Politik

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Nr. 225 – 292
FA 1 / 57 · Akt(e) · Februar 1907 - September 1908
Teil von Cameroon National Archives

Einzelfälle. - Winkler, Erwin Gotthold, Oberleutnant. - Ausscheiden aus dem Dienst des Schutzgebietes am 10.11.1907 (Erlass des Auswärtigen Amtes) , (Signatur unsicher), 1907 Einzelfälle. - Haering, W.,. - Ausscheiden aus dem Dienst des Schutzgebietes Kamerun am 20.10.1908 nach krankheitshalber erfolgter Abreise am 9.5.1908 (Erlass des Reichskolonialamtes) , (Signatur unsicher), 1909

Gouvernement von Kamerun
Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (Bestand)
BArch, RM 6 · Bestand · (1903) 1919 - 1945 (1967)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Am 21.3. 1919 wurde als Spitzenbehörde der Marine die Admiralität einge- richtet, deren Chef gleichberechtigt neben dem Chef der Heersleitung stand. Am 15.9. 1920 wurde die Admiralität in Marineleitung (ML) und am 1.6. 1935 in Oberkommando der Kriegsmarine (OKM) umbenannt. An der Spitze des OKM stand der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (ObdM). Bestandsbeschreibung: Mit Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 wurde als Spitzenbehörde der Marine die dem Reichswehrminister unterstellte Admiralität eingerichtet, deren Chef seit 1. Oktober 1919 gleichberechtigt neben dem Chef der Heeresleitung stand. Sie wurde am 15. September 1920 in Marineleitung (ML), dann zum 1. Juni 1935 in Oberkommando der Kriegsmarine (OKM) umbenannt. An seiner Spitze stand der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (ObdM). Inhaltliche Charakterisierung: Von Handakten des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine sind bruchstückhaft nur die des Großadmirals Erich Raeder zu Führungs-, Personal- und Schiffbaufragen ins Bundesarchiv gelangt. Außerdem sind Organisationsunterlagen, Befehle, Operationsakten, Unterlagen über Mobilmachungs- und Attachéangelegenheiten sowie über den Spanischen Bürgerkrieg überliefert. Vom General der Luftwaffe beim ObdM ist das Kriegstagebuch von August 1939 bis August 1944 in Abschrift erhalten. Speziell für die Zeit unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg sind darüber hinaus Unterlagen über die Abwicklung des Reichsmarineamtes, Dokumente zum Waffenstillstand, Akten über Schadensersatzforderungen anderer Länder, Kriegsgefangenen- und Interniertenangelegenheiten sowie militärpolitische Berichte über innere Unruhen (Novemberrevolution, Kapp-Putsch) vorhanden. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 8,8 lfm 453 AE Zitierweise: BArch, RM 6/...

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 206 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Vorbemerkung Das Oberfürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten war gleichzeitig mit dem Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten (Bestand GStA PK, I. HA Rep. 180 C) mit Gesetz über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen aus den durch die Versailler Verträge abgetretenen Gebieten (Unterbringungsgesetz) am 30. März 1920 (GS. S. 63) eingerichtet worden. Es war Berufungsinstanz zum Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten und zum Fürsorgeamt für Lehrpersonen (Bestand nicht überliefert). Berufung konnte gegen Beschlüsse, welche die Kündigung einer Stelle, die Anmeldepflicht einer Stelle durch die Anstellungsbehörde, den Anspruch auf Eintragung eines Bewerbers, die Annahmepflicht einer zugewiesenen Stelle durch den Bewerber sowie den Verlust des Anspruchs auf Fürsorge durch einen Bewerber, die Beteiligung der Anstellungsverbände an den Umzugskosten und die Inanspruchnahme einer entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes besetzten Stelle betreffen, eingelegt werden. Das Gesetz betraf mittelbare Staatsbeamte, die infolge Abtretung oder Besetzung preußischer Landesteile ihr Amt verloren oder es aufgegeben haben, weil ihnen nach Lage der Verhältnisse die Fortsetzung ihrer Amtstätigkeit unter fremder Herrschaft nicht zugemutet werden konnte. Es fand auch Anwendung auf die ehemaligen elsaß-lothringischen mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen und auf Lehrpersonen, die im Auslands- oder Kolonialschuldienst ihre Stelle hatten aufgeben müssen (zuständig war für diese das Fürsorgeamt für Lehrpersonen; sein Aktenbestand ist nicht überliefert). Das Gesetz von 1920 erhielt einige Abänderungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 (GS. S. 69). Das Oberfürsorgeamt unterlag der Federführung des Finanzministeriums, war jedoch dem Oberverwaltungsgericht angegliedert. Es bestand im wesentlichen aus Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichts, die vom Staatsministerium ernannt wurden; es ist erst 1945 eingegangen. Die hier verzeichneten Akten sind 1953 von dem Oberverwaltungsgericht, in dessen Hause, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 31, sich das Oberfürsorgeamt befand, an das Hauptarchiv abgegeben worden. gez. Dr. Kober, Mai 2011 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Oberlandesgericht Karlsruhe: Generalia (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 240 Zugang 1987-53 · Bestand · (1922-) 1933-1945 (-1960)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mit dem Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.2.1934 wurden die Justizbehörden der Länder Reichsbehörden. In Baden trat an die Stelle des Justizministeriums auf Grund des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 5.12.1934 die Abteilung Württemberg-Baden des Reichsjustizministeriums. Der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe führte die Geschäfte in den Räumen des ehemaligen Ministeriums in der Herrenstraße 1. 1944 wurde dieses Gebäude zerstört; fast alle Akten der ¿Präsidialabteilung¿ verbrannten. Dagegen scheinen die Akten der ¿Verwaltungsabteilung¿ in der Herrenstraße - oder im Oberlandesgerichtsgebäude in der Hoffstraße? - weitgehend erhalten geblieben zu sein. Zusammen mit den wenigstens zum größten Teil geretteten Verwaltungsakten des Generalstaatsanwalts beim OLG Karlsruhe (309 Zugang 1987-54) bilden diese Akten daher eine gar nicht zu überschätzende Quellengrundlage für die Erforschung der Justiz im NS-Staat. Seit 1940 gehörte auch das Elsaß zum Sprengel des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Da in Stuttgart sowohl die Akten des Oberlandesgerichts wie die des Generalstaatsanwalts vernichtet sind, kommt damit der Karlsruher Überlieferung eine Bedeutung zu, die weit über den engeren Zuständigkeitsbereich hinausgeht. Bei der Übernahme der Akten in das Generallandesarchiv Karlsruhe wurde daher nur sehr zurückhaltend bewertet. Kassiert wurden lediglich Akten, die außer dem Deckblatt nichts oder nur Sammlungen von Amtsdrucksachen des Reichsjustizministeriums enthielten. Die Grundverzeichnung stammt von Prof. Dr. Gerhard Schmitt/Heidelberg, der sich aus rechtshistorischem Interesse dieser Aufgabe dankenswerterweise in seinem Ruhestand unterzog. Seine Titelaufnahmen wurden von Frau Archivinspektorin Andrea Rumpf und den Archivreferendaren Irmgard Becker, Peter Exner und Christoph Popp überarbeitet und ergänzt. Die Klassifikation des Generalaktenplans der Justiz nach dem Stand von 1941 blieb erhalten. Da die Positionen des Aktenplans auf der Aktenstufe häufig mehrfach belegt sind, wurde auch noch die unterste Stufe des Aktenplans als Rubrik behandelt und den Titelaufnahmen entsprechend vorgeschaltet; das wirkt im Einzelfall ungewohnt und als überflüssige Verdoppelung des Aktentitels, läßt jedoch in der Regel die Zusammengehörigkeit von General-, Sammel- (Einzelfall-) und Beiakten besser erkennen. Die Texte wurden von Frau Edeltraud Reibenspies eingegeben, Herr Ralf Quellmalz fertigte die Register; die Schlußredaktion lag beim Unterzeichneten. Der Bestand umfaßt rund 12 lfd. m in 114 Archivbehältern. Karlsruhe, im März 1997 Konrad Krimm Konversion: Im Juni 2014 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Bestand in die Archivsoftware Scope Archiv importiert. Einzelne strukturelle Unstimmigkeiten zwischen Akten- und Datenbestand wurden aufgelöst und die wenigen vorhandenen inhaltlichen Fehler in den Ursprungsdaten bereinigt. Die vorgefundene Gliederung wurde im Wesentlichen beibehalten und lediglich leicht gestrafft. Die Konversion und strukturelle Prüfung der Daten lag bei Alexander Hoffmann, die abschließenden Redaktionsarbeiten übernahm der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Juni 2014 Martin Stingl

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 20 I (Benutzungsort: Magdeburg) · Bestand · (1661 -) 1815 - 1944 (- 1946)
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar), Findbucheinleitung (online einsehbar) Registraturbildner: Nach der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 wurde die Provinz Sachsen mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt gebildet, deren Oberpräsident am 1. April 1816 in Magdeburg seine Tätigkeit aufnahm. Als Kontrollinstanz und Stellvertreter der preußischen Staatsbehörden hatte er ursprünglich eine v.a. beobachtende und mehr repräsentativ gedachte politische Stellung. Er unterstand wie die Regierungen den Staatsministerien, nahm aber gleichzeitig die Leitung bzw. Oberaufsicht über die Regierungen und andere Mittelbehörden wahr, als königlicher Kommissar für den Provinziallandtag erhielt er die Aufsicht über die Ständevertretung. In Auswirkung der Verwaltungsreformen von 1872 bis 1883 erweiterte sich sein Verantwortungsbereich auf die gesamte innere Landesverwaltung der Provinz, über den Provinzialverband erhielt er die Staatsaufsicht; zugleich wurde er 1883 vom Amt des Regierungspräsidenten des Bezirkes Magdeburg entbunden. Nach dem ersten Weltkrieg und während des Nationalsozialismus vermehrten sich inbesondere die hoheitlichen und polizeilichen Funktionen des Oberpräsidenten erheblich; die Behörde entwickelte sich zur Mittelinstanz der preußischen Staatsregierung (ab 1932) und schließlich der Reichsregierung (ab 1935). Die Selbstverwaltung der Provinz wurde bereits 1933 faktisch aufgehoben, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten dem Oberpräsidenten übertragen. Die in den anderen Provinzen gehandhabte Verbindung des Oberpräsidialamtes mit dem des Gauleiters der NSDAP fand jedoch nicht statt. Die Behörde gliederte sich ab 1933 in mehrere Abteilungen, insbesondere: Allgemeine Abteilung, Provinzialrat, Abteilung für höheres Schulwesen (Provinzialschulkollegium), Landeskulturabteilung (Generalkommission/ Landeskulturamt), Wasserstraßendirektion (Elbstrombauverwaltung), Gerichtsärztlicher Ausschuss und Inspekteur der Ordnungspolizei. Im Frühjahr 1944 wurde die Provinz Sachsen aufgelöst; an ihre Stelle traten die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg mit den Gauleitern der NSDAP als Oberpräsidenten, für den Regierungsbezirk Erfurt wurde der Reichsstatthalter in Thüringen zuständig. Im Frühjahr 1944 wurde die Provinz aufgelöst; an ihre Stelle traten die Provinzen Magdeburg, und Halle-Merseburg mit den Gauleitern der NSDAP als Oberpräsidenten, für den Regierungsbezirk Erfurt wurde der Reichsstatthalter in Thüringen zuständig. Im August 1945 ging das Oberpräsidium Magdeburg als "Der Präsident der Provinz Sachsen, Abwicklungsstelle Magdeburg" in die neue Provinzialregierung über, die Abwicklungsstelle bestand bis Juni 1946. Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte in mehreren Ablieferungen zwischen dem Ende des 19. Jh. bis 1950 in das Staatsarchiv Magdeburg. Er gliederte sich in verschiedene Registraturschichten, die um 1968 zu den Teilbeständen C 20 I Oberpräsident, Allgemeine Abteilung bis C 20 XiX Oberpräsident, Kommandostab der Sicherheitspolizei strukturiert wurden.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 83 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Behördengeschichte Am 9. Juli 1807 wurde in Tilsit der Friedensvertrag zwischen Frankreich und Preußen unterzeichnet. Wenige Tage später, am 12. Juli, wurden in Königsberg eine Militärkonvention geschlossen, welche in Artikel 6 die Regelung noch offener Fragen durch französische und preußische Kommissare vorsah. Die preußische Seite setzte als Kommissar unter anderem den Geheimen Oberfinanzrat Johann August Sack (1764-1831) ein. Im Zuge der weiteren Verhandlungen mit Frankreich wurde schließlich die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens gebildet, als deren Präsident wiederum Sack berufen wurde (weiteres in der Findbuch-Einleitung zum Bestand GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens). Nach der Regelung der Kontributionsfrage und dem Abzug der französischen Truppen wurde die Friedensvollziehungskommission am 16. Dezember 1808 aufgehoben. Durch die Räumung der Provinzen und die Aufhebung der französischen Kontrollbehörden ging die Verwaltung vollends in preußische Hände über. Die Generalzivilkommissariate wurden aufgehoben, an ihre Stelle traten Oberpräsidien, deren Geschäftsordnung ("Instruktion") am 23. Dezember 1808 erlassen wurde. Als Oberpräsident von Brandenburg und Pommern wurde einmal mehr Sack in Berlin ernannt, der aber weiterhin auch für die Kontributionszahlungen an Frankreich zuständig war. Den Oberpräsidien unterstellt wurden die Kriegs- und Domänenkammern, deren Umbenennung in "Regierungen" bereits in Aussicht gestellt wurde. Die Instruktion erklärte die Einsetzung der Oberpräsidenten aus der Notwendigkeit, die Finanzverwaltung zur Aufbringung der Kontributionszahlungen an Frankreich zu Reorganisieren. Den Oberpräsidenten wurden ausführende, kontrollierende und konsultierende Aufgaben übertragen. Sie sollten gegenüber den Regierungen, den Ständen, den ständischen Institutionen, den Chefs der Militärkorps, den Oberpost- und Postämtern sowie allen Unterbehörden in den Provinzen die Stelle der obersten Staatsbehörden vertreten. Ferner sollten sie den Sicherheits- und Sanitäranstalten sowie den Einrichtungen zur Bekämpfung von Tierseuchen vorstehen und die Maßnahmen zur Landesverbesserung leiten. In diesen Angelegenheiten durften sie Verfügungen an die Regierungen ergehen lassen, die diese dann umzusetzen hatten. Was die anderen Aufgabenbereiche der Regierungen betraf, so besaßen die Oberpräsidenten lediglich ein Aufsichtsrecht. Namentlich oblag ihnen die Überprüfung der Geschäftsführung der Regierung sowie die Dienstaufsicht über das Personal. Ihre Disziplinargewalt reichte bis zur Suspendierung auffällig gewordener Beamter. Zwar konnten die Oberpräsidenten von den Regierungen Berichte abfordern, sollten dies aber nicht im Übermaß tun. Um sich zu informieren, hatte der Oberpräsident die Regierungen und andere Behörden an ihrem Dienstsitz zu besuchen, sich dort mündlich Bericht erstatten zu lassen und die Geschäftsführung anhand vorgelegter Akten zu überprüfen. Über seine Erkenntnisse hatte er jährlich Bericht an die oberste Innen- und Finanzverwaltung in Berlin zu senden. Die Instruktion hob hervor, dass die Oberpräsidien keine Zwischeninstanzen zwischen den obersten Behörden in Berlin und den Regierungen in den Provinzen bildeten. Der Geschäftsgang zwischen Zentral- und Provinzialverwaltung sollte weiterhin direkt laufen, d.h. ohne Einschaltung der Oberpräsidenten. Auch hatten die Regierungen das Recht, in Kontroll- und Revisionsangelegenheiten gegen die Verfügungen der Oberpräsidenten ihre vorgesetzte Dienststelle in Berlin anzurufen. Lediglich, wenn "Gefahr im Verzug" war, mussten die Verfügungen sofort umgesetzt werden. Diese letztlich doch stark begrenzten Vollmachten der Oberpräsidenten wurde dadurch unterstrichen, dass ihnen nur ein sehr kleiner Mitarbeiterstab, bestehend aus einem Regierungs- bzw. Oberpräsidialrat, einem Expedienten, einem Kopisten und einem Boten zur Verfügung stand. Bereits zum 03. November 1810 wurden die Oberpräsidien wieder aufgelöst - zur Erweiterung des Geschäftskreises der Regierungspräsidenten, wie es in der entsprechenden Kabinettsorder hieß. Sack wurde mit sofortiger Wirkung die Leitung einer Abteilung für die öffentliche Ordnung ("Polizey") und das Medizinalwesen im Ministerium des Innern übertragen. Außerdem wurde er zum Mitglied des Staatsrats ernannt. II. Bestandsgeschichte Wann die Überlieferung des Oberpräsidiums von Brandenburg und Pommern an das Geheime Staatsarchiv abgegeben wurde, ist genauso wenig bekannt wie die abgebende Behörde. Der Bestand untergliederte sich ursprünglich in die Teile A. Generalia, B. Neumark, C. Kurmark und D. Pommern. Die ebenso unterteilten Findmittel sind in der Altfindmittel-Sammlung des GStA PK noch vorhanden. 1875 wurde der Bestand revidiert und neu aufgestellt. 1877 wurden 102 Akten aus der Überlieferung des Kultusministeriums ausgeschieden und der Überlieferung des Oberpräsidiums eingeordnet. Weitere Akten, die das Kultusministerium 1880 an das GStA PK abgab, wurden ebenfalls diesem Bestand zugeschlagen. Eine Bestandsrevision wurde 1884 durchgeführt. 1918 wurde ein kleiner Zugang mit Akten des Generalkommissariats für die Provinz Brandenburg und Pommern übernommen und durch Melle Klinkenborg in den Bestand eingeordnet. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Überlieferung ausgelagert und nach 1945 im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg aufgestellt und dort auf Karteikarten erschlossen. Die Karteikarten wurden 2013 durch die Schreibkraft Frau Petra Kühnel in die Archivdatenbank eingegeben, Titelbildung und Klassifikation anschließend durch den Archivangestellten Guido Behnke überarbeitet. Dr. Mathis Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 44 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1460, Na bis 1834)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Die Ober(landes)regierung wurde im Vollzug des Organisationsmanifests König Friedrichs I. 1806 als Kollegialbehörde gegründet. Über ihre korrekte Schreibweise waren sich die zeitgenössischen Kanzlisten - wie es scheint - unsicher, jedenfalls sind die Varianten "Oberregierung" und - nach der Vorgängerbehörde in Ellwangen - "Oberlandesregierung" im Schriftgut annähernd gleich häufig vertreten. Der Name ist zudem mißverständlich, weil die Behörde keine Regierung im heutigen Sinn, sondern lediglich eine Abteilung des Innenministeriums mit Zuständigkeit für das sogenannte Regiminalfach war. Dieses beinhaltete nach damaliger Auffassung insbesondere die Wahrung der königlichen Souveranitätsrechte, Polizeiangelegenheiten im ganzen Land mit Ausnahme der Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg, die Aufsicht über sämtliche Landesbeamten mit Ausnahme der Justizverwaltung, die Bestätigung der Wahlen zu Magistrats- und anderen Stellen, Angelegenheiten des Untertanen- und Bürgerrechts einschließlich Auswanderung (Abzug und Nachsteuer), Mitwirkung bei der Militärkonskription, Angelegenheiten der Gefängnisse, Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser, Armenanstalten, des Handels, der Gewerbe und Handwerke sowie die Feuerversicherung. 1807 wurde das Regierungskollegium in drei Unterdepartements aufgegliedert. Neben dem Regiminaldepartement wurden für Sicherheits- oder Polizeisachen das Oberpolizeidepartement, für Lehenssachen das Oberlehensdepartement errichtet. Zum 1. Juli 1811 wurden die Zuständigkeiten des Regiminal- und Oberpolizeidepartements in der Sektion der Inneren Administration wieder zusammengefasst. 1817 übernahmen schließlich die neu gegründeten Kreisregierungen die Aufgaben dieser Sektion. Der vorliegende Bestand enthält aus der alphabetisch nach Rubriken gegliederten Registratur der Ober(landes)regierung bzw. der Sektion der Inneren Administration die Spezialakten der Rubrik ¿Fürsten’, ein Titel, der allerdings ziemlich irreführend ist. Tatsächlich betrifft das Schriftgut kaum die Beziehungen zu fürstlichen Häusern, und auch die in Württemberg befindlichen Besitzungen der oftmals gefürsteten in- und ausländischen Standesherren spielen im vorliegenden Bestand eine allenfalls untergeordnete Rolle. Vielmehr verwendeten die zeitgenössischen Registratoren den Begriff ¿Fürsten’ als Synonym für ¿Souveräne’, waren dabei aber nicht völlig konsequent, wie die wenigen Akten mit Bezug auf Städte oder das Kloster St. Wolfgang in Engen belegen. In der Hauptsache handeln die Akten von der Interaktion mit den direkt oder indirekt benachbarten souveränen Staaten, mehr als drei Viertel des Materials betreffen die Beziehungen zum Kaiserreich Frankreich, Großherzogtum Baden und Königreich Bayern. Den unruhigen Zeiten entsprechend spielen Kriegsereignisse, Militär-, Polizei- (Fahndungen) und Sicherheitsangelegenheiten eine herausragende Rolle, ebenso stark sind Streitigkeiten um konkurrierende Souveränitätsansprüche in den neu erworbenen früheren Reichsterritorien und -städten, Handelsblockaden und Zollschikanen sowie ein buntes Sammelsurium wechselseitiger Übergriffe von Behörden, Amtleuten und gewöhnlichen Bürgern auf tatsächliche oder vermeintliche Besitzstände der jeweiligen Nachbarn und die von diesen ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen, aber auch Bemühungen um vertraglichen Ausgleich (Grenzen, Rechte, Gefälle etc.) vertreten. Die Akten belegen - besonders eindrucksvoll im Fall der 1806 zunächst Württemberg zugefallenen Landgrafschaft Nellenburg, der provisorischen württembergischen Ämter Weiltingen und Nördlingen oder der auch von Bayern nur kurzzeitig besessenen Gebiete um Wiesensteig und Geislingen, Tettnang, Ravensburg und Ulm - die bis zum Ausgleich in den Pariser Verträgen von 1810 unruhige und oft von Mißverständnissen, Provokationen und Gewalttätigkeiten geprägte Lage in den Grenzgebieten, das Zerbrechen gewachsener Strukturen (etwa Pfarreisprengel), die abrupte Unterbrechung von Straßenverbindungen, die Kappung von Rechten, Bräuchen und Gewohnheiten durch die neuen Grenzen und die Abwicklung der von den Vorbesitzern geschaffenen Strukturen und hinterlassenen Verhältnisse in den nach dem Staatsvertrag von 1810 endgültig württembergisch gewordenen Städten und Gebieten. D 44 ist ein beinahe lupenreiner Provenienzbestand, nur in Einzelfällen stammen die Akten von Vorgänger- oder Nachfolgebehörden (Bü 112: ¿Retardatenkommission’; Bü 441 und 562: Oberlandesregierung Ellwangen; Bü 528: Fürststift Ellwangen). Die örtliche oder regionale Zuordnung einer jeden Akte folgt dem Gebrauch der Registratur der Oberregierung, die ja jeden Vorgang einem bestimmten regierenden Fürstenhaus zugewiesen hat, dabei aber nicht immer korrekt verfahren ist. Daher können einzelne Titelaufnahmen Sachverhalte oder Vorgänge wiedergeben, die durch ihre territorial-dynastische Rubrizierung eigentlich nicht zu erwarten sind, wie etwa in Bü 159, das die zeitgenössischen Registratoren dem Großherzogtum Hessen zugeordnet haben, das aber wegen vormals hanau-lichtenbergischer, seit 1803 badischer Bezugsorte hauptsächlich Korrespondenz mit der Regierung in Karlsruhe enthält. Die - ebenfalls bereits zeitgenössische - Zuweisung des Büschels 379 zum Großherzogtum Baden ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, da es hier um das Ersuchen der hessen-darmstädtischen Hofkammer in Arnsberg um Extradition der auf die Deutschordenskommende Mülheim bezüglichen Dokumente aus dem Archiv der hochmeisterlichen Regierung in Mergentheim geht. Ursprünglich war der Bestand in 59 Konvolute oder Bünde gegliedert, deren Inhalt im Repertorium von Marquart (1912) lediglich stichwortartig wiedergegeben war. Im Zuge der Neubearbeitung wurden diese Bünde in insgesamt 673 einzeln verzeichnete Sachakten mit einem Gesamtumfang von 4,4 lfd. m aufgelöst. Die Hauptlaufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (meist Abschriften) gehen bis 1460 zurück, einzelne Nachakten sind bis 1834 hinzugefügt worden. Ludwigsburg, im November 2010 Dr. Peter Steuer

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 204 I · Bestand · (1903) 1952-1978
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Das Oberschulamt Stuttgart wurde durch Verordnung der vorläufigen Regierung von Baden-Württemberg vom 07.10.1952 errichtet und übernahm einen Teil der Aufgaben des aufgelösten Kultministeriums von Württemberg-Baden (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1952 Nr. 12 vom 11.10.1952). Gemäß Landesverwaltungsgesetz vom 07.11.1955 ist es - wie die übrigen drei Oberschulämter - höhere Sonderbehörde (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1955 Nr. 22 vom 23.11.1955). Als obere Schulaufsichtsbehörde führt das Oberschulamt Stuttgart unter anderem die Fachaufsicht über die Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart, die Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die staatlichen Schulämter (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1964 Nr. 12 vom 13.05.1964 und 1973 Nr. 23 vom 30.11.1973). Die hier verzeichneten Personalakten von Lehrern an Volks-, Real- und Sonderschulen sind überwiegend beim Oberschulamt Stuttgart erwachsen und wurden 1977 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die bis zum Jahr 1903 zurückreichenden Vorakten entstanden bei den jeweiligen Vorgängerbehörden (siehe Vorbemerkungen zu den Repertorien E 202 und E 203 I). Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes EL 204 I wurde in den Jahren 1978 und 1979 von der Zeitangestellten Anita Hundsdörfer unter Leitung der Archivinspektoren z.A. Heinrich Graf und Wolfgang Schneider vorgenommen. Dabei wurden die Personalakten alphabetisch vorgeordnet und fortlaufend numeriert, so daß mit nur wenigen Ausnahmen die Ordnung der Akten am Lagerort mit der Aufstellung im Findbuch identisch ist. Den Titelaufnahmen sind neben den üblichen Angaben auch die letzte Dienststellung, der letzte Dienstort sowie die Angabe des Jahres der Pensionierung bzw. des Todes zu entnehmen. Die Abschlußarbeiten wurden von dem Unterzeichneten vorgenommen. Ludwigsburg, Dezember 1980 Schneider

Oberschulbehörde I (Bestand)
Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I · Bestand · 1837-1939
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Im Zusammenhang mit der Trennung von Staat und Kirche wurde in Hamburg erst relativ spät ein staatliches Schulwesen mit allgemeiner Schulpflicht geschaffen. Grundlage war das "Gesetz, betreffend das Unterrichtswesen" vom 11. 11. 1870. 1863 entstand bereits die Interimistische Oberschulbehörde, die das Scholarchat ablöste und ab 1871 Oberschulbehörde hieß. Sie war unterteilt in vier Sektionen: 1. Sektion für die Wissenschaftlichen Anstalten, 2. Sektion für das Höhere Schulwesen und ab 1874 auch für das Privatschulwesen, 3. Sektion für das Volksschulwesen einschließlich der Lehrerseminare, 4. Sektion für das Landschulwesen (bis 1874 für das Privatschulwesen), die um 1920 aufgelöst wurde; nur einzelne Akten wurden bis 1938 weitergeführt. Von 1865 bis 1914 war die Oberschulbehörde auch für das Gewerbeschulwesen zuständig, dieses wurde 1914 von der Behörde für das Gewerbe und Fortbildungsschulwesen und 1922 von der Berufsschulbehörde übernommen. 1921 wurde die 1. Sektion ausgegliedert und in die neugegründete Hochschulbehörde integriert. 1927 wurde im Zuge einer Verwaltungsreform die Hauptregistratur mit den Verwaltungsregistraturen zusammengefaßt. 1931 wurden die Oberschulbehörde und die Berufsschulbehörde zur Landesschulbehörde vereinigt, die ab 01.06.1933 zusammen mit der Hochschulbehörde die Landesunterrichtsbehörde bildete, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Am 24.09.1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. Am 01.04.1938 wurden das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur 4. (Schul- und Hochschul ) Abteilung der Staatsverwaltung formiert und die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung übertragen. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde gegründet mit den drei Abteilungen 1. Allgemeine Abteilung, 2. Hochschulabteilung, 3. Schulabteilung. Vom 01.01.1971 bis 29.02.1980 gehörte die Schulverwaltung zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, vom 01.03.1980 bis 28.02.1989 zur Behörde für Schule und Berufsbildung und seit dem 01.03.1989 zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung. Archivierungsgeschichte: Der Best. Oberschulbehörde I enthält die Reste der älteren Hauptregistratur: Allgemeine Angelegenheiten, Kriegsakten des Ersten Weltkrieges, Stiftungen, die Protokolle des Plenums und der einzelnen Sektionen, Dienstgebäude und Matrikeln der Lehrkräfte. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I Oberschulbehörde I, Nr. ...

Oegstgeest
RMG 831 · Akt(e) · 1895-1917
Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

Korrespondenz; De Sumatra-Post, Nr. 126 + Nr. 130, 1911; Korrespondenz m. Missionsbeauftragten in Rotterdam, de Bilt-Station, Amsterdam, Leiden; Zeitungsartikel (Abschriften) zur Frage d. finanziellen Unterstützung v. Schulen in Niederländ.-Indien durch d. Regierung, 1895-1911; Bericht Miss. van Asselt über Beziehungen d. RMG zu holländ. Missionsfreunden, 10 S., ms., ca. 1900; Grundsatzreferat zur Zusammenarbeit d. holländ. Hilfsgesellschaft f. Barmen m. d. holl. Missionsge-sellschaften, 15 S., ms., 1912; Manifest d. Niederländ. Anti-Krieg-Rates, Dr., 1914; Bürgschaftserklärung d. RMG gegenüber holländ. Bürgern, die zugunsten d. RMG bei Nederl. Handels Maatschappij Garantiesummen gezeichnet haben, 1917

Rheinische Missionsgesellschaft
Oegstgeest
RMG 837 · Akt(e) · 1936-1959
Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

Korrespondenz, besonders zur Zusammenarbeit u. der Bewältigung d. durch d. 2. Weltkrieg entstandenen Probleme; Regelung d. Missionstätigkeit d. in Oegstgeest zusammenarbeitenden Missionen, besonders in finanzieller Hinsicht, holl., 1947; Bericht über Besprechung m. Missions-Konsul, Graf von Randwijk in Barmen, 1947; 2. Rheinfeldenkonferenz, Vorabdr. aus kirchl. Nachrichtendienst, 1947

Rheinische Missionsgesellschaft