Magdeburg

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          Amt Rathmannsdorf (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 166 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1878-1951
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2001 (online recherchierbar) Registraturbildner: Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeindeverfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte. 1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung. Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes. 1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen. Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert. Rathmannsdorf gehörte mit Hohenerxleben an der Bode bis 1850 zum adligen Gericht der Familie von Krosigk. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Bernburg wurde der Gerichtsbezirk dem Kreis Bernburg zugeschlagen. Bei der Einrichtung der Ämter 1878 wurde die Gemeinde Rathmannsdorf mit dem Rittergut zu einem Amt zusammengelegt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Rathmannsdorf zum Kreis Staßfurt, Bezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Rathmannsdorf gelangte 1971 vom Rat des Kreises Staßfurt an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Inhaltliche Schwerpunkte sind: Kriminalpolizei und Strafrechtspflege, Maßnahmen unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, Sicherheitspolizei, Bürger-/Volkswehr, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei.

          Amtsgericht Eilenburg (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Eilenburg (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1780, 1801 -) 1818 - 1962 (- 2002)
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 2004, Datenbank Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Wittenberg für das Gebiet des früheren Amtes Eilenburg gebildete Gerichtsamt wurde 1836 in ein Land- und Stadtgericht, 1849 in ein Kreisgericht und 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Der engere Bezirk des Gerichtes blieb bis auf einige an das Amtsgericht Delitzsch abgetretene Orte konstant. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadtgerichtes bzw. Kreisgerichtes Eilenburg gehörte die Gerichtskommission in Düben. Das Amtsgericht in Eilenburg wurde 1945 aufgelöst. Ab 1948 ist in Eilenburg eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Delitzsch nachweisbar. Am gleichen Ort erfolgte 1952 die Bildung eines Kreisgerichtes. Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Nachlassakten wurden bereits 1993 ohne Ablieferungsverzeichnis vom Amtsgericht Eilenburg übernommen. 2004 wurde die Findkartei überarbeitet und ergänzt.

          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 30 Stendal (Benutzungsort: Magdeburg) · Bestand · (1753 -) 1816 - 1945 (- 1948)
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch von 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Der Hauptteil des Bestandes wurde 1931, 1935 und 1941 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen und noch 1935 einer einstufigen Ordnung nach 50 alphabetisch gereihten Sachgruppen unterzogen. Die Verzeichnung beschränkte sich hierbei auf die Wiedergabe der auf den Aktendeckeln überlieferten Aktentitel des Registraturbildners. Eine weitere Abgabe vor allem von Akten des Kreisausschusses erfolgte im Jahr 1966 durch das Kreisarchiv Stendal. Die Akten wurden größtenteils 1980 in die bestehende Ordnung eingearbeitet. Der geringe Umfang der Überlieferung ist auf erhebliche Bestandsverluste in der Kriegs- und Nachkriegszeit zurückzuführen. Im Zuge der Revision und Kartonierung des Bestandes im Jahr 2010 wurde dieser unter Wegfall der römischen Sachgruppenziffern fortlaufend durchnummeriert. Die Umsignierung ist auf Aktenebene über die Verzeichnungsangabe "Frühere Signaturen" noch nachweisbar. Bei der Überprüfung des Bestandes zur Online-Stellung im Jahr 2016 konnte die 1935 angelegte Gliederung beibehalten werden. Wenn es notwendig erschien, wurden einige Sachgruppenbezeichnungen sprachlich bzw. der tatsächlichen Überlieferung angepasst. Darüber hinaus wurden die Aktentitel überarbeitet, die falsch von den Aktendeckeln abgeschrieben oder bei der Anlegung der Akten zu eng gefasst waren. Bei der Aktengruppe Nr. 492-582 wurden zudem die Enthält-Vermerke von den alten Vorsatzblättern des Kreisarchivs übertragen und bei der Aktengruppe Nr. 330-407 die Akteneinheiten neu verzeichnet. Da es sich hier in der Regel um bei der Trennung von Aktenbündeln gebildete Einzelfallakten über die Durchführung der Dismembrationen im 19. Jh. handelt, sind der zu zerstückelnde Hof mit dem Namen des Besitzers und die Laufzeit der Akte bzw. des Bandes erfasst worden. Die Akte Nr. 489 wurde an den Bestand G 4 Reichstreuhänder der Arbeit Mitteldeutschland/ Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt, Magdeburg abgegeben. Im Ergebnis der Überprüfung des Bestandes entstand das neue online recherchierbare Findbuch. Plänen und Zeichnungen sind unter Angabe der Lagerungssignatur zu bestellen. Zusatzinformationen: Kreisgeschichte Der Kreis Stendal wurde 1816 aus dem Südostteil der Altmark gebildet. In der französisch-westfälischen Zeit gehörte das Kreisgebiet zum Distrikt Stendal des Elbdepartements. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Stendal. Von 1909 bis 1950 bildete die Kreishauptstadt einen eigenen Stadtkreis. Im übrigen blieb das Kreisgebiet bis 1950 und auch nach der Kreisreform vom Juni 1950 unverändert. Bei der Verwaltungsreform von 1952 trat der Kreis Stendal seinen Südteil an den neugebildeten Kreis Tangerhütte ab, während er andererseits sechs Gemeinden des Kreises Gardelegen erhielt. Der Kreis Stendal gehörte zum Bezirk Magdeburg der DDR. Der Kreis umfasste bei seiner Bildung 119 Ortschaften. Nach zahlreichen Eingemeindungen, dem Ausscheiden der Stadt Stendal und der Auflösung der selbständigen Gutsbezirke waren es 96 Gemeinden im Jahre 1939, darunter die Städte Arneburg, Bismark, Tangerhütte (bis 1928 Vaethen, Stadtrecht seit 1935) und Tangermünde.