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          Reichsstelle für Raumordnung (Bestand)
          BArch, R 113 · Bestand · 1935-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...

          BArch, R 4901 · Bestand · 1816-1952
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Zuständigkeit für kulturpolitische und wissenschaftliche Fragen, soweit nicht Ländersache, zunächst beim Reichsamt (seit 1919 Reichsministerium) des Innern; durch Erlass des Reichspräsidenten vom 1. Mai 1934 Übergang der nach Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in den Bereichen Wissenschaft, Erziehung, Unterricht, Volksbildung und Kirchen verbliebenen Kompetenzen an das neugegründete Reichsministe‧rium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (REM); zugleich Vereinigung mit dem preußi‧schen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung; Kultusministerien der nichtpreußischen Länder zu Mittelbehörden degradiert; zuständig in Kirchenfragen ab Juli 1935 das neugegründete Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten. Bestandsbeschreibung: Zuständigkeit für kulturpolitische und wissenschaftliche Fragen, soweit nicht Ländersache, zunächst beim Reichsamt (seit 1919 Reichsministerium) des Innern; durch Erlass des Reichspräsidenten vom 01.05.1934 Übergang der nach Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in den Bereichen Wissenschaft, Erziehung, Unterricht, Volksbildung und Kirchen verbliebenen Kompetenzen an das neugegründete Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung; zugleich Vereinigung mit dem preußisches Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung; Kultusministerien der nichtpreußischen Länder zu Mittelbehörden degradiert; zuständig in Kirchenfragen ab Juli 1935 das neugegründete Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten. Erschließungszustand: 6 Findbücher (1960), Findbuch (1992), vorläufiges Verzeichnis (2001) Zitierweise: BArch, R 4901/...

          BArch, R 5101 · Bestand · 1807-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch Erlass über die Zusammenfassung der Zuständigkeiten des Reiches und Preußens in Kirchenangelegenheiten vom 16. Juli 1935 errichtet: Übergang der im Reichs- und Preußi‧schen Ministerium des Innern sowie der im Reichs- und Preußischen Ministerium für Wis‧senschaft, Erziehung und Volksbildung bearbeiteten kirchlichen Angelegenheiten auf den Reichsminister und Leiter der Reichsstelle für Raumordnung Kerrl (bis 1941), danach Staatssekretär Muhs. Bestandsbeschreibung: Durch Erlass über die Zusammenfassung der Zuständigkeiten des Reiches und Preußens in Kirchenangelegenheiten vom 16.07.1935 errichtet: Übergang der im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern sowie der im Reichs- und Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bearbeiteten kirchlichen Angelegenheiten auf den Reichsminister und Leiter der Reichsstelle für Raumordnung Kerrl (bis 1941), danach Staatssekretär Muhs. Überlieferung Organisation und Geschäftsbetrieb des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten und der Reichsstelle für Raumordnung: Errichtung, Aufgaben und Organisation 1933-1945 (20), Innerer Dienst 1935-1945 (58), Haushalts-, Kassen-und Rechnungswesen 1930-1945 (27), Personalangelegenheiten 1898-1945 (93), Reichs-, Länder- und andere Behörden, NSDAP-Dienststellen, Eingaben 1921-1945 (278). Gemeinsame Angelegenheiten der evangelischen und katholischen Kirchen, sonstiger Glaubensgemeinschaften, Vereine und Verbände: Allgemeines 1932-1945 (21), Geistliche und sonstige Kirchenbedienstete 1898-1945 (22), Finanzielle Angelegenheiten der Kirchen 1852 -1945 (82), Kirchliche Statistik 1920-1945 (11), Bauangelegenheiten 1878-1945 (38), Kirchliches und religiöses Leben 1933-1945 (40), Presse- und Rundfunkangelegenheiten 1935-1945 (33), Kirchen im Ausland und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1920-1944 (12), Andere weltanschauliche und Glaubensgemeinschaften, Freikirchen, Vereine und Verbände 1807-1945 (60). Evangelische Kirche: Landeskirchen und Deutsche Evangelische Kirche (DEK) 1932-1945 (34), Evangelische Kirche der Altpreußischen Union 1925-1945 (7), Sonstige landeskirchliche Angelegenheiten 1846-1945 (181), Geistliche und sonstige Kirchenbedienstete 1882-1945 (70), Bau- und Grundstücksangelegenheiten 1811-1945 (159), Finanzielle Angelegenheiten 1812-1945 (110), Klöster, Domstifte 1843-1945 (28), Religiöses und kirchliches Leben 1862-1945 (56), Religiöse und Glaubensgemeinschaften 1892-1944 (18), Evangelische Kirchen in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten sowie im Ausland, Internationale Vereinigungen 1835-1944 (66), Rechtsangelegenheiten 1880-1945 (34). Katholische Kirche: Verhältnis von Staat und Kirche 1827-1945 (86), Kirchenprovinzen, Diözesen, Parochien 1817-1945 (109), Geistliche und sonstige Kirchenbedienstete 1822-1945 (26), Bau- und Grundstücksangelegenheiten 1817-1944 (74), Finanzielle Angelegenheiten 1820-1945 (67), Religiöses und kirchliches Leben 1812-1945 (117), Vereine, Verbände, Glaubensgemeinschaften 1899-1944 (8), Katholische Kirche in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten sowie im Ausland 1841-1945 (98), Rechtsangelegenheiten 1840-1945 (91). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (2000) Zitierweise: BArch, R 5101/...

          Reichsforschungsrat (Bestand)
          BArch, R 26-III · Bestand · (1933) 1937-1945 (-1966)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Erster Reichsforschungsrat durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 16.3.1937 im Verwaltungsrahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft gegründet; Neuorganisation aufgrund des Führererlasses vom 9.6.1942, de facto Unterstellung unter den Vierjahresplan durch die Berufung Reichsmarschall Görings zum neuen Präsidenten; durch Erlass Görings vom 29.6.1943 Bildung eines Planungsamtes als selbständige Gliederung des RFR; 24.8.1944 durch Göring Genehmigung der "Wehrforschungsgemeinschaft des Reichsforschungsrates" als zentrales Führungsorgan der Forschung aller staatlichen Institute, der Wehrmachtteile und Industrielaboratorien. Bestandsbeschreibung: Erster Reichsforschungsrat durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 16.03.1937 im Verwaltungsrahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft gegründet; Neuorganisation aufgrund des Führererlasses vom 09.06.1942, de facto Unterstellung unter den Vierjahresplan durch die Berufung Reichsmarschall Görings zum neuen Präsidenten; durch Erlass Görings vom 29.06.1943 Bildung eines Planungsamtes als selbständige Gliederung des RFR; 24.08.1944 durch Göring Genehmigung der "Wehrforschungsgemeinschaft des Reichsforschungsrates" als zentrales Führungsorgan der Forschung aller staatlichen Institute, der Wehrmachtteile und Industrielaboratorien. Erschließungszustand: Vorläufiges Findbuch (1985), Kartei Zitierweise: BArch, R 26-III/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/01 · Bestand · 1806-1945, Nachakten bis 1948
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Mit der Einführung der Ministerialverfassung in der württembergischen Staatsverwaltung wurden durch das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 die vormaligen altwürttembergischen Landeskollegien und Deputationen in Abteilungen umgewandelt. Als königliche Kollegien erhielten sie jeweils einen Direktor als Chef. Bereits im Jahre 1807 wurde die Bezeichnung "Kollegium" durch die Bezeichnung "Departement" ersetzt und die gesamte innere Verwaltung in einem Departement zusammengefasst, das in allen seinen Teilen unter der unmittelbaren Oberaufsicht und Leitung des Ministers des Innern stand. Die oberste Stelle bildete ein Direktorium unter dem Präsidium des Ministers, das die "nichtigsten Geschäfte der öffentlichen Staatsverwaltung besorgte" (Wintterlin Band 1 S. 247). Das Ministerium bestand aus dem Minister, dem Oberregierungspräsidenten, den Direktoren der ebenfalls als Departements bezeichneten Abteilungen und den ältesten Räten. Sämtliche Abteilungen erledigten die Geschäfte in kollegialer Beratung und führten im einzelnen folgende Bezeichnungen: I. Oberregierungskollegium mit den Unterdepartements 1. Regiminaldepartement 2. Oberpolizeidepartement 3. Oberlehendepartement II. Oberlandesökonomiekollegium III. Straßen-, Brücken- und Wasserbaudepartement IV. Medizinaldepartement Im Jahre 1811 wurde zur Beschleunigung des Geschäftsgangs das sogenannte Bürosystem eingeführt. An Stelle eines Generaldirektoriums entschied sich König Friedrich nach dem Vorbild anderer Staaten für die Anordnung eines Staatsrates, einem weiteren Gremium zur Beratung umfassender Angelegenheiten, mit denen ein einzelnes oder mehrere Departements zugleich befasst waren. Nun wurden die Kollegialdepartements in verschiedene kleinere Ministerialabteilungen - als Sektion bezeichnet -eingeteilt, die zugleich als Mittelbehörden für das ganze Land wirkten. Zwischen dem Minister und den Oberamtleuten gab es während dieser Zeit keine dazwischen geschobene Behörde. Zum Departement des Innern gehörten: 1. Die Sektion der inneren Administration (bisherige Unterdepartements des Oberregierungskollegiums) 2. Die Sektion der Lehen 3. Die Sektion des Medizinalwesens 4. Die Sektion des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens 5. und 6. Die Sektionen des Kommunadministrationswesens und des Kommunrechnungswesens, welche an die Stelle des Oberlandesökonomiekollegiums traten. Die 5. und 6. Sektion wurde im Jahre 1812 in eine Sektion der Kommunalverwaltung zusammengezogen. Nach § 31 des Organisationsedikts vom 18. November 1817 war dem Ministerium des Innern zur Bearbeitung der Geschäfte, welche einer kollegialen Beratung bedurften, ein Kollegium mit der Bezeichnung "Oberregierung" beigegeben, welches bis 1917 bestand. 1817 wurde die Zuständigkeit der Innenverwaltung durch die Angliederung des Kirchen- und Schulwesens erweitert, das vom Ministerium des Innern erst wieder durch Erlass vom 28. Oktober 1849 abgetrennt und als Departement des Kirchen- und Schulwesens als eigenständiges Ministerium errichtet wurde. Die Verteilung der zu besorgenden Geschäfte des Departements des Innern wurde durch den "Geschäftsteiler" bestimmt. Bis 1918 war er so gefasst, dass in erster Linie die Berichterstatter bezeichnet und dann ihre Geschäfte aufgeführt waren. Einerster Entwurf eines neuen Geschäftsteilers (1918/19), welcher nach Geschäftsteilen gegliedert werden sollte, sah zunächst acht Geschäftsteile vor. Durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1922 Nr. V 7171 (Bü 284) trat schließlich der neue nach zwölf Geschäftskreisen (I - XII) gegliederte Geschäftsteiler in Kraft. Die Geschäftskreise bildeten die Grundlage für den "Bearbeitungsplan" (später Geschäftsverteilungsplan), welcher erstmals erstellt wurde. Außerdem war er maßgebend für die Zuteilung der Akten an die auf Grund des Bearbeitungsplans die Geschäfte bearbeitenden Beamten. In dem V. Organisationsedikt vom 18. November 1817 werden die Geschäfte des Kanzleidirektors näher bezeichnet. Zu seinen Aufgaben zählten zunächst nur die Kanzleigeschäfte, d. h. die Überwachung des gesamten Geschäftsablaufs und die Führung und Gegenzeichnung der Verzeichnisse bei den Sitzungen. Außerdem führte er die Aufsicht über die der Kanzlei integrierte Rechnungskammer. Im Geschäftsverteiler von 1878 sind bereits neben den Aufgaben des Kanzleidirektors die wichtigsten Aufgaben des späteren Geschäftsteils I, der Vollzug des Beamtengesetzes und das Etatwesen, aufgeführt. Bestandsgeschichte: Laut dem Dienstreglement für die Oberregierung vom 21. Dezember 1817 und dem Eidesformular für die Ministerialregistratoren waren bei der Ministerialregistratur für die in alphabetischer Ordnung geführten Akten, Diarien und Register (Direktorien) zu führen. Daneben waren zwei weitere Hilfsmittel vorhanden, ein alphabetisches Namensverzeichnis der Personen, über die beim Ministerium Akten entstanden waren, und für den Zeitraum von 1817 - 1868 (mit Nachträgen aus den Jahren 1875, 1876) ein "Index normalis". Bei letzterem handelt es sich um ein alphabetisches Verzeichnis der in der Registratur befindlichen Akten, welche Präjudizien enthielten. Ein weiteres Präjudizienbuch wurde als Fortsetzung von 1868 von Kanzleirat Zeyer angelegt. Es unterscheidet sich von dem von Kanzleirat Euting angelegten "Index normalis" dadurch, dass es nicht nur Präjudizialfalle enthält. Der "Index normalis" ist rein alphabetisch angelegt, desgleichen auch das Präjudizialbuch,jedoch nach Materien entsprechend dem von Zeyer eingeführten Registraturplan untergliedert. Ein Direktorium wäre unter Zeyer überflüssig gewesen, da Zeyer den Einträgen die jeweiligen Ziffern des Diariums hinzugefügt hatte. Das Direktorium wurde dennoch beibehalten und 1875 neu angelegt. Bis 1891 wurde jedem Eintrag die betreffende Rubrik hinzugefügt, danach wurden die Akten mit der Fach- und Kastensignatur bezeichnet. Registratur Sibert führte 1895 folgende Verbesserungen ein: Die zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstandene Rubrikenordnung erwies sich durch die willkürlich gewählten Schlagwörter im Laufe der Zeit als unpraktisch und veraltet. Sibert überarbeitete die einzelnen Rubriken und führte 1896 umfangreiche Akenausscheidungen durch. Restakten der Kultverwaltung wurden dabei an das Kultministerium abgegeben. Mit dem am 24. September 1896 genehmigten Entwurf einer neuen Rubrikenordnung (Registraturplan) behielt Sibert die bisherige Ordnung bei. Einzelne Gegenstände eines Schlagworts wurden jedoch unter einer Rubrik zusammengefasst, so dass sich die Zahl der Hauptrubriken von 167 auf 88 reduzierte. Im Mai 1900 legte Sibert ein neues Direktorium an. Am 1. Januar 1912 wurden bei der Ministerialregistratur drei Registraturabteilungen gebildet. Die Grundlage für die Aufteilung der drei Registraturabteilungen bildeten sechs Registraturgrundbücher (Direktorien), die auf die drei Abteilungen wie folgt aufgeteilt waren: Registratur-Abteilung I Allgemeines Repertorium Band I Spezialdirektorium Band IV Abteilung II Allgemeines Repertorium Band II Spezialdirektorium Band V Abteilung III Allgemeines Repertorium Band III Spezialdirektorium Band IV Die drei allgemeinen Direktorien wurden nach der alphabetischen Reihenfolge der Hauptrubriken, die drei Spezialdirektorien in alphabetischer Ordnung der Oberämter, bzw. bei Nichtwürttembergern nach alphabetischer Ordnung der betreffenden Länder, angelegt. Nach der Neueinteilung des Innenministeriums in zwölf Geschäftskreise wurden die bisherigen sechs Registraturhauptbücher abgeschlossen und ab 1923 jedem Geschäftsteil eine eigene mit der Nummer des Geschäftsteils bezeichnete Registraturabteilung zugewiesen. Die Hauptbücher wurden seither als Lose-Blatt-Bücher angelegt. Beim Geschäftsteil I, wo neben rund 5000 Tagebuchnummern im Jahr rund 4000 Personalaktennummern anfielen, wurde 1925 eine Sonderregelung getroffen, indem die Einlaufe nicht mehr in das Diarium, sondern in eine Kartothek eingetragen wurden. Bei den übrigen Abteilungen blieb es bei der bisherigen Praxis, d. h. sämtliche Einzelfälle wurden im Tage- und Hauptbuch registriert. Das nach Sachgebieten angelegte Hauptbuch umfasste im zweiten Teil das seit 1924 geführte Bezirkshauptbuch. Aus Gründen einer rationalen Arbeitsweise wurden seit 1. Januar 1939 die Einzelfälle nur noch auf einer Ordnungskartei vermerkt. An Stelle der Tagebuchnummer trugen diese Eingänge seither die Aktenbundnummer mit einer entsprechenden Unternummer. Wie aus der angeschlossenen Konkordanz ersichtlich ist, wurden nach 1939 einzelne Aktengruppen mit neun Aktensignaturen versehen. Bearbeiterbericht: Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um die Zusammenfassung der folgenden Teilablieferungen und provisorisch gebildeten Bestände der Provenienz Innenministerium Abt. I Kanzleidirektion: 1. Übergabeverzeichnis vom 29. April 1958 einschließlich Sonderverzeichnis von 1961 über Stellenakten der Landratsämter . 2. Übergabeverzeichnis vom 8. August 1980 Tagebuchnummer 3766. 3. Ablieferung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Staatsarchiv Sigmaringen vom 11. März 1981 Tagebuchnummer 1153. 4. Ablieferungsverzeichnis verschiedener Abteilungen des Innenministeriums vom 2. März 1981 5. Akten aus der Zeit nach 1945, die bisher Bestandteile der Bestände EA 2/1 und EA 2/2 waren. Bei der Überarbeitung des Bestands wurden umfangreiche Akten (Az. 751-0301-552 vom 13. Februar 1986) aus der Zeit nach 1945 herausgelöst und zum Bestand EA 2/2 Innenministerium Abteilung I gezogen. Für das vorliegende Repertorium wurden die oben genannten Übergabeverzeichnisse lediglich überprüft und ergänzt, zur leichteren Handhabung des Findbuches jedoch die Form der Titelaufnahme für Repertorien gewählt. Einzelne Akten der Gruppen IX (Festlichkeiten und Gedenkfeiern bzw. Gedenktage) und XI (Kunst und Wissenschaft) wurden bereits 1975 von Archivamtmännin Pfeifle erschlossen und detailliert verzeichnet. Da bei der Zusammenfassung der Teilbestände weitere Stellenakten ermittelt wurden, war es erforderlich, die Akten des Stellenakten-Sonderverzeichnisses von 1958 sowie auch das demselben beigebundene Sonderverzeichnis ("Personalakten" der Landratsämter) zu Ablieferungsnummer 144 zu vereinigen. Das bisherige Sonderverzeichnis zu laufender Nummer 145 wurde mit den neuen Büschelnummern versehen und ist somit weiterhin benutzbar. Für die Klassifizierung des Bestands wurde die Aktenordnung vom Januar 1923 zugrunde gelegt. Eine Konkordanz der Büschelnummern zu den bisherigen laufenden Nummern der Ablieferungsverzeichnisse ist dem Findbuch angeschlossen. Der jetzt vereinigte Bestand wurde von den Archivangestellten Hans Meissner und Kurt Lohmüller in der Zeit von 1981 - 1984 nach den Anweisungen des Unterzeichnenden überarbeitet und neu verpackt. Die maschinenschriftlichen Arbeiten führten Frau Else Schwelling und Frau Gisela Filipitsch durch. Der Bestand umfasst 3161 Nummern (100,5 lfd. m). Stuttgart, April 1986 Walter Wannenwetsch

          Gesamtes Schutzgebiet Kamerun
          FA 1 / 978 · Akt(e) · 1894 - 1914
          Teil von Cameroon National Archives

          Meteorologie. - Anstellung meteorologischer Beobachtungen im Schutzgebiet Kamerun. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 17.3.1906 Meteorologie. - Das meteorologische Beobachtungswesen im Schutzgebiet Kamerun im Jahre 1912. - Bericht des Regierungsmeteorologen Dr. Semmelhack, Buea, 1912

          Gouvernement von Kamerun