Diese Webseite verwendet notwendige Cookies zur Darstellung von Inhalten. Weitere Informationen zum Thema finden sich in der Datenschutzerklärung der Fachhochschule Potsdam.
Befugnis der Gouverneure deutscher Schutzgebiete, Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Zoll- und Steuerwesens zu erlassen (Schriftwechsel zwischen dem Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts und des Reichs-Justizamts)