Verordnung

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          Medizinalkollegium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 162 I · Bestand · 1806-1920 (Vorakten ab 1720, Nachakten bis 1929)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Medizinalverwaltung in Württemberg: Das Gesundheitswesen erfuhr schon durch die Große Kirchenordnung Herzog Christophs von 1579 in Altwürttemberg eine umfassende und durchgreifende Förderung. Ein besonderer Abschnitt über Ärzte und Wundärzte befaßte sich mit deren Befähigung zur Ausübung der inneren und äußeren Heilkunde, mit der Unterstützung der Apotheken zur Stärkung und Erhaltung der Volkskraft sowie mit der Fürsorge für die Armen. Die Aufsicht über das Gesundheitswesen wurde damals dem herzoglichen Kirchenrat übertragen unter Zuziehung von Sachverständigen, nämlich den beiden Collegia medica (ärztliche Körperschaften), die aus den herzoglichen Leibärzten in Stuttgart und den Professoren der Medizinischen Fakultät in Tübingen bestanden. Im Laufe der Jahre wurde die Gesundheitsförderung durch eine Reihe von Sondervorschriften ergänzt und alle bestehenden Bestimmungen über Ärzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen durch die beiden Medizinalordnungen vom 30.10.1720 (Reyscher XIII S. 1185) und 16.10.1755 (Reyscher XIV S. 416) zu einem Ganzen vereinigt. Auch nahm sich der herzogliche Regierungsrat (Innenverwaltung) mehr und mehr des Gesundheitswesens an. Für die Seuchenpolizei wurde 1734 ein Medizinalkollegium eingesetzt, ab 1755 hatte die Sanitätsdeputation über die Gesundheit der Menschen und Tiere zu wachen. König Friedrich stellte dann die Förderung des Gesundheitswesens auf eine neuzeitliche Grundlage. Anstelle der Sanitätsdeputation setzte er im Organisationsmanifest von 1806 für die Verwaltung der "Medizinalanstalten und des Sanitätswesens" eine besondere Direktion, das königl. Medizinal-Department ein, das 1811 zur Sektion des Medizinalwesens umgewandelt wurde. Es bestand unter der Verwaltung des Innern aus den beiden Leibärzten und zwei Unterärzten. Zu ihren Aufgaben gehörte nach einer Dienstanweisung vom 23.6.1806 (Reg.Bl. S. 32) neben der Aufsicht über alle für die Gesundheitspflege öffentlich angestellten Haupt- und Hilfspersonen und alle öffentlichen Krankenanstalten auch die Verhütung von Menschen- und Tierseuchen. Daneben bestanden die beiden Collegia medica weiter. Dem Medizinaldepartement waren die "Physio" unterstellt. Sie hatten nach der Generalverordnung vom 3.6.1808 (Reg.Bl. S. 313) darauf zu achten, daß die zu ihrem Bezirk gehörenden Medizinalpersonen ihrer Pflicht nachkamen. Das Gesundheitswesen auf dem Lande wurde dann durch die Generalverordnung vom 14./22.3.1814 (Reg.Bl. S. 121) eingehend geregelt, die die Medizinalverfassung der neuen Einteilung nach Oberämtern und Landvogteien anpaßte. Jedes Oberamt erhielt unter der Benennung Oberamtsarzt einen öffentlichen Gesundheitsbeamten, der alle Medizinalanstalten und das übrige medizinische Personal zu beaufsichtigen, die Apotheken sowie die Wundärzte und ihre Instrumente nachzuprüfen sowie die Hebammen zu unterrichten und prüfen hatte. In jeder Landvogtei wurde einer der Oberamtsärzte zugleich noch als Landvogteiarzt angestellt. Er hatte die höhere Aufsicht über diese Anstalten und Personen und war verpflichtet, alle vier Jahre die Medizinalzustände in seinem Landvogteibezirk nachzuprüfen. Eine Neuordnung des Gesundheitswesens erfolgte durch die Verordnung König Wilhelms vom 6.6.1818 (Reg.Bl. S. 313). Die Sektion des Medizinalwesens wurde zum Medizinalkollegium umgestaltet, von ihr aber nur die rein technischen Gegenstände übernommen: Die Gesundheitspolizei und die Leitung der Gesundheitspolizei-Anstalten wurden teils dem Innenministerium, teils den neuen Kreisregierungen zugewiesen, denen (bis 1881) als außerordentliches Mitglied ein ausübender Arzt, der Kreismedizinalarzt (der bisherige Landvogteiarzt) beigegeben wurde. Er durfte weiterhin als Arzt tätig sein, jedoch nicht zugleich die Stelle eines Oberamtsarztes bekleiden. Gegen die Angst des Lebendigbegraben-Werdens wurde durch Verfügung vom 20.6.1833 (Reyscher XV.2 S. 1016) die gesetzliche Leichenschau eingeführt. Die Apotheken waren schon nach der Dienstanweisung von 1807 der Aufsicht der Gesundheitsverwaltung unterstellt. Ihre Nachprüfung (Visitation) lag dem Oberamtsarzt ob, worüber am 22.9.1843 (Reg.Bl. S.717) eine eingehende Verfügung erlassen wurde. Eine neue Aufgabe zur Förderung der öffentlichen Gesundheit brachte die Verfügung vom 14.3.1860 (Reg.Bl. S. 37) über die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Fleisch. Danach waren Fleischbeschauer-Kommissionen zu bestellen oder in Gemeinden, in denen keine bestand, wenigstens eine geeignete obrigkeitliche Person zu bezeichnen. Nach dem Eintritt Württembergs ins Deutsche Reich konnte der Aufbau des württ. Gesundheitswesens zunächst ohne Änderung weiterbestehen. Durch die Reichsverfassung hatte sich das Reich nur die Beaufsichtigung und die Gesetzgebung über "Maßnahmen der Medizin- und Veterinärpolizei" vorbehalten und zu diesem Zweck das Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Aufbau und Aufgaben der höheren Gesundheitsbehörde wurden in Württemberg durch Verordnung vom 21.10.1880 (Reg. Bl. 1881, S. 3) und Verfügung vom 21.6.1881 (Reg.Bl. S. 398) der Entwicklung der Wirtschaft und ärztlichen Wissenschaft in den letzten Jahren angepaßt. Danach war das Medizinalkollegium "die Zentralbehörde für die Beaufsichtigung und technische Leitung des Medizinalwesens und der öffentlichen Gesundheitspflege". Die Kreisregierungen waren damit ausgeschaltet. Demgemäß wurden die Kreismedizinalräte aufgehoben und ihre Aufgaben teils den Oberamtsärzten, teils dem Medizinalkollegium übertragen. Die Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten wurde als "Königl. Medizinalkollgegium, Abteilung für Staatskrankenanstalten" zur Bearbeitung der Gegenstände über die Staatskrankenanstalten, der Landeshebammenschule und des Irrenwesens eingegliedert und eine weitere Abteilung mit dem Namen "Königl. Medizinalkollegium, Tierärztliche Abteilung" zur Erledigung sämtlicher in das Gebiet der Tierheilkunde fallenden Geschäfte gebildet. (Für beide Abteilungen bestehen besondere Bestände.) Das Medizinalkollegium wurde durch Gesetz vom 15.12.1919 (Reg.Bl. S. 41) über die Neuordnung es Gesundheitswesens mit Wirkung ab 1.1.1920 aufgehoben. Seine Aufgaben gingen durch Verordnung vom 17.12.1919 (Reg.Bl. S. 420) auf das Innenministerium und die ihm unterstellten Behörden und Einrichtungen über. II. Zur Geschichte des Bestands: Die Akten des Medizinalkollegiums sind in vier Ablieferungen (1911, 1921, 1930 und 1957) teils direkt, teils über das Innenministerium in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt und waren seither in der Gesamtübersicht als Einzelbestände aufgeführt. Bei der jetzigen Neuordnung wurden sie zu einem Gesamtbestand vereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Akten über die Staatskrankenanstalten - die bis 1880 nicht unmittelbar dem Medizinalkollegium unterstanden hatten - ausgehoben und in einem besonderen Bestand zusammengefaßt (jetzt E 163, Verwaltung der Staatskrankenanstalten). Der vorliegende Bestand E 162 I enthält neben den Akten des Medizinalkollegiums (1818-1920) und seiner Vorbehörden, des Medizinaldepartements (1806-1811) bzw. der Sektion des Medizinalwesens (1811-1817), noch einzelne Akten der herzoglichen Sanitätsdeputation, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen wurden. Ferner sind die bei den vier Kreisregierungen erwachsenen Akten über Apotheken, die 1909 in die Registratur des Medizinalkollegiums gelangten, bei dem Bestand belassen worden. Vereinzelt finden sich auch Archivalien der vorgesetzten Behörde des Innenministeriums. Den Tagebüchern des Medizinalkollegiums wurden die Diarien der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten angeschlossen. Sie sind ohnehin seit Eingliederung dieser Kommission in das Medizinalkollegium zusammen mit der ebenfalls neugebildeten tierärztlichen Abteilung des Medizinalkollegs in den Tagebüchern des Medizinalkollgeiums aufgegangen. Der Bestand wurde in den Jahren 1971-1977, durch anderweitige Arbeiten öfters unterbrochen, von dem Archivangestellten Erwin Biemann und dem Unterzeichneten neu aufgenommen und in die vorliegende Ordnung gebracht. Auf die alte Registraturgliederung konnte nicht zurückgegriffen werden. Akten gleicher Provenienz enthält der Bestand E 162 II, Personalakten der Ärzte, Zahnärzte, Chirurgen, Geburtshelfer, Tierärzte und Apotheker. Ludwigsburg, den 15. Dezember 1977 W. Bürkle

          Enthält u.a.: Korrespondenz Ernsts II., Entwurf einer Verordnung und Denkschrift betreffend Reichskolonialamt; Verhältnisse der deutschen Schutztruppe in Südwestafrika (u.a. Herero-Aufstand, Eisenbahnbau, Hafenanlagen, Organisationsfragen); Grenzfragen (u.a. Korrespondenz mit König Leopold II. von Belgien); Geschäftsverteilungspläne; Haushaltsplan für 1906; Zeitungsausschnitte Darin: Übersichtsplan der Eisenbahnlinie Windhuk-Rehoboth; Karikatur aus dem "Kladderadatsch" (mit Abbildung Ernsts II.).

          Landratsamt Lahr (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 717/2 · Bestand · (1664 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1969)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Lahr gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Lahr dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Lahr zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Lahr wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Lahr, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lahr auf folgende Bestände: a) B 717/2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12 sowie B 720/1 b) E 25/1 c) G 16/1, /2, /5, /6, /7, /8, /9, /11, /12 und S 40/1. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 717/2 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Der unter b) genannte Bestand ging bei der Verzeichnung komplett in B 717/2 (neu) auf. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lahr in B 717/2 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand S 40/1 vollständig in B 717/2 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Ortenaukreises abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 717/2 (neu). Hinweise für die Benutzung: Bei im Bestand vorkommenden Grundstücksverkäufen und Firmenabwicklungen handelt es sich häufig ums Zwangsmaßnahmen in Folge der so genannten "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens". Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 717/2 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Anja Steeger und Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand B 717/2 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 9259 Faszikel und misst 70,60 lfd.m. Freiburg, Juli 2013 Edgar Hellwig

          Landesforstverwaltung (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 112 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1895 - 1948
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Findhilfsmittel: Findbuch 2007 (online recherchierbar) Registraturbildner: Bis zur Verwaltungsreform von 1932 gehörte die Forstverwaltung in Anhalt in das Ressort der 1874 gebildeten Mittelbehörde Finanzdirektion. Ihr nachgeordnet waren zum damaligen Zeitpunkt die Forstrevierverwaltungen Dessau, Haideburg, Sollnitz, Rossdorf, Nedlitz, Coswig, Serno, Aderstedt, Gernrode, Harzgerode, Güntersberge, Wörlitz und Lindau. Mit der Ersten Verordnung zur Umbildung und Vereinfachung der Verwaltung vom 04.07.1932 wurden die Mittelbehörden aufgelöst und ihre Aufgaben fünf neu geschaffenen Abteilungen des Staatsministeriums Dessau, der obersten staatlichen Behörde, übertragen. Für die Landesforstverwaltung war zunächst die Unterabteilung C der Abteilung Finanzen zuständig. Im Zuge von Aufgabenverschiebungen zwischen der Abteilung Finanzen und der Abteilung Wirtschaft im Jahr 1936 änderte sich die Bezeichnung der Unterabteilung von C in B. Die früher der Finanzdirektion nachgeordneten Forstrevierverwaltungen waren nunmehr dieser Abteilung unterstellt. Die Mehrzahl der Forstrevierverwalltungen hatte in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts – offenbar in Abhängigkeit von der Größe ihres Zuständigkeitsbereichs und der Qualifikation des jeweiligen Leiters – die Bezeichnung „Staatsoberförsterei" erhalten. Die Unterabteilung C bzw. später B trug ab sofort die Bezeichnung „Anhaltisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen, Landesforstverwaltung“. Aus den bisherigen Forstrevierverwaltungen wurden Anhaltische Forstämter, die in ihrem Bereich für mehrere Revierförstereien und teilweise auch für Forstwarte zuständig waren. Im Jahre 1937 waren der "Abteilung Finanzen, Landesforstverwaltung" die staatlichen Forstämter Nedlitz, Coswig, Serno, Dessau, Haideburg, Sollnitz, Aderstedt, Gernrode, Harzgerode und Güntersberge sowie die Stiftungsreviere der Theater- und Joachim-Ernst-Stiftung (Forstämter Wörlitz, Roßdorf und Lindau) nachgeordnet. Letztere waren auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Herzoglichen Treuhandverwaltung und dem Anhaltischen Staatsministerium vom 24.12.1928 am 01.01.1929 in staatliche Verwaltung übergegangen. Die Struktur blieb so im Wesentlichen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 bestehen. Als Nachfolgebehörde der Landesforstverwaltung ist das 1945 gebildete Bezirksforstamt Dessau anzusehen. Bestandsinformationen: In den 50er, 60er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts übernahm das damalige Landesarchiv Oranienbaum zahlreiche Akten verschiedener anhaltischer Forstbehörden, u.a. auch der anhaltischen Landesforstverwaltung. Der Bestand wurde bei Neuverzeichnungen im Jahre 1999 gebildet. Die vorher bereits erschlossenen Akten fanden Eingang in den Archivbestand "Z 117-7 Finanzdirektion. Forstsachen 2" und sind darin auch heute noch enthalten. Die Quellenüberlieferung der anhaltischen Forstverwaltung und der ihr nachgeordneten Forstbehörden ist im Gegensatz zu der anderer anhaltischer Behörden aus der NS-Zeit relativ umfangreich. Anhand der vorhandenen Unterlagen lassen sich u.a. Informationen über allgemeine Veränderungen in der anhaltischen Behördenorganisation, über die Personal- und Siedlungspolitik (Schaffung von Reichsheimstätten), den verstärkten Einsatz des Freiwilligen Arbeitsdienstes und von Kriegsgefangenen in der Forstwirtschaft oder über den Erwerb von Forstflächen durch den Reichswehrmachtfiskus zum Ausbau von Militärstandorten während dieser Zeit nachvollziehen. Zusatzinformationen: Die o.g. Karten sind in Akteneinheiten enthalten bzw. daraus aus konservatorischen Gründen herausgelöst worden. Enthaltene Karten: 35 Enthaltene Fotos: 12

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 80.19 · Bestand · 1829-1954
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Vorbemerkung Behördengeschichte: 1855 Juni Einrichtung einer selbständigen "Fürstlichen Forstdirektion" 1897 Juni Eingliederung in die Rentkammer als "Forstabteilung" 1921 April Direktion der Domänen und Forsten, Forstabteilung 1924 August Lippische Regierung, Forstabteilung 1934 Oktober Lippische Regierung Abt. II, Staatsforstverwaltung 1936 Juni Der Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-L., Landesregierung Lippe, ... 1945 April Lippische Landesregierung, Abteilung II, Landesforstverwaltung 1948 Nov. Übergang der Forstabteilung an den Landesverband Lippe (Ges. über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen und Ges. über den Landesverband Lippe, beide vom 05.11.1948) Die Aufgaben der staatlichen Forstverwaltung bestanden 1. in der Wahrnehmung der Hoheitsrechte des Staates hinsichtlich der Forsten, der Jagd und der Fischerei 2. in der Leitung der staatseigenen Forstwirtschaft Noch am Ende des I. Weltkriegs beruhte die forsthoheitliche Tätigkeit auf der "Verordnung, die Bewirthschaftung der Privat- und Gemeindeholzungen betreffend" von 1819 (Landesverordnungen Bd. 6, S. 459 ff.); ein Forstgesetz gab es nicht. Mit Einrichtung der Forstdirektion 1855 wurde auch eine Dienstinstruktion für Förster und Waldschützen erlassen (s. L 94 Nr. 42) und die Einteilung in 13 Oberförstereien (später mehrfach geändert) sowie Amts- und Dienstbezeichnungen festgelegt. Zu Beginn des Jahres 1919 bestand noch die alte Domanial-Forstverwaltung mit den 8 Oberförstereien Hiddesen (2132 ha), Berlebeck (3093 ha), (Kohlstädt-)Horn bzw. Oesterholz (2940 ha), Schieder (2935 ha), Falkenhagen (2713 ha), Sternberg (1913 ha), Langenholzhausen (1806 ha) und Detmold (672 ha), insgesamt 35 Förstereien mit einer Fläche von rd. 18.200 ha. - Hiddesen war die frühere Oberförsterei Lopshorn mit Sitz im Heidental (Umbenennung 15.11.1918), Langenholzhausen die bisherige Obf. Varenholz mit Sitz in Langenholzhausen, Detmold hieß bis 30.05.1912 Diestelbruch. Der Sitz der Obf. Oesterholz wurde bei gleichzeitiger Umbenennung in Obf. Horn am 01.08.1927 vom Jagdschloss Oesterholz in die Stadt verlegt (Staatsanzeiger Nr. 62), 1929 der Sitz der Obf. Sternberg in das Schloss Brake; außerdem erfolgte zum 01.01.1929 die Zusammenlegung von Sternberg und Detmold zur Obf. Brake. Durch den Domanialvertrag vom 31.10.1919 erhielt das Fürstliche Haus die Oberförsterei Berlebeck mit den vier Förstereien Hirschberg, Hirschsprung, Hartröhren und Kreuzkrug. Hauptaufgabe der Staatsforstverwaltung in den 20er Jahren war der durch die neuzeitliche wirtschaftliche Entwicklung bedingte Schritt von der Verwaltung zum "Betrieb". Die entsprechenden Unterlagen nehmen folglich auch großen Raum ein. Im Oktober 1934 wurden in Anlehnung an die in Preußen getroffene Neuregelung die Behörden-, Amts- und Dienstbezeichnungen neu festgelegt (s. lfd. Nr. 592). Aus Oberförsterei wurde Forstamt, aus Försterei Revierförsterei. Der Oberforstmeister wurde Landforstmeister, ein Staatsoberförster Forstmeister, ein Förster Revierförster. Bisherige Hilfsförster hießen nun Förster, Forstgehilfen Hilfsförster, Forstbeflissene und Forstlehrlinge Forstanwärter (für Verwaltungsdienst/Betriebsdienst). Untergebracht war die Forstverwaltung bis 1921 in dem 1866 erbauten Gebäude der Fürstlichen Forstdirektion, Hornsche Str. 66. Nach dessen Verkauf an die Firma Gebr. Klingenberg wurden die Diensträume am 1. Oktober in das umgebaute Gebäude des ehemaligen Fürstlichen Marstalls am Schlossplatz / Rosenthal verlegt (s. L 94 Nr. 10). Im Juni 1924 erfolgte der erneute Umzug in das Regierungsgebäude am Kaiser-Wilhelm-Platz und im August die Eingliederung als Lippische Regierung, Forstabteilung (s. lfd. Nr. 597). Erster lippischer "Forstmeister" war bis zu seinem Tod im Oktober 1896 Julius Feye. Von Mai 1897 bis zu seinem Tod am 18.04.1925 leitete Oberlandforstmeiser Alois Baldenecker, vormals preußischer Oberförster aus Neukirchen, Regierungsbezirk Kassel die lippische Forstverwaltung. Ihm folgte, nach kommissarischer Wahrnehmung der Leitung durch Forstmeister Karl Schmidt aus Hiddesen, ab März 1926 Alfred Reier aus Syke bei Bremen als Landforstmeister, der aber bereits Ende Juli 1933 vor Vollendung des 65. Lebensjahres (er war am 18.06.1879 geboren) "zwecks Vereinfachung der Landesregierung" in den Ruhestand versetzt wurde. Der bereits genannte Forstmeister Schmidt sollte nun neben seiner Oberförsterei Hiddesen gleichzeitig die Landesforstverwaltung leiten. Da sich die Ausübung beider Ämter jedoch bald als unmöglich herausstellte, wurde ab November 1935 Forstreferendar Dr. Köster beim Forstamt Hiddesen eingestellt. Schmidt (*15.11.1871) versah sein Amt als Landforstmeister zunächst bis kurz vor Vollendung des 67. Lebensjahrs (Oktober 1938), nahm den Dienst jedoch wieder auf, als Nachfolger Fritz Murmann aus Bielefeld zum Kriegsdienst eingezogen wurde und schließlich - nach zwischenzeitlicher U.K.-Stellung - im Dezember 1942 fiel. Erst am 1. März 1946 trat Schmidt endgültig in den Ruhestand, nachdem im Januar desselben Jahres Oberforstmeister Alfred Hirsekorn aus Rinkerode mit der kommissarischen Leitung der Landesforstverwaltung beauftragt worden war. Dieser stellte jedoch bereits im Mai sein Amt zur Verfügung und wurde durch Otto Wahl aus Celle ersetzt. Zur Verzeichnung Etwa 9/10 des Bestandes (Nr. 1-878) entstammen dem Zugang 47/1976, der nach dem 1927 eingeführten Aktenplan ("Umstellung der Registratur der Forstabteilung nach dem Staatshaushaltsplan", siehe lfd. Nr. 590) geordnet war und bis zur Abgabe der Akten an den Landesverband Lippe 1949 galt. Die Nrn. 879-892 kamen als Zugang 37/1962 ins Haus, Nr. 893-971 waren als L 80 II c Nr. 1-9 bereits signiert, aber nicht verzeichnet. Anfang 2003 wurden auf der Zugangsetage noch 27 Geschäftstagebücher (Journale) entdeckt (Nrn. 972-998). Die Akten umfassen im Wesentlichen den Zeitraum ab Bildung der neuen Abteilungsregistraturen im Jahre 1924 (s. lfd. Nr. 597 und L 75 IV / 1 Nr. 20) bis zum Übergang an die Forstabteilung des Landesverbands; viele Aktendeckel tragen den Vermerk "angelegt 1927". Vorakten befinden sich im Bestand L 94 (Forstdirektion); weitergeführte oder erst 1950 und später angelegte Akten wurden dem Bestand D 110 zugeordnet. Der Übergang der Aktenführung auf den LVL erwies sich als überaus unscharf. Die Forstabteilung der Regierung bestand bis 1949. Sehr viele Akten enthalten noch einíge wenige Schriftstücke aus den Jahren 1950-1951, selten auch 1952. Diese Akten wurden, wenn der Inhalt weit überwiegend in den Jahren bis 1949 entstanden war, beim Bestand L 80.19 belassen, da sonst nur noch ein Torso übriggeblieben wäre. Offensichtlich hat der LVL ab 1951/52 neue Akten angelegt und die dann gebildete Altregistratur 1976 an das Staatsarchiv abgegeben. Grundlage für die Ordnung des Bestandes bildete der o.g. Aktenplan, der allerdings zahlreicher Umstellungen bedurfte. Generalakten über Einrichtung und Organisation der Forstverwaltung rangierten z.B. unter den Titelgruppen erst an 7. Stelle. Verschiedene Aktengruppen mussten zusammengefasst oder unterteilt werden. Die Nrn. 879 ff. ließen sich ohne Schwierigkeiten den Positionen des zugrundegelegten Aktenplans zuordnen. Zum Inhalt Wenn auch die Bewirtschaftung des Staatswalds die Hauptaufgabe der Forstverwaltung war, so bietet der Bestand dennoch darüber hinaus eine Fülle zeitgeschichtlicher Quellen, z.B. für den Einsatz von Kriegsgefangenen, Umweltverschmutzung (Fischereiaufsicht), Fremdenverkehr, staatliche Wirtschaftspolitik (Dörentruper Sand- und Thonwerke, Holzverkohlung Schieder), über Gebäude wie das "Krumme Haus" und die Silbermühle; - in der NS-Zeit ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit der Partei und verschiedenen NS-Organisationen. Quellen: - D 72 Brakemeier Nr. 2 und 3 (Nachlass Wilhelm Brakemeier, Oberförster in Brake) - L 80.19 Nr. 590-593, 597 - L 75 IV. 1 Nr. 20 - L 76 Nr. 206 (Personalangelegenheiten, u.a. leitende Forstbeamte) - Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, hrsg. v. Heinrich Drake, Detmold 1932 (Dienstbibliothek C 303) - Lippisches Staatshandbuch (im Lippischen Kalender, Dienstbibliothek A 255) Detmold, Mai 2003 gez. Arno Schwinger P.S.: Im Juli 2005 wurde der Zugang 35/2004 - Nrn. 999-1087 - nachgetragen (hauptsächlich Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangelegenheiten sowie Ablösungen); im Juni 2009 wurden die Nrn. 1088 (aus L 93 !!) sowie 1089-1112 (aus L 94) aufgrund ihrer Laufzeit dem Bestand L 80.19 zugeordnet und hier verzeichnet. gez. Arno Schwinger Es ist zu zitieren: L 80.19 + Bestellnummer

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 75 · Bestand · 1764-1944
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Kabinetts-Ministerium / Staats-Ministerium / Landespräsidium 1853 - 1932 Durch Landesherrliche Verordnung vom 12. September 1853 wurde ein Fürstliches Kabinett eingerichtet, um eine Trennung "der zu Unserer persönlichen Kenntnisnahme und Beschlußfassung geeigneten Staats- und Regierungsgeschäfte" von der "Unserem Regierungs-Collegium zugewiesenen Geschäftsleitung" vorzunehmen. An das Kabinett sollten verwiesen werden "die Angelegenheiten Unseres Hauses und des Äußeren, die Landtags- und Militärsachen, die Übung des höchsten Aufsichtsrechts auf die Justiz und Polizei wie des Kirchen- und öffentlichen Unterrichtswesens, alle Anstellungsangelegenheiten der höheren Staatsdienerschaft, Recurs- und Gnadensachen" (Landesverordnungen 11, S. 105). Eine Verordnung vom 30.09.1853 regelte die Ausfertigung nicht eigenhändig vom Fürsten unterzeichneter Erlasse unter der Bezeichnung "Cabinetsministerium" durch den Kabinettsvorstand (Landesverordnungen 11, S. 113). Das Kabinettsministerium bestand danach aus dem Kabinetts-Minister (seit 1897 Staatsminister), einem Kabinetts-Sekretär und einem Registrator nebst weiterem Büro- und Kanzleipersonal, später zeitweilig auch einem Kabinettsrat und Referenten aus der Regierung. Das "Staatshandbuch" im Fürstl. Lippischen Kalender auf das Jahr 1914 nennt im "Fürstlichen Staatsministerium", neben dem es ein Fürstl. Geh. Kabinett im Hofstaat gab, den Staatsminister, Exz., einen Ministerialsekretär und Rechnungsrat, einen Ministerialregistrator (Sievert) und einen Pedell; vorhanden waren 1914 in der Kanzlei zwei Kanzleigehilfen und ein Aktuar (L 75 II - 1, 21). [d.h. der Rechnungsrat war Ministerialsekretär] Die Stellung des Ministeriums als "Oberste Verwaltungsbehörde" in Überordnung über die Regierung als "Obere Verwaltungsbehörde" blieb auch nach dem Umsturz von 1918 erhalten. An die Stelle des Ministeriums trat nach einem Zwischenspiel des Volks- und Soldatenrates (dessen Akten hier unter I - 1 Nr. 39) 1919 gemäß der Verfassung ein dreiköpfiges Landes-Präsidium, das die bisherigen Befugnisse des Fürsten und des Staatsministeriums ausübte (Landesverordnungen 26, S. 913); es bestand nach dem "Staatshandbuch" im Lipp. Kalender für das Jahr 1930 aus den 3 Mitgliedern, von denen eines Vorsitzender und geschäftsführendes Mitglied war, und einem Präsidialamtmann. Das hier nicht genannte Kanzleipersonal bestand Jan. 1931 aus zwei Beamten der Vergütungsgruppen 7 und 8, die jährlich ca. 15 000 Eingänge zu bewältigen hatten (L 75 II - 2 a Nr. 1; hier auch über Registraturordnung). Durch eine Verordnung vom 14. Okt. 1931 zur Sicherung des Landeshaushalts wurden dann mit Wirkung vom 01.04.1932 Landespräsidium und Regierung zu einer Landesregierung vereinigt (Landesverordnungen 31, S. 393). Eine gemeinsame Geschäftsordnung des Landespräsidiums und der Regierung des Landes Lippe vom 28. November 1928 war schon seit dem 01.01.1929 in Kraft (L 75 IV - 1, 25; L 80.04 Nr. 268; vorher eine besondere Geschäftsordnung des Landespräsidiums vom 5. Jan. 1927: L 75 III - 1 Nr. 13a). Wenn es in der Anordnung der Verwaltungsreform geheißen hatte, dass die Regierung als obere Verwaltungsbehörde aufgehoben würde und dass das Landespräsidium fortan die Bezeichnung "Landesregierung" führe, so war das Verhältnis de facto doch umgekehrt. Auf der Grundlage der Präsidialerlasse vom 1. Juni, 13. Juli und 28. Okt. 1932 über die Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung und Dienstordnung der Landesregierung (L 75 IV - 1, 23; L 80.04 Nr. 268) wurde das Landespräsidium in die Regierung eingegliedert, in deren Abt. I (Inneres) nun allein die allgemeinen Reichs- und Landesangelegenheiten - wie etwa die späteren Anschlussverhandlungen - bearbeitet wurden. Diese Ministerialregistratur findet somit ihre inhaltliche Fortsetzung in der Regierungsregistratur (L 80.04). Liste der Minister und Mitglieder des Landespräsidiums siehe Kittel, Geschichte des Landes Lippe, S. 299. Detmold, den 27. März 1958 gez. Kittel Das maschinenschriftliche Findbuch wurde im August/September 2008 von Gunnar Haas aus Herford im Rahmen eines Werkvertrages in VERA abgeschrieben (in neuer Rechtschreibung). Erfasst wurden nur die die als vorhanden abgehakten Akten; gelegentlich erfolgte eine geringfügige redaktionelle Überarbeitung. Detmold, November 2008 gez. Schwinger

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 109 Blomberg · Bestand · 1822-1941
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Aufgrund der Verwaltungsreform von 1879 wurden die Stadt Blomberg, die Ämter Blomberg, Schieder und Schwalenberg zum Verwaltungsamt Blomberg zusammengefasst, das am 1. Oktober 1879 seine Arbeit aufnahm (Landesverordnungen vom 30.7.1879, S. 717 ff.). Die bisher von diesen Ämtern wahrgenommenen Justizaufgaben wurden durch die Justizreform unter Auflösung aller bisherigen Gerichte dem zum 1. Oktober 1879 neu eingerichteten Amtsgericht Blomberg zugewiesen (LV 17 vom 7.5.1879, S. 659 ff.). An der Spitze des Verwaltungsamts stand ein ausgebildeter Verwaltungsbeamter, dem ein Amtsschreiber beigegeben war. Der Beamte hatte den Vorsitz in der Amtsgemeindeversammlung, in der die einzelnen Amtsgemeinderäte vertreten waren. In besonderen Fällen führte er neben allen anderen von den Amtmännern der einzelnen Ämter übernommenen Aufgaben auch die Hebungsgeschäfte weiter. Der Amtmann in Blomberg hatte darüber hinaus auch die Konskriptionsgeschäfte [Musterung der Rekruten] weiter zu besorgen, da die Verwaltungsämter Blomberg und Detmold zusammen zwar den neuen Aushebungsbezirk Detmold, aber mit den beiden Aushebungsorten Blomberg und Detmold, bildeten. Die Verordnung zur Bildung der Verwaltungsbezirke vom 23.7.1879 blieb bis zur Verabschiedung des Gemeindeverfassungsgesetzes vom 1.2.1927, die am 1.4.1928 in Kraft trat, wirksam. - 1928 wurde der Amtmann durch einen ebenfalls geschulten Verwaltungsbeamten, den Landrat, ersetzt, der Vorstand des Amtsausschusses war und auch dem Amtstag vorstand (LV 40 vom 1.12.1927, S. 303 ff.). Die Aufgaben und das Verwaltungsgebiet blieben erhalten. Bei der Verwaltungsreform im Rahmen der Sicherung des Landeshaushalts und der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 14.10.1931 (LV 31 vom 14.10.1931, S. 393 ff.) wurden die Landratsämter aufgelöst und in Lippe zwei Kreise gebildet. Das Landratsamt Blomberg wurde unter Einbeziehung der Städte Blomberg und Schwalenberg dem neuen Kreis Detmold inkoporiert. Jedoch wurde gleichzeitig in diesem Kreisverband als unterste Verwaltungsinstanz der Amtmann in Blomberg eingerichtet, dem mit Amtssitz Blomberg das Verwaltungsgebiet des ehemaligen Landratsamtes Blomberg unterstand (vgl. D 105 Der Amtmann in Blomberg [jetzt Kreisarchiv Lippe, Bestand K 1 Blomberg]). Mit Auflösung des Landratsamts Blomberg fiel auch die Bezirksfürsorgestelle in Blomberg fort, deren Aufgaben fortan der Kreis Detmold wahrnahm. Die Akten des Bestandes L 109: Verwaltungs- und Landratsamt reichen also von 1879 - mit Vorakten - bis 1932 und schließen an die Amtsbestände L 108 Blomberg, L 108 Schieder sowie L 108 Schwalenberg an. Zu zitieren ist: L 109 Blomberg Nr. ... gez. Wolf Nr. 416-481 aus Zug. 49(49 a?)/1971 und 59/1972 sowie 482-512 aus Zug. 73/2007 nachgetragen und eingeordnet; die bestehende Klassifikation musste in einigen Punkten erweitert sowie um einige neue Unterpunkte ergänzt werden (1.1. ; 13.1. - 13.7.). 10.8.2006/12.11.2007/15.10.2008 gez. Schwinger Nr. 513 und 514 aus "Nachlass" Ingeborg Kittel nachgetragen (siehe Vorbemerkung zu L 108 Schwalenberg). 12.10.2009 gez. Arno Schwinger

          Kriegsangelegenheiten
          Stadtarchiv Worms, 042 / 0632 · Akt(e) · 1914 - 1915, 1919
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Enthält: u.a.: Verordnungen des Kreisamtes Worms an die Landgemeinden betr. Ausgabe von Brotmarken, Regelung des Verkehrs mit Mehl u. Brot, Behandlung der in landw. Betrieben beschäftigten russischen Arbeiter; Gesuch um Beurlaubung; Aufruf zur Spende für den Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen u. für den Kolonialkriegerdank e.V.; Kartoffelvorräte, 1914; Verzeichnis der in der Gemeinde Horchheim gemeldeten Jungmannschaften, 1914; Verzeichnis der zur Ausbildung der Jungmannschaften gemeldeten Führer, 1914; Verzeichnis der Mannschaften für Armierungsarbeiten, o.D.; Schreiben des Kreisamtes Worms an die Verwaltungskommission des Hospitalfonds Neuhausen betr. Kriegsanleihe 1915; Einwohnerverzeichnis [1915]; Formulare betr. Erntehilfeanmeldung; Dankschreiben des Ersatz-Batallion Reserve-Inf.-Reg. Nr. 116 an das Bürgermeisteramt u. Einwohner von Horchheim, 1915 Darin: WZ vom 10.09.1914, 20.01.1915 (nur Titelseite), 30.03.1915 (nur Titelseite), 21.06.1915; ’Aufforderung zur Erntehilfe’, Extrablatt zur WZ , 02.08.1914; Merkblatt betr. Kleingartenbau und Kriegsfürsorge, 1915; ’Die Bundesverordnungen über Getreide, Mehl, Brot, Kartoffeln, Fleisch u. Ammoniak’, Berlin, 1915; ’Soldat u. Alkohol. Ein vaterländisches Kapitel’ von Karl Briegleb, o.D.; Preisliste für Lebensmittel, hrsg. von der Zentral-Einkaufsgesellschaft Berlin, 1915; Verordnung betr. Verwendung von Kriegsgefangenen zu landw. Arbeiten, 1915; ’Die Heimstätte’, Mitteilungsblatt des Hess. Landesvereins für Kriegerheimstätten e.V., 1919

          Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kreisregierung Ludwigsburg: Generalia (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 I · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1780)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gedient hat. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis oberste Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-) Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern, Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre und wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Die Geschäfte der Kreisregierungen besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen und Stifungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlussfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der Sozialgesetzgebung und die unmittelbare Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württ. Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der Württ. Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Kreisregierung Ludwigsburg: Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Neckarkreises war Ludwigsburg. Ihr unterstanden die Stadtdirektion und das Amtsoberamt Stuttgart sowie die Oberämter Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Esslingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen, Waiblingen und Weinsberg. Des weiteren unterstand ihr unmittelbar das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz. Über die Landarmenbehörde für den Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte des Bestandes und zur Neuverzeichnung: Bei der Kreisregierung Ludwigsburg nahm nach über 70 Jahren ihres Bestehens Registrator Bilfinger erstmals in den Jahren 1864-1867 eine durchgreifende Neuordnung der Registratur vor. Sie enthielt damals noch zahlreiche, von Vorgängerbehörden übernommene Aktenbestände aus der Zeit von 1806-1817, insbesondere der Sektion der inneren Administration (Oberregierung), der Sektion der Kommunalverwaltung und der Sektion des Stiftungswesens (Krondomänensektion, 3. Abteilung). Wegen Registraturüberfüllung wurden rund 138 Zentner Akten - vorwiegend Spezialia - kassiert. In der laufenden Registratur verblieben danach nur noch die Akten ab dem Jahr 1846, die älteren Akten vor 1846 kamen in ein Depot. Gleichzeitig fertigte Bilfinger, aufbauend auf den älteren Registraturplänen von 1832 und um 1850 - mit Teilung der Akten in Generalia und Spezialia sowie alphabetischer Anordnung der Aktenbunde (Rubriken) - 1867 einen alle Registraturteile umfassenden Aktenplan, der bis zur Auflösung der Kreisregierung im Jahre 1924 in Geltung war. Vorgenannte Depotakten wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Jahre 1910 wegen abermaligen Platzmangels dem Archiv des Innern übergeben. Mit dieser Ablieferung kamen auch umfangreiche Akten der vormaligen Landvogtei an der Enz (nunmehr in Bestand D 75) sowie die Akten über die niederen Dienstprüfungen (alt E 173 V) ein, aus denen 1979 die Prüfungsarbeiten im Umfang von 4,7 lfd. m kassiert wurden. Nach Aufhebung der Kreisregierungen übergab 1924 die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ludwigsburg die Masse der Akten dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, kleinere Teile vor allem der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten (hierzu vgl. E 173 I Bü 1590: Aktenausscheidung bei der Kreisregierung Ludwigsburg mit Verzeichnissen). Die Generalakten sind im wesentlichen vollständig überliefert, bei den Spezialakten sind dagegen unersetzliche Verluste zu beklagen. Fiel bereits ein beträchtlicher Teil der Kassation von 1864-1867 zum Opfer, so wurde 1944 bei einem Bombenangriff in Stuttgart der größte Teil der Spezialakten aus der Ablieferung von 1924 und zwar die Rubriken Ablösungen bis Stipendien und mit diesen die Protokolle und Diarien von 1846-1924 vernichtet. Nur zwei Jahre zuvor hatte Rechnungsrat a.D. G. Wörner diese Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg verzeichnet (altes Repertorium E 174 I). Wegen der unübersichtlichen Aufteilung des Schriftguts der Kreisregierung auf mehrere Teilbestände (E 173 I - E 173 V), für die meist nur summarische, als Findmittel benutzte Ablieferungen und Archivverzeichnisse zur Verfügung standen, war eine grundlegende Neuverzeichnung im Interesse der Forschung dringend notwendig. Die Masse der Bände, insbesondere die Diarien und Protokolle 1818-1845, war schon 1971 als Bestand E 173 II verselbständigt, geordnet und verzeichnet worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte seit 1974 im numerus currens-Verfahren in der vorgegebenen Reihenfolge der alphabetisch geordneten und bestandweise in Generalia und Spezialia getrennten Aktenrubriken. Nach Abschluß der Verzeichnung wurden die Generalakten der verschiedenen Altbestände als Bestand E 173 I, die Spezialakten als Bestand E 173 III formiert. Hierbei wurden die Titelaufnahmen gleicher Rubriken aus den verschiedenen Registraturschichten (Ablieferungen) ineinandergeordnet und abschließend die zahlreichen Aktenrubriken - für E 173 I und III in gleicher Weise - unter neu gebildete Hauptrubriken zusammengefaßt, um den Bestand im sachlichen Zusammenhang besser zu gliedern. Dies hatte jedoch zur Folge, daß die den Akten zugrunde liegende numerische Reihenfolge im Repertorium nicht gemacht werden konnte (Springnummern). Bestand E 173 I vereinigt nunmehr die Generalia - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173), - der Ablieferung von 1924 (ursprünglich Bestand E 174, dann E 173 IV) und - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (unverzeichnet) = Büschel 1-1599. Bestand E 173 III setzt sich zusammen aus den Spezialia: - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173) = Büschel 1 - 7518 - der Ablieferung von 1924 (aus Bestand E 174, dann E 173 IV Rubriken Strafsachen-Zwangsenteignungen, Rubriken Almosen-Stipendien 1944 verbrannt) = Bü 7520-8674 - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (Bestand E 173 V) = Büschel 8675-8823. Die Erschließung des Bestandes E 173 I besorgten Dr. Wolfgang Schmierer, und Archivangestellter Erwin Biemann. Die Abschlußarbeiten besorgte 1986 Dr. Schmierer. Während der Verzeichnung wurden zahlreiche Fremdprovenienzen ausgehoben, solche von nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit i.a. bei den Titelaufnahme vermerkt. Die ausgehobenen Unterlagen im Gesamtumfang von 8,3 lfd. m konnten hier bereits bestehenden B-, D-, F- und IL Beständen eingegliedert werden (aus E 173 I = 1,5 lfd. m, aus E 173 III = 6,8 lfd. m). Zu im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Beständen wurden 0,5 lfd. m Akten (aus E 173 III) abgegeben. Zur Kassation kamen insgesamt 8 lfd. m Akten (aus E 173 I = 3 lfd. m, aus E 173 III = 5 lfd. m). Akten der Kreisregierung Ludwigsburg befinden sich als Vorakten in Bestand E 162 I, Medizinalkollegium, in Bestand E 166 I-IV, Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, in E 180 II-V, Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung sowie in E 184 I, Zentralkommission in Ablösungssachen. Der Bestand E 173 I umfaßt 1599 Büschel im Umfang von 34,4 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, den 3. Februar 1986 Dr. Wolfgang Schmierer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 336 · Bestand · 1818-1935
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Durch Verordnung vom 9. Sept. 1818 wurde in jedem der vier neugeschaffenen Kreise des Königreichs Württemberg ein Kreisgerichtshof gebildet, der sich aus zunächst drei Senaten - dem Kriminal-, Zivil- und Pupillensenat - zusammensetzte. In Ellwangen ersetzte er den erst 1817 als Sondergericht geschaffenen Kriminalgerichtshof, der an die Stelle des alten Landvogteigerichts getreten war. Die Zuständigkeit des Kreisgerichtshofs erstreckte sich auf den gesamten Jagstkreis und die in ihm befindlichen Oberamtsgerichte, für welche er die nächsthöhere Instanz bildete, sowie auf die 1819 bzw. 1826 geschaffenen Gerichts- und Amtsnotariate. Alle Kreisgerichtshöfe, bei denen 1822 noch ehegerichtliche Senate sowie 1843 Staatsanwaltschaften eingerichtet wurden, erfuhren in den Jahren vor der Reichsgründung eine grundlegende Umgestaltung: Durch die Schaffung vier weiterer Kreisgerichtshöfe im Jahre 1868 verkleinerten sich die Gerichtsbezirke, von denen nun jeweils zwei in jedem der vier Kreise bestanden. Über Einleitung, Fortsetzung und Einstellung der Untersuchungsverfahren entschieden jetzt neugebildete Rats- und Kollegiumskammern. Die Senate wurden in Kammern umbenannt, die für Vormundschaften zuständigen Pupillensenate gingen in den jeweiligen Zivilkammern auf. Die Staatsanwaltschaften bei den Gerichten unterstanden nicht mehr diesen, sondern wurden selbständige, der Generalstaatsanwaltschaft beim Obertribunal nachgeordnete Behörden. Im Jahre 1879 erfolgte die völlige Einbindung der württembergischen Gerichtsverfassung in die Reichsjustizverwaltung. Wie auch alle anderen wurde der Ellwanger Kreisgerichtshof nunmehr zum Landgericht, dem ein Präsident vorstand, mit der jeweils erforderlichen Zahl von Justiz- und Verwaltungsbeamten. Dienstvorgesetzter der Staatsanwaltschaften wurde das Justizministerium selbst. Diese Gerichtsverfassung hatte im wesentlichen bis zum Jahre 1935 Bestand, als sämtliche staatlichen Gerichte - somit auch das Landgericht Ellwangen - Reichsbehörden wurden. Nach der Schaffung des Landes Baden-Württemberg wurde die Gerichtsorganisation im württembergischen Landesteil weitgehend wiederhergestellt. Das dem Oberlandesgericht Stuttgart nachgeordnete Landgericht Ellwangen umfasst heute die 8 Amtsgerichtsbezirke Aalen, Bad Mergentheim, Crailsheim, Ellwangen (Jagst), Heidenheim a.d. Brenz, Langenburg, Neresheim und Schwäbisch Gmünd. Inhalt und Bewertung Bei dem hier vorliegenden, bei der Verzeichnung neuformierten Bestande älterer Verwaltungsakten des Kreisgerichtshofes bzw. Landgerichts Ellwangen handelt es sich nur um kleine Reste eines - wie aus älteren Aktenverzeichnissen ersichtlich (vgl. Bü 10, 11 und 12) - einstmals recht umfangreichen Verwaltungsarchivs. Wenn man etwa die Angaben des um 1875 angelegten alphabetischen Sach- und Personenindexes, eines durchaus nicht konsequent gehandhabten alpha-numerischen Aktenplans, hochrechnet, kristallisiert sich ein Gesamtumfang im Bereiche von 350 - 450 Büscheln heraus (!). Wohl im Laufe des Jahres 1884 wurden ältere Verwaltungs- und auch Verfahrensakten (vor ca. 1835) der Vorgängerbehörden ausgeschieden (vgl. Bü 13). Eine zweite Kassationswelle erfolgte offenbar im Zuge der Einführung eines neuen, detaillierten Aktenplanes bald nach 1900. Von denjenigen Akten, die noch in dem bis ca. 1900 geführten Aktenverzeichnis (Bü 12) erscheinen, verblieben nur geringfügige Reste (Generalia der Kanzlei sowie "Normalien" der Präsidialregistratur), die ihrem Schicksal augenscheinlich nur deshalb entgingen, weil sie frühzeitig - bis 1868 teilweise über den Pupillensenat - in die General-Registratur der Zivilkammer gelangten und dort zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt mit älteren Verfahrensakten untermischt wurden; ein Tatbestand, der dadurch erhärtet wird, daß 12 Büschel aus dem bisher unverzeichneten Bestand herausgelöst werden mussten, da es sich um Verzeichnisse der Generalia in Pupillen- und Ehesachen, vorwiegend aber um Verfahrensakten in Familienstiftungs- und Fideikommißangelegenheiten handelt. Von den übriggebliebenen Archivalien der älteren Registratur verdienen die Akten betreffend reichskammergerichtliche Akten zu Wetzlar von 1824 (Bü 6) sowie betreffend den Dienstverkehr mit ausländischen Behörden von 1856/57 (Bü 3) besondere Beachtung; letztere insofern, als die dort enthaltenen interessanten Übersichten noch den Behördenstand vor Abtretung der Lombardei (1859) und Venetiens (1866) widerspiegeln. Die hier vorliegenden Akten des Zeitraumes nach 1900 sind im wesentlichen Personalakten die aber - wie die Aktenzeichen andeuten - nicht zentral sondern innerhalb des neuen Registraturschemas nach Lokalpertinenzen - in diesem Falle (Amts-)Gerichtsbezirken - geführt wurden. Eigenartigerweise entgingen Einzelfallakten in Disziplinarsachen des Zeitraumes 1823-1876 (Bü 23) späterer Kassation. Nachdem aber im Jahre 1876 ein chronologisches Verzeichnis der Disziplinarstrafen (Bü 24) angelegt worden war, schien das zur Überlieferungssicherung zu genügen. Die Tatsache, dass ein Einzelfall (in Teilen) überliefert blieb, ist nur dem Umstande zu danken, dass das entsprechende Schriftstück (Bü 25) vor dem hinteren Einbanddeckel des sog. "Straf-Buches" (Bü 24) eingelegt war. Die Akten dürften kurz vor oder bald nach dem Kriege im Staatsarchiv Ludwigsburg eingekommen sein. Ansätze zu einer provisorischen Verzeichnung und Provenienzentrennung in diesem Zeitraum sind jedenfalls erkennbar. Aus dem Bestande - bisher nicht gezählte Büschel in drei Aktenbunden - wurden 12 Büschel herausgelöst, die in den Bestand E 338 (Kreisgerichtshof/Landgericht Ellwangen, Pupillensenat bzw. nichtstreitige Rechtssachen) einzugliedern sind. Aus dem verbliebenen größeren Teil wurden 25 Büschel (z.T. neu) gebildet, geordnet und im Februar/März 1995 verzeichnet. Aus Bestand E 337 III wurden bislang unerschlossene Personalakten von Referendaren, Amtsrichtern und Justizbeamten im Landgerichtsbezirk im Herbst 2015 ausgegliedert und diesem Bestand zugeteilt (Bü 26-37).

          Kompendium über Militärrecht, Berlin 1911
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 153 Nr. 4 · Akt(e) · 1911
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Darin: I. Militärstrafgerichtsordnung vom 01.12.1898 Ia. Verordnung, betreffend das strafgerichtliche Verfahren gegen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen vom 02.11.1909 Ib. Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30.06.1878, in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.1898 Ic. Gesetz, betreffend die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in Heer und Marine vom 28.05.1901 II. Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20.06.1872 IIa. Allerhöchste Ordnung, betreffend die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine vom 01.08.1908 III. Kriegsartikel für das Heer vom 22.09.1902 IV. Allerhöchste Verordnung über die Disziplinar-Strafordnung für das Heer vom 31.10.1872 V. Beschwerdeordnung I vom 30.03.1895, II vom 14.06.1894 VI. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im Preußischen Herre vom 09.04.1901, Neuabdruck 1910 VIa. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Sanitätsoffiziere im Preußischen Herre vom 09.04.1901, Neuabdruck 1910 VIb. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere des Kommandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 15.06.1897, Neuabdruck 1910 VIc. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Sanitätsoffiziere des Kommandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 07.11.1901, Neuabdruck 1910 VII. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15.05.1871

          BArch, N 2225/20 · Akt(e) · Apr. 1904 - Juli 1905
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Aufzeichnung des Regierungsrates Haber zur Drucksache: "Kommission der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Bodenfrage" mit 6 Anlagen, darunter: Verzeichnis des im Besitz genommenen Kronlandes und Berechnungen desselben bis Juni 1905; Verordnung vom 9. Okt. 1898 über das Bergwesen in Deutsch-Ostafrika; Material über das ostafrikanische Schutzgebiet von J. Graf von Pfeil für die Druckschrift: Kommission der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Bodenfrage.- Abschrift eines Briefes vom 8. Apr. 1904 des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika von Götzen an J. Graf von Pfeil.- Abschrift eines Berichts von Götzen an die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts vom 12. Okt. 1904 über: bisherige Behandlung der Landfrage in den Schutzgebieten

          Pfeil, Joachim Graf von
          Kiautschou.- Lagerhausbetrieb: Bd. 2
          BArch, RM 3/7060 · Akt(e) · 1906-1908
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Übernahme des Betriebes der Tanjong Pagar Dock Company in Singapore durch die englische Regierung Kojen- und Lagerhausordnung Denkschrift betr. Gestaltung des Lade-, Lösch- und Lagerhausbetriebes in Tsingtau Verordnung betr. Lade-, Lösch- und Lagerhausbetrieb Boykottversuche der Chinesen aus Anlaß der Verordnung über Kojenbetrieb

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Krieg 1914: Bd. 7
          BArch, RM 3/6865 · Akt(e) · 1915
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Berichte über die Kämpfe von Tsingtau, Beobachtungen und Erfahrungen während des Krieges, englische Kriegsgefangenenlager Englische Verordnung betr. Handel mit dem Feind

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Japanische Kolonien: Bd. 1
          BArch, RM 3/6854 · Akt(e) · 1906-1914
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Organisation des Pachtgebietes Kwantung Bestimmungen über die Errichtung eines Marinebüros in Dalny, Hafenordnung in Dalny (englisch) Militärpolitischer Bericht über Dalny und Port Arthur Regelung der Justizeinrichtungen im Pachtgebiet Kwantung Eindrücke über die japanische Niederlassung in Antung (engl.) Japanische Mandschureipolitik Eröffnung des Hafens Port Arthur für den allgemeinen Schiffahrtsverkehr Entwicklung des Schiffsverkehrs von Dalny seit 1907 bis 1912 Verordnung zur Regulierung der in Port Arthur und Dairen an Grundstücken und Gebäuden bestehenden Rechte Entwicklung des Hafens Dairen seit Inkrafttreten des Japanischen Zolltarifs im Juli 1911 Bestimmungen über die Schiffssteuer im Kwantung-Pachtgebiet

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Hypothekenbank: Bd. 2
          BArch, RM 3/7055 · Akt(e) · 1909-1914
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Vorbesprechung zur Gründung einer Hypothekenbank in Tsingtau Verordnung betr. Errichtung eines Schätzungsamtes in Tsingtau vom Okt. 1910 Dienstanweisung für die Abschätzung von Grundstücken durch das Schätzungsamt Geschäftsbericht für 1912 der Deutsch-Asiatischen Bank

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Gesetze und Verordnungen: Bd. 5
          BArch, RM 3/6712 · Akt(e) · 1902-1904
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Amtsblätter für das Deutsche Kiautschou-Gebiet Reichsgesetzblatt Nr. 5: Verordnung über Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee Chinesenordnung Protokoll der 14. Sitzung des Bundesrates über eine Resolution des Reichstages zu Etatfragen Auslieferung flüchtiger Verbrecher aus Japan und rechtliche Stellung der Japaner im Schutzgebiet Protokoll der 52. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 14. Apr. 1904

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Gesetze und Verordnungen: Bd. 4
          BArch, RM 3/6711 · Akt(e) · 1902
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Verordnung betr. Dienstpflicht bei den Kaiserlichen Schutztruppen in Südwestafrika Kaiserliche Verordnung betr. Rechte an Grundstücken im Schutzgebiet Zeitungsartikel zum Schutzgebietsgesetz

          Reichsmarineamt
          Kiautschou.- Englische Kolonien: Bd. 2
          BArch, RM 3/6852 · Akt(e) · 1912-1915
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Finanzhaushalt Hongkongs Entwicklung des englischen Schutzgebietes New Territories von 1899 bis 1912 Gesetz betr. Landesverteidigung der Südafrikanischen Union und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten Gesetz zur Regelung der Errichtung, Organisation und Leitung der Südafrikanischen Polizei Bericht zur Erhaltung der historischen Plätze und ehemaligen Denkmäler und Gebäude in der westindischen Kolonie (engl.) Entwicklung des New Territories unter englischer Herrschaft Gesetzgebung in Hongkong Gesetz "An Ordinance to amend and consolidate the Law with regard to Municipalities" Verordnung des Gouverneurs der Straits Settlements

          Reichsmarineamt
          Kameralamt Stuttgart (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 85 · Bestand · 1806-1922
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Das Kameralamt Stuttgart bestand von 1806 bis 1922. Während von 1806-1843 nur ein Stadt-Kameralamt Stuttgart vorhanden war, wurde 1843 das Kameralamt Weil im Schönbuch als besonderes Land-Kameralamt nach Stuttgart verlegt. Schließlich fand 1860 die Vereinigung beider Kameralämter zu einem Kameralamt Stuttgart statt. Im Einzelnen traten in der Organisation des Kameralamts Stuttgart folgende Änderungen ein: Gemäß Verfügung vom 06.05.1837 (Württ. Reg. Bl. 1837, Seite 226) hat das Kameralamt Stuttgart von dem Kameralamt Leonberg den Ort Botnang übernommen. Durch Verordnung vom 06.03.1843 (Württ. Reg. Bl. 1843, Seite 212-213) wurde das Kameralamt Weil im Schönbuch als Landkameralamt nach Stuttgart verlegt. Gleichzeitig hat das Stadt-Kameralamt Stuttgart von dem Kameralamt Cannstatt das zum Forstamt Leonberg gehörige Revier Hohenheim übernommen. Das Land-Kameralamt Stuttgart dagegen hat 1. übernommen: a) vom Kameralamt Esslingen die Gemeinden Bernhausen, Birkach, Harthausen, Heumaden, Kemnat, Obersielmingen, Ruit und Untersielmingen b) vom Stadt-Kameralamt Stuttgart die Gemeinden Botnang, Degerloch, Feuerbach und Gaisburg c) vom Kameralamt Sindelfingen die Gemeinden Kaltental, Möhringen, Rohr und Vaihingen 2. abgetreten: a) an das Kameralamt Sindelfingen die Gemeinden Altdorf, Breitenstein, Holzgerlingen, Neuweiler, Schönaich, Weil im Schönbuch sowie das zum Forstbezirk Tübingen gehörige Forstrevier Weil im Schönbuch b) an das Kameralamt Reuthin die Gemeinde Hildrizhausen c) an das Kameralamt Tübingen die Gemeinde Dettenhausen. Die Vereinigung des Stadt- und Landkameralamts Stuttgart erfolgte lt. Verfügung des Fin. Min. vom 26.03.1860 (Amtsblatt d. württ. Ob. Fin. Kammer von 1860, Seite 17). Zugleich wurde dem Kameralamt die Verrechnung der Forst- und Jagdgefälle der Reviere Neuenhaus und Waldenbuch übertragen. Aus dem Gesamtbestand des Kameralamts Stuttgart wurden außer umfangreichen älteren Akten (von etwa 1650-1805) auch Akten folgender Kameralämter ausgehoben: Cannstatt, Esslingen, Leonberg, Nellingen, Neuffen, Sindelfingen und Weil im Schönbuch. Da bei dem verbliebenen Bestand aus Provenienzgründen verschiedentlich Vorgänge getrennt werden mußten, sind etwaige Vorakten bei obigen Kameralämtern zu suchen. Der nachstehende Bestand umfaßt 285 Büschel = 2 lfd. m. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.

          Kameralamt Sindelfingen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 83 · Bestand · 1806-1924
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Das Kameralamt Sindelfingen bestand von 1806 bis 1922. Im einzelnen traten folgende Änderungen ein: Gemäß Verordnung vom 07.07.1807 (württ. Reg. Bl. 1807, Seite 249) betr. Zuteilung der Souveränitätsbezirke wurde das Amt Mauren der Patrimonialherrschaft v. Röder dem Kameralamt Sindelfingen zugeteilt. Laut Verordnung vom 06.06.1819 (württ. Reg. Bl. 1819, Seite 293-304) betr. Neuorganisation der Kameralämter hat das Kameralamt Sindelfingen vom Kameralamt Leonberg übernommen: Bruderhaus, Büssnauer Hof, Büssnauer Wirtshaus und die Forstreviere Böblingen und Rohr im Forstamt Leonberg. Durch Verfügung vom 06.05.1837 (württ. Reg. Bl. 1837, Seite 225) betr. Auflösung der Kameralämter Merklingen und Herrenalb hat das Kameralamt Sindelfingen vom Oberamt Böblingen die Orte Dätzingen und Schafhausen übernommen. Gemäß Verordnung vom 06.03.1843 (württ. Reg. Bl. 1843, Seite 213) hat das Kameralamt Sindelfingen von dem Kameralamt Weil im Schönbuch übernommen: die Gemeinden Altdorf, Breitenstein, Holzgerlingen, Neuweiler, Schönaich, Weil im Schönbuch sowie das Forstrevier Weil im Schönbuch des Forstbezirks Tübingen abgetreten: an das Landkameralamt Stuttgart die Gemeinden Kaltental, Möhringen, Rohr und Vaihingen. In dem nachfolgenden Bestand sind vereinzelt Akten der Kameralämter Merklingen und Weil im Schönbuch enthalten. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.