- Verwaltungsgeschichte/Biographie: Carl Bach wurde am 08.03.1847 als Sohn des Sattlermeisters und Wagenbauers Heinrich Julius Bach in Stollberg im Erzgebirge geboren. Nach dem Besuch der Volks- sowie der Privatschule in Stollberg absolvierte er eine Schlosserlehre. In den Jahren 1863 und 1864 arbeitete er im Dampfmaschinenbau der Firma R. Hartmann in Chemnitz. In dieser Zeit lernte er auch neben der Arbeit her noch Englisch. Darauf war er zunächst Schüler der Gewerbschule, später der Werkmeisterschule, wo er zu Ostern 1866 seinen Abschluss mit der Gesamtnote 1 und der Silbermedaille, die nur in einem Exemplar vergeben wurde, erwarb. In diesem Jahr beteiligte er sich an Planungsarbeiten für die Chemnitzer Wasserleitung unter der Leitung von Prof. Kankelwitz. Nach dem darauffolgenden Studium am Polytechnikum Dresden folgte er Prof. Kankelwitz als Assistent für die Jahre 1868 bis 1872 nach Stuttgart. Im Anschluß an diese Zeit studierte Bach erneut, diesmal bei Grashof an der TH Karlsruhe, wo er 1873 sein Diplom erwarb. In den folgenden fünf Jahren arbeitete er als Ingenieur in Wollwich, London und Wien, schließlich wurde er Direktor der Lausitzer Maschinenfabrik AG in Bautzen. 1877 wählte man ihn in die Handelskammer Zittau und im selben Jahr heiratete er. Am 01. Oktober 1878 wurde Bach zum ordentlichen Professor des Maschinenbauwesens an die Technische Hochschule Stuttgart berufen, wo er 1884 die Materialprüfanstalt und elf Jahre später das Ingenieurlaboratorium errichtete. In den Jahren 1885 bis 1888 war er Rektor der TH Stuttgart. Ein Jahr später, am 20. Juni 1889, wurde Bach die Erinnerungsmedaille in Silber anlässlich des 25-jährigen Regierungsjubiläums durch den König von Württemberg verliehen. Im Februar 1892 erhielt er das Ritterkreuz und am 25. November 1895 das Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, verbunden mit dem Personenadel. Der Titel „Baudirektor“ wurde ihm ebenfalls verliehen. Schon im Jahre 1883 wurde Carl Bach an das eidgenössische Polytechnikum in Zürich, 1895 an die Technische Hochschule Berlin und 1902 inoffiziell an die Technische Hochschule in Wien berufen. Er folgte jedoch keinem dieser Rufe. Am 22. März 1911 erhielt er das Komturkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens durch König Friedrich August von Sachsen, 1914 den Titel „Staatsrat“, im Februar 1916 wurde ihm das Wilhelmskreuz durch den König von Württemberg verliehen, im Februar 1918 das Kommenturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone. Ebenfalls in diesem Jahr erhielt Bach als erster Techniker in Württemberg den Titel „Exzellenz“. In der Zeit 1912 bis 1918 war Carl von Bach Mitglied der 1. Kammer des Württembergischen Landtages für die TH Stuttgart. An seinem 70. Geburtstag, 1917, wurde er Ehrenbürger seiner Heimatstadt Stollberg und zum 80. Geburtstag Ehrenbürger von Stuttgart. Im Jahre 1920 ließ ihn der Senat der TH Stuttgart für den Senatssaal malen. Zwei Jahre später wurde Bach emeritiert. 1926 wurde Bach erneut gemalt, diesmal für den Sitzungssaal des VDI in Berlin. Am 10. Oktober 1931 verstarb Carl von Bach in Stuttgart. Er trägt die Ehrendoktorwürden der TH Berlin (1903), der Universität Tübingen (1927), der TH Wien (1927) und der TH Stuttgart (1927). In engem Zusammenwirken und regem Gedankenaustausch mit namhaften Unternehmern und Erfindern wie Robert Bosch, Paul Daimler, Rudolf Diesel, Graf Ferdinand von Zeppelin u.v.a. gelang es Bach, im Maschinenwesen die Kluft zwischen den Praktikern wie Redtenbacher (Karlsruhe), und den Theoretikern wie Reuleaux (Berlin) durch zielgerichtete Verbindung von Theorie und Praxis mittels experimenteller Forschung im Maschinenbau und Bauwesen zu überwinden. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen betrieb Bach mit Erfolg die Errichtung zweier Forschungsstätten, der Materialprüfanstalt 1884, deren Direktorat er bis 1922 inne hatte, und des Ingenieurlabors 1895. Auf seine Initiative wurde 1925 der erste Lehrstuhl für das Luft- und Kraftfahrtwesen in Deutschland mit dem dazugehörigen Laboratorium errichtet. Aufgrund seiner Arbeiten gilt Bach als Begründer der statischen Elastizitäts- und Festigkeitslehre. Sowohl aus eigenem Erfahren als auch aus seinem Wirken in Unternehmerkreisen und technischen Vereinen war Bach bewusst, dass es zur raschen Entwicklung der deutschen Industrie einer grundlegenden Reform der Ingenieurausbildung bedurfte. Er forderte eine mindestens einjährige "Werkstattpraxis". Solide praktische Erfahrungen ergänzt durch eine gründliche, umfassende Ausbildung in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern aber auch die Vermittlung geisteswissenschaftlicher Disziplinen, die "Humanisierung der Technischen Hochschulen", hielt Bach für den Ingenieur der Zukunft für unbedingt erforderlich. Seinen bildungspolitischen Intentionen, die er in seinem mehr als 40-jährigen Wirken an der Technischen Hochschule Stuttgart verwirklichte, verschaffte er vor allem über den Verein Deutscher Ingenieure Geltung. Ausdruck der Wertschätzung Bachs als Lehrer und Gelehrter ist neben den Berufungen an andere Hochschulen, neben den Orden und Ehrungen von gekrönten Häuptern bis hin zu Vereinigungen technischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Art, das prachtvolle Dankschreiben der Studierenden der TH Stuttgart. 2. Bestandsbeschreibung: Carl von Bach (1847-1931) war einer der bedeutendsten deutschen Technikwissenschaftler seiner Zeit. Auf dem Gebiet des Maschinenwesens und der Materialprüfung leistete er eine Pionierarbeit, welche die Grundlagen auch für die in unserer heutigen Zeit aktuellen Probleme und Problemlösungen darstellt. Insgesamt umfasst der Nachlass Carl von Bach ca. 40 lfm. Archivgut. Dieses Material beinhaltet jedoch nicht nur den wissenschaftlichen Nachlass Bachs, sondern weit mehr: neben den wissenschaftlichen Arbeiten - es sind nahezu alle Manuskripte seiner Hauptwerke in den verschiedensten Auflagen vorhanden - wird auch ein umfangreicher Teil seiner privaten Hinterlassenschaft verwahrt. Darüber hinaus befindet sich im Universitätsarchiv auch der Nachlass seines Sohnes Julius Bach. Ihm wurde testamentarisch der gesamte Schriftnachlass seines Vaters vermacht, den dieser schließlich der damaligen Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt neben seinem eigenen vermachte. Besonders wertvoll am Nachlass Carl von Bachs, wenn man überhaupt eine Untergruppe herausgreifen kann, ist die überlieferte Geschäftskorrespondenz. Auf ca. 50.000 Blatt ist sowohl die eingegangene als auch die ausgegangene Korrespondenz über den Zeitraum von 1876 bis 1931 nahezu lückenlos überliefert. Wegen des Arbeits- und Forschungsschwerpunktes Bachs, der Festigkeits- und Elastizitätslehre, deren Mitbegründer er war, kam er mit den verschiedensten Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Kontakt. Darüber hinaus war Bach ein sehr sozial engagierter Mensch, was sich ebenfalls in dieser Korrespondenz niederschlägt. Die Überlieferung ist aber in ihrer Erhaltung gefährdet. Insbesondere die Kopialbücher mit der ausgegangenen Korrespondenz werden nur noch in Ausnahmefällen für die Benutzung freigegeben. Besonders problematisch ist hier der Erhaltungsgrad des Schreibstoffes. Der Nachlasser hat in der Regel keine handelsübliche Tinte benutzt, sondern diese in wechselnder Zusammensetzung selbst zusammengemischt, welche nun zum Teil sehr stark verblasst. Außerdem ist das transparente Papier der Bücher nur von geringer Stabilität. Aus diesem Grund wurde die Geschäftskorrespondenz im Nachlass Bach ist komplett verfilmt und digitalisiert. Ausgewählte Dokumente sind auf Farbfilm aufgenommen und als Negativ sowie Positiv vorhanden. Die Untergliederung des Nachlasses In seiner vorläufig letzten Verzeichnungsstufe gliedert sich der Nachlass Carl von Bachs in sechs Abschnitte: I. biografisches Material Diese Gruppe umfasst Urkunden zur Person, Zeugnisse über seinen Bildungsweg und der berufspraktischen Arbeit, Dokumente über seine Militärdienstzeit, Ehrungen, Berufungen, Jubiläen und autobiografische Aufzeichnungen. II. Privatkorrespondenz Diese ist nach den Familienmitgliedern und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Hiervon ist der Briefwechsel mit seinem Sohn Julius der umfangreichste und sicherlich auch der interessanteste, da in ihm die Erörterungen vielfältiger Fachprobleme, die zwischen den beiden Wissenschaftlern geführt wurden, enthalten sind. III. Geschäftskorrespondenz Diese kann zwar nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben, aber der Umfang der Überlieferung ist beeindruckend. Besonders bemerkenswert ist die Überlieferung der ausgegangenen Post, die in insgesamt 35 Kopialbüchern auf ca. 35000 Blatt festgehalten ist. Sie überstreichen den Zeitraum von 1876 bis 1903 und von 1909 bis zu seinem Tode 1931. Innerhalb dieser Kopiale sind die Schreiben chronologisch geordnet und für nahezu jedes dieser Bücher existiert ein hinten angestelltes Namensregister der Empfänger, welches noch vom Nachlasser angefertigt worden ist. Allerdings befinden sich in den Kopialbüchern auch Kopien von eingegangenen Schreiben und verschiedenen Konzepten, Ordnungen usw., die Bach wohl für besonders wichtig hielt. Auch die in dieser Gruppe archivierte eingegangene Post ist mit 18 000 Blatt recht beachtlich. Insgesamt sind in der Gruppe der Geschäftskorrespondenz ungefähr 2500 Korrespondenzpartner verzeichnet. Zu den beiden Abschnitten Privat- und Geschäftskorrespondenz ist zu sagen, dass auch außerhalb dieser, in den Sachakten, Korrespondenzen zu finden sind. IV. Geschäftspapiere Hier befinden sich die Manuskripte seiner unzähligen Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten zu den von Bach bearbeiteten Wissenschaftsgebieten sowie umfangreiche Materialsammlungen zu diesen Fragen. Seine Arbeiten zu Materialprüfung, zur Haltbarkeit von Dampfkesseln und Nietverbindungen usw. lassen sich hier besonders gut nachvollziehen. Bach legte selbst feste Mappen an, in denen er alle möglichen Vorgänge zu einem Sachbetreff sammelte und diese dann entsprechend beschriftete. Dieser Ordnungs- und Verzeichnungszustand wurde bei der früheren Bearbeitung des Nachlasses weitgehend übernommen, ohne im Einzelnen den Inhalt zu verifizieren. Dieser Mißstand wurde 2007 behoben. Die Ordnung nach dem Sachbetreff wurde beibehalten, jedoch wurden die Mappen neu verpackt und die Aktentitel mit umfangreichen "Enthält"-Vermerken ergänzt, was einen leichteren Zugang zu diesem Material schaffen soll. Zudem wurden diesem Abschnitt noch Papiere aus dem Nachlass Julius Bach hinzugefügt, die aber eindeutig ihren Ursprung bei Carl Bach haben. V. Materialsammlungen Hier wurde verschiedenartiges Material zusammengefasst. Das betrifft z. B. seine Mitgliedskarten, Orden, Werbegeschenke, Materialproben oder auch verschiedene Fotos. Die Abschnitte 4 und 5 sind nicht neugeordnet, sondern original vom Nachlasser übernommen worden. VI. provenienzfremdes Material Hier befindet sich das später zum Nachlass dazugekommene Material über den Nachlasser, wie Nachrufe oder Kopien von und über Bach aus anderen Archiven. Bei der Neubearbeitung des Nachlasses konnte weiteres Material über Carl Bach ergänzt werden. Hervorzuheben sind an dieser Stelle besonders die zahlreichen Fotos der Familie Carl Bach, welche in digitaler Form für den Bestand zur Verfügung gestellt wurden. Zur Bezeichnung Die Bestandssignatur ist die Nummer 302, gefolgt von einer Angabe in römischen Ziffern und den einzeln (in arabischen Zahlen) nummerierten Akteneinheiten. Die römischen Ziffern kennzeichnen hierbei die sechs verschieden Gruppen. Beispiel: 302 / III / 0123 Bestand Nachlass Carl von Bach / Geschäftskorrespondenz / Auslandskorrespondenz Amerika: Argentinien, Chile, Kanada, USA Bestandsbearbeitung Der Nachlass Carl von Bach ist noch nicht endgültig erschlossen. Zu Beginn der Bearbeitung in den 80er Jahren ist eine Kartei erstellt worden, welche die Grundlage bei der Eingabe in die Datenbank Ende der 90er Jahre darstellte. Die Daten wurden unverändert übernommen. Für den Nachlass wurde eine neue Klassifikation erarbeitet, nach der die eingegebenen Verzeichnungseinheiten geordnet werden. In den Abschnitten Biografisches Material, Privat- und Geschäftskorrespondenz sind neue Aktentitel gebildet worden. 2007 wurden schließlich die Abschnitte IV bis VI tiefgründiger erschlossen. Zwar wurden zum großen Teil die Titel der Akten in den Geschäftspapieren und Materialsammlungen original vom Nachlasser übernommen, jedoch wurden sie mit umfangreichen Bemerkungen ergänzt. Damit stellt das hier vorliegende Findbuch den vorläufig letzten Stand der Bearbeitung dar. Digitalisierung Die Korrespondenz im Nachlass ist komplett verfilmt und vom Film digitalisiert worden. Wegen des Erhaltungszustandes werden auch die Originale nicht mehr zur Benutzung freigegeben. Durch einen hochwertigen Silberhalogenidfilm ist eine Bestandssicherung erreicht worden. Die Benutzung dieses Nachlassteiles erfolgt in der Regel über die elektronischen Daten am PC. Die Bezeichnung der CD-ROM entspricht der der Akteneinheit. Beim Scannen wurden die einzelnen Blatt fortlaufend mit einer Nummerierung versehen. Der erste Teil des Dateinamens spiegelt aber die Akteneinheit wider. Allerdings stimmen die Dateinummern nicht mit der Seitenzahl überein. 3. Erschließungszustand/Umfang: erschlossen; Findbuch, Datenbank, Digitalisate; Umfang: 40,75 lfm.
Bauwesen
12 Dokumente results for Bauwesen
Das mit der Verordnung vom 10. Okt. 1849 geschaffene Ministerium des Innern hatte die oberste Leitung der inneren Landesverwaltung, soweit diese nicht den Geschäftsbereichen anderer Ministerien oder dem Staatsministerium zufiel. Das Ministerium übte die Oberaufsicht über alle Kommunalbehörden aus und war mit der Handhabung der landesherrlichen Polizeigewalt und der Oberaufsicht über alle polizeilichen Behörden und Anstalten beauftragt. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Bearbeitung der Wirtschafts- und allgemeinen Landwirtschaftssachen einschl. Regulierung der gutsherrlichen, bäuerlichen und Tagelöhnerverhältnisse, der Verkehrs-, Vereins- und Presseangelegenheiten, die Straßen- und Wasserbauverwaltung sowie das Sozialwesen. Außerdem fielen in das Ressort des Ministeriums die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Landesgrenz- und Wahlsachen sowie die auf das Militärwesen bezüglichen Geschäfte der Zivilverwaltung. Im wesentlichen blieb der Geschäftskreis des Ministeriums bis 1945 unverändert. Erweitert wurde er 1875 um das Personenstandswesen. 1905 gingen die Angelegenheiten des technischen und gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulwesens vom Justizministerium, Abteilung Unterricht, auf das Innenministerium über. Im Laufe des Ersten Weltkriegs unterstand dem Ministerium die Kontrolle der Volksernährung und Kriegswirtschaft, nach dem Kriege die zivile Demobilmachung. 1919 übernahm das neu gegründete Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (s. 5.12-4/2) die Bearbeitung der Landwirtschaftsangelegenheiten einschließlich der ländlichen Arbeits- und Besitzverhältnisse, 1937 auch die der landwirtschaftlichen Wassersachen. Die Aktenüberlieferung weist Lücken auf. Größere Bestandsverluste sind 1865 beim Brand des Regierungsgebäudes entstanden. Vorsätzlich vernichtet wurden Anfang 1945 im Ministerium Akten aus den Jahren 1933 bis 1945. In Verlust geraten ist auch der größte Teil der Akten der Abteilung für Sozialpolitik aus der Zeit nach 1918. A. ALLGEMEINE ABTEILUNG Registraturhilfsmittel und Aktenverzeichnisse.- Ministerien: Geschäftsordnung und -betrieb; Runderlasse und -schreiben.- Reichsgesetzgebung und Reichsbehörden.- Landesgesetzgebung.- Verwaltungsgerichtsbarkeit.- Geheimes und Hauptarchiv.- Museen, Denkmäler und Vereine.- Regierungsbibliothek und Volksbibliotheken.- Dienstgebäude.- Gesetzblätter, Zeitungs- und Kalenderwesen, Staatshandbuch. B. PERSONALABTEILUNG Dienst- und Besoldungsverhältnisse der Ministerien allgemein.- Ministerium des Innern und nachgeordnete Dienststellen: Allgemeine Personalangelegenheiten; Einzelne Personalakten. C. KOMMUNALABTEILUNG I. Generalakten Geschäftsbetrieb: Aktenwesen der städtischen Registratur; Aufsichtsrecht über die Selbstverwaltungskörperschaften.- Städte: Allgemeine Kommunalpolitik; Verhältnis zur Landesherrschaft und zur Landschaft; Stadtverfassung, Städte- und Gemeindeordnung; Bürgerrecht; Stadtverordnete; Räte der Stadtgemeinden (Magistrate); Städtische Institute; Abgabenwesen; Kämmereiwesen; Grundstücke; Feld-, Weide- und Waldwirtschaft; Straßen- und Sanitätspolizei; Schützenzünfte allgemein und in einzelnen Städten.-Ämter bzw. Landkreise: Domanial- und Ritterschaftliche Ämter; Amtsordnung (Enthält u. a.: Kreiseinteilung, Gebietsbereinigung nach dem Groß-Hamburg-Gesetz); Amtsversammlung und Amtsausschüsse; Landrätliche Verwaltung und Landdrosteien.- Landgemeinden: Landgemeindeordnung; Gemeindeorganisation in den ritterschaftlichen, Kloster- und Kämmereidörfern; Gemeindegrenzen und Ortsnamen; Gemeindevertretungen und Schulzen; Gemeindeverwaltung; Gemeindelasten, Abgabenwesen; Armenkassen und Hilfsladenfonds; Gemeindeländereien; Ländliche Besitzverhältnisse (Enthält: Kleinbesitz und Landarbeiter); Enteignungen; Sanitätspolizei; Feuerlöschwesen.- Zweckverbände der Ämter bzw. Landkreise, Städte und Gemeinden. II. Spezialakten Stadtkreise: Rostock mit Warnemünde; Schwerin; Wismar; Güstrow; Neustrelitz.- Ämter bzw. Landkreise. Bestandsinhalt: Allgemeine Verwaltung; Kreisangehörige Städte; Einzelne Landgemeinden. D. MECKLENBURG-SCHWERINSCHER LANDESVERWALTUNGSRAT I. Allgemeine Angelegenheiten Organisation und Geschäftsbetrieb; Sitzungsprotokolle.- Entscheidungen und Beschlüsse: gemäß Städte-, Amts- und Landgemeindeordnung; bei Hebammen-, Schul-, Räumungs- und Feuerlöschverbänden; in Jagd-, Wasser- und Chausseebausachen; bei Aus- und Eingemeindungen.- Genehmigung von Anleihen.- Bestätigung von Satzungen. II. Einzelne Städte Bestandsinhalt: Rat der Stadt; Beamtenverhältnisse; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Polizei; Stadteigentum und Stadtbezirk. III. Einzelne Ämter bzw. Landkreise Bestandsinhalt: Verfassung und Verwaltung; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Feuerlöschwesen; Wegeunterhaltung; Gemeindeangelegenheiten; Einzelne Landgemeinden. E. LANDESGRENZSACHEN Allgemeines.- Landesgrenze gegen Lübeck.- Landesgrenze gegen das Fürstentum Ratzeburg.- Landesgrenze gegen Lauenburg.- Landesgrenze gegen Hannover.- Südliche Landesgrenze gegen Preußen.- Landesgrenze gegen Mecklenburg-Strelitz (Land Stargard).- Ehemalige Mecklenburg-Strelitzsche Landesgrenze gegen Preußen.- Östliche Landesgrenze gegen Preußen (Pommern). F. WAHLSACHEN Reichstagswahlen: Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes; Reichswahlgesetz vom 31. Mai 1869, Wahlvereine und -agitation; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1871-1912; Wahl zur Deutschen Nationalversammlung; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1920-1938.- Reichspräsidentenwahlen.- Sonstige Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheide.- Landtagswahlen: Wahlgesetz und -ordnung; Wahlen zum Verfassungsgebenden und zum 1. bis 7. Landtag; Sonstige Abstimmungen G. PERSONENSTANDSWESEN Allgemeines und Gesetzgebung.- Beurkundung und Feststellung des Personenstandes.- Legitimationen.- Namensänderungen.- Kindesannahme.- Standesämter: Organisation und Geschäftsbetrieb; Standesamtsangelegenheiten und -bezirke. H. STAATSANGEHÖRIGKEITSANGELEGENHEITEN Allgemeines: Gesetze und Bestimmungen; Beziehungen zu den deutschen Bundesstaaten; Beziehungen zu außerdeutschen Staaten.- Eheschließungen von Nichtmecklenburgern bzw. Ausländern in Mecklenburg: Allgemeines; Register.- Register der Gesuche um Ausstellung von Heimatscheinen.- Naturalisation: Register; Aufnahmeurkunden.- Wiederverleihung der Staatsangehörigkeit.- Optionen.- Deutsche Staatsangehörigkeit Ost: Register; Spezialakten.- Einbürgerungen: Allgemeines; Register; Spezialakten.- Auswanderung: Allgemeines; Auswanderungsagenturen, Berichte über deren Tätigkeit und Auswandererlisten; Trauung von Auswanderern; Auswanderungskonsense (Enthält: Register, Spezialakten, Verschiedene Eingaben und Anfragen).- Ausbürgerungen nach 1933.- Auslandsnachlaßsachen. I. PASSWESEN Allgemeines.- Generalakten der Gewerbekommission in Paßangelegenheiten.- Paßregister.- Einzelne Paßgesuche. K. WIRTSCHAFTSABTEILUNG I. Banken und Kreditwesen Allgemeines.- Einzelne Banken und Kreditinstitute: Ritterschaftlicher Kreditverein; Rostocker Bank; Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Sparbank zu Schwerin; Verschiedene Banken und Kreditinstitute.- Vorschussanstalten.- Sparkassen. II. Versicherungswesen Versicherungsaufsicht: Allgemeines; Lebensversicherungen; Brand- und Feuerversicherungen, Viehversicherungen; Verschiedene Sachversicherungen; Ritterschaftliche Versicherungsverbände.- Sozialversicherung: Allgemeines und Gesetzgebung; Behörden (Enthält: Landesversicherungsamt, Versicherungsämter, Landesversicherungsanstalt); Unfallversicherung; Invaliden- und Altersversicherung; Krankenversicherung; Kriegsbeschädigtenversicherung; Verpflegungs , Kranken- und Sterbekassen für Gesellen und Arbeiter; Pensions-, Sterbe- und Witwenkassen. III. Geologische Landesanstalt IV. Handel Allgemeines.- Handelsbefugnisse in Mecklenburg.- Märkte.- Zoll und Handel mit dem Ausland.- Handelsvereine und Handelskammern.- Kaufmannsgerichte. V. Gewerbe Gesetzgebung.- Staatliche und öffentliche Einrichtungen: Gewerbeinspektor, Gewerbekommission, Gewerbeaufsichtsamt; Entscheidungen der Gewerbekommission; Handwerks- und Arbeitskammer; Gewerbegerichte; Gewerbevereine.- Gewerbliche Arbeitsverhältnisse.- Meister-, Gesellen- und Lehrlingswesen.- Innungen: Allgemeines; Innungen im Landesmaßstab; Einzelne Innungen A-Z.- Wandergewerbe und Hausierhandel.- Umherziehende Schauspieler und Musikanten.- Privilegierte Gewerbe: Musikanten; Frohnereien (Enthält: Allgemeines und Gesetzgebung, Einzelne Frohnereien); Schornsteinfeger; Viehverschneider.- Erwerbsgenossenschaften.- Preisprüfung.- Maße und Gewichte, Eichwesen.- Technische Kommission (Überwachung von Dampfkesseln und Mühlen). VI. Gewerbe- und Fachschulwesen Gewerbeschulen: Allgemeines; Einzelne Gewerbeschulen.- Technische Fachschulen: Baugewerkschulen (Enthält: Neustadt-Glewe, Schwerin, Sternberg, Teterow); Ingenieurschule Wismar.- Verschiedene Fachschulen.- Kaufmannsschulen und Handelslehranstalten.- Ackerbauschulen: Dargun; Zarrentin.- Gewerbliche und kaufmännische Lehranstalten außerhalb Mecklenburgs. VII. Industrie Allgemeines.- Einzelne Industriezweige.- Betriebe und Industrien in einzelnen Städten.- Großherzoglicher Industriefonds. VIII. Ausstellungen und Kongresse IX. Bergbau Mecklenburgisches Bergamt.- Bergwerksanlagen und -betrieb (Enthält: Conow, Jessenitz, Lübtheen, Malliß, Sülze).- Verhältnisse der Bergarbeiter.- Lagerung von Bodenschätzen. X. Elektrizitätsversorgung XI. Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaftsrat und Landwirtschaftskammer.- Landwirtschaftliche Berichte und Ausstellungen.- Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebszweige.- Fischerei: Allgemeines und Gesetzgebung; Küsten- und Hochseefischerei; Binnenfischerei.- Bäuerliche Verhältnisse: Allgemeines; Einzelne Güter und Orte.- Verhältnisse der Tagelöhner (Regulierungen).- Großherzogliche Ansiedlungskommission und Siedlungswesen. XII. Statistik Bevölkerungs- und Armenstatistik.- Berufs-, Gewerbe- und Handelsstatistik.- Land- und forstwirtschaftliche Statistik.- Schifffahrtsstatistik.- Finanzstatistik.- Ortsverzeichnisse. XIII Vermessung XIV. Landesplanungs- und Siedlungsstelle XV. Veräußerung jüdischen Vermögens L. VERKEHRSABTEILUNG I. Eisenbahnen Verhältnis zum Reich: Allgemeine Verwaltung (Enthält u. a.: Geschäftsberichte der mecklenburgischen Eisenbahnen); Bahnpolizei; Betriebsmittel; Bauwesen; Verkehrswesen; Gebrauch der Eisenbahnen für militärische Zwecke und im Kriege; Dienstverhältnisse; Kassen- und Rechnungswesen; Statistik.- Mecklenburgische Eisenbahnen: Verstaatlichung; Kommissionsakten zur Verstaatlichung; Anleihen und Landesschuldverschreibungen; Einzelne Strecken bzw. Gesellschaften vor der Verstaatlichung; Großherzoglich-Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn; Eisenbahnangelegenheiten nach der Verreichlichung. II. Schiffahrt Allgemeines: Gesetzliche Bestimmungen; Registrierung und Verzeichnisse von Handelsschiffen; Jahresberichte von Reedereien; Verhütung von Schiffsunfällen; Zoll und Schmuggel; Erhalt und Weitergabe von Informationen; Wissenschaftliche Einrichtungen; Vereine.- Schiffsvermessung.- Schiffstelegraphie.- Seeamt, Prüfungswesen.- Seefahrtschulen: Allgemeines; Seefahrtschule Wustrow; Navigationsvorbereitungsschule Dierhagen; Sonstige Seefahrtschulen.- Seemannsordnung, Arbeitsverhältnisse der Seeleute.- Seehäfen.- Reichshilfe für die Seeschiffahrt, Kriegsentschädigungen (Zweiter Weltkrieg). III. Verkehr mit Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen M. SOZIALWESEN UND SOZIALPOLITIK I. Heimat- und Armenwesen Allgemeine Gesetzgebung zum Heimat-, Armen- und Niederlassungswesen.- Kommission für Heimatwesen.- Ortsangehörigkeitsverhältnisse.- Niederlassung im Domanium.- Armenwesen.- Rekurse und Beschwerden bezüglich Armenunterstützung. II. Sozialfürsorge und Sozialpolitik Allgemeine Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen.- Landeswohlfahrts- und Landesjugendamt, Landespflegeausschuss, Wohlfahrtspflegerinnen.- Fürsorge: Jugendfürsorge; Tuberkulose- und andere Krankenfürsorge; Mütter- und Kinderfürsorge; Erwerbslosenfürsorge; Kriegswohlfahrtspflege; Rentenfürsorge; Gruppen von Hilfsbedürftigen; Lebensmittelverbilligung für Minderbemittelte; Spenden und Sammlungen.- Arbeitsangelegenheiten: Arbeitsnachweise; Landesarbeitsamt; Schlichtungsausschüsse; Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter; Statistik des Arbeitsmarktes und der Kriegsfürsorge.- Wohnungsfürsorge: Landeswohnungsamt; Allgemeine Wohnungsfürsorge und Wohnraumlenkung; Mieterschutz; Wohnungsbau und Kleinsiedlung.- Kriegshilfskasse und Kriegskreditausschüsse.- Flüchtlingsfürsorge: Allgemeines; Landesausschuss für Flüchtlingsfürsorge; Stiftung "Mecklenburgische Ostpreußenhilfe"; Unterbringung von Flüchtlingen im Zweiten Weltkrieg.- Stiftungen und Sammlungen.- Landarbeitshaus Güstrow: Geschäftsordnung und -betrieb, Verwaltungsberichte; Einrichtung und Belegung; Dienst- und Besoldungsverhältnisse, Personalangelegenheiten; Etat-, Kassen- und Rechnungswesen; Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Bauwesen; Güter Federow und Schwarzenhof (Nebenanstalten); Landeskinderheim und Kinderkrankenhaus Güstrow. N. MILITÄRWESEN Militärgesetzgebung und allgemeine Militärangelegenheiten.- Militärverwaltung.- Verhältnis zu den deutschen Bundesstaaten und zum Ausland.- Einzelne Militärzweige.- Rekrutierung und Ersatzwesen.- Leistungen der Bevölkerung für das Militär: Einquartierungen und Serviswesen; Naturalleistungen; Durchmärsche, Truppen- und Schießübungen; Leistungen im Kriegsfall.- Mobilmachung und Kriege von 1870/71 und 1914/18: Vorbereitung der Mobilmachung im Frieden; Mobilmachung, Kriegsleistungen und Maßnahmen 1870/71; Mobilmachung 1914 und Erster Weltkrieg (Enthält: Allgemeine Maßnahmen, Maßnahmen der Zivilbehörden, Propaganda, Heranziehung von Beamten und Staatsbediensteten zum Kriegsdienst, Maßnahmen der Militärbehörden, Überwachung von Druckerzeugnissen und des Briefverkehrs, Überwachung von Ausländern, Kriegsgefangenen, Sammlungen und Beschlagnahmungen, Vaterländischer Hilfsdienst und Jungmannen).- Unterstützung Militärpflichtiger und ihrer Familien.- Invaliden- und Veteranenangelegenheiten. O. VOLKSERNÄHRUNG (Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit) Konferenzen und Schriften zur Volksernährung.- Geschäftsbetrieb und Personalangelegenheiten des Dezernats Volksernährung.- Berichterstattung und Statistik.- Reichsbehörden für Volksernährung.- Landesbehörden auf dem Gebiet der Volksernährung: Landesbehörde und Kreisbehörden für Volksernährung, Kommunalverbände, Landesfuttermittelstelle, Landesfett-stelle; Preisprüfungsstellen, Wucheramt, Wuchergerichte; Landespreisamt; Landesgetreideamt und Kreiskornstellen; Arbeiter- und Bauernräte.- Regelung der Volksernährung: Allgemeines; Nahrungs- und Futtermittel.- Preisregelung. P. KRIEGS- UND NACHKRIEGSWIRTSCHAFT (ERSTER WELTKRIEG) Allgemeines.- Bankwesen, Handel mit Wertpapieren.- Konkursverfahren.- Handel.- Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter.- Industrie: Allgemeines; Einzelne Industriezweige.- Landwirtschaft.- Brennstoffversorgung.- Ausländisches Vermögen: Allgemeines; Zwangsverwaltung bzw. Liquidation (Enthält: Rostocker Reedereien, Banken, Grundstücke und Firmen). Q. KRIEGSSCHÄDEN IM ZWEITEN WELTKRIEG Allgemeines.- Einzelne Kriegsschäden: Rostock und Warnemünde; Schwerin; Wismar; Sonstige Städte und Gemeinden; Forsten, Amtsreservate, Frohnereien; Elektrisches Leitungsnetz. R. POLIZEIABTEILUNG I. Politische und Sicherheitspolizei Von 1830 bis 1918: Gendarmerie (Enthält: Allgemeines, Gendarmeriestationen, Personal- und Besoldungsangelegenheiten, Etat-, Kassen- und Rechnungswesen); Polizeistrafrecht; Gutsobrigkeitliche Rechte, Patrimonialgerichtsbarkeit; Ritterschaftliche Polizeivereine und -ämter; Volksbewegungen vor und nach 1848; Sicherheitspolizei; Überwachung und Bekämpfung der sozialdemokratischen Bewegung, von Anarchisten und Kommunisten; Preßpolizei (Überwachung von Buchhandlungen, Buchdruckereien und Leihbibliotheken); Überwachung und Verbot von politischen Vereinen und Versammlungen. Von 1918/19 bis 1945: Politische Polizei (Enthält: Novemberrevolution und Nachkriegskrise, Überwachung und Verbot politischer Parteien, Vereine und Organisationen, Bekämpfung der KPD); Nachrichtensammelstelle; Einwohnerwehren; Landeskommissar für Entwaffnung (Enthält u. a.: Waffenablieferung in einzelnen Städten, Ämtern und Gemeinden); Sicherheits-polizei 1919-1921; Ordnungspolizei 1921-1934 (Enthält: Polizeiverwaltung, Organisationsstärke, Dienstvorschriften, Einzelne Kommandos und Stationen, Tagesordnungen und Befehle, Tätigkeit, Ausbildung, Übungen, Übungsplätze und Waffen, Kassen- und Rechnungswesen, Ausrüstung und Verpflegung, Unterkünfte und Dienstwohnungen, Allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten); Landesgendarmerie und ihre Tätigkeit; Landeskriminalamt, Krimi-nalpolizeistelle Schwerin; Organisation der Polizei von 1934-1945. II. Gerichtspolizei III. Sittenpolizei IV. Medizinalpolizei V. Bau- und Feuerpolizei S. STRASSEN- UND WASSERBAUVERWALTUNG I. Allgemeine Verwaltung Organisation und Geschäftsbetrieb.- Etat-, Kassen- und Rechnungswesen.- Dienst- und Besoldungsverhältnisse.- Allgemeine Personalangelegenheiten: Straßen- und Wasserbauverwaltung insgesamt; Chausseeinspektionen und Chausseegeldeinnehmer; Straßen- und Wasserbauämter; Straßenwärter und -arbeiter, Strand- und Dünenaufseher; Schleusenmeister und -wärter.- Dienstgrundstücke.- Geräte und Fahrzeuge.- Vermessungswesen.- Handakten des Baurats Karl Witte. II. Chausseen und Straßen Allgemeine Straßen- und Straßenbauangelegenheiten: Vergebungswesen, Preisgestaltung, Lohntarife des Baugewerbes; Technische Bauausführung; Unterhaltungspflicht; Radwege; Rechte Dritter, Nebenanlagen; Straßenverkehrsordnung, Beschilderung, Wetterdienst.- Chausseegehöfte der Straßenbauämter Güstrow, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren.- Chausseen: Chausseepolizeiordnung und Chausseegeldtarif; Anlegung und Unterhaltung von Chausseen allgemein; Hauptchausseen im Bereich der Straßenbauämter Güstrow, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren; Nebenchausseen in den Ämtern Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Malchin, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren, Wismar; Chausseen im Kreis Stargard und im ehemaligen Fürstentum Ratzeburg; Chausseeinventare (Enthält: Allgemeines, Einzelne Inventare der Straßenbauverwaltungen Güstrow, Neustrelitz, Schwerin, Waren).- Reichsstraßen.- Landstraßen I. Ordnung.- Landstraßen II. Ordnung.- Brücken: Allgemeines; Einzelne Brücken (Enthält: Elbe, Staatsstraße Berlin-Hamburg, Einzugsgebiete von Sude, Boize, Elde, Havel, Stepenitz, Warnow, Recknitz und Peene, Wallensteingraben).- Anbau an Verkehrsstraßen: Allgemeines; Reichsstraßen; Landstraßen I. Ordnung; Landstraßen II. Ordnung.- Ortsdurchfahrten.- Straßenausbauplanung.- Ausführung und Stand der Bauarbeiten.- Notstandsarbeiten.- Straßenverzeichnisse. III. Wege Wegerecht und Wegeordnung.- Wegepolizei.- Rechtsentscheidungen und Beschwerden.- Allgemeine Wegesachen.- Wegebesichtigungen.- Wegebaulast.- Hauptwege: Verzeichnisse; Erhebungen zu Hauptwegen.- Kommunikationswege.- Herstellung neuer Wegeverbindungen.- Wegeverlegungen.- Einziehung öffentlicher Wege.- Wegesperrungen.- Fußsteige.- Kirch- und Schulsteige.- Brücken. IV. Ostsee und Wasserstraßen Ostsee: Allgemeines; Sturmfluten; Küstenschutz, Strandordnung.- Wasserstraßen: Allgemeines; Verreichlichung; Seewasserstraßen (Enthält: Gesetze und Verordnungen, Seenotmelde-, Seewetter- und Eisbrecherdienst, Wasserstände und Wasserverschmutzungen, Seezeichen und Signalwesen, Lotsenwesen, Seehäfen, Fähren, Grundstücks- und Bauangelegenheiten); Binnenwasserstraßen (Enthält: Allgemeines, Statistik des Schiffs- und Floßverkehrs, Wasserstände, Einzelne Binnenwasserstraßen, Kanal- und Schiffbarmachungsobjekte, Hafenanlagen und Ladestellen, Schleusen und Düker, Schleusenmeister-, Schleusenwärter- und Stromaufsehergehöfte, Wasserkraftwerke und Wasserwerke, Starkstrom- und Telegraphenanlagen, Industrieanlagen, Mühlen, Wasserpolizeiliche Genehmigungen, Entschädigungen, Fischerei und Jagd). V. Wasserwirtschaft Wassergesetz.- Bodenverbesserungsgenossenschaften, Ausbau und Räumung von Wasserläufen.- Schweriner Seen.- Abwässer.
Geschichte des Bestandsbildners: Im 1933 errichteten Technischen Amt wurden zur Erprobung von Waffen und Gerät Erprobungsstellen an verschiedenen Orten eingerichtet, die bis 1945 bestanden. Bestandsbeschreibung: KOMMANDO DER ERPROBUNGSSTELLEN Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags von 1919 war dem Deutschen Reich die Entwicklung und der Bau von Flugzeugen für militärische Zwecke verboten. Dennoch wurden vom Reichswehrministerium (RWM) bereits ab 1920 Referate eingerichtet, welche die Aufgabe hatten, Vorarbeiten für die Schaffung von Entwicklungs- und Erprobungsstellen einer Luftwaffe zu leisten. So wurden im Truppenamt (TA) ein Referat "Luftschutz" TA (L) und in der Inspektion für Waffen und Gerät (IWG) ein fliegertechnisches Referat gebildet. Nach Zusammenlegung der IWG mit dem Waffenamt (Wa.A) des RWM Anfang 1927 wurde das fliegertechnische Referat zum Referat 6 F der Gruppe Prüfwesen (Wa.Prw. 6 F). Ihm waren sowohl die als zivile Ingenieurbüros getarnten Entwicklungsreferate als auch die Erprobungsgruppen in Johannisthal und Rechlin unterstellt. Die Erprobung fiel somit in die Zuständigkeit des Prüfwesens im Waffenamt. Ende November 1928 wurde auch der Amtsbereich Beschaffungswesen von der Gruppe Wa.L.Prw. übernommen. Um den wachsenden Anforderungen besser entsprechen zu können, wurde Ende Juli 1939 die Luftfahrtgruppe im Waffenamt (Wa.L) in drei Gruppen "Entwicklung Flugzeuge (Wa.L. I)", "Entwicklung Ausrüstung" (Wa.L. II) und "Erprobung" (Wa.L. III) gegliedert. Daneben bestanden noch eine Gruppe "Beschaffung" und eine Gruppe "Wehrwirtschaft und Rüstung". Auf Befehl des Reichswehrministers Blomberg wurde am 8. Februar 1933 das Luftschutz-Amt (LA) gebildet, das nun auch für die Entwicklung sowie Erprobung und Beschaffung von Flugzeugen, Flugzeugtriebwerken und Fliegersondergerät verantwortlich sein sollte. Ihm wurde die Luftfahrtgruppe im Waffenamt, jetzt als Wa.Prw. 8 bezeichnet, als Abteilung L 2 zugeordnet. Nach Überführung des Luftschutzamtes in das neu geschaffenen Reichsluftfahrtministerium (RLM) im Mai wurde die Abteilung Fliegertechnik zunächst als Technische Abteilung (B II) dem Allgemeinen Amt (LB) des RLM unterstellt, dann aber im Zuge der Umgliederung des RLM zum 1. Oktober 1933 zum Technischen Amt (LC) erhoben und wie dieses dem Staatssekretär der Luftfahrt, Generaloberst Milch, unmittelbar unterstellt. Es gliederte sich in die Abteilungen LC I (Forschung), LC II (Prüfwesen) und LC III (Beschaffung). Oberst Wimmer blieb als Chef des Technischen Amtes auch weiterhin für die Fliegertechnik verantwortlich, während Hauptmann Freiherr von Richthofen, der ab Juni 1934 die Abteilung LC II leitete, fachlich den Erprobungsstellen (E-Stellen) vorgesetzt war. Bis zur Enttarnung der Luftwaffe im März 1935 wurde die Erprobung von den als zivil getarnten "Erprobungsstellen des Reichsverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie" durchgeführt. Das bereits 1934 geschaffene "Kommando der Fliegererprobungsstellen", mit Sitz in Rechlin, trat nun als zentrale Erprobungsinstanz in Erscheinung. An der Spitze des Kommandos stand der Kommandeur der Erprobungsstellen (K.d.E), der gleichzeitig Leiter der E-Stelle Rechlin und Vorgesetzter des Chefs der E-Stelle Travemünde war. Ihm vorgesetzt war der Abteilungsleiter LC II (Prüfwesen). Im Dezember 1936 wurden die E-Stellen Rechlin und Travemünde sowie Tarnewitz 1937 dem neuen Chef des Technischen Amtes, Oberst Udet, direkt unterstellt und mit der Durchführung der Entwicklung und technischen Erprobung des Luftwaffen-Geräts beauftragt. Im Zuge einer Neugliederung des gesamten RLM wurde das Technische Amt unmittelbar Göring unterstellt. Daraufhin änderte Udet im Mai 1938 erneut die Organisationsstruktur des Technischen Amtes und löste die Dienststelle Kommandeur der Erprobungsstellen auf. Die E-Stellen erhielten nun selbständige Kommandanturen, die fachlich dem Chef des Technischen Amtes unterstanden. Am 1. Februar 1939 wurden Technisches Amt, Nachschubamt und die Amtsgruppe "Industrie und Wirtschaft" zur neuen Dienststelle Generalluftzeugmeister (GL) zusammengefasst und ein weiteres Mal dem Staatssekretär der Luftfahrt unterstellt. Generalleutnant Udet wurde zum Generalluftzeugmeister bestellt und war nun unter Beibehaltung seiner Funktion als Chef des Technischen Amtes für die Führung und Steuerung der gesamten Luftfahrttechnik sowie die Sicherstellung des gesamten Luftwaffenbedarfs verantwortlich. Nach seinem Freitod am 17. November 1941 übernahm der bisherige Staatssekretär der Luftfahrt im RLM, Generalfeldmarschall Milch, in Personalunion diese Ämter. Im Herbst 1941 wurde erneut ein Kommando der Erprobungsstellen (Kdo.d.E) eingerichtet. Fachlich und einsatzmäßig war es dem Kommandeur der Erprobungsstellen (K.d.E ) unterstellt, der seinerseits dem Chef des Technischen Amtes unterstand und eng mit den zuständigen Entwicklungsabteilungen C bis E des Technischen Amtes (GL/C) zusammenarbeitete. Diesen Dienstposten bekleidete Major Petersen bis Kriegsende. Nach Auflösung der Dienststelle Generalluftzeugmeister am 27. Juli 1944 ging der Geschäftsbereich und damit die gesamte technische Luftrüstung auf den Chef der Technischen Luftrüstung (Chef TLR) über. Die Dienststelle war dem Generalstab der Luftwaffe und somit dem Oberkommando der Luftwaffe (OKL) nachgeordnet. Der Kommandeur der Erprobungsstellen unterstand nun unmittelbar dem Chef der Technischen Luftrüstung, wurde dann aber noch kurz vor Kriegsende dem Befehlshaber der Ersatzluftwaffe (BdE-Lw) unterstellt. Bis 1945 wurden die folgenden E-Stellen aufgestellt und teilweise wieder aufgelöst: Rechlin, Travemünde, Tarnewitz, Peenemünde, Udetfeld, Madüsee, Werneuchen, Süd (Foggia), Munster-Nord, Jesau, Arktis-Finsee, Cazeaux (Süd) und Karlshagen. Daneben wurden ab 1941 noch eine Vielzahl von Erprobungskommandos und Erprobungsstaffeln aufgestellt, die teilweise nur kurzzeitig für die Erprobung einzelner Flugzeugmuster gebildet und nach erfolgter Erprobung rasch wieder aufgelöst wurden. ERPROBUNGSSTELLEN Torpedowaffenplatz der Luftwaffe Gotenhafen-Hexengrund (ca. 1942-1945) Am 2. April 1942 wurde der Torpedowaffenplatz der Luftwaffe als Außenstelle neu aufgestellt. Er war truppendienstlich und disziplinarisch dem Generalluftzeugmeister (Technisches Amt) unterstellt. Kriegsgliederungsmäßig, wirtschaftlich und verwaltungsmäßig war er dem Luftgaukommando I zugewiesen. Mit Wirkung vom 1. Mai 1944 wurde der Torpedowaffenplatz dann dem Kommando der E-Stellen unterstellt. Er war für die Erprobung von Lufttorpedos und dazugehörigen Abwurfeinrichtungen verantwortlich. Jesau (1943-1944) 1943 wurde diese E-Stelle als Außenstelle der Erprobungsstelle Peenemünde-West gegründet. Hauptaufgabe der E-Stelle Jesau war die Durchführung von Vermessungsarbeiten für Abstands- und Annäherungszünder sowie die Erprobung des raketenbetriebenen Flugzeugs Messerschmitt Me 163. Im August 1944 wurde die E-Stelle Jesau aufgelöst. Munster-Nord (1935-1945) Bereits 1916 wurde in Munster-Breloh auf 6.500 Hektar erstmals eine Erprobungs- und Produktionsstätte für Gasmunition eingerichtet. Ab 1935 wurden auf dem Gelände erneut Fabrikations- und Versuchsanlagen für chemische Kampfstoffe gebaut und die Heeresversuchsstelle Munster-Nord eingerichtet, die dem Heereswaffenamt unterstellt war. Sowohl Luftwaffe als auch Waffenamt nutzen das Areal für technische Erprobungen von Kampfstoffbomben für Hochangriff und Kampfstoffsprühbehältern für Tiefangriff. Peenemünde-West, später Karlshagen (ca. 1939-1945) Nach Beginn der Bauarbeiten Ende Juli 1937 nahm Peenemünde-West am 1. April 1938 seinen Betrieb auf. Die Leitung hatte bis zum 1. September 1942 Uvo Pauls inne, dem Major Otto Stams und Ende 1944 Major Karl Henkelmann nachfolgten. Aufgabe der E-Stelle war die Erprobung von Raketentriebwerken und raketenangetriebenen, ferngesteuerten Abwurfwaffen (z.B. Fi 103, Hs 298). Zentrale Gruppe der Erprobungsstelle war die Flugleitung, die für den Einsatz des Flugzeugparks verantwortlich war. Ihr war außerdem eine Wetterwarte zugeordnet. In der Versuchsstelle waren folgende Erprobungsgruppen tätig, die unterschiedliche Aufgabenfeldern bearbeiteten: E 2: Flugzeug- und Flugkörpersysteme mit Raketenantrieb, einschließlich Betreuung der Truppenerprobungskommandos (Fi 103 und Hs 117) E 3: Triebwerke und Treibstoffe E 4: Funk- und Fernlenkanlagen E 5: Ausrüstung (Energieversorgung, Steuerungsanlagen, Bildstelle, Meßbasis) E 7: Abwurfanlagen, Ziel- und Zielübungsgeräte E 8: Bodenanlagen Die E-Stelle wurde im April 1945 auf den Fliegerhorst Wesermünde bei Bremerhaven verlegt. Rechlin (ca. 1925-1945) Bereits 1916 geplant, nahm die "Flieger-Versuchs- und Lehranstalt am Müritzsee" 1918 noch im 1. Weltkrieg den Betrieb auf. Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages wurden die dortigen Anlagen aber zu Beginn der 20er Jahre wieder demontiert. Im Rahmen der getarnten Weiterführung der Fliegererprobung in der Weimarer Republik wurde ab 1925 der Aufbau eines Erprobungsflugplatzes in Rechlin betrieben. Auf Initiative von Hauptmann Student richtete die Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt e.V. in Berlin-Adlershof (DVL) hierzu eigens eine neue "Abteilung M" ein. Der 1925 gegründete "Luftfahrtverein Waren e.V." erwarb im Auftrag des Reiches das notwendige Areal und übernahm den Betrieb des neuen Flugplatzes. Der Werk- und Flugbetrieb wurde im Sommer 1926 aufgenommen. Von 1927/28 an pachteten die Albatros Flugzeugwerke GmbH in Berlin-Johannisthal die Anlage, die jetzt unter Bezeichnung "Erprobungsabteilung der Albatros Flugzeugwerke Johannisthal " lief. Nachdem der Reichsverband der Deutschen Luftfahrt-Industrie (RDL) den Platz auf Drängen des Truppenamtes der Reichswehr Ende 1929 übernommen hatte, wurde er unter dem Tarnnamen "RDL Erprobungsstelle Staaken" weitergeführt. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurden die Anlagen in Rechlin zügig zur größten Erprobungsstelle (E-Stelle) für Luftfahrtgerät ausgebaut. Ab 1935 galt die E-Stelle Rechlin als Vorzeigeobjekt der Luftwaffe. Auf dem riesigen Areal entstanden bis Kriegsende vier große Gebäudekomplexe mit unterschiedlicher Nutzung: Gruppe Nord Leitung und technische Verwaltung, Fliegerhorstkommandantur und Wetterwarte; Erprobung von Flugzeugzellen (ab 1936), von Funk- und Navigationsgerät, von Flugzeugbordgeräten und Ausrüstung, Luftfahrtmedizinische Erprobungen sowie Hochfrequenz- und Ionosphärenforschung Gruppe Süd Erprobung von Motoren- und Triebwerken, von Werkstoffen sowie von Kraft- und Schmierstoffen Gruppe Ost Erprobung von Munition für Bordwaffen und Abwurfwaffen Gruppe West Militärische Erprobung (nur 1935-1938), Prüfgruppe und Werft, Bruchbergung, Lehrwerkstatt Anfangs lag der Schwerpunkt der Erprobungstätigkeit in Rechlin auf der Flug- und Triebwerkserprobung. Hierzu zählten sowohl die Flugerprobung der Motoren, die Messungen an den einzelnen Triebwerkskomponenten sowie die Erstellung kompletter Flugzeugmuster. Zu den weiteren Aufgabengebiete gehören die Erprobung von Flugzeugausrüstung - von Bordinstrumenten über Rettungs- und Sicherheitsgeräte, bis zu Hydraulikanlagen - und von Funk- und Navigationsgeräten. Ab 1933 wurde auch die Erprobung von Waffen in Rechlin durchgeführt. Hauptaugenmerk dabei lag auf der Erprobung von Munition für Schußwaffen sowie der Erprobung von Abwurfmunition im Rahmen der Flugerprobung. Nach Beginn des 2. Weltkrieges wurden dort auch Beuteflugzeuge eingehend getestet und die Ergebnisse ausgewertet. Neben der rein technischen Erprobung aller Landflugzeuge und deren Ausrüstung werden insbesondere nach Kriegsbeginn neue Flugzeugmuster auf ihre militärische Tauglichkeit geprüft. Zu diesem Zweck wurde das Erprobungskommando Lärz aufgestellt, dem diese Flugzeugmuster zur Einsatzerprobung zugewiesen wurden. Ab Mitte 1944 erhielt die Erprobung der neuen Strahlflugzeuge Me 262, Ar 234 und He 162 höchste Priorität. Die E-Stelle Rechlin erfuhr während ihres Bestehens mehrere organisatorische Änderungen. Ein Überblick über Gliederung und Stellenbesetzung ist als Anlage beigefügt. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung aus der Publikation von Beauvais. Süd (Foggia) (ca. 1941-1942) Die E-Stelle Süd nahm in der zweiten Hälfte des Jahres 1941 auf dem Flugplatz im italienischen Foggia ihren Betrieb auf. Sie war vorgesehen für die Erprobung von Lufttorpedos und Unterwasserwaffen, die wegen ungünstiger Bedingungen dann in Grosseto durchgeführt werden musste. Ende Februar 1942 wurde die Verlegung der E-Stelle Süd ins französische Cazaux, südwestlich von Bordeaux, beschlossen und der Betrieb auf dem Flugplatz im Mai 1942 aufgenommen. Die Erprobungsflüge dienten der ballistischen Vermessung verschiedener Bombenarten bzw. Abwurfbehältern, der Erprobung von Zielgeräten und Bombenabwürfen. Kommandeur der E-Stelle war Hauptmann Henno Schlockermann. Der Betrieb musste nach alliierten Fliegerangriffen im März und September 1944, bei denen die Anlagen schwer beschädigt und mehrere Erprobungsflugzeuge zerstört wurden, erst eingeschränkt und dann ganz eingestellt werden. Mit Befehl vom 10. Oktober 1944 wurde die E-Stelle offiziell aufgelöst. Tarnewitz (1937-1945) Die Bauarbeiten begannen 1935, zwei Jahre später wurde die E-Stelle Tarnewitz offiziell in Betrieb genommen. Aufgabe der neuen Stelle war die Erprobung neuer Waffensysteme für die Flugzeuge der Luftwaffe. Neben Maschinengewehren und Bomben gehörten dazu auch die neu entwickelten Raketenwaffen. Die unterschiedlichen Aufgaben wurden von den Gruppen W 1 (Einbau), W 2 (Ballistik und Visiere), W 3 (Lafetten und Luftscheiben) und W 4 (Bordwaffen und Munition) wahrgenommen. Ab 1938 gliederte sich die E-Stelle in die Fachgruppen Maschinengewehre und Munition einschließlich Raketenerprobung (IIA), Lafetten und Luftscheiben (II D), Ballistik und Visiere (II E), Einbau der Waffen in die Flugzeuge (II F). Travemünde (1928-1945) Im Jahre 1928 wurde unter dem Tarnnamen "Reichsverband der Deutschen Luftfahrtindustrie Gruppe Flugzeugbau" eine Seeflugzeug-Erprobungsstelle (SES) in Travemünde gegründet. Ursprünglich nach dem 1. Weltkrieg als geheime Versuchsstelle für die eigenständige Marinefliegerei geplant und aufgebaut, wurde die Erprobungsstelle Travemünde nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten dem RLM 1934 unterstellt und weiter ausgebaut. Schwerpunkt der Erprobungstätigkeit in Travemünde war die Erprobung von Seeflugzeugen und deren Ausrüstung, Seeminen und Lufttorpedos sowie Spezialschiffen und Booten für den Seeflugbetrieb. Dazu gehörten auch die Erprobung von Wasserflugzeugen, das Landen auf vereisten und verschneiten Böden, Landeversuche auf Flugzeugträgern und Rettungsmaßnahmen auf offener See mit dem Flugzeug. Die E-Stelle gliederte sich 1933 in folgende Gruppen: A: Navigation, Funkwesen, Seemännische Ausrüstung, Sondereinbauten B: Betrieb von Flugzeugen, Schiffen, Dock, Katapulten und Fahrzeugen, Bodendienste E: Flugdienst, Bereithaltung der Flugzeugführer F: Flugzeugerprobung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Messungen, Berichte, Beurteilungen G: Erprobung von Bordgeräten, Funkmeßgeräten, Labor, feinmechanische Werkstatt, Fotodienst, Vervielfältigung K: Verwaltung, Personal, Material, Gebäude, Anlagen M: Motoren, Luftschrauben, Aggregate, Werkstatt und Prüfstände Udetfeld (1940-1945) Die E-Stelle Udetfeld wurde 1940 bei Beuthen/Oberschlesien errichtet. Sie wurde zu Beginn von Major Werner Zober, später von Oberstleutnant Rieser geleitet. Erprobungsleiter war Fl.Stabsingenieur Rudolf Noch. Aufgabe der E-Stelle war die Erprobung von kleinen Spreng- und Brandbomben, Fallschirmbomben und Sonderzündern sowie die Abnahmesprengung aller deutschen Bombentypen. Zeitweise beschäftigte sie sich auch mit der Erprobung von Fallschirmen und Schleudersitzen. Hierzu wurde sie stufenweise mit einer Meßbasis, mehreren Abwurfplätzen und einer Bildstelle ausgestattet. Letzte Versuche und Messungen fanden noch bis kurz vor dem Einmarsch der sowjetischen Armee Ende Januar 1945 statt. Die E-Stelle wurde mit Befehl vom 15. Februar 1945 aufgelöst, ihre Aufgaben von der E-Stelle Rechlin übernommen. Werneuchen (1942-1945) Die E-Stelle wurde im April 1942 auf dem Fliegerhorst in Werneuchen eingerichtet. Sie war für die Erprobung und Entwicklung von Such- und Zielgeräten für die Luft- und Seeaufklärung zuständig und arbeitete hier eng mit dem Flugfunkforschungsinstitut in Oberpfaffenhofen zusammen. Außenstellen zur Erprobung von Boden-Funkmeßgeräten befanden sich in Weesow und Tremmen. Die Flugerprobung neu entwickelter Geräte wurde anfangs von der Erprobungsstaffel des Technischen Versuchskommandos (TVK) durchgeführt, ging danach auf die neugebildete Nachtjagdgruppe 10 über. Zu ihren Aufgaben gehörte auch die Entwicklung und Erprobung von Geräten zur Abwehr von Stör- und Täuschverfahren der gegnerischen Luftwaffen. Erprobt wurden in Werneuchen u.a. das Nachtjagd-Funkmeßgeräte FuG 202 "Lichtenstein" , das Schiffsziel-Suchgeräts FuG "Hohentwiel" sowie die Bodensuchgeräte "Würzburg-Riese" und "Freya". Im Februar 1945 wurde die E-Stelle nach Stade verlegt und dort im April 1945 noch in E-Stelle Stade umbenannt. Die E-Stelle wurde bis April 1944 von Major i.G. August Hentz kommandiert, danach bis zu ihrer Auflösung durch Major i.G. Cerener. ERPROBUNGSKOMMANDOS und ERPROBUNGSSTAFFELN Erprobungskommando 4 Aufstellung gemäß Befehl vom 1. Dezember 1944 durch Luftflotte 10. Truppenerprobung der Lenkrakete "X 4" sowie Erprobung von Einsatzverfahren und taktischer Einsatzmöglichkeiten. Erprobungskommando 15 Hervorgegangen aus der Versuchsstaffel Hs 293 und vorgesehen für die Truppenerprobung der Gleitbombe Hs 293. Erprobungskommando 16 Aufstellung auf dem Kommandowege im April 1942 in Peenemünde-West, Anfang September Etatisierung und Verlegung nach Zwischenahn, dann im Oktober nach Brandis. Erprobung des raketenangetriebenen Jägers Me 163 B "Komet". Auflösung am 14. Februar 1945. Aufgaben sollten vom Jagdkommando 400 übernommen werden, das auch die einsatzfähigen Flugzeuge erhielt. Erprobungskommando 17 Verlegung der 2./Kampfgruppe 100 von Hannover-Langenhagen in das französische Chartes, Umbenennung in E-Kommando XY im Januar 1942 und zeitweise in E-Kommando 100 (März bis Mai 1942), anschließend Etatisierung als E-Kommando 17. Weiterentwicklung des X- und Y-Verfahrens und Einsatz gegen England. Mitte September 1942 Umbenennung in 15./Kampfgeschwader 6. Versuchs- und Lehrkommando 18 Aufstellung am 1. August 1942 in Pillau und Unterstellung unter den General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine (Ob.d.M). Erprobung der für den Flugzeugträger "Graf Zeppelin" vorgesehenen Flugzeugmuster einschließlich der Einweisung und Ausbildung des fliegenden und Bodenpersonals an diesem Gerät. Erprobungskommando 19 Aufstellung am 1. Juli 1942 auf dem Flugplatz Castel Benito bei Tripolis auf dem Kommandowege. Erprobung der Flugzeugmuster Bf 109 und Fw 109 auf Tropentauglichkeit als Jagd- bzw. Schlachtflugzeuge. Personal von den Ergänzungsgruppen des Jagdgeschwaders 27 bzw. 53. Erprobungs- und Lehrkommando 20 Aufstellung am 1. Oktober 1942 in Travemünde (später Kamp). Erprobung von Bordsonderflugzeugen sowie Einweisung und Ausbildung des fliegenden und Bodenpersonals für Bordsonderflugzeuge. Erprobungs- und Lehrkommando 21 Aufstellung am 1. August 1942 in Garz/Usedom. Personal und Gerät vom aufgelösten II./Kampfgeschwader 3. Truppenerprobung der Bombe PC 1400X. Erprobungs- und Lehrkommando 22 Aufstellung Herbst 1942 in Lärz. Erprobung der Fw 190-Jagdbomber-Version mit großer Reichweite (Jaborei). Personal vom Kampfgeschwader 40, von den Jagdgeschwadern 2 und 26 sowie von einer Zerstörerschule. Frühjahr 1943 Verlegung nach St. André in Frankreich und Verwendung zur Aufstellung des I./Schlachtkampfgeschwader 10. Erprobungs- und Lehrkommando 24 Aufstellung am 1. März 1943 in Mark-Zwuschen. Erprobung der für Aufklärungszwecke geeigneten Flugzeugmuster einschließlich Gerät (Navigations- und Kurssteuerungsgeräte). Auflösung im Oktober 1944, Übernahme der Aufgaben und des Personals durch Versuchsverband OKL. Erprobungskommando 25 Aufstellung gemäß Befehl vom 17. April 1943. Truppenerprobung der zur Tagjagd erforderlichen Flugzeuge, Bordfunkmeßgeräte, Waffen und Kampfverfahren sowie Einsatz im Rahmen der Reichsverteidigung. Umgliederung in Jagdgruppe 10 mit gleichen Aufgaben. Erprobungskommando 26 Aufstellung gemäß Befehl vom 29. Dezember 1943 durch Umbenennung der 11. (Pz.)/Schlachtgeschwaders auf dem Flugplatz der E-Stelle Udetfeld. Auflösung am 14. Februar 1945 und Abgabe des Personals an General der Schlachtflieger. Übernahme der Aufgaben von Ergänzungsstaffel des Schlachtgeschwaders 151. Erprobungskommando 36 Aufstellung in Garz gemäß Befehl vom 10. August 1943 durch Umbenennung des 13./Kampfgeschwaders 100. Erprobung der Truppentauglichkeit der Nachfolgemuster der Hs 293 sowie Einweisung von Beobachtern auf die mit Kehlgerät FuG 203 ausgestatteten He 177. Auflösung am 12. Juli 1944. Versetzung des Personals zum E-Kommando 25 zur Fortführung der Erprobung der Jäger-Flugkörper. Erprobungskommando 40 Der Fliegerforstschutzverband wurde am 5. März 1940 als selbständiger Verband aus der "Gruppe Schädlingsbekämpfung" des seit 1936 bestehenden Flugkommandos Berlin gebildet. Er wurde vorwiegend zur Waldschädlingsbekämpfung eingesetzt und übernahm ab Oktober 1941 auch die Malariabekämpfung in den besetzten Gebieten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Sprüh- und Bestäubungsflüge durchgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag auf der Aussaat von landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Saatgut und dem Ausstreuen von künstlichem Dünger. Nach seiner Unterstellung unter das Kommando der E-Stellen am 1. Januar 1944 wurde der Fliegerforstschutzverband in E-Kommando 40 umbenannt. Mit Befehl vom 3. September 1944 wurde das in Göttingen stationierte Kommando aufgelöst und das Restkommando im November 1944 nach Coburg verlegt, wo es zur Aufstellung des E-Kommandos 41 verwendet wurde. Erprobungskommando 41 Aufstellung am 22. Januar 1945 aus Restteilen des Erprobungskommandos 40 und Unterstellung truppendienstlich unter Luftgaukommando VII und einsatzmäßig unter Luftflottenkommando Reich. Erprobungskommando 100 Siehe Erprobungskommando 17 Erprobungskommando Bf 109 G Meldung über Eintreffen in Rechlin am 15. März 1942. Ausstattung mit elf Bf 109 G-1 und sieben Flugzeugführern im Juli. Keine weiteren Daten. Erprobungskommando Ta 152 Aufstellung auf dem Kommandoweg am 2. November 1944 in Rechlin. Gemäß Befehl vom 9. Januar 1945 Verlängerung der Aufstellung bis April 1945 und Umgliederung in einen Gruppenstab mit Stabskompanie sowie vier Einsatzstaffeln und einer Staffel für technische Erprobung. Keine Aufstellung der vier Einsatzstaffeln wegen Übernahme Truppenerprobung des Flugzeugmusters Ta 152 durch III./Jagdgeschwader 301. Auflösung am 23. Januar 1945. Erprobungskommando Ta 154 Aufstellung am 9. Dezember 1943 auf dem Fliegerhorst Hannover-Langenhagen. Erprobung des Fronttauglichkeit des Flugzeugmusters Ta 154. Auflösung gemäß Befehl vom 1. August 1944. Versetzung des Personals zum E-Kommando Me 262. Erprobungskommando He 162 Aufstellungsbefehl vom 9. Januar 1945 für ein E-Kommando in Gruppenstärke (jedoch nicht mit dieser Bezeichnung). Durchführung der Einsatzerprobung des Flugzeugmusters He 162 durch I./Jagdgeschwader 1. Erprobungsstaffel He 177 Aufstellung am 1. Februar 1942 in Lärz. Erprobung des Flugzeugmusters He 177. Auflösung am 20. September 1943. Abgabe des Personal an Kampfgeschwader 40. Erprobungsstaffel Ju 188 Aufstellung am 1. März 1943 in Rechlin. Verlegung Ende Juli 1943 nach Chièvres bei Brüssel. Verwendung für 4./Kampfgeschwader 66. Erprobungsstaffel Me 210 Aufstellung im späten Frühjahr 1942 in Lechfeld, Verlegung im Juli 1942 nach Evreux in Frankreich. Einsatzerprobung des Flugzeugmusters. Nach zeitweiser Umbenennung in 16./Kampfgeschwader 6 und 11./Zerstörergeschwader 1 schließlich Umgliederung in Erprobungsstaffel Me 410. Erprobungskommando Ar 234 Aufstellung Sommer 1944 (Juli) in Lärz. Einsatzerprobung des Flugzeugmusters Ar 234 B als Bomber. Personal vom Kampfgeschwader 76. Erprobungskommando Me 262 Aufstellung am 9. Dezember 1943 auf dem Fliegerhorst Lechfeld. Erste Erprobung des V-Musters Me 262 und Personalzuführung vom III./Zerstörergeschwader 26 im April 1944. Ab August 1944 Aufstellung von Einsatzkommandos u.a. in Lärz. Ende September Verwendung von Teilen des E-Kommandos, des III./ZG 26 zur Bildung des E-Kommandos "Novotny" und eines neuen E-Kommandos 262 in Lechfeld. Offizielle Auflösung des E-Kommandos 262 am 2. November 1944. Erprobungskommando Do 335 Aufstellung am 4. September 1944 durch Kommando der E-Stellen. Truppenerprobung des Flugzeugmusters Do 335 als Mosquito-Nachtjäger, Jagd-, Aufklärungs- und Kampfflugzeug. Verlegung am 20. November nach Rechlin. Widerruf des Auflösungsbefehls vom 14. Februar 1945. Erprobungskommando JU 388 Aufstellung am 15. Juli 1944 in Rechlin. Erprobung der Ju 388 als Nachtjäger. Auflösung am 14. Februar 1945. Abgabe des Personals an Kampfgeschwader 76, an E-Kommando Do 335 und an verschiedene Einheiten. Erprobungsstaffel Me 410 Siehe Erprobungsstaffel Me 210. Truppenerprobung des Flugzeugmusters Me 410. Eingliederung als 9. Staffel des Kampfgeschwaders 101 und Umbenennung in 12./KG 2 im Oktober 1943 und zuletzt April 1944 in 13./KG 51. Erprobungskommando 600 Aufstellung gemäß Befehl vom 1. April 1945, zur Erprobung des raketenangetriebenen Abfangjägers Ba 349 "Natter" vorgesehen. Keine weiteren Daten bekannt. Erprobungskommando "Kolb" Aufstellungsbefehl vom 20. November 1944. Keine weiteren Angaben bekannt. Erprobungskommando "Nebel" Aufstellungsbefehl vom 26. Juli 1944. Für die Erprobung und Erstellung des Flugzeugmusters Me 264, dann ab Dezember 1944 auch für die Erprobung von Flugzeuge mit großer Reichweite vorgesehen. Etatisierung des E-Kommandos Ende Februar 1945. Lehr- und Erprobungskommando (W) Nachdem Oberst Wachtel bereits seit April 1943 mit der Durchführung des Kriegseinsatzes der Fieseler Fi 103 (Tarnbezeichnung Flakzielgerät FZG 76) beauftragt worden war, wurde im Juni 1943 mit der Aufstellung des Erprobungskommandos begonnen. Truppendienstlich war es dem Höheren Kommandeur der Flakartillerie-Schulen und in Fragen der Ausbildung und Erprobung dem General der Flakwaffe unterstellt. Versorgungsmäßig wurde es vom Luftgaukommando III betreut, zu dem es kriegsgliederungsmäßig gehörte. Am 15. August 1943 wurde aus dem Kommando Wachtel das Flak-Regiment 155 (W) gebildet, das bald nach Frankreich verlegt wurde. Sonderkommando Fähre (Siebel) Das Sonderkommando Fähre war für die Bereitstellung und den Betrieb der Fähren der Luftwaffe zum Transport von Luftwaffengütern zuständig. (Die Angaben zu den E-Stellen und E-Kommandos wurden in gekürzter Form der Publikation von Heinrich Beauvais/Karl Kössler/Max Mayer/Christoph Regel: Flugerprobungsstellen bis 1945. Johannisthal, Lipezk, Rechlin, Travemünde, Tarnewitz, Peenemünde-West. Bonn 1998 entnommen). Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand umfasst hauptsächlich Arbeits- und Erprobungsberichte sowie Schriftwechsel des Kommandos der Erprobungsstellen und der Erprobungsstellen selbst mit vorgesetzten Dienststellen und verschiedenen Firmen. Die meisten Erprobungsberichte entfallen auf die beiden E-Stellen Rechlin (ca. 200 AE) und auf Travemünde (ca. 160 AE). Vom Fliegerforstschutzverband sind rund 60 Aktenbände mit Bestäubungs- und Sprühberichten einschließlich der dazugehörigen Karten überliefert. Von den übrigen E-Stellen sind nur geringfügige Aktensplitter erhalten. Hervorzuheben sind die sieben Aktenbände des Kommandos der E-Stellen, die sich mit Organisationsangelegenheiten der E-Stellen und E-Kommandos befassen. Erschließungszustand: Online-Findbuch 2007 Umfang, Erläuterung: 573 AE Zitierweise: BArch, RL 36/...
Universitätsarchiv Stuttgart Findbuch zum Bestand 33 Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA) - Otto-Graf-Institut Bearbeitet von Dr. Volker Ziegler Unter Mitarbeit von Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili, Stephanie Hengel, Maria Stemper, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer, Norbert Becker Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft Stuttgart 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens 2.6 Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg 2.7 Otto Grafs Leistungen 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen 2.9 Umstrukturierungen innerhalb der FMPA 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte 3.2 Aktenführung und Registratur 3.3 Überlieferungsdichte 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte 4. Literatur 5. Hinweis auf weitere Archivbestände 6. Benutzerhinweise 1. Vorwort In den Jahren 1999 und 2000 übernahm das Universitätsarchiv Stuttgart aus dem zentralen Institutsgebäude der damaligen Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg (FMPA) – Otto-Graf-Institut eine große Menge an Altakten, insgesamt 263,7 Regalmeter. Dieser umfangreiche Bestand bildet mit einigen kleineren, späteren Zugängen den Bestand 33, dessen Erschließung die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Förderprogramms Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) von Juni 2008 bis März 2012 förderte. Der Schwerpunkt der Erschließung liegt auf der Forschungsorganisation und auf den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik, was auch der Überlieferungsdichte des Bestands zwischen 1933 und 1958 entspricht. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Sie war eine Einrichtung der Technischen Hochschule Stuttgart. Von Anfang an wurden beide Bereiche abgedeckt: Sowohl die Materialprüfung für den Maschinen- und Anlagenbau, als auch die Prüfung von Baustoffen und Bauverfahren. Als ab 1927 die institutionelle Trennung beider Arbeitsbereiche eingeleitet wurde, trennte man auch die Registraturen der Materialprüfungsanstalt/MPA (Maschinenwesen) und der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen. Beim Umzug der letzteren von Stuttgart-Berg in die neuen Gebäude in Stuttgart-Vaihingen gegen Ende der 1950er bzw. Anfang der 1960er Jahre wurden die Akten zur Baustoffprüfung mitgenommen, zudem aber auch die Serie der gemeinsamen Briefausgangsbücher ab 1883. Sie sind daher ebenfalls Teil des Archivbestands 33. Der Archivbestand umfasst nach dem Ausscheiden nicht-archivwürdiger Akten derzeit 3.484 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von 1883 bis 1996 sowie 777 Personalakten von Mitarbeitern der FMPA bis 1986. Zu den Personalakten der bis 1912 geborenen Mitarbeiter ist ebenfalls ein Findbuch online einsehbar. Eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsarchivs Stuttgart war an der Durchführung des Projekts beteiligt. Hier müssen zuerst die Projektmitarbeiterinnen Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili und Stephanie Hengel genannt werden. Hanna Reiss verzeichnete die Personalakten und die wichtigen Auftraggeber, außerdem unterstützte sie den wissenschaftlichen Mitarbeiter bei Bewertungsfragen. Tamara Zukakishvili verzeichnete die Tageskopien der Abteilungen des Otto-Graf-Instituts. Stephanie Hengel führte mit dem Unterzeichnenden die Bewertung des Teilbestands Veröffentlichungen durch und verzeichnete und systematisierte neben anderem den umfangreichen Teilbestand des Ländersachverständigenausschusses für neue Baustoffe und Bauarten. Maria Stemper verzeichnete die Postausgangskorrespondenz, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer und Norbert Becker einen Teil der Prüfakten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik. Die Sichtung und Bewertung des großformatigen Schriftguts und der Pläne sowie der umfangreichen Sammlung an Photos und Photonegativen führten Norbert Becker, Anna Bittigkoffer und Stephanie Hengel durch. Rolf Peter Menger übernahm wichtige Enteisungs- und Verpackungsarbeiten und Norbert Becker, der Leiter des Universitätsarchivs Stuttgart, stand in allen wichtigen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Allen an der Durchführung des Projekts Beteiligten sei hier noch einmal herzlich gedankt. Stuttgart, 12.03.2012 Dr. Volker Ziegler 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule/Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Der vorliegende Bestand 33 enthält die Akten des Arbeitsbereichs Baustoffprüfung, der unter verschiedenen Bezeichnungen bis 1945 ein Teil der Materialprüfungsanstalt Stuttgart gewesen ist und erst danach selbständig wurde, weshalb es notwendig ist, auf die Geschichte der Materialprüfungsanstalt Stuttgart näher einzugehen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Gründungsvorstand war Professor Adolf Groß, Professor für Maschinenzeichnen, Maschinenkunde und Konstruktionsübungen am Stuttgarter Polytechnikum. Groß wechselte aber bereits im September 1883 vom Polytechnikum Stuttgart zum Direktorium der Württembergischen Staatseisenbahnen und wurde von Carl Bach[1] als Vorstand der Materialprüfungsanstalt abgelöst.[2] In der Verfügung des Departements des Kirchen und Schulwesens im Staatsanzeiger für Württemberg vom 21. Februar 1884 wird als Aufgabenbereich der Materialprüfungsanstalt Stuttgart formuliert: 1. Die Materialprüfungsanstalt ist bestimmt, den Interessen der Industrie, wie auch denjenigen des Unterrichts zu dienen. Zunächst sind die Einrichtungen beschafft zur Ermittlung der Zugfestigkeit von Metall- und Holzstäben, Riemen, Seilen, Cement und Cementmörtel, der Druckfestigkeit von Cement, Cementmörtel und Steinen, der Biegungsfestigkeit von Metallstäben und Trägern, der Schubfestigkeit von Rundstäben aus Metall. Auf Verlangen können auch bei Zugversuchen noch Elasticitätsmodul und Proportionalitätsgrenze, sofern solche vorhanden ist, bestimmt werden. Beschlossen ist die Erweiterung der Anstalt durch die Einrichtungen zur Ermittlung der Abnutzbarkeit von Steinen. Die für Benützung der Anstalt zu entrichtenden Gebühren sind so hoch zu bemessen, daß die Ausgaben derselben gedeckt werden. Der öffentliche Betrieb wird am 25. Februar d. J. beginnen. Daraus wird ersichtlich, dass von Anfang an Baustoffprüfungen vorgesehen waren und dass die Anstalt wirtschaftlich betrieben werden sollte. Das Königlich Württembergische Finanzministerium stellte einen Betrag von 6.000 Mark zur Verfügung. Weiterhin kamen 10.000 Mark aus einem Überschuss, der bei der damaligen Landesgewerbeausstellung in Stuttgart erzielt worden war. Dafür hatte sich der Württembergische Bezirksverein Deutscher Ingenieure infolge eines Antrags von Carl Bach eingesetzt.[3] Eine staatliche Finanzierung gab es nicht. Deshalb musste sich Carl Bach mit einem Raum im Hauptgebäude des Polytechnikums begnügen, den man mit der Elektrotechnik zu teilen hatte. Neben Carl Bach gab es am Anfang nur einen Mitarbeiter. Erst 1906 konnte man in Stuttgart-Berg ein neues Gebäude beziehen. Die Entwicklung war so positiv verlaufen, dass der württembergische Staat die Baukosten übernahm und Carl Bach in der Lage war, weiteres Personal einzustellen, unter anderem die Ingenieure Richard Baumann, Otto Graf und Max Ulrich, die in den Jahren 1903 und 1904 zur Materialprüfungsanstalt kamen. Sie wurden zum großen Teil aus erwirtschafteten Mitteln bezahlt. 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch Von grundsätzlicher Bedeutung war die Zusammenarbeit Carl Bachs mit einem Mann, der die wissenschaftlichen Grundlagen des Eisenbetonbaus legte, Emil Mörsch. Mörsch veröffentlichte im Jahr 1902 sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie. Dieses Buch erlebte in kurzer Zeit etliche Auflagen und wurde zu einem Standardwerk. Mörsch, der zu dieser Zeit noch für Wayss & Freytag arbeitete, ließ die praktischen Versuche von Carl Bach durchführen. Die frühen Versuche, die in der Sekundärliteratur genannt werden, sind leider als Prüfberichte nicht vorhanden. Die ersten Versuche, die im Bestand nachgewiesen werden konnten, sind Arbeiten für Dyckerhoff und Widmann über die Prüfung von Betonwürfeln und Eisenbetonbalken aus dem Jahr 1907 (33/1/977) sowie über Eisenbetonsäulen für die Firma Wayss und Freytag aus dem Jahr 1908 (33/1/935). Die erste Auflage von Emil Mörschs Werk Der Betoneisenbau – Seine Anwendung und Theorie erschien 1902, also noch bevor Otto Graf zur Materialprüfungsanstalt Stuttgart kam. Die zweite Auflage erschien 1906. 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart[4] Carl Bach war Mitglied des Kuratoriums der Jubiläumsstiftung der Deutschen Industrie, die am 18. Juli 1903 einen Betrag von 10.000 Mark befristet bis zum 1. März 1904 für Versuche mit Eisenbeton zur Verfügung stellte. Dafür wurde ein Ausschuss berufen, dem Carl Bach als Obmann vorstand. Dieser Ausschuss beschloss, in Stuttgart durch Carl Bach Druckversuche an Säulen, Versuche über den Gleitwiderstand, Biegungsversuche und Schubversuche durchführen zu lassen.[5] Der im Anhang von Gallus Rehms Artikel Otto Graf – ein Genie? abgedruckte Brief Otto Grafs an Carl Bach stammt vom 19. Juli 1903.[6] Darin bedankt sich Otto Graf für die Zusage Carl Bachs vom 16. Juli. Er könne aber aufgrund einer Prüfung, die er noch an der Königlichen Baugewerkeschule in Stuttgart abzulegen habe, nicht vor dem 18. August in die MPA eintreten. Es ist also plausibel anzunehmen, dass Carl Bach Otto Graf, der als Maschineningenieur kein ausgewiesener Baustofffachmann war, wegen dieser Versuche an die Materialprüfungsanstalt Stuttgart holte. Zu dieser Annahme passt auch, dass Otto Graf aus Drittmitteln bezahlt wurde. Des Weiteren war Carl Bach auch an Prüfungen beteiligt, die entscheiden sollten, ob erdfeuchter oder plastischer Beton die besseren Eigenschaften aufweist. Die Betonwürfel wurden in den Jahren 1901 bis 1903 in Stuttgart geprüft, also schon bevor Otto Graf in der Anstalt war.[7] Emil Mörsch war ursprünglich für Wayss & Freytag tätig gewesen, danach Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, seit 1916 Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart.[8] Man muss hier feststellen, dass es zwischen der Bauindustrie, die an einer wirtschaftlichen Lösung für den Einsatz des Betons interessiert war, und staatlichen Stellen, welche die Verwendung der neuen Baustoffe geregelt haben wollten, sowie der Wissenschaft zu intensiven Diskussionen kam, die wiederum zu Institutionen führten, in welchen diese Interessen ausgeglichen werden konnten. Ein neues Gremium war der 1907 gegründete deutsche Ausschuss für Eisenbeton. Emil Mörsch vertrat in diesem bis 1904 die Interessen der Bauindustrie, konnte aber auch wegen seiner wissenschaftlichen Qualitäten überzeugen und fand deshalb ebenso Gehör bei staatlichen Stellen. Carl Bach, der schon seit 1878 ein Mann der Wissenschaft war und zudem sehr gute Kontakte zur Industrie hatte, spielte hier eine ähnliche Rolle wie Mörsch. Alte Streitfragen konnten somit wissenschaftlich erörtert, durch praktische Versuche transparent gemacht und in diesen neu geschaffenen Gremien diskutiert werden. 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs Wir gehen davon aus, dass Otto Graf ursprünglich Maschineningenieur gewesen ist. Aus seinen Personalunterlagen geht hervor, dass er an der Maschinenbauschule in Stuttgart, damals Teil der Baugewerkeschule, studierte und dass er für die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg gearbeitet hatte. Zuvor war er in die Lehre bei C. Terrot in Cannstatt gegangen, einer Fabrik für Rundwirk- und Rundstrickmaschinen. Für Otto Graf sollte sich die Materialprüfungsanstalt Stuttgart als Chance erweisen, beruflich aufzusteigen und zu einem weltweit geachteten Fachmann für Baustoffprüfungen zu werden. Dieser Aufstieg verlief in den ersten zwanzig Jahren eher unauffällig. Graf war zwar Oberingenieur geworden, aber es war durchaus nicht sicher, ob er eine Professur erreichen konnte.[9] Als Carl Bach 1922 als Professor emeritiert wurde, blieb er noch für weitere zwei Jahre Vorstand der Materialprüfungsanstalt. Im Jahr 1924 stand mit Richard Baumann der Nachfolger aus den eigenen Reihen bereit und für Otto Graf stellte sich natürlich die Frage nach seinem eigenen Verbleib. 1925 erhielt er einen Ruf an die Technische Hochschule Wien, dem er jedoch nicht folgte, sondern zur Verbesserung seiner Situation in Stuttgart nutzte. Der Neubau des Straßenbauprüfgeräts und des Brandhauses im Jahr 1926 sind hier schon Belege für die große Tatkraft Otto Grafs. Richard Baumann bekam schon kurz nach seiner Ernennung ernste gesundheitliche Probleme, die dazu führten, dass er im Jahr 1927 seine Tätigkeit für die Materialprüfungsanstalt nicht fortsetzen konnte und Otto Graf ihm als stellvertretender Leiter folgte. Richard Baumann starb bereits ein Jahr später mit 48 Jahren. 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens Das Jahr 1927 bedeutete für die Materialprüfungsanstalt Stuttgart eine organisatorische Neuaufstellung. Es wurden zwei Abteilungen eingerichtet, was auch an der getrennten Führung der Registraturbücher deutlich wird, zum einen die Abteilung für Maschinenwesen und zum anderen die Abteilung für Bauwesen. Welche Folgen diese Trennung in finanzieller und personaler Hinsicht hatte, ist bis jetzt unklar geblieben, ganz zu schweigen in Hinblick auf die Verwendung der Prüfungsmaschinen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart blieb jedoch das gemeinsame Dach beider Abteilungen. Im Jahr 1930 war Graf außerordentlicher Professor geworden, vielleicht auch deshalb, weil ein Jahr später mit Erich Siebel ein neuer Chef kam, der die Gesamtleitung der Anstalt übernahm und Otto Graf ablöste.[10] 1936 wurde Otto Graf zum ordentlicher Professor für Baustoffkunde und Baustoffprüfung ernannt und seine Abteilung in Institut für die Materialprüfungen des Bauwesens umbenannt. Das sind eindeutige Hinweise auf eine institutionelle Selbständigkeit, obwohl immer noch formal das gemeinsame Dach beibehalten wurde. Das wird noch deutlicher, als Erich Siebel im Jahr 1940 an die Staatliche Materialprüfungsanstalt nach Berlin-Dahlem wechselte. Otto Graf und Max Ulrich sollten sich in zweijährigem Turnus in der Direktion abwechseln. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses letzte gemeinsame Band aufgelöst, so dass fortan zwei innerhalb der Technischen Hochschule Stuttgart selbständige Institute bestanden. Unter Otto Graf hatte sich mit Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner eine neue Generation von Prüfingenieuren zusammengefunden, die bereit war, größere Verantwortung zu übernehmen. Ein weiteres, wichtiges Ereignis dieser Jahre ist die Gründung der Bautechnischen Auskunftstelle im Jahr 1941 durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Leiter der Einrichtung wurde Otto Graf.[11] 2.6. Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg Allerdings änderte sich die Situation Otto Grafs nach dem Zweiten Weltkrieg, da gegen ihn Vorwürfe laut geworden waren hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber einem Betriebsratsmitglied und den in der Materialprüfungsanstalt beschäftigten Zwangsarbeitern. Diese Vorwürfe führten zu seiner Suspendierung und danach zur Entlassung aus seinem Beamtenverhältnis. Auch war das Verhältnis zu einigen Professorenkollegen, vor allem zu Erwin Neumann, belastet. Die Folge war, dass Otto Graf für ca. drei Jahre nicht für die Baustoffprüfung tätig sein konnte. Er wurde von Hermann Maier-Leibnitz abgelöst, der jedoch nur kurz als Vorstand wirkte und von Gustav Weil ersetzt wurde. Otto Grafs Fall entwickelte sich jedoch für ihn positiv, so dass er durch die Entschließung des Ministerpräsidenten vom 7. April 1948 wieder in den öffentlichen Dienst als Professor für Baustoffkunde und Materialprüfung und Vorstand des Instituts für Bauforschung und Instituts für technische Holzforschung berufen wurde.[12] Nach dem Ende des Sommersemesters 1950 folgte zwar seine Emeritierung, praktisch übergab er jedoch sein Institut erst am 15. Oktober 1952 an seinen Nachfolger Friedrich Tölke.[13] Otto Graf hielt jedoch weiterhin Vorlesungen und als Schlußstein seiner Karriere und Anerkennung seiner Leistungen wurden im Jahr 1953 aus Anlass seines fünfzigjährigen Hochschuljubiläums an der Technischen Hochschule Stuttgart seine Institute in Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut an der Technischen Hochschule Stuttgart umbenannt. Über die drei Jahre seiner Suspendierung ging man einfach hinweg. 2.7 Otto Grafs Leistungen Zu Otto Grafs Leistungen auf dem Gebiet der Baustoffprüfung hat sich bereits Hans-Wolf Reinhardt geäußert.[14] Der Benutzer sei deshalb auf diesen Artikel verwiesen. Otto Graf hat seine Arbeit in über 600 Veröffentlichungen dokumentiert, Schwerpunkte sind der Betonstraßenbau und die technische Holzforschung. Technische Holzforschung Den Anlass für Otto Graf, sich mit den Holzverbindungen zu beschäftigen, sieht der Artikel, der 1973 in der Zeitschrift Holz als Roh- und Werkstoff erschien, im Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Errichtung der neuen Funkmasten aus Holz.[15] Wolfgang Rug sieht die Leistung Otto Grafs vor allem in der Prüfung der Verbindungstechniken und der Prüfung ganzer Bauteile. Ferner wird seine Mitarbeit an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung aus dem Fachausschuss für Holzfragen, der 1921 vom Reichsverkehrsminister gegründet worden war, erwähnt.[16] Nach Rug könnte der Beginn der Zusammenarbeit zwischen Karl Schaechterle und Otto Graf in den Vorläufigen Bestimmungen für Holztragwerke liegen, die von Schaechterle erarbeitet und 1926 bei der Deutschen Reichsbahngesellschaft eingeführt wurden.[17] Betonstraßenbau und Reichsautobahnen Der entscheidende Aufschwung auch für die positive Entwicklung des Auftragsvolumens muss auf die Entscheidung zurückgeführt werden, die Reichsautobahnen zum allergrößten Teil als Betonfahrbahnen zu realisieren. Diese Entscheidung hatte für Otto Graf und seine Abteilung weittragende Konsequenzen, da es ihm gelang, sein Institut zur Anlaufstelle für alle Fragen des Betons und des Stahlbetons zu machen. Er konnte sein Institut ebenfalls im Brückenbau und damit im Stahlbau etablieren. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kamen die Aufträge auch verstärkt von militärischen Dienststellen. Mitarbeiter Otto Grafs und organisatorisches Talent Nicht vergessen darf man, dass Otto Graf über hervorragende Mitarbeiter verfügte. Hier sind neben anderen Erwin Brenner, Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner zu nennen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützten und diese selbständig weiter führten.[18] Graf muss außerdem ein organisatorisches Talent beschieden werden, da er bei den Gründungen einiger wichtiger Einrichtungen mitwirkte, etwa beim Fachausschusses für Holzfragen beim Verein Deutscher Ingenieure und Deutschen Forstverein, bei der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, bei der Bautechnischen Auskunftstelle und bei der Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen in Stuttgart. 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen Platzmangel war immer ein Problem der alten Materialprüfungsanstalt gewesen. Carl Bach löste dieses Problem mit dem Umzug nach Stuttgart-Berg, wo in den folgenden Jahrzehnten weiterhin angebaut und erweitert wurde. Durch einen großen Anbau 1938 für die Abteilung Maschinenwesen wurden auch Räume für die Baustoffprüfung frei. Hinzu kamen einige ehemalige Wohn- und Gasthäuser am Rande des Geländes. Otto Graf plante schon während des Zweiten Weltkriegs einen Umzug in den Degerlocher Wald, einen Standort, für den Umzugspläne der gesamten Technischen Hochschule Stuttgart existierten. Nach einem von Oberingenieur Brenner ausgearbeiteten Bedarfsplan erstellte der Architekt Prof. Rudolf Lempp einen Entwurf, der jedoch nicht verwirklicht wurde. Dieser Bedarfsplan spielte jedoch auch noch für den Umzug nach Stuttgart-Vaihingen eine Rolle.[19] Nach dem Zweiten Weltkrieg war an einen Neubau nicht zu denken, weshalb die alten Räume in Berg im Laufe der Zeit wieder instand gesetzt und später auch ausgebaut wurden. Da das Prüfgeschäft sich wieder positiv entwickelte, stellten sich bald erhebliche Raumprobleme ein. Den Forderungen nach einem Neubau wurde erst 1956 entsprochen. Baubeginn in Stuttgart-Vaihingen war 1958. Anfang 1960 konnten die ersten Gebäude bezogen werden.[20] Der Umzug nach Stuttgart-Vaihingen an den heutigen Standort wurde unter der Leitung von Friedrich Tölke durchgeführt. Dieser dauerte mehrere Jahre. Mit diesem Umzug ist auch das Ende der Führung einer zentralen Registratur festzustellen. 2.9. Umstrukturierungen innerhalb der FMPA War schon nach dem Zweiten Weltkrieg nach der Rückkehr Otto Grafs im Wintersemester 1948/49 das Institut für Bauforschung und Materialprüfungen des Bauwesens und Institut für technische Holzforschung in ein Institut für Bauforschung unter Gustav Weil und ein Institut für technische Holzforschung unter Karl Egner geteilt worden, setzte sich diese Tendenz nach dem Ausscheiden Otto Grafs weiter fort. Mit der Berufung Friedrich Tölkes kam es auch zu einer Neuorganisation des Otto-Graf-Instituts, die von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen angeregt worden war. Darin sollte eine Arbeitsgemeinschaft von Professoren gegründet werden, welche in grundsätzlichen Fragen als Verwaltungsrat entscheiden sollte. Diese Arbeitsgemeinschaft sollte sich aus den Professoren für Baustoffkunde, Baustatik und konstruktiven Ingenieurbau, für Eisenbahn- und Verkehrswesen und für Straßenbau in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern des Otto-Graf-Instituts zusammensetzen.[21] Mit der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Professoren für das Wintersemester 1953/54 wurden drei Abteilungen eingerichtet, die Abteilung für Stahl- und Stahlbeton unter Gustav Weil, die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe unter Kurt Walz und die Abteilung für Holz, Glas und Kunststoffe unter Karl Egner. Diese Entwicklung reagierte auf die inzwischen fortgeschrittene Spezialisierung im Bauingenieurwesen und der Baustoffprüfung, die es auch schwierig machte, einen Nachfolger für Otto Graf zu finden, der alle Aufgabenbereiche in gleichem Maße beherrschte. Die weitgehende Mitbestimmung der Abteilung für Bauingenieurwesen ist ebenfalls in diesem Kontext zu sehen. Die Anzahl der Abteilungen wurde weiter vermehrt. Seit dem Wintersemester 1956/57 kam die Abteilung für Erdbau (später Erd- und Grundbau) unter Friedrich Tölke hinzu, seit dem Wintersemester 1957/58 die Abteilung für Teer- und Bitumenbaustoffe, ebenfalls unter Friedrich Tölke. Ab dem Wintersemester 1963/64 wurden drei Hauptabteilungen gebildet, die wiederum in Abteilungen gegliedert wurden. Das waren die Hauptabteilungen für Anorganische und für Organische Baustoffe. Die Abteilung für Erd- und Grundbau bildete eine eigene Hauptabteilung, die jedoch nicht weiter untergleidert wurde. Diese Ordnung wurde bis zum Sommersemester 1971 beibehalten, danach kam es zu einer erneuten Umorganisation und es wurden wiederum nur Abteilungen gebildet, die nicht weiter differenziert waren. Die neu gebildeten Abteilungen wurden in einem neu gebildeten Direktorium an der Führung des Otto-Graf-Instituts beteiligt.[22] Friedrich Tölke blieb bis zum Jahr 1969 an der Spitze des Otto-Graf-Instituts. Ihm folgte Gustav Weil, ein langjähriger Mitarbeiter Otto Grafs, der allerdings 1972 an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstarb.[23] Seit dem Wintersemester 1972/73 stand Gallus Rehm bis 1990 an der Spitze dieser Institution. 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Vom 1. Januar 1980 an gehörte die Baustoffprüfung als „Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg – Otto-Graf-Institut“ zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und schied deshalb aus der Universität Stuttgart aus. Die Zentrale Verwaltung und die Referate fungierten damals als Geschäftsleitung.[24] Die Umressortierung wird durch die in dem vorliegenden Aktenbestand vorhandenen Unterlagen noch gut belegt.[25] Der Hauptteil der Aktenüberlieferung des Bestands 33 endet Mitte der 1980er Jahre. Einzelne Akten reichen noch bis 1996. 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA Im Jahr 2000 erfolgte die Wiedereingliederung der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA), Otto-Graf-Institut in die Universität Stuttgart. Der Institutsname aus dieser Zeit, in der die vorliegenden Akten übernommen wurden, wurde als Bezeichnung des Archivbestandes gewählt. Am 01.07.2003 wurden die Staatliche Materialprüfungsanstalt (MPA) Universität Stuttgart und die Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut (FMPA) zur Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart (MPA Stuttgart, Otto-Graf-Institut (FMPA)) zusammengeführt. Damit wurde die Trennung aus dem Jahr 1945 nach 58 Jahren beendet. 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte Der vorliegende Bestand 33 enthält die noch erhaltenen Akten der Baustoffprüfung. Mit der Gründung der Abteilung für Baustoffprüfung innerhalb der Materialprüfungsanstalt im Jahre 1927 wurde auch deren Aktenführung von derjenigen der Abteilung für Maschinenwesen getrennt. Beim Umzug der jetzt unter dem Namen Otto-Graf-Institut selbständigen Einrichtung vom langjährigen mit dem Maschinenwesen gemeinsamen Standort Stuttgart-Berg nach Stuttgart-Vaihingen wurden offenbar auch vereinzelte Unterlagen der Abteilung Maschinenwesen und die gemeinsamen Postausgangsbücher aus der Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt (33/2/1 bis 33/2/455) mitgenommen. Sie sind daher im vorliegenden Archivbestand 33 eingearbeitet. Der Großteil der Akten wurde in den Jahren 1999 und 2000 in das Universitätsarchiv Stuttgart übernommen. Hinzu kamen einige kleinere, spätere Zugänge und ein Teilbestand, der in der Zeit, als die FMPA unter dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ressortierte, in das damals zuständige Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden war. Die Erschließung des Aktenbestands wurde mit maßgeblicher Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vom Juni 2008 bis März 2012 durchgeführt. 3.2 Aktenführung und Registratur Die Haupttätigkeit der Ingenieure der Baustoffprüfung bestand darin, Materialprüfungen für Auftraggeber durchzuführen. Um diese praktische Tätigkeit zu dokumentieren, wurden Prüfungsakten geführt, die immer nach demselben Schema angelegt und nach den Prüfgebieten in der Registratur abgelegt wurden. Alle anderen Vorgänge, etwa die Mitarbeit in Gremien und die Beschaffung von Prüfungsmaschinen, wurden in diese Systematik integriert, was die Übersichtlichkeit der Aktenordnung heute sehr erschwert. Vorgänge aus dem Bereich der Lehre sind so gut wie nicht überliefert. Diese Registraturordnung wurde seit Carl Bach bis etwa 1956/1957 beibehalten. Aus den Registraturbüchern und den überlieferten Mappen mit Prüfungsakten konnte rekonstruiert werden, wie die Baustoffprüfung arbeitete. Jeder Vorgang oder Prüfungsauftrag erhielt eine Auftragsnummer. Seit dem Jahr 1927 wurde ein B vor diese Nummer gesetzt (B für Bauwesen, für das Maschinenwesen entsprechend ein M). Ein Auftragseingangsverzeichnis, das nach diesen Nummern gegliedert ist, konnte bis jetzt nicht aufgefunden werden. Seit dem 1. April 1933 wurden auf den Mappen die ausgeschriebenen Bezeichnungen für die jeweiligen Prüfgebiete durch Kürzel ersetzt. Natursteine wurde mit N abgekürzt, Metalle mit M, Beton mit B, Eisenbeton mit E usw. Eine Mappe mit Prüfungsakten bekam also einen Buchstaben und eine laufende Nummer. Wurde ein Auftrag diesem Prüfgebiet zugeordnet, wurde auf den Mappendeckel die Eingangsnummer (B-Nummer, Auftragsnummer) und daneben der Auftraggeber und das Datum des Auftragseingangs geschrieben. War die Mappe nicht voll, wurden darin weitere Prüfungsaufträge abgelegt. Reichte die Mappe nicht aus, wurde eine zweite mit derselben laufenden Nummer angelegt und das Alphabet als Unterteilungsmöglichkeit genutzt, also etwa M360a, M360b, M360c. Es gibt Vorgänge, bei denen die Buchstaben des einfachen Alphabets nicht reichten, so dass man mit M360aa, M360bb, M360cc fortsetzte. Nach 1952 kam es zur Bildung von neuen Abteilungen, wobei die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe nun dieses B als Abkürzung für die Prüfungsakten verwendete. Die anderen Abteilungen erhielten ebenfalls entsprechende Kürzel. Da jetzt neben den Mappen vermehrt mit Ordnern gearbeitet wurde, wurde für diese Ordner eine neue Aktenordnung durch eine Farbkombination aus dicken und dünnen Balken auf dem Ordnerrücken festgelegt. Bemerkenswert ist, dass die gesamte Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart für den Zeitraum von 1883 bis 1950 erhalten ist. Sie umfasst 444 Nummern (s.o.). Für die Zeit danach gibt es nur noch Tageskorrespondenz einzelner Abteilungen, zum Beispiel der Abteilung B (Abteilung für Beton, Steine und Bindemittel), die aber nicht vollständig überliefert ist. Für die Zeit nach Otto Graf, also für die Zeit Friedrich Tölkes, Gustav Weils und Gallus Rehms, sind zudem Lehrstuhl- und Institutsakten vorhanden. Von Otto Graf sind nur Unterlagen zu Dissertationsprojekten vorhanden und zu Fortbildungskursen, die für die Bauindustrie und öffentliche Einrichtungen durchgeführt wurden. 3.3 Überlieferungsdichte Da am Standort Stuttgart-Berg eine zentrale Registratur geführt wurde und für diese auch einige Registraturbücher erhalten geblieben sind, konnte aus deren Inhalt durch Vergleich mit dem tatsächlich Vorhandenen auf die Lücken im Bestand geschlossen werden.[26] Diese sind für die Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt Stuttgart leider erheblich. Die ersten 63 Mappen mit Prüfungsberichten aus dem Bereich Beton und die ersten 131 Mappen aus dem Bereich Eisenbeton sind nach Angaben des Registraturbuches (Sachverzeichnis bis 1927) am 19.5.1941 vernichtet worden.[27] Eine Ursache wurde nicht angegeben. Luftangriffe sind für diese Zeit nicht belegt, so dass auch selbstverschuldete Ursachen wie Brände möglich sein könnten. Das bedeutet, dass vor 1907 keine Prüfberichte aus dem Bereich Beton und Eisenbeton erhalten sind. Insgesamt fehlen für die ganze Baustoffprüfung die Prüfberichte vor dieser Zeit. Die Überlieferungsdichte ist jedoch seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts sehr gut. Diese hält bis Ende der 1950er Jahre an. Für die Zeit vor 1930 ist der Umfang der Prüfungstätigkeit nicht so groß wie ab Mitte der 1930er Jahre. Hier kann ein regelrechter Aufschwung registriert werden. Von einer zentralen Registratur wie sie in Stuttgart-Berg mit der Führung der Registraturbücher belegt ist, kann aber in Stuttgart-Vaihingen nicht mehr gesprochen werden. Deshalb ist es auch nicht mehr möglich aufgrund eines Vergleichs festzustellen, was vorhanden und was nicht mehr vorhanden ist. Diese Ordnung der Aktenordner scheint für den Zeitraum von Friedrich Tölke und Gustav Weil etwa bis 1972 gegolten zu haben. Offensichtlich kam danach Platzmangel hinzu, der dazu führte, dass die Abteilungen ihre Akten selbst verwalteten, so dass im Aktenraum des zentralen Gebäudes keine weiteren Akten mehr abgelegt wurden. So ist die Überlieferung der Abteilungen im Universitätsarchiv Stuttgart unvollständig bzw. es befinden sich zahlreiche Unterlagen noch im Institut bei den Abteilungen. Es wurden Akten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik übernommen. Von der Abteilung Kunststoffe und Kunststoffbindemittel auf Kunststoffbasis ist zwar eine Sammlung von Photographien vorhanden, die vermutlich von der Photoabteilung angelegt wurde, Akten sind bisher aber keine übernommen worden. Auch fehlen die Akten der Abteilungen für Teer- und Bitumenbaustoffe und für Anstrichmittel und Anstriche. Die Überlieferung der Abteilung Holz, Glas und Kunststoffe wurde wegen erneutem Bedarf wieder an die Abteilung zurückgegeben. Mit Gallus Rehm als neuem Leiter und der Umressortierung zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Jahr 1980 kam es erneut zu Veränderungen in der Verwaltungsstruktur. Es wurde eine Geschäftsführung unter dem Stellvertreter Rehms, Wolfgang Schwaderer, und eine Abteilung Zentrale Verwaltung unter Rüdiger Treubel eingerichtet. Die Registratur Schwaderers wurde übernommen, ebenfalls Akten, welche die Umressortierung dokumentieren. Der Großteil der Akten im Universitätsarchiv endet Mitte der 1980er Jahre. Auch die Art der Überlieferung ändert sich. Es ist zum Beispiel der Schriftwechsel Friedrich Tölkes mit der Technischen Hochschule Stuttgart überliefert, für die Zeit Gallus Rehms kommen aber umfangreiche Dokumentationen von Übungen, Vorlesungsmitschriften und Prüfungsaufgaben hinzu. 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte Die inhaltlichen Schwerpunkte des verzeichneten Bestands liegen auf der Forschungsorganisation und den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik. Deshalb wurde für die Bewertung Richtlinien aufgestellt, die sich an diesen Schwerpunkten orientierten. Weniger interessante Prüfungsakten aus dem privaten und privatwirtschaftlichen Bereich wurden ausgeschieden. Aus dem Bereich der Prüfungsberichte wurden diejenigen zum Bau der Reichsautobahnen und zu NS-Großprojekten verzeichnet. Es handelt sich dabei um Untersuchungen zu allen Prüfgebieten, z. B. zu Brücken/Brückenstatik bzw. Brückenmodellen und zu Baustoffen: Stahl (Bewehrungsstahl, Spannstahl), Stahlbeton, Spannbeton, Beton (Leichtbeton), Holz, Glas, Ton (Ziegel), Zement. Um die Gremientätigkeit Otto Grafs und seiner Mitarbeiter nachvollziehen zu können, wurde diese Überlieferung vollständig verzeichnet. Unter anderem sei hier erwähnt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (früher Eisenbeton), Deutscher Normenausschuss, Fachausschuss für Holzfragen, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen mit Arbeitsgruppen und Unterausschüssen, Ländersachverständigenausschuss für neue Baustoffe und Bauarten. Weiterhin wurde die Überlieferung, die die Geschichte der Baustoffprüfung an der TH/Universität Stuttgart dokumentiert, vollständig erschlossen. Ein besonderes Anliegen war es, alle Arten von Tätigkeiten und Prüfverfahren exemplarisch zu dokumentieren. Deshalb wurden in einem repräsentativen Auswahlverfahren zahlreiche Akten zu Prüfungen für unterschiedlichste Auftraggeber ohne weitere inhaltliche Bewertung erhalten und erschlossen. Eine weitere Tätigkeit der Baustoffprüfung bestand in der Zulassung von Baustoffen und Bauarten und in der Überwachung von Zementwerken zur Qualitätssicherung. Hinzu kam eine gutachterliche Tätigkeit für Gerichte. Hier wurde in Auswahl verzeichnet. Weiterhin enthält der Bestand noch zahlreiche Photos und Photonegative. Photographien befinden sich auch sehr zahlreich in den verzeichneten Prüfungsakten. 4. Literatur 4.1 Publikationen des Otto-Graf-Instituts Otto-Graf-Journal, journal on research and testing of materials Schriftenreihe des Otto-Graf-Instituts bzw. der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg 4.2 Literatur über die Materialprüfungsanstalt Stuttgart und Otto Graf Materialprüfungsanstalt Stuttgart Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königlich Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908 (Ergänzter Sonderabdruck) Anhang: Veröffentlichungen über Forschungsarbeiten, die in der Materialprüfungsanstalt der Kgl. Technischen Hochschule Stuttgart ausgeführt worden sind. (Stand 20. April 1913) Baumann, Richard; Graf, Otto: Die Entwicklung der Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart seit 1906. In: VDI-Zeitschrift 42 (1927), S. 1468-1470. Blind, Dieter: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Vorgeschichte – Gründung – Entwicklung – Heutiger Stand. Zur Inbetriebnahme der Neubauten im Universitätsgelände Stuttgart- Vaihingen. Stuttgart 1971. Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule 1963. Carl Julius von Bach (1847 - 1931) : Pionier, Gestalter, Forscher, Lehrer, Visionär; Wissenschaftliche Konferenz, Stadt Stollberg/E. - Technische Universität Chemnitz-Zwickau am 7. und 8. März 1997; Akademische Feier, Universität Stuttgart am 4. Juli 1997 aus Anlaß des 150. Geburtstages / hrsg. von Friedrich Naumann. Stuttgart 1998. 125 Jahre Materialprüfungsanstalt MPA Universität Stuttgart 1884 – 2009. Festschrift zur Festveranstaltung am 8. Oktober 2009 in Stuttgart. Stuttgart 2010. Ungedruckt/nicht veröffentlicht: Gimmel, Paul: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart. 65 Jahre Materialprüfanstalt. 3 Bde. Band 1: Text, Band 2: Beilage 1 bis 34, Band 3: Beilage 35 bis 70 (UA Stuttgart: 52/16) Otto Graf Ditchen, Henryk: Die Beteiligung der Stuttgarter Ingenieure an der Planung und Realisierung der Reichsautobahnen unter besonderer Berücksichtigung der Netzwerke von Fritz Leonhardt und Otto Graf. Diss. Stuttgart 2009. Ders.: Ein Fall der Entnazifizierung in Stuttgart. Wie ein Institut einen neuen Beinamen bekommen hat. Berlin 2010. Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch 1993. VDI Gesellschaft Bautechnik. Verein Deutscher Ingenieure. 4 (1993), S. 489-529. Reinhardt, Hans-Wolf: Zum Gedenken an Otto Graf, universeller Bauforscher in Stuttgart. Abschiedsvorlesung von Prof. Dr.-Ing. H.-W. Reinhardt am 4. Juli 2006. In: Reden und Aufsätze 71, S. 77. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Sbrzesny, Walter: Otto Graf. In: Neue Deutsche Biographie, Bd. 6, S. 725. Strassenforschung. 50 Jahre Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen 1924-1974. Bonn-Bad-Godesberg 1974, S. 322. Weber, Christiane; Ziegler, Volker: Otto Graf (1881-1956) und die Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift für Beton- und Stahlbetonbau. 106 (2011), S. 594-603. Veröffentlichungen Otto Grafs und seiner Mitarbeiter Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der Technischen Hochschule Stuttgart … (Hg): Otto Graf. 50 Jahre Forschung, Lehre, Materialprüfung im Bauwesen 1903 – 1953. Kartei der Veröffentlichungen ca. 1927 – 1946 (UA Stuttgart 33/1/2505) Registraturbuch Normen, Luftschutz etc. (1.4.1933 – 31.3.1942) enthält einen Abschnitt mit einer Bibliographie der Veröffentlichungen (Veröff.), nicht nur von Otto Graf. (UA Stuttgart: 33/1/2401) 5. Hinweis auf weitere Archivbestände Universitätsarchiv Stuttgart 17 und 65 Zentrale Verwaltung der Universität 57 und 114 Personalakten Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde R 4601 Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen Staatsarchiv Ludwigsburg E 166 Bü 4953 (Einrichtung der Materialprüfungsanstalt am Polytechnikum 1883-1888) F1/85 Bd. 500, F1/85 Bd. 494 (Neubau in Berg 1904-1907) Archiv der Technischen Universität Chemnitz NL 302 (Nachlass Carl Bachs, der unter anderem auch einen Schriftwechsel Carl Bachs mit Otto Graf enthält.) 6. Benutzerhinweise Um den Informationsgehalt dieses Online-Findbuchs vollständig nutzen zu können, sei der Benutzer darauf hingewiesen, alle drei Recherchemöglichkeiten (Systematik, Schlagwort, Index) durchzuführen. Zum Index: Es ist mit Namenänderungen von Firmen und Institutionen zu rechnen. Eine Vereinheitlichung von Bezeichnungen erschien nicht sinnvoll, weil irreführend. Zur Systematik: Bei der systematischen Suche über das Gliederungsschema des Findbuchs muss beachtet werden, dass einige wenige Institutionen an verschiedenen Stellen zu finden sind (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft unter Forschungsförderung und unter Auftraggeber). Für die Nutzung der Unterlagen gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes BW und der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs Stuttgart. Die Sperrfristen nach §6 Absatz 2 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg sind zu beachten: (2) Archivgut darf nicht vor Ablauf von 30 Jahren seit Entstehung der Unterlagen genutzt werden. […] Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung auf eine natürliche Person, so darf es frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden […] (3) Die Sperrfristen nach Absatz 2 gelten nicht für solche Unterlagen, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren. _____ [1] Der Nachlass von Carl Bach befindet sich im Archiv der Technischen Universität Chemnitz. Auf dessen Internetseiten findet sich auch eine Biographie. [2] Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1883/1884, Stuttgart 1884, S. 12. Andere Daten nennt Dieter Blind: Geschichte der Staatlichen Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Stuttgart 1971, S. 17-18. Die Materialprüfungsanstalt ist bereits 1883 in den Jahresberichten des Polytechnikums erwähnt: Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1882/1883, Stuttgart 1883, S. 10. [3] Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königl. Technischen Hochschule Stuttgart. In: Ergänzter Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908, S. 241ff. (S.1). [4] Zu Otto Graf erschien: Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch der VDI-Gesellschaft Bautechnik 1993, S. 489-529. Sbrzesny, Walter: Otto Maximilian Graf. In: Neue Deutsche Biographie. Bd. 6, S. 725. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Siehe ferner oben 4.2. Literaturverzeichnis. [5] Fünfzig Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 4. [6] Rehm, Gallus, S. 526. [7] Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 2 und Universitätsarchiv Stuttgart 33/2/428, Postausgangskorrespondenz. Die Prüfungen wurden für die Abteilung für Straßen- und Wasserbau des Württembergischen Innenministeriums durchgeführt und nehmen den Großteil des Kopierbuchs ein. [8] Emil Mörsch war zwar seit 1904 Professor an der ETH in Zürich, die Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Betonkörpern gegen Verdrehung und zur Haftfähigkeit der Bewehrungsstäbe im Beton für Wayss und Freytag ließ er aber trotzdem in diesem Jahr in Stuttgart ausführen. Es sollten weitere Versuche folgen, die Mörsch als Grundlage für sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie verwendete. 1905 folgten Versuche an spiralbewehrten Säulen. Der früheste Prüfungsbericht des Bestands (33/1/935) dokumentiert Versuche mit Eisenbetonsäulen für Wayss & Freytag aus dem Jahr 1908. 33/1/934 enthält einen Antrag Mathias Koenens über Versuche mit einbetonierten T-Trägern aus dem Jahr 1912. An Mathias Koenen hatte sich Gustav Adolf Wayss zuerst gewandt und von diesem Belastungsversuche in Berlin durchführen lassen. Das Materialprüfungsamt in Berlin wird jedoch in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, trotzdem muss man annehmen, dass es involviert war. Nach dem Artikel über Koenen im Online-Lexikon Wikipedia (letzter Zugriff: 13.03.2012) soll Koenen 1907 den Vorschlag gemacht haben, in Stuttgart erste Versuche mit einer im gespannten Zustand einbetonierten Bewehrung durchzuführen. Das könnte dann vielleicht auch der Grund sein, von Berlin nach Stuttgart zu wechseln, eigentlich eine sehr wichtige Phase für Stuttgart, da sich hier wohl der zukünftige Vorrang in der Baustoffprüfung gründete. [9] Die Quellensituation ist für diese Zeit äußerst unbefriedigend, da es kaum Unterlagen gibt und sich die Arbeit Grafs nur sehr schwer nachvollziehen lässt. Die Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart, die von 1883 bis 1950 vollständig erhalten ist, wurde in Bezug auf diese Fragestellung noch nicht ausgewertet. [10] Universitätsarchiv Stuttgart 57/329 Personalakte Otto Grafs, Blatt 54. [11] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1364. Diese Einrichtung trägt heute den Namen „Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau“. [12] Programm der Technischen Hochschule Stuttgart für das Wintersemester 1948/49, S. 19 und Universitätsarchiv Stuttgart 57/329: Erich Siebel und Erwin Neumann hatten sich gegen eine erneute aktive Tätigkeit Otto Grafs an der Technischen Hochschule Stuttgart ausgesprochen. Siebel befürchtete einen schweren Konflikt Otto Grafs mit der Belegschaft des Instituts, Neumann nannte persönliche Gründe, die aus einem Konflikt mit Graf über die Straßenbauversuchsanstalt herrührten. Für Otto Graf waren zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden, zum einen eine außerordentliche Professur für Baustoffkunde, die durch einen Berufungsausschuss im Auftrag der Fakultät für das Bauwesen angeregt wurde, zum anderen die Emeritierung mit voller wissenschaftlicher Forschertätigkeit, die vom Großen Senat der Technischen Hochschule Stuttgart herrührte. Otto Graf hatte jedoch beides abgelehnt und nach seinem Spruchkammerverfahren auf seine volle Rehabilitierung gedrängt. [13] UA Stuttgart 33/1/1364; Zu Friedrich Tölke: Giesecke, Jürgen: Zum Gedenken an Friedrich Tölke. In: Uni-Kurier Nr. 59, Juli 1993, S. 17. Das lag auch daran, dass das Kultministerium mit der Berufungsliste für die Nachfolge von Otto Graf nicht zufrieden war. Dieses sah Fritz Leonhardt als besser für den Lehrstuhl geeignet an als Friedrich Tölke, was aber von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen der Technischen Hochschule Stuttgart abgelehnt wurde. Somit wurde die Berufungsliste beibehalten und Friedrich Tölke konnte berufen werden. (UA Stuttgart 57/242 Personalakte Friedrich Tölkes) [14] Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. [15] Zur Geschichte der Wissenschaft vom Holz. In: European Journal of Wood and Wood Products. 31(1973), S. 84. [16] Rug, Wolfgang: 100 Jahre Forschung für den Holzbau. Die Erforschung der Grundlagen/Entwicklung der Holzbauforschung/Berechnungsvorschriften. In: Bauen mit Holz Heft 4 (2003), S. 50-57 [17] Rug, Wolfgang, S. 52. [18] Rug, Wolfgang:, S. 50-57. [19] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 19 [20] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 24-26. [21] UA Stuttgart 57/242: Schreiben der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der TH Stuttgart an das Rektoramt der TH Stuttgart vom 26. Mai 1951 bzgl. der Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Baustoffkunde und Baustoffprüfung, Antrag an den Großen Senat zur Weiterleitung an das Kultministerium. [22] UA Stuttgart 33/1/1382 u. 1383 [23] Gustav Weil (1903-1972) befand sich allerdings auch schon im 69. Lebensjahr, als er seinen Unfall erlitt. [24] Es kam auch eine Dienststelle aus Karlsruhe hinzu, das Chemisch-Technisches Prüfamt. 1985/86 existierte eine zentrale Verwaltung, Z 1 – Z 3, dazu D1 Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsplanung und D2 Anstriche und Bautenschutz. [25] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1622-26 und 33/1/1629-32 [26] Die Registraturbücher für die Zeit von 1927 bis 1933 sind als Alphabetisches Verzeichnis, und als Sachverzeichnis erhalten, für die Zeit von 1933 bis 1942 ist das Sachverzeichnis vorhanden und für die Zeit von 1923 bis 1942 das Zeichnungen-Verzeichnis. [27] Dieser Tatbestand konnte mit dem Fund der Registraturbücher für die Zeit vor 1927 geklärt werden. Die Auswertung des Inhalts erbrachte folgende Erkenntnis: Die ersten 63 Betonmappen wurden am 19.5.1941 vernichtet. Die Ursache dafür ist nicht bekannt. Desgleichen wurden die Mappen für Eisenbeton bis Mappe 131 am selben Tag vernichtet. Auch gibt es Eintragungen auf Vernichtung für den 15.5.1941. Des Weiteren sind Aktenübernahmen durch die Abteilung B für den 15.6.1939 und den 15.5.1941 eingetragen. Das alphabetische Verzeichnis bis 1927 enthält auf der ersten Seite unter dem Buchstaben A Versuche zur Baustoffprüfung für das Jahr 1886. Allerdings ist nicht klar, ob es sich um nachträgliche Einträge handelt. Es scheint so gewesen zu sein, dass nicht imme
Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Steine sprechen nicht. Noch viel weniger können oder müssen gar ganze Bauwerke die ganze historische Wahrheit verraten. Der Nationalsozialismus sollte funktionieren. Auch Bauen im Nationalsozialismus diente diesem Ziel, unmittelbar im Auftrag des Systems oder mittelbar zumindest, indem es dieser Zielsetzung nicht entgegenstand. Die Indienstnahme der Architektur durch das Regime blieb nicht auf Neubauten der NS-Zeit beschränkt. Der Nationalsozialismus richtete sich auch im Bestand ein, instrumentalisierte Altbauten allenthalben für seine Zwecke. Nicht einmal alle bedeutenden Kommandozentralen des NS-Regimes oder Hauptschauplätze des NS-Terrors waren durchweg in Bauten untergebracht, denen im historischen Rückblick ihre Herkunft und damalige Funktion anzusehen wären. Im Gedächtnis der Stadt und im Stadtraum sind Orte der Täter wie Orte der Opfer überliefert, deren Rolle sich erst in der Erläuterung und Kommentierung ihrer historischen Funktion im "Dritten Reich" erschließt. Vorgeschichte bis 1937 Die Architektur diente im Dritten Reich dazu, Macht und Herrschaft zum Ausdruck zu bringen. Das wird in der Innenstadt Berlins besonders deutlich. Die monumentalen Neubauten in der Reichshauptstadt sollten "deutsche Weltgeltung" symbolisieren. Adolf Hitler wollte in Berlin "Werke für die Ewigkeit" entstehen sehen, "nur mit dem alten Ägypten, Babylon oder Rom vergleichbar", wie er 1936 sagte. Auf dem Reichsparteitag 1937 verkündete Hitler: "... Deshalb sollen unsere Bauwerke nicht gedacht sein für das Jahr 1940, auch nicht für das Jahr 2000, sondern hineinragen gleich den Domen unserer Vergangenheit in die Jahrtausende der Zukunft." Bald nach der Machtergreifung wurde mit propagandistisch wirksamen Bauvorhaben begonnen. Dazu gehörten das Reichsluftfahrtministerium, der Flughafen Tempelhof, der zum "Weltflughafen" ausgebaut werden sollte, und das im Hinblick auf die Olympischen Spiele erweiterte und neugestaltete Reichssportfeld. Die machtvollen Bauten wurden mit großem publizistischen Aufwand der Öffentlichkeit präsentiert. Auf dem Reichsparteitag 1936 in Nürnberg kündigte Hitler den "Neuaufbau von Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches" an. Hitler hatte anfangs die Absicht gehabt, seine Pläne zur Neuordnung des innerstädtischen Bereichs von der Berliner Stadtverwaltung bearbeiten zu lassen. Als er feststellen musste, dass die kommunalen Behörden zögerten, seine weitreichenden Umgestaltungsphantasien durchzusetzen, änderte er die Zuständigkeiten für Planen und Bauen in der Hauptstadt. Der junge Architekt Albert Speer wurde am 30. Januar 1937 zum Generalbauinspektor für die Umgestaltung der Reichshauptstadt (GBI) berufen und direkt dem "Führer" unterstellt. Organisation und Geschichte ab 1937 Wenige Tage nach der Ernennung Speers ordnete Hitler an, das Haus der Akademie der Künste am Pariser Platz Nr. 4, das bis dahin zum Amtsbereich des Erziehungsministers gehört hatte, für das Büro des Generalbauinspektors zu räumen. Binnen anderthalb Jahren schwoll allein der Planungsstab des GBI auf siebenundachtzig Personen an, während die sogenannte Durchführungsstelle noch einmal ebenso viele Mitarbeiter beschäftigte. An die leitenden Stellen der drei Hauptabteilungen, in die er das Amt teilte, berief Speer einige gleichermaßen fachkundige wie zuverlässige Leute: Das Hauptbüro, das den Etat verwaltete, übernahm der Finanzfachmann Karl Maria Hettlage, die Allgemeine Bauleitung Walter Brugmann, den Speer in Nürnberg kennengelernt hatte, und für das Planungsbüro, da ihm sachlich am wichtigsten war, zog er neben Hans Stephan, mit Rudolf Wolters und Willi Schelkes zwei langjährige, ihm seit Studientagen verbundene Freunde heran. Die seit 1937 nacheinander entstandenen Ämter Speers wurden erst Mitte 1940 unter zentraler Leitung des GBI in drei Hauptämter gegliedert. Nach seiner Ernennung zum GBI erweiterte Speer seinen Planungsstab zur "Dienststelle" des GBI. Dieses spätere Hauptamt I, Planungsstelle, war für alle Planungsangelegenheiten zuständig, ordnete bis 1942 mehr als einhundert Bereiche der Neugestaltung an und setzte die jeweiligen Räumungstermine fest. Ab 1938 wurden auf der Grundlage der "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" jüdische Mieter zur Aufhebung ihrer Mietverträge gezwungen, es erfolgten Einweisungen in Judenhäuser, später in Konzentrationslager. Für die "Aussiedlung" von Juden und die Neuvergabe der Wohnungen war die "Durchführungsstelle" des GBI unter Leitung von Karl Maria Hettlage eingerichtet worden. Auf diese Weise wurden etwa 18.000 Wohnungen requiriert. Gebiete, aus denen die Juden vollständig vertrieben waren, wurden als "judenfrei" bezeichnet. Die Anzahl der Bauten, die in den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft zwischen 1933 und 1945 entstanden sind, ist überraschend hoch, zumal man bedenken muss, dass durch den Zweiten Weltkrieg eigentlich nur sechs Jahre zur Verfügung standen. Im November 1939 wurde ein kriegsbedingtes Neubauverbot erlassen, dem ein halbes Jahr später die Einstellung aller nicht kriegsnotwendigen Baumaßnahmen folgte. Gesetzesgrundlagen Der GBI wurde durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 berufen. Das Amt selbst wurde Albert Speer übertragen, der seit 1934 "Der Beauftragte für Bauwesen im Stab des Stellvertreters des Führers" war und als solcher schon einige NS-Parteibauten vor allem in Nürnberg errichtet hatte. Die Zuständigkeit des GBI ging zunächst nicht über Berlin und nähere Umgebung hinaus. Das "Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte" vom 4. Okt. 1937 enthält noch keine nähere Bestimmung über die für die Ausführung dieser Vorhaben vorgesehene, von Hitler selbst "beauftragte Stelle". Nur so war es möglich, dass durch Erlass vom 21. Dez. 1938 ein besonderer "Generalbaurat für die Hauptstadt der Bewegung" München berufen und dieses Amt mit dem NS-Parteiarchitekten Paul Giesler besetzt wurde; Giesler war außerdem mit der Errichtung von NS-Parteibauten in Augsburg und Weimar beauftragt. Erst durch den dritten Erlass über den GBI vom 18. Okt. 1940 wurde die Zuständigkeit des GBI bedeutend erweitert. Dieser wurde darin ausdrücklich zur "beauftragten Stelle" im Sinne des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte erklärt. Seine neuen Aufgaben wurden dementsprechend wie folgt umschrieben: "Dem GBI obliegt neben der Neugestaltung der Reichshauptstadt die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in anderen Städten.....Er ist ermächtigt, die ihm durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 übertragenen Befugnisse für diese Städte entweder selbst oder durch Beauftragte auszuüben." In den Jahren 1938 bis 1942 wurden auf Grund des Gesetzes vom 4. Okt. 1937 insgesamt 32 Städte im damaligen Reichsgebiet durch Erlasse und Verordnungen, die im Reichsgesetzblatt verkündet wurden, in die neue Planung einbezogen. Ab Ende 1942 ruhte der Fortgang aller städtebaulichen Pläne friedensmäßiger Art völlig, da kriegswichtige Aufgaben der Lösung harrten und Speer daran selbst seit seiner Berufung zum Reichsminister für Bewaffnung und Munition am 15. Febr. 1942 und am 2. Sept. 1943 zum Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion weitestgehend beteiligt war. Mit dem Erlass über die Vorbereitung des Wiederaufbaues bombenbeschädigter Städte vom 11. Okt. 1943 wurde Speer in seiner Eigenschaft als GBI mit den notwendigen Aufgaben beauftragt. Er hatte den Rahmen für die künftige Gestaltung der Städte festzulegen und das Recht, in städtebaulichen Fragen der Wiederaufbaustädte an Stelle des Reichsarbeitsministers zu entscheiden. Die Ausschaltung des Reichsarbeitsministers, an den bis dahin Speer als GBI trotz seiner unmittelbaren Unterstellung unter Hitler gebunden war, war vor allem eine Folge der nunmehrigen Stellung Speers als Reichsminister. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferung des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt ist in Deutschland auf drei Archive verteilt: das Bundesarchiv, das Landesarchiv Berlin und das Bayerische Hauptstaatsarchiv München. Für den Bestand R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt lagen insgesamt drei Findbücher im Bundesarchiv vor. Die Bestände sind Anfang der 1990er Jahre aus Potsdam und Koblenz zusammengeführt worden und tragen seitdem die Bestandsbezeichnung R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt. Im Landesarchiv Berlin befinden sich 1016 Akten sowie in der dortigen Plankammer 1.000 Blatt des GBI unter der Signatur A Pr.Br.Rep. 107 aus den Jahren (1935) 1937 bis 1945. Außerdem befinden sich hier Akten des seit Juli 1932 und zuletzt in seinem Auftrag tätigen Gräberkommissars, des ehemaligen sozialdemokratischen Regierungspräsidenten Ernst von Harnack. Die nach Stadtbezirken und Friedhöfen geordnete Kartei der Gräber bedeutender Persönlichkeiten sollte die Errichtung eines Ehrenfriedhofes vorbereiten, der "der geistigen Bedeutung der Reichshauptstadt Ausdruck verleihen" sollte (148 Bde., 1941-1943). Mit der Provenienzangabe "Baubüro Speer" befinden sich im Hauptstaatsarchiv München über 3.000 Pläne für Bauten vor allem in Berlin (u.a. Reichskanzlei, Reichstag, "Haus des Führers", "Große Halle"), das Parteitagsgelände in Nürnberg und andere. Weiterhin existiert im Sonderarchiv in Moskau ein Bestand, der unter Fond 1409 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt insgesamt 86 Akten unterschiedlichsten Inhaltes aus den Jahren 1920 bis 1944 enthält, z.B. zum Einsatz von Kriegsgefangenen beim GBI oder Schriftwechsel Speers mit Behörden und Privatpersonen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Der Bestand wurde vor 1990 sowohl in Potsdam mit der Bestandsbezeichnung R 46.06 als auch in Koblenz (R 120) bis zur Findbucherstellung archivisch bearbeitet. Mit der genannten Zusammenführung der Bestände erhielten die Koblenzer Akten neue Signaturen. Angesichts des großen öffentlichen Interesses an Informationen aus diesem Archivbestand entschloss man sich im Jahr 2008 zur Retrokonvertierung der Findbücher mit dem Ziel einer Veröffentlichung im Internet. Erschlossen und nachträglich verzeichnet wurden 177 Akten aus einer Aktenübergabe des Staatsarchivs Bamberg aus den 1980er Jahren, die den Bau des Oberkommandos des Heeres und der Soldatenhalle zum Inhalt haben. Hinzu kamen im Jahre 2008 auch die unter der bisherigen Bezeichnung "Kleine Erwerbungen Nr. 864" geführten 29 Akten Nachlassunterlagen des Abteilungsleiters beim GBI, Schelkes. Eine weitere Übernahme beinhaltete den archivisch in den Bestand übernommenen Bestandsteil "Kunst im Dritten Reich", aus dem 38 Verzeichnungseinheiten an Karten und Plänen dem Bestand zugeordnet und verzeichnet wurden. Die Archivalien sind bereits 1997 von der Abteilung DDR übernommen worden. Sie sind jedoch jedoch wegen Signaturengleichheit nicht dem Bestand hinzugefügt, sondern bis dahin als ein extra Konvolut ohne direkten Bestandsbezug geführt worden. Die vorgefundenen Klassifikationen wurde weitgehend übernommen und sachorientiert zusammengefasst. Die bis dahin vorliegenden Erschließungsdaten wurden zum Teil verändert sowie Serien und Bandfolgen gebildet. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Der Kartenbestand wird in eigens dafür vorgesehenen Mappen und Schränken gelagert. Inhaltliche Charakterisierung: Büro Speer 1937-1944 (111); Handakten leitender Mitarbeiter (soweit nicht sachlich zugeordnet) 1937-1944 (59); Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft: Allgemeine Verwaltung: Dienststellenverwaltung 1937-1945 (99), Allgemeine Aufgabenverwaltung 1932-1945 (442), Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten 1937-1945 (71), Beschaffungswesen und Inventarverwaltung 1937-1945 (4), Haushaltsangelegenheiten 1937-1945 (299), Rechnungs- und Buchhaltungswesen 1938-1944 (17), Geheimakten (chronologisch) 1938-1945 (34), Prüfungsamt 1940-1945 (56), Amtskasse 1938-1945 (91), Sonstige Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten 1939-1945 (11). Personal 1938-1943 (152), Recht 1937-1945 (51), Wohnungsfragen (Räumung und Umsiedlung), 1937-1945 (50), Kontingentsverwaltung 1939-1945 (80); Planungsstelle: Plankammer 1937-1943 (15), Wettbewerbe Ausstellungen und Sammlungen 1934-1942 (44), Bereichserklärungen 1938-1944 (64), Einzelne Bauplanungsbereiche: Allgemeines 1937-1945 (133), Rüstungsausbau 1939-1943 (43), Wehrmachtanlagen 1937-1944 (98), Reichsluftfahrtministerium Flughäfen 1937-1940 (31), Verkehr 1934-1943 (402), Bauten und Anlagen 1935-1944 (567), Behörden und Organisationen 1936-1944 (428), Industriebauten 1936-1944 (402), Wohnbauten in einzelnen Verwaltungsbezirken Berlins und im Umland 1936-1944 (405), Sonstige Planungsvorhaben 1938-1944 (7), Bauvorhaben außerhalb Berlins 1936-1943 (164); Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Reichshauptstadt 1938-1944(19); Generalbauleitung: Bauleitung Oberkommando des Heeres: Allgemeines 1939-1945 (38), Einzelvorhaben (Baublöcke) 1939-1945 (150). Bauleitungen 1939-1945 (10), Karten Pläne Schemata: Allgemeines 1938-1942 (11), Bebauungsplanung Siedlungen und Randgemeinden 1938-1942 (20), Straßen und Plätze Grün- und Freiflächen 1937-1943 (50), Behörden und Institutionen 1938-1943 (36), Wehrmacht Einrichtungen des Reichsluftfahrtministeriums 1937-1940 (7), Hochschul- und Lehreinrichtungen 1938-1943 (11), Industrie- und Bürobauten 1939-1943 (28), Wohnbauten 1939-1944 (46), Reichsbahnbaudirektion Berlin 1939-1941 (18), Theaterbauten 1936-1943 (260), Bauten außerhalb Berlins 1923-1948 (44). Abwicklungsstelle: 1946-1948 (1). Zitierweise: BArch, R 4606/...
Bestandsbeschreibung: Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten, Amtsbücher) Umfang: 1943 Verzeichnungseinheiten (= 27 lfm = 201 Archivkartons, 2 große Kartons, 2 lfm Überformate - eig. Bestand: 1878 VE, Rest im Heylshof = 64 VE, mit Unter-VE insg. 2015) Laufzeit: 1445 - 1866 Zur Familie und Herrschaft Dalberg (Anm. 1) Die Familie der Kämmerer von Worms, später genannt ’von Dalberg’, gehörte als einflussreicher Familienverband der bischöflichen Wormser Ministerialität an. Sie übte seit 1239 das erbliche Amt der Kämmerer von Worms aus; verbunden waren damit später wirtschaftlich-finanzielle Vorrechte in Worms, Gerichtsrechte und das Judengericht in Worms. Seit dem 14. Jahrhundert gelang der Familie der Ausbau verschiedener Besitzkomplexe zwischen Niederelsass und Hunsrück mit einem Schwerpunkt im Wormsgau. Dazu gehört auch ein seit dem 14. Jahrhundert voranschreitender Herrschaftsausbau in den Orten Herrnsheim und Abenheim durch Erlangung von Lehensrechten und Eigengut (2). Der Herrschaftskomplex mit Herrnsheim und Abenheim war dabei überwiegend von kurpfälzischem Territorium umschlossen. Um 1460 erfolgte die Errichtung eines Burg- bzw. Schlossbaues und einer Ortsummauerung bzw. -umwehrung in Herrnsheim (Burg); in die Zeit von ca. 1470 bis 1492 Zeit fällt der Umbau einer Kapelle der dortigen Pfarrkirche St. Peter zur Grablege, womit sich die bis heute in Herrnsheim baulich bzw. am Ortsbild ablesbare Situation eines kleinen Residenzortes herausgebildet hat. Das heutige Schloss Herrnsheim, seit 1958 im Eigentum der Stadt Worms, entstand gemeinsam mit dem bedeutenden englischen Landschaftsgarten in zwei Bauphasen von 1808 bis 1814 und von 1820 bis 1824. Bei der Herrschaft Dalberg handelt es sich um ein typisches mittleres reichsritterschaftliches Territorium. Die Dalberger stellten seit dem späten Mittelalter kurmainzische und kurpfälzische Lehensträger und übernahmen wichtige geistliche Ämter, darunter den Wormser Bischof Johann von Dalberg (1445-1503). Die Familie spaltete sich in verschiedene Linien und Zweige auf. Herausragende Personen, zu denen Material im Bestand überliefert ist, sind Carl Theodor von Dalberg (1744-1817, Kurfürst von Mainz, Großherzog von Frankfurt); Wolfgang Heribert von Dalberg (1750-1806, Staatsminister in Mannheim, Intendant des Nationaltheaters); Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812, Bischof und Humanist); Emmerich Joseph Duc de Dalberg (1773-1833, Diplomat und Politiker). Zur Geschichte des Gesamt-Bestandes des Herrnsheimer Dalberg-Archivs nach der Dalberger Zeit Im Jahr 1883 veräußerte John Dalberg-Acton aufgrund finanzieller Engpässe (3) das Schloss Herrnsheim mit allem Interieur und der Parkanlage aus dem Besitz seiner Familie an den Wormser Lederindustriellen Cornelius Wilhelm Heyl (nobilitiert 1886 - Cornelius Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim). Somit gingen auch die dort lagernde Bibliothek und die Urkunden- und Aktenbestände des Herrnsheimer Dalberg-Archivs der Vorbesitzer an den Käufer über. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1923 übernahm D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim das Schloss, in das er im April 1929 offiziell einzog (4). In den Jahren des zweiten Weltkrieges wurde das Schriftgut aus Sicherheitsgründen mehrfach verlagert und erlitt dabei vermutlich nicht nachvollziehbare, jedoch eher geringere Verluste (5). Bis zum Umbau zu einer Wohnung war das Dalberg-Archiv in einem besonderen, mit einer eisernen Tür verschlossenen Archivraum im Schloss untergebracht, danach in der Bibliothek in dem Turmzimmer im ersten Obergeschoss. Als Siegfried Freiherr von Heyl zu Herrnsheim, Sohn von D. Dr. jur. Cornelius Frhr. Heyl zu Herrnsheim, im Juli 1958 das Schloss an die Stadt Worms veräußerte (6), waren die in Kästen und Bündeln aufbewahrten Urkunden, Akten und Amtsbücher des Dalberg-Archivs nicht Bestandteil des Verkaufs. Allerdings sollte es nach Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft (im Herbst 1959) als Leihgabe an die Stadt vor Ort belassen werden und vor Abschluss eines entsprechenden Vertrags eine Bestandsaufnahme erfolgen (7). Diese Arbeit übernahm Carl J. H. Villinger (8), der sein summarisches Verzeichnis mit der Verzettelung am 3.7.1964 an Dr. Georg Illert übergab (9). Der Entwurf des Leihvertrags war Ende 1965 zur Zufriedenheit beider Parteien gefertigt, sodass einem endgültigen Abschluss im folgenden Jahr nichts mehr entgegenstand. Am 19. Juli 1966 trat überraschend Rechtsanwalt H. Ramge in seiner Eigenschaft als Mittestamentsvollstrecker mit dem Angebot an die Stadt heran, dass diese das Dalberg-Archiv und die Bibliotheksbestände des Schlosses Herrnsheim aus dem Nachlaß von D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim käuflich … erwerben (10) könne. Mit Unterstützung der Landesarchivverwaltung Koblenz, die u.a. auf Grundlage des Villinger’schen Verzeichnisses ein Gutachten erstellte, wurde der Wert ermittelt und ein Jahr später - im Juli 1967 - die Veräußerung des Schriftgutes an die Stadt vollzogen. Somit konnte das Dalberg-Archiv, das laut Verfügung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz vom 13.7.1961 in das Landesverzeichnis national wertvoller Archive eingetragen worden war, als geschlossener Bestand in Worms verbleiben (11). Im Anschluss sollte eine genauere Inventarisierung vorgenommen werden, die fertig gestellt wurde, bevor das Archiv aus Sicherheitsgründen in das Stadtarchiv verbracht wurde. Villinger hatte von dem Inhalt der 39 Archivkästen, deren qualitativer Zustand von gut bis teilweise sehr schlecht angegeben wurde und von dem übrigen Archivschriftgut ein detailliertes Verzeichnis erstellt (12). Anhand dieser Liste Villingers konnten bei der Übernahme das Fehlen verschiedener Urkunden und Akten sowie einzelner Briefe aus Korrespondenzserien und Lücken in Amtsbuchserien festgestellt werden (13). Im Jahr 1980 überreichte Siegfried Freiherr Heyl zu Herrnsheim 14 gesiegelte Pergamenturkunden und im Jahr 1985 seine Tochter, Frau Cornelia von Bodenhausen, weitere 72, teilweise schmuckvolle Dokumente aus dem ehemaligen Besitz der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg an die Stiftung Kunsthaus Heylshof (14). Die dort aufbewahrten Urkunden wurden mit Zustimmung des damaligen Vorsitzenden des Kuratoriums, Frhr. Ludwig von Heyl, im Rahmen des Projektes der Dalberger Regestensammlung unter Federführung des Hess. Staatsarchivs Darmstadt noch 1985 in Darmstadt mikroverfilmt und in das Regestenwerk aufgenommen (15). Das weitere im Heylshof liegende Schriftgut wie Akten, Korrespondenzen etc. konnte bei der Erstellung des vorliegenden Repertoriums berücksichtigt werden (16). Einige Akten, die bei einer Versteigerung in Heidelberg 1984 angeboten wurden, konnten mit Unterstützung des Altertumsvereins Worms gekauft werden (17). Auch 1994 konnte die Stadt mit finanzieller Unterstützung des Kulturfonds der Wormser Wirtschaft aus privater Hand 23 Amts- und Rechnungsbücher erwerben, die dem Bestand zugefügt wurden. Mithilfe dieses Materials konnten erneut Lücken in vorhandenen Serien geschlossen werden. Unter dieser Erwerbung fand sich auch das von dem von Heyl’schen Bibliothekar und Archivar Wilhelm Graf 1919 erstellte Inventar "Verzeichnis der Urkunden, Schriftstücke etc. des Kämmerer-Dalbergarchivs Schloß Herrnsheim…", in dem er [bis dahin] jedoch nur die Urkunden erfasst hatte (18). Zur Nutzung und Verzeichnung der Abt. 159 Bei vorliegendem Bestand Abt. 159 handelt es sich um das Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher), das zusammen mit den weiteren Beständen Abt. 159-U Herrnsheimer Dalberg- Archiv (Urkunden) und Abt. 159-P Dalberger Plan-Sammlung die Gesamtüberlieferung des ehemals im Herrnsheimer Schloss aufbewahrten Archivs der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg umfasst. Als komplexes Adelsarchiv innerhalb der Bestände des Stadtarchivs Worms kommt ihm überregionale Bedeutung zu. Es spiegelt das Wirken einer ritterschaftlichen Adelsfamilie mit ihrer herrschaftlichen Funktion und mit ihren familiären Verflechtungen wieder. Nach der Übernahme des Materials durch die Stadt Worms im Jahr 1967 diente über Jahre das von C. J. H. Villinger gefertigte Verzeichnis als Findmittel . Im Archiv wurden dann auch die Konvolute und Amtsbücher von Nr. 1 - Nr. 428 durchnummeriert und in einer entsprechenden Liste erfasst. Während die schon 1919 durch den Heyl’schen Bibliothekar und Archivar, Wilhelm Graf, in Urkundenmappen, mit Nummern versehenen und mit Titelaufnahmen registrierten Urkunden (Nr. 1 - Nr. 323, zzgl. Unternummern (19)) zunächst gut zu benutzen waren, waren die in den übrigen Archivkasten enthaltenen Akten und Mappen mit Kurztitel und Angabe der Kastennummer zwar relativ verlässlich auffindbar, jedoch wegen fehlender Einzelsignaturen nur vage zitierbar. Nachdem in den 1980er Jahren die Bearbeitung der dalbergischen Urkundenbestände in Darmstadt, Worms (Stadtarchiv, Heylshof, Pfarrarchiv Herrnsheim) und in anderen Archiven unter Federführung des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt umgesetzt worden war, nahm man eine genauere Verzeichnung der Akten als weiteres Projekt in Angriff (20). Herr Dr. Jürgen Rainer Wolf vom Hessischen Staatsarchiv Darmstadt bearbeitete die in den weiteren Archivkästen des Wormser Dalberg- Archivs aufbewahrten Unterlagen, die zu diesem Zweck nach Darmstadt verbracht wurden. Es wurde jedoch nur ein Teil der Kästen (21) erschlossen, dabei erhielt jede Kiste eine Nummer mit durch Schrägstrich abgeteilten Unternummern für die darin enthaltenen einzelnen Stücke. Die Arbeit kam jedoch nicht zu einem Abschluss. Ab sofort musste das Wolf’sche Findmittel, in dem auch Amtsbuchserien berücksichtigt waren, neben dem von Villinger (22) erstellten Verzeichnis verwendet werden. Die Benutzung des Bestandes galt fortan als eine besondere Herausforderung, zumal darüber hinaus noch eine Verknüpfung zwischen Urkunden- und Aktenbestand bestand. Denn mit der umfassenden Urkundenverzeichnung waren seinerzeit im Rahmen des Urkundenprojektes auch zusätzlich die in den Akten schlummernden Urkunden erfasst worden, deren Auffinden danach nicht zuverlässig bzw. nur schwer gesichert war (23). Anfang des Jahres 2011 wurde aufgrund der zum einen nicht zufriedenstellenden Benutzbarkeit des Bestandes und zum anderen wegen der nicht durchgängigen und uneinheitlichen Verzeichnungstiefe die komplette Neuverzeichnung des Aktenbestandes beschlossen und im Oktober 2012 abgeschlossen. Die Signaturen sollten dabei nicht komplett geändert werden, vielmehr möglichst viele erhalten bleiben und die Verknüpfung mit vorhandenen Altsignaturen mittels Konkordanz selbstverständlich gewährleistet sein. Die Titelaufnahme erfolgte direkt in das Augias-Archivprogramm, gleichzeitig wurde das Schriftgut in säurefreie Archivmappen und -kästen umgebettet. " Die Nummerierungen der Konvolute wurden als Signaturen beibehalten und, wenn notwendig, mit Schrägstrich abgeteilte Unternummern vergeben, sobald die meist umfangreichen Faszikel verschiedene Einzelmappen enthielten. " Die Amtsbücher behielten ihre Signaturen. " Die Wolf’schen Verzeichnungseinheiten mit ihren Signaturen (Nr. 430/1ff - Nr. 440/1ff) wurden übernommen, gesichtet und die vorhandenen Titelaufnahmen in Anlehnung an die neu verzeichneten Stücke vertieft und ergänzt. " Eventuell in den Akten vorliegende, in den Dalberger Regestenbänden berücksichtigte Urkunden (24) wurden bei der Titelaufnahme sowohl über die Altsignatur, als auch i.d.R. mit Verweis auf die laufende Nummer im zweiten Band der Dalberger Regesten (25) erfasst. " Die von Wolf noch nicht aufgenommenen weiteren Archivkästen wurden nach dem vorgegebenen Muster fortgeführt und verzeichnet, d.h. jeder weitere Archivkasten erhielt eine neue Nummer (Nr. 442ff (26)) und die darin erhaltenen einzelnen Akten, Mappen etc. wurden mit Unternummern, durch Schrägstrich abgetrennt, versehen. " Das am Ende des Bestandes aufgefundene noch nicht verzeichnete Material wurde anschließend mit fortlaufenden Signaturen angefügt. " Die in den 1970er Jahren verschiedentlich angekauften Dalberg-Briefe, hauptsächlich Briefe von Carl Theodor von Dalberg, die seinerzeit in den Bestand integriert worden waren, verblieben auch bei der Neuverzeichnung in Abt. 159. " Die im Kunsthaus Heylshof aufbewahrten Unterlagen wurden verzeichnet und ausgewählte Stücke digitalisiert (27). Die Digitalisate wurden im Stadtarchiv Worms in den Bestand Abt. 159 integriert, da die Stücke ihrer Provenienz nach dem ehemaligen Herrnsheimer Dalberg-Archiv zuzurechnen sind. Bei den Originalen wurden die Signaturen des Stadtarchivs vermerkt, während die im Heylshof verwendete Nummerierung (28) als "Altsignatur" bei der Titelaufnahme festgehalten wurde. So ist bei Bedarf ein gezielter Zugriff auf die Originale im Heylshof möglich. " Im Rahmen der Verzeichnungsarbeit wurde auch der Aktenbestand Abt. 159 N aufgelöst (29) und in Abt. 159 (jetzt Abt. 159 Nr. 852 - Nr. 884) eingefügt. Es handelt sich um Aktenstücke, Korrespondenzen und Familienpapiere (hauptsächlich zur Dotation Petersau und zur Affäre Tascher), die früher offensichtlich ebenfalls dem Dalberg-Archiv zugehörten. Diese bildeten einst den Bestand Abt. 158 von Dalberg, der schon vor 1967 bestanden haben muss, über dessen Zustandekommen, d.h. (Vor-)Provenienz vor Übernahme in das Archiv, jedoch keine Informationen vorliegen. Während der Titelaufnahme zeigte sich, dass der Bestand keine kohärente Struktur aufwies und die Erarbeitung einer Systematik erst nach Abschluss der Arbeit sinnvoll sein würde. Die Klassifikation wurde schließlich in Anlehnung an inhaltliche Schwerpunkte erstellt. Die Zuweisung jeder einzelnen Verzeichnungseinheit zu der entsprechenden Klassifikationsgruppe erfolgte dann in einem letzten Arbeitsschritt, nach dessen Vollendung ein wirklicher Überblick über die Inhalte der vorliegenden Überlieferung und ihrer Bedeutung in ihrer Gesamtheit gewonnen werden konnte. Zum Inhalt Die Unterlagen, die vor der Übernahme in das Wormser Stadtarchiv zuletzt im Bibliotheksturm des Herrnsheimer Schlosses aufbewahrt wurden, umfassen im Wesentlichen Archivalien, die die Herrnsheimer Dalberg-Linie betreffen. Durch die Heirat (oo 12.1.1771) Wolfgang Heribert von Dalbergs mit Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (30) sowie durch Verbindungen der Dalberger mit anderen Familien kam weiteres Urkunden- und Aktenmaterial hinzu. Der Bestand Abt. 159 als Teil des Herrnsheimer Dalberg-Archivs umfasst die Akten- und Amtsbuchüberlieferung, deren zeitlicher Schwerpunkt deutlich im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegt. Bei dem frühen Material (ab 1249) handelt es sich meist um Abschriften von Urkunden. Hier ist insbesondere ein Kopiar hervorzuheben, in dem eine Vielzahl von Urkunden zwischen 1249 und 1469 aufgenommen wurde (31). Zeitliche "Ausreißer" im 20. Jahrhundert kamen durch nachträgliche Bestandsergänzungen zustande. Zum einen waren vereinzelt verschiedene Korrespondenzen und Aufzeichnungen zu Zeiten der Familie von Heyl hinzugefügt (32) und zum anderen in Zusammenhang mit dem Ankauf von Dalberg-Briefen die zugehörigen Schriftwechsel bei den Briefen belassen worden (33). Den geschlossensten Bestand innerhalb der Abt. 159 bildet das auf Emmerich Joseph von Dalberg (1773-1833) zurückgehende Archivmaterial. Aufgrund der Tatsache, dass mit ihm die Herrnsheimer Dalberg-Linie im Mannesstamm ausstarb, oblagen ihm nach dem Tod seines Vaters Wolfgang Heribert sämtliche Verwaltungsangelegenheiten der Herrnsheimer Linie und nach dem Tod seines Onkels Carl Theodor von Dalberg als dessen Universalerbe die Ordnung und Verwaltung seiner Erbmasse einschließlich der Regensburger Dotation. Darüber hinaus und insbesondere liegt in Abt. 159 der diplomatische Nachlass des Duc de Dalberg vor mit zahlreichen Denkschriften, Korrespondenzen und reichem Material (gezielte Sammlung, eigene Aufzeichnungen etc.) zur (Außen-)Politik Frankreichs und sonstiger europäischer Länder. Außerdem finden seine geschäftlichen Aktivitäten reichhaltigen Niederschlag, bei denen nicht zuletzt auch die des Bankhauses Paravey & Cie in Paris, an dem Emmerich von Dalberg neben Pierre Francois Paravey und dem Prince de Talleyrand Teilhaber war, bis zur Abwicklung der Liquidation eine Rolle spielen (34). Detailliert dokumentiert ist auch von Dalbergs Pariser Haushalt durch Handwerkerrechnungen und Anschaffungen für seine Stadtvilla in der rue d’Anjou St. Honoré No. 25 (ab 1811 bis in die 1830er Jahre) (35). Lückenlos sind auch die Berichte und Rechnungen, die aus der Tätigkeit Heinrich Tromlers für den Herzog von 1816 bis 1828 resultieren, im Anschluss erfolgte die Rechnungslegung durch Joseph Caspar Schlipp. Beide waren auch mit der Verwaltung und Beitreibung von Kapital-Ausständen und der Verwaltung der Güter betraut, die dem Herzog alleine gehörten (u.a. Ausstände in Ebersheim und Hangen-Wahlheim, das Bodenheimer Gut, das Töngeshofer Gut zu Ebersheim). Nach seinem Ableben (+ 27.4.1833) gibt ein Inventar einen genauen Einblick über den Nachlass, sein Vermögen an Immobilien und Mobilien, darunter informative Angaben zur Ausstattung des Schlosses in Herrnsheim (36). Anhand der Haupt-Systematikgruppen sollen nachfolgend inhaltliche Schwerpunkte aufgezeigt werden. 1. Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg Die erste Klassifikationsgruppe vereint das Material, das die Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg betrifft, so die Familiengeschichte an sich, mit der sich Johann Friedrich Ockhardt, Direktor der Provisorischen Rheinschiffahrt-Oktroi-Verwaltungskommission in Mainz, intensiv befasste (37). Eine Verzeichnungseinheit mit dem Titel "Auszüge aus alten Chronicken nebst andern Aktenstücken, in welchen zum Theil Nachricht v. der Cämmerer-Dalberg. Familie vorkommen" (1827) verdient besondere Erwähnung, da es sich hierbei um Fragmente der sog. jüngeren Bischofschronik (16. Jh.) handelt (38). Zu den Familienunterlagen gehören ferner solche über Erbteilungen sowie gemeinsame Familienangelegenheiten wie Seniorat und Fideikommiss. In mehreren Faszikeln werden auch die Auseinandersetzungen um die Regensburger Domänen-Rente (mit der Affäre Tascher/Graf Louis Tascher de la Pagerie), die wie die Familien-Fundation auf Carl Theodor von Dalberg zurückgeht, zwischen 1810-1839 dokumentiert. 2. Einzelne Familienmitglieder von Dalberg (zu Emmerich Joseph von Dalberg s.o.) Auf die Familienunterlagen folgen in der zweiten Klassifikationsgruppe diejenigen, die einzelne Familienmitglieder betreffen. Im Wesentlichen sind darunter Archivalien zu Eheschließungen und Nachlassangelegenheiten zu erwarten, auch über Dienstverhältnisse in zivilen und geistlichen Ämtern (z.B. Aufschwörungsakten) und Vermögenssachen. Als Einzelpersonen finden insbesondere Berücksichtigung Wolfgang Eberhard (1679-1737), Franz Heinrich (1716-1776), Maria Sophia geb. Gräfin von Eltz-Kempenich, Carl Joseph (1717-1779), Carl Theodor (1744-1817) (39), Wolfgang Heribert (1750-1806), Johann Friedrich Hugo (1760-1812), Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (1751-1816) und Emmerich Joseph (1773-1833; s.o.) von Dalberg, außerdem Lady Acton geb. von Dalberg (1813-1860) (40), die als Erbin ihres Vaters Emmerich Joseph von Dalberg die Sukzession in sämtlichen Verwaltungs- und Vermögensverhältnissen übernahm. 3. Dalbergische Besitzungen, Verwaltungen, Lehensangelegenheiten Einen großen Teil des Bestandes Abt. 159 machen die in der dritten Systematikgruppe vorliegenden Akten und Amtsbücher zu dalbergischen Besitzungen, (Güter-)verwaltungen und Lehensangelegenheiten, auch die betreffend Zinsen, Gülten und Gefälle in verschiedenen Gemeinden aus. In diesem Zusammenhang werden u.a. nachfolgende Orte genannt: Abenheim, Albersbach, Armsheim, Bensheim, Bobenheim, Bruchsal, Dieburg, Ebersheim, Ellenbach, Eppelheim, Eppelsheim, Eppertshausen, Erlenbach, Esselborn, Freimersheim, Hangen-Weisheim, Hangen-Wahlheim, Heidelberg, Heppenheim/Bergstr., Herrnsheim, Horchheim, Klein-Zimmern, Lörzenbach, Mainz, Mandel, , Mannheim, Mundenheim, Nieder-Flörsheim, Nieder-Ingelheim, Ober-Saulheim, Oppenheim, Rimbach, Rodenbach, Roxheim, Ruppertsberg, Weinsheim, Worms (hier auch Unterlagen zum Präsentationsrecht der Kämmerer für den St. Jodocusaltar in der St. Martinskirche). Besonders umfangreich ist das Material zur (Güter-)verwaltung in Herrnsheim mit zahlreichen Rechnungs- und zugehörigen Urkundenserien auch zum Schloss (Bauangelegenheiten, Handwerkerrechnungen etc.), den Gartenanlagen (Englische Parkanlage, Mauergarten, Küchengarten) und der Haushaltung, eine Rechnungsserie der Herrnsheimer Kellerei - teilw. in Verbindung mit Abenheim - (1768-1832, mit Lücken) und Akten zur Ökonomie mit Verwaltungs- und Rechnungswesen, Bewirtschaftung und Personal. Zu Güter- und Besitzverhältnissen in der Gemeinde Herrnsheim liegen ebnso Archivalien vor, wie zum Abenheimer Kirchenbau, Abgaben dieser Gemeinde (insb. Hofwein) und dortige Gütergeschäfte (seit dem 17. Jh) (41). Die Überlieferung zur Verwaltungsarbeit der Kellerei Bensheim ist sehr dicht (16. Jh., 18. Jh. - 1852) und bei der für das dalbergische Hofgut in Freimersheim liegt der zeitliche Schwerpunkt sogar im 16. Jh. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Wie zur Ökonomie Herrnsheim befinden sich in Abt. 159 auch für das südlich von Worms gelegene Gut Petersau (mit Mörschwerth und Mörscher Au) Rechnungen und sämtliche Verwaltungsunterlagen, die auch Material zu Pachtangelegenheiten, zur Bewirtschaftung und zum Personal (Gesinde, Tagelöhner, Handwerker) umfassen. Die Wohnverhältnisse des Wolfgang Heribert von Dalberg in Mannheim (insbesondere das sog. Baboische Haus betreffend), lassen sich ebenso nachvollziehen wie die Auseinandersetzungen der Lady Acton bzw. Lady Leveson mit den Pächtern des Wirtshauses ‚Zum Rheintal’ in Mannheim. Ferner werden im Bereich der Güterverwaltung nicht nur der Chausseebau berücksichtigt, sondern auch der Rhein- und Dammbau. Bei der Holzwirtschaft steht der der Bensheimer Kellerei zugehörige Sauwörth im Mittelpunkt und mit besonders umfangreichem Material der Esthaler Wald in der Pfalz, den Emmerich Joseph von Dalberg im Jahr 1811 von der Saukopfer Dalberg-Linie (Friedrich Franz Karl und Karl Alexander von Dalberg) erwarb (42). Zur allgemeinen Verwaltung sind die Freiherrlich- von Dalbergischen Protokolle heranzuziehen, die fast lückenlos für die Jahre 1777-1789 und für 1808-1812 (ein Band) vorliegen und in denen Beschlüsse zu verschiedenen Anliegen der unter dalbergischer Herrschaft stehenden Orte und einzelner Untertanen registriert sind. 4. Familie Ulner von Dieburg In der vierten Systematikgruppe sind die Archivalien zusammengefasst, die die Familie Ulner von Dieburg betreffen und durch diese in Erbfolge nach dem Tod des Johann Wilhelm Ulner von Dieburg an dessen älteste Tochter Elisabetha Augusta, verheiratet mit Wolfgang Heribert von Dalberg, im Jahr 1773 an die Herrnsheimer-Dalberg-Linie gelangten (43). Sie beinhalten nicht nur Unterlagen über Nachlassangelegenheiten (mit Erbteilungen, -vergleichen) und Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zu Lehnssachen und Güterverwaltung, bei der die Besitzungen und Gefälle in Dieburg den Schwerpunkt bilden. Das Verwaltungs- und Rechnungswesen zu Dieburg wird zunächst unter der ulnerischen Herrschaft abgewickelt und dann fortgeführt durch Maria Franziska Ulner von Dieburg, verheiratet mit Karl Leopold Graf Belderbusch. Die Verwalterberichte an die Gräfin sind für die Jahre 1805 bis 1830 erhalten und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kellereiverwalter Würschmitt ausführlich dokumentiert. Nach ihrem Tod (+ 1832) tritt die Familie von Dalberg, in Sukzession Lady Acton bzw. Lady Leveson, die Verwaltung der Allodialgüter und Lehensgefälle in Dieburg an. Auch zur von Ulnerischen Hospitalstiftung Weinheim gibt es Material in Abt. 159. Zu erwähnen sind im Zusammenhang mit der Familie Ulner von Dieburg und deren Überlieferung im Herrnsheimer Dalberg-Archiv nicht nur die beiden Töchter Elisabetha Augusta verh. von Dalberg und Maria Franziska verh. von Belderbusch des Johann Wilhelm Franz Ulner von Dieburg, sondern auch ihre Schwester/die dritte Tochter Friederika Philippina, die seit 1776 mit Erwin Eugen von Lehrbach verheiratet war. Insbesondere Rechtstreitigkeiten über Forderungen der von Lehrbach, aber auch der Maria Anna Alexandrina, Schwester Emmerich Joseph von Dalbergs und verehelichte von Venningen (44), an das Erbe der Ulner von Dieburg schlagen sich in den Akten nieder. 5. Reichsritterschaft; Burg Friedberg Verschiedene Mitglieder der Familie von Dalberg hatten innerhalb der Oberrheinischen Reichsritterschaft hohe Ämter inne (z.B. Franz Erkenbert, 1728 Ritterhauptmann). Nicht nur aus diesem Grund finden sich in Abt. 159 Unterlagen zur Reichsritterschaft, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass dalbergische Orte, darunter z.B. Herrnsheim, Abenheim, Gabsheim und Heßloch, zur Leistung von Beiträgen an die Ritterschaft verpflichtet waren. Eine besondere Rolle spielen auch die Friedberger Burgmannschaft und der Friedberger Ritterorden, zu dessen Gründung im Jahr 1769 eine Akte vorliegt (45). 6. Repertorien und verschiedene Verzeichnisse etc. Im Bestand Abt. 159 sind verschiedene Repertorien und Registraturlisten sowohl zu von Dalbergischen Urkunden, Akten etc. (46), als auch denjenigen der Familie Ulner von Dieburg. Aus dem 17. Jh. (teilw. 16. Jh.) gibt ein sehr umfangreiches Registratur-Buch über die in den beiden Gewölben in Dieburg und Weinheim befindlichen Unterlagen des adeligen Ulnerischen Geschlechts Auskunft (47), auch von 1779 findet sich ein neu erstelltes Repertorium in diesem Bestand (48). Weitere Verzeichnisse gewähren einen Überblick über Schriftgut der von Belderbusch und der von Lehrbach. Das Urkundenkopiar mit Urkundenabschriften von 1249-1469 ist besonders hervorzuheben (49). 7. Sonstiges In diese Rubrik wurde Schriftgut eingeordnet, das nicht eindeutig anderen Gruppen zugewiesen werden konnte. Es findet sich hier z.B. eine Reihe französicher gedr. Schriften, aber auch Mappen mit Litografien von Herrnsheim, dem Schloss und den Gartenanlagen, außerdem dalbergische Siegelstempel/Petschaften. Einzelne Korrespondenzen, Aufzeichnungen und ein Faszikel mit kurpfälzischen Verträgen gehören ebenso dazu wie Studiennotizen, die vermutlich John Dalberg-Acton zugewiesen werden können (50). Unter den aktenmäßigen Archivalien (51) aus dem Heylshof sind eine Akte mit Korrespondenz in Zusammenhang mit dem Grabmal Carl Theodor von Dalbergs in Regensburg, Briefe des Prince Ch. M. de Talleyrand an Emerich von Dalberg (1806-1809), Briefe (nahezu 80) Carl Theodor von Dalbergs an seinen Neffen Emerich (1793-1817) und Briefe des Adolph Anton von Dalberg an seinen Bruder Wolfgang Eberhard hervorzuheben. Daneben gibt es einzelne Briefe bedeutender Persönlichkeiten, politische Denkschriften, weitere Aufzeichnungen und Materialien Emerich von Dalbergs. Umfangreich sind auch die Akten zum Schlossbau in Herrnsheim. Die Bauphasen 1810-12, 1839-43 werden durch Handwerkerrechnungen und Belege sowie durch Korrespondenzen u.a. von Dyckerhoff und Mattlener dokumentiert. Auch das Inventar "des Landhauses" des Herzogs von Dalberg in Herrnsheim, 1825/26 erstellt durch den Verwalter Franz Baumann, soll hier erwähnt werden. Hinweise zur Recherche bzw. Benutzung Neben der Suche über das ausgedruckte Findbuch im Stadtarchiv Worms besteht dort auch die Möglichkeit direkt über das Augias-Archivprogramm nach Personen und Sachbegriffen im Bestand Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher) zu recherchieren. Dies ist auch über das online-Findbuchangebot der Fa. Augias www.findbuch.net möglich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Titelaufnahme für die Schreibweise der (Vor-)namen keine 100%ige Angleichung durchgeführt wurde, z.B. bestehen die Varianten Emmerich und Emerich oder Carl Theodor und Karl Theodor nebeneinander. Es muss also ein Suchlauf unter verschiedenen Schreibweisen durchgeführt werden. Die Entscheidung wurde deshalb in dieser Form getroffen, weil zum einen Emerich von Dalberg sich selbst mit einem "m" schrieb, daneben aber oftmals sein Name - auch in der Literatur - mit "mm" zu finden ist, außerdem mussten bei Buchstaben getreuer Übernahme von Titeln zwangsläufig verschiedenste Schreibweisen übernommen werden. Deshalb sind flexible Suchkriterien unabdingbar. Ein Manko ist bei Augias der Suchlauf mit französischen Namen, Begriffen etc., da Treffer nur über identische Schreibweise inkl. Accents gewährleistet werden. Deshalb wurde die online-Suche zusätzlich mittels PDF-Datei auf der Homepage des Stadtarchivs (über www.worms.de) ermöglicht, da hierbei die Accents bei der Recherche keine Rolle spielen. Bei der Verzeichnung der Rechnungs- und Urkundenserien der verschiedenen (Güter-)Verwaltungen fiel auf, dass für die Bereiche Haushaltung, Garten, Bauwesen etc., auch Personal (bzw. Gesinde und Tagelöhner) oder Bewirtschaftung für manche Jahre Unterlagen separiert wurden und bei den jeweiligen jährlichen Rechnungsbelegen in ihrer Gesamtheit fehlten. Erhalten sind diese Belege, allerdings kann es notwendig sein, bei eventueller Abgleichung mit den Rechnungen auch in den entsprechenden Systematikgruppen nach den Quittungen zu recherchieren. In diesem Zusammenhang muss noch auf eine Klassifikationsgruppe hingewiesen werden: 3.03.02.01.03 nicht zugeordnete Rechnungsbelege. Hier sind solche Urkunden eingeordnet worden, deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechnung nicht sofort möglich war. Durch intensivere Sichtung und den genaueren Vergleich könnte dies eventuell nachträglich doch noch nachvollziehbar sein. Worms, im Dezember 2012 Margit Rinker-Olbrisch, Dipl.-Arch. (FH) Anmerkungen (1) Dieser Abschnitt wurde übernommen aus: Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände (Bearb. Gerold BÖNNEN), Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Band 79, Koblenz 1998, S. 159. (2) Vgl. Stadtarchiv Worms Abt. 40 Herrnsheim und Abt. 48 Abenheim. (3) Bücherschulden sollen ihn zum Verkauf des Stammschlosses gezwungen haben (vgl. Carl J. H. VILLINGER, Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771 - 1971, Festbuch zur 1200-Jahrfeier (Hg. Otto BARDONG), Worms 1971, S. 116 - 127. (4) Wormser Nachrichten 5.4.1929 in: Abt. 186 Nr. 628. (5) Einen nachvollziehbaren "bewussten" Verlust erlitt das Archiv durch eine Schenkung C. W. von Heyls an den Großherzog von Baden im Jahr 1902. Er übergab diesem aus dem Dalberg-Archiv einen Bericht Emmerich Joseph von Dalbergs über eine Audienz bei Napoleon am 3. Feb. 1808; eine Abschrift verblieb in Herrnsheim (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 438/36). Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Einzelstücke auf diese Weise aus dem Dalberg-Archiv verschwunden sind. (6) StadtA Wo Abt. 6-U Nr. 127, Vertrag mit Hypothekbestellung und Auflassung vom 25. Juli 1958. (7) Archivregistratur, Ordner betr. Archivalienübernahmen. Hier Schriftwechsel und Aktennotizen zum Dalberg-Archiv (Abt. 159). (8) Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher (1905-1977). Vgl. auch im Stadtarchiv Worms den Bestand Abt. 212 Sammlung Villinger. Hier finden sich Korrespondenzen die Dalberger und das Archiv betreffend sowie Informationen und sonstige Unterlagen, die Villinger als Dalbergiana gezielt gesammelt hat. (9) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (10) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (11) Wormser Zeitung = WZ vom 14.7.1967. (12) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (13) Aktennotiz Fritz Reuter, 1985 (lfde. Registratur des Stadtarchivs, Informationen zu den einzelnen Beständen). (14) Vgl. Alfred POINTNER, "Dalberger Urkundenschatz". Wertvolle Dokumente im Wormser Museum Kunsthaus Heylshof, in: WZ vom 9.5.1985 und BINDSEIL [Bil.], Prinz Eugen und Napoleons Louise, Cornelia von Bodenhausen brachte Dalberger Urkunden in die Stiftung Kunsthaus Heylshof ein, in: WZ vom 18.5.1985. (15) Filme: StadtA Wo Abt. 210e Nr. 9 und Nr. 10. Regestenwerk: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. Von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981 - 1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3). Bd.1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. V. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek und des Frhl. Heyl’schen Archivs in Herrnsheim, berab. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987. (16) An dieser Stelle ein Dank an Herrn Dr. Olaf Mückain, Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof, der die leihweise Überlassung der Stücke zur Verzeichnung ermöglicht hat. (17) Aktennotiz Reuter vgl. Anm. 12. (18) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (19) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (20) Im Anschluss an das Repertorium zum Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) in Darmstadt, war für einen zweiten Band die Erschließung der Aktenbestände des Dalberg-Archivs im Stadtarchiv Worms, des Teils des Dalberg-Archivs im Besitz der Prinzen Salm-Salm sowie der Nachweis weiterer Überlieferung in der Bayerischen Staatsbibliothek München geplant (vgl. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo, Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), S. VII. (21) Kästen 15 -17, 19-24, 26 und 28. (22) Für die Kästen 29 - 38. (23) Die vorliegenden Konkordanzen, die nachträglich und nicht gleichzeitig gefertigt wurden, konnten keine vollständige Nachweisquote erreichen. (24) Im Regestenwerk werden die Signaturen mit Kastennummer K XXX und fortlaufender Nummer XXX hinter dem Zusatz UA [= Urkundenanhang] ausgeworfen. (25) Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarbeit v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. (26) Bei Nr. 441 handelt es sich um einen Sonderfall. Die Nrn. 441/1 - 444/3 enthalten aus dem Villinger-Nachlass angekaufte Original-Dalbergbriefe (inkl. zugehörige Korrespondenz). (27) Die Digitalisierung dient gleichzeitig zur Sicherung der Überlieferung und zur besseren Benutzbarkeit. (28) Herr Alfred Pointner, ehemaliger Kustos der Stiftung Kunsthaus Heylshof, hatte seinerzeit die Stücke in einem Verzeichnis aufgenommen (vgl. Anm. 5). (29) Vorher war dieser Bestand als Abt. 158 "von Dalberg" geführt worden. (30) Ihr Vater Johann Wilhelm Ulner von Dieburg verstarb 1772 und hinterließ drei Töchter, von denen allein Elisabeth Augusta überhaupt Kinder und mit Emmerich Joseph auch einen männlichen Nachkommen hatte. (31) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 430/24. Das Original ist für die Benutzung gesperrt. Das Kopiar liegt verfilmt vor (vgl. StadtA Wo Abt. 210c Kasten VIII, Kapsel 5). Die einzelnen Urkunden wurden in die Dalberger Regestensammlung aufgenommen und innerhalb der Abt. 159-U verzeichnet. (32) Insbesondere von Erwin von Heyl, der den diplomatischen Nachlass Emmerich von Heyls sichtete. (33) Hier hauptsächlich Briefe aus dem Eigentum Villingers (Abt. 159 Nr. 441/1, Nr. 441/2, Nr. 441/3). (34) Die Archivalien zum Bankhaus Paravey aus Abt. 159 wertete Karl-Georg FABER intensiv in seinem Beitrag aus: Aristokratie und Finanz. Das Pariser Bankhaus Paravey et Comp. (1819-1828), in: VSWG 57 (1970) 289-322. (35) An dieser Stelle ergeht ein Dank an Herrn Dr. Jörg Ebeling (Centre allemand d’histoire de l’art, Paris), der sich bereit erklärte die Frankreich betreffenden Verzeichnungseinheiten Korrektur zu lesen und dabei hilfreiche Anmerkungen machen konnte. (36) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 92; Nachlass-Rechnung vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 91. (37) Hier sei besonders auf die Korrespondenzen Ockhardts mit Emmerich von Dalberg hingewiesen (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 521 und Nr. 855) und dessen Abhandlung über die Familie (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 832) hingewiesen. (38) Vgl. BOOS, Heinrich, Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, Bd. III: Monumenta Wormatiensia - Annalen und Chroniken, Berlin 1893, S. XXII; Blatt 12 - 22 laut Boos verloren - sind im HSTA Darmstadt vorhanden (Sign.: C 1 C Nr. 117), vgl. Bernhard LÖBBERT, Johannes Bockenrod (1488 bis ca. 1536), Dichter - Historiker - Theologe, in: Wormsgau 22/2003 S. 109 ff (betr. Bischofschronik s. S. 116). (39) Von Carl Theodor liegen auch Kupferplatten mit von diesem gestalteten Radierungen vor (StadtA Wo Abt. 159 Nr. 824, Nr. 825/1 - 825/13, Nr. 826/1 - 826/4. (40) Sie war mit Lord Fedinand Richard Acton verheiratet. Nach dessen Tod (+ 31.1.1837) heiratete sie im Jahr 1840 Granville George Leveson-Gower, 2. Earl Granville. (41) Zu Gemeinde- und Kirchenangelegenheiten von Herrnsheim und Abenheim s. Familienarchiv v. Dalberg im Hess. Staatsarchiv Darmstadt (Abt. O 1 A-B). (42) Im Jahr 1814 veräußerte er den Esthaler Wald wiederum an den Gutsbesitzer Joseph von Camuzi aus Dirmstein u.a. (43) Die Übernahme der gemeinsamen Ulnerischen Briefschaften und Dokumente durch die älteste der drei Ulner-Töchter wurde am 19. August 1773 beschlossen (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 601). (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 387). (44) Sie war seit 1801 verheiratet mit Friedrich Anton Freiherr von Venningen. (45) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 415/3. (46) StadtA Wo Abt. 329/5. (47) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 387. (48) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 429/19. (49) Vgl. Anm. 31. (50) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 439/37. (51) Der nicht unerhebliche Anteil an Urkunden aus dem Heylshof wird in Zusammenhang mit dem Bestand Abt. 159-U des Stadtarchivs behandelt werden. (52) Vgl. hierzu: WOLF, Jürgen Rainer/SPRENGER, Hugo (Berab.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1). Ergänzende Bestände Stadtarchiv Worms Abt. 1B Reichsstädtisches Archiv (Chroniken, Akten, Amtsbücher; hier insbesondere Nr. 504-516 Dalbergische Angelegenheiten) Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim Abt. 48 Gemeindearchiv Abenheim Abt. 159-UHerrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden) Abt. 159-P Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Plan-Sammlung) Abt. 212 Sammlung Villinger Hess. Staatsarchiv Darmstadt Abt. O 1 A-B Familienarchiv v. Dalberg (52, s.o.) Stadtarchiv Weinheim Bestand Rep. 53 Ulnerische bzw. Lehrbachsche Kellerei Weinheim 1601-1827 (1839, 1846) Bestand Rep. 54 Ulnersches Hospital bzw. Freiherrlich von Ulnersche Stiftung (1461-1481) 1492-1927 (1941-1958) Literatur (in Auswahl) Zu den Dalbergern, ihrer Herrschaft und ihrem Archiv: " ANDERMANN, Kurt (Hg.), Ritteradel im Alten Reich, Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Darmstadt, 2009 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Band 31). " BATTENBERG, Friedrich, Die Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg in der frühen Neuzeit. Ein Beitrag zur Organisation eines reichsritterschaftlichen Territoriums, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde NF 40, 1982, S. 1-95 (S. 83 Anm. 6 zur Überlieferung des dalbergischen Familienarchivs). " BATTENBERG, Friedrich, Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg im 16. Und 17. Jahrhundert, in: Geschichtliche Landeskunde 25, 1984, S. 131-172. " FRIESE, A., Ein Beitrag zur Geschichte des Dalberg-Archivs, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 278-282. " OCHS, Heidrun, Ritteradel und Städte. Bemerkungen zu ihrem Verhältnis am Beispiel der Kämmerer von Worms und der Vögte von Hunolstein, in: Jochim SCHNEIDER (Hg.), Kommunikationsnetze des Ritteradels im Reich um 1500, Stuttgart, 2012 (= Geschichtliche Landeskunde, Band 69), S. 91-109. " REUTER, Fritz, Die Dalberg in Worms und Herrnsheim, in: Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, hg. v. Hans-Bernd Spies, Aschaffenburg 1994, S. 263-279. RINKER-OLBRISCH, Margit, Überlieferungen der Dalberger - insbesondere das Herrnsheimer Dalberg-Archiv im Stadtarchiv Worms, in: Der Wormsgau 30/2013, Worms 2013, S. 171-215. " VILLINGER, Carl J. H., Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 116 -125. " WOLF, Jürgen Rainer, der Neubau der Pfarrkirche zu Abenheim und der Mannheimer Schloßbaumeister Jean Clemens Froimon, in: Festschrift anlässlich des 250jährigen Jubiläums der Vollendung der Pfarrkirche St. Bonifatius in Worms-Abenheim, Worms, 1987, S. 46-60. " Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981-1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3), hier insbesondere die Vorbemerkungen zu der Quellen- und Archivsituation in Bd. 1 und Bd. 2: o Bd. 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. v. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981 o Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986 o Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987 " Zum Thema Adelsarchiv zuletzt: HEDWIG,Andreas/MURK,Karl (Hg.), Adelsarchiv - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?. Marburg, 2009 (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22). Einzelne Dalberger betreffend: Johann von Dalberg " MORNEWEG, Karl, Johann von Dalberg: ein deutscher Humanist und Bischof, Heidelberg, 1887. Wolfgang Heribert von Dalberg " HOMERING, Liselotte, Wolfgang Heribert von Dalberg als Theaterleiter und Autor, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 69-94. Emmerich Joseph von Dalberg " EBELING, Jörg, Der Empirestil im Rheinland - Emmerich-Joseph von Dalberg zwischen Paris und Herrnsheim, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 17-36. " ERNST, Eberhard (Hg.), Talleyrand und der Herzog von Dalberg, Unveröffentlichte Briefe (1816-1832), Frankfurt a.M., 1987. " Faber, Karl-Georg, Aristokratie und Finanz ……. " JÜRGENS, Arnulf, Emmerich von Dalberg zwischen Deutschland und Frankreich: seine politische Gestalt und Wirksamkeit, 1803-1810, Stuttgart, 1976. Karl Theodor von Dalberg " FÄRBER, Konrad M./KLOSE, Albrecht/REIDEL, Hermann (Hrsg.), Carl von Dalberg, Erzbischof und Staatsmann (1744-1817), Regensburg, 1994. " FRANKHÄUSER, Gernot, "Ausruhen und Hintändeln einicher Nebenstunden": Zeichnungen, Radierungen und Gemälde von Carl Theodor von Dalberg, in: Der Wormsgau Nr. 24, Worms 2005/06, S. 33-52. " HÖMIG, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Reichskanzler und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Paderborn 2011. " HUBER, Heinrich, Der Nachlaß des Fürstprimas Karl von Dalberg, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 271-276. " SPIES, Hans-Bernd (Hg.), Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, Aschaffenburg, 1994 (= Veröffentlichungen des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg e.V., Bd. 40). Friedrich Hugo von Dalberg " EMBACH, Michael/GODWIN, Joscelyn, Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812); Schriftsteller - Musiker - Domherr, Mainz, 1998 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 82). " VILLINGER, Carl J. H., Friedrich Hugo von Dalberg. Komponist und Musiktheoretiker, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 128-144. Lord John Acton " CONZEMIUS, Victor, Lord Acton oder das freie Wort in der Kirche, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 145-155 (mit weiteren Literatur- bzw. Quellenangaben) . " HILL, Roland, Lord Acton. Ein Vorkämpfer für religiöse und politische Freiheit im 19. Jahrhundert, Freiburg i. Br., 2002. Schloss Herrnsheim mit Parkanlage " BÖNNEN, Gerold/WERNER, Ferdinand (Hg.), Die Wormser Industriellenfamilie von Heyl, Öffentliches und privates Wirken zwischen Bürgertum und Adel, Worms, 2010 (hier: Register, auch zu Schloss und Garten). " FÜNFROCK, Gabriele, Jakob Friedrich Dyckerhoff - ein Architekt des Frühklassizismus im Großherzogtum Baden - 1744-1845, Worms 1983 (= Der Wormsgau, Sonderheft 1983); hier: Kapitel II. Schloß Herrnsheim bei Worms (S. 20 -64). " JUNKER-MIELKE, Stella, Ein Juwel der Gartenkunst - Der Schlosspark Herrnsheim gestern und heute, in: Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 37-50. " SPILLE, Irene, Schloss Herrnsheim bei Worms - das Gebäude und seine Geschichte, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 5-16. " WERNER, Ferdinand, Der dalbergische Lustgarten und Sckells Englische Anlage in Herrnsheim bei Worms, in: Die Gartenkunst, 5. Jhrg., Heft 1/1993, Worms, 1993, S. 159-192.
Die Zuständigkeit für das Bauwesen hat seit Einführung der Ministerialverfassung in Preußen im Jahre 1808 mehrfach gewechselt. Seit 1808 wurden Bauangelegenheiten in der 2. Sektion für Gewerbepolizei im Ministerium des Innern bearbeitet, im Jahre 1814 gingen sie auf das Finanzministerium über. 1817 wurde aus der entsprechenden Sektion ein eigenständiges Ministerium für Handel, Gewerbe und Bauwesen gebildet, das 1825 bereits wieder aufgelöst wurde. Nach Auflösung dieses Ministeriums wurden die Bausachen nacheinander verschiedenen Ministerien zugewiesen und gelangten im Jahre 1837 wieder an das Finanzministerium, bei dem sie bis zur Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1878 verblieben. Dem neugeschaffenen Ministerium wurde auch das Eisenbahnwesen unterstellt (siehe: I. HA Rep. 93 E). Als Zentralbehörde für den Hochbau, das Eisenbahn-, Straßen- und Wasserbauwesen war das Ministerium mit seinen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen verantwortlich für die Planung, Projektierung und Überwachung der Ausführung der durch den Staat in den genannten Bereichen vorgenommenen Bauten. Bei Errichtung von Militärbauten arbeitete das Ministerium mit den Militärbaubehörden zusammen. Bei der Auflösung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1921 gingen die Eisenbahnverwaltung sowie ein Teil der Wasser- und Wegebausachen auf das Reich über. Das übrige Ressort wurde unter den preußischen Ministerien für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und für Finanzen aufgeteilt. Der Hochbau gelangte an das Finanzministerium und bildete dort eine eigene Abteilung. Zur Geschichte des Ministeriums (einschließlich der Vorbehörden) liegt eine eingehende Untersuchung von Heinrich Waldmann vor. Die Arbeit enthält als Anlage V auch eine Übersicht über die vom Ministerium herausgegebenen Periodika. Die Verzeichnung und Ordnung der Bauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten erfolgte im Jahre 1968 durch die Archivarin Maria Lehmann unter Anleitung des Referenten Heinrich Waldmann. Zugleich wurden die vor Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bei anderen Ministerien erwachsenen Akten in diesem Bestand zusammengeführt. Das gilt auch für Akten der Hochbauabteilung des Finanzministeriums, soweit diese provenienz-mäßig dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zuzuordnen waren. Der Bestand Ministerium der öffentlichen Arbeiten gliedert sich in vier Abteilungen: 1 Verwaltung 2 Hochbau 3 Straßen- und Brückenbau 4 Wasserbau In den Jahren 1995/96 wurde der in Dahlem verbliebene Teil des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten (208 VE) aufgelöst und größtenteils in den Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. 61 Aktenbände wurden der Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) zugeordnet. Die Erstellung eines Findbuches war umso notwendiger, da bislang als Findhilfsmittel lediglich die im Jahre 1968 erstellte, mittlerweile schlecht lesbare, zum Teil beschädigte und noch nicht endgültig redigierte Findkartei vorlag. Einige Titelaufnahmen wurden wegen fraglicher Schreibweise einzelner Orts- und Personennamen oder fraglicher Datierung anhand des Aktenbandes im Außenmagazin überprüft. In dem Bestand Rep. 93 B war bereits in Merseburg der frühere Bestand Rep. 93 C eingearbeitet. In der Literatur werden ein Teil der Akten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten noch mit der Bestandsbezeichnung Rep. 93 C und Altaktenzeichen zitiert. Eine entsprechende Konkordanz wurde daher in einem gesonderten Band erstellt. 1992 wurden 12 lfm (405 VE) Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom Bundesarchiv, Abteilungen Potsdam an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Die Akten waren vom Militärischen Zwischenarchiv Potsdam, in das sie 1971 vom Verwaltungsarchiv der Nationalen Volksarmee gelangten, im November 1990 unter der Provenienz Reichsministerium an das Bundesarchiv gegeben worden. Diese seit dem Zweiten Weltkrieg für für verschollen geltenden Akten betreffen Leuchtfeuer- und Seezeichenangelegenheiten an den preußischen Küsten von Ost- und Nordsee im Zeitraum von 1800 bis 1932. Eine Vielzahl der Aktenbände beinhalten Karten, Lagepläne, technische Zeichnungen mit Maßstabsangaben, Konstruktionsskizzen sowie Blaupausen von Leuchtfeuern und Leuchtfeuerteilen oder sonstigen Erfindungen im Seezeichenwesen. Ca. 100 Akten bilden die Aktengruppe "Handakten des Seezeichenausschusses" . Diese Akten wurden größtenteils durch Frau Dr. Meyer-Gebel, zum anderen durch Herrn Dr. Strecke und die Unterzeichnende, im Zeitraum von 1992 bis 1993 verzeichnet. Die Einarbeitung dieser Archivalien und die magazintechnische Bearbeitung in die Wasserbauabteilung erfolgte 1996. Des Weiteren erfolgte von Ende 1996 bis 1998 die Verzeichnung von 110 Paketen (905 VE; ca. 15 lfm) mit der Bezeichnung "Rep. 93 unbearbeitet + Zugang Magdeburg", die am Schluss des Bestandes lagerten. Woher die Bezeichnung "Zugang Magdeburg" herrührt, ist nicht nachvollziehbar. In der Bestandsakte "Wirtschaft und Verkehr" aus dem Zeitraum von 1959 bis 1974 ließ sich derartiges nicht ermitteln. Dagegen konnte in der Akte "Aktenzugänge, 1965-1974" ein Vorgang über eine größere Aktenabgabe vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam aus dem Jahre 1970 festgestellt werden. Bei den Archivalien handelt es sich überwiegend um Wasserbausachen, u.a. Flussregulierungen, Hafen-, Dünen-, Ufer- und Schleusenbauten sowie Denkschriften, Berechnungen, Karten und Pläne (z. T. koloriert) über den Bau bzw. Ausbau von Wasserstraßen. Darunter befinden sich 29 Bände, die der Plankammer des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten entstammen, u. a. ein Inventarauszug über die in der Plankammer vorhandenen Landkarten und Stadtpläne. Überformatige Karten bzw. Pläne sowie Zeichnungen wurden dem Bestand entnommen und der XI. HA Allgemeine Kartensammlung zugeordnet. 211 Aktenbände, überwiegend Journale sowie Indexbände, wurden in die Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. Bei der Eingabe der Akten in die Oracle-Datenbank des Geheimen Staatsarchivs wurden die bereits unter dem alten EDV-System eingegebenen Datensätze des Bestandes korrigiert bzw. vereinheitlicht. Im Februar 1999 fand die magazintechnische Bearbeitung statt. Die Wasserbauabteilung bildet nunmehr die umfangreichste Überlieferung des Bestandes Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Aufgrund des häufigen Wechsels der Zuständigkeit für das Bauwesen sind ergänzend zum nachfolgend verzeichneten Bestand auch die Bestände der I. Hauptabteilung Rep. 77 Ministerium des Innern, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe und Rep. 151 Finanzministerium heranzuziehen. Im Rahmen der Erstellung eines Inventars zur preußischen Bauverwaltung bis 1848 wurden u. a. Akten des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten detailliert erschlossen. Berlin, Januar 2000. gez. Constanze Krause Findmittel: Datenbank; Gesamtinhaltsverzeichnis, 1 Bd.; Findbuch, 3 Bde; Konkordanz, 1 Bd.;
Geschichte des Bestandsbildners: Die Dienststelle des S t e l l v e r t r e t e r s d e s F ü h r e r s Am 21. April 1933 ernannte Hitler seinen persönlichen Sekretär Rudolf Hess, den bisherigen Leiter der "Politischen Zentralkommission" der NSDAP, zum "Stellvertreter des Führers" und ermächtigte ihn, in allen Fragen der Leitung der Partei in seinem Namen zu entscheiden. Hauptaufgabe des Stellvertreters des Führers und seines am Sitz der NSDAP in München gebildeten Stabes war es, die Gauleitungen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände der NSDAP "einheitlich auszurichten und ihnen politische Richtlinien zu geben".(1) Diese Funktion einer zentralen Instanz der inneren Parteiführung musste zunächst vor allem gegen den Widerstand des Reichsorganisationsleiters Robert Ley, der sich als Haupterbe Gregor Strassers und dessen parteiinterner Machtkonzentration ansah, erkämpft und verteidigt werden. Darüber hinaus entwickelte sich die Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter wachsenden Kompetenzvergrößerungen zu einer Nahtstelle zwischen der Partei und der Verwaltung im "Staat Hitlers".(2) Der am 24. März 1933 im ehemaligen Gebäude des preußischen Staatsministeriums in Berlin errichtete "Verbindungsstab der NSDAP" wurde Hess unterstellt und diente in der Folge als Berliner Büro des Stellvertreters des Führers, ohne - auch im Hinblick auf die späteren Koordinierungsfunktionen gegenüber der Reichsregierung - die Bedeutung des Münchner Stabes zu erreichen oder gar diesen zu übertreffen. Wie schon bei der Beauftragung Hess’ mit der Leitung der Politischen Zentralkommission, die Ende 1932 nach Auflösung der von Gregor Strasser zu einem zentralen parteiinternen Machtapparat entwickelten Reichsorganisationsleitung als Überwachungsorgan für deren bisherigen Hauptabteilungen III und IV geschaffen worden war,(3) beabsichtigte Hitler auch mit der Ernennung seines Privatsekretärs zum Stellvertreter des Führers keineswegs, die Stellung der Partei bzw. deren Reichsleitung innerhalb des nationalsozialistischen Machtgefüges zu stärken. Während die vergleichsweise großzügige Ausstattung des Stellvertreters des Führers mit zentralen Kompetenzen der Parteiführung zweifellos auch der Eindämmung von Machtambitionen anderer, persönlich stärkerer Parteiführer dienen sollte, bot die Persönlichkeit Hess als des von jeher ergebenen Gefolgsmanns seines Führers ohne eigenständige Hausmacht innerhalb der Parteileitung Gewähr, dass ein Machtzentrum neben Hitler, wie es sich 1932 mit dem Aufstieg Gregor Strassers zu "einer Art Generalsekretär der Partei mit umfassenden Vollmachten" (4) kurzfristig herauszubilden drohte, in Zukunft nicht mehr entstehen konnte. Von einer Vormachtstellung gegenüber anderen "Kanzleien" (Kanzlei des Führers der NSDAP, Reichskanzlei und - nach Hindenburgs Tod - Präsidialkanzlei) konnte unter Hess keine Rede sein. Auch die spätere Nutzung der zentralen Kompetenzen der Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter der energischen und rücksichtslosen Leitung Martin Bormanns zur Herausbildung dessen bekannter persönlicher Machtposition konnte nur gelingen, da Bormann seine Stellung bewusst u n t e r, niemals jedoch auch nur dem Scheine n e b e n Hitler aufbaute. Dem persönlich eher schwachen Rudolf Hess wurden indessen durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 umfassende Kompetenzen auch in Angelegenheiten des Staates eingeräumt. Hess wurde ebenso wie Röhm, der Chef des Stabes der SA, zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt, um "engste Zusammenarbeit zwischen Partei und Staat zu gewährleisten".(5) Entscheidend verstärkt wurde die Position des Stellvertreters des Führers durch einen nicht veröffentlichten Runderlass Hitlers vom 27. Juli 1934, durch den "der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Hess", bei der Gesetzgebung ausnahmslos die Stellung eines "beteiligten" Reichsministers erhielt.(6) Hess bekam dadurch die Möglichkeit, zu sämtlichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und den Standpunkt der Partei zur Geltung zu bringen. Durch den "Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten" vom 24. September 1935 (7) ordnete Hitler darüber hinaus an, Hess bei der Ernennung von Reichs- und Landesbeamten in der Weise zu beteiligen, dass er einen Abdruck des Beförderungs- bzw. Ernennungsvorschlages mit näheren Angaben über den Beamten erhielt und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Diese Frist wurde in aller Regel dazu genutzt, die Stellungnahme der örtlichen Parteiorganisation vor allem zur politischen Haltung des Kandidaten einzuholen. Nach dieser entscheidenden Kompetenzerweiterung nahm die Dienststelle des Stellvertreters des Führers, dessen Stab bei Übernahme der Stabsführung durch Martin Bormann im Juli 1933 "zwei, drei Mann" umfasste, (8) festere Konturen an. Dem Stellvertreter des Führers bzw. dessen Stabsleiter Reichsleiter Martin Bormann unterstanden (1937) neben dem Stabsgeschäftsführer Rudolf Mackensen eine Reihe von Sachbearbeitern, Beauftragten, Sonderbeauftragten, Amtsleitern und sonstigen Funktionären, von denen nur einige ausschließlich im Stabe des Stellvertreters des Führers Referentendienste verrichteten, während die weit überwiegende Mehrheit an der Spitze von Parteieinrichtungen stand, die lediglich formal Hess bzw. seinem Stab nachgeordnet waren.(9) Zu letzteren gehörten (1937): Hauptarchiv der NSDAP: Hauptstellenleiter Dr. Uetrecht Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für außenpolitische Fragen: Botschafter von Ribbentrop Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Hauptamtsleiter Dr. Todt Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: Hauptdienstleiter Dr. Wagner Kommission für Hochschulpolitik: Hauptstellenleiter Prof. Dr. Wirz Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Sachbearbeiter für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik: Hauptdienstleiter Staatssekretär Reinhardt Der Sachbearbeiter für Kunst- und Kulturfragen: Amtsleiter Schulte-Strathaus Der Sachbearbeiter für Musikfragen: Hauptstellenleiter Adam Der Sachbearbeiter für Schulfragen: Hauptamtsleiter Wächtler Der Sachbearbeiter für praktisch-technische Fragen: Amtsleiter Croneiß Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums: Reichsleiter Bouhler Der Beauftragte für Bauwesen: Generalbauinspektor Amtsleiter Speer Hinzu traten 1938 noch: Zentralstelle für die wirtschaftspolitischen Organisationen der NSDAP: Hauptamtsleiter Keppler Kommission für Wirtschaftspolitik: Amtsleiter Köhler. Neben der bereits erwähnten Dienststelle des Stellvertreters des Führers in Berlin (Verbindungsstab unter Hauptamtsleiter Stenger) bestanden außerdem: Sonderbeauftragter des Stellvertreters des Führers: Hauptamtsleiter Oexle Beauftragte zur besonderen Verwendung (z.b.V.): Hauptamtsleiter Brockhausen und Hauptamtsleiter Seidel (NS-Lager für Verwaltungsbeamte in Tutzing bzw. Reichslager für Beamte in Bad Tölz). De facto bestand die Münchner Dienststelle des Stellvertreters des Führers neben Stabsführung und Adjutanten im wesentlichen aus zwei Teilen: Innere Parteiangelegenheiten und Staatsrechtliche Fragen. Nach den veröffentlichten Organisationsübersichten wurden sie von "Sachbearbeitern" geleitet, in den geheim gehaltenen Geschäftsverteilungsplänen (10) als "Abteilung II bzw. Abteilung III" bezeichnet. Bei der Vorbereitung dieses Findbuches wurde für die Dienststelle des Stellvertreters des Führers erstmals ein Geschäftsverteilungsplan (1938) der seit März 1934 bis Kriegsende vom ehemaligen Gaugeschäftsführer der NSDAP im Gau Hessen-Kassel Helmuth Friedrichs geleiteten Abteilung II ermittelt. Dort wurde die Organisationsstufe unterhalb der Abteilungsebene ebenfalls "Abteilung" statt wie später "Gruppe" bzw. "Hauptamt" genannt. Geschäftsverteilungsplan Abteilung II - Innere Parteiangelegenheiten - Sachgebiet: Politische Fragen der Partei und des Staates Sachbearbeiter: Hauptamtsleiter Helmuth Friedrichs Abteilung II A Auf- und Ausbau der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Beobachtung der wirtschafts-, sozial- und agrarpolitischen Fragen. Leiter: Amtsleiter Albert Hoffmann Vertreter: Hauptstellenleiter Erich Eftger II A a Stellenleiter Pannenborg Organisatorische Fragen der Gesamtpartei, Verfügungen und Anordnungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie organisatorische Fragen betreffen. Beobachtung der organisatorischen Verhältnisse der angeschlossenen Verbände und der Gliederungen zur Partei und untereinander. Verbindung mit den Organisationen außerhalb der Partei, die sich mit Menschenführung befassen, soweit es sich um Fragen der Organisation handelt. II A b Hauptstellenleiter Franz Schmidt II Sozial-, wirtschafts- und agrarpolitische Fragen, Arbeitsfront und Reichsnährstandsfragen. Verbindung zum Hauptamt NSBO und zum Reichsamt für Agrarpolitik. II A d Hauptstellenleiter Lange Verbindung zu den Hauptämtern und angeschlossenen Verbänden und ihren Arbeitsgebieten; insbesondere Kommunalpolitik, Beamte, Erzieher, Kriegsopfer, NSDStB, Frauenschaft, Volkswohlfahrt mit Ausnahme des NS-Dozentenbundes, des NS-Ärztebundes, der Deutschen Arbeitsfront, des Amtes für Agrarpolitik, des Amtes für Technik. Abteilung II B Beobachtung der innerpolitischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Partei und Staat. Leiter: Amtsleiter Gerland Vertreter: Hauptstellenleiter Witt II B a Hauptstellenleiter Witt Berichtswesen (in Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Stabes); Verfügungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie weltanschauliche Fragen betreffen. II B b Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle Propaganda und Presse (Film, Rundfunk, Post- und Feiergestaltung). II B c Amtsleiter Schütt Verbindungsstelle Schulung (Schulungsfragen der Partei in Verbindung mit dem Reichsschulungsamt). II B d Stellenleiter Lindhorst Verbindungsführer zum RAD Schnurbein Verbindungsstelle SA, SS, NSKK, Arbeitsdienst, HJ. II B e Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle KdF. II B f Amtsleiter Gerland Sachbearbeiter Lutze Verbindungsstelle Wehrmacht. II B g Amt für Ehrengäste Reichsparteitage. Abteilung II C Amtsleiter Opdenhoff Führungsamt und Personalamt des Stellvertreters des Führers. Erfassung und Betreuung des Führernachwuchses der NSDAP. Bearbeitung der Personalakten der vom Stellvertreter des Führers und vom Führer zu bestätigenden Politischen Leiter. Betreuung der zum Stabe abkommandierten Gauamts- und Kreisleiter. Mitgliedschaftswesen. Abteilung II D Amtsleiter Opdenhoff Bearbeitung von Beschwerden über Dienststellen der Partei. Hauptstellenleiter Thurner Betreuung der einjährig zum Stabe abkommandierten Nachwuchsmänner. Für die im Sommer 1934 nach Übertragung der Mitwirkungskompetenz bei der staatlichen Gesetzesvorbereitung eingerichtete Abteilung für sogenannte staatsrechtliche Fragen (Abteilung III) liegt kein Geschäftsverteilungsplan der Dienststelle des Stellvertreters des Führers vor. In den NS-Jahrbüchern 1938 und 1939 sind neben dem "Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen", Hauptamtsleiter Sommer, lediglich als Referatsleiter die Amtsleiter Dr. Johann Müller, Heim und von Helms aufgeführt (11) Diese Abteilung, der die "Überwachung" der Gesetzgebung und Personalpolitik der Reichsregierung oblag, war analog zu den einzelnen Ministerien in jeweilige Organisationseinheiten (Gruppen bzw. Hauptämter, Ämter, Hauptstellen) für Innen-, Rechts- und Wirtschaftspolitik gegliedert. Da sie beamten- und haushaltsrechtlich selbst als ein Teil der Staatsverwaltung angesehen werden konnte und fast ausschließlich mit Gesetzesvorlagen und Beamtenfragen zu tun hatte, lag es für Hess nahe, erfahrenen und rechtskundigen Verwaltungsbeamten die Arbeit dieser Abteilung anzuvertrauen. Die Beamten wurden auf Anforderung des Stellvertreters des Führers von den jeweiligen Reichs- oder Landesressorts zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzt. Leiter der Abteilung III war bis 1941 im Range eines Ministerialrats der Verwaltungsjurist Walther Sommer, sein Nachfolger wurde 1941 Staatssekretär Dr. Gerhard Klopfer. Aufgrund der Zusammensetzung und Herkunft des Mitarbeiterstabes war die Abteilung III kaum in der Lage, die ursprünglich beabsichtigte Durchsetzung eines radikalen Parteistandpunktes in staatlicher Gesetzgebung und Beamtenpolitik herbeizuführen. Vielmehr kann eher von einer vermittelnden Funktion zwischen Parteiämtern und Ministerien gesprochen werden. In deren Rahmen erwarteten die staatlichen Stellen von "ihren" zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzten Beamten einen unterstützenden Einfluss bei der zuständigen Dienststelle der NSDAP, der meist auch tatsächlich ausgeübt wurde (12). Gleichwohl steht es außer Zweifel, dass das Mitwirkungsrecht der Partei bei Beamtenernennungen und -beförderungen, von dem sich einzig die Wehrmacht freizuhalten vermochte, einen erheblichen Einfluss auf die Beamtenschaft hatte und u.a. deren traditionelle Dienstauffassung beeinträchtigen musste. Die P a r t e i - K a n z l e i Unmittelbar nach dem England-Flug seines Stellvertreters Rudolf Hess traf Hitler am 12. Mai 1941 die Verfügung, dass die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers die Bezeichnung "Partei-Kanzlei" führe und ihm persönlich unterstellt sei. Als Leiter war "wie bisher Reichsleiter Martin Bormann" genannt (13). In seinem Erlass vom 29. Mai 1941 "über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei" präzisierte Hitler, "um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten: Der Leiter der Parteikanzlei, Reichsleiter Martin Bormann, hat die Befugnisse eines Reichsministers, er gehört als Mitglied der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an". Sodann bekräftigte Hitler, dass der bisherige Stabsleiter der Dienststelle des Stellvertreters des Führers zwar nicht den Titel seines ehemaligen Vorgesetzten, wohl aber dessen sämtliche Kompetenzen erhielt: "Wo in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen und sonstigen Anordnungen der Stellvertreter des Führers genannt ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Partei-Kanzlei" (14). Nach dem Selbstverständnis der NSDAP war die Partei-Kanzlei die Dienststelle Hitlers in dessen Eigenschaft als Führer der Partei. Ihr Hitler unmittelbar verantwortlicher Leiter hatte "alle grundsätzlichen Planungen und Anregungen aus dem Bereich der Partei zentral" für Hitler zu bearbeiten. Ausschließlich über Bormann liefen die von Hitler selbst erlassenen oder in dessen Auftrag für die gesamte Partei ausgearbeiteten Weisungen an die jeweils für die Durchführung zuständigen Dienststellen. Nicht nur die politische Führung der Partei, sondern auch alle aus der Suprematie der Partei dem Staat gegenüber anfallende Arbeit war in der Partei-Kanzlei zu erledigen. Zu diesen Aufgaben gehörten im Krieg wie selbstverständlich der "vielseitige Einsatz der Parteiorgane in der totalen inneren Kriegsführung" und die Arbeit der Partei in den eingegliederten und besetzten Gebieten. Neben der Partei und Wehrmacht berührenden Fragen lag der Schwerpunkt der Zuständigkeit der Partei-Kanzlei in der "Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (15). In der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 ordneten der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers und der Leiter der Partei-Kanzlei unter dem Datum des 16. Januar 1942 folgendes an: (16) Die Mitwirkung der Partei an der Gesetzgebung hatte ausschließlich über den Leiter der Partei-Kanzlei zu erfolgen, sofern Hitler nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmte. Vorschläge und Anregungen aus dem Bereich der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände durften nur noch über Bormann, den zuständigen Ministerien und sonstigen obersten Reichsbehörden zugeleitet werden, sofern die Gesetzgebung betroffen war. Dies lief praktisch auf eine Konzentration der Macht auf die Person Bormanns hinaus. Ebenso zentral wirkte die Partei bei der Bearbeitung der Personalien der Beamten mit. Der Leiter der Partei-Kanzlei hatte bei gesetzgeberischen Arbeiten in jedem Fall die Stellung eines b e t e i l i g t e n Reichsministers bei der Vorbereitung staatlicher Rechtsetzung. Dies galt auch für Gesetze und Verordnungen der Länder und Reichsstatthalter. Über diese formalen Kompetenzen hinaus wurde vorgeschrieben, dass auch in anderen als gesetzgeberischen Fragen der Verkehr zwischen den obersten Reichs- und Landesbehörden, soweit diese regional für mehrere Gaue der NSDAP zuständig waren, einerseits und den Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände andererseits allein über Bormann erfolgte, falls es sich um "grundsätzliche und politische Fragen" handelte. Ein unmittelbarer Verkehr wurde ausdrücklich für unzulässig erklärt. Damit geriet ein an sich mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Machtinstrument unter die ausschließlich Führung eines energischen, nach oben ebenso servilen wie nach unter brutal-rücksichtslosen Parteifunktionärs, der es selbstverständlich so weit wie möglich zum Ausbau der eigenen Machtposition nutzte, die freilich nicht ausschließlich auf seiner Stellung als Leiter der Partei-Kanzlei beruhte. Bormanns Aufstieg vom Organisator illegaler Freikorpsgruppen und Feme-Schreibtischmörder zum Leiter der Hilfskasse der NSDAP und schließlich zum Stabsleiter des Stellvertreters des Führers, sein stetes Näherrücken an die Person Hitlers - von der Verwaltung der Hitler persönlich aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehenden Fonds, den Umbau des Hauses Wachenfeld zum "Berghof" bzw. den Ausbau der Gesamtanlagen des Obersalzberges zu Hitlers Sommerresidenz, bis zu Hitlers ständiger Begleitung im Führerhauptquartier bzw. "Führersonderzug" während des Krieges- sind hier nicht im Einzelnen nachzuzeichnen (17). Die Koppelung dieser beiden Funktionen - die Leitung der politischen Koordinierungszentrale der Partei (Stab des Stellvertreters des Führers bzw. Partei-Kanzlei) und die ständige Begleitung Hitlers und dessen Beratung auch in persönlichen Belangen - machte die Basis der besonderen Machtstellung Bormanns aus, die nicht ohne weiteres mit der Stärkung der Parteileitung als solcher gleichzusetzen war. Strukturell vermochte auch ein energischer Stabsleiter bzw. Leiter der Partei-Kanzlei nichts an der desolaten Schwäche der Reichsleitung der NSDAP zu ändern. Auch unter Bormann entwickelte sich die Partei-Kanzlei nicht zu einer, kommunistischen Politbüros vergleichbaren allmächtigen, bürokratischen Führungszentrale. Bormanns Sonderstellung beruhte auf der persönlichen, amtsunabhängigen Vollmacht als Hitlers persönlicher Sachbearbeiter, die am 12. April 1943 mit der offiziellen Ernennung Bormanns zum "Sekretär des Führers" (18) gleichsam institutionalisiert wurde. Von Bormanns beherrschender Stellung im Führerhauptquartier aus - nicht eigentlich von seiner Funktion als Leiter der Partei-Kanzlei - führte der Weg zum Super- und Kontrollminister der Reichsregierung, als der Bormann in den letzten Kriegsjahren nicht nur von missgünstigen Partei- und Zeitgenossen gesehen wurde, sondern auch in den geschichtswissenschaftlichen Arbeiten über das NS-Regime allgemein dargestellt wird (19). Die im wesentlichen auf den beiden Abteilungen für innere Parteiangelegenheiten und für staatsrechtliche Fragen beruhende zweigleisige Organisationsstruktur der Dienststelle des Stellvertreters des Führers änderte sich auch unter der Bezeichnung Partei-Kanzlei im Grunde nicht. In der Abteilung II traten entsprechend der Ausweitung der Aufgaben folgende Gruppen oder Hauptämter hinzu: II M (Reichsverteidigung, Einsatzplanung für die Kriegsaufgaben der Partei), II W (Grundsätzliche Wehrmachtsfragen, Verbindungsstelle zum OKW), II E (Auslands- und Volkstumsarbeit der Partei einschließlich besetzte Gebiete), II F (NS-Führung in der Wehrmacht und NS-Führungsoffiziere) sowie II V (Stabsführung Volkssturm). Die mit Führernachwuchs- und Personalfragen der Partei befassten Ämter II C und IID wurden dagegen zum Amt II P zusammengefasst. Die im folgenden wiedergegebene Organisationsübersicht der Abteilung II ist im wesentlichen einem Vermerk aus der Abteilung III vom 11. April 1945 entnommen. Die dort nicht mehr aufgeführten Ämter II A 2, 3 und 5 sowie II B 6 und II W 1 - 4 wurden aus früheren Geschäftsverteilungsplänen aus den Jahren 1942 und 1944 ergänzt. Die als Leiter von Organisationseinheiten angegebenen Namen stammen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, aus einem Plan für die Einführung von Diktatzeichen vom 26. März 1942 (20) sowie einem nach Abteilungen und Amtsgruppen/Hauptämtern gegliederten Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 (21). Abteilungsleiter: Friedrichs Hauptamt II A Führungsaufgaben und Organisation der Partei, ihrer Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen Neuburg (1945: Keitel) II A 1: Organisatorische Angelegenheiten und grundsätzliche Fragen des Parteiaufbaues, Grundsätzliche Mitgliedschaftsfragen, Stellenplan in Zusammenarbeit mit II P. Inhaltliche Prüfung, Abstimmung und Herausgabe der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntgaben der Partei-Kanzlei. Überwachung und Auswertung der Bekanntgaben aller übrigen Reichsleitungsdienststellen. Lenkung der Ausrichtungsblätter der Partei. Gestaltung des Anordnungswerkes. Sammlung von Führerworten, von Gesetzen und Erlassen zur Auswertung für die Partei-Arbeit. Welsch (in Vertretung) II A 2: Einsatz der Partei für wirtschafts-, agrar-, finanz- und verkehrspolitische Angelegenheiten Stengel (in Vertretung) II A 3: Sozialpolitische Angelegenheiten Elberding II A 5: Volkstumspolitik Seekamp (in Vertretung) II A 6: Allgemeine Beschwerden und Bittgesuche Gerber Hauptamt II B: Ritterbusch (1945: Mauer) II B 1: Propaganda und Presse, Veranstaltungen und Vortragswesen Bühler (in Vertretung) II B 2: Schulung und Erziehung in der Partei, Erwachsenenbildung, Führerausbildung Schenke (in Vertretung) II B 3: Kultur und Feiergestaltung, Schriftgutfragen Dr. Hammerbacher II B 4: Berichts- und Informationswesen, Veranstaltungen und Vorträge der Dienststelle Brandes II B 5: Gliederungen Detering (in Vertretung) II B 6: z.b.V. Haar (in Vertretung) Hauptamt II E II E 1: Parteipolitische Führungs- und Organisationsfragen der Arbeitsbereiche der Landesgruppe Norwegen und Belgien, des Adriatischen Küstenlandes, des Alpenvorlandes und der Parteiverbindungsstelle Prag, sowie deren Koordinierung innerhalb der Partei zur volkstumspolitischen und germanischen Leitstelle. Flüchtlingsfragen aus Räumungsgebieten, außerhalb des Reiches. Auswertung des von dem Parteisektor anfallenden Berichtsmaterials. II E 2: Parteipolitische Führungsfragen der Landesgruppe der AO, NSDAP und der Gauinspektionen See-Schifffahrt. Zwischenstaatliche Arbeit der Partei im Ausland durch Koordinieren innerhalb der Partei und Zusammenarbeit mit dem AA. (Inland I und II) Angleichung der Auslandsarbeit der Partei mit der Volkstumspolitik und Auswertung des auf dem Parteisektor anfallenden außenpolitischen Materials. II E 3: Behandlung von Volkstumsfragen innerhalb des Reiches durch volkspolitische Ausrichtung des deutschen Volkstums, Festigung des gefährdeten deutschen Volkstums und Fremdvolkbehandlung im Reichsgebiet. Deutsche Volkstumsgruppen im Ausland, volkspolitische Fragen im Generalgouvernement, Protektorat und in den besetzten Gebieten. Rassefragen in der Volkstumsarbeit. Korrespondierende Arbeit mit: Hauptamt für Volkstumsfragen, Volksdeutsche Mittelstelle, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, VDA, Kärntner Volksbund, Steirischer Heimatbund, Volkstumsreferenten der Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Hauptamt II F NS-Führungsoffiziere als Führung in der Wehrmacht. Ruder (1944/45) Hauptamt II M II M 1: Luftkriegsmaßnahmen und Einsatzplanung. Beier (1945) II M 2: Sicherstellung des personellen und materiellen Bedarfs. (UK-Stellungen, Treibstoffbewirtschaftung, Heimatflak usw.) Zander Hauptamt II P Personalamt Hesseldieck (1945: Walkenhorst) II P 1: Allgemeine Personalpolitik, Dienstrang- und Dienststellungsfragen, Besoldung und Versorgung. Führernachwuchs und Führerauslese. II P 2: Parteigerichtliche Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten, Kriegsgerichtsurteile II P 3 Orden und Ehrenzeichen. Betreuung der Hinterbliebenen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen. Persönliche Betreuung der Soldaten der Dienststelle. Ausscheidungen und Einberufungen in den Reichstag II P 4: Kommandiertenheim Rauchstraße. Hauptamt II V Stabsführung "Volkssturm" Bofinger (1945) Hauptamt II W Wehrmachtsfragen, zugleich Verbindungsstelle zum OKW Passe II W 1: Grundsätzliche Wehrmachtsfragen. Rodegerts II W 2: Führungsamt für Wehrmachtsfragen in Partei, Gliederungen, angeschlossenen Verbänden und betreuten Organisationen. Rodegerts (in Vertretung) II W 3: Sonderaufgaben Rodegerts (in Vertretung) II W 4: Fürsorge- und Betreuungsfragen für Parteigenossen und Volksgenossen gegenüber der Wehrmacht Rodegerts (in Vertretung) Die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der Abteilung III ergeben sich am besten aus einem undatierten jedenfalls vor 1944 entstandenen "Vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III - Parteirecht, Wirtschaft, Kirche": (22) Leiter: Staatssekretär Befehlsleiter Dr. Klopfer Vertreter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm, (gleichzeitig Leiter der Gruppe III C) Persönlicher Referent: Oberregierungsrat Hauptschnittsleiter Dr. Lincke Personalstelle III PSt.: Regierungsamtmann Klein, Regierungsinspektor Hausrath Sonderaufgaben: III V: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Beyer Regierungsrat Dr. Lang SS-Hauptsturmführer Will SS-Hauptsturmführer Klauß Angelegenheiten der Sicherheitspolizei und des SD, Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlichen Materials, Allgemeine Zuständigkeitsfragen, Staatswissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsaufgaben, Begutachtung des staatswissenschaftlichen Schrifttums - Zusammenarbeit mit der Parteiamtlichen Prüfungskommission -, Zeitschriften- und Presselektorat der Abteilung, Angelegenheiten des Schwarzen Korps, Archiv und Kartenstelle der Abteilung III S: Regierungsrat Bereichsleiter Knöpfel Studienrat Dr. Scheele Lehrer Funk Frau Thomas Sonderaufträge des Reichsleiters, Sonderbücherei, Archiv, Reichsschule Feldafing Gruppe III A: (Innere Verwaltung, Volkstum) Leiter: Oberregierungsrat Dienstleiter Ancker Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap III A 1: Ministerialrat Dr. Dr. Hillebrecht Amtsrat Blankenburg Amtsrat Erler Verwaltungs- und Verwaltungsreformfragen; Verwaltungsvereinfachung; Neue Gebiete; Reichskanzlei III S 2: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap Gemeinschaftsleiter Wöll Volkstumsfragen; Staatsangehörigkeitssachen; Ostfragen; Sammlungssagen III A 3: z. Zt. unbesetzt, verteilt auf III A 2, 4, 7 Volksgesundheit (einschl. Erbgesundheitsfragen); Fürsorge; Jugendwohlfahrt; Reichsarbeitsdienst III A 4: Regierungsrat Raudies Rassefragen (einschl. der Folgen des Einsatzes Fremdvölkischer); Bevölkerungspolitik; Reichssportführer III A 5: Regierungsrat Abschnittsleiter Goercken Kommunalsachen; Bürgermeisterpersonalien; Familienunterhalt; Kriegsschäden III A 6: Regierungsrat Bernotat Polizeiangelegenheiten; Abt. 1 RMdI. (Personenstandssachen, besondere Hoheitssachen); Präsidialkanzlei (insbes. Orden- und Ehrenzeichen); Auswärtiges Amt; Kolonialsachen Gruppe III B: (Wirtschaft, Arbeit, Ernährung, Verkehr) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Bärmann 1. Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Fröhling 2. Vertreter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler III B 1: Leiter: Gauhauptstellenleiter Mittag Organisation der gewerblichen Wirtschaft Gauwirtschaftsberater - Ausschüsse III B 1 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Densow Energie; Ostwirtschaft; Preise; Handel; Handwerk; Entjudungen; Allgemeine Wirtschaftsfragen III B 1 b: Regierungsrat Abschnittsleiter Kopp Produktion der gewerblichen Wirtschaft (außer Kohle, Bergbau, Energie); Rohstoff- und Warenbewirtschaftung; Personalien in der gewerblichen Wirtschaft III B 1 c: Reichsbankrat Vellmer Kohle-Bergbau; Geld- und Kapitalmarkt; Bank- und Kreditwesen; Versicherungen; Außenwirtschaft; Fremdenverkehr III B 2: Leiter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler Grundsätzliche Fragen der Sozialpolitik III B 2 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Schwingenstein Amtsrat Gemeinschaftsleiter Fiedler Arbeitseinsatz; Sozialversicherung; Versorgungswerk III B 2 b: Regierungsrat Beimes Lohnpolitik; Gewerbeaufsicht; Berufserziehung III B 2 c: Abschnittsleiter Gölz Bauwirtschaft; Wohnungs- und Siedlungswesen; Verkehr; Post III B 3: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kok Regierungsamtmann Eisermann Ernährungswirtschaft; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Jagdwesen; Preispolitik in der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft; Reichsamt für das Landvolk; Reichsnährstand; Aufrüstung des deutschen Dorfes; Raumordnung; Erzeugungsschlacht III B 4: Rechtsanwalt Dr. Obendrauf Betreuung der Gauwirtschaftsberater; Tagungen; Berichtswesen; Mitteilungsblatt "Der Gauwirtschaftsberater"; Lektorat; Wirtschaftspolitische Schulung und Propaganda; Sonderaufträge III B 5: Hauptschriftleiter Abschnittsleiter Vollmann Wirtschaftswissenschaft; Archiv; Wirtschaftspresse und Zeitschriften; Zeitschrift "Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik" Gruppe III C: (Justiz, Recht der NSDAP) Leiter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vertreter: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke III C 1: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vorbehaltene Sondergebiete: NSRB; Akademie für Deutsches Recht; Beteiligung an Personalsachen der Justiz III C 2: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Parteirecht; Bürgerliches Recht; Handelsrecht; Arbeitsrecht; Verfahrensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Anwaltsrecht; Zivilsachen; Einzelfälle III C 3: Oberlandesgerichtsrat Müller Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Strafrecht; Wehrmachtsstrafrecht; Jugendstrafrecht; Gnadensachen; Entschädigungsgesetz; Strafsachen, Einzelfälle III C 4: Staatsanwalt von Kaldenberg Strafrechtliche Nebengesetze; Verkehrsrecht; Strafverfahren wegen Rassenschande; Strafverfahrensrecht; Kosten und Gebührenwesen; Aussagegenehmigungen (Vernehmungsgesetz) III C 5: Amtsgerichtsrat Abschnittsleiter Klemm-Werner Beteiligung bei III C 2; Gewerblicher Rechtschutz; Urheber- und Verlagsrecht; Schifffahrtsrecht; Behandlung feindlichen Vermögens III C 6: Oberlandesgerichtsrat Dr. Hopf Strafsachen, Einzelfälle; Heimtückesachen; Studien- und Ausbildungsreform; Strafvollzug Gruppe III D: (Kirche, Schule, Hochschule, Jugendführer des Deutschen Reichs, Propaganda-Ministerium, Feiergestaltung, Kriegshinterbliebenen-Versorgung) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Krüger Vertreter: Oberregierungsrat Reichsleiter Dr. Schmidt-Römer III D 1: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Fruhwirth Zentrale Lenkung der politisch-konfessionellen Angelegenheiten in den neuen Gebieten, soweit sie nicht in den Referaten III D 2 bis III D 4 bearbeitet werden. Konfessionelles Beitragswesen; Kirchenaustritts- und Eintrittsrecht; Friedhofsrecht; Feiertagsrechts; Rechtserwerb der Toten Hand; Konfessionelle Betätigung in den Krankenanstalten; Kirchliche Statistik; Allgemeine Rechtsfragen; soweit sie politisch-konfessionelle Angelegenheiten betreffen III D 2: Oberlandesgerichtsrat Dr. Birk Steuerinspektor Wischer Allgemeine Kirchenfragen; Besondere Fragen der ev. Kirche; Besondere Fragen der kath. Kirche; Kirche und Wehrmacht; Sonstige Kirchen und Sekten; Gottgläubige III D 3: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Schmidt-Römer Steuerinspektor Wischer Finanz- und Vermögensangelegenheiten der Kirchen, einschließlich der Kirchensachen des Reichsfinanzministeriums; Kirche und Wirtschaft III D 4: Regierungsrat Dr. Schlapper Steuerinspektor Wischer Überführung von Geistlichen und Kirchenbeamten in andere Berufe; Personal- und Besoldungsangelegenheiten von politisch-konfessioneller Bedeutung III D 5: Amtsleiter Dr. Landwehr Reichspropagandaministerium Einschränkung der konfessionellen Propagandaarbeit und Entkonfessionalisierung der politischen und kulturellen Führungsmittel (Schrifttum, Presse, Musikwesen, Film, Bildende Kunst); Feiergestaltung; Reichsluftfahrtministerium; Vertrauliche Informationen III D 6: Oberstudiendirektor Abschnittsleiter Dr. Anton Allgemeine Erziehungsfragen; Personalien der Lehrerbildungsanstalten; Mitwirkung der HJ an den Erziehungsfragen der Schulen; Deutsches Schulwesen im Ausland und in den in das Reich eingegliederten Gebieten III D 7: Regierungsrat Abschnittsleiter Kristandt Allgemeine Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Schule; Schule und Kirche; Landjahr; Heimschule; Kinderlandverschickung; Minderheitenschulwesen; Lehrerbesoldung; Jugendführer des Deutschen Reiches III D 8: z. Z. unbesetzt Obersteuerinspektor Philipp Regierungsinspektor Gerst Hochschulangelegenheiten, einschließlich Personalien; Fach- und Berufsschulen; Oberkommando der Wehrmacht, insbesondere Wehrmachtsfürsorge III D 9: Kreisleiter Dr. Kurt Schmidt Verdrängung konfessioneller Einflüsse, insbesondere der konfessionellen Einflussnahme auf die Jugend außerhalb der Schule und auf die Erwachsenenbildung; der konfessionellen Eingriffe bei der Heldenehrung, des konfessionellen Aberglaubens (Wunderglaube, Prophezeiungen, Kettenbriefe, Wallfahrten, Prozessionen usw.); der konfessionellen Einflussnahme auf Fremdvölkische im Reich; der missbräuchlichen Benutzung nationalsozialistischer Begriffe, Sinnbilder und Einrichtungen sowie deutschen Brauchtums durch die Kirchen; Kirchen und Partei Gruppe III E: (Finanzen) Leiter: Ministerialrat Oberbereichsleiter Dr. Gündel Vertreter: Oberregierungsrat Gemeinschaftsleiter Dr. Brack Finanzpolitik; Besitz- und Verkehrssteuern; Familienlastenausgleich; Zölle- und Verbrauchssteuern; Monopole; Haushaltsangelegenheiten, Finanzausgleich; Finanzielle Beziehungen zu den eingegliederten Gebieten und zu nichtdeutschen Gebieten und Staaten; Reichsvermögen und Reichsschulden; Entschädigungsfragen Gruppe III P: (Beamtenangelegenheiten und Mitwirkung an der Staatlichen Personalpolitik) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll III P 1: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vorbehaltene Sondergebiete: Personalangelegenheiten der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 a und aufwärts III P 2: Landrat Dr. Grazer Allgemeine und innere Verwaltung; Nachwuchs- und Ausbildungsfragen III P 3: Landrat Dr. Hoffmann Auswärtiges Amt; Arbeitsministerium; Unterrichtsverwaltung III P 4: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll Reichsjustizministerium; Einzelfälle nach §§ 42 und 71 DBG III P 5: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Bode Amtsrat Gemeinschaftsleiter Sommer Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Reichsfinanzverwaltung; Rechnungshof; Preußisches Finanzministerium; Ostministerium; Kolonialpolitisches Amt III P 6: Reichsbankrat Abschnittsleiter Grimm Reichswirtschaftsministerium; Vierjahresplan; Reichsbank; Freimaurerfragen III P 7: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kirn Reichsverkehrsministerium; Geschäftsbereich Reichsminister Speer; Reichspostministerium III P 8: Hauptabschnittsleiter Brändle Beurlaubungen für Zwecke der NSDAP; Dienststrafsachen - Einzelfälle; Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes aller Geschäftsbereiche; OKW; Reichsluftfahrtminister; Reichsforstmeister III P 9: Regierungsrat Abschnittsleiter Tent Juden- und Mischlingsfragen; Polizei-, Medizinal-, Veterinär- und Vermessungsverwaltung; Reichsarbeitsdienst; Reichsernährungsministerium; Reichsnährstand Ein Geschäftsverteilungsplan der ausschließlich mit der Dienststellenverwaltung befassten Abteilung I, als deren Leiter in den Jahren 1941 - 1943/44 Hauptdienstleiter Winkler, ab 1944 Dienstleiter Zeller nachzuweisen sind (23), konnte nicht ermittelt werden. Nach außen erschienen die drei Abteilungen der Partei-Kanzlei weiterhin als "Geschäftsführer, Sachbearbeiter für innere Parteiangelegenheiten sowie Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen". Zu diesen drei Abteilungen, die de facto die Dienststelle "Partei-Kanzlei" ausmachten, traten in den publizierten Organisationsübersichten auch weiterhin andere Einrichtungen de iure als Teile der Partei-Kanzlei in Erscheinung, die in der Praxis als relativ selbständiges Eigenleben entwickelten oder deren Leiter in ihrer Partei-Kanzlei-Funktion nicht oder allenfalls am Rande in Erscheinung traten. Aufgeführt sind (1942/1944): (24) Sonderbeauftragter bei der Partei-Kanzlei: Oberdienstleiter Oexle Hauptarchiv der NSDAP: Reichsamtsleiter Dr. Uetrecht, ab 1944: Bereichsleiter Dr. Brügmann Der Leiter der Auslandsorganisation: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für die Festigung deutschen Volkstums (ab 1944: Der Beauftragte der NSDAP für alle Volkstumsfragen): Reichsleiter Himmler Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Oberbefehlshaber Dr. Todt, Oberbefehlsleiter Speer Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: (Ober-)Befehlsleiter Dr. Conti Der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Dr. Groß Der Leiter des Amtes für Sippenforschung: Reichsamtsleiter bzw. Hauptbereichsleiter Dr. Mayer Der Beauftragte für Fragen der Finanz- und Steuerpolitik: Ober- bzw. Hauptbefehlsleiter Fritz Reinhardt Reichslager der NSDAP, Bad Tölz: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Seidel Reichsschule der NSDAP, Feldafing am Starnberger See: Reichsamtsleiter bzw. Oberdienstleiter Görlitz Anmerkungen: (1) So die zeitgenössische Terminologie der Aufgabenbeschreibung in den Organisations- und Jahresbüchern der NSDAP; hier: Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 2.-4. Aufl., München 1937, S. 152 (BArch NSD 9/17). (2) Zum Gesamtkomplex des Verhältnisses zwischen Partei und Staat während der NS-Herrschaft, vgl. insbes. Martin Broszat, Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 8. Aufl. 1979; Peter Diehl-Thiele, Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner innerer Staatsverwaltung 1933-1945, München 1969. (3) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 73 ff. (4) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 79. (5) RGBl. I S. 1016. (6) BArch R 43 II/694. (7) RGBl. I. S 1203. (8) Angabe aus dem ungedruckten Aufsatz von Kurt Borsdorff: "Mit Reichsleiter Martin Bormann auf dem Obersalzberg" in BArch NS 6/789; vgl. Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 218, Anm. 46. (9) Vgl. vor allem die bis 1941 vorliegenden Organisationsbücher der NSDAP (BArch NSD 9/16-19) und die bis 1938 "unter Mitwirkung der Reichsleitung der NSDAP" von Reichsleiter Philipp Bouhler, ab 1939 vom Reichsorganisationsleiter Robert Ley herausgegebenen Nationalsozialistischen Jahrbücher (BArch NSD 9/22-26). (10) Organisationsübersichten und Geschäftsverteilungspläne der Dienststelle des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei sind in NS 6/451 zusammengefasst. (11) NSD 9/25-26. (12) Vgl. hierzu Broszat, Staat Hitlers, S. 311 ff. (13) Abgedruckt u.a. im Organisationsbuch der NSDAP, 1943, S. 151 (NSD 9/20). (14) RGBl. I S. 295. (15) Vgl. die ausführliche Aufgabenbeschreibung der Partei-Kanzlei im Nationalsozialistischen Jahrbuch 1944, S. 181 f. (NSD 9/28). (16) RGBl. I S. 35. (17) Vgl. vor allem Josef Wulf, Martin Bormann - Hitlers Schatten, Gütersloh 1962, Lew Besymenski, die letzten Notizen von Martin Bormann. Ein Dokument und sein Verfasser, Stuttgart 1974, sowie Jochen von Lang, Der Sekretär. Martin Bormann: Der Mann, der Hitler beherrschte, Stuttgart 1977. Die verschiedenen Darstellungen über Rudolf Hess konzentrieren sich vor allem oder gar ausschließlich auf dessen Englandflug, die Verurteilung in Nürnberg und insbesondere die Gefängniszeit in Spandau, so dass eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung des "Stellvertreters des Führers" und dessen Tätigkeit 1933 - 1941 im Grunde noch aussteht. (18) NS 6/159. (19) Vgl. im einzelnen Broszat, Staat Hitlers, S. 392 ff. (20) Alle Pläne und Übersichten in NS 6/451. (21) NS 6/138; unterhalb der Gruppenleiterebene war eine Zuordnung der dort weiter aufgeführten Namen zu bestimmten Organisationseinheiten nicht möglich. (22) NS 6/451; dort auch die bei Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 222 ff. abgedruckte, weniger detaillierte Organisationsübersicht. Zum Mitarbeiterstab Anfang 1945 vgl. ebenfalls das Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 in NS 6/138. (23) Neben den Organisationsübersichten in NS 6/451 vgl. NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). (24) NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Schriftgutverwaltung in der Partei-Kanzlei Obwohl Aktenpläne und sonstige Registraturhilfsmittel nur für bestimmte Zeiträume und auch dann nur bruchstückhaft überliefert sind, lässt sich ein recht anschauliches Bild der Schriftgutverwaltung der Dienststellen Hess und Bormanns zeichnen. Ein Aktenplan aus dem Jahr 1937 ist in zwei Hauptgebiete (10 Partei, 20 Staat) und dann sachsystematisch in vier Stufen gegliedert. Akten, die nach diesem bis etwa 1940 geltenden Plan hätten verzeichnet werden können, sind nur in Form von Einzelblättern oder kleinen Vorgängen erhalten, so dass diesem Aktenplan bei der Erschließung des Bestandes keine besondere Bedeutung zukam. Andererseits erwies sich ein aus dem Jahre 1939 stammender Auszug aus dem Aktenplan für Angelegenheiten der Reichsverteidigung (1) als nützliches Hilfsmittel. Er sieht bis zu 80 kleine Betreffserien vor, von denen je 3 bis 18 zu fünf Obergruppen (Einsatzplanung, Sachgebiete, Abwehr, Vorbereitung der Mobilmachung und Allgemeine Angelegenheiten) zusammengefasst sind; schließlich konnten Sammelordner für Routinevorgänge je nach Bedarf angelegt werden. Die sachsystematischen Schwächen, die bei kleinen Betreffserien typisch sind, traten bei der Verzeichnung deutlich hervor. Die Einteilung des Registraturguts in "Bestimmungsakten", "Hilfsakten" und "Akten für den Schriftverkehr" überzeugt nicht und konnte bei der Verzeichnung der Akten der zuständigen Abteilung M bzw. Gruppe II M vernachlässigt werden. Aktenpläne zur Masse des überlieferten Registraturguts, also aus der Zeit der Partei-Kanzlei (1941 - 1945), sind nicht überliefert. Immerhin lassen für einen Teilbereich erhaltene Rotulusblätter mit Titeln zu im wesentlichen abgeschlossenen Vorgängen die Systematik des zu Grunde liegenden Aktenplanes erkennen (2). Erhalten geblieben sind Rotulusblätter zu den Aktenzeichen 1010/0 bis 3230/4, wobei teilweise eine weitere Stufe in der numerischen Klassifikation gebildet wurde. Die Einteilung orientierte sich am Ressortprinzip. Der Aktenplan wurde, wie die vergleichsweise geschlossene Überlieferung aus der Abteilung III zeigt, bis Kriegsende benutzt und im Grundsatz beachtet. Das Geschäftszeichen bestand aus der Bezeichnung für die jeweilige Organisationseinheit und dem Aktenzeichen. Nachkriegsschicksal der Akten Das Schicksal des Bestandes seit der Eroberung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit ganz allgemein. Vielleicht gibt es ein bestandstypisches Spezifikum insoweit, als die Selbstvernichtung durch Parteifunktionäre einen größeren Anteil als die Vernichtung durch Feindeinwirkung ausmacht. Freilich lassen sich die Vernichtungshandlungen im Einzelnen nicht nachweisen. Das Bundesarchiv erhielt seit 1955 splitterhafte Reste und wenige geschlossene Überlieferungsgruppen im Wesentlichen von Dienststellen der Siegermächte USA und Großbritannien, in geringem Umfang über Behörden und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland sowie etwa zwei Dutzend Einzelabgaben aus Privatbesitz, wobei Übernahmen aus anderen Beständen des Bundesarchivs hinzukommen. Im Jahre 1955 übernahm das Bundesarchiv Kopien von Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann, von Urteilen, die der Reichsminister der Justiz Bormann überlassen hatte, sowie von weiteren Dokumenten der Provenienz Partei-Kanzlei, sämtlich über die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Alle diese Unterlagen -- um wenige Materialien aus Privatbesitz ergänzt - wurden aufgrund der gemeinsamen Provenienz Partei-Kanzlei als besondere "Sammlung 20. Juli 1944" im Bestand NS 6 "Partei-Kanzlei der NSDAP" zusammengefasst. Die Originale dieser Unterlagen, die bereits vor Kriegsende in das Hauptarchiv der NSDAP übernommen worden waren, erhielt das Bundesarchiv 1962 im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia (USA). Diese historisch höchst bedeutsamen Materialien wurden bereits im November 1955 von Jürgen Huck detailliert erschlossen. Seine Titelaufnahmen sind in das vorliegende Findbuch vollständig übernommen worden (S. 94 ff.). Die weiteren Abgaben stammen aus der Universitätsbibliothek Heidelberg, dem amerikanischen Document Center in Berlin, dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia, bzw. dem Nationalarchiv der Vereinigten Staaten in Washington, der dortigen Library of Congress und dem britischen Aktendepot in Whaddon Hall. Hinzukamen eine Vielzahl kleinerer Angaben von deutschen Behörden und aus Privatbesitz. Größeren Zuwachs erhielt der Bestand im Zuge langjähriger Ordnungsarbeiten aus anderen Beständen des Bundesarchivs, vor allem aus dem Bestand NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) und der insgesamt aufzulösenden "Sammlung Schumacher". Insgesamt dürften im Bundesarchiv nicht mehr als 5 % des Schriftguts der Partei-Kanzlei erhalten sein. Bei dieser groben Schätzung können die im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) verbliebenen Registraturen des Staatssekretärs Reinhardt in dessen Eigenschaft als "Beauftragtem des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik" sowie dessen persönlichem Referenten Dr. Hans Gündel, der Leiter der Gruppe III E Öffentliche Finanzen in der Partei-Kanzlei war, außer Acht bleiben. Anmerkungen: (1) Beide Aktenpläne in NS 6/69. (2) NS 6/803 - 804. Archivische Bearbeitung Während die in der "Sammlung 20. Juli 1944" zusammengefassten und nach ihrem Kern als "Kaltenbrunner-Berichte" bekanntgewordenen Archivalien eine detaillierte Verzeichnung erfuhren, die bereits 1955 zu einem mit ausführlicher Einleitung und umfassenden Index versehenen Findbuch führte, wurden die durch eine Vielzahl von Abgaben und Übernahmen gespeisten übrigen Teile des Bestandes zunächst in der Reihenfolge der Zugänge erfasst, mit vorläufigen Signaturen versehen, inhaltlich zum Teil summarisch gekennzeichnet - wobei mach sich, falls vorhanden, zumeist an die Ablieferungsverzeichnisse der abgebenden Stelle, z. B. des US Document Centers anlehnte -, z. T. aber auch regelrecht nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet. Bei den nunmehr vorgenommenen abschließenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an diesem Bestand konnte es daher nur zum Teil darum gehen, eine Reihe von bislang überhaupt nicht erschlossenen Zugängen zu verzeichnen. Wesentliche Aufgabe war vielmehr die Zusammenführung, Vereinheitlichung und insbesondere Gesamtklassifikation der bis dahin noch in zahlreichen Zugängen aufgegliederten und in höchst unterschiedlicher Intensität erschlossenen Archivalien - auch aus anderen Beständen des Bundesarchivs -, bei der naturgemäß durchweg eine Überprüfung, zumeist aber auch Neuformulierung der vorgefundenen vorläufigen Titel notwendig wurde. Dies galt insbesondere dann, wenn sich einerseits die Auflösung vorgegebener, bis dahin nur summarisch beschriebener, zumeist rein formal in alliiertem Gewahrsam gebildeter Archivalieneinheiten in Einzelvorgänge anbot, andererseits auch die Zusammenfügung versprengter Vorgangsteile zu Vorgängen oder auch von verstreuten Einzelvorgängen in einheitlichen, z. T. vom Aktenplan vorgesehenen Serien möglich wurde. Die vor fast dreißig Jahren vorgenommene Intensivverzeichnung der Berichterstattung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Attentat am 20. Juli 1944 wurde in das Findbuch übernommen. Da die Erschließung der übrigen Bestandsteile natürlich nicht in dieser außergewöhnlichen Tiefe erforderlich war, nimmt dieser im Abschnitt C 8.1 beschriebene Archivalienkomplex weiterhin eine auch nach formalen Kriterien deutlich erkennbare Sonderstellung innerhalb des Bestandes ein. Dies lässt sich sowohl aufgrund der durch die sehr hohe Benutzerfrequenz erwiesenen außergewöhnlichen Bedeutung des dokumentierten Gegenstandes als auch mit der bemerkenswerten Qualität der Quellen rechtfertigen. Die erheblich später (1962) in das Bundesarchiv gelangten "Originale" der genannten Dokumente - die Verzeichnung 1955 war ja anhand von seinerzeit vom Bundesarchiv übernommenen, in amerikanischem Gewahrsam gefertigten Kopien erfolgt - waren nach amerikanischen Ordnungsgrundsätzen formiert worden und wurden im Bundesarchiv mit eigenen vorläufigen Archivsignaturen versehen. Sie sind nunmehr jener Ordnung und Verzeichnung angepasst worden, wie sie 1955 für die Verzeichnung der entsprechenden Kopien erstellt worden war. Diese Anpassung erstreckt sich auch auf die Signaturen, so dass die vorgefundene Verzeichnung der Kopien ohne jede Einschränkung auch auf den entsprechenden Band mit Originalen - der nunmehr die gleiche Signatur trägt - anwendbar ist. Im Prinzip wurde versucht, vorgegebene Registratureinheiten zu übernehmen, gewachsene Vorgänge als Archivalieneinheit beizubehalten, vorgefundene Titel nach Möglichkeit als Grundlage der Titelbildung bei der Verzeichnung zu nutzen. Dieser Versuch konnte allerdings im Wesentlichen nur bei dem aus der Abteilung III in den Bereichen "Außenwirtschaft" (C 12), "Geld- und Kapitalmarkt" (C 14), "Bauwirtschaft (C 18) sowie "Wohnungsbau, Wohnungsbewirtschaftung, Siedlungswesen" (C 19) - also aus den Ämtern III B 1 und III B 2 - überlieferten, organisch gewachsenen Schriftgut aus den Jahren nach 1940/41 gelingen, mit Einschränkungen auch bei den erhaltenen Überlieferungen der Hauptämter bzw. Gruppen II M (Mobilmachung der Partei und Reichsverteilung) und II F (NS-Führung und -Erziehung der Wehrmacht). Aus dem übrigen Organisationseinheiten, also auch aus den Registraturen des Stellvertreters des Führers, seines Stabsleiters bzw. des Leiters der Partei-Kanzlei, der Abteilungsleiter, aus den mit der eigentlichen Parteiführung im engeren Sinne befassten Gruppen II A und II B sowie aus den Jahren 1933 bis 1936 ganz allgemein gelangten in der Regel nur verstreute und zusammenhangslose Überlieferungsreste in den Bestand. Hier gab es also lediglich die Wahl, Einzelstücke als solche zu verzeichnen - wenn es der historische Wert gerechtfertigt erschienen ließ - oder sachthematisch bzw. unter formalen Kriterien in etwa zusammengehörende Unterlagen zu künstlichen Vorgängen zu vereinen, bei denen entweder der dokumentierte Gegenstand oder das formale Kriterium (z. B. Führerbesprechungen mit Bormann, Vorlagen für Reichsleiter Bormann, Vorträge des Abteilungsleiters Friedrichs beim Stellvertreter des Führers) für die Vorgangsbildung maßgebend wurden. Nicht nur im Hinblick auf die im ganzen trümmerhafte Überlieferung des Gesamtbestandes, sondern auch wegen ihres hervorragenden eigenständigen Quellenwertes kommt der relativ geschlossenen und vollständigen Serie der Anordnungen, Verfügungen und Rundschreiben des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei zentrale Bedeutung zu. Die in diesen Unterlagen (vgl. Abschnitt C 1) enthaltenen Informationen über alle Bereiche der Führungs- und Verwaltungstätigkeit der Partei-Kanzlei waren vorwiegend für höhere NS-Funktionäre bestimmt und bilden eine für die Erforschung des Herrschaftsapparates sowohl der NSDAP als auch des NS-Regimes in Deutschland überhaupt qualitativ wie quantitativ hochwertige -Quellensammlung, die nicht nur für Spezialstudien über die Dienststellen Hess und Bormanns, sondern zu vielfältigen Fragestellungen bei der Erforschung der NS-Zeit heranzuziehen wären. Es erschien also geraten, es nicht - unter Einfluss der im Reichsverfügungsblatt abgedruckten Parteiverlautbarungen - bei einer konventionellen bandweisen Titelaufnahme zu belassen, die sich auf chronologische Angaben beschränkte, sondern sowohl Betreffe als auch Text der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben unter Nutzung der Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung inhaltlich so intensiv wie möglich zu erschließen. Das Ergebnis dieser Verzeichnung und Indexierung wird im zweiten Teil dieses Findbuches vorgelegt werden, während im ersten Teil die Serien der Parteiverlautbarungen rein chronologisch innerhalb der Gesamtsystematik des Bestandes erfasst und aufgelistet erscheinen (Abschnitt C 1). Die Klassifikation der Verzeichnung lehnt sich so weit möglich an die erhalten gebliebenen Geschäftsverteilungspläne der Abteilungen II und III an. Das "regulierende Registraturprinzip" wurde insofern angewandt, als es sich bei relativ dichten Überlieferungsteilen aus den Ämtern III B 1 und III B 2 aus praktischen Gründen als notwendig erwies, auf einer relativ niedrigen Organisationsebene (z. B. Hauptstelle III B 2 c) mehrere Erschließungsabschnitte (Abschnitt C 18 und C 19) vorzusehen. In Organisationsbereichen mit trümmerhafter Überlieferung hingegen wurde mitunter Schriftgut mehrerer Gruppen zusammengefasst, z. B. die Gruppen II F und II W im Abschnitt C 5. Dass in Fällen, in denen eine Zuordnung wegen fehlender Geschäftszeichen oder wegen sich am Ende des Krieges auflösender Registraturdisziplin formal nicht möglich war, nach sachthematischen Gesichtspunkten entschieden wurde, ist selbstverständlich. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem 20. Juli, die ohne nennenswerte registraturmäßige Bearbeitung der Partei-Kanzlei direkt an Bormann im Führerhauptquartier gingen und von dort unmittelbar in das Hauptarchiv der NSDAP gelangten. Im Klassifikationsschema der Verzeichnung treten sie nunmehr unter dem Oberbegriff "Bekämpfung politischer Gegner durch Sicherheitspolizei und SD" auf, obgleich auch eine Zuordnung zu den Handakten Bormanns im Kapitel B denkbar gewesen wäre. Das gilt mutatis mustandis für die unter "Dienststellenleitung, Adjutantur" sowie in den Abschnitten C 2 und C 3 vereinigten Unterlagen zu allgemeinen Parteiführungsangelegenheiten, für die durchweg kein registraturmäßiger Ordnungsansatz - nicht einmal in Form eines Geschäftszeichens - erkennbar war. Gleichsam dem Bestand angehängt wurden unter der Bezeichnung "Sonderaufgaben" jene Unterlagen, die nicht aus Bormanns Tätigkeit als Leiter der Partei-Kanzlei erwuchsen, sondern mit der Tätigkeit Bormanns als Verwaltung von Hitlers Privatvermögen zusammenhängen. Es handelt sich um Überlieferungsreste über die Ausstattung des geplanten "Führermuseums" in Linz bzw. die Bergung der zu diesem Zweck bereits "erworbenen" Kunstschätze, um wenige Aktenstücke der Geschäftsführung der "Führerstiftung Wohnungsbau Linz" sowie der Verwaltung der "Führerbauten" auf dem Obersalzberg. Insgesamt drei Konkordanzen stellen nicht nur sicher, dass bestimmte Signaturen des Bestandes im Findbuch leicht ermittelt werden können (Konkordanz I), sondern bieten auch Gewähr dafür, dass nach alliierten Signaturen (Konkordanz II), nach den vorläufigen Nummern des Bundesarchivs oder nach früheren Signaturen aus anderen Beständen des Bundesarchivs (Konkordanz III) zitierte Archivalien weiterhin problemlos greifbar bleiben. Grundsätzlich soll ein Bestand des Bundesarchivs nach den eigens dafür erstellten Findmitteln des Bundesarchivs benutzt werden, da die z. B. in den amerikanischen "Guides to German Records microfilmed at Alexandria" oder anderen Findhilfsmitteln zu beschlagnahmten deutschen Akten angegebenen alliierten Signaturen einen zumeist völlig überholten Ordnungszustand der Akten wiedergegeben und nur noch für die Bestellung der amerikanischen Mikrofilme brauchbar sind. Aus praktischen Gründen sollte es weiterhin möglich sein, in Einzelfällen von der möglicherweise in Publikationen zitierten alliierten Signatur zur Signatur des Originals im Bundesarchiv zu gelangen. Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Retrodigitalisierungsprojektes des Bundesarchivs und enthält die digitalisierten Erschließungsergebnisse des vorliegenden konventionellen Findmittels. Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinestellung erfolgte im 2008 eine Bestandsüberarbeitung. Ergänzungen fand die Gesamtüberlieferung vor allem durch Akten und Dossiers der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Zitierweise BArch NS 6/ .... Inhaltliche Charakterisierung: Die einem Benutzer des Bestandes immer wieder in Erinnerung zu rufende Tatsache, dass es sich lediglich um höchst ungleich verteilte Trümmer oder gar verstreute Bruchstücke eines ehedem quantitativ wie qualitativ gewichtigen, in etwa mit dem Bestand der Reichskanzlei (R 43) vergleichbaren Registraturkörper handelt, ist sicherlich der Hauptgrund dafür, dass Überlegungen zum historischen Wert der vorliegenden Überlieferungen ein zwiespältiges Ergebnis haben müssen. Der Bestand gehört allein aufgrund der geschlossenen Serie der "Verfügungen, Anordnungen und Rundschreiben" und der - freilich zum größten Teil seit langem publizierten -(1) Überlieferung zum 20. Juli 1944 sicherlich zu den qualitativ bedeutsamsten aus der Zeit der NS-Herrschaft. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt herragenden Bedeutung und Kompetenzen der Partei-Kanzlei und insbesondere ihres Leiters kann die noch erhaltene Überlieferung den Verlust bedeutender Registraturteile jedoch nicht wettmachen. So dokumentiert sich Bormanns vielbeschriebene Nähe und Vertrauensstellung im Verhältnis zu Hitler allenfalls in einigen splitterhaften Notizen über "Führerbesprechungen". Das Verhältnis der Partei zum Staat, die Rolle Bormanns im NS-Machtgefüge, insbesondere auch Überlegungen zur tatsächlichen Machtfülle Hitler unmittelbar zugeordneter Dienststellen und durch sie ausgeübter Herrschaftsformen können auch aufgrund der erhaltenen Quellen Bormanns und der Partei-Kanzlei, in denen man aus dem genannten Grunde zu Recht einige wichtige Aufschlüsse hätte erwarten können, nicht abschließend beurteilt werden. Dass sich stattdessen die Bemühungen des NS-Regimes um den sozialen Wohnungsbau im Kriege sehr dicht dokumentieren und den Verlust der Überlieferung des Reichswohnungskommissars weitgehend wettmachen können, ist in diesem Zusammenhang für den Detailforscher zwar ein erfreulicher Befund, im Ganzen jedoch sicher nur von untergeordneter Bedeutung. Offen bleibt die Frage, ob die entscheidenden Akten - etwa die persönliche Registr
Enthält: u.a.: Prüfungsberichte vom 6.8.1942 (Durchschlag) und vom 25.4.1941; Photographien des fertigen Barackenhauses; Zeichnungen ´´Versuchshaus für das Reichskolonialamt und das Oberkommando des Heeres´´ Personenindex: Adolph, Gustav / Graf, Otto / Künzel, Alfred Sachindex: Porenit-Werk Dr. Adolph KG, Haar bei München / Elektrochemische Werke München AG, Höllriegelskreuth / Generalarbeitsführer- Bevollmächtigter für den Holzbau, Berlin-Grunewald / Steine und Erden GmbH der Reichswerke Hermann Göring, Verkaufsdirektion Berlin / Karl Kübler AG, Stuttgart / Barackenbau / Porenbeton
Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in
Protokolle folgender Sitzungen: Sektion für die bildenden Künste, Senat und Genossenschaft (Teilnehmer in wechselnder Zusammensetzung: Alexander Amersdorffer, German Bestelmeyer, Wilhelm v. Bode, Peter Breuer, Adolf Brütt, Otto H. Engel, Reinhold Felderhoff, Philipp Franck, Richard Friese, August Gaul, Hans Herrmann, Ernst Herter, Hildebrand, Ludwig Hoffmann, Hermann Hosaeus, Oskar Hossfeld, Ulrich Hübner, Julius Jacob, Louis Jacoby, Gerhard Janensch, Ludwig Justi, Friedrich Kallmorgen, Arthur Kampf, Heinrich Kayser, Conrad Kiesel, Fritz Klimsch, Georg Koch, Karl Koepping, Max Kruse, Hugo Lederer, Max Liebermann, Hans Looschen, Ludwig Manzel, Meyer, Paul Meyerheim, Ernst Pfannschmidt, Bruno Paul, Fritz Schaper, Schmidt, Franz Schmitz, Walter Schott, Rudolf Schulte im Hofe, Raffael Schuster-Woldan, Franz Schwechten, Heinrich Seeling, Paul Seidel, Max Slevogt, Constantin Starck, Louis Tuaillon, August Vogel, Hugo Vogel, Anton v. Werner): 7. Jan. 1914 (Senat): Einführung von Ulrich Hübner in den Senat; veränderte Vergabebedingungen für den Großen Staatspreis, Abschrift des Ministerialerlasses vom 9. Dez. 1913; Beschlagnahmung von Postkarten mit Abbildungen plastischer Kunstwerke; Genehmigung der Wahlen des Senats für die Landeskunstkommission; Vergabe der Überschüsse der Großen Berliner Kunstausstellung an den Kunstausstellungsgelderfonds; Verleihung des Professorentitels an Ulrich Hübner, Max Uth, Adolf Meyer und Hugo Ungewitter (Bl. 1). 30. Jan. 1914 (Senat): Bericht über den Aquarellmaler Max Fritz (Bl. 4). 18. Febr. 1914 (Senat): Genehmigung der Vorschlagsliste für Einladungen zur nächsten Mitgliederausstellung, der vorgeschlagenen Kollektivausstellungen sowie Aufnahme einer kleinen Kollektion von Werken des verstorbenen Bildhauers Ignatius Taschner; Entwurf von Bestimmungen für Akademieausstellungen; Beratung über die Genehmigung einer Martersteig-Gedächtnisausstellung und einer Internationalen Ausstellung des Vereins der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen; Antrag auf Verleihung des Professorentitels an die Maler Mattschaß, Grotemeyer, Maß und an Baurat Seeling; Stipendien aus der Schmidt-Michelsen-Stiftung für Roloff, Hänsch und Korn (Bl. 5). 17. Apr. 1914: Sichtung der Bewerbungen für den Großen Staatspreis; Entscheidung über die Preisträger der Staatspreiskonkurrenzen: Maler Paul Plontke, Bildhauer Otto Placzek, (Bl. 8, 10). 17. Apr. 1914 (Senat): Beurteilung des Malers Gustav Richter; Verleihung des Professorentitels an die Bildhauer Dammann und Breitkopf-Cosel; Wahl von Heinrich Seeling in den Sachverständigenbeirat zum Schutz der Stadt Berlin vor Verunstaltung; Stipendium der Schmidt-Michelsen-Stiftung für den Bildhauer Willy Kluck; quartalsweise Vergabe der Ateliers in Rom (Bl. 12). 19. Mai 1914 (Senat): Beurteilung der Maler Alfred Stöcke, Grotemeyer und Bielefeld (Bl. 15). 30. Juni 1914: Entscheidung über den Preisträger des Dr.-Paul-Schultze-Preises für Bildhauer 1914: Joseph Sommer (Bl. 18). 30. Juni 1914 (Senat): Entscheidung über Stipendien aus der Louisa-E.-Wentzelschen Stiftung: Maler Erich Feyerabend, Bildhauer Friedrich Heuler, Graphiker Friedrich Maron, Architekten Hellmuth Korth (Bl. 19). 13. Juli 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Bildhauer Joseph Limburg, Maler Hans am Ende, Maler Otto Modersohn; Preisaufgabe für die Dr.-Paul-Schultze-Preis 1915; Gutachten Amersdorffers über den Maler und Architekten Dreßler (Bl. 22). 27. Okt. 1914: Beschluß zur Überweisung der Überschüsse aus früheren Großen Berliner Kunstausstellungen an die akademische Kriegshilfskasse; Große Berliner Kunstausstellung 1915 (Bl. 27). 27. Okt. 1914 (Senat): Wiederwahl des stellvertretenden Senatsvorsitzenden Schwechten; Neubesetzung der durch den Tod Otzens vakanten Stelle des Vorstehers eines Meisterateliers für Architektur, Beratung über den vorgeschlagenen Friedrich Ostendorf; Gutachten von Engel über den Maler Gotthilf Schnee; Bedeutung des Preußischen Kunstvereins; Wahl Liebermanns zum Stellvertreter von Looschen bei der Ständigen Deputation für das Reklamewesen beim Ältestenkollegium der Berliner Kaufmannschaft; Wiederwahl von Kampf und Meyerheim in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung, von Hildebrandt in das Kuratorium der Adolf-Ginsberg-Stiftung, von Liebermann in das Kuratorium der Dr.-Hermann-Günther-Stiftung; Frage einer Ausschreibung der Akademie-Wettbewerbe für 1915; Bekanntgabe von Erlassen des Kultusministeriums (Bl. 29). 27. Nov. 1914: Entscheidung über den Preisträger des Dr.-Hugo-Raussendorff-Preises 1914, den Maler Kurd Albrecht, sowie über den Preisträger des v.-Rohr-Preises 1914, den Architekten Pohle (Bl. 29). 21. Dez. 1914: Gedenken an Giovanni Sgambati; Frühjahrsausstellung 1915; Zusammensetzung der Ausstellungskommission für die Große Berliner Kunstausstellung; Menzel-Denkmal; Annahme der Fischer- und der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Wahl Schwechtens in den Sachverständigenbeirat der Stadt Berlin; Austritt von Dagnan-Bouveret und Saint-Saëns aus der Akademie (Bl. 31f.). 15. Jan. 1915 (Genossenschaft): Gedenken an Rudolf Weyr und Anton v. Werner; Fehlbetrag der Großen Berliner Kunstausstellung 1914; Wahllisten für die Mitgliederwahlen (Bl. 50). 22. Jan. 1915 (Genossenschaft): Wahl von Ernst Pfannschmidt und Friedrich Oskar Hossfeld zu neuen Mitgliedern (Bl. 55). 12. Febr. 1915 (Genossenschaft): Zusammensetzung der Aufnahme- und Anordnungskommission für die Große Berliner Kunstausstellung 1915; Forderung einer größeren Kompetenz für die Genossenschaft bei der Vorbereitung der akademischen Ausstellungen (Bl. 56-58). 17. Febr. 1915 (Senat): Vorschläge für die Nachfolge des verstorbenen v. Werner als Direktor der Hochschule für die bildenden Künste: Kampf, Dettmann, Manzel, Kallmorgen; Einrichtung einer Kommission zu Reformen des akademischen Unterrichts (Bl. 35, 61). 17. Febr. 1915: Preisträger des I. Michael-Beer-Preises: Maler Berthold Ehrenwerth; keine Verleihung des Preises der II. Michael-Beerschen Stiftung für Kupferstecher (Bl. 36, 59). 15. März 1915 (Senat): Beschluß zur Vergabe von Unterstützungen aus der Schmidt-Michelsen-Stiftung an Korn, Brandes, Petrich und Miehe und aus der Stadt-Charlottenburg-Stiftung an König und Dahmen (Bl. 39, 64). 19. März 1915 (Genossenschaft): Einführung der neuen Mitglieder Hossfeld und Pfannschmidt; Wahl von Engel, Meyerheim, Liebermann, Brütt, Seeling und Hoffmann zu Senatsmitgliedern; Diskussion und Abstimmung über den Antrag von Hoffmann zur Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Ausstellungen durch die Genossenschaft und Ablehnung der Kooptierung durch den Senat; Antrag gegen die Propaganda des Preußischen Kunstvereins (Bl. 65-67). 30. Apr. 1915 (Senat): Annahme des Vermächtnisses von Koepping; Ablehnung des Ankaufs des v.-Werner-Porträts von Koner; Verlängerung der Matrikel des Meisterschülers P. Joseph (Meisterschule Humperdinck); Mitteilung über die Ernennung von Kampf zum Direktor der Hochschule für die bildenden Künste (Bl. 41, 73). 30. Apr. 1915: Vertagung wegen Beschlußunfähigkeit (Bl. 72). 18. Mai 1915 (Genossenschaft): Gedenken an Oskar Frenzel; Wahl von Friedrich Kallmorgen zum Vorsitzenden, von Hans Meyer zum Stellvertreter (Bl. 76). 4. Juni 1915 (Senat): Betrauung des Ausschusses für die akademischen Ausstellungen mit der Einreichung von Vorschlägen für den Ankauf von Kunstwerken; Dr.-Paul-Schultze-Preis 1916; Wahl von Franck in die Kommission für die Beratung von Fragen zur Neuregelung des akademischen Unterrichts (Bl. 45, 78). 11. Juni 1915: Teilung des Dr.-Paul-Schultze-Preises 1915: Herbert Garbe und Willy Kluck (Bl. 46, 79). 16. Juni 1915: Teilung des Blechen-Preises für Landschaftsmaler 1915: Erich Feyerabend und Erich Müller; Helfft-Preis 1915 für Adolf Harten (Bl. 47f., 80f.). 23. Juni 1915 (Senat): Annahme der S.-Fischer-Stiftung; Vorschlagsliste zum Ankauf von Kunstwerken (Bl. 84). 28. Okt. 1915 (Senat): Wahl von Manzel zum stellvertretenden Senatsvorsitzenden; Beschluß einer Ausstellung von Kriegsbildern in der Akademie; Vorschläge für Ankäufe von Kunstwerken; Berufung von Liebermann in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung und der Dr.-Hermann-Günther-Stiftung, von Hildebrand in das Kuratorium der Adolf-Ginsberg-Stiftung; Reisebericht des Stipendiaten Adolf Harten (Bl. 93). 21. Dez. 1915: Schmidt-Michelsen-Preisträger: Walter Miehe (Bl. 96). 11. Jan. 1916 (Senat): Einführung von Hans Herrmann; Vorschlag zur Wiederbesetzung des v. Wernerschen Meisterateliers: Slevogt, Hugo Vogel, Dettmann; Wahl von Hübner in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung (Bl. 98). 23. Febr. 1916 (Senat): Unterstützungen aus der Schmidt-Michelsen-Stiftung für Korn, Douzette und Brandis; Protest gegen des Plan einer Besteuerung der lebenden Kunst durch die Kriegsgewinnsteuer (Bl. 102). 12. Mai 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Georg Schmitt, Bennewitz v. Loefen, Max Schlichting, L. Corinth und Felderhoff; Vorlage des Entwurfs von Lederer für die Wahlurne der Universität (Bl. 105). 5. Juli 1916 (Senat): Bestätigung der Wahl von Schwechten zum Präsidenten, von Gernsheim zum Stellvertreter, der Wiederwahl der Senatoren Kallmorgen, Breuer, Kayser und Rüfer; Wiederwahl von Kallmorgen und H. Meyer als Vorsitzende bzw. Stellvertreter in der Sektion für die bildenden Künste und von Gernsheim und Rüfer in der Sektion für Musik; Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Rudolf Schäfer und Em. Grosser; Änderungen des Satzungsentwurfs der Maeder-Stiftung; Dankschreiben der Singakademie sowie von Herter (Bl. 110). 2. Okt. 1916 (Senat): Wahl von Manzel zum stellvertretenden Senatsvorsitzenden; Übernahme der Komposition einer Kantate von Kahn zur Geburtstagsfeier des Kaisers 1917, Rede von Krebs; Ablehnung der Führung des Lippe-Detmoldschen Professorentitels durch Max Bernhardt; Wiederwahl von Hübner und Liebermann in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung, von Hildebrand in das Kuratorium der Adolf-Ginsberg-Stiftung und von Liebermann in das Kuratorium der Dr.-Hermann-Günther-Stiftung; Begutachtung einer Medaille von Eue (Bl. 113). 27. Nov. 1916 (Senat): Bestätigung der Wahl von Schumann zum Stellvertreter des Präsidenten; Ablehnung einer Bruno-Schmitz-Ausstellung; Gesuch von Boese zur weiteren Nutzung eines staatlichen Ateliers; Wahl von Kampf anstelle von Anton v. Werner in das Kuratorium der Emil-Wentzel-Stiftung (Bl. 120). 8. Jan. 1917 (Senat): Gedenken an Dücker, Scholz und Rudorff; Ausstellungsräume für das Auswärtige Amt für die Sammlung Deutsches Bauwesen im Kriege; Planung einer Alfred-Rethel-Ausstellung und einer zweiten Kriegsbilder-Ausstellung; Vorschlag für die Auszeichnung von Lehrkräften der Unterrichtsanstalt des Vereins der Künstlerinnen zu Berlin: Siegert, Seeck und Schottmüller; Widmung von Kriegszeichnungen Richard Müllers an den Kaiser; Wiederwahl von Liebermann und Looschen in die Städtische Deputation für das Reklamewesen; Wahl von Schwechten in den Sachverständigenbeirat der Stadt Berlin; Annahme der Roeder-Stiftung; Änderungen der Satzung der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Ablehnung der Verlängerung der Matrikel des Meisterschülers Salingré (Bl. 121). Sektion für Musik, Senat und Genossenschaft (Teilnehmer in wechselnder Zusammensetzung: Heinrich Barth, Friedrich Gernsheim, Engelbert Humperdinck, Hugo Kaun, Friedrich E. Koch, Carl Krebs, Hermann Kretzschmar, Philipp Rüfer, Philipp Scharwenka, Xaver Scharwenka, Felix Schmidt, Georg Schumann, Max Seiffert, Ernst Eduard Taubert): 17. Jan. 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Schattschneider und Franz Nekes, des Musikdirektorentitels an Max Kaden, Krantz, Traugott Heinrich, Fritz Panzer und Schneider; Delegation Schumanns zu Beratungen im Polizeipräsidium über Vorschriften für den Geschäftsbetrieb der Konzertagenten; Änderungen der Satzungen der Genossenschaft deutscher Tonsetzer; Begutachtung des neuen Tonsystems Euphonion von August Ludwig, Komposition von Wilhelm Grimm, Ballade von Robert Linarz (Bl. 2). 21. Febr. 1914 (Senat): Mitteilungen des Ministers: Anweisung an John zur Kürzung seiner Komposition, Verleihung des Musikdirektorentitels an Kühn, Krelle, Traugott Heinrich, Adolf Göttmann und Ernst Potthof, des Professorentitels an Leo Zellner; Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Moritz Bauer, Heidingsfeld, Binder und Max Krause; Beschwerde an das Ministerium über Breitkopf & Härtel wegen der Urtextausgaben klassischer Musikwerke; Gutachten über die Einführung der Janko-Klaviatur und des Wagnerschen Notensystems; Bewerbungen um den Michael-Beer-Preis (Bl. 6). 21. März 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Max Wiedemann, Paul Oeser, Julius Boehmer, Arnold Ebel, Henrion und Schuch, des Professorentitels an Paul Schärf (Bl. 7). 16. Mai 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Bauer, Heidingsfeld und Wally Schauseil, des Musikdirektorentitels an Breckau, Zingel, Oeser und Schneider; Vorlage eines Opernfragments des Meyerbeer-Stipendiaten Friedrich Schirmer; Begutachtung eines Marsches von Ernst Weigt; Frage einer Auszeichnung des Cellisten und Pianisten Hutschenreuter (Bl. 13). 27. Juni 1914: Beschluß zur Aufführung des Halleluja von Friedrich E. Koch zum Geburtstag des Kaisers 1915 (Bl. 16). 27. Juni 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Adolf Schulze, Schauseil und Josephsohn, des Musikdirektorentitels an Paul Oeser, Lange, F. C. Lindlar, Autem und R. E. Zingel; Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden des Senats, Stellvertreter Koch; Beurteilung des rhythmischen Chorals von H. Post; Gutachten über eine Komposition von Karl Gleich; Bewilligung der letzten Stipendienrate des Giacomo-Meyerbeer-Preises von 1911 an Friedrich Schirmer (Bl. 17). 13. Juli 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Henrion, Reidock und Lindlar; Gutachten über Kompositionen von Klünder, A. Pohlmann und A. Dietrich; Verleihung des Stipendiums der Louisa-E.-Wentzel-Stiftung an Kurt Stiebitz (Bl. 22). 20. Juli 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Ulrich Hildebrandt, Dippel und Klemens Lemacher, des Professorentitels an Lange (Bl. 23). 26. Sept. 1914 (Senat): Mitteilung des Ministers über die abermalige Berufung von Max Seiffert in den Senat; Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Hermann Möskes, Senftleben und Heinrich Sauer; Titelverleihung an Alexander Weinbaum; Begutachtung von Kompositionen von Karl Wendl, Laux, Georg Gellert und Walter Leo (Bl. 24). 24. Okt. 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitel an Felix Blaesing, des Musikdirektorentitels an Weyler; Begutachtung von Kompositionen von Ernst Wilms, Paul Hassenstein, Carl Kittel, Arthur Stubbe und Arthur Reuther (Bl. 25). 28. Nov. 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Joh. Emilius; Begutachtung der Kompositionen von Heinrich Kruse, Fritz Fleck, Nelly Walter, Alexander Seiffert, Eduard Walter, Otto Stephan und Ferdinand Streng; Behandlung einer Anfrage des Polizeipräsidenten über die Konzertagentur von Arthur Laser und Emil Liepe (Bl. 30). 16. Jan. 1915 (Senat): Annahme der Fischer-Stiftung und der Stiftung von Frau Wentzel-Heckmann; Austritt von Dagnan-Bouveret und Saint-Saëns aus der Akademie; Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Latz; Unterstützung an Carl Fuchs für eine Forschungsreise; Begutachtung von Kompositionen von Felix Erdler, M. Sannemann, Martin Philipps, Adalbert Paschen, F. J. Siedler und Johannes Schüler (Bl. 33, 53). 16. Jan. 1915 (Genossenschaft): Erfolglose Vorwahl neuer Mitglieder (Bl. 54). 20. Febr. 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Ball, Gustav Lesnau und Lehmann; Anfrage zur Verleihung der Konzession als Konzertagent an Ernst Heinemann; Gesuche um die Erlaubnis zur Widmung von Kompositionen an Wilhelm II., u.a. von Ramrath und Lubrich (Bl. 37, 62). 20. März 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an R. A. Zingel, Latz, Hoffmann und Carl Schroeder; Anfrage zur Konzessionserteilung als Konzertagent an L. Löwensohn und B. Klein sowie Heinemann; Zinszahlungen der folgenden Stiftungen: Siegfried-Ochs-Stiftung an Franz Dorn, Gouvy-Stiftung an Robert Brauer, Nathalie-Hirsch-geb.-Wolff-Stiftung an Katharine Schurzmann (Bl. 40, 70). 20. März 1915 (Genossenschaft): Wiederwahl der Senatoren Koch und Taubert (Bl. 68, 71). 1. Mai 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Weyler und Hanske; Mitteilung über die Senatorenwahlen in der Sektion für die bildenden Künste: Engel, Meyerheim, Liebermann, Brütt, Hoffmann und Seeling; in der Sektion für Musik: Koch und Taubert; Begutachtung von Kompositionen von Mayerhoff und Arno Schütze (Bl. 42, 74). 19. Juni 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Lehmann, Hauske, Böttcher, Herrmann, Süssmann, Ottinger und Rudolf Fiering des Professorentitels an Nathanael Boettcher; Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden des Senats, Stellvertreter Koch; Anfrage zur Verleihung der Konzession als Konzertagent an Reimer (Bl. 49, 83). 19. Juni 1915 (Genossenschaft): Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden, Stellvertreter Rüfer (Bl. 82). 10. Juli 1915: Kompositionsauftrag für die Kantate zum Geburtstag des Kaisers an Gernsheim (Bl. 85). 10. Juli 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Reidock und Hauske (Bl. 86-88). 11. Sept. 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Hoffmann, Dippel, Süßmann, Latz und Sperling, des Professorentitels an Aron Friedmann und Richard Krucko; Zustimmung zu einer nach dem Kriege geplanten Änderung der Gewerbeordnung zur Konzessionierung von Konzertagenten; Annahme der von Koepping geschenkten Werke (Bl. 89). 16. Okt. 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Wilke und Dietrich; Begutachtung von Liedern von A. C. Rauch und Harriers-Wippern; kriegsbedingte einjährige Verschiebung des Einlieferungstermins der Arbeiten für den Meyerbeer-Preis (Bl. 90). 13. Nov. 1915 (Senat): Begutachtung von Kompositionen, u.a. von Schmeidler (Bl. 94). 8. Jan. 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Sperling, Böttcher, Bahr, Schrader, Gerloff, Mertens, Mehring, Schoppe; Begutachtung von Kompositionen von Kreuz, Seling (Bl. 97). 15. Jan. 1916: Wahl von Robert Kahn zum neuen Mitglied, keine Mehrheit für Max Reger (Bl. 99). 19. Febr. 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Radochla, Lätsch, Schoppe und Wilke; Verleihung eines Titels an Franz Tiebach; Begutachtung von Kompositionen von Medger, Sulzbach, Nürnberg, Lorenz, Zellner und Spors (Bl. 100). 25. März 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Penzhorn, Ohst, Scharbach, Bahr, Gerloff; Begutachtung der Kompositionen von Bachmann, Dietrich und Spors; Zinszahlung der Siegfried-Ochs-Stiftung an Ella Behrends, Anna Brauer und Thies, Zinsen der Gouvy-Stiftung an Paul Horn; Stipendium der Nathalie-Hirsch-geb.-Wolff-Stiftung an Rose Söhlmann (Bl. 103). 13. Mai 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Clausen, Drews, des Professorentitels an Gustav Pohl; Begutachtung von Kompositionen, u.a. von Kurt Geisler (Bl. 106). 24. Juni 1916: Übernahme der Komposition einer Kantate von Kahn zum Geburtstag des Kaisers (Bl. 108). 24. Juni 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Schrader, Radochla, Drews, Mäurer, Rothe und Wohlbier, des Professorentitels an Gustav Pohl; Anfrage des Polizeipräsidenten zur Ausdehnung der Konzertagenturen auf Theaterengagements; Begutachtung von Kompositionen, u.a. von Dittberners Sammlung; Wahl von Gernsheim zum Senatsvorsitzenden, Stellvertreter Koch; Verlängerung der Matrikel der Meisterschülerin Katharina Schurzmann; Änderungen der Satzung der Karl-und-Philippine-Maeder-Stiftung (Bl. 109). 19. Juli 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Gern, Szczepanski und Seiffert; Ordensauszeichnung für Pohl (Bl. 111). 23. Sept. 1916 (Senat): Gedenken an Friedrich Gernsheim; Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Clausen, Quarder, Markscheffel, Wohlbier, Rothe, Donath und Lattermann, des Professorentitel an Fritz Zierau; Gesuch des Pfarrers Bachmann; Begutachtung von Kompositionen u.a. von Hubay (Bl. 112). 14. Okt. 1916 (Senat): Wahl von Koch zum Vorsitzenden des Senats, Stellvertreter Philipp Scharwenka (Bl. 114f.). 4. Nov. 1916 (Senat): Vorschlag zur Verleihung des Musikdirektorentitels an Poggendorf, Szczepanski und Gern; Begutachtung einer neuen Notenschreibweise von Edgar de Smet (Bl. 118). 13. Jan. 1917 (Senat): Gedenken an Rudorff und Scholz; Vorschlag zur Verleihung des Professorentitels an Brune, des Musikdirektorentitels an Baruch; Annahme der Roeder-Stiftung; Änderung der Satzung der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Frage der Leitung der Ouvertüre zum Geburtstag des Kaisers (Bl. 122). Gesamtsenat (Teilnehmer der folgenden Sitzungen in wechselnder Zusammensetzung: Amersdorffer, Barth, Bestelmeyer, v. Bode, Breuer, Brütt, Engel, Felderhoff, Franck, Gernsheim, Herrmann, Hildebrand, Hoffmann, Hübner, Humperdinck, Janensch, Justi, Kallmorgen, Kampf, Kayser, Kiesel, Koch, Krebs, Kretzschmar, Liebermann, Manzel, Meyerheim, Paul, Rüfer, Schaper, Ph. Scharwenka, Friedrich Schmidt, Felix Schmidt, Schumann, Schwechten, Seeling, Seidel, Seiffert, Taubert, Tuaillon): 30. Jan. 1914: Einführung von Hübner in den Senat; Geburtstagsfeier des Kaisers; Genehmigung des Statutenentwurfs zur Marie-und-Wilhelmine-Seebach-Stiftung; Überlassung der Ausstellungsräume an das Reichsamt des Innern für den Wettbewerb um ein Kolonialkrieger-Denkmal; Verlängerung der Matrikel von Meisterschüler Görms im Atelier von v. Werner; Verleihung des Professorentitels an den Maler Karl Hagemeister (Bl. 3). 17. Apr. 1914: Gedenken an Hubert Herkomer; Wiederwahl von Philipp Scharwenka in den Senat; Genehmigung des Statuts der Marie-und-Wilhelmine-Seebach-Stiftung und der Schäfer-Stiftung; Mitteilung über die Stiftung der verstorbenen Frau Wentzel-Heckmann; Verlängerung der Matrikel von Koeppings Meisterschüler Heermann; Genehmigung der Verleihung der Büste Skarbinas von Schauß an die Leipziger Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik (Bl. 11). 19. Mai 1914: Gedenken an Josef Scheurenberg; Bekanntgabe der Genehmigung des Statuts der Marie-und Wilhelmine-Seebach-Stiftung und der Annahme der Maeder-Stiftung durch den Minister; Vorschläge für die Verleihung des Ordens Pour le mérite: v. Angeli, Zorn, Skovgaard; Wiederwahl von Koepping in den Fachausschuß für die akademischen Ausstellungen (Bl. 14). 13. Juli 1914: Bestätigung der Wiederwahl des Präsidenten Manzel und seines Stellvertreters Gernsheim; Verzicht auf die in Aussicht gestellte Stoewer-Stiftung; Planung der Geburtstagsfeier des Kaisers; Genehmigung der Zuwendungen von Johanna Stuttmeister; Beratung der Statuten der Hedwig-Stuttmeister-Stiftung und der Friedrich-Schaefer-Stiftung (Bl. 20). 27. Okt. 1914: Gedenken an Karl Koepping und Julius Raschdorff; Einführung von Conrad Kiesel in den Senat; Annahme der Gerhart-Fischer-Stiftung für die Hochschule für Musik; Joseph-Joachim-Stiftung; Verwendung des Vermögens der de-Ahna-Stiftung; Johanna-Stuttmeister-Stiftung; Ehrendoktortitel der Universität Cambridge für Max Bruch (Bl. 26). 17. Febr. 1915: Gedenken an Anton v. Werner und Ferdinand Graf Harrach; Mitteilung über die Wahl von Ernst Pfannschmidt und Oskar Hossfeld zu neuen Mitgliedern; Ablehnung des Antrags der Sektion für Musik auf Ausschluß der englischen und französischen Mitglieder; Annahme der Joseph-Joachim-Stiftung und der Stuttmeister-Stiftung (Bl. 34, 60). 15. März 1915: Bekanntgabe der Bestätigung der Wahl von Pfannschmidt und Hossfeld; Anfrage des Ministeriums zu Möglichkeiten der Veranstaltung der Großen Berliner Kunstausstellung in der Akademie (Bl. 38, 63). 15. Mai 1915: Wahl von Franz Schwechten zum Präsidenten, von Friedrich Gernsheim zum Stellvertreter (Bl. 43, 75). 4. Juni 1915: Einführung von Philipp Franck in den Senat; Gratulation zur Ernennung Schapers zum Kanzler des Ordens Pour le mérite; Neuwahlen für die Senatsausschüsse; Forderung von Bruch und Koch nach Ausschluß von Saint-Saëns aus der Akademie (Bl. 44, 77). 28. Okt. 1915: Planung der Feier des Geburtstags des Kaisers; Annahme eines Bildnisses Paul Meyerheims von Eduard Magnus; Statut der Karl-und-Philippine-Maeder-Stiftung; Wahlen in die Fachausschüsse für den verstorbenen Meyerheim: für Unterstützungen (Engel), für Verleihung von Auszeichnungen (Kallmorgen); Verlängerung der Matrikel der Meisterschüler Kurd Albrecht (Hübner) und Alexander v. Volborth (v. Werner) (Bl. 92). 1. Dez. 1915: Mitteilung über die Wahl von Hans Herrmann in den Senat als Nachfolger von Meyerheim; Annahme der Marie-Fabian-Gernsheim-Stiftung; Planung einer Menzel-Feier mit dem Verein Berliner Künstler (Bl. 95). 23. Febr. 1916: Unterstützungen des Bildhauers Thorak und des Musikers Ernst Schaeling aus der Raussendorff-Stiftung; Überlassung der Ausstellungsräume an den Frauenverein vom Roten Kreuz für die Kolonien (Bl. 101). 12. Mai 1916: Gedenken an Schmitz; Annahme der Satzung der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Neuwahl der Senatsausschüsse; Beschluß zur Sammlung von Medaillen der Kunst und Übergabe an die Reichsbank (Bl. 104). 17. Mai 1916: Wahl von Franz Schwechten zum Präsidenten, von Gernsheim zum Stellvertreter (Bl. 107). 28. Okt. 1916: Bericht über den Vergleichsvorschlag der Testamentsvollstrecker in Sachen Wentzel-Heckmann-Stiftung; Wahl von Schumann und Koch in die Senatsausschüsse für den verstorbenen Gernsheim; Verlängerung der Matrikel der Meisterschülerin Hildegard Quiel (Humperdinck); Bekanntgabe der Wahlen der Sektionsvorsitzenden (Bl. 117). 4. Nov. 1916: Wahl von Georg Schumann zum Stellvertreter des Präsidenten (Bl. 119). Gesamtakademie: 28. Okt. 1915: 500jähriges Hohenzollernjubiläum; Gedenken an Paul Meyerheim, Kaspar v. Zumbusch, Max Baumbach, Oskar Hossfeld, Heinrich Gerhardt und an Meisterschüler Rehrmann; Einführung von Senator Bestelmeyer; Große Berliner Kunstausstellung 1916; Auflage an Gemeinden zur Einholung von Gutachten einer künstlerischen Instanz vor der Errichtung von Denkmälern; Bekanntgabe der Verleihung des Ordens Pour le mérite an Heinrich v. Angeli; Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden, von Rüfer zum Stellvertreter der Sektion für Musik (Bl. 91). Preisrichter der Giacomo-Meyerbeer-Stiftung für Tonkünstler vom 20. März 1915 (Teilnehmer: Gernsheim, P. Scharwenka, X. Scharwenka, Schumann, Koch, Taubert): Zulassung von Bewerbern um den Giacomo-Meyerbeer-Preis; Bestimmung des Fugenthemas (Bl. 69).
Enthält: u.a.: Antrag mit Arbeitsplan und Kostenvoranschlag vom 5.11.1941 Personenindex: Garbotz, Georg (1) / Graf, Otto (2) / Ludin, Adolf Sachindex: Technische Hochschule Berlin, Lehrstuhl für Maschinenwesen beim Baubetrieb / Reichsforschungsrat, Kolonialwissenschaftliche Abteilung / Reichsforschungsrat, Präsident / Leichtbaustoffe