Völkerrecht

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              Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
              BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

              BArch, R 67 · Bestand · 1914-1921
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Durch Vermittlung des Preußischen Kriegsministeriums schlossen sich im Januar 1915 der Hamburgische Landesverein vom Roten Kreuz und der Frankfurter Verein vom Roten Kreuz zusammen mit dem Ziel, eine einheitliche Arbeitsgemeinschaft aller mit der Vermißtennachforschung und Gefangenenfürsorge befaßten Stellen herbei zu führen. Für die Vermißtennachforschung wählte man den Namen "Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene" und für die Gefangenenfürsorge den Namen "Hilfe für kriegsgefangene Deutsche". Bis Mai 1915 gelang es, alle größeren Rotkreuz-Vereine in Deutschland in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu fassen. Im September 1915 verständigten sich die Arbeitsgemeinschaft und das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin über Grundsätze ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in den Bereichen der Vermißtennachforschung und der Gefangenenfürsorge. Die beiden Zentralen in Hamburg und Frankfurt am Main wurden zu amtlichen Auskunftsstellen im Sinne der Haager Landkriegsordnung; gleichzeitig wurden sie an das Zentral-Nachweise-Bureau des Preußischen Kriegsministeriums angegliedert. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Nachforschung nach vermißten Soldaten, die Beschaffung von offiziellen Totenscheinen und die Verbesserung des Postverkehrs mit Kriegsgefangenen. Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz bemühte sich darüber hinaus um die Nachrichtenvermittlung in den besetzten Gebieten Frankreichs, Rußlands und Rumäniens sowie um die Verbesserung der Lage der ausländischen Kriegsgefangenen in Deutschland. Im Juli 1916 gründete Rudolf Lismann, ein leitender Mitarbeiter des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz, das Archiv des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene, später Archiv für Kriegsgefangenenforschung. Sein Ziel war eine umfassende Dokumentation über die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs unter einheitlichen Gesichtspunkten. Zu den Sammlungsgebieten gehörten die Hilfsorganisationen der Rotekreuzvereine, Vermißte, Kriegs- und Zivilgefangene, Stellung der Gefangenen im Völkerrecht sowie Flüchtlinge, Geiseln und Entflohene. Stand: Dezember 2003 Bestandsbeschreibung: Durch Vermittlung des Preußischen Kriegsministeriums schlossen sich im Januar 1915 der Hamburgische Landesverein vom Roten Kreuz und der Frankfurter Verein vom Roten Kreuz zusammen mit dem Ziel, eine einheitliche Arbeitsgemeinschaft aller mit der Vermißtennachforschung und Gefangenenfürsorge befaßten Stellen herbei zu führen. Für die Vermißtennachforschung wählte man den Namen "Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene" und für die Gefangenenfürsorge den Namen "Hilfe für kriegsgefangene Deutsche". Bis Mai 1915 gelang es, alle größeren Rotkreuz-Vereine in Deutschland in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu fassen. Im September 1915 verständigten sich die Arbeitsgemeinschaft und das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin über Grundsätze ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in den Bereichen der Vermißtennachforschung und der Gefangenenfürsorge. Die beiden Zentralen in Hamburg und Frankfurt am Main wurden zu amtlichen Auskunftsstellen im Sinne der Haager Landkriegsordnung; gleichzeitig wurden sie an das Zentral-Nachweise-Bureau des Preußischen Kriegsministeriums angegliedert. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Nachforschung nach vermißten Soldaten, die Beschaffung von offiziellen Totenscheinen und die Verbesserung des Postverkehrs mit Kriegsgefangenen. Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz bemühte sich darüber hinaus um die Nachrichtenvermittlung in den besetzten Gebieten Frankreichs, Rußlands und Rumäniens sowie um die Verbesserung der Lage der ausländischen Kriegsgefangenen in Deutschland. Im Juli 1916 gründete Rudolf Lismann, ein leitender Mitarbeiter des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz, das Archiv des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene, später Archiv für Kriegsgefangenenforschung. Sein Ziel war eine umfassende Dokumentation über die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs unter einheitlichen Gesichtspunkten. Zu den Sammlungsgebieten gehörten die Hilfsorganisationen der Rotekreuzvereine, Vermißte, Kriegs- und Zivilgefangene, Stellung der Gefangenen im Völkerrecht sowie Flüchtlinge, Geiseln und Entflohene. Erschließungszustand: Findbuch (1984) Zitierweise: BArch, R 67/...

              BArch, RM 3/10349 · Akt(e) · Sept. 1914 - Nov. 1915
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Tätigkeit der Zentralstelle für Auslandsdienst (früher Zentralnachrichtenstelle bzw. Zentrale für Auslandsdienst), Sept. 1914 - Okt. 1915 Ein Dutzend englischer Sünden wider das Völkerrecht. Tatsachen und Feststellungen (Druck), o. Dat. Das Martyrium der evangelischen Missionare in Kamerun 1914 Berichte von Augenzeugen. Hrsg. von Pastor W. Stark (Druck), Berlin-Steglitz 1915

              Reichsmarineamt
              Auswärtiges Amt (Bestand)
              BArch, R 901 · Bestand · 1867-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 1867 interimistische Übernahme der außenpolitischen Aufgaben für den Norddeutschen Bund durch das preußische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten; am 1. Januar 1870 Gründung des Auswärtigen Amtes des Norddeutschen Bundes, 1871 des Deutschen Rei‧ches als nachgeordnete Behörde des Reichskanzlers mit den Hauptabteilungen Politik, Han‧delspolitik, Recht (ab 1885) und Nachrichten (ab 1915); bis 1918 zugleich auswärtige Ver‧tretung Preußens; 1919 Bestellung eines politisch verantwortlichen Reichsministers des Auswärtigen; 1920 umfangreiche Reorganisation in Regionalabteilungen und Übernahme kulturpolitischer Aufgaben, 1936 Auflösung der Regionalabteilungen, Wiedereinführung der Sachabteilungen Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das 1870 aus dem Königlich-preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten für den Norddeutschen Bund (seit 1867) hervorgegangene Auswärtige Amt erfuhr über die Bismarck-Zeit und das Wilhelminische Kaiserreich, die Weimarer Republik bis zum Ende der NS-Diktatur zahlreiche Reformierungen und Umstrukturierungen Die am Standort Berlin-Lichterfelde des Bundesarchivs verwalteten Unterlagen des Auswärtigen Amts für den Zeitraum 1867-1945 (sog. altes Amt) umfassen nur einen Bruchteil der Gesamtüberlieferung (ca. 1,6 Regalkilometer) aus dieser Zeit. Der größte Teil (ca. 18 Regalkilometer) der nach den Verlusten in der Endphase des Zweiten Weltkriegs noch übriggebliebenen Akten befindet sich heute im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts in Berlin. Den überwiegenden Teil der hiesigen Archivalien hatte das Politische Archiv vor allem aus Platzgründen in den 1920er Jahren im Potsdamer Reichsarchiv (v.a. Akten des Kaiserlichen Amts, der Handelspolitischen Abteilung und der Rechtsabteilung) deponiert. Gemeinsam mit anderen Beständen lagerte das Reichsarchiv auch diese Unterlagen in den Jahren 1944/45 zum Schutz vor dem Bombenhagel in die Salzbergwerksschächte bei Staßfurt (Sachsen-Anhalt) aus. Von der sowjetischen Besatzungsmacht konfisziert, gelangte der größte Teil der Materialien nach 1949 in mehreren Abgaben über das Ministerium für Staatssicherheit der DDR in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv der DDR, Bestandssignatur 09.01) und nach der Überwindung der deutschen staatlichen Teilung in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Restakten der Handelspolitischen - und der Rechtsabteilung (Abt. II und III, 1885-1920), die aus amtlichen Gründen im Politischen Archiv des AA verblieben und nach der Beschlagnahme durch die britische Besatzungsmacht letztlich nach England verbracht worden waren, hat das damalige Bundesarchiv nach ihrer Rückgabe an die Bundesrepublik (1957) im Oktober 1962 unter der Bestandssignatur R 85 verzeichnet. Ca. 350 Akteneinheiten befinden sich derzeit noch im "Sonderarchiv" beim Russischen Staatlichen Militärarchiv in Moskau unter der ("Fonds")Bestandsnummer 1357. Sie sind dort in 3 Findbüchern beschrieben (Weitere Informationen und Kontakt siehe unter www.sonderarchiv.de). Für die laufende Tätigkeit des Auswärtigen Amts wichtige Dokumente und Akten hat das Bundesarchiv dem Politischen Archiv des AA in Berlin (Auswärtiges Amt, Politisches Archiv, 10117 Berlin; Tel.: +49 (0) 30/5000-3948) ausgeliehen. Sie können nur dort benutzt und ausgewertet werden (entsprechende Hinweise befinden sich im jeweiligen Findbuch). Archivische Bewertung und Bearbeitung Die erste archivische Neubearbeitung der Aktenbände erfolgte Ende der 50er Jahre im damaligen Deutschen Zentralarchiv. Sie waren ursprünglich in insgesamt 44 Findbüchern aus dem Reichsarchiv beschrieben Die seinerzeit im Potsdamer DZA erfassten Aktentitel der Verzeichnungseinheiten wurden mittels eines Retrokonversionsverfahrens in die Datenbank des Bundesarchivs integriert. Bei der Bearbeitung der Datensätze wurden zahlreiche Korrekturen bei den Aktentiteln und den Laufzeiten vorgenommen. Dabei konnten nicht immer die gegenwärtig gültigen archivischen Regeln zur Anwendung gelangen. Unter Beibehaltung der vorgelegenen Klassifikation, die sich überwiegend nicht mehr an der Organisationsstruktur des AA orientierte, wurden nach Bedarf Serien bzw. Bandreihen gebildet, wobei auch zahlreiche untergeordnete Bandfolgen in Serien entstanden. Teilweise wurden die vorgefundene sachliche Gliederung erweitert und mit modernen Begrifflichkeiten ergänzt (z. B. Rechtsabteilung). Die Potsdamer Überlieferung wurde mit der im alten Bundesarchiv Koblenz vorhandenen zusammengeführt (alte Findbücher zum Bestand R 85, Rechtsabteilung und Handelspolitische Abteilung). Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte Büro des Reichsaußenministers 1928-1943: Ministerbüro und persönlicher Stab 1928-1944, Persönliches Pressearchiv des Ministers 1934-1943 Personal- und Verwaltungsabteilung (einschl. Protokoll) 1876-1944 [ausgeliehen an Politisches Archiv AA] Handelspolitische Abteilung 1869-1920: Ausstellungswesen 1875-1920, Dienstsachen 1885-1914, Eisenbahnen 1866-1915, Fischerei 1903-1913, Handel, Generalia 1884-1921, Handel, Länder 1868-1920 , Fremder Handel 1867-1922 , Handel und Schifffahrt, Generalia 1862-1906 , Handel und Schifffahrt, Länder 1858-1909 , Landwirtschaft 1868-1920, Literatur 1847-1917 , Marine 1853-1913 , Maß- und Gewichtswesen 1911-1920, Medizinalwesen 1868-1913, Münzwesen 1871-1913, Schifffahrt, Generalia 1887-1914, Binnenschifffahrt, Länder 1907-1913 , Schifffahrt, Länder 1844-1913, Flußschifffahrt 1869-1913 , Telegrafenwesen 1866-1913, Verkehrswesen 1890-1920, Versicherungswesen 1895-1920, Volkswirtschaft, Generalia 1887-1920, Volkswirtschaft, Länder 1881-1920, Wasserwirtschaft 1907-1913, Zoll und Steuer, Allgemeines 1910-1919, Zoll und Steuer, Länder 1902-1920 Handelspolitische Abteilung 1936-1945: Ausstellungswesen 1936-1943, Auswanderungswesen 1937-1943, Eisenbahnwesen 1921-1943, Finanzwesen 1936-1943, Fischereiwesen 1936-1943, Geschäftsgang 1937-1943, Gesundheitswesen 1937-1942, Handel 1936-1945, Industrie, Technik, Gewerbe 1936-1943, Innere Verwaltung der Länder 1936-1943, Kraftfahrwesen 1936-1942 , Landwirtschaft 1936-1943 , Politik 1941-1942, Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen 1936-1943, Rechtswesen 1936-1942, Rohstoffe und Waren 1936-1943, Schifffahrtswesen 1936-1943, Sozialpolitik 1941-1942, Steuerwesen 1936-1943, Verkehrswesen 1936-1945, Veterinärwesen 1936-1942, Wege- und Straßenwesen 1936-1942, Wirtschaft 1936-1944, Zollwesen 1936-1945, Handel mit Kriegsgerät 1936-1944, Handakten 1920-1944, Telegrammkorrespondenz mit den deutschen Vertretungen, Dienststellen und Wirtschaftsunternehmen 1941-1943 Länderabteilung II und III (1920-1936) [ausgeliehen an Politisches Archiv AA] Rechtsabteilung 1858-1945: Auswanderung, Allgemein 1868-1932, Staatsangehörigkeit und Liquidation 1928-1944, Auswanderung, Länder 1858-1932, Völkerrechtliche Differenzen 1867-1920, Geistliche, Schul- und Stiftsachen 1867-1933, Grenzsachen 1862-1944, Handakten 1900-1926, Innere Verwaltung einzelner Länder 1862-1940, Interzessionen 1871-1932 , Kunst und Wissenschaft 1865-1914, Mediatisierte 1866-1913, Militaria 1869-1942, Nachrichten 1869-1936, Neutralität 1854-1918, Passangelegenheiten 1816-1932, Polizeisachen 1865-1937, Postsachen 1829-1932, Presse 1861-1931, Rechtssachen, Allgemeines 1836-1944, Rechtssachen, Länder Außereuropa 1869-1936, Rechtssachen Länder Europa 1869-1936, Völkerrecht 1941-1945, Zustellung von Urkunden und Verfügungen 1937-1945 Nachrichten- und Presseabteilung 1915-1945: Allgemeines 1915-1938, Krieg 1914-1921, Kolonien 1915-1920, Staatsoberhaupt 1910-1919, Parlamente 1910-1921, Länderparlamente 1917-1921, Reichsregierung 1916-1924, Revolution 1910-1921, Völkerbund 1918-1920, Parlamentarisierung und Demokratisierung 1918, Wahlrecht 1917-1918, Waffenstillstand und Frieden 1914-1923, Nachrichten über einzelne Länder 1918-1921, Nachrichtenmaterial 1914-1921, Geschäftsakten der Presseabteilung 1939-1945, Deutsches Nachrichtenbüro 1940-1943, Abhördienst 1942-1943, Auslandsagenturen 1942-1945, Eigendienst 1942-1943, Nachrichtenmaterial 1933-1945 , Presseanlagen 1939-1944, Pressearchiv 1927-1945, Presseinformationsdienst 1936-1945, Ausländische Informationsorgane 1934-1945 Zentralstelle für Auslandsdienst 1912-1922: Dienst- und Geschäftsbetrieb 1914-1921, Personalangelegenheiten 1912-1921, Passangelegenheiten 1917-1920, Haushalts- und Kassensachen 1914-1922 , Beziehungen zu Institutionen und Einzelpersonen 1914-1920, Bibliotheken, Verlage, Buch- und Kunsthandlungen 1915-1920, Wirtschaftliche, politische und militärische Lage 1915-1920, Propaganda 1914-1921 Kulturpolitische Abteilung 1865-1945 Rundfunkpolitische Abteilung 1939-1945 Abteilung D (Deutschland) [Verbindungsstelle zur NSDAP] 1939-1943 Erschließungszustand: Akten der Personal- und Verwaltungsabteilung sowie der Länderabteilung wurden dem Politischen Archiv des AA als Dauerleihe zur dortigen Bestandsergänzung übergeben. Zitierweise: BArch, R 901/...

              Auswärtiges Amt
              OKW / Allgemeines Wehrmachtamt (Bestand)
              BArch, RW 6 · Bestand · 1922-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Aus dem im Wehrmachtamt (vom 1. März 1929 bis 13. Februar 1936 als ¿Ministeramt¿bezeichnet) voneinander unabhängigen Abteilungen ¿Inland¿ und ¿Wehrmachtversorgung¿ wurde im Zuge der Neuorganisation des ¿Oberkommandos der Wehrmacht¿ ab 4. Februar 1938 die ¿Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten¿ gebildet, der bis Kriegsbeginn neben der Abteilung Inland und der Wehrmachtfürsorge und Versorgungs-Abteilung noch je eine Abteilung für Wehrmachtverwaltung und Wehrmachtfachschulunterricht sowie eine Abteilung ¿Wissenschaft¿ zugeordnet waren. Mit der Erweiterung der bisherigen Amtsgruppen innerhalb des OKW in ¿Ämter¿ ab November 1939 erhielt die Amtsgruppe ihre bis 1945 gültige Bezeichnung ¿Allgemeines Wehrmachtamt¿ (AWA) und umfasste nach Zuweisung von Kompetenzen für das Verlust- und Kriegsgefangenenwesen sieben Abteilungen sowie drei kleinere Organisationseinheiten, da-unter zwei Verbindungsoffiziere beim "Stellvertreter des Führers" und beim ¿Jugendführer des Deutschen Reiches¿. Im Frühjahr 1941 wurde der Geschäftsbereich nochmals um die Dienststelle des ¿Bevollmächtigten des Oberkommandos der Wehrmacht für Siedlungsfragen¿ und durch die Einsetzung von Inspekteuren für die Fürsorge- und Versorgungsdienststellen, das Kriegsgefangenenwesen und die Wehrmachtgräberoffiziere erweitert 1944 schließlich wurde die Zusammenfassung größerer Kompetenzbereiche zu Amtsgruppen (für Fürsorge- bzw. Versorgungsangelegenheiten, Fachschulwesen und Siedlungsfragen sowie für die Wehrmachverwaltung) vorgenommen. Die Verantwortung für die "nationalpolitische Schulung" der Wehrmacht wurde Anfang 1944 dem Chef des NS-Führungsstabes im OKW übertragen, dessen Amt der Chef des AWA (General der Infanterie Reinecke) in Personalunion bekleidete. Vorprovenienz: Abteilung Inland und Wehrmachtversorgung, Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten Inhaltliche Charakterisierung: Der Hauptteil der Überlieferung stammt aus der für die Beziehung zur zivilen Verwaltung und der NSDAP zuständigen Abteilung Inland. Dazu gehören Akten über innere Angelegenheiten und innere Sicherheit 1919-1940 (Verbot von Vereinen und Filmen, Spionage); Behandlung der Rassenfrage (1933-1944); Verhältnis zur NSDAP (u. a. Differenzen über Wehrpolitik, Zwischenfälle 1933-1937); Verfahren gegen Soldaten vor Parteigerichten 1942-1943; Behandlung jüdischer Frontkämpfer 1933-1938; Auslandsfragen (u. a. Geheimakten "Fremde Staaten" 1922 bis 1939, Lageeinschätzungen und Beschreibungen 1925 bis 1939); Abrüs-tung (1933-1936); Völkerrecht (1940-1941); Verkehr mit dem Auswärtigen Amt (u.a. Einsetzen von Militär- und Marineattachés 1933-1938, Aufenthalt von Schiffen im Ausland 1935-1939); innenpolitische Lage und Anschluss Österreichs (1934-1939); Landesverteidigung und Raumplanung (1935-1938); personelle Angelegenheiten der Wehrmacht und des Heeres (u. a. Besoldung, E-Offiziere, Reserve- und Landwehroffiziere, Arbeiter und Angestellte 1929-1941); politische Beurteilung und Überwachung von Wehrmachtangehörigen (1936-1938), Wehrmacht-Rechtswesen (einschließlich Einzelfälle von Strafverfahren gegen Offiziere 1935 bis 1938 sowie Kriegskriminalstatistik 1940 bis 1942), Heeresorganisation (1926-1942), Ausbildung, Manöver und Übungen (1933-1939), Aufbau der Luftwaffe und Luftschutz (1933-1943), Bildungswesen, wehrgeistige Führung und nationalpolitische Erziehung (1933-1944, ebenfalls dokumentiert durch 88 zwischen 1939 und 1943 veröffentlichte "Tornisterschriften" und fünf Jahrgänge "Soldatenblätter für Feier und Freizeit", 1940-1944), Propaganda (inklusive Presse- und Rundfunkangelegenheiten, 1928-1943). Weitere Akten sind vorhanden aus der Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsabteilung (u. a. Stellenbesetzungen und Haushaltsfragen; gesetzliche Regelungen; Entwicklung und Bestimmungen des Dienst- und Versorgungsrechts; Fürsorge und Unterstützung für Kriegsteilnehmer, ehemalige Angehörige, Wehrdienstbeschädigte und Hinterbliebene; Einzelfälle; Stiftungen hauptsächlich Großes Militärwaisenhauses Potsdam mit 40 Akten und Invalidenhaus Berlin mit 10 Akten, 1920 bis 1945; der Abteilung Wehrmachtverlustwesen (mit Organisation und Einsatz; Vorschriftensammlungen [u. a. Erfassung, Benachrichtigung der Angehörigen, Soldaten- u.a. Gräber, Bestattung und Beisetzung auch für fremde Streitkräfte, Selbstmörder, Hingerichtete, Fahnenflüchtige; Statistiken, -insbesondere Verluste im Allgemeinen wie auch Besonderen; Gräberdienst und -fürsorge; Planung von Ehrenmalen) und vom Chef des Kriegsgefangenenwesens (Heeresdruckvorschrift H.Dv 38 und andere allgemeine Dienstanweisungen und Merkblätter; Organisation; Behandlung und Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen; Postverkehr; italienische Militärinternierte; 5 Bände mit Zahlenübersichten zu den Kriegsgefangeneneinrichtungen im Reich und den besetzten Gebieten, einschl. Bau- und Arbeitsbataillone 1941-1945). Nur geringen Umfang haben Akten der Wehrmachtverwaltungsabteilung (über Ersatz von Kriegsschäden; Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung; Reise- und Zahlungsverkehr; Ver-sorgung; Bezüge), der Wehrmacht-Haushaltsabteilung, der Wehrersatzabteilung (Ersatzgestellung), der Allgemeine(n) Abteilung und des Amtes NS-Führungsstabes (über Aufstellung; Schulung und Einsatz der NS-Führungsoffiziere mit Schulungs- und Propagandamaterial; Lage in Westdeutschland im Febr.-März 1945); Unterlagen fehlen von den Abteilungen Wissenschaft und für Wehrmachtfachschulunterricht wie auch vom Bevollmächtigten für Siedlungsfragen. Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 6/...

              OKW / Amt Ausland/Abwehr (Bestand)
              BArch, RW 5 · Bestand · 1921-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: In der Heeresstatistischen Abteilung des Truppenamtes wurde 1920 eine Spionageabwehr-gruppe mit zwei Referaten für Spionage und Sabotageabwehr im Osten und Westen gebildet. Aus ihr ging 1935 die Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw. Reichskriegsministerium her-vor. 1938 wurde sie in Amtsgruppe Auslandsnachrichten und Abwehr im OKW, im Oktober 1939 schließlich in Amt Ausland/Abwehr umbenannt. Das Amt gliederte sich in fünf Abteilungen: Zentralabteilung (Aufgabe: Organisation und Verwaltung) mit Gruppen: Z O- Offizierspersonalien Z K- Zentralkartei und ZKV-Zentralkartei der V-Leute Z B- außenpolitische Berichterstattung Z R- Rechtsangelegenheiten Z F- Finanzen, Verbindung mit den Devisenschutz-Kommandos Z Reg und Z Arch- Registratur und Materialverwaltung sowie Archiv Abteilung/Amtsgruppe Ausland (auslands- und wehrpolitischer Nachrichtendienst; Auswer-tung der Presse, Literatur und Rundfunk; Verbindung zu den deutschen Militärattachés im Ausland und den ausländischen in Berlin sowie den deutschen Militärmissionen; völkerrecht-liche Fragen der Kriegführung; Lageberichte) mit Gruppen: Ausland I- Militärpolitischer Unterrichtung der Wehrmachtführung Ausland II- Außenpolitische Fragen, Presseberichte Ausland III- Völkerrechtsfragen Ausland IV- Versorgung der Kriegsschiffe und Blockadebrecher Chefgruppe- Adjutantur, Personal, Unterkunft, Fahrzeuge Abwehr I (Beschaffung von militärisch-, rüstungs- und kriegswichtigen Nachrichten im Aus-land; Aufbau einer Meldorganisation und eines Agentennetz mit Leit- und Anlaufstellen, Briefkästen, Funk- und Kurierverbindungen im Ausland), unterteilt in Gruppen: I Z- Zentral- und Chefbüro I H(eer)- Spionage gegen fremde Heere mit Untergruppe I H West und I H Ost- Erkundungen im Westen und Osten I M(arine)- Spionage gegen fremde Marinen I L(uftwaffe)- Spionagen gegen fremde Luftwaffen I T(echnik) L(uft)w(affe)- Spionage gegen fremde Luftfahttechnik I Wi(rtschaft)- Spionage gegen fremde Wirtschaft I G- Laboratorien, u.a. falsche Dokumente, Geheimtinten, Fotolabor I i- Funkwesen, insb. Übermittlung, Agentenfunknetz, Verkehr I T(echnik)- Spionage gegen fremde Technik I K(riegs)O(rganisationen)-Verbindung zu den Kriegsorgan. in den neutralen Ländern) Abwehr II (Sabotage; aktiver Sabotageschutz; Ausbildung für und Vorbereitung von Kom-mandounternehmen) mit Gruppen: II A- Chefbüro II West (weiter unterteilt in Nord und Süd) II Ost (ebenfalls unterteilt in Nord und Süd) II Südost II Übersee II Technik sachlich unterstellt: Frontaufklärungskommandos und -trupps sowie Truppenteile und Formationen der "Brandenburger" Abwehr III (v.a. Abwehrschutz in der Wehrmacht, aber auch in zivilen Bereichen; Bekämp-fung von Spionage und Landesverrat; Infiltration gegnerischer Nachrichtendienste) mit III A/Chefgruppe-Adjutantur III C- Militärischer Geheimhaltungs- und Abwehrschutz; Sicherheit der Zivilbehörden, mit denen die Wehrmacht in Verbindung ist; Verbindung zum RSHA; OKW-Paßstelle III C 1- Behörden III C 2- übrige zivile Sektor, ohne Wirtschaft III D- Irreführung des Gegners, Doppelagenten (sog. Spielmaterial) III F- Gegenspionage gegen fremde Nachrichtendienste, besonders im Ausland (KO) III F fu- Fahndungsfunk III G- Gutachten bei Landesverrat III K- Funkabwehr (ging zu Beginn des Krieges auf Wehrmachtführungsstab über) III Kgf- Abwehr in den Kriegsgefangenenlagern III N- Verbindung zur Presse; Schutz des eigenen Funk-, Telefon- und Telegafennetzes III U- Interne Auswertung, Ergebnisse der Gegenspionage; Abwehrunterricht III W- Führungsgruppe Wehrmacht mit Untergruppen III H- Abwehr im Heer, insb. Geheimnisschutz und Erhaltung der Moral III L- Abwehr in der Luftwaffe III M- Abwehr in der Marine bei der Fronttruppe waren die Abwehroffiziere in der Abteilung Ic angesiedelt III Wi/Rü- Gegenspionage in der eigenen Wirtschaft und Rüstung Die zum Heer gehörige "Geheime Feldpolizei" im Bereich der Militärbefehlshaber unterstand bis Anfang 1942 der Abwehrabteilung III. Dann wurden ihre Angehörigen zum großen Teil in die Sicherheitspolizei eingegliedert. Außerdem bestanden Auslandsbrief- und Telegrammprüfstellen; sie waren den örtlich zustän-digen Abwehrstellen angegliedert. Nachdem einzelne Aufgabenbereiche und Teile des Amtes dem Reichsführer-SS bereits mit dem Führerbefehl vom 12.2.1944 zugeschlagen worden waren (Amt MIL. des RSHA), unter-stellte man die Abwehrabteilungen nach dem 20. Juli 1944 endgültig dem Chef der Sicher-heitspolizei und des SD, lediglich die Abteilung Ausland und die Truppenabwehr (einschließ-lich der bei den stellvertretenden Generalkommandos, den Militär- und Wehrmachtbefehlsha-bern in den noch besetzten Gebieten eingesetzten Abwehroffizieren) wurde dem Wehrmacht-führungsstab zugeschlagen (OKW/WFSt/Ag.Ausl.) Vorprovenienzen: Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw- Reichskriegsministerium Inhaltliche Charakterisierung: Zentralabteilung: Geschäftsverteilungspläne u.a. Organisationsunterlagen, auch für nachge-ordnete bzw. Abwehrdienststellen (1935-1944); Besoldungs- und Laufbahnvorschriften; Er-kennungsmarkenverzeichnisse; einzelne Personalunterlagen, insbesondere von V-Leuten (1939-1945); Akten mit Personal-, Ausbildungs- und Haushaltsangelegenheiten; Bereitstel-lung von Devisen für Einsätze im Ausland (1935-1944); sonstige Dienststellenverwaltung (z.B. Bewirtschaftungs- und Beschaffungsangelegenheiten); insg. ca. 100 Bde. Amtsgruppe Ausland: Aktenserien über Außen-, Wirtschafts- und Wehrpolitik einzelner Län-der und Ländergruppen (ca. 170 Bde, 1934-1944); Berichte des Aufklärungsausschusses Hamburg-Bremen über einzelne Länder (ca. 60 Bde, 1939-1945); Nachrichten und Übersich-ten von der und an die Abteilung (ca. 40 Bde, 1939-1945); Berichte "Fremde Handelsschif-fahrt" (1940-1942); Akten über Behandlung deutscher Kriegsgefangener und Internierter (1939-1943); Völkerrecht und -verletzungen (1939-1944); Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz 1939-1942); Seekrieg (1939-1942); Gaskriegsvorbereitung im Ausland und Gasabwehr 1933-1943); Abrüstungsfragen (1934-1935); Pressemeldungen über deutsche Verstöße gegen der Versailler Vertrag (1933-1935). Für die verlorengegangenen Akten der Amtsgruppe Abw. I bieten allein die wenigen Doku-mente von Abwehrstellen Ersatz (Bestand: RW 49). Amtsgruppe Abwehr II: Kriegstagebuch des Gruppenleiters GM E. Lahousen (3 Bde, 1939-1943, mit Aufzeichnungen einzelner Aktionen); Ausarbeitung "Geheimer Nachrichtendienst und Spionageabwehr des Heeres" für die Zeit von 1866-1917 (15 Bde); Ausbildungsunterla-gen (1939-1944); Schriftwechsel mit Abwehrstellen in den Wehrkreisen I, IV und VIII (1934-1939, v.a. Personalunterlagen); Vorgänge über V-Leute und einzelne Unternehmen (1940-1944); insg. ca. 50 Bde. Amtsguppe Abwehr III: Sammlung von Geheimerlassen, Verfügungen und Runderlassen (1935-1940); Anleitungen für den Abwehrunterricht (1937-1942); Innere Sicherheit, auch Einzelfälle (1940-1943); Fahndungslisten (1940); Geheimschutz; Überwachung der Wirt-schaft (1933-1945); Überwachung von Ausländern, auch Kriegsgefangenen; Unterlagen über feindliche Agentenschulen (1943/44); einzelne Unternehmen (1941-1943); insg. 60 Bde. 32 Bände beinhalten Entzifferungsberichte der Chiffrierstelle (1925-1933). Erschließungszustand: Word-Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 5/...

              Schenkung Konsul a. D. Wolfgang Zielke

              Wolfgang Zielke, 1967-1969 Konsul und 1977-1979 Leiter des Generalkonsulats der Deutschen Demokratischen Republik in Tansania, vermachte 2012 dem ZMO seine Büchersammlung zur Zeitgeschichte Afrikas. Diese enthält zahlreiche Werke, welche in afrikanischen Ländern südlich der Sahara publiziert wurden.Von 1952 bis 1955 hatte Wolfgang Zielke Außenpolitik an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg studiert. Danach war er im Außenministerium der DDR tätig, u.a. als Attaché an der Botschaft in Nordkorea, als Botschafts-Sekretär in der VR China, Uganda, Ghana, als Legationsrat und Leiter der Handelsmission in Gambia. Nach der Wende war er schließlich bis 2003 als Bildungsreferent für afrikanische Angelegenheiten im gesellschaftlichen Bereich tätig. Wolfgang Zielke ist Mitglied des Verbandes für Völkerrecht und Internationale Politik e. V. (Autor: Leibniz-Zentrum Moderner Orient, Bibliothek, Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin e.V.)

              Schnee, Heinrich (Bestand)
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Schnee, H. · Bestand · 1867-1949
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              Lebenslauf Dr. jur.; Dr. rer. pol. h. c.; Wirklicher Geheimer Rat; Gouverneur a. D., Excellenz; MdR. Geboren 4.2.1871 in Neuhaldensleben. Vater: Landgerichtsrat Hermann Schnee. Mutter: Emilie, geb. Scheibe. - Verheiratet mit Ada Adeline, geb. Woodhill, aus Neuseeland, deren Vater ein Engländer aus Birmingham und deren Mutter Irin aus der alten Familie O’Donnell waren. Schnee besuchte das Gymnasium in Nordhausen, studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Heidelberg, Kiel und Berlin, bestand 1892 das Referendar-Examen und wurde 1893 zum Dr. jur. promoviert. Sodann wandte er sich dem Studium des Suaheli und der Kolonialwissenschaft am Orientalischen Seminar Berlin zu und bestand 1897 das Examen als Regierungsassessor. Er trat 1898 in das Auswärtige Amt, Kolonialabteilung, ein und arbeitete als Richter und stellvertretender Gouverneur in Deutsch-Neuguinea. 1900 wurde er Bezirksamtmann und stellvertretender Gouverneur in Samoa. 1904: Legationsrat in der Kolonialabteilung, 1905: Kolonialbeirat an der Botschaft in London. 1906: Vortragender Rat, 1907: Dirigent, 1911: Ministerialdirektor im Reichskolonialamt und Leiter der Politischen und der Verwaltungsabteilung. 1912 wurde Schnee Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz. Von 1912 - 1919 war er Gouverneur von Deutsch-Ostafrika. Die Preußische Akademie der Wissenschaften zeichnete Schnee mit der Goldenen Leibniz-Medaille aus. Ehrendoktor der Staatswissenschaften der Universität Hamburg wurde er im Jahre 1921. Seit 1924 war er Mitglied des Reichstages (Deutsche Volkspartei). 1925: Präsident des Arbeitsausschusses Deutscher Verbände, 1926: Präsident des Bundes der Auslandsdeutschen. 1930: Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft. 1931: Präsident der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft. Als Mitglied der Interparlamentarischen Union sowie als Delegierter des Weltbundes der Völkerbundgesellschaften - Schnee war auch Präsident der Deutschen Liga für Völkerbund - nahm er mehrfach an internationalen Kongressen teil. 1932 wurde er vom Auswärtigen Amt in die Mandschurei-Kommission (Lytton-Kommission) delegiert. 1933, nach einer - der einzigen - Unterredung mit Hitler, legte Schnee fast alle Präsidenten-Ämter nieder, sofern diese nicht doch gleichgeschaltet oder aufgelöst worden waren. Lediglich die Leitung der Deutschen Gesellschaft für Völkerbundfragen, später umbenannt in "Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik", hatte er bis 1945 inne. Die literarischen Hauptwerke Heinrich Schnees sind: Bilder aus der Südsee. Reimer, Berlin 1904 Deutsch-Ostafrika im Kriege. Quelle & Meyer, Leipzig 1919 (als Herausgeber:) Deutsches Kolonial-Lexikon. 3 Bände. Quelle & Meyer, Leipzig 1920 Niederbruch und Aufstieg. Quelle & Meyer, Leipzig 1921 Die deutschen Kolonien unter fremder Mandatsherrschaft. Quelle & Meyer, Leipzig 1922 Die koloniale Schuldlüge. Knorr & Hirth, München 1924(von diesem Werk existieren englische, französische, spanische und italienische Ausgaben) Nationalismus und Imperialismus. Hobbing, Berlin 1928 Völker und Mächte im Fernen Osten. Deutsche Buchgemeinschaft, Berlin 1933 Die deutschen Kolonien vor, in und nach dem Kriege. Quelle und Meyer, Leipzig 1939 Kolonialmacht Deutschland. Hillger, Berlin 1941. Heinrich Schnee starb am 23. Juni 1949 in Berlin durch einen Verkehrsunfall. Bestandsbeschreibung: Persönliches, Tagebücher, private Korrespondenz, Personalpapiere, Manuskripte, u.a. unveröffentlichte Memoiren (1945-1949), dienstliche und politische Korrespondenz, Akten aus dienstlicher Tätigkeit in Ostafrika, auch zur Mandschurei-Kommission des Völkerbundes (1932), Zeitungsausschnitte, Fotosammlung. Besondere Hinweise: s. auch Schnee, Heinrich: Als letzter Gouverneur in Deutsch-Ostafrika. Erinnerungen, Beideiberg 1964. Weitere Hinweise: Mommsen Nr. 3367. Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

              Schnee, Heinrich
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1242 · Akt(e) · (1915) 1916
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Eingaben: Kriegsausschuß der deutschen Industrie, Berlin, betr. Wahrung der deutschen Interessen im Ausland vom 07.01.1916, Drucksache 8 S. Qu. 106, 115, Deutsche Gartenstadt-Gesellschaft, Berlin und Bergisch-Gladbach, betr. Kapitalisierung und Beleihung der Renten von Kriegsinvaliden und Kriegerwitwen vom 10.01.1916, Drucksachen 14 S. Qu. 119, Soziale Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände, Leipzig, betr. außerordentliche Unterstützung der entlassenen bedürftigen Kriegsteilnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 25.01.1916, Drucksache 3 S. Qu. 120, Richard Frank, Berlin, Errichtung einer Sammlung des Schrifttums über den Weltkrieg (Weltkriegsbücherei) vom 28.03.1916 und 07.07.1916 mit Übersichtsplan und Merkblatt, Drucksachen 4 und 8 S. Qu. 130, 131, 137-139, 191-196, Reichs-Hammerbund, Hamburg, betr. innerwirtschaftliche Verhältnisse, Macht der Finanz "Aristokratie", o.D. (April 1916), Drucksache 4 S. mit Sonderdruck aus der Halbmonatsschrift "Hammer" Nr. 186, 4 S. Qu. 140, 141, 142, Landtagsabgeordnete Liesching, Haußmann und Gauß namens der fortschrittlichen Volkspartei betr. unmittelbare Zuweisung der Lieferung von Gegenständen des Kriegsbedarfs an die württ. Hersteller vom 21.02.1916 Qu. 146 - 150; Centralverband der Haus- und Grundbesitzer-Vereine Deutschlands e.V., Spandau, betr. Regelung der Mietverhältnisse vom 20.05.1916 Qu. 156, Schutzverband für Deutschen Grundbesitz e.V., Berlin betr. Realkredit in der Übergangszeit vom 01.11.1916 Qu. 233, Reichsverband der Vereinigungen des Drogen- und Chemikalienfaches, Berlin, vom 30.06.1916, Drucksache 10 S. Qu. 165, Professor H. Calmbach, Stuttgart-Bad Cannstatt, u.a. betr. Wahrung des bundesstaatlichen Charakters des Reichs vom 01.06.1916 Qu. 170-172, Theodor Fritsch, Leipzig, betr. Mängel im Wirtschaftsleben vom 05.07.1916 mit Sonderdruck aus dem "Hammer", Nr. 185, 8 S. und Ausgabe der Zeitschrift "Hammer" Nr. 337 vom 01.07.1916, 15. Jahrgang Qu. 166 - 168, geschäftsführender Ausschuß der aus Rußland ausgewiesenen Reichsdeutschen, Berlin, betr. Zwangsregistrierung deutscher Forderungen und Außenstände an Schuldner in Feindesland vom 12.09.1916 Qu. 206, Zentralstelle "Völkerrecht", Deutsche Zentrale für dauernden Frieden und Völkerverständigung, betr. Grundlagen für ein neues Völkerrecht durch Schaffung einer überstaatlichen Organisation, o.D. und Ortsangabe, vermutlich Leipzig, 1916, Drucksache 4 S.Qu. 212, Handwerkskammer Ulm betr. Fürsorgemaßnahmen für heimkehrende Handwerker und wirtschaftliche Wiederbelebung des Handwerks nach dem Kriege mit Beschluß des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages in Berlin am 20.06.1916, Drucksache 15 S. Qu. 236, 237, Deutscher Verein von Gas- und Wasserfachmännern e.V. Lübeck, betr. Kohlenversorgung der Gaswerke vom 11.12.1916 Qu. 243; Denkschriften betr. die beim Friedensschluß als Neuerwerbungen in Betracht kommenden Kolonialgebiete, Kolonial-Wirtschaftliches Komitee e.V., Berlin, geh. 9 S., 1916 Qu. 118, soziale Demobilisierungsmaßnahmen für die Privatangestellten, Bund der technisch-industriellen Beamten, 1916, Drucksache 8 S. Qu. 136, Gewährung von Vorentschädigungen und Beihilfen an Auslandsdeutsche, Verein für das Deutschtum im Ausland e.V., Berlin, 1915/1916, 2 Drucksachen, 2 und 4 S. Qu. 145, 145a, Rohstoffversorgung Deutschlands nach Friedensschluß, Kriegsausschuss der deutschen Industrie, Berlin, 1916, geh. 20 S. Qu. 207, Überleitung der Kriegs- in die Friedenswirtschaft, Verband kath. kaufm. Vereine Deutschlands e.V., Essen, geh. 8 S. Qu. 218, die deutschen Ostseeprovinzen Rußlands, Baltischer Vertrauensrat, Berlin, 1915, brosch. 80 S. Qu. 132, 133; Entschließungen: vogtländischer Volksausschuss für rasche Niederkämpfung Englands, München, betr. Anwendung aller Mittel zur Niederringung Englands vom 10.10.1916 Qu. 214, württ. Landesverein für Kriegerheimstätten e.V., Stuttgart, betr. Erwerb einer Heimstätte durch heimkehrende Krieger und ihre versorgungsberechtigten Angehörigen vom 29.10.1916 Qu. 232, Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, betr. koloniale Leitsätze, vom 22.10.1915 Qu. 176 - 178, Verein Württembergischer Zeitungsverleger, Stuttgart, betr. Preissteigerung des Zeitungsdruckpapiers vom 09.07.1916 Qu. 180-182; Hilfsausschuß für die Deutschen in Britisch-Südafrika betr. Aufruf zu Spenden, 1916, Drucksache 2 S., nebst Spendenliste der in Württemberg bis Detember 1916 eingegangenen Geldbeträge Qu. 244, 245, "Nachrichten für den Verband Deutscher Großhändler der Nahrungsmittel- und verwandten Branchen", Berlin, Nr. 21/1916, 6.Jahrgang Qu. 210, "Veröffentlichungen des Bundes der Industriellen", Berlin, Heft 7b, Oktober 1916