Αρχείο Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv, 4.28 - Kirchengemeinde Neuengeseke

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Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv, 4.28

Τίτλος

Kirchengemeinde Neuengeseke

Χρονολογία(ες)

  • 1535 - 1967 (Δημιουργία)

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Bestandsbeschreibung: Die Kirchengemeinde Neuengeseke ist eine alte vorreformatorische Kirchengemeinde. Die Kirche wird erstmalig 1280 erwähnt, wird aber auf Grund des Johannes-Patroziniums auf wesentlich älter geschätzt. Die Vergabe der Pfarrstelle stand den Herren zu Erwitte zu. 1532 hatte Neuengeseke bereits einen evangelischen Pfarrer. Insgesamt ist die Kirchengemeinde durch die Nachbarschaft zur Stadt Soest geprägt. 1893 erbaut Freiherr von Bockum-Dolffs in Völlinghausen eine Kapelle und übertrug sie der Kirchengemeinde Neuengeseke. 1951 werden die Ortsteile Völlinghausen und Wamel ausgepfarrt und der neugegründeten Möhne-Kirchengemeinde zugewiesen. 2006 werden die beiden Kirchengemeinden pfarramtlich verbunden. Das Archiv ist angesichts des Alters nicht sehr umfangreich, enthält aber auch Unterlagen zum Krankenhaus Marienstift. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. Jahrhundert, nur vereinzelt reichen einige Archivalien in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Das Archiv wurde in den 1970er Jahren verzeichnet. 2009 wurde der Bestand um zwischenzeitlich aufgefundene Archivalien ergänzt und in diesem Zusammenhang neu signiert. Die frühere Archivsignatur ist im Findbuch jeweils aufgeführt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.28 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im August 2009 Wolfgang Günther Literatur (Auswahl): Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017<br /><br />Form und Inhalt: Die Kirchengemeinde Neuengeseke ist eine alte vorreformatorische Kirchengemeinde. Die Kirche wird erstmalig 1280 erwähnt, wird aber auf Grund des Johannes-Patroziniums auf wesentlich älter geschätzt. Die Vergabe der Pfarrstelle stand den Herren zu Erwitte zu. 1532 hatte Neuengeseke bereits einen evangelischen Pfarrer. Insgesamt ist die Kirchengemeinde durch die Nachbarschaft zur Stadt Soest geprägt. 1893 erbaut Freiherr von Bockum-Dolffs in Völlinghausen eine Kapelle und übertrug sie der Kirchengemeinde Neuengeseke. 1951 werden die Ortsteile Völlinghausen und Wamel ausgepfarrt und der neugegründeten Möhne-Kirchengemeinde zugewiesen. 2006 werden die beiden Kirchengemeinden pfarramtlich verbunden.<br />Das Archiv ist angesichts des Alters nicht sehr umfangreich, enthält aber auch Unterlagen zum Krankenhaus Marienstift. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. Jahrhundert, nur vereinzelt reichen einige Archivalien in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Das Archiv wurde in den 1970er Jahren verzeichnet. 2009 wurde der Bestand um zwischenzeitlich aufgefundene Archivalien ergänzt und in diesem Zusammenhang neu signiert. Die frühere Archivsignatur ist im Findbuch jeweils aufgeführt.<br />Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.<br />Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.<br />Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.28 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).<br />Bielefeld, im August 2009<br />Wolfgang Günther<br />Literatur (Auswahl):<br />Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017

Διαδικασία πρόσκτησης

Περιοχή περιεχομένου και διάρθρωσης

Παρουσίαση περιεχομένου

Επιλογές, εκκαθαρίσεις και τελική διατήρηση

Προσθήκες υλικού

Σύστημα ταξινόμησης

Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.23. Kirchenkreis Soest

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Όροι πρόσβασης

Όροι αναπαραγωγής

Γλώσσα(ες) των τεκμηρίων

  • Γερμανικά

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