Justiz

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      Justiz

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        Ortenberg, Heinz von (Bestand)
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Ortenberg, H. v. · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Der hier vorliegende Nachlasssplitter von Heinz von Ortenberg wurde dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz im März 2003 (Akz. 118/2009) von dessen Neffen Karl-Theo Schneider (Hofheim) geschenkt. Heinz von Ortenberg war Leibarzt vom Exkaiser Wilhelm II. in Doorn. Laut den "Arzt vom Dienst"-Listen war er zu folgenden Zeiten in Doorn: 30.10.-08.03.1940 20.03.-10.07.1940 03.08.-15.12.1940 01.06.-18.06.1941. Bei der Überlieferung handelt es sich um Korrespondenz im Zusammenhang mit von Ortenbergs Anstellung als Leibarzt in Doorn und aus der Folgezeit dieser Tätigkeit sowie um Bildmaterial vorwiegend von Mitgliedern des Hauses Hohenzollern. Laufzeit: 1938 - 1949, ohne Datum Umfang: 0,03 lfm Zu bestellen: VI. HA, Nl Ortenberg, H. v., Nr. ... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Heinz von Ortenberg, Nr. ... Berlin, Januar 2010 (Sylvia Rose, Archivoberinspektorin) Ausgewählte Literatur zur Person: - Leandro Silva Telles, Heinz von Ortenberg, médico do Kaiser e de Santa Cruz do Sul. Santa Cruz do Sul (Coleção História de Santa Cruz 3) 1980 von Heinz von Ortenberg: - Über die Bedeutung des Zuckers für die Ernährung des Soldaten, Med. Diss. v. 5. Jan. 1904 von Heinrich von Ortenberg, Assistenzarzt im Deutsch-Ordens-Inf.-Reg. No 152, Deutsch-Eylau/Westpr., Berlin 1904, 31 S. (aus Katalog der Staatsbibliothek PK) - Aus dem Tagebuch eines Arztes. Feldzugsskizzen aus Südwestafrika, Berlin 1907 Lebensdaten des Heinz (teilweise auch Heinrich) von Ortenberg 1.12.1879 geboren in Salzwedel Vater: Arthur Karl Wilhelm von Ortenberg, geb. 30.11.1844 Riga, Gymnasialprofessor in Salzwedel Mutter: Bertha Friedericke Karoline, geb. Gerlach, 28.2.1854 Salzwedel Geschwister: Lilli, geb. 24.3.1878, Walter Martin, geb. 15.4.1883 11. September 1903 Eintritt in die Armee 1904 Assistenzarzt im Deutsch-Ordens-Inf.-Reg. No 152 Deutsch-Eylau danach in der Schutztruppe für Deutsch-Südwest-Afrika 1906 Austritt aus dem Miltärdienst als Oberarzt a.D. wg. erlittener Unfälle während des Feldzugs in Deutsch-Süd-West-Afrika "feld- und garnisondienstunfähig" ab 1908 Leiter einer medizinsch-chirurgischen Klinik in St. Cruz (Brasilien) 1914 Wiedereintritt in die Armee Kriegsgefangener in Gibraltar 1916 Aufenthalt in Bulgarien 1918 Ausscheiden aus dem Militärdienst als Stabsarzt a.D. 30. Oktober 1939 Beginn als Leibarzt Wilhelms II. in Doorn/Niederlande 1941 Tod des Bruders von von Ortenberg 4. Juni 1941 von Ortenberg betreute den Kaiser in den letzten Tagen bis zu seinem Tod Heinz von Ortenberg hatte Besitz in Brasilien, wo er auch viele Jahre lebte. Sein Todesdatum konnte nicht ermittelt werden. Die obigen Angaben der Lebensdaten wurden dem Brief vom 29.3.1940 in Bestell-Nr. 1, den Ranglisten der Königlich-Preußischen Armee von 1904 und 1905, der Archivale I. HA Rep. 176 Heroldsamt Nr. 6922 und folgenden Internetseiten entnommen: - http://www.eeh2008.anpuh-rs.org.br/resources/content/anais/1214537110_ARQUIVO_OsprimordiosdosbalneariosnoRioGrandedoSul.pdf - http://www.hospitalstacruz.com.br/institucional/historico.htm. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: geb. 1879 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        Orientierungsreise nach Kamerun: Berichte
        BArch, N 38/25 · Akt(e) · 15. Juli 1909
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält: Ersatz der farbigen Soldaten; Ausrüstung der Schutztruppe mit Maschinengewehren und Geschützen; Militärische Disziplin der zur Schutztruppe gehörigen Farbigen, soweit sie nicht Soldaten sind; Erweiterte Vor- und Weiterbildung des Europäerpersonals der Schutztruppe; Schaffung eines Kolonialhandbuches; Verhältnisse zwischen Schutztruppe u. Polizei, Organisation der Letzteren; Sanitäres; Verwendung der Ärzte auf den Militärstationen; Verwendung weißer Truppen in Kamerun; Geländeaufnahmen; Verteidigung Kameruns bei einem europäischen Kriege; Kassen, Waffen- und Munitionsverwaltung; Handhabung der milit. und ehrengerichtlichen Bestimmungen und der Disziplinarstrafgewalt

        Lequis, Arnold
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IV. HA, Rep. 16, Nr. 723 · Akt(e) · (1896-1898) o. D.
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Enth. u. a.: - Zusammensetzung, Verteilung und Ergänzung der Schutztruppen - Ausbildung, Beschwerden, Ehrengerichte und Dienstauszeichnungen - Einführung der deutschen Militärstrafgesetze in den afrikanischen Schutzgebieten, 26. Jul. 1896 - Bekleidungsvorschrift für die kaiserlichen Schutztruppen in Afrika, 19. Nov. 1896.

        Organisationen
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Schiemann, T., Nr. 23 · Akt(e) · 1906 - 1920, ohne Datum
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: - Société d Histoire Diplomatique / Paris, 1914 - Deutsches Hochstift / Berlin, 1919 - Volksbund zum Schutze der deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen Berlin, 1919 - Deutsche Kolonialgesellschaft Berlin, 1920 - Protokoll einer nicht näher bezeichneten Organisation Berlin, o. D. - Organisation europäischer Kolonialinteressen Paris, 1906.;

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 1068 · Akt(e) · 1939-1940
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Richtlinien über die Vormerkung von Zivilanwärtern für den staatlichen einfachen mittleren Polizeiverwaltungsdienst, 31.1.1939 sowie über Aufstellung und Vorlage von Beurteilungen der Offiziere der uniformierten Ordnungspolizei, Juni 1939; Erlasse betr. Teilnahme der Ordnungspolizei an den NSKampfspielen, 19.5.1939, Vorbeimarsch eines Polizeiverbands vor Adolf Hitler am Reichsparteitag, Juni, Aug. 1939, Erziehungsmaßnahmen bei der uniformierten Ordnungspolizei, 21.6.1939, Verbot unerwünschter Musik, Juni, Okt. 1939, Neu-Organisation der Dienststelle des SD-Führers des SS-Oberabschnitts Südwest, 29.9.1939, Übersicht über die Bezeichnung der Polizei-Bataillone, 28.9.1939, Verhalten der Angehörigen in der Polizei gegenüber Volksgenossen, 7.10.1939 sowie Aufstellung einer Kolonialpolizei, 31.10.1940.

        OKW / Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt (Bestand)
        BArch, RW 19 · Bestand · 1936-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Die Wirtschaftsabteilung des Heereswaffenamtes wurde am 1. November 1934 als Dienststelle Wirtschafts- und Waffenwesen ins Wehrmachtamt des Reichswehrministeriums überführt und im Oktober 1935 in Wehrwirtschaftsstab (WStb), am 22. November 1939 in Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt (WiRüAmt) umbenannt, dessen rüstungswirtschaftliche Abteilung am 7. Mai 1942 als Rüstungsamt in das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion eingegliedert wurde. Das im OKW verbliebene Wehrwirtschaftsamt (WiAmt) erhielt am 15. Februar 1943 wieder die Bezeichnung Wehrwirtschaftsstab und wurde am 28. März 1944 in Feldwirtschaftsamt umbenannt. Der Organisationsplan des WiRüAmt (Stand 1. Februar 1942) und eine Übersicht mit dessen nachgeordneten Dienststellen (Stand 15. Juli 1941) befindet sich auf den Seiten 3 und 4 dieser Beschreibung (aus: Georg Thomas: Geschichte der deutschen Wehr- und Rüstungswirtschaft.). Die Aufgaben des WiRüAmtes bestanden in der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung für die Wehrmacht. Auch für die Bereitstellung von Rohstoffen, Arbeitskräften und Transportraum hatte es zu sorgen und kümmerte sich um die Erkundung und Ausnutzung des Wirtschafts- und Rüstungspotentials der besetzten Gebiete. Das Wehrwirtschaftsamt war auf die Wahrnehmung der unmittelbar truppenwirtschaftlichen Belange beschränkt. Vorprovenienzen: Wirtschaftsabteilung des Heereswaffenamtes, Dienststelle Wirtschafts- und Waffenwesen im Wehrmachtamt Inhaltliche Charakterisierung: Infolge der Abgabe der Unterlagen des WiRüAmtes aus der Zeit bis 1942 an das "Archiv der Wehrwirtschaftsdienststellen", zuletzt mit Dienstsitz in Muskau/Oberlausitz, blieben sie in großem Umfange erhalten. Aber auch das Schriftgut des Wehrwirtschaftsamtes ab 1942 ist verhältnismäßig dicht überliefert. Neben Unterlagen über Organisations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten liegen u. a. zu folgenden Themenbereichen Akten vor: wirtschaftspolitische Grundsatzfragen, Wehrwirtschafts- und Rüstungsorganisation, sowohl im In- als auch im Ausland, -Forschungsaufträge und -ergebnisse, Lenkung der Kriegswirtschaft, Waren- und Zahlungsverkehr in besetzten Gebieten, Zusammenarbeit mit militärischen und zivilen Dienststellen, der Indutrie und der NSDAP, materielle Rüstung (Rüstungsprogramme und Fertigungspläne, auch Luftkriegsschäden), Reichsverteidigungs- und innenpolitische Angelegenheiten, wirtschaftliches Berichtswesen, Raumordnung und Landesplanung, Baumaßnahmen, Ausbau und Erkundung unterirdischer Anlagen, Versorgung mit Roh- und Grundstoffen sowie Energie (u.a. Mineralöle, Betriebsstoffe, Erze, Eisen und Stahl, aber auch Lebens- und Futtermittel), Mobilmachung der Rüstungswirtschaft und der Wehrmachtteile, wirtschaftliche Ausnutzung der besetzten Gebiete, Truppenausrüstung, Preisbildung und -prüfung, technische Lieferbedingungen und -verträge, Erfindungen, personelle Rüstung (Personalbewirtschaftung und Arbeitseinsatz), Verkehrs- und Transportwesen, Kriegsgefangenenwesen, Luftkrieg und Luftschutz, Ausbildung, wehrwirtschaftliche Kriegsspiele, Altmaterialerfassung und -verwertung. Vorhanden sind ferner die Monatsberichte der Wehrwirtschaftsinspektionen für die Jahre 1935 bis 1939 (ab 1939 befinden sie sich im Bestand RW 20), die Kriegstagebücher des WiRüAmtes und des Wehrwirtschaftsamtes bis Herbst 1944, aber auch das Kriegstagebuch des ausgegliederten Rüstungsamtes noch bis November 1942 (Kriegstagebücher mit insgesamt 289 Nrn.) sowie zahlreiche Berichte und Verfügungen verschiedener Abteilungen und Amtsgruppen. Der Bestand umfasst ferner umfangreiche Serien sogenannter Länderakten mit Material über die Wirtschaft fast aller Teile der Erde (ca. 1600 Nrn.) sowie eine große Anzahl von Ausarbeitungen wirtschaftswissenschaftlicher Institute (ca. 1620 Nrn.). Erschließungszustand: Stand 2013: Ein Teil der Akten ist in der Datenbank erfasst. Ein Teil der Akten muss weiterhin über eine Findkartei recherchiert werden, da die Erschließung in der Datenbank noch nicht abgeschlossen ist. Umfang, Erläuterung: 3404 AE (ca. 5000 AE mit Anhang) Zitierweise: BArch, RW 19/...

        OKW / Amt Ausland/Abwehr (Bestand)
        BArch, RW 5 · Bestand · 1921-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: In der Heeresstatistischen Abteilung des Truppenamtes wurde 1920 eine Spionageabwehr-gruppe mit zwei Referaten für Spionage und Sabotageabwehr im Osten und Westen gebildet. Aus ihr ging 1935 die Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw. Reichskriegsministerium her-vor. 1938 wurde sie in Amtsgruppe Auslandsnachrichten und Abwehr im OKW, im Oktober 1939 schließlich in Amt Ausland/Abwehr umbenannt. Das Amt gliederte sich in fünf Abteilungen: Zentralabteilung (Aufgabe: Organisation und Verwaltung) mit Gruppen: Z O- Offizierspersonalien Z K- Zentralkartei und ZKV-Zentralkartei der V-Leute Z B- außenpolitische Berichterstattung Z R- Rechtsangelegenheiten Z F- Finanzen, Verbindung mit den Devisenschutz-Kommandos Z Reg und Z Arch- Registratur und Materialverwaltung sowie Archiv Abteilung/Amtsgruppe Ausland (auslands- und wehrpolitischer Nachrichtendienst; Auswer-tung der Presse, Literatur und Rundfunk; Verbindung zu den deutschen Militärattachés im Ausland und den ausländischen in Berlin sowie den deutschen Militärmissionen; völkerrecht-liche Fragen der Kriegführung; Lageberichte) mit Gruppen: Ausland I- Militärpolitischer Unterrichtung der Wehrmachtführung Ausland II- Außenpolitische Fragen, Presseberichte Ausland III- Völkerrechtsfragen Ausland IV- Versorgung der Kriegsschiffe und Blockadebrecher Chefgruppe- Adjutantur, Personal, Unterkunft, Fahrzeuge Abwehr I (Beschaffung von militärisch-, rüstungs- und kriegswichtigen Nachrichten im Aus-land; Aufbau einer Meldorganisation und eines Agentennetz mit Leit- und Anlaufstellen, Briefkästen, Funk- und Kurierverbindungen im Ausland), unterteilt in Gruppen: I Z- Zentral- und Chefbüro I H(eer)- Spionage gegen fremde Heere mit Untergruppe I H West und I H Ost- Erkundungen im Westen und Osten I M(arine)- Spionage gegen fremde Marinen I L(uftwaffe)- Spionagen gegen fremde Luftwaffen I T(echnik) L(uft)w(affe)- Spionage gegen fremde Luftfahttechnik I Wi(rtschaft)- Spionage gegen fremde Wirtschaft I G- Laboratorien, u.a. falsche Dokumente, Geheimtinten, Fotolabor I i- Funkwesen, insb. Übermittlung, Agentenfunknetz, Verkehr I T(echnik)- Spionage gegen fremde Technik I K(riegs)O(rganisationen)-Verbindung zu den Kriegsorgan. in den neutralen Ländern) Abwehr II (Sabotage; aktiver Sabotageschutz; Ausbildung für und Vorbereitung von Kom-mandounternehmen) mit Gruppen: II A- Chefbüro II West (weiter unterteilt in Nord und Süd) II Ost (ebenfalls unterteilt in Nord und Süd) II Südost II Übersee II Technik sachlich unterstellt: Frontaufklärungskommandos und -trupps sowie Truppenteile und Formationen der "Brandenburger" Abwehr III (v.a. Abwehrschutz in der Wehrmacht, aber auch in zivilen Bereichen; Bekämp-fung von Spionage und Landesverrat; Infiltration gegnerischer Nachrichtendienste) mit III A/Chefgruppe-Adjutantur III C- Militärischer Geheimhaltungs- und Abwehrschutz; Sicherheit der Zivilbehörden, mit denen die Wehrmacht in Verbindung ist; Verbindung zum RSHA; OKW-Paßstelle III C 1- Behörden III C 2- übrige zivile Sektor, ohne Wirtschaft III D- Irreführung des Gegners, Doppelagenten (sog. Spielmaterial) III F- Gegenspionage gegen fremde Nachrichtendienste, besonders im Ausland (KO) III F fu- Fahndungsfunk III G- Gutachten bei Landesverrat III K- Funkabwehr (ging zu Beginn des Krieges auf Wehrmachtführungsstab über) III Kgf- Abwehr in den Kriegsgefangenenlagern III N- Verbindung zur Presse; Schutz des eigenen Funk-, Telefon- und Telegafennetzes III U- Interne Auswertung, Ergebnisse der Gegenspionage; Abwehrunterricht III W- Führungsgruppe Wehrmacht mit Untergruppen III H- Abwehr im Heer, insb. Geheimnisschutz und Erhaltung der Moral III L- Abwehr in der Luftwaffe III M- Abwehr in der Marine bei der Fronttruppe waren die Abwehroffiziere in der Abteilung Ic angesiedelt III Wi/Rü- Gegenspionage in der eigenen Wirtschaft und Rüstung Die zum Heer gehörige "Geheime Feldpolizei" im Bereich der Militärbefehlshaber unterstand bis Anfang 1942 der Abwehrabteilung III. Dann wurden ihre Angehörigen zum großen Teil in die Sicherheitspolizei eingegliedert. Außerdem bestanden Auslandsbrief- und Telegrammprüfstellen; sie waren den örtlich zustän-digen Abwehrstellen angegliedert. Nachdem einzelne Aufgabenbereiche und Teile des Amtes dem Reichsführer-SS bereits mit dem Führerbefehl vom 12.2.1944 zugeschlagen worden waren (Amt MIL. des RSHA), unter-stellte man die Abwehrabteilungen nach dem 20. Juli 1944 endgültig dem Chef der Sicher-heitspolizei und des SD, lediglich die Abteilung Ausland und die Truppenabwehr (einschließ-lich der bei den stellvertretenden Generalkommandos, den Militär- und Wehrmachtbefehlsha-bern in den noch besetzten Gebieten eingesetzten Abwehroffizieren) wurde dem Wehrmacht-führungsstab zugeschlagen (OKW/WFSt/Ag.Ausl.) Vorprovenienzen: Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw- Reichskriegsministerium Inhaltliche Charakterisierung: Zentralabteilung: Geschäftsverteilungspläne u.a. Organisationsunterlagen, auch für nachge-ordnete bzw. Abwehrdienststellen (1935-1944); Besoldungs- und Laufbahnvorschriften; Er-kennungsmarkenverzeichnisse; einzelne Personalunterlagen, insbesondere von V-Leuten (1939-1945); Akten mit Personal-, Ausbildungs- und Haushaltsangelegenheiten; Bereitstel-lung von Devisen für Einsätze im Ausland (1935-1944); sonstige Dienststellenverwaltung (z.B. Bewirtschaftungs- und Beschaffungsangelegenheiten); insg. ca. 100 Bde. Amtsgruppe Ausland: Aktenserien über Außen-, Wirtschafts- und Wehrpolitik einzelner Län-der und Ländergruppen (ca. 170 Bde, 1934-1944); Berichte des Aufklärungsausschusses Hamburg-Bremen über einzelne Länder (ca. 60 Bde, 1939-1945); Nachrichten und Übersich-ten von der und an die Abteilung (ca. 40 Bde, 1939-1945); Berichte "Fremde Handelsschif-fahrt" (1940-1942); Akten über Behandlung deutscher Kriegsgefangener und Internierter (1939-1943); Völkerrecht und -verletzungen (1939-1944); Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz 1939-1942); Seekrieg (1939-1942); Gaskriegsvorbereitung im Ausland und Gasabwehr 1933-1943); Abrüstungsfragen (1934-1935); Pressemeldungen über deutsche Verstöße gegen der Versailler Vertrag (1933-1935). Für die verlorengegangenen Akten der Amtsgruppe Abw. I bieten allein die wenigen Doku-mente von Abwehrstellen Ersatz (Bestand: RW 49). Amtsgruppe Abwehr II: Kriegstagebuch des Gruppenleiters GM E. Lahousen (3 Bde, 1939-1943, mit Aufzeichnungen einzelner Aktionen); Ausarbeitung "Geheimer Nachrichtendienst und Spionageabwehr des Heeres" für die Zeit von 1866-1917 (15 Bde); Ausbildungsunterla-gen (1939-1944); Schriftwechsel mit Abwehrstellen in den Wehrkreisen I, IV und VIII (1934-1939, v.a. Personalunterlagen); Vorgänge über V-Leute und einzelne Unternehmen (1940-1944); insg. ca. 50 Bde. Amtsguppe Abwehr III: Sammlung von Geheimerlassen, Verfügungen und Runderlassen (1935-1940); Anleitungen für den Abwehrunterricht (1937-1942); Innere Sicherheit, auch Einzelfälle (1940-1943); Fahndungslisten (1940); Geheimschutz; Überwachung der Wirt-schaft (1933-1945); Überwachung von Ausländern, auch Kriegsgefangenen; Unterlagen über feindliche Agentenschulen (1943/44); einzelne Unternehmen (1941-1943); insg. 60 Bde. 32 Bände beinhalten Entzifferungsberichte der Chiffrierstelle (1925-1933). Erschließungszustand: Word-Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 5/...

        OKW / Allgemeines Wehrmachtamt (Bestand)
        BArch, RW 6 · Bestand · 1922-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Aus dem im Wehrmachtamt (vom 1. März 1929 bis 13. Februar 1936 als ¿Ministeramt¿bezeichnet) voneinander unabhängigen Abteilungen ¿Inland¿ und ¿Wehrmachtversorgung¿ wurde im Zuge der Neuorganisation des ¿Oberkommandos der Wehrmacht¿ ab 4. Februar 1938 die ¿Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten¿ gebildet, der bis Kriegsbeginn neben der Abteilung Inland und der Wehrmachtfürsorge und Versorgungs-Abteilung noch je eine Abteilung für Wehrmachtverwaltung und Wehrmachtfachschulunterricht sowie eine Abteilung ¿Wissenschaft¿ zugeordnet waren. Mit der Erweiterung der bisherigen Amtsgruppen innerhalb des OKW in ¿Ämter¿ ab November 1939 erhielt die Amtsgruppe ihre bis 1945 gültige Bezeichnung ¿Allgemeines Wehrmachtamt¿ (AWA) und umfasste nach Zuweisung von Kompetenzen für das Verlust- und Kriegsgefangenenwesen sieben Abteilungen sowie drei kleinere Organisationseinheiten, da-unter zwei Verbindungsoffiziere beim "Stellvertreter des Führers" und beim ¿Jugendführer des Deutschen Reiches¿. Im Frühjahr 1941 wurde der Geschäftsbereich nochmals um die Dienststelle des ¿Bevollmächtigten des Oberkommandos der Wehrmacht für Siedlungsfragen¿ und durch die Einsetzung von Inspekteuren für die Fürsorge- und Versorgungsdienststellen, das Kriegsgefangenenwesen und die Wehrmachtgräberoffiziere erweitert 1944 schließlich wurde die Zusammenfassung größerer Kompetenzbereiche zu Amtsgruppen (für Fürsorge- bzw. Versorgungsangelegenheiten, Fachschulwesen und Siedlungsfragen sowie für die Wehrmachverwaltung) vorgenommen. Die Verantwortung für die "nationalpolitische Schulung" der Wehrmacht wurde Anfang 1944 dem Chef des NS-Führungsstabes im OKW übertragen, dessen Amt der Chef des AWA (General der Infanterie Reinecke) in Personalunion bekleidete. Vorprovenienz: Abteilung Inland und Wehrmachtversorgung, Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten Inhaltliche Charakterisierung: Der Hauptteil der Überlieferung stammt aus der für die Beziehung zur zivilen Verwaltung und der NSDAP zuständigen Abteilung Inland. Dazu gehören Akten über innere Angelegenheiten und innere Sicherheit 1919-1940 (Verbot von Vereinen und Filmen, Spionage); Behandlung der Rassenfrage (1933-1944); Verhältnis zur NSDAP (u. a. Differenzen über Wehrpolitik, Zwischenfälle 1933-1937); Verfahren gegen Soldaten vor Parteigerichten 1942-1943; Behandlung jüdischer Frontkämpfer 1933-1938; Auslandsfragen (u. a. Geheimakten "Fremde Staaten" 1922 bis 1939, Lageeinschätzungen und Beschreibungen 1925 bis 1939); Abrüs-tung (1933-1936); Völkerrecht (1940-1941); Verkehr mit dem Auswärtigen Amt (u.a. Einsetzen von Militär- und Marineattachés 1933-1938, Aufenthalt von Schiffen im Ausland 1935-1939); innenpolitische Lage und Anschluss Österreichs (1934-1939); Landesverteidigung und Raumplanung (1935-1938); personelle Angelegenheiten der Wehrmacht und des Heeres (u. a. Besoldung, E-Offiziere, Reserve- und Landwehroffiziere, Arbeiter und Angestellte 1929-1941); politische Beurteilung und Überwachung von Wehrmachtangehörigen (1936-1938), Wehrmacht-Rechtswesen (einschließlich Einzelfälle von Strafverfahren gegen Offiziere 1935 bis 1938 sowie Kriegskriminalstatistik 1940 bis 1942), Heeresorganisation (1926-1942), Ausbildung, Manöver und Übungen (1933-1939), Aufbau der Luftwaffe und Luftschutz (1933-1943), Bildungswesen, wehrgeistige Führung und nationalpolitische Erziehung (1933-1944, ebenfalls dokumentiert durch 88 zwischen 1939 und 1943 veröffentlichte "Tornisterschriften" und fünf Jahrgänge "Soldatenblätter für Feier und Freizeit", 1940-1944), Propaganda (inklusive Presse- und Rundfunkangelegenheiten, 1928-1943). Weitere Akten sind vorhanden aus der Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsabteilung (u. a. Stellenbesetzungen und Haushaltsfragen; gesetzliche Regelungen; Entwicklung und Bestimmungen des Dienst- und Versorgungsrechts; Fürsorge und Unterstützung für Kriegsteilnehmer, ehemalige Angehörige, Wehrdienstbeschädigte und Hinterbliebene; Einzelfälle; Stiftungen hauptsächlich Großes Militärwaisenhauses Potsdam mit 40 Akten und Invalidenhaus Berlin mit 10 Akten, 1920 bis 1945; der Abteilung Wehrmachtverlustwesen (mit Organisation und Einsatz; Vorschriftensammlungen [u. a. Erfassung, Benachrichtigung der Angehörigen, Soldaten- u.a. Gräber, Bestattung und Beisetzung auch für fremde Streitkräfte, Selbstmörder, Hingerichtete, Fahnenflüchtige; Statistiken, -insbesondere Verluste im Allgemeinen wie auch Besonderen; Gräberdienst und -fürsorge; Planung von Ehrenmalen) und vom Chef des Kriegsgefangenenwesens (Heeresdruckvorschrift H.Dv 38 und andere allgemeine Dienstanweisungen und Merkblätter; Organisation; Behandlung und Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen; Postverkehr; italienische Militärinternierte; 5 Bände mit Zahlenübersichten zu den Kriegsgefangeneneinrichtungen im Reich und den besetzten Gebieten, einschl. Bau- und Arbeitsbataillone 1941-1945). Nur geringen Umfang haben Akten der Wehrmachtverwaltungsabteilung (über Ersatz von Kriegsschäden; Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung; Reise- und Zahlungsverkehr; Ver-sorgung; Bezüge), der Wehrmacht-Haushaltsabteilung, der Wehrersatzabteilung (Ersatzgestellung), der Allgemeine(n) Abteilung und des Amtes NS-Führungsstabes (über Aufstellung; Schulung und Einsatz der NS-Führungsoffiziere mit Schulungs- und Propagandamaterial; Lage in Westdeutschland im Febr.-März 1945); Unterlagen fehlen von den Abteilungen Wissenschaft und für Wehrmachtfachschulunterricht wie auch vom Bevollmächtigten für Siedlungsfragen. Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 6/...

        OKH / Allgemeines Heeresamt (Bestand)
        BArch, RH 15 · Bestand · 1928-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Es wurde allmählich durch Zuweisungen weiterer Abteilungen und Amtsgruppen vergrößert, bei Kriegsausbruch nochmals organisatorisch und personell erweitert und schließlich dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Das Heeresamt (AHA) bearbeitete die Ergänzung und Rüstung des Heeres in personeller, materieller und finanzieller Hinsicht. Das personelle Ergänzungswesen leitete es nach den Weisungen des OKW für die gesamte Wehrmacht. Im Kriege verteilte es den personellen Ersatz des Heeres auf die Ersatzeinheiten und sorgte für die Ersatzgestellung an das Feldheer. Daneben hatte das AHA die Ausbildungsvorschriften für die einzelnen Waffengattungen und für das Ersatzheer zu bearbeiten. Einen detaillierten Einblick in die Struktur des Amtes und in die Aufgabengebiete einzelner Organisationseinheiten bieten die nachfolgenden Anlagen/Links: 1. Gesamtgliederung AHA, 1939 (vgl. RHD 18/35 und 36) 2. Gesamtgliederung AHA, 1940 (aus RH 15/92) 2.1. Gliederung des Stabes 2.2. Arbeitsgebiete des Stabes 2.3. Gliederung der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.4. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.5. Gliederung und Arbeitsgebiete der Infanterie-Abteilung (In 2) 2.6. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Reit- und Fahrwesen (In 3) 2.7. Gliederung und Arbeitsgebiete der Artillerie-Abteilung (In 4) 2.8. Gliederung und Arbeitsgebiete der Pionier-Abteilung (In 5) 2.9. Gliederung der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt Motorisierung (M)] 2.10. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt. Motorisierung (M)] 2.11. Gliederung und Arbeitsgebiete der Nachrichtentruppen-Abteilung (In 7) 2.12. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Nebeltruppen und Gasabwehr (In 9) 2.13. Gliederung und Arbeitsgebiete der Eisenbahnpionier-Abteilung (In 10) 2.14. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heerssanitätsinspektion (S In) 2.15. Gliederung und Arbeitsgebiete der Veterinärinspektion (V In) 2.16. Gliederung und Arbeitsgebiete der Feldzeuginspektion (Fz In) 2.17. Gliederung und Arbeitsgebiete der Truppeningenieurinspektion (In T) 2.18. Gliederung und Arbeitsgebiete der Inspektion der Festungen (In Fest) 2.19. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresbekleidungsabteilung (Abt. Bkl) 2.20. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresrechtsabteilung (HR) 3. Gesamtgliederung AHA, Oktober 1944 (aus RH 15/199) Vorprovenienz: Im Jahre 1927 wurde der Chef des Stabes des Heeresamtes in Chef des Wehramtes umbenannt. Aus seiner Behörde ging Anfang Februar 1934 das Allgemeine Heeresamt (AHA) hervor. Inhaltliche Charakterisierung: Das Schriftgut (450 Bde.) ist in folgenden Dienststellen des unter dem Befehlshaber des Ersatzheeres bis zum 20. Juli 1944 von General Friedrich Olbricht geleiteten Amtes entstanden bzw. dort abgelegt worden: Gruppe I a (40 AE): Mobilmachungspläne und -anordnungen (ab 1936); Akten über Aufstellung, Umgliederung und Auflösung von Dienststellen, Kommandobehörden und Verbänden (Heeresaufbau und Durchführungsbestimmungen von 1935-1939, Demobilisierungsmaßnahmen 1940); personelle und materielle Ausstattung des Heeres sowie Ersatzzuführung Feldheer (1939-1945); Erfahrungsberichte mit Angaben zur Organisation, Gliederung, Einsatz und Ausstattung und Ausrüstung einzelner Waffengattungen und der Waffenkommissionen (13 Bde., 1940-1941). Gruppe I b: Rüstungsmaßnahmen, Bedarfsberechnungen sowie Zuweisung von Rohstoffen, Eisen und Stahl (1936-1940, 6 Bde.); Waffen, Munition, Gerät und Ausrüstung sowie Fertigungsplanung für das Heer (1935-1942, 9 Bde.). Gruppe I c: Neuaufstellung, Umgliederung, Auflösung von Dienststellen, Verbänden und Einheiten (1944-1945, 8 Bde.); Stammtafeln verschiedener Dienststellen (1941-1944, 12 Bde.) Gruppe I d/ II a (30 AE): allgemeine und konkrete Personal- (teilw. auch Organisations- und Unterbringungs-) Angelegenheiten (z.B. Stellenbesetzungen des AHA, Personalverminderung 1944/1945); Unterlagen zur Disziplin und Ordnung; Verleihung von Kriegsauszeichnungen. Zentralabteilung (65 AE): Haushaltsunterlagen (Heereshaushalte und langfristige Haushaltsprogramme von 1930-1936); Reichsverteidigungsrat (1934-1936); Angaben zum Aufbau, zur Finanzierung, Ausrüstung und Ausbildung des Reichsheers (einschl. Überführung der Landespolizei ins Reichsheer). Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen (150 AE): Abteilung Ersatzwesen: Sammlung von Erlassen über Erfassung, Musterung und Annahme von Wehrpflichtigen und Freiwilligen (21 Bde., 1935-1945) und spezielle Unterlagen über Wehrpflicht ausländischer Minderheiten und in Österreich und anderen eingegliederten Gebieten; Akten zur Organisation und Tätigkeit der Wehrersatzdienststellen; Organisation, Ausbildung sowie materielle Ausstattung einzelner Waffengattungen (1928-1938); Auflösung von Einheiten nach den Kapitulationen in Stalingrad und Tunis. Abteilung Heerwesen: Dokumente zur Organisation und Geschäftsverteilung zentraler Dienststellen der Wehrmacht und des Heeres, zu Allgemeinen Heeresangelegenheiten, Kompetenzfragen, zum Aufbau und zur Mobilmachung, zum Zustand und der personellen Lage der Truppe; Sammlung von Dienstanweisungen und Merkblättern in Mobilmachungsangelegenheiten (39 Bde.,1938-1943); Angaben zum Dienstrecht, zur Dienstzeit, Besoldung und Versorgung von Soldaten und Wehrmachtbeamten, ferner einige Akten zu außenpolitische Angelegenheiten, zum Anschluss Österreichs, zur Besetzung und Angliederung des sudetendeutschen Gebietes sowie des Protektorats Böhmen und Mähren. Amtsgruppe Seelsorge (ca. 15 Bde., 1930-1945) Akten zur Organisation in den Wehrkreisen, Einstellung, Verwendung, Ausrüstung und Besoldung haupt- und nebenamtlicher Standortpfarrer; allgemeine Richtlinien und Durchführung der Militärseelsorge sowie auch Lage der Kirche und zum Verhältnis zu Staat und NSDAP. Abwicklungsstäbe (110 Bde.): Unterlagen über die Abwicklung von Angelegenheiten zerschlagener Kommandobehörden (u. a. 6. Armee in Stalingrad, der Heeresgruppen Mitte, Nord- und Südukraine und des Oberbefehlshabers West) sowie Gefechts- und Erlebnisberichte unterstellten Verbände, ferner Erlebnisberichte von Rückkehrern, Erhebungen über Kriegsgefangene und Vermisste, nachträgliche Beförderungen und Auszeichnungen (mit Einzelfällen). Als Ersatzüberlieferung ist u.a. auch das Wehrkreiskommando VII (RH 53-7) anzusehen. Die Unterlagen des AHA dokumentieren auch die Tätigkeiten der beiden letzten Chef des Stabes, Oberstleutnant i. G. Claus Schenk Graf von Stauffenberg und Oberst i. G. Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim, die maßgeblich am Attentatsversuch auf Hitler am 20. Juli 1944 beteiligt waren und nach dem Scheitern des Anschlags im Dienstsitz des AHA, im Bendlerblock in Berlin, erschossen wurden. Die Tätigkeit des Amtes ist außerdem durch die umfangreichen Serien der von dort herausgegebenen Heeresdruckvorschriften (H.Dv.), Merkblätter, Friedens- und Kriegsstärke- und -ausrüstungsnachweisungen, das "Jahrbuch des deutschen Heeres" (1936-1942), die "Zeitschrift für die Heeresverwaltung" (1936-1944) und das "Heerestechnische Verordnungsblatt" (ab 1943) dokumentiert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 462 AE Zitierweise: BArch, RH 15/...

        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IV. HA, Rep. 7 · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
        1. Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
        BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 44 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1460, Na bis 1834)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Inhalt und Bewertung Die Ober(landes)regierung wurde im Vollzug des Organisationsmanifests König Friedrichs I. 1806 als Kollegialbehörde gegründet. Über ihre korrekte Schreibweise waren sich die zeitgenössischen Kanzlisten - wie es scheint - unsicher, jedenfalls sind die Varianten "Oberregierung" und - nach der Vorgängerbehörde in Ellwangen - "Oberlandesregierung" im Schriftgut annähernd gleich häufig vertreten. Der Name ist zudem mißverständlich, weil die Behörde keine Regierung im heutigen Sinn, sondern lediglich eine Abteilung des Innenministeriums mit Zuständigkeit für das sogenannte Regiminalfach war. Dieses beinhaltete nach damaliger Auffassung insbesondere die Wahrung der königlichen Souveranitätsrechte, Polizeiangelegenheiten im ganzen Land mit Ausnahme der Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg, die Aufsicht über sämtliche Landesbeamten mit Ausnahme der Justizverwaltung, die Bestätigung der Wahlen zu Magistrats- und anderen Stellen, Angelegenheiten des Untertanen- und Bürgerrechts einschließlich Auswanderung (Abzug und Nachsteuer), Mitwirkung bei der Militärkonskription, Angelegenheiten der Gefängnisse, Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser, Armenanstalten, des Handels, der Gewerbe und Handwerke sowie die Feuerversicherung. 1807 wurde das Regierungskollegium in drei Unterdepartements aufgegliedert. Neben dem Regiminaldepartement wurden für Sicherheits- oder Polizeisachen das Oberpolizeidepartement, für Lehenssachen das Oberlehensdepartement errichtet. Zum 1. Juli 1811 wurden die Zuständigkeiten des Regiminal- und Oberpolizeidepartements in der Sektion der Inneren Administration wieder zusammengefasst. 1817 übernahmen schließlich die neu gegründeten Kreisregierungen die Aufgaben dieser Sektion. Der vorliegende Bestand enthält aus der alphabetisch nach Rubriken gegliederten Registratur der Ober(landes)regierung bzw. der Sektion der Inneren Administration die Spezialakten der Rubrik ¿Fürsten’, ein Titel, der allerdings ziemlich irreführend ist. Tatsächlich betrifft das Schriftgut kaum die Beziehungen zu fürstlichen Häusern, und auch die in Württemberg befindlichen Besitzungen der oftmals gefürsteten in- und ausländischen Standesherren spielen im vorliegenden Bestand eine allenfalls untergeordnete Rolle. Vielmehr verwendeten die zeitgenössischen Registratoren den Begriff ¿Fürsten’ als Synonym für ¿Souveräne’, waren dabei aber nicht völlig konsequent, wie die wenigen Akten mit Bezug auf Städte oder das Kloster St. Wolfgang in Engen belegen. In der Hauptsache handeln die Akten von der Interaktion mit den direkt oder indirekt benachbarten souveränen Staaten, mehr als drei Viertel des Materials betreffen die Beziehungen zum Kaiserreich Frankreich, Großherzogtum Baden und Königreich Bayern. Den unruhigen Zeiten entsprechend spielen Kriegsereignisse, Militär-, Polizei- (Fahndungen) und Sicherheitsangelegenheiten eine herausragende Rolle, ebenso stark sind Streitigkeiten um konkurrierende Souveränitätsansprüche in den neu erworbenen früheren Reichsterritorien und -städten, Handelsblockaden und Zollschikanen sowie ein buntes Sammelsurium wechselseitiger Übergriffe von Behörden, Amtleuten und gewöhnlichen Bürgern auf tatsächliche oder vermeintliche Besitzstände der jeweiligen Nachbarn und die von diesen ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen, aber auch Bemühungen um vertraglichen Ausgleich (Grenzen, Rechte, Gefälle etc.) vertreten. Die Akten belegen - besonders eindrucksvoll im Fall der 1806 zunächst Württemberg zugefallenen Landgrafschaft Nellenburg, der provisorischen württembergischen Ämter Weiltingen und Nördlingen oder der auch von Bayern nur kurzzeitig besessenen Gebiete um Wiesensteig und Geislingen, Tettnang, Ravensburg und Ulm - die bis zum Ausgleich in den Pariser Verträgen von 1810 unruhige und oft von Mißverständnissen, Provokationen und Gewalttätigkeiten geprägte Lage in den Grenzgebieten, das Zerbrechen gewachsener Strukturen (etwa Pfarreisprengel), die abrupte Unterbrechung von Straßenverbindungen, die Kappung von Rechten, Bräuchen und Gewohnheiten durch die neuen Grenzen und die Abwicklung der von den Vorbesitzern geschaffenen Strukturen und hinterlassenen Verhältnisse in den nach dem Staatsvertrag von 1810 endgültig württembergisch gewordenen Städten und Gebieten. D 44 ist ein beinahe lupenreiner Provenienzbestand, nur in Einzelfällen stammen die Akten von Vorgänger- oder Nachfolgebehörden (Bü 112: ¿Retardatenkommission’; Bü 441 und 562: Oberlandesregierung Ellwangen; Bü 528: Fürststift Ellwangen). Die örtliche oder regionale Zuordnung einer jeden Akte folgt dem Gebrauch der Registratur der Oberregierung, die ja jeden Vorgang einem bestimmten regierenden Fürstenhaus zugewiesen hat, dabei aber nicht immer korrekt verfahren ist. Daher können einzelne Titelaufnahmen Sachverhalte oder Vorgänge wiedergeben, die durch ihre territorial-dynastische Rubrizierung eigentlich nicht zu erwarten sind, wie etwa in Bü 159, das die zeitgenössischen Registratoren dem Großherzogtum Hessen zugeordnet haben, das aber wegen vormals hanau-lichtenbergischer, seit 1803 badischer Bezugsorte hauptsächlich Korrespondenz mit der Regierung in Karlsruhe enthält. Die - ebenfalls bereits zeitgenössische - Zuweisung des Büschels 379 zum Großherzogtum Baden ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, da es hier um das Ersuchen der hessen-darmstädtischen Hofkammer in Arnsberg um Extradition der auf die Deutschordenskommende Mülheim bezüglichen Dokumente aus dem Archiv der hochmeisterlichen Regierung in Mergentheim geht. Ursprünglich war der Bestand in 59 Konvolute oder Bünde gegliedert, deren Inhalt im Repertorium von Marquart (1912) lediglich stichwortartig wiedergegeben war. Im Zuge der Neubearbeitung wurden diese Bünde in insgesamt 673 einzeln verzeichnete Sachakten mit einem Gesamtumfang von 4,4 lfd. m aufgelöst. Die Hauptlaufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (meist Abschriften) gehen bis 1460 zurück, einzelne Nachakten sind bis 1834 hinzugefügt worden. Ludwigsburg, im November 2010 Dr. Peter Steuer

        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 83 · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        I. Behördengeschichte Am 9. Juli 1807 wurde in Tilsit der Friedensvertrag zwischen Frankreich und Preußen unterzeichnet. Wenige Tage später, am 12. Juli, wurden in Königsberg eine Militärkonvention geschlossen, welche in Artikel 6 die Regelung noch offener Fragen durch französische und preußische Kommissare vorsah. Die preußische Seite setzte als Kommissar unter anderem den Geheimen Oberfinanzrat Johann August Sack (1764-1831) ein. Im Zuge der weiteren Verhandlungen mit Frankreich wurde schließlich die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens gebildet, als deren Präsident wiederum Sack berufen wurde (weiteres in der Findbuch-Einleitung zum Bestand GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens). Nach der Regelung der Kontributionsfrage und dem Abzug der französischen Truppen wurde die Friedensvollziehungskommission am 16. Dezember 1808 aufgehoben. Durch die Räumung der Provinzen und die Aufhebung der französischen Kontrollbehörden ging die Verwaltung vollends in preußische Hände über. Die Generalzivilkommissariate wurden aufgehoben, an ihre Stelle traten Oberpräsidien, deren Geschäftsordnung ("Instruktion") am 23. Dezember 1808 erlassen wurde. Als Oberpräsident von Brandenburg und Pommern wurde einmal mehr Sack in Berlin ernannt, der aber weiterhin auch für die Kontributionszahlungen an Frankreich zuständig war. Den Oberpräsidien unterstellt wurden die Kriegs- und Domänenkammern, deren Umbenennung in "Regierungen" bereits in Aussicht gestellt wurde. Die Instruktion erklärte die Einsetzung der Oberpräsidenten aus der Notwendigkeit, die Finanzverwaltung zur Aufbringung der Kontributionszahlungen an Frankreich zu Reorganisieren. Den Oberpräsidenten wurden ausführende, kontrollierende und konsultierende Aufgaben übertragen. Sie sollten gegenüber den Regierungen, den Ständen, den ständischen Institutionen, den Chefs der Militärkorps, den Oberpost- und Postämtern sowie allen Unterbehörden in den Provinzen die Stelle der obersten Staatsbehörden vertreten. Ferner sollten sie den Sicherheits- und Sanitäranstalten sowie den Einrichtungen zur Bekämpfung von Tierseuchen vorstehen und die Maßnahmen zur Landesverbesserung leiten. In diesen Angelegenheiten durften sie Verfügungen an die Regierungen ergehen lassen, die diese dann umzusetzen hatten. Was die anderen Aufgabenbereiche der Regierungen betraf, so besaßen die Oberpräsidenten lediglich ein Aufsichtsrecht. Namentlich oblag ihnen die Überprüfung der Geschäftsführung der Regierung sowie die Dienstaufsicht über das Personal. Ihre Disziplinargewalt reichte bis zur Suspendierung auffällig gewordener Beamter. Zwar konnten die Oberpräsidenten von den Regierungen Berichte abfordern, sollten dies aber nicht im Übermaß tun. Um sich zu informieren, hatte der Oberpräsident die Regierungen und andere Behörden an ihrem Dienstsitz zu besuchen, sich dort mündlich Bericht erstatten zu lassen und die Geschäftsführung anhand vorgelegter Akten zu überprüfen. Über seine Erkenntnisse hatte er jährlich Bericht an die oberste Innen- und Finanzverwaltung in Berlin zu senden. Die Instruktion hob hervor, dass die Oberpräsidien keine Zwischeninstanzen zwischen den obersten Behörden in Berlin und den Regierungen in den Provinzen bildeten. Der Geschäftsgang zwischen Zentral- und Provinzialverwaltung sollte weiterhin direkt laufen, d.h. ohne Einschaltung der Oberpräsidenten. Auch hatten die Regierungen das Recht, in Kontroll- und Revisionsangelegenheiten gegen die Verfügungen der Oberpräsidenten ihre vorgesetzte Dienststelle in Berlin anzurufen. Lediglich, wenn "Gefahr im Verzug" war, mussten die Verfügungen sofort umgesetzt werden. Diese letztlich doch stark begrenzten Vollmachten der Oberpräsidenten wurde dadurch unterstrichen, dass ihnen nur ein sehr kleiner Mitarbeiterstab, bestehend aus einem Regierungs- bzw. Oberpräsidialrat, einem Expedienten, einem Kopisten und einem Boten zur Verfügung stand. Bereits zum 03. November 1810 wurden die Oberpräsidien wieder aufgelöst - zur Erweiterung des Geschäftskreises der Regierungspräsidenten, wie es in der entsprechenden Kabinettsorder hieß. Sack wurde mit sofortiger Wirkung die Leitung einer Abteilung für die öffentliche Ordnung ("Polizey") und das Medizinalwesen im Ministerium des Innern übertragen. Außerdem wurde er zum Mitglied des Staatsrats ernannt. II. Bestandsgeschichte Wann die Überlieferung des Oberpräsidiums von Brandenburg und Pommern an das Geheime Staatsarchiv abgegeben wurde, ist genauso wenig bekannt wie die abgebende Behörde. Der Bestand untergliederte sich ursprünglich in die Teile A. Generalia, B. Neumark, C. Kurmark und D. Pommern. Die ebenso unterteilten Findmittel sind in der Altfindmittel-Sammlung des GStA PK noch vorhanden. 1875 wurde der Bestand revidiert und neu aufgestellt. 1877 wurden 102 Akten aus der Überlieferung des Kultusministeriums ausgeschieden und der Überlieferung des Oberpräsidiums eingeordnet. Weitere Akten, die das Kultusministerium 1880 an das GStA PK abgab, wurden ebenfalls diesem Bestand zugeschlagen. Eine Bestandsrevision wurde 1884 durchgeführt. 1918 wurde ein kleiner Zugang mit Akten des Generalkommissariats für die Provinz Brandenburg und Pommern übernommen und durch Melle Klinkenborg in den Bestand eingeordnet. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Überlieferung ausgelagert und nach 1945 im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg aufgestellt und dort auf Karteikarten erschlossen. Die Karteikarten wurden 2013 durch die Schreibkraft Frau Petra Kühnel in die Archivdatenbank eingegeben, Titelbildung und Klassifikation anschließend durch den Archivangestellten Guido Behnke überarbeitet. Dr. Mathis Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        Oberpräsidium Münster (Bestand)

        Allgemeiner Hinweis: Einzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakters für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de Vom Bestand ¿Oberpräsidium der Provinz Westfalen¿ im NW Staatsarchiv Münster verzeichnet das vorliegende Findbuch die Akten des Teilbestands ¿Polizei, Justiz, Militär¿. Dem 1815/16 auch in der Provinz Westfalen eingerichteten Amt des Oberpräsidenten war ursprünglich eine eher repräsentative Rolle zugedacht. Schon der Auftrag, die Kontrolle über die Unterstellten Behörden, vor allem die Bezirksregierungen, verlieh seiner Arbeit aber Gewicht. Seine eigentliche Bedeutung erhielt das Amt des Oberpräsidenten - und damit für die historische Forschung die aus dieser Funktion erwachsenen Akten - durch die Aufgabe, die obersten Staatsbehörden im besonderen Auftrag und bei außergewöhnlichem Anlass, insbesondere bei Gefahr im Verzuge und im Kriegsfall, zu vertreten, d.h. dann, wenn in Krisenzeiten Verwaltung begann, politisch - im engeren Sinne - zu werden. Politisches Handeln des Oberpräsidenten war auch gefragt bei der Wahrnehmung der Rechte des Staats gegenüber der evangelischen und im 19. Jahrhundert besonders gegenüber der katholischen Kirche. Der Bestand Oberpräsident verdient auch deshalb besonderes Interesse, weil es sich für Westfalen um einen zentralen Fonds handelt. Nicht selbstverständlich ist es jedoch, dass in ihm auch außerwestfälische Betreffe enthalten sind. Diese beziehen sich auf die Erweiterung der Kompetenz gerade des Oberpräsidenten für Westfalen durch das Amt des ¿Chefs der Zivilverwaltung¿ im Zusammenhang der Vorbereitung bzw. in den ersten Jahren des Zweiten Weltkriegs, die eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs auch auf das Rhenland mit sich brachte. Über Westfalen hinaus, d.h. für den Bereich des Wehrkreises VI, erstreckte sich der Sprengel des Oberpräsidenten als ¿Reichsverteidigungskommissar¿. Mit Blick auf diese Schwerpunkte in der Verwaltungsarbeit des Oberpräsidenten wurde von den insgesamt elf Findbüchern, die mittlerweile zum Bestand im Staatsarchiv Münster vorliegen, zunächst der vorliegende Band ¿Polizei, Justiz, Militär - Chef der Zivilverteidigung, Reichsvereidigungskommissar¿ zur Publikation ausgewählt. Diese stützt sich im Wesentlichen auf die 1972ff. geleistete moderne Archivverzeichnung, deren Sachtitel und Klassifikation weitgehend zu übernehmen waren. Bei der jetzigen Aufbereitung zur Drucklegung wurden jedoch bei den Titeln, die nicht genügend aussagekräftig erschienen, intensivere Aktenanalysen vorgenommen. Dadurch soll u. a. auf die in den Akten enthaltenen, aus anderen Provinzen Preußens stammenden Vorgänge aufmerksam gemacht werden, die zwar nur zur Kenntnisnahme übersandt wurden, die aber doch einen grundsätzlichen oder modellhaften Charakter besaßen. Einerseits zielen die Aktenanalysen also auf eine stärkere Benutzung eines Aktenbandes. Andererseits soll gerade durch sie eine überflüssige Aushebung von Archivalien vermieden werden, was aus konservatorischen Gründen immer mehr geboten erscheint. Nicht zuletzt können sie dem Benutzer Enttäuschungen ersparen, wenn sie ¿zuviel versprechende¿ Aktentitel inhaltlich relativieren. Manfred Wolf Münster 1991

        Staatsarchiv München, StAM, Personalakten · Bestand · 1803-1957
        Teil von Staatsarchiv München (Archivtektonik)

        Oberpostdirektion München, Personalakten: Die Oberpostdirektion München hat die nachstehenden Personalakten im Jahr 1976 an das Staatsarchiv abgegeben. Bei der Aktenaussonderung wurden abweichend vom üblichen Auswahlschema im Interesse der Postgeschichte die Personalakten jener Personen als archivwürdig übernommen, die Leiter eines Postamtes waren oder ihrem Dienstgrad nach hätten sein können. Das bedeutet, dass auch viele Personalakten von Beamten des mittleren Dienstes archiviert wurden. Im Staatsarchiv wurden die Personalakten nach einem hierfür entwickelten Verzeichnungsschema alle neu aufgenommen und zusätzlich für die Personalaktenkartei verkartet. Im Interesse einer kontrollierten Vorlage an die Archivbenützer sind die Personalakten in den neuen Sammelbestand "Personalakten" unter Nr. 1 - 1460 eingereiht worden.

        Oberpostdirektion Bremen
        5,1 · Gliederung
        Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

        Erläuterung: Bei Gründung des Norddeutschen Bundes wurde das Postwesen als einheitliche Staatsverkehrsanstalt organisiert unter gleichzeitigem Fortfall der territorialen Postinstitute. Bremen erhielt ein Bundes-Oberpostamt. 1871 ging die Posthoheit auf das Deutsche Reich über. 1874 bestimmte die Reichspostverwaltung Bremen zum Sitz einer Oberpostdirektion, die als mittlere Reichspostbehörde tätig wurde. Ihr Geschäftsbereich umfasste außer dem bremischen Staatsgebiet den links der Weser gelegenen Teil des Regierungsbezirks Hannover, Teile des Regierungsbezirks Stade und den braunschweigischen Amtsbezirk Thedinghausen. Bis zum Ersten Weltkrieg war sie auch zuständig für die Postanstalten in Deutsch-Neuguinea, auf den Karolinen, Marianen, Palau- und Marshall-lnseln und auf Samoa. Von 1934-1945 trug die Oberpostdirektion die Bezeichnung Reichspostdirektion Bremen. 1943 übernahm sie auch den Bezirk der bis dahin selbständigen Direktion Oldenburg, der den Weser-Ems-Bezirk umfaßte. 1989 wurde die Privatisierung der Deutschen Bundespost eingeleitet, 1990 erfolgte die Trennung in die Bereiche Postdienst und Telekom bei der OPD. Die Oberpostdirektion wurde mit Ablauf des Jahres 1992 aufgeteilt in die Direktionen Postdienst und Telekom. Seit 1995 sind sie Teile der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG. Lit.: Christian Piefke, Die Entstehung der Oberpostdirektion Bremen, in: Postgeschichtliche Blätter aus der Weser-Ems-Gebiet, Bd. 1, H. 1, 1955, S. 2-3; Werner Guddat, 100 Jahre Oberpostdirektion Bremen, Leer 1974; Theodor Windmann, 100 Jahre Oberpostdirektion Bremen, in: Postgeschichtliche Hefte Weser-Ems, Bd. 4, H. 4, 1973, S. 77-84; Johannes Rust, Die Postgeschichte des Bezirks der Reichspostdirektion Bremen für die Kriegsjahre 1939-1945, Bremen 1949; K. Johanns, Die ersten Schritte. Versuch einer Rekonstruktion der Postverhältnisse im Reichspostdirektions-Bezirk Bremen nach dem Ende des 2. Weltkrieges bis zur Wiederaufnahme eines beschränkten Briefverkehrs am 1. Juli 1945, in: Philatelie und Postgeschichte, 20, Nr. 89, 1986, S. 1-19; Alexis Wegener, Die Post in Bremen und Bremerhaven 1945-1964, in: Wachsende Städte an der Unterweser, 1965, S. 88-96; Der OPD-Bezirk Bremen, in: Zeitschrift für das Post- u. Fernmeldewesen, 7 (1955), S. 41-53; Oberpostdirektion Bremen (Hg.), Oberpostdirektion Bremen im neuen Haus, Bremen 1985; Herbert Leclerc, Von Apia bis Yap. Ehemalige deutsche Postanstalten in der Südsee, in: Archiv für deutsche Postgeschichte 1982, S. 7-32; Fritz Thole, Die Leiter der Oberpostdirektion Bremen, in: Postgeschichtliche Blätter aus dem Weser-Ems-Gebiet, Bd. 1, H. 1, 1955, S. 3, H. 3, 1956, S. 29-38, Bd. 2, H. 6, 1961, S. 118-119. Literaturhinweis: Christian Piefke, Die Entstehung der Oberpostdirektion Bremen, in: Postgeschichtliche Blätter aus der Weser-Ems-Gebiet, Bd. 1, H. 1, 1955, S. 2-3; Werner Guddat, 100 Jahre Oberpostdirektion Bremen, Leer 1974; Theodor Windmann, 100 Jahre Oberpostdirektion Bremen, in: Postgeschichtliche Hefte Weser-Ems, Bd. 4, H. 4, 1973, S. 77-84; Johannes Rust, Die Postgeschichte des Bezirks der Reichspostdirektion Bremen für die Kriegsjahre 1939-1945, Bremen 1949; K. Johanns, Die ersten Schritte. Versuch einer Rekonstruktion der Postverhältnisse im Reichspostdirektions-Bezirk Bremen nach dem Ende des 2. Weltkrieges bis zur Wiederaufnahme eines beschränkten Briefverkehrs am 1. Juli 1945, in: Philatelie und Postgeschichte, 20, Nr. 89, 1986, S. 1-19; Alexis Wegener, Die Post in Bremen und Bremerhaven 1945-1964, in: Wachsende Städte an der Unterweser, 1965, S. 88-96; Der OPD-Bezirk Bremen, in: Zeitschrift für das Post- u. Fernmeldewesen, 7 (1955), S. 41-53; Oberpostdirektion Bremen (Hg.), Oberpostdirektion Bremen im neuen Haus, Bremen 1985; Herbert Leclerc, Von Apia bis Yap. Ehemalige deutsche Postanstalten in der Südsee, in: Archiv für deutsche Postgeschichte 1982, S. 7-32; Fritz Thole, Die Leiter der Oberpostdirektion Bremen, in: Postgeschichtliche Blätter aus dem Weser-Ems-Gebiet, Bd. 1, H. 1, 1955, S. 3, H. 3, 1956, S. 29-38, Bd. 2, H. 6, 1961, S. 118-119.

        Oberleitung Grenzschutz Baden-Schweiz (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 137 · Bestand · 1916-1919
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Formationsgeschichte: Auf Befehl der "Armeegruppe Gaede" wurde bereits im Oktober 1914 die Kontrolle des Grenzverkehrs zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweiz militärisch organisiert. Die Oberleitung des Grenzschutzes wurde Oberst von Liebenstein übertragen. Der Stab nahm am 2. November 1914 in Lörrach seine Arbeit auf. Zur Aufgabenerfüllung wurden ihm Landsturmeinheiten zugeteilt. Zum Aufgabenbereich gehörte u. a. der Schutz vor der Ein- und Ausfuhr unerlaubter Nachrichten, die Verhinderung der Spionage, die Überwachung des Warenverkehrs, die Personenkontrolle und die Fahndung nach Deserteuren und entwichenen Kriegsgefangenen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments 114. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 20 Faszikel mit einem Umfang von 0,30 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

        Oberlandesgericht Karlsruhe: Generalia (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 240 Zugang 1987-53 · Bestand · (1922-) 1933-1945 (-1960)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Mit dem Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.2.1934 wurden die Justizbehörden der Länder Reichsbehörden. In Baden trat an die Stelle des Justizministeriums auf Grund des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 5.12.1934 die Abteilung Württemberg-Baden des Reichsjustizministeriums. Der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe führte die Geschäfte in den Räumen des ehemaligen Ministeriums in der Herrenstraße 1. 1944 wurde dieses Gebäude zerstört; fast alle Akten der ¿Präsidialabteilung¿ verbrannten. Dagegen scheinen die Akten der ¿Verwaltungsabteilung¿ in der Herrenstraße - oder im Oberlandesgerichtsgebäude in der Hoffstraße? - weitgehend erhalten geblieben zu sein. Zusammen mit den wenigstens zum größten Teil geretteten Verwaltungsakten des Generalstaatsanwalts beim OLG Karlsruhe (309 Zugang 1987-54) bilden diese Akten daher eine gar nicht zu überschätzende Quellengrundlage für die Erforschung der Justiz im NS-Staat. Seit 1940 gehörte auch das Elsaß zum Sprengel des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Da in Stuttgart sowohl die Akten des Oberlandesgerichts wie die des Generalstaatsanwalts vernichtet sind, kommt damit der Karlsruher Überlieferung eine Bedeutung zu, die weit über den engeren Zuständigkeitsbereich hinausgeht. Bei der Übernahme der Akten in das Generallandesarchiv Karlsruhe wurde daher nur sehr zurückhaltend bewertet. Kassiert wurden lediglich Akten, die außer dem Deckblatt nichts oder nur Sammlungen von Amtsdrucksachen des Reichsjustizministeriums enthielten. Die Grundverzeichnung stammt von Prof. Dr. Gerhard Schmitt/Heidelberg, der sich aus rechtshistorischem Interesse dieser Aufgabe dankenswerterweise in seinem Ruhestand unterzog. Seine Titelaufnahmen wurden von Frau Archivinspektorin Andrea Rumpf und den Archivreferendaren Irmgard Becker, Peter Exner und Christoph Popp überarbeitet und ergänzt. Die Klassifikation des Generalaktenplans der Justiz nach dem Stand von 1941 blieb erhalten. Da die Positionen des Aktenplans auf der Aktenstufe häufig mehrfach belegt sind, wurde auch noch die unterste Stufe des Aktenplans als Rubrik behandelt und den Titelaufnahmen entsprechend vorgeschaltet; das wirkt im Einzelfall ungewohnt und als überflüssige Verdoppelung des Aktentitels, läßt jedoch in der Regel die Zusammengehörigkeit von General-, Sammel- (Einzelfall-) und Beiakten besser erkennen. Die Texte wurden von Frau Edeltraud Reibenspies eingegeben, Herr Ralf Quellmalz fertigte die Register; die Schlußredaktion lag beim Unterzeichneten. Der Bestand umfaßt rund 12 lfd. m in 114 Archivbehältern. Karlsruhe, im März 1997 Konrad Krimm Konversion: Im Juni 2014 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Bestand in die Archivsoftware Scope Archiv importiert. Einzelne strukturelle Unstimmigkeiten zwischen Akten- und Datenbestand wurden aufgelöst und die wenigen vorhandenen inhaltlichen Fehler in den Ursprungsdaten bereinigt. Die vorgefundene Gliederung wurde im Wesentlichen beibehalten und lediglich leicht gestrafft. Die Konversion und strukturelle Prüfung der Daten lag bei Alexander Hoffmann, die abschließenden Redaktionsarbeiten übernahm der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Juni 2014 Martin Stingl

        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 206 · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Vorbemerkung Das Oberfürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten war gleichzeitig mit dem Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten (Bestand GStA PK, I. HA Rep. 180 C) mit Gesetz über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen aus den durch die Versailler Verträge abgetretenen Gebieten (Unterbringungsgesetz) am 30. März 1920 (GS. S. 63) eingerichtet worden. Es war Berufungsinstanz zum Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten und zum Fürsorgeamt für Lehrpersonen (Bestand nicht überliefert). Berufung konnte gegen Beschlüsse, welche die Kündigung einer Stelle, die Anmeldepflicht einer Stelle durch die Anstellungsbehörde, den Anspruch auf Eintragung eines Bewerbers, die Annahmepflicht einer zugewiesenen Stelle durch den Bewerber sowie den Verlust des Anspruchs auf Fürsorge durch einen Bewerber, die Beteiligung der Anstellungsverbände an den Umzugskosten und die Inanspruchnahme einer entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes besetzten Stelle betreffen, eingelegt werden. Das Gesetz betraf mittelbare Staatsbeamte, die infolge Abtretung oder Besetzung preußischer Landesteile ihr Amt verloren oder es aufgegeben haben, weil ihnen nach Lage der Verhältnisse die Fortsetzung ihrer Amtstätigkeit unter fremder Herrschaft nicht zugemutet werden konnte. Es fand auch Anwendung auf die ehemaligen elsaß-lothringischen mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen und auf Lehrpersonen, die im Auslands- oder Kolonialschuldienst ihre Stelle hatten aufgeben müssen (zuständig war für diese das Fürsorgeamt für Lehrpersonen; sein Aktenbestand ist nicht überliefert). Das Gesetz von 1920 erhielt einige Abänderungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 (GS. S. 69). Das Oberfürsorgeamt unterlag der Federführung des Finanzministeriums, war jedoch dem Oberverwaltungsgericht angegliedert. Es bestand im wesentlichen aus Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichts, die vom Staatsministerium ernannt wurden; es ist erst 1945 eingegangen. Die hier verzeichneten Akten sind 1953 von dem Oberverwaltungsgericht, in dessen Hause, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 31, sich das Oberfürsorgeamt befand, an das Hauptarchiv abgegeben worden. gez. Dr. Kober, Mai 2011 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (Bestand)
        BArch, RM 6 · Bestand · (1903) 1919 - 1945 (1967)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Am 21.3. 1919 wurde als Spitzenbehörde der Marine die Admiralität einge- richtet, deren Chef gleichberechtigt neben dem Chef der Heersleitung stand. Am 15.9. 1920 wurde die Admiralität in Marineleitung (ML) und am 1.6. 1935 in Oberkommando der Kriegsmarine (OKM) umbenannt. An der Spitze des OKM stand der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (ObdM). Bestandsbeschreibung: Mit Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 wurde als Spitzenbehörde der Marine die dem Reichswehrminister unterstellte Admiralität eingerichtet, deren Chef seit 1. Oktober 1919 gleichberechtigt neben dem Chef der Heeresleitung stand. Sie wurde am 15. September 1920 in Marineleitung (ML), dann zum 1. Juni 1935 in Oberkommando der Kriegsmarine (OKM) umbenannt. An seiner Spitze stand der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (ObdM). Inhaltliche Charakterisierung: Von Handakten des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine sind bruchstückhaft nur die des Großadmirals Erich Raeder zu Führungs-, Personal- und Schiffbaufragen ins Bundesarchiv gelangt. Außerdem sind Organisationsunterlagen, Befehle, Operationsakten, Unterlagen über Mobilmachungs- und Attachéangelegenheiten sowie über den Spanischen Bürgerkrieg überliefert. Vom General der Luftwaffe beim ObdM ist das Kriegstagebuch von August 1939 bis August 1944 in Abschrift erhalten. Speziell für die Zeit unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg sind darüber hinaus Unterlagen über die Abwicklung des Reichsmarineamtes, Dokumente zum Waffenstillstand, Akten über Schadensersatzforderungen anderer Länder, Kriegsgefangenen- und Interniertenangelegenheiten sowie militärpolitische Berichte über innere Unruhen (Novemberrevolution, Kapp-Putsch) vorhanden. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 8,8 lfm 453 AE Zitierweise: BArch, RM 6/...

        Oberappellationsgericht (Bestand)
        Staatsarchiv Hamburg, 211-3 · Bestand · 1820-1880
        Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

        Verwaltungsgeschichte: Das Oberappellationsgericht (OAG) der vier freien Städte Deutschlands wurde 1820 als gemeinsames oberstes Gericht der Städte Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck in Lübeck eingerichtet. Nach der Annexion Frankfurts durch Preußen blieb das Gericht ab 1867 als OAG der freien Hansestädte erhalten. Mit der Einrichtung des Bundesoberhandelsgerichtes in Leipzig verlor es einen wesentlichen Teil seiner Kompetenzen. Es wurde 1879 aufgelöst und fand im Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg seinen Nachfolger. Das OAG war das generelle Gericht dritter Instanz für die beteiligten Städte. Es verhandelte auch Austrägalsachen zwischen Fürsten des Deutschen Bundes. Daneben war es Prüfungskommission für die Advokaturkandidaten aus Bremen seit 1821, aus Lübeck seit 1826, aus Frankfurt seit 1858 und aus Hamburg seit 1870. Archivierungsgeschichte: Die Prozeßaktenbestände und die Prüfungsakten für die Anwärter zur Advokatur wurden 1952 auf die vier beteiligten Städte verteilt, nachdem Lübeck bereits 1936 die Verwaltungsakten erhalten hatte. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 211-3 Oberappellationsgericht, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: Das Oberappellationsgericht (OAG) der vier freien Städte Deutschlands wurde 1820 als gemeinsames oberstes Gericht der Städte Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck in Lübeck eingerichtet. Nach der Annexion Frankfurts durch Preußen blieb das Gericht ab 1867 als OAG der freien Hansestädte erhalten. Mit der Einrichtung des Bundesoberhandelsgerichtes in Leipzig verlor es einen wesentlichen Teil seiner Kompetenzen. Es wurde 1879 aufgelöst und fand im Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg seinen Nachfolger. Das OAG war das generelle Gericht dritter Instanz für die beteiligten Städte. Es verhandelte auch Austrägalsachen zwischen Fürsten des Deutschen Bundes. Daneben war es Prüfungskommission für die Advokaturkandidaten aus Bremen seit 1821, aus Lübeck seit 1826, aus Frankfurt seit 1858 und aus Hamburg seit 1870. Die Prozeßaktenbestände und die Prüfungsakten für die Anwärter zur Advokatur wurden 1952 auf die vier beteiligten Städte verteilt, nachdem Lübeck bereits 1936 die Verwaltungsakten erhalten hatte. Der hamburgische Best. enthält 2182 Prozeßakten in zivilrechtlichen und 133 in strafrechtlichen Sachen. Im Zivilrecht ist der Bereich des Handelsrechtes dominant. Im Gegensatz zum Prozeßaktenmaterial des Reichskammergerichtes sind die Akten des OAG wegen der Zurücksendung der Beweisunterlagen außer in juristischer Hinsicht nicht sehr ergiebig.

        Oberämter und Landratsämter

        Überlieferungsgeschichte 1803 bis 1810 wurden die Oberämter teilweise als Nachfolger der altwürttembergischen Ämter errichtet; Doppelstellung des Oberamtmanns als Staatsbeamter und Leiter der Amtskörperschaft; 1818 Verselbständigung der Oberamtsgerichte; 1842 Sprengeländerungen; 1928 erhält der Oberamtmann die Amtsbezeichnung Landrat; 1938 Umbenennung in Landratsämter und Sprengeländerungen; aufgrund der Verordnung Nr. 60 des französischen Oberkommandierenden und der Kreisordnung 1948 war der Landrat Staatsbeamter; 1955 wurde der Landrat durch die Landkreisordnung kommunalisiert; das Landratsamt wurde Verwaltungsbehörde des Landkreises und untere Verwaltungsbehörde; 1973 Sprengeländerungen durch die Kreisreform.

        Oberamt Öhringen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 192 II · Bestand · 1810-1938 (Vorakten ab 1619, Nachakten bis 1971)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zum Bestand: Das Oberamt Öhringen wurde 1810 gebildet und umfaßte im wesentlichen ehemalige schöntalische, berlingische und hohenlohische Besitzungen, die durch den Reichsdeputationshauptschluß und Rheinbundakte an Württemberg gefallen waren. 1811 wurden Berlichingen, Schöntal und weitere Orte, die vom aufgelösten Oberamt Schöntal an das Oberamt Öhringen gekommen waren, an das Oberamt Künzelsau abgetreten, wofür dieses dem Oberamt Öhringen Gaisbach, Neureut und Neufels überließ. Mainhardt fiel an das Oberamt Weinsberg, von dem das Oberamt Öhringen 1842 Geißelhardt mit Parzellen erhielt. Zum Oberamt Öhringen, das seit 1817 dem Jagstkreis zugeordnet war, gehörten dann auf Dauer die unten S. 7ff. genannten Gemeinden. Eine Veränderung trat erst ein, als 1926 das Oberamt Weinsberg aufgelöst wurde und der Ostteil dem Oberamt Öhringen zugeschlagen wurde (vgl. unten S. 10ff. den neuen Gemeindebestand). Bei der nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938 schließlich fiel Geißelhardt mit Eschental, Finsterrot, Gnadental und Goggenbach an den Landkreis Schwäbisch Hall. Im Zuge der Kreisreform von 1973 wurde der so gestaltete Landkreis Öhringen aufgelöst; er ging nahezu vollständig im neugeschaffenen Hohenlohekreis auf. Über die Abgabe der hier verzeichneten Akten war noch vor der Auflösung des Landkreises Öhringen verhandelt worden, so daß bald nach Inkrafttreten des Kreisreformgesetzes die Übernahme abgewickelt werden konnte. Verzeichnet wurden die Akten unter Trennung der Registraturschichten "Oberamt Öhringen" (bis 1938) und "Landratsamt Öhringen" (nach 1938 = Bestand FL 20/14) 1984 unter Anleitung von Dr. Trugenberger vom Zeitangestellten Ibrom, nach dessen Ausscheiden die Zeitangestellte Edling 1986 die Arbeit fortsetzte. Die Titelaufnahmen zu den Dampfkesselakten hat 1986 der Archivangestellte Biemann gefertigt. Der Unterzeichnete überprüfte 1987 stichprobenweise die Titelaufnahmen, indizierte die Verzeichnungsarbeit und nahm die Gliederung in Anlehnung an den Aktenplan für Württembergische Oberämter vor. Die EDV-Erfassung der Datensätze besorgte Frau Aufderklamm. Der Bestand F 192 II umfaßt 56 lfd. m (Bü. 1 - 1819). Ludwigsburg, im Juli 1987 Dr. Kretzschmar Nachtrag Bü. 1820 - 1830 (aus FL 20/14) Leuchtweis, August 1994 Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker Fußnoten (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig.