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Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden im Schutzgebiet Togo. Anlegung eines Grundbuches in Togo (Verordnung vom 19. Juli 1904). Erwerb von Rechten an Grundstücken Eingeborener (Verordnung vom 5. Sept. 1904 mit Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs vom 8. Sept. 1904)