Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...
Vermögen
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Enthält u.a.: Anmerkungen zu Brief von Rev. Anderson, Tanganyika vom 17.1.1952; Abschlußbericht über d. frühere Eigentum d. Berliner Missionsgesellschaft in Tanganyika, 14.10.1952; Bewegliches und unbewegliches Vermögen in Ostafrika; Landbesitz in Ostafrika, Kopie v. 20.10.1930
Berliner MissionswerkIm Findbuch wurde mit Hilfe zahlreicher Darin-Vermerke zu erreichen versucht, die Inhalte der Aktenstücke der Benutzung möglichst umfassend zu erschliessen. Überlieferungssituation (aus dem Vorwort von Wolfgang Eger, 1981) Überliefert ist die erste vorbereitende Korrespondenz aus den Jahren 1876ff. zur Anbahnung einer dogmenfreien Mission und die ersten Besprechungen des Vereins in den religiös-kirchlichen Blättern und Zeitschriften. Umfangreiches Material widmet sich auch der Gründungskonferenz in Frankfurt/M. am 11. 4. 1883, der konstituierenden Versammlung in Weimar am 4./5. 6. 1884, der ersten Vereinszeit von Weimar bis Mannheim (1884-1885) und von Gotha bis Braunschweig (1886-1887) sowie der Gewinnung des Großherzogs von Weimar als Protektor des Vereins. Der erste Präsident der Ostasienmission, der schweizer Pfarrer Ernst Buß aus Glarus, führte anlässlich der Gründung der Mission bei seiner Begrüßungsansprache im Juni 1884 in Weimar aus: "...Nun liegen aber auch in der Seele des Heiden, wenngleich vielfach sehr verkümmert, Keime und Reste ewiger Wahrheit und gesunden religiösen Lebens, die dem Geist des Evangeliums innig verwandt sind. Werden diese liebend ausgesucht, wird hieran angeknüpft und das Evangelium dem Heiden dergestalt nahe gebracht, dass er fühlt: das ist ja mein eigenes besseres Selbst, das ist erst die volle Höhe und Schönheit dessen, was ich selbst geahnt und gesucht, aber zu finden nicht vermocht habe! Dann wird das Evangelium empfänglichen Boden finden, dann kann es Wurzeln schlagen im Volksgemüt, dann wird es die segensvollen Früchte des Geistes zeitigen in Asien und Afrika so gut wie bei uns. Ist aber der Geist Jesu Christi einem Volke einmal ins Herz gedrungen, so wird sich dieser Geist schon selbst die gottesdienstlichen und kirchlichen Formen schaffen, die ihm auf jenem Boden angemessen sind, vielleicht ganz andere, als wir sie gewohnt sind, vielleicht überschwänglichere, vielleicht ärmlichere - Gott verlangt ja nicht, dass alle seine Kinder den Vaternamen mit den gleichen Lauten stammeln -, jedenfalls aber volkstümliche, dem Nationalcharakter entsprechende. Sind es aber volkstümliche Formen, so werden sie auch eine volkstümliche Anziehungskraft ausüben und den Anschluss erleichtern. Das Christentum, weit entfernt, zu entnationalisieren, wird vielmehr selbst ein nationales Element, ein Sauerteig, der allmählich ein ganzes Volk durchdringt, ganze Völker von innen heraus zu christlicher Gesittung erziehen kann...". Vorhanden sind der Entwurf zu den Statuten des Vereins (1883-1884) und die 1886 verabschiedeten Statuten, die Sitzungsprotokolle des Zentralvorstandes, des Geschäftsausschussses, der Mitgliederversammlung, von Mitarbeiterbesprechungen und Hauskonferenzen und auch die ersten Statuten von Zweigvereinen. Auf der im Juli 1883 stattfindenden Statutenberatung werden die für die Missionsarbeit wichtigen Aspekte genannt: "Der Allgemeine Evangelisch-Protestantische Missionsverein hält die Mission in der nichtchristlichen Welt für eine im Befehl und der Verheißung Jesu wie in der göttlichen Bestimmung des Christentums begründete, unabweisbare Pflicht der gesamten Christenheit und stellt sich deshalb die Aufgabe, an seinem Teil dazu mitzuwirken, dass die Erlösung durch Jesus Christus, die Segnungen christlicher Gotteserkenntnis, christlichen Lebens und christlicher Kultur immer mehr zum Gemeingut aller Völker werden. Er erkennt in den außerchristlichen Religionen mit Paulus und den hervorragendsten Kirchenlehrern der ersten Jahrhunderte christlicher Zeitrechnung Keime göttlicher Wahrheit an und setzt sich deren Entfaltung und Vollendung in der christlichen Religion zum Ziel. Er will seine Aufgaben lösen im Sinne des evangelisch- protestantischen Glaubens und gewährt hierbei jeder Überzeugung Raum, die auf dem Boden des Evangeliums Jesu Christ gewachsen ist. Auf dieser Grundlage strebt er die Vereinigung und Mitarbeit aller derer an, die von der Notwendigkeit einer Mission im Geiste des Evangeliums und der Reformation durchdrungen sind, gleichviel, welcher theologischen Richtung oder konfessionellen und kirchlichen Denomination sie angehören. Er tritt ergänzend neben die bereits bestehenden evangelischen Missionsvereine, indem er die Missionsgebiete ins Auge fasst, welche von jenen noch gar nicht oder nur mit geringem Erfolg in Angriff genommen worden sind, und indem er vornehmlich auch diejenigen Kreise der evangelischen Christenheit zur Teilnahme am Missionswerk heranzuziehen trachtet, welche sich bisher davon ferngehalten haben, damit die Mission aufhöre, nur das Werk eines kleinen Bruchteils der Kirche zu sein". Weiterhin vorhanden sind die Unterlagen für die Gründung einer Missionsbibliothek (1887), die Einrichtung eines Stipendiums (1887), zur "dritten" Vereinszeit von Braunschweig bis Zürich (1887-1888) und die nun folgenden Jahresversammlungen. Besonders interessantes Material stellt der erste Jahresbericht von Ernst Faber aus Schanghai (1887) und die Berichte über das Faberhospital, über Bau- und Grundstücksfragen, Schuleinrichtungen, über die Besetzung des Pfarramtes der Deutschen Evangelischen Gemeinde in Schanghai, Tsientsin, Peking und Tokio dar. Aus der Zeit des Ersten Weltkrieges und des Nationalsozialismus und aus der Zeit nach 1945 datieren aufschlußreiche Situationsberichte vom Missionsfeld. Die Fragen der Eingliederung der Äußeren Mission in die deutsche evangelische Kirche (1933 ff.) bilden dabei einen Schwerpunkt. Vorhanden sind schließlich die Protokolle des Missionarskollegiums Tsingtau, die Verhandlungen zum Bau eines Studentinnenwohnheims in Tokio (1965), umfangreiche Unterlagen über die Verbindungen zur Schweizerischen Ostasienmission, zu den Landesvereinen - mit den Tagungsberichten der Landesvereine - und zu den Landeskirchen. Die vom Jahre 1902 beginnende ärztliche Mission in China ist samt bemerkenswerten Hospitalsberichten aus Kaumi, vom Faber-Hospital, aus Tsining und Tsingtau (Wunschhospital) belegt. Aus neuerer Zeit datiert das Material über die Kontakte mit Japanern in Deutschland. Immer wieder werden Finanz-, Vermögens- und Grundstücksfragen in Deutschland und in der Mission einschließlich der deutsch-japanischen Studienprojekte aktenkundig, so auch die Verbindung zum Kyodan, zu den Arbeitsgemeinschaften für Weltmission und ökumenische Mission (z.B. zum Japankomittee deutscher Missionen). In Klassifikationsgruppe 3 sind die Korrespondenzen mit den - alphabetisch geordneten - Missionsinspektoren und Missionaren, den Ärzten, Schwestern und anderen Bediensteten der DOAM vorhanden. Besonderes Interesse verdienen die Briefe Ernst Fabers aus Schanghai und Hongkong aus den Jahren 1884ff. Häufig sind auch die Bewerbungs-, Anstellungs- und Aussendungsunterlagen der Missionsbeschäftigten vorhanden. Interessante Einblicke in die oft entsagungsvolle und gefährdete missionarische Arbeit vermitteln die zahlreichen Tätigkeits- und Situationsberichte, die regelmäßig der Heimatleitung zugesandt wurden. In dieser Abteilung stellen die vielfältigen Werbungen, Rundbriefe, Flugschriften, Reisetätigkeiten, Bau- und Finanzplanungen, Konferenzen einen Schwerpunkt dar. Einige unveröffentlichte Manuskripte und Predigten verdienen neben einliegenden Druckschriften besondere Aufmerksamkeit. In Klassifikationsgruppe 2 sind Materialien zu den Missionsorten bzw. -stationen überliefert. Unterlagen über die deutsche evangelische Gemeinde in Schanghai (1886ff.) samt ihren Satzungen, über die deutsche evangelische Gemeinde in Tokio (1884ff.) samt Satzungen, Kirchenbau, deutscher und theologischer Schule (auch in Yokohama), über die Tokio-Station, den Neubau eines Studentinnenheimes in Tokio sind ebenso vorhanden wie Materialien über Tsingtau mit dem Faberhospital, der Schule und den Berichten über die dortigen politischen Unruhen (1927ff.), über die Kyoto-Station mit den Predigtstationen Osaka und Suzuki, der Kriegsgefangenenseelsorge während und nach dem Ersten Weltkrieg, den Brand der deutschen evangelischen Kirche im Zusammenhang mit dem großen Erdbeben 1923, wie auch über die Kiautschoumission, das Haus Fukuoka und das Tomizaka-Seminar-Haus. Dieser Bestand wird durch eine Fülle von Rechnungsunterlagen, von Bau- und Finanzierungsplänen und von Stationskassenabrechnungen angereichert. Häufig sind auch die Personalunterlagen der Missionare nochmals vorhanden bzw. ergänzen die entsprechenden Unterlagen der Gruppe 2, sodass in allen Personalfragen die Akten der Abt. 2 und der Abt. 3 heranzuziehen sind. Die umfangreiche Gruppe 4 umfasst alle Rechnungs-, Kassen- und Vermögensunterlagen der Ostasienmission. Die ersten Rechnungsbücher datieren aus den Jahren 1889ff. Rechnungsunterlagen, z.B. der Stationskassen, finden sich auch in Gruppe 3. Die von Wolfang Eger an dieser Stelle erwähnte Gruppe V (Fotos, Klischees, Glasdias) wurde inzwischen aufgeteilt und anderen Beständen zugeordnet (180.06., 180.07.). Die in der ersten Verzeichnungsphase angelegte Gruppe VI (Bücher, Zeitschriften, Druckschriften) wurde zum Bestand 180.08. formiert.
Deutsche Ostasienmission