Berichte

Durchführung der Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs vom 2. Nov. 1904 betr. den Handel mit Palmkernen Gütekontrolle von Palmkernen vor ihrer Verschiffung durch amtliche Kerneprüfungsstellen mit Nachweisungen über von den Firmen in Lome verschifften Mengen von Palmkernen

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