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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 260 II · Bestand · 1865-1924 (Na bis 1970)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Nach den württ. Gewerbeordnungen von 1828 und 1862 mußte ein Gewerbebetrieb beim Gemeindevorsteher angezeigt werden. Das Handelsgesetzbuch, das 1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert werden diese Bestimmungen in der Verfügung, die Führung von Handelsregistern betreffend vom 31.10.1865 (Reg.blatt S. 448/1865). Zuständig für die Führung der Handelsregister waren ursprünglich die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Im Zuge der württ. Justizreform übernahmen 1868 die (Ober-) Amtsgerichte die Aufgabe (Reg.blatt S. 73/1868). Inzwischen führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein eigenes Handelsregister, vielmehr sind einzelne Amtsgerichte für mehrere Bezirke zuständig. So wird für den Amtsgerichtsbezirk Cannstatt das Handels- und Genossenschaftsregister seit 1924 vom Amtsgericht Stuttgart (F 303 II, FL 300/31 II) geführt. Vereinsregister Die Einführung des Vereinregisters wurde 1898 vom Bundesrat beschlossen, zusammen mit dem BGB wurde es dann zum 1.1.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Früher mußte die Eigenschaft einer Juristischen Person noch für jeden einzelnen Verein vom König verliehen werden. Zu den rechtlichen Besonderheiten der politischen Vereine (z.B. Parteien, Gewerkschaften) sei auf das Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister) verwiesen. Im Unterscheid zum Handelsregister wurde das Vereinsregister auch nach 1924 vom Amtsgericht Cannstatt (ab 1924: Amtsgericht Stuttgart II) fortgeführt. Genossenschaftsregister Auf Betreiben von Hermann Schulze-Delitsch wurde 1868 die privatrechtliche Stellung des Genossenschaftswesens durch den Norddeutschen Bund gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen wurden 1871 in Württemberg eingeführt (Reg.blatt S. 92). Durch das Reichsgesetz vom 1.5.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregistern vorgeschrieben und somit eigene Genossenschaftsregister eingeführt. Das Genossenschaftsregister wurde bis 1924 selbstständig vom Amtsgericht Cannstatt, danach vom Amtsgericht Stuttgart I geführt. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 1.1.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Cannstatt: Er war bis 1905 identisch mit dem Oberamt Cannstatt, danach blieben die Gemeinden Cannstatt, Untertürkheim und Wangen trotz ihrer Eingemeindung nach Stuttgart beim Amtsgerichtsbezirk Cannstatt. Nach der Auflösung des Oberamts Cannstatt wurde durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.2.1924 eine Neuaufteilung der Amtsgerichtsbezirke vorgenommen (Reg.blatt S. 71/1924): Anstelle der Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Amt und Cannstatt traten die Amtsgerichte Stuttgart I (zuständig für die Stadt Stuttgart ohne Cannstatt, Obertürkheim und Untertürkheim und das Amtsoberamt Stuttgart ohne Feuerbach) und Stuttgart II (Großteil des früheren Amtsgerichtsbezirks Cannstatt ohne die an die Oberämter Waiblingen und Esslingen gefallenen Orte sowie Feuerbach). Als 1931 und 1942 Zuffenhausen und Stammheim eingemeindet wurden, fielen diese Stadtteile trotz ihrer räumlichen Entfernung an den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart I. Eine tabellarische Übersicht, zusammengestellt nach Reg.blatt S. 423/1923, S. 71/1924, Staatshandbuch 1928, steht am Schluss der Vorbemerkung. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Cannstatt von den Beständen F 303 I und FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 260 II neu formiert. Die Werkschülerinnen Kathrin Gude und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Da die Registernummern fortlaufend geführt wurden, erschien es vertretbar, auch die Akten nach 1945 im F-Bestand zu belassen. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, dass viele Akten noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und die Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-31 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-346. Die Retrokonversion wurde von Januar bis März 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, März 2012 Ute Bitz Übersicht "Ortszugehörigkeit Amtsgerichtsbezirke Cannstatt und Stuttgart II (Sitz in Cannstatt)": Ort Vor 1923/24 Nach 1923/24 Cannstatt Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Fellbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Feuerbach Amtsgericht Stuttgart-Amt Amtsgericht Stuttgart II Hedelfingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I (ab 1922) Hofen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Mühlhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Münster Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Obertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Oeffingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rohracker Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Rommelshausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rotenberg Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Schanbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Esslingen Schmiden Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Sillenbuch Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Stetten i.R. Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Stammheim Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1942) Uhlbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Untertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Weilimdorf Amtsgericht Leonberg Amtsgericht Stuttgart II (ab 1929) Zazenhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Zuffenhausen Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1931)

Amtsgericht Coswig (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 234 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1890-1945
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1998, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Coswig gehörten folgende Orte: Coswig, Buko, Cobbelsdorf, Düben, Göritz, Griebo, Grochewitz, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Pülzig, Senst, Serno mit Schleesen, Wahlsdorf, Wörpen und Zieko. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 235 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1877-1953
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1999, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Dessau gehörten folgende Orte: Dessau mit Neuwülknitz und Rodebille, Alten mit Brachmeierei, Dellnau, Diesdorf, Elsnigk, Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Jonitz, Kleutsch mit Schwarzer Stamm, Kochstedt, Körnitz, Großkühnau, Kleinkühnau, Lausigk, Libbesdorf, Lingenau, Meilendorf, Mosigkau, Naundorf, Pötnitz, Quellendorf, Reppichau, Reupzig, Rosefeld, Scheuder, Scholitz, Sollnitz, Storkau, Törten, Zehmigkau und Ziebigk. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Die Akten gelangten mit mehreren Abgaben von Einzelakten in das Archiv und wurden hier zum Bestand "Amtsgericht Dessau (mit Kreisgericht Dessau-Köthen)" formiert.

Amtsgericht Eilenburg (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Eilenburg (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1780, 1801 -) 1818 - 1962 (- 2002)
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 2004, Datenbank Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Wittenberg für das Gebiet des früheren Amtes Eilenburg gebildete Gerichtsamt wurde 1836 in ein Land- und Stadtgericht, 1849 in ein Kreisgericht und 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Der engere Bezirk des Gerichtes blieb bis auf einige an das Amtsgericht Delitzsch abgetretene Orte konstant. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadtgerichtes bzw. Kreisgerichtes Eilenburg gehörte die Gerichtskommission in Düben. Das Amtsgericht in Eilenburg wurde 1945 aufgelöst. Ab 1948 ist in Eilenburg eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Delitzsch nachweisbar. Am gleichen Ort erfolgte 1952 die Bildung eines Kreisgerichtes. Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Nachlassakten wurden bereits 1993 ohne Ablieferungsverzeichnis vom Amtsgericht Eilenburg übernommen. 2004 wurde die Findkartei überarbeitet und ergänzt.

Amtsgericht Ellwangen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 263 I · Bestand · 1802-1954
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der hiernach verzeichnete Aktenbestand enthält - abgesehen von 5 bereits früher in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten Faszikeln - Akten und Bände, die im März 1957 vom Amtsgericht Ellwangen anhand eines Übergabeverzeichnisses übernommen worden sind. Aus dem umfangreichen Aktenmaterial (ca. 15 lfd. m.) wurden vor allem minder wichtige Zivilprozessakten (980 Vorgänge) und einige Handelsregistersachen von geringerer Bedeutung ausgeschieden; diese kassierten Akten sind im Übergabeverzeichnis rot angekreuzt worden. Des weiteren wurden aus den Genossenschaftsakten die Bei- und Austrittserklärungen ausgeschieden, sofern diese Veränderungen auch den vorhandenen Mitgliederlisten zu entnehmen sind. Schließlich wurden noch 2 Bände aus dem Bestand ausgehoben und dem Bestand des Landgerichts Ellwangen zugeteilt. Die Abteilungen 2.1 (Zivilprozesse), 2.2 (Entmündigungen) und 3.1 (Strafprozesse) verzeichnete cand. jur. Georg Grube, alle übrigen Abteilungen der Unterzeichnete. Ludwigsburg, Februar 1958 Lenth Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) Z (für Zivilsachen), St (für Strafsachen). Zur Bestellung nichtstreitiger Rechtssachen ist lediglich die Büschelnummer (ohne Zusatz) erforderlich.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/9 II · Bestand · 1866-1994
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/9 II Amtsgericht Ellwangen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält zum einen die bisher in Bestand FL 300/9 I als Bü 39-45 (Zugang 19.10.1985) verwahrten Akten, die im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert wurden, daneben die als Zugänge 2006/31, 2006/37 und 2006/43 eingekommenen Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ellwangen. Da der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsbezirks Ellwangen - ebenso wie der des Amtsgerichts Neresheim (siehe Bestand FL 300/23) - für Registersachen auf das Amtsgericht Aalen übertragen wurde, erfolgten die Abgaben über das Amtsgericht Aalen. Beim Handelsregister wurden die vorliegenden Akten wie üblich als HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) geführt, während bei den Bänden zusätzlich eine ältere Schicht vorliegt, in der zwischen E/HRE (Einzelfirmen) und G/HRG (Gesellschaftsfirmen) unterschieden wurde. Der Bestand enthält zum Genossenschaftsregister nur Bände, zum Vereinsregister dagegen nur Akten. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2008 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/9 II Amtsgericht Ellwangen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 102 Akten und 13 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Als Nachtragsabgabe kamen unter der Akzessionsnummer 2011/5 am 25.01.2011 vom Amtsgericht Aalen noch 3 Muster- und Zeichenregister ein, die durch Frau Andrea Jaraszewski hier eingearbeitet wurden. Nachträglich wurden von derselben aus den Zugängen des Amtsgerichts Ellwangen 2008/2 sowie 2010/63 noch Vereinsregister- und Genossenschaftsregisterakten ergänzt. Januar 2011 und September 2012 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/10 IV · Bestand · 1866-2012
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/10 IV Amtsgericht Esslingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Esslingen, die bisher in Bestand FL 300/10 IV nur in Abgabelisten erfasst waren und aus den Zugängen 1989, 1999/076, 2002/002, 2003/059, 2005/058, 2006/045 und 2006/070 stammen. Die Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen kamen mit Zugang 2013/025, die Bände zum Muster- und Zeichenregister, zum Vereinsregister sowie bewertete Vereinsregisterakten mit Zugang 2014/060 an das Staatsarchiv. Zur Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Esslingen sei unbedingt auch auf Bestand F 264 II verwiesen. In diesem Bestand ist die ältere Registerüberlieferung unter dem Kürzel "HRG", nämlich sowohl die Gesellschaftsfirmen als auch die Einzelfirmen seit Beginn des Handelsregisters 1866, erfasst. Auch die Firmen mit den ersten Nummern der Serien HRA und HRB nach 1938 befinden sind in Bestand F 264 II. Da das Findbuch F 264 II im Rahmen der Retrokonversion in einer Online-Version zur Verfügung gestellt wurde, wurde auf eine aufwendige Ausgliederung dieser älteren Registerüberlieferung verzichtet. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig; damit ging auch die Umstellung auf das elektronische Register einher. Seit 01.01.2014 ist auch das Vereinsregister dort zentalisiert. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Frühjahr 2013 und Sommer 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-89 und die Büschel 1-975. Ludwigsburg, im Dezember 2014 Ute Bitz

Amtsgericht Freiburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 540/5 · Bestand · 1795-2003
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

: Vorliegender Bestand ist ein weiteres, markantes Ergebnis des Arbeitsschwerpunktes des Staatsarchivs Freiburg: Zusammenführung und Erschließung von Ablieferungen unterer Behörden. Ziel dieser Zusammenführung ist zum einen die Verschlankung der Tektonik des Staatsarchivs Freiburg und zum andern die Erleichterung der Recherche durch die interessierten Nutzer. In diesem Bestand sind nunmehr 64 Ablieferungen von Unterlagen des Amtsgerichts Freiburg und seiner Vorgängerbehörden aufgegangen. Er spiegelt die ganze Bandbreite der Aufgaben eines Amtsgerichts wider und gibt somit tiefe Einblicke auch in das Alltagsleben und in die damit verbundenen Auseinandersetzungen. In den Bestand G 540/5 wurden im Zuge der Verzeichnung folgende Bestände integriert: B 18/1; B 18/7; B 18/14; B 18/25; B 18/26; B 18/28; B 18/29; B 18/30; B 18/32; B 18/33; B 18/37; B 18/38; B 18/39; B 18/41; B 18/42; B 18/43; B 18/44; B 19/1; E 159/1; E 159/2; E 159/3; E 159/4; E 159/5; E 159/6; E 159/7; E 159/8; E 159/9; E 159/10; E 159/11; E 159/12; E 159/13; E 160/1; G 540/6; G 540/7; G 540/8; G 540/9; G 540/10; G 540/11; G 540/12; G 540/13; G 540/14; G 540/15; G 540/16; G 540/17; G 540/18; G 540/19; G 540/20; G 540/21; G 540/22; G 540/23; G 540/24; G 540/25; G 540/26; G 540/27; G 540/28; G 540/29; G 540/30; G 540/31; G 540/49; G 540/51. Der Bestand wurde durch den Archivangestellten Rolf-Peter Höfler in den Jahren 2015/2016 erschlossen. Projektbetreueung und Endkorrektur oblag dem Unterzeichnenden. Der Bestand G 540/5 umfasst nunmehr 15.092 Titelaufnahmen im Gesamtumfang von 128 lfd.m. Teile des Bestandes unterliegen noch den Sperrfristen des Landesarchivgesetzes. Freiburg, im April 2016 Kurt Hochstuhl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/11 II · Bestand · 1866-1984
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Sommer 2012 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-20 und die Büschel 1-251. Ludwigsburg, im Januar 2013 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/12 IV · Bestand · 1866-1999
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit der Amtsgerichtsbezirke Göppingen und Geislingen, die zum einen aus den bereits bestehenden Beständen F 270 III (Zugang 26.01.1984 Bü 1-222 und Zugang 11.03.1985 Bund 314-319), FL 300/11 (Zugang 26.01.1984 P 117, 120) und FL 300/12 III (Zugang 26.01.1984 Bü 2-805, Zugang 11.03.1985 Bund 320-328, Zugang 30.11.1988 Bund 34-38, Zugänge 1995/044, 1999/070, 1999/099) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2005/063 und 2011/102 eingekommenen Akten zum Registerwesen in den beiden Amtsgerichtsbezirken Göppingen und Geislingen hier eingearbeitet. Das Amtsgericht Göppingen ist seit Ende der 1960er Jahre auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Gerichtsbezirks Geislingen zuständig, daher wurden die o.g. über das Amtsgericht Göppingen eingekommenen Geislinger Registerakten, die nach der Zusammenlegung vom Amtsgericht Göppingen weitergeführt wurden, nicht abgetrennt sondern hier belassen. Die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten sowie die Registerbände des Amtsgerichts Geislingen wurden dagegen Bestand FL 300/11 II zugewiesen. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Göppingen kamen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Frau Elvira Grammer, im Frühjahr 2011 Frau Andrea Jaraszewski und im Herbst 2011 Frau Beate Vojtek unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst derzeit die Bände Bd 1-123 und die Akten Bü 1-163 und 247-1976. Ludwigsburg, im Januar 2012 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/13 II · Bestand · 1866-1993
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/13 II Amtsgericht Heidenheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heidenheim, die zum einen aus den bereits bestehenden Beständen F 272 Bü 254-644 (Zugang 19.05.1976) und FL 300/13 Zugänge 1978-1990, 1996/41, 1997/79, 1999/26, 2002/69 ausgegliedert wurden, daneben wurden die als Zugänge 2006/1 und 2006/100 eingekommenen Bände und Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Heidenheim hier eingearbeitet. Das Amtsgericht Heidenheim führt das Vereinsregister noch selbst. Seit 1.1.2007 ist für das Handels- und Genossenschaftsregister das Zentrale Registergericht Ulm zuständig. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Winter 2010/2011 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/13 II Amtsgericht Heidenheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 886 Akten und 16 Bände. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/14 II · Bestand · 1809-2003
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heilbronn sowie der aufgelösten Amtsgerichtsbezirke Bad Wimpfen, Eppingen und Neckarsulm. Das Amtsgericht Neckarsulm wurde 1943 stillgelegt, das Amtsgericht Eppingen 1974 aufgelöst. Die Führung der Handels- und Genossenschaftregister der Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach wurde im Zuge der Neustrukturierung der Amtsgerichte nach 1972 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Diese drei "aktiven" Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach führen aber das Vereinsregister noch selbst, daher sind die Akten und Bände zum Vereinsregister im jeweiligen Provenienzbestand zu suchen. Im Jahr 1995 ging die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters der Amtsgerichtsbezirke Besigheim und Marbach an das Amtsgericht Vaihingen an der Enz über. Seit 1.1.2007 ist schließlich das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Die vorliegenden Registerunterlagen wurden zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/14 (Zugang 10.11.1982 und Zugang 22.02.1984) ausgegliedert, daneben entstammen sie den Ablieferungen des Amtsgerichts Heilbronn zum Registerwesen, die als Zugänge 2006/26, 2007/25, 2007/81, 2008/42, 2009/27, 2009/60, 2009/122, 2010/12 eingekommen sind. Zu allen in diesem Bestand zusammengefassten Gerichtsbezirken wurden vom Amtsgericht Heilbronn aus dem dortigen Tresor im Februar 2011 unter der Zugangsnummer 2011/17 sämtliche noch erhaltenen Registerbände an das Staatsarchiv abgegeben. Nur für den Gerichtsbezirk Heilbronn existieren leider keine Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister mehr, da diese durch Kriegseinwirkung 1944 verbrannt sind. Als Besonderheit für den Amtsgerichtsbezirk Heilbronn gelten die Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister, zu denen zahlreiche Registerakten an das Staatsarchiv abgegeben wurden. Das Amtsgericht Heilbronn behält allerdings die zugehörigen Schiffsregisterbände noch ein. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu einem Großteil der Akten und der Listen der Genossen fertigte bis zum Frühjahr 2010 Frau Marisel de la Vega. Frau Andrea Jaraszewski setzte die Erschließungsarbeiten ab Mai 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten fort und arbeitete im März 2011 den Zugang der Registerbände ein. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz Nachträge: Der im Februar 2012 unter der Akzessionsnummer 2012/23 eingekommene Zugang des Amtsgerichts Heilbronn wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält von zahlreichen Genossenschaften deren erste "Liste der Genossen", also die Liste der Gründungsmitglieder. Daneben kamen die als Ersatz für die 1944 kriegsbedingt verbrannten Registerbände angefertigten maschinenschriftlichen Rekonstruktionen der Serien HRA, HRB und GnR der Amtsgerichtsbezirke Heilbronn und Brackenheim ein. Ludwigsburg, im Juli 2012 Ute Bitz Der im Februar 2013 unter der Akzessionsnummer 2013/15 eingegangene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält die zur Sonderarchivierung übernommenen Güterrechtsregisterakten des ehemaligen Großherzoglich Hessischen Amtsgerichts Wimpfen, Binnenschiffsregisterakten sowie bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im Oktober 2013 Ute Bitz Der im Januar 2014 unter der Akzessionsnummer 2014/8 eingekommene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Er enthält die Vereinsregisterbände I und II des ehemaligen Amtsgerichtsbezirks Neckarsulm, Binnenschiffsregisterakten und bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im März 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/15 II · Bestand · 1866-2002
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/15 II Amtsgericht Kirchheim/Teck: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Kirchheim/Teck, die zum Teil aus den Beständen F 276 II, F 276 III und FL 300/15 I ausgegliedert wurden. Mit Zugang 2013/92 kamen sämtliche Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen auf Anforderung des Staatsarchivs ein. Der Zugang 2014/37 enthielt die Bände zum Vereinsregister und bewertete Vereinsregisterakten. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig, seit 1.1.2014 auch für das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) Zu den einzelnen Registerarten:bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände Bd. 1-59 sowie die Akten Bü 1-791. Ludwigsburg, im Mai 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/16 III · Bestand · 1865-1998
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Künzelsau, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 277 (Zugang 1969 Bunde 233-237, 357-372) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 7 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Künzelsau hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 8 Handelsregisterakten HRA ein, die durch das Amtsgericht Künzelsau längst geschlossen waren und ebenfalls dem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Künzelsau führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski und im Mai 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die und die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 192 Akten und 7 Bände. Ludwigsburg, im Juni 2011 Ute Bitz