreform; Strafvollzug Gruppe III D: (Kirche, Schule, Hochschule, Jugendführer des Deutschen Reichs, Propaganda-Ministerium, Feiergestaltung, Kriegshinterbliebenen-Versorgung) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Krüger Vertreter: Oberregierungsrat Reichsleiter Dr. Schmidt-Römer III D 1: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Fruhwirth Zentrale Lenkung der politisch-konfessionellen Angelegenheiten in den neuen Gebieten, soweit sie nicht in den Referaten III D 2 bis III D 4 bearbeitet werden. Konfessionelles Beitragswesen; Kirchenaustritts- und Eintrittsrecht; Friedhofsrecht; Feiertagsrechts; Rechtserwerb der Toten Hand; Konfessionelle Betätigung in den Krankenanstalten; Kirchliche Statistik; Allgemeine Rechtsfragen; soweit sie politisch-konfessionelle Angelegenheiten betreffen III D 2: Oberlandesgerichtsrat Dr. Birk Steuerinspektor Wischer Allgemeine Kirchenfragen; Besondere Fragen der ev. Kirche; Besondere Fragen der kath. Kirche; Kirche und Wehrmacht; Sonstige Kirchen und Sekten; Gottgläubige III D 3: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Schmidt-Römer Steuerinspektor Wischer Finanz- und Vermögensangelegenheiten der Kirchen, einschließlich der Kirchensachen des Reichsfinanzministeriums; Kirche und Wirtschaft III D 4: Regierungsrat Dr. Schlapper Steuerinspektor Wischer Überführung von Geistlichen und Kirchenbeamten in andere Berufe; Personal- und Besoldungsangelegenheiten von politisch-konfessioneller Bedeutung III D 5: Amtsleiter Dr. Landwehr Reichspropagandaministerium Einschränkung der konfessionellen Propagandaarbeit und Entkonfessionalisierung der politischen und kulturellen Führungsmittel (Schrifttum, Presse, Musikwesen, Film, Bildende Kunst); Feiergestaltung; Reichsluftfahrtministerium; Vertrauliche Informationen III D 6: Oberstudiendirektor Abschnittsleiter Dr. Anton Allgemeine Erziehungsfragen; Personalien der Lehrerbildungsanstalten; Mitwirkung der HJ an den Erziehungsfragen der Schulen; Deutsches Schulwesen im Ausland und in den in das Reich eingegliederten Gebieten III D 7: Regierungsrat Abschnittsleiter Kristandt Allgemeine Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Schule; Schule und Kirche; Landjahr; Heimschule; Kinderlandverschickung; Minderheitenschulwesen; Lehrerbesoldung; Jugendführer des Deutschen Reiches III D 8: z. Z. unbesetzt Obersteuerinspektor Philipp Regierungsinspektor Gerst Hochschulangelegenheiten, einschließlich Personalien; Fach- und Berufsschulen; Oberkommando der Wehrmacht, insbesondere Wehrmachtsfürsorge III D 9: Kreisleiter Dr. Kurt Schmidt Verdrängung konfessioneller Einflüsse, insbesondere der konfessionellen Einflussnahme auf die Jugend außerhalb der Schule und auf die Erwachsenenbildung; der konfessionellen Eingriffe bei der Heldenehrung, des konfessionellen Aberglaubens (Wunderglaube, Prophezeiungen, Kettenbriefe, Wallfahrten, Prozessionen usw.); der konfessionellen Einflussnahme auf Fremdvölkische im Reich; der missbräuchlichen Benutzung nationalsozialistischer Begriffe, Sinnbilder und Einrichtungen sowie deutschen Brauchtums durch die Kirchen; Kirchen und Partei Gruppe III E: (Finanzen) Leiter: Ministerialrat Oberbereichsleiter Dr. Gündel Vertreter: Oberregierungsrat Gemeinschaftsleiter Dr. Brack Finanzpolitik; Besitz- und Verkehrssteuern; Familienlastenausgleich; Zölle- und Verbrauchssteuern; Monopole; Haushaltsangelegenheiten, Finanzausgleich; Finanzielle Beziehungen zu den eingegliederten Gebieten und zu nichtdeutschen Gebieten und Staaten; Reichsvermögen und Reichsschulden; Entschädigungsfragen Gruppe III P: (Beamtenangelegenheiten und Mitwirkung an der Staatlichen Personalpolitik) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll III P 1: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vorbehaltene Sondergebiete: Personalangelegenheiten der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 a und aufwärts III P 2: Landrat Dr. Grazer Allgemeine und innere Verwaltung; Nachwuchs- und Ausbildungsfragen III P 3: Landrat Dr. Hoffmann Auswärtiges Amt; Arbeitsministerium; Unterrichtsverwaltung III P 4: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll Reichsjustizministerium; Einzelfälle nach §§ 42 und 71 DBG III P 5: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Bode Amtsrat Gemeinschaftsleiter Sommer Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Reichsfinanzverwaltung; Rechnungshof; Preußisches Finanzministerium; Ostministerium; Kolonialpolitisches Amt III P 6: Reichsbankrat Abschnittsleiter Grimm Reichswirtschaftsministerium; Vierjahresplan; Reichsbank; Freimaurerfragen III P 7: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kirn Reichsverkehrsministerium; Geschäftsbereich Reichsminister Speer; Reichspostministerium III P 8: Hauptabschnittsleiter Brändle Beurlaubungen für Zwecke der NSDAP; Dienststrafsachen - Einzelfälle; Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes aller Geschäftsbereiche; OKW; Reichsluftfahrtminister; Reichsforstmeister III P 9: Regierungsrat Abschnittsleiter Tent Juden- und Mischlingsfragen; Polizei-, Medizinal-, Veterinär- und Vermessungsverwaltung; Reichsarbeitsdienst; Reichsernährungsministerium; Reichsnährstand Ein Geschäftsverteilungsplan der ausschließlich mit der Dienststellenverwaltung befassten Abteilung I, als deren Leiter in den Jahren 1941 - 1943/44 Hauptdienstleiter Winkler, ab 1944 Dienstleiter Zeller nachzuweisen sind (23), konnte nicht ermittelt werden. Nach außen erschienen die drei Abteilungen der Partei-Kanzlei weiterhin als "Geschäftsführer, Sachbearbeiter für innere Parteiangelegenheiten sowie Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen". Zu diesen drei Abteilungen, die de facto die Dienststelle "Partei-Kanzlei" ausmachten, traten in den publizierten Organisationsübersichten auch weiterhin andere Einrichtungen de iure als Teile der Partei-Kanzlei in Erscheinung, die in der Praxis als relativ selbständiges Eigenleben entwickelten oder deren Leiter in ihrer Partei-Kanzlei-Funktion nicht oder allenfalls am Rande in Erscheinung traten. Aufgeführt sind (1942/1944): (24) Sonderbeauftragter bei der Partei-Kanzlei: Oberdienstleiter Oexle Hauptarchiv der NSDAP: Reichsamtsleiter Dr. Uetrecht, ab 1944: Bereichsleiter Dr. Brügmann Der Leiter der Auslandsorganisation: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für die Festigung deutschen Volkstums (ab 1944: Der Beauftragte der NSDAP für alle Volkstumsfragen): Reichsleiter Himmler Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Oberbefehlshaber Dr. Todt, Oberbefehlsleiter Speer Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: (Ober-)Befehlsleiter Dr. Conti Der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Dr. Groß Der Leiter des Amtes für Sippenforschung: Reichsamtsleiter bzw. Hauptbereichsleiter Dr. Mayer Der Beauftragte für Fragen der Finanz- und Steuerpolitik: Ober- bzw. Hauptbefehlsleiter Fritz Reinhardt Reichslager der NSDAP, Bad Tölz: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Seidel Reichsschule der NSDAP, Feldafing am Starnberger See: Reichsamtsleiter bzw. Oberdienstleiter Görlitz Anmerkungen: (1) So die zeitgenössische Terminologie der Aufgabenbeschreibung in den Organisations- und Jahresbüchern der NSDAP; hier: Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 2.-4. Aufl., München 1937, S. 152 (BArch NSD 9/17). (2) Zum Gesamtkomplex des Verhältnisses zwischen Partei und Staat während der NS-Herrschaft, vgl. insbes. Martin Broszat, Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 8. Aufl. 1979; Peter Diehl-Thiele, Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner innerer Staatsverwaltung 1933-1945, München 1969. (3) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 73 ff. (4) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 79. (5) RGBl. I S. 1016. (6) BArch R 43 II/694. (7) RGBl. I. S 1203. (8) Angabe aus dem ungedruckten Aufsatz von Kurt Borsdorff: "Mit Reichsleiter Martin Bormann auf dem Obersalzberg" in BArch NS 6/789; vgl. Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 218, Anm. 46. (9) Vgl. vor allem die bis 1941 vorliegenden Organisationsbücher der NSDAP (BArch NSD 9/16-19) und die bis 1938 "unter Mitwirkung der Reichsleitung der NSDAP" von Reichsleiter Philipp Bouhler, ab 1939 vom Reichsorganisationsleiter Robert Ley herausgegebenen Nationalsozialistischen Jahrbücher (BArch NSD 9/22-26). (10) Organisationsübersichten und Geschäftsverteilungspläne der Dienststelle des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei sind in NS 6/451 zusammengefasst. (11) NSD 9/25-26. (12) Vgl. hierzu Broszat, Staat Hitlers, S. 311 ff. (13) Abgedruckt u.a. im Organisationsbuch der NSDAP, 1943, S. 151 (NSD 9/20). (14) RGBl. I S. 295. (15) Vgl. die ausführliche Aufgabenbeschreibung der Partei-Kanzlei im Nationalsozialistischen Jahrbuch 1944, S. 181 f. (NSD 9/28). (16) RGBl. I S. 35. (17) Vgl. vor allem Josef Wulf, Martin Bormann - Hitlers Schatten, Gütersloh 1962, Lew Besymenski, die letzten Notizen von Martin Bormann. Ein Dokument und sein Verfasser, Stuttgart 1974, sowie Jochen von Lang, Der Sekretär. Martin Bormann: Der Mann, der Hitler beherrschte, Stuttgart 1977. Die verschiedenen Darstellungen über Rudolf Hess konzentrieren sich vor allem oder gar ausschließlich auf dessen Englandflug, die Verurteilung in Nürnberg und insbesondere die Gefängniszeit in Spandau, so dass eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung des "Stellvertreters des Führers" und dessen Tätigkeit 1933 - 1941 im Grunde noch aussteht. (18) NS 6/159. (19) Vgl. im einzelnen Broszat, Staat Hitlers, S. 392 ff. (20) Alle Pläne und Übersichten in NS 6/451. (21) NS 6/138; unterhalb der Gruppenleiterebene war eine Zuordnung der dort weiter aufgeführten Namen zu bestimmten Organisationseinheiten nicht möglich. (22) NS 6/451; dort auch die bei Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 222 ff. abgedruckte, weniger detaillierte Organisationsübersicht. Zum Mitarbeiterstab Anfang 1945 vgl. ebenfalls das Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 in NS 6/138. (23) Neben den Organisationsübersichten in NS 6/451 vgl. NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). (24) NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Schriftgutverwaltung in der Partei-Kanzlei Obwohl Aktenpläne und sonstige Registraturhilfsmittel nur für bestimmte Zeiträume und auch dann nur bruchstückhaft überliefert sind, lässt sich ein recht anschauliches Bild der Schriftgutverwaltung der Dienststellen Hess und Bormanns zeichnen. Ein Aktenplan aus dem Jahr 1937 ist in zwei Hauptgebiete (10 Partei, 20 Staat) und dann sachsystematisch in vier Stufen gegliedert. Akten, die nach diesem bis etwa 1940 geltenden Plan hätten verzeichnet werden können, sind nur in Form von Einzelblättern oder kleinen Vorgängen erhalten, so dass diesem Aktenplan bei der Erschließung des Bestandes keine besondere Bedeutung zukam. Andererseits erwies sich ein aus dem Jahre 1939 stammender Auszug aus dem Aktenplan für Angelegenheiten der Reichsverteidigung (1) als nützliches Hilfsmittel. Er sieht bis zu 80 kleine Betreffserien vor, von denen je 3 bis 18 zu fünf Obergruppen (Einsatzplanung, Sachgebiete, Abwehr, Vorbereitung der Mobilmachung und Allgemeine Angelegenheiten) zusammengefasst sind; schließlich konnten Sammelordner für Routinevorgänge je nach Bedarf angelegt werden. Die sachsystematischen Schwächen, die bei kleinen Betreffserien typisch sind, traten bei der Verzeichnung deutlich hervor. Die Einteilung des Registraturguts in "Bestimmungsakten", "Hilfsakten" und "Akten für den Schriftverkehr" überzeugt nicht und konnte bei der Verzeichnung der Akten der zuständigen Abteilung M bzw. Gruppe II M vernachlässigt werden. Aktenpläne zur Masse des überlieferten Registraturguts, also aus der Zeit der Partei-Kanzlei (1941 - 1945), sind nicht überliefert. Immerhin lassen für einen Teilbereich erhaltene Rotulusblätter mit Titeln zu im wesentlichen abgeschlossenen Vorgängen die Systematik des zu Grunde liegenden Aktenplanes erkennen (2). Erhalten geblieben sind Rotulusblätter zu den Aktenzeichen 1010/0 bis 3230/4, wobei teilweise eine weitere Stufe in der numerischen Klassifikation gebildet wurde. Die Einteilung orientierte sich am Ressortprinzip. Der Aktenplan wurde, wie die vergleichsweise geschlossene Überlieferung aus der Abteilung III zeigt, bis Kriegsende benutzt und im Grundsatz beachtet. Das Geschäftszeichen bestand aus der Bezeichnung für die jeweilige Organisationseinheit und dem Aktenzeichen. Nachkriegsschicksal der Akten Das Schicksal des Bestandes seit der Eroberung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit ganz allgemein. Vielleicht gibt es ein bestandstypisches Spezifikum insoweit, als die Selbstvernichtung durch Parteifunktionäre einen größeren Anteil als die Vernichtung durch Feindeinwirkung ausmacht. Freilich lassen sich die Vernichtungshandlungen im Einzelnen nicht nachweisen. Das Bundesarchiv erhielt seit 1955 splitterhafte Reste und wenige geschlossene Überlieferungsgruppen im Wesentlichen von Dienststellen der Siegermächte USA und Großbritannien, in geringem Umfang über Behörden und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland sowie etwa zwei Dutzend Einzelabgaben aus Privatbesitz, wobei Übernahmen aus anderen Beständen des Bundesarchivs hinzukommen. Im Jahre 1955 übernahm das Bundesarchiv Kopien von Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann, von Urteilen, die der Reichsminister der Justiz Bormann überlassen hatte, sowie von weiteren Dokumenten der Provenienz Partei-Kanzlei, sämtlich über die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Alle diese Unterlagen -- um wenige Materialien aus Privatbesitz ergänzt - wurden aufgrund der gemeinsamen Provenienz Partei-Kanzlei als besondere "Sammlung 20. Juli 1944" im Bestand NS 6 "Partei-Kanzlei der NSDAP" zusammengefasst. Die Originale dieser Unterlagen, die bereits vor Kriegsende in das Hauptarchiv der NSDAP übernommen worden waren, erhielt das Bundesarchiv 1962 im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia (USA). Diese historisch höchst bedeutsamen Materialien wurden bereits im November 1955 von Jürgen Huck detailliert erschlossen. Seine Titelaufnahmen sind in das vorliegende Findbuch vollständig übernommen worden (S. 94 ff.). Die weiteren Abgaben stammen aus der Universitätsbibliothek Heidelberg, dem amerikanischen Document Center in Berlin, dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia, bzw. dem Nationalarchiv der Vereinigten Staaten in Washington, der dortigen Library of Congress und dem britischen Aktendepot in Whaddon Hall. Hinzukamen eine Vielzahl kleinerer Angaben von deutschen Behörden und aus Privatbesitz. Größeren Zuwachs erhielt der Bestand im Zuge langjähriger Ordnungsarbeiten aus anderen Beständen des Bundesarchivs, vor allem aus dem Bestand NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) und der insgesamt aufzulösenden "Sammlung Schumacher". Insgesamt dürften im Bundesarchiv nicht mehr als 5 % des Schriftguts der Partei-Kanzlei erhalten sein. Bei dieser groben Schätzung können die im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) verbliebenen Registraturen des Staatssekretärs Reinhardt in dessen Eigenschaft als "Beauftragtem des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik" sowie dessen persönlichem Referenten Dr. Hans Gündel, der Leiter der Gruppe III E Öffentliche Finanzen in der Partei-Kanzlei war, außer Acht bleiben. Anmerkungen: (1) Beide Aktenpläne in NS 6/69. (2) NS 6/803 - 804. Archivische Bearbeitung Während die in der "Sammlung 20. Juli 1944" zusammengefassten und nach ihrem Kern als "Kaltenbrunner-Berichte" bekanntgewordenen Archivalien eine detaillierte Verzeichnung erfuhren, die bereits 1955 zu einem mit ausführlicher Einleitung und umfassenden Index versehenen Findbuch führte, wurden die durch eine Vielzahl von Abgaben und Übernahmen gespeisten übrigen Teile des Bestandes zunächst in der Reihenfolge der Zugänge erfasst, mit vorläufigen Signaturen versehen, inhaltlich zum Teil summarisch gekennzeichnet - wobei mach sich, falls vorhanden, zumeist an die Ablieferungsverzeichnisse der abgebenden Stelle, z. B. des US Document Centers anlehnte -, z. T. aber auch regelrecht nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet. Bei den nunmehr vorgenommenen abschließenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an diesem Bestand konnte es daher nur zum Teil darum gehen, eine Reihe von bislang überhaupt nicht erschlossenen Zugängen zu verzeichnen. Wesentliche Aufgabe war vielmehr die Zusammenführung, Vereinheitlichung und insbesondere Gesamtklassifikation der bis dahin noch in zahlreichen Zugängen aufgegliederten und in höchst unterschiedlicher Intensität erschlossenen Archivalien - auch aus anderen Beständen des Bundesarchivs -, bei der naturgemäß durchweg eine Überprüfung, zumeist aber auch Neuformulierung der vorgefundenen vorläufigen Titel notwendig wurde. Dies galt insbesondere dann, wenn sich einerseits die Auflösung vorgegebener, bis dahin nur summarisch beschriebener, zumeist rein formal in alliiertem Gewahrsam gebildeter Archivalieneinheiten in Einzelvorgänge anbot, andererseits auch die Zusammenfügung versprengter Vorgangsteile zu Vorgängen oder auch von verstreuten Einzelvorgängen in einheitlichen, z. T. vom Aktenplan vorgesehenen Serien möglich wurde. Die vor fast dreißig Jahren vorgenommene Intensivverzeichnung der Berichterstattung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Attentat am 20. Juli 1944 wurde in das Findbuch übernommen. Da die Erschließung der übrigen Bestandsteile natürlich nicht in dieser außergewöhnlichen Tiefe erforderlich war, nimmt dieser im Abschnitt C 8.1 beschriebene Archivalienkomplex weiterhin eine auch nach formalen Kriterien deutlich erkennbare Sonderstellung innerhalb des Bestandes ein. Dies lässt sich sowohl aufgrund der durch die sehr hohe Benutzerfrequenz erwiesenen außergewöhnlichen Bedeutung des dokumentierten Gegenstandes als auch mit der bemerkenswerten Qualität der Quellen rechtfertigen. Die erheblich später (1962) in das Bundesarchiv gelangten "Originale" der genannten Dokumente - die Verzeichnung 1955 war ja anhand von seinerzeit vom Bundesarchiv übernommenen, in amerikanischem Gewahrsam gefertigten Kopien erfolgt - waren nach amerikanischen Ordnungsgrundsätzen formiert worden und wurden im Bundesarchiv mit eigenen vorläufigen Archivsignaturen versehen. Sie sind nunmehr jener Ordnung und Verzeichnung angepasst worden, wie sie 1955 für die Verzeichnung der entsprechenden Kopien erstellt worden war. Diese Anpassung erstreckt sich auch auf die Signaturen, so dass die vorgefundene Verzeichnung der Kopien ohne jede Einschränkung auch auf den entsprechenden Band mit Originalen - der nunmehr die gleiche Signatur trägt - anwendbar ist. Im Prinzip wurde versucht, vorgegebene Registratureinheiten zu übernehmen, gewachsene Vorgänge als Archivalieneinheit beizubehalten, vorgefundene Titel nach Möglichkeit als Grundlage der Titelbildung bei der Verzeichnung zu nutzen. Dieser Versuch konnte allerdings im Wesentlichen nur bei dem aus der Abteilung III in den Bereichen "Außenwirtschaft" (C 12), "Geld- und Kapitalmarkt" (C 14), "Bauwirtschaft (C 18) sowie "Wohnungsbau, Wohnungsbewirtschaftung, Siedlungswesen" (C 19) - also aus den Ämtern III B 1 und III B 2 - überlieferten, organisch gewachsenen Schriftgut aus den Jahren nach 1940/41 gelingen, mit Einschränkungen auch bei den erhaltenen Überlieferungen der Hauptämter bzw. Gruppen II M (Mobilmachung der Partei und Reichsverteilung) und II F (NS-Führung und -Erziehung der Wehrmacht). Aus dem übrigen Organisationseinheiten, also auch aus den Registraturen des Stellvertreters des Führers, seines Stabsleiters bzw. des Leiters der Partei-Kanzlei, der Abteilungsleiter, aus den mit der eigentlichen Parteiführung im engeren Sinne befassten Gruppen II A und II B sowie aus den Jahren 1933 bis 1936 ganz allgemein gelangten in der Regel nur verstreute und zusammenhangslose Überlieferungsreste in den Bestand. Hier gab es also lediglich die Wahl, Einzelstücke als solche zu verzeichnen - wenn es der historische Wert gerechtfertigt erschienen ließ - oder sachthematisch bzw. unter formalen Kriterien in etwa zusammengehörende Unterlagen zu künstlichen Vorgängen zu vereinen, bei denen entweder der dokumentierte Gegenstand oder das formale Kriterium (z. B. Führerbesprechungen mit Bormann, Vorlagen für Reichsleiter Bormann, Vorträge des Abteilungsleiters Friedrichs beim Stellvertreter des Führers) für die Vorgangsbildung maßgebend wurden. Nicht nur im Hinblick auf die im ganzen trümmerhafte Überlieferung des Gesamtbestandes, sondern auch wegen ihres hervorragenden eigenständigen Quellenwertes kommt der relativ geschlossenen und vollständigen Serie der Anordnungen, Verfügungen und Rundschreiben des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei zentrale Bedeutung zu. Die in diesen Unterlagen (vgl. Abschnitt C 1) enthaltenen Informationen über alle Bereiche der Führungs- und Verwaltungstätigkeit der Partei-Kanzlei waren vorwiegend für höhere NS-Funktionäre bestimmt und bilden eine für die Erforschung des Herrschaftsapparates sowohl der NSDAP als auch des NS-Regimes in Deutschland überhaupt qualitativ wie quantitativ hochwertige -Quellensammlung, die nicht nur für Spezialstudien über die Dienststellen Hess und Bormanns, sondern zu vielfältigen Fragestellungen bei der Erforschung der NS-Zeit heranzuziehen wären. Es erschien also geraten, es nicht - unter Einfluss der im Reichsverfügungsblatt abgedruckten Parteiverlautbarungen - bei einer konventionellen bandweisen Titelaufnahme zu belassen, die sich auf chronologische Angaben beschränkte, sondern sowohl Betreffe als auch Text der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben unter Nutzung der Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung inhaltlich so intensiv wie möglich zu erschließen. Das Ergebnis dieser Verzeichnung und Indexierung wird im zweiten Teil dieses Findbuches vorgelegt werden, während im ersten Teil die Serien der Parteiverlautbarungen rein chronologisch innerhalb der Gesamtsystematik des Bestandes erfasst und aufgelistet erscheinen (Abschnitt C 1). Die Klassifikation der Verzeichnung lehnt sich so weit möglich an die erhalten gebliebenen Geschäftsverteilungspläne der Abteilungen II und III an. Das "regulierende Registraturprinzip" wurde insofern angewandt, als es sich bei relativ dichten Überlieferungsteilen aus den Ämtern III B 1 und III B 2 aus praktischen Gründen als notwendig erwies, auf einer relativ niedrigen Organisationsebene (z. B. Hauptstelle III B 2 c) mehrere Erschließungsabschnitte (Abschnitt C 18 und C 19) vorzusehen. In Organisationsbereichen mit trümmerhafter Überlieferung hingegen wurde mitunter Schriftgut mehrerer Gruppen zusammengefasst, z. B. die Gruppen II F und II W im Abschnitt C 5. Dass in Fällen, in denen eine Zuordnung wegen fehlender Geschäftszeichen oder wegen sich am Ende des Krieges auflösender Registraturdisziplin formal nicht möglich war, nach sachthematischen Gesichtspunkten entschieden wurde, ist selbstverständlich. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem 20. Juli, die ohne nennenswerte registraturmäßige Bearbeitung der Partei-Kanzlei direkt an Bormann im Führerhauptquartier gingen und von dort unmittelbar in das Hauptarchiv der NSDAP gelangten. Im Klassifikationsschema der Verzeichnung treten sie nunmehr unter dem Oberbegriff "Bekämpfung politischer Gegner durch Sicherheitspolizei und SD" auf, obgleich auch eine Zuordnung zu den Handakten Bormanns im Kapitel B denkbar gewesen wäre. Das gilt mutatis mustandis für die unter "Dienststellenleitung, Adjutantur" sowie in den Abschnitten C 2 und C 3 vereinigten Unterlagen zu allgemeinen Parteiführungsangelegenheiten, für die durchweg kein registraturmäßiger Ordnungsansatz - nicht einmal in Form eines Geschäftszeichens - erkennbar war. Gleichsam dem Bestand angehängt wurden unter der Bezeichnung "Sonderaufgaben" jene Unterlagen, die nicht aus Bormanns Tätigkeit als Leiter der Partei-Kanzlei erwuchsen, sondern mit der Tätigkeit Bormanns als Verwaltung von Hitlers Privatvermögen zusammenhängen. Es handelt sich um Überlieferungsreste über die Ausstattung des geplanten "Führermuseums" in Linz bzw. die Bergung der zu diesem Zweck bereits "erworbenen" Kunstschätze, um wenige Aktenstücke der Geschäftsführung der "Führerstiftung Wohnungsbau Linz" sowie der Verwaltung der "Führerbauten" auf dem Obersalzberg. Insgesamt drei Konkordanzen stellen nicht nur sicher, dass bestimmte Signaturen des Bestandes im Findbuch leicht ermittelt werden können (Konkordanz I), sondern bieten auch Gewähr dafür, dass nach alliierten Signaturen (Konkordanz II), nach den vorläufigen Nummern des Bundesarchivs oder nach früheren Signaturen aus anderen Beständen des Bundesarchivs (Konkordanz III) zitierte Archivalien weiterhin problemlos greifbar bleiben. Grundsätzlich soll ein Bestand des Bundesarchivs nach den eigens dafür erstellten Findmitteln des Bundesarchivs benutzt werden, da die z. B. in den amerikanischen "Guides to German Records microfilmed at Alexandria" oder anderen Findhilfsmitteln zu beschlagnahmten deutschen Akten angegebenen alliierten Signaturen einen zumeist völlig überholten Ordnungszustand der Akten wiedergegeben und nur noch für die Bestellung der amerikanischen Mikrofilme brauchbar sind. Aus praktischen Gründen sollte es weiterhin möglich sein, in Einzelfällen von der möglicherweise in Publikationen zitierten alliierten Signatur zur Signatur des Originals im Bundesarchiv zu gelangen. Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Retrodigitalisierungsprojektes des Bundesarchivs und enthält die digitalisierten Erschließungsergebnisse des vorliegenden konventionellen Findmittels. Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinestellung erfolgte im 2008 eine Bestandsüberarbeitung. Ergänzungen fand die Gesamtüberlieferung vor allem durch Akten und Dossiers der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Zitierweise BArch NS 6/ .... Inhaltliche Charakterisierung: Die einem Benutzer des Bestandes immer wieder in Erinnerung zu rufende Tatsache, dass es sich lediglich um höchst ungleich verteilte Trümmer oder gar verstreute Bruchstücke eines ehedem quantitativ wie qualitativ gewichtigen, in etwa mit dem Bestand der Reichskanzlei (R 43) vergleichbaren Registraturkörper handelt, ist sicherlich der Hauptgrund dafür, dass Überlegungen zum historischen Wert der vorliegenden Überlieferungen ein zwiespältiges Ergebnis haben müssen. Der Bestand gehört allein aufgrund der geschlossenen Serie der "Verfügungen, Anordnungen und Rundschreiben" und der - freilich zum größten Teil seit langem publizierten -(1) Überlieferung zum 20. Juli 1944 sicherlich zu den qualitativ bedeutsamsten aus der Zeit der NS-Herrschaft. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt herragenden Bedeutung und Kompetenzen der Partei-Kanzlei und insbesondere ihres Leiters kann die noch erhaltene Überlieferung den Verlust bedeutender Registraturteile jedoch nicht wettmachen. So dokumentiert sich Bormanns vielbeschriebene Nähe und Vertrauensstellung im Verhältnis zu Hitler allenfalls in einigen splitterhaften Notizen über "Führerbesprechungen". Das Verhältnis der Partei zum Staat, die Rolle Bormanns im NS-Machtgefüge, insbesondere auch Überlegungen zur tatsächlichen Machtfülle Hitler unmittelbar zugeordneter Dienststellen und durch sie ausgeübter Herrschaftsformen können auch aufgrund der erhaltenen Quellen Bormanns und der Partei-Kanzlei, in denen man aus dem genannten Grunde zu Recht einige wichtige Aufschlüsse hätte erwarten können, nicht abschließend beurteilt werden. Dass sich stattdessen die Bemühungen des NS-Regimes um den sozialen Wohnungsbau im Kriege sehr dicht dokumentieren und den Verlust der Überlieferung des Reichswohnungskommissars weitgehend wettmachen können, ist in diesem Zusammenhang für den Detailforscher zwar ein erfreulicher Befund, im Ganzen jedoch sicher nur von untergeordneter Bedeutung. Offen bleibt die Frage, ob die entscheidenden Akten - etwa die persönliche Registr

          Oberamt Öhringen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 192 II · Bestand · 1810-1938 (Vorakten ab 1619, Nachakten bis 1971)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zum Bestand: Das Oberamt Öhringen wurde 1810 gebildet und umfaßte im wesentlichen ehemalige schöntalische, berlingische und hohenlohische Besitzungen, die durch den Reichsdeputationshauptschluß und Rheinbundakte an Württemberg gefallen waren. 1811 wurden Berlichingen, Schöntal und weitere Orte, die vom aufgelösten Oberamt Schöntal an das Oberamt Öhringen gekommen waren, an das Oberamt Künzelsau abgetreten, wofür dieses dem Oberamt Öhringen Gaisbach, Neureut und Neufels überließ. Mainhardt fiel an das Oberamt Weinsberg, von dem das Oberamt Öhringen 1842 Geißelhardt mit Parzellen erhielt. Zum Oberamt Öhringen, das seit 1817 dem Jagstkreis zugeordnet war, gehörten dann auf Dauer die unten S. 7ff. genannten Gemeinden. Eine Veränderung trat erst ein, als 1926 das Oberamt Weinsberg aufgelöst wurde und der Ostteil dem Oberamt Öhringen zugeschlagen wurde (vgl. unten S. 10ff. den neuen Gemeindebestand). Bei der nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938 schließlich fiel Geißelhardt mit Eschental, Finsterrot, Gnadental und Goggenbach an den Landkreis Schwäbisch Hall. Im Zuge der Kreisreform von 1973 wurde der so gestaltete Landkreis Öhringen aufgelöst; er ging nahezu vollständig im neugeschaffenen Hohenlohekreis auf. Über die Abgabe der hier verzeichneten Akten war noch vor der Auflösung des Landkreises Öhringen verhandelt worden, so daß bald nach Inkrafttreten des Kreisreformgesetzes die Übernahme abgewickelt werden konnte. Verzeichnet wurden die Akten unter Trennung der Registraturschichten "Oberamt Öhringen" (bis 1938) und "Landratsamt Öhringen" (nach 1938 = Bestand FL 20/14) 1984 unter Anleitung von Dr. Trugenberger vom Zeitangestellten Ibrom, nach dessen Ausscheiden die Zeitangestellte Edling 1986 die Arbeit fortsetzte. Die Titelaufnahmen zu den Dampfkesselakten hat 1986 der Archivangestellte Biemann gefertigt. Der Unterzeichnete überprüfte 1987 stichprobenweise die Titelaufnahmen, indizierte die Verzeichnungsarbeit und nahm die Gliederung in Anlehnung an den Aktenplan für Württembergische Oberämter vor. Die EDV-Erfassung der Datensätze besorgte Frau Aufderklamm. Der Bestand F 192 II umfaßt 56 lfd. m (Bü. 1 - 1819). Ludwigsburg, im Juli 1987 Dr. Kretzschmar Nachtrag Bü. 1820 - 1830 (aus FL 20/14) Leuchtweis, August 1994 Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker Fußnoten (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig.

          Oberamt Backnang (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
          Negative zu FM 132/209
          _1037 FN 132/1 · Akt(e) · 1928
          Teil von Stadtarchiv Stuttgart

          Enthält: Gartenbauausstellung (Nr. 1-5, 9, 10); "Wenn Kinder spielen" (Nr. 8); Neubau der Schwabschule (Nr. 9); Planie (Nr. 10); Pressebesuch in der Waldorf- Astoria-Zigarettenfabrik (Nr. 11); "Moderne Kunst in Stuttgart" (Nr. 12-16); Schulbauten (Nr. 17-20, 25);

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 2/12 · Bestand · 1853-1915 (1950-1987)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Überlieferungsgeschichte: Am 24. März 1976 übergab das Linden-Museum Stuttgart dem Hauptstaatsarchiv den insgesamt 0,2 lfd. m umfassenden wissenschaftlichen Nachlaß des Afrikareisenden Karl Mauch (geboren am 7. Mai 1837 in Stetten im Remstal, gestorben am 4. April 1875 in Blaubeuren) zur Verwahrung. Das Museum verband mit der Überlassung die auch von den beiden Trägern des Museums, dem Kultusministerium Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart, gebilligte Auflage, daß das Schriftgut des Nachlasses, soweit erforderlich, im Hauptstaatsarchiv Stuttgart restauriert wird. Die wertvollsten Teile des wissenschaftlich bedeutsamen Nachlasses bilden die Tagebücher, die Skizzenbücher und die Zeichnungen Karl Mauchs. Außer den hinterlassenen Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen des bekannten Afrikaforschers enthält der Bestand auch Materialien aus dem Nachlaß seines Bruders Joseph B. Mauch. Der Biograph Karl Mauchs, der Schwäbisch Gmünder Realschullehrer E. Mager, hat sich der schriftlichen Hinterlassenschaft des Afrikaforschers angenommen und für die Errichtung eines Gedenksteins am Seminargebäude in Schwäbisch Gmünd gesorgt. Er hat den Nachlaß durch eigene Materialsammlungen zu Leben und Werk Mauchs wesentlich ergänzt. Der Nachlaß wurde im Lauf des Jahres 1976 durch den Inspektoranwärter Rolf Reiff unter Anleitung des Unterzeichneten geordnet und verzeichnet. Eine Restaurierung der in ihrem Erhaltungszustand gefährdeten Teil des Schriftguts ist für die nächsten Jahre vorgesehen. 2. Biographie: Mauch, Karl (07.05.1837 - 04.04.1875), Lehrer, Afrikaforscher und Kartograph; bereiste in den Jahren 1865-1872 vor allem Transvaal und Matabeleland, entdeckte 1871 die Ruinen von Zimbabwe; Kartograph Südafrikas 3. Inhalt: Enthält: Tage- und Skizzenbücher; Notizen zur Geologie, Botanik, Zoologie und Lagerstättenkunde; Zeichnungen und Karten zu seinen Forschungsreisen; Vermessungsinstrumente Mauchs; Nachlassunterlagen seines Bruders Joseph B. Mauch, Apotheker; ergänzt durch überwiegend von seinem Biographen Engelbert Mager angelegte Materialsammlungen betreffend Leben und Werk Mauchs, Errichtung eines Mauch-Denkmals in Schwäbisch Gmünd, wissenschaftliche Erkenntnisse und Entdeckungen anderer Afrikaforscher; Literatur über Karl Mauch 4. Literatur: Karl Mauch: The journals of Carl Mauch. His travels in the Transvaal and Rhodesia 1869-1872. Transcribed from the original by E. Bernhard and translated by F. O. Bernhard. Edited by E. Burke. Salisbury: National Archives of Rhodesia 1969; Carl Mauch: Afrikanisches Tagebuch. In: Hartmut Selke (Bearb.), Schwäbische Weltenbummler (Kiechel, Ulsheimer, Mauch). Schwäbische Lebensläufe Band 9. Heidenheim an der Brenz, 1971; Herbert W. A. Sommerlatte, Gold und Ruinen in Zimbabwe. Aus Tagebüchern und Briefen des Schwaben Karl Mauch (1837-1875). Gütersloh 1987; Ein Schwabe im Goldland Ophir? - die Entdeckung der Ruinen von Zimbabwe durch Karl Mauch 1871. [Katalog der] Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, 1991.
          Mauch, Karl
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/18 · Bestand · (1847-) 1870-1926 (-1965)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Person Weizsäckers: Lebensdaten und berufliche Laufbahn: 1853 Februar 25 Geboren als Sohn des Hofkaplans Karl Weizsäcker (1822 - 1899) in Stuttgart 1861 Vater Karl Weizsäcker Professor der Theologie an der Universität Tübingen (1889) Kanzler) 1870/71 Teilnahme am Feldzug gegen Frankreich 1876 Erste höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 Zweite höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 November 15 Hilfsrichter beim Stadtgericht Stuttgart 1879 Januar 24 Justizassessor beim Oberamtsgericht Calw (unter Verbleib an der bisherigen Stelle) 1879 März 18 Promotion zum Dr. jur. 1879 Juli 8 Vermählung mit Paula von Meibom, Tochter des späteren Reichsgerichtsrats Victor von Meibom 1879 Oktober 1 Amtsrichter beim Amtsgericht für den Stadtdirektionsbezirk Stuttgart 1882 November 1 Hilfsrichter beim Landgericht Stuttgart 1883 Juli 19 Justizministerialsekretär mit Titel und Rang eines Landrichters 1885 November 6 Landrichter in Ulm, Hilfsarbeiter beim Justizministerium 1886 September 27Funktionierender Kanzleidirektor des Justizministeriums 1887 März 3 Titel und Rang eines Landgerichtsrates 1889 Dezember 27 Landgerichtsrat in Hall, Vortragender Rat des Justizministeriums 1892 Mai 13 Vortragender Rat beim Justizministerium mit dem Titel "Ministerialrat" 1896 Februar 24 Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Kronen 1897 Februar 24 Titel und Rang eines Ministerialdirektors. Als solcher gehörte er der 4. Rangstufe an, mit der der Personaladel verbunden war. 1899 Februar 24 Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1899 Juli 31 Ministerialdirektor beim Justizministerium 1900 April 19 Wirklicher Staatsrat und Chef des Departements des Kirchen- und Schulwesens 1901 Februar 25 Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens 1906 Februar 25 Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1906 Juni 20 Leitung der Geschäfte des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten 1906 Juni 27 Enthebung von der Verwaltung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens. Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten, Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, Ordenskanzler 1906 Dezember 3 Vorsitzender des Staatsministeriums (Ministerpräsident) 1916 Oktober 5 Erhebung in den erblichen Freiherrnstand des Königreichs Württemberg 1918 November 6 Rücktritt der Regierung Weizsäcker 1918 November 8 Entlassung als Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten 1926 Februar 2 Tod in Stuttgart; Beisetzung auf dem Pragfriedhof 2. Zur Geschichte und zum Inhalt des Bestandes: Der Nachlass verblieb nach dem Tode Weiszäckers im Jahre 1926 zunächst in der Wohnung der Witwe in Stuttgart und wurde nach deren Übersiedlung in das 1931 auf der Moozacher Halde bei Lindau erworbenen Haus dorthin verbracht. Am 21. Juni 1975 übereignete Freifrau Marianne von Weizsäcker den Nachlass dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Nach seiner Neuordnung steht er für wissenschaftliche Forschungen zur Verfügung. Benutzungen für Veröffentlichungen, die sich im besonderen mit dem Wirken des Ministerpräsidenten Karl Freiherr von Weizsäcker befassen und nicht nur gelegentliche Hinweise auf dessen Tätigkeit enthalten, bedürfen der Zustimmung von Professor Carl Friedrich Freiherr von Weizsäcker. Der Nachlass besteht in der Hauptsache aus Handakten Weizsäckers aus seiner Amtszeit als Kultminister, Präsident des Staatsministeriums (Ministerpräsident), Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten und Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, vermischt mit einzelnen Registraturakten des Staatsministeriums und des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, ferner aus amtlichen, halbamtlichen und privaten Korrespondenzen sowie aus zahlreichen Zeitungsausschnitten. Dazu kommen Korrespondenzen, Notizen, Unterlagen zu Veröffentlichungen und Zeitungsausschnitte aus seiner Ruhestandszeit. Einige wenige Unterlagen aus dem Nachlass seines Vaters, Professor Karl v. Weizsäcker sind in den Bestand aufgenommen worden (Bü 4) An Fremdprovenienzen enthält der Nachlass Handakten des Ministerpräsidenten v. Breitling (Bü 31), Schreiben an Staatsminister v. Fleischhauer (Bü 80, 86 und 93), Korrespondenzen des Staatsministers der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn Julius v. Soden (Bü 151) und Schreiben Weizsäckers an General Fritz von Graevenitz (Bü 146). Parallelüberlieferung befindet sich vornehmlich in den im Hauptstaatsarchiv liegenden Akten des Königlichen Kabinetts (E 14), des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten (E 46 - E 75), des Staatsministeriums (E 130) und des Kriegsministeriums (M 1/2) Hingewiesen sei insbesondere auf folgende Akten: E 14: Königliches Kabinett II Bü 487: Entlassungsgesuch Weizsäckers vom 5. November 1918 E 46: Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten III Bü 1285 - 1300: Handakten von Weizsäcker: Bü 1291: Annahme des Kommandos eines preußischen Armeekorps durch Herzog Albrecht von Württemberg (1905/06) Bü 1292: Aufzeichnungen über eine Unterredung mit dem Staatssekretär des Innern Delbrück in Berlin betreffend die Elsass-lothringische Frage (1910) Bü 1294: Russische Politik (1910) Bü 1295: Thronfolge in Monaco (Herzog Wilhelm von Urach) (1910/12) Bü 1296: Bundesfinanzen, Deckung der Kosten der Wehrvorlage (1912) Bü 1297: Berichte des Württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin betreffend Wehrvorlagen (1912) Bü 1298: Albanische Thronfolge (1912/13) Bü 1299: Bericht von Weizsäckers an den König über Berliner Finanzkonferenzen (1916) E 73: Gesandschaftsakten Verzeichnis 61 Bü 12 e - 12 i: Berichte der Bundesratsbevollmächtigten (1897-1918); Bü 12 g enthält auch Berichte des Militärbevollmächtigten in Berlin (Juli - August 1914) Bür 42 d - 42 e: Berichte der Gesandtschaft München E 74 I: Württembergische Gesandtschaft in Berlin Bü 164 - 168: Politische Berichte 1914 - 1918 E 75: Württembergische Gesandtschaft in München Bü 154 - 156: Berichte des württembergischen Gesandten in München E 130b: Staatsministerium Bü 5860: Handakten von Weizsäckers über den Gesetzentwurf betreffend Änderungen des Beamtengesetzes vom 28. Juni 1876 (1906/07) M 1/2: Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten M 660: Nachlass des Fritz von Graevenitz Bedeutung des Nachlasses: Der persönlich-private und vertrauliche Charakter zahlreicher Schriftstücke dieses Nachlasses steuert zum Bild dieser Zeit Nuancen bei, die in den amtlichen Papieren naturgemäß fehlen. Das gilt für Weizsäckers Amtszeit als Kultminister, in der er sich für die Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht und für die Verfassungsreform einsetzte, und das trifft noch mehr für die Zeit von 1906 bis 1918 zu, in der er als Präsident des Staatsministeriums die Regierungsgeschäfte leitete und gleichzeitig Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten war. Die Frage des Verhältnisses Württembergs zum Reich und ganz allgemein des bundesstaatlichen Zusammenwirkens sowie die Ansichten der württembergischen Regierung zur deutschen Außenpolitik vor dem 1. Weltkrieg und vor allem die württembergische Einstellung zur deutschen Politik während des Krieges erhalten durch die Unterlagen dieses Nachlasses schärfere Konturen. In dieser Zeit sind die Korrespondenz mit seinem Freund Alfred von Kiderlen-Waechter, die Berichte der württembergischen Gesandten aus Berlin (v. Varnbüler) und München (v. Moser) sowie die Berichte des württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin bzw. im Großen Hauptquartier (v. Graevenitz) von besonderer Bedeutung. Nachdem die Überlieferung der beiden Gesandtschaften und die Berichte des Militärbevollmächtigten in den amtlichen Akten unvollständig sind - die Unterlagen des Militärbevollmächtigten in Berlin sind zum größten Teil vernichtet -, vermögen die Berichte aus dem Nachlass manche Lücke zu schließen. Inhaltlich sagen diese halbamtlichen, in persönlich-privater Form abgefassten Berichte - v. Graevenitz war Gegenschwieger Weizsäckers und auch v. Varnbüler stand ihm persönlich nahe - wesentlich mehr aus als die amtlichen Berichte dieser württembergischen Diplomaten. 3. Zur Ordnung des Bestands: Weizsäcker ordnete seine Unterlagen nach Sachbetreffen oder nach Personen ohne systematische Gliederung. Nach seinem Tod gingen bei Umlagerungen und wohl auch bei Benutzungen des Nachlasses manche Zusammenhänge verloren. Im Laufe der Zeit wurden verschiedentlich kleinere Ordnungsversuche unternommen, die sich jedoch nur auf einzelne Unterlagen erstreckten. So wurden auf einigen Akten Bewertungsvermerke angebracht, wie: "Mit Ausnahme der Briefe weniger wertvoll" oder "bis auf eventuelle Einzelbriefe wertlos". Weitergehend war eine Ordnung, die mindestens 18 Büschel oder Einzelstücke erfasste und die noch mit folgenden Nummern rekonstruiert werden kann: 1 Lebenserinnerungen 2 3 Brief von Friedrich Großherzog von Baden, 1923 4 Bethmann Hollweg 5 Fritz von Graevenitz (Schreiben an Weizsäcker, 1911-1918) 6 Kiderlen-Waechter 7 Briefe von Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein, (1906) 1908 8 Briefe von Moser von Filseck, 1906-1913 9 Brief von Ritter, königlich Bayerischer Gesandter in Stuttgart, 1909 10 Schriftwechsel mit Wilhelm Herzog von Urach, 1906-1924 11 Schriftwechsel mit Königin Charlotte von Württemberg, 1922-1925 12 Philipp Albrecht Herzog von Württemberg, 1914-1924 13 Motivierung der Entlassung des Reichskanzlers Fürst Bülow durch Kaiser Wilhelm II. 14 Kriegsschuldfrage 1925-1926 15 16 17 18a Varnbülerberichte vom 14. Juli 1909 (Daily Telegraph-Affäre) Teile des Nachlasses wurden im Jahr 1965 vom Bundesarchiv verfilmt. Nachdem der Nachlass ins Hauptstaatsarchiv verbracht worden war, wurde er in den Jahren 1975 bis 1979 von Leitendem Staatsarchivdirektor Dr. Eberhard Gönner systematisch geordnet und verzeichnet. Dabei konnten die oben erwähnten 18 Büschel nicht in ihrer bisherigen Zusammensetzung verbleiben. Gewisse Schwierigkeiten bereitete die zeitliche Einordnung von Notizen Weizsäckers, weil diese nicht immer klar als zeitgenössische Aufzeichnungen oder spätere Notizen für geplante Veröffentlichungen zu identifizieren waren. Die Titelaufnahmen sind von November 1985 bis März 1986 von Eberhard Gönner überarbeitet worden, wobei die Korrespondenzen weiter aufgeschlüsselt und Indices angelegt worden sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die "Enthält" und "Darin"-Vermerke sowie die "Betreffe" in der Regel durchnummeriert worden. Den "Enthält" und "Darin"-Vermerken entsprechen im allgemeinen archivalische Einheiten (Schriftstücke oder Unterfaszikel), den "Betreffen" nur ausnahmsweise. Der Bestand umfasst 177 Büschel Akten mit insgesamt 2,6 lfd. m. Stuttgart, im März 1986 Eberhard Gönner
          Nachlass Fürst Ernst II. (*1863, +1950)
          HZAN La 142 · Bestand · (1845-) 1868-1951 (1959)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
          1. Zur Biografie von Fürst Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg: Erbprinz Ernst Wilhelm Friedrich Karl Maximilian zu Hohenlohe-Langenburg - in Abgrenzung zu seinem Großvater Ernst im folgenden "Ernst II." genannt - wurde am 13. September 1863 als Sohn von Fürstin Leopoldine, geborene Prinzessin von Baden, und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg in Langenburg geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Karlsruhe, der Heimatstadt seiner Mutter, am Großherzoglichen Gymnasium, welches er nach dem Abitur 1881 verließ. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen einer zeitgemäßen Universitätstour, die ihn zwischen 1881 und 1884 nach Paris, Bonn, Tübingen und Leipzig führte. 1885 legte Ernst II. am Oberlandesgericht in Naumburg a. d. Saale das erste juristische Examen ab. Während seiner standesgemäßen militärischen Offiziersausbildung beim 2. Garde-Dragonerregiment in Berlin-Lichterfelde in den Jahren 1886-1889 nutzte er die verfügbare Zeit auch zu ausgiebigen gesellschaftlichen Aktivitäten vor allem an den Höfen von Kaiser Wilhelm I. und dessen Sohn Friedrich. Nach Abschluss der Ausbildung stieg Ernst II. in der militärischen Hierarchie noch bis zum Oberstleutnant á la suite der Armee (1914) auf. Der Erbprinz strebte im folgenden eine Karriere im Auswärtigen Amt an, für die er zunächst 1889 einen seiner häufigen Aufenthalte in London zu einer Art privaten ,Lehrzeit’ an der deutschen Botschaft nutzte. Königin Viktoria war eine Großtante Ernsts II., so dass sich dieser stets auf höchster gesellschaftlicher Ebene bewegen konnte. 1890-1891 bewältigte er sein diplomatisches Examen und trat danach eine Stellung als 3. Sekretär in der Botschaft in St. Petersburg an. Schon 1892 erreichte Ernst II. unter Mithilfe seines Vaters, der als Reichsstatthalter von Elsass-Lothringen über genügend Einfluss verfügte, seine Versetzung nach London, wo er als 3. Botschaftssekretär bis 1894 Dienst leistete. In diesem Jahr folgte der Erbprinz Fürst Hermann nach Strassburg, um sich als Legationssekretär des Ministeriums für das Reichsland Elsass-Lothringen zu betätigen. Zugleich bereitete er sich allmählich auf seine Zukunft als Standesherr vor, indem er die Verwaltung der Langenburger Besitzungen übernahm und seinen Vater in der Ersten Kammer der Württembergischen Landstände vertrat. 1896 heiratete Ernst II. seine Cousine 3. Grades Alexandra (1878-1942), eine Prinzessin aus dem britischen Königshaus, deren Vater Herzog Alfred von Edinburgh drei Jahre zuvor das thüringische Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha übernommen hatte. Mit seiner Gemahlin und dem sich bald darauf einstellenden Nachwuchs - der Ehe entstammten Gottfried, Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred - verlegte er seinen Lebens­mittelpunkt nach Langenburg und schied 1897 endgültig aus dem diplomatischen Corps aus. Er hatte begonnen, sich in seiner Rolle als Erbfolger einzurichten, als nach dem unerwarteten Tod von Alexandras Bruder Alfred (1899) die offene Nachfolgefrage in Sachsen-Coburg und Gotha einer Regelung bedurfte. Ernst II. wurde als Regent und Vormund für den neuen, noch jugendlichen Herzog Carl Eduard vorgesehen, eine Aufgabe, die er 1900 nach dem Tod seines Schwieger­vaters übernahm, so dass er nun für 5 Jahre an der Spitze eines deutschen Fürstentums stand. Nach dem Ende der Regentschaft, während der er sich durch eine liberale Haltung das Wohlwollen seiner thüringischen Untertanen erworben hatte, verschaffte ihm Kaiser Wilhelm II., sein Cousin 3. Grades, die Aussicht auf einen Posten als Staatssekretär und ernannte ihn 1905 zum provisorischen Leiter der Kolonial­abteilung im Auswärtigen Amt, die zum eigenen Reichskolonialamt heraufgestuft werden sollte. Doch wegen interner Querelen und der Widerstände im Reichstag gegen die Finanzierung der neuen Behörde musste der Erbprinz 1906 schon wieder seinen Hut nehmen. Im darauf folgenden Jahr kehrte Ernst II. als Reichstags­abgeordneter für den Wahlkreis Gotha, in dem er als Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen die SPD kandidiert hatte, auf die politische Bühne zurück. Als Hospitant der Fraktion der Deutschen Reichspartei trat er bisweilen mit Reden im Plenum in Erscheinung, doch die parlamentarische Alltagsarbeit blieb ihm im Großen und Ganzen fremd. Infolge einer besonderen politischen Konstellation im Reichstag glückte es Ernst II. dennoch, als Kompromisskandidat des rechts-konservativen Lagers 1909 zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt zu werden. Aber auch diese Aufgabe vermochte er nicht lange auszuüben, da er sich mit den Gepflogen­heiten parlamentarischer Debatten nicht arrangieren wollte. Schon 1910 nutzte er die anti-protestantische "Borromäus-Enzyklika" Papst Pius’ X. dazu, aus Protest von seinem Amt zurückzutreten, freilich um den Preis, zukünftig keine politische Rolle auf nationaler Ebene mehr spielen zu können. Nach dem Ende der Legislaturperiode 1912 konzentrierte sich der Erbprinz vornehmlich auf die hohenlohischen Stammgüter. 1913 starb Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und der Sohn trat das standesherrliche Erbe an, zu dem auch die Grafschaft Gleichen in Thüringen zählte. Den Verlust führender politischer Ämter kompensierte Ernst II. erfolgreich durch sein verstärktes Engagement für gesellschaftliche Kräfte, die eher im Hintergrund wirkten: in erster Linie die evangelische Kirche, der Johanniterorden und das Rote Kreuz. Innerhalb dieser Institutionen nahm er auf lokaler und auf Landesebene wichtige und einflussreiche Positionen ein, über die er - in Verbund mit seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen und Verbänden - ein breites Netzwerk von Korrespondenzpartnern aus adligen, politischen, wissenschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kreisen pflegen konnte. Als Kommendator der Württembergisch-Badenschen Genossenschaft des Johanniterordens und Ehrenpräsident des Württembergischen Landesverbandes vom Roten Kreuz lag es für Ernst II. nahe, bei Ausbruch des 1. Weltkrieges nicht einen Posten bei der kämpfenden Truppe, sondern in der Organisation der freiwilligen Krankenpflege anzustreben. Nach einer jeweils kurzen Zeit als Etappendelegierter in Berlin und an der Westfront wurde er Ende 1914 zum Generaldelegierten der freiwilligen Krankenpflege für den östlichen Kriegsschauplatz ernannt, so dass er die längste Zeit des Krieges im Hauptquartier Ost - unter anderem im Umfeld von Generalfeldmarschall von Hindenburg - verbrachte. 1918 stieg er schließlich zum höchsten Repräsentanten seiner Organisation, zum Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur, auf und leitete in dieser Funktion unter anderem die deutsche Delegation bei Kriegsgefangenenaustausch­verhandlungen mit den USA in Bern. Hier kamen ihm seine diplomatischen Erfahrungen zugute, auf die der Kaiser bereits 1915 zurückgegriffen hatte, als er den Fürsten als Sonderbotschafter nach Konstantinopel und auf den Balkan schickte. Nach Ende des Krieges räumte Ernst II. sein hohes Amt in der Krankenpflege und widmete sich nun wieder seinen Kirchen- und Vereinsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dem Evangelischen Volksbund für Württemberg, für den er als Vorsitzender des Bezirks Gerabronn und der Ortsgruppe Langenburg sowie als Delegierter im Landesausschuss fungierte. War ihm die Vereinigung der evangelischen Landeskirchen im Deutschen Reich schon als thüringischer Regent ein großes Anliegen gewesen, so setzte er sich in den 1920er und 30er Jahren weiter auf Kirchentagen und Kirchenversammlungen in Württemberg und auf Reichsebene für die evangelische Sache ein. 1926 fiel dem Langenburger Fürsten zudem das Seniorat des Gesamthauses Hohenlohe zu, und im selben Jahr erfolgte seine Wahl zum Statthalter der Balley Brandenburg, also zum zweiten Mann des Johanniterordens im Reich. Während des Nationalsozialismus hielt sich Ernst II. wie schon zu republikanischen Zeiten von politischen Ämtern fern, zumal er sich in fortgeschrittenem Alter befand. Ab 1936 steckte er einen Großteil seiner Energie in das Bestreben, den Langenburger Stammbesitz als Erbhof anerkennen zu lassen, und kümmerte sich daneben um die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit der Komponistenwitwe Cosima Wagner. Am 11. Dezember 1950 starb Fürst Ernst II. hochbetagt in Langenburg, wo er auch beigesetzt wurde. 2. Bestandsgeschichte, Bestandsstruktur und Verzeichnung: Der Nachlass befand sich vor der Verzeichnung in einem relativ heterogenen Zustand, der auf einen uneinheitlichen Weg der Überlieferung und mehrfache Bearbeitungsansätze zurückzuführen war. Bei dem Brand von Schloss Langenburg 1963 und den damit verbundenen provisorischen Umlagerungen von Schriftgut innerhalb des Baukomplexes dürfte die ursprüngliche Ordnung einen ersten Schaden genommen haben, der in der Folgezeit im Zuge der Abgabe von Langenburger Archivalien nach Neuenstein noch verstärkt wurde. Wahrscheinlich wurde der Nachlass auseinandergerissen und in mehreren, im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Teilen in das Zentralarchiv transferiert. Spätestens bei den dort in den 1960er Jahren vorgenommenen Ordnungsarbeiten unter Karl Schumm wurden die schriftlichen Hinterlassenschaften Ernsts II. mit anderen Akten aus Langenburg vermischt. Weitere Teile des Nachlasses dürften auch im folgenden Jahrzehnt in Neuenstein eingetroffen sein. Aufbauend auf die allmählich umgesetzte provenienzmäßige Abgrenzung der Langenburger Archivalien konnte in den frühen 1980er Jahren eine grobe Vorverzeichnung des Nachlasses in Angriff genommen werden, die allerdings nicht bis zum Ende geführt wurde. Eine letzte Ergänzung aus dem Familienarchiv erfuhr der inzwischen gebildete Bestand 1992 durch eine Ablieferung von auf Ernst bezogenen Akten, die größtenteils in den Langenburger Behörden, insbesondere der Domänenkanzlei, entstanden waren. Ernst II. regelte seinen Briefverkehr mit Hilfe von registraturartigen Vermerken, die er meist direkt auf den eingehenden Schriftstücken anbrachte. Darin hielt er Informationen über Datum, Empfänger und Inhalt der Antworten und sonstigen schriftlichen Reaktionen fest. Auch Anweisungen an seine Verwaltung und nicht selten vollständige Briefentwürfe notierte er auf der Eingangspost. Darüber hinaus sorgte der Nachlasser bereits selbst für eine weitergehende Ordnung und Sortierung seiner Unterlagen, indem er an Sachthemen und Korrespondenzpartnern orientierte Einheiten bildete und diese mit Notizen im Sinne eines Aktentitels samt Laufzeit versah. Die Notizen brachte er im allgemeinen auf unterschiedlich großen, meist gebrauchten Briefumschlägen an, die als Verpackung dienten oder den Akten beigelegt wurden. Solche Ordnungsmaßnahmen, wie sie in der Familie Tradition hatten, scheint Ernst im Laufe der Jahrzehnte immer wieder in Angriff genommen zu haben, allerdings ohne dass sich ein stringent durchgehaltenes Muster erkennen ließe. Lediglich die grobe Unterscheidung von Sach- und Korrespondenzakten bildete einen wahrnehmbaren roten Faden, der auch bei der aktuellen Verzeichnung beachtet wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den nach Sachkriterien gebildeten Faszikeln häufig Teile von Korrespondenzen zu finden sind, nur eben zu einem bestimmten Thema zusammengestellt. Obwohl es dadurch zu Überschneidungen mit den Korrespondenzserien kommt, wurden die Sachakten weitgehend als solche belassen und hinsichtlich der Korrespondenzpartner nur in geringem Maße ausgedünnt, da es sich meist um inhaltlich nachvollziehbare und zum Teil gehaltvolle Einheiten handelt. Wie bereits angedeutet, führten frühere Ordnungsarbeiten am Nachlass eher zu einer Komplizierung der Bestandssituation. Während die von Ernst II. gebildeten ,Aktentitel’ normalerweise mit dem Inhalt der Faszikel weitgehend übereinstimmten, muss für die nachfolgenden Verzeichnungsansätze, auch und gerade für die Vorverzeichnung in den 1980er Jahren, festgestellt werden, dass die auf Archivumschlägen notierten Namen, Daten und Betreffe vom tatsächlichen Inhalt häufig abwichen und für die aktuelle Verzeichnung kaum verwendet werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass die Vermischung mit Akten fremder Provenienz - unter anderem den Nachlässen von Ernsts Vater Hermann und Gattin Alexandra sowie der Domänenkanzlei und Hofverwaltung zuzurechnen - niemals ganz beseitigt werden konnte und daher im Zuge der aktuellen Bearbeitung zahlreiche Einzelakten aussortiert werden mussten. Allerdings wurde diese Provenienzentrennung nicht in jeder Hinsicht durchgängig umgesetzt, sondern insbesondere Akten aus der Langenburger und Coburg-Gothaer Verwaltung, die sich direkt auf Ernst II. beziehen, im Bestand belassen; das Behördenschriftgut unterscheidet sich meist in der äußeren Erscheinung in Form von verschiedenfarbigen Mappen mit Aktentitel, Laufzeiten und Aktenzeichen vom eigentlichen Nachlass. Des weiteren stammen 2 Faszikel zum Tod Ernsts II. und zum Ende seiner Regentschaft in Sachsen-Coburg und Gotha aus den Nachlässen von Ernsts Kindern Gottfried und Alexandra. Einen Sonderfall stellt der Briefwechsel Ernsts mit Cosima Wagner dar, der vollständig in Neuenstein verwahrt wird, so dass nicht nur die vom Nachlasser empfangenen Briefe, sondern auch die in gebundenen Aktenheften abgelegten Briefe an die Komponistengattin (von Ernst, seiner Mutter Leopoldine und seinem Cousin Max von Baden) als Teil des fürstlichen Nachlasses verzeichnet wurden (siehe 4.). Somit stellt der neu verzeichnete Nachlass einen mit personenbezogenem Material angereicherten Bestand dar. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich aus Verwandtennachlässen vereinzelt noch immer Akten, deren Herkunft nicht mehr eindeutig zu klären war, im Bestand befinden (so z.B. lose Einzelblätter oder Faszikel, die sich ohne Nennung eines Adressaten oder Vorbesitzers auf Festveranstaltungen beziehen). Abgesehen von der prinzipiellen Beibehaltung der ursprünglichen Scheidung von Sach- und Korrespondenzakten mussten bei der Formierung und Titelbildung der Faszikel im einzelnen massive Eingriffe vorgenommen werden. In vielen Fällen war es aufgrund späterer Ordnungsarbeiten zu Vermischungen innerhalb der Faszikel und unklaren Aktenneubildungen gekommen, ansonsten erwies sich etwa ein Viertel des Bestandes als weitgehend ungeordnet. Auch die von Ernst II. selbst eher ad hoc vorgenommenen Sortierungen folgten keinem wie auch immer gearteten ,Aktenplan’, so dass inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen an der Tagesordnung waren. Daher wurden im Zuge der aktuellen Verzeichnung immer wieder Faszikel unter Beachtung entweder thematischer oder korrespondenzmäßiger Kriterien umgebildet oder neu formiert. Die Entnahme von einzelnen Schriftstücken für die Zuweisung zu anderen Faszikeln wurde im allgemeinen durch beigelegte Zettel dokumentiert. Einzelfotografien und Fotoserien mit Abbildungen Ernsts II. wurden separiert und zu einer eigenen ,Fotosammlung’ (siehe 5.) formiert. Zur besseren Orientierung der Benutzer gibt das Findbuch bei den meisten Verwandten Ernsts II. an entsprechender Stelle in eckigen Klammern den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf den Nachlasser wieder. Der Bestand La 142, Nachlass Fürst Ernst II., wurde von Juni bis Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 19,4 lfd. m. Akten und Bände in 927 Einheiten mit einer Laufzeit von (1845-) 1868-1951 (1959). Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. Hinweis zur Benutzung:: Bei der Verzeichnung wurden in den Akten Querverweise angebracht, die sich auf die frühere Büschelnummer - nicht auf die heutige Bestellnummer - beziehen. Zum Auffinden der entsprechenden Faszikel ist die Konkordanz heranzuziehen. Konkordanz frühere - heutige Büschelnummer: 1 302 2 304 3 303 4 550 5 195 6 196 7 197 8 191 9 198 10 199 11 202 12 204 13 205 14 206 15 207 16 208 17 209 18 210 19 211 20 212 21 213 22 192 23 193 24 194 25 214 26 216 27 243 28 171 29 437 30 53 31 242 32 458 33 154 34 271 35 254 36 185 37 257 38 590 39 584 40 472 41 490 42 466 43 467 44 468 45 469 46 396 47 397 48 227 49 364 50 457 51 415 52 252 53 253 54 591 55 349 56 416 57 176 58 368 59 412 60 108 61 186 62 556 63 141 64 385 65 362 66 354 67 615 68 486 69 501 70 320 71 179 72 488 74 471 76 482 77 275 78 319 79 491 80 93 81 386 82 311 83 56 84 326 85 312 86 307 87 330 88 333 89 334 90 19 91 309 92 473 93 162 94 163 95 164 96 165 97 166 98 168 99 167 100 420 101 310 102 387 103 325 104 300 105 384 106 359 107 365 108 92 109 410 110 357 111 355 112 327 113 328 114 329 115 339 116 54 117 151 118 174 119 172 120 343 121 36 122 344 123 232 124 264 125 200 126 201 127 236 128 235 129 332 130 88 131 277 132 155 133 287 134 322 135 26 136 100 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