Author/Photograph: Glöckel, Friedrich
Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...
- Behördengeschichte In der Völkerschlacht bei Leipzig (16. - 19. Oktober 1813) fügten die alliierten Truppen, zu denen auch preußische Verbände gehörten, Napoleon eine verheerende Niederlage zu. König Friedrich August I. von Sachsen, ein Verbündeter Napoleons, geriet bei der Erstürmung der Stadt Leipzig in Gefangenschaft und wurde zunächst ins Berliner Stadtschloss, später dann ins Schloss Friedrichsfelde überführt. Die französische Armee, die Dresden nach dem Sieg bei Lützen am 2. Mai 1813 besetzt hatte, kapitulierte am 11. November 1813. Die Verwaltung des Königreich Sachsen sowie des Herzogtums Sachsen-Altenburg und der reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurde dem Zentralverwaltungsdepartement übertragen. Dessen Leiter, Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, richtete zum 21. Oktober 1813 das Generalgouvernement der verbündeten Mächte im Königreich Sachsen ein. Als Leitungsgremium wurde ein Gouvernementsrat unter dem Vorsitz des am 9. Dezember 1813 ernannten russischen Generals Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski eingerichtet. Ihm gehörten russische, preußische und sächsische Beamte an, wobei letztere auf die neue Obrigkeit vereidigt wurde. Repnin-Wolkonski stieß eine Reihe von Verwaltungsreformen an. Auch wurde in Dresden eine Industrieschule eingerichtet, in Leipzig eine Chirurgisch-Medizinische Akademie. Die königlichen Kunstsammlungen, die Brühl’schen Terrassen und der Große Garten in Dresden wurden für die Öffentlichkeit geöffnet. Die Frauenkirche wurde restauriert. Zur Fortführung des Kriegs wurden Landwehr und Landsturm errichtet und ein Banner der freiwilligen Sachsen als Freikorps aufgestellt. Dennoch erlebte der partikulare Patriotismus einen Aufschwung, der auch von den fremden Besatzungsmächten nicht übergangen werden konnte. Um Befürchtungen, das Königreich werde aufgelöst, zu begegnen, versprach Repnin noch in seiner gedruckt erschienenen Abschiedsrede: "Sachsen bleibt Sachsen, und seine Gränzen unangetastet. Eine liberale Verfassung wird die Selbständigkeit des Staates und die Wohlfahrt jedes Einzelnen sichern." (I. HA Rep. 172, Nr. 7, Bl. 3 VS). Nach dem Beginn des Wiener Kongresses übergab Repnin-Wolkonski die Leitung des Generalgouvernements am 8. November 1814 dem preußischen Staatsminister Freiherrn Eberhard Friedrich Christoph Ludwig von der Recke und dem Generalmajor Freiherrn Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudy (auch Gaudi). Sie führten beide die Amtsbezeichnung des Generalgouverneurs. Aus der Zeit nach dem Übergang von Russland an Preußen stammt die Geschäftsordnung des Generalgouvernements vom 12. Dezember 1814. Sie basiert auf älteren Instruktionen (Leipzig, 25. Okt. 1813; Leipzig 1. Nov. 1813; 8. Nov. 1813; Wien, 25. Okt. 1814), die in der betreffenden Akte jedoch nicht enthalten sind (I. HA Rep. 172, Nr. 15). Die Grundzüge der Geschäftsordnung des Generalgouvernements dürften jedoch in den Jahren 1813 und 1814 unverändert geblieben sein. Das Generalgouvernement umfasste das Generalsekretariat, vier Sektionen bzw. Verwaltungsabteilungen sowie die Zentralsteuerkommission. Daneben bestand noch der Gouvernementsrat als "Vortrags-Versammlung sämtlicher Herren Gouvernements-Räthe". Das Generalsekretariat war die schriftgutführende Stelle innerhalb des Generalgouvernements. Es führte die Journale und beaufsichtige den Geschäftsgang. Darüber hinaus erledigte das Generalsekretariat alle übergeordneten Materien ("Generalia"), die nicht bei den einzelnen Sektionen ressortierten, sowie die Leitung der Höhere Polizei. Die Angelegenheiten der Höheren Polizei waren vom Vortrag im Gouvernementsrat befreit, wurden allein von den Generalgouverneuren entschieden. Bis zum Übergang an Preußen wurde das Generalsekretariat von Staatsrat Freiherrn Andreas von Merian geleitet, danach von Staatsrat Friedrich Wilhelm August Werner von Bülow. Bülow leitete neben Oberst Dietrich von Miltitz und einem Kriegsrat Krüger auch die 1. Sektion des Generalgouvernements. Dieser Sektion oblagen Angelegenheiten der Justiz, der allgemeinen Polizei, des Medizinal- und Armenwesens, der Gemeinden, Körperschaften und öffentlichen Institute sowie der Kirchen und Schulen. Die 2. Sektion kümmerte sich dagegen um die Finanzen, soweit diese nicht in den Bereich der Zentralsteuerkommission fielen. Zuständig waren hier Karl Ferdinand Friese und der Finanzrat Julius Wilhelm von Oppel. In der 3. Sektion regelte Kriegsrat Krüger die Angelegenheit der Militärverpflegung, während die 4. Sektion mit den restlichen Militärangelegenheiten betraut war, sofern diese nicht in den Geschäftsbereich des Generalmilitärkommandos fielen. Generalmajor Carl Adolf von Carlowitz und Major von Brockhusen waren die zuständigen Beamten. Mitglieder der Zentralsteuerkommission waren Kriegsrat Krüger, Rat und Präsident Moritz Haubold von Schönberg und Hofrat Ferber. Die Sektionschefs hatten jeweils zum Monatsende einen Geschäftsbericht zu verfassen, der über die Generalgouverneure an Staatskanzler Fürst von Hardenberg weitergereicht wurde. Was Entscheidungen anging, so hatten die Sektionschefs der 1., 2. und 4. Sektion über alle Angelegenheiten gemeinschaftlich zu befinden. Bei Differenzen entschieden die Generalgouverneure nach Vortrag im Gouvernementsrat. Eine ganze Reihe wichtiger Angelegenheiten konnte generell nur unter Beteiligung der Generalgouverneure entschieden werden. Die Plenarversammlungen fanden montags, mittwochs und sonnabends ab 10 Uhr vormittags statt. Ansonsten waren die Geschäftszeichen zwischen 9 und 13 bzw. 16 und 19 Uhr. Sofern sie nicht im Zuge der Verwaltungsreform umgebildet wurden, bestanden die königlich-sächsischen Zentralbehörden neben dem Generalgouvernement fort. Das Generalgouvernement übte jedoch die Dienstaufsicht über sie aus. Da das Generalgouvernement bis 1814 dem Zentralverwaltungsdepartement, danach dem Preußischen Staatskanzler nachgeordnet, es selbst aber den sächsischen Behörden übergeordnet war, stellte es eine Art Mittelbehörde dar. Die königlich-sächsischen Behörden sanken dagegen zu Provinzialbehörden herab. Mit den Gouvernementskommissaren und den Polizeibüros verfügte das Generalgouvernement darüber hinaus über neu gebildete, nachgeordnete Dienststellen. Nach dem Abschluss des Friedensvertrags zwischen Preußen und Sachsen am 18. Mai 1815 räumte Preußen das Königreich Sachsen, behielt jedoch das gleichnamige Herzogtum. Das Generalgouvernement wurde als Generalgouvernement des Herzogtums Sachsen von Dresden nach Merseburg verlegt. Der sächsische König, der aus der Gefangenschaft nach Dresden zurückkehrte, entließ seine Untertanen im herzoglichen Teil Sachsens mit salbungsvollen Worten aus ihren Verpflichtungen ihm gegenüber: "Ich soll von euch scheiden, und das Band muß getrennt werden, das durch eure treue Anhänglichkeit Mir und Meinem Hause so theuer war, und auf welches seit Jahrhunderten das Glück Meines Hauses und eurer Vor-Eltern sich gründete. Zufolge der den verbündeten Mächten ertheilten Zusage entlasse Ich euch, ihr Unterthanen und Soldaten der von Mir abgetretenen Provinzen eures Eide und eurer Pflichten gegen Mich und Mein Haus, und Ich empfehle euch, treu und gehorsam zu seyn euerm neuen Landesherrn." (I. HA Rep. 172, Bl 84 VS) König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hieß sie mit ebenso salbungsvollen Worten willkommen: "Durch die Schicksale der Völker nunmehr von einem Fürstenhause getrennet, dem Ihr Jahrhunderte lang mit treuer Ergebenheit angehangen, geht Ihr jetzt zu einem andern über, dem Ihr durch die befreundenden Bande der Nachbarschaft, der Sprache, der Sitten, der Religion verwandt seyd. Wenn Ihr Euch mit Schmerz von frühern, Euch werthen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz, als dem Ernste des deutschen Gemüths geziemend, und als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit eben solcher Treue fernerhin angehören werdet. [ ] Nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben." (I. HA Rep. 172, Nr. 286, Bl. 89 VS) Das Generalgouvernement wurde mit Inkrafttreten der Provinzialverfassung im März 1816 aufgelöst. 2. Bestandsgeschichte Von welcher Behörde die Überlieferung des Generalgouvernements übernommen wurde, ist nicht bekannt, genauso wenig der Zeitpunkt der Übernahme. Noch eine sich unter den Jahresberichten des GStA PK befindende Übersicht über "den Zustand der Reposituren" aus dem Jahre 1872 vermerkt für den Bestand des Generalgouvernements "völlig ungekannt" (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1900, Bl. 160). Der Bestand befand sich zwar im GStA PK, die Vergabe der Repositurnummer und die Bearbeitung des Bestandes war aber noch nicht erfolgt. Erst 1923 wurden die Akten durch Staatsarchivrat Dr. Meyer als Repositur 172 aufgestellt (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1930, Bl. 57’). Nach kriegsbedingter Auslagerung wurde der Bestand im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg auf Karteikarten erschlossen. Ein Findbuch wurde nicht erstellt. 2012 erfolgte die Übertragung der Erschließungsinformationen in die Archivdatenbank. Im Zuge der Retrokonversion wurden einzelne Verzeichnungseinheiten überprüft bzw. neu verzeichnet. 3. Literatur Roman Töppel, Die Sachsen und Napoleon. Ein Stimmungsbild 1806-1813, Köln u.a. 2008. 4. Verweis auf andere Bestände und Archive Im GStA PK: siehe die restlichen Bestände der Tektonikgruppe "Sonderverwaltungen der Übergangszeit 1806-1815", insbesondere: - GStA PK, I. HA Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, (1812) 1813-1815. Im Sächsischen Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden: siehe Tektonikgruppen "1.3 Hofbehörden 1485-1831" und "1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande", insbesondere: - HStA DD, 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, 1813-1821 - HStA DD, 10031 Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungekommission, 1815-1821 5. Anmerkungen, Bestellungen, Zitierweise Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 172 Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen Nr. ( ) Dr. Leibetseder 09.08.2012 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde.
Haus wurde v. Diakonissenanstalt als Nervenklinik genutzt, früher Töchterheim, s.a. RMG 1.259-1.262; Korrespondenz zur Wiederübernahme d. Hauses, zur Leitung, Verwaltung u. Belegung; Liste d. Bewohner, 1951; Rentabilitätsberechnungen; Korrespondenz m. Bewohnern; Erneuerte Satzung d. RMG, 21 S., Dr., 1910; Baupläne f. Erweiterungsbau, 1:100, 1956
Rheinische MissionsgesellschaftErrichtung der Schutzherrschaft.- Bericht von Reichskommissar Falkenthal (Abschriften), 1885 [fol. 1 - 19] Politische Lage in Togo und den benachbarten Gebieten.- Bericht von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 1 - 19] Nichtanerkennung der deutschen Schutzherrschaft über Togo durch Frankreich und sonstige gegen das Deutsche Reich gerichtete französische Maßnahmen. - Proteste von Reichskommissar Falkenthal beim französischen Konsularagenten Piathet, Groß-Popo., 1885 [fol. 1 - 60] Bericht von Konteradmiral Knorr, 1885 [fol. 61 - 69] Ausweisung der Kamerun-Leute Manga Akwa, Anja Preso (Priso) und Misunga nach Togo wegen Teilnahme am Aufstand in Duala. - Übergabe an den Reichskommissar durch Konteradmiral Knorr, Flucht nach Accra und Auslieferungsverhandlungen, 1885 [fol. 71] Vorwürfe gegen portugiesische Behörden wegen Sklavenhandel. - Missdeutung einer Arbeiteranwerbung in Dahomey durch den deutschen Pflanzer Spengler (Chamisso-Plantage) auf St. Thomé, 1885 [fol. 76 - 84] Errichtung der portugiesischen Schutzherrschaft über Dahomey und deren Übernahme durch Frankreich, 1885 - 1886 [fol. 85 - 192] Genehmigung und Anforderung der Bewaffnung und Ausrüstung, 1885 [fol. 102 - 105] Errichtung der Schutzherrschaft über die Westküste zwischen Liberia und Grand Bassam. - Denkschrift von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 106 - 108] Verschiffung von Sklaven an der Küste von Dahomey und Whydah (Quittab) in Gegenwart britischer Kanonenboote. - Dementi von Acting Colonial Secretary Percival Hughes, Accra, 1885 [fol. 109] Durchstich der Küste bei Cotonou am 23.9.1885 durch die Franzosen zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Lagune von Porto Novo und dem Meer. - Bericht von Konsul Randad jun., 1885 [fol. 118] Vorgehen gegen die Franzosen bei der Besetzung der Gebiete Gridji und Abanaque. - Rechtfertigung von Reichskommissar Falkenthal auf einen Verweis durch von Bismarck, 1885 [fol. 133 - 135] Verhältnis zwischen Frankreich, Großbritannien und Portugal an der Sklavenküste zwischen Whydah (Quittah) und Lagos sowie Dahomey. - Bericht von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 138 - 139] Errichtung der deutschen Schutzherrschaft über Porto Seguro auf Ersuchen des dortigen Königs Mensa. - Bericht von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 148] Klärung der deutschen Absichten in Togo. - Anfrage von Gouverneur von Soden an von Bismarck, 1885 [fol. 156 - 157] Bielke, Sergeant der Polizeitruppe.- Tod und Beisetzung, 1885 [fol. 183] Amtssitz des Reichskommissars in Klein-Popo. - Errichtung eines Gebäudes aus Fertigteilen durch die Firma F. H. Schmidt, Hamburg, 1886 [fol. 196 - 204] Pietrowski, Feldwebel, Exerziermeister der Polizeitruppe. - Entsendung als Nachfolger des verstorbenen Sergeanten Bielke und Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen, 1886 - 1888 [fol. 212] Lage in Klein-Popo nach Ankunft von Reichskommissar Falkenthal an seinem Amtssitz, 1886 [fol. 214] Anwerbung von Hausa, 1886 - 1888 [fol. 214] Kritik an der Amtseinführung von Reichskommissar Falkenthal (31.10.1887) und interimistische Einsetzung des bisherigen Kanzlers in Kamerun, von Puttkamer, 1886 - 1887 [fol. 217 - 221] Vertrag zwischen Frankreich und den Häuptlingen des Landes Quatschi (Kete Krachi) nördlich der Popos in Togo. - Kopie, 21.6.1885 [fol. 238 - 239] Protokoll über die deutschen und französischen Besitzungen an der Westküste Afrikas und in der Südsee. - Abschrift (deutscher und französischer Text), 24.12.1885 [fol. 240 - 247] Notenwechsel zwischen Deutschland und Frankreich über den König Mensa von Porto Seguro [fol. 248 - 251] Arbeiten der deutsch-französischen Grenzkommission zur Abgrenzung der beiderseitigen Gebiete an der Sklavenküste gemäß Artikel 2 des Protokolls vom 24.12.1885. - Protokoll, 2.4.1887 [fol. 252 - 254] Regelung des Flaggenpostverkehrs. - Runderlass Nr. 3, 29.5.1914
Gouvernement von KamerunMeidung des Missionsgebietes in Togo durch die Norddeutsche Missionsgesellschaft in Bremen. - Bericht von Sekretär Grade an das Auswärtige Amt - dabei: - Darstellung der Lage der Norddeutschen Missionsgesellschaft in Westafrika durch das Auswärtige Amt nach Angaben von Missionsinspektor Zahn, 1887 [fol. 1 - 54] Angelegenheiten einzelner Konsulate. - Monrovia. - Niederlegung der Geschäfte durch Konsul Schmidt aus Gesundheitsgründen, 1887 [fol. 32] Erhebung der Einfuhrzölle zur Deckung der Ausgaben des Gouvernements. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1887 [fol. 19 - 20] Lebensverhältnisse in Togo. - Bericht des Zollverwalters Danckwarth, 28.Oktober1887 [fol. 24 - 26] Einführung des kriegsgerichtlichen Verfahrens. - Verfügung des Reichskommissars, 29.11.1887 [fol. 56 - 58] François, Kurt, Hauptmann à la suite des Kolberg‘schen Grenadier-Regiments (2. Pommersches) Nr. 9 - Bestellung zum Leiter der ersten Reichsexpedition zur Erforschung der Hinterländer von Togo [fol. 60 - 62] Finanz- und Zollwesen (auch Personalangelegenheiten der Zollbeamten). - Zahlungen an Häuptlinge, 1887 - 1889 [fol. 73 - 76] Abschluss eines Handelsvertrages mit dem König von Dahomey. - Unterstützung der Vorschläge des Konsuls Randad II, Whydah, durch Oberkommissar von Soden, 1888 [fol. 86 - 87] Anwerbung von Hausa für Polizeitruppe, 1886 - 1888 [fol. 90, 95-96,161-163,226-231] Anwerbung von Duala-Leuten als Regierungsarbeiter für das Schutzgebiet Togo. - Denkschrift von Gouverneur von Soden, 1887 [fol. 90 - 91] Grade, Sekretär beim Reichskommissar. - Beurlaubung und Amtsenthebung aus gesundheitlichen Gründen, 1887 - 1888 [fol. 92 - 165] Organisation der Zollverwaltung. - Berichte des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer mit Stellungnahmen des Oberkommissars von Soden und des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 99 - 125] Zahlung der Einfuhrzölle durch Handelsfirmen an die Häuptlinge in Form von Geschenken („dash“) Bemühungen um die Ablösung, 1888 - 1889 [fol. 105 - 108] Instruktion für die Zollverwaltung im Togo-Gebiet, 1988 [fol. 109 - 115] Heimaturlaub der in Westafrika eingesetzten Beamten.- Denkschrift des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer über die Neufassung der Beurlaubungsrichtlinien, 1888 [fol. 116 - 121] Kompetenzen des Reichkommissariats für das Schutzgebiet Togo, 1888 [fol. 119 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Pietrowski, Feldwebel, Exerziermeister der Polizeitruppe. - Entsendung als Nachfolger des verstorbenen Sergeanten Bielke und Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen, 1886 - 1888 [fol. 116 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wicke, Dr. Stabsarzt, Arzt für das Togo-Gebiet. - Dienstantritt, 1888 [fol. 126 - 127] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Reichelt, Sekretär. - Übernahme der Amtsgeschäfte beim Reichskommissariat, 1888 [fol. 126] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Beginn der Expedition in das nordwestliche Hinterland von Togo, 3. Februar 1888 [fol. 127] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 29. Oktober 1887 - 1. Februar 1888 [fol. 128] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wolf, Dr. Ludwig, sächsischer Stabsarzt à la suite des Sanitätskorps. - Bestellung zum Leiter der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo und einer wissenschaftlichen Station ebenda, Dienstanweisung, 1887 [fol. 131 - 138] Errichtung und Unterhaltung der wissenschaftlichen Forschungsstation im Togo-Gebiet (Stabsarzt Dr. Wolf). - Kostenanschlag für das 1. und 2. Jahr mit Forschungsreisen, 1887 [fol. 139] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Kling, Erich, Premierleutnant des 2. Württembergischen Feldartillerieregiments 29. - Bestellung zum wissenschaftlichen Assistenten des Leiters der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo, Stabsarzt Dr. Ludwig Wolf, Dienstanweisung, 1888 [fol. 140 - 145] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Bugslag, Jess, Techniker der wissenschaftlichen Station im Togo-Gebiet. - Bestellung und Dienstanweisung, 1888 [fol. 146 - 149] Regelung der Personalverhältnisse beim Reichskommissariat für die Schutzgebiete Togo.- Erlass des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 152] Vorbeilaufen deutscher Kriegsschiffe, u.a. S.M.S. ALBATROSS und LOUISE, an der Küste von Togo ohne Anlaufen von Klein-Popo. - Beschwerde des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 166 - 183] Angebliche Aneignung von Waren durch deutsche Behörden. - Vorwurf im „Journal of Commerce“ vom 27.2.1888 (Extraordinary Conduct of a German Governor Seizing British Goods), 1888 [fol. 166 - 247] Änderung der Ortsbezeichnung Klein-Popo in Anecho. - Vergebliches Gesuch des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer an Bismarck, 1888 [fol. 171 - 174] Postagentur Klein-Popo. - Eröffnung (Leitung Zollverwalter Dankwarth), 1.3.1888 [fol. 173] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Abreise nach Kamerun, Mai 1889 [fol. 175] Beurkundung des Personenstandes der im Schutzgebiet Togo von europäischen Vätern mit eingeborenen Frauen gezeugten Kinder. - Bericht des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 192 - 200] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 21. April 1888 - 31. Mai 1888 [fol. 201] Aufhebung des Konsulats Lome, dabei: Beleihung des Konsuls Randad II (Heinrich) mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse, 1888 [fol. 203] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Randad II, Heinrich, Konsul in Lome. - Beleihung mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse anlässlich der Aufhebung des Konsulats, 1888 [fol. 203] Vertetungsweise Übernahme der Geschäfte des Konsulats Accra durch den Agenten Callerholm, 1988 [fol. 204] Friese, Ludwig, Grenzaufseher. - Bestellung zum Zollassistenten des Zollamtes Lomé und Abberufung aus gesundheitlichen Gründen, 1888 - 1889 [fol. 205 - 214] Ausrüstungsnachweisung für die Polizeitruppe, 1888 [fol. 223 - 225] Verbannung von Strafgefangenen aus Kamerun nach Togo zur Verringerung der Fluchtgefahr. - Denkschrift Reichskommissar von Puttkamer an Oberkommissar von Soden und dessen Einwilligung, 1888 [fol. 232 - 239] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 1. Februar 1888 - 18. April 1888 [fol. 236] Anlage eines Versuchsgartens in Sebbe bei Anecho, 1888 [fol. 240] Erhebung der Einfuhrzölle. - Erlass des Auswärtigen Amtes (Entwurf), 1888 [fol. 248 - 261] Verordnung n° 1 (Anlegung eines Grundbuches) und n° 2 (Erwerb von Eingeborenenland) vom 1 und 15.1.1888, 1888 [fol. 264 - 265]
Gouvernement von Kamerun77 Blatt, Enthält u. a.: - Anstellung des Ludwig Adzaklu, 1904 - Anstellung des Andreas Anno aus Ntschumeru in Nkunya (Togo) als Lehrgehilfen für Ewe (Ephe) und Tschi, 1913 - Heranziehung des Bonifatius Foli zur Hilfeleistung beim Unterricht in Ewe (Ephe) und Hausa (Haussa), 1926.
- Audio * description: Inhalt laut vorliegender Dokumentation:"23) Sprichwort in Tschi, gesprochen, getrommelt""24) Sprichwort in Tschi, gesprochen, getrommelt" "25) Reigentanzrhythmus auf der Haussa-Trommel sokodo oder sanga, in Ewhw: gakpa
123 Schriftstück
description: Enthält:AnfangVNr: E 2/1904; EndeVNr: E 696/1904; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Botanischen Museum, Bl. 266, dem Naturkundemuseum, Bl. 44, 254, 266, dem Dt. Kolonialmuseum, Bl. 165, und dem Zeughaus, Berlin, (1904), Bl. 156.- Abgabe und Tausch von Doubletten mit den Museen für Völkerkunde, Lübeck, Bl. 83, 123 ff., und Stuttgart, (1904), Bl. 225 f., 238, 247.- Zusammenarbeit mit dem Museumsverein, Essen, (1904), Bl. 271.- Zusammenarbeit mit den Gouverneuren von DOA, (1903), Bl. 23, und Togo, (1904), Bl. 248.- Zusammenarbeit mit einem Missionar, (1904), Bl. 110 ff., und den Weißen Vätern, (1903), Bl. 80 ff., 272 ff.- Hutter: "Kostenanschlag No. I eine wissenschaftliche (ethnographische) Forschungsreise im westlichen Sudan ...", Bl. 47 ff., "Kostenanschlag No. II ...", (1903), Bl. 55 f.- Krieger: Bericht aus Moschi, (1903), Bl. 71.- von Luschan: Bemerkung zum provisorischen Magazin in Dahlem, Bl. 79, Befürwortung des Roten Adlerordens für Kandt, Bl. 91, Bedeutung der Ethnographie in Zusammenhang mit dem Krieg in DSW, (1904), Bl. 138.- van Eyndhoven: "Untersuchung von 2 Proben Asphalt aus Aegypten.", (1904), Bl. 88 f.- Rehse: "Eheschliessung." bei den Muziba, (1904), Bl. 93 f.- Ruamugara: "Geschichte von Kiziba.", (1904), Abschr., Bl. 94 f.- Gruner: Bericht über die Folgen der Umwandlung von Misahöhe in ein Beziksamt, Bl. 97, "Beschreibung des erbeuteten Fetisch-Vogels in Tzugbedye - davango ...", (1904), Bl. 99.- AA: Verfügung zum Abrechnungsmodus zwischen dem MV und dem Gouvernement von DOA, (1904), Bl. 100.- von Pückler: Verwendung von Haussa-Lanzen, (1904), Abschr., Bl. 106.- Frobenius: "Entwurf einer Reise in das nördliche Deutsch-Südwestafrika (Grenzgebiet zwischen den englischen und portugiesischen Besitzungen).", (1904), Bl. 139 ff.- von Stefenelli: Bericht über Yu-Yu-Bräuche, (1904), Bl. 167 ff.- Langheld: wegen des Krieges keine Sammelmöglichkeit, (1904), Bl. 171.- von Stein: "Katalog der ethnographischen Sammlungen aus den Jahren 1899-1904.", (1904), Bl. 195 ff.- Ankermann: "Bericht über die Besichtigung der Sammlung des Frhr. v. Stein in Darmstadt.", (1904), Bl. 215.- Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen für die Slg. von Stein, (1904), Bl. 224.- Schmidt: "Liste über die Photographieen aus dem Atakpame Bezirk Togo.", (1904), Bl. 288 f.- Mischlich: Bericht über Fetisch-Hüte, (1904), Bl. 291.
Korrespondenz u. Verhandlungen wg. Pacht bzw. Erwerb e. Hauses, Maklerangebote, Besichtigungser-gebnisse; 1 Schreiben d. Gemeinde Suderwich b. Erkenschwick wg. Hausangebot, 1913
Rheinische MissionsgesellschaftBestandsgeschichte: "Für Baden gerettet" wurden 1995 aus dem Neuen Schloß Baden-Baden unter anderem eine in Deutschland seltene Quellengattung, 923 sogenannte Huldigungsadressen, bisher unbekannte Zeugnisse einer lebhaften Teilnahme der Bürger des Landes an den Geschicken ihres Fürstenhauses. Sie konnten als nahezu geschlossener Bestand erworben werden; nur einzelne gerieten auf dem Wege der Versteigerung 1995 in private Hände oder waren von dem Verkauf ausgenommen und blieben im Besitz der markgräflichen Familie. Die meisten Adressen stammen aus der Regierungszeit Großherzog Friedrichs I. (1852-1907). In dieser Zeit der konstitutionellen Monarchie hatte sich die Distanz der nun mündigen Untertanen zu ihrem Landesherrn verringert. Vor allem als Vertreter von Städten, Vereinen, Berufsgenossenschaften, politischen, kulturellen und karitativen Institutionen des Landes oder mit Baden verbundener Länder und sogar einzeln machten sie diesem und seiner Gemahlin Luise, geborene Prinzessin von Preußen, ihre Aufwartung vor allem zu Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Jubiläen ihres Hauses. Auf Grund ihrer umfassenden karitativen Tätigkeiten und als Tochter Kaiser Wilhelms I. empfing auch die Großherzogin selbst Huldigungen. Besonders zahlreich und prächtig sind die Adressen der Militärvereine, die den Großherzog in seiner Eigenschaft als obersten Feldherrn des Landes würdigen. Die Verbindung der beiden Häuser Baden und Preußen schlägt sich sowohl in der künstlerischen Ausgestaltung der Adressen als auch in ihren Texten nieder. So klingen bei der Würdigung des Großherzogs als Landesvater bisweilen Themen der Reichsgeschichte an, wie beispielsweise das Verhältnis Badens zu Preußen, die Reichseinheit, zu deren Förderern der Großherzog gehörte, der Kolonialismus oder zunehmende Militarismus. Eine große Zahl der in diesem Bestand vereinigten Adressen und ihre Behälter sind aufwendig gestaltet und vermitteln einen Eindruck vom Kunsthandwerk der Zeit, wobei der historistische Stil überwiegt. Unter ihnen hervorzuheben sind einige Werke der Karlsruher Professoren für dekorative Malerei an der Kunstgewerbeschule, Hermann Götz und Karl Eyth; bei den Mappen steht die Durlacher Firma von Eduard Scholl und Nachfolger an der Spitze. Daß auch bei ihren Empfängern die Huldigungsadressen Beachtung fanden, davon zeugen zahlreiche Alte Signaturen. Sie wurden mehrfach inventarisiert und in der Bibliothek oder im Naturalienkabinett verwahrt. In unserem Repertorium sind auch diese früheren Signaturen vermerkt. Zu den älteren gehören die handschriftlichen Signaturen der Hofbibliothek Karlsruhe auf rhombusförmigem Etikett (Inventar und Bestand seit 1995 in der Badischen Landesbibliothek; unsere Abkürzung: H). Die handschriftlichen oder gestempelten Signaturen auf rechteckigen Etiketten gehen zurück auf spätere Inventarisierungen seit den 1880er Jahren durch den Galerieinspektor Dr. Karl Kölitz (unsere Abkürzung: K), Richter (unsere Abkürzung: R) und vermutlich den Grafen Schweinitz sowie Albert Hartmann, Baden-Baden (unsere Abkürzung: B). Aus Mitteln der Kulturgutstiftung Baden-Württemberg konnten etwa zwei Drittel der Adressen ausführlich von Dr. Ernst-Heinrich Schmidt, Oberstleutnant a.D., verzeichnet werden. Deren Eingabe in das EDV-Programm Bismas übernahm Lydia Filaus. Die übrigen Titelaufnahmen erstellte Dr. Hansmartin Schwarzmaier und nach Vorarbeiten Hiltburg Köckerts die Unterzeichnende. Da die Adressen bereits während der Verzeichnung mit vorläufigen Signaturen in der Literatur zitiert sind, ist dem Repertorium eine Konkordanz dieser und der jetzt gültigen Signaturen beigegeben. Die jetzige Nummernfolge der Adressen entspricht ihrer Lagerung nach Formaten im Magazin. Da die Titelaufnahmen der Adressen im Findbuch nach ihren Anlässen gegliedert sind, springen dort diese Nummern. Die im Schloß Salem verbliebenen 11 Adressen wurden mit der Bezeichnung Salem 1ff. in das Repertorium aufgenommen und nach im Neuen Schloß Baden-Baden 1995 aufgenommenen Dias beschrieben. Ältere "Gratulationen" für die badischen Markgrafen (18. Jahrhundert) befinden sich im Handschriftenbestand des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses, weitere im Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 G. Karlsruhe, im März 2002 Dr. Jutta Krimm-Beumann Konversion: Das Online-Findmittel zum vorliegenden Bestand ist ein Ergebnis des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe, das in den Jahren 2006/2007 von Herrn Guido Fögler durchgeführt wurde. Die Betreuung des Projektes lag bei Alexander Hoffmann und Hartmut Obst. Karlsruhe, im Juni 2007 Dr. Martin Stingl
Entstehung und Überlieferung: Die großherzogliche Fotosammlung aus der Regierungszeit Friedrichs I. und seiner Frau Luise entstand wohl aus Geschenken, Aufträgen und Erwerbungen (etwa auf Reisen). Wieweit dahinter ein eigentlicher Sammelwille stand, lässt sich noch nicht sagen, jedoch wurde der Bestand sorgfältig aufbewahrt, z.T. in Inventarlisten vermerkt und vermutlich 1919 aus dem Karlsruher Schloss ins das Neue Schloss in Baden-Baden verbracht. Dort erhielt er auch nach dem Tod Großherzogin Luises vereinzelt Zuwachs. Bei der Auflösung des Schlossinventars von 1995 konnte das Land Baden-Württemberg die Fotosammlung insgesamt für das Generallandesarchiv erwerben; eine Auswahl von Familienfotos und einige Prachtbände verblieben im Eigentum des Hauses Baden. Ebenfalls in dessen Eigentum befindet sich ein wesentlicher Teil der Fotosammlung des letzten Großherzogs, Friedrichs II., der nach 1919 glücklicherweise nicht im Freiburger Palais aufbewahrt worden war. Inhalt: Das Medium der Fotografie wurde am badischen Hof als moderne Form fürstlicher Repräsentation hoch geschätzt und bewusst eingesetzt. Die Verteilung von Porträtserien in die Öffentlichkeit lässt sich rekonstruieren und die lange Regierungszeit Friedrichs I.ermöglichte eine Bildpräsenz des "Landesvaters" bzw. der "Landeseltern", wie sie vergleichbar bei den Hohenzollern, den Wittelsbachern oder den Habsburgern zu finden ist. Belegstücke dieser Foto-Aufträge an die Hoffotografen machen einen nicht unwesentlichen Teil der Sammlung aus. Größer ist der Anteil der Geschenke und Erinnerungsbilder, die nach Jubiläen, Festen, Manövern, Ausstellungen, Einweihungen u.ä. eingingen; auch das Überreichen von Porträtaufnahmen fremder Besuche gehörte - gerade im Umfeld der Sommeraufenthalte in Baden-Baden - in diese Gruppe. Zu den bedeutendsten Geschenken zählen wohl die Werke, mit denen Fotografen auf sich aufmerksam machen, den Titel eines Hoffotografen erwerben oder weitere Aufträge erhalten wollten; auf diese Weise gelangten Werke aus der Frühzeit der Fotografie in großherzoglichen Besitz: signierte Abzüge von Charles Clifford, die schon zur Entstehungszeit bewunderten oberitalienischen und südwestdeutschen Serien von Jakob August Lorent im Format 60x80 (Lorent überließ dem Großherzog dabei auch eine eingehende Schilderung seines Aufnahme- und Entwicklungsverfahrens) oder, um auch regional wirksame Fotografen zu nennen, Aufnahmen von Richard/Heidelberg, Tillman-Matter/Mannheim, Th. Schuhmann&Söhne/Karlsruhe, Kuntzemüller/Baden-Baden, Ruf/Freiburg oder G.Wolf/Konstanz . Eine letzte Gruppe bilden schließlich die foto- und kulturhistorisch nicht weniger wichtigen Aufnahmen, die auf Reisen erworben oder später auch selbst gemacht wurden; hierher zählen auch Aufnahmen von wissenschaftlichen Expeditionen in Übersee, die wiederum als Geschenke an den Großherzog gingen. Die großherzogliche Sammlung zählt damit zu den großen europäischen Foto-Beständen des 19. Jahrhunderts, wie sie sich nicht zu oft erhalten haben (vgl. in Baden-Württemberg die Sammlung der Herzöge von Urach-Teck im Hauptstaatsarchiv Stuttgart oder im Bundesgebiet die Sammlung der Fürsten von Wied in Neuwied). Ordnung und Erschließung: Der Bestand wurde im Generallandesarchiv in zwei Teilen - Bände und lose Fotos - vorgeordnet, verpackt und signiert. Eine erste Inventarisierung durch den Fotohistoriker Dr. Milan Chlumsky/Heidelberg konnte mit Mitteln der Stiftung Kulturgut finanziert werden, jedoch wurden davon nur die älteren Fotos (ca. 1850 - ca. 1890) erfasst; mit der Inventarisierung entstanden zugleich Digitalisate, deren Filmnummer bei den Einzelaufnahmen vermerkt sind. Den jüngeren Teil der Fotos verzeichnete Frau Gisela Schenck als ehrenamtliche, sachkundige Mitarbeiterin. Schließlich fasste die Fotohistorikerin Ulrike Gramer/Karlsruhe beide Teile redaktionell zusammen, ergänzte die Titelaufnahmen wesentlich und legte Orts-, Personen- und Organisationen-Indices an. Der Unterzeichnete betreute sämtliche Verzeichnungsarbeiten. Der Bestand umfasst ca. 5.000 Fotos in ca. 230 Alben und ca. 2300 Einzelfotos. Springnummern entstanden durch die spätere Herausnahme z.B. von Korrespondenz-Postkarten - wie den oft textreichen Mitteilungen Kaiser Wilhelms II. an seine Tante Luise - und deren Einreihung beim Aktenschriftgut (69 Baden Sammlung 1995 A). Karlsruhe, im Oktober 2011 Konrad Krimm Literatur: Konrad Krimm, Quellen zur badischen Geschichte - vergessen, verloren, gerettet. Archivalien aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden, in: Badische Heimat 75, 1995, S. 559-571 Konrad Krimm, Als das Fotografieren noch gefährlich war - Die ältesten Fotos im Generallandesarchiv, ihre Inventarisierung und eine Ausstellung, in: Archivnachrichten 25, 2002, S. 2-3 Gut Licht! Fotografie in Baden 1840-1930. Ausstellung des Badischen Landesmuseums und des Generallandesarchivs Karlsruhe. Katalog, bearb. von Elisabeth Haug, Karlsruhe 2003 Konrad Krimm, Jakob August Lorent und die "Meraner Fotosammlung" der Großherzöge von Baden, in: Jakob August Lorent. Ein Photopionier in Meran, Meran 2004, S. 19-21.
Überlieferungsgeschichte: Das Badische Staatsministerium als oberste Landesbehörde wurde im Jahre 1817 errichtet. Es löste den erst 1811 gebildeten Staatsrat ab, der seinerseits aus der 1809 errichteten Ministerialkonferenz hervorgegangen ist. Diese hatte ihrerseits den nur kurzlebigen Kabinettsrat ersetzt, der nach Auflösung des alten Geheimen Rates im Jahr 1808 eingerichtet worden war. Das Staatsministerium, dem der Staats- und die anderen Fachminister sowie weitere hohe Beamte anhörten, diente in erster Linie zur Beratung des Landesherren und hatte keine eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis. Von 1820 bis 1825 nahm das Staatsministerium zusätzlich Funktionen des Justizministeriums wahr. In den Jahren 1871 bis 1893 brachte ihm die Aufhebung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten einen deutlichen Kompetenzzuwachs, der es zeitweise selbst zu einem kleinen Fachministeriums werden ließ. Nach der Demokratiegründung 1919 führte die gemäß der neuen badischen Verfassung vom 21. März 1919 vom Landtag gewählte Regierung den Namen Staatsministerium. Diese Bezeichnung wurde auch nach der nationalsozialistischen Gleichschaltung des Landes Baden 1933/34 beibehalten. Die Unterlagen des Badischen Staatsministerium decken einen Zeitraum von der Entstehung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts bis zu unmittelbaren Nachkriegszeit ab; in Einzelfällen greift es auf die Markgrafschaft Baden im Alten Reich und das Kurfürstentum Baden ebenso aus wie auf die Zeit der Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Dem Bestand kommt für die Geschichte Südwestdeutschlands im Allgemeinen sowie Baden im Besonderen eine hervorragende Bedeutung zu. Die Überlieferung des Badischen Staatsministeriums ist für das Verständnis des modernen Flächenstaats im 19. Jahrhundert unerlässlich; sie ergänzt sich mit den Beständen des Badischen Justiz, Kultus-, Innen-, Finanz- und Kriegsministeriums (Bestände 234 bis 138) sowie des Badischen Landtags (Bestände 231 und 231a) in ausgesuchter Weise. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts von 2013 bis 2015 retrokonvertiert. Dabei wurden Rechtschreib- und Lesefehler korrigiert sowie Begriffe und Formulierungen modernisiert, um eine bessere Verständlichkeit der Titelaufnahmen zu erreichen. Unklare bzw. offensichtlich falsche Signaturen wurden korrigiert, Doppelungen aufgelöst sowie fehlende und nicht korrekte Laufzeiten nachgetragen bzw. verbessert, um eine bessere Übersichtlichkeit des Bestands zu erzielen sowie zukünftige Recherchen zu vereinfachen. Der Zugang 1997-68 wurde aufgelöst und in den Bestand bzw. das Findmittel integriert. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Peter Exner
Friedrich (Fritz) Gustav von Bramann entstammte einer Gutsbesitzerfamilie in Ostpreußen. Geboren am 25. September 1854 in Wilhelmsberg bei Darkehmen besuchte er das Gymnasium in Gumbinnen und studierte anschließend Medizin an der Universität Königsberg. 1880 leistete er als Einjährig Freiwilliger Militärdienst in einem Kürassierregiment, das zweite Diensthalbjahr als Einjährig freiwilliger Arzt. In den nachfolgenden Jahren beteiligte er sich an mehreren militärischen Übungen und wurde 1905 zum Generalarzt befördert. In den Jahren 1881 bis 1884 war von Bramann Assistent an der chirurgischen Klinik der Universität Königsberg, promovierte 1883 zum Dr. med. und war ab 1884 als Assistent von Prof. Dr. Ernst von Bergmann an der chirurgischen Klinik der Charité in Berlin. Von maßgeblicher Bedeutung war von Bramanns Aufenthalt in San Remo 1887/1888 auf Empfehlung von Prof. von Bergmann. Hier setzte er dem an Kehlkopfkrebs erkrankten Kronprinz Friedrich Wilhelm im Februar 1888 einen Luftröhrenschnitt und verwandte dabei Chloroform als Narkosemittel. Nach seiner Rückkehr nach Berlin schloss von Bramann sein Habilitationsverfahren ab und wurde zum außerordentlichen Professor an der Universität Berlin ernannt. Eine Berufung an die Universität Greifswald im Jahr 1889 lehnte er ab, nahm jedoch ein Jahr später einen Ruf an die Universität Halle an. Schon 1888 in den Hohenzollernorden aufgenommen, wurde er 1890 in den erblichen Adelsstand erhoben. Weitere nichtpreußische Auszeichnungen kamen hinzu. Friedrich von Bramann starb am 26. April 1913 in Halle und hinterließ seine Frau Hanna, geb. von Tronchin (gest. 1943) und vier Söhne. Zwei davon, Goswin (geb. 1894) und Hellmuth (geb. 1895) fielen im Ersten Weltkrieg im Abstand von zwei Monaten (März und Mai 1915). Der älteste Sohn, August Friedrich, (geb. 1892) starb 1936; der vierte, Constantin lebte von 1899 bis 1989 und war zuletzt Chefarzt der chirurgischen Klinik am Städtischen Krankenhaus in Berlin Neukölln. Der hier verzeichnete Nachlass Friedrich Gustav von Bramanns wurde dem GStA PK im Jahr 2011 von Dr. Hellmut von Bramann, einem Enkel Friedrich Gustav von Bramanns, als Depositum übergeben. Im Mittelpunkt steht der Briefwechsel zwischen Ernst von Bergmann und seinem ersten Assistenten Friedrich Gustav von Bramann. Er setzt mit der Ankunft von Bramanns in San Remo ein und reicht über den gesamten Aufenthalt, wobei die Briefe von Bramanns zahlreicher sind - beklagt sich von Bramann doch über ausbleibende Antworten (Nr. 13). Andererseits weist von Bergmann auf die erhöhte Arbeitsbelastung in Berlin hin, die ihn vom häufigerem Schreiben abhalte (Nr. 22). Formulierungen aus von Bramanns Briefen an von Bergmann wurden zum Teil wörtlich in den offiziellen Bericht (Die Krankheit Kaiser Friedrich des Dritten dargestellt nach amtlichen Quellen und den im Kgl. Hausministerium niedergelegten Berichten. Berlin 1888) übernommen. Ausgewertet wurde diese Korrespondenz bereits Mitte der 1960er Jahre im Rahmen einer medizinischen Dissertation, zu der Constantin von Bramann die im Familienbesitz befindlichen Briefe seines Vaters zur Verfügung stellte (Christa Rinck, Der Verlauf der Todeskrankheit Kaiser Friedrichs III nach dem Briefwechsel zwischen E. v. Bergmann und Fritz Gustav Bramann. Diss. Berlin 1965). Zu den Briefen von Bramanns und von Bergmanns liegen maschinenschriftliche Abschriften vor, die wahrscheinlich Ende der 1950er / Anfang der 1960er Jahre von Frau Cläre Zimmermann, einer Schwester der Sekretärin Dr. Constantin von Bramanns am Städtischen Krankenhaus Neukölln, Ruth Zimmermann, angefertigt wurden. Vielleicht wurden diese (nicht ganz fehlerfreien) Transkriptionen im Hinblick auf eine beabsichtigte Auswertung der Korrespondenz vorgenommen. Die Briefe waren zusammen mit den Transkriptionen in einem Album zusammengestellt. Diese Formation wurde aus konservatorischen Gründen aufgelöst. Das Album befindet sich jedoch unter der Nr. 52 beim Nachlass. Zur Krankheit des Kronprinzen und Kaisers Friedrich III. ist die Überlieferung des Ministeriums des Königlichen Hauses (GStA PK, I. HA Rep. 100) ebenso heranzuziehen wie die Personalrepositur BPH, Rep. 52 Friedrich III. Letzte vergebene Nr.: Der Nachlass ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlasse, Nl Friedrich Gustav von Bramann (Dep.), Nr. Der Nachlass ist zu bestellen: VI. HA Nl Friedrich Gustav von Bramann (Dep.), Nr. Literatur: - Winfried Burkert, Der Chirurg Friedrich Gustav von Bramann. Der Retter des Kronprinzen. Halle 2008 - Michael Freund, Das Drama der 99 Tage. Krankheit und Tod Friedrichs III. Köln / Berlin 1966 - Die Krankheit Kaiser Friedrich des Dritten dargestellt nach amtlichen Quellen und den im Kgl. Hausministerium niedergelegten Berichten. Berlin 1888 - Christa Rinck, Der Verlauf der Todeskrankheit Kaiser Friedrichs III nach dem Briefwechsel zwischen E. v. Bergmann und Fritz Gustav Bramann. Diss. Berlin 1965 Berlin, im Oktober 2012 Dr. Schnelling-Reinicke Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1854 - 1913 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Begleitschreiben für eine Haussa-Handschrift als Geschenk für die Handschriftenabteilung.
Übersendung seines "Im Herzen der Haussa-Lander"
Korrespondenz wg. Nutzung u. Belegung d. Hauses
Rheinische MissionsgesellschaftKorrespondenz; Het Zendingsblad, van de Gereformeerde Kerken in Nederland, Nr. 10 + 12, 1932; Vollmacht zum Verkauf d. Hauses in Padang, 1934; De Rijnsche Zending in nood! Helpt! Aufruf zur Verminderung d. Defizits, Dr., 1935
Rheinische MissionsgesellschaftEin Deutscher in einem Schaukelstuhl seines Hauses. Auf der Schulter sitzt ein Pavian. / Fotograf: Scherl
1868-1920 in Okahandja, Usakos; Berichte u. Briefe, 1868-1918; Notizen über d. erste Tauffest auf Okahandja, Jan. 1873; Kurze Geschichte von: Jonker Afrikaner, wie er mit d. Damras zusammengekommen ist, März 1873; Stationsberichte von Okahandja, 1888-1893; Briefe an u. von Missionar Peter Heinrich Brincker, 1888 + 1890; Kopie d. Korrespondenz mit Kommissar Nels u. Maharero Tjamuaha, 1890; Bericht d. Evangelisten Elia Kandirikirira, 1891; Referat: "Ist es zweckmäßig, daß d. durch Evangelisten gewonnenen Christen sich in Gemeindlein sammeln oder zu ihren Verwandten zurückkehren?“, 6 S., hs., 1891; Friedrich Wilhelm Gottlieb Viehe: Stellungnahme zu Landverkäufen d. Herero, 1887; Bericht über Zunahme d. Verarmung d. Hereros durch Raubhandel, Bitte um Vorstellungen bei d. deutschen Regierung, 1902; Berichte über d. Herero-Aufstand, 1904; Vertrag über Grundstücksverkauf in Windhoek an deutschen Fiskus, 1904; Aufstellungen über Eigentumsverluste d. Mission u. a., 1904; Vertrag über Kauf d. sog. „Borchardschen Hauses“ in Otjimbingue an Philipp Diehl, 1908; Schenkungsurkunde über 5.000 Mark von Philipp Diehl an Mission, 1912; Glückwunschschreiben u. Laudatio für Philipp Diehl zu seinem 50. Ordinationsjubiläum, 1918
Rheinische MissionsgesellschaftBem.: Bildinhalt identisch mit 2257_3.
Norddeutsche MissionUnterlagen zur Hausverwaltung, Nutzung u. Belegung; Kostenschätzung f. Bau d. Hauses, 1925; Rechtsordnung u. Richtlinien f. d. Heim, 1949 + 1953; Pläne für Umbau, 1:100, 1951; Bauzeichnungen u. statische Berechnungen, 1952; Inventarverzeichnis, 1953; Vertrag über Verkauf an Kirchengemeinde Dillheim-Ehringshausen, 1957
Rheinische MissionsgesellschaftSchenkungsurkunde, 1907; Katasterplan, Plan d. Hauses, Inventar, 1907; Korrespondenz wg. Nutzung u. Belegung; Rechnungen, Pflegesätze, Aufnahmebedingungen
Rheinische MissionsgesellschaftVersetzung von Hausa-Soldaten von Togo als Besatzung nach Jaunde zwecks Verbindungsaufnahme mit den Handelskarawanen der Hausa aus Adamaua und deren Weiterleitung an die Küste des Schutzgebietes Kamerun. - Erlass des Auswärtigen Amtes., 1895 [fol. 1 - 3] Jaunde. - Bedeutung der Station bei der Erschließung von Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] Bedeutung einer in Ngaundere anzulegenden Station bei der Erschließung von Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] Verkehrswesen. - Erschließung von Adamaua durch Einrichtung eines sicheren Verkehrsweges von Edea den Sanaga aufwärts. - Planung des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] Genossenschaft der Pallottiner. - Unterstützung aus Mitteln des Afrikafonds bei Errichtung einer Missionsstation in Jaunde als Ausgangspunkt für die Erschließung von Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] „Erschließung von Adamaua“. - Veröffentlichung von Dr. Zintgraff in der DKZ Nr. 12 vom 23.3.1895: Stellungnahmen des Gouverneurs von Puttkamer sowie der Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen, 1895 [fol. 1 - 36] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Entsendung einer unter seinem Befehl stehenden Expedition mit einer Botschaft des Gouverneurs von Kamerun an die Häuptlinge in Adamaua. - Vorschlag von Premierleutnant Dominik, Ablehnung durch Gouverneur von Puttkamer, 1898 [fol. 36 - 51] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Aufgaben der Expedition im Gebiet Ssanga-Ngoko-Bertua, 1899 [fol. 52 - 55] Handel und Gewerbe. - Sklaven- und Elfenbeinhandel der Hausa. - Bericht des Oberleutnants Nolte, Joko, 1900 [fol. 61 - 64] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Erneute Entsendung einer unter seinem Befehl stehenden Expedition mit einer Botschaft des Gouverneurs von Kamerun an die Häuptlinge in Adamaua. - Vorschlag von Premierleutnant Dominik, Ablehnung durch Gouverneur von Puttkamer, 1901 [fol. 65 - 68] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Vorläufige Einstellung des weiteren Vordringens nach Nord-Adamaua wegen Gefährdung des Besitzstandes an der Küste des Schutzgebietes und der für diese Aufgabe nicht ausreichenden Stärke der Schutztruppe für Kamerun. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 29.4.1901 [fol. 69 - 72] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Dienstanweisung für den Expeditionsleiter, 7.10.1901 [fol. 73] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Unterstützung der Expedition durch die Bezirksämter Duala, Kribi und das Kommando der Schutztruppe für Kamerun. - Anweisungen des Gouvernements, 7.10.1901 [fol. 74 - 76] Tschadsee-Expedition (Oberstleutnant Pavel). - Marsch Garua Tschadsee Garua Ngaundere Tibati Joko Ngila Jaunde, 25.03.-14.08.1902 [fol. 76 - 96] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Entsendung einer Handelskarawane mit der Garua-Expedition des Oberleutnants Dominik. - Ablehnung des Gesuches, 1901 [fol. 79 - 81] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Entsendung des Oberleutnants Dominik als politischen Agenten nach Garua zwecks Aufnahme freundschaftlicher Beziehungen zu den Machthabern der Tschadsee-Gebiete nach dem Tode des Rabeh (Rabbeh) bei Kusseri im Jahre 1900. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 21.8.1901 [fol. 85 - 86] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Kostenvoranschlag für die Durchführung der Expedition, 1901 [fol. 87 - 90] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Mitzuführende Geschenke. - Verzeichnis mit Preisangaben, 1902 [fol. 87] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Anwerbung von Trägern in Liberia und Togo durch Oberleutnant Dominik, 1901 [fol. 92 - 95] Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. - Durchführung verschiedener Expeditionen im Schutzgebiet Kamerun. - Bereitstellung der Haushaltsmittel, 1901 [fol. 97 - 112] Vertreibung des Emirs Subeiru (Zuber) von Jola. - Durchführung der britischen Jola-Expedition. - Stellungnahmen des Kolonialen Beirates Zimmermann, Botschaft London und des Gouverneurs von Puttkamer, 1901 [fol. 108 - 109] Vertreibung des Emirs Subeiru (Zuber) von Jola. - Gewaltsame Vertreibung des Emirs durch britische Truppen und dessen Übertritt nach Kamerun sowie die sich daraus ergebenden politischen Folgerungen. - Stellungnahme des Gouverneurs von Puttkamer zum Schreiben des britischen Botschafters in Berlin, Lascell, 1901 [fol. 113 - 115] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Lageveränderung für die Durchführung der Garua-Handelsexpedition nach der Erstürmung von Ngaundere. - Bericht von Gouverneur von Puttkamer, 1901 [fol. 116 - 117] Cross-Schnellen-Expedition (18.9.-21.10.1900, Hauptmann a.D. Ramsay). - auch: Gegendarstellungen der Firma Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft, Deutsche Kamerun Gesellschaft, GmbH [fol. 118 - 119] Garua-Expedition des Stationsleiters von Joko (Hauptmann en retraite Cramer von Clausbruch). - auch: Geplante Verbindungsaufnahme mit dem auf deutsches Gebiet übergetretenen vertriebenen Emir Subeiru (Zuber) von Yola, 9.11.1901 [fol. 118 - 119] Adamaua. - Bericht des Kommandos der Schutztruppe für Kamerun, Dezember 1901 [fol. 120 - 121] Scheitern der Adamaua-Politik auf Grund der offenen Empörung und Widersetzlichkeit des Hauptmann Cramer von Clausbruch und seiner Offiziere gegen die Befehle des Gouverneurs und des Kommandeurs der Schutztruppe für Kamerun zur Vermeidung von Feindseligkeiten zwischen der Schutztruppe und dem Emir Subeiru (Zuber) von Jola nach dessen Übertritt in das Schutzgebiet Kamerun. - Bericht von Gouverneur von Puttkamer, 26.1.1902 [fol. 122 - 123] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Friedliches Eintreffen in Garua. - Telegramm von Oberleutnant Dominik, 6.1.1902 [fol. 125] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Bereitstellung der Haushaltsmittel, 1901 [fol. 128 - 131] Grenzen mit den britischen Besitzungen. - Zusammenarbeit mit den britischen Behörden, 1902 - 1907 [fol. 137 - 138] Adamaua. - Garua-Gebiet. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 5. 3.1902 [fol. 137 - 138] Verwaltung von Adamaua - Zukünftige Politik des Deutschen Reiches in Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Zukünftige Aufgabe der Schutztruppe für Kamerun in Adamaua aufgrund des bisherigen gegen die Politik des Deutschen Reiches in Adamaua verstoßenden Vorgehens der dortigen Militärstationen. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Joko. - Erneute Besetzung der Station mit einem Militärposten der Station Banjo. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Schutztruppe für Kamerun, - 2. Kompanie. - Besetzung der Station Bamenda. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Tschadsee-Expedition (Oberstleutnant Pavel). - Einstellung des Vormarsches am Benue und Rückkehr der Expedition nach Duala. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Schutztruppe für Kamerun, - 3. Kompanie. - Besetzung der Station Banjo. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Merima Issa (Bruder des am 1.2.1902 anlässlich der Ermordung von Oberleutnant Nolte erschossenen Lamidos Omaru von Banjo). - Abtransport zur Küste und Erschießung auf der Flucht gemeinsam mit Sariki-n-zaggi und dem Kaigama Adamau durch das Begleitkommando unter Leutnant Sandrock am 25.2.1902, 1902 [fol. 149] Tschadsee-Expedition (Oberstleutnant Pavel. - Weiterer Vormarsch an den Tschadsee. - Vorschlag von Oberstleutnant Pavel, 20.3.1902 [fol. 149 - 152] Adamaua . - Banjo-Gebiet (nach Einsetzung des Lamidos Ibrahim) Bericht von Oberleutnant Pavel, 20. 3.1902 [fol. 149 - 152] Auseinandersetzungen zwischen Oberleutnant Dominik und Oberleutnant Pavel. - Wegen des Vorgehens der Garua-Expedition, März 1902 [fol. 149 - 152] Äußere Beziehungen. - Senussi-Wadei, Mai 1902 [fol. 156 - 159] Bubandjida-Expedition vom 19.12.1901 -19.2.1902 (Oberleutnant Radtke), 1901 - 1902 [fol. 160 - 173] Adamaua. - Bubandjida (politische Bedeutung des Stammes) Bericht von Oberleutnant Radtke, Februar 1902 [fol. 165 - 173] Abschluss von Fiedens- und Unterwerfungsverträgen.- Hauptmann Cramer von Clausbruch mit den Vasallen des vertriebenen Emirs Subeiru (Zuber) von Jola, Dezember 1901 [fol. 174 - 176] Abschluss von Fiedens- und Unterwerfungsverträgen. - Oberleutnant Radtke mit dem geschlagenen Sultan von Buba Njida und dessen Vasallen, Dezember 1901 - Januar 1902 [fol. 177 - 185] Verkehrswesen. - Wegeverhältnisse in Adamaua. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 1902 [fol. 186 - 200] Adamaua. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 25.1.1902 [fol. 186 - 200] Garua. - Verwaltung von Adamaua - Aufgaben der zukünftigen Station. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 15.2.1902 [fol. 201 - 209] Adamaua. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 15.2.1902 [fol. 201 - 209] Geld- und Bankwesen. - Einführung der Reichsmünzen als offizielles Zahlungsmittel in Garua. - Denkschriften von Gouverneur von Puttkamer und Oberleutnant Dominik, 1902 [fol. 201 - 211] Expedition in das Gebiet nördlich des Benue vom 13.1.-18.8.1902. - Gefecht bei Marua am 20.1.1902 gegen den Emir Subeiru (Zuber) und nachfolgende Unterwerfung der diesem untertänigen Sultanate Binder, Gabbas, Garua, Marua und Mendif in der Zeit vom 6.2.-10.2.1902. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 1902 [fol. 203 - 209]
Gouvernement von KamerunVerhandlungen u. Verträge über Vermietung d. Hauses Heimatfreude an Kirchengemeinde u. Über-nahme d. Schw. Anna u. Milli Alfs in d. Dienst d. Kirchengemeinde bzw. Diakonissen-Anstalt
Rheinische Missionsgesellschaft- Zur Familie Gauger/Heiland: Joseph Gauger ist die erste im Bestand mit Originalen dokumentierte Person. Er entstammte einer bis ins 16. Jh. zurück verfolgbaren schwäbischen Familie, die sich schon früh zum Pietismus bekannte. Sein Vater, Johann Martin Gauger (1816-1873), war Leiter der Paulinenpflege, sein Halbbruder Gottlob Gauger (1855-1885) stand im Dienst der Basler Mission und war 1878-1888 in Afrika an der Goldküste und anschließend in Kamerun tätig, wo er starb. Joseph Gaugers Bruder Samuel (1859-1941) war ebenfalls Pfarrer und zuletzt Dekan in Ludwigsburg. 1866 in Winnenden geboren, wurde Joseph Gauger schon früh, nämlich im Alter von 13 Jahren Waise. Sein Abitur legte er am Karlsgymnasium in Stuttgart ab. Er besuchte zunächst das Lehrerseminar in Esslingen und wurde nach dem Examen Lehrer in Dürnau. Von 1889 bis 1893 studierte er in Tübingen, zunächst Rechte, dann evangelische Theologie. Anschließend wurde er Vikar in Mägerkingen und Großheppach, 1898 schließlich Stadtpfarrverweser in Giengen. Die sich abzeichnende schwäbische Karriere wurde durch die Heirat mit Emeline Gesenberg aus Elberfeld abgebrochen. Sie sollte zur Pflege des Vaters in Elberfeld bleiben, das junge Paar bezog daher ihr elterliches Haus in der Hopfenstraße 6. Auch in Elberfeld gab es eine pietistische Gemeinde. Joseph Gauger fand eine Anstellung als zweiter Inspektor der Evangelischen Gesellschaft, die ihm eine solide Grundlage für eine ebenfalls pietistische Karriere in der neuen rheinischen Heimat wurde. Später konnte er die Position des Direktors der Evangelischen Gesellschaft erlangen. Die Evangelische Gesellschaft in Elberfeld hatte sich seit 1848 der Mission in Deutschland gewidmet. Gauger wurde hier für die Verlagsarbeit und die so genannnte Schriftenmission zuständig. Seit 1906 war er Herausgeber der Wochenschrift "Licht und Leben", eine Tätigkeit, die er bis 1938, also bis kurz vor seinem Tod, wahrnahm. Seit 1923 gab er außerdem das vielgelesene politische Monatsblatt "Gotthardbriefe" heraus. 1911 wurde Gauger Mitglied des Vorstandes des Gnadauer Verbandes und 1921 - nicht zuletzt wegen seiner musikalischen Begabung - Vorsitzender des Evangelischen Sängerbundes. 1921 wurde er außerdem Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Seine Lieblingsschwester Maria heiratete Jakob Ziegler, der an den Zieglerschen Anstalten in der pietistischen Gemeinde Wilhelmsdorf (bei Ravensburg) an der Knabenanstalt als Oberlehrer und später Direktor wirkte. Durch den sehr intensiven Schriftwechsel und die häufigen Besuche bei seiner Schwester blieb Joseph Gauger dem schwäbischen Pietismus weiterhin verbunden. Während des Dritten Reiches waren Joseph Gauger und seine Familie Anhänger der Bekennenden Kirche. Joseph Gauger erhielt schließlich Publikationsverbot, sein Publikationsorgan "Licht und Leben" wurde verboten und 1939 wurde er aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen. Sein Sohn Martin verweigerte 1934 den Eid auf Adolf Hitler, woraufhin er - er war junger Staatsanwalt - aus dem Staatsdienst entlassen wurde. Seit 1935 arbeitet er als Jurist bei der 1. Vorläufigen Kirchenleitung der Deutschen Evangelischen Kirche und seit Februar 1936 beim Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in Berlin. Bei Kriegsausbruch 1939 verweigerte er auch den Kriegsdienst und floh in die Niederlande. Er wurde hier aber ergriffen, inhaftiert und später in das KZ Buchenwald verbracht. Sein kirchliches Dienstverhältnis musste er deswegen 1940 aufgeben.1941 ist er in der Tötungsanstalt Sonnenstein bei Pirna von den Nazis ermordet worden. Auch der jüngere Sohn Joseph Gaugers, Joachim, wurde wegen seiner Tätigkeit für die Gotthard-Briefe und "Licht und Leben" von der Gestapo bedrängt. : Nach dem Tod Joseph Gaugers (1939) und der vollständigen Zerstörung des Gaugerschen Hauses in Elberfeld infolge eines Luftangriffes im Juni 1943 orientierte sich die Familie wieder nach Süden. Siegfried Gauger war nach einer kurzen Zeit als Stadtvikar in Schwäbisch Gmünd schon 1933 Stadtpfarrer in Möckmühl geworden und hatte sich dort mit seiner Frau Ella niedergelassen. Martha Gauger wohnte seit ihrer Heirat mit Theo Walther 1934 in Heidenheim. Hedwig Heiland zog 1943 nach Gemmrigheim, dem neuen Pfarrort ihres Mannes. Das dortige Pfarrhaus bot auch Platz für die Mutter Emeline Gauger sowie die Kinderfrau der Gauger-Kinder, Emilie Freudenberger. Etwas später, nach ihrer vorzeitigen Pensionierung 1947 zog auch die Schwester Maria Gauger nach Gemmrigheim. Joachim Gauger war beruflich nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft ebenfalls nach Möckmühl gezogen, wo er den Aue-Verlag leitete. Nur Paul Gerhard war in Wuppertal geblieben, wo er im Ortsteil Vohwinkel wohnte. Mit Emil, dem ältesten Sohn, hatte die Familie wegen seiner ausschweifenden Lebensführung keine Kontakte mehr. Der bevorstehende Umzug der Heilands nach Stuttgart bedingte den Wegzug der Mutter Emeline Gauger und der Schwester Maria 1951 von Gemmrigheim nach Möckmühl, das zum Zentrum der Familie Gauger wurde. Denn jetzt wohnten hier die Mutter mit dreien ihrer Kinder: Siegfried, Maria und Joachim. Hier versammelte sich die Familie regelmäßig zu geselligen Festen und die Enkelkinder der Emeline Gauger kamen in den Ferien oft und gerne hierher zu Besuch. Erst als die Enkelgeneration von Emeline und Joseph Gauger in den 70er Jahren in das Berufsleben trat, verstreute sich die Familie innerhalb Deutschlands. Trotz allem blieb auch diese Generation in Kontakt zueinander und veranstaltet regelmäßige Familientreffen. 2. Geschichte des Bestandes: Bettina Heiland, Marburg und Susanne Fülberth, Berlin übergaben im Januar 2011 nach dem Tod ihrer Mutter Hedwig Heiland die Familienunterlagen Gauger/Heiland dem Hauptstaatsarchiv zur Verwahrung. Einige weitere Unterlagen wurden Juni 2013 abgegeben. Hedwig Heiland, geborene Gauger, geb. 1914, war das jüngste Kind von Joseph und Emeline Gauger und hatte mit ihren 96 Jahren alle Geschwister und nähere Verwandte überlebt. Die übergebenen Unterlagen entstammen unterschiedlichen Personen aus der Familie. Hedwig Heiland hat sie zusammengetragen und vereint. Wichtige Unterlagen stammen von ihrer Tante Maria Ziegler, der in Wilhelmsdorf wohnenden Lieblingsschwester ihres Vaters. Sie verwahrte die Briefe Joseph Gaugers und seiner Frau an die Wilhelmsdorfer Verwandten (wozu sie auch zählte), eine beachtliche Korrespondenzserie. Auch Erinnerungsstücke wie ihre Tischkarte für die Hochzeit von Joseph und Emeline 1898 in Elberfeld und einzelne Bücher von Joseph Gauger und zur Geschichte der Familie gehören dazu. Nach ihrem Tod erhielt Hedwig Heiland sie von der Tochter Ruth Dessecker. Andere Unterlagen stammen von der Mutter Emeline Gauger, darunter Briefe an sie und wertvolle Erinnerungsstücke sowie auch Akten. Sie müssen nach ihrem Tod 1964 bzw. nach dem Tod ihrer Tochter Maria, die bei ihr wohnte, an Hedwig Heiland gekommen sein. Reichhaltig sind auch die bei dem 1981 verstorbenen Bruder Siegfried, Stadtpfarrer in Möckmühl, angefallenen Unterlagen. Sie reichen vor das Jahr 1943 zurück, als das Elternhaus in Elberfeld zerstört wurde. Erwähnenswert sind die dichten Briefserien des Bruders Martin (des Naziopfers) und der Eltern, sowie auch der Schwester Hedwig an ihn. Weiterhin finden sich hier Briefe der Schwester Maria (bis zu ihrem Umzug nach Möckmühl 1950). Weniger dicht ist die Briefüberlieferung der Brüder Paul Gerhard und Emil Gauger an den Stadtpfarrer. Lediglich auf das Gedenkbuch des jungen Siegfried, dem ein sehr hoher Erinnerungswert zukommt, wollten seine Kinder nicht verzichten. Es liegt daher nur in Kopie, aber gleich in zwei Exemplaren vor. Die Schwester Maria Gauger war in erster Linie als Fotografin aus früher Elberfelder Zeit wichtig. Neben Akten zum eigenen Leben und Schicksal führte sie ein Gästebuch der Familie in Möckmühl, das manchen interessanten Eintrag zum Familienleben und den gegenseitigen Besuchen enthält. Auch dieses ist im Original im Bestand enthalten. Auch von ihrer Cousine Maria Keppler, geb. Ziegler, und ihrem Mann Friedrich gelangten Unterlagen an Hedwig Heiland, vor allem Korrespondenz und Fotos. : Nach dem Tode ihres Mannes Alfred 1996 kamen auch die Unterlagen der älteren Familie Heiland an Hedwig Heiland und wurden von ihr aufbewahrt. Es waren Korrespondenzen und die Dienstakten des Pfarrers sowie familiengeschichtliche Materialien, Untersuchungen sowie Stammtafeln, aber auch Unterlagen von der Mutter Anna Heiland. Außerdem wuchsen in der Familie der Hedwig und des Alfred Heiland jüngere Unterlagen größeren Umfangs an. Hedwig Heiland erwies sich auch hier als Sammlerin, die nur selten ein Schriftstück wegwarf und es lieber verwahrte. Es blieb nicht beim Sammeln und Aufheben. Hedwig Heiland ordnete die Unterlagen auch und ergänzte sie mit eigenen Notizen und Nachforschungen. Zahlreiche Aufschriebe zur Familiengeschichte Gauger zeugen davon. Hedwig Gauger las die Briefe aus ihrer Jugendzeit, zog wichtige Daten heraus und machte sich Notizen. Auf der Grundlage der von ihr verwahrten und ausgewerteten Unterlagen machte sie 2007 einen Film unter dem Titel "So habe ich es erlebt. Erinnerungen an meine Familie und mein Leben, erzählt von Hedwig Heiland geb. Gauger" (DVDs in P 39 Bü 469). Er besteht im Wesentlichen aus einem Interview mit ihr und zahlreichen eingeblendeten Fotos über ihr Leben und das Schicksal ihrer Familie. Besonders engagierte sich Hedwig Heiland für die Rehabilitierung ihres Bruders Martin. Die Forschungen über dessen Schicksal unterstützte sie intensiv mit Auskünften, Zusammenstellungen und auch mit Ausleihen von Dokumenten. Die Ergebnisse, also Bücher und Aufsätze sammelte sie und trug den Forschungsstand fast vollständig zusammen. Für die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" las sie Briefe ihres Bruders Martin Gauger bzw. andere Dokumente zu dessen Leben, die als Tondokumente auf einer CD verwahrt werden (P 39 Bü 468). Trotz der Reichhaltigkeit des vorliegenden Materials sind Überlieferungslücken festzuhalten. Die plötzliche Zerstörung des Elberfelder Hauses der Gaugers 1943 zog einen herben Verlust von Familienunterlagen nach sich. Über Maria Ziegler aus Wilhelmsdorf und Siegfried Gauger, der damals schon nicht mehr in Elberfeld wohnte, sind glücklicherweise andere Unterlagen aus dieser Zeit erhalten geblieben, die diese Lücke etwas kompensieren. Eine weitere Lücke besteht in der Korrespondenz der Hedwig Heiland während der 70er bis 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Es muss auch damals eine reichhaltige Korrespondenz geführt worden sein, von der kaum mehr etwas vorhanden ist. Die seit 2000 wieder reichhaltigere Korrespondenz der Hedwig Heiland ist dagegen vorhanden, sie war kaum geordnet, aber noch nicht fortgeworfen worden. 1993 wurden Unterlagen, die Martin Gauger betreffen, dem Landeskirchlichen Archiv Hannover zur Archivierung überlassen. Sie erhielten die Bestandsignatur N 125 Dr. Martin Gauger. Das Findbuch von 1995 zu diesen Unterlagen liegt im Bestand als Nr. 519 vor. 3. Ordnung des Bestandes: Die Unterlagen entstammen unterschiedlichen Provenienzen und waren dementsprechend verschieden gut geordnet worden. Für den Bestand konnte eine Ablieferungsliste angefertigt und übergeben werden. Briefe der Hedwig Gauger an den Verlobten Alfred Heiland aus den 40 Jahren und auch die Briefe in umgekehrter Richtung sind durchnummeriert worden, was auf eine sehr intensive Lektüre und gründliche Ordnung hinweist, was allerdings ein Extremfall ist. Bei den Briefen des Joseph Gauger an seine Schwester Maria finden sich für die Zeit nach 1920 auf den Umschlägen der Büschel inhaltliche Zusammenfassungen der wichtigsten Stücke und Hinweise auf herausragende Familienereignisse, die in den Briefen erwähnt werden. Diese Informationen können bei einer Nutzung Orientierungshilfen geben. Allerdings war die ursprüngliche Ordnung der Unterlagen durch die häufige Nutzung durch die Familie und durch Dritte arg durcheinandergeraten. Man hat die herausgenommenen Stücke nicht oder falsch reponiert. Häufig fanden sich einzelne Briefe in den Fotoalben bei Fotos, die inhaltlich mit dem Brief in Zusammenhang standen, aber in die ursprüngliche Serie zurückgeordnet werden mussten. Ein Fotoalbum (P 39 Bü 353) war in Einzelblätter zerlegt worden, um die für Veröffentlichungen benötigten Fotos als Druckvorlagen an Dritte weiter geben zu können. Hedwig Heiland hatte an vielen Briefen selbstklebende gelbe Zettel angebracht und mit Notizen und Hinweisen versehen, um sich bei ihren familienhistorischen Forschungen besser orientieren zu können. Aus konservatorischen Gründen mussten diese Zettel entfernt werden. Neben der Wiederherstellung der ursprünglichen Ordnung waren weitere Maßnahmen bei der Ordnung des Bestandes notwendig. Viele Unterlagen waren zu pauschal mit "Sonstiges" oder "Verschiedenes" charakterisiert. Büschel mit sehr unterschiedlichem Inhalt wurden in bestehende Einheiten eingearbeitet. Ein größerer Karton enthielt noch gänzlich ungeordnete, allerdings dennoch wertvolle Briefe aus der Zeit zwischen 1943-1952, die zu ordnen und zu erschließen waren. Thematisch gleichartige Büschel konnten oft zu einer Einheit zusammengezogen werden. Andere mussten in mehrere Einheiten aufgeteilt werden. So wurden vermischte Büschel, die Briefe unterschiedlicher Schreiber an den gleichen Empfänger enthielten, geteilt und in Büscheln mit einheitlichen Schreibern umformiert. Diese Ordnung nach dem Prinzip "ein Büschel, ein Briefschreiber" ließ sich aber nicht immer durchführen. Briefe des Ehepaares Emeline und Joseph Gauger z.B. (an Maria Ziegler) sind so eng verzahnt, dass sie nicht in zwei separate Büschel aufgespalten werden können. Teilweise unterzeichnete Emeline den Brief ihres Mannes mit einem kurzen eigenen Gruß, mal wird im Namen beider gegrüßt, oft aber schrieb Emeline eigene Passagen auf dem Briefbogen und teilweise sind ganze Brief von ihr. Auch vom Inhalt her ist eine Separierung unmöglich. Ähnlich können Briefe von Emeline Gauger und Maria Gauger in ihrer Möckmühler Zeit nicht von denen Siegfried Gaugers getrennt werden. Solche Briefe wurden nach dem maßgeblichen Verfasser eingeordnet. Im Index wird auf die anderen Personen verwiesen. Die vorliegende Ordnung und Erschließung orientierte sich am familienkundlichen Interesse. Im Wesentlichen waren neben den genannten Korrekturen und Umstrukturierungen die Unterlagen für wissenschaftliche Forschung zu ordnen und zu erschließen. Daher war vor allem eine größere Erschließungstiefe durch Titelaufnahmen mit ausführlichen Enthält-Vermerken erforderlich. Eine Gesamtordnung des Bestandes nach der unterschiedlichen Herkunft der Unterlagen erwies sich für ein Familienarchiv der vorliegenden Größe nicht als sinnvoll. Die durch Hedwig Heiland hergestellte Einheitlichkeit der Unterlagen wurde also akzeptiert und beibehalten. Dementsprechend werden die Titelaufnahmen der Korrespondenz von Mitgliedern der Familie Gauger nach dem Briefschreiber und nicht nach dem Briefempfänger angeordnet. Briefe enthalten in der Regel mehr Information über den Verfasser als über den Empfänger. Briefe von Nichtfamilienmitgliedern und bei Briefschreibern, zu denen wenig Material angewachsen ist, wurden dagegen nach dem Empfängerprinzip eingeordnet ("Schreiben unterschiedlicher Korrespondenzpartner an XY"). Der vorliegende Bestand dokumentiert das Schicksal einer dem Pietismus eng verbundenen schwäbischen Familie über fast zwei Jahrhunderte hinweg. Herausragend ist dabei der relativ bekannte Theologe Joseph Gauger, der mit seiner Korrespondenz und in seinem Schrifttum reichlich dokumentiert ist. Durch die Ehe seiner Schwester Maria Ziegler fällt auch ein Blick auf die pietistische Siedlung in Wilhelmsdorf und auf die Zieglerschen Anstalten. Auch die Haltung der Familie in der Nazizeit und besonders das Schicksal des Sohnes Martin, der wegen seiner Kriegsdienstverweigerung inhaftiert und schließlich umgebracht wurde, spiegeln sich im Bestand. Dokumentiert sind auch die Beziehungen zu der Familie des Berliner Gefängnispfarrers und Mitglieds des Kreisauer Kreises Harald Poelchau. Dichte Briefserien aus dem Zweiten Weltkrieg (Briefe der Hedwig Heiland an ihren Mann Alfred, Briefe Alfred Heilands an seine Frau Hedwig, Briefe der Maria Gauger an ihren Bruder Siegfried) berichten vom harten Lebensalltag der Weltkriegszeit. Der Bestand beleuchtet darüber hinaus das alltägliche Familienleben einer schwäbischen Familie über mindestens zwei Generationen. Der Bestand umfasst 529 Einheiten in 5,20 lfd. m, die Laufzeit reicht von 1882 bis 2010 mit Vorakten ab 1831. 4. Literatur: Artikel Joseph Gauger in Württembergische Biographien I (2006) S. 87-88 (Rainer Lächele) Artikel Joseph Gauger in NDB Bd. 6 S. 97-98 (Karl Halaski) Artikel Joseph Gauger in Deutsche Biographische Enzyklopädie Bd. 3 S. 584 Artikel Martin Gauger in Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Gauger Weitere Literatur ist im Bestand enthalten Stuttgart, im Juni 2013 Dr. Peter Schiffer
I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.
- description: Gebet, Hausa (vor 1914), Kamerun, ohne Ortsangabe * Fotografie
- Zur Geschichte der Kartensammlung: Das Hohenlohe-Zentralarchiv verwahrt eine bedeutende und umfangreiche Samm-lung gedruckter Karten aus der Zeit des 16. - 19. Jahrhunderts, die in Einzelfällen bis ins 20. Jahrhundert reicht. Die für ein kleineres Archiv ungewöhnliche Menge erklärt sich aus den vielfältigen Aufgaben der hohenlohischen Verwaltungen. Mehr aber noch erklärt sie sich aus den unterschiedlichsten Funktionen und Neigungen von Mitgliedern des Fürstenhauses selbst. Die Karten wurden zu einem Großteil aus militärischen Gründen gesammelt. Etliche Grafen und Fürsten standen in gehobener Position in auswärtigen Militärdiensten, z. B. Graf Philipp von H.-Neuenstein (1550 - 1606) als Feldherr Wilhelm v. Oraniens in niederländischen Diensten, Fürst Heinrich August zu H.-Ingelfingen (1715 - 1796) als Reichsfeldmarschall und Generalfeld-zeugmeister des Fränkischen Reichskreises oder sein Sohn Friedrich Ludwig (1746 - 1818) als preußischer Infanteriegeneral und Gouverneur von Breslau und Bay-reuth. Aber auch zur Sicherung und Klärung von Herrschaftsrechten (z. B. Jagd und Forst) und Territorialansprüchen entstanden Karten bzw. wurden solche gesammelt. Weitere Gründe für die Sammeltätigkeiten waren die geographischen (Reisekarten: "fremde Gegenden"), wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und pädagogischen (Schulkarten) Interessen der Sammler. Diese vielseitigen Interessen erklären auch, warum sich die vorliegenden Karten nicht auf den Raum von Württemberg und Hohenlohe erschöpfen. Nämlich vergleichsweise viele Karten zum deutschen, europäischen und internationalen Bereich sind enthalten. Den Umfang der Sammlung könnte die Beteiligung des Hauses H.-Oehringen (alt) an einem der renommierten Nürnberger Kartenverlage - der "Homännischen Officin" oder den "Homännischen Erben" - positiv begünstigt haben. Gut die Hälfte der Karten stammt aus diesem Verlag. Der zeitliche Schwerpunkt liegt im 18. und beginnen 19. Jahrhundert. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wird die Sammlung erheblich dünner, reicht jedoch mit Einzelexemplaren bis in die 1960er Jahre. Entweder sind Karten seit den 1850er Jahren spärlicher erworben worden oder befinden sich noch in Gebrauch der jeweiligen fürstlichen Verwaltungen. Auch mit Kriegsverlusten oder Verschleiß ist zu rechnen. Die politische Zäsur von 1806 spielt im Zusammenhang mit der Sammeltätigkeit keine entscheidende Rolle. Schon eher die veränderte Aufgabenstellung der fürstlichen Häuser seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Insgesamt dokumentiert der Kartenbestand das breitgefächerte politische und kulturelle Interesse und die Bedeutung des Hauses Hohenlohe während der Zeitspanne, in welcher die Sammlung entstanden ist. Es ist davon auszugehen, daß in verschiedenen hohenlohischen Häusern Kartensammlungen angelegt und auch in den betreffenden Schlössern, meist wohl in der Bibliothek, verwahrt wurden. Mit der Verlagerung aller hohenlohischen Archive nach Neuenstein kamen die gedruckten Karten aus den verschiedenen Schlössern ins Hohenlohe-Zentralarchiv. Hier wurden sie zu einem Bestand gedruckter Karten zusammengezogen. Die Herkunft der Karten wurde als nicht wesentlich angesehen und in der Regel in keinster Weise dokumentiert. Dies muß unmittelbar nach Kriegs-ende erfolgt sein, da 1951 bereits eine listenartige Erfassung des Bestandes vorlag. Im Zuge der Verlagerung der verschiedenen Linienarchive nach Neuenstein kamen nach und nach über 3100 gedruckte Karten zusammen. 2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Bei der ersten provisorischen Bearbeitung, der Erstellung einer Liste unter dem fürstlichen Archivrat Karl Schumm 1951, wurden die damals schon mehrheitlich vorhandenen Karten zu einem Gesamtbestand zusammengefügt, wie gesagt ohne Rücksicht auf die Provenienzen und die Eigentumsverhältnisse. Die Bearbeitung erfolgte nach dem Numerus-Currensprinzip. Die Ordnung basierte auf einer alpha-betischen Reihung nach Länder-, Regions- und Ortsnamen und die geographische Einteilung erfolgte nach oberflächlichen Gesichtspunkten. Oft wurden bei der Ordnung Kartenzusammenhänge zerrissen und sogar bestandsfremde - handgezeichnete - Karten in die Liste aufgenommen. Die Signaturvergabe erfolgte nach der geo-graphischen Zuordnung. Die Signatur bestand aus einem Großbuchstaben (W für Weltkarten, E für europäische Karten und D für deutsche Karten) und anschließen-der fortlaufender Nummer. Z. B. hat eine europäischen Karte die Signatur "E 80" oder eine Deutschlandkarte "D 46". Bei Folgen wurden Kleinbuchstaben nach der Zahl hinzugefügt, beispielsweise bei einer Frankreichkarte: "E 206 a - cc". Kriegskarten wurden z.T. mit römischen Ziffern versehen, z. B. eine Karte von Ungarn mit "K X/ 161". Diese Art der Signaturvergabe war für eine angemessene Benutzung wenig sinnvoll. Karten waren oft nur unter großer Mühe zu finden. Eine sorgfältige Neubearbeitung der Kartensammlung war dringend erforderlich, zumal auch etliche nachgetragene gedruckte Karten nicht berücksichtigt waren. Ursprüngliche Provenienzen konnten aber nicht mehr rekonstruiert werden, da jeder Hinweis auf die Herkunft aus den verschiedenen Archiven fehlt. Die Altsignaturen geben, mit Ausnahme einer Gruppe (H.-Kirchberg: "Sch[rank], T[isch] oder F[ach], Sch[ublade]"), keine gesicherte Auskunft über die Provenienz. Die Vorsignaturen wurden wahrscheinlich schon in der Zeit der Kartenanschaffung vergeben. Sie gliedern sich in Gruppen nach einfacher Nummernvergabe ("131", "Nr. 131", "1311/2" oder "Nro 131"), nach Kombinationen mit Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen ("Dd x S.138"), nach Kombinationen mit römischen und arabischen Ziffern und Buchstaben ("II M. 10" oder "605 R. I") oder nach der Lokatur (H.-Kirchberg: "S. 642, T. 2, Sch. 3"). Bei vielen Karten wurden gleich mehrere Signaturen vergeben. Sie deuten auf ältere Beständestrukturen hin. Bei einigen Karten sind gar keine Signaturen vorhanden. Einige wenige Karten und Atlanten, deren Herkunft eindeutig zu bestimmen war, wurden aus besitzrechtlichen Gründen aus dem Bestand herausgezogen und in die betreffenden Linienarchive zurückgeordnet. Der Hauptteil der Karten ist vermutlich h.-kirchbergischer Herkunft, angereichert mit einer erheblichen Anzahl von Karten des niederländisch/belgischen Bereichs aus wahrscheinlich württemberg-neuenstädtischem Besitz (h.-kirchbergisches Erbe). Der nicht näher zu bestimmende Rest der Karten verteilt sich auf die verschiedenen anderen Linienarchive. Bei der Bearbeitung wurde zuerst der Bestand gesichtet, der vor der Verzeichnung aus etwa 22 Schubladen, 92 Kartons/Boxen mit ca. 31/2 lfd. Regalmetern, 59 gerollten Karten, 38 Bänden und Heften und 4 Mappen bestand. Aus arbeitstechnischen Gründen wurden zunächst die Karten aus den Schrankschubladen, anschließend diejenigen in Kartons oder Boxen verwahrten Stücke und zuletzt die Bände in den Regalen nach dem im Numerus-Currensprinzip verzeichnet. Dabei fielen auch handgezeichnete Karten, Bilder, Baupläne und gedruckte Karten aus den Archiven Langenburg, Waldenburg und Öhringen auf. Sie wurden separiert und für eine spätere Bestandsbildung resp. Ergänzung des Bestands der handgezeichneten Karten verzeichnet. Bei den restlichen noch aufgefundenen gedruckten Karten im Hohenlohe-Zentralarchiv handelt es sich, von einer kleinen Gruppe von Atlanten und Militärkarten abgesehen, hauptsächlich um Flur-, Forst- und Vermessungskarten aus den Archiven Langenburg, Waldenburg und Öhringen. Auch sie wurden nicht in den Be-stand der gedruckten Karten einger eiht, sondern für eigene Bestände vorbereitet. Nach der Verzeichnung sämtlicher Karten war eine Klassifikation für den Bestand zu bilden. Aus praktischen Erwägungen und um Benutzern den Zugang zu erleichtern erfolgte die Gliederung hauptsächlich nach geographischen Gesichtspunkten. Eine Ordnung nach Sachthemen hätte wegen des Umfangs und der Art der Karten zu größerer Undurchsichtigkeit geführt. Der Kartenbestand ist in dreizehn Rubriken aufgeteilt. Es wird dabei von der Groß- zur Kleinräumigkeit vorgeschritten: Welt; Kontinente ohne Europa, mit Unterpunkten Afrika, Amerika, Asien und Australien/Ozeanien; Europa, mit Unterteilung in einzelne, nichtdeutsche Länder; und der Bereich Deutschland und ehemaliges Deutsches Reich, mit Unterteilung in einzelne Territorien und Regionen. Unter die Rubriken 7 bis 13 fallen die Karten, die sich nicht eindeutig geographisch zuordnen lassen (länderübergreifende Kriegsschauplätze), Spezialgebiete behandeln (Flurkarten, Stadtpläne, Kanäle, Naturphänomene) oder unter die Sparte Sonstiges fallen. Bei der Klassifikation mußten Kompromisse eingegangen werden, um den Bestand nach modernen geographischen Gesichtspunkten zu ordnen. Die Eingruppierung in Welt- und Kontinentalkarten konnte mit Ausnahme eines Rußlandatlas mit europäi-schen und chinesischen Gebieten [Nr. 7] ohne Komplikationen vorgenommen wer-den konnte. Die Einordnung in den Kontinent Europa und in europäische Länder war schwieriger. Zwei Problemkreise standen einer einfachen, einheitlichen Bearbeitung entgegen. Einerseits die Eingruppierung raum- und länderübergreifender Karten oder von Karten mit zwei oder mehreren unterschiedlichen Darstellungen auf einem Blatt, andererseits die Zuordnung von Karten mit veränderten historischen Räumen. Problemlos war wieder die Einordnung von Kartenblättern mit mehreren Darstellun-gen. Sie wurden nach dem größeren geographischen Bereich sortiert. Eine Karte mit der Darstellung Europas auf der Vorderseite und mit Darstellung des Deutschen Reichs auf der Rückseite wurde beispielsweise der Gruppe Europa zugeordnet [Nr. 65]. Problematischer waren die länderübergreifenden Karten. So mußte gleich bei der ersten Sparte der einzelnen europäischen Länder eine Untergruppe "Alpen" gebildet werden. Sie umfaßt die Karten des französisch-italienisch-schweizerischen und des deutsch-schweizerisch-österreichischen Grenzraumes, jedoch ohne die Gruppe der Karten des engeren Raums der schweizerisch-österreichischen Alpen, die den Sparten "Schweiz" und "Österreichische Erblande" zugeordnet wurden. Die Gruppe "Belgien, Niederlande und Luxemburg" passte sowohl von der räumlichen, als auch der historischen Zuordnung nicht einfach in ein vorgegebenes Schema. Der belgisch-luxemburgische Raum wechselte im bearbeiteten Zeitraum, von etwa 1660 bis 1840, mehrfach seine politische Zugehörigkeit: spanische Niederlande bis 1715, dann österreichische Niederlande, in der Revolutionszeit französisch, von 1815 bis 1830 Königreich der Vereinigten Niederlande und erst danach Königreich Belgien. Mit einiger Berechtigung hätten die Karten auch einer Gruppe "Spanien", der Sparte "Deutschland und Mitteleuropa" mit der Untergruppe "Österreichische Erblande" oder "Frankreich" zugeordnet werden können, wenn es nicht Überschneidungen mit dem Raum der engeren Niederlande [Republik der Vereinigten Niederlande, Königreich der Niederlande] gäbe. So konnten die Karten, die den belgischen und niederländischen Raum betreffen, nur zu einer eigenen Gruppe nach modernen geographischen, historisch nicht ganz treffenden Gesichtspunkten formiert werden. Frankreich, das historisch und geographisch eine verhältnismäßig kontinuierliche Entwicklung erlebte, konnte in die Untergruppen Gesamtfrankreich und einzelne Regionen aufgeteilt werden, unter Einbeziehung von Gebieten, deren politische Zu-gehörigkeit nicht ganz eindeutig war und erst später definitiv zu Frankreich gehörten, wie Lothringen, das Elsaß, Korsika, Savoyen und Nizza. Bemerken swert ist bei die-ser Gruppe der erste topographische Atlas Frankreichs [Nr. 138] von Cassini, von dem 108 von insgesamt 175 Blättern im hier verwahrten Exemplar vorliegen. Die Untergruppe "Gebiete Frankreichs" wurde zuerst alphabetisch und danach chronologisch angelegt. Ähnlich verhielt es sich mit dem Gebiet Italiens, das als einheitlicher Raum behandelt und nach modernen politischgeographischen Gesichtspunkten ebenfalls in die Sparten Gesamtitalien und einzelne Territorien aufgeteilt werden konnte, unter Einbeziehung der Inselgruppe Malta. Großräumiger mußte bei den westeuropäischen Gebieten verfahren werden. Sowohl Großbritannien und Irland, als auch Spanien und Portugal mit Gibraltar in ihrer Gesamtdarstellung wurden zumeist auf einem Kartenblatt abgebildet. Daher bot sich eine Einteilung in die Gruppen "Großbritannien und Irland" und "Iberische Halbinsel" an. Der Raum Ost- und Südosteuropa machte Probleme, weil sich die territorialen Zu-gehörigkeiten und Grenzen während des behandelten Zeitraums von ca. 1650 bis 1880 permanent änderten. Aus der zeitweiligen Zugehörigkeit der Herzogtümer Kurland und Livland und der dauernden des Großfürstentums Litauen zum Königreich Polen z. B. wurden die Karten dieses Bereichs zu der Sparte "Polen und baltische Länder" zusammengefügt. Wegen der politischen Veränderungen insbesondere durch die polnischen Teilungen mussten Kompromisse eingegangen werden. So wurde eine Generalsparte "Königreich Polen und Großfürstentum Litauen" gebildet, die den Großraum insgesamt erfasst. Als Rarität wäre die große "Carte de la Pologne" [Nr. 230] aus dem Jahr 1772 von Rizzi-Zannoni zu erwähnen. Um aber den politischen Wechselfällen nach Umfang der Karten gerecht zu werden, wurden zwei weitere Untergruppen gebildet. Die Sparte "baltische Herzogtümer" verband die oben genannten Herzogtümer mit dem ethnisch-geographisch, aber nicht politisch zum polnisch-litauischen Bereich gehörigen Herzogtum Estland. Schwieriger gestaltete sich die Einordnung der Kartengruppe "Königreich Galizien". Aus historischen Gründen hätte man sie auch der Sparte "Österreichische Erblande" unter Inkaufnahme der Zerschneidung des geographischen Zusammenhangs zuschlagen können. Um aber zu einem vernünftigen Kompromiß zu kommen, wurde sie als eigene Gruppe dem polnischen Bereich zugeordnet. Schwieriger war die Behandlung der Karten des Russischen Reichs. Eine Gliederung, die der vorgegebenen Ordnung entsprochen hätte, war nur mit Einschränkung möglich. Rußland, das sich mit weiten Teilen seines Gebiets über Asien erstreckt, hätte genauso gut dieser Sparte zugeordnet wer-den können. Da aber der Schwerpunkt des Landes in Europa lag und liegt, konnte die Gruppe "Rußland" in die Gruppe der europäischen Länder eingegliedert werden. Als fast unlösbare Aufgabe erwies sich die Einordnung der Karten, die das Osmanische Reich [Türkei] und die benachbarten Gebiete umschließen: neben Karten des Osmanischen Reichs, das in einen europäischen und einen asiatischen Teil aufgegliedert war, gibt es in dieser Gruppe eine Anzahl von Kartensätzen, die die rus-sisch-türkisch-österreichischen Kriegsschauplätze des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts auf dem Balkan und in den nördlichen Schwarzmeergebieten darstellen. Dazu kommen noch Karten mit Überschneidungen der verschiedenen südosteuropäischen Territorien aus dieser Zeit. Um Kartenzusammenhänge nicht zu zerreissen, mussten Kompromisse in diesem Bereich in Kauf genommen werden. So wurde, um den Gesamtbereich abzudecken, eine Sparte "Südosteuropa, Schwarzes Meer und Kleinasien" gebildet, die sich in vier Untergruppen aufteilt: die Gruppe "Balkan und Griechenland" setzt sich aus den verschiedenen südslawischen, rumänischen und griechischen Territorien und aus Donaukarten zusammen, die zweite Gruppe umfaßt "Ungarn (mit Siebenbürgen)"], die dritte Gruppe "Türkei (Osmanisches Reich)" und die vierte Gruppe "Mehrere Länder" [04.11.04.] als Sammelbecken der nicht eindeutig zuzuordnenden Karten, di e sich aus Kartenwerken der Kriegsschauplätze des Balkan und Schwarzmeergebiets und aus Karten der südrussisch-ukrainischen Ströme zusammensetzt. Karten der Krim/Tauriens wurden, wenn sie nicht Teil der Kriegsschauplatzkarten sind, in die Sparte Rußland einge-ordnet. Die nordischen Staaten mit ihren Provinzen konnten dagegen einheitlich in den Großraum "Skandinavien" aufgenommen werden, zumal etliche der Länder auf jeweils einem Blatt abgebildet waren. Ebenso wurde mit der Gruppe "Schweiz" verfah-ren. Dabei konnte der in Einzelkarten aufgesplitterte und einzeln verzeichnete "Atlas Suisse" [Nr. 280] zusammengefügt werden. Etwas leichter fiel die Klassifikation der Karten zu "Deutschland und Mitteleuropa" und zu "Territorien und Teile Deutschlands". Auch hier waren Kompromisse zwischen politisch-geographischer Einordnung und historischer Zugehörigkeit zu machen. Sollten Karten, die heute nichtdeutsche Länder darstellen, in die Gruppe der europäischen Länder eingegliedert werden oder in die den deutschen Territorien? Und sollten Karten z. B. der Reichskreise, die mehrere Territorien abdeckten, als eigene Gruppe formiert werden oder nicht? Die Klassifikation wurde hier primär nach historisch-geographischen Gesichtspunkten vorgenommen, da eine Einteilung unter modernen politischen Aspekten den Kartenaussagen in keiner Weise entsprochen hätte. Bei der Gliederung wurde eine Mischung nach regionalen Räumen und histo-rischen Territorien gewählt, wobei die Karten der Reichskreise in die Sparten der jeweiligen Regionen eingereiht wurden. Die Karten, die der Sparte "Deutschland" zugeordnet sind, decken im wesentlichen das Gebiet des alten Deutschen Reichs ab, z. T. in Ausschnitten (Atlasfragmente), nach relativ klarem Ordnungsmuster, während die Sparte "Territorien Deutschlands" wieder größere Zugeständnisse er-forderte. Die Gliederung der Gruppe "Bayern" gestaltete sich einfach. Sie beinhaltet nur das Gebiet des Herzogtums, Kurfürstentums und des Königreichs Bayern. Hier finden sich die ältesten im Bestand vorhandenen Karten, die "bairischen Landtafeln" von Phillipp Appian aus dem Jahr 1568 [Nr. 379 und 380]. "Böhmen und Mähren" wurde wegen des Umfangs der Karten und der wichtigen Rolle als Territorium des Deut-schen Reichs [Königreich, Kurfürstentum] als eigene Kartengruppe ausgewiesen, mit verschiedenen Atlanten bzw. Kartenwerken von beiden Gebieten. Die Gruppen der "Fränkischen Territorien" und von "Hessen" konnten nach einheitlichen Prinzipien eingereiht werden. Sie enthalten interessante Karten und Kartensätzen der Markgrafschaft Ansbach [Nr. 423 - 428] und zeitgenössische Kartensätzen des Kriegs-schauplatzes Hessen während des Siebenjährigen Kriegs [Nr. 457 und 458] aus dem Jahr 1761. Letztere sind von Carlet de la Rozière, Adjutant des französischen Oberbefehlshabers, Marschall Broglie. Zur besonderen Dokumentation des heimischen Raums wurde eine eigene Kartengruppe "Hohenlohe" herausgehoben und von der Gruppe der fränkischen bzw. südwestdeutschen Karten getrennt. Insbesondere die Landtafeln der Gegenden um Langenburg und Kirchberg aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts [Nr. 472 - 475] und die Gesamtdarstellungen von Hohenlohe von Schapuzet und Hammer aus der zweiten Hälfte des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts [Nr. 477 - 482] wä-ren hervorzuheben. Die Sparte "Norddeutschland" umfaßt alle Karten des niedersächsisch-nordelbischen Raums mit zwei Atlanten von Mecklenburg-Strelitz [Nr. 499] und Mecklenburg-Schwerin [Nr. 501] des Grafen v. Schmettau aus den 1780er Jahren. Bei der Gruppe "Österreichische Erblande" war zu entscheiden, ob man sämtliche Karten der österreichischen Monarchie zusammenfasst oder, wie hier wegen des Umfangs und der Art der Karten, in die einzelnen Teilreiche resp. Erblande aufteilt. In diese Sparte wurden nur Karten des engeren Bereichs [Österreichischer Reichs-kreis, Gebiet des heutigen Österreichs] aufgenommen, mit Ausnahme von Darstel-lungen der Gesamtmonarchie. Er wähnenswert ist der Atlas [Kartenwerk] Tirol von Peter Anich und Blasius Hueber aus dem Jahr 1774 [Nr. 509]. Ähnlich verhielt es sich mit den Karten der preußischen Monarchie. Auch hier mußten die Gruppen ge-teilt werden, um räumliche und kartentechnische Trennungen zu vermeiden. Die Sparte "Pommern" enthält etwa auch Karten mit Darstellungen von Schwedisch-Vorpommern, die Gruppe "Schlesien" erstreckt sich zeitlich von der österreichische Epoche bis zum Ende des Deutschen Reichs, mit einem Atlas [Kartenwerk] der schlesischen Teilfürstentümern aus den 1730er bis 1750er Jahren [Nr. 648, 649 und 658], Kriegskarten der Schlesischen Kriege und Karten, die bis in die 1940er Jahre hineinreichen. Die Hauptgruppe der "Preußischen Staaten" umfasst alle übrigen Karten, von Darstellungen der Gesamtmonarchie bis zu einzelnen Bezirken, mit Kartenwerken von Ost- und Westpreußen [Nr. 548 und 555] und einer "Special-Karte" von Südpreußen des preußischen Hofbaumeisters David Gilly aus den Jah-ren 1802/1803 [Nr. 552 - 554]. Die Bildung der Sparte "Rhein (mit angrenzenden Ländern)" erfolgte unter dem Kompromiß, Flußkarten des Rheins, Karten des Rheingebiets [Ober-, Nieder und Kurrhein] und Kriegskarten, die zwar den Titel Rhein tragen, sich aber über einen weit größeren Bereich erstrecken, in eine faßbare Gruppe zu vereinen. Bei der Bearbeitung konnten auseinandergerissene Kartensätze zusammengefügt werden, wie z. B. die Kriegsschauplatzkarte 1794 von Dewarat [Nr. 605] oder die Stromvermessungskarten des pfalz-bayerischen Oberrheinbauinspektors Wiebeking zu Ende des 18. Jahrhunderts [Nr. 608 und 612]. Der Bereich "Sachsen" war unter klaren Gesichtspunkten gegliedert, unter Einbeziehung der Karten des Obersächsischen Reichskreises (mit preußischen Gebieten) aus Gründen der Einheitlichkeit. Zu nennen sind hier die Kartensätze vom Erzgebirgskreis des preußischen Majors v. Petri [Nr. 630], der Einzeldarstellungen des Obersächsischen Kreises in acht Boxen von Peter Schenk [Nr. 623], der Gesamt-darstellung der Wettiner Lande des Frankfurter Kartographen Johann Wilhelm Abraham Jäger [Nr. 634] und von der Kriegsschauplatzkarte Siebenjähriger Krieg des sächsischen Hauptmanns Backenberg [Nr. 641]. Um der Zäsuren der Jahre 1803, 1806 und 1810 mit ihren politischen und territoria-len Änderungen gerecht zu werden, wurden die Karten des schwäbisch- alemannischen und des heute baden-württembergischen Bereichs zu einer einheitli-chen Gruppe "Südwestdeutschland" zusammengefügt. Erwähnenswert sind die "Charte von Schwaben/Württemberg" [Nr. 681 und 682] von Amann und des Tübin-ger Mathematikers und Astronomen Bohnenberger als erster Versuch der Landes-vermessung, ca. 1796 bis 1810, der "Topographische Atlas des Königreichs Würt-temberg" [Nr. 695 - 697] der Landesaufnahme von 1821 bis 1851 und die Vorläuferkarten des Historischen Atlas von Baden-Württemberg, die "Generalkarte von Württemberg" von Bach [Nr. 707] und "Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches" [Nr. 714] von Erwin Hölzle, 1938. "Thüringen" konnte einheitlich nach Territorien sortiert werden, die letzte Sparte der "Territorien Deutschlands", die Gruppe "Westfalen", wurde wieder nach Kompromißgesichtspunkten gebildet, da der Darstellungsbereich häufig über den genannten Raum des Titels hinausging, wie bei den Kriegskarten von Dezauche, 1797 [Nr. 743] und von le Coq, 1804 [Nr. 744]. Der Rest der Karten verteilt sich auf die Sparten 7 bis 13. In die Gruppe der "länderübergreifenden Kriegsschauplätze" wurden alle die Kriegskarten eingeordnet, die keinem festen geographischen Raum zuzuordnen sind, wie die Karten zum Sie-benjährigen Krieg, mit allen Schlachtfeldern und Kriegsschauplätzen, des preußischen Oberst Friedrich Wilhelm v. Baur [Nr. 747 - 749] und des Premierleutnants J. v. Saint Paul [Nr. 763] oder der Atlas der Revolutionskriege [Nr. 760] des Schweizer Generals in französischen und russischen Diensten, Baron Henri v. Jomini. Die sich im Bestand befindlichen Flurkar ten wurden aus Bestimmungs- und Provenienzgründen nicht der allgemeinen Flurkartensammlung zugeordnet, sondern bilden eine eigene Gruppe. "Stadtpläne", "Kanalbauten", wie der alte Rhein-Main-Donau-Kanal, "Naturphänomene", wie die Sonnenfinsternis von 1706, "Statistiken" und "Sonstiges", mit Kupferdruckplatten zu den hohenlohischen Landtafeln [Nr. 853: zu Nr. 473 - 475] und der Hohenlohekarte von C. F. Hammer [Nr. 860: zu Nr. 481] bildeten den Abschluß des Bestandes. Die endgültigen Signaturen sind nach folgenden Kriterien vergeben worden: mit einfacher Nummernvergabe, bei Kartensätzen mit Folgekarten mit Schrägstrich nach der Signatur, wie z. B. "208/1" oder "229/1 - 4" und bei Doppel- oder Mehrfachüber-lieferungen mit Angabe der Exemplare, wie z. B. die Karte von Weikersheim "476 (4 Exemplare)". Die Art der Lagerung orientiert sich nach den Gegebenheiten der Kar-ten. Vier Lagerungsarten kommen vor. Sie sind jeweils an der Signatur erkennbar: die gewöhnliche Planlagerung in Schubladen ist nicht besonders hervorgehoben. Sodann gibt es gerollte Karte ["(gerollt)"] und Regallagerung von Bänden oder Heften ["(Band)"] und von Karten in Boxen ["(Karton)"]. Kombinationen zwischen Lagerungsart und Kartenfolgen in den Signaturen kommen häufig vor, wie z. B. "296/1 (2 Exemplare)" oder "209/1 - 4 (Karton)". Die Verzeichnungsweise erfolgte dem historischen Wert der Karten entsprechend vergleichsweise intensiv. Die Titelaufnahmen enthalten in der Regel die folgenden Angaben. Der Titel ist in der Regel im Originalwortlaut übernommen, bei Überlänge in gekürzter Form. Bei Fehlen eines Titels wurde eine eigene Version erstellt, die Thema und Bereich der Karte beschreibt. Bei nichtdeutschen, altertümlichen oder von der Darstellung abweichenden Titeln wird in eckigen Klammern [ ] die deutsche oder heute übliche Schreibweise übernommen. Der Bereich der Kartendarstellung ist nach drei Mustern beschrieben: Abschnitte beziehen sich auf den Kartenrand (links-rechts, oben-unten), Ausschnitte auf markante Eckpunkte und Orte am Kartenrand und Be-reiche auf gedachte Radien von markanten Punkten oder Orten aus. Bei einigen Karten wird noch die Art ihrer Zugehörigkeit zu Kartenfolgen in den Titel aufgenommen. Die Kartographen wurden, wenn auf der Karte vermerkt, mit ihrer Berufsbezeichnung bzw. Funktion als Verfasser/Kartographen, Verleger, Herausgeber, Zeichner, Kup-ferstecher, Texter, Drucker usw. angegeben. Bei der Beschreibung der Kartenausführung wird, wenn angegeben, die Auflage, die Exemplarnummer (bei Mehrfachexemplaren), der Kartentyp (Druck, Lithographie oder [Kupfer]Stich) und die Art der Kolorierung genannt, wobei die Karten in der Mehrheit nur teilkoloriert sind. Grenzlinien wurden in verschiedenen Farben, bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit der Hand eingefärbt. Die im Titel angegebenen Be-reiche und Territorien sind flächig, Orte in der Regel rot oder orange koloriert, die Randbereiche der Karte blieben überwiegend unkoloriert. Der Maßstab wurde bei fast allen Karten - auch ohne ursprüngliche Maßstabsanga-be - in das heute übliche metrische Bruchsystem umgerechnet, ausgenommen Son-derkarten und Atlanten mit sehr unterschiedlichen Karten. Erscheinungsort und -jahr sind generell aufgenommen, in etlichen Fällen mit Mehr-fachnennung; bei unsicherer Zuordnung wird der Entstehungsort in eckigen Klammern, bei fehlender Zeitangabe wird der vermutete Zeitraum ([um...] oder [nach...]) ebenfalls in eckigen Klammern angegeben. Die alten Signaturen wurden, soweit verifizierbar, alle in der Reihenfolge aufgenommen, wobei die Signaturen, die Karl Schumm in seiner Liste aufgenommen hat, als letzte genannt sind. In der formalen Beschreibung wird auf die ursprüngliche Lagerung (gefaltet, gerollt) verwiesen. Die Kartenmaße (Breite x Höhe) beziehen sich auf die eigentliche Kartendarstellung, die Maße des Blattschnitts (Außenrahmen) sind in Klammern wiedergegeben. Der kartographische Typ wird in drei Kateg orien (thematische, topographische oder physische Karte) eingeteilt. Wobei Karten mit der Entstehungszeit vor Beginn des 19. Jahrhunderts oft nicht eindeutig zuzuordnen und zur besseren Kenntlichmachung in Mischformen angegeben sind. Anschließend folgen grundlegende Angaben zur Kartendarstellung, wie z. B. zum Verkehrsnetz, der Topogra-phie, zur Siedlungsform, zur politischen Einteilung oder zum Kriegsgeschehen bei Militärkarten. Bei Kartensätzen oder -werken wird der Haupttitel genannt, die Blattnummer, soweit aufgeführt, und die Funktion der Karte (Titel- oder Folgeblatt). Zuletzt wird der Verwendungszweck der Karte angegeben, z. B. als politische, Militär-, Schul- oder Verkehrskarte. In den Bemerkungen wurden der oder die ursprünglichen Maßstäbe, die Einteilung nach Längen- und Breitengraden, soweit sie vorhanden waren, oder das Meridiangitternetz genannt, in der Regel der hier als "alter Pariser Meridian" (1613 in Paris festgelegt, mit Nullmeridian durch die Insel Ferro = Hierro/Kanaren) bezeichnete Meridian. Bei Abweichung von der sonst üblichen Nordung der Karte wurde die ent-sprechende Ausrichtung nach der Himmelsrichtung eigens erwähnt. Sonstige auffal-lende Elemente der Kartendarstellung, wie z. B. die künstlerische Ausgestaltung der Titel-, Skalen- oder Widmungsschablonen in allegorischer Form, die Angaben von Truppenstellungen oder Belagerungsringen, von Wappendarstellungen, Erläuterungen, Widmungen, genauere Angaben zur politischen Einteilung, handschriftliche Vermerke und andere Besonderheiten wurden am Ende der Verzeichnung aufgenommen. Die endgültige Erschließung und Bildung des vorliegenden Bestands durch den Unterzeichnenden erfolgte im Rahmen des von der Kulturgutstiftung geförderten Projekts "Erschließung der gedruckten Karten des Hohenlohe-Zentralarchivs" in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2000. Der Bestand, der die Bezeichnung "Hohenlohe Zentralarchiv: Gedruckte Karten" erhielt, umfasst 1382 Titelaufnahmen für ca. 3060 Karten in 33 Schubladen, 59 gerollte Karten, 92 Karten in Boxen/Kartons und 38 Bände (ca. 4,5 lfd. Regalmeter). Eine ergänzende Benutzung der Kartenbestände der Linienarchive des Bestands der handgezeichneten Karten des Hohenlohe-Zentralarchivs ist unter Umständen sinnvoll. 3. Erläuterung zum Aufbau der Titelaufnahmen: Alle Karten werden im vorliegenden Findbuch nach folgendem Schema in der angegebenen Reihenfolge beschrieben: Bestellsignatur - Ordnungsnummer Titel der Karte (als Zitat) oder Angabe des Karteninhaltes Karthograph und sonstige an der Entstehung der Karte beteiligten Personen Entstehungsstufe, Auflage, Ausführung der Karte Maßstab Entstehnungsort weitere formale Beschreibung Bemerkungen Vorsignaturen Entstehungzeit
Grundstückskaufvertrag; Inventarverzeichnis; Korrespondenz m. Behörden u. Handwerkern wg. Wiederaufbau d. kriegszerstörten Hauses
Rheinische MissionsgesellschaftBestandsbeschreibung: Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) Umfang: 307 Archivkartons + 2 lfm Amtsbücher (= 2538 Verzeichnungseinheiten = 49 lfm) Laufzeit: 1445 - 1945 Das Vorwort zu vorliegendem Bestand Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim (bis 1945) - des Stadtarchivs Worms soll einen kurzen Einblick in die Entwicklung des Registratur- und Archivmaterials zum einen zur Zeit seiner Verwahrung in der Bürgermeistei Herrnsheim ge-ben, zum anderen seit seiner Übernahme durch die Stadt Worms. Im Anschluss daran wird die Verzeichnungsarbeit erläutert, dabei auf Besonderheiten sowie ergänzende Bestände hinge-wiesen. Ein kurzer Abriss zur Ortsgeschichte wird im Wortlaut der Beständeübersicht des Stadtar-chivs Worms vorweg geschickt, Literaturangaben zur Vertiefung der Informationen zur Orts-geschichte finden sich als Anhang zu diesem Vorwort. I. Zur Ortsgeschichte Ca. vier km nordwestlich von Worms gelegen; erstmals urkundlich erwähnt 771; nachdem die Kämmerer von Worms (gen. von Dalberg, reichsritterliche Familie) ihren Besitz im Ort im-mer weiter vergrößert und ihre Rechte ausgebaut hatten, erhielten sie ihn 1375 zum Lehen (faktische Herrschaft in Dorf, Markt und Gericht); Philipp Kämmerer von Worms machte den Ort zu seiner Residenz: um 1460 Bau einer Burg an der Stelle des heutigen Schlosses, zur selben Zeit Ortsbefestigung; 1470-92 Umbau einer Kapelle der Pfarrkirche St. Peter (mit zahl-rechen Altären, Patronat: Stift St. Cyriakus/Neuhausen) zur Familiengrablege (somit Situation einer kleinen Residenz, die baulich bis heute gut ablesbar ist); 1581 Einführung der Reforma-tion durch Kurpfalz, 1635 weitgehende Einäscherung des Ortes, dalbergische Ortsherrschaft bis zum Ende des Alten Reiches; um 1900 ca. 2100 Einwohner; 1798-1814 französische Herrschaft, ab 1816 Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen; 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1942 Kreis Worms; Eingemeindung nach Worms zum 1.4.1942. II. Gemeinderegistratur und -archiv Im Jahr 1826 wurde gemäß Regierungserlass vom 25.7.1826 ein Verzeichnis über die im Ar-chiv Herrnsheim vorhandenen Gesetz-Sammlungen, Verordnungen und Instruktionen er-stellt. Neu ausgestattet wurde das Archiv 1830/31 im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gemeindehauses. Es wurden neue Möbel in Auftrag gegeben und gefertigt u.a. ein Registraturschrank für das Archiv, ein weiterer für das Bürgermeisterei-Büro. Auch die Quit-tung der Wwe. Ph. Ch. Schöneck aus Worms vom 20.4.1831 über 12 Gulden und 19 Kreuzer für die Reparatur von 28 Steilkartons für das Bürgermeisterei-Archiv in Herrnsheim gibt ei-nen Einblick in die Aktenaufbewahrung in Herrnsheim. In Bezug auf die Aktenführung erging am 30. Oktober 1830 ein Rundschreiben an alle Bür-germeistereien der Provinz, betreffend "Das Ordnen der Gemeinde-Archive der Provinz". Es wird gefordert, dass die Amtspapiere nach genannten Rubriken sortiert, die Akten bis 1830 chronologisch nach Gegenständen geordnet, dann in Kartons oder Schränken in verschlosse-nen Lokalen aufbewahrt werden. Letzteren Maßgaben wurde - wie oben ausgeführt - bei der Neueinrichtung des Gemeindehauses entsprochen. Jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres sollen laut Rundschreiben alle Eingänge beigeheftet und die Sammlung vervollständigt sein. Am 27. März 1838 wurde im Auftrag des Kreisrats Herr Völcker mit der Revision der Ge-meinderegistratur in Herrnsheim beauftragt. Er sollte gemäß Registraturplan für die Bürger-meister die Unterlagen vor Ort sichten und ordnen und nur dann seine Gebühren erhalten, wenn er diese Arbeit vorschriftmäßig erledigt hat. Offensichtlich war dies nicht der Fall, denn am 26. Juli 1838 beauftragte Kreisrat Staedel Herrn Peth aus Bermersheim mit der Ord-nung der Gemeinderegistratur in Herrnsheim. Ein weiteres Inventar, das nun auch den Aktenbestand berücksichtigt, wurde für die Gemein-de Herrnsheim - vermutlich zwischen 1905 und 1910 zur Wertermittlung für Versicherungs-zwecke - angelegt. In der Obhut des Bürgermeisters befanden sich ein Archivschrank, zwei große Aktenschränke, ein kleiner Aktenschrank sowie eine alte Aktenkiste. Neben Amts- und Gesetzblättern, verschiedenen Verordnungen, Handbüchern und Fachliteratur werden zu den Registraturplangruppen I - XXVI zunächst 56 Faszikel, deren Wert nicht zu ermitteln war, aufgelistet. Nachfolgend werden zahlreiche Faszikel sowohl mit Angaben betr. Zuordnung zum Registraturplan, Laufzeit und Bewertung aufgeführt. Besonders hervorzuheben sind z.B. das Jahrmarktsprotokollbuch von 1716, Vormundschaftsrechnungen und Testamente etc. 1699-1821, Amts- und Gerichtsprotokolle 1778-1798, Brandkataster 1817, 1835 und 1848 sowie ein neues. Auch ein Ortsbauplan (3 Blätter), der nach aktueller Verzeichnung nicht mehr vorhanden ist, wird in diesem Inventar, im Wert auf 200 Mark geschätzt, nachgewiesen. Nebenbei sei bemerkt, dass sich im Rathaus mehrere Wandgemälde befanden, die Herzog Dalberg, Kaiser Wilhelm I., Kaiser Wilhelm II. und die Kaiserin sowie Mitglieder der hess. Großherzogsfamilie darstellten, daneben gab es weitere Bilder, eines, das Vulkanausbrüche zeigte ein anderes das Schlachtfeld um Metz. Die in diesem Inventar genannten Akten, die der Standesbeamte verwahrte, scheinen bis auf den hier aufgeführten Band Geburts-, Heirats- und Sterberegister 1780-1798 vorhanden zu sein. Den nächsten Überblick über das Gemeindearchiv Herrnsheim verschafft uns im Jahr 1937 Prof. Dr. Wilhelm Becker mit seiner Zusammenstellung der Inventare der Gemeindearchive des Kreises Worms. Hierin hat Prof. Henkelmann aus Bensheim den Bestand der Gemeinde Herrnsheim überprüft und nach den Aktengruppen des hess. Registraturplans von 1908 zu-sammengefasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ältesten, hier genannten Stücke, z.B. das Morgenbuch (1626-1666; Abt. 40 Nr. 370), das Verordnungsbuch des Franz Heinrich Käm-merer von Worms Frhr. v. Dalberg (ab 1742; Abt. 40 Nr. 1), das Instrument derer zu Neuhau-sen, über die Bereitstellung zweier Geharnischter zu Herrnsheim (1445, Nr. 5), Bäckerordnung von 1736 (Abschrift, Abt. 40 Nr. 371) sowie weitere, schon oben im Inventar von Anf. des 20. Jh. aufgeführten Stücke, z.B. das Jahrmarktprotokollbuch, Amts- und Ge-richtsprotokolle. Das Verordnungbuch des Franz Heinrich Kämmerer v. Dalberg sowie das Instrument derer zu Neuhausen wurde im Oktober 1914 durch das Großherzoglich hessische Haus- und Staatsarchiv in Darmstadt im Auftrag des Referendars a.D. Müller zur Benutzung überlassen. Hinweis: Auffallend ist, dass die Gemeinderatsprotokolle nicht als komplette Serie vorhanden sind, das früheste Protokollbuch sogar erst im Jahr 1836 einsetzt. Es ist davon auszugehen und im Vergleich zu anderen Gemeindearchiven als ungewöhnlich zu bemerken, dass dieser Band überhaupt der erste Protokollband für Herrnsheim war. Er wurde am 3. Mai 1836 neben ver-schiedenen anderen Registern angeschafft. Seine Laufzeit endet 1840, danach besteht eine Lücke bis 1919. Laut Inventar (s.o.) lagen Anfang des 20. Jh. drei Bände vor (1836/40, 1856/75 und 1875 ff), die Stücke wurden mit 90 Mark im Wert hoch angesetzt. Zumindest für das Fehlen eines Bandes ließ sich in den Akten eine Erklärung finden. Der ehemalige Bür-germeister Brandt verweigerte 1856 die Herausgabe des Protokollbuchs. Im Jahr 1986 be-mühte man sich von seiten des Stadtarchivs noch einmal um Nachforschungen betr. das Feh-len der Gemeinderatsprotokolle zwischen 1840 und 1919, doch der damalige Ortsvorsteher Josef Wolf musste ebenso passen. Auch in der Serie der Gemeinderechnungen mit den dazugehörenden Urkundenbänden ist eine Lücke festzustellen und zwar zwischen 1924 und 1940. Für die Jahre nach 1940 fehlen die Rechnungen ebenso wie die Rechnungen und die zugehörigen Belege der Geschwister-Zimmer-Siftung für den Zeitraum zwischen 1921 und 1941/42. Der Verlust mancher Akte bzw. des ein oder anderen Vorgangs lässt sich dadurch erklären, dass es vorkam, dass diese bei der Ausleihe z.B. an das Kreisamt in Worms, dort verloren gingen. Deshalb verweigerte man in Herrnsheim auch die Herausgabe des Schriftverkehrs mit der Freiherr Heyl’schen Güterverwaltung betr. die Platzfrage für das Spritzenhaus der Feuer-wehr an das hessische Hochbauamt in Worms. Auf dessen Anschreiben wurde vermerkt: ist nicht geschehen, sonst wären die Akten (wie so viele früher schon) eines Tages nicht mehr auffindbar . Um dem Verlust bzw. der Vernichtung von Akten durch Luftangriffe vorzubeugen, wurden Martin Fell und seine Ehefrau von der Ortsverwaltung am 21.9.1942 aufgefordert, zur all-abendlichen Sicherung wichtiger Unterlagen bzw. Bergung der Aktenbestände bei durch Luftangriffe verursachten Schäden am Rathaus zu sorgen. Am 29.4.1943 wurden die Akten im Zuge der Eingemeindung von Herrnsheim zunächst in den Keller des Cornelianums in Worms verbracht. Anhand der unterschiedlichen Aktenschürzen lassen sich die verschiedenen genutzten Regist-raturpläne, erst 1836, dann 1908 und schließlich nach 1942 (mit der Aufschrift ‚Stadtverwal-tung Worms’) erkennen. Als Muster wurden einige Aktendeckel in Abt. 40 Nr. 2532 - Nr. 2534) aufbewahrt. Bei den Faszikeln, die der Klassifikationsgruppe XXI.09. Dalbergische Grundstücksangelegenheiten zugehören, weisen die Aktenschürzen ähnliche Beschriftungen auf wie sie Akten in Abt. 159 zeigen. III. Verzeichnung Das im Zuge der Eingemeindung 1943 übernommene Schriftgut wurde in den 70iger Jahren nach dem Bär’schen Prinzip verzeichnet, wobei in der Regel die Titel der Amtsbücher und Protokolle sowie die nach den hess. Aktenplänen von 1836 bzw. 1908 auf den Aktenschürzen überlieferten Beschriftungen übernommen wurden. Diese erste Verzeichnungsarbeit umfasste ursprünglich 371 Einheiten, wobei die zuletzt auf-genommenen Einheiten (ab Nr. 331) zu späteren Zeitpunkten ergänzt wurden und eine Lauf-zeit bis 1966 umfassten. Am 24. Juni 1971 übergab der damalige Amtsgerichtsdirektor Dr. Heinz Pfannebecker 12 Schriftstücke an das Stadtarchiv, die offensichtlich aus der Provenienz der Bürgermeisterei Herrnsheim stammten. Zuletzt wurden im Jahr 2002 Titelaufnahmen von Quellen aus dem noch unverzeichneten Teilbestand gefertigt und zwar im Zusammenhang mit der Arbeit Volker Brechers über die Kriegswirtschaft in Worms. Hierbei wurden Akten berücksichtigt, die für den Zeitraum zwi-schen 1938 und 1950 thematisch mit Kriegsgefangenen, Ausländern etc. zusammenhingen. In dem schon verzeichneten Bestand Abt. 40 wurden bei der Erstverzeichnung auch vereinzelt Akten ausschließlich mit der Laufzeit nach 1945 berücksichtigt. Diese wurden ausgesondert und mit dem noch unverzeichneten Teilbestand, der ebenfalls Akten nach 1945 umfasst, zu-rückgestellt, um später im Zusammenhang mit Abt. 6 Stadtverwaltung Worms (nach 1945) bearbeitet zu werden. Da einzelne Akten unter ihrer alten Signatur möglicherweise schon be-nutzt worden sind, findet sich im Anhang dieses Findbuchs eine Liste dieser Stücke, die mit dem insgesamt sechs laufende Meter umfassenden Schriftgut nach 1945 in 29 Archivkartons (zuzgl. einige lose Stücke) zur Zeit im Magazin des Raschi-Hauses (Regal 25) aufbewahrt werden. Mit der Neuverzeichnung des Bestands Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim - wurde im Dezember 2005 begonnen, die Verzeichnungsarbeit im Juli 2006 abgeschlossen. Dabei wurde neben dem schon verzeichneten Schriftgut noch unverzeichnetes Material berücksichtigt. Die Verzeichnungsarbeit erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip, wobei sich zwangsläufig bei Auf-lösung früherer größerer Verzeichnungseinheiten eine neue Nummerierung ergab, d.h. für diese Unterlagen neue Signaturen vergeben wurden. Deshalb wurde eine Konkordanz zwi-schen Alt- und Neusignaturen angelegt und diesem Findbuch angehängt. Der gesamte Bestand wurde in das Archivierungsprogramm AUGIAS eingegeben und gleich-zeitig indiziert (Firmen-, Orts-, Personen- und Sachindex). Als Grundlage für die Klassifikati-on wurde der hess. Aktenplan von 1908 gewählt und entsprechend den örtlichen Bedürfnissen abgeändert und ergänzt. Mit Sperrvermerken für die Benutzung wurden aus Gründen des Da-tenschutzes ca. 140 Akten versehen. Die relativ hohe Zahl ergibt sich aus der Tatsache, dass eine große Anzahl standesamtlicher Unterlagen vorliegen, für die das Personenstandsgesetz die Richtlinien für die Benutzung bzw. Nicht-Benutzung vorgibt. Kassiert wurden dünne Schnellhefter aus der Zeit um 1930/40, die Generalia - oft nur im Umfang von 2-3 Blättern - enthielten und keinen direkten Bezug zu Belangen in Herrnsheim hatten; darüber hinaus wur-den zwei Bündel Eichkarten ausgesondert, die keinerlei Aussagewert haben. Insgesamt be-trägt der Umfang der Kassation drei Archivkartons. Das Gemeindearchiv Herrnsheim wird im Umfang von 2538 Verzeichnungseinheiten (num-merisch bis 2534) in 308 Archivkartons (49 lfde. Meter, davon 2 lfde. Meter Amtsbücher) aufbewahrt. Die Laufzeit reicht von 1445 bis in die 1970er Jahre, dabei liegt der Schwerpunkt im 19. Jh. und in der ersten Hälfte des 20. Jh. Der Schnitt für die Verzeichnung wurde trotz Eingemeindung im Jahr 1942 bei 1945 gesetzt, damit nicht innerhalb von nur drei Jahren zwei Grenzdaten berücksichtigt werden mussten, d.h. zum einen 1942 als Jahr der Eingemeindung, zum anderen 1945 als Grenzjahr für die Aktenüberlieferung der Stadtverwaltung vor 1945 (Abt. 5) und nach 1945 (Abt. 6). Deshalb wurden die Akten in Abt. 40 belassen, in denen mindestens noch ein Schriftstück von 1945 enthalten war - unabhängig davon, ob der zeitliche Schwerpunkt der Akte eher die Zeit nach 1945 betrifft. IV. Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand der Akten und Amtsbücher des vorliegenden Gemeindearchivs ist im Großen und Ganzen als gut zu bezeichnen. Leider ist insbesondere unter den Rechnungen und Urkunden, sowie den Hand- und Tagebüchern über Einnahmen und Ausgaben eine größere Zahl an mit Schimmel befallenen Stücken zu verzeichnen: 45 mit leichtem Schimmelbefall, mit Schimmel und Wasserschäden 7 Stücke und 14 Bände sind versport und haben Schim-melschäden. Daneben weist ein Teil der Urkundenbücher zu den Rechnungen sowie eine gro-ße Anzahl der Hand- und Tagebücher (ca. 140 Stücke, d.h. ca. 5,5 % des Gesamtbestandes) neben Schimmel und Sporen auch Wasserschäden auf. Zehn Amtsbücher (Rechnungsbelege und Grundsteuer-Sektionsverzeichnisse) sind in der Weise gebunden, dass Pergament, das in der Regel mit liturgischen Texten beschriftet ist, in Zweitverwendung den Buchrücken bildet Auch Faden geheftete Akten, wie man sie aus der preußischen Verwaltung kennt, finden sich in Abt. 40. Es sind die Amtsprotokolle (Protocollum Judicale, Abt. 40 Nr. 295 - 298). V. Tipps zur Benutzung des Bestandes Die Signaturen der einzelnen Quellen werden angegeben mit: Stadtarchiv Worms Abt. 40 Nr..... Auf den oft unterschätzten Aussagewert folgender Quellen soll hier hingewiesen wer-den. In den Urkundenbänden zu den Rechnungen finden sich neben Zeitungen (z.B. Abt. 40 Nr. 2409 auch Arbeitsakkorde (Abt. 40 Nr. 2469), Rechnungen verschiedener Firmen (Abt. 40 Nr. 2502), z.B. über ausgeführte Arbeiten sowie über Material, das dafür verwendet wurde (Abt. 40 Nr. 2504). Auch die Korrespondenzregister (z.B. Abt. 40 Nr. 651, Nr. 652) wurden in manchen Jahren in Volltext geführt, so dass in Verbindung mit den entsprechenden Sachakten der vollständige Schriftverkehr zwischen Oberbehörde bzw. Privatpersonen einerseits und der Bürgermeisterei andererseits nachvollzogen werden kann. Besonders hinzuweisen ist auf die Aussagekraft der Nachlassinventare als Quellengattung für genealogische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschungen. Die Inventare sind in vorliegendem Bestand unter der Klassifikationsgruppe X.02.e. Nachlässe; Erbschaften und Vormundschaftsangelegenheiten registriert. Es finden sich hier auch Akte über Vermögens-teilungen sowie Testamente. Zur einfacheren Benutzung wurden die Verzeichnungseinheiten grob alphabetisch nach den Familiennamen sortiert, gleichzeitig alle vorkommenden Famili-ennamen "unterstrichen" hervorgehoben. Zu dem Personenindex ist anzumerken, dass in ganz wenigen Ausnahmefällen die korrekte alphabetische Folge durchbrochen wurde. Wenn die übliche Schreibweise eines geläufigen Namens extrem verändert war, wurde die Zuordnung innerhalb der normalen vorgenommen, z.B. ‚Pardong’ anstatt ‚Bardong’, hier erfolgte die Einordnung unter ‚B’. Wurden Familien-namen etwa gleichgewichtig in verschiedenen Schreibweisen verwendet und es war deren Nähe innerhalb des Alphabets erkennbar, wurde auf eine Vereinheitlichung oder Zuweisung verzichtet, z.B. Ertelmeyer/Erdelmeyer. Der Firmenindex wurde angelegt, damit auch kleinere Geschäfte in der Gemeinde, die nor-malerweise nur unter dem Personennamen laufen (z.B. J. Hübner, Buchdruckerei), mit erfasst werden konnten. Innerhalb des Sachindex wäre ein Auffinden der kleinen Unternehmen sehr erschwert. Nun kann innerhalb des Firmenindex - auch im Falle des Einordnens ( je nach dem, wie das Geschäft üblicherweise genannt wird) teilweise unter dem Vornamen, teilweise unter dem Nachnamen oder unter dem Geschäftsgegenstand - die Liste überflogen werden. Auf den vorgesetzten Zusatz "Fa." wurde verzichtet, da er selbst bei ein und derselben Firma nicht regelmäßig [evtl. Variation auch zu verschiedenen Zeitpunkten] verwendet wurde. Des-halb ist es unsicher, inwieweit er wirklich Namensbestandteil ist. Namentlich erwähnte Apo-theken und Gaststätten wurden in diesen Index ebenfalls übernommen. In den Sachindex wurden die allgemeinen Benennungen wie Schlosserei, Glaserei eingefügt. VI. Ergänzende Archivbestände Abt. 13 Nr. 1777 ‚Gewerbebetriebe zu Herrnsheim’ (1860-1888) Abt. 30 Hess. Kreisamt Worms (z.B. Akten im Bereich Gewerbeaufsicht, Aufnahme in den hess. Staatsverband) Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim (Herrnsheim als dem Kanton Pfeddersheim zugehörige Gemeinde) Abt. 159 Herrnsheimer Dalbergarchiv Hess. Staatsarchiv Darmstadt: Familienarchiv von Dalberg (Abt. O 1 A-B) VII. Literatur BARDONG, Otto, Harlesheim - Herlisheim - Herrnsheim. Beiträge zur Orts- und Pfarrgeschichte, in: Herrns-heim 771-1971, hg. Otto Bardong, Worms 1971, S. 43-104. BÖNNEN, Gerold (hg. im Auftrag der Stadt Worms), Geschichte der Stadt Worms, Stuttgart 2005. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo (Bearb.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), Darmstadt 1985. Herrnsheim. Portrait einer Gemeinde, hg. anlässlich der 1225-Jahrfeier im Jahr 1996 durch die Ortsgemeinde Worms-Herrnsheim.
2 Schreiben zur Belegung des Hauses
Rheinische MissionsgesellschaftSchenkungsurkunden, Katasterplan, Hausplan 1:100; Chronik d. Hauses; Inventarverzeichnis; Korrespondenz
Rheinische MissionsgesellschaftKorrespondenz zum Zustand d. Hauses; Berichte von Missionarsfamilien über ihre Zeit im Haus
Rheinische Missionsgesellschaft