Gewerbekammer

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            Staatsarchiv Hamburg, 371-8 II · Bestand · 1844-1947
            Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

            Verwaltungsgeschichte: Vorbemerkung Die Deputation für Handel und Schiffahrt trat 1863 an die Stelle der Schiffahrts- und Hafendeputation, von der sie folgende Aufgaben übernahm: Schifffahrtsangelegenheiten, Hafenverwaltung, Lots-, Leucht- und Tonnenwesen, Quarantänewesen, Rettungswesen, Dispachewesen, Seemannswesen, Prüfungswesen für Seeleute (Navigationsschule). An weiteren Aufgaben wurden die Geschäfte der bisherigen Kommission für die Schiffspapiere (Schiffsregistratur), der bisherigen Deputation zur Maklerordnung (Makler und Auktionatoren), der Kornordnung und der Kempe (Beaufsichtigung der Kornmaße), sowie die Aufsicht über die öffentlichen Kräne und Waagen übernommen. Das früher der Schiffahrts- und Hafendeputation unterstehende Wasserbauwesen (Strom- und Hafenbau) wurde gleichzeitig der Baudeputation übertragen. Eine neue Aufgabe war ferner die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels, die vorher die Commerzdeputation wahrgenommen hatte. Hierzu gehörte auch die Bestellung und Vereidigung verschiedener Sachverständiger. 1866 wurde die Commerzdeputation in die Handelskammer umgewandelt und bestimmt, daß diese ihre Anträge an die Deputation für Handel und Schiffahrt zu richten und dieser Behörde Gutachten zu erteilen habe. Die daher in den meisten Akten dieses Bestandes vorhandenen Stellungnahmen der Handelskammer, anderer Interessenverbände und einzelner Firmen geben diesem Bestand einen besonderen Wert. Später übernahm die Deputation als weitere Aufgaben 1866 die neugeschaffene Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, die 1875 als Deutsche Seewarte vom Reich übernommen wurde, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen als Nachfolgerin der Teerhofdeputation und 1897 die Münzstätte nach Aufhebung der Kommission für die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm 1907 das Fischereiwesen (Fischereidirektion) - Binnenfischereisachen verblieben bei der Landherrenschaft -‚ 1915 die neugeschaffene Preisprüfungsstelle (für das Stadtgebiet), 1918 die den drei örtlichen Preisprüfungsstellen übergeordnete Landespreisprüfungsstelle. Nach dem Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung übernahm die Deputation 1920 die Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiete der Zölle und Verbrauchssteuern (vorher Deputation für indirekte Steuern und Abgaben und Senatskommission für das Zollwesen), das Handelsstatistische Amt (vorher der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben unterstellt), die Abwicklung der seit 1914 von der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben bearbeiteten Kriegsmaßnahmen gegen feindliche Unternehmungen und feindliches Eigentum (Entschädigungen und Rückerstattungen), dazu ferner das neuerrichtete Freihafenamt. 1921 ging die Verwaltung der Wasserstraßen und Seezeichen auf das Reich über, und 1926 übernahm die neugeschaffene Wasserstraßendirektion (Reichswasserstraßenverwaltung) die noch bis dahin von der Deputation wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet des Wasserstraßenwesens. Bei der Deputation verblieben dagegen 1926 die Verwaltung der sogenannten “Hafenelbe“ von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen. Die Deputation übernahm 1928 das Auswanderungsamt (vorher Behörde für das Auswanderungswesen), das Innungsaufsichtsamt (vorher Aufsichtsbehörde für die Innungen), die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung (vorher Schlachthofdeputation), die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen (vorher Aufsichtsbehörde für das Bergwesen). Neben die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung trat später noch die Deichtormarktverwaltung und die Verwaltung der Jahr- und Wochenmärkte. Gleichzeitig wurde die Seefahrtsschule an die Berufsschulbehörde abgegeben. Weiter übernahm die Deputation 1930 Strom- und Hafenbau (vorher Baubehörde) und 1933 das Weltwirtschaftsarchiv (vorher Hochschulbehörde). 1933 wurde die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Behörde für Wirtschaft umbenannt; sie unterstand der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit. Auf die Behörde für Technik und Arbeit ging 1933 Strom- und Hafenbau über. Als neue Aufgaben kamen hinzu 1935 das Arbeitsbeschaffungswesen (vorher der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unmittelbar unterstellt) und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle. Das Arbeitsbeschaffungswesen war 1936-1937 vorübergehend selbständig als “Arbeitsbeschaffungsamt“, ab 1958 Referat innerhalb der Dienststelle “Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan“, die wiederum zu der Zeit eine Abteilung der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bildete und seit 1939 selbständige Dienststelle innerhalb der Gemeindeverwaltung Hamburgs war. Während des Krieges wurden die Geschäfte dieser Dienststelle von der “Abteilung Vierjahresplan“ der Verwaltung für Handel, Schifffahrt und Gewerbe weitergeführt. Diesen Namen führte die bisherige Behörde für Wirtschaft seit 1938. Ihr wurde 1941 Strom- und Hafenbau auch wieder unterstellt. Von der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe und ihren Nachfolgebehörden wurden an das Staatsarchiv abgeliefert: 1927: Akten der Hauptgruppen I - XXX und XXXII, Kriegsakten, Akten der Übergangswirtschaft und Akten der 10. Kommission des Arbeiter- und Soldatenrats; 18.12.1929: Akten der Hauptgruppe XVI Zoll-, Steuer- und Stempelsachen (zusammen mit Akten der Senatskommission für die Zollverwaltung); 15. 3.1935: Akten der Hauptgruppe XXVIII über Personalangelegenheiten der Kaiverwaltung; 11. 8.1937: der größte Teil der jetzt im Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III zusammengefaßten Akten; 20.10.1937: Geheimakten aus den Jahren 1882-1919; 25. 4.1938: Akten der Rechnungsabteilung (RA-Akten) und Kriegsakten über die Verwaltung feindlichen Vermögens; 16. 5.1938: Akten mit Einsprüchen einzelner Firmen gegen die Veranlagung zu Beiträgen zur Detaillistenkammer 1935-1936 mit den Aktenzeichen 250-02 Nr.1-63 (sämtlich kassiert); 29. 3.1940: Akten über Seuchenbekämpfung auf Schiffen und in Häfen (P-Akten); 21.10.1943 Geheimakten aus den Jahren 1922-1935; 10. 3.1954 u. 8. 5.1957: die noch beim Amt für Hafen und Schiffahrt vorhandenen erhalten gebliebenen Reste der Akten der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in 142 Paketen. Die Ablieferungsverzeichnisse von 1927-1943 befinden sich nunmehr in der Beiakte zu H 9780/58, die von 1954 und 1957 in der Geschäftsakte 2112-0/2 Mat. Eine wahrscheinlich schon vor 1914 als besonderer Bestand „Eichwesen“ aufgestellte Ablieferung wurde unter der - ursprünglichen - Signatur IV A, die vorher als Senatsakten (Cl.VIII Nr. XLIII) registrierten Protokolle unter III C in diesen Bestand hineingenommen. Die Protokolle wurden wie folgt abgeliefert: 23. 4.1892: Protokolle der Deputation 1886-1891, 12. 7.1892: Protokolle der Deputation 1867-1872 und Protokolle der Sektion für Schiffahrt 1864-1866, 26. 4.1902: Protokolle der Deputation 1863-1866,1873-1885 und Protokolle der Sektion für Handel 1864-1866. Von 1892-1929 wurden die Protokolle jährlich abgeliefert. Insgesamt sind etwa 100 lfd. Meter abgeliefert worden. Die nach den Kassationen verbleibenden 65 lfd. Meter sind jetzt als Registraturen I, II Spezialakten, II Generalakten und III aufgestellt worden. Die älteste, nur von 1863-1867 reichende Registratur bildet fortan den Bestand 371-8 I Deputation für Handel, Schiffahrt und. Gewerbe I (siehe besondere Vorbemerkung). Es folgt die umfangreiche und wichtigste Registratur, die nach Aufhebung der beiden Sektionen für Handel und für Schiffahrt im Jahre 1867 eingerichtet wurde. Sie zerfällt in General- und Spezialakten. Generalakten Diese Registratur wurde etwa um die gleiche Zeit wie die der Spezialakten - um 1868 - eingerichtet und bestand aus den gleichen Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit ebenfalls die Hauptgruppen XXV bis XXXII hinzukamen. Die jüngste Hauptgruppe XXXIII “Hafen- und Schiffahrtsabkommen mit Preußen“ gibt es nur bei den Generalakten. Ein nach 1920 angelegtes Behördenverzeichnis, welches die Hauptgruppe XXXIII noch nicht enthält, wurde unter der Signatur III B 5.40 in den Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten eingeordnet. Die älteren Generalakten bestanden zumeist nur aus Gesetzen, Verordnungen usw. im Druck; diese konnten größtenteils kassiert werden. Ein weiterer Teil der Akten enthielt nur Hinweise auf Spezialakten. Spezialakten Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten bestand anfangs aus den Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit noch die Hauptgruppen XXV-XXXII hinzukamen. Das einzige, 1954 an das Staatsarchiv gelangte Behördenverzeichnis ist offenbar erst nach der Übernahme der Zollsachen im Jahre 1920 angelegt worden. Es enthält in seinem jetzigen Zustand nur die die Hafen- und Schifffahrtssachen behandelnden Aktengruppen. Die übrigen Hauptgruppen sind ausgeheftet worden. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses und einer Sammlung der dazugehörigen Unterverzeichnisse läßt sich ein Überblick über den ursprünglichen Umfang dieser Aktengruppen, die eingetretenen Kriegsverluste, die vorgenommenen Kassationen und über die durch die Reichswasserstraßenverwaltung und die Behörde für Wirtschaft und Verkehr weitergeführten Akten gewinnen. Unter der Signatur III B 5.40.1. wurde es in diesen Bestand eingeordnet. Die Akten des “Sonderbeauftragten für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplans“ wurden aus den Hauptgruppen VI und XXI herausgenommen und bilden jetzt die Hauptgruppe XXXIII. Die Sonderregistraturen: Kriegsakten, Akten der Kommission 10 des Arbeiter- und Soldatenrats, der Übergangswirtschaft und Geheimakten wurden als Hauptgruppen XXXIV bis XXXVIII diesem Bestand angehängt. Die Gruppen XXVII “Auskünfte“ und XXVIII “Personalien“ wurden aufgelöst und auf zum Teil neueingerichtete Untergruppen verteilt. Mit den Ordnungszahlen 100 ff. oder 200 ff. wurden nur mit Gruppensignaturen versehene sogenannte “Sammelakten“ und aus ungeordneten Schriftstücken gebildete Akten den Untergruppen angehängt. Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III ist eine Zusammenfassung verschiedener Aktenreihen, die neben der Hauptregistratur (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten und II Generalakten) - siehe besondere Vorbemerkung - entstanden waren. 29.XI.1960 Homann Bestandsbeschreibung: Band 1: Generalakten Bände 2-4: Spezialakten Bände 5-6: Hinweissammlung Zu den von der Schiffahrts- und Hafendeputation 1863 übernommenen Aufgaben (s. 371-8 I) traten die folgenden hinzu: 1866 die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels und die Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen, 1897 die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm weiter 1907 das Fischereiwesen, 1915 und 1918 die Preisprüfungsstellen, 1920 die nach Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung bei Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchssteuern, das Handelsstatistische Amt und das Freihafenamt, 1926 die Verwaltung der sogenannten "Hafenelbe" von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen, 1928 das Auswanderungsamt, das Innungsaufsichtsamt, die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung, die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen. 1933 wurde die Deputation in Behörde für Wirtschaft umbenannt und der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unterstellt. 1935 kam als neue Aufgaben das Arbeitsbeschaffungswesen und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle hinzu. 1938 wurde die Behörde für Wirtschaft in Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. 1938 und dann wieder während des Krieges wurden die Geschäfte der Dienststelle "Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan" wahrgenommen. Nach dem Kriegsende 1945 wurden im Zuge der Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung die Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe neu geregelt. Nachfolgebehörde wurde 1946 die Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr, die 1947 in Behörde für Wirtschaft und Verkehr umbenannt wurde (s. 371-16 I). Der Best. umfaßt die nach Aufhebung der Sektionen 1867 eingerichtete Hauptregistratur und bildet das Kernstück der wirtschaftsgeschichtlichen Überlieferung der Jahre 1868-1946/47. Er ist gegliedert in General- und Spezialakten. Beide Aktengruppen sind nach dem gleichen Registraturplan organisiert und in über 30 Hauptgruppen (z.T. identisch mit Zuständigkeitsbereichen) unterteilt. Hinweis: 371-6, 371-9, 371-16 I, 373-4, 373-7 I, 326-2 I (Ga)

            Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 80.16 Nr. 651 · Akt(e) · 1896-1931
            Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

            Enthält: auch:Elfter Deutscher Handlungsgehilfentag, 1909;Handlungsgehilfen-Forderungen zur Verbesserung des Handelsgesetzbuches (Schriften des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes, Bd. 42), Hamburg 1909;Handels- und Gewerbekammer Plauen, Die besondere Revision bei der Gründung von Aktiengesellschaften in der Praxis, Teil I, Dresden 1899;Auszüge aus dem Handelsregister des Kaiserlichen Gerichtes zu Kiautschou 1899ff.

            Gewerbekammer (Bestand)
            Staatsarchiv Hamburg, 376-15 · Bestand · 1865-1936
            Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

            Verwaltungsgeschichte: Im Artikel 93 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, publiziert am 28.9.1860 (Hamb.VO, S.79), war bestimmt worden, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbebetriebes einen Ausschuß wählen sollten. Das Nähere sollte ein Gesetz bestimmen. Diese Auflage erfüllte das Gewerbegesetz vom 7.11.1864 (Hamb.VO, S.161). Aufgrund dieses Gesetzes wurde zunächst ein aus 15 Mitgliedern bestehender interimistischer Gewerbeausschuß eingesetzt, der am 27.1.1865 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, Seine Mitglieder waren zu je fünf von den Älterleuten der bisherigen zünftigen Gewerbe (Ämter), durch den Senat und durch die Bürgerschaft gewählt worden. Der Ausschuß entsandte wiederum fünf Mitglieder als Vertreter der Gewerbe in die Bürgerschaft, wo sie die nunmehr kraft Gesetzes ausscheidenden von den bisherigen Älterleuten Deputierten ablösten. Seine Aufgabe war die Ausarbeitung der Bedingungen für den künftigen endgültigen Ausschuß. Schon bald legte der interimistische Gewerbeausschuß einen Gesetzesentwurf vor, der jedoch nicht die Billigung des Senats fand. Nach langen Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft konnte endlich am 18.12.1872 das “Gesetz betr. die Gewerbekammer“ (Hamb.Ges.Slg.I, S.119) veröffentlicht werden. Hiermit erhielt der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung „Gewerbekammer“. Er unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe (§ 1). Wie ihr provisorischer Vorgänger bestand auch die Gewerbekammer aus 15 Mitgliedern, von denen fünf in die Bürgerschaft abgeordnet wurden. Vertreten sollten in der Gewerbekammer nur diejenigen Gewerbetreibenden sein, die ihr Geschäft innerhalb der Grenzen des damaligen Hamburgischen Freihafengebietes mit Einschluß der Zollvereinsniederlage betrieben. Zum Zwecke der Wahl teilte man die Gewerbe in 15 Gruppen ein, von denen jede einen Vertreter zu wählen hatte, und zwar auf fünf Jahre. Alljährlich sollten drei der Mitglieder ausscheiden. Wahlberechtigt und wählbar war jeder selbständige Gewerbetreibende, der das Recht zur Teilnahme an den Wahlen zur Bürgerschaft besaß. Die Kammermitglieder wählten jährlich aus ihrer Zahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zu dem in § 11 des Gesetzes umrissenen Aufgabengebiet der Kammer gehörte die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachtliche Tätigkeit in Gewerbesachen für den Senat, die Gerichte und für Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kammer wurden aus der Staatskasse bestritten. Die ersten Wahlen zur Gewerbekammer fanden nach Vorbereitung durch den interimistischen Gewerbeausschuß am 31.3.1875 statt. Am 21.4.1875 trat die neugewählte Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und übernahm die Geschäfte und Akten des interimistischen Ausschusses, welcher sich gleichzeitig auflöste. Das Reichsgesetz vom 26.7.1897 (RGBl., S.665) bewirkte einschneidende Änderungen der Gewerbeordnung. § 105 der neuen GO bestimmte, daß zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirks Handwerkskammern zu errichten seien. § 103q überließ es den Landeszentralbehörden zu bestimmen, daß vorhandenen Einrichtungen die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Handwerkskammer übertragen werden konnte. Das neue Gesetz wurde durch Kaiserliche Verordnungen schrittweise in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen über die Bildung von Handwerkskammern traten durch die VO vom 12.5.1900 (RGBl., S.127) zum 1.4.1900 in Kraft. Im Einklang hiermit erließ der Senat die Bekanntmachung vom 2.4.1900 (Amtsbl. S.487), die der Gewerbekammer die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug, und zwar für das gesamte hamburgische Staatsgebiet. Die Anforderungen der neuen Gewerbeordnung machten nunmehr auch eine Umgestaltung des Gewerbekammergesetzes erforderlich. Im Vordergrund stand die Frage der Vertretung der vielen in den letzten Jahrzehnten neu entstandenen Industriebetriebe. Während eine Minderheit von Großindustriellen den Anschluß an die Handelskammer befürwortete, entschied sich die Mehrheit der kleineren Fabrikanten für den Verbleib im Rahmen der Gewerbekammer. Auch der Zuständigkeitsbereich der Kammer bedurfte dringend der Neuregelung. § 3 des alten Gesetzes hatte als Umfang des Geschäftsbereiches das Freihafengebiet bestimmt, welches jedoch durch den Zollanschluß am 15.10.1888 erheblich geschrumpft war. Stillschweigend hatte man daher zu den Kammerwahlen alle diejenigen Gewerbetreibenden zugelassen, die im Stadtgebiet und in den Vororten ansässig waren. Nach langen Verhandlungen kam schließlich das „Gesetz über die Gewerbekammer“ vom 4.10.1907 (Amtsbl. S.589) zustande. Die Kammer gliederte sich von nun an in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung, welche je 12 Mitglieder stellten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze hamburgische Staatsgebiet. Die Mitglieder waren auf sechs Jahre zu wählen. Am Ende jedes Jahres schieden vier Mitglieder (je 2 aus jeder Abteilung) aus. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder fanden Ersatzwahlen statt. Die Kammer entsandte aus ihrer Mitte Vertreter in die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, in die Beratungsbehörde für das Zollwesen, in die Verwaltung des Gewerbeschulwesens und in die Aufsichtsbehörde für die Innungen. Parallel zur Neugestaltung der Gewerbekammer wurde bei der Handelskammer eine Industriekommission gebildet (Amtsbl.1907 S.600). Die “Bekanntmachung betr. die Errichtung der Gewerbekammer und die Industriekommission der Handelskammer“ vom 23.12. 1907 (Amtsbl. S.757) setzte beide Veränderungen zum 1.1.1908 in Kraft. Diese Lösung war ein Kompromiß zwischen den beiden während der langjährigen Verhandlungen zu Tage getretenen gegensätzlichen Bestrebungen in den Kreisen der Industrie. Die Neufassung des Gewerbekammergesetzes vom 20.11.1922 (HGVBl. S.645) brachte im wesentlichen Änderungen im Wahlverfahren, die teilweise durch den Fortfall des hamburgischen Bürgerrechts bedingt waren. Die Zahl der Mitglieder für Handwerk und Industrie wurde auf je 20 erhöht. Die Wahl galt weiterhin für sechs Jahre, aber mit der Maßgabe, daß künftig alle drei Jahre je die Hälfte der Mitglieder ausscheiden sollten. Eine zusätzliche wichtige Neuerung trat hinsichtlich der Aufbringung der Geldmittel für die Kammer ein, die bisher aus der Staatskasse bezahlt worden waren. Jetzt gab § 27 des Gesetzes die Möglichkeit, einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Umsatzes gestaffelten Beitrag zu erheben. Die Neuwahlen waren innerhalb von 3 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes einzuleiten. Das neue Gesetz wurde durch die Bekanntmachung vom 20.11.1922 (HGVBl. S.657) am 23.11.1922 in Kraft gesetzt. In den folgenden Jahren erfolgten nur geringfügige Änderungen des geltenden Gesetzes: Am 4.6.1924 (HGVBl. S.375), am 7.2.1927 (HGVBl. S.84), am 6.4.1927 (HGVBl. S.173) und zuletzt durch die „Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung“ vom 30.3.1928 (HGVBl. S.136). Eine neue Aufgabe fiel der Gewerbekammer zu mit Wirkung vom 1.4.1930 durch die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle mit Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 25.4.1929 (RGBl. I S.87) und vom 4.3.1930 (RGBl. I S.35). Die Handwerkskammern (Gewerbekammern) hatten die Handwerksrolle in Form einer Kartei aller ein stehendes Gewerbe selbständig betreibenden Handwerker zu führen. Einen völligen Bruch in der Geschichte der Gewerbekammer brachte die nationalsozialistische Machtergreifung. Am 31.5.1933 (Senatsprotokoll I 1933, S.272) genehmigte der Senat einen gemeinsamen Antrag der Handelskammer und der Gewerbekammer vom 18.5.1933, einen „Industrieausschuß“ bei der Handelskammer aus Vertretern beider Kammern zu bilden. Dieser Zustand war jedoch nur von kurzer Dauer, denn schon am 26.1.1934 (Senatsprotokoll S.27 und Drucksache Nr.1) erließ der Senat das „Gesetz über die Bildung einer einheitlichen Industrieabteilung bei der Handelskammer“. Die Handelskammer übernahm nun nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Einschneidende Veränderungen gingen nunmehr von der Reichsgesetzgebung aus: Am 29.11.1933 erging das “Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ (RGBl. I S. 1015) mit den drei Ausführungsverordnungen vom 15.6.1934 (RGBl.I S.493) und vom 18.1.1935 (RGBl.I S.14 und S.15). Die 2.Verordnung vom 18.1.1935 bestimmte in § 1 die Leitung der Handwerkskammern nach dem Führergrundsatz. Die Aufsicht führte der Reichswirtschaftsminister. Die 3.Verordnung vom 18.1.1935 verschärfte die Bestimmungen hinsichtlich der Handwerksrolle, in die fortan nur noch Selbständige, die auch die Meisterprüfung abgelegt hatten, eingetragen wurden. Nur wer in die Handwerksrolle eingetragen war, durfte ein selbständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Die Führung der Handwerksrolle wurde durch die Verordnung des Senats vom 26.4.1935 (HGVBl. S.119) der Gewerbekammer übertragen. Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Gewerbekammer“ in Form einer Bekanntmachung des Reichsstatthalters vom 30.9.1936 (HGVBl. S.227) mit Wirkung vom 1.10.1936 hörte die Gewerbekammer zu bestehen auf. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Ablieferung und Ordnung Die Akten der Gewerbekammer wurden in vier Ablieferungen (1957,1965,1976) von der Handwerkskammer Hamburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Bei einer Vorprüfung wurden hier 1963 hauptsächlich Gesellen- und Meisterprüfungsakten bis auf Beispiele kassiert, weil in der Handwerkskammer Meisterverzeichnisse mit Angabe des Prüfungsdatums vorhanden sind. Der Aktenumfang betrug vor Beginn der Ordnungsarbeiten ca.13 lfd. Meter. Nach Kassation von bereits gedruckt vorliegenden Jahresberichten, Konzepten, Kassenrevisionssachen und Doppelschriftgut beträgt der Umfang nunmehr 11,8 lfd. Regalmeter. Die bei der Gewerbekammer benutzte Akteneinteilung erwies sich wegen ihrer meistens zu allgemein gefaßten Gruppenbezeichnungen als unbrauchbar und wurde nicht übernommen. Der Neuordnung wurde eine Einteilung nach Sachgesichtspunkten unter teilweiser Anlehnung an das frühere Schema -soweit möglich und für das Verständnis der Zusammenhänge nötig- zugrundegelegt. Die Abgrenzung des Bestandes Gewerbekammer zum Bestand Handwerkskammer ergab sich aus der Gestaltung der Handwerksvertretung in der nationalsozialistischen Zeit. Mit dem 1.10.1936, dem Datum des Wirksamwerdens der neuen Gesetzgebung, endet der Bestand Gewerbekammer. Die ebenfalls von der Handwerkskammer abgelieferten Akten der Aufsichtsbehörde für die Innungen bilden einen selbständigen Bestand (376-15). Juli 1978 Bestandsbeschreibung: Die hamburgische Verfassung vom 28.09.1860 legte fest, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbes einen Ausschuß wählen sollten. Näheres sollte ein Gesetz bestimmen. Das Gewerbegesetz von 1864 schuf die Grundlage für die Einsetzung eines interimistischen Gewerbeausschusses zu Beginn des Jahres 1865 zur Vorbereitung eines endgültigen Ausschusses. Erst Ende 1872 wurde ein Gewerbekammergesetz veröffentlicht, womit der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung Gewerbekammer erhielt. Die Gewerbekammer bestand aus 15 Mitgliedern und unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe. Zu den Aufgaben der Gewerbekammer gehörten die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachterliche Tätigkeit in Gewerbesachen für Senat, Gerichte und Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Änderungen der Gewerbeordnung führten dazu, daß der Senat der Gewerbekammer 1900 auch die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug. Das Gewerbekammergesetz vom 04.10.1907 gliederte diese in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung. Die NS-Zeit brachte einschneidende Änderungen. 1934 übernahm die Handelskammer nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Mit Wirkung vom 01.10.1936 endete die Tätigkeit der Gewerbekammer. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Der Best. umfaßt Unterlagen zu folgenden Tätigkeitsbereichen der Gewerbekammer: Innere Angelegenheiten der Kammer (Organisation, Wahlen, Berichtswesen), Mitwirkung der Kammer in Behörden und Verwaltungen, Beziehungen zu anderen Organisationen und Einrichtungen, Tagungen, Wirtschaftsförderung, Gewerbeordnung und Arbeitsrecht, Ausbildungs- und Prüfungswesen, Versicherungswesen, Arbeitsbeschaffung, Marktwesen, Verkehrswesen, Steuer- und Zollwesen, Geld und Kredite, Eichwesen, Rechtspflege, Bau, Gesundheit, Sport und Statistik. (Ga)

            Die Kammerberichterstattung ist Ausfluß französischer Rechtstradition. Seit 1823 erschienen Jahresberichte der Handelskammer Köln. Erstmals wurde die Berichterstattung durch das Statut der Handelskammer von Elberfeld und Barmen 1830 rechtsverbindlich gemacht. Die preußische Verordnung über die Errichtung von Handelskammern vom 11. Februar 1848 machte dann die Berichterstattung der Kammern obligatorisch. § 24 lautet: "Die Handelskammern erstatten jährlich im Monat Januar über die Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe einen Hauptbericht an den Finanzminister und reichen gleichzeitig dem Präsidenten des Handelsamts und der Regierung eine Abschrift ein. Sie sind verpflichtet, den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mitteilungen von Auszügen aus den Beratungsprotokollen sowie am Schlusse eines jeden Jahres in einer besonderen Übersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntnis zu geben". Weitere Gesetze vom 24. Februar 1870 und 19. August 1897 betonten ausdrücklich diese Verpflichtung, einen Bericht vorzulegen. Seit 1897 mußten die Berichte im Druck vervielfältigt werden. Bis 1914 wurden die Berichte stetig ausgeweitet und systematisiert. Das entsprach dem Interesse der Kammern und des Ministers für Handel und Gewerbe, der bis 1872 die Berichte in einer Beilage des Preußischen Handelsarchivs veröffentlichen ließ. Auf eine Vereinheitlichung drängte das Preußische Statistische Bureau, das die Jahresberichte auswertete und darauf aufbauend vergleichende Übersichten zu Handel und Verkehr ab 1861 erstellte. Das Gesetz von 1870, das die Kammern dem Interessenausgleich verpflichtete, hinderte sie nicht, ihren Jahresbericht zum Sprachrohr für ihre wirtschaftspolitischen Auffassungen zu machen. Freihandel und Zoll wurden in den Jahresberichten diskutiert. Obwohl sich eine Vereinheitlichung der Jahresberichte nicht erreichen ließ, setzte sich doch die vom Direktor des Statistischen Bureaus, Engel, empfohlene Trennung der Rubriken "Ansichten, Gutachten und Wünsche" (Teil A) und "Tatsächliches" (Teil B) durch. Teil B enthält im Regelfall statistisches Material, das aus heutiger Sicht wichtige Daten zur regionalen Wirtschafts- und Sozialgeschichte bietet. Nach dem Ersten Weltkrieg erschienen nur in Ausnahmefällen die im Erlaß des preußischen Handelsministers vom 27.10.1914 vorgesehenen zusammenfassenden Darstellungen zur Kriegszeit. Erst ab 1919 waren wieder Jahresberichte vorgeschrieben. Wegen Überlastung ihrer wissenschaftlichen Beamten gingen viele Kammern nach 1920 dazu über, monatliche Berichte zusammen mit Nachbarkammern zu erstellen. Das Verfahren fand die ausdrückliche Billigung des Handelsministeriums, das die Berichte seit Januar 1921 in seiner Zeitschrift "Handel und Gewerbe" zusammenstellte. Einzelne Kammern druckten weiterhin Jahresberichte, andere legten sie den Vollversammlungen vervielfältigt vor. Die monatliche Berichterstattung der Kammern dauerte bis 1936 an. Die Wirtschaftskammern legten von 1934 bis 1939 intern in Zwei- oder Dreimonatsabständen Berichte an, die zum Teil in ihre Periodika übernommen wurden. Mit dem Ausbau der amtlichen Statistik auf Reichs-, Landes- und Ortsebene verloren die Jahresberichte der Kammern an Gewicht und auch ihren Charakter als Entscheidungshilfe für staatliche und kommunale Verwaltungen. Hinzu kam, daß sie oft beim Erscheinen schon veraltet waren. Seit etwa 1900 begegnen die Kammern dieser Entwicklung durch die Herausgabe von Periodika, sogenannten Mitteilungsblättern. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zwar keine Bestimmung zur jährlichen Berichterstattung auf, Praxis ist jedoch, daß alle Kammern ab spätestens 1950 Jahresberichte und monatliche Mitteilungsblätter veröffentlichen. Die dort enthaltenen Informationen sind als regionalgeschichtliche Quelle unentbehrlich. Die folgende Übersicht erfaßt ausschließlich Jahresberichte aus dem deutschsprachigen Raum sowie aus Österreich-Ungarn (vor 1918) und den deutschen Kolonialgebieten (vor 1918). Dem Namen der Kammer ist die jeweilige Signatur im Bestand S 6 vorangestellt. Die Jahresberichte des DIHT ab 1951/52 befinden sich unter der Signatur S 7 Nr. 562. Berichte von Handwerkskammern finden sich ebenfalls im Bestand S 7. Berichte für die Jahre 1860 bis 1872 befinden sich auch in dem Periodikum "Jahresberichte der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Preußischen Staates" (WWA-Bibliothek P 11). 76 lfm I Industrie- und Handelskammern im heutigen Nordrhein-Westfalen 959 Aachen 1854-1859, 1864, 1868-1870, 1874-1914, 1924-1932, 1949-1996 (1914-1918 "Die Aachener Handelskammer und der Krieg") 945 Altena 1853-1854, 1856-1857, 1857-1858, 1859-1861, 1862/1863, 1875-1913 946 Arnsberg 1854-1859, 1873-1908, 1910 ,1911, 1913, 1924-1930, 1937, 1938, 1948, 1950-1956, 1965-1973 960 Barmen (s.a. Elberfeld und Barmen, Wuppertal) 1875, 1876, 1881-1913 947 Bielefeld 1849, 1850, 1854-1859, 1864, 1868-1878, 1880-1913, 1926, 1946-1948 948 Bochum 1857-1864, 1871-1903, 1905-1911, 1913, 1925, 1927/28, 1946-1996 961 Bonn 1892-1913, 1949-1980, 1983-1996 892 Detmold 1878/79-1885/86, 1886-1890, 1892-1894, 1896-1913, 1960-1965, 1967-1971 (1955-1982 "Berichte aus der Tätigkeit der IHK Detmold") 949 Dortmund 1865-1867, 1869-1913, 1924-1932, 1939/40, 1940/41, 1948-1996 962 Düsseldorf 1854-1859, 1871-1892, 1894-1904, 1923-1937, 1947-1949, 1951-1996 963 Duisburg 1855-1859, 1867, 1868, 1870-1872, 1874-1913, 1920-1938, 1945/47-1996 964 Elberfeld und Barmen (s.a. Barmen, Wuppertal) 1854-1859, 1870, 1873, 1876, 1881-1913 891 Essen 1853-1866, 1878, 1881-1913, 1922-1925, 1935, 1946-1996 950 Hagen 1849, 1853-1858, 1861-1913, 1949-1970, 1972, (Strukturbericht 1946) 951 Iserlohn 1851, 1852, 1854-1859, 1862-1906, 1908-1911, 1913, 1918-1921, 1924-1925, 1927-1928 1023 Köln 1851-1860, 1862-1914, 1918, 1922- 1932, 1947-1996 966 Krefeld 1848-1913, 1924, 1925, 1935, 1936, 1947-1994 1025 Lennep (s.a. Remscheid) 1845, 1847/50, 1853-1855, 1857, 1858, 1884-1913 952 Lüdenscheid 1851-1914, 1925, 1927, 1928 953 Minden 1850, 1854-1859, 1867, 1869-1871, 1873-1903, 1904/05-1913/14 1033 Mönchengladbach 1854-1859, 1871-1877, 1879, 1881-1884, 1904-1906, 1948, 1949, 1951-1971/72 967 Mülheim am Rhein 1872-1913 968 Mülheim a. d. Ruhr 1855-1859, 1868-1882, 1884-1898, 1899/1900-1901/02, 1903/04-1910 954 Münster 1855-1859, 1869-1913, 1934, 1945/47-1996 1036 Neuss 1862-1895, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 1046 Remscheid (s.a. Lennep) 1952-1976 862 Ruhrort 1898-1904/05 1054 Siegen 1852, 1854, 1856-1859, 1881-1896, 1933-1936, 1954-1996 1055 Solingen 1854-1859, 1913, 1935, 1936, 1948-1975 1069 Wesel 1854-1859, 1871-1873, 1875, 1876, 1878-1906, 1908, 1910, 1912, 1913 1073 Wuppertal (s.a. Barmen, Elberfeld und Barmen) 1933-1936, 1948-1993 II Industrie- und Handelskammern im Deutschen Reich (in den Grenzen bis 1918) 933 Altenburg 1901-1913 929 Altona 1867-1871, 1881-1914, 1922-1935 902 Aschaffenburg 1949ff. 900 Baden-Baden 1950-1964 899 Bayreuth 1863-1896 910 Berlin, Korporation der Kaufmannschaft 1852-1913 911 Berlin 1902-1913, 1924-1937, 1950ff. 938 Bingen am Rhein 1878-1913 912 Brandenburg a.d. Havel 1899-1913 907 Braunsberg/Ostpreuáen 1866-1872, 1885-1911 984 Braunschweig 1884-1895, 1931-1938, 1948ff. 988 Bremen 1865-1938, 1945ff. 989 Bremen, Gewerbekammer 1878-1908, 1926-1928 990 Bremer Kammer für Kleinhandel 1907-1913 940 Bremerhaven 1867-1880, 1891-1913, 1975ff. 916 Breslau 1850-1913 917 Breslau (gemeinsamer Bericht für die niederschlesischen Handelskammern) 1921-1936 957 Bromberg 1876-1913 P 11 Buxtehude 1867-1868 o.Nr. Calw (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) P 11 Celle 1867 969 Chemnitz 1863-1910 893 Coburg 1954ff. 993 Colmar 1872-1873, 1880-1913 913 Cottbus 1854-1872, 1885-1913 906 Danzig 1854-1913, 1923-1936 980 Darmstadt 1862-1895, 1910-1913, 1924-1932, 1948ff. 935 Dessau 1890-1905 955 Dillenburg 1865-1871, 1877-1913, 1919-1920 970 Dresden 1863-1911 942 Dresden, Gewerbe-Kammer 1911-1916 1097 Dresden, Vorstand der Dresdner Kaufmannschaft 1866-1920 908 Elbing 1854-1908, 1912-1914 939 Emden 1866-1913, 1949ff. 922 Erfurt 1854-1871, 1884-1905 890 Eßlingen 1958-1970 965 Eupen 1860-1872 (P 11), 1888-1900 889 Flensburg 1963ff. 956 Frankfurt/Main 1854-1891, 1895-1896, 1904-1919, 1924-1926, 1948-1963 914 Frankfurt/Oder 1864-1912 974 Freiburg/Br. 1880-1909, 1951ff. 981 Friedberg 1899-1912, 1926-1930 o.Nr. Geestemünde (s. Bremerhaven) 986 Gera 1851-1904 934 Gießen 1880-1901 P 11 Gleiwitz 1860-1872 918 Görlitz 1854-1900, (1921-1936 s. Breslau) 896 Göttingen 1867-1913 P 11 Goslar 1867-1868 931 Gotha 1898-1913 P 11 Greifswald 1865-1867 985 Greiz 1879-1921 P 11 Grünberg/Schlesien 1871 867 Halberstadt 1874-1888, (1924-1930 s. Magdeburg) 924 Halle/Saale 1854-1894, 1903-1913, 1919-1937 991 Hamburg 1881-1913, 1918-1936, 1949ff. 992 Hamburg, Gewerbekammer 1875-1907 P 11 Hameln 1867-1870 958 Hanau 1871-1913, 1963-1969 876 Hannover 1867-1892, 1922-1938, 1946ff. 869 Harburg 1867-1913 975 Heidelberg 1880-1892, 1898-1904, 1912-1913, 1923-1925, 1930-1932 870 Heidenheim (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962-1967 871 Heilbronn (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1961-1969 982 Hildburghausen 1888-1910, 1919-1920 868 Hildesheim 1867-1872 (P 11), 1949-1972 936 Hirschberg 1854-1872 (P 11), 1888-1908, (1921-1936 s. Breslau) 903 Insterburg 1856-1870, 1874-1912 864 Karlsruhe 1880-1892, 1956ff. 863 Kassel 1871-1889, 1925-1933,1951ff. 930 Kiel 1871-1872 (P 11), 1877-1913, 1921-1930, 1950ff. 866 Koblenz 1854-1903, 1911-1913, 1925-1937, 1951-1976 904 Königsberg 1854-1913, 1924-1931 976 Konstanz 1896-1913, 1926-1930, 1960-1972 977 Lahr 1880-1929, 1956-1971 919 Landeshut/Schlesien 1854-1899, 1906-1913, (1921-1923 s. Breslau) 920 Lauban 1865-1913 P 11 Leer 1869-1870 971 Leipzig 1863-1913, 1925-1938 972 Leipzig, Gewerbekammer 1873-1919 1026 Liegnitz 1854-1855, 1871-1872 (P 11), 1882-1909, (1921-1936 s. Breslau) 1027 Limburg 1868-1913, 1971-1973 P 11 Lingen 1867-1868 1030 Ludwigsburg 1963-1964 932 Ludwigshafen 1886-1887, 1890-1892, 1904-1911, 1949ff. 987 Lübeck 1865-1913, 1920-1921, 1934-1937, 1948-1952, 1957, 1958, 1964ff. 943 Lüneburg 1867-1913, 1949ff. 926 Magdeburg 1854-1913, 1924-1930 1031 Mainz 1853-1892, 1902-1908, 1959-1968 978 Mannheim 1864-1867, 1872-1913, 1923-1932, 1950-1971 905 Memel 1854-1913 994 Metz 1872-1880, 1883-1900, 1905-1913 927 Mühlhausen/Thüringen 1855-1872 (P 11), 1883-1913, 1921 1923, (1932-1933 s. Kassel) 873 Mülhausen/Elsaß 1877-1905, 1911-1913 1035 München 1869-1892, 1980ff. 1036 Neuss/Rhein 1861-1894, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 P 11 Norden 1867-1870 928 Nordhausen 1860-1872 (P 11), 1881-1899 1038 Nürnberg 1871-1876, 1950-1974 1039 Offenbach 1857-1901, 1965ff. 983 Oldenburg 1865-1866, 1873-1888, 1895-1913, 1951ff. 921 Oppeln 1883-1905, 1937-1938 1040 Osnabrück 1870, 1874-1913, 1950-1953, 1977-1991 P 11 Osterode 1867-1870 P 11 Papenburg 1867-1869 874 Passau 1879-1891, 1901-1913, 1919-1920 979 Pforzheim 1880-1913, 1927-1928 973 Plauen 1862-1913 915 Posen 1854-1913 923 Potsdam 1898-1913, 1949-1951 1044 Ravensburg (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1957-1975 1045 Regensburg 1855-1893, 1901-1904, 1951ff. 1047 Reutlingen (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1958ff. 1049 Rostock 1899-1902 o.Nr. Rottweil (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) 888 Saarbrücken 1865-1902, 1951ff. 898 Sagan 1881-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1050 Schneidemühl 1925-1938 1051 Schopfheim 1889-1913, 1925-1929, 1951-1968 1052 Schweidnitz 1854-1872, 1889-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1056 Sonneberg 1875-1931 861 Sorau 1871-1919 1057 Stade 1867-1870 (P 11), 1954ff. 1058 Stadthagen 1925-1928 (K 7), 1936-1937 878 Stettin 1854-1913, 1927-1938 1059 Stolberg 1855-1872 (P 11) 925 Stolp 1891-1914 1060 Stralsund 1911-1913, 1924-1931 995 Straßburg 1871-1914 882 Stuttgart 1857-1889 und 1900-1904 (für die Handelskammern in Württemberg), 1955ff. 1061 Swinemünde 1864-1872 (P 11), 1878-1891, 1905-1913 909 Thorn 1854-1900, 1904-1905, 1908-1914 1062 Tilsit 1854-1913 1063 Trier 1855-1872 (P 11), 1950ff. P 11 Uelzen 1867-1870 1065 Ulm (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962ff. 1066 Verden 1867-1871 (P 11), 1886-1913 1067 Villingen 1897-1911 1068 Weimar 1880-1896, 1901-1913, 1928-1937 1069 Wesel 1854-1913 944 Wetzlar 1901-1913, 1924-1927 1070 Wiesbaden 1865-1913, 1950ff. P 11 Wolgast 1868 881 Worms 1857-1913 1072 Würzburg 1874-1881, 1886-1889, 1959ff. 883 Zittau 1862-1863, 1866-1875, 1879-1913 III Handelskammern in den deutschen Kolonien 1017 Kribi (Süd-Kamerun) 1908-1911 1018 Tsingtau (China) 1900-1913 1019 Windhuk (Südwestafrika) 1910/11 IV Handelskammern in Österreich-Ungarn und Nachfolgestaaten 1008 Bozen 1870/71, 1880, 1910-1917 996 Brünn 1870-1902 (mit Lücken) 1021 Budapest 1870-1918, 1924-1940 1010 Budweis 1861-1890 997 Eger 1854, 1858-1895, 1910-1911 941 Esseg / Osijek 1904 1004 Innsbruck 1871-1880 1011 Klagenfurt 1870-1916, 1928-1935 998 Kronstadt 1889-1904 (mit Lücken) 999 Laibach 1870, 1875, 1880 1012 Linz 1898-1903, 1926-1930 1022 Neu-Sohl / Beszterczebánya [heute: Banska Bystrica] 1895-1916 1001 Pilsen 1858, 1865, 1870-1890 1002 Preßburg 1866-1912 (mit Lücken) 1093 Reichenberg 1875-1914 (mit Lücken) 1013 Rovereto 1870, 1880 1014 Salzburg 1854-1919 (mit Lücken) 880 Temesvar 1851-1852 1015 Triest 1871-1933 (mit Lücken) 1094 Troppau 1880/81, 1910-1918 1020 Wien 1855-1930 V Deutsche Handelskammern im Ausland 1074 Barcelona 1923-1932 1075 Brüssel 1936-1938 1076 Budapest 1920/21, 1938-1943/44 1083 Buenos Aires 1920-1938 1092 Kairo 1930-1937 1087 Manila 1924-1938 1086 Montevideo 1920/21, 1935, 1937 1088 New York 1912/13 1081 Paris 1930-1933 1082 Rio de Janeiro 1934-1935 1090 Schanghai 1926/27-1936/37 1078 Sofia 1942 1085 Tokio 1937-1938 1084 Valparaiso 1920-1930