Magdeburg

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          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, I 600 (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · 1848 - 1951
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Als Nachfolger der seit 1859 bestehenden und 1880 in Konkurs gegangenen Neuen Aktienzuckerraffinerie Halle wurde 1881 die Zuckerraffinerie AG Halle mit Sitz in der dortigen Raffineriestraße gegründet. Hauptzweck des Unternehmens war die Verarbeitung von Roh- zu Verbrauchszucker. Produziert wurde Brot-, Würfel-, Gebrauchs-, granulierter und Puderzucker sowie Melasse. 1885 übernahm die AG die seit 1835 bestehende Hallesche Zuckersiederei Compagnie auf Aktien (Am Hospitalplatz, Halle-Glaucha), deren Betrieb 1906 aufgegeben wurde. 1922 trat die Raffinerie der Vereinigung Mitteldeutscher Rohzuckerfabriken Halle (VEMIRO) bei, deren Vertreter (Rohzuckerfabriken) die Aktienmehrheit am Unternehmen besaßen. Verarbeitet wurde Rohzucker in der Folge nur noch auf Basis von Werklohnverträgen. Den Zuckerverkauf organisierte die Zuckervertriebsgesellschaft AG Halle. Zur Gewährleistung der Raffinerieproduktion setzte man in den 1940er Jahren auch Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter und ausländische Arbeitskräfte ein. Im 2. Weltkrieg stark zerstört, wurde die Zuckerraffinerie AG 1946 enteignet und den Industriewerken Sachsen-Anhalt unterstellt. Per 1. Juli 1948 ging der Betrieb als VVB Zuckerindustrie - VEB Zuckerraffinerie Halle in Volkseigentum über. 1951 wurde daraus der VEB "Vorwärts" Zuckerraffinerie Halle. Bestandsinformationen: Aus dem Verwaltungsarchiv des VEB Zuckerkombinat Halle wurden 1981 etwa 6 lfm Schriftgut der Zuckerraffinerie AG Halle an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben, wo 1984 die Neuverzeichnung der Akten auf Karteikarten erfolgte. Der Bestand kam 1994 in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (später Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg). 2013 wurde die Findkartei im Verzeichnungsprogramm scopeArchiv retrokonvertiert. 2016 erfolgte die vollständige Überarbeitung des Schriftgutbestandes. Zusatzinformationen: Korrespondierende Bestände: - I 599 VEMIRO, - I 601 ZVG Halle - Bestände verschiedener Zuckerfabriken Literatur: Karl Sewering: Zuckerindustrie und Zuckerhandel in Deutschland. Poeschel Verlag Stuttgart 1933. Olbrich, Hubert: Zuckermuseum im Umbruch. Universitätsverlag der TU Berlin, 2012. Olbrich, Hubert: Zuckermuseum im Exil. Universitätsverlag der TU Berlin, 2013. Olbrich, Hubert: Zucker-Museum, Bd. 26. Druckhaus Hentrich, Berlin, 1989 (2016).

          Präfektur des Elbdepartements (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, B 18 (Benutzungsort: Wernigerode) · Bestand · (1603) 1775 - 1816
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Findhilfsmittel: Findbuch von 1814, Neues Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Bereits in der Konstitution des Königreichs Westphalen vom 7. Dezember 1807 (Bull. 1807/08 I, 3) war durch die Art. 34 bis 37 die Einteilung in Departements, Distrikte und Munizipalitäten für das Königreich eingeführt worden. Die Gesamtzahl der Departements war zwischen acht und zwölf, die der Distrikte in einem Departement zwischen drei und fünf festgesetzt. In jedem Departement waren für die Verwaltung neben dem Präfekten ein Generalsekretär, ein Präfekturrat und ein Generaldepartementsrat festgesetzt. Die gesamte Verwaltung im engeren Sinne gehörte zum Ressort des Ministeriums des Inneren. Der Präfekt war im Umfang seines Departements unter königlicher Autorität und Aufsicht mit allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Steuerverwaltung betraut. Dazu kamen militärische Aufgaben wie Aushebung und Aufsicht der Nationalgarden, Truppenverpflegung, Vorbereitung und Durchführung von Truppenaushebungen. Im Distrikt seiner Departementshauptstadt versah er zugleich das Amt des Unterpräfekten. Der Generalsekretär war der ständige Vertreter des Präfekten. Er war der Direktor des Verwaltungsbüros, erledigte die Expeditionen und leitete die Archive. Die übrigen Sachgebiete wurden in den Büros der Abteilungen bearbeitet. Der aus drei bis vier Mitgliedern unter dem Vorsitz des Präfekten in jedem Departement bestehende Präfekturrat war Spruchbehörde über streitige Gegenstände. Die Präfekturräte entschieden als Verwaltungsbehörden und ihre Entscheidungen konnten nur durch den Staatsrat annulliert werden. Der Generaldepartementsrat, besetzt mit Kandidaten, die dem König aus dem Departementskollegien vorgeschlagen wurden, bestand aus fünfzehn bis zwanzig Mitgliedern. Den Präfekten und den Sekretär wählte dieses Gremium aus seiner Mitte. Der Generaldepartementsrat tagte einmal im Jahr über zwei Wochen. Er hatte die direkten Steuern auf die einzelnen Distrikte zu verteilen, über die von den Distriktsräten und Kommunen eingehenden Gesuche um Steuerermäßigung zu entscheiden, die Zuschüsse für die Departementalausgaben zu bestimmen und darüber die Rechnung abzugeben. Schließlich war er dazu berechtigt, sich über die Lage und die Bedürfnisse des Departements zu äußern. Jedes Departement war in drei bis fünf Distrikte eingeteilt. An der Spitze jedes Distrikts stand der Unterpräfekt, ihm zur Seite der Sekretär der Unterpräfektur und ein Distriktsrat. Die Distrikte waren in fünf bis 19 Kantone unterteilt, wobei größere Städte eigene Kantone (= Stadtkreise) bildeten. An der Spitze eines Kantons stand der Kantonmaire, der gewöhnlich zugleich Maire seines Wohnsitzes war. Er stand zwischen dem Unterpräfekten und den Kommunemaires und führte die Aufsicht über die Kommunemaires, deren Geschäftsführung er leitete. Zur Verwaltung der einzelnen Kommunen (Munizipalitäten) waren ein Maire, ein oder mehrere Polizeikommissare und ein Munizipalrat eingesetzt. Der Maire war für die Verwaltung des Gemeindevermögens und die Gemeindeanstalten zuständig und hatte die Aufsicht über die Ortspolizei. Er war zudem verantwortlich für die kommunalen Ausgaben. Das Elbdepartement wurde gebildet aus den linksrheinischen Teilen des Herzogtums Magdeburg, der Grafschaft Barby, den Ämtern Gommern (Sachsen), Calvörde (Braunschweig), Klötze (Hannover), Teilen des Fürstentums Halberstadt und aus der Altmark. Die Hauptstadt des Departements war Magdeburg. Das Departement bestand aus den Distrikten Magdeburg, Neuhaldensleben, Stendal und Salzwedel. Der erste Präfekt des Elbdepartements war der ehemalige preußische Landrat Ernst Alexander von der Schulenburg, der im Sommer 1811 suspendiert und durch den Polizeipräfekten von Kassel, der bis Oktober 1809 Generaldirektor der Hohen Polizei gewesen war, ersetzt. Bestandsinformationen: Der Bestand kam über das Regierungsarchiv Magdeburg (Zeit des Kgr. Westphalen Ba Nr. 1) in das heutige Landesarchiv. Früher trug er die Bezeichnung Rep. A 76 III Ba Nr. 1. Die Überlieferungen der Zentralbehörden des Königreiches Westphalen werden heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin verwahrt. Im Juni und Juli 2016 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen, die im August 2016 überprüft und um zahlreiche deutsche Aktentitel ergänzt wurden. In diesem Zusammenhang wurden die Registraturbildnergeschichte und die Bestandsinformationen eingepflegt sowie ein neues Findbuch erstellt.

          Polizeipräsidium Magdeburg (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 29 (Benutzungsort: Magdeburg) · Bestand · 1803-1944
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar) Registraturbildner: Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts war die Ausübung der Polizeiverwaltung in den größeren Städten sehr zersplittert. In Magdeburg teilten sich darin bis zum Jahre 1807 mehr als zehn verschiedene Jurisdiktionen. Innerhalb der Magdeburger Polizeiverwaltung hob sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Kriminalpolizei als selbständiges Ressort heraus. Daneben wurde mit dem zentralen Einwohnermeldeamt im Jahre 1851 eine weitere Spezialabteilung errichtet. Eine II. Geschäftsabteilung wurde 1884 geschaffen. Sie war für die Angelegenheiten des Militärbüros, der Sitten- und Marktpolizei und des öffentlichen Fuhrwesens, die Strafmandats-, Transport- und Impfsachen, die Ausweiserteilung einschließlich der Jagdscheine sowie seit 1888 auch für die Krankenkassen-, Unfallversicherungs- und Niederlassungssachen zuständig. Ebenfalls 1888 erfolgte die Vereinigung der Sitten- und der Kriminalpolizei. Seit dem 15. Juli 1889 führte die Magdeburger Polizeiverwaltung in Anlehnung an den Titel des Polizeipräsidenten die Bezeichnung Königliches Polizei-Präsidium. Zu Beginn der 1920er Jahre erfolgte im Rahmen einer strukturellen Neugliederung des Polizeipräsidiums Magdeburg eine stärkere Abgrenzung zwischen der Verwaltungspolizei und der polizeilichen Verwaltung einerseits und der aus der Schutzpolizei und Kriminalpolizei bestehenden Excekutive andererseits. Strukturell war das Präsidium zu dieser Zeit - neben der Präsidialabteilung und einer Verwaltungsabteilung - in fünf große Sachabteilungen gegliedert. Der Abteilung V war das Einwohnermeldeamt angeschlossen. Bestandsinformationen: Die in den Jahren 1929-1945 angelegten oder weitergeführten älteren Akten des Polizeipräsidiums Magdeburg wurden bis auf die Registratur der Kriminaldirektion restlos im Krieg vernichtet. Erhalten ist nur der ältere Teil des Bestandes aus den Jahren 1803-1928, der vom Staatsarchiv Magdeburg 1913, 1941 und 1945 in drei unterschiedlich umfangreichen Ablieferungen übernommen und im Jahre 1947 zu einem Bestand vereinigt und nach den Hauptsachgebieten der Polizeiverwaltung neu geordnet wurde. Die später übernommenen,von der Kriminalpolizeidirektion angelegten sogenannten Zigeunerpersonalakten, Straftäterakten und Akten zu Prostituierten sowie die Gefangenenbücher des Polizeigefängnisses und Personalakten von Polizeiangehörigen wurden dem Bestand als Anhang I-IV angefügt.

          Kleine Erwerbungen NSDAP (Bestand)
          BArch, NS 20 · Bestand · 1921-1967
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Sammlung von vereinzeltem Schriftgut und Überlieferungssplittern (teilweise in Kopie) von Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP sowie privater Herkunft, auch nach 1945. Inhaltliche Charakterisierung: Verhandlungen über Regierungsbeteiligungen der NSDAP (1932-1934); Organisation, Aufgaben,Tätigkeit und politische Entwicklung der NSDAP (1932-1942);Sammlung von Ausweisen vorwiegend der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände (1933-1945). Abhandlungen, Berichte, Notizen und Entwürfe zu allgemeinen kolonialpolitischen Vorstellungen (1941). Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassepolitischen Gesichtspunkten (1939). Rundschreiben des Nationalsozialistischen Dozentenbunds (1935-1937). Mitteilungen des Reichskriegerbunds (1942). SS und Konzentrationslager: Übersichten, Verzeichnisse und Gutachten aus der Nachkriegszeit über Dienststellen und Einrichtungen der SS, Ghettos, Zwangsarbeitslager und Konzentrationslager. Lebensborn e.V. und angeschlossene Organisationen (Kopien von beim Internationalen Suchdienstes in Arolsen aufbewahrten Unterlagen). NSDAP-Dienststellen außerhalb der Reichsgrenzen (1937); Unterlagen des "Welt-Dienst"; Sammlung antinationalsozialistischen Propagandamaterials. Handakten u.a. von Sepp Schuster (Tätigkeit im Bund "Freunde des Neuen Deutschlands" (EFENDE) in den USA, in der Kameradschaft USA und als Reichsredner 1934-1940) und Rudolf Jordan (Manuskripte des ehemaligen Gauleiters Halle-Merseburg bzw. Magdeburg-Anhalt und Reichsstatthalters in Braunschweig aus der Nachkriegszeit). Erschließungszustand: Findbuch Zitierweise: BArch, NS 20/...

          Amtsgericht Eilenburg (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Eilenburg (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1780, 1801 -) 1818 - 1962 (- 2002)
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 2004, Datenbank Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Wittenberg für das Gebiet des früheren Amtes Eilenburg gebildete Gerichtsamt wurde 1836 in ein Land- und Stadtgericht, 1849 in ein Kreisgericht und 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Der engere Bezirk des Gerichtes blieb bis auf einige an das Amtsgericht Delitzsch abgetretene Orte konstant. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadtgerichtes bzw. Kreisgerichtes Eilenburg gehörte die Gerichtskommission in Düben. Das Amtsgericht in Eilenburg wurde 1945 aufgelöst. Ab 1948 ist in Eilenburg eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Delitzsch nachweisbar. Am gleichen Ort erfolgte 1952 die Bildung eines Kreisgerichtes. Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Nachlassakten wurden bereits 1993 ohne Ablieferungsverzeichnis vom Amtsgericht Eilenburg übernommen. 2004 wurde die Findkartei überarbeitet und ergänzt.

          Amtsgericht Artern (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Artern (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1797 - 1811) 1815 - 1969 (- 1997)
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 1991 bis 2014, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Das 1821 im Bezirk des alten Landgerichtes Eisleben eingerichtete Gerichtsamt, dessen Sprengel einen Teil der Orte des früheren Amtes Sangerhausen umfasste, wurde um 1835 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichtes Sangerhausen umgewandelt. Als 1879 in Artern ein Amtsgericht entstand, ging ein Teil der Orte des Gerichtssprengels an das Amtsgericht Sangerhausen über. 1945 gelangte der Sprengel des Amtsgerichtes Artern an den Landgerichtsbezirk Halle. 1952 wurde für den neu gebildeten Kreis Artern ein Kreisgericht in Artern eingerichtet. Bestandsinformationen: Ein kleiner Teil des Bestandes war 1970 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet worden und gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gebildete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Bis 2008 wurden weitere Zugänge erschlossen.

          Amt Rathmannsdorf (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 166 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1878-1951
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2001 (online recherchierbar) Registraturbildner: Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeindeverfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte. 1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung. Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes. 1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen. Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert. Rathmannsdorf gehörte mit Hohenerxleben an der Bode bis 1850 zum adligen Gericht der Familie von Krosigk. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Bernburg wurde der Gerichtsbezirk dem Kreis Bernburg zugeschlagen. Bei der Einrichtung der Ämter 1878 wurde die Gemeinde Rathmannsdorf mit dem Rittergut zu einem Amt zusammengelegt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Rathmannsdorf zum Kreis Staßfurt, Bezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Rathmannsdorf gelangte 1971 vom Rat des Kreises Staßfurt an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Inhaltliche Schwerpunkte sind: Kriminalpolizei und Strafrechtspflege, Maßnahmen unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, Sicherheitspolizei, Bürger-/Volkswehr, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei.