Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
Bereich "Kontext"
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Vorbemerkung Das Oberfürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten war gleichzeitig mit dem Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten (Bestand GStA PK, I. HA Rep. 180 C) mit Gesetz über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen aus den durch die Versailler Verträge abgetretenen Gebieten (Unterbringungsgesetz) am 30. März 1920 (GS. S. 63) eingerichtet worden. Es war Berufungsinstanz zum Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten und zum Fürsorgeamt für Lehrpersonen (Bestand nicht überliefert). Berufung konnte gegen Beschlüsse, welche die Kündigung einer Stelle, die Anmeldepflicht einer Stelle durch die Anstellungsbehörde, den Anspruch auf Eintragung eines Bewerbers, die Annahmepflicht einer zugewiesenen Stelle durch den Bewerber sowie den Verlust des Anspruchs auf Fürsorge durch einen Bewerber, die Beteiligung der Anstellungsverbände an den Umzugskosten und die Inanspruchnahme einer entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes besetzten Stelle betreffen, eingelegt werden. Das Gesetz betraf mittelbare Staatsbeamte, die infolge Abtretung oder Besetzung preußischer Landesteile ihr Amt verloren oder es aufgegeben haben, weil ihnen nach Lage der Verhältnisse die Fortsetzung ihrer Amtstätigkeit unter fremder Herrschaft nicht zugemutet werden konnte. Es fand auch Anwendung auf die ehemaligen elsaß-lothringischen mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen und auf Lehrpersonen, die im Auslands- oder Kolonialschuldienst ihre Stelle hatten aufgeben müssen (zuständig war für diese das Fürsorgeamt für Lehrpersonen; sein Aktenbestand ist nicht überliefert). Das Gesetz von 1920 erhielt einige Abänderungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 (GS. S. 69). Das Oberfürsorgeamt unterlag der Federführung des Finanzministeriums, war jedoch dem Oberverwaltungsgericht angegliedert. Es bestand im wesentlichen aus Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichts, die vom Staatsministerium ernannt wurden; es ist erst 1945 eingegangen. Die hier verzeichneten Akten sind 1953 von dem Oberverwaltungsgericht, in dessen Hause, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 31, sich das Oberfürsorgeamt befand, an das Hauptarchiv abgegeben worden. gez. Dr. Kober, Mai 2011 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik) >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Inneres >> Beamtenangelegenheiten und -fürsorge
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
http://archivdatenbank.gsta.spk-berlin.de/midosasearch-gsta/MidosaSEARCH/Bestaendeuebersicht/index.htm?uid=GStA PK_Bestaendeuebersicht_I_HA_Rep_206&kid=GStA PK_Bestaendeuebersicht_9fb6b686-a20b-41dd-9a21-d421cc53f0dc
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Bereich "Anmerkungen"
Anmerkung
Original description: Deutsche Digitale Bibliothek