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Ausübung der Strafgerichtsbarkeit und der Disziplinargewalt, insbesondere Handhabung der Prügelstrafe in den deutschen Schutzgebieten des Reichskolonialamtes vom 12. Juli 1907 (Verfügung betr. die Anwendung körperlichen Züchtigung als Strafmittel gegen Eingeborene der afrikanischen Schutzgebiete)