Bestand Landesarchiv Berlin, A Pr.Br.Rep. 042 - A Pr.Br.Rep. 042 Preußische Bau- und Finanzdirektion

Bereich "Identifikation"

Signatur

Landesarchiv Berlin, A Pr.Br.Rep. 042

Titel

A Pr.Br.Rep. 042 Preußische Bau- und Finanzdirektion

Datum/Laufzeit

  • <br />1822 - 1945 (Anlage)

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Vorwort: A Pr.Br.Rep. 042 Preußische Bau- und Finanzdirektion<br /><br />1. Vorwort<br /><br />Preußische und Reichsbehörden mit regionaler Zuständigkeit (aus BÜ)<br /><br />Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren in Preußen mit dem Oktoberedikt von 1807 und der Städteordnung von 1808 Verwaltungsreformen eingeleitet worden. Die Erbuntertänigkeit der Bauern wurde abgeschafft und die Städte erhielten Eigenständigkeit. Gemeindliche und staatliche Aufgaben wurden klar voneinander getrennt, ebenso Justiz und Verwaltung.<br />Nach den Befreiungskriegen und den Vereinbarungen des Wiener Kongresses 1814/15 folgend, wurden im Rahmen einer Gebietsreform 1815 zehn preußische Provinzen gebildet. Berlin gehörte zur Provinz Brandenburg. An der Spitze der Provinz stand der Oberpräsident, der als Kommissar der Staatsregierung für die Sicherheit der Provinz nach außen und für die Einheitlichkeit der Provinz nach innen verantwortlich war.<br />Verwaltungsbehörden auf der mittleren Ebene blieben die Regierungen. Als Universalbehörden leiteten sie sämtliche Lokal- und Spezialbehörden ihres Gebietes auf Grundlage ministerieller Weisungen an. Die Regierung Berlin bestand von 1816 bis 1821. Nach ihrer Auflösung gingen die Militär- und Bauangelegenheiten an zwei Ministerialkommissionen über, an deren Spitze ein gemeinsamer Präsident stand. Diese Kommissionen wuchsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer einheitlichen Behörde - der Ministerial-, Militär- und Baukommission - zusammen, die für die Stadt Berlin gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten Funktionen einer Regierung ausübte.<br />Auf der unteren Ebene entstanden 1815 Landratsämter, die erstmals die Bewohner eines Territoriums - unabhängig von ihrem Wohnsitz in der Stadt oder auf dem Land - unter eine einheitliche Verwaltung stellten.<br />Diese territoriale Gliederung und die dreistufige Verwaltung bestanden im Wesentlichen bis zum Zweiten Weltkrieg fort.<br />1850 wurde mit der neuen "Gemeindeordnung für die Stadt- und Landgemeinden Preußens" die Städteordnung von 1808 modifiziert; Änderungen im Bürgerrecht und im Wahlrecht erforderten eine revidierte Fassung vom 30. Mai 1853.<br />Mit der "Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen" von 1874 wurde neben der staatlichen Verwaltung durch einen Landrat eine Selbstverwaltung des Kreises geschaffen - der Kreisausschuss. Ihm oblagen allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern konnten aus dem Landkreis ausscheiden und eigene Stadtkreise bilden.<br />1875 wurde eine neue "Provinzialordnung" verabschiedet. Als Selbstverwaltungsorgan wurde der Provinzialverband geschaffen, der die Kreise vertrat. Seine Zuständigkeit beschränkte sich auf Aufgaben des Verkehrswesens, des Sozial- und Gesundheitswesens, der Kultur und der Landwirtschaft. Der Provinziallandtag wirkte als Legislative, der Landeshauptmann als Exekutive. Die besondere Stellung Berlins als Hauptstadt Preußens und des Reiches sowie seine besonderen Bedingungen erlaubten mit der Provinzialordnung die Herauslösung Berlins aus dem Brandenburgischen Provinzialverband. Berlin unterstand jedoch weiterhin dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg. 1876 wurden einige Aufgaben an den Magistrat übergeben, so die Verwaltung und der Unterhalt aller öffentlichen Straßen, Plätze und Brücken sowie das öffentliche Beleuchtungswesen.<br />Zum 1. April 1881 schied Berlin aus der Provinz Brandenburg aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Der Regierungspräsident in Potsdam verlor seine Befugnisse; der Oberpräsident der Provinz Brandenburg blieb oberste Instanz in der Kommunalaufsicht. Daneben übte der Polizeipräsident weiterhin die ihm seit 1822 eingeräumten Regierungsfunktionen aus. Die staatliche Instanz des Bezirksausschusses, als dessen Präsident hier der Präsident der Ministerial-, Militär- und Baukommission wirkte, blieb zuständig für Gewerbeangelegenheiten und Disziplinarmaßnahmen.<br />1911 verabschiedete der Preußische Landtag ein Gesetz zur Bildung des Zweckverbandes Berlin, das ab 1912 Berlin mit einigen Umlandgemeinden vereinigte und die Bildung einer Einheitsgemeinde einleitete. 1920 ist dieser Prozess mit der Bildung der Stadtgemeinde Groß-Berlin abgeschlossen worden.<br />Mit der preußischen Verfassung von 1920 wurde die Struktur des preußischen Verwaltungssystems auf der Provinzial- und Lokalebene kaum berührt. Doch sind einige Kompetenzen Preußens mit den Verwaltungsreformen der Weimarer Republik aufgehoben worden.<br />Das Reich erhielt einen umfangreichen Verwaltungsapparat in den Mittel- und Lokalinstanzen. Besonders betroffen war das System der Finanzverwaltung; für die Provinz Brandenburg und für Berlin wurden zwei Landesfinanzämter mit nachgeordneten Finanz- und Steuerbehörden geschaffen. Die Eisenbahnverwaltung ging 1920 auf das Reich über, auch die Eisenbahndirektion Berlin. Das Reichsarbeitsministerium erhielt im selben Jahr einen eigenen Unterbau mit den Hauptversorgungs- und Versorgungsämtern. 1922 übernahm das Reich schließlich die gesamten Wasserstraßen.<br />Trotz der Bildung dieser reichseigenen Behörden, von denen einige ausschließlich oder vorrangig für die Hauptstadt Berlin zuständig waren, war bis zum Ende der Weimarer Republik der Oberpräsident der Provinz Brandenburg in wesentlichen Fragen der inneren Verwaltung und nach Weisung des preußischen Staatsministeriums auch in politischen Fragen entscheidend.<br />1933 wurde das Amt des Gauleiters der NSDAP der Kurmark mit dem des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und von Berlin verbunden. In Berlin wurde ein "Staatskommissar zur besonderen Verwendung" eingesetzt, dem ab 1934 die bisher dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zustehende Kommunalaufsicht über Berlin übertragen wurde. Seit 1936 der Berliner Staatskommissar als "Stadtpräsident" auch für das höhere Schulwesen zuständig wurde, behielt der Oberpräsident nur noch für wenige Verwaltungszweige in Berlin die Oberaufsicht.<br />1934 waren mit dem "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" die Hoheitsrechte der Landesregierungen aufgehoben worden. In der Folge wurden die preußischen Ministerien mit den Reichsministerien verbunden und die Oberpräsidenten zu Vertretern der Reichsregierungen in den Provinzen bestimmt.<br />Unter Einschluss der Lokalbehörden gingen 1935 das Justizwesen, 1936 die Geheime Staatspolizei und die Ordnungspolizei sowie die öffentlichen Kammern auf das Reich über.<br />Am 1. Januar 1937 erhielt Berlin eine neue Verfassung, nach der die Stadt zum "Stadtkreis mit den Aufgaben eines Provinzialverbandes" wurde. An die Spitze der Gemeindeverwaltung trat ein "Oberbürgermeister und Stadtpräsident", der zugleich die kommunale und staatliche Verwaltung leitete. Außerdem nahm er die Aufgaben des Regierungs- und Oberpräsidenten wahr. Lediglich die Aufgaben des Polizeipräsidenten, die Gewerbeaufsicht und Preisüberwachung sowie die Bau- und Finanzdirektion blieben selbständig.<br />1944 wurde mit der "Verordnung über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin" ein Regierungspräsident eingesetzt, der auch die Funktion des Polizeipräsidenten innehatte und zugleich Stadtpräsident und Oberpräsident war.<br />Nach der Zerschlagung des Deutschen Reichs haben die Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 47 den Staat Preußen am 25. Februar 1947 aufgelöst.<br />Die Überlieferung von preußischen Behörden und Reichsbehörden mit Zuständigkeit für Berlin wird im Landesarchiv Berlin verwahrt. Bereits durch Erlass vom 4. August 1936 war geregelt worden, dass das Schriftgut der mittleren und unteren Reichsbehörden an die zuständigen Landes- und Provinzialarchive abzugeben sei, die diese im Auftrag des Reiches verwalteten. Nachdem im Westteil Berlins das Landesarchiv als Staatsarchiv begründet war, wurde im Frühjahr 1953 zwischen dem Berliner Senat und dem Bundesarchiv vereinbart, dass entsprechende Bestände des ehemaligen Brandenburgischen Provinzialarchivs vom Hauptarchiv Berlin (dem heutigen Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz) an das Landesarchiv zu übergeben seien. Die übernommenen Bestände bekamen die Bezeichnung "Pr.Br.Rep." (Preußisch-Brandenburgische Reposituren), die bis heute gültig ist.<br />Auch das im Ostteil gelegene Stadtarchiv Berlin hat als Staatsarchiv für die Hauptstadt der DDR entsprechende Bestände erhalten. Diese Überlieferungen entstammen oftmals Rückgaben der Sowjetunion in den 50er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts an die DDR.<br />Verweise:<br />BA Zentrale Reichsbehörden<br />GSTA Zentrale Preußische Behörden<br />BLHA Brandenburgische Provinzialbehörden<br />Literatur:<br />Administrativ-statistischer Atlas vom Preußischen Staate. Berlin 1927/28, Neudruck Berlin 1990.<br />Gesetz-Sammlung für die königlich-preußischen Staaten, Berlin 1806 ff. (ab 1907 ff. Preußische Gesetz-Sammlung).<br />Handbuch der preußischen Geschichte, hrsg. von Otto Büsch und Wolfgang Neubauer, Berlin 1992 ff.<br />Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat, Berlin 1795 ff.<br />Handwörterbuch der preußischen Verwaltung. Bearb. und hrsg. von Rudolf von Bitter, 2 Bde., 3. überarb. Aufl., Leipzig 1928.<br />Hue de Grais, Robert Graf: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche, 24. Aufl., Berlin 1927.<br />Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung. Im Auftrag des Kgl. Justiz-Ministeriums hrsg. von Karl Albert von Kamptz, Bd. 1 (1814) ff.<br />Königlich-Preußischer Staats-Kalender, Berlin 1854 ff.<br />Schlenke, Manfred: Preußen-Ploetz. Preußische Geschichte zum Nachschlagen, Freiburg/ Würzburg 1987.<br /><br />aus BÜ zu A Pr.Br.Rep. 042<br /><br />1. Behördengeschichte<br />Nach Auflösung der Regierung Berlin 1821 gingen die Militär- und Bauangelegenheiten an zwei Ministerialkommissionen über, die vom Ministerium des Innern und vom Ministerium der Finanzen ressortierten. An der Spitze der Verwaltung stand ein gemeinsamer Präsident. Die Kommissionen wuchsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer einheitlichen Behörde zusammen, die für die Stadt Berlin Funktionen einer Regierung ausübte. Zum Geschäftsbereich der Ministerial-, Militär- und Baukommission gehörten die Marsch-, Manöver-, Ersatz- und Vorspannangelegenheiten, der Bau und die Unterhaltung öffentlicher Gebäude und Wasserläufe, die Verwaltung staatlicher Grundstücke, die Domänensachen, die Tiergarten-Verwaltung und die Ausübung staatlicher Patronatsrechte in der evangelischen Stadtgemeinde Berlin.<br />Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages entfielen ab 1919 die Militärangelegenheiten. Hinzu kamen das Katasterwesen, die Zivilruhegehalts- und Hinterbliebenenangelegenheiten, die Preußische Prüfungsstelle für statistische Berechnungen, die Abwicklungsstelle der Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen sowie die von der Regierung in Potsdam übernommene staatliche Kreiskasse Berlin I. Auf Beschluss des Staatsministeriums vom 17. Oktober 1922 wurde die Ministerial-, Militär- und Baukommission in Preußische Bau- und Finanzdirektion umbenannt. Die Behörde unterstand nun allein dem Finanzministerium.<br />Am 1. Dezember 1944 wurde die Preußische Bau- und Finanzdirektion in die Behörde des Regierungspräsidenten der Reichshauptstadt Berlin überführt und bestand bis Mai 1945.<br /><br />Die Akten wurden dem Landesarchiv Berlin übergeben ........wann<br /><br />2. Bestandsbeschreibung<br /><br />Der Bestand enthält .... Akten (lfm) mit der Laufzeit (1732 -) 1822 - 1945 (- 1961).<br />Erschlossen: 5410 [AE] 70,00 [lfm] sonstige Angaben: Plankammer: 10000 Blatt; Nicht erschlossen: 18,00 [lfm]<br /><br />Er beinhaltet Akten - Enthält:<br />Präsidialbüro.- Administration und Personal (Personalakten, Versorgungsakten, Unfallakten, Dienststrafkammer).- Bau- und Grundstückssachen.- Neubauleitung Reichsmünze.- Domänen- und Forstverwaltung.- Tiergartenverwaltung.- Katasterverwaltung.- Wasserbauverwaltung.- Prozesssachen.- Staatliche Patronatsverwaltung.- Versorgungsabteilung.- Haushaltspläne und Rechnungsbelege.- Hauptkasse.- Berufungsausschüsse.- Auflösung der Behörde.<br />Plankammer: Handzeichnungen (u.a. von Karl Friedrich Schinkel, Friedrich August Stüler, Hermann Blankenstein, Peter Joseph Lenné, Friedrich Wilhelm III. und zahlreichen preußischen Baubeamten).- Drucke, bearbeitete Drucke sowie Fotos (Modelle, Baudokumentationen) zu Verwaltungsgebäuden (u.a. Ministerien, Gerichte und Gefängnisse, Botschaften), Militär- und Polizeibauten (u.a. Flugplätzen), Schlössern, Toren, Kolonnaden, Denkmälern, Parkanlagen und Freiflächen, Lehr- und Forschungseinrichtungen (u.a. Charité, Gymnasien), Kulturbauten (u.a. Museen, Theater, Akademie der Künste, Ausstellungen), Kirchlichen Bauten (auch Friedhöfe), Geschäftshäusern, staatlichen Grundstücken, Hotels, Logen, Wohlfahrtseinrichtungen (u.a. Stiftungen, Waisenhäuser).- Bebauungsplanungen.- Verkehrsplanung und -bau.- Wandergewerbescheine (1936/1937).<br /><br />Er wurde bearbeitet<br />1. Verzeichnung 1950/60er Jahre Westberliner Archiv<br />2. Retrokonversion<br />3. Übernahme diverser Bestandsteile (BLHA Potsdam, GSTA Dahlem, Stadtarchiv Berlin Breite Straße, BA Charlottenburg)<br />Bearbeiter (Kommtreff, Grätzke, Thomas, Behr, Schroll, Bötticher, Rothschenk, Praktikantin Frau Grill)<br />Eine archivarische Verzeichnung auf Karteikarte wurde 0000 mit der Software Augias 8.3 retrokonvertiert. Eine Retrokonversion des alten Findbuches erfolgte 0000 von der Firma Kommtreff.<br />Eine Systematik zur Gliederung des Bestandes wurde aus dem Aktenplan übernommen oder aus den Aufgaben der Behörde abgeleitet oder nach der Ordnung des Bestandes nach Aktengruppen erstellt.<br />Der Bestand ist nun durch die Findmittel Datenbank und Findbuch nutzbar.<br /><br />Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs.<br /><br />Es wurden nur ausgewählte Akten verfilmt.<br /><br />Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Landesarchiv Berlin, Bestandsname Bestandskürzel, Nr. ... .<br /><br /><br />3. Korrespondierende Bestände<br /><br />LAB A Pr.Br.Rep. 030<br />LAB A Pr.Br.Rep. 057<br />LAB A Rep. 028<br />LAB A Rep. 005-03-01- ???<br />LAB B Rep. ... Grundstücke OFD Berlin<br />LAB C Rep. 105<br />GSTA 1. HA Rep. 151 Finanzministerium<br /><br />4. Literatur<br />-> Grünert, Eberhard: Die Preußische Bau- und Finanzdirektion, Köln/Berlin 1983. Ergänzungsband, Köln/Berlin 2000.<br />-> Schulze, Berthold: 200 Jahre staatlicher Verwaltungsbezirk Berlin. In: Jahrbuch f. brandenburgische Landesgeschichte, Bd. 3, Berlin 1952, S. 1-9.<br /><br /><br /><br /><br />Berlin, 2016 Kerstin Bötticher, Anne Rothschenk, Dr. Heike Schroll<br /><br /><br />Historische Hinweise<br />Napola -><br />Die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (amtlich: NPEA, auch: Napola – Nationalpolitische Lehranstalt) waren Internatsoberschulen, die nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 als „Gemeinschaftserziehungsstätten“ gegründet wurden. Der Besuch der Schulen führte zur Hochschulreife. Ähnlich wie bei den Adolf-Hitler-Schulen (AHS) und den SS-Junkerschulen handelte es sich um Eliteschulen zur Heranbildung des nationalsozialistischen Führernachwuchses. (Quelle Wikipedia)<br />Preußenschlag -><br />Mit dem Preußenschlag (auch als Staatsstreich in Preußen bezeichnet) wurde am 20. Juli 1932 durch eine erste Notverordnung des Reichspräsidenten die geschäftsführende, aber nicht mehr durch eine parlamentarische Mehrheit gestützte Regierung des Freistaates Preußen durch den Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar ersetzt. Eine zweite Verordnung vom selben Tag übertrug dem Reichswehrminister die vollziehende Gewalt in Preußen und schränkte die Grundrechte ein. So ging die Staatsgewalt im von der „Preußenkoalition“ geführten und größten Land des Deutschen Reiches auf die Reichsregierung von Franz von Papen über und alle zivilgesellschaftlichen wie auch staatlichen Möglichkeiten des Protests oder Widerstands waren durch den Reichspräsidenten für illegal erklärt. Folgen des Preußenschlages waren die Schwächung der föderalistischen Verfassung der Weimarer Republik und die Erleichterung der späteren Zentralisierung des Reiches unter Adolf Hitler. Hauptergebnis war jedoch die Ausschaltung des letzten möglichen Widerstandes des größten deutschen Staates gegenüber Papens Politik der Errichtung eines "Neuen Staates". Hitlers Weg zur Macht wurde so entscheidend erleichtert. Motive und Chancen der Ereignisse werden unter Historikern kontrovers diskutiert. (Quelle: Wikipedia)<br />Berufsbeamtengesetz -><br />Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, kurz Berufsbeamtengesetz (BBG), wurde am 7. April 1933 erlassen und erlaubte es den nationalsozialistischen Machthabern im Deutschen Reich, jüdische und politisch missliebige Beamte aus dem Dienst zu entfernen. Zwecke des unter Federführung von Wilhelm Frick veröffentlichten Gesetzes waren die Verwirklichung der rassenpolitischen Ziele der NSDAP und die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes. Das Gesetz wurde durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20. September 1945 aufgehoben. (Quelle: Wikipedia)<br />Ariernachweis -><br />Der Ariernachweis oder Arierschein war im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945 für bestimmte Personengruppen (insbesondere Beamte, öffentlicher Dienst, Ärzte, Juristen, Wissenschaftler deutscher Hochschulen) ein von Staats- und Regierungsbehörden geforderter Nachweis (beglaubigte Ahnentafel) einer „rein arischen Abstammung“ aus der „arischen Volksgemeinschaft“. (Quelle: Wikipedia)<br /><br /><br />Bei den Versorgungsakten:<br />Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die Paragraphen auf das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933.<br />§ 3: Lehrbefugnis entzogen wegen "nicht arischer Abstammung"<br />§ 4: Lehrbefugnis entzogen wegen "politischer Unzuverlässigkeit"<br />§ 4 RBG: Lehrbefugnis entzogen nach § 4 1. Verordnung zum Reichs-Bürgergesetz. 1935 (Aberkennung der Staatsbürgerschaft)<br />§ 6: Entlassung nach § 6, "zur Vereinfachung der Verwaltung", bei Wegfall der Planstelle<br />§ 18 RHO: Lehrbefugnis entzogen nach § 18 Reichshabilitationsordnung<br /><br />weiter verzeichnen letzte Nr ist..21853<br />Bestand enthält Akten der Systematikgruppe 10 Grundstücksabteilung<br />- bearbeitete Akten zu Mietsachen werden überarbeitet und an die bisher erfolgte Verzeichnung angepasst<br />- bearbeitete Akten zum Gebäude der ehemaligen Reichsschuldenverwaltung werden ggf. überarbeitet<br />- nicht indizieren

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 4 Preußische und Reichsbehörden mit regionaler Zuständigkeit >> A 4.1 Preußische Behörden

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    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Pr.Br.Rep. 030<br />LAB A Pr.Br.Rep. 057<br />LAB A Rep. 028<br />GSTA 1. HA Rep. 151 Finanzministerium

    Verwandte Beschreibungen

    Bereich "Anmerkungen"

    Anmerkung

    Original description: Archivportal-D

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