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Errichtung eines Kolonial- und Konsulargerichtshofes (Gesetzesentwurf nebst Begründung) mit Aufstellung über die Art der Rechtsnormen, über die das Kaiserliche Bezirksgericht seit 1900 verhandelt hat (Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen sowie auf Beschwerden in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit)