Militär

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        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
        1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
        BArch, RW 36 · Bestand · 1940-1944
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Am 1.6.1940 wurde für Belgien und für die französischen Departements Nord und Pas de Calais der Militärbefehlshaber Belgien-Nordfrankreich eingerichtet. Er unterstand dem Oberbefehlshaber des Heeres unmittelbar und übte in dem ihm unterstellten Gebieten die vollziehende Gewalt aus. Im Juli 1944 wurde der Stab des Militärbefehlshabers in den eines Wehrmachtbefehlshabers umgewandelt. Gleichzeitig wurde für den zivilen Bereich ein Reichskommissar für die besetzten Gebiete von Belgien und Nordfrankreich ernannt. Bestandsbeschreibung: Am 1.Juni 1940 wurde für Belgien und die französischen Departements Nord und Pas-de-Calais der Militärbefehlshaber Belgien-Nordfrankreich ernannt (mit Ausnahme der durch Führererlass dem Reich zugeschlagenen Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet). Der Chef der Zivilverwaltung Luxemburgs war dem Militärbefehlshaber nur vom 21. Juli bis August 1940 unterstellt. Die Militärverwaltung erstreckte sich in Belgien auf eine Fläche von 30 506 Quadratkilometern mit 8,3 Millionen Einwohnern und in Nordfrankreich auf 12 355 Quadratkilometer mit 3.2 Millionen Einwohnern. Im Juli 1944 wurde der Stab des Militärbefehlshabers in den eines Wehrmachtbefehlshabers umgewandelt, während gleichzeitig für den zivilen Bereich ein Reichkommissar für die besetzten Gebiete von Belgien und Nordfrankreich ernannt wurde. Anlagen: 1. Befehlsbereiche, Polizei, Kommandanturen, Lager 2. Gliederung der Militärverwaltung in Belgien und Nordfrankreich (Stand: November 1941) Die Hauptaufgaben der Militärverwaltung waren 1. die Sammlung und Nutzung der wirtschaftlichen Potenz des besetzten Gebietes, 2. die Beschaffung der notwendigen Bedürfnisse des Militärs und 3. die Errichtung von Organen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Landes, insbesondere im Interesse der Wehrmacht und ihrer Verbindung zu den Einheiten in Deutschland sowie die Abwehr feindlicher Landungsversuche bzw. die Küstensicherung. Um diese Aufgaben mit den geringstmöglichen Mitteln zu verwirklichen, bot es sich an, im besetzten Gebiet eine reine Aufsichtsverwaltung einzurichten, d.h. das Gebiet unter weitestgehender Aufrechterhaltung der einheimischen Verwaltungsorgane nicht selbst zu verwalten, sondern nur eine überwachende Kontrolle mittels der Militärverwaltung auszuüben, was indes nur so lange praktikabel war, als deutscherseits nicht versucht wurde, verändernd in innerbelgische und - soweit der Verwaltung unterstehend - französische Verhältnisse einzugreifen. Um das wirtschaftliche Leben im Interesse der Nutzung für die deutsche Kriegswirtschaft und um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne einer möglichst weitreichenden Entlastung der deutschen militärischen Kräfte aufrechtzuerhalten, musste die deutsche Militärverwaltung daher Zugeständnisse an die bestehenden Gegebenheiten machen. Inhaltliche Charakterisierung: In dem vorhandenen Schriftgut dokumentieren die Meldungen der unterstellten Oberfeldkommandanturen Vorgänge des täglichen Lebens im besetzten Belgien. Die in den umfangreichen Akten der Militärverwaltung überlieferten ausführlichen Wochen-, Monats- und Jahresberichte vermitteln ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse vom Juni 1940 bis zum August 1944. Vorhanden sind ferner Unterlagen über die Behandlung König Leopolds III., die Rückführung belgischer Kunstschätze aus Südfrankreich, die Bekämpfung der Widerstandsbewegung sowie Aufstellung, Organisation und Tätigkeit der wallonischen und flämischen Wachabteilungen. Das Findmittel unterliegt folgender Gliederung: 1. Stammtafeln 2. Kommandostab Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich 2.1. Abt. Ia (Führungsabteilung) 2.1.2. Organisation und territoriale Verwaltung 2.1.3.Tagesmeldungen und Lagemeldungen 2.1.4. Politische Angelegenheiten 2.1.5. Militärische Sicherung der besetzten Gebiete 2.1.6. Fernsprechverzeichnisse 2.1.7. Fremdländische Verbände 2.1.8. Abt. Ia/Stopi (Pionierwesen) 2.1.9. Abt. Ia/Terr. 2.1.10. Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 2.1.11. Abt. Ia/Mil.Geo. (Militärgeographie) 2.2. Abt. IIa (Personalfragen) 2.3. Abt. Z 2.4. Höherer Feldgendarmerieoffizier 2.5. Oberquartiermeisterabteilung Belgien/Nordfrankreich 2.5.1. O.Qu./Abt. Ia/Org. (Organisation) 2.5.2. O.Qu./Abt. IVa (Intendant) 2.5.3. O.Qu./Abt. IVb (Leitender Sanitätsoffizier) 2.5.4. O.Qu./Abt. IVc (Veterinär) 2.5.5. O.Qu./Abt. Quartiermeister 1 2.5.6. O.Qu./Abt. Quartiermeister 2 und 3 2.5.7. O.Qu./Feldzeugstab 2.6. Transportoffizier 2.7. Höherer Nachrichtenführer 2.8. Leiter der Geheimen Feldpolizei 3. Militärverwaltungsstab 3.1. Chef des Militärverwaltungsstabes 3.1.1. Tätigkeitsberichte 3.1.2. Abschlußberichte 3.1.3. Verschiedenes 3.2. Leiter des Präsidialbüros 3.2.1. Personalien 3.2.2. Organisation des Stabes 3.3. Leiter der Verwaltungsabteilung 3.3.1. Fürsorge 3.3.2. Presse und Rundfunk 3.3.3. Justiz- und Rechtsstelle 3.3.3.1. Organisation 3.3.3.2. Tätigkeitsberichte 3.3.3.3. Verwaltungsangelegenheiten 3.3.3.4. Völkerrecht und Repressalien 3.3.3.5. Belgische Gesetzgebung, Rechtshilfe und Verwaltung 3.3.3.6. Strafrechtsangelegenheiten 3.3.3.7. Polizeimaßnahmen 3.3.4. Kunstschutz 3.3.5. Wasserwirtschaft 3.4. Leiter der Wirtschaftsabteilung 3.4.1. Berichte 3.4.2. Statistik 3.4.3. Beschlagnahmen 3.4.4. Gewerbliche Wirtschaft 3.4.5. Auswärtiger Waren-, Zahlungs- und Devisenverkehr 3.4.6. Wirtschaftlicher Transportbedarf 3.4.7. Forst- und Holzwirtschaft 3.4.8. Mineralöl 3.4.9. Steine und Erden 3.4.10. Bergbau 3.4.11. Banken, Geld- und Kreditwesen 4. Dienststellen im Bereich des Mililitärbefehlshabers Belgien/Nordfrankreich 4.1. Beauftragter für Materialerfassung Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 450 AE Zitierweise: BArch, RW 36/...

        BArch, RW 35 · Bestand · 1939-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Der Militärbefehlshaber Frankreich übte die oberste Gewalt in den seit 1940 besetzten Teilen Frankreichs aus, jedoch mit Ausnahme der Departements in Elsaß und Lothringen, die Chefs der Zivilverwaltungen unterstellt wurden, und der Departements Nord und Pas de Calais, für die der Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich zuständig war (siehe dazu auch die nachfolgend aufgeführten Anlagen). Der Schwerpunkt der Aufgaben des Militärbefehlshabers lag weniger auf militärischem Gebiet (z. B. Abwehr feindlicher Landungsversuche, Küstensicherung) als vielmehr auf dem der Verwaltung und Wirtschaft. Nach der deutschen Besetzung Südfrankreichs 1942 nahm der Deutsche General beim Oberbefehlshaber West in Vichy die militärischen Belange wahr. Anlagen: 1. Gliederung der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 29. Juli 1940) 2. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand von Ende November 1941) 3. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand vom 1. November 1942) 4. Gliederungsplan der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 1. März 1944) 5. Einsatz der Feldkommandanturen im besetzten Gebiet Frankreichs (Stand vom 15. März 1941) 6. Einsatz der Oberfeldkommandanturen, Feldkommandanturen, Deutsche Haupt- und Verbindungsstäbe, Außenstellen und Platzkommandanturen (Stand vom 1. August 1944) Inhaltliche Charakterisierung: Der Umfang der durch Kriegseinwirkung verlorengegangenen Unterlagen ist nicht genau bekannt. Von den ins Bundesarchiv gelangten Unterlagen stammt mehr als die Hälfte aus dem Verwaltungsstab des Militärbefehlshabers (Tätigkeitsberichte, Kontrolle der französischen Gesetzgebung, Rechtspflege, Polizeiangelegenheiten, Lenkung der französischen Wirtschaft, Bergbau, Arbeitseinsatz, Erfassung von aus deutscher Sicht interessanten Unterlagen in französischen Bibliotheken und Archiven). Vom Schriftgut des Kommandostabes verdienen die allgemeinen Tätigkeitsberichte besondere Erwähnung. Hinzu kommen Befehle, Anordnungen und Berichte aus den Militärverwaltungsbezirken und wenige Schriftgutsplitter des Nachrichtenerkundungsstabes über die Nachrichtenanlagen der Maginotlinie. Der Bestand enthält Material gemäß folgender Gliederung: 1. Stammtafeln 2. Kommandostab Militärbefehlshaber Frankreich 2.1 Befehlshaber 2.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 2.2.1 Organisation und territoriale Verwaltung 2.2.2 Operative Planungen 2.2.3 Lageberichte 2.2.4 Militärische Sicherung der besetzten Gebiete 2.2.5 Fernsprechverzeichnisse 2.2.6 Sonstige Unterlagen 2.2.7 Abt. Ia/Stopi (Pionierwesen) 2.2.8 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 2.2.9 Abt. Ia/Mil.Geo. (Militärgeographie) 2.3 Abt. Ib (Versorgung und Nachschub) 2.3.1 Abt. Ib (1) (Unterbringungsangelegenheiten) 2.3.2 Abt. Ib (3) (Strafvollzug) 2.3.3 Abt. Ib/VOLS (Luftschutz) 2.4 Abt. Ic (Politische Beratung, Stimmung, Abwehr) 2.5 Abt. IIa (Personalfragen) 2.6 Oberquartiermeisterabteilung Paris/Frankreich 2.7 Höherer Nachrichtenführer 2.8 Oberstkriegsgerichtsrat 2.9 Abt. IVa (Intendant) 2.10 Deutsche Arbeitsfront/Amt Heer - Obmann beim Militärbefehlshaber Frankreich 2.11 Propaganda-Abteilung 2.12 Hauptquartier 3. Militärverwaltung 3.1 Chef der Militärverwaltung 3.1.1 Organisation 3.1.2 Tätigkeitsberichte 3.1.3 Einsatzberichte 3.2 Zentralabteilung der Militärverwaltung 3.2.1 Organisation 3.2.2 Lageberichte 3.2.3 Stabsbefehle 3.2.4 Abwehrangelegenheiten 3.2.5 Personalwesen 3.2.6 Verschiedenes 3.3 Zahlmeisterei 3.4 Armeefeldpostmeister beim Chef Militärverwaltung 3.5 Abteilungen Verwaltung 3.5.1 Allgemeine Verwaltung (Abt. V 1) 3.5.1.1 Allgemeine und innere Verwaltung (Gruppe V 1/1) 3.5.1.1.1 Ausarbeitungen 3.5.1.1.2 Verwaltungsmaßnahmen 3.5.1.1.3 Polizeiangelegenheiten 3.5.1.2 Kultur- und Kunstverwaltungen (Gruppe V 1/2) 3.5.1.2.1 Kunstschutz - Einsatzstab Rosenberg 3.5.1.2.2 Ref. Archivwesen 3.5.1.2.2.1 Lageberichte 3.5.1.2.2.2 Innerer Dienstbetrieb 3.5.1.2.2.3 Gutachten, Ausarbeitungen, Vorträge und Presseartikel 3.5.1.2.2.4 Aufsicht über das französische Archivwesen 3.5.1.2.2.5 Außenstelle des Archivschutzes 3.5.1.2.2.6 Schriftwechsel mit dem Generaldirektor der Staatsarchive - Kommissar für den Archivschutz 3.5.1.2.2.7 Deutsche Archivalienrückforderungen 3.5.1.2.2.8 Archivflüchtungen und Rückführungen 3.5.1.2.2.9 Maßnahmen in Elsaß/Lothringen 3.5.1.2.2.10 Luxemburg 3.5.1.2.2.11 Inventarisierung und Kopierung von Archivalien 3.5.1.2.2.12 Archives Nationales 3.5.1.2.2.13 Ministerialarchive 3.5.1.2.2.13.1 Kriegsministerium 3.5.1.2.2.13.2 Außenministerium 3.5.1.2.2.14 Gemeinde- und Départementalarchive 3.5.1.2.2.15 Rheinland 3.5.1.2.3 Ref. Bibliotheksschutz 3.5.1.2.3.1 Bibliothèque Nationale 3.5.1.2.3.2 Institute und Bibliotheken 3.5.1.3 Verkehr (Gruppe V 1/3) 3.5.2 Justiz (Abt. V 2) 3.5.2.1 Justizverwaltung und allgemeine Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/1) 3.5.2.1.1 Berichte und Personalwesen 3.5.2.1.2 Verwaltungsangelegenheiten 3.5.2.1.3 Völkerrecht und Repressalien 3.5.2.1.4 Französische Gesetzgebung, Rechtshilfe und Verwaltung 3.5.2.1.5 Strafrechtsangelegenheiten 3.5.2.1.6 Polizeimaßnahmen 3.5.2.2 Wirtschaftliche Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/2) 3.5.2.2.1 Beschlagnahmen und Wiedergutmachung 3.5.2.2.2 Verschiedenes 3.5.3 Finanzen (Abt. V 3) 3.5.3.1 Finanzverwaltung (Gruppe V 3/1) 3.5.3.1.1 Zoll- und Grenzfragen 3.6 Abteilungen Wirtschaft 3.6.1 Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Wirtschaftstransporte (Abt. Wi I) 3.6.1.1 Erlasse, Tagesmeldungen, Tätigkeitsberichte 3.6.1.2 Besondere Wirtschaftsanordnungen 3.6.1.3 Allgemeine Angelegenheiten und Entjudung (Gruppe Wi I/1) 3.6.1.3.1 Entjudung der Wirtschaft (Ref. Wi I/1b) 3.6.1.3.2 Treuhand- und Revisionswesen (Ref. Wi I/1c) 3.6.1.3.2.1 Kommissarische Verwaltung 3.6.1.3.2.2 Wirtschaftsprüfungen 3.6.1.4 Feindvermögen (Gruppe Wi I/2) 3.6.1.5 Statistik (Gruppe Wi I/3) 3.6.1.6 Wirtschaftstransporte (Gruppe Wi I/4) 3.6.1.7 Auftragsverlagerung und Kriegsrisiko 3.6.1.8 Schwarzer Markt 3.6.1.9 Firmentätigkeit in Frankreich und Deutschland 3.6.1.10 Verschiedenes 3.6.2 Gewerbliche Wirtschaft (Abt. Wi II) 3.6.2.1 ROGES, Rohstoffhandelsgesellschaft m.b.H. - Rohstoffeinkauf in Frankreich 3.6.2.2 Bergbau- und Kohlewirtschaft, Steine und Erden (Gruppe Wi II/A) 3.6.2.2.1 Kohle und Torf - Förderung, Planung, Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/1) 3.6.2.2.1.1 Lageberichte 3.6.2.2.1.2 Versorgungsbetriebe 3.6.2.2.1.3 Preisregelung 3.6.2.2.1.4 Statistik 3.6.2.2.2 Erz und Salz - Förderung und Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/2) 3.6.2.2.3 Steine und Erden (Ref. Wi II/A/3) 3.6.2.2.4 Kali (Ref. Wi II/A/4) 3.6.2.2.5 Kolonialbergbau 3.6.2.2.6 Personalwesen, Löhne, Streiks 3.6.2.2.7 Verschiedenes 3.6.2.3 Mineralölwirtschaft (Gruppe Wi II/B) 3.6.3 Ernährung und Landwirtschaft (Abt. Wi III) 3.6.4 Forst- und Jagdwesen (Abt. Wi IV) 3.6.5 Außenhandel, Geld- und Versicherungswesen (Abt.Wi V) 3.6.6 Preisregelung (Abt. Wi VI) 3.6.7 Arbeitseinsatz und Sozialwesen (Abt. Wi VII) 3.6.7.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland, innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B) 3.6.7.1.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland (Gruppe Wi VII/B/I) 3.6.7.1.2 Innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B/II) 3.6.7.2 Sozialversicherung und Lohngestaltung (Gruppe Wi VII/C) 3.6.8 Finanzen (Abt. Wi VIII) 3.6.8.1 Lageberichte 3.6.8.2 Allgemeines 3.6.8.3 Steuern 3.6.8.4 Haushaltswesen 4. Militärverwaltungsbezirke 4.1 Militärverwaltungsbezirk Paris 4.2 Militärverwaltungsbezirk A (Nordwestfrankreich) 4.2.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.2.2 Abt. Ic (Abwehr) 4.2.3 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.2.4 Abt. IIa (Personalfragen) 4.2.5 Quartiermeister 4.2.6 Nachrichtenführer 4.2.7 Abt. III (Gericht) 4.2.8 Abt. IVa (Intendant) 4.2.9 Abt. IVb (Sanitätswesen) 4.3 Militärverwaltungsbezirk B (Südwestfrankreich) 4.3.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.3.2 Abt. IIa (Personalfragen) 4.3.3 Quartiermeister 4.3.4 Nachrichtenführer 4.3.5 Abt. IVa (Intendant) 4.3.6 Verschiedenes 4.4 Militärverwaltungsbezirk C (Nordostfrankreich) 4.4.1 Organisation 4.4.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.4.3 Abt. Ic (Abwehr) 4.4.4 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.4.5 Quartiermeister 4.4.6 Abt. IVa (Intendant) 4.4.7 Pioniere 4.4.8 Verschiedenes 4.5 Kommandant des Heeresgebietes Südfrankreich 4.5.1 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 4.5.2 Quartiermeister 4.5.3 Abt. Verwaltung und Wirtschaft 4.6 Militärverwaltungsbezirk Bordeaux Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 1220 AE Zitierweise: BArch, RW 35/...

        FA 1 / 86 · Akt(e) · 1905 - 1906
        Teil von Cameroon National Archives

        Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 - 4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser). - Verantwortung der in Kribi ansässigen Firmen für den Ausbruch des Aufstandes. - Berichte des Gouverneurs von Puttkamer an das Auswärtige Amt, Juni, August 1905 [fol. 48, 108, 110 - 116] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Jaunde. - Besetzung des Postens des Stationsleiters nach Ablösung des Oberleutnants Dominik. - Gesuche der Handelsfirmen im Südbezirk, 1905 [fol. 51 - 104] Arbeiter- und Trägerwesen. - Gestellung von Trägern durch das Bezirksamt Kribi, Februar-Mai 1905 [fol. 55 - 105] Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 - 4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser). - Zusammenhänge zwischen den Expeditionen der Hauptleute von Stein-Lausnitz und Dominik, dem Interesse der Gesellschaft Süd-Kamerun sowie dem Maka-Aufstand. - Bericht des Gouverneurs von Puttkamer, 1905 [fol. 73 - 74] Polizeitruppe der Verwaltung am Ngoko. - Stärkenachweisung, 1.6.1905 [fol. 96] Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 - 4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser). - Befestigung von Kribi gegen befürchtete Angriffe der Buli. - Gesuch der Firmen des Südbezirks, 18. 4.1905 [fol. 101 - 104] Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 - 4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser). - Schwierigkeiten des Bezirksamtes Edea bei der Trägeranwerbung zum Munitionstransport Edea Jaunde, November 1905 [fol. 181-184, 212 - 218] Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 - 4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser). - Weiteres Vorgehen gegen die Esso, Maka und Njem. - Befehle, 18.1. 17.5. 1906 [fol. 189 - 192] Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 - 4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser). - Zusammenarbeit mit Süd-Expedition. - Dienstanweisung für den Posten Akonolinga, 28.2.1906 [fol. 205] Süd-Unternehmung vom 25.5.1905 - 4.3.1907 (Hauptmann Scheunemann, Oberleutnant Bertram, Hauptmann Schlosser). - Schwierigkeiten bei der Trägerbeschaffung durch Hauptmann Dominik, Jaunde, wegen der dort bekannt gewordenen unverhältnismäßig hohen Trägerverluste der Süd-Expedition, Februar - Mai 1906 [fol. 212 - 221] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Bertua. - Einrichtung eines Verwaltungsbezirkes. - Bericht von Oberleutnant Müller, 22.5.1906 [fol. 222] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Bertua-Gebiet. - Bericht von Hauptmann von Stein, 22.3.1906 [fol. 229 - 230]

        Gouvernement von Kamerun