Militär

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      • UF Armee
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        Kaiserliches Oberkommando der Marine
        BArch, RM 4 · Bestand · 1881 - 1917 (-1931)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Bei Auflösung der Kaiserlichen Admiralität 1889 wurde für den Geschäftsbereich ihrer bisherigen Militärischen Abteilung das Kaiserliche Oberkommando der Marine geschaffen und ihm auch die Kommandogewalt über alle Marineteile zur See und an Land übertragen. Zum Geschäftsbereich des Kommandierenden Admirals gehörten neben der Durchführung aller Kommandoangelegenheiten die operativen Admiralstabsaufgaben, Mobilmachungsvorarbeiten, taktische Ausbildung und militärisches Bildungswesen.1899 wurde die Behörde aufgelöst. Bestandsbeschreibung: Bei Auflösung der Kaiserlichen Admiralität wurde für den Geschäftsbereich ihrer bisherigen militärischen Abteilung zum 1. April 1889 das Kaiserliche Oberkommando der Marine geschaffen. Dem Kommandierenden Admiral, der dem Kaiser direkt unterstellt war, wurde die Kommandogewalt über alle Marineteile zur See und an Land übertragen. Zum Geschäftsbereich des Kommandierenden Admirals gehörten neben der Durchführung aller Kommandoangelegenheiten die operativen Admiralstabsaufgaben, Mobilmachungsvorarbeiten, taktische Ausbildung und militärisches Bildungswesen. Das Oberkommando der Kaiserlichen Marine wurde durch Kabinettsordre vom 14.03.1899 aufgelöst. Ein Teil der Befugnisse ging danach auf den Admiralstab der Marine über. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur noch Restakten über Spitzenorganisation, Taktik, Flottenreglements, Ausbildung verschiedener Schiffsverbände, Signalwesen und Manöver, sowie eine kleine Anzahl von Handakten. Zahlreiche Akten wurden vom Admiralstab der Marine und dem Reichsmarineamt fortgeführt. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 8,2 lfm 176 AE Zitierweise: BArch, RM 4/...

        Kaiserliches Marinekabinett (Bestand)
        BArch, RM 2 · Bestand · 1898-1919
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Das Marinekabinett wurde 1889 nach Vorbild des preußischen Militärkabinett geschaffen, als ein Büro zur Ausübung der Kommandogewalt in maritimen Angelegenheiten. Es wurde zur entscheidenden Behörde in Personalange legenheiten der Marineoffiziere. Am 28.10.1918 dem Staatssekretär des Reichsmarineamtes unterstellt. Bestandsbeschreibung: Nach dem Vorbild des Preußischen Militärkabinetts wurde am 1. April 1889 das Marinekabinett geschaffen. Konzipiert als Büro zur Ausübung der Kommandogewalt in maritimen Angelegenheiten, entwickelte es sich in der Praxis zur entscheidenden Behörde in Personalangelegenheiten der Marineoffiziere. Es war als Immediatbehörde dem Kaiser direkt unterstellt, unterlag also nicht der Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament. Das Marinekabinett sollte als Verwaltungsbehörde zur "Erledigung maritimer Angelegenheiten" und zur Übermittlung von Befehlen an die Marinebehörden und bestimmte Personen fungieren. Zur Hauptaufgabe wurde jedoch die Bearbeitung der Personalien und Stellenbesetzungen der Seeoffiziere, Seekadetten, Marine- Infanterieoffiziere, Maschineningenieure, Zeug-, Feuerwerks- und Torpedooffiziere. Am 28. Oktober 1918 wurde die Behörde dem Staatssekretär des Reichsmarineamtes unterstellt und im Dezember 1918 in das in das Personalamt im Reichsmarineamt umgewandelt. Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Marinekabinetts sind verhältnismäßig vollständig erhalten geblieben. Das schließt Lücken in Einzelfällen nicht aus. So fehlen beispielsweise detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel sowie ein seinerzeit gültiger Geschäftsverteilungsplan. Als Generaladjutant stand der Chef des Marinekabinetts im persönlichen Dienst des Kaisers. Die Akten seiner Behörde dokumentieren daher in beträchtlichem Umfange persönliche Angelegenheiten Wilhelms II. und anderer in- und ausländischer Fürsten. Sie enthalten u.a. handgezeichnete Flottentabellen, Zeichnungen und Schiffskonstruktionen des Kaisers, Vortragsmanuskripte, Texte kaiserlicher Predigten und Schiffsgottesdienste, Korrespondenzen, Geschenklisten und Zeitungssausschnitte mit eigenhändigen Randbemerkungen zu allen Zeitfragen sowie Unterlagen über Bau und Indiensthaltung der kaiserlichen Yachten, alle See- und Landreisen des Kaisers und persönliche Angelegenheiten der kaiserlichen Familie. Der größte Teil des Bestandes betrifft die Personalangelegenheiten der Offiziere. Obwohl die Personalakten bestimmungsgemäß nach dem Tode der Betroffenen vernichtet worden sind, gestatten die vorhandenen Auszüge aus den Qualifikationsberichten in Verbindung mit Unterlagen über Besuche, Verabschiedungen, Personaletats und Stellenbesetzungen eine nahezu lückenlose Rekonstruktion der Personalpolitik in der Marine sowie des militärischen Werdeganges einzelner aktiver Offiziere. Unterlagen über die allgemeine Organisation der Marine und militärpolitische Angelegenheiten, dabei Schriftwechsel mit dem Militärkabinett und anderen militärischen und zivilen Behörden sowie militärische Berichterstattung über allgemeine politische und wirtschaftliche Angelegenheiten sind ein weiterer Schwerpunkt des Bestandes. Ordensverleihungen, soziale Angelegenheiten, Verwaltung und Rechtspflege sind ebenfalls dokumentiert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs78,5 lfm 2573 AE Zitierweise: BArch, RM 2/...

        BArch, PH 30-I · Bestand · 1914-1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Während des 1. Weltkrieges wurde das besetzte Belgien einem Generalgouverneur unterstellt. Sein Chef des Generalstabes hatte das Gebiet militärisch zu sichern; daneben stand ein Chef der Zivilverwaltung. Bestandsbeschreibung: Durch Kabinettsordre vom 23.8.1914 wurde das besetzte Belgien einem Generalgouvernement unterstellt. Sein Chef des Generalstabes hatte das Gebiet militärisch zu sichern; daneben stand ein Chef der Zivilverwaltung. Ab 1915 war der Zivilverwaltung eine selbständige "Politische Abteilung bei dem Generalgouverneur in Belgien" nebengeordnet, der folgende Aufgaben zugewiesen waren: 1. Diplomatie, 2. Innenpolitik, 3. Belgisch-Amerikanisches Ernährungswerk, 4. Belgische Archive, 5. Presse. Inhaltliche Charakterisierung: Der Schriftgutbestand der Politischen Abteilung umfasst Registraturakten und Handakten Schwertfegers und seiner Mitarbeiter Professor Dr. Karl Spannagel und Professor Dr. Alfred Doren. Die Handakten Schwertfegers bestehen zum überwiegenden Teil aus Abschriften aus den belgischen Gesandtschaftsberichten, aus denen Schwertfeger 1919 das Aktenwerk "Zur europäischen Politik 1897-1914" publizierte Darin findet sich u.a. Material über die belgischen wirtschaftlichen Interessen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Von der Zivilverwaltung sind Sitzungsprotokolle, Studien, Denkschriften und sonstige Unterlagen zum Wirtschafts-, Verkehrs- und Bankenwesen überliefert. Vorarchivische Ordnung: Die Akten der Politischen Abteilung bei dem Generalgouverneur in Belgien sind restlos verlorengegangen. Ins Bundesarchiv gelangt sind einige Akten der Archivabteilung der Politischen Abteilung als Teil des Nachlasses ihres Leiters, des damaligen Obersten Bernhard Schwertfeger. Von der Zivilverwaltung sind einige Aktenreste überliefert. Weitere Schriftgutreste gelangten 1965 mit der von der Library of Congress in Washington an das Bundesarchiv abgegebenen Sammlung Rehse ins Militärarchiv. 1994 wurden wenige Aktensplitter aus dem ehemaligen Militärarchiv der DDR dem Bestand angefügt. Umfang, Erläuterung: 239 AE Zitierweise: BArch, PH 30-I/...

        Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
        BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

        BArch, R 1001/9589 · Akt(e) · 1898, 1925
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält: Satzungen des Vereins der ehemaligen Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun Bericht des Verbandes der Schutzgebietsbeamten und Schutztruppenangehörigen e. V. vom 8. Sept. 1925 Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen in Afrika Schutztruppenordnung. Berlin 1898