Vorbemerkung 1976: König Friedrich hatte bereits 1807 die Absicht, in Darmstadt eine württembergische Gesandtschaft zu errichten aufgrund des durch den Rheinbund entstandenen nahen Verhältnisses zum Großherzogtum Hessen und aus dem Bemühen heraus, die freundschaftlichen Beziehungen der Souveräne zu vertiefen. Doch wurde die Stelle erst 1818 unter allgemeiner Begründung besetzt. Ab 1825 blieb sie vakant, bis 1852 auf Anregung des Großherzogs erneut Gesandte ausgetauscht wurden. Auch nach der Reichsgründung von 1871 wurden offizielle diplomatische Beziehungen aufrechterhalten.Die württembergischen Vertreter am Darmstädter Hof waren in der Regel bis 1866 zugleich als Gesandte am Bundestag in Frankfurt und am kurhessischen Hof in Kassel mit Sitz in Frankfurt am Main beglaubigt, von 1867 bis 1872 als Gesandte in Baden mit Sitz in Karlsruhe und ab 1873 als Gesandte in Baden und Bayern mit Sitz in München. Bei Abwesenheit des Gesandten galt bis 1866 der württembergische Vereinsbevollmächtigte bei der hessischen Zolldirektion in Darmstadt als offiziöser Vertreter seines Landes.Die Vertreter Württembergs waren:Karl August Freiherr von Wangenheim, Geheimer Rat, Staats minister, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, November 1818 - November 1823 Freiherr von Blomberg, Geheimer Legationsrat, Resident bei der Freien Stadt Frankfurt, Geschäftsträger, Dezember 1820, Dezember 1823 - Juni 1825 von Reinhard, Staatsrat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, November 1852 - November 1865 Freiherr von Linden, Staatsminister, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Dezember 1865 - September 1866 Oskar Freiherr von Soden, Kammerherr, Legationsrat, Geschäftsträger, Januar 1867 - Oktober 1868 von Baur-Breitenfeld, Kammerherr, Legationsrat, Geschäftsträger, November 1868 - November 1872 Oskar Freiherr von Soden, Kammerherr, Geheimer Rat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Mai 1873 - Mai 1906 Karl Moser von Filseck, Kammerherr, Geheimer Legationsrat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Juni 1906 - 1920.Der Gesandte hatte hauptsächlich formale Aufgaben zu erfüllen und solche der Repräsentation, da Sachverhandlungen zwischen württembergischen und hessischen Stellen gewöhnlich direkt, nicht über den Gesandten geführt wurden. Er wurde meist ein- oder zweimal im Jahr aus Anlaß von Hoffestlichkeiten nach Darmstadt eingeladen. Der Schriftverkehr, nach 1873 jährlich zwischen 50 und 70 Tagebuchnummern, beschränkte sich daher weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Amtsdrucksachen, einige Anfragen und die gelegentliche Berichterstattung. Als diese Aufgaben mit dem Ende der Monarchie fast vollständig wegfielen, erlosch 1920 die Tätigkeit des Gesandten.Die Vertretung in Hessen war somit nur ein Nebenamt. Das in geringem Umfang anfallende Schriftgut wurde zunächst der Registratur der Bundestagsgesandtschaft eingegliedert. Erst 1852 setzte eine gesonderte Ablage unter dem Aktenzeichen H I (= Hessen I) ein. Sie wurde wie auch später fast ausschließlich in der Form der chronologischen Serie geführt und weist lediglich für die Karlsruher Zeit einige Sachaktenansätze auf.Die Überlieferung der Jahre 1852 - 1866 kam um 1869 mit der Bundestagsgesandtschaft über das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten im Archiv ein und wurde im heutigen Bestand Deutscher Bund unter der Signatur E 65 Verz.(=Ablieferung) 57 Fasz. 414 verwahrt. Die Unterlagen aus der Karlsruher Zeit wurden vor 1910 mit anderen vermischten Akten vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten abgeliefert und in diesem Verband unter der Signatur E 36 Verz. 58 Fasz. 39 Nr. 86 belassen. Die seit 1873 erwachsenen Akten wurden wohl zusammen mit der Registratur der Gesandtschaft in Bayern 1933 an das Archiv abgegeben und dem Bestand Gesandtschaftsakten unter der Signatur E 73 Verz. 61 Bü 20b (1873 - 1895), Bü 20c (1896 - 1905) und 20d (1905 - 1920) eingegliedert. Die genannten Teile wurden 1977 - 1979 aus ihrem bisherigen Zusammenhang gelöst, verzeichnet und entsprechend dem bei anderen Gesandtschaften angewandten Schema als Korrespondenten- und Sachakten neu gegliedert. Diese Arbeiten wurden im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes von Archivinspektoranwärter Udo Herkert (54 Bü in 0,1 lfd. m., d.h. die Jahre bis 1866), von Staatsarchivreferendar Edgar Lersch (32 Bü in 0,05 lfd.m., d.h. die Jahre 1867 - 1872) sowie von Archivinspektoranwärterin Sabine Berner (die Jahre 1873 - 1920) durchgeführt.Der Bestand vermittelt für die Jahre 1852 - 1920 unter den erwähnten Einschränkungen ein ungefähres Bild der amtlichen Tätigkeit des Gesandten. Der wissenschaftlichen Verwertbarkeit sind enge Grenzen gesetzt, da nur die Korrespondenz des Hofmarschalls von Westerweller mit dem Gesandten von Soden ein gewisses Eigengewicht besitzt. Die Parallelüberlieferung findet sich württembergischerseits hauptsächlich im Bestand des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten. Das einschlägige hessische Schriftgut dürfte das Staatsarchiv Darmstadt verwahren.Der Bestand umfaßt 239 Bü in 0,6 lfd. m.Stuttgart 1978gez. G. Cordes Vorbemerkung 1988: Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Juli bis September 1988.Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Annette Prötzel unter Anleitung des Unterzeichneten.Stuttgart, im Oktober 1988Kurt Hochstuhl
Kassel
171 Dokumente results for Kassel
Vorbemerkung 1977: Nach der Errichtung des Großherzogtums Frankfurt wurde der württembergische Gesandte in Kassel ab dem 30. September 1810 auch am Hofe des Großherzogs von Frankfurt akkreditiert. Während der Abwesenheit des westfälischen Königs konnte der Gesandte Kassel verlassen und sich an den Hof nach Frankfurt bzw. Aschaffenburg begeben, wo der Fürstprimas und Großherzog Karl von Dalberg meistens residierte. Mit dem Ende des Großherzogtums Frankfurt im Oktober 1813 erlosch auch die Mission des württembergischen Gesandten. Die Vertreter Württembergs in Frankfurt waren: Freiherr von Gemmingen, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 30. September 1810 - 13. März 1813 Freiherr Friedrich August Gremp von Freudenstein, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 6. Mai 1813 - 5. Oktober 1813 Neben dem jeweils am Hof in Frankfurt akkreditierten Gesandten stand der frühere Resident von Plitt als Geheimer Legationsrat noch immer in württembergischen Diensten, verfaßte, ohne beglaubigt zu sein, Gesandtschaftsberichte und erledigte einzelne Aufträge des württembergischen Hofs. Demzufolge handelt es sich bei dem hier vorliegenden Schriftgut nur um den Teil, der neben der Gesandtschaftsregistratur in Kassel erwuchs. Nach der Übernahme der Akten durch das Außenministerium gelangten diese mit Unterlagen des Ministeriums in das Archiv, wo sie dem Mischbestand E 70 "Gesandtschaftsakten" angegliedert wurden. Bei der Neuordnung wurden die Akten nach den Provenienzen ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand getrennt. Danach blieb nur noch ein geringer Rest übrig, der nach dem Schema der übrigen Gesandtschaftsbestände geordnet wurde. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verz. 39 Fasz. 1-3 wurden als Vorsignatur mit der Abkürzung "Fasz" mit aufgenommen. Weiteres Schriftgut gleichen Betreffs findet sich in den Akten des Außenministeriums. Der Bestand wurde im Oktober 1975 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und im Mai 1977 abschließend geordnet. Er umfaßt den Zeitraum von 1810 - 1813 und besteht aus 12 Büscheln in 0,03 lfd. m. Stuttgart, im Mai 1977 Walter Wannenwetsch Vorbemerkung 1988: Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg im Februar 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterin Corinna Pfisterer unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Februar 1988 Kurt Hochstuhl
u.a. Korrespondenzen mit Oberpräsidenten der Provinz Hannover - Straßenbauverwaltung, Landesbauamt Hameln, dem Landesbauamt Arolsen, dem Straßenbauamt (SBA) Hameln, dem SBA Lingen/Ems, dem SBA Hildesheim, der Straßenbau- und Verkehrsdirektion Hannover, dem Straßenmeistereibezirk Hess.-Oldendorf und Rinteln; den Firmen Hoch- und Tiefbau A. Vogt Rinteln, Gollow & Sohn, Dipl.-Ing. E. Neugebauer Rinteln, Wilhelm Hothan Hemeringen, Lohmann KG Hameln, Import - Export Fritz Berg Minden, Abbruch und Verwertung von Industrieanlagen August Möhring Hameln, Kasseler Farben- und Lackfabrik GmbH Kassel, Rostschutzfarbwerke Frischauer & Comp Asperg vor Stuttgart, Malermeister Ernst Schwietzen Hess.-Oldendorf, Faserholz GmbH Göttingen; der Arbeitsgemeinschaft Weserbrückenbau Rinteln und dem Elektrizitätswer
Bestandsbeschreibung: Auf Grund der Weimarer Reichsverfassung wurden die bisherigen Kontingentheere der Einzelstaaten (Preußen mit norddeutschen Bundesstaaten, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden) des Deutschen Kaiserreiches durch ein einheitliches Reichsheer ersetzt. Es unterlag auf Grund des Versailler Friedensvertrages mehreren Beschränkungen und Begrenzungen im Umfang und in der militärisch-technischen Ausstattung. So musste auch der Große Generalstab aufgelöst werden; dessen Funktion übernahm das Truppenamt in der Heeresleitung. Zur Führung der zehn zugestandenen Divisionen (sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen) durften nur zwei General- bzw. Gruppenkommandos (in Kassel und Berlin) eingerichtet werden. Ab 1919 stand an der Spitze des Heeres der Chef der Heeresleitung, dessen Bezeichnung mit Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und des Aufbaues der Wehrmacht ab 16. März 1935 in Oberbefehlshaber des Heeres umbenannt wurde. Von den Einschränkungen nach dem Versailler Friedensvertrag löste sich die nationalsozialistische Regierung ab 1933 mehr und mehr, wobei sie auf interne Vorbereitungen zur Heeresvermehrung zurückgreifen konnte, die seit 1930 bearbeitet worden waren. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand RH 69 beinhaltet im wesentlichen die erhalten gebliebenen Unterlagen der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile. Einige wenige Archivalien von Reichswehrformationen wurden 1957 vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übernommen; sie stammten aus dem Heeresarchiv Potsdam und wurden seinerzeit zur Bearbeitung eines weiteren Bandes der Nachkriegskämpfe deutscher Truppen nach München gesandt, wo sie schließlich das Kriegsende überdauerten. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Reichswehrformationen stammen aus der damaligen Zweigstelle des Reichsarchivs in Dresden; diese Zweigstelle erhielt 1937 die Bezeichnung Heeresarchiv Dresden. Nach dem Krieg beschlagnahmten sowjetische Truppen die erhalten gebliebenen Teile des Archivgutes und verlegten es in die Sowjetunion; dort bewahrte man es in der Peter-Paul-Festung in Leningrad auf. 1955 fand schließlich die Archivalienrückgabe an die DDR statt. Gemeinsam mit anderen Beständen gelangte die Überlieferung des "Reichswehrbestandes Sachsen" in das Militärarchiv der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR nach Potsdam. Hier wurde, zumal der Bestand durch Aktenverluste und häufige Umlagerungen nur noch schwer zu benutzen war, eine grundlegende Bestandsbearbeitung vorgenommen. Von Potsdam gelangte die Überlieferung bei der Zusammenführung der beiden deutschen Militärarchive Mitte der 90er Jahre nach Freiburg im Breisgau in das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Klassifikation der Akten der einzelnen Provenienzstellen entspricht der Struktur von militärischen Kommando- und Dienststellen: Die Archivalien sind weitgehend den Abteilungen (Ia, Ib, Ic, IIa, IIb, IVb und IVc) der Brigadestäbe (Reichswehrbrigade 12, 19, 28 mit Infanterieführer 19 und 29) zugeordnet oder wurden inhaltlich voneinander abgegrenzt. Einzelne Unterlagen von Reichwehr-Infanterieregimentern ( 20, 23, 37, 38, 55, 56) und des Artillerieregiments 19 mit mehreren Abteilungen (Nachrichten-Abt., Horch-Abt., Kraftfahrabt.)und Bataillone sind ebenfalls vorhanden. Sofern von einer Abteilung größere Archivgutmengen vorlagen, wurde eine weitere Untergliederung vorgenommen. Die Aktenmenge der Abteilungen sind unterschiedlich; vereinzelt sind von bestimmten Abteilungen keinerlei Dokumente überliefert. Neben den organisatorischen, dienstbezogenen, personellen und materiellen Angaben zu den einzelnen Etappen und zum Ablauf der Reduzierung des Reichsheeres in Sachsen, beinhaltet der Bestand reichhaltige Fakten zu den Einsätzen der in Sachsen stationierten Truppen in den Jahren 1919 und 1920. Dabei können nicht nur die Niederschlagungen der Arbeiteraufstände in Westsachsen, sondern auch die Einsätze in anderen Aufstandsgebieten Deutschlands, so zum Beispiel in Hamburg, dem Ruhrgebiet und in Oberschlesien nachvollzogen werden. Truppen aus Sachsen beteiligten sich sogar an den Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen in Lettland und Litauen. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile der vorläufigen Reichswehr und des Übergangsheeres sind für die Forschung von einigem Interesse, weil vergleichbare Überlieferungen nicht oder allenfalls noch im Generallandesarchiv in Karlsruhe (für im ehemaligen Großherzogtum Baden stationierte Formationen), im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv Stuttgart (für im ehemaligen Königreich Württemberg stationierte Formationen) und im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv München (für im ehemaligen Königreich Bayern stationierte Formationen) vorliegen. Allerdings sind die vorliegenden Bestände nicht mehr vollständig. Am 23. Februar 1945 verbrannten große Teile des Schrift- und Archivgutes des Heeresarchivs in der Dresdener Marienallee nach einem alliierten Luftangriff. Eine weitere Aktenreduzierung trat durch Kassation (historisch unbedeutende Inhalte, z.B. Briefeingangs- und -ausgangsbücher) ein, die zum Teil an Hand der alten Findbücher nachvollzogen werden kann. Erschließungszustand: Verschiedene Teile als Findbuch, Findkartei (auch z. T. als Word-Datei und mit Basys-S-Programm) Umfang, Erläuterung: 3000 AE Zitierweise: BArch, RH 69/...
Enthält u.a.: - Beratung (ggf. mit Gutachten) über: Erweiterungsbau der technischen Hochschule in Berlin, 1899 / Entwurfsskizzen zu Lageplan und Hauptgebäude der Technischen Hochschule in Danzig, 1899 / Neubau eines Geschäftsgebäudes für das Land- und Amtsgericht und eines Gerichtsgefängnisses in Magdeburg, 1899 / Entwürfe zum Präsidialgebäude für den Reichstag nebst Anbau und Nebengebäuden in Berlin, 1899 / Neubau eines Dienstgebäudes für die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin, 1899 / Neubau eines Dienstgebäudes für die Seehandlungs-Sozietät in Berlin, 1900 / Neubau des Stadttheaters in Posen, 1900 / Entwurf des Architekten Bodo Ebhardt in Berlin zur Wiederherstellung der Hohkönigsburg bei Schlettstadt, 1901 / Neubau eines Geschäftsgebäudes für die Zivilgerichtsbarkeit des Land- und Amtsgerichts in Halle an der Saale, 1901 / Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und dessen Bedeutung für die Baukunst, 1901 / Erweiterungsbau des Geschäftsgebäudes für das Kultusministerium in Berlin, 1901 / Erweiterungsbau des Kunstgewerbemuseums in Berlin, 1901 / Neubau eines Dienstgebäudes für das Kaiserliche Patentamt in Berlin, 1902 / Neubau eines Gebäudes für die Königliche Bibliothek, die Königliche Universitätsbibliothek und die Akademie der Wissenschaften auf dem sogenannten Akademieviertel in Berlin, 1902 / Wiederherstellung des alten Rathauses in Posen, 1902 / Umgestaltung des Palais Arnim am Pariser Platz Nr. 4 in Berlin für die Zwecke der Akademie der Künste, 1902 / Neubau der Charlottenburger Brücke über den Landwehrkanal im Zuge der Berliner Straße in Charlottenburg, 1902-04 / Entwurf zum Bau einer Straßenbrücke über den Rhein bei Wesel, 1903 / Umbau der Französischen Kirche auf dem Gendarmenmarkt in Berlin, 1903 / Neubau eines Dienstgebäudes für das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung in Berlin, 1903 / Neubau der Kaiser-Wilhelms-Akademie in Berlin, 1904 / Neubau eines Dienstgebäudes für den Rechnungshof des deutschen Reiches in Potsdam, 1904 / Bauprojekt der Technischen Hochschule in Breslau, 1904 / Gesetzentwurf zum Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und an Werken der Photographie, 1904 / Entwurf eines Geschäftsgebäudes für das Oberverwaltungsgericht in Berlin, 1904 / Neubau eines Oberpostdirektionsgebäudes in Düsseldorf, 1904 / Neubau eines Oberpostdirektionsgebäudes in Frankfurt am Main, 1904 / Neubau eines Hauptpostgebäudes in Metz, 1904 / Hotel-Neubau anstelle des Palais Redern am Pariser Platz in Berlin, 1904-05 / Entwurf eines neuen Geschäftsgebäudes für die Königliche Eisenbahndirektion in Frankfurt am Main, 1905 / Neubau des Königlichen Theaters in Kassel, 1905 / Entwurf der Baupolizeiordnung für die Vororte von Berlin (u.a. Förderung von Einfamilienhäusern und Reihenhäusern), 1905 / Neubau eines Oberpostdirektionsgebäudes in Koblenz, 1905 / Verwendung von Haushaltsmitteln zur Auszeichnung von besonderen wissenschaftlichen und künstlerischen Leistungen sowie zur Gewährung von Beihilfen für wissenschaftliche Arbeiten, 1905.
Geschichte des Bestandsbildners: 1872 Gründung des Kaiserlichen Statistischen Amtes durch den Reichskanzler mit der Erteilung einer Geschäftsinstruktion, zunächst dem Reichskanzleramt, seit 1879 dem Reichsamt des Innern und seit 1918 mit gleichzeitiger Umbenennung in Statistisches Reichsamt dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt, 1934 Fusion mit dem Preußischen Statistischen Landesamt Aufgabe des Amtes war die Sammlung des Materials für die Reichsstatistik, dessen technische und wissenschaftliche Prüfung, Bearbeitung und Veröffentlichung, gutachterliche Berichterstattung über statistische Fragen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Durch Kriegseinwirkungen und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches hat das Schriftgut des Statistischen Reichsamtes schwere Verluste erlitten. In der Berliner Zentrale in der Neuen Königstraße wurden bei Bombenangriffen im Mai 1945 Teile des statistischen Materials vernichtet, Bei der Sprengung des Gebäudes 1945 gingen die Zentralregistratur vollständig und von der 200 000 Bände umfassenden Bibliothek ca. 10% verloren. In den Jahren 1943/44 waren mehrere Abteilungen bzw. Referate mit ihrem Schriftgut in Ausweichstellen verlegt worden. Von dem Material, welches in den später von sowjetischen Truppen besetzten Gebieten verblieben ist, wurde vieles vernichtet, anderes gelangte an das damalige Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Im April konnte von der Darguner und der Weimarer Außenstelle noch wichtiges Material nach Schwerin gebracht werden, von wo die dortigen Bediensteten des Statistischen Reichsamtes Ende April mit Teilen des in Schwerin befindlichen Schriftgutes nach Hamburg flüchten konnten. In russische Hände fielen in Schwerin das Urmaterial der Industriellen Produktionsstatistik und die Masse der preisstatistischen Dokumente. Die nach Wernigerode ausgelagerten Teile der Steuerstatistik wurden vor dem Rückzug der amerikanischen Truppen nach Derenburg in Hessen transportiert. Die nach Würzburg verbrachten Bestände erlitten durch Bombenschäden Verluste; das übrige Schriftgut blieb erhalten. Nach 1945 wurden die nach den westlichen Besatzungszonen ausgelagerten Bestände und aus der sowjetischen Besatzungszone darin geretteten Überlieferungssplitter an drei Stellen konzentriert: 1. in der britischen Besatzungszone im Statistischen Amt in Hamburg und Minden 2. und der amerikanischen Besatzungszone im Ministerial Collecting Center in Fürstenhagen bei Kassel; von dort wurden größere Teile in die USA gebracht 3. in der französichen Besatzungszone im Amt für Statistik und Wirtschaftsförderung in Baden-Baden. Im Wesentlichen gelangten die damals in die Hände der westlichen Besatzungsmächte gefallenen Unterlagen auf dem Wege über das amerikaische Document Center in Berlin, über das Statistische Bundesamt oder über die USA an das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die sukzessive Abgabe von Überlieferungsteilen aus dem Statistischen Reichsamt an das Bundesarchiv hat zu einer stufenweisen Verzeichnung des Bestandes geführt. Die Unterlagen zur Verbrauchssteuerstatistik, die 1952 mit Schriftgutsplittern anderer Abteilungen aus amerikanischer Hand in das Bundesarchiv gelangten, wurden durch ein Findbuch erschlossen. Das 1958 aus Alexandria zurückgegebene Material wurde 1959 provisorisch erschlossen. Nach einer Aktenrückführung aus dem Berliner Document Center im Jahre 1962 und weiteren Splitterabgaben konnte 1968 ein vorläufiger Abschluss der Verzeichnung erreicht werden. Sämtliches ins Bundesarchiv gelangte Schriftgut des Statistischen Reichsamtes wurde durch eine Findkartei erschlossen, wobei Teile des im Findbuch der Verbrauchsstatistik erfassten Materials umsigniert wurden. Die damals im Budnesarchiv vorhandenen Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes wurden in Ergänzung dazu in einer zweiten Kartei erfasst. Später konnten vor allem vom Statistischen Bundesamt noch weitere Unterlagen der Agrarstatistik, der Industriellen Produktionsstatistik bzw. des Reichsamtes für wehrwirtschaftliche Planung und die Sozialstatistik übernommen werden. Aus in das Bundesarchiv gelangten Überlieferungen des Reichsnährstandes und der Reichsstelle für Raumordnung wurden weitere Ausstellerprovenienzen eingegliedert. Ferner übergab das Imperial War Museum in London dem Bundesarchiv noch einschlägiges Schriftgut geringen Umfangs. Im Winter 1975 wurden auch diese Zugänge in den Bestand eingearbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Im Wesentlichen sind folgende Schriftgutgruppen zu nennen, die als Schwerpunkte des Bestandes gelten: - Sozialstatistik - Industrie - Finanz- und Steuerstatistik - Verkehrs- und Transportwesen - Ausland - Geld- und Kreditwesen, Versicherungen Teil 1 (vormals: ZStA 31.02): Organisation und Geschäftsbetrieb 1922-1945 (186); Bevölkerung und Gebiet 1925, 1933-1943 (28); Wirtschaftliche Querschnittsbereiche 1910-1944 (533); Rüstungs- und Kriegswirtschaft 1933-1947 (312); Industrie 1910-1946 (542); Land- und Forstwirtschaft, Fischereiwesen 1913, 1924-1945 (93); Verkehrs- und Transportwesen 1924-1945 (475); Post- und Telegrafenwesen 1913-1944 (12); Handwerk 1895, 1936-1944 (8); Kunst und Kultur 1930-1944 (88); Medizinalwesen und Sport 1928-1945 (72); Sozialwesen 1909-1945 (164); Bildung und Erziehung 1937, 1939-1944 (4); Finanzen und Steuern 1913-1945 (177); Geld- und Kreditwesen, Versicherungen 1876-1946 (223); Justiz- und Kriminalstatistik 1937-1941 (3); Ausland 1904-1944 (640). Teil 2 (vormals: BArch R 24): Dienststellenverwaltung 1923-1945 (16); Handels- und Verkehrsstatistik 1927-1944 (11); Sozialstatistik 1927-1945 (1633); Bevölkerungs- ,Betriebs- und Kulturstatistik 1910-1944 (5); Finanz- und Steuerstatistik 1913-1945 (527); Zusammenfassende Wirtschaftsstatistik 1934-1945 (53); Industrielle Produktionsstatistik 1936-1945 (35); Allgemeine Auslandsstatistik 1927-1945 (107); Statistische Mitteilungen - Memel 1932-1934 (2). Erschließungszustand: Findbuch für Teil 1 (1982) Findbuch für Teil 2 (1975) Zitierweise: BArch, R 3102/...
Enthält u.a.: - Verleihung der großen englischen Verdienstmedaille, 1874 - Verleihung des Roten Adler-Ordens III. Klasse, 1874 - Bewilligung einer finanziellen Unterstützung aufgrund des hohen Alters und der daraus entstehenden Kosten, 1921 - Kurt Joel, Gespräch mit Georg Schweinfurth. Zum 85. Geburtstag des Forschers. In: Vossische Zeitung Nr. 610 (1921) - Besoldungsfragen - Benachrichtigung über den Tod Schweinfurths - Dr. Konrad Guenther (Neffe), Heimatlehre als Quelle neuer deutscher Zukunft, Kassel 1837 (Druckschrift) - Georg Schweinfurth. Ein Gedenkblatt von Prof. Dr. Konrad Guenther. In: Westermanns Monatsheften Nr. 832 (Belegabdruck) - Übernahme der Beerdigungskosten durch das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, 1926.
Geschichte des Bestandsbildners: Die 1898 von privaten Gesellschaftern gegründete Deutsche Kolonialschule GmbH bildete in ihrer Lehranstalt in Witzenhausen deutsche Farmer für tropische und subtropische Länder aus. Die Kapitalentwertung durch die Inflation führte zu einer wachsenden finanziellen Beteiligung des Reiches, und ab 1939 stand die Lehranstalt unter unmittelbarer Reichskuratel. Nach kriegsbedingter Einstellung des Lehrbetriebs 1942, vorübergehender Treuhandverwaltung nach 1945 und Umwandlung in das Deutsche Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft GmbH (mit Land und Bund als Mitgesellschaftern) begann 1957 wieder die Ausbildung deutscher und ausländischer Tropen- und Subtropenlandwirte. Nach Gründung der Gesamthochschule Kassel 1971 ging die Lehranstalt in dieser auf, und das DITSL beschränkt sich vorwiegend auf Gutachtertätigkeit. Findmittel: Masch. Findbuch
Enthält auch: - Riesenschloss (Oktogon) Kassel-Wilhelmshöhe.
ohne Foliierung, Enthält u. a.: - Dankschreiben des Generaloberst Colmar von der Goltz vom 25. Dezember 1910 für die Berufung als Vertreter des erkrankten Chefs des Generalstabes der Armee für die Leitung des Kaisermanövers im Jahr 1910 - Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich der am 1. Januar 1911 im Zeughaus stattfindenen Nagelung und Weihe der dem Jäger-Regiment zu Pferde Nr. 6 zu verleihenden Standarte, 1910 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Einweihung der Kapelle des Kadettenhauses in Potsdam, 1910 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Hundertjahrfeier der Kriegsakademie, 1910 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Einweihung des Dienstgebäudes des Reichsmilitärgerichts, 1910 - Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich der am 14. August 1910 in Kassel stattfindenen Nagelung und Weihe von Truppenfahnen, 1910 - Bewilligung einer Beihilfe von 500 Mark aus dem Allerhöchsten Dispsitionsfonds bei der Reichshauptkasse an [Adda] Freifrau von Liliencron, geb. Freiin von Wrangel in Posen zur Errichtung von Büchereien für die südwestafrikanische Schutztruppe, 1910 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich des am 26. Juni 1910 in Flensburg stattfindenden Regimentsappells ehemaliger Angehöriger des Füsilier-Regiments "Königin" (Schleswig-Holsteinisches) Nr. 86, 1910 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Einweihung des Neubaus der Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen, 1910 - Programm der Einweihungsfeier des Neubaues für die Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen in Berlin, Invalidenstraße 48/49, am Freitag, den 10. Juni 1910 - Programm für die Hundertjahrfeier der Kriegsakademie am Sonnabend, den 15. Oktober 1910 in Berlin - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Hundertjahrfeier des Garde-Pionier-Bataillons, 1910 - Programme (A. Bei gutem Wetter! B. Bei schlechtem Wetter!) für die Hundertjahrfeier des Garde-Pionier-Bataillons am Sonnabend, den 12. Februar 1910 in Berlin - Programm für die 100-jährige Gedenkfeier an die am 16. September 1809 in Wesel erschossenen elf Schillschen Offiziere am Freitag, den 24. September 1909, in Wesel - Zulassung des Sohnes des Carl von Vegesack in Obsendorf zur Prüfung zum Fähnrich, 1909 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Hundertjahrfeier des Ulanen-Regiments "Kaiser Alexander II. von Rußland" (1. Brandenburgisches) Nr. 3, 1909 - Zulassung des Sohnes des Andrea Caminneci in Bonn zur Prüfung zum Fähnrich, 1909 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Hundertjahrfeier der Artillerie-Prüfungs-Kommission, 1909 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Rittergutsbesitzer und Rittmeister a. D. Erich Rieck-Eggebert in Poganitz anlässlich der Hundertjahrfeier des Braunschweigischen Husaren-Regiments Nr. 17, 1909 - Verleihung von Orden und Ehrenzeichen anlässlich der Hundertjahrfeier des 1. Nassauischen Infanterie-Regiments Nr. 87, 1909.
Geschichte des Bestandsbildners: Walter Nordbeck, Friedrich Ernst Moritz Saemisch. In: Männer der deutschen Verwaltung, Köln/Berlin 1963, S. 315-327 Bestandsbeschreibung: Persönliche Papiere, Notizen und Tagebücher (1880-1944); umfangreicher Schriftwechsel und Sachakten aus der tätigkeit imReichsschatzamt (1916-1919), insbesondere zu den Friedensverhandlungen, als Präsident des Landesfinanzamts Kassel (1919-1921), vorwiegend jedoch als Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches und der Preußischen Oberrechnungskammer, als Vorsitzender der Schuldenausschüsse des Reiches und Preußens sowie als Reichssparkommissar; Unterlagen über die Phoebus-(Lohmann-)Angelegenheit (1927/28) und Fragen der Reichsbahn (1939-1944); Schriftgut aus der Zusammenarbeit mit zahlreichen vorwiegend finanzpolitischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen; Materialsammlungen insbesondere zu Finanz-, Wirtschafts-, Verfassungs- und Rechtsfragen. (Stand: 1977) Zitierweise: BArch, N 1171/...
Geschichte des Bestandsbildners: 24.03.1872 - 8.08.1930, General der Infanterie, Preußischer Kriegsminister 1910 Kompaniechef im Inf.-Rgt. 121 3.11.1912 Ia Gen.Kdo. XIII. A.K. 23.01.1915 Chef des Stabes XIII. A.K. Sommer 1916 Kommandeur des hessischen Inf.-Rgt. 118 Juli 1916 Chef des Generalstabes des XVII. A.K. Aug. 1919 Chef des Reichswehr-Befehlsstelle Preußen 1.10.1919 Chef der Heeresleitung 1920 Brigade-Kommandeur Lehr-Brigade Döberitz 16.05.1920 Befehlshaber im Wehrkreis V (Stuttgart) 1.10.1920 Kommandeur der 5. Division 1.01.1925 Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2 (Kassel) 20.04.1917 Orden Pour le Mérite 3.06.1919 Eichenlaub zum Pour le Mérite 1918 Komturkreuz des Hohenzollernschen Hausordens mit Schwertern 31.12.1927 Abschied aus der Reichswehr Bestandsbeschreibung: Mikrofilme des im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Nachlasses. Geb. 24. März 1872 in Stuttgart, gest. 8. Aug. 1930 in Berlin, Unterlagen aus der Tätigkeit beim Großen Generalstab und bei der Kriegsakademie (1879-1913), aus den Einsätzen während des Ersten Weltkrieges an der West- und Ostfront (1914-1918) sowie aus der Dienstzeit als Kriegsminister und als Chef der Heeresleitung (1918-1920), Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2, u.a. Zum Friedensvertrag von Versailles, zum Kapp-Putsch und zum Aufbau der Reichswehr; Vortragsmanuskripte und militärgeschichtliche Ausarbeitungen. Erschließungszustand: Besondere Benutzungsbedingungen Zitierweise: Barch, N 86/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...
Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion XI Schulwesen von 1852 (siehe Nr. 2180) und von 1927 (siehe Nr. 2181). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schufen Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA(=Neuverzeichnete Akten)-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Außerdem wurden Lehrerpersonalakten an die nachfolgenden Behörden Kultministerium Württemberg-Hohenzollern bzw. Oberschulamt Tübingen abgegeben. Die Personalakten, die dort keinen Zuwachs erfuhren, wurden in drei Ablieferungen (Acc. 23/1956, 1/1969 und 17/1969) vom Oberschulamt Tübingen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert. Die Ablieferungen standen bisher gesondert und wurden erst jetzt wieder an ihren ursprünglichen Platz eingefügt. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten Teil des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Die Personalakten aus den Ablieferungen des Oberschulamtes Tübingen wurden eingegliedert. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern-Hechingen", "Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius", "Kreisschulinspektion Beuthen", "Kreisschulinspektion Xanten", "Oberamt Hechingen", "Oberschulkommission Hechingen", "Preußische Regierung Aachen", "Preußische Regierung Arnsberg", "Preußische Regierung Danzig", "Preußische Regierung Düsseldorf", "Preußische Regierung Frankfurt an der Oder", "Preußische Regierung Kassel", "Preußische Regierung Koblenz", "Preußische Regierung Köln", "Preußische Regierung Königsberg", "Preußische Regierung Köslin", "Preußische Regierung Marienwerder", "Preußische Regierung Münster", "Preußische Regierung Oppeln", "Preußische Regierung Posen", "Preußische Regierung Trier", "Preußische Regierung Wiesbaden", "Provinzschulkollegium Berli n", "Provinzschulkollegium Berlin-Lichterfeld", "Provinzschulkollegium Koblenz", "Provinzschulkollegium Münster", "Bezirkspräsidium des Oberelsass", "Schulkommissariat Haigerloch", "Schulkommissariat Hechingen", "Schulkommission Hechingen" und "Schulkommission Sigmaringen". Als Nachprovenienzen erscheinen "Kultusministerium Württemberg-Hohenzollern", "Oberschulamt Tübingen" und "Schulamt Sigmaringen". Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenössischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgelistet sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten in letzter Zeit archivgerecht verpackt wurden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2007 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 1759 Verzeichnungseinheiten und 40,3 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 26-248 Nr. Sigmaringen, Juli 2009 Birgit Meyenberg
Findhilfsmittel: Findbuch von 1814, Neues Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Bereits in der Konstitution des Königreichs Westphalen vom 7. Dezember 1807 (Bull. 1807/08 I, 3) war durch die Art. 34 bis 37 die Einteilung in Departements, Distrikte und Munizipalitäten für das Königreich eingeführt worden. Die Gesamtzahl der Departements war zwischen acht und zwölf, die der Distrikte in einem Departement zwischen drei und fünf festgesetzt. In jedem Departement waren für die Verwaltung neben dem Präfekten ein Generalsekretär, ein Präfekturrat und ein Generaldepartementsrat festgesetzt. Die gesamte Verwaltung im engeren Sinne gehörte zum Ressort des Ministeriums des Inneren. Der Präfekt war im Umfang seines Departements unter königlicher Autorität und Aufsicht mit allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Steuerverwaltung betraut. Dazu kamen militärische Aufgaben wie Aushebung und Aufsicht der Nationalgarden, Truppenverpflegung, Vorbereitung und Durchführung von Truppenaushebungen. Im Distrikt seiner Departementshauptstadt versah er zugleich das Amt des Unterpräfekten. Der Generalsekretär war der ständige Vertreter des Präfekten. Er war der Direktor des Verwaltungsbüros, erledigte die Expeditionen und leitete die Archive. Die übrigen Sachgebiete wurden in den Büros der Abteilungen bearbeitet. Der aus drei bis vier Mitgliedern unter dem Vorsitz des Präfekten in jedem Departement bestehende Präfekturrat war Spruchbehörde über streitige Gegenstände. Die Präfekturräte entschieden als Verwaltungsbehörden und ihre Entscheidungen konnten nur durch den Staatsrat annulliert werden. Der Generaldepartementsrat, besetzt mit Kandidaten, die dem König aus dem Departementskollegien vorgeschlagen wurden, bestand aus fünfzehn bis zwanzig Mitgliedern. Den Präfekten und den Sekretär wählte dieses Gremium aus seiner Mitte. Der Generaldepartementsrat tagte einmal im Jahr über zwei Wochen. Er hatte die direkten Steuern auf die einzelnen Distrikte zu verteilen, über die von den Distriktsräten und Kommunen eingehenden Gesuche um Steuerermäßigung zu entscheiden, die Zuschüsse für die Departementalausgaben zu bestimmen und darüber die Rechnung abzugeben. Schließlich war er dazu berechtigt, sich über die Lage und die Bedürfnisse des Departements zu äußern. Jedes Departement war in drei bis fünf Distrikte eingeteilt. An der Spitze jedes Distrikts stand der Unterpräfekt, ihm zur Seite der Sekretär der Unterpräfektur und ein Distriktsrat. Die Distrikte waren in fünf bis 19 Kantone unterteilt, wobei größere Städte eigene Kantone (= Stadtkreise) bildeten. An der Spitze eines Kantons stand der Kantonmaire, der gewöhnlich zugleich Maire seines Wohnsitzes war. Er stand zwischen dem Unterpräfekten und den Kommunemaires und führte die Aufsicht über die Kommunemaires, deren Geschäftsführung er leitete. Zur Verwaltung der einzelnen Kommunen (Munizipalitäten) waren ein Maire, ein oder mehrere Polizeikommissare und ein Munizipalrat eingesetzt. Der Maire war für die Verwaltung des Gemeindevermögens und die Gemeindeanstalten zuständig und hatte die Aufsicht über die Ortspolizei. Er war zudem verantwortlich für die kommunalen Ausgaben. Das Elbdepartement wurde gebildet aus den linksrheinischen Teilen des Herzogtums Magdeburg, der Grafschaft Barby, den Ämtern Gommern (Sachsen), Calvörde (Braunschweig), Klötze (Hannover), Teilen des Fürstentums Halberstadt und aus der Altmark. Die Hauptstadt des Departements war Magdeburg. Das Departement bestand aus den Distrikten Magdeburg, Neuhaldensleben, Stendal und Salzwedel. Der erste Präfekt des Elbdepartements war der ehemalige preußische Landrat Ernst Alexander von der Schulenburg, der im Sommer 1811 suspendiert und durch den Polizeipräfekten von Kassel, der bis Oktober 1809 Generaldirektor der Hohen Polizei gewesen war, ersetzt. Bestandsinformationen: Der Bestand kam über das Regierungsarchiv Magdeburg (Zeit des Kgr. Westphalen Ba Nr. 1) in das heutige Landesarchiv. Früher trug er die Bezeichnung Rep. A 76 III Ba Nr. 1. Die Überlieferungen der Zentralbehörden des Königreiches Westphalen werden heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin verwahrt. Im Juni und Juli 2016 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen, die im August 2016 überprüft und um zahlreiche deutsche Aktentitel ergänzt wurden. In diesem Zusammenhang wurden die Registraturbildnergeschichte und die Bestandsinformationen eingepflegt sowie ein neues Findbuch erstellt.