Militär

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      • UF Armee
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        Deutschlands Kolonien
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 149, Nr. 90 (Benutzungsort: Dessau) · Akt(e) · 1936 - 1945
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Enthält: Angelegenheiten des Kolonialbundes.- Zeitungsausschnitte.- Rundschreiben.- Allgemeine Anweisungen zur Polizeitruppe für Schutzpolizei.- Vorläufige Anweisung für die Beurteilung der körperlichen Tauglichkeit zum Dienst in den Tropen.

        FA 1 / 14 · Akt(e) · 1908 - 1909
        Teil von Cameroon National Archives

        Afrikanische Soldaten der Vermarkungsexpedition der Südgrenze, 1909 [fol. 1 - 5] Schwierigkeiten der deutsch-französischen Vermarkungsexpedition der Ost- und Südgrenze bei der Trägerbeschaffung in Assobam, 1909 [fol. 35] Baturi-Gebiet. - Bericht von Leutnant von Michaelis, Januar 1909 [fol. 50] Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte der Schutztruppe für Kamerun. - Dienstaltersliste, 1908 [fol. 67 - 69]

        Gouvernement von Kamerun
        FA 1 / 9 · Akt(e) · 1906 - 1907
        Teil von Cameroon National Archives

        Zusammenrottung und eigenmächtige Entfernung von zwölf Soldaten nach Kribi sowie Verhältnisse der verschiedenen Stämmen angehörenden Begleitmannschaft und Lage der Expedition im Hinblick auf die Unterbesetzung mit Personal und mangelnde Ausrüstung. – Bericht von Hauptmann Förster, 1906 [fol. 1 - 21] Einsatzbefehl des Gouverneurs von Puttkamer für Oberleutnant Menzel, 1.11.1905 [fol. 19] Aburteilung der desertierten Soldaten und ihrer eingeborenen Mitangeklagten. - Gerichtsakten, 1906 [fol. 27 - 53] Desertion von zwölf Soldaten der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun wegen angeblicher Fehlleitung des Capitain Cottes und Beleidigung der Militärstation Ebolowa. - Strafantrag von Oberleutnant Heinicke / Hauptmann F, 1906 [fol. 55] Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition. - Dienstliche Auseinandersetzungen mit dem Leiter der Militärstation Ebolowa, 1906 - 1907 [fol. 56] Mangelhafte Prozessführung gegen zwölf Soldaten und Antrag auf Entfernung von Hauptmann Förster aus dem Dienst unter Einsetzung von Oberleutnant Schwartz als Leiter der deutschen Abteilung bis zur Abwicklung der Arbeiten an der Grenze zu Spanisch-Muni. - Bericht von Oberleutnant Heinicke. Ebolowa, 1906 [fol. 71] Kriegsgerichtliche Verurteilung der zwölf Soldaten durch Hauptmann Förster wegen Übergriffen gegen Eingeborene des Schutzgebietes Kamerun im Gebiet von Kampo und in Spanisch-Muni, 1907 [fol. 73] Rechtswidrige kriegsgerichtliche Verurteilung durch Hauptmann Förster und regelwidrige Erschießung des zum Tode verurteilten Polizeisoldaten Bobbo aus Monrovia durch Schutztruppensoldaten. - Bericht von Oberleutnant Müller, 1907 [fol. 84] Untersuchung der Rechtmäßigkeit des gegen seinen Bruder verhängten und vollstreckten Todesurteils. - Gesuch des ehemaligen Polizeisoldaten Thomas Fama, Monrovia, 1907 [fol. 91] Nachträgliche Bestätigung des vollstreckten Todesurteils sowie Aufhebung der gegen die anderen Angeklagten verhängten Urteile durch den stellvertretenden Gouverneur, Dr. Gleim, 1907 [fol. 97 - 104] Verletzung spanischen Hoheitsgebietes durch Angehörige der Schutztruppe für Kamerun (tatsächlich der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun) Untersuchungen zum Erlass des Auswärtigen Amtes auf Grund spanischer Pressemeldungen, 1907 [fol. 115 - 123] Grenzübergriffe afrikanischer Soldaten der Schutztruppe für Kamerun, 1907 [fol. 115 - 123] Afrikanische Soldaten der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun. - Namensliste, 1906 [fol. 134] Mangelhafte Unterstützung durch die Stationen Ebolowa, Lomie und Molundu. - Beschwerde beim Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun, 1906 [fol. 175] Ausschreitungen und Grenzverletzungen durch afrikanische Soldaten der deutschen Abteilung und deren unerlaubte Entfernung von der Truppe sowie nachfolgendes Kriegsgerichtsverfahren, 1906 - 1907 Verwaltung der Bezirke Tinto und Fontemdorf. - Denkschrift von Gouverneur von Puttkamer, August 1905

        Gouvernement von Kamerun
        Deutsch-französische Ost-Kamerun-Grenzexpedition
        FA 1 / 150 · Akt(e) · 1905 - 1957
        Teil von Cameroon National Archives

        Seefried auf Buttenheim, Adolf Freiherr von, Hauptmann im Bayerischen 14. Infanterieregiment Herzog Karl Theodor. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 3] Europäer. - Personalwesen der Deutschen Abteilungen der Grenzkommission. - Deutsch-französische Süd-Kamerun-Grenzexpedition, 1905 [fol. 5 - 77] Reitzenstein, Erich Hermann, Leutnant. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 17] Winkler, Erwin Gotthold, Oberleutnant. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 19] Schriefer, Unteroffizier. - Kommandierung zur Kamerun-Ost-Grenzexpedition, 1906 [fol. 60 - 105] Güttler, Unteroffizier, Kommandierung zur Kamerun-Ost-Grenzexpedition als Ersatz für den verstorbenen Unteroffizier Bernhardt, 1906 [fol. 95 - 96] Güttler, Unteroffizier - Entlassung aus dem Dienst der Kamerun-Ost-Grenzexpedition am 20.1.1907 und Kommandierung zur Residentur der deutschen Tschadsee-Länder, 1907 [fol. 155] von Reitzenstein, Erich Hermann, Leutnant. - Ausscheiden aus dem Dienst des Schutzgebietes Kamerun am 30.9.1907 (Erlass des Auswärtigen Amtes), 1905

        Gouvernement von Kamerun
        Deutsches Militär, ca. 1900
        291875 · Akt(e) · 1884-1914
        Teil von Süddeutsche Zeitung Photo

        Deutsche Soldaten der kaiserlichen Schutztruppe mit einheimischen Askaris in einer Abwehrstellung während Unruhen oder der militärischen Unterwerfung in Kamerun. Undatierte Aufnahme, ca. 1900. / Fotograf: Scherl

        Deutsches Kalisyndikat GmbH (Bestand)
        BArch, R 10-V · Bestand · 1879-1945 (-1960)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die Erkenntnisse der Agrikulturchemie führten seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in wachsendem Umfang zur Verwendung der Kalisalze als landwirtschaftliches Düngemittel. 1859 wurden die Kalilager bei Staßfurt ermittelt, bereits zwei Jahre später entstand dort die erste deutsche Kalifabrik. Weitere sehr bedeutende Vorkommen wurden im übrigen Mitteldeutschland und im Oberrheingebiet (Baden und Elsass) bergbaulich erschlossen. Das Deutsche Reich besaß von 1871-1919 nahezu das Weltmonopol für Kali. Der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Kaliindustrie im Kalisyndikat garantierte seit 1888 die Behauptung dieser hervorragenden Stellung. Sie war von innen her ernsthaft bedroht, als 1909 das Syndikat auseinanderbrach. Erst durch das Eingreifen des Reichs konnten wieder geordnete Verhältnisse hergestellt werden. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der deutschen Kaliindustrie erhielt ihre Organisation in einem Zwangssyndikat durch das Gesetz über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (RGBl. I, S. 775 ff.) eine völlig neue Grundlage, die zugleich den praktischen Anfang der Zwangskartellierung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte darstellt. Das neue Kalisyndikat (Kalisyndikat GmbH) von 1910 war zwar nach außen hin immer noch privatwirtschaftlich organisiert, aber seine Stellung als Zwangskartell und Verkaufsmonopolorganisation war durch das Reichsgesetz wesentlich gefestigter als früher und mit öffentlich-rechtlichen Elementen durchsetzt. Es unterstand der Aufsicht des Reichs, die infolge des Fehlens eines Reichsamtes für wirtschaftliche Angelegenheiten vom Reichskanzler ausgeübt wurde. Die Rechtsstellung des Kalisyndikats war nicht ausdrücklich bestimmt, es kam ihm aber ein öffentlich-rechtlicher Charakter "kraft Wesens" zu. Sichtbarster Ausdruck dieser Neuerungen war die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie in Berlin, die schon Ende 1910 auf Grund der §§ 30 - 34 des genannten Kaligesetzes von 1910 ihre Tätigkeit auf Kosten des Reichs (§ 44) aufnahm. Die Verteilungsstelle war für die gesamte Absatzregelung auf weite Sicht zuständig. Durch vorsorgliche Maßnahmen sollten die Gefahren, die schließlich 1909 über Absatzstockung und Preiskämpfe infolge Überproduktion zum Ende des alten Kalisyndikats geführt hatten, gebannt werden. Gegen die Festsetzungen und Entscheidungen der Verteilungsstelle waren Berufungen zulässig, für die gleichzeitig eine besondere Berufungskommission für die Kaliindustrie gebildet wurde (a.a.O., §§ 31 - 33). Die Hauptarbeit der neuen Organisation fiel der Verteilungsstelle zu. Ihre bescheidene Bezeichnung ließ nur die eine Seite ihrer Tätigkeit, die Absatzregelung, erkennen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedurfte die Stelle genauer Kenntnis der gesamten deutschen Kaliindustrie. Die andere Seite der Tätigkeit der Verteilungsstelle bestand deshalb darin, sich diese Kenntnis über jedes einzelne Kalibergwerk und Kaliwerk auf dem Wege der den Besitzern gesetzlich auferlegten Pflicht zur Auskunftserteilung zu verschaffen. Darüber hinaus hatte die Verteilungsstelle das Recht, Anlagen der Kaliindustrie zu besichtigen und Gruben zu befahren. Einzelheiten des Gesetzes vom 25. Mai 1910 wurden bis 1918 in weiteren Änderungsgesetzen und Bekanntmachungen abgeändert oder geregelt. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges griffen wirtschaftliche Probleme in einem bis dahin ungeahnten Ausmaß in Politik und Kriegführung ein. Sie führten vor allem in dem von der übrigen Welt beinahe völlig abgeschlossenen Deutschland dahin, dass immer weitere Teile der Wirtschaft durch Zwang erfasst und gelenkt werden mussten. Es sprach für den schon im Frieden geschaffenen soliden Aufbau des Kalisyndikats und der Verteilungsstelle, dass ihre Organisation bis Kriegsende beibehalten werden konnte. Auch die Bestrebungen zur Sozialisierung und Demokratisierung des wirtschaftlichen Lebens im republikanischen Reich seit Ende 1918 änderten am Kern der 1910 gebildeten Einrichtungen nichts (vgl. zum Beispiel Verordnung vom 27. Dezember 1918 über die Teilnahme der Werksangestellten bei Entscheidungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie - RGBl. I/1919, S. 20 f.. Die Leitgedanken einer Neuregelung der deutschen Kaliwirtschaft wurden noch vor der Vollendung des Weimarer Verfassungswerkes durch das Gesetz über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (RGBl. I, S. 413 ff., vgl. auch a.a.O., S. 661 f.) niedergelegt. Die grundlegenden Bestimmungen dieses Gesetzes wurden durch die vom Reichsministerium (= Reichsregierung) erlassenen Vorschriften zu seiner Durchführung vom 18. Juli 1919 (RGBl. I, S. 663 ff.) umfassend ausgebaut. Maßgeblich waren schließlich diese Vorschriften in der Fassung der Verordnung vom 22. Oktober 1921 (RGBl. I, S. 1312 ff.), die sich nunmehr auf Artikel 156 der Weimarer Reichsverfassung stützen konnte. Durch das Gesetz vom 19. Juli 1919 (RGBl. I, S. 661 f.) wurde das alte Kaligesetz von 1910 außer Kraft gesetzt, an seine Stelle traten die neuen Vorschriften vom 18. Juli 1919. Die Organisation der Kaliwirtschaft war damit über das Kalisyndikat hinaus zum marktregelnden Einheitsverband erweitert. Das Deutsche Reich hatte zwar durch den Frieden von Versailles erhebliche Kalivorkommen im Elsass verloren und dadurch sein Weltmonopol eingebüsst, aber es stand in der Weltkaliproduktion immer noch an der Spitze und ließ alle anderen Produktionsländer weit hinter sich. In der deutschen Wirtschaft nahm die Kaliindustrie unverändert einen hervorragenden Platz ein. Die geregelte Versorgung der deutschen Landwirtschaft mit Kali war nach dem Verlust großer landwirtschaftlicher Überschussgebiete in Ostdeutschland jetzt geradezu eine lebenswichtige Frage. Auf dieser Erkenntnis beruhte die neue Organisation von 1919. Die Kaliindustrie blieb im Deutschen Kalisyndikat GmbH zusammengeschlossen. Als Selbstverwaltungsorgan der Kaliwirtschaft wurde der Reichskalirat ins Leben gerufen (Vorschriften zur Durchführung usw. vom 18. Juli 1919, §§ 2 - 15); er unterstand der Oberaufsicht des Reiches, die vom Reichswirtschaftsministerium ausgeübt wurde. Neben bzw. unter dem Reichskalirat standen eine Reihe von sogenannten Kalistellen für Einzelaufgaben der Kaliwirtschaft: 1. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 17 - 25) 2. Kaliberufungsstelle (§§ 26 - 29. Fortsetzung der früheren Berufungskommission, zuständig für Einsprüche gegen Maßnahmen der Kaliprüfungsstelle) 3. Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz (§ 30) 4. Kalilohnprüfungsstelle zweiter Instanz (§§ 31 - 34. Zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz) 5. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 35 - 37. Stelle zur Förderung des inländischen Kaliabsatzes, Beratungsstelle für Kalidüngung usw.). Sitz des Kalisyndikats, des Reichskalirates und seiner fünf Kalistellen war Berlin. Von den Kalistellen ist die Kaliprüfungsstelle, deren Tätigkeit am 1. Januar 1920 begann, am bedeutendsten. Sie war die gradlinige legitime Fortsetzung der am 31. Dezember 1919 aufgelösten Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Ihre Aufgaben und Befugnisse gegenüber der Kaliindustrie waren stark erweitert, sie verkörperte das ausführende Organ des Reichskalirates. Da die Kaliprüfungsstelle zugleich als Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz wirkte, war sie auch mit sozialpolitischen Fragen der Kaliwirtschaft nahe verbunden. Die wirtschaftlichen Depressionen der ersten Nachkriegsjahre und die aus dem Verlust der elsässischen Kaliwerke hervorgegangene Konkurrenz Frankreichs auf dem Weltkalimarkt zwangen die Kaliprüfungsstelle schon zu Anfang der 1920er Jahre, erstmals in beträchtlichem Umfang einschneidende bergbauliche Maßnahmen zu treffen und eine Reihe von Kalibergwerken, Sonderfabriken und Abteufschächten bis 1933 stillzulegen und die Erschließung neuer Vorkommen auszusetzen. Nur dadurch war es möglich, Förderung und Absatz des Kalis auf weite Sicht zu regeln und die Krisenjahre zu überwinden. Der nationalsozialistische Staat, der im Sinne seiner Autarkiebestrebungen auch die Landwirtschaft besonders zu heben versprach, wandte sich 1933 sogleich der Kaliwirtschaft zu. In deren Organisation beseitigte er in seinen ersten Maßnahmen durch das Gesetz über Änderung der kaliwirtschaftlichen Bestimmungen vom 21. April 1933 (RGBl. I, S. 205) alles, was seinen Führungsbegriffen widersprach und was ihm allzu sehr nach Weimarer Demokratie aussah. Infolgedessen wurden alle Kalistellen personell weitgehend umbesetzt, die beiden Kalilohnprüfungsstellen aufgelöst. Diese Übergangsregelung wurde bereits am 18. Dezember 1933 durch das neue Kaliwirtschaftsgesetz (RGBl. II, S. 1027 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 1934 beseitigt; Einzelheiten zur Durchführung bestimmte die Verordnung vom 29. Juni 1934 (RGBl. II, S. 363). Diese Vorschriften beseitigten endgültig alle als demokratisch angesehenen und darum missliebig gewordenen Bestandteile der Kaligesetzgebung seit 1919 und ließen unter engster Bindung an das Reichswirtschaftsministerium nur noch folgende Einrichtungen bestehen: 1. Kalisyndikat (als Vertriebsgemeinschaft) (Kaliwirtschaftsgesetz §§ 3 - 15) 2. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 16 - 36) und die dazugehörige Berufungskommission (§§ 37 - 38) 3. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 39 - 43. Mit Beteiligung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Reichsnährstandes). Der Reichskalirat verschwand somit ab 1. Januar 1934 völlig, er folgte den beiden Lohnprüfungsstellen nach. An den Zuständigkeiten der drei genannten Einrichtungen, die erhalten blieben, änderte sich nichts. Der seit 1910 gut eingespielte Apparat des kaliwirtschaftlichen Zwangskartells und der für Produktions- und Absatzplanung tätigen Kaliprüfungsstelle sagte den nationalsozialistischen Machthabern durchaus zu, vertrug er sich doch weitgehend mit ihren - im übrigen aus anderer Auffassung erwachsenen und vielfach noch weitergehenden - Anschauungen von staatlicher Wirtschaftslenkung, die sie eben jetzt (1934) in größtem Umfang zu verwirklichen begannen. Die Oberaufsicht des Reiches wurde wie seit 1919 fernerhin durch das Reichswirtschaftsministerium ausgeübt, aber dessen Befugnisse reichten erheblich weiter als vordem; denn in allen Fällen, wo nach den Vorschriften von 1919 der Reichskalirat als Mittler zwischen Reich und Wirtschaft eingeschaltet war, konnte der Reichswirtschaftsminister jetzt unmittelbar selbst entscheiden. Die Errichtung der Reichsstelle für Kali und Salz in Berlin durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 9. September 1939 (Reichsanzeiger Nr. 211 vom 11. Sept. 1939, S. 2, ebenda auch die gleichzeitige Bekanntmachung über die Zuständigkeit dieser Reichsstelle) ließ die bisherigen Einrichtungen unberührt. Denn die Tätigkeit der Reichsstelle erstreckte sich nur auf die Überwachung des Warenverkehrs mit Kali und Salz auf Grund der Vorschriften über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I, S. 1430 ff.). Namentlich der Außenhandel mit Kali (Lenkung des Auslandsabsatzes) bedurfte wegen der Devisenvorschriften einer Überwachung durch die Reichsstelle. Der deutsche militärische Zusammenbruch an fast allen Fronten seit August 1944 ließ die Tätigkeit dieser Reichsstelle als überflüssig erscheinen, so dass im Februar 1945 ihre Auflösung im Reichswirtschaftsministerium erwogen wurde. Dagegen wurde das Fortbestehen der Kaliprüfungsstelle auch damals gutgeheißen; ihre Aufgaben waren durch das Kaliwirtschaftsgesetz bestimmt, und die Auflösung der Stelle wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden gewesen. Die Kapitulation vom 8. Mai 1945 führte das Ende sämtlicher Kalieinrichtungen herbei. Von ihnen waren die Kaliprüfungsstelle und die Reichsstelle für Kali und Salz seit 1943 von Berlin nach Eisleben verlagert. Dort wurden die Abwicklungsstelle der Reichsstelle bereits im Juni 1945, die der Kaliprüfungsstelle im April 1946 durch die sowjetische Besatzungsmacht aufgelöst. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 10 V Kalisyndikat gehört zu den in Folge des 2. Weltkrieges getrennt überlieferten Beständen des Bundesarchivs. Durch die getrennte Überlieferung in Ost- und Westdeutschland entstanden zwei Teilbestände: 80 Ka 1 im Zentralarchiv Potsdam und R 10 V im Bundesarchiv Koblenz. Als Findmittel wurden im Zentralarchiv Potsdam eine Kartei und im Bundesarchiv Koblenz ein Findbuch gefertigt. Die Akten der Deutschen Kalisyndikat GmbH wurden Ende des 2. Weltkrieges, soweit nicht vernichtet, nach Eisleben und Bad Salzungen ausgelagert. Im April 1945 gelangten die nach Bad Salzungen ausgelagerten Akten in die Hände amerikanischer Truppen und wurden zusammen mit anderen Akten in das amerikanische Sammellager erbeuteter deutscher Akten (Ministerial Collecting Center) nach Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen gebracht und gelangten 1952 über das Bundeswirtschaftsministeriums ins Bundesarchiv. Diese Akten bildeten die Grundlage des Teilbestandes R 10 V im Bundesarchiv. Dort bearbeitete zunächst Archivrat Dr. F. Facius den Bestand R 10 V, der bis 1954 13 und nach dem Ordnen und Verzeichnen 15 Bände umfasste. Weitere Unterlagen (insbesondere der Kaliprüfungsstelle und der Deutschen Kalisyndikat GmbH) konnten 1969 im Zuge der "Flurbereinigung" mit dem Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem von der Berliner Firma I. Velten gekauft werden. Nach diesem Zugang von 1,5 Fächern Druck- und Schriftgut umfasste der Teilbestand, nach Ordnung, Bewertung und Kassation 115 Aktenbände. Diejenigen Akten die nach Eisleben (später DDR) ausgelagert worden sind, wurden zunächst im Vereinigten Archiv der Kaliindustrie der DDR in Sondershausen verwahrt und gelangten bei Auflösung dieses Archivs 1985 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam und bildeten dort den Bestand 80 Ka 1. In Folge der Wiedervereinigung und der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR erhielt der Gesamtbestand die Tektoniknummer R 10 V, die Akten des Teilbestandes 80 Ka 1 wurden entsprechend umsigniert (neu: R 10 V/ 201-556). Inhaltliche Charakterisierung: Neben allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, Unterlagen zur Tätigkeit des Syndikats insgesamt und zur Kaligesetzgebung sind Akten zu Fragen von Handel, Absatz und Verbrauch von Kali und Kaliprodukten, hier v. a. zum Pariser (Kali)-Abkommen von 1926 sowie zu Finanzfragen überliefert. Ein weiterer Teil der Unterlagen betrifft einzelne Syndikatswerke, Syndikatsbeitritte und Beteiligungsquoten sowie sonstige Einrichtungen der Kaliwirtschaft wie die Verteilungsstelle der Kaliindustrie, die Kaliprüfungsstelle und die Berufungskommission der Kaliindustrie. Dem Bestand zugeordnet sind darüber hinaus Abwicklungsunterlagen bis 1960. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 10-V/...

        Deutsches Afrikakorps (Bestand)
        BArch, RH 24-200 · Bestand · 1941-1943
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: siehe Tessin "Truppen und Verbände..., 1939-1945", Bd. XIV, S. 12. Bestandsbeschreibung: Am 16. Februar 1941 wurde der Stab "Befehlshaber der deutschen Truppen in Libyen" aufgestellt und wenige Tage später in Deutsches Afrikakorps umbenannt. Nach seiner Vernichtung in Tunis wurde es Ende Juni 1943 aufgelöst. Inhaltliche Charakterisierung: KTB Ia: Februar 1941 bis Februar 1943 sowie KTB der Kampfstaffel des Deutschen Afrika-Korps von Januar bis Mitte April 1943 und Bericht Rommels über den Afrikafeldzug. KTB Qu.: April 1941 bis Dezember 1942. TB Ic. fehlt. TB IIa: November 1941 bis März 1942 und Januar bis Februar 1943. Erschließungszustand: Online-Findbuch Zitierweise: BArch, RH 24-200/...

        Deutscher Krieg 1866
        Stadtarchiv Worms, 005 / 923 · Akt(e) · 1866 (-1868)
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Enthält: Empfang und Verpflegung heimkehrender Truppen u. a.: Briefköpfe: Carl GIESER, Schweinemetzger; K. LAUFER, Bäckermeister; Johann Heinrich MAYER, Weine und Delikatessen; Hermann WOLFF, Material , Kolonial- und Farbwarenhandlung; Jacob BÄRSCH, Tabakwaren. Enth. auch: LUDWIG (III.): An mein treues Volk (Druck), 1866 Sept. 17.

        BArch, RH 31-VII · Bestand · 1942-1944
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: In dem nach dem deutsch-französischen Waffenstillstand vom Juni 1940 von Deutschland nicht besetzten südfranzösischen Gebiet blieb die Souveränität der französischen Regierung mit einigen Einschränkungen erhalten. Kontrollorgane der Deutschen Waffenstillstandskommission (RW 34) überwachten die Abrüstung des französischen Heeres und die Erfassung oder Auslieferung von Kriegsgeräts. Das deutsche Misstrauen gegenüber der französischen Regierung unter Marschall Pétain in Vichy führte dazu, dass Hitler seit Ende 1940 dem OB West auftrug, sich jederzeit für eine Besetzung Restfrankreichs bereitzuhalten (Unternehmen „Attila", später „Anton"). Bis zum November 1942, als die alliierten Truppen im französischen Nordafrika landeten und die französische Regierung in Vichy sowie örtliche Behörden eine zumindest unklare Haltung einnahmen, ergab sich allerdings kein Anlass zu einer Besetzung Südfrankreichs durch deutsche Truppen. Im Rahmen der dann am 11. November 1942 erfolgten Besetzung nahm der „Deutsche General des Oberbefehlshabers West in Vichy" seine Tätigkeit auf und war damit gewissermaßen Verbindungsoffizier des OB West zum französischen Staatschef Marschall Philippe Pétain. Er hatte im Zusammenwirken mit verschiedenen zivilen Reichsbehörden die deutschen Forderungen bei der französischen Regierung im bis dahin unbesetzt gebliebenen Teil Frankreichs zu vertreten und deren Ausführung bzw. Umsetzung zu überwachen (siehe auch Dienstanweisung für den Deutschen General des OB West in Vichy in RH 31-VII/1). Im September 1944 wurde die Dienststelle aufgelöst. Generalleutnant Alexander Freiherr Neubronn von Eisenburg stand der Dienststelle vor, er war zuvor in der Waffenstillstandskommission tätig und Leiter der Heereskontrollinspektion Bourges. Inhaltliche Charakterisierung: Neben dem Kriegstagebuch Nr. 3 (21. Oktober bis 31. Dezember 1943) und dem Tätigkeitsbericht für das erste Quartal 1944 sind ausschließlich Sammelakten überliefert, in denen sich folgende Themen widerspiegeln: Besetzung Südfrankreichs, Demobilisierung, Eingliederung von Angehörigen des französischen Heeres in die Wirtschaft, Standortübersichten, Kontrolle und Sicherung des Nachrichtenverkehrs, Notizen und Berichte über Besprechungen von Generalleutnant Freiherr Neubronn v. Eisenburg mit französischen Regierungsangehörigen, Grenzverkehr, Zusammenarbeit mit der Waffenstillstandskommission, Aufgaben und Befugnisse des Höheren SS- und Polizeiführers, Verkehr mit deutschen Polizeidienststellen in Vichy, Stimmungs- und Lageberichte, Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen, Truppenunterbringung, Vorgänge in Toulon, Erfassung und Vorräte des französischen Übergangsheeres, französischer Arbeitsdienst, Beschlagnahmen staatlicher und privater Gegenstände durch deutsche Dienststellen, Freigabeanträge, französischer Strafvollzug und Militärstrafanstalten, Verhaftungen, Eingaben und Anträge auf Freilassung von Gefangenen und Freigabe von Bauten. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Archivische Bearbeitung Der Bestand RH31-VII Deutscher General des Oberbefehlshabers West in Vichy wurde 2011 aktualisiert und nach den aktuellen Verzeichnungsrichtlinien in die Datenbank BASYS-S-2 übertragen. Ebenso erfolgte eine Aufnahme der Altsignaturen in die Datenbank, wodurch eine diesbezügliche Recherche möglich wird. Die Unterlagen - insbesondere die Kriegstagebücher - wurden mit Enthält-Vermerken ergänzt, um besondere bzw. wichtige Inhalte abzubilden. Aufgrund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken in der Zeit von 1941 - 1945 wurde eine Bewertung der Unterlagen nicht vorgenommen. Die überformatigen Karten und technischen Zeichnungen wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in Kartenmappen gemeinsam im Bestand unter neu angelegten Signaturen verwahrt. Umfang, Erläuterung: 29 AE Zitierweise: BArch, RH 31-VII/...

        Deutscher Gemeindetag (Bestand)
        BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

        Deutscher Evangelischer Missions-Ausschuß (DEMA)
        RMG 904 · Akt(e) · 1917-1918
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        Rundbriefe, Protokolle, Mitteilungen, Jahresrechnung; Eingaben ans Auswärtige Amt zur Wahrung d. Interessen d. dt. evang. Missionen; Aufruf d. Evang. Preßverbandes zu einer Reformations-Dankspende, Dr., 1917; Warum u. wofür eine evang. Reformations-Dankspende. Ein erklärendes Wort zum Aufruf, 8 S., Dr., 1917; Allgemeine Missions-Nachrichten, Oktober 1917; Aus d. seelsorgerl. Hilfsarbeit f. kriegsgefangene Deutsche, Dr., Januar 1918; Protest-Erklärung zur politischen Tätigkeit Dr. John Motts, 3. S., Dr., ca. 1918; Der Krieg in den dt. Schutzgebieten, S.-Dr. Dt. Kolonialblatt Nr. 19/20, Oktober 1918; Koloniale Kundgebung u. Aufruf zur Unterschriftensammlung, 1918; A protest of the German Colonial Society, Dr., 1918; J. Richter: Bericht über Stand d. dt. evang. Mission in den Kolonien zu Beginn d. 1. Weltkrieges, 28 S., ms., ca. 1918; Satzung d. Deutschen Gesellschaft für Missionswissenschaft, Dr., o.J.

        Rheinische Missionsgesellschaft
        Deutscher Evangelischer Missions-Ausschuß (DEMA)
        RMG 901 · Akt(e) · 1915
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        Jahresbericht, Verhandlungsprotokolle, Zirkulare; Korrespondenz, besonders zur Frage d. Mission in engl. Kolonien, bes. m. Oldham u. J. Mott; Aufruf für Frieden u. christl. Gemeinschaft, die neutralen an d. kriegsführenden Länder, Dr.; Preßnotizen d. Evang.-Luth. Mission Leipzig; Axenfeld: Verbietet d. Krieg für die Zukunft dt. Mission in nichtdeutschen Gebieten, 8 S., Dr.; Stark (Hrsg.): Das Martyrium d. evang. Missionare in Kamerun, 15 S., Dr.

        Rheinische Missionsgesellschaft
        473312 · Akt(e) · 1914-1918
        Teil von Süddeutsche Zeitung Photo

        Ohne Unterstützung durch seine Eingeborenentruppe, die so genannten Askaris, hätte der deutsche Befehlshaber in Ostafrika, der berühmte General von Lettow-Vorbeck, niemals bis zum Kriegsende 1918 aushalten können. Das Foto zeigt einen dieser Soldaten aus der deutschen Schutztruppe mit der kaiserlichen Flagge in der Hand. Undatierte Aufnahme. / Fotograf: Scherl

        FA 1 / 152 · Akt(e) · 1907 - 1910
        Teil von Cameroon National Archives

        von Stephani, Oberleutnant. - Kommandierung als Kommissar der deutschen Abteilung der deutsch-englischen Jola-Croßschnellen-Vermessungsexpedition, 1906 [fol. 11] Rothé, Oberleutnant im 2. Bayerischen Pionierbataillon. - Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-englischen Jola-Croßschnellen-Vermessungsexpedition, 1907 [fol. 18 - 25] Buchholz, Unteroffizier. - Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-englischen Jola-Croßschnellen-Vermessungsexpedition, 1907 [fol. 22 - 23] Faulborn, Unteroffizier. - Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-englischen Jola-Croßschnellen-Vermessungsexpedition, 1907 [fol. 22 - 23] Glatte, Gustav, Selbstmordgefahr wegen Kommandierung als Polizeimeister. - Bericht von Oberleutnant von Stephani, 1909 [fol. 75 - 78] Schultze, Unteroffizier. - Erkrankung wegen Kommandierung als Polizeimeister (Bericht von Oberleutnant von Stephani), 1909 Haering, W., Kommandierung als Kommissar und Leiter der deutschen Abteilung der deutsch-englischen Jola-Croßschnellen-Vermessungsexpedition, 1907 von Stephani, Berechnung von Gebührnissen für die Dienstzeit bei der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika ab 4.4.1905 bis zum Ausscheiden, 1907

        Gouvernement von Kamerun
        "Deutsche Zukunft" Korrespondenz 1935 Gra-Gri

        Enthält: 1. Eingangsbrief, von Carl Graap, Kaschau, 02.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 1r 2. Eingangsbrief, von Eva Grabau, Berlin, 19.11.1934 (1 Bl., hsl.).; Bl. 2r 3. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Eva Grabau, Berlin, 08.01.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 3r 4. Eingangsbrief, von Paul Grabau, Magdeburg, [04.10.1934] (1 Bl., mschr.).; Bl. 4r 5. Eingangsbrief, von Joseph Grabisch, Mittelschreiberhau, 24.03.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 5r 6. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Joseph Grabisch, Berlin, 27.03.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 6r 7. Karte (Eingang), von Joseph Grabisch, Mittelschreiberhau, 05.04.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 7r-7v 8. Eingangsbrief, von Joseph Grabisch, Dublin, 03.10.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 8r-8v 9. Karte (Eingang), von Joseph Grabisch, Dublin, 04.10.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 9r-9v 10. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Joseph Grabisch, Berlin, 18.10.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 10r 11. Eingangsbrief, von Joseph Grabisch, Berlin, 04.12.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 11r-11v 12. Bestellschein des Verlags O. Gracklauer, 1935 (1 Bl., gedr.).; Bl. 12r-12v 13. Eingangsbrief, von Ernst Graeser, Sillenbuch, 07.09.1935 (1 Bl., hsl. m. hsl. Notiz von Paul Fechter).; Bl. 13r-13v 14. Begleitzettel (Eingang), von Ernst Graeser, o. O., o. D. (1 Bl., hsl.).; Bl. 14r 15. Karte (Eingang), von Ernst Graeser, Sillenbuch, 11.10.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 15r-15v 16. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Ernst Graeser, Berlin, 25.10.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 16r 17. Eingangsbrief, von Wilhelm Graetz, Berlin, 17.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 17r 18. Eingangsbrief, von Franz Graetzer, Berlin, 13.08.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 18r 19. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Franz Graetzer, Berlin, 14.08.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 19r 20. Karte (Eingang), von Franz Graetzer, Berlin, 21.08.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 20r-20v 21. Eingangsbrief, von Walther Graetzer ("Saarbrücker Zeitung"), Saarbrücken, [14.01.1935] (1 Bl., mschr.; dabei: Walther Graetzer, "Zum 13. Januar. Ein Brief", Saarbrücken, 12.01.1935, 3 Bl., mschr.).; Bl. 21r-24r 22. Eingangsbrief, von Walther Graetzer ("Saarbrücker Zeitung"), Saarbrücken, 30.01.1935 (1 Bl., mschr.; dabei (aufgeklebt): Aufruf des Saarbevollmächtigten Josef Bürckel v. 29.01.1935, Zeitungsausschnitt, 1 Bl., gedr.).; Bl. 25r 23. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Walther Graetzer ("Saarbrücker Zeitung"), Berlin, 01.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 26r 24. Eingangsbrief, von Walther Graetzer ("Saarbrücker Zeitung"), Saarbrücken, 06.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 27r 25. Eingangsbrief, von Walther Graetzer ("Saarbrücker Zeitung"), Saarbrücken, 29.09.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 28r 26. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Walther Graetzer ("Saarbrücker Zeitung"), Berlin, 10.10.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 29r 27. Karte (Eingang), von Walter Graha, Mölln, 23.01.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 30r-30v 28. Eingangsbrief, von Max Grantz, Berlin, 07.08.1935 (1 Bl., mschr. m. hsl. Notiz von Paul Fechter).; Bl. 31r 29. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Max Grantz, Berlin, 29.08.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 32r 30. Eingangsbrief, von Wilhelm Graßhoff, Berlin, 24.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 33r 31. Eingangsbrief, von Werner Grattenauer, Greifswald, 09.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 34r 32. Eingangsbrief, von Heinz Graupner, München, 16.04.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 35r 33. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Heinz Graupner, Berlin, 18.04.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 36r 34. Eingangsbrief (Abschrift?), von Adolf Gregori, München, 16.05.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 37r 35. Eingangsbrief, von J. Greiser, Berlin, 11.09.1935 (1 Bl., mschr. m. hsl. Notiz von Paul Fechter).; Bl. 38r 36. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Josef Greiser, Berlin, 16.10.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 39r 37. Karte (Eingang), von Josef Greiser, Berlin, 07.11.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 40r-40v 38. Eingangsbrief, von Hans Grellmann, Greifswald, 22.06.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 41r 39. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Hans Grellmann, Berlin, 27.06.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 42r 40. Eingangsbrief, von Hans Grellmann, Helsinki, 20.08.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 43r 41. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Hans Grellmann, Berlin, 06.09.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 44r 42. Eingangsbrief, von P. Max Grempe, Berlin, 12.08.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 45r 43. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Gresse & Co., Berlin, 28.06.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 46r 44. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Johannes Gressmann, Berlin, 07.10.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 47r 45. Karte (Eingang), von Paul E. Griese, Altenburg, 20.12.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 48r-48v 46. Eingangsbrief, von Karl Griewank, Berlin, 11.01.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 49r 47. Eingangsbrief, von Karl Griewank, Berlin, 16.01.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 50r 48. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Karl Griewank, Berlin, 25.01.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 51r 49. Eingangsbrief, von Karl Griewank, Berlin, 09.02.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 52r 50. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Karl Griewank, Berlin, 11.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 53r 51. Karte (Eingang), von Karl Griewank, Berlin, 23.02.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 54r-54v 52. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Karl Griewank, Berlin, 28.02.1935 (1 Bl., mschr.; dabei: Prospekt der Deutschen Verlags-Anstalt mit Anzeigen u. a. zu Willy Andreas, "Kämpfe um Volk und Reich", 2 Bl., gedr.).; Bl. 55r-57v 53. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Karl Griewank, Berlin, 06.03.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 58r 54. Karte (Eingang), von Karl Griewank, Berlin, 10.03.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 59r 55. Eingangsbrief, von Karl Griewank, Berlin, 15.06.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 60r 56. Eingangsbrief, von Karl Griewank, Berlin, 20.10.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 61r 57. Karte (Eingang), von Karl Griewank, Berlin, 03.12.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 62r-62v 58. Telegramm-Entwurf (Ausgang), an Hans Grimm, Berlin, 23.03.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 63r 59. Karte (Eingang), von Hans Grimm, Lippoldsberg, 27.03.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 64r-64v 60. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Erich Grisar, Berlin, 28.01.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 65r 61. Eingangsbrief, von Erich Grisar, Dortmund, 24.03.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 66r 62. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Erich Grisar, Berlin, 03.04.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 67r 63. Eingangsbrief, von Erich Grisar, Dortmund, 19.04.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 68r 64. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Erich Grisar, Berlin, 25.04.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 69r 65. Eingangsbrief, von Erich Grisar, Dortmund, 23.06.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 70r 66. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Erich Grisar, Berlin, 27.06.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 71r 67. Eingangsbrief, von Erich Grisar, Dortmund, 26.07.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 72r-72v 68. Eingangsbrief, von Erich Grisar, Dortmund, 30.08.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 73r-73v 69. Eingangsbrief, von Erich Grisar, Dortmund, 15.09.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 74r 70. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Erich Grisar, Berlin, 12.10.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 75r 71. Eingangsbrief, von Erich Grisar, Dortmund, 01.11.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 76r-76v 72. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Erich Grisar, Berlin, 06.11.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 77r 73. Eingangsbrief, von Elisabeth Grisebach, Osnabrück, 28.03.1935 (1 Bl., hsl.).; Bl. 78r 74. Eingangsbrief, von Erich Gritzbach, Berlin, 07.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 79r 75. Ausgangsbrief (Durchschlag), an Erich Gritzbach, Berlin, 11.02.1935 (1 Bl., mschr.).; Bl. 80r

        BArch, RW 34 · Bestand · 1940-1944
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Zur Durchführung des Waffenstillstandes zwischen Deutschland und Frankreich wurde am 30. Juni 1940 die im Wesentlichen aus den Gruppen Wehrmacht, Heer, Marine, Luftwaffe, Rüstung und einer Deutschen Verbindungsdelegation bei der italienischen Waffenstillstandskommission bestehende und durch Vertreter aus diversen Reichsbehörden (Auswärtiges Amt, Beauftragter für den Vierjahresplan, Generalbevollmächtigter der Reichsverwaltung, Reichsverkehrsministerium, Sicherheitsdienst) ergänzte Deutsche Waffenstillstandskommission in Wiesbaden mit einer Außenstelle in Paris errichtet. Die Waffenstillstandskommission unterstand Hitler unmittelbar und bediente sich Kontrollinspektionen in Bourges (unterteilt in die Inspektionen Heer, Luftwaffe und Rüstung) und in Nordafrika (Casablanca), denen jeweils mehrere Kontrolldienststellen nachgeordnet waren. Anlagen: 1. Deutsche Waffenstillstandskommission (Stand vom 16.Juni1941) 2. Organisation und Dienststellen der Waffenstillstandskommission (Stand vom Anfang 1942) 3. Dienststellen der Rüstungskontrollinspektionen Bourges und Afrika 4. Dienststellen der Heereskontrollkommission und Luftwaffenkontrollkommission Bourges Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind außer Tätigkeitsberichten der Waffenstillstandskommission und ihrer Außenstelle, Kontrollberichte der Inspektionen, ferner Unterlagen zu allgemeinen Fragen der französischen Wehrmacht und Polizei, zum Arbeitseinsatz und den Verhältnissen in den französischen Gebieten Afrikas, schließlich Einzelfallakten der Kontrollkommission Luftwaffe bei der Inspektion in Nordafrika. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 245 Zitierweise: BArch, RW 34/...

        BArch, RM 2/1594 · Akt(e) · Okt. 1900 - Dez. 1901
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Verlegung der Küstenpanzerschiffs-Reservedivision nach Danzig (Bericht des Chefs des Admiralstabes der Marine an den Kaiser), Okt. 1900 Strafexpedition durch den Kreuzer "Cormoran" gegen Eingeborene der Insel Sanct Matthias (Bismarck-Archipel) wegen der Ermordung von zwei deutschen Staatsangehörigen (Bericht des Chefs des Admiralstabs der Marine an den Kaiser), Mai 1901