Erster Weltkrieg

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          Richard Feiber (1869-1948)

          Bestand N 2, 1850-1978 (251VE) Vorwort Biographisches Der Großvater von Richard Feiber war Amtsarzt in Castellaun im Hunsrück. Richard Adolf Robert Feiber, evangelisch, wurde am 27. Mai 1869 in Koblenz als Sohn des Hauptmanns Robert Feiber und seiner Frau Helene, geb. Michael (+1911) geboren. Feiber zog im Mai 1906 nach Bergisch Gladbach, zunächst in die Gasstraße und zum 20.02.1909 schließlich in die Gronauerstraße 25 (heute Hauptstraße 17) in das dort neu gebaute Haus („Feibersche Haus“). Richard Feiber verheiratete sich am 26.09.1896 mit Martha Margaretha Viktoria Feiber, geb. Westphal (15.06.1875 in Bergisch Gladbach, + 11.05.1946). Aus der Ehe gingen folgende Kinder hervor: - Elsbeth (23.02.1901 in Wesel, + 24.07.1942 in Lublin, verlobt mit Sanitätssoldat Gerhard Wolters) -Roland (11.01.1904 in Wesel, Dipl.-Ing., +21.01.1990 in Bergisch Gladbach), verheiratete sich mit Else Unruh. Kinder: Helga Roswitha (1939) und Turid (1942) -Gerda (04.08.1909 in Bergisch Gladbach, verheiratete sich am 26.11.1932 mit Walther Armin Heinrich Gehnen aus Porz, +12.05.1993) -Friedrich Robert Helmuth (*23.09.1897 in Bergisch Gladbach, als Kriegsfreiwilliger infolge Verwundung gestorben am 06.06.1915 in Sainghin/Nordfrankreich) Feiber begann zunächst 1879 als Kadett in Oranienstein und ab1884 in Groß-Lichterfelde eine Militärlaufbahn, kam 1887 als Portfähnrich zum Infanterieregiment 57 Herzog Ferdinand von Braunschweig und wirkte vom 17.02.1894 bis zum 18.12.1895 als Erzieher an der Kadettenanstalt in Bensberg. Von 1896-1899 besuchte Feiber die Kriegsakademie und wurde 1903 zum Hauptmann befördert. Am 10.04.1906 schied er zunächst aus dem Dienst aus, wurde aber 1914-16 wiederverwendet. Feiber war ab April 1906 zeitweilig bei der Firma Köttgen + Cie. tätig. Paul Köttgen war der Schwager von Richard Feiber. Am 1. Juli 1906 wurde Feiber Prokurist der Firma. In Wesel war Feiber 19 Jahre lang Stadtkommandant im Militärdienst als Hauptmann (seit Juli 1903) und später als Major. Er gehörte dem Infanterie-Regiment 57 Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfälische) an. Über dieses Regiment stellte Feiber an Hand gesammelter Personal- und historischer Daten eine Stammliste zusammen. Zuvor bearbeitete er auch die Geschichte dieses Regiments neu.Im Januar 1915 erhielt Richard Feiber das Eiserne Kreuz, nachdem er erfolgreich als Hauptmann an der Schlacht von Soissons teilgenommen hatte. Am 31. Juli 1916 wurde Feiber endgültig aus dem Heeresdienst entlassen. 1935 wurde der „Ring ehemaliger Bensberger“ gegründet, eine Vereinigung von ehemaligen Bensberger Kadetten. Feiber gehörte ihr an und organisierte die regelmäßig stattfindenden Kadettentreffen mit. 1947 verfasste er eine umfangreiche Dokumentation über die Geschichte des Bensberger Kadettenhauses. Für den „Ring ehemaliger Bensberger“ verfasste Feiber Ehrenbücher mit 671 Namen ehemaliger Bensberger, die Feiber am 20. April 1944 fertig stellte. Die ursprüngliche Absicht war die Schaffung eines Ehrenmals für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Dies ließ sich jedoch nicht verwirklichen. Mit der Zeit wurde aus dem Vorhaben ein Ehrenmal für das Kadettenhaus Bensberg in Form eines Ehrenbuches. Darin sollten zunächst lediglich die Kadetten am Kadettenhaus in Bensberg aufgenommen werden sowie die aus Bensberg stammenden Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Diese Vorgabe hat Feiber jedoch ausgedehnt auf die Kriege und Kolonialkämpfe vor dem Ersten Weltkrieg. Außerdem nahm er in seiner Aufstellung neben den Kadetten auch noch die am Kadettenhause tätig gewesenen Offiziere und Lehrer mit auf. Als Leiter des Freundeskreises ehemaliger Kadetten („Ring ehemaliger Bensberger“) war Feiber maßgeblich an der Gestaltung des Kadettenerinnerungszimmers im Bensberger Schloss beteiligt. Das Zimmer brannte am 2. März 1942 vollständig ab. Außerdem war Feiber ab November 1918 zunächst stellvertretender Vorsitzender, dann bis 1933 Vorsitzender des Kreiskriegerverbandes Mülheim am Rhein, dessen Ehrenführer er zuletzt war. 1909/10 war Feiber Vorsitzender der Ortsgruppe Bergisch Gladbach des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins. In dieser Funktion war er auch zeitweilig Mitglied der kleinen Unterkommission der Bau- und Finanzkommission der Stadt für Vorschläge von Straßenbenennungen in der Stadt Bergisch Gladbach. Von 1. April 1919 bis 31. März 1925 war Feiber Mitglied des Schulausschusses der höheren Lehranstalt. In den 1920er Jahren gehörte Feiber der Abschätzungskommission in Bergisch Gladbach an, deren Aufgabe es war, die Besatzungsschäden zu beurteilen. Außerdem war er von Juli 1920 – Juli 1923 Handelsrichter und ab 1. Juni 1927 Arbeitsrichter. Bis 1931 war er Vorsitzender der Gewerblichen Vereinigung und bis Ende 1927 Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie. Ebenso Vorstandsmitglied war Feiber in der Gesellschaft Erholung e.V. Bergisch Gladbach. Dort war er von 1914-1917 Vorsitzender. Für den verzogenen Stadtverordneten Wilhelm Pennartz rückte Richard Feiber am 07.04.1925 als Ersatzmann in den Stadtrat nach. Er gehörte der Partei „Wirtschaftliche Liste“ (WL) an. Bei der Wahl der Stadtvertretung am 17.11.1929 zog Feiber als Mitglied der Liberalen Vereinigung Bergisch Gladbach (LV) ins Stadtparlament ein (bis 1933). Danach war er nicht mehr Stadtverordneter. Der NSDAP trat er im April 1933 bei, wurde aber 1934 wieder aus der Partei ausgeschlossen. Ab 1933 gehörte Feiber als Ortsgruppenführer der am 5. August 1933 im Bergisch Gladbacher Rathause gegründeten Ortsgruppe des Reichsluftschutzbundes an. Feiber engagierte sich in der Evangelischen Kirchengemeinde Bergisch Gladbach. Wie schon sein Schwiegervater Friedrich Westphal war er Kirchmeister (ab Januar 1933), trat aber später wieder von diesem Amt zurück. Richard Feiber verstarb am 11.09.1948. Bestandsgeschichte und Bestand Über Frau Herta Jux, geb. Meese, gelangten zunächst 8 Archivkartons und 3 große Mappen Anfang des Jahres 1990 ins Stadtarchiv. Später wurden noch weitere Unterlagen übergeben. Die übergebenen Unterlagen stammen alle aus dem sog. „Feiber¿schen Haus“ („Deutsches Haus“) an der Hauptstraße 17. Herta Jux, Urenkelin von Friedrich Westphal über Elisabeth Köttgen, geb. Westphal und weitläufig auch mit Richard Feiber verwandt, verfasste über dieses Haus einen Aufsatz im Rheinisch-Bergischen Kalender. Heute befindet sich das Haus im Besitz der Tochter von Prof. Dr. Ulrich und Herta Jux. In den o.g. Übergaben befand sich eine Vielzahl von Briefen der Familien Feiber, Westphal und von Oven. Die Briefe aus dem engeren Familienkreis Feibers verblieben im Bestand N 2, wohingegen die Briefe und alle übrigen Unterlagen, die eher die weitläufige Familie Westphal bzw. von Oven betreffen, zu N 14, zum Nachlass Friedrich Westphal, gelangten. Aus einem weiteren Brief- und Unterlagenkonvolut, das lange im Stadtarchiv unter dem (unverzeichneten) Nachlass Malotki von Trzebiatowski geführt wurde, entstand der neu gebildete Nachlassbestand N 10 Maria Grosch. Während des Ersten Weltkrieges schrieben sich die Feibers täglich, teilweise auch mehrmals am Tag. So bestand ein reger Briefwechsel zwischen den Eheleuten Richard und Margaretha Feiber und zwischen Helmut Feiber und seinen Eltern Richard und Margaretha. Die Briefe Richard Feibers berichten eher aus persönlicher Sicht vom Kriegsgeschehen, wohingegen seine Kriegstagebücher einen Eindruck vom Alltag eines Militärausbilders vermitteln. Militär und Militärgeschichte ist ein thematischer Schwerpunkt des Bestandes. Feiber hat sich intensiv mit der Geschichte des Infanterie-Regiments Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfälisches) Nr. 57 auseinandergesetzt. Er bearbeitete die Regimentsgeschichte hierfür neu und erstellte eine Stammliste für dieses Regiment. Die Vorarbeiten hierzu finden sich im Bestand. Lokalgeschichtlich von Bedeutung ist Feibers Einsatz für die Einrichtung eines Kadettenerinnerungszimmers im Neuen Schloss Bensberg in den 1940er Jahren. Ortgeschichtlich von Interesse dürfte auch die Liste der Mitglieder der Kameradschaftlichen Vereinigung Bergisch Gladbach sein. Ein weiterer Schwerpunkt des Bestands bilden Akten zu den vielfältigen Verwaltertätigkeiten, die Richard Feiber im Auftrag seiner Familienangehörigen wahrnahm. So hat Feiber für die vier Stämme der Nachkommen des Friedrich Westphal die Verwaltung des gemeinschaftlichen Erbgrundbesitzes in Bergisch Gladbach ausgeübt. Die umfangreiche Aktenüberlieferung hierzu erhellt Aspekte der Bergisch Gladbacher Stadtgeschichte gerade im Bezug auf die Verteilung von Grundbesitz, Stadt- und Bebauungsplanung, die Bedeutung der sog. Trasskaule und die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf den Wert ererbten Vermögens. Nicht zuletzt geben diese Akten auch Aufschluss über Familiengeschichte. Die bei Tod des Friedrich Westphal noch nicht abgeschlossenen Angelegenheiten hat Richard Feiber weiter geführt. Das betrifft vor allem die Vermögensverwaltung für seine Schwiegermutter Christiane Westphal, und damit in enger Verbindung stehend, die Regelung von Angelegenheiten die die von Oven¿schen Stiftungsfonds betreffen. Durch seine Sorgfalt und seinen umfassenden Sachverstand war Feiber für diese Aufgaben prädestiniert. Über Bergisch Gladbach hinaus von Bedeutung sind die Unterlagen Feibers, die sich mit Familienforschung auseinandersetzen. Feiber hat umfangreiche Informationen v.a. zu den Familien Feiber, Westphal und von Oven zusammengetragen. Verweise Die Karten und Pläne aus dem Nachlass Feiber, die eine bestimmte Größe überschreiten, befinden sich bei den Kartenbeständen unter K 1/1422-1425 und K 1/1428. In der Fotosammlung der zu R 5 gehörenden Sammlung von Gerhard Saffran befindet sich die Fotosammlung des Richard Feiber (Signaturen L 105/1-25). Auf den Fotos L 105/49, L 105/110-111 ist Richard Feiber selbst zu sehen. Gerhard Saffran und Richard Feiber begegneten einander, als Feiber mit dem Aufbau des Kadettenerinnerungszimmers im Bensberger Schloss beschäftigt war. Saffran half ihm bei der Beschaffung von Erinnerungsmaterial hierzu. Außerdem befinden sich in der Sammlung Saffran auch die Ehrenbücher I und II des Königlich Preußischen Kadettenhauses Bensberg, welche Feiber in säuberlicher Handschrift verfasste (Signaturen R 5/26-27). Diese Ehrenbücher, die eine Zusammenstellung von biographischen Angaben und militärischen Laufbahnen der ehemaligen Bensberger Kadetten zum Inhalt haben, basieren auf genealogischen Forschungen zu den Kadetten. Hierzu existiert eine Akte unter der Signatur R 5/28. Eine Schrift über das Kadettenhaus Bensberg von Richard Feiber ist in der Archivbibliothek unter der Signatur WM 236 bzw. bei den Sammlungen des Archivs unter S 6/166 zu finden. Zu der im Bestand befindlichen Mitgliederliste der Kameradschaftlichen Vereinigung Bergisch Gladbach existiert eine Tonkassettenaufnahme von Gesprächen des Sohnes Roland Feiber mit der Archivleiterin Ellis Kreuwels (T 3/10). Ein Ölgemälde im Holzrahmen, das ursprünglich mit den Nachlassunterlagen übergeben worden war, wurde an die Städtische Galerie Villa Zanders übergeben. Es handelt sich um ein Gemälde von Carl Schön: Das Kriegsschiff S.M.S. Iltis vor den Takuforts während der Niederkämpfung des Südforts am 17.6.1900. Es war ein Geschenk von Admiral von Lans an den Ring ehemaliger Bensberger für das neue Kadetten-Erinnerungszimmer, überreicht am 12.4.1942. Richard Feiber hat nach dem Tode seines Schwiegervaters Friedrich Westphal die von diesem wahrgenommenen Angelegenheiten weiter geführt. Dazu zählen z.B. Verhandlungen, die noch nicht endgültig abgeschlossen waren, Vermögensangelegenheiten und Verwaltung der von Oven¿schen Familienunterstützungsfonds. Wenn bei einem Teil dieser Akten der Grundstock oder Großteil der Unterlagen bei Friedrich Westphal entstanden ist, so wurden sie bei N 14 verzeichnet. Folgende Akten im Nachlass N 14 Friedrich Westphal wurden von Richard Feiber weiterbearbeitet: ·N 14/114 Unterlagen zum Innenverhältnis von Friedrich Westphal als Teilhaber der Firma Zanders sowie als Verhandlungspartner in Grundstücksangelegenheiten ·N 14/108 Verwaltung des von Caroline von Oven geb. Moll, Witwe des Carl Engelbert von Oven, gestifteten Hausarmenfonds durch Friedrich Westphal · N 14/109 Finanzielle Unterstützung für Margaretha Feiber geb. Westphal und ihren Ehemann Richard Feiber durch Friedrich Westphal Michael Krischak April 2009

          BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

          Reichsfinanzministerium (Bestand)
          BArch, R 2 · Bestand · (1849-) 1919-1945 (-1961)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Das aus der Finanzabteilung (bis 1877: Finanzbüro) des Reichskanzleramtes 1879 entstandene Reichsschatzamt wurde 1919 zum Reichsfinanzministerium (RFM). Das RFM übernahm zunächst die Struktur und die dem Reichsschatzamt übertragenen Zuständigkeiten für Reichshaushalt, Währung sowie Zölle und Verbrauchsabgaben. Lediglich die Verwaltung des reichseigenen Besitzes, die Verwertung reichseigenen Gutes v.a. von Heer und Marine und die finanzielle Beaufsichtigung industrieller Betriebe und der Beteiligungen des Reiches an industriellen Unternehmen wurden vorübergehend an das im März 1919 neu geründete und 1923 wieder aufgelöste Reichsschatzministerium abgegeben. Das Aufgabengebiet des Reichsfinanzministeriums wurde im Zuge der Erzbergerschen Finanzreform von 1919/1920 beträchtlich erweitert, vor allem durch die Zuständigkeit für Besitz- und Verkehrssteuern. Die Länder mußten ihren Steuerapparat dem Reich überlassen, so dass das RFM als Spitze der Reichsfinanzverwaltung nun über einen einheitlichen behördlichen Unterbau in Form von Landesfinanzämtern auf regionaler und Finanzämtern und Hauptzollämtern auf lokaler Ebene verfügte. Seit der Auflösung des Reichsministeriums für Wiederaufbau (1924) hatte das RFM außerdem die umfassende Kompetenz für die Abwicklung der Kriegsfolgen. Einen weiteren Aufgabenzuwachs erfuhr das RFM im Zusammenhang mit der Aufhebung der Länderhoheit 1934, in deren Folge die Finanzministerien der Länder der Aufsicht des RFM unterstellt wurden. Lediglich das preußische Finanzministerium konnte seine Selbständigkeit bewahren und wurde dem RFM erst im September 1944 und auch nur formal eingegliedert. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Bis 1936 war der größte Teil der bis 1929 entstandenen Akten des RFM sowie auch zahlreiche Akten der "Neuen Registratur" ab 1930, darunter die Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager, bereits an das Reichsarchiv in Potsdam abgegeben worden. Da nur teilweise in die kriegsbedingten Auslagerungen einbezogen, wurden große Teile dieser Akten beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet, darunter fast alle Geheimakten nach 1925 sowie zahlreiche Akten der neuen Registratur, insbesondere zu Beamten- und Versorgungsangelegenheiten, Angestellten- und Arbeiterfragen. Auch bei den vom Reichsarchiv ausgelagerten Akten sind Verluste eingetreten. Als vernichtet gelten heute v.a. die genannten Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager. Weitere Aktenverluste sind durch Aktenvernichtungen in der Behörde selbst und an den Auslagerungsorten eingetreten. Das betrifft insbesondere die nach Sigmaringen ausgelagerten Akten zur Behandlung von volks- und reichsfeindlichem, jüdischem und beschlagnahmten Vermögen der Referate "Eylert" und "Maedel" des RFM. Diese Akten wurden höchstwahrscheinlich kurz vor Kriegsende gemeinsam mit den Unterlagen des Finanzamts Sigmaringen dort verbrannt. Nach Kriegsende gelangten Teile der Überlieferung in Abhängigkeit der Auslagerungsorte sowohl in das Bundesarchiv Koblenz als auch das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA). Das Bundesarchiv Koblenz übernahm dabei in den 60er Jahren vom Bundesministerium der Finanzen v. a. die zunächst von der "Restverwaltung" bzw. ab 1946 vom "Archiv des ehemaligen Reichsfinanzministeriums" verwahrten Akten der bis 1945 laufenden Registraturen. In das DZA Potsdam gelangten v.a. die in die Kalischächte Sraßfurt und Schönebeck ausgelagerten Akten des Reichsarchivs sowie 1955 aus der Sowjetunion zurückgeführtes beschlagnahmtes Schriftgut. Archivische Bearbeitung und Bewertung Die Gesamtüberlieferung des Reichsfinanzministeriums befand sich bis 1990 zu etwa gleichen Teilen im Zentralen Staatsarchiv der DDR und im Bundesarchiv Koblenz. In beiden Archiven wurde die Überlieferung sukzessive verzeichnet und in vorläufigen Findmitteln (Verzeichnisse und Karteien) erfasst. Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungsschwerpunkte beider Teilbestände erfolgte die jeweilige Gliederung des Teilbestandes nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Während der Potsdamer Teilbestand mit Überlieferungsschwerpunkt bis 1930 entsprechend der Abteilungsstruktur sachlich gegliedert wurde, folgte die Koblenzer Gliederung dem 1929 eingeführten Einheitsaktenplan der Reichsfinanzverwaltung. Die als Bestand 21.01 im Zentralen Staatsarchiv der DDR verwahrte Überlieferung wurde darüber hinaus abhängig vom Enstehungszeitpunkt in zwei Signaturfolgen gegliedert. A-Signaturen erhielten bis 1919 angelegte Akten mit Provenienz Reichsschatzamt, B-Signaturen die Akten des RFM. Bei der Zusammenführung beider Überlieferungsteile 1990 mussten zur eindeutigen Kennzeichnung der Einzelakten auch die unterschiedlichen Signaturfolgen zusammengeführt werden. Die Signaturen der Koblenzer Akten wurden beibehalten, die alten A-Signaturen mit 40000 und die B-Signaturen mit 50000 addiert. Seit dem jahr 2000 erfolgt schrittweise auch die findbuchmäßige Zusammenführung der beiden Überlieferungsteile in Online-Teilfindbüchern, beginnend mit den Haushaltsakten der Fachressorts. . Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des RFM deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Aufstellung des Reichshaushalts, dabei v.a. Akten zur Aufstellung des Haushalts der Fachressorts, zum Heeres-, Marine- und Kolonialetat, zum Schuldenwesen des Reichs sowie zu Reichsbürgschaften, Reichsbeteiligungen, Exportkrediten, zu Banken, Währungs- und Devisenangelegenheiten - Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten der Reichsfinanzverwaltung, Liegenschafts- und Reichsbauverwaltung, dabei v.a. Akten zur Unterbringung der Dienststellen der Reichsfinanzverwaltung, das Reichsgrundbesitzverzeichnis sowie Akten zur Verwertung militärischer Liegenschaften - Zölle, dabei v.a. Akten zur Zollgesetzgebung, zur Handhabung des Zolltarifs für einzelne Waren und zu Handelsbeziehungen zum Ausland - Reichssteuern und Verbrauchsabgaben, dabei v.a. Akten zur Einkommens- und Umsatzsteuer, zum Reichsbewertungsgesetz und Bodenschätzungsgesetz sowie zu Verbrauchsteuern auf Branntwein, Tabak, Zucker und Süßstoff - Landessteuern, Länder- und Gemeindefinanzen, Finanzausgleich - Abwicklung des Ersten Weltkriegs, dabei v.a. Reparations-, Saar- und Besatzungsangelegenheiten - Rüstungsfinanzierung und Kriegsschäden beider Weltkriege Zum Bestand gehören ca. 4000 Personalakten überwiegend Beschäftigter des höheren Dienstes im RFM (ca. 600) und im nachgeordneten Bereich Erschließungszustand: Findkarteien Vorläufige Findbücher für Koblenzer Teilüberlieferung Online-Findbuch Haushaltsakten A - Ar (2007) Online-Findbuch Haushaltsakten B - Lu (2006) Online-Findbuch Haushaltsakten F (2007/2008) Publikationsfindbuch Haushaltsakten PM-Su (2005) Publikationsfindbuch Haushaltsakten Ve-WM (2003) Zitierweise: BArch, R 2/...

          Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 212.01.01 · Bestand · 1669-1932
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Einleitung Der Bestand umfaßt das Schriftgut der "Präsidialregistratur" (Aktenverzeichnis = Nr. 1672 I, II, s. Fußnote 1) das in einer kleinen Akzession (= Nr. 1619-1671, ehemals Reg. Düsseldorf 1-52) 1879, in der Hauptsache 1931/32 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurde. Die Präsidialregistratur erwuchs aus den "Praesidialia" oder "Präsidialstücken", die im P r ä s i d i a l b ü r o aus der direkten Verwaltungstätigkeit des Regierungspräsidenten erwachsen waren. Sie bezogen sich einerseits auf besondere persönliche Zuständigkeiten des RP wie Personalangelegenheiten, Empfehlungen und Auskünfte, Repräsentation, regelmäßige Berichte ("Zeitungsberichte"), Kuratorium der Münze und der Kunstakademie (beide in Düsseldorf). Andererseits wurden im Präsidialbüro Angelegenheiten aus der Zuständigkeit der einzelnen Abteilungen der Regierung bearbeitet, sofern sich der RP die Erledigung oder zumindest die Unterschrift vorbehalten hatte (vgl. die Übersicht in Nr. 1672 I Bl. 8 f.). Der Bestand "Präsidialbüro" ist also bis zum Ende der Laufzeit (1927/29, vgl. unten) zu nahezu allen einzelnen Bestandsgruppen der Regierung Düsseldorf zusätzlich heranzuziehen. Das Präsidialbüro ist nicht zu verwechseln mit der von 1888 bis 1932 bestehenden "Präsidialabteilung", die im Grunde nur eine Umbenennung der Abt. I (Abt. des Innern) darstellte. Das Präsidialbüro führte von 1897 bis 1927 die Bezeichnung "Centralbureau" (Registratur C.B., ab 1905 C.B. I). Die Betreffe "Sozialdemokratie und Anarchismus" (Fach 35a des Aktenverzeichnisses) wurden ab 1905 in einer eigenen Registratur (C.B. II: politische Polizei) zusammengefaßt, der Betreff "Mobilmachung" (Fach 47 Nr. 44-285 des Aktenverzeichnisses) ab 1914 ebenfalls (Registratur "Mob.", darin auch Erster Weltkrieg insgesamt einschließlich Folgen) (s. Fußnote 2). 1928 folgte auf das Zentralbüro der "Geschäftskreis Pr.". Dieser ging 1932 in der Abt. l = Allgemeinen Abteilung auf (s. Fußnote 3). Die Gliederung des vorliegenden Findbuchs wurde in lockerer Anlehnung an die Facheinteilung des Aktenverzeichnisses Nr. 1672 (s. Fußnote 4) weitgehend frei erstellt. Der Bestand umfaßt 1638 Archiveinheiten (1672 Lagernummern zuzüglich a-Nummern abzüglich nicht belegter Nummern und Verluste). Die Gesamtlaufzeit des Bestandes reicht von 1816 bis 1927 (in nur wenigen Ausnahmefällen bis 1932). Bei mehrbändigen Akten weicht die Bandzählung im Findbuch gelegentlich von der Bandzählung auf den Aktendeckeln ab, da dort Zahlensprünge und Doppelzählungen vorkommen. Bei Akten von geringem Umfang wurde die Blattzahl (normalerweise l0 oder weniger) angegeben. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit BR 4 + Lagernummer. Der Bestand wurde von 1980 bis 1984 mit Unterbrechungen durch OStAR Dr. Lück neu verzeichnet. Fußnoten: 1) Im Archiv hergestellte Abschrift davon: altes Findbuch M 93; 2) Zur Ausgliederung der Registraturen C.B. II und Mob. vgl. Nr. 1672 II Bl. 113 e-h, 148 a. Die Akten sind in dem Findbuch 212.03.1,2 (Reg. Düsseldorf, politische Akten) verzeichnet, dort auch weitere Aktengruppen aus dem Geschäftsbereich des Präsidialbüros/Zentralbüros: öffentl. Ruhe und Stimmung, verbotene Verbindungen, verdächtige Individuen (Fächer 35 und 36 des Aktenverzeichnisses); vgl. die Einleitung zu Findbuch 212.03.1; 3) vgl. Geschäftsübersicht und Geschäftsverteilungsplan der Regierung Düsseldorf vom 1.4.1934, S. III und 1. 4) vgl. dort Teil I Bl. 8 f. Die alten Aktensignaturen der Regierung, bestehend aus Fach-Nr. und laufender Nr. innerhalb des Fachs, werden auch in diesem Findbuch mit angegeben. Einleitung Der Bestand umfaßt das Schriftgut der "Präsidialregistratur" (Aktenverzeichnis = Nr. 1672 I, II, s. Fußnote 1) das in einer kleinen Akzession (= Nr. 1619-1671, ehemals Reg. Düsseldorf 1-52) 1879, in der Hauptsache 1931/32 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurde.Die Präsidialregistratur erwuchs aus den "Praesidialia" oder "Präsidialstücken", die im P r ä s i d i a l b ü r o aus der direkten Verwaltungstätigkeit des Regierungspräsidenten erwachsen waren. Sie bezogen sich einerseits auf besondere persönliche Zuständigkeiten des RP wie Personalangelegenheiten, Empfehlungen und Auskünfte, Repräsentation, regelmäßige Berichte ("Zeitungsberichte"), Kuratorium der Münze und der Kunstakademie (beide in Düsseldorf). Andererseits wurden im Präsidialbüro Angelegenheiten aus der Zuständigkeit der einzelnen Abteilungen der Regierung bearbeitet, sofern sich der RP die Erledigung oder zumindest die Unterschrift vorbehalten hatte (vgl. die Übersicht in Nr. 1672 I Bl. 8 f.). Der Bestand "Präsidialbüro" ist also bis zum Ende der Laufzeit (1927/29, vgl. unten) zu nahezu allen einzelnen Bestandsgruppen der Regierung Düsseldorf zusätzlich heranzuziehen. Das Präsidialbüro ist nicht zu verwechseln mit der von 1888 bis 1932 bestehenden "Präsidialabteilung", die im Grunde nur eine Umbenennung der Abt. I (Abt. des Innern) darstellte. Das Präsidialbüro führte von 1897 bis 1927 die Bezeichnung "Centralbureau" (Registratur C.B., ab 1905 C.B. I). Die Betreffe "Sozialdemokratie und Anarchismus" (Fach 35a des Aktenverzeichnisses) wurden ab 1905 in einer eigenen Registratur (C.B. II: politische Polizei) zusammengefaßt, der Betreff "Mobilmachung" (Fach 47 Nr. 44-285 des Aktenverzeichnisses) ab 1914 ebenfalls (Registratur "Mob.", darin auch Erster Weltkrieg insgesamt einschließlich Folgen) (s. Fußnote 2). 1928 folgte auf das Zentralbüro der "Geschäftskreis Pr.". Dieser ging 1932 in der Abt. l = Allgemeinen Abteilung auf (s. Fußnote 3). Die Gliederung des vorliegenden Findbuchs wurde in lockerer Anlehnung an die Facheinteilung des Aktenverzeichnisses Nr. 1672 (s. Fußnote 4) weitgehend frei erstellt. Der Bestand umfaßt 1638 Archiveinheiten (1672 Lagernummern zuzüglich a-Nummern abzüglich nicht belegter Nummern und Verluste). Die Gesamtlaufzeit des Bestandes reicht von 1816 bis 1927 (in nur wenigen Ausnahmefällen bis 1932). Bei mehrbändigen Akten weicht die Bandzählung im Findbuch gelegentlich von der Bandzählung auf den Aktendeckeln ab, da dort Zahlensprünge und Doppelzählungen vorkommen. Bei Akten von geringem Umfang wurde die Blattzahl (normalerweise l0 oder weniger) angegeben. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit BR 4 + Lagernummer. Der Bestand wurde von 1980 bis 1984 mit Unterbrechungen durch OStAR Dr. Lück neu verzeichnet.Fußnoten: 1) Im Archiv hergestellte Abschrift davon: altes Findbuch M 93; 2) Zur Ausgliederung der Registraturen C.B. II und Mob. vgl. Nr. 1672 II Bl. 113 e-h, 148 a. Die Akten sind in dem Findbuch 212.03.1,2 (Reg. Düsseldorf, politische Akten) verzeichnet, dort auch weitere Aktengruppen aus dem Geschäftsbereich des Präsidialbüros/Zentralbüros: öffentl. Ruhe und Stimmung, verbotene Verbindungen, verdächtige Individuen (Fächer 35 und 36 des Aktenverzeichnisses); vgl. die Einleitung zu Findbuch 212.03.1; 3) vgl. Geschäftsübersicht und Geschäftsverteilungsplan der Regierung Düsseldorf vom 1.4.1934, S. III und 1. 4) vgl. dort Teil I Bl. 8 f. Die alten Aktensignaturen der Regierung, bestehend aus Fach-Nr. und laufender Nr. innerhalb des Fachs, werden auch in diesem Findbuch mit angegeben.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, F-S Wochenschau · Bestand · 1917-1918
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Überlieferung: Schenkung von Frau Maria Fink aus Ettlingen an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahr 2014. Bearbeitung: Der Bestand umfasst 255 Propagandafotos aus den Jahren 1917 und 1918. Sie stammen wohl vom Bild- und Filmamt (Bufa), das Anfang 1917 von der Obersten Heeresleitung gegründet worden war. Anhand der Foto- und Seriennummern sowie des Bildinhalts wurden die undatierten Fotos nach Möglichkeit in einer chronologischen Reihe geordnet. Die exakte zeitliche Einordnung ist dabei schwierig, da oftmals nicht klar ist, in welchem Kontext das Bild entstand und wann genau es in der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Der Einsatz der Bilder erfolgte wohl im Umfeld einer "Wochenschau" oder eines "Dokumentarfilms" als Aushangfoto. Zur Verwendung des Kinematographen vergleiche auch das Bild Nr. 10. Inhalt: Inhaltlich nehmen die deutschen militärischen Erfolge der Jahre 1917 und 1918 besonderen Raum ein: der Durchbruch in Ostgalizien, die 12. Isonzoschlacht, die Friedensverhandlungen von Brest-Litowsk und die Frühjahrsoffensive 1918 im Westen (Operation Michael). Auch spektakuläre Einzeltaten wie die Rückkehr des Hilfskreuzers "Wolf" im Februar 1918 nach Kiel finden Erwähnung. Ein personeller Schwerpunkt wird auf die Berichterstattung über den Kaiser sowie Hindenburg und Ludendorff gelegt. Neben Bilder von den wirtschaftlichen Anstrengungen an der Heimatfront treten ethnologisch anmutende Darstellungen vom Balkan, aus der Türkei, der Ukraine und Georgien, aber auch aus den verlorenen deutschen Kolonien. Zusätzlich gibt es Aufrufe zur Zeichnung der 8. und 9. Kriegsanleihe. Großherzog Friedrich II. von Baden erscheint bei der Begrüßung von Austauschgefangenen in Konstanz (Nr. 196), Prinz Max von Baden anlässlich seiner Ernennung zum Reichskanzler im Oktober 1918 (Nr. 255).

          Preußisches Kriegsministerium (Bestand)
          BArch, PH 2 · Bestand · 1867-1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1809 als oberste Zentralbehörde der Preußischen Armee geschaffen, ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Süden Hessens und in Baden zuständig. Nachfolgebehörde 1919: Reichswehrministerium Bestandssignatur: PH 2 Bestandsbeschreibung: Das 1809 von Scharnhorst als oberste Zentralbehörde der preußischen Armee geschaffene Kriegsministerium wurde ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Südteil Hessens und in Baden zuständig. Der preußische Kriegsminister vertrat im Reichstag die Heeresverwaltung, insbesondere in Etatfragen. Seit den achtziger Jahren für die Militärverwaltung im weiteren Sinne verantwortlich, erließ das Kriegsministerium in Zusammenarbeit mit dem Generalstab, den Waffeninspektionen und Prüfungskommissionen Anordnungen über Organisation, Ausrüstung, Bewaffnung und Unterhalt des Heeres und legte die Ausbildungsgrundsätze für Mannschaften und Unteroffiziere fest. Unter Mitwirkung des Generalstabes und der zivilen Behörden hatte der Kriegsminister jährlich den Mobilmachungsplan aufzustellen. Im Laufe des Ersten Weltkriegs trat die Bedeutung des Kriegsministeriums hinter der Führungsinstitution des Generalstabes des Feldheeres zurück. Erhebliches Gewicht gewann allerdings seit November 1916 das ihm unterstellte Kriegsamt, in dem die kriegswirtschaftlichen Abteilungen des Kriegsministeriums, vor allem die Rohstoff- und Ersatzabteilung, zusammengefasst wurden. Ihm nachgeordnet waren das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt (Wumba) sowie Kriegsamtsstellen in den Bezirken der (Stellvertretenden) Generalkommandos. Inhaltliche Charakterisierung: Erhalten sind Einzelstücke von Erlassen und Befehlen, vereinzelter Schriftwechsel mit anderen Militär- bzw. Kommando- oder Zivilbehörden. Außerdem sind vereinzelte Akten zur Kriegsführung (wie Truppenführung, Mobil- und Demobilmachungssachen, Waffen und Munition), zur Armeeverwaltung (Versorgungs- und Fürsorgewesen, Verpflegung und Unterkünfte), zur Kriegswirtschaft (Kriegsamt und Kriegsamtsstellen), zum Sanitätswesen sowie zum Kriegsgefangenenwesen überliefert. Darüber hinaus zu erwähnen sind Bände über politische Vereinigungen, gegen die ein Einschreiten der bewaffneten Macht erforderlich schien oder vor deren Einflüssen die Truppe abgeschirmt werden sollte. Außerdem erhalten ist ein geringer Rest von Akten der Militäruntersuchungsstelle des Ersten Weltkriegs für Verletzungen des Kriegsrechts sowie einige wenige Akten der Geheimen Kriegskanzlei. Zudem sind Amtsdruckschriften überliefert, die mit der Überführung der Akten aus dem ehemaligen Militärarchiv der DDR 1994 in das Bundesarchiv gelangt sind. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Die Akten des Kriegsministeriums sind zusammen mit dem Schriftgut der ehemaligen Preußischen Armee durch Kriegseinwirkung 1945 im Heeresarchiv in Potsdam bis auf wenige erhaltene Aktenreste verbrannt. 1994 kamen zu den im Militärarchiv Freiburg überlieferten Restakten noch einige Unterlagen hinzu, die sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR befanden. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 30,1 lfm 801 AE Zitierweise: BArch, PH 2/...

          Postkartensammlung (Bestand)
          StadtA HN, 003 · Sammlung
          Teil von Stadtarchiv Heilbronn (Archivtektonik)

          Laufzeit: 1874-2010 Umfang: ca. 6000 (Stand 2012) Findmittel: Anfangsbuchstaben A-R in HEUSS (Objekttyp: Foto) Sammlung von Post-, Ansichts- und Grußkarten mit Bezug zu Heilbronn und Umgebung. Der Schwerpunkt der Motive liegt auf dem Stadtbild, daneben finden sich Karten zu Personen, Ereignissen sowie von Heilbronner Firmen, etwa zu Werbezwecken. Die Karten sind nach Motiven geordnet in Mappen zusammengefasst. Der Bestand wird durch Ankäufe und Stiftungen ständig erweitert. Derzeit werden die Postkarten von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin nach und nach digitalisiert und einzeln in HEUSS erschlossen. Stand November 2012 sind insgesamt 3936 Postkarten erfasst. Davon sind 771 Postkarten frei über das Internet abrufbar. Die übrigen können aus Urheberrechtsgründen nur im Lesesaal des Stadtarchivs digital recherchiert werden. Die Digitalisierung und Erschließung folgt der ursprünglichen Sortierung der Postkartenmappen "alphabetisch nach Motiven". Einen Überblick über die Mappen der bereits in HEUSS erfassten Postkarten gibt die untenstehende Liste. Bei der Verzeichnung in HEUSS wird im Feld "Titel" die Original-Beschriftung der Postkarte, soweit vorhanden, aufgenommen (wenn sie aus mehreren Wörtern besteht, in Anführungszeichen, also z.B. "Kaiserstraße und Marktplatz"). Dabei wird das Wort "Heilbronn" in der Regel weggelassen. Wesentliche Bildinhalte, die in der Original-Beschriftung nicht zum Ausdruck kommen, werden im Titelfeld ergänzt. Im HEUSS-Feld "Urheber" wird, soweit bekannt, der herstellende Verlag angegeben, in manchen Fällen ergänzt durch weitere Urheber (Fotograf, Zeichner). Ein kleiner Teil der gesammelten Postkarten konnte nicht im Original erworben werden. Hier findet sich im Feld "Bemerkung" die Angabe "Repro" (oft ergänzt durch die interne Repro-Nummer). Die objekttypspezifischen Felder sind bis auf das Feld "Motiv" bislang nicht oder nur pauschal ausgefüllt. Die Angaben Feld "Motiv" sind bei diesem Bestand identisch mit den Angaben im Titelfeld. Zur Bestellung einer Original-Postkarte in den Lesesaal muss unbedingt die gesamte Signatur (wie im HEUSS-Feld "Signatur" angezeigt) angegeben werden. Übersicht über die Postkartenmappen in alphabetischer Ordnung, dahinter in Klammern die jeweilige Mappennummer (Stand: August 2012): Adlerbrauerei (M_1008) Adolf–Hitler–Haus (M_0001) Albrecht, Heinrich Weinwirtschaft (M_0002) Alexanderstraße (M_1043) Allee vor 1944 (M_0003) Allee nach 1945 (M_0004) Allinger, Pension 1909 (M_0005) Allerheiligenstraße (M_0006) Alte Gasse vor 1944 (M_0007) Alte Stadtmauer vor 1944 (M_0008) Alter Friedhof vor 1944 (M_0009) Altersheim Badstraße (M_0010) Alt Heilbronn (M_0011) Am Wollhaus (M_0012) Ansichtskartenkonvolut Maring-Nadler (M_1044) AOK Erholungsheim Frauenalb vor 1945 (M_0013) AOK allgemeine Ortskrankenkasse ca. 1929 (M_0014) AOK allgemeine Ortskrankenkasse vor 1944 (M_0015) Aukirche, evang., Austraße 2 vor 1944 (M_0016) AWO-Waldheim (M_1005) Backhaus vor 1944 (M_0017) Badstraße (M_0018) Bahnhofstraße vor 1945 (M_0019) Bahnhofstraße ab 1945 (M_0020) Bahnhofvorplatz col vor 1945 (M_0139) Bahnhofvorplatz schwarz-weiß vor 1945 (M_0140) Bahnhofvorplatz nach 1945 (M_0141) Firma Bantel, Hermann (M_1001) Bergstraße (M_1022) Berliner Platz nach 1944 (M_0021) Besenwirtschaft (M_0022) Biedermanngasse (M_0023) Bismarckdenkmal color vor 1945 (M_0024) Bismarckdenkmal schwarz-weiß vor 1945 (M_0025) Bismarckdenkmal nach 1944 (M_0026) Bismarckstraße vor 1944 (M_0027) Blindenschrift vor 1944 (M_0028) Böhringer, Hermann, Gaststätte (M_1011) Bollwerksturm vor 1945 (M_0029) Bollwerksturm nach 1945 (M_0030) Botanischer Obstgarten (M_1002) Brenner–Schilling, Postkartenserien (M_0366) Bühnenball, erster Heilbronner (M_0149) Central–Hotel (M_0033) CGH Heilbronn nach 1945 (M_0034) Christuskirche 1965 (M_0035) Cluss Brauerei (M_0036) Dachstein–Opfer von 1954 (M_0037) Dammschule, Dammstraße 14 vor 1944 (M_0038) Dampfer „Heilbronn“ (M_0039) Dampflok (M_0040) Demonstrationen (M_0041) Deutscher Alpenverein (M_0042) Deutschhof, kleiner: Ausschnitt Erker schwarz-weiß vor 1945 (M_0043) Deutschhof mit Peter und Paul schwarz-weiß vor 1945 (M_0044) Deutschhof Foto color vor 1945 (M_0045) Deutschhof Zeichnungen vor 1945 (M_0046) Deutschhof, kleiner: Giebel komplett Fotos schwarz-weiß vor 1945 (M_0047) Deutschhof allg. Fotos schwarz-weiß vor 1945 (M_0048) Deutschhof nach 1945 (M_0049) Deutschhofstraße vor 1945 (M_0050) Deutscher Weinbaukongress HN nach 1945 (M_0051) Drittes Reich (M_0052) EHO – Ehemalige Heuss-Oberschüler, Vereinigung (M_1014) Eisenhart (M_0053) Eisener Steg color beim Götzenturm (M_0054) Eiserner Steg schwarz-weiß beim Götzenturm (M_0055) Elser, Firma, Fabrikation (M_0056) Ereignisse, diverse (M_1015) Erster Weltkrieg (M_1016) Evangelischer sozialer Kongress vor 1945 (M_0057) Falken–Hotel vor 1945 (M_0058) Familienaufnahmen (M_1025) Fegert–Hotel Roßkampffstraße 15–17 (M_0059) Feldpostkarte vor 1945 (M_0060) Feuerwehr vor 1944 (M_0061) Feyerabendstraße vor 1945 (M_0062) Fischergasse vor 1945 (M_0063) Flammer, Firma (M_1010) Flammer–Wohnhaus vor 1945 (M_0064) Fleiner Straße vor 1945 (M_0065) Fleiner Straße nach 1945 (M_0066) Fleinertor–Brunnen vor 1945 (M_0067) Fleinertor–Brunnen ab 1945 (M_0068) Flugzeuge (M_1020) Frankfurterstraße (M_1009) Frauenarbeitsschule Lohtorstraße 36 vor 1944 (M_0070) Freibad am Gesundbrunnen (M_0071) Freilichttheater (M_1004) Frey, C.F., Garn-, Kurz- u. Wollwaren-Großhandel (M_0072) Friedenskirche color vor 1945 (M_0073) Friedenskirche schwarz-weiß hoch vor 1945 (M_0074) Friedenskirche schwarz-weiß quer vor 1945 (M_0075) Friedenskirche nach 1944 (M_0076) Friedensstraße vor 1944 (M_0077) Friedhof-Krematorium Wollhausstraße 134 (M_0078) Friedhofstraße (M_0080) Friedrich-Ebert-Brücke nach 1945 (M_0079) Füsilierregiment (M_0081) Gaffenberg (M_0082) Zum Gaffenberg, Café (M_1003) Gartenbau-Ausstellung Harmonie, Harmoniegarten 1926 (M_0083) Gartenstraße (M_0084) Gasfabrik (M_1023) Gastwirtschaft Stadtmauer (M_0085) Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft vor 1945 (M_0086) Gesamtansichten (GA): GA Luftaufnahmen vor 1945 (M_0087) GA color vor 1945 (M_0088) GA schwarz-weiß mit Bollwerksturm vor 1945 (M_0089) GA col mit Bollwerksturm vor 1945 (M_0090) GA schwarz-weiß mit Deutschordenskirche, Kilianskirche vor 1945 (M_0091) GA schwarz-weiß mit Friedenskirche vor 1945 (M_0092) GA col mit Götzenturm vor 1899 (M_0093) GA schwarz-weiß mit Götzenturm vor 1899 (M_0094) GA col mit Götzenturm von 1899–1932 (M_0095) GA schwarz-weiß mit Götzenturm von 1899–1932 (M_0096) GA schwarz-weiß Götzenturm, Neckarbrücke 1899–1932 (M_0097) GA col mit Götzenturm 1932–1944 (M_0098) GA schwarz-weiß mit Götzenturm 1932–1944 (M_0099) GA schwarz-weiß Hafenmarktturm, Wartberg vor 1945 (M_0100) GA schwarz-weiß Neckarbrücke, Kilianskirche vor 1945 (M_0101) GA schwarz-weiß von Osten nach Westen vor 1945 (M_0102) GA schwarz-weiß vom Wartberg aus vor 1945 (M_0103) GA col nach 1945 (M_0104) GA schwarz-weiß nach 1945 (M_0105) GA col Luftaufnahmen nach 1945 (M_0106) GA schwarz-weiß Luftaufnahmen mit Neckar nach 1945 (M_0107) GA schwarz-weiß Luftbild ohne Neckar nach 1945 (M_0108) Geognostische Triaspyramide im Hof der Dammschule vor 1945 (M_0109) Gesangverein Hoffnung vor 1945 (M_0110) Gewerbekasse vor 1945 (M_0111) Gewerbeschule Paulinenstraße nach 1945 (M_0112) Goethestraße (M_0113) Götzenturm col mit Aufbau 1899–1932 (M_0114) Götzenturm schwarz-weiß mit Aufbau quer 1899–1932 (M_0115) Götzenturm schwarz-weiß mit Aufbau hoch 1899–1932 (M_0116) Götzenturm col ohne Aufbau vor 1945 (M_0117) Götzenturm schwarz-weiß ohne Aufbau quer vor 1945 (M_0118) Götzenturm schwarz-weiß ohne Aufbau hoch vor 1945 (M_0119) Götzenturm color nach 1945 (M_0120) Götzenturm schwarz-weiß nach 1945 (M_0121) Götzenturm Götzenturmstraße vor 1945 (M_0122) Große Bahngasse vor 1944 (M_0123) Grußkarten (M_0124) Gustav-Adolf-Fest (M_0125) Gutbrod-Frauenklinik vor 1945 (M_0126) Zum Gutenberg, Gaststätte (M_1012) Haberkasten, Gaststätte (M_0127) Hafen – Kanalhafen vor 1945 (M_0128) Hafen – Kanalhafen color nach 1945 (M_0129) Hafen – Kanalhafen schwarz-weiß nach 1945 (M_0130) Hafen – Wilhelmskanal und Winterhafen vor 1945 (M_0131) Hafenmarkt vor 1945 (M_0132) Hafenmarktturm vor 1945 (M_0133) Hafenmarktturm nach 1945 (M_0134) Hagen, Kaffeehaus (M_0135) Harmonie vor 1945 (M_0136) Harmonie color nach 1945 (M_0137) Harmonie schwarz-weiß nach 1945 (M_0138) Hauptbahnhof color vor 1945 (M_0142) Hauptbahnhof schwarz-weiß vor 1945 (M_0143) Hauptbahnhof 1945–1957 (M_0144) Hauptbahnhof color nach 1957 (M_0145) Hauptbahnhof schwarz-weiß nach 1957 (M_0146) Hauptzollamt, kgl. (M_0147) Haus des Handwerks (M_1019) Hauswirtschaftliches Seminar vor 1944 (M_0148) Hefenweiler(M_0344) Heilbronner Bühnenball (M_0149) Heilbronner Frühlingsfest vor 1944 (M_0150) Heilbronner Gewerbe-, Industrie- und Kunstausstellung 1897 (M_0151) Heilbronner Glücksorgel Gerhard Heinzel (M_0152) Heilbronner Herbst vor 1945 (M_0153) Heilbronner Madonna (M_0155) Heilbronner Stimme (M_0156) Herberge zur Heimat (M_1007) Historisches Museum Kramstraße 10 vor 1945 (M_0157) Historisches Museum Kramstraße 1 nach 1945 (M_0158) Höhere Mädchenschule Gartenstraße (M_0159) Hohe Straße (M_0160) Weinstube Wilhelm Holl (M_1006) Horten-Kaufhaus Fleinerstraße (M_0161) Hospiz Jugendheim Klarastraße 19 (M_0162) Innere Rosenbergstraße vor 1945 (M_0163) Inselhotel color (M_0164) Inselhotel schwarz-weiß nach 1945 (M_0165) Jägerhaus color vor 1945 (M_0166) Jägerhaus schwarz-weiß vor 1945 (M_0167) Jägerhaus color nach 1945 (M_0168) Jägerhaus schwarz-weiß nach 1945 (M_0169) Jägerhausstraße (M_1026) Gaststätte Jakobsbrunnen nach 1945 (M_0170) Jakobsgasse vor 1945 (M_0171) Johannisgasse Foto vor 1945 (M_0172) Johannisgasse Zeichnung vor 1945 (M_0173) Jugendherberge Schirrmannstraße (M_0174) Jugendherberge Schützenstraße 16 (M_0175) Jugendkunstschule (M_1041) Jugendwehr (M_1013) Käferflug vor 1945 (M_0176) Käthchen vor 1945 (M_0177) Käthchen nach 1945 (M_0178) Käthchen mit Käthchenhaus color vor 1945 (M_0179) Käthchen mit Käthchenhaus schwarz-weiß vor 1945 (M_0180) Käthchen mit Rathaus vor 1945 (M_0181) Käthchen mit Stadtansicht vor 1945 (M_0182) zum Käthchen, Gaststätte (M_0183) Käthchendenkmal / Käthchenbrunnen nach 1945 (M_0184) Käthchenfestspiele 1929 (M_0185) Käthchenhaus und Kaiserstraße color vor 1945 (M_0186) Käthchenhaus hoch schwarz-weiß vor 1945 (M_0187) Käthchenhaus quer schwarz-weiß vor 1945 (M_0188) Käthchenhaus nach 1945 (M_0189) Käthchenhochzeitszug (M_0190) zum Kaiser Friedrich, Gasthof (M_0191) Kaiser-Otto (M_0192) Kaiserhof (M_0193) Kaisersheimer Hof vor 1945 (M_0194) Kaiser-Friedrich-Denkmal vor 1945 (M_0195) Kaiser-Wilhelm-Denkmal (M_0196) Kaiser-Wilhelm-Platz (M_0197) Kaiserstraße, untere, color, vor 1945 (M_0198) Kaiserstraße, untere, schwarz-weiß vor 1945 (M_0199) Kaiserstraße, mittlere, vor 1944 (M_0200) Kaiserstraße, mittlere, mit Käthchenhaus, vor 1944 (M_0201) Kaiserstraße, obere, von Ost nach West, vor 1944 (M_0202) Kaiserstraße nach 1945 (M_0203) Karlsgymnasium vor 1945 (M_0204) Karlstor-Haltestelle vor 1945 (M_0205) Karlstraße vor 1945 (M_0206) Karmeliterstraße vor 1945 (M_0207) Katharinenstift, städt. Alten- und Pflegeheim (M_0208) Katholisches Vereinsheim Schöntalerhof (M_0209) Kaufhaus Merkur nach 1945 (M_0210) Kegelclub Heilbronn (M_0211) Kilianshallen vor 1944 (M_0212) Kilianskirche, Außenansichten: Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Nordosten (M_0213) Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Nordwesten color hoch mit Robert-Mayer-Denkmal (M_0214) Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Nordwesten color hoch ohne Robert-Mayer-Denkmal (M_0215) Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Nordwesten color quer (M_0216) Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Nordwesten schwarz-weiß hoch mit Robert-Mayer-Denkmal (M_0217) Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Nordwesten schwarz-weiß hoch ohne Robert-Mayer-Denkmal (M_0218) Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Nordwesten schwarz-weiß quer (M_0219) Kilianskirche, Außenansicht vor 1906, von Südwesten (M_0220) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Nordosten (M_0221) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Nordwesten color hoch mit Robert-Mayer-Denkmal (M_0222) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Nordwesten color hoch ohne Robert-Mayer-Denkmal (M_0223) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Nordwesten color quer (M_0224) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Nordwesten schwarz-weiß hoch mit Robert-Mayer-Denkmal (M_0225) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Nordwesten schwarz-weiß hoch ohne Robert-Mayer-Denkmal (M_0226) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Nordwesten schwarz-weiß quer (M_0227) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Osten (M_0228) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Südosten hoch (M_0229) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Südosten quer (M_0230) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Südwesten hoch (M_0231) Kilianskirche, Außenansicht 1906 bis 1944, von Südwesten quer (M_0232) Kilianskirche, Außenansicht 1945 bis 1953, Zerstörung (M_0233) Kilianskirche, Außenansicht ab 1954, von Nordwesten hoch color (M_0234) Kilianskirche, Außenansicht ab 1954, von Nordwesten hoch schwarz-weiß (M_0235) Kilianskirche, Außenansicht ab 1954, von Nordwesten quer (M_0236) Kilianskirche, Außenansicht ab 1954, von Südwesten (M_0237) Kiliansturm, Außenansicht vor 1945 (M_0238) Kiliansturm, Außenansicht nach 1945 (M_0239) Kiliansmännle (M_0240) Kilianskirche, Portale (M_0241) Kilianskirche, Glocken (M_0242) Kilianskirche, Innenansichten: Kilianskirche, Fenster (M_1032) Kilianskirche, Innenansichten vor 1945 (M_0243) Kilianskirche, Innenansichten nach 1945 (M_0244) Kilianskirche, Hochaltar Gesamtansicht (M_0245) Kilianskirche, Hochaltar Predella (M_0246) Kilianskirche, Hochaltar Teilansicht: Seitenflügel (M_0247) Kilianskirche, Hochaltar Schrein (M_0248) Kilianskirche, Hochaltar Gesprenge (M_0249) Kilianskirche, Kanzel (M_0250) Kilianskirche, St. Kilian, Figur (M_0251) Kilianskirche, Orgel-Empore mit Orgel (M_0252) Kilianskirche, Taufstein (M_1033) Blick von der Kilianskirche (M_0253) Kiliansplatz color vor 1945 (M_0254) Kiliansplatz schwarz-weiß vor 1945 (M_0255) Kiliansplatz nach 1945 (M_0256) Kinderfest vor 1945 (M_0257) Kirchbrunnen vor 1945 (M_0258) Kirchbrunnen nach 1945 (M_0259) Kirchbrunnenstraße color vor 1945 (M_0260) Kirchbrunnenstraße schwarz-weiß vor 1945 (M_0261) Kirchbrunnenstraße schwarz-weiß Zeichnung vor 1945 (M_0262) Kirchbrunnenstraße nach 1945 (M_0263) Kirchhöfle (M_0264) Klarastraße vor 1945 (M_0265) Kleine Bahngasse vor 1945 (M_0266) Kleine Metzgergasse (M_0267) Klinik-Clowns (M_0268) Klostergasse vor 1945 (M_0269) Knorr, Firma (M_0270) Kochschule Heilbronn (M_0271) Köpferbrunnen (M_0272) Köpfersee (M_0273) Kramstraße (M_1038) Krankenhaus, städt., am Gesundbrunnen (M_0274) Krankenhaus, städt., Jägerhausstraße (M_0275) Krankenhaus, städt., Paulinenstraße vor 1945 (M_0276) Kreissparkasse Ausstellungen (M_0277) Kriegerdenkmal am Kaiser-Wilhelm-Platz (M_0278) Hotel Kronprinz (M_0279) Künstlerbund (M_1018) Kulturwerkhaus Zigarrenfabrik (M_0280) Lachmann, Johann, Ausstellung (M_0281) Landauer, Kaufhaus (M_0282) Landauer und Macholl (M_0283) Landesausstellung (M_1034) Landesgartenschau 1985 (M_0284) Landesturnfest, schwäbisches (M_0285) Landsturmbataillon Heilbronn (M_0286) Landwehr-Infanterie-Regiment (M_0287) Lazarett (M_0288) Lehrerseminar, color, vor 1945 (M_0289) Lehrerseminar, sw, vor 1945 (M_0290) Zum Lerchenberg, Gaststätte (M_0291) Lerchenstraße (M_0292) Lessingstraße (M_0293) Licht-Luft-Bad (M_0294) Liederkranzhaus (M_0295) Lohtorstraße (M_0296) Ludendorff-Kaserne (M_0297) Majoretten (M_0298) Maria von den Nesseln (M_0299) Marine- und Colonialausstellung (M_1037) Marineverein (M_0300) Marktplatz, color, vor 1945 (M_0301) Marktplatz mit Kilianskirche, color, vor 1945 (M_0302) Marktplatz und Käthchenhaus und Rathaus mit Markt, sw, vor 1945 (M_0303) Marktplatz und Käthchenhaus und Rathaus ohne Markt, sw, vor 1945 (M_0304) Marktplatz mit Kilianskirche, sw, vor 1945 (M_0305) Marktplatz Ostseite mit Rathaus, sw, vor 1945 (M_0306) Marktplatz Westseite mit Rathaus mit Markt, sw, vor 1945 (M_0307) Marktplatz Westseite mit Rathaus ohne Markt, sw, vor 1945 (M_0308) Marktplatz Zeichnung, sw, vor 1945 (M_0309) Marktplatz, color, ab 1953 (M_0310) Marktplatz, sw, ab 1953 (M_0311) Martin-Luther-Kirche (evangelisch), Beethovenstraße 17 (M_0312) Mehrbildkarten (alter Betreff: "Sammelansichten"): Mehrbildkarten vor 1945: Mehrbildkarten, color, 2 Motive, vor 1945 (M_0440) Mehrbildkarten, color, 3 Motive, vor 1945 (M_0441) Mehrbildkarten, color, 4 Motive, vor 1945 (M_0442) Mehrbildkarten, color, 5 und mehr Motive, vor 1945 (M_0443) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 2 Motive, vor 1945 (M_0444) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 3 Motive, vor 1945 (M_0445) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 4 Motive, vor 1945 (M_0446) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 5 Motive, vor 1945 (M_0447) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 6 Motive, vor 1945 (M_0448) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 7 und mehr Motive, vor 1945 (M_0449) Mehrbildkarten nach 1945: Mehrbildkarten, color, 2 Motive, nach 1945 (M_0450) Mehrbildkarten, color, 3 Motive, nach 1945 (M_0451) Mehrbildkarten, color, 4 Motive, nach 1945 (M_0452) Mehrbildkarten, color, 5 Motive, nach 1945 (M_0453) Mehrbildkarten, color, 6 Motive, nach 1945 (M_0454) Mehrbildkarten, color, 7 und mehr Motive, nach 1945 (M_0455) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 2-3 Motive, nach 1945 (M_0456) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 4 Motive, nach 1945 (M_0457) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 5 Motive, nach 1945 (M_0458) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 6 Motive, nach 1945 (M_0459) Mehrbildkarten, schwarz-weiß, 7 und mehr Motive, nach 1945 (M_0460) Mehrbildkarten mit Käthchen: Mehrbildkarten mit Käthchen, color, vor 1945 (M_0461) Mehrbildkarten mit Käthchen, schwarz-weiß, vor 1945 (M_0462) Mehrbildkarten mit Käthchen, color, nach 1945 (M_0463) Mehrbildkarten mit Käthchen, schwarz-weiß, nach 1945 (M_0464) Militärverein (M_0313) Mönchseestraße (M_0314) Moltkekaserne, color (M_0315) Moltkekaserne, sw (M_0316) Moltkestraße (M_0317) Café Morlock, Kaiserstraße 31 (M_0318) Mosergasse (M_0319) Musikkapellen und -vereine (M_1031) Nachtgewandt, Serie (M_1017) Nägelingasse (M_0320) Naturfreunde (M_0321) Neckar ohne Schiffe, color, vor 1945 (M_0322) Neckar ohne Schiffe, sw, vor 1945 (M_0323) Neckar, Zeichnungen, vor 1945 (M_0324) Neckar nach 1945 (M_0325) Neckar, Hochwasser, vor 1945 (M_0326) Neckar mit Schiffen, color, vor 1945 (M_0327) Neckar mit Schiffen, sw, vor 1945 (M_0328) Neckar mit Schiffen nach 1945 (M_0329) Neckar zugefroren vor 1945 (M_0330) Neckarbrücke von Norden, color, vor 1945 (M_0331) Neckarbrücke von Norden, sw, vor 1945 (M_0332) Neckarbrücke von Südosten, color, vor 1945 (M_0333) Neckarbrücke von Südosten, sw, vor 1945 (M_0334) Neckarbrücke von Südwesten, mit Bismarckdenkmal, color, vor 1945 (M_0335) Neckarbrücke von Südwesten, ohne Bismarckdenkmal, color, vor 1945 (M_0336) Neckarbrücke von Südwesten mit Bismarckdenkmal, sw, vor 1945 (M_0337) Neckarbrücke von Südwesten, ohne Bismarckdenkmal, sw, vor 1905 (M_0338) Neckarbrücke von Südwesten, ohne bismackdenkmal, sw, 1905 bis 1945 (M_0339) Neckarbrücke von Westen, color, vor 1945 (M_0340) Neckarbrücke von Westen, sw, vor 1945 (M_0341) Neckarecho (M_0342) Neckarhalde, städt. Freibad (M_0343) Neckarsulmer Straße (M_0345) Nicolaikirche, ev., Sülmerstraße 72 (M_0346) Nordbergstraße (M_1027) NSU (M_0347) Obere Neckarstraße, color, vor 1945 (M_0348) Obere Neckarstraße, sw, vor 1945 (M_0349) Obere Neckarstraße, nach 1945 (M_0350) Olgastraße (M_1035) Olympia-Ausstellung (M_0351) Oststraße (M_0352) Paradiesgasse (M_0353) Passagencafé (M_0354) Paulinenstraße (M_0355) Pauluskirche, Methodistengemeinde (M_0356) Pfühlstraße (M_1024) Philatelisten-Verein (M_1039) Pilsner-Bierstube (M_0370) Gasthof zur Post (M_0357) Postamt Allee (M_0358) Postamt Bahnhofstraße (M_0359) Postamt Kaiserstraße 2 (M_0360) Postkarten bis 1889 (M_1028) Postkarten 1890 bis 1899 (M_1029) Postkarten 1900 bis 1945 (M_0361) Postkarten nach 1945 (M_0362) Postkartenserien: Leporellos (M_0363) Postkartenserien: Federzeichnungen von H (M_0364) Postkartenserien: Gauss-Verlag (M_1045) Postkartenserien: Karl Schüler (M_0365) Postkartenserien: Verlag von C. Brenner-Schilling vor 1945 (M_0366) Postkartenserien: P. Härle (M_0367) Postkartenserien: Gebrüder-Metz-Verlag vor 1945 (M_0368) Postkartenserien: Fritz-Seel-Verlag (M_0369) Postkarten von Foto-Mangold (nur außerhalb Heilbronn und Umgebung) (M_1021) Priesterwaldkaserne (M_0371) Rathaus, Außenansichten vor 1945: Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Hochformat, von Südosten (M_0373) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Hochformat, von Südwesten (M_0374) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, Frontalansicht, leerer Marktplatz (M_0375) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, Frontalansicht, mit Autos (M_0376) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, Frontalansicht, mit Wochenmarkt (M_0377) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südosten, bis 1905 (M_0378) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südosten, 1905-1944, leerer Marktplatz, mit Robert-Mayer-Denkmal (M_0379) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südosten, 1905-1944, leerer Marktplatz, ohne Robert-Mayer-Denkmal (M_0380) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südosten, 1905-1944, mit Autos, mit Robert-Mayer-Denkmal (M_0381) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südosten, 1905-1944, mit Autos, ohne Robert-Mayer-Denkmal (M_0382) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südosten, 1905-1944, mit Autos, mit Wochenmarkt (M_0383) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südwesten, leerer Marktplatz (M_0384) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südwesten, mit Autos (M_0385) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto sw, Querformat, von Südwesten, mit Wochenmarkt (M_0386) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto color, Hochformat (M_0387) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto color, Querformat, Frontalansicht (M_0388) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto color, Querformat, von Südosten, leerer Marktplatz (M_0389) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto color, Querformat, von Südosten, mit Autos (M_0390) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto color, Querformat, von Südosten, mit Wochenmarkt (M_0391) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Foto color, Querformat, von Südwesten (M_0392) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Graphik sw (M_0393) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Graphik color, Hochformat (M_0394) Rathaus, Außenansichten vor 1945, Graphik color, Querformat (M_0395) Rathaus, Außenansichten nach 1945: Rathaus, Außenansichten, 1945-1952 (M_0396) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto color, Hochformat (M_0397) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto color, Querformat, Frontalansicht (M_0398) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto color, Querformat, von Südosten (M_0399) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto color, Querformat, von Südwesten (M_0400) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto sw, Hochformat (M_0401) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto sw, Querformat, Frontalansicht (M_0402) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto sw, Querformat, von Südosten (M_0403) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Foto sw, Querformat, von Südwesten (M_0404) Rathaus, Außenansichten ab 1953, Graphik (M_0405) Rathausfassade, Astronomische Uhr vor 1945, color (M_0406) Rathausfassade, Astronomische Uhr vor 1945, sw (M_0407) Rathausfassade, Astronomische Uhr, ab 1945 (M_0408) Rathausfassade, Details (M_0409) Rathausinnenhof (M_0410) Rathaus mit Weihnachtsbaum (M_1030) Rathaus, Innenansichten: Rathaus, Innenansichten, Bürgerausschusssaal (M_0411) Rathaus, Innenansichten, Diele und Treppenhaus (M_0412) Rathaus, Innenansichten, Großer Ratssaal (M_0413) Rathaus, Innenansichten, Kleiner Ratssaal (M_0414) Rathaus, Innenansichten, Trauraum (M_0415) Rathaus, Innenansichten, Trauraum-Vorzimmer (M_0416) Rathenauplatz (M_0417) Ratscafé (M_0418) Ratskeller vor 1945, color (M_0419) Ratskeller vor 1945, sw (M_0420) Ratskeller nach 1945 (M_0421) Rauchsche Papierfabrik vor 1945 (M_0422) Weinstube Rechkemmer (M_0423) Reichsarbeitsdienst (M_1036) Firma Reiner, Johann Ludwig, Zigarren (M_0424) Rembold, lithografische Anstalt (M_0425) Robert-Mayer-Denkmal bis 1939, Marktplatz (M_0426) Robert-Mayer-Denkmal, Allee (M_0427) Robert-Mayer-Denkmal, Stadtgarten (M_0428) Robert-Mayer-Denkmal, Marktplatz ab 1990 (M_0429) Robert-Mayer-Gymnasium vor 1945 (ehemals Realgymnasium/Oberrealschule) (M_0430) Robert-Mayer-Museum (M_0431) Rosenau-Brauerei (M_0432) Rosenbergbrücke (M_0433) Rosenbergstraße (M_0434) Rotes Kreuz Heilbronn (M_0435) Hotel Royal (M_0436) Rudergesellschaft Schwaben (M_0437) Sängerfeste (M_0438) Salzstraße (M_1040) Salzwerk Heilbronn (M_0439)

          HZAN La 175 Nr. 108 · Akt(e) · Gotha: Justus Perthes. 1899
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)

          Andere an der Entstehung beteiligte Personen: Paul Langhans (Bearbeiter), Habenicht Spezialkarte v. Afrika und Langhans, Deutscher Kolonial-Atlas. Ausführung: Druck. Maßstab: 1:4.000.000. Ort: Gotha. Formale Beschreibung: gefaltet: Breite 24,0 x Höhe 33,5 cm, aufgefaltet: Breite 75,0 x Höhe 64,0 cm; Längengrad 12 bis 40, Breitengrad 18 bis 34; Abschnitt (Ost-West): Sambesi - Swakopmund, Abschnitt (Nord-Süd): Sumbo - Kapstadt; Zusatzkarten: 1. "HAUPTTREKS DER BUREN, 2."GOLDFELDER IN TRANSVAAL"; Portrait von S. J. Paul Krüger, Präsident der Südafrikanischen Republik"; 1 Flagge; 2 Wappen; Vertikal-Tabelle linker Rand: "Vergleichende Entfernungen in Luftlinien in Deutschland und Südafrika"; Legende Mitte rechte Seite. Bemerkungen: Umschlag-Vorderseite: "Politisch-militärische Karte von Süd-Afrika zur Veranschaulichung der Kämpfe zwischen Buren und Engländern bis zur Gegenwart. Mit statistischen Begleitworten:", Umschlag-Rückseite: "Justus Perthes neueste Karten zu den Zeit- und Streitfragen der Gegenwart".

          BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

          Oberleitung Grenzschutz Baden-Schweiz (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 137 · Bestand · 1916-1919
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Formationsgeschichte: Auf Befehl der "Armeegruppe Gaede" wurde bereits im Oktober 1914 die Kontrolle des Grenzverkehrs zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweiz militärisch organisiert. Die Oberleitung des Grenzschutzes wurde Oberst von Liebenstein übertragen. Der Stab nahm am 2. November 1914 in Lörrach seine Arbeit auf. Zur Aufgabenerfüllung wurden ihm Landsturmeinheiten zugeteilt. Zum Aufgabenbereich gehörte u. a. der Schutz vor der Ein- und Ausfuhr unerlaubter Nachrichten, die Verhinderung der Spionage, die Überwachung des Warenverkehrs, die Personenkontrolle und die Fahndung nach Deserteuren und entwichenen Kriegsgefangenen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments 114. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 20 Faszikel mit einem Umfang von 0,30 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

          BArch, R 2/1182 · Akt(e) · 1922-1923
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Anpassung der Schadensersatzleistungen der drei Gewaltschädengesetze an die seit Juli 1921 eingetretene und noch etwa eintretende Geldentwertung; Gesetz zur Abänderung des Verdrängungs-, des Kolonial und des Auslandsschädengesetzes (Entwurf); Reichskommissar im Reichswirtschaftsgericht.- Vorschläge zur Abänderung der Gewaltschädengesetze; Beispiele zu dem Entwurf einer Richtzahlverordnung