Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1816-1939; Fotos: Ende 19. Jahrhundert - ca. 1934 (Anlage)
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
11483 Archivalieneinheiten, davon 554 Fotos
Bereich "Kontext"
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Vorbemerkung: Die badische Verfassung von 1818 hatte ein parlamentarisches Zwei-Kammer-System geschaffen. Im Gegensatz zu den in der ersten Kammer versammelten Ständevertretern wurden die Volksvertreter der zweiten Kammer durch allgemeine Wahlen bestimmt, bei denen die Masse der Bürger ihre Stimme abgeben konnte. Die politischen Debatten im Karlsruher Ständehaus sollten beim Aufschwung der liberalen Bewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine nicht unbedeutende Rolle spielen. 1904 wurde das direkte Wahlrecht für die zweite Kammer eingeführt. Mit dem Ende der konstitutionellen Monarchie verschwand dann auch die erste Kammer des Landtages. Die badische Verfassung von 1919 beseitigte das Klassenwahlrecht und führte das Frauenstimmrecht ein. Am 30.1.1934 fand die Geschichte des Badischen Landtages mit dem nationalsozialistischen Gesetz über die Aufhebung der Volksvertretungen der Länder nach 115 Jahren ihr Ende. Das Archiv des Landtages wurde in den Jahren 1934 und 1942 an das Generallandesarchiv abgeliefert, die Fotos der Abgeordneten 1943. Diese Fotos befinden sich unter der Rubrik Nr. 40k Ständemitglieder. Die Protokolle und Rechnungen der ersten und zweiten Kammer sind im Bestand 231 zusammengefaßt. Einen großen Umfang nehmen die teils alphabetisch, teils chronologisch geordneten Petitionen der Bevölkerung an ihre Abgeordneten ein. Die vorliegende Kartei wurde 2009 mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert und anschließend von Herrn Michael Bock redigiert. Karlsruhe, im Oktober 2009 Dr. Rainer Brüning
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe
(Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab 1800) >> Badischer Landtag >> 2. Kammer
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg .
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Die Bestände des Generallandesarchiv Karlsruhe, Bd. 8: Landtag, Oberste Landesbehörden, Neuere Urkunden (230-238), bearbeitet von Rainer Brüning und Michael Bock, Stuttgart 2006.<br />Gerhard Kaller, Archive ohne Archivare. Die Überlieferung des Badischen Landtages, in: Archiv und Öffentlichkeit. Aspekte einer Beziehung im Wandel. Zum 65. Geburtstag von Hansmartin Schwarzmaier, hrsg. von Konrad Krimm und Herwig John, Stuttgart 1997 (Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, A 9), S. 61-73.
Bereich "Anmerkungen"
Anmerkung
Original description: Deutsche Digitale Bibliothek