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Ausübung der Strafgerichtsbarkeit und der Disziplinargewalt gegenüber den Eingeborenen (Dienstanweisung betr. der Ausübung der Strafgerichtsbarkeit und der Disziplinargewalt gegenüber den Eingeborenen gem. der Verfügung des Reichskanzlers vom 22. Apr. 1896 und vom 10. Jan. 1906)