Berichte

Rechtsverhältnisse an Grundstücken im Schutzgebiet Togo. Verzeichnis über die gemäß der Verfügung des Reichskanzlers vom 12. Nov. 1903 - Enteignungsverfügung - (Deutsches Kolonialblatt 1903, S. 605) abgegebenen Erklärungen des Gouverneurs, daß die Sonderbestimmungen des § 32 der Kaiserlichen Verordnung vom 14. Febr. 1903 - Enteignungsverordnung - (Deutsches Kolonialblatt 1903 S. 121) keine Anwendung finden. Stand: Apr. 1909 (mit Angaben der Bezeichnung und des Eigentümers des Grundstücks sowie der Vertragspartner mit Datenangabe)

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