Gesundheitswesen

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    • http://www.wikidata.org/entity/Q11000047

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      Gesundheitswesen

      • UF Gesundheitswesen
      • UF health care system
      • UF healthcare system

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      Gesundheitswesen

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        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/8 Bü 215 · Akt(e) · 1903-1917
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
        • description: Enthält auch: Etatauszug der Ostasien-Expedition Enthält auch: Etatauszug der Ostasien-Expedition 1903-1917, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/8 Kriegsministerium: Medizinal-Abteilung

        Enthält: Korrespondenz Ernsts II. zu politischen Angelegenheiten sowie mit seinem Nachfolger im Amt Bernhard Dernburg; Denkschrift zum Umbau der Kolonialverwaltung; Vorschläge Ernsts II. zur Gewinnung der Zustimmung des Reichstages zum Kolonialetat (Briefentwurf an Reichskanzler von Bülow); Rücktrittsgesuch Ernsts II. (Konzept); kaiserliches Entlassungsschreiben (Abschrift); kaiserliches Diplom über Verleihung der Brillanten zum Roten Adlerorden 1. Klasse an Ernst II.; Anteilnahmeschreiben; Zeitungsausschnitte (mit Abbildungen Ernsts II. und seines Nachfolgers Bernhard Dernburg).

        Enthält u.a.: Korrespondenz Ernsts II., Entwurf einer Verordnung und Denkschrift betreffend Reichskolonialamt; Verhältnisse der deutschen Schutztruppe in Südwestafrika (u.a. Herero-Aufstand, Eisenbahnbau, Hafenanlagen, Organisationsfragen); Grenzfragen (u.a. Korrespondenz mit König Leopold II. von Belgien); Geschäftsverteilungspläne; Haushaltsplan für 1906; Zeitungsausschnitte Darin: Übersichtsplan der Eisenbahnlinie Windhuk-Rehoboth; Karikatur aus dem "Kladderadatsch" (mit Abbildung Ernsts II.).

        Landvogtei an der Enz, Ludwigsburg (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 75 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1772)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte und Verwaltung der Kreise bzw. Landvogteien 1806-1817 vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium D 71 (Landvogtei am oberen Neckar). Sitz des durch das Organisationsmanifest von 1806 eingerichteten 2. Kreises (spätere Landvogtei an der Enz) war Ludwigsburg. Der Kreis umfasste nach der Neuformierung der unteren Verwaltungsebene zunächst die Oberämter Besigheim, Bietigheim, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Vaihingen und Waiblingen. Ab 1810 reduzierte sich der Oberamtsbezirk um das an den Kreis Rothenburg abgetretene Oberamt Waiblingen sowie das aufgelöste Oberamt Bietigheim. 1817 wurde ein Großteil der Akten der Landvogtei an die neu gegründete Kreisregierung abgeben, die sie ihrerseits 1877 dem Staatsarchiv in Stuttgart überließ, von wo sie 1969 in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten. Dort kamen weitere Akten aus der Überlieferung der Kreisregierung hinzu. Inhalt und Bewertung Die vorliegenden Titelaufnahmen gehen zum größten Teil noch auf ein von der Landvogtei selbst gefertigtes Aktenverzeichnis zurück, das bei der Retrokonversion redaktionell überarbeitet wurde. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Rubrikengliederung vereinfacht und den Klassifikationsschemata der übrigen Landvogteibestände angeglichen. Gleichzeitig wurden für ca. 20 bislang nicht verzeichnete Archivalieneinheiten neue Titelaufnahmen gefertigt. Der Bestand umfasst nunmehr 337 Archivalieneinheiten im Umfang von ca. 5,3 lfd. m.

        Landvogtei am oberen Neckar, Rottweil (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 71 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1803, Na bis 1818)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Nach dem Vorbild des französischen Präfektensystems schuf König Friedrich durch das Organisationsmanifest von 1806 die dem altwürttembergischen Verwaltungsaufbau fremden Provinzialbehörden, die er in den kurfürstlichen Landvogteien Neuwürttembergs (1803-1806) bereits vorgebildet hatte. Das gesamte Land wurde in zwölf Kreise eingeteilt, die je eine gleiche Anzahl von Oberämtern zusammenfassten. Nur die Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg blieben außerhalb der Kreise. An der Spitze jedes Kreises stand ein adliger Kreishauptmann, der mit Hilfe eines juristisch gebildeten Aktuars rein büromäßig - im Gegensatz zum Kollegialitätsprinzip der neuwürttembergischen Landvogteien - die Oberaufsicht über die innere Verwaltung seines Amtsbereiches führte. Die Kreisverwaltung war personell schlecht ausgestattet und besaß keinen ausschließlichen Zuständigkeitsbereich. Der Kreishauptmann, ein "Commissarius perpetuus" zwischen Ministerien und Oberamtleuten, war letztlich "nicht viel mehr als ein ’Briefträger’ zwischen jenen Stellen, die wirklich regieren und wirklich verwalten" (Grube). Mit dem Manifest vom 27.10.1810 bildete man die Kreise in geographisch etwas anderer Einteilung zu ebenfalls zwölf Landvogteien (Departements) von je etwa 100.000 Einwohnern um, die schon in ihrer Benennung nach Gebirgen und Flüssen das Vorbild der - freilich viel größeren - französischen Departements sichtbar werden lassen. Der Kreishauptmann wurde von einem Landvogt (Grand Drossard) abgelöst, Amtsstellung und Aufgabenbereich blieben jedoch unverändert. Eine eingehende Dienstanweisung vom 31.12.1810 regelte das Amtsverhältnis zwischen den Landvogteien und den Ober- bzw. Unterämtern. Der Kreishauptmann bzw. Landvogt war ein Kreissteuerrat (Landvogteisteuerrat) beigegeben, der das Rechnungswesen der Ämter und Amtspflegen sowie den Vermögensstand der Städte, Ämter und Gemeinden beaufsichtigte, und ein Kriminalrat mit besonderer Aufsichtsbefugnis über die Gefängnisse. Unterstellt waren ihm weiterhin der Landvogteiarzt (seit 1814) und der Weginspektor. Für je zwei Kreise (Landvogteien) wurde ein Landbaumeister und ein Landbaukontrolleur eingesetzt, die der Stuttgarter Landbaudirektion unterstellt waren. Das IV. Edikt vom 18. November 1817 hob mit Wirkung vom 1. Januar 1818 die bisherigen zwölf Landvogteien auf und ersetzte sie durch eine leistungsfähigere Mittelinstanz, nämlich vier personell ausreichend besetzte Kreisregierungen. Namensgebender Sitz des durch das Organisationsmanifest von 1806 eingerichteten 7. Kreises war Rottweil. Der Kreis umfasste die Oberämter Hornberg, Rottweil, Spaichingen, Stockach und Tuttlingen. 1810 wurde er zur "Landvogtei am oberen Neckar" umgewandelt, wieder mit Rottweil als Amtssitz. Der Amtsbezirk umfasste nunmehr die territorial umgestalteten Oberämter Balingen, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen. Vorliegende Akten wurden im Oktober 1908 von der Regierung des Schwarzwaldkreises in Reutlingen an das Archiv des Inneren abgegeben, wo Rechnungsrat Marquart ein summarisches Stichwortverzeichnis der einzelnen Bunde fertigte, das im Staatsarchiv Ludwigsburg bis Frühjahr 1964 als gültiges Repertorium Verwendung fand. Die im Spätjahr 1963 durchgeführte Neuverpackung des Bestandes wurde zum Anlass genommen, im gleichen Arbeitsgang eine etwas eingehendere Verzeichnung der Einzelfaszikel auf Grund ihrer alten Aufschriften durchzuführen und die zahlreichen Akten aus der Zeit der kurfürstlichen Landvogtei (1803-1806) auszusondern. Letztere sind künftig provenienzgemäß in Bestand D 7 (Kurfürstliche Landvogtei Rottweil) zu finden. All diese Arbeiten führte unter Leitung des Unterzeichneten der Archivangestellte F. Röhrich durch. Der Unterzeichnete selbst bemühte sich um die Neuordnung des Bestandes, wobei der überwiegende Seriencharakter der Akten - wohl zu erklären aus der (oben skizzierten) Amtskompetenz des Landvogts - eine einfache Gruppierung nach Rubriken nahe legte. Um die Reichweite der Einzelrubr ik deutlicher werden zu lassen, wurde auf eine alphabetische Reihung zugunsten der Anordnung nach gewissen sachlichen Gesichtspunkten verzichtet. Der Bestand umfasst nunmehr 507 Büschel auf 8 lfd. m. Ludwigsburg, Februar 1964 Dr. A. Seiler Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen, Band I, Stuttgart, 1951. Walter Grube, Vogteien, Ämter Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands Stuttgart 1960.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 72 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1771, Na bis 1818)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Zur Geschichte und Verwaltung der Kreise bzw. Landvogteien 1806-1817 vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium D 71 (Landvogtei am oberen Neckar). Namensgebender Sitz des durch das Organisationsmanifest von 1806 eingerichteten 6. Kreises war Rottenburg. Der Kreis umfasste die Oberämter Balingen, Herrenberg, Horb, Rosenfeld, Rottenburg, Sulz und Tübingen. 1810 wurde er in die Landvogtei am mittleren Neckar umgewandelt mit dem Amtssitz in Rottenburg. Der Amtsbezirk umfasste nunmehr die territorial umgestalteten Oberämter Herrenberg, Horb, Rottenburg, Sulz und Tübingen. Vorliegende Akten wurden im Oktober 1908 von der Regierung des Schwarzwaldkreises in Reutlingen an das Archiv des Inneren abgegeben, wo Rechnungsrat Marquart ein summarisches Stichwortverzeichnis der einzelnen Bunde fertigte, das im Staatsarchiv Ludwigsburg bis Frühjahr 1964 als gültiges Repertorium Verwendung fand. Die im Spätjahr 1963 durchgeführte Neuverpackung des Bestandes wurde zum Anlass genommen, im gleichen Arbeitsgang eine etwas eingehendere Verzeichnung der Einzelfaszikel auf Grund ihrer alten Aufschriften anzufertigen. Diese Arbeiten führte unter Leitung des Unterzeichneten der Archivangestellte F. Röhrich durch. Der Unterzeichnete selbst bemühte sich um die Neuordnung des unsystematisch gegliederten Bestandes, wobei der überwiegende Seriencharakter der Akten, wohl zu erklären aus der Amtskompetenz des Landvogts, die Erstellung eines systematischen Aktenplanes verbot und eine einfache Gruppierung nach Rubriken nahe legte. Um die Reichweite der Einzelrubrik deutlicher werden zu lassen, wurde auf eine alphabetische Reihung zugunsten der Anordnung nach gewissen sachlichen Gesichtspunkten verzichtet. Akten gleicher Provenienz (3 Büschel) finden sich in Bestand B 88a (v. Freyberg, Freiherren zu Wellendingen) Büschel 133-135. Sie dürften als Handakten des Rottenburger Kreishauptmanns Nikolaus Christoph v. Freyberg-Eisenberg auf Wellendingen, Worndorf und Hopferau in das freiherrliche Archiv gelangt sein. Auf eine Aushebung dieser Akten wurde verzichtet. Die im Nachtrag (von Staatsarchivrat Dr. Seiler verzeichneten) Archivalien des Kreisamts Rottenburg bzw. der Landvogtei am mittleren Neckar wurden erst nach Abschluß des vorliegenden Repertoriums im Spätjahr 1964 festgestellt. Der Bestand umfasst nunmehr 239 Büschel auf 7,2 lfd. m. Ludwigsburg, März 1964 Dr. A. Seiler Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.

        Landtag, II. Kammer (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 231 · Bestand · 1816-1939; Fotos: Ende 19. Jahrhundert - ca. 1934
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Die badische Verfassung von 1818 hatte ein parlamentarisches Zwei-Kammer-System geschaffen. Im Gegensatz zu den in der ersten Kammer versammelten Ständevertretern wurden die Volksvertreter der zweiten Kammer durch allgemeine Wahlen bestimmt, bei denen die Masse der Bürger ihre Stimme abgeben konnte. Die politischen Debatten im Karlsruher Ständehaus sollten beim Aufschwung der liberalen Bewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine nicht unbedeutende Rolle spielen. 1904 wurde das direkte Wahlrecht für die zweite Kammer eingeführt. Mit dem Ende der konstitutionellen Monarchie verschwand dann auch die erste Kammer des Landtages. Die badische Verfassung von 1919 beseitigte das Klassenwahlrecht und führte das Frauenstimmrecht ein. Am 30.1.1934 fand die Geschichte des Badischen Landtages mit dem nationalsozialistischen Gesetz über die Aufhebung der Volksvertretungen der Länder nach 115 Jahren ihr Ende. Das Archiv des Landtages wurde in den Jahren 1934 und 1942 an das Generallandesarchiv abgeliefert, die Fotos der Abgeordneten 1943. Diese Fotos befinden sich unter der Rubrik Nr. 40k Ständemitglieder. Die Protokolle und Rechnungen der ersten und zweiten Kammer sind im Bestand 231 zusammengefaßt. Einen großen Umfang nehmen die teils alphabetisch, teils chronologisch geordneten Petitionen der Bevölkerung an ihre Abgeordneten ein. Die vorliegende Kartei wurde 2009 mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert und anschließend von Herrn Michael Bock redigiert. Karlsruhe, im Oktober 2009 Dr. Rainer Brüning