Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichsministerium verdankt seine Entstehung vorwiegend parteipolitischen Rücksichten. Als die Deutsche Demokratische Partei am 02.10.1919 als Koalitionspartner wieder die Regierungsverantwortung übernahm, erhielt sie entsprechend Ihrer Stärke im Reichstag außer der Stellvertretung des Reichskanzlers drei Ministersitze, die im amtierenden Kabinett teils durch Neubildung bereitgestellt wurden. Die Folge war die Bildung eines neuen Reichsministeriums für Reparationsangelegenheiten. Am 21.10.1919 wurde Dr. Otto Gessler (21.10. bzw. 07.11.1919 - 26.03.1920 im Reichskabinett Gustav Bauer) zum ersten Reichsminister dieses Ressorts ernannt. Die Funktion übten weiterhin aus: Dr. Walther Rathenau (28.05. - 25.10.1921 im 1. Reichskabinett Dr. Josef Wirth), Dr. Heinrich Friedrich Albert (29.03. - 12.08.1923 im Reichskabinett Dr. Wilhelm Cuno), Robert Schmidt (13.08. - 29.11.1923 im 1. und 2. Reichskabinett Dr. Gustav Stresemann). Durch Erlass des Reichspräsidenten vom 07.11.1919 (RGBl. S. 1875) wurde das Reichsministerium für Wiederaufbau zur Durchführung der dem Deutschen Reich durch den Friedensvertrag von Versailles (28.06.1919) auf wirtschaftlichem Gebiet auferlegten Verpflichtungen de iure errichtet. Eigentlich war es das Ministerium für Reparationsangelegenheiten, denn der Wiederaufbau galt den ehemaligen westlichen Kriegsgebieten außerhalb des Reiches. Folgende Aufgaben wurden dem neuen Ministerium übertragen: · die unmittelbare wirtschaftliche Wiedergutmachung (Teil VIII des Friedensvertrages), · der Ausgleich von Forderungen und Schulden gegenüber den bisher feindlichen Staaten (Teil X Abschnitt 3 des Friedensvertrages), · die Abwicklung der Liquidationen (Teil X Abschnitt 4 des Friedensvertrages), · die Entschädigung der Auslands-, Kolonial- und verdrängten Deutschen, · der Ausgleich der Kriegsschäden der deutschen Reedereien (See- und Binnenschifffahrt sowie Fischerei). Diesem Aufgabenkreis war die Organisation des Ministeriums angepasst, die während der ganzen Dauer seines Bestehens kaum verändert wurde: Abteilung A: Wirtschaftliche Wiedergutmachung einschließlich des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete, insbesondere Rücklieferungen und Reparationslieferungen. Abteilung B: Liquidationen, Entschädigungen, Vorkriegsschulden. Abteilung C: Ablieferung von See- und Binnenschiffen; Kriegsschäden der See- und Binnenschifffahrt. Abteilung C 1: Ablieferung von Fischereifahrzeugen; Kriegsschäden der Seefischerei. Abteilung D: Personalangelegenheiten. Abteilung E: Finanzielle Angelegenheiten. Abteilung F: Juristische Angelegenheiten. Generalreferat G: Allgemeine Angelegenheiten und Angelegenheiten betreffend den Friedensvertrag. Abteilung K: Kolonialzentralverwaltung als Abwicklungsstelle des früheren Reichskolonialministeriums (seit 01.04.1920). Zur Beratung in Fragen der wirtschaftlichen Wiedergutmachung stand dem Ministerium ein Beirat für Wiedergutmachungsfragen zur Seite. Dieser setzte sich aus Mitgliedern des Reichsrats und aus Vertretern der Reichstagsfraktionen und der interessierten Wirtschaftskreise zusammen. Die erste Sitzung hielt der Beirat am 26.04.1920 ab. Es folgten nur noch wenige weitere. Auch scheint die Bedeutung des Beirats nur gering gewesen zu sein. Das Reichsministerium für Wiederaufbau stand während seines ganzen Daseins im Schatten des Auswärtigen Amtes und des Reichsfinanzministeriums, aus deren Aufgabengebieten gewisse Teile abgetrennt worden waren, um dem neuen Ressort eine Grundlage zu geben. Auch durch die Hinzunahme der Abwicklungsaufgaben des mit Wirkung vom 01.04.1920 aufgelösten Reichskolonialministeriums wurde diese Grundlage nicht günstiger. Im Gegenteil, die Abhängigkeit vom Auswärtigen Amt, aus dem das Reichskolonialamt bzw. -ministerium erst 1907 hervorgegangen war, wurde noch fühlbarer. Es hing ganz wesentlich von der Persönlichkeit und der Amtsführung der Wiederaufbauminister ab, in welchem Maße sich das neue Ressort zwischen und neben den anderen Reichsministerien behaupten, seinen Platz ausbauen und damit seine Daseinsberechtigung beweisen konnte. Es ging letztlich darum, ob das Wiederaufbauministerium in dem für Deutschlands Schicksal so wichtigen Reparationsproblem eine führende Rolle übernehmen oder ob es in außenpolitischer Beziehung nur der "verlängerte Arm" des Auswärtigen Amtes, in finanzieller nur "ausführendes Organ" des Reichsfinanzministeriums sein sollte. Diese Aufgabe war nach dem ungünstigen, parteipolitisch bedingten Start des Wiederaufbauministeriums und seiner Stellung zwischen zwei Ministerien von überragendem Gewicht höchst schwierig. Dementsprechend schwankte bei den jeweiligen Regierungsparteien die Wertschätzung des Wiederaufbauministeriums. Die Neigung einen Minister dafür zu repräsentieren war stets gering. So mußte das Ministerium in den 4 ½ Jahren seiner Existenz insgesamt drei Jahre lang ohne Minister auskommen. Die Amtszeit von Gessler prägte dem Ministerium entscheidende Strukturen auf, die bis zuletzt beibehalten wurden. Die höchste politische Rolle spielte es unter Rathenau. Er erreichte in den beiden Protokollen des Wiesbadener Abkommens vom 06. und 07.10.1921 immerhin erstmals eine deutsch-französische Übereinstimmung über einen Plan für deutsche Sachlieferungen (Wiederaufbaumaterial) an Frankreich; diese Lieferungen waren zeitlich und wertmäßig begrenzt, nicht mehr wie bisher ungemessen. Für eine zentralisierte Ausführung der deutschen Reparationsleistungen wurden zwei große Organisationen in Deutschland und Frankreich vorgesehen. Die tatsächliche Leitung des Reichsministeriums für Wiederaufbau lag von Anfang bis zum Ende im Wesentlichen in den Händen des einzigen Staatssekretärs Dr. Ing. E. h. Gustav Müller, dessen Verantwortung um so größer war, als das Ministerium meistens keinen Minister hatte. Nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrkampf (26.09.1923) und der Stabilisierung der deutschen Währung (20.11.1923) beschloss die Reparationskommission am 29.11.1923, zwei internationale Sachverständigenausschüsse einzusetzen, um künftig Reparationszahlungen auf neuer Basis zu regeln. Die Vorschläge des Reichsministeriums für Wiederaufbau zur Neuregelung der Bearbeitung der bisher von ihm wahrgenommenen Angelegenheiten sollten seine weitere Existenz sichern. Im Gegensatz dazu traten das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium für die Auflösung des Wiederaufbauministeriums ein. Schließlich lieferten die seit der Schaffung der Rentenmark eingeleiteten Sparmaßnahmen innerhalb der Reichsverwaltung die Begründung für die Auflösung des Ministeriums. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 08.05.1924 (RGBl. I S. 443) wurde am 11.05.1924 das Ministerium, lange bevor der Dawes-Plan als Neuregelung des Reparationsproblems am 01.09.1924 wirksam wurde, aufgelöst. Die Angelegenheiten des Reichsministeriums für Wiederaufbau übernahm fast ausschließlich das Reichsfinanzministerium, in dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich sich zuletzt noch von 1930 bis 1933 die Restverwaltung für Reichsaufgaben mit der Abwicklung der Reparations- und Kolonialangelegenheiten befassen musste. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Reichsministeriums für Wiederaufbau und der meisten seiner nachgeordneten Dienststellen war zum großen Teil schon vor Kriegsausbruch vom Reichsarchiv Potsdam übernommen worden. Die Ministerialakten sowie die Unterlagen des nachgeordneten Bereichs des Treuhänders für das feindliche Vermögen haben den Krieg überdauert und lagerten im Zentralen Staatsarchiv Potsdam unter der Bestandssignatur 33.01. Dagegen wurden die Akten von 13 nachgeordneten Behörden und Dienststellen nicht verlagert und verbrannten Anfang April 1945 bei der Zerstörung des Reichsarchivs Potsdam. Vernichtet wurden damals folgende Bestände: Reichsentschädigungskommission Reichskommissar bei dem Ausschuss zur Feststellung von Kriegsschäden in Ostpreußen Reichskommissar für die Liquidation ausländischer Unternehmen Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland Reichsausschuss für Schiffsbau und Schiffsablieferung Reichskommissar für die Rücklieferung von Eisenbahnmaterial Deutsch-Französische Möbelausfuhrkommission Kehl Reichsrücklieferungskommission Deutsche Kohlenkommission Essen Reichsausgleichsamt Reichsentschädigungsamt Staatskommissar für die Wiederherstellung der Universitätsbibliothek Löwen Archivische Bewertung un Bearbeitung Die im Frühjahr 1955 vom Bundesfinanzhof in Bonn an das Bundesarchiv in Koblenz abgegebenen Archivalien waren unter der Bestandssignatur R 38 zusammengefasst. Im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten konnten beide Teile des Reichsministeriums für Wiederaufbau unter der nunmehr gültigen Signatur R 3301 wieder zusammengeführt werden. Der ehemalige Koblenzer Teilbestand wurde umsigniert und dem Potsdamer Teil angeschlossen, d.h. die Koblenzer Signaturen wurden mit der Zahl 2000 addiert (Beispiel: alt R 38 / 3 - neu R 3301/2003). Die überlieferten Akten entstammen vor allem aus den Bereichen Generalreferat G und Ministerialregistratur. Vereinzelt wurden die Akten vom später für die Aufgabenerledigung zuständigen Reichsfinanzministerium weitergeführt, verblieben jedoch wegen des Entstehungszusammenhanges bei der Überlieferung des Reichsministeriums für Wiederaufbau und haben somit eine abweichende Laufzeit. Einige Bände sind älteren Datums; sie wurden z.T. schon bei Kriegsausbruch 1914 im Reichsamt des Innern begonnen, seit 1917 im Reichswirtschaftsamt weitergeführt und 1919 dem Wiederaufbauministerium übergeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Schwerpunkt der Überlieferungen bilden die Akten des Generalreferats, Materialien zu Entschädigungen, Liquidationen, Reparationen, Sanktionen, Restitutionen und Substitutionen sowie zu Zerstörungen und Entschädigungsansprüche. Darüber hinaus sind vor allem Unterlagen zu Haushalt, zur Organisation und Durchführung des Wiederaufbaus überliefert. Erschließungszustand: Findbuch 2004 Zitierweise: BArch, R 3301/...
Bonn
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Geschichte des Bestandsbildners: Einrichtung eines Büros am 12. Februar 1919 zur Bearbeitung der dem Reichspräsidenten durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Staatsoberhaupt, zugleich amtliche Verbindungsstelle zwischen dem Reichspräsidenten und den Reichs- und Staatsbehörden; durch Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1. August 1934 Übergang der Befugnisse des Reichspräsidenten auf den "Reichskanzler und Führer" Adolf Hitler; Beibehaltung des Büros des Reichspräsidenten und Umbenennung durch Verordnung vom 4. Sept. 1934 in Präsidialkanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Vom Büro des Reichspräsidenten erfolgte in den 1930er Jahren regelmäßig die Abgabe sogenannter Weglegesachen an das Reichsarchiv, so im April 1932 und im März/April 1935. Die 1944 noch in der Behörde befindliche abgabereife Registratur mit Vorgängen bis 1934 ist jedoch nicht mehr dorthin gelangt. Die bereits im Reichsarchiv Potsdam aufbewahrten Archivalien kamen 1944 in die Stollen von Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe. Der Dienstbetrieb der Präsidialkanzlei und die laufende Registratur wurden zum Kriegsende in Schloss Kleßheim in der Nähe von Salzburg aufrecht erhalten. Schloss Kleßheim war 1942/1943 aufwändig als Gästehaus der Präsidialkanzlei und des Führers für besondere Zwecke hergerichtet worden. Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches und der Besetzung durch die Alliierten fielen die Archivbestände in deren Hände. Für die Akten der Präsidialkanzlei bedeutete dies entsprechend der territorialen Aufteilung der Besatzungszonen, dass die Unterlagen aus den Stollen in Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe zu großen Teilen in die UdSSR transportiert wurden bzw. die in Schloss Kleßheim vorhandenen Dienstakten unter amerikanische Verwaltung fielen. Die nachfolgend in den Westsektoren Berlins zusammengeführten Ministerialbestände wurden während der Berliner Blockade 1948/49 nach Whaddon Hall in Buckinghamshire verbracht und gemeinschaftlich vom Foreign Office des Vereinigten Königreiches und dem amerikanischen State Department verwaltet. Aktenrückgaben aus der Sowjetunion an die DDR begannen Mitte der 1950er Jahre. Im Rahmen der umfangreichsten Rückgabeaktion gelangten die Akten der Präsidialkanzlei 1959 in das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA) und lagerten hier unter der Signatur 06.01. Der Bestand wurde 1963 durch weitere Zugänge ergänzt, die zuvor der Reichskanzlei zugeordnet waren. Zeitgleich gelangten auch die Akten aus amerikanischer bzw. englischer Verwaltung aus dem Archiv in Whaddon Hall an das Bundesarchiv in Koblenz. Die Bestandssignatur lautete R 54. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten respektive der Übernahme des Zentralen Staatsarchivs der DDR (ZStA) durch das Bundesarchiv wurden die Teilbestände zusammengeführt und lagern nunmehr am Dienstort Berlin mit der Bestandssignatur R 601. Mit der Einarbeitung von 2.536 Vorgängen aus dem NS-Archiv des MfS während der jetzigen Bearbeitung erfolgte die dritte umfassende Ergänzung. Nach der Rückführung der Akten aus der Sowjetunion in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre übernahm auch das MfS Unterlagen, um eine personengebundene Sammlung zu "operativen" Zwecken aus- und aufzubauen. In der Konsequenz bedeutete die Konzentration auf einzelne Personen, also die personenbezogene Ablage, die Zerstörung des historischen Entstehungszusammenhangs der Überlieferung, da Akten und Vorgänge auseinandergerissen oder neu formiert wurden. Im Herbst 1989 gelangte das Archiv in die Verantwortung des Ministeriums des Innern der DDR (MdI) und damit des Zentralen Staatsarchivs der DDR. Nach der Übernahme in das Bundesarchiv und der vorläufigen Benutzung in den 1990er Jahren begann 2001 die umfassende IT-gestützte Erschließung. Im Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen, ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 53 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1921-1944 als Fond 1413. Es handelt sich "...vor allem um Akten über die Verleihung der Ostmarkmedaille (12 Bde., 1938 - 1943), Polizei-Dienstauszeichnung (3 Bde., 1942) und andere Auszeichnungen (4 Bde.), u. a. an Eisenbahner in den Ostgebieten, ferner einzelne politische Berichte (2 Bde., 1935 - 1937) und Unterlagen über die Vertretung auf der Londoner Abrüstungskonferenz (1933), die Einstellung von Verfahren wegen Misshandlung von Gefangenen (1935 - 1936), Rassen- und Bevölkerungspolitik (1935 - 1936) sowie eine Liste der Mitarbeiter (1942 - 1943)". Der Bestand wurde im Laufe der Bearbeitung ergänzt durch · Akten, die zu einem früheren Zeitpunkt zur Kassation vorgeschlagen waren, jedoch auf Grund von Benutzungsanfragen wieder in den Bestand zurückgeführt wurden. Es handelt sich um Akten der Abteilung B (Innenpolitik) Titel XV, Unterstützungen des Reichspräsidenten von Hindenburg an Korporationen und Einzelpersonen, vor allem aber zur Übernahme von Ehrenpatenschaften · Bestandsbereinigungen zwischen den Beständen R 43 Reichskanzlei, R 1501 Reichsministerium des Innern sowie mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED Bei den Aktenbänden mit den bisherigen Signaturen 1499 bis 1502 handelte es sich um die Provenienz Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler. Es erfolgte die Abgabe an die Abteilung Militärarchiv in Freiburg/ Breisgau und die Zuordnung zum Bestand RW 8. R 2 Reichsfinanzministerium R 43 Reichskanzlei R 2301 Rechnungshof des Deutschen Reiches N 429 Nachlass Paul von Hindenburg NS 3 Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt NS 6 Partei-Kanzlei der NSDAP Stiftung Reichpräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen (ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau) Fonds 1413 Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein erstes Findbuch zu den Akten der Präsidialkanzlei entstand im Deutschen Zentralarchiv Potsdam 1960. Die Aktenüberlieferung im Umfang von 1.213 Bänden wurde nach der Verwaltungsstruktur gegliedert und vorläufig verzeichnet. 1967 erfolgte die vorläufige Verzeichnung im Bundesarchiv in Koblenz und 1981 die Vorlage eines Findbuches zu den 241 Bänden unter der Bestandssignatur R 54. Nach der Zusammenführung der Teilbestände aus Potsdam und Koblenz wurde 1998 ein Gesamtfindbuch vorgelegt. Ende 2008 begann die datenbankgestützte Überarbeitung des Findbuches und die Einarbeitung von 2538 Akten mit der Provenienz Präsidialkanzlei aus dem NS-Archiv des MfS. Die vorliegenden Archivalien setzen sich zusammen aus Akten in ihrer ursprünglichen Entstehungsordnung z. T. mit den Originalaktendeckeln und in der überwiegenden Zahl aus einzelnen nur wenige Blatt umfassenden Mappen. Der Bestand wuchs von 1.581 Akten um 933 Signaturen auf insgesamt 2.547 Akten an. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um personenbezogene Vorgänge wie Ernennungen und Entlassungen von Beamten und Ordensverleihungen. Allerdings konnte die Bandfolge mit zwei Sachakten aus den Jahren 1926 bzw. 1927 sowohl zeitlich als auch nachweislich anhand der Tagebuchnummern mit den Bänden 8 und 9 ergänzt werden. Die Bandfolge , mit fünf Bänden, im Zusammenhang mit der Ehrenmitgliedschaft Paul von Hindenburgs, stellen eine komplette Ergänzung dar. Die jetzige Bearbeitung einschließlich der Klassifikation orientierte sich an der bereits im bisherigen Findbuch verwendeten Registraturordnung: Abteilung A (Innerdienstliche Angelegenheiten) Abteilung B (Innenpolitik) Abteilung C (Außenpolitik) Abteilung D (Militärpolitik) Abteilung E (nicht belegt) Abteilung O (Ordenskanzlei) Zitierweise BArch R 601/1... Inhaltliche Charakterisierung: Innerdienstliche Angelegenheiten der Präsidialkanzlei 1919-1945 (56): Schriftwechsel mit anderen Behörden, Geschäftsordnung der Reichsregierung, von Ministe‧rien und der Reichsvertretung der NSDAP 1924-1943 (8); Organisation, Personal, Kassen- und Haushaltssachen der Präsidialkanzlei, privatdienstlicher Schriftwechsel von Staatsmini‧ster Dr. Otto Meissner 1919-1945 (48); Innenpolitik 1919-1945 (939): Verfassung 1919-1936 (19), Reichspräsident 1919-1939 (190), Reichsregierung 1919-1936 (23), Gesetzgebung 1919-1936 (24), Beamtenwesen 1919-1943 (109), Ressorts des Reichsarbeitsministeriums 1919-1943 (46), Randgebiete des Reichs (Saar, Ostprovinzen), einschließlich Osthilfe, revolutionärer Bewegungen, Presse, Polizei und Technischer Nothilfe, Fürstenauseinandersetzung, Feiertage und Verfassungsfeiern 1919-1945 (42), Ressorts des Reichsfinanzministeriums 1919-1944 (40), Ressorts des Reichsjustizministeriums 1919-1942 (35), Kirchen-, Kultur- und Gesundheitswesen 1919-1944 (20), Wirtschafts- und Finanzpolitik 1919-1944 (21), Wirtschaftspolitik 1919-1944 (40), Verkehrswesen 1919-1943 (26), Disposi‧tionsfonds und Spenden 1919-1940 (292), Preußen 1919-1937 (5), Bayern 1919-1936 (15); Außenpolitik 1919-1945 (143): Versailler Vertrag und seine Ausführung 1919-1940 (39), internationale Organisationen und Verträge 1919-1944 (26), Auswärtiges Amt 1921-1945 (2), zwischenstaatliche Abkommen 1919-1944 (64), kulturelle Beziehungen zum Ausland 1920-1944 (4), außenpolitische Lage, Wochenberichte des Auswärtigen Amts 1920-1933 (8); Militärpolitik 1919-1939 (48): Militärgesetzgebung und -politik 1919-1934 (39), eingesandte Schriften und Bücher 1928-1932 (1), Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler 1934-1939 (4), Prisen‧ordnung 1939-1941 (1), ziviler Luftschutz 1927-1938 (2), Reichsarbeitsdienst 1935-1941 (1); Ordenskanzlei 1935-1945 (237): Bewirtschaftung der Orden und Ehrenzeichen 1935-1944 (3), Dienstauszeichnungen 1937-1945 (102), Ehrenzeichen 1939-1945 (43), Ehrenzeichen zu bestimmten Anlässen 1937-1944 (43), Annahme ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen durch Deutsche 1941-1944 (6), Kriegsauszeichnungen 1939-1944 (34), Handel mit Orden und Ehrenzeichen 1941-1944 (6); Verschiedenes (Glückwünsche) 1935-1944 (65); Brieftagebücher 1942 (1) Erschließungszustand: Findbuch 2011 Zitierweise: BArch, R 601/...
Behördengeschichte: Fast jeder Verwaltungszweig hat seine eigene spezifische Polizei. König Friedrich unterstellte bei der Gliederung der Staatsverwaltung nach Departements dem Ministerium des Innern diejenige Polizei, die nicht einem solchen bestimmten Ressort zugehört, jedoch mit zwei Ausnahmen: 1. die Landespolizei überwies er einem besonderen Polizeiministerium; 2. die Zensurgeschäfte wurden von 1808-1811 einem Zensurkollegium übertragen, das zunächst dem Kabinettsministerium, dann dem Polizeiministerium unterstand und am 30. November 1811 mit der Aufhebung der Zensur vorerst seine Tätigkeit einstellte. Infolge der Karlsbader Beschlüsse bestand ab 1819 eine eigene Zensurkommission, die erst mit Verordnung vom 1. März 1848 aufgelöst wurde. Hinsichtlich der genauen Entstehung des Geschäftsteils III des Innenministeriums bestehen Unklarheiten. Aus den zunächst vorhandenen beiden Ministerialabteilungen Polizeiverwaltung (Behandlung von Rechtsfragen) und Ordnungspolizei (später Polizeibefehlsstelle, als Kommandobehörde der staatlichen Exekutivpolizei) entwickelte sich 1922 der Geschäftsteil III mit den Abteilungen A (Polizeiabteilung) und B (Polizeibefehlsstelle). Der Geschäftsteiler vom 14. Oktober 1922 nennt folgende Zuständigkeiten: A Polizeiabteilung 1. Allgemeines auf dem gesamten Gebiet des Polizeiwesens 2. Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe 3. Schäden durch innere Unruhen 4. Freizügigkeit, Paßwesen, Meldewesen 5. Gefängniswesen 6. Besitz und Gebrauch von Waffen 7. Sicherheitspolizei, Sittenpolizei 8. Vereine 9. Pressepolizei, Pressezensur 10. Luftfahrtpolizei 11. Landjägerkorps 12. Staatliche Ortspolizei und Schutzpolizei 13. Landeskriminalwesen 14. Polizeiwesen der Gemeinden 15. Technische Nothilfe 16. Staats- und Reichshaushaltsplan und Rechnungsergebnisse B Polizeibefehlsstelle I. Vorbereitung des technischen Zusammenwirkens der gesamten Polizei im Falle von Unruhen II. Schutzpolizei (soweit nicht bei A) 1. Angelegenheiten der Angehörigen der Schutzpolizei 2. Ärztlicher und tierärztlicher Dienst 3. Unterbringung und Verwaltung von Geräten, Waffen, Schießbedarf, Pferden, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung 4. Unterbringung geschlossener Verbände und Verwaltung der hierfür dienenden Gebäude, Räume und Plätze 5. Durchführung des Staatshaushaltsplans, soweit er sich auf die Angelegenheiten B II 1.-4. bezieht 6. Mitwirkung beim landespolizeilichen Nachrichtendienst, soweit die Belange der Schutzpolizei berührt sind 7. Sicherungsmaßnahmen vor dem Eingreifen der Schutzpolizei, technische Maßnahmen bei ihrem Eingreifen Mit der zweiten Änderung des obengenannten Geschäftsteilers vom August 1927 erhielt der Geschäftsteil III die Bezeichnung Polizeiwesen (Polizeiabteilung), die Aufteilung in A und B entfiel. Im Oktober 1927 wurde der Geschäftsteil III der Zuständigkeit des Ersten Ministerialdirektors des Innenministeriums unterstellt. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Geschäftsteils VII ging die Zuständigkeit für Wehrmachtsangelegenheiten und Fremdenlegion auf die Polizeiabteilung über. Mit Wirkung vom 28. April 1933 wurden im Innenministerium 1. die Württembergische politische Polizei und 2. die Wirtschaftsabteilung der politischen Polizei eingerichtet. Die politische Polizei übernahm die bisherigen Aufgaben der politischen Polizei des Polizeipräsidiums Stuttgart zugleich als Landeskriminalpolizeiamt unter gleichzeitiger Entbindung des Polizeipräsidenten in Stuttgart von seinem Amt. Sie wurde allgemeine Zentralnachrichtensammelstelle für Württemberg, der Leiter der politischen Polizei war Hauptberichterstatter im Innenministerium für Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe, Verhängung sowie Durchführung und Aufhebung des Ausnahmezustands, Spionageabwehr, Vereine und Versammlungen, Pressepolizei, Freizügigkeit, Fremdenpolizei, Melde- und Paßwesen, Grenzverkehr sowie Ausweisungen aus sicherheitspolitischen Gründen. Ebenfalls 1933 wurde gemäß Verfügung des Polizeikommissars für das Land Württemberg im Innenministerium die Stelle des Kommandeurs der Württembergischen Schutzpolizei geschaffen. Dieser unterstand unmittelbar dem Ersten Ministerialdirektor, ihm untergeordnet waren die bisher in der Polizeiabteilung verwendeten Sachbearbeiter für Personalangelegenheiten der Polizeioffiziere und Beamten des Bereitschaftsdienstes, für Ausbildung und Einsatz, für Luft- und Gasschutz, für Nachrichtendienst, für Waffen, Munition und Geräte einschließlich Kraftfahrzeuge und die beiden Polizeischulabteilungen. Der Kommandeur der Schutzpolizei war Inspekteur der gesamten uniformierten Staatlichen Polizei (vgl. Schaubild). Am 7. Oktober 1933 wurde durch den Minister ein neuer Geschäftsteiler der Polizeiabteilung genehmigt: Geschäftsteil III A: Polizeiwesen ohne Geschäftskreis der Württembergischen Schutzpolizei und ohne politische Polizei Geschäftsteil III B: Kommandeur der Württembergischen Schutzpolizei Geschäftsteil III C: Politische Polizei Im Zuge der weiteren Trennung der Landespolizei von der Schutzpolizei wurde eine Änderung der Geschäftsteile III A und III B nötig. Geschäftsteil III B erhielt nun die Bezeichnung Reichszwischenbefehlsstelle für die Polizei Stuttgart (RZB. Stuttgart). Durch die Überführung der Landespolizei in die Verwaltung des Reichs auf 1. April 1935 fiel der Geschäftsteil III B ganz weg. Eine erneute Änderung mit Wirkung vom 15. Februar 1940 gab folgende neue Geschäftsverteilung vor: Geschäftsteil III A : Polizeidezernat Geschäftsteil III B : Stabsoffizier der Schutzpolizei als Dezernent für Schutzpolizeiangelegenheiten Geschäftsteil III C : Politische Polizei Geschäftsteil III D : Kommandeur der Gendarmerie als Dezernent für Gendarmerie-Angelegenheiten Geschäftsteil III E : Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten Mit Anordnung vom 5. Juni 1941 wurde der Höhere SS- und Polizeiführer bei den Reichsstatthaltern in Württemberg und Baden im Wehrkreis V und beim Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Kaul, mit der Leitung und Bearbeitung der Polizeiangelegenheiten beauftragt. Sein Arbeitsgebiet umfaßte die Geschäftsteile III A, III B, III C, III D sowie den Einsatz der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren sowie die Mitwirkung bei Angelegenheiten der Reichsverteidigung, soweit die Polizei berührt war. Der bisherige Geschäftsteil III E blieb als selbständiger Geschäftsteil bestehen. Angepaßt an den vom Reichsführer SS aufgestellten Geschäftsverteilungsplan gingen 1943 vom Geschäftsteil VII des Innenministeriums über auf Geschäftsteil III A: Feuerlöschwesen, Landesbranddirektor, Landesfeuerlöschkasse Geschäftsteil III B: Regelung und Beaufsichtigung des Straßenverkehrs Geschäftsteil III C: Verkehr mit Sprengstoffen. Akten zur Organisation finden sich in Bestand E 151/01 (Innenministerium, Kanzleidirektion) Büschel 284, 285 und 288. Verwiesen sei auch auf die Bestände des Innenministeriums im Hauptstaatsarchiv E 141, E 143, E 146, E 150 und E 151/.. für das 19. und den Beginn des 20. Jahrhunderts, die aufgrund der wechselnden Fachzuständigkeiten innerhalb der Abteilungen des Innenministeriums teilweise Vorgänge zu gleichen Themen enthalten und daher parallel überprüft werden sollten. Für die Überlieferung ab 1945 ist die Beständegruppe EA 2 (Innenministerium, Landespolizeipräsidium) heranzuziehen. Ergänzend zum Bestand E 151/03 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1995 vom Staatsarchiv Bremen die dort als Empfängerüberlieferung verwahrten Politischen Lageberichte des Landespolizeiamtes Württemberg, Nachrichtensammelstelle Innenministerium aus der Zeit von 1922-1934 sowie die Lageberichte des Landespolizeiamts Baden in Karlsruhe aus der Zeit von 1924-1933 auf Mikrofilm erwerben. Sie sind unter der Bestandssignatur J 383 Nr. 716 a-f zu finden. Bestandsgeschichte: Vorliegendes Repertorium vereint Unterlagen aus den Beständen: E 151 c I: Geheimakten aus der Registratur IIIb betr. Luftschutz: 1954 vom Bundesarchiv Koblenz an das Hauptstaatsarchiv übergeben. Die Akten waren im April 1945 in der Ausweichstelle Garmisch-Partenkirchen des Reichministeriums des Innern von amerikanischen Truppen beschlagnahmt worden. 1950 gab das amerikanische Document Center Rear in Darmstadt die Akten an das Bundesministerium des Innern in Bonn zurück, von dort gelangten sie im März 1953 an das Bundesarchiv. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 c II: Ministerium des Innern V, Abteilung III: 1958 samt Übergabeverzeichnis über das Staatsarchiv Ludwigsburg im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Für die (neuen) Büschelnummern E 151/03 Bü. 44-46 (Ausweisungen) und E 151/03 Bü. 707-709 sowie EA 2/301 Bü. 294-300 (Vereine) liegen zwei Sonderverzeichnisse von 1966 vor. Bestand jetzt komplett in E 151/03 (Akten bis 1945) Nachakten (ab 1945) in EA 2/301. E 151 c III: Akten des Geschäftsteils Rv (Reichsverteidigung): 1963 vom Bundesarchiv Koblenz übergeben. Es handelt sich um einen Teil jener Akten des württembergischen Innenministeriums, die bei Kriegsende in die USA überführt worden waren und später als Teil eines umfangreichen Mischbestandes vom amerikanischen Aktendepot in Alexandria an das Bundesarchiv gelangten. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 b II: Ablieferung des Innenministeriums: 1958 an das Staatsarchiv Ludwigsburg, von dort 1969 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. E 151 b III: Ablieferung des Innenministeriums: 1952 an das Regierungspräsidium Nordwürttemberg, 1964 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben, 1973 an das Hauptstaatsarchiv weitergegeben. Die beiden früheren Bestände E 151 b II und E 151 b III sind jetzt Teil von E 151/02. Daraus wurden die Akten über Wehrmachtsangelegenheiten vorliegendem Bestand E 151/03 zugeordnet. EA 2/301 (jetzt EA 2/301): Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1979 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Akten bis zum Jahr 1945 wurden E 151/03 zugeordnet, umgekehrt wurden Unterlagen ab 1945 aus E 151/03 entnommen und nach EA 2/301 eingeordnet. EA 2/303: Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1990 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Vorakten bis 1945 wurden zu E 151/03 gezogen. EL 21/3: Regierungspräsidium Nordwürttemberg, Abteilung: 1998 vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Bearbeiterbericht: Da kein Aktenplan vorliegt, orientiert sich die Gliederung des Bestandes an den zwar nicht durchgängig, aber größtenteils vergebenen Aktenzeichen, bestehend aus III, häufig auch P.A. (für den Geschäftsteil der Polizeiabteilung) und einer arabischen Zahl (für den Aktenbetreff). Nur gelegentlich ist mit lateinischen Großbuchstaben (A, B, C, D, E) die zuständige Abteilung angegeben. Nach den organisatorischen Änderungen von 1933 findet sich bisweilen auch das Kürzel P.P. für die Politische Polizei. Die Akten der Bereiche Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten sind mit eigenen Aktenzeichen versehen (Rv bzw. VII und arabische Zahl aufgrund früherer Zugehörigkeit zu Geschäftsteil VII); sie sind am Schluß des Bestandes aufgeführt. Da die Aktenzeichen dieser Unterlagen für eine Klassifikation nur bedingt zu verwenden waren und zugleich mehrere Aktenschichten vorlagen, wurde hier nachträglich ein zeitlicher Schnitt um das Jahr 1933 gesetzt. Bei den Angaben zum Umfang der Aktenbüschel ist die Anzahl der Quadrangelnummern genannt, sofern diese durchgängig vergeben wurden. Die Titelaufnahmen fertigten von 1987 bis 1989 Alexander Brunotte, Anita Hefele, Kurt Hochstuhl und Petra Schön. Erste Korrekturen nahm Wolfgang Schmierer 1989 vor, die Feststellung und Entnahme bzw. Teilung von Büscheln mit Vor- und Nachakten, ein erstes Klassifikationsschema sowie die computergestützte Erfassung der Titelaufnahmen erfolgten 1993 durch Martin Luchterhandt. Die redaktionelle Bearbeitung gemäß den Vorgaben zur Manuskripterstellung für Publikationen der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg übernahm Unterzeichnete. Die Angabe der Vorsignaturen, die im vorliegenden gedruckten Band auf Wunsch des Herausgebers nicht erscheinen, finden sich im ausführlicheren vervielfältigten Archivrepertorium zum Bestand E 151/03. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1812 bis 1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1955. Der Bestand E 151/03 umfaßt nunmehr 1196 Nummern (die Büschelnummern 323, 1125 und 1139 sowie die Ordnungsnummer 800 sind nicht belegt) mit 47,5 lfd. m Umfang. Stuttgart, im September 1998 Sabine Schnell