Vorbemerkung: Nach der Bearbeitung des Bestands E 130 a begann Regierungsdirektor a. D. Karl Elwert im Jahr 1973 mit der Verzeichnung des Bestands E 130 b (bis Bü. 1069). Nach seinem Ausscheiden Ende 1975 übernahm der Unterzeichnete diese Tätigkeit, die wegen mehrerer größerer Unterbrechungen erst im August 1990 abgeschlossen werden konnte. Entsprechend den Grundsätzen, die im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 130 a dargelegt sind, vereinigt der Bestand E 130 b die nach dem Registraturplan von 1928 in den ehemaligen Teilbeständen E 130 II und E 130 IV abgelegten Akten. Schriftgut des ehemaligen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, das nach der Aufhebung des Ministeriums in die Registratur des Staatsministeriums übernommen worden war, wurde wieder provenienzgerecht in den ursprünglichen Zusammenhang eingegliedert. Aus der umfangreichen Serie der jahrgangsweise formierten Eingaben (rd. 4,4 Regalmeter, Az. J 2) wurde der größere Teil ab dem Jahr 1920 kassiert. Der als repräsentativer Querschnitt erhalten gebliebene Rest ist nach Sachbetreffen zusammengefaßt, um die Benutzung zu erleichtern. Im übrigen finden sich Eingaben auch bei den jeweiligen Sachakten. Ansonsten beschränkten sich Kassationen auf Doppelstücke. Der vorliegende Bestand umfaßt vor allem Unterlagen über die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, zum kleineren Teil auch über das Kaiserreich. Angesichts der Zuständigkeiten des Staatsministeriums und angesichts der Tatsache, daß die Überlieferung der Fachministerien mit Ausnahme des Innenministeriums größtenteils vernichtet worden ist, kommt dem Schriftgut des Staatsministeriums besondere Bedeutung zu. Nicht erhalten sind allerdings die Unterlagen über Parteien und die Serie der Kabinettsprotokolle ab 1932; auch die Geheimregistratur ist offenbar vernichtet worden. Alte Aktenbunde, die 1928 in die neu geordnete Altregistratur übernommen wurden, sind durch einen Aktenüberleitungsplan mit den neuen Aktenzeichen ausgewiesen. Die jetzt gültigen Signaturen sind durch die Konkordanz zu ermitteln. Die Fertigstellung des Findbuches erfolgte mit Hilfe der EDV auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg zwischen Sommer 1992 und März 1993. Die Erfassung der Datensätze besorgte im Wege der Amtshilfe Frau Hildegard Aufderklamm vom Staatsarchiv Ludwigsburg, die Endredaktion im Hauptstaatsarchiv nahmen Frau Gisela Filipitsch und Dr. Roland Müller vor. Der Bestand umfaßt 4 209 Archivalieneinheiten in 115 lfd. m. Stuttgart, im März 1993 Wilfried Braunn Anhang 1: Niederschriften über Sitzungen des Reichstagsausschusses für den Reichshaushalt: 02.10., 04.10., 07.10.1919 Bü. 2064 03.10., 08.10.-11.10., 14.10.-18.10., 20.10.-25.10., 27.10., 28.10.1919 Bü. 3906 17.12.-18.12.1919 Bü. 3906 30.03.1920 Bü. 3907 15.04.-17.04., 19.04.-21.04.1920 Bü. 3907 22.04., 28.04.1920 Bü. 3646 23.04., 24.04., 26.04.1920 Bü. 1967 20.05.1920 Bü. 3907 30.06.1920 Bü. 3908 01.07., 02.07., 06.07.-10.07., 26.07., 27.07.1920 Bü. 3908 27.07.-29.07.1920 Bü. 3909 30.07., 31.07.1920 Bü. 1982 04.02., 25.02., 26.02., 28.02.1921 Bü. 3911 01.03., 03.03., 04.03.1921 Bü. 3911 02.03.1921 Bü. 1970 28.04.1921 Bü. 3385 23.06., 24.06., 27.06.1921 Bü. 3912 25.05.1922 Bü. 3332 06.07., 12.07.1922 Bü. 3332 14.07.1922 Bü. 3760 19.10.1922 Bü. 1972 6.11.-9.11., 11.11.1922 Bü. 3884 01.12.1922 Bü. 3916 02.02.1925 Bü. 3471 19.06., 25.06.1925 Bü. 3926 22.06.1925 Bü. 2007 22.06. - 24.06.1925 Bü. 2075 03.07., 04.07., 07.07.1925 Bü. 3926 08.07.1925 Bü. 2075 09.11. - 11.11., 25.11.1925 Bü. 1976 26.11., 27.11.1925 Bü. 3926 17.12., 18.12.1925 Bü. 2972 11.12.1925 Bü. 3215 21.01., 22.01.1926 Bü. 3926 03.02.1926 Bü. 3566 15.02.1926 Bü. 2629 20.02., 25.02.1926 Bü. 3053 26.03.1926 Bü. 2992 27.04., 28.04.1926 Bü. 2714 07.05.1926 Bü. 3053 18.05., 19.05.1926 Bü. 3927 12.06.1926 Bü. 3042 23.06.1926 Bü. 3642 24.06., 25.06., 30.06.1926 Bü. 3053 01.07.1926 Bü. 2209 09.09.1926 Bü. 3132 06.11.1926 Bü. 3216 30.03.1927 Bü. 1977 20.06., 24.06.1927 Bü. 1977 21.06.1927 Bü. 2007 23.06.1927 Bü. 1983 22.09.1927 Bü. 1978 Nov., Dez. 1927 Bü. 1979 02.02.1929 Bü. 1980 22.02.1929 Bü. 3057 20.03.1929 Bü. 2076 26.04.1929 Bü. 3057 29.04., 30.04.1929 Bü. 2202 06.06.1929 Bü. 3629 30.10.1929 Bü. 3885 11.11. 12.11., 26.11.1929 Bü. 3885 12.12.1929 Bü. 3885 24.01., 25.01.1930 Bü. 3056 11.07.1930 Bü. 2008 14.02., 15.02., 18.02. - 22.02., 24.02. - 27.02.1930 Bü. 2595 18.03.1931 Bü. 3041 21.11.1931 Bü. 2008 21.01., 22.01.1932 Bü. 2008 02.05.1932 Bü. 3377 Anhang 2: Niederschriften über Sitzungen des Reichsrats: 1919 Bü. 1900 21.08.1919 Bü. 3368 06.11.1919 Bü. 2724 1920 Bü. 1900 09.01.1920 Bü. 2665 10.01.1920 Bü. 2724 05.02.1920 Bü. 1427 30.03.1920 Bü. 3276 21.05.1920 Bü. 1919 04.06.1920 Bü. 1919 22.06.1920 Bü. 1916 03.07.1920 Bü. 1919 30.07.1920 Bü. 3854 05.08.1920 Bü. 2770 05.08.1920 Bü. 3853 12.08.1920 Bü. 3910 06.10.1920 Bü. 1969 06.10., 07.10., 14.10.1920 Bü. 3910 21.10.1920 Bü. 1840 21.10.1920 Bü. 1943 16.11.1920 Bü. 2006 27.11.1920 Bü. 2606 15.12.1920 Bü. 4025 21.12.1920 Bü. 3724 22.01.1921 Bü. 2148 17.02.1921 Bü. 1136 24.02.1921 Bü. 3912 03.03.1921 Bü. 2947 10.03.1921 Bü. 3759 12.03.1921 Bü. 3857 22.03.1921 Bü. 3024 22.03.1921 Bü. 4038 14.04.1921 Bü. 1479 21.04.1921 Bü. 2733 25.04.1921 Bü. 3641 16.06.1921 Bü. 3470 23.06.1921 Bü. 2000 05.07.1921 Bü. 1971 05.07.1921 Bü. 3678 18.11.1921 Bü. 3913 1922 Bü. 1913 02.02.1922 Bü. 3185 28.02.1922 Bü. 1992 11.04.1922 Bü. 3571 27.04.1922 Bü. 2736 13.06.1922 Bü. 4074 03.07.1922 Bü. 1939 06.07.1922 Bü. 1959 13.07.1922 Bü. 2653 28.09.1922 Bü. 4090 23.10.1922 Bü. 1837 16.11.1922 Bü. 3989 30.11.1922 Bü. 3276 18.12.1922 Bü. 1973 1923 Bü. 1849 11.01.1923 Bü. 2616 20.03.1923 Bü. 1975 12.04.1923 Bü. 4091 26.04.1923 Bü. 3318 02.07.1923 Bü. 2822 21.07.1923 Bü. 4091 28.07.1923 Bü. 4087 28.07.1923 Bü. 4121 17.08.1923 Bü. 3282 18.09.1923 Bü. 2737 27.09.1923 Bü. 2913 01.10.1923 Bü. 3415 11.10.1923 Bü. 2913 18.10.1923 Bü. 3990 22.10.1923 Bü. 3160 08.11.1923 Bü. 2238 15.11.1923 Bü. 3214 22.11.1923 Bü. 2262 22.11.1923 Bü. 3214 01.12.1923 Bü. 2238 01.12.1923 Bü. 2283 18.12.1923 Bü. 3403 1924 Bü. 1900 07.02.1924 Bü. 4067 21.02.1924 Bü. 3919 06.03.1924 Bü. 1936 08.03.1924 Bü. 3642 08.03.1924 Bü. 4043 10.03.1924 Bü. 3558 13.03.1924 Bü. 2012 27.03.1924 Bü. 2921 03.04.1924 Bü. 3633 12.06.1924 Bü. 2242 24.07.1924 Bü. 1997 31.07.1924 Bü. 2074 21.08.1924 Bü. 2589 21.08.1924 Bü. 3561 25.08.1924 Bü. 2506 13.11.1924 Bü. 3178 21.11.1924 Bü. 3922 04.12.1924 Bü. 2922 18.12.1924 Bü. 3416 1925 Bü. 1849 1925 Bü. 1913 12.02.1925 Bü. 2075 19.02.1925 Bü. 3368 09.03.1925 Bü. 3583 10.03.1925 Bü. 1989 10.03.1925 Bü. 3990 19.03.1925 Bü. 3416 22.04.1925 Bü. 3979 22.04.1925 Bü. 3991 28.05.1925 Bü. 2951 18.06.1925 Bü. 4131 25.06.1925 Bü. 2018 05.07.1925 Bü. 3877 09.07.1925 Bü. 3887 15.07.1925 Bü. 2201 16.07.1925 Bü. 2208 22.07.1925 Bü. 3368 30.07.1925 Bü. 3416 08.08.1925 Bü. 2922 08.08.1925 Bü. 3991 13.08.1925 Bü. 4132 03.09.1925 Bü. 4132 05.09.1925 Bü. 2208 21.11., 26.11., 28.11.1925 Bü. 2563 03.12.1925 Bü. 4029 09.12.1925 Bü. 2992 1926 Bü. 1849 1926 Bü. 1913 16.01.1926 Bü. 3215 28.01.1926 Bü. 3642 30.01.1926 Bü. 3926 04.02.1926 Bü. 1644 20.02.1926 Bü. 3215 16.02.1926 Bü. 3797 03.03.1926 Bü. 3979 31.03.1926 Bü. 3929 15.04.1926 Bü. 3992 22.04.1926 Bü. 2263 22.04.1926 Bü. 3797 29.04.1926 Bü. 3789 06.05.1926 Bü. 3497 04.06.1926 Bü. 2490 24.06.1926 Bü. 3327 01.07.1926 Bü. 2209 08.07.1926 Bü. 3132 26.07.1926 Bü. 4132 12.08.1926 Bü. 2423 24.09.1926 Bü. 4045 07.10.1926 Bü. 1934 28.10.1926 Bü. 2861 04.11.1926 Bü. 2828 11.11.1926 Bü. 1945 18.11.1926 Bü. 3230 09.12.1926 Bü. 3992 1927 Bü. 1849 1927 Bü. 1900 05.04.1927 Bü. 1940 07.04.1927 Bü. 4092 13.04.1927 Bü. 2260 05.05.1927 Bü. 2716 19.05.1927 Bü. 2935 25.05.1927 Bü. 3858 02.06.1927 Bü. 4092 07.07.1927 Bü. 2277 25.08.1927 Bü. 2425 22.09.1927 Bü. 1920 29.09.1927 Bü. 3219 13.10.1927 Bü. 1978 14.10.1927 Bü. 3690 27.10.1927 Bü. 1108 10.11.1927 Bü. 2775 09.12.1927 Bü. 4030 15.03.1928 Bü. 2430 17.03.1928 Bü. 3288 12.07.1928 Bü. 2657 13.07.1928 Bü. 2280 19.07.1928 Bü. 4030 23.11.1928 Bü. 4021 1929 Bü. 1862 17.01.1929 Bü. 3153 05.03.1929 Bü. 3945 10.05.1929 Bü. 3946 20.06.1929 Bü. 4108 02.07.1929 Bü. 3259 16.09.1929 Bü. 3 234 13.12.1929 Bü. 2419 29.12.1929 Bü. 3009 1930 Bü. 1862 13.03.1930 Bü. 2280 13.03.1930 Bü. 2475 16.04.1930 Bü. 3953 02.05.1930 Bü. 3970 14.11.1930 Bü. 3957 18.12.1930 Bü. 3163 1931 Bü. 1862 12.11.1931 Bü. 2019 1932 Bü. 1862 02.08.1932 Bü. 1354
Signatur
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Vorwort: Der vorliegende Bestand E 130 c umfasst Personalakten von Bediensteten des Staatsministeriums und der ihm direkt unterstellten Behörden, soweit diese Bediensteten bis Mai 1945 aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch nur in Listenform oder in Besoldungsgrundbogen aufgeführtes Personal wurde aufgenommen, aber im ursprünglichen Aktenverband belassen, sofern nicht bereits eigene Personalakten vorlagen. Ebenfalls in den Bestand eingegliedert wurden die .Akten der Beamten des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, die nach dem Ersten Weltkrieg vom Staatsministerium übernommen wurden oder für deren Versorgungsansprüche es zuständig war. Wegen der engen Verzahnung dieser Akten war jedoch eine Trennung nicht immer vollständig durchzuführen; weitere Personalien sind also unter Umständen noch in den Akten des Außenministeriums selbst zu suchen. Weiterhin wurden aus den Geschäftsakten des Staatsministeriums Archivalien ausgegliedert, die nach heutiger Auffassung als reine Personalakten anzusehen sind (E 130 IV, Nr. 58, NI. 107). Beim Bestand verblieben Unterlagen über die Minister in der Aktengruppe B 1, C 1, C 2, C 4, C 7, C 8, C 9, C 11. Akten über Bedienstete, die erst nach Mai 1945 aus dem Staatsdienst ausschieden oder nach diesem Zeitpunkt in den Staatsdienst eintraten, befind en s ich im Bestand EA 1/13 (Staatsministerium, Personalakten ab 1945). Der Bestand E 130c umfasst 136 Nummern. Er wurde von November 1971 bis Juni 1972 von Archivinspektoranwärter Joachim Herzer geordnet und verzeichnet. Weitere, später eingekommene Akten nahm der Archivangestellte Westenfelder auf, der auch die endgültige Ordnung herstellte. Stuttgart, im Mai 1973 Nachtrag: Bei Auflösung des Bestandes E 46 im Rahmen der Neuverzeichnung der Bestände des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten fand die unter der Signatur E 46 Bü 644 die Personalakte des Geheimen Kanzlisten Wilhelm Henne, als deren Provenienz sich das Staatsministerium herausstellte. Daher wurde die Akte unter der Signatur E 130c Bü 137 dem Bestand angefügt. Zeitgleich erfolgte die Aufbereitung des Findbuchs für das Intranet. Stuttgart, im Februar 2007 Johannes Renz
Vorbemerkung zum ursprünglichen Bestand: Der vorliegende Bestand E 131 besteht aus zwei Hauptabteilungen: Die 1. Hauptabteilung - betreffend die Pressestelle als Instrument des Staatspräsidenten bzw. der Regierung im Verkehr mit der Presse - wurde 1950/51 von Dr. Max Straub verzeichnet. Versehentlich wurde dabei auch der Fasz. Nr. 172 miteingearbeitet, der zur 2. Hauptabteilung gehört. Die 2. Hauptabteilung - Rundfunkakten - wurde 1969 von Dr. Alois Seiler verzeichnet. Beide Repertorien wurden im Oktober 1970 zu dem vorliegenden Repertorium zusammengefasst, das wie folgt aufgebaut ist: Inhaltsverzeichnis I. Hauptteil Übersicht Akten II. Hauptteil Inhaltsübersicht Vorbemerkung Akten Vorbemerkung zum Nachrag (Rundfunkakten): Die nachstehend verzeichneten Rundfunkakten der Pressestelle (bzw. -abteilung) des Württembergischen Staatsministeriums wurden bei der Aktenausscheidung des Staatsministeriums 1938 dem (Haupt-)Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung übergeben. Sie waren bisher unter der Archivsignatur E 130 Verzeichnis IV erfasst: "Akten des Württembergischen Regierungskommissars (Oberregierungsrat Vögele) bei der Süddeutschen Rundfunk AG". Da es sich der Provenienz nach weder um Schriftgut des Staatsministeriums selbst, noch um Handakten des Rundfunkreferenten handelt, sondern um Akten der im März 1933 aufgelösten Pressestelle des Staatsministeriums, wurden sie nunmehr diesem Archivbestand (Signatur: E 131) als Abteilung II zugewiesen. Die für das erste Jahrzehnt der deutschen Rundfunkgeschichte in vieler Hinsicht sehr aufschlussreichen Akten sind fast ausschließlich der schriftliche Niederschlag der Rundfunktätigkeit des langjährigen Mitarbeiters und Leiters der Pressestelle, Joseph Vögele. Er war von 1926-1932 Vorsitzender des Überwachungsausschusses, von September 1932 bis März 1933 Staatskommissar bei der Süddeutschen Rundfunk AG; nach Auflösung der Pressestelle schied er aus dem Staatsdienst aus. Der Gliederung des Aktenbestandes, der bislang nur durch ein knappes, in seinen Inhaltsangaben vielfach sogar unzutreffendes Übergabeverzeichnis erschlossen war, wurde die zeitliche Abfolge der amtlichen Tätigkeit des Hundfunkreferenten weitgehend zugrunde gelegt, soweit dies bei der vorgefundenen Aktenlage möglich war" Torakten in Angelegenheiten außerhalb des Rundfunkbereichs wurden beibehalten" Der Bearbeiter war bemüht, den reichen Inhalt der zahlreichen Sammelfaszikel weitgehend aufzuschlüsseln ("Enthält-Vermerke"). Die Reihenfolge dieser Einselangaben spiegelt - von gelegentlich notwendigen Zusammenziehungen abgesehen - nur den inneren Aufbau der einzelnen Aktenfaszikel wider, nicht das Bemühen um eine systematische Gliederung im Nachhinein. Der Bestand umfasst 57 Faszikel mit einem Umfang von ca. 1 lfd. m. Er wurde Im Juni 1969 - außerdienstlich verzeichnet" Die in Stehordnern oder Schnellheftern befindlichen Akten wurden aus diesem Anlass im Staatsarchiv Ludwigsburg (durch A. Berwanger) in rostgeschützte Archivmappen umgebettet. Ludwigsburg Juli 1969 Dr. A. Seiler
Das Schriftgut des Städtischen Museums Göttingen gelangte zunächst in zwei Abgaben in das Stadtarchiv Göttingen: am 30. Oktober 2008 als Acc. Nr. 1933/2008 und am 3. Dezember 2009 als Acc. Nr. 1989/2009. Die erste Abgabe beinhaltete insbesondere die Akten (156 lfd. Nummern), die zweite lediglich zwei Fremden- und zwei Gästebücher. Eine dritte Aktenabgabe des Museums folgte am 10. Dezember 2012 (Acc. Nr. 2104/2012). Insgesamt umfasst der Bestand nun 241 lfd. Nummern. Auch wenn einige Archivalien bis in das frühe 20. Jahrhundert zurückreichen, liegt der zeitliche Schwerpunkt des Bestandes C 49 auf dem Zeitraum nach 1945 und reicht nahe an die Gegenwart heran. Die jüngsten Unterlagen stammen aus dem Jahr 2010. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden die zahlreichen Akten zu den Ausstellungen, insbesondere zu den Sonderausstellungen des Städtischen Museums; relativ umfangreich sind zudem die Akten mit Schriftverkehr und zur Kooperation mit Fachvereinigungen, Vereinen und Verbänden. Grundlage für die Gliederung des Bestandes bildete der "Aktenplan des Städtische Museums Göttingen" (Amt 44; Stand: circa 1990). Dessen frühere Gliederungen 44 01 "Allgemeine Verwaltung" und 44 02 "Rundschreiben, Dienstanweisungen, Sicherungs- und Versicherungsangelegenheiten" wurden als "1 Allgemeine Verwaltung", die Gliederungspunkte 44 08 "Fachvereinigungen" und 44 23 5 "Vereine und Verbände" zu "6 Fachvereinigungen, Vereine und Verbände" sowie 44 23 3 "Öffentlichkeitsarbeit" und 44 23 6 "Werbung und Öffentlichkeitsarbeit" zu "10 Öffentlichkeitsarbeit, Werbung" zusammengefasst. Der Bestand C 49 gliedert sich somit wie folgt: 1 Allgemeine Verwaltung 2 Personal 3 Einrichtung und Betrieb 4 Statistik 5 Finanzen 6 Fachvereinigungen, Vereine und Verbände 7 Sammlungsgegenstände 8 Foto- und Auskunftsdienst 9 Ausstellungen 10 Öffentlichkeitsarbeit, Werbung 11 Veröffentlichungen und wissenschaftliche Vorhaben 12 Auftragsangelegenheiten 13 Archäologische Stadtkernforschung 14 Verschiedenes Die archäologische Stadtkernforschung fiel ab 1992 nicht mehr in die Zuständigkeit des Städtischen Museums, sondern wurde als Teil der Abteilung "Denkmalpflege" in das Dezernat IV und dort in das "Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (63)" mit der Ordnungskennziffer 63.5 als "Stadtarchäologie" eingegliedert (siehe Bestand C 10 "Dezernat IV" unter der Klassifikationskennziffer 2.10). Die unter "1 Allgemeine Verwaltung" vorhandenen zahlreichen Akten mit dem Titel "Schriftwechsel" enthalten - teils chronologisch, teils alphabetisch sortiert - die jeweils im angegebenen Zeitraum angefallene Korrespondenz zu unterschiedlichsten Themen. Die Archivalien sind mit "C 49 Nr. ..." unter Angabe der jeweiligen Signatur-Nummer zu bestellen. Literatur : 100 Jahre Göttingen und sein Museum : Texte und Materialien zur Ausstellung im Städtischen Museum und im Alten Rathaus 1. Oktober 1989 - 7. Januar 1990 / [Verantwortl.: Hans-Georg Schmeling]. Göttingen, 1989. - 311 S. : Ill. Signatur: A 576 Crome, Bruno: Führer durch die Altertumssammlung (Städtisches Museum Göttingen 1). Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht, 1919. - 126 S. Signatur: A 757 Das Städtische Museum Göttingen und seine Abteilungen. Hrsg.: Verein der Freunde des Städtischen Museums Göttingen e.V.. Göttingen, 1989. - 64 S. : Ill. Signatur: C 253 Lang, Heinke: Ein Institut des Bildungsbürgertums? Die Anfänge des Göttinger Stadtmuseums. Göttingen, 2004. - 63 Bl. Göttingen, Univ., Examensarbeit Signatur: B 575 Rabe, Wolfgang: 75 Jahre Städtisches Museum Göttingen : 1889 - 1964. Göttingen, 1964. - 50 S. : überw. Ill. Signatur: III E 45 Städtisches Museum Göttingen (Schnell-Kunstführer 1784): Text: Hans-Georg Schmeling und Jens-Uwe Brinkmann. München [u.a.] : Schnell + Steiner, 1989. - 19 S. : Ill. Signatur: C 252 Winters, Hans-Christian: 100 Jahre Städtisches Museum Göttingen. Von Anfang an immer wieder zu klein. In: Göttinger Jahresblätter ; 12(1989). - S. 133-151 : 6 Ill. Signatur: Z 26:1989 Korrespondierende Archivalien: Ältere Unterlagen zur Städtischen Altertumssammlung und zum Städtischen Museum finden sich im Bestand "Alte Hauptregistratur" (AHR) unter den Gliederungspunkten AHR I E 1 Fach 2 "Städtische Altertumssachen" und AHR I E 1 Fach 3 "Verschiedene Altertumssachen". Weitere Unterlagen zum Städtischen Museum aus den Jahren 1976 bis 2000 enthält der Bestand C 10 "Dezernat IV" unter der Klassifikationskennziffer 2.9 sowie aus den Jahren 1947 bis 1975 der Bestand C 46,1 "Kulturamt I" unter der Klassifikationskennziffer 4.6.2. Unterlagen aus den Jahren 1888 bis 1962 zur Baugeschichte des Museums finden sich im Bestand B 36 "Stadtbauamt I" unter der Klassifikationskennziffer 17. Darüber hinaus enthalten die Bestände "Kl. E. 319 - Abgaben des Städtischen Museums" sowie "Kl. E. 304 - Schriftgut NS-Zeit des Städtischen Museums" diverse Unterlagen, die das Museum an das Stadtarchiv abgab.
Vorbemerkung: Schon im 18. Jahrhundert waren in Württemberg ein Straßeninspektor und eine Straßendeputation zur Verbesserung der Straßen eingerichtet worden. 1819 wurde das Königreich in 10 Amtsbezirke für Weginspektoren eingeteilt. Aus dem dabei geschaffenen zweiten Bezirk des Jagst-Kreises, der für die Oberämter Künzelsau, Mergentheim, Gerabronn, Hall und Öhringen zuständig war, ging die Straßenbauinspektion Künzelsau hervor (Regierungsblatt S. 163ff.). Infolge der wachsenden Länge der Staatsstraßen wurden die Straßenbauinspektionen im 19. Jahrhundert wiederholt vermehrt, wodurch sich auch die Amtsbezirke veränderten. So war die Straßenbauinspektion Künzelsau seit 1836 (Regierungsblatt S. 655ff.) nicht mehr für das Oberamt Hall, das zur Gmünder Inspektion gekommen war, zuständig, seit 1846 (Regierungsblatt S. 160ff.) auch nicht mehr für das Oberamt öhringen, das nun von der neueingerichteten Inspektion Hall aus betreut wurde. Der so entstandene Zuständigkeitsbereich, der nur noch die Oberämter Künzelsau, Mergentheim und Gerabronn umfaßte, blieb unverändert, als die Straßenbauinspektionen, die auch für den Wasserbau zuständig waren, 1919 in Straßen- und Wasserbauämter umbenannt wurden. Eine Änderung im Amtsbereich trat erst ein, als das Oberamt Gerabronn im Zuge der nationalsozialistischen Verwaltungsform in den Landkreis Crailsheim eingegliedert wurde. Denn zugleich wurden 1938 die bisherigen Straßen und Wasserbauämter aufgehoben und in 15 neue Amtsbezirke eingeteilt. Während der neue Landkreis Crailsheim dem Straßen- und Wasserbauamt Hall zugewiesen wurde, erhielt das Künzelsauer Amt die Zuständigkeit für die Kreise Künzelsau und Mergentheim (Regierungsblatt S. 229). Zum l. Juli 1953 übernahmen die neueingerichteten Wasserwirtschaftsämter im Wasserbau die Aufgaben der Straßen- und Wasserbauämter, die mit reduziertem Aufgabenbereich als Straßenbauämter fortbestanden, so auch das Straßenbauamt Künzelsau (Gesetzblatt S. 31f.). 1973 wurde dann im Zuge der Kreisreform in Bad Mergentheim ein Straßenbauamt eingerichtet, das für den Hohenlohe- und den Tauberkreis zuständig war (Gesetzblatt S. 431). Das Künzelsauer Straßenbauamt wurde damit ab dem l. Jan. 1974 zur Bauleitung desselben für den Hohenlohekreis . Der nachstehend verzeichnete Bestand ist aus Ablieferungen der Jahre 1976, 1986 und 1987 folgender Ämter zusammengesetzt: Straßenbauamt Schwäbisch Hall (Bü. 1-66 und 141 - 178) Wasserwirtschaftsamt Schwäbisch Hall (Bü. 309 - 320) Straßenbauamt Bad Mergentheim, Bauleitung Künzelsau (Bü. 67 - 76, 179 - 308 und 321 - 528) Wasserwirtschaftsamt Künzelsau (Bü. 77 - 140). Der Bestandsbildung liegt als Grenzjahr die 1953 erfolgte Trennung der Aufgabenbereiche Straßen- und Wasserbau zugrunde. Nach dem l. Juli 1953 entstandene Unterlagen sind dem Bestand Straßenbauamt Künzelsau (FL 40/6) zugewiesen worden. Die Titelaufnahmen fertigte in den Jahren 1986 und 1987 die Zeitangestellte Emma Edling. Der Unterzeichnete überprüfte die Verzeichnungsarbeit 1988 stichprobenweise, nahm die Gliederung in Anlehnung an den in Bü. 201 überlieferten "Registraturplan für die Straßenbauinspektionen und die Wasserbau-Inspektion" vom Anfang des 20. Jahrhunderts (Druck, o.D.) vor und erstellte den computergestützten Index. Die EDV-Erfassung besorgte Frau Hildegard Aufderklamm. Bei der Benutzung des Findbuchs ist folgendes zu beachten: 1. Der Klassifikation der Straßenbauakten (Abschnitt 4.3) liegt die Zuordnung zu einzelnen Straßenzügen und sodann die Laufzeit des Büschels zugrunde. Eine detaillierte Gruppierung nach einzelnen Straßenabschnitten oder Baumaßnahmen war aufgrund sich überschneidender örtlicher Betreffe nicht sinnvoll. 2. Ein besonderes Problem stellten bei Titelaufnahme und Klassifikation die Neunumerierungen und Umstufungen von Straßenzügen dar. Der Verzeichnung liegen die vorarchivischen Aktentitel zugrunde, bei denen nur teilweise solche Veränderungen - etwa in Form von Zusätzen oder Vermerken - berücksichtigt sind. Von einer durchgängigen Zuordnung zum heutigen Straßennetz wurde abgesehen. 3. Der geographische Index erfaßt alle in den Titelaufnahmen genannten Orte, Grenzorte von Streckenabschnitten jedoch nur, wenn die Baumaßnahme nicht auf eine nähere Lokalität innerhalb des Abschnitts beschränkt ist. Der Sachindex berücksichtigt nur Betreffe, die sich nicht über die Systematik der Gliederung ermitteln lassen. Der Bestand F 225 hat einen Umfang von 16,7 lfd. m (= Bestelinr. l - 528; die Bestellnummern 343 - 352 sind nicht belegt). Ludwigsburg, Oktober 1988 Dr. Kretzschmar Hinweis zu den Vorsignaturen: Bei den Vorsignaturen sind zwei verschiedene Signaturschichten festzustellen, wobei auf zahlreichen Akten die Signaturen beider Schichten vermerkt sind. Findet sich ausschließlich eine Vorsignatur der zweiten Schicht auf dem Akteneinband, ist diese am Ende der Titelaufnahme nur mit 2)... angegeben.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Das vorhandene Findbuch aus den 70er Jahren wurde unter Hinzuziehung der Akten in Augias-Archiv eingegeben. Später an das Universitätsarchiv abgegebene Akten der Universitätsbibliothek aus dem Entstehungszeitraum bis 1945 wurden ebenfalls in Augias-Archiv verzeichnet. Die Akten mit den Signaturen 0216, 0314, 0317, 0366, 0410, 0432, 0461, 0474, 0475, 0485 und 1144 fehlten zum Zeitpunkt der Aufnahme bzw. waren schon bei einer Revision im Jahre 2000 als fehlend kenntlich gemacht worden und sind daher nicht eingegeben worden. Claudia Hilse Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Am 20. Februar 1831 erfolgte die Gründung der UB durch Kabinettsorder Friedrich Wilhelms III., der ein Antrag von Rektor und Senat einerseits und dem damaligen Oberbibliothekar der Königlichen Bibliothek, Wilken, andererseits vorausgegangen war. Der zur Unterhaltung und Vermehrung der UB erstmalig genehmigte Fonds von 500 Thlr. jährlich sollte bis auf weiteres aus den Überschüssen des von den Studenten zu entrichtenden Holz- und Lichtgeldes gedeckt werden. Weiterhin sollten zur Beschaffung eines besonderen Fonds von jedem auf der Universität promovierten Doktor bei der Promotion, von jedem Privatdozenten bei der Habilitation und von jedem neu ernannten Professor bei der Anstellung oder Beförderung ein Beitrag von 5 Thlr. für die UB entrichtet werden. Friedrich W. Eilken wurde die Leitung ehrenamtlich übertragen. Das Dublettenzimmer der KB bestimmte er zur Aufnahme der der Universität seit dem 1.1.1825 zufließenden Pflichtexemplare der Verleger der Mark Brandenburg und Berlins sowie für Neuanschaffungen. Da der Anschaffungsfonds zu gering war, vergrößerte sich die UB nur sehr langsam. Von Anfang an nahm sie jedoch an dem Austausch der Universitätsschriften teil. Später bildete sich dieser Austausch zum Sammelschwerpunkt heraus. Heute ist die UB Berlin die zentrale Hauptsammelstelle Deutschlands auf dem Gebiet der Dissertationen und der übrigen Hochschulschriften sowie Mittelpunkt des internationalen Austausches. Der in den Jahren 1839 bis 1842 zum Druck gebrachte systematische Katalog wies rund 10.000 Werke in 15.000 Bänden nach. Der Bestand setzte sich aus 15% Ankäufen und 85% Pflichtexemplaren und Geschenken zusammen. Ein planmäßiger Ankauf erfolgte also noch nicht. Mehrfache Versuche Wilkens, höhere Mittel für den Bücherankauf und die Besoldung der Beamten zu erhalten, scheiterten. 1839 wurden die UB und die KB räumlich getrennt. Die UB zog in den sogenannten Adlerschen Saal (Unter den Linden 76). Am 24.12.1840 starb Wilken. Sein Nachfolger, der Historiker Georg Pertz, führte die Direktoratsgeschäfte von 1842 bis 1872 zum Vorteil der Bibliothek. Bis Ende 1848 erweiterte sich der Bestand auf über 30.000 Bände. In den Jahren 1871 bis 1873 erhielt die UB in der Dorotheenstr. 9 einen Neubau, der allerdings in Bezug auf seine Fassungskraft zu klein berechnet worden war. Deshalb wurde 1900 das Nachbargrundstück, Dorotheenstr. 10, erworben. 1874 begann Falk Koner mit der Führung der Direktoratsgeschäfte. Sein Augenmerk richtete sich vor allem auf den Erwerb von Büchersammlungen verstorbener Gelehrter, die teils geschenkt, teils verkauft wurden. Koner starb 1887, nachdem er 1884 zwar den Titel eines Geheimen Regierungsrates, nicht aber den des Direktors der UB erhalten hatte. Bis zum Jahre 1889 verfügte Minister von Goßler noch einmal die Personalunion mit der KB, ernannte jedoch am 01.10.1889 Wilhelm Erman, bis dahin Bibliothekar an der KB, zum leitenden Bibliothekar und im April 1890 zum Direktor der UB. Erman sorgte für die Lesesaalbibliothek, für den Fortfall der Bürgschaftsscheine, setzte sich sehr für die Universitätsschriftensammlung ein und begann im Jahre 1891 auf Grund eines Ministerialerlasses mit der Katalogisierung der Bibliotheken der Universitätsinstitute. Als verhängnisvoll ist es zu bezeichnen, daß Ermann Althoffs Zustimmung zu der Aussonderung "überflüssigen Buchmaterials" erhielt. Daraufhin wurden zwischen 1892 und 1898 16.869 Werke ausgesondert, so daß Johannes Franke im februar 1902 als Nachfolger Ermanns nur noch 161.735 Bände vorfand. Damit gehörte die UB zu den kleinsten Universitätsbibliotheken Deutschlands. Unter Franke kamen zum ersten Mal in Preußen Frauen in den Bibliotheksdienst. Nach einer zweijährigen, von ihm gelenkten Ausbildung erhielten sie auf Grund einer Prüfung Zeugnisse. Daneben befaßte sich Franke mit einer gründlichen Überprüfung der gesamten UB, mit der Erweiterung der Lesesaalbibliothek und der Rekonstruktion des alphabetischen Katalogs auf der Grundlage der "Preußischen Instruktion". Am 25.03.1918 starb Franke. Am 06. Juli 1918 übernahm der aus der KB kommende Gotthold Naetebus die Geschäfte. Als er im März 1930 wegen der Erreichung der Altersgrenze ausschied, gehörten die UB Berlin und die UB Göttingen zur Spitzengruppe der preußischen Universitätsbibliotheken. Am 20. Februar konnte Rudolf Hoecker, der Nachfolger von Naetebus, das hundertjährige Bestehen der UB feiern. Er wurde jedoch zum 31.03.1934 als Bibliotheksrat auf Grund des nazistischen Gesetzes zum Schutze des Berufsbeamtentums beurlaubt. Gustav Abb, der Abteilungsdirektor der Preußischen Staatsbibliothek, übernahm am 01.04.1934 die kommissarische Führung der Direktionsgeschäfte. Im Mai 1935 wurde er zum Direktor ernannt. Am 28.04.1945 schied er freiwillig aus dem Leben. Unter Rudolf Hoecker begannen die Aufräumungs- und Bergungsarbeiten an und in der schwer getroffenen Bibliothek. Wieland Schmidt, seit dem 01. Mai 1946 neuer Direktor der UB, eröffnete die Bibliothek von neuem. Nach dem Ausscheiden Schmidts im Oktober 1950 führte zunächst sein Vertreter Rudolf Keydell die Geschäfte, bis sie am 01. April 1952 von Willi Göber, dem neuen Direktor übernommen wurden. Unter seiner Leitung wurde die Wirkungsfähikeit der UB über die Bedürfnisse der Humboldt-Universität hinaus erweitert. Ihr wurde das Recht der übernahme von Pflichtememplaren für Groß-Berlin zugesprochen. Ihr Spezialgebiet blieb die Hochschulschriftensammlung. Von 1961 bis 1973 leitete Oskar Tyszko als Direktor die UB Berlin. Seit dem Jahre 1973 fungiert Frau Irmscher an seiner Stelle. Bestandsgeschichte Der Bestand, ca. 16 lfm, befand sich im Gebäude der UB in völlig ungeordnetem Zustand und wurde am 09. und 10. Juni 1969 von Mitarbeitern des Archivs der Humboldt-Universität übernommen. Die Bearbeitung erfolgte durch eine Praktikantin der Fachschule für Archivwesen, deren Einleitung gekürzt und überarbeitet in die Geschichte des Bestandsbildners übernommen worden ist. Quellenhinweise: 1. Gedruckte Quellen: Friese, Karl: Geschichte der Königlichen Universitäts-Bibliothek zu Berlin Hoecker, Rudolf: Die Universitäts-Bibliothek zu Berlin zu ihrem 100jährigen Bestehen 20. Februar, 1831 - 1931 Köpke, Rudolf: Die Gründung der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität 2. Archivalische Quellen: Humboldt-Universität zu Berlin, Archiv: Bestand Universitätskurator lfd. Nr. 62 - 64 Die Universitätsbibliothek Bd. 2 1887 - 1922 Bd. 3 1923 - 1925 Bd. 4 1925 - 1927 lfd. Nr. 645 Neubau der UB Berlin, 1938 - 1939 lfd. Nr. 1132 - 1134 Universitätsbibliothek, Verwaltungsangelegenheiten 1928 - 1938 1928 - 1944 1935 - 1941 Zitierweise: HU UA, Universitätsbibliothek.01, Nr. XXX. HU UA, UB.01, Nr. XXX.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Universitätsrichter 1810 - 1945 1810-1819 Syndikus ab 1819 Universitätsrichter ab 1923 Universitätsrat ab 1935 Universitätsrechtsrat ab 1943 Universitätsrat Vorwort: Nach den Statuten der Universität Berlin von 1816, die 1930 durch eine neue Satzung ersetzt wurden, wurde die sogenannte "akademische Gerichtsbarkeit" vom Rektor und Senat ausgeübt. Die rechtliche Grundlage dieser Bestimmung war das "Reglement vom 28.12.1810 wegen Einrichtung der akademischen Gerichtsbarkeit bei den Universitäten". Durch diese Instruktion wurde die bis dahin nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts auf alle Angehörige der Universität sich erstreckende Gerichtsbarkeit aufgehoben. Bezüglich des Gerichtsstandes der Universitätsangehörigen wurde folgende Regelung getroffen: Die Mitglieder des Lehrkörpers einschließlich Rektor, Syndikus und Sekretäre sollten den Gerichtsstand Königlicher Staatsbeamter haben. Andere Angehörige der Universität, wie Hofmeister und Bediente der Studierenden unterstanden den Gerichten, denen andere Bürger gleichen Standes zugewiesen waren. Für die Studierenden wurde ein besonderer Gerichtsstand geschaffen. Für sie war das jeweilige Oberlandesgericht, in Berlin das Kammergericht vorgesehen. Neben der Ausübung der Disziplinar- und Polizeigewalt in Fällen der Verletzung der Ordnung und Disziplin innerhalb der Universität konnten von den Universitätsbehörden geahndet werden: Injuriensachen der Studenten unter sich, leichte Duelle und alle Vergehen, die nicht mehr als 4 Wochen Gefängnis androhten. Im Übrigen blieb die richterliche Tätigkeit bei zivilrechtlichen Ansprüchen bestehen. Zur rechtlichen Beratung von Rektor und Senat wurde die Funktion des Syndikus geschaffen mit dem Rang eines ordentlichen Professors. In allen Disziplinarfällen stand die Entscheidungsbefugnis dem Rektor und Syndikus gemeinsam oder dem Senat zu, wobei die Zuständigkeit derart geregelt war, dass leichtere Vergehen vom Rektor allein bzw. gemeinsam mit dem Syndikus entschieden wurden, während bei größeren Vergehen der Senat zuständig war (z.B. Duelle, Realinjurien, Störung der Ruhe an öffentlichen Orten, Beleidigung einer Obrigkeit, Beleidigung eines Lehrers, Aufwiegeln und Rottenstiftung unter Studenten). Der Syndikus hatte im Senat über die abzuurteilenden Fälle Vortrag zu halten. Eine weitere Aufgabe des Syndikus bestand darin, Schuldkontrakte der Studenten aufzunehmen und für Ausländer gerichtliche Beglaubigungen vorzunehmen. Die zulässigen Disziplinarstrafen waren: Verweis durch den Rektor; Öffentlicher Verweis vor dem Senat; Karzer; Androhung des "Consilium abeundi"; "Consilium abeundi"; Relegation. Diese statutarischen Bestimmungen waren getragen von dem Bestreben der Reformer, den leitenden Organen der Universität auf dem Gebiet des Disziplinarrechts weitgehende Rechte einzuräumen. Erst die Bestrebungen der Reaktion, alle irgendwie freiheitlich oder demokratisch anmutenden Bewegungen auf den Universitäten zu unterdrücken, setzten dieser Entwicklung ein Ende. Zugleich mit der "Instruktion für die außerordentlichen Regierungsbevollmächtigen bei den Universitäten" vom 18. November 1819 wurde ein "Reglement für die künftige Verwaltung der akademischen Disziplin- und Polizeigewalt bei den Universitäten" vom gleichen Tag von König Friedrich-Wilhelm III. und Staatskanzler Hardenberg erlassen. Danach wurde an allen Universitäten Preußens an Stelle des bisherigen Syndikus ein Universitätsrichter eingesetzt, der die Aufgabe erhielt, die akademische Disziplin und Polizeigewalt durchzusetzen. Begründet wurde der Erlass dieser Instruktion damit, dass die Rektoren und Senatoren der Universitäten mit den Polizeibehörden nicht die notwendige Zusammenarbeit gepflegt hätten und der Wechsel der Rektoren und Senatoren eine ständige, gleichbleibende Ausübung der Disziplinargewalt verhindert habe. In Wirklichkeit zeugen die einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung von dem Versuch, die einst im Geist der Reformer der Universität verliehenen Rechte immer mehr einzuschränken, um die an den Universitäten unter den Studenten sich entwickelnden fortschrittlichen Bewegungen mit allen Mitteln zu bekämpfen. So konnte der Rektor alle kleineren Vergehen, die Ermahnungen und Verweise nach sich zogen, selbst bearbeiten, musste jedoch den Universitätsrichter davon unterrichten. Bei allen Vergehen, die eine mehr als 14-tägige Karzerstrafe erwarten ließen, hatte der Universitätsrichter die Untersuchung selbst zu führen, wobei der Rektor oder ein Vertreter zu den Verhandlungen hinzugezogen werden sollte. As größere Vergehen nennt die Verordnung: "Duelle unter Studenten, bei denen keine erhebliche Verwundung oder Verstümmelung vorgefallen ist; Realinjurien; Störung der Ruhe an öffentlichen Orten; Beleidigung einer Obrigkeit; Beleidigung eines Lehrers; Aufwiegelei; Rottenstiftung unter Studenten; Verrufserklärung oder Ausführung einer Verrufserklärung; Teilnahme an geheimen oder nicht autorisierten Verbindungen." Die Entscheidung bei einem Vergehen sollte, wenn nicht auf Relegation von der Universität erkannt wurde, der Universitätsrichter selbst vornehmen. Der Senat musste wohl gehört werden, die Entscheidung bei Einspruch des Senats traf jedoch der Regierungsbevollmächtigte, dem der Universitätsrichter unterstellt war. Bei Ausschluss von der Universität sollten die Senatsmitglieder eine entscheidende Stimme haben, und die Stimmenmehrheit sollte maßgebend sein. Auch in diesem Falle konnte der Universitätsrichter bei Meinungsverschiedenheiten den Regierungsbevollmächtigten anrufen. Der Universitätsrichter wurde vom Minister für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Justizminister eingesetzt, musste die Qualifikation eines Richters haben und durfte nicht Hochschullehrer sein. Er hatte den Rang eines ordentlichen Professors. Während der Syndikus nur an den "gerichtlichen Geschäften des Senats Anteil nahm", wurde der Universitätsrichter als sogenannter Rechtskonsulent der Universität gleichberechtigtes Senatsmitglied. Er hatte die Pflicht, darauf zu achten, dass die Beschlüsse des Senats den bestehenden Gesetzen entsprachen. Die Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit von Senatsbeschlüssen entschied der Regierungsbevollmächtigte. Auch nach Wegfall des Amtes des Regierungsbevollmächtigten 1848 behielt der Universitätsrichter das Recht des vorläufigen Vetos gegen Beschlüsse des Senats, die nach seiner Auffassung gesetzes- oder verfassungswidrig waren. Gegen dieses Recht, das der Universitätsrichter Lehnert im Jahr 1864 praktizierte, protestierte der Senat vergeblich. Die vorstehenden Ausführungen zeigten, dass die Funktion des Universitätsrichters eng mit der des Regierungsbevollmächtigten verbunden war, ja der Universitätsrichter wurde zum Hilfsorgan des Regierungsbevollmächtigten. Der Kampf des Regierungsbevollmächtigten Schultz um die Festigung seiner Stellung an der Universität kam in seinen Bemühungen zum Ausdruck, auf die Besetzung des Amtes des Universitätsrichters einen unmittelbaren und nachhaltigen Einfluss auszuüben, um Personen für diese Funktion einzusetzen, die ganz den Vorstellungen des Regierungsbevollmächtigten entsprachen. Der bisherige Syndikus, Kammergerichtsrat Scheffer, übernahm im Januar 1820 die Funktion des Universitätsrichters, legte diese aber bereits im März 1820 nieder, da es zwischen ihm und dem Regierungsbevollmächtigten Schultz zu Auseinandersetzungen gekommen war, die zu einer längeren Krankheit Scheffers führten. Scheffer beantragte seine Entlassung, die er mit seiner Krankheit begründete. Nachdem die Bemühungen des Regierungsbevollmächtigten, einen Referendar als Universitätsrichter vertretungsweise einzusetzen, am Widerstand des Senats und des Kulturministers Altenstein gescheitert waren, wurde in der Person des Kammergerichtsrats Brassert ein Nachfolger gefunden, der auf persönliche Anordnung Altensteins mit der Untersuchung gegen die Studenten Karl Ulrich und Karl von Wangenheim beauftragt wurde. Doch Brassert bat schon nach der Sitzung des Senats am 12. April 1820, auf der er eingeführt wurde, von seinem Amt entbunden zu werden, nachdem er in seinem Gutachten gegen Ulrich und von Wangenheim die politischen Vergehen negierte. Der Senat jedoch beschloss die Entscheidung so lange auszusetzen, bis wegen der Zugehörigkeit der Angeschuldigten zur Burschenschaft erkannt wurde. Brassert widerrief nach einigen Tagen seinen Antrag und erklärte sich bereit, weiterhin kommissarisch tätig zu sein. Seine endgültige Anstellung erfolgte dann im November 1820. Aber bereits im März 1821 bewogen Brassert die Zurechtweisungen und Rügen des Regierungsbevollmächtigten Schultz dazu, endgültig seine Funktion aufzugeben. Diesem Antrag wurde seitens des Ministeriums stattgegeben. So hatten die Verordnungen vom 18. Nov. 1819 zu einer äußerst gespannten Lage an der Universität geführt und Auseinandersetzungen heraufbeschworen, die für alle Seiten abträglich waren. Brassert fungierte noch bis Dezember, wobei er durch einen Hilfsarbeiter unterstützt wurde. Um den Nachfolger - einen Kandidaten des Regierungsbevollmächtigten Schultz - entspannen sich Auseinandersetzungen, die weit über den Rahmen der Universität hinausgingen und schließlich auf höchster Ebene ausgetragen wurden. Trotz der ablehnenden Haltung des Ministers Altenstein wurde der Kammergerichtsassessor Krause im Dezember 1821 durch eine Kabinettsordre des Königs Friedrich Wilhelm III. als Universitätsrichter eingesetzt. Schultz hatte sich unmittelbar an den König gewandt und darauf hingewiesen, dass die an der Universität herrschenden liberalen Verhältnisse die Gefahr revolutionärer und staatsgefährdender Umtriebe hervorrufen würden. Würde seinem Antrag nicht entsprochen werden, wäre er gezwungen, sein Amt niederzulegen. Mit der vorübergehenden Verwaltung dieser Stelle und mit der zusätzlichen Funktion als Kurator wurde der Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums, von Ladenberg beauftragt. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass die bisherige Form der Stellvertreter gegenüber dem Bund nicht mehr zu rechtfertigen sei. Das war, wie Max Lenz in seiner Geschichte der Universität von 1910 mit Recht bemerkt, nur ein Vorwand Eichhorns, der danach trachtete, das Universitätsleben nach seinem Belieben zu reglementieren. Diese Maßnahme war ohne vorherige Konsultation des Senats erfolgt, so dass über diesen Eingriff Eichhorns Rektor und Senat empört waren. Ein Protestschreiben, das Boeckh entworfen hatte, und das von 31 Ordinarien unterzeichnet worden war, wurde vom Ministerium zurückgewiesen. Damit war auch die Funktion des Universitätsrichters Krause als stellvertretender außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter erloschen. Die Instruktion vom 2. Mai 1841, die Lenz erwähnt, jedoch nicht weiter behandelt, ist für diese Ausführungen nur insoweit interessant, als sie auf die Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten bei der Durchführung der akademischen Gerichtsbarkeit eingeht. Eine grundsätzliche Änderung erfolgte außer der Beseitigung von einigen, durch die Stellung Ladenbergs als Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums bedingten formellen Normen nicht. Bei Verhinderung des Regierungsbevollmächtigten nahmen wiederum Rektor und Universitätsrichter die Vertretung wahr. Krause verließ am 1. September 1842 die Universität. Als Nachfolger wurde zum 1. Oktober 1842 der Kammergerichts-Assessor Lehnert eingesetzt, der die Stelle als Universitätsrichter bis zum April 1848 verwaltete. Als dessen Nachfolger wurde der Oberlandesgerichts-Assessor von Ladenberg vom Ministerium eingesetzt. Nachdem die Institution des außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten als Folge der März-Revolution im Juli 1848 aufgehoben worden war, beschränkte sich die Tätigkeit von Ladenbergs nur auf die Kuratorialgeschäfte, die jedoch fast ausschließlich von der Unterrichtsabteilung des Ministeriums wahrgenommen wurden. Nachdem von Ladenberg im November 1848 mit der Leitung des Kultusministeriums beauftragt worden war, legte er seine Funktion an der Universität nieder, und beauftragte durch Erlass vom 16. November 1848 den damaligen Rektor und den Universitätsrichter mit der Verwaltung der Kuratorialgeschäfte, die im Wesentlichen in der Bearbeitung von Stipendienangelegenheiten bestanden. Diese Regelung trat mit Wirkung vom 5. Dezember 1848 in Kraft und blieb bis 1923 bestehen, nachdem im Zuge der Hochschulreform ein Verwaltungsdirektor an der Universität eingesetzt wurde und in diesem Zusammenhang eine Neuregelung der Zuständigkeit zwischen Verwaltungsdirektor und Rektor erfolgte. Symptomatisch ist jedoch, dass schon der oben erwähnte Erlass von 1848 eine Reformierung dieses Amtes vorsah. Diese Reformabsichten einiger liberaler Beamter, die als erste Reaktion auf die revolutionären Ereignisse im März 1848 zu sehen sind, jedoch infolge der Kapitulation der liberalen Bourgeoisie vor dem feudalabsolutistischem Regime nie verwirklicht wurden, kamen erst nach der Novemberrevolution zur Ausführung. Lehnert wurde am 1. April 1875 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt und als sein Nachfolger der Syndikus der Mittelmärkischen Ritterschaftsdirektion, Schultz, ernannt. Schultz starb am 16. April 1885. Inzwischen wurde im Hinblick auf die Einführung der sogenannten "Reichsjustizgesetze" eine Neuordnung der akademischen Gerichtsbarkeit erforderlich. In diesem "Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg" vom 29. Mai 1879 wurde die Disziplinargewalt durch den Rektor, den Universitätsrichter und den Senat ausgeübt. Folgende Strafen waren vorgesehen: Verweis; Geldstrafe bis zu 20,-M; Karzer bis zu 2 Wochen; Nichtanrechnung des laufenden Halbjahres auf die vorgeschriebene Studienzeit; Androhung der Entfernung von der Universität (Unterschrift des "Consilium abeundi"); Entfernung von der Universität ("Consilium abeundi"); Ausschluss vom Universitätsstudium (Relegation). Der Universitätsrichter hatte in allen Verfahren die Ermittlungen zu führen. Die Strafbefugnisse waren wie folgt festgelegt: Rektor: Verweise und Karzerstrafen bis zu 24 Stunden; Rektor und Richter: Geldstrafen und Karzer bis zu 3 Tagen; Senat: Alle höheren Strafen. In der Instruktion des Ministeriums vom 1. Oktober 1879 wurde darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung "Universitätsgericht" infolge der "Veränderung der Verhältnisse" nicht mehr zu verwenden ist. Dieser rein formelle Akt änderte natürlich nichts an der Art und Weise der Handhabung der Disziplinargewalt, nur waren Rektor und Senat jetzt unmittelbar an der Ausübung der Disziplinargewalt beteiligt, während der Universitätsrichter nur noch in Gemeinschaft mit dem Rektor Strafen aussprechen konnte. Diese Befugnis nutzte der Nachfolger von Schultz, Paul Daudé (1885-1913), ein ehemaliger Staatsanwalt, dazu aus, um in enger Zusammenarbeit mit dem Berliner Polizeipräsidenten gegen fortschrittliche Bestrebungen innerhalb der Studentenschaft und polnische und russische Studenten vorzugehen. Daudé wurde wiederholt vom Minister persönlich mit der Erstattung von Gutachten beauftragt. So ist er auch der Verfasser der berüchtigten "Lex Arons". Der Universitätsrichter übte seit 1901 auch die Funktion eines Kassenkurators der Staatsbibliothek und des Meteorologischen Instituts aus. Weiterhin war er Mitglied der Immatrikulationskommission, der Honorarienstundungskommission, der Unterstützungskasse und des Allgemeinen Krankenpflegevereins für Studierende. Die Vorschriften für die Studierenden der Landesuniversitäten von 1879 wurden in den Jahren 1905 und 1914 erneuert, ohne dass sich an den Bestimmungen über die Stellung des Universitätsrichters etwas änderte. Nachfolger Daudés wurde Ernst Wollenberg, der bis zu seiner Ernennung zum Verwaltungsdirektor der Universität 1923 als Universitätsrichter amtierte und auch nebenamtlich Syndikus der Technischen Hochschule war. Bereits 1919 setzten Reformbestrebungen ein, die 1923 zum Erlass neuer Satzungen für die Universitäten durch das Preußische Kultusministerium führten, den Charakter der Hochschulpolitik der Weimarer Republik jedoch nicht veränderten. Die Diskussion über die Stellung des Universitätsrichters wurde auch an der Berliner Universität geführt. Die zur Beratung dieser Angelegenheit eingesetzte Kommission kam zu dem Schluss, dass die Beseitigung der Funktion des Universitätsrichters gerechtfertigt sei, jedoch wurde gefordert, einen Verwaltungsdirektor einzusetzen, der - ohne Mitglied des Senats zu sein - die Aufgabe haben sollte, sowohl die Verwaltungsgeschäfte der Universität und ihrer Institute zu leiten, als auch die Rechtsberatung und die Vorbereitung der Disziplinarangelegenheiten vorzunehmen. Die Ernennung sollte durch die Regierung erfolgen, wobei dem Senat ein Vorschlagsrecht zugestanden hätte. Die neuen Satzungen, die dann auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1923 erlassen wurden, beseitigten die Institution des Universitätsrichters und führten die Funktion des "Universitätsrats" ein. Der Universitätsrat hatte danach die Aufgabe, den Verwaltungsdirektor, den Rektor und die übrigen Einrichtungen der Universität rechtlich zu beraten. Daneben oblag ihm die Durchführung der akademischen Disziplin entsprechend den Disziplinarvorschriften, die noch immer nach dem schon erwähnten Gesetz von 1879 gehandhabt wurden. Der enge Mitarbeiter des Preußischen Ministers, Erich Wende, wies schon damals darauf hin, dass eine Reform dieser überholten Vorschriften unabwendbar war. Dadurch, dass der Universitätsrat sowohl Ankläger und Untersuchungsrichter, als auch mit dem Rektor als erkennender Richter am Disziplinarverfahren mitwirkte, ergab sich eine Situation, die schon den Verfahrensvorschriften des allgemeinen Strafrechts widersprach. Die Stelle des Universitätsrats wurde nebenamtlich meist von einem Richter besetzt, der nicht Mitglied des Senats war, jedoch zur Beratung des Senats zu Senatssitzungen hinzugezogen werden konnte. Die Mitwirkung im Immatrikulationsausschuss blieb bestehen. An der Berliner Universität wurde mit Wirkung vom 1. November 1923 der Amtsgerichtsrat Hermann Marcard als Universitätsrat eingesetzt, der im Januar 1924 auch zum Justitiar der Staatsbibliothek ernannt wurde. Ende Januar 1933 wurde seitens des NS-Studentenbundes in aller Öffentlichkeit gegen Marcard eine großangelegte Verleumdungskampagne wegen seines Vorgehens gegen nationalsozialistische Schläger inszeniert, die mit der Ablösung Marcards als Universitätsrat im April 1933 endete. Nachfolger Mardcards wurde der Landesgerichtsdirektor Wilhelm Püschel, dem die Stelle des Universitätsrats im Mai 1933 vom Ministerium übertragen wurde. Püschel schied jedoch im Oktober 1935 aus, da die Stelle des Universitätsrates am 1. April 1936 in eine hauptamtliche Rechtsratsstelle umgewandelt werden sollte. Zum Universitätsrechtsrat wurde der Staatsanwaltschaftsrat Leitmeyer ernannt. Leitmeyer wurde neben der rechtlichen Beratung des Rektors, des Verwaltungsdirektors und der übrigen akademischen Behörden der Universität auch mit der Rechtsberatung des Verwaltungsdirektors des Charité-Krankenhauses, des Rektors und der akademischen Behörden der Technischen Hochschule Berlin, sowie des Generaldirektors der Staatsbibliothek beauftragt. Leitmeyer war bereits seit Oktober 1935 auftragsweise als Universitätsrechtsrat tätig gewesen. Inzwischen war durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 1. April 1935 eine "Strafordnung für Studenten, Hörer und studentische Vereinigungen an den Hochschulen" bekannt gegeben worden. Diese neue Disziplinarordnung, die dem NS-Führerprinzip entsprach, sah folgende Strafen vor: 1. Mündliche Verwarnung; 2. Schriftlicher Verweis; (evtl. Androhung der Entfernung) 3. Nichtanrechnung des laufenden Semesters; 4. Entfernung von der Hochschule, verbunden mit Nichtanrechnung des Semesters; 5. Dauernder Ausschluss vom Studium an allen deutschen Hochschulen. Der Rechtsrat hatte die Ermittlungen zu führen. Verwarnungen und Verweise sprach der Rektor aus, während Nichtanrechnung, Entfernung und Ausschluss vom Rektor nach vorherigen Beschluss des sogenannten Dreierausschusses, dem der Rektor und die Leiter der Dozenten- und Studentenschaft angehörten, verhängt wurden. Der Rechtsrat hatte die Funktion eines Anklägers, d.h. er hatte die Anschuldigungsschrift vorzulegen und diese zu vertreten. Berufung beim Reichswissenschaftsministerium war möglich. Vermutlich blieben die alten Disziplinarvorschriften von 1879 bzw. 1914 unter Wegfall der Bestimmungen, die durch die Entwicklung überholt waren, bis zum Erlass der Strafordnung vom 1. April 1935 in Kraft. Wende wies bereits darauf hin, dass Geldstrafe und Karzer unzeitgemäß seien und abgeschafft werden sollten. In der Zeit vom November 1936 bis März 1937 wurde der Rechtsrat mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Universitätskurators beauftragt. Leitmeyer wurde 1939 in die Hochschulverwaltung des sogenannten "Protektorats Böhmen und Mähren" abgeordnet und 1940 zum Kurator der Technischen Hochschule Brünn ernannt. Als Ersatz wurde ab September 1939 der Landgerichtsrat Bernhard Rosenhagen kommissarisch und ab 1. Sept. 1940 endgültig vom Ministerium eingesetzt. Sein Aufgabengebiet umfasste die rechtliche Beratung des Rektors, des Universitätskurators und der akademischen Behörden der Universität, des Verwaltungsdirektors des Charité-Krankenhauses, des Generaldirektors der Staatsbibliothek und des Staatlichen Materialprüfungsamtes. Als Rosenhagen 1943 zum Verwaltungsdirektor des Charité-Krankenhauses ernannt wurde, übte er seine Aufgaben als Rechtsrat an der Universität nur noch nebenamtlich mit der Amtsbezeichnung "Universitätsrat" aus. Seine Tätigkeit endete mit dem 8. Mai 1945. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Universitätsrichter als Exekutiv- und Überwachungsorgan an den Universitäten seine Aufgaben durchzuführen hatte. Das gilt nicht nur für die Zeit der Reaktion nach Erlass der Karlsbader Beschlüsse 1819, sondern auch für die späteren Jahre. Der Universitätsrichter Daudé (1885-1913) ist ein besonders anschauliches Beispiel dafür, in wessen Auftrag und für welche Interessen der Universitätsrichter zu wirken hatte. III. Archivische Bearbeitung Wenn auch die Benutzung der einzelnen Disziplinarvorgänge gegeben war, musste der Gesamtbestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen bearbeitet werden. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte in den Monaten Dezember 1967 bis März 1968 durch den damaligen Archivleiter Kossack. Die Überführung der Kartei- bzw. Findbucheinträge in die elektronische Form hat für die Ordnung des Bestandes keine Änderungen bedeutet. Normalisiert wurden lediglich die Schreibweise und die Interpunktion. Die Signaturen und Titel wurden beibehalten. Zitierweise: HU UA, Universitätsrichter.01, Nr. XXX. HU UA, UR.01, Nr. XXX.
Kusseri. - Einrichtung der Residentur im alten Rabeh-Palast durch Gouverneur von Puttkamer, 3.11.1903 [fol. 1 - 10] Kusseri. - Ernennung des Oberleutnant Stieber zum kommissarischen Residenten, 2.11.1903 [fol. 10 - 18] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Kusseri November 1903 - Januar 1904, 1903 - 1904 [fol. 21 - 56] Kusseri. - Haushaltsplan 1904/05 (Entwurf), 1903 [fol. 34] Regionale Grenzangelegenheiten. - Kusseri [fol. 39 - 71] Musgum-Expedition vom 8.2.-20.3.1904 (Oberleutnant Stieber), 1904 [fol. 57 - 161] Flussschifffahrt. - Erkundung einer Wasserverbindung zwischen Chari und Benue, 1903 [fol. 58 - 59] Europäer. - Verteilung der europäischen Angehörigen der Schutztruppe für Kamerun. - Listen, teilweise mit Namensangaben. - Dikoa, 11.6.1904 [fol. 67] Grenzen mit den britischen Besitzungen. - Grenzverhältnisse zu Britisch-Bornu, 1902 - 1906 [fol. 69 - 72] Grenzen mit den britischen Besitzungen. - Proteste und Untersuchungen wegen englischer Grenzübergriffe gegen Bornu, 1902 - 1904, 1907 [fol. 73 - 77] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Kusseri März-Dezember 1904 [fol. 83 - 178] Kusseri. - Einsetzung des Hauptmanns Langheld zum Residenten. - Vorschlag des Kommandos der Schutztruppe für Kamerun, 29.8.1904 [fol. 94 - 95] Äußere Beziehungen. - Französisch-Zentralafrika, 1904 [fol. 96 - 114] Grenzen mit den französischen Besitzungen. - Deutsch-französisches Grenzabkommen vom 15.03.1894. Note an Großbritannien über die Gültigkeit, 1904 [fol. 121 - 125] Schutztruppe für Kamerun. - 1. Kompanie. - Verwendung der in Garua stationierten Kompanie als Expeditionskompanie und deren weiterer Einsatz. - Verfügung von Gouverneur von Puttkamer, 20.11.1903 [fol. 128] Ermordung des stellvertretenden Residenten in Garua, Hauptmann Thierry, am 16.9.1904 bei Mubi. - Einleitung von Sofortmaßnahmen der Residentur Kusseri. - Bericht von Oberleutnant Stieber, 6.10.1904 [fol. 180] Verhältnisse des Bezirkes und die vom Gouvernement in nächster Zeit wahrzunehmenden Aufgaben. - Geheime Denkschrift von Bezirksamtmann Steinhausen und vom stellvertretenden Stabsarzt Hösemann , (Signatur unsicher), 16.11.1903, 29.12.1903
Gouvernement von KamerunDienstreise im Bezirk Joko vom 11.11.-7.12.1907 (Oberleutnant von Heigelin) auch: Angaben über die besuchten Dörfer und Häuptlinge , (Signatur unsicher), 1907 [fol. 3 - 78] Ngutte-Unternehmung vom 5.1. - 15.3.1906 (Oberleutnant Schröder gefallen 16.1.1906 und Hauptmann Dominik). - Durchführung, 1906 [fol. 6 - 37] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Joko Dezember 1905, 21. März-November 1906, 1905 - 1906 [fol. 16 - 115] Ngutte-Unternehmung vom 5.1. - 15.3.1906 (Oberleutnant Schröder gefallen 16.1.1906 und Hauptmann Dominik). - Teilnahme an der Expedition. - Bericht von Hauptmann Dominik, April 1906 [fol. 43 - 55] Joko. - Übergabe der Station an Leutnant von Oertzen durch Unteroffizier Peter (Vertreter des am 16.1.1906 in den Ngutte-Bergen gefallenen Oberleutnant Schröder), 24.3.1906 [fol. 48 - 50] Trägerbestellung durch die Station Joko. - Übersicht, Januar 1905 - März 1906 [fol. 51 - 53] Häuptling Ngutte. - Rückkehr aus der Gefangenschaft bei Hauptmann Dominik in Jaunde. - Ablehnung des Gesuchs von Leutnant von Oertzen, Joko, 1906 - 1907 [fol. 55 - 121] Galim-Unternehmung vom 27.3. - 30.6.1906 (Hauptmann Fabricius). - Beteiligung eines Teiles der militärischen Besatzung von Joko, Juni 1906 [fol. 66 - 67] Mehrfache Giftmorde des Häuptlings Ngambe, Bezirk Joko, an Leuten seines Dorfes. - Untersuchung, Dezember 1905 - August 1906 [fol. 69 - 72] Joko. - Übergabe der Station an Oberleutnant von Heigelin durch Leutnant von Oertzen, 9.1.1907 [fol. 124 - 126] Patrouille zur Öffnung des Weges Nanga-Eboko - Deng-Deng vom 19.10.-12.11.1906 (Leutnant von Oertzen) hierin: Angaben über die besuchten Dörfer und Häuptlinge, 1906 [fol. 131 - 201] Dienstreise in das Ngutte-, Tikar- und Bakwajim-Gebiet vom 5.- 29.2.1907 (Oberleutnant von Heigelin, Joko) hierin: Angaben über die besuchten Dörfer und Häuptlinge, 1907 [fol. 158 - 176]
Gouvernement von KamerunDienstreisen des Stationsleiters von Jaunde (Leutnant von Carnap-Quernheimb). - Dienstreise nach dem Kongo vom 15.8.-10.9.1897 (Gouverneur von Puttkamer), 1897 [fol. 7 - 26] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Reise von Molundu - Bertua, 1899 [fol. 95 - 101] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Reise nach Ndsimu und Bajanga am Sanaga (5.-29.6.1899), 1899 [fol. 104 - 116] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Tod von Dr. R. Plehn am 24.11.1899 und Rückführung der Expedition. - Bericht von Unteroffizier Peter, 27.12.1889 [fol. 121 - 123] Übernahme amtlicher Personen- und Lastentransporte nach und vom Ssanga-Ngoko-Gebiet durch die Gesellschaft Süd-Kamerun sowie Transportschwierigkeiten auf französischem Gebiet, Januar-Februar 1900 [fol. 130 - 153] Regionale Grenzangelegenheiten. - Ngoko, Februar1900 [fol. 145 - 147] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Lomie Februar 1900, 1900 [fol. 149 - 151] Verurteilung des Hausa-Dolmetschers Dodo Madessa wegen verschiedener Übergriffe im Dienst. - Begnadigung auf Ersuchen von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 1900 [fol. 163 - 167] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Segawo-Expedition (12.-29.4.1900), 1900 [fol. 176 - 181] Organisation der Rechtspflege. - Station am Ngoko. - Grundsätzliche Erteilung der Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz an den Stationsleiter, 11.7.1900 [fol. 184 - 186] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Bertua-Expedition (15.4.-12.8.1902), 1902 [fol. 187 - 215] Tätigkeit von Oberleutnant Ludwig Freiherr von Stein-Lausnitz als Leiter der Station , (Signatur unsicher), 1900 - 1913 Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Durchführung, 1899 Deutsch-französische Vermessung zur Festsetzung der Grenzen von Neu-Kamerun Oberleitung Süd (Major Zimmermann), Bericht, März-Juni
Gouvernement von KamerunPolitische Karte von Afrika mit den Schifffahrtslinien der Hamburger Reederei Woermann, 1 Wandkarte mit Holzstäben.;
Luis Friederichsen & Co. Geografisches Institut [Verlag/Herausgeber] Linde, Wladimir [Künstler] Justus Perthes' Geographische Anstalt. Gotha [Kartografie] Lüddecke, R. [Kartografie];
Originaltitel VS unten links: "WOERMANN-LINIE // Deutsche Ost-Afrika-Linie. Hamburg."
Afrikanische Bedienstete. - Übernahme von Schülern der Regierungsschule Duala. – Namenslisten , (Signatur unsicher), 1913 [fol. 522]
Gouvernement von KamerunI: Mit dem Gesetz vom 6.November 1926 über das Staatsministerium und die Ministerien trat das Wirtschaftsministerium an die Stelle des 1918 gebildeten Arbeits- und Ernährungsministeriums. Seither ist es - unter wechselnden Bezeichnungen - oberste Landesbehörde für die staatliche Wirtschaftspflege. Im Dezember 1946 wurden die Aufgabenbereiche Landwirtschaft und Ernährung ausgegliedert und zu einem eigenständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (EA/7) zusammengefasst. Auch wurde die bislang im Wirtschaftsministerium selbst integrierte Preisaufsichtsstelle 1947 ausgegliedert und zu einer selbständigen Behörde innerhalb der Wirtschaftsverwaltung. Laut Stand vom 1.6.1948 verteilten sich die Aufgaben des Wirtschaftsministeriums auf folgende Geschäftsteile: 1. Allgemeines, Organisation und Kanzleidirektion 2. Wirtschaftserfassung und wirtschaftliches Organisationswesen 3. Gewerberecht 4. Handwerk und sonstiges Gewerbe 5. Außenhandel, Interzonenverkehr 6. Industrie 7. Planung, Rohstoff- und Produktionslenkung 8. Preisbildung 9. Wirtschaftsstatistik (zu den Geschäftsteilen siehe auch Büschel 139 Nr.244) Als Minister standen dem Wirtschaftsministerium vor: Josef André (CDU) von September 1945 bis Mai 1946, Heinrich Köhler (CDU) von Mai bis November 1946 und Hermann Veit (SPD) von Dezember 1946 bis Juni 1960. II: Der vorliegende Aktenbestand EA 6/001 (frühere Signatur EA 6/3) wurde im Februar 1975 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Es handelt sich um allgemeine Verwaltungsakten, die nach einem Dezimalaktenplan abgelegt wurden. Dieser Aktenplan war jedoch weder aufzufinden, noch konnte er rekonstruiert werden. Die nachträgliche Gliederung erfolgte deshalb in Anlehnung an die o.a. Geschäftsteile; da jedoch nicht alle Akten sinnvoll in dieses Ordnungsschema integriert werden konnten, wurde die Ordnung nach Geschäftsteilen bei der Bearbeitung modifiziert und ergänzt. Die im Bestand befindlichen, vor Mai 1945 entstandenen Vorakten wurden - soweit es sich um ganze Büschel handelte - herausgezogen und dem Bestand E 384 (Wirtschaftsministerium 1926-1945) zugeordnet . Einzelne, aus der Zeit vor 1945 stammende Schriftstücke wurden jedoch im Bestand belassen. Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit von 1945-1952, mit Vorakten ab 1869 und Nachakten bis 1970. Bei der jetzigen Verzeichnung und Neuordnung des Bestandes wurden zehn Aktenbüschel (die Nummern 300, 301, 306, 312, 317 und 329 = 0,2 lfd. m) der Provenienz Wirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Insgesamt 0,8 lfd. m Akten, die vor allem Durchschläge und Hektographien enthielten, wurden kassiert, so dass der Bestand nunmehr 10,6 lfd. m umfasst. Die Neuverzeichnung und Gliederung erfolgte zwischen September 1990 und März 1991 durch die Unterzeichnete. Die Verpackung der Büschel in Archivboxen besorgte Archiv angestellter Fröhlich. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Stuttgart, im August 1992 Sabine Schnell
Vorbemerkung 1976: König Friedrich hatte bereits 1807 die Absicht, in Darmstadt eine württembergische Gesandtschaft zu errichten aufgrund des durch den Rheinbund entstandenen nahen Verhältnisses zum Großherzogtum Hessen und aus dem Bemühen heraus, die freundschaftlichen Beziehungen der Souveräne zu vertiefen. Doch wurde die Stelle erst 1818 unter allgemeiner Begründung besetzt. Ab 1825 blieb sie vakant, bis 1852 auf Anregung des Großherzogs erneut Gesandte ausgetauscht wurden. Auch nach der Reichsgründung von 1871 wurden offizielle diplomatische Beziehungen aufrechterhalten.Die württembergischen Vertreter am Darmstädter Hof waren in der Regel bis 1866 zugleich als Gesandte am Bundestag in Frankfurt und am kurhessischen Hof in Kassel mit Sitz in Frankfurt am Main beglaubigt, von 1867 bis 1872 als Gesandte in Baden mit Sitz in Karlsruhe und ab 1873 als Gesandte in Baden und Bayern mit Sitz in München. Bei Abwesenheit des Gesandten galt bis 1866 der württembergische Vereinsbevollmächtigte bei der hessischen Zolldirektion in Darmstadt als offiziöser Vertreter seines Landes.Die Vertreter Württembergs waren:Karl August Freiherr von Wangenheim, Geheimer Rat, Staats minister, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, November 1818 - November 1823 Freiherr von Blomberg, Geheimer Legationsrat, Resident bei der Freien Stadt Frankfurt, Geschäftsträger, Dezember 1820, Dezember 1823 - Juni 1825 von Reinhard, Staatsrat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, November 1852 - November 1865 Freiherr von Linden, Staatsminister, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Dezember 1865 - September 1866 Oskar Freiherr von Soden, Kammerherr, Legationsrat, Geschäftsträger, Januar 1867 - Oktober 1868 von Baur-Breitenfeld, Kammerherr, Legationsrat, Geschäftsträger, November 1868 - November 1872 Oskar Freiherr von Soden, Kammerherr, Geheimer Rat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Mai 1873 - Mai 1906 Karl Moser von Filseck, Kammerherr, Geheimer Legationsrat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Juni 1906 - 1920.Der Gesandte hatte hauptsächlich formale Aufgaben zu erfüllen und solche der Repräsentation, da Sachverhandlungen zwischen württembergischen und hessischen Stellen gewöhnlich direkt, nicht über den Gesandten geführt wurden. Er wurde meist ein- oder zweimal im Jahr aus Anlaß von Hoffestlichkeiten nach Darmstadt eingeladen. Der Schriftverkehr, nach 1873 jährlich zwischen 50 und 70 Tagebuchnummern, beschränkte sich daher weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Amtsdrucksachen, einige Anfragen und die gelegentliche Berichterstattung. Als diese Aufgaben mit dem Ende der Monarchie fast vollständig wegfielen, erlosch 1920 die Tätigkeit des Gesandten.Die Vertretung in Hessen war somit nur ein Nebenamt. Das in geringem Umfang anfallende Schriftgut wurde zunächst der Registratur der Bundestagsgesandtschaft eingegliedert. Erst 1852 setzte eine gesonderte Ablage unter dem Aktenzeichen H I (= Hessen I) ein. Sie wurde wie auch später fast ausschließlich in der Form der chronologischen Serie geführt und weist lediglich für die Karlsruher Zeit einige Sachaktenansätze auf.Die Überlieferung der Jahre 1852 - 1866 kam um 1869 mit der Bundestagsgesandtschaft über das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten im Archiv ein und wurde im heutigen Bestand Deutscher Bund unter der Signatur E 65 Verz.(=Ablieferung) 57 Fasz. 414 verwahrt. Die Unterlagen aus der Karlsruher Zeit wurden vor 1910 mit anderen vermischten Akten vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten abgeliefert und in diesem Verband unter der Signatur E 36 Verz. 58 Fasz. 39 Nr. 86 belassen. Die seit 1873 erwachsenen Akten wurden wohl zusammen mit der Registratur der Gesandtschaft in Bayern 1933 an das Archiv abgegeben und dem Bestand Gesandtschaftsakten unter der Signatur E 73 Verz. 61 Bü 20b (1873 - 1895), Bü 20c (1896 - 1905) und 20d (1905 - 1920) eingegliedert. Die genannten Teile wurden 1977 - 1979 aus ihrem bisherigen Zusammenhang gelöst, verzeichnet und entsprechend dem bei anderen Gesandtschaften angewandten Schema als Korrespondenten- und Sachakten neu gegliedert. Diese Arbeiten wurden im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes von Archivinspektoranwärter Udo Herkert (54 Bü in 0,1 lfd. m., d.h. die Jahre bis 1866), von Staatsarchivreferendar Edgar Lersch (32 Bü in 0,05 lfd.m., d.h. die Jahre 1867 - 1872) sowie von Archivinspektoranwärterin Sabine Berner (die Jahre 1873 - 1920) durchgeführt.Der Bestand vermittelt für die Jahre 1852 - 1920 unter den erwähnten Einschränkungen ein ungefähres Bild der amtlichen Tätigkeit des Gesandten. Der wissenschaftlichen Verwertbarkeit sind enge Grenzen gesetzt, da nur die Korrespondenz des Hofmarschalls von Westerweller mit dem Gesandten von Soden ein gewisses Eigengewicht besitzt. Die Parallelüberlieferung findet sich württembergischerseits hauptsächlich im Bestand des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten. Das einschlägige hessische Schriftgut dürfte das Staatsarchiv Darmstadt verwahren.Der Bestand umfaßt 239 Bü in 0,6 lfd. m.Stuttgart 1978gez. G. Cordes Vorbemerkung 1988: Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Juli bis September 1988.Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Annette Prötzel unter Anleitung des Unterzeichneten.Stuttgart, im Oktober 1988Kurt Hochstuhl
Vorbemerkung: Die Anfänge der württembergischen Gesandtschaft in den Niederlanden stehen in engem Zusammenhang mit der Geschichte des Subsidien-Regiments Württemberg. Nachdem Herzog Karl Eugen das Regiment - allgemein als Kap- oder Indisches Regiment bezeichnet - der Holländisch-Ostindischen Kompanie zur Verfügung gestellt hatte, entsandte er im November 1787 den Hauptmann von Penasse zur Wahrnehmung der Subsidienangelegenheiten nach Holland. Der Bevollmächtigte war zunächst vorübergehend, seit Mitte des Jahres 1788 dauernd in Middelburg anwesend. Unter seinen Nachfolgern erweiterte sich die Mission zur Gesandtschaft in Den Haag. Durch den Freitod des Gesandten von Hügel im Jahre 1805 blieb sie über zwei Jahre unbesetzt, ehe im Juli 1807 wieder ein württembergischer Gesandter am Hof des Königs akkreditiert wurde. Mit der Besetzung niederländischen Territoriums durch französische Truppen wurde auch die diplomatische Vertretung Württembergs in den Niederlanden aufgehoben. Nach der Bildung des Königreichs der Vereinigten Niederlande wurde dann im September 1814 erneut ein Gesandter nach Den Haag entsandt; allerdings nahm auch zeitweise bis 1816 der Generalkonsul in Rotterdam, August Freiherr von Wächter, zugleich die diplomatische Vertretung wahr. Der Sitz der Gesandtschaft wechselte bis 1830 entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltsort des Hofes zwischen Utrecht, Amsterdam, Brüssel und Den Haag. Der Gesandte war zeitweise zugleich bei der Freien Stadt Frankfurt akkreditiert. Durch die politischen Veränderungen im Jahre 1848 wurde die württembergische Gesandtschaft in den Niederlanden aufgehoben und die restlichen Aufgaben wiederum dem württembergischen Konsulat in den Niederlanden übertragen. Die Vertreter Württembergs in den Niederlanden waren: Hauptmann von Penasse, Geschäftsträger, 1787 - 1798 Contamine, Geschäftsträger, 1798 - 1799 Johann Christian Friedrich Freiherr von Hügel, Ministerresident, April 1799 - Januar 1805 Freiherr von Harmensen, außerordentlicher Gesandter und Minister, Juli 1807 - September 1807 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und Minister, Oktober 1807 - Februar 1808 Graf von Dürckheim-Montmartin, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Februar 1808 - September 1808 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, September 1808 - Juni 1810 Freiherr Gremp von Freudenstein, außerordentlicher und bevollmächtigter Minister, Oktober 1814 - April 1815 August von Wächter, Generalkonsul, Geschäftsträger, Ministerresident, April 1815 - Oktober 1839 Freiherr von Linden, ernannt am 15. Oktober 1815, nicht akkreditiert nach seiner Ernennung Freiherr von Reinhardt, Ministerresident, um 1843 Freiherr von Pfeil, Ministerresident, 1844 - 1848. Das "gesandtschaftliche Archiv" wurde nach von Hügels Tod durch Freiherr von Neuffer nach Stuttgart gebracht und teils dem Ministerium des Auswärtigen, teils dem Kriegskollegium übergeben. Im Mai 1807 wurden die Legationssekretäre von Seeger und von Münch beauftragt, die bis dahin nicht erschlossenen Akten zu verzeichnen und die getrennten Teile wieder zu vereinigen. Da die von Hügel zurückgelassenen Konzeptbücher chronologisch geführt waren, verzichtete von Seeger auf eine Ordnung nach Sachbetreffen und bildete chronologische Serien. Von wichtigen, die Subsidienangelegenheiten betreffenden Vorgängen fertigte er für das Kriegskollegium Kopien an. In diesem Zustand übernahm im Juli 1807 der neu ernannte Gesandte von Harmensen die Gesandtschaftsregistratur. Die unter von Seeger entstandene Registraturordnung sollte für die Zukunft nicht beibehalten werden. Eine umfassende Neuordnung konnte jedoch durch den Wechsel der Gesandten und Legationssekretäre zunächst nicht durchgeführt werden. Es wurden lediglich Verzeichnisse der neu angefallenen Akten erstellt. Erst zum März 1808 gelang es dann dem Legationssekretär von Münch, die erforde rliche Neuordnung der Registratur abzuschließen. Dabei erhielten auch die von Seeger angelegten Verzeichnisse neue Signaturen. Das von Münch entworfene Registraturschema mit 10 Gruppen- und einem Generalfaszikel wurde für die nachfolgende Zeit beibehalten bzw. noch erweitert. Im letzten Jahrzehnt der württembergischen Gesandtschaft entstanden jedoch immer mehr geschäftstechnische Serien wie "Miszellaneen, Allerhand, Unerledigte Angelegenheiten, Varia u.a.", so daß diese Titel schließlich ein Drittel des Bestandes einnahmen. Nach der Auflösung der Gesandtschaft wurden die Akten nach Stuttgart gebracht, der Registratur des Außenministeriums eingegliedert und mit Unterlagen dieser Provenienz um 1870 an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben. Sie umfaßten die Verzeichnisse (=Ablieferung) 42 und 43 des Bestandes E 70 Gesandtschaftsakten. Von den ursprünglich handschriftlichen Repertorien ist nur noch eine mit Schreibmaschine gefertigte Abschrift vorhanden. Bei der Neubearbeitung 1976 wurde aus dem Mischbestand das bei der Gesandtschaft in Den Haag erwachsene Schriftgut herausgelöst. Auf eine, der Beständegliederung des Hauptstaatsarchivs entÜsprechende Trennung der Archivalien und deren Zuweisung zu der A- bzw. E-Beständegruppe wurde verzichtet, da die erstmals 1807 verzeichneten Unterlagen als Vorakten mit den nachfolgenden in engem Zusammenhang stehen. Die Wiederherstellung der alten Registraturordnung erwies sich bei der Verzeichnung als nicht zweckdienlich. Daher wurden bei der Ordnung des Bestandes die Serien - Konzeptbücher, Relationen und Korrespondenzen - dem Bestand vorangestellt. Den SachÜbetreffen folgen am Ende die Eingaben und Verwendungen. Sie wurden wegen ihrer guten Erschließung durch Indizes unverändert übernommen und um zwei zusätzliche Büschel erweitert, so daß sie jetzt über ein Drittel des Bestandes ausmachen. Dies erklärt sich durch die mit dem Untergang des Kap-Regiments zusammenhängenden Nachforschungen. Im übrigen orientiert sich das Gliederungsschema an dem der übrigen Gesandtschaftsbestände. Als wertvolle Ergänzung zur Neuerschließung sei auf die vollÜständig erhaltenen Registraturhilfsmittel ausdrücklich verwiesen. Bis zur Einführung der Geschäftstagebücher im September 1814 wurden die Vorgänge auf den Faszikelumschlägen festgehalten. Die Umschläge bilden jetzt, ausschließlich III (Bü 126) und IV (Bü 129) Büschel 85, die daran anschließenden GeschäftstageÜbücher (1814 - 1848) Büschel 86. Die bisher gültigen ArchivÜsignaturen E 70 Verz. 42 und 43 mit anschließender Büschel- bzw. Faszikelnummer, wurden in die Datenfelder Vorsignaturen aufgenommen. Die Akten der württembergischen Gesandtschaft in Den Haag umfassen den Zeitraum von 1787 - 1851. Sie dokumentieren in besonderer Weise die Folgen des im 18. Jahrhundert abgeschlossenen Subsidienvertrages mit der Holländisch-Ostindischen Kompanie und das Verhältnis zweier Staaten, deren Höfe in verwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen. Weiteres Schriftgut gleicher Betreffe, das bei anderen württemÜbergischen Behörden erwachsen ist, findet sich im Hauptstaatsarchiv hauptsächlich in den Beständen A 33 Württembergisches Kapregiment und A 117 Niederlande. Der Bestand umfasst nunmehr 219 Büschel in 4,1 lfd. m. Er wurde von Februar - April 1976 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und geordnet. Stuttgart 1976 gez. Walter Wannenwetsch Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit von Januar bis Mai 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Regina Keyler unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Mai 1988 Kurt Hochstuhl
Vorbemerkung: Nachdem bereits 1871 die Errichtung eines württembergischen Konsulats in Nürnberg angeregt worden war, wurde 1905 auf Wunsch des Königs "zur Wahrung der Handelsinteressen Unseres Staates in der Stadt Nürnberg in Allgemeinen sowohl als in Beziehung auf einzelne Angelegenheiten Unserer Untertanen" Julius Pabst, Chemiker, Teilinhaber der Farbenfabrik Pabst und Lambrecht, Nürnberg, 1. Vorsitzender der Abteilung Nürnberg der Deutschen Kolonialgesellschaft, 28.6.1905-24.3.1922 zum Vertreter Württembergs in Nürnberg berufen. Da das Konsulat aber keine weitere Bedeutung erlangte, wurde nach Pabsts Tod auf eine Wiederbesetzung verzichtet. Das beim Konsulat erwachsene Schriftgut wurde 1923 durch die Stadt Nürnberg an das Staatsministerium abgegeben und von diesem wohl noch im gleichen Jahr an das Archiv weitergeleitet, zusammen mit Akten des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten. Unter der Signatur E 4 Verz. 2 Bü 765 verblieben die Unterlagen in diesem Verband, wurden jedoch in März 1977 provenienzgemäß herausgelöst und in Rahmen der Ausbildung von Inspektoranwärter Rolf Jente verzeichnet und von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes entsprechend der Gliederung anderer Gesandtschafts- und Konsulatsbestände abschließend geordnet. Ein mit der Ablieferung ebenfalls eingekommener Siegelstock wurde der Allgemeinen Siegelsammlung unter der Signatur E 230e eingefügt. Das vorliegende Material reicht von 1905-1920 und ist vor allen in Hinblick auf die Verhältnisse in Nürnberg während des Ersten Weltkriegs sowie auf die Bemühungen des Konsuls um Förderung kultureller Einrichtungen in Württemberg von gewissem Interesse. Über die Entwicklung des Konsulats sind auch die Bestände des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und ab 1920 die des Staatsministeriums einzusehen. Der Bestand umfasst 33 Büschel in 0,1 lfd. m. Stuttgart 1977 gez. G. Cordes