Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1806-1922 (Anlage)
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
306 Büschel (3,1 lfd. m)
Bereich "Kontext"
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Vorbemerkung: Das Kameralamt Stuttgart bestand von 1806 bis 1922. Während von 1806-1843 nur ein Stadt-Kameralamt Stuttgart vorhanden war, wurde 1843 das Kameralamt Weil im Schönbuch als besonderes Land-Kameralamt nach Stuttgart verlegt. Schließlich fand 1860 die Vereinigung beider Kameralämter zu einem Kameralamt Stuttgart statt. Im Einzelnen traten in der Organisation des Kameralamts Stuttgart folgende Änderungen ein: Gemäß Verfügung vom 06.05.1837 (Württ. Reg. Bl. 1837, Seite 226) hat das Kameralamt Stuttgart von dem Kameralamt Leonberg den Ort Botnang übernommen. Durch Verordnung vom 06.03.1843 (Württ. Reg. Bl. 1843, Seite 212-213) wurde das Kameralamt Weil im Schönbuch als Landkameralamt nach Stuttgart verlegt. Gleichzeitig hat das Stadt-Kameralamt Stuttgart von dem Kameralamt Cannstatt das zum Forstamt Leonberg gehörige Revier Hohenheim übernommen. Das Land-Kameralamt Stuttgart dagegen hat 1. übernommen: a) vom Kameralamt Esslingen die Gemeinden Bernhausen, Birkach, Harthausen, Heumaden, Kemnat, Obersielmingen, Ruit und Untersielmingen b) vom Stadt-Kameralamt Stuttgart die Gemeinden Botnang, Degerloch, Feuerbach und Gaisburg c) vom Kameralamt Sindelfingen die Gemeinden Kaltental, Möhringen, Rohr und Vaihingen 2. abgetreten: a) an das Kameralamt Sindelfingen die Gemeinden Altdorf, Breitenstein, Holzgerlingen, Neuweiler, Schönaich, Weil im Schönbuch sowie das zum Forstbezirk Tübingen gehörige Forstrevier Weil im Schönbuch b) an das Kameralamt Reuthin die Gemeinde Hildrizhausen c) an das Kameralamt Tübingen die Gemeinde Dettenhausen. Die Vereinigung des Stadt- und Landkameralamts Stuttgart erfolgte lt. Verfügung des Fin. Min. vom 26.03.1860 (Amtsblatt d. württ. Ob. Fin. Kammer von 1860, Seite 17). Zugleich wurde dem Kameralamt die Verrechnung der Forst- und Jagdgefälle der Reviere Neuenhaus und Waldenbuch übertragen. Aus dem Gesamtbestand des Kameralamts Stuttgart wurden außer umfangreichen älteren Akten (von etwa 1650-1805) auch Akten folgender Kameralämter ausgehoben: Cannstatt, Esslingen, Leonberg, Nellingen, Neuffen, Sindelfingen und Weil im Schönbuch. Da bei dem verbliebenen Bestand aus Provenienzgründen verschiedentlich Vorgänge getrennt werden mußten, sind etwaige Vorakten bei obigen Kameralämtern zu suchen. Der nachstehende Bestand umfaßt 285 Büschel = 2 lfd. m. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg
(Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg .
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Bereich "Anmerkungen"
Anmerkung
Original description: Deutsche Digitale Bibliothek