Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar), Findbucheinleitung (online einsehbar) Registraturbildner: Nach der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 wurde die Provinz Sachsen mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt gebildet, deren Oberpräsident am 1. April 1816 in Magdeburg seine Tätigkeit aufnahm. Als Kontrollinstanz und Stellvertreter der preußischen Staatsbehörden hatte er ursprünglich eine v.a. beobachtende und mehr repräsentativ gedachte politische Stellung. Er unterstand wie die Regierungen den Staatsministerien, nahm aber gleichzeitig die Leitung bzw. Oberaufsicht über die Regierungen und andere Mittelbehörden wahr, als königlicher Kommissar für den Provinziallandtag erhielt er die Aufsicht über die Ständevertretung. In Auswirkung der Verwaltungsreformen von 1872 bis 1883 erweiterte sich sein Verantwortungsbereich auf die gesamte innere Landesverwaltung der Provinz, über den Provinzialverband erhielt er die Staatsaufsicht; zugleich wurde er 1883 vom Amt des Regierungspräsidenten des Bezirkes Magdeburg entbunden. Nach dem ersten Weltkrieg und während des Nationalsozialismus vermehrten sich inbesondere die hoheitlichen und polizeilichen Funktionen des Oberpräsidenten erheblich; die Behörde entwickelte sich zur Mittelinstanz der preußischen Staatsregierung (ab 1932) und schließlich der Reichsregierung (ab 1935). Die Selbstverwaltung der Provinz wurde bereits 1933 faktisch aufgehoben, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten dem Oberpräsidenten übertragen. Die in den anderen Provinzen gehandhabte Verbindung des Oberpräsidialamtes mit dem des Gauleiters der NSDAP fand jedoch nicht statt. Die Behörde gliederte sich ab 1933 in mehrere Abteilungen, insbesondere: Allgemeine Abteilung, Provinzialrat, Abteilung für höheres Schulwesen (Provinzialschulkollegium), Landeskulturabteilung (Generalkommission/ Landeskulturamt), Wasserstraßendirektion (Elbstrombauverwaltung), Gerichtsärztlicher Ausschuss und Inspekteur der Ordnungspolizei. Im Frühjahr 1944 wurde die Provinz Sachsen aufgelöst; an ihre Stelle traten die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg mit den Gauleitern der NSDAP als Oberpräsidenten, für den Regierungsbezirk Erfurt wurde der Reichsstatthalter in Thüringen zuständig. Im Frühjahr 1944 wurde die Provinz aufgelöst; an ihre Stelle traten die Provinzen Magdeburg, und Halle-Merseburg mit den Gauleitern der NSDAP als Oberpräsidenten, für den Regierungsbezirk Erfurt wurde der Reichsstatthalter in Thüringen zuständig. Im August 1945 ging das Oberpräsidium Magdeburg als "Der Präsident der Provinz Sachsen, Abwicklungsstelle Magdeburg" in die neue Provinzialregierung über, die Abwicklungsstelle bestand bis Juni 1946. Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte in mehreren Ablieferungen zwischen dem Ende des 19. Jh. bis 1950 in das Staatsarchiv Magdeburg. Er gliederte sich in verschiedene Registraturschichten, die um 1968 zu den Teilbeständen C 20 I Oberpräsident, Allgemeine Abteilung bis C 20 XiX Oberpräsident, Kommandostab der Sicherheitspolizei strukturiert wurden.
Weg
2 Dokumente results for Weg
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 1991 bis 2014, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Das 1821 im Bezirk des alten Landgerichtes Eisleben eingerichtete Gerichtsamt, dessen Sprengel einen Teil der Orte des früheren Amtes Sangerhausen umfasste, wurde um 1835 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichtes Sangerhausen umgewandelt. Als 1879 in Artern ein Amtsgericht entstand, ging ein Teil der Orte des Gerichtssprengels an das Amtsgericht Sangerhausen über. 1945 gelangte der Sprengel des Amtsgerichtes Artern an den Landgerichtsbezirk Halle. 1952 wurde für den neu gebildeten Kreis Artern ein Kreisgericht in Artern eingerichtet. Bestandsinformationen: Ein kleiner Teil des Bestandes war 1970 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet worden und gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gebildete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Bis 2008 wurden weitere Zugänge erschlossen.