Das mit der Verordnung vom 10. Okt. 1849 geschaffene Ministerium des Innern hatte die oberste Leitung der inneren Landesverwaltung, soweit diese nicht den Geschäftsbereichen anderer Ministerien oder dem Staatsministerium zufiel. Das Ministerium übte die Oberaufsicht über alle Kommunalbehörden aus und war mit der Handhabung der landesherrlichen Polizeigewalt und der Oberaufsicht über alle polizeilichen Behörden und Anstalten beauftragt. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Bearbeitung der Wirtschafts- und allgemeinen Landwirtschaftssachen einschl. Regulierung der gutsherrlichen, bäuerlichen und Tagelöhnerverhältnisse, der Verkehrs-, Vereins- und Presseangelegenheiten, die Straßen- und Wasserbauverwaltung sowie das Sozialwesen. Außerdem fielen in das Ressort des Ministeriums die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Landesgrenz- und Wahlsachen sowie die auf das Militärwesen bezüglichen Geschäfte der Zivilverwaltung. Im wesentlichen blieb der Geschäftskreis des Ministeriums bis 1945 unverändert. Erweitert wurde er 1875 um das Personenstandswesen. 1905 gingen die Angelegenheiten des technischen und gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulwesens vom Justizministerium, Abteilung Unterricht, auf das Innenministerium über. Im Laufe des Ersten Weltkriegs unterstand dem Ministerium die Kontrolle der Volksernährung und Kriegswirtschaft, nach dem Kriege die zivile Demobilmachung. 1919 übernahm das neu gegründete Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (s. 5.12-4/2) die Bearbeitung der Landwirtschaftsangelegenheiten einschließlich der ländlichen Arbeits- und Besitzverhältnisse, 1937 auch die der landwirtschaftlichen Wassersachen. Die Aktenüberlieferung weist Lücken auf. Größere Bestandsverluste sind 1865 beim Brand des Regierungsgebäudes entstanden. Vorsätzlich vernichtet wurden Anfang 1945 im Ministerium Akten aus den Jahren 1933 bis 1945. In Verlust geraten ist auch der größte Teil der Akten der Abteilung für Sozialpolitik aus der Zeit nach 1918. A. ALLGEMEINE ABTEILUNG Registraturhilfsmittel und Aktenverzeichnisse.- Ministerien: Geschäftsordnung und -betrieb; Runderlasse und -schreiben.- Reichsgesetzgebung und Reichsbehörden.- Landesgesetzgebung.- Verwaltungsgerichtsbarkeit.- Geheimes und Hauptarchiv.- Museen, Denkmäler und Vereine.- Regierungsbibliothek und Volksbibliotheken.- Dienstgebäude.- Gesetzblätter, Zeitungs- und Kalenderwesen, Staatshandbuch. B. PERSONALABTEILUNG Dienst- und Besoldungsverhältnisse der Ministerien allgemein.- Ministerium des Innern und nachgeordnete Dienststellen: Allgemeine Personalangelegenheiten; Einzelne Personalakten. C. KOMMUNALABTEILUNG I. Generalakten Geschäftsbetrieb: Aktenwesen der städtischen Registratur; Aufsichtsrecht über die Selbstverwaltungskörperschaften.- Städte: Allgemeine Kommunalpolitik; Verhältnis zur Landesherrschaft und zur Landschaft; Stadtverfassung, Städte- und Gemeindeordnung; Bürgerrecht; Stadtverordnete; Räte der Stadtgemeinden (Magistrate); Städtische Institute; Abgabenwesen; Kämmereiwesen; Grundstücke; Feld-, Weide- und Waldwirtschaft; Straßen- und Sanitätspolizei; Schützenzünfte allgemein und in einzelnen Städten.-Ämter bzw. Landkreise: Domanial- und Ritterschaftliche Ämter; Amtsordnung (Enthält u. a.: Kreiseinteilung, Gebietsbereinigung nach dem Groß-Hamburg-Gesetz); Amtsversammlung und Amtsausschüsse; Landrätliche Verwaltung und Landdrosteien.- Landgemeinden: Landgemeindeordnung; Gemeindeorganisation in den ritterschaftlichen, Kloster- und Kämmereidörfern; Gemeindegrenzen und Ortsnamen; Gemeindevertretungen und Schulzen; Gemeindeverwaltung; Gemeindelasten, Abgabenwesen; Armenkassen und Hilfsladenfonds; Gemeindeländereien; Ländliche Besitzverhältnisse (Enthält: Kleinbesitz und Landarbeiter); Enteignungen; Sanitätspolizei; Feuerlöschwesen.- Zweckverbände der Ämter bzw. Landkreise, Städte und Gemeinden. II. Spezialakten Stadtkreise: Rostock mit Warnemünde; Schwerin; Wismar; Güstrow; Neustrelitz.- Ämter bzw. Landkreise. Bestandsinhalt: Allgemeine Verwaltung; Kreisangehörige Städte; Einzelne Landgemeinden. D. MECKLENBURG-SCHWERINSCHER LANDESVERWALTUNGSRAT I. Allgemeine Angelegenheiten Organisation und Geschäftsbetrieb; Sitzungsprotokolle.- Entscheidungen und Beschlüsse: gemäß Städte-, Amts- und Landgemeindeordnung; bei Hebammen-, Schul-, Räumungs- und Feuerlöschverbänden; in Jagd-, Wasser- und Chausseebausachen; bei Aus- und Eingemeindungen.- Genehmigung von Anleihen.- Bestätigung von Satzungen. II. Einzelne Städte Bestandsinhalt: Rat der Stadt; Beamtenverhältnisse; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Polizei; Stadteigentum und Stadtbezirk. III. Einzelne Ämter bzw. Landkreise Bestandsinhalt: Verfassung und Verwaltung; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Feuerlöschwesen; Wegeunterhaltung; Gemeindeangelegenheiten; Einzelne Landgemeinden. E. LANDESGRENZSACHEN Allgemeines.- Landesgrenze gegen Lübeck.- Landesgrenze gegen das Fürstentum Ratzeburg.- Landesgrenze gegen Lauenburg.- Landesgrenze gegen Hannover.- Südliche Landesgrenze gegen Preußen.- Landesgrenze gegen Mecklenburg-Strelitz (Land Stargard).- Ehemalige Mecklenburg-Strelitzsche Landesgrenze gegen Preußen.- Östliche Landesgrenze gegen Preußen (Pommern). F. WAHLSACHEN Reichstagswahlen: Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes; Reichswahlgesetz vom 31. Mai 1869, Wahlvereine und -agitation; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1871-1912; Wahl zur Deutschen Nationalversammlung; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1920-1938.- Reichspräsidentenwahlen.- Sonstige Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheide.- Landtagswahlen: Wahlgesetz und -ordnung; Wahlen zum Verfassungsgebenden und zum 1. bis 7. Landtag; Sonstige Abstimmungen G. PERSONENSTANDSWESEN Allgemeines und Gesetzgebung.- Beurkundung und Feststellung des Personenstandes.- Legitimationen.- Namensänderungen.- Kindesannahme.- Standesämter: Organisation und Geschäftsbetrieb; Standesamtsangelegenheiten und -bezirke. H. STAATSANGEHÖRIGKEITSANGELEGENHEITEN Allgemeines: Gesetze und Bestimmungen; Beziehungen zu den deutschen Bundesstaaten; Beziehungen zu außerdeutschen Staaten.- Eheschließungen von Nichtmecklenburgern bzw. Ausländern in Mecklenburg: Allgemeines; Register.- Register der Gesuche um Ausstellung von Heimatscheinen.- Naturalisation: Register; Aufnahmeurkunden.- Wiederverleihung der Staatsangehörigkeit.- Optionen.- Deutsche Staatsangehörigkeit Ost: Register; Spezialakten.- Einbürgerungen: Allgemeines; Register; Spezialakten.- Auswanderung: Allgemeines; Auswanderungsagenturen, Berichte über deren Tätigkeit und Auswandererlisten; Trauung von Auswanderern; Auswanderungskonsense (Enthält: Register, Spezialakten, Verschiedene Eingaben und Anfragen).- Ausbürgerungen nach 1933.- Auslandsnachlaßsachen. I. PASSWESEN Allgemeines.- Generalakten der Gewerbekommission in Paßangelegenheiten.- Paßregister.- Einzelne Paßgesuche. K. WIRTSCHAFTSABTEILUNG I. Banken und Kreditwesen Allgemeines.- Einzelne Banken und Kreditinstitute: Ritterschaftlicher Kreditverein; Rostocker Bank; Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Sparbank zu Schwerin; Verschiedene Banken und Kreditinstitute.- Vorschussanstalten.- Sparkassen. II. Versicherungswesen Versicherungsaufsicht: Allgemeines; Lebensversicherungen; Brand- und Feuerversicherungen, Viehversicherungen; Verschiedene Sachversicherungen; Ritterschaftliche Versicherungsverbände.- Sozialversicherung: Allgemeines und Gesetzgebung; Behörden (Enthält: Landesversicherungsamt, Versicherungsämter, Landesversicherungsanstalt); Unfallversicherung; Invaliden- und Altersversicherung; Krankenversicherung; Kriegsbeschädigtenversicherung; Verpflegungs , Kranken- und Sterbekassen für Gesellen und Arbeiter; Pensions-, Sterbe- und Witwenkassen. III. Geologische Landesanstalt IV. Handel Allgemeines.- Handelsbefugnisse in Mecklenburg.- Märkte.- Zoll und Handel mit dem Ausland.- Handelsvereine und Handelskammern.- Kaufmannsgerichte. V. Gewerbe Gesetzgebung.- Staatliche und öffentliche Einrichtungen: Gewerbeinspektor, Gewerbekommission, Gewerbeaufsichtsamt; Entscheidungen der Gewerbekommission; Handwerks- und Arbeitskammer; Gewerbegerichte; Gewerbevereine.- Gewerbliche Arbeitsverhältnisse.- Meister-, Gesellen- und Lehrlingswesen.- Innungen: Allgemeines; Innungen im Landesmaßstab; Einzelne Innungen A-Z.- Wandergewerbe und Hausierhandel.- Umherziehende Schauspieler und Musikanten.- Privilegierte Gewerbe: Musikanten; Frohnereien (Enthält: Allgemeines und Gesetzgebung, Einzelne Frohnereien); Schornsteinfeger; Viehverschneider.- Erwerbsgenossenschaften.- Preisprüfung.- Maße und Gewichte, Eichwesen.- Technische Kommission (Überwachung von Dampfkesseln und Mühlen). VI. Gewerbe- und Fachschulwesen Gewerbeschulen: Allgemeines; Einzelne Gewerbeschulen.- Technische Fachschulen: Baugewerkschulen (Enthält: Neustadt-Glewe, Schwerin, Sternberg, Teterow); Ingenieurschule Wismar.- Verschiedene Fachschulen.- Kaufmannsschulen und Handelslehranstalten.- Ackerbauschulen: Dargun; Zarrentin.- Gewerbliche und kaufmännische Lehranstalten außerhalb Mecklenburgs. VII. Industrie Allgemeines.- Einzelne Industriezweige.- Betriebe und Industrien in einzelnen Städten.- Großherzoglicher Industriefonds. VIII. Ausstellungen und Kongresse IX. Bergbau Mecklenburgisches Bergamt.- Bergwerksanlagen und -betrieb (Enthält: Conow, Jessenitz, Lübtheen, Malliß, Sülze).- Verhältnisse der Bergarbeiter.- Lagerung von Bodenschätzen. X. Elektrizitätsversorgung XI. Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaftsrat und Landwirtschaftskammer.- Landwirtschaftliche Berichte und Ausstellungen.- Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebszweige.- Fischerei: Allgemeines und Gesetzgebung; Küsten- und Hochseefischerei; Binnenfischerei.- Bäuerliche Verhältnisse: Allgemeines; Einzelne Güter und Orte.- Verhältnisse der Tagelöhner (Regulierungen).- Großherzogliche Ansiedlungskommission und Siedlungswesen. XII. Statistik Bevölkerungs- und Armenstatistik.- Berufs-, Gewerbe- und Handelsstatistik.- Land- und forstwirtschaftliche Statistik.- Schifffahrtsstatistik.- Finanzstatistik.- Ortsverzeichnisse. XIII Vermessung XIV. Landesplanungs- und Siedlungsstelle XV. Veräußerung jüdischen Vermögens L. VERKEHRSABTEILUNG I. Eisenbahnen Verhältnis zum Reich: Allgemeine Verwaltung (Enthält u. a.: Geschäftsberichte der mecklenburgischen Eisenbahnen); Bahnpolizei; Betriebsmittel; Bauwesen; Verkehrswesen; Gebrauch der Eisenbahnen für militärische Zwecke und im Kriege; Dienstverhältnisse; Kassen- und Rechnungswesen; Statistik.- Mecklenburgische Eisenbahnen: Verstaatlichung; Kommissionsakten zur Verstaatlichung; Anleihen und Landesschuldverschreibungen; Einzelne Strecken bzw. Gesellschaften vor der Verstaatlichung; Großherzoglich-Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn; Eisenbahnangelegenheiten nach der Verreichlichung. II. Schiffahrt Allgemeines: Gesetzliche Bestimmungen; Registrierung und Verzeichnisse von Handelsschiffen; Jahresberichte von Reedereien; Verhütung von Schiffsunfällen; Zoll und Schmuggel; Erhalt und Weitergabe von Informationen; Wissenschaftliche Einrichtungen; Vereine.- Schiffsvermessung.- Schiffstelegraphie.- Seeamt, Prüfungswesen.- Seefahrtschulen: Allgemeines; Seefahrtschule Wustrow; Navigationsvorbereitungsschule Dierhagen; Sonstige Seefahrtschulen.- Seemannsordnung, Arbeitsverhältnisse der Seeleute.- Seehäfen.- Reichshilfe für die Seeschiffahrt, Kriegsentschädigungen (Zweiter Weltkrieg). III. Verkehr mit Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen M. SOZIALWESEN UND SOZIALPOLITIK I. Heimat- und Armenwesen Allgemeine Gesetzgebung zum Heimat-, Armen- und Niederlassungswesen.- Kommission für Heimatwesen.- Ortsangehörigkeitsverhältnisse.- Niederlassung im Domanium.- Armenwesen.- Rekurse und Beschwerden bezüglich Armenunterstützung. II. Sozialfürsorge und Sozialpolitik Allgemeine Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen.- Landeswohlfahrts- und Landesjugendamt, Landespflegeausschuss, Wohlfahrtspflegerinnen.- Fürsorge: Jugendfürsorge; Tuberkulose- und andere Krankenfürsorge; Mütter- und Kinderfürsorge; Erwerbslosenfürsorge; Kriegswohlfahrtspflege; Rentenfürsorge; Gruppen von Hilfsbedürftigen; Lebensmittelverbilligung für Minderbemittelte; Spenden und Sammlungen.- Arbeitsangelegenheiten: Arbeitsnachweise; Landesarbeitsamt; Schlichtungsausschüsse; Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter; Statistik des Arbeitsmarktes und der Kriegsfürsorge.- Wohnungsfürsorge: Landeswohnungsamt; Allgemeine Wohnungsfürsorge und Wohnraumlenkung; Mieterschutz; Wohnungsbau und Kleinsiedlung.- Kriegshilfskasse und Kriegskreditausschüsse.- Flüchtlingsfürsorge: Allgemeines; Landesausschuss für Flüchtlingsfürsorge; Stiftung "Mecklenburgische Ostpreußenhilfe"; Unterbringung von Flüchtlingen im Zweiten Weltkrieg.- Stiftungen und Sammlungen.- Landarbeitshaus Güstrow: Geschäftsordnung und -betrieb, Verwaltungsberichte; Einrichtung und Belegung; Dienst- und Besoldungsverhältnisse, Personalangelegenheiten; Etat-, Kassen- und Rechnungswesen; Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Bauwesen; Güter Federow und Schwarzenhof (Nebenanstalten); Landeskinderheim und Kinderkrankenhaus Güstrow. N. MILITÄRWESEN Militärgesetzgebung und allgemeine Militärangelegenheiten.- Militärverwaltung.- Verhältnis zu den deutschen Bundesstaaten und zum Ausland.- Einzelne Militärzweige.- Rekrutierung und Ersatzwesen.- Leistungen der Bevölkerung für das Militär: Einquartierungen und Serviswesen; Naturalleistungen; Durchmärsche, Truppen- und Schießübungen; Leistungen im Kriegsfall.- Mobilmachung und Kriege von 1870/71 und 1914/18: Vorbereitung der Mobilmachung im Frieden; Mobilmachung, Kriegsleistungen und Maßnahmen 1870/71; Mobilmachung 1914 und Erster Weltkrieg (Enthält: Allgemeine Maßnahmen, Maßnahmen der Zivilbehörden, Propaganda, Heranziehung von Beamten und Staatsbediensteten zum Kriegsdienst, Maßnahmen der Militärbehörden, Überwachung von Druckerzeugnissen und des Briefverkehrs, Überwachung von Ausländern, Kriegsgefangenen, Sammlungen und Beschlagnahmungen, Vaterländischer Hilfsdienst und Jungmannen).- Unterstützung Militärpflichtiger und ihrer Familien.- Invaliden- und Veteranenangelegenheiten. O. VOLKSERNÄHRUNG (Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit) Konferenzen und Schriften zur Volksernährung.- Geschäftsbetrieb und Personalangelegenheiten des Dezernats Volksernährung.- Berichterstattung und Statistik.- Reichsbehörden für Volksernährung.- Landesbehörden auf dem Gebiet der Volksernährung: Landesbehörde und Kreisbehörden für Volksernährung, Kommunalverbände, Landesfuttermittelstelle, Landesfett-stelle; Preisprüfungsstellen, Wucheramt, Wuchergerichte; Landespreisamt; Landesgetreideamt und Kreiskornstellen; Arbeiter- und Bauernräte.- Regelung der Volksernährung: Allgemeines; Nahrungs- und Futtermittel.- Preisregelung. P. KRIEGS- UND NACHKRIEGSWIRTSCHAFT (ERSTER WELTKRIEG) Allgemeines.- Bankwesen, Handel mit Wertpapieren.- Konkursverfahren.- Handel.- Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter.- Industrie: Allgemeines; Einzelne Industriezweige.- Landwirtschaft.- Brennstoffversorgung.- Ausländisches Vermögen: Allgemeines; Zwangsverwaltung bzw. Liquidation (Enthält: Rostocker Reedereien, Banken, Grundstücke und Firmen). Q. KRIEGSSCHÄDEN IM ZWEITEN WELTKRIEG Allgemeines.- Einzelne Kriegsschäden: Rostock und Warnemünde; Schwerin; Wismar; Sonstige Städte und Gemeinden; Forsten, Amtsreservate, Frohnereien; Elektrisches Leitungsnetz. R. POLIZEIABTEILUNG I. Politische und Sicherheitspolizei Von 1830 bis 1918: Gendarmerie (Enthält: Allgemeines, Gendarmeriestationen, Personal- und Besoldungsangelegenheiten, Etat-, Kassen- und Rechnungswesen); Polizeistrafrecht; Gutsobrigkeitliche Rechte, Patrimonialgerichtsbarkeit; Ritterschaftliche Polizeivereine und -ämter; Volksbewegungen vor und nach 1848; Sicherheitspolizei; Überwachung und Bekämpfung der sozialdemokratischen Bewegung, von Anarchisten und Kommunisten; Preßpolizei (Überwachung von Buchhandlungen, Buchdruckereien und Leihbibliotheken); Überwachung und Verbot von politischen Vereinen und Versammlungen. Von 1918/19 bis 1945: Politische Polizei (Enthält: Novemberrevolution und Nachkriegskrise, Überwachung und Verbot politischer Parteien, Vereine und Organisationen, Bekämpfung der KPD); Nachrichtensammelstelle; Einwohnerwehren; Landeskommissar für Entwaffnung (Enthält u. a.: Waffenablieferung in einzelnen Städten, Ämtern und Gemeinden); Sicherheits-polizei 1919-1921; Ordnungspolizei 1921-1934 (Enthält: Polizeiverwaltung, Organisationsstärke, Dienstvorschriften, Einzelne Kommandos und Stationen, Tagesordnungen und Befehle, Tätigkeit, Ausbildung, Übungen, Übungsplätze und Waffen, Kassen- und Rechnungswesen, Ausrüstung und Verpflegung, Unterkünfte und Dienstwohnungen, Allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten); Landesgendarmerie und ihre Tätigkeit; Landeskriminalamt, Krimi-nalpolizeistelle Schwerin; Organisation der Polizei von 1934-1945. II. Gerichtspolizei III. Sittenpolizei IV. Medizinalpolizei V. Bau- und Feuerpolizei S. STRASSEN- UND WASSERBAUVERWALTUNG I. Allgemeine Verwaltung Organisation und Geschäftsbetrieb.- Etat-, Kassen- und Rechnungswesen.- Dienst- und Besoldungsverhältnisse.- Allgemeine Personalangelegenheiten: Straßen- und Wasserbauverwaltung insgesamt; Chausseeinspektionen und Chausseegeldeinnehmer; Straßen- und Wasserbauämter; Straßenwärter und -arbeiter, Strand- und Dünenaufseher; Schleusenmeister und -wärter.- Dienstgrundstücke.- Geräte und Fahrzeuge.- Vermessungswesen.- Handakten des Baurats Karl Witte. II. Chausseen und Straßen Allgemeine Straßen- und Straßenbauangelegenheiten: Vergebungswesen, Preisgestaltung, Lohntarife des Baugewerbes; Technische Bauausführung; Unterhaltungspflicht; Radwege; Rechte Dritter, Nebenanlagen; Straßenverkehrsordnung, Beschilderung, Wetterdienst.- Chausseegehöfte der Straßenbauämter Güstrow, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren.- Chausseen: Chausseepolizeiordnung und Chausseegeldtarif; Anlegung und Unterhaltung von Chausseen allgemein; Hauptchausseen im Bereich der Straßenbauämter Güstrow, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren; Nebenchausseen in den Ämtern Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Malchin, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren, Wismar; Chausseen im Kreis Stargard und im ehemaligen Fürstentum Ratzeburg; Chausseeinventare (Enthält: Allgemeines, Einzelne Inventare der Straßenbauverwaltungen Güstrow, Neustrelitz, Schwerin, Waren).- Reichsstraßen.- Landstraßen I. Ordnung.- Landstraßen II. Ordnung.- Brücken: Allgemeines; Einzelne Brücken (Enthält: Elbe, Staatsstraße Berlin-Hamburg, Einzugsgebiete von Sude, Boize, Elde, Havel, Stepenitz, Warnow, Recknitz und Peene, Wallensteingraben).- Anbau an Verkehrsstraßen: Allgemeines; Reichsstraßen; Landstraßen I. Ordnung; Landstraßen II. Ordnung.- Ortsdurchfahrten.- Straßenausbauplanung.- Ausführung und Stand der Bauarbeiten.- Notstandsarbeiten.- Straßenverzeichnisse. III. Wege Wegerecht und Wegeordnung.- Wegepolizei.- Rechtsentscheidungen und Beschwerden.- Allgemeine Wegesachen.- Wegebesichtigungen.- Wegebaulast.- Hauptwege: Verzeichnisse; Erhebungen zu Hauptwegen.- Kommunikationswege.- Herstellung neuer Wegeverbindungen.- Wegeverlegungen.- Einziehung öffentlicher Wege.- Wegesperrungen.- Fußsteige.- Kirch- und Schulsteige.- Brücken. IV. Ostsee und Wasserstraßen Ostsee: Allgemeines; Sturmfluten; Küstenschutz, Strandordnung.- Wasserstraßen: Allgemeines; Verreichlichung; Seewasserstraßen (Enthält: Gesetze und Verordnungen, Seenotmelde-, Seewetter- und Eisbrecherdienst, Wasserstände und Wasserverschmutzungen, Seezeichen und Signalwesen, Lotsenwesen, Seehäfen, Fähren, Grundstücks- und Bauangelegenheiten); Binnenwasserstraßen (Enthält: Allgemeines, Statistik des Schiffs- und Floßverkehrs, Wasserstände, Einzelne Binnenwasserstraßen, Kanal- und Schiffbarmachungsobjekte, Hafenanlagen und Ladestellen, Schleusen und Düker, Schleusenmeister-, Schleusenwärter- und Stromaufsehergehöfte, Wasserkraftwerke und Wasserwerke, Starkstrom- und Telegraphenanlagen, Industrieanlagen, Mühlen, Wasserpolizeiliche Genehmigungen, Entschädigungen, Fischerei und Jagd). V. Wasserwirtschaft Wassergesetz.- Bodenverbesserungsgenossenschaften, Ausbau und Räumung von Wasserläufen.- Schweriner Seen.- Abwässer.
Für die von der Regierung bzw. ihrem Spezialdepartement für das Schulwesen (s. 2.21-1) wahrgenommenen Aufgaben der Kultus- und Medizinalverwaltung wurden nach Einführung der Ministerialorganisation 1849 eigene Ressorts geschaffen, die als Abteilungen für Unterrichts-, Medizinal- und geistliche Angelegenheiten für kurze Zeit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, dann dem Justizministerium angeschlossen wurden. Erst 1919 entstand unter der o. a. Behördenbezeichnung ein eigenes Fachministerium, dessen Glieder sich auch einzeln als "Ministerium für Unterricht", "Ministerium für Kunst", "Ministerium für geistliche Angelegenheiten", "Ministerium für Medizinalwesen" bezeichneten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das gesamte Gebiet der Unterrichtsverwaltung (einschl. Universität Rostock), die Verwaltung der Kunstanstalten, die Aufsicht über die Religionsgemeinschaften (einschl. Oberaufsicht über die Stiftungen und Anstalten zu frommen und milden Zwecken) sowie alle Angelegenheiten des Medizinal- und Gesundheitswesens (einschl. Veterinärwesen). Nach der Umbildung des Staatsministeriums 1934 (Rbl. 1935, S. 3) firmierte das Ministerium als "Staatsministerium, Abt. Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten". Mit Verordnung vom 6. Okt. 1941 (Rbl. 1941, S. 199) führten die bisherigen Abteilungen die Bezeichnung "Wissenschaft, Erziehung und Ausbildung". Gleichzeitig erfolgte die Ausgliederung der Angelegenheiten des Staatstheaters, der Mecklenburgischen Landesbühne und des Landestheaters Neustrelitz (zum Staatsministerium) sowie des Gesundheitswesens (zum Staatsministerium, Abt. Inneres). In der Bestandssituation kommen diese Veränderungen nicht mehr zum Ausdruck. Die Überlieferung für den Zeitraum 1918-1945 ist z. T. lückenhaft. GENERALREGISTRATUR A. Registratur des Justizministeriums, Abt. für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten: Geschäfts- und Dienstbetrieb; Personalakten. B. Registraturen des Ministeriums für Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten (Enthält u. a.: Geschäfts- und Dienstbetrieb, Verhältnis zu anderen Institutionen, Verfassung und Gesetzgebung, Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen, Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten). MINISTERIUM FÜR UNTERRICHT A. Universität Rostock I. Allgemeine Hochschulangelegenheiten: Verhältnis zu anderen deutschen und ausländischen Hochschulen, wissenschaftlichen Gesellschaften, Akademien u. a.; Hochschulverbände; Studierende; Akademisches Berufswesen; Austauschdienst; Hochschulreform.- II. Stellung und Verwaltung der Universität: Geschäftsbetrieb; Hochschulkonferenzen; Verhältnis zur Staatsgewalt; Regierungsbevollmächtigter (Vizekanzellariat); Rektor und Senat; Universitätsarchiv; Beamte und Angestellte (außer Lehrkörper); Universitätslieferanten (Enthält u. a.: Universitätsbuchdruckerei und -buchhandlungen).- III. Finanz- und Haushaltswesen der Universität.- IV. Ge-bäude und Inventar.- V. Disziplinarwesen.- VI. Konvikt und Stipendien.- VII. Schenkungen und Stiftungen.- VIII. Universitätsbetrieb: Satzungen (auch anderer Universitäten); Statistik (Enthält: Allgemeine Hochschulstatistik, Frauenstudium, Werkstudenten); Vorlesungs- und Personalverzeichnisse; Promotionswesen (Enthält u. a.: Ehrenpromotionen, An- und Aberkennung akademischer Grade); Universitätsschriften; Ferienkurse, Exkursionen; Akademische Feiern und Ehrungen.- IX. Fakultäten: Allgemeines (Enthält u. a.: Statuten, Dekanate); Philosophische Fakultät; Theologische Fakultät; Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät; Medizinische Fakultät (Enthält u. a.: Lehrbetrieb, Promotionen, Professoren und Lehrstühle); Landwirtschaftliche Fakultät (Enthält u. a.: Landwirtschaftliche Versuchsstation).- X. Universi-tätsbibliothek.- XI. Institute und Seminare: Allgemeines.- Geisteswissenschaftliche Institute und Seminare (Enthält: Philosophisches Seminar, Sprach- und literaturwissenschaftliche Semi-nare, Historisches und Kunsthistorisches Institut, Theologische Seminare, Juristische Seminare, Wirtschaftswissenschaftliches Seminar mit Thünen-Archiv); Mathematisch-naturwissenschaftliche Institute (Enthält u. a.: Luftwarte, Naturhistorisches Museum); Medizinische Institute; Sonstige Institute.- XII. Universitätskliniken: Allgemeines; Universitätskrankenhaus; Medizinische Klinik; Chirurgische Klinik; Frauenklinik (mit Hebammenlehranstalt); Kinderklinik; Poliklinik für Mund- und Zahnkrankheiten; Ohrenklinik; Augenklinik; Hautklinik; Psychiatrische Klinik Gehlsheim (Enthält u. a.: Verwaltung, Finanzen, Gebäude und Inventar, Ärzte- und Pflegepersonal); Hilfskrankenhäuser; Zentralapotheke.- XIII Lehrkörper: Allgemeine Dienst- und Anstellungsverhältnisse der Professoren; Privatdozenten (Enthält: Personalakten A-Z nach Fakultäten); Lektoren (auch Personalakten); Assistenten; Tanz- und Fechtmeister.- XIV. Studierende: Studienzulassung und Immatrikulation; Verbindungswesen; Ausländische Studierende; Sozialeinrichtungen. B. Volks-, Mittel- und Höhere Schulen I. Schulen (Ältere Generalakten 19. Jh. bis 1918 ff.): Allgemeines (Enthält: Schulreglements und Schulgesetze, Schulwesen anderer Länder, Schüler- und Bildungsstatistiken, Schulpflicht, Schulverbände, Schulzeit; Schulrevisionen und -verbesserungen, Unterrichtsangelegenheiten, Lehrer); Stadtschulen; Domanialschulen; Ritterschaftliche Schulen (auch landschaftliche Land-schulen).- II. Volks- und Mittelschulen (Neuere Generalakten 1918-1945): Volksschulen (Enthält u. a.: Schulgesetze, Schulaufsicht, Schule und Kirche, Lehrpläne, Erziehung und Unterricht, Kriegsvorbereitung und Kriegseinsatz, Lehrer, Schüler); Mittel- und Hauptschulen; Privatschulen; Haushalts- und Kassenanschläge der Bezirkskassen.- III. Volks- und Mittelschulen (Spezialakten 18./19. Jh. bis 1945): Stadtschulen A-Z; Landschulen A-Z; Stellen- und Diensteinkommensakten.- IV. Höhere Schulen: Generalakten (Enthält u. a.: Organisation und Verwaltung, Statistik, Reifeprüfungen); Spezialakten A-Z.- V. Lehrerseminare, Lehrerbildungsanstalten: Lehrerseminar Neukloster (auch Ludwigslust); Lehrerseminar Lübtheen; Hochschule für Lehrerbildung Rostock/Pädagogium.- VI. Sonderschulen: Blindenanstalt Neukloster; Taubstummenanstalt Ludwigslust. C. Berufs- und Fachschulen I. Berufsschulen (s. a. 5.12-3/1): Allgemeines; Gewerbliche Berufsschulen, Generalia und Spezialia (Enthält: Staatliche Gewerbeschule Schwerin, Örtliche Gewerbeschulen A-Z); Kauf-männische Berufsschulen; Ländliche Berufsschulen.- II. Fachschulen: Allgemeines; Technische Fachschulen (Enthält u. a.: Baugewerkschule Neustadt-Glewe, Technikum Strelitz, Baugewerkschule Sternberg, Ingenieurschule Wismar, Eisenbahnfachschulen); Seefahrtsschulen (Enthält u. a.: Seefahrtsschule Wustrow, Navigationsvorbereitungsschulen); Handelsschulen; Hauswirtschaftsschulen; Kinderpflegerinnenschulen; Landwirtschaftliche Fachschulen (Enthält u. a.: Einzelne Landwirtschaftsschulen, Ländliche Haushaltungsschulen, Landfrauenschule Malchow). D. Volkshochschulen Allgemeines; Volkshochschulausschüsse A-Z. E. Archive und Bibliotheken I. Geheimes und Hauptarchiv/Staatsarchiv Schwerin: Allgemeine Verwaltung; Haushalt; Ge-bäude und Inventar; Archivpersonal; Erwerbungen, Sammlungen, Benutzung; Geschichtsverein, Kommissionen.- II. Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin (s. a. 5.12-3/1).- III. Landesarchiv und -bibliothek Rostock.- IV. Hauptarchiv und Landesbibliothek Neustrelitz.- V. Volksbüchereien. MINISTERIUM FÜR KUNST A. Allgemeines (Enthält u. a.: Verbände, Interessenvertretungen, Kunststiftungen, Kunstsammlungen, Bildende Kunst,Konzessionserteilungen an Schauspielunternehmungen, Film und Rundfunk, Beteiligung an künstlerischen Unternehmungen, Auszeichnungen, Stipendien). B. Theater I. Bühnenvereine.- II. Versorgungsanstalt deutscher Bühnen.- III. Hof- bzw. Staatstheater Schwerin (Enthält u. a.: Intendanz, Haushalt, Gebäude und Inventar, Aufführungen, Personal, Engagements, Interimstheater, Fritz-Reuter-Bühne, Freilichttheater).- IV. Landestheater Neustrelitz.- V. Mecklenburgische Landesbühne.- VI. Sonstige Bühnen.- VII. Lichtspieltheater. C. Museen I. Mecklenburgisches Landesmuseum Schwerin (Enthält u. a.: Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Gebäude und Inventar, Erwerbungen, Verleihungen, Verkäufe, Großherzogliche Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett, Münzkabinett, Vorgeschichtliche Abteilung, Gewerbemuseum, Militärabteilung/Ruhmeshalle).- II. Wossidlo-Sammlung (Mecklenburgisches Bauernmuseum).- III. Örtliche Heimatmuseen A-Z. D. Landesamt für Denkmalpflege (vor 1929 Kommission zur Erhaltung der Denkmäler) E. Verwaltung der Strelitzer Schlösser (Enthält u. a.: Schlösser in Neustrelitz, Hohenzieritz, Mirow, Burg Stargard, Schweizerhaus Serrahn, Staatliche Gärten, Landesmuseum). F. Musikschulen G. Privatmusiklehrer. MINISTERIUM FÜR GEISTLICHE ANGELEGENHEITEN A. Allgemeine Verwaltung Rechts- und Verwaltungsnormen.- Geschäftsbetrieb.- Staat und Kirche. B. Evangelisch-Lutherische Kirche I. Verfassung, Organisation, innere Verhältnisse.- II. Oberkirchenrat.- III. Konsistorium.- IV. Finanzen und Ökonomie.- V. Kirchliche Ämter (Enthält: Landesbischof, Superintendenten, Prediger, Hilfsprediger, Kirchensekretär, Küster).- VI. Theologische Prüfungskommission und Predigerseminar.- VII. Sittenpolizei.- VIII. Kultus und Seelsorge.- IX. Missionswesen und Armenfürsorge.- X. Militärkirchen.- XI. Kirchliche Druckschriften.- XII. Denkmäler, Bauten und Wege.- XIII. Pfarren A-Z (Enthält u. a.: Pfarr- und Küsterstellen, Pfarrbauten, Kirchhö-fe).- XIV. Kirchliche Vereine.- XV. Schloßkirche.- XVI. Begräbniswesen.- XVII. Glockengeläute.- XVIII Personenstandswesen. C. Sonstige Religionsgemeinschaften I. Allgemeines (Enthält u. a.: Öffentliche Religionsausübung, geistlicher Etat, Mischehen).- II. Römisch-Katholische Kirche: Allgemeines (Enthält u. a.: Religionsfreiheit, Überwachung der Bewegung der katholischen Bevölkerung, Verhältnis zur evangelischen Landeskirche, katholische Geistliche, katholische Seelsorge); Gemeinden A-Z.- III. Reformierte Kirche (Enthält v. a.: Reformierte Kirche Bützow).- IV. Israelitische Gemeinden (Enthält u. a.: Satzungen der Israelitischen Landesgemeinde, staatsrechtliche Stellung und innere Verhältnisse, Landesrabbiner, Oberrat, Schulwesen, einzelne Gemeinden).- V. Baptisten, Irvingianer, Mormonen u. a. D. Stiftungen Allgemeines.- Familienstiftungen A-Z.- Gemeinnützige Stiftungen und Wohltätigkeitsinstitute (Enthält u. a.: Kloster zum Heiligen Kreuz, Klosterhebungen Dobbertin). MINISTERIUM FÜR MEDIZINALANGELEGENHEITEN A. Allgemeines (Enthält u. a.: Gesundheitsverhältnisse, Medizinalordnung). B. Medizinalbehörden Allgemeine Medizinalverwaltung.- Medizinalkommission.- Gesundheitsämter (Enthält: Reichsgesundheitsamt, Landesgesundheitsamt Schwerin, Gesundheitsämter A-Z).- Landesimpfinstitut.- Landeslebensmitteluntersuchungsanstalt.- Obergutachterausschuß. C. Medizinalpersonen Ärzte (Enthält u. a.: Kreisärzte, Kreisphysikate, Ärztliche Prüfungen und Approbationen).- Zahnärzte und Zahntechniker.- Apotheker.- Krankenpflegepersonal.- Medizinalpraktikanten, Technische Assistentinnen.- Nahrungsmittelchemiker. D. Kranken- und Heilanstalten Allgemeines Krankenhauswesen.- Krankenhausstatistik.- Landeskrankenanstalten (Enthält u. a.: Irrenpflegeanstalt Dömitz, Heil- und Pflegeanstalt Schwerin-Sachsenberg, Heil- und Pflegeanstalt Rostock-Gehlsheim, Kinderheim Schwerin-Lewenberg, Heil- und Pflegeanstalt Domjüch).- Kommunale und private Krankenhäuser (Enthält u. a.: Karolinenstift Neustrelitz, Krankenhäuser A-Z, Hilfskrankenhäuser).- Lungenheilstätten (Enthält u. a.: Heilstätte Amsee/Buchen, Genesungsheim Waldeck).- Seebäder, Seehospize, Heilquellen (Enthält u. a.: Bad Doberan, Ostseebad Neuhaus, Heiligendamm, Friedrich-Franz-Hospiz in Waren/Müritz).- Kinderheime und Heilanstalten (Enthält u. a.: Kinderheilanstalt Bethesda Bad Sülze, Anna-Hospital Schwerin, Kinderheime A-Z).- Krüppelanstalt Elisabethheim Rostock.- Sonstige Heilstätten. E. Apotheken Allgemeines Apothekenwesen.- Arzneimittel.- Drogisten.- Apotheken A-Z. F. Hebammen (Enthält u. a.: Dienstverhältnisse, Hebammenbezirke, Kindbettfieber). G. Gesundheitsfürsorge (Enthält u. a.: Bezirkspflegeämter, Rotes Kreuz, Säuglingsfürsorge, Krüppelfürsorge, Jugendwohlfahrt). H. Hygiene Allgemeine sanitäre Verhältnisse (Enthält u. a.: Volksbelehrung, Wasser- und Boden-, Gewerbe-, Nahrungsmittel- und Wohnungshygiene, Hygiene in Badeorten, NS-Rassenhygiene, Begräbniswesen).- Sanitäre Verhältnisse in den Städten und Ortschaften A-Z.- Sanitäre Verhältnisse in den Ämtern (Kreisen) A-Z. I. Medizinalpolizei (Enthält u. a.: Gerichtliche Obduktionen und Sektionen, Abtreibungen und Unterbrechungen der Schwangerschaft, Hypnotische Vorstellungen). K. Epidemien und Krankheiten Allgemeines.- Impfwesen, Desinfektion.- Einzelne Epidemien und Krankheiten: Cholera bis Typhus. L. Veterinärwesen Veterinärverwaltung.- Medizinalpersonen (Enthält: Tierärzte, Kreistierärzte, Tierärztliche Prüfungen).- Veterinärkonferenzen.- Landestierseuchenamt Rostock.- Schlachtvieh- und Fleischbeschau.- Nahrungsmittel- und Gewerbehygiene.- Viehseuchen (Enthält u. a.: Viehseuchengesetz, Viehseuchenstatistik, Einzelne Viehseuchen).- Tierzucht.- Hufbeschlag.- Frohnereiwesen.
Enthält u. a.: Verordnung zur Übernahme von Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes in die Verwaltungen besetzter Gebiete (Memelland, Sudetenland, Westpreußen, Frankreich).- Verordnung zur Übernahme von Beamten in den Verwaltungsdienst der Luftwaffe.- Verordnung zur Bereitstellung von Schutzpolizisten für den Einsatz in Posen [heute Poznan in Polen].- Verzeichnis abgestellter Beamter.- Dienststrafverfahren gegen Stadtbauinspektor Alfred Fiebig.- Bericht zur Personallage beim Sächsischen Sparkassenverband und Giroverband Sächsischer Gemeinden.- Meldungen zur Eignung für den Kolonialdienst.- Verzeichnis Stadtangestellter.- Verzeichnis zur Wehrmacht einberufener Angestellter.
Vorwort: 1) Geschichte des Registraturbildners Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Berliner Universität entstand aufgrund der Verordnung über die Bildung von Studentenschaften an den Universitäten und Technischen Hochschulen vom 18. Sept. 1920 sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 1. Okt. 1920, die vom Preußischen Kultusminister Konrad Haenisch erlassen wurden (Nr. 11). Nach der Verfassung der Studentenschaft der Friedrich-Wilhelms-Universität von 1922 wurde der AStA von der Studentenvertretung gewählt, bestand aus sieben Mitgliedern und vertrat die Studentenschaft nach außen (Nr. 2). Durch diese Verordnung wurden die Studentenschaften, die sich entsprechende Satzungen gaben, seitens des Preußischen Kultusministeriums staatlich anerkannt. So musste jeder Studierende, der an der Universität immatrikuliert wurde, Mitglied der Studentenschaft werden. Die Aufgaben der Allgemeinen Studentenschaft bestanden in der Vertretung aller Studierenden, in der Wahrnehmung der Selbstverwaltung in Sozialangelegenheiten, Verwaltung der studentischen Angelegenheiten einschließlich des Disziplinarrechts und Pflege des geistig-kulturellen Lebens der Studentenschaft. Die Studentenvertretung bestand aus 100 Mitgliedern, die von den einzelnen Fraktionen nominiert und von der Gesamtheit der Studierenden gewählt wurden. Unter der Anleitung und Kontrolle des AStA, dessen Mitglieder aus der Mitte der Studentenvertreter gewählt wurden, bestanden einige Ämter und Ausschüsse, die die Aufgabe hatten, die laufenden Verwaltungsarbeiten auszuführen. So waren folgende Ämter vorhanden: - Amt für staatspolitische Bildung - Soziales Amt - Auslandsamt - Amt für Leibesübungen - Technische Nothilfe. Entsprechend den Fakultäten bestanden zur Studienberatung und Weiterbildung der Studierenden folgende Fachschaften: - Rechts- und staatswissenschaftliche Fachschaft - Mathematisch-physikalische Arbeitsgemeinschaft - Chemische Fachschaft - Geographische Fachschaft - Zoologische Fachschaft - Pharmazeutenschaft - Medizinische Fachschaft (Klinikerschaft) - Zahnärztliche Fachschaft - Philologische Fachschaft - Theologische Fachschaft. Zur Anleitung der Fachschaften bestand der sogenannte Fachschaftsausschuss. Die Auseinandersetzungen um die Frage der Mitgliedschaft auslandsdeutscher Studierender, besonders die unterschiedlichen Auffassungen der Behandlung auslandsdeutscher Studierender jüdischen Glaubens, führte im September 1927 zur Aufhebung der Verordnung vom September 1920 durch das Preußische Staatsministerium. Gleichzeitig wurde vom Preußischen Staatsministerium eine neue Verordnung über die Bildung von Studentenschaften erlassen, die den bisher seitens der Studentenschaft vertretenen "Rassestandpunkt" beseitigte. Die daraufhin an allen preußischen Universitäten durchgeführten Urabstimmungen vom Nov. 1927 ergaben die Ablehnung dieser neuen Verordnung durch die Studentenschaften, die dadurch die staatliche Anerkennung verloren. Es bildeten sich dann sogenannte Allgemeine Studentenschaften an den Universitäten, so auch an der Berliner Universität, die sich ohne Erfolg um die Anerkennung als Korporation durch die Universitätsleitung bemühten. es blieben jedoch nur die studentischen Fachvertretungen bestehen. Die mathematisch-physikalische Arbeitsgemeinschaft, ehemals Fachschaft genannt, legte eine neue Satzung vor, die auch von anderen Arbeitsgemeinschaften anerkannt wurde. Aufgrund der neuen Rechtslage entstanden neben der schon erwähnten Arbeitsgemeinschaft die geographische, die chemische und die zoologische Arbeitsgemeinschaft. Die neuen Arbeitsgemeinschaften bildeten den Ausschuss der Arbeitsgemeinschaften, der in den Jahren 1931 / 1932 durch die Medizinerschaft, Theologenschaft und Pharmazeutenschaft erweitert wurde. Dieser Ausschuss erhielt von der Universitätsleitung die Bezeichnung Ring der anerkannten Arbeitsgemeinschaften und Fachschaften an der Universität Berlin (R.d.A.). Die Hauptaufgaben des R.d.A. bestanden auf den von ihnen vertretenen Fachgebieten in der Auskunftserteilung, Studienberatung, Durchführung von Zirkeln, Vorträgen, Ferienkursen, Exkursionen, in Unterstützungen für die Studierenden und in Verbindungen mit den Dozenten, etc. Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurden auch diese Reste der sogenannten studentischen Selbstverwaltung dem "Führerprinzip" untergeordnet. 2) Registraturverhältnisse Auf den einzelnen Akteneinheiten waren keinerlei Kennzeichen, die auf die Zugehörigkeit zu einer Registratur schließen lassen, festzustellen. Es fanden sich auch keine Hinweise, die über die Aktenführung Aufschluss geben könnten. 3) Zugang Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte im Januar und Februar 1967 durch den damaligen Archivleiter Dr. Kossack. Der Bestand befand sich 1960 bereits in Verwahrung des Archivs und war auch schon in den früheren Jahren benutzt worden. Es wurde festgestellt, dass durch eine ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für Deutsche Geschichte einzelne Schriftstücke entnommen wurden und nicht mehr zurückgelangt sind. Eine Vollständigkeit der Überlieferung kann damit nicht gewährleistet werden. 4) Archivische Bearbeitung Da keinerlei Ordnungsprinzipien am Bestand erkennbar waren, musste eine Neuordnung vorgenommen werden. Es wurden entsprechend der Aufgabenstellung des AStA Hauptgruppen und Untergruppen gebildet und die einzelnen Akteneinheiten entsprechend zugeordnet. Der Bestand wr 1960 durch Studenten der Geschichte im Praktikum verzeichnet worden. Es war jedoch notwendig, sowohl eine nochmalige genaue Durchsicht der Akten, als auch der Zettelkartei vorzunehmen, wobei die Prinzipien der Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze der Staatlichen Archive der DDR zugrunde gelegt wurden. Zeitraum bis: 1928 Zeitraum von: 1919 Zitierweise: HU UA, Allgemeiner Studentenausschuss.01, Nr. XXX. HU UA, AStA.01, Nr. XXX.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1955, Findkartei (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Ballenstedt gehörten folgende Orte: Ballenstedt, Großalsleben, Gernrode, Hoym mit Hohendorf, Alickendorf, Kleinalsleben, Asmusstedt, Badeborn, Frose, Opperode, Radisleben, Reinstedt und Rieder. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl vor 1959 in das Landesarchiv. Einen größeren Zuwachs gab es im Jahr 1974 über den Rat des Kreises Quedlinburg. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterlieft und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2008 (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Bernburg gehörten folgende Orte: Bernburg mit Waldau, Güsten, Nienburg, Aderstedt, Altenburg, Amesdorf, Baalberge, Borgesdorf, Bullenstedt, Dröbel, Gerbitz, Giersleben mit Salmuthshof, Grimschleben, Gröna, Hecklingen mit Gänsefurth, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kölbigk, Latdorf, Leau, Leopoldshall, Mühlingen, Neundorf, Neunfinger, Osmarsleben, Oberpeißen, Plötzkau mit Bründel, Poley, Pobzig, Rathmannsdorf, Roschwitz mit Gnetsch und Zepzig, Kleinschierstedt, Warmsdorf, Weddegast, Wedlitz, Wirschleben und Wispitz. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl zwischen 1956 und 1960 über das Kreisgericht Bernburg in das Landesarchiv. Weitere Zuwächse gab es zum Beispiel 1990 (Binnenschiffsregistersachen). Im Bestand Amtsgericht Bernburg geht ein bedeutender Teil der Akten über die bei anderen Behördenbeständen vorgenommene Zäsur 1945 hinaus. Dies trifft besonders auf Register und Registerakten zu, deren inhaltlicher Schwerpunkt zwar vor 1945 liegt, wichtige Informationen wurden jedoch auch weit nach 1945 noch eingetragen. Die Akten wurden nicht getrennt, sondern über die Zäsur 1945 im Bestand belassen.
Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Nach den württ. Gewerbeordnungen von 1828 und 1862 mußte ein Gewerbebetrieb beim Gemeindevorsteher angezeigt werden. Das Handelsgesetzbuch, das 1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert werden diese Bestimmungen in der Verfügung, die Führung von Handelsregistern betreffend vom 31.10.1865 (Reg.blatt S. 448/1865). Zuständig für die Führung der Handelsregister waren ursprünglich die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Im Zuge der württ. Justizreform übernahmen 1868 die (Ober-) Amtsgerichte die Aufgabe (Reg.blatt S. 73/1868). Inzwischen führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein eigenes Handelsregister, vielmehr sind einzelne Amtsgerichte für mehrere Bezirke zuständig. So wird für den Amtsgerichtsbezirk Cannstatt das Handels- und Genossenschaftsregister seit 1924 vom Amtsgericht Stuttgart (F 303 II, FL 300/31 II) geführt. Vereinsregister Die Einführung des Vereinregisters wurde 1898 vom Bundesrat beschlossen, zusammen mit dem BGB wurde es dann zum 1.1.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Früher mußte die Eigenschaft einer Juristischen Person noch für jeden einzelnen Verein vom König verliehen werden. Zu den rechtlichen Besonderheiten der politischen Vereine (z.B. Parteien, Gewerkschaften) sei auf das Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister) verwiesen. Im Unterscheid zum Handelsregister wurde das Vereinsregister auch nach 1924 vom Amtsgericht Cannstatt (ab 1924: Amtsgericht Stuttgart II) fortgeführt. Genossenschaftsregister Auf Betreiben von Hermann Schulze-Delitsch wurde 1868 die privatrechtliche Stellung des Genossenschaftswesens durch den Norddeutschen Bund gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen wurden 1871 in Württemberg eingeführt (Reg.blatt S. 92). Durch das Reichsgesetz vom 1.5.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregistern vorgeschrieben und somit eigene Genossenschaftsregister eingeführt. Das Genossenschaftsregister wurde bis 1924 selbstständig vom Amtsgericht Cannstatt, danach vom Amtsgericht Stuttgart I geführt. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 1.1.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Cannstatt: Er war bis 1905 identisch mit dem Oberamt Cannstatt, danach blieben die Gemeinden Cannstatt, Untertürkheim und Wangen trotz ihrer Eingemeindung nach Stuttgart beim Amtsgerichtsbezirk Cannstatt. Nach der Auflösung des Oberamts Cannstatt wurde durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.2.1924 eine Neuaufteilung der Amtsgerichtsbezirke vorgenommen (Reg.blatt S. 71/1924): Anstelle der Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Amt und Cannstatt traten die Amtsgerichte Stuttgart I (zuständig für die Stadt Stuttgart ohne Cannstatt, Obertürkheim und Untertürkheim und das Amtsoberamt Stuttgart ohne Feuerbach) und Stuttgart II (Großteil des früheren Amtsgerichtsbezirks Cannstatt ohne die an die Oberämter Waiblingen und Esslingen gefallenen Orte sowie Feuerbach). Als 1931 und 1942 Zuffenhausen und Stammheim eingemeindet wurden, fielen diese Stadtteile trotz ihrer räumlichen Entfernung an den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart I. Eine tabellarische Übersicht, zusammengestellt nach Reg.blatt S. 423/1923, S. 71/1924, Staatshandbuch 1928, steht am Schluss der Vorbemerkung. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Cannstatt von den Beständen F 303 I und FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 260 II neu formiert. Die Werkschülerinnen Kathrin Gude und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Da die Registernummern fortlaufend geführt wurden, erschien es vertretbar, auch die Akten nach 1945 im F-Bestand zu belassen. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, dass viele Akten noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und die Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-31 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-346. Die Retrokonversion wurde von Januar bis März 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, März 2012 Ute Bitz Übersicht "Ortszugehörigkeit Amtsgerichtsbezirke Cannstatt und Stuttgart II (Sitz in Cannstatt)": Ort Vor 1923/24 Nach 1923/24 Cannstatt Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Fellbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Feuerbach Amtsgericht Stuttgart-Amt Amtsgericht Stuttgart II Hedelfingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I (ab 1922) Hofen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Mühlhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Münster Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Obertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Oeffingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rohracker Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Rommelshausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rotenberg Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Schanbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Esslingen Schmiden Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Sillenbuch Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Stetten i.R. Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Stammheim Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1942) Uhlbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Untertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Weilimdorf Amtsgericht Leonberg Amtsgericht Stuttgart II (ab 1929) Zazenhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Zuffenhausen Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1931)
Findhilfsmittel: Findbuch 1998, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Coswig gehörten folgende Orte: Coswig, Buko, Cobbelsdorf, Düben, Göritz, Griebo, Grochewitz, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Pülzig, Senst, Serno mit Schleesen, Wahlsdorf, Wörpen und Zieko. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates.
Findhilfsmittel: Findbuch 1999, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Dessau gehörten folgende Orte: Dessau mit Neuwülknitz und Rodebille, Alten mit Brachmeierei, Dellnau, Diesdorf, Elsnigk, Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Jonitz, Kleutsch mit Schwarzer Stamm, Kochstedt, Körnitz, Großkühnau, Kleinkühnau, Lausigk, Libbesdorf, Lingenau, Meilendorf, Mosigkau, Naundorf, Pötnitz, Quellendorf, Reppichau, Reupzig, Rosefeld, Scheuder, Scholitz, Sollnitz, Storkau, Törten, Zehmigkau und Ziebigk. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Die Akten gelangten mit mehreren Abgaben von Einzelakten in das Archiv und wurden hier zum Bestand "Amtsgericht Dessau (mit Kreisgericht Dessau-Köthen)" formiert.
Findhilfsmittel: 10,90 lfm erschlossen (online recherchierbar )Findbuch, zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Roßlau gehörten folgende Orte: Roßlau, Bräsen, Brambach, Hundeluft, Jeber mit Bergfrieden, Luko, Meinsdorf, Mühlsdorf, Mühlstedt, Natho, Neeken, Ragösen, Rodleben, Stackelitz, Streetz, Thießen, Tornau mit Behrensdorf und Weiden. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der Bestand Amtsgericht Roßlau gelangte über verschiedene Zugänge in das Archiv. Zu den einzelnen Gliederungsgruppen ergibt sich ein unterschiedlicher Erschließungsstand. So ist ein Teil der Akten durch Provenienzbestimmung aus dem Findbuch "Amtsgericht Zerbst-Roßlau" in den Bestand Amtsgericht Roßlau gelangt, und Gliederungsgruppen wie Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistersachen sind über Spezialfindhilfsmittel zugänglich, dagegen sind Erbhofangelegenheiten über eine Findkartei zugänglich.
Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)
Enthält u.a.: Verordnung zur Abänderung des Reichsentlastungsgesetzes und des Liquidationsschädengesetzes vom 4. Juni 1923 und der Gewaltschädengesetze (Verdrängungs-, Kolonial-, Auslandsschädengesetz vom 28. Juli 1921); Verordnung über den Ersatz der durch die Abtretung deutscher Reichsgebiete entstandenen Schäden sowie der Kriegsschäden in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten und im Ausland (Gewaltschädenverordnung)
Meidung des Missionsgebietes in Togo durch die Norddeutsche Missionsgesellschaft in Bremen. - Bericht von Sekretär Grade an das Auswärtige Amt - dabei: - Darstellung der Lage der Norddeutschen Missionsgesellschaft in Westafrika durch das Auswärtige Amt nach Angaben von Missionsinspektor Zahn, 1887 [fol. 1 - 54] Angelegenheiten einzelner Konsulate. - Monrovia. - Niederlegung der Geschäfte durch Konsul Schmidt aus Gesundheitsgründen, 1887 [fol. 32] Erhebung der Einfuhrzölle zur Deckung der Ausgaben des Gouvernements. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1887 [fol. 19 - 20] Lebensverhältnisse in Togo. - Bericht des Zollverwalters Danckwarth, 28.Oktober1887 [fol. 24 - 26] Einführung des kriegsgerichtlichen Verfahrens. - Verfügung des Reichskommissars, 29.11.1887 [fol. 56 - 58] François, Kurt, Hauptmann à la suite des Kolberg‘schen Grenadier-Regiments (2. Pommersches) Nr. 9 - Bestellung zum Leiter der ersten Reichsexpedition zur Erforschung der Hinterländer von Togo [fol. 60 - 62] Finanz- und Zollwesen (auch Personalangelegenheiten der Zollbeamten). - Zahlungen an Häuptlinge, 1887 - 1889 [fol. 73 - 76] Abschluss eines Handelsvertrages mit dem König von Dahomey. - Unterstützung der Vorschläge des Konsuls Randad II, Whydah, durch Oberkommissar von Soden, 1888 [fol. 86 - 87] Anwerbung von Hausa für Polizeitruppe, 1886 - 1888 [fol. 90, 95-96,161-163,226-231] Anwerbung von Duala-Leuten als Regierungsarbeiter für das Schutzgebiet Togo. - Denkschrift von Gouverneur von Soden, 1887 [fol. 90 - 91] Grade, Sekretär beim Reichskommissar. - Beurlaubung und Amtsenthebung aus gesundheitlichen Gründen, 1887 - 1888 [fol. 92 - 165] Organisation der Zollverwaltung. - Berichte des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer mit Stellungnahmen des Oberkommissars von Soden und des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 99 - 125] Zahlung der Einfuhrzölle durch Handelsfirmen an die Häuptlinge in Form von Geschenken („dash“) Bemühungen um die Ablösung, 1888 - 1889 [fol. 105 - 108] Instruktion für die Zollverwaltung im Togo-Gebiet, 1988 [fol. 109 - 115] Heimaturlaub der in Westafrika eingesetzten Beamten.- Denkschrift des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer über die Neufassung der Beurlaubungsrichtlinien, 1888 [fol. 116 - 121] Kompetenzen des Reichkommissariats für das Schutzgebiet Togo, 1888 [fol. 119 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Pietrowski, Feldwebel, Exerziermeister der Polizeitruppe. - Entsendung als Nachfolger des verstorbenen Sergeanten Bielke und Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen, 1886 - 1888 [fol. 116 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wicke, Dr. Stabsarzt, Arzt für das Togo-Gebiet. - Dienstantritt, 1888 [fol. 126 - 127] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Reichelt, Sekretär. - Übernahme der Amtsgeschäfte beim Reichskommissariat, 1888 [fol. 126] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Beginn der Expedition in das nordwestliche Hinterland von Togo, 3. Februar 1888 [fol. 127] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 29. Oktober 1887 - 1. Februar 1888 [fol. 128] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wolf, Dr. Ludwig, sächsischer Stabsarzt à la suite des Sanitätskorps. - Bestellung zum Leiter der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo und einer wissenschaftlichen Station ebenda, Dienstanweisung, 1887 [fol. 131 - 138] Errichtung und Unterhaltung der wissenschaftlichen Forschungsstation im Togo-Gebiet (Stabsarzt Dr. Wolf). - Kostenanschlag für das 1. und 2. Jahr mit Forschungsreisen, 1887 [fol. 139] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Kling, Erich, Premierleutnant des 2. Württembergischen Feldartillerieregiments 29. - Bestellung zum wissenschaftlichen Assistenten des Leiters der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo, Stabsarzt Dr. Ludwig Wolf, Dienstanweisung, 1888 [fol. 140 - 145] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Bugslag, Jess, Techniker der wissenschaftlichen Station im Togo-Gebiet. - Bestellung und Dienstanweisung, 1888 [fol. 146 - 149] Regelung der Personalverhältnisse beim Reichskommissariat für die Schutzgebiete Togo.- Erlass des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 152] Vorbeilaufen deutscher Kriegsschiffe, u.a. S.M.S. ALBATROSS und LOUISE, an der Küste von Togo ohne Anlaufen von Klein-Popo. - Beschwerde des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 166 - 183] Angebliche Aneignung von Waren durch deutsche Behörden. - Vorwurf im „Journal of Commerce“ vom 27.2.1888 (Extraordinary Conduct of a German Governor Seizing British Goods), 1888 [fol. 166 - 247] Änderung der Ortsbezeichnung Klein-Popo in Anecho. - Vergebliches Gesuch des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer an Bismarck, 1888 [fol. 171 - 174] Postagentur Klein-Popo. - Eröffnung (Leitung Zollverwalter Dankwarth), 1.3.1888 [fol. 173] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Abreise nach Kamerun, Mai 1889 [fol. 175] Beurkundung des Personenstandes der im Schutzgebiet Togo von europäischen Vätern mit eingeborenen Frauen gezeugten Kinder. - Bericht des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 192 - 200] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 21. April 1888 - 31. Mai 1888 [fol. 201] Aufhebung des Konsulats Lome, dabei: Beleihung des Konsuls Randad II (Heinrich) mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse, 1888 [fol. 203] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Randad II, Heinrich, Konsul in Lome. - Beleihung mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse anlässlich der Aufhebung des Konsulats, 1888 [fol. 203] Vertetungsweise Übernahme der Geschäfte des Konsulats Accra durch den Agenten Callerholm, 1988 [fol. 204] Friese, Ludwig, Grenzaufseher. - Bestellung zum Zollassistenten des Zollamtes Lomé und Abberufung aus gesundheitlichen Gründen, 1888 - 1889 [fol. 205 - 214] Ausrüstungsnachweisung für die Polizeitruppe, 1888 [fol. 223 - 225] Verbannung von Strafgefangenen aus Kamerun nach Togo zur Verringerung der Fluchtgefahr. - Denkschrift Reichskommissar von Puttkamer an Oberkommissar von Soden und dessen Einwilligung, 1888 [fol. 232 - 239] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 1. Februar 1888 - 18. April 1888 [fol. 236] Anlage eines Versuchsgartens in Sebbe bei Anecho, 1888 [fol. 240] Erhebung der Einfuhrzölle. - Erlass des Auswärtigen Amtes (Entwurf), 1888 [fol. 248 - 261] Verordnung n° 1 (Anlegung eines Grundbuches) und n° 2 (Erwerb von Eingeborenenland) vom 1 und 15.1.1888, 1888 [fol. 264 - 265]
Gouvernement von KamerunEnthält u.a.: Einwanderung in das Deutsch-Südwestafrikanische Schutzgebiet, Verordnung vom Febr. 1906 Wirtschaft in den britischen Kolonien Südwestafrikas. Reisebericht Dr. Rohrbachs, 1905
Enthält u.a.: Pfanzungsbetriebe auf Samoa, Samoa, 1910 Entwurf einer Verordnung des Gouverneurs betr. die Einwanderung in das Schutzgebiet Samoa, ca. 1913
Enthält u.a.: Verbot der Anwerbung von Arbeitern zum Zwecke der Ausfuhr derselben aus Deutsch-Ostafrika nach fremden Gebieten, Verordnung vom 26. März 1896 Grenzverkehr der Eingeborenen an der deutsch-ostafrikanischen Nordgrenze, Verordnung vom 17. Juli 1900 Anwerbung von Eingeborenen in Deutsch-Ostafrika (Anwerbeverordnungen von 1909 und 1913)
Enthält u.a.: Vertragsverlängerung für Kontraktarbeiter (Formular) Memorandum on the procedure followed at present with respect to the introduction of labour from China 1991, Singapore, Febr. 1911 The Tamil immigration fund and its working 1910 Indian Labour in the Straits Settlements and Federated Malay States, 1911 Chinesische Arbeiter. Verordnung des Gouverneurs vom Samoa
Enthält u.a.: Eingeborene Arbeitskräfte für das Transvaal Anwerbung und Arbeitsverhältnisse der aus dem Ambolande kommenden afrikanischen Arbeiter. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika
Enthält u.a.: Anwerbung und Arbeitsverhältnisse der eingeborenen Arbeiter. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, 1911
Enthält u.a.: Verbot der "Ausfuhr" von Arbeitern aus der Kolonie. Verordnung vom 6. Juni 1887 Die Arbeiterfrage in den deutschen Kolonien. Denkschrift vom September 1888
Enthält u.a.: Anwerbung von Eingeborenen in Dahomey durch Angehörige des Deutschen Reiches. Verordnung von 1892 Acts passed by the Legislature of the Republic of Liberia, 1892
Enthält u.a.: Einführung von Arbeitern aus Liberia. Verordnung vom Jan. 1904 Abkommen mit Liberia über die Arbeiteranwerbung für Kamerun und Togo, 3. Dez. 1903
Enthält u.a.: Erhaltung der Disziplin unter farbigen Arbeitern. Verordnung vom Juli 1900
Enthält u.a.: Ausführung und Anwerbung von Eingeborenen als Arbeiter im Schutzgebiet von Deutsch-Neuguinea, ausschließlich des Inselgebiets der Karolinen, Palau und Marianen. Verordnung vom Juli 1901
Enthält u.a.: The idea of a greater Germany, Berlin 1890 Gesundheitliche Kontrolle der im Schutzgebiet der Neu Guinea Kompagnie als Arbeiter angeworbenen Eingeborenen. Verordnung vom Oktober 1890 Amoy-Auswanderung nach dem Indischen Archipel mit besonderer Bezugnahme auf das Deli-Unternehmen, 1891
Enthält u.a.: Die Erziehung der Papuas zu Arbeitern Arbeiteranwerbung im Schutzgebiet von Deutsch-Neuguinea mit Einschluß des Inselgebietes der Karolinen, Palau und Marianen. Verordnung vom Okt. 1899
Enthält u.a.: Verordnung über die Anwerbung von Eingeborenen in Deutsch-Ostafrika (aus "Amtlicher Anzeiger für Deutsch-Ostafrika", 1913) Eingeborenenarbeit in Angola. Bericht über die Organisierung der Eingeborenen-Arbeit in Ostafrika und ihre Gestaltungsmöglichkeiten auf nationalsozialistischer Grundlage, Berlin 1938 Richtlinien für die Bearbeitung des Kolonial-Völkerkundlichen Handbuchs von Afrika Vorschläge für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Europäer und die Einführung der Reichsversicherung in den Kolonien
Enthält: Abeitszeitordnung Verordnung zum Schutze der weiblichen eingeborenen Kräfte Verordnung zum Schutze der jugendlichen eingeborenen Arbeitskräfte
Enthält u.a.: Denkschrift über Schutzgebiet Togo Auswanderungsgesetz Verordnung betr. der Ableistung der Militärpflicht in Deutsch-Südwestafrika Sitzungen der Deutschen Kolonialgesellschaft
ReichsmarineamtEnthält u.a.: Haushaltsrechtliche und verwaltungsmäßige Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes und des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers für die Reichsstelle für den Außenhandel Bauleitungskosten im Ausland 1937, 1941-1942 Entstehung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und Finanzierung seiner Aufgaben, o.D. Kriegsgräberfürsorge der Wehrmacht.- Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung vom 2. Apr. 1940 Volksdeutsche Mittelstelle.- Vereinbarung mit dem Auswärtigen Amt über Haushaltsplan der Volksgruppen, 1941 Forschungsgemeinschaften für Volkstumsprobleme während des Krieges, ca. 1941
Enthält u.a.: The British South Africa Company. Memorandum of the Terms and Conditions upon which persons are permitted to prospect for Minerals and Metals Verordnung über das Schürfen vom 25. Sept. 1895 Resolutionen des Deutschen Kolonialkongresses, 1902 "Aus dem deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet. Beiträge zur Geologie des südlichen Teiles Deutsch-Ostafrikas"
Enthält u.a.: Schürfen im Schutzgebiet von Kamerun. Verordnung vom 28. Nov. 1892 Entwurf einer Bergordnung
Enthält u.a.: Betrieb des Bergbaues auf Edelmetalle und Edelsteine im Schutzgebiet der Neu-Guinea Compagnie. Verordnung vom Sept. 1897
Enthält u.a.: Das Bergwesen und die Gewinnung von Gold und Edelsteinen. Verordnung vom 25. März 1888