Stuttgart

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          Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
          Technisches Landesamt (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 168 · Bestand · 1811-1964
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Behördengeschichte: Das Technische Landesamt bestand als technische Oberbehörde für das Land Württemberg vom 1. November 1933 bis zum 31. Dezember 1952. Es war anstelle der aufgelösten Abteilung für Straßen- und Wasserbau beim Innenministerium und der aufgelösten Abteilung für Feldbereinigung bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft errichtet worden (Verordnung des Staatsministeriums vom 12.10.1933 Regbl. S. 396). Das Technische Landesamt vereinigte zunächst alle Bereiche des staatlichen Tiefbauwesens in sich und war neben dem Straßen- und Wasserbau auch für den Kulturbau mit dem Feldbereinigungswesen und das Vermessungswesen zuständig. Im Laufe seines fast 20-jährigen Bestehens veränderten sich Aufgabenbereich und Zuständigkeiten. Zu nennen sind hier insbesondere die Abtrennung der Bereiche Feldbereinigung und Kulturbau im Jahre 1938 und die Übernahme der Verwaltung der Autobahnen im Jahre 1945. Dienstsitz war durchgehend das Schloß in Ludwigsburg. Nach 1945 wurden weitere Diensträume in Stuttgart angemietet. Behördenleiter waren die Präsidenten Bauder (1933-1945), Rudolf Grossjohann (1945-1950) und Kellermann (1950-1952). 1933-1937 Das Technische Landesamt war dem Innenministerium untergeordnet, nahm aber auch Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums wahr. Es befasste sich mit sämtlichen Angelegenheiten des Straßen- und Wasserbaus in Württemberg, vor allem mit der Verwaltung der dafür bereitgestellten staatlichen Mittel. Seine Zuständigkeit betraf die Landstraßen I. und II. Ordnung und im Auftrag des Reichs die Reichsstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau sowie Neubau einschließlich der zugehörigen Brücken und Ortsdurchfahrten). Diese Zuständigkeit wurde im Oktober 1935 durch den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen auf den Straßenbau in Hohenzollern erweitert. Im Bereich Wasserbau hatte das Landesamt die Leitung bei Bau und Unterhaltung der vom Staat zu unterhaltenden Flussstrecken an Iller, Donau, Argen und Neckar, ferner beratende Funktionen bei Flussverbesserungen und Wasserwerksanlagen, Nutzung der Wasserkraft, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Kanalisationen, Reinigung der Abwässer) durch Gemeinden und Amtskörperschaften sowie die Beratung im Bereich der Gewässerkunde (Wasserstandsbeobachtungen und Hochwasserdienst). Des Weiteren übernahm es die technische Beratung in allgemeinen Angelegenheiten des Straßenbaus, der Straßenpolizei und des Kraftwagenverkehrs, bei der Zulassung von Straßenbahnen und Kraftfahrlinien (Omnibuslinien) und die technische Aufsicht über Privatbahnen. Im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums befasste sich das Technische Landesamt mit Kulturbau und Feldbereinigung und bildete hierfür eine eigene "Abteilung für Bodenverbesserung". Bei den Feldbereinigungen hatte es insbesondere die Aufsicht über die technischen Vorarbeiten und deren Ausführung, beim Kulturbau förderte es u.a. alle Maßnahmen zur technischen Bodenverbesserung (Be- und Entwässerung, Wegebau). Zur Durchführung seiner Aufgaben waren ihm die Oberämter, die Straßen- und Wasserbauämter, die Kulturbauämter (1939 umbenannt in Wasserwirtschaftsämter) und die Vermessungsämter für die Feldbereinigung (später Feld- bzw. Flurbereinigungsämter) unmittelbar unterstellt. 1938-1945 Zum 1. Januar 1938 ging die Zuständigkeit für Feldbereinigung ("Umlegung") und Kulturbau auf das Wirtschaftsministerium - Abteilung für Landwirtschaft über (Verordnung des Staatsministeriums vom 10.2.1938 Regbl. S. 129). Dieser Abteilung für Landwirtschaft wurden damit die Kulturbauämter und Feldbereinigungsämter direkt unterstellt. Das Landesamt behielt seine oben ausgeführten Aufgaben im Straßen- und Wasserbau. Während die Aufgaben des Straßenbaus weiterhin dem Innenministerium untergeordnet blieben, wurden die Aufgaben des Wasserbaus jedoch dem Wirtschaftsministerium untergeordnet. Als unterstellte Behörden blieben die Straßen- und Wasserbauämter und die Landkreise. Mit der neuen Landeseinteilung Württembergs i m Jahr 1938 ging auch eine Neueinteilung der Amtsbezirke einher (Verordnung des Staatsministeriums vom 19.7.1938 Regbl. S. 229). Die bisherigen Straßen- und Wasserbauämter, Feldbereinigungsämter und Kulturbauämter wurden aufgehoben und je ein Straßen- und Wasserbauamt, Feldbereinigungsamt und Kulturbauamt neu errichtet, deren Dienstsitz und Zuständigkeit wie folgt festgelegt war: 1. Künzelsau für die Kreise Künzelsau und Mergentheim 2. Hall für die Kreise Hall und Crailsheim 3. Heilbronn für den Stadt- und Landkreis Heilbronn und Kreis Öhringen 4. Besigheim für die Kreise Ludwigsburg, Vaihingen und Leonberg 5. Schorndorf für die Kreise Backnang, Waiblingen und Gmünd 6. Ellwangen für die Kreise Aalen und Heidenheim 7. Herrenberg für die Kreise Calw und Böblingen (1945 aufgelöst) 8. Kirchheim für den Stadtkreis Stuttgart und die Kreise Esslingen und Nürtingen 9. Geislingen für den Stadt- und Landkreis Ulm und den Kreis Göppingen 10. Freudenstadt für die Kreise Freudenstadt und Horb 11. Rottenburg für die Kreise Reutlingen und Tübingen 12. Ehingen für die Kreise Ehingen und Münsingen 13. Rottweil für die Kreise Rottweil, Balingen und Tuttlingen 14. Riedlingen für die Kreise Biberach und Saulgau 15. Ravensburg für die Kreise Ravensburg, Friedrichshafen und Wangen. 1945-1952 Nach der Besetzung des Landes ordnete die örtliche amerikanische Militärbehörde in Ludwigsburg am 5. Juni 1945 die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Technischen Landesamts an. Auf Anweisung der im August 1945 in Stuttgart gebildeten Militärregierung für die amerikanisch besetzte Zone Nordwürttembergs und Nordbadens sollte sich das Technische Landesamt vorrangig um die Wiederherstellung der durch den Krieg beschädigten Straßen und der zum größten Teil zerstörten Brücken kümmern. Als neue Aufgabe wurde ihm die Verwaltung der Autobahnen in Nordwürttemberg und Nordbaden übertragen, da die Besatzungsmacht auf die rasche Instandsetzung dieser wichtigen Fernverkehrsadern besonderen Wert legte. Im Zuge dieses Geschäftszuwachses richtete es eine eigene "Abteilung Autobahnen Stuttgart" ein, die anstelle der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen Stuttgart (für Nordwürttemberg) und der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen Frankfurt (für Nordbaden) die nordwürttembergischen und nordbadischen Autobahnstrecken verwaltete. Auch bei den Autobahnen lag das Schwergewicht auf Instandsetzungsarbeiten und der Beseitigung von Kriegsschäden und dem Wiederaufbau von Brücken. Für seine Aufgaben waren dem Technischen Landesamt unterstellt: die Abteilung Autobahnen mit Sitz in Stuttgart und acht Straßen- und Wasserbauämter mit Sitz in Besigheim, Ellwangen, Geislingen, Hall, Heilbronn, Kirchheim, Künzelsau und Schorndorf. Die Aufteilung Württembergs in zwei Besatzungszonen machte eine gemeinsame Straßen- und Wasserbauverwaltung unmöglich. Mit der Einrichtung einer Sonderstelle als Technisches Landesamt für die französische Zone in Rottenburg, dem die in der französischen Zone liegenden Straßen- und Wasserbauämter zugeteilt wurden, versuchte das Technische Landesamt zunächst eine gemeinsame Verwaltung aufrecht zu erhalten. 1946 erfolgte jedoch die Trennung der Landesämter, wobei das Südwürttembergische Landesamt - unter Verlegung seines Dienstsitzes nach Tübingen - als selbständige Abteilung VI (Straßen- und Wasserbau) in das Innenministerium des Landes Württemberg-Hohenzollern eingegliedert wurde. Die Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 brachte weitgehende Auswirkungen auf die Straßenbauverwaltung. Der Bund wurde Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen, nun als Bundesstraßen des Fernverkehrs bezeichnet, die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet wurden. In Württemberg-Baden führte das Technische Landesamt die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen durch, für die Bundesstraßen nur im Bereich des Landesbezirks Württemberg. Auf dem Gebiet der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergaben sich wenig Änderungen (Erlass des Innenministeriums vom 18.5.1949 Amtsblatt IM S. 71). Im wesentlichen wurde bestimmt, dass dem Technischen Landesamt bei der Wasserversorgung die Prüfung aller Entwürfe für Wassergewinnungsanlagen in wasserwirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht zusteht und es bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die Gemeinden und Zweckverbände zu beraten, in besonderen Fällen Entwurfsbearbeitung und Bauoberleitung zu übernehmen und die Staatsbeitragsgesuche zu bearbeiten hat. Zum 31. Dezember 1952 wurde das Technische Landesamt aufgelöst (Verordnung der vorläufigen Regierung des Landes Baden-Württemberg vom 15.12.1952 Gesetzblatt S. 58). Seine Aufgaben gingen größtenteils auf das Regierungspräsidium Nordwürttemberg und auf das neu errichtete Autobahnamt über. 2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Die im vorliegenden Findbuch erschlossenen Akten des Technischen Landesamts aus den Jahren 1811-1964 stammen aus verschiedenen Beständen und Aktenablieferungen und wurden zu einem neuen Bestand mit der Bestandssignatur E 168 formiert. Der neu gebildete Bestand setzt sich überwiegend aus den Unterlagen der nunmehr aufgelösten Bestände EL 72/1 und EL 72/2 Technisches Landesamt Ludwigsburg zusammen, die 1963 und 1972 vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg - Abteilung Straßenbau und 1986 vom Innenministerium (Akten zu Autobahnen) eingekommen sind. Außerdem enthält der Bestand die nach 1933 entstandenen Unterlagen zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung aus dem aufgelösten Bestand E 165 c Bauamt für Wasserversorgung. Eingeordnet wurden zudem die aufgrund ihrer Laufzeit zeitlich dazugehörigen Akten aus den Beständen E 166 Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, EL 20/4 Regierungspräsidium Stuttgart - Straßenwesen und Verkehr sowie EL 74 Autobahnamt Baden-Württemberg. In geringem Umfang wurden bislang unverzeichnete Akten mit Provenienz Technisches Landesamt sowie eine 1993 eingekommene Aktenabgabe vom Generallandesarchiv Karlsruhe (siehe Kapitel 4) in vorliegenden Bestand integriert. In einigen Fällen wurden Akteneinheiten getrennt, nach Provenienz zugeordnet und dies durch eingelegte Verweisblätter kenntlich gemacht. Das auf diese Weise vereinigte Schriftgut des Technischen Landesamts dokumentiert überwiegend seine vielfältigen Aufgaben in den Bereichen Straßenwesen, Wasserbau und Autobahnen. Nur wenige Akten beleuchten die Aufgaben im Bereich Kulturbau (siehe Kapitel 4). Den umfangreichsten Teil des Schriftguts bilden neben den zentralen Verwaltungsakten die Unterlagen der nord- und südwürttembergischen Straßen- und Wasserbauämter. Deren Gliederung richtet sich nach der 1938 erfolgten Neueinteilung der Bauamtsbezirke. Die Straßenbauakten innerhalb der Landkreise sind nach Reichsstraßen, Landstraßen I. Ordnung, Landstraßen II. Ordnung und Brücken aneinandergereiht. Die Verzeichnung der Akten erfolgte durch Praktikanten und Zeitangestellte im Rahmen von AB-Maßnahmen unter Anleitung von Dr. Gerhard Taddey, Matthias Grotz und Gabriele Benning, die auch die Zusammenführung der Teilbestände, Gliederung und Endredaktion übernahm. Die Verpackung besorgte Herr Siegfried Schirm, die EDV-gestützte Reinschrift Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand umfaßt 1214 Büschel mit einem Gesamtumfang von 32,5 lfd. Metern. Ludwigsburg, im Oktober 2004 Gabriele Benning
          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Persönlicher Stab Reichsführer SS (Bestand)
          BArch, NS 19 · Bestand · (1806-1807) 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 9. November 1936 Umwandlung der Chefadjutantur des Reichsführers SS in die Organisationseinheit "Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab"; Funktion des Persönli‧chen Stabs Reichsführer SS - eines der Hauptämter der Reichsführung SS - als sachbear‧beitende Dienststelle des Reichsführers SS für Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit von Fachressorts der SS fielen; Ämtergliederung des Persönlichen Stabs Reichsführer SS in den Jahren 1942-1944: Amt Wewelsburg, Amt Ahnenerbe, Amt Lebensborn, Amt/Abteilung Presse, Amt München (künstlerische und architektonische Aufgaben in Verbindung mit dem SS-Wirt‧schafts-Verwaltungshauptamt), Amt Rohstoffe/Rohstoffamt, Amt für Volkstumsfragen, Zen‧tralinstitut für optimale Menschenerfassung (statistische und praktische Auswertung der "Menschenerfassung" bei SS und Polizei), Amt Stabsführung (interne Angelegenheiten des Stabs und der Ämter) Langtext: Als Heinrich Himmler im Alter von 28 Jahren durch Verfügung Hitlers vom 20. Januar 1929 zum Reichsführer-SS ernannt wurde, zählten zur SS, damals noch eine Sonderformation der SA, lediglich rund 280 Mann. Oberstes Führungsorgan der im Frühjahr 1925 zum persönlichen Schutz Hitlers und zum Versammlungsschutz aufgestellten "Schutzstaffeln der NSDAP", deren Kürzel "SS" wohl zur bekanntesten die Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und Europa symbolisierenden Chiffre werden sollte, war die "Oberleitung der Schutzstaffeln der NSDAP", die organisatorisch als Teil der Obersten SA-Führung in München fungierte. Auf dem Höhepunkt des zweiten Weltkriegs, zum 30. Juni 1944, umfaßte die SS dann knapp 800000 Mitglieder, davon allerdings allein beinah 600000 in der Waffen-SS [1]. Der bürokratische Apparat der SS war in diesen 15 Jahren durch Errichtung immer neuer Ämter, Hauptämter und sonstiger zentraler Einrichtungen auf der obersten Führungsebene und durch Bildung zahlreicher nachgeordneter Dienststellen und Institutionen ins Riesenhafte angewachsen. Gleichzeitig hatte sich - auch als Folge von Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunion andererseits - das Organisationsgeflecht in der Spitze der zu einem, wenn nicht dem entscheidenden Herrschaftsinstrument gewordenen SS [2] als nahezu unüberschaubar herausgestellt. Die formale Loslösung der SS von der SA geschah in zwei Schritten. Der Mitteilung Himmlers an die SS vom 1. Dezember 1930, wonach "die restlose Trennung von SA und SS vollzogen" sei [3], war eine Anordnung Hitlers als des Obersten SA-Führers vom 14. Januar 1931 gefolgt, daß der Reichsführer-SS als Führer der Gesamt-SS dem Chef des Stabes, die SS als selbständiger Verband mit eigenem Dienstwege dem Reichsführer-SS unterstellt sei [4]. Mit der durch Hitlers am 20. Juli 1934 verfügten "Erhebung" der SS "zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP" fand dann die Bindung der SS an die SA ihren endgültigen Abschluß. Begründet wurde dies mit den großen Verdiensten, "besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934" [5], also des sogenannten "Röhm-Putsches". Gleichzeitig wurde der Reichsführer-SS, wie der Stabschef der SA, Hitler direkt unterstellt. 1929 hatte die Reichsführung-SS, die zunächst noch einen "Geschäftsführer der Oberleitung" kannte, im Rahmen der damals ebenso gering entwickelten Obersten SA-Führung einen sehr bescheidenen Zuschnitt. Der von Himmler betriebene institutionelle Ausbau der SS-Führungsspitze verlief deutlich parallel zur Entwicklung der Obersten SA-Führung, nachdem Ernst Röhm diese als Stabschef im Januar 1931 übernommen hatte. Wie bei dieser entstanden bis Mai 1931 in der Reichsführung-SS mehrere Abteilungen und Referate in folgender Gliederung [6]: Ia Gliederung, Ausbildung, Sicherheitsdienst Ib Motorisierung, Transportwesen Ic Nachrichtenwesen, Presse Id Bekleidung, Verpflegung, Unterkunft Iia Personalabteilung, Stellenbesetzung Iib Stärkennachweise III Ehrenangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten Iva Geldverwaltung Ivb Ärztliche Versorgung der SS (Reichsarzt-SS) V Propaganda Aus diesen Organisationseinheiten entwickelte sich im Jahre 1932 das SS-Amt. Das Referat Ic wurde zum SD-Amt, ein Rasseamt, später Rasse- und Siedlungsamt, Anfang 1932 neu geschaffen. Das SD-Amt, später SD-Hauptamt, nahm mit der Ernennung Himmlers zum Inspekteur der Preußischen Polizei am 20. April 1934 und der Funktion Reinhard Heydrichs als Leiter sowohl des Geheimen Staatspolizeiamtes als auch des SD-Hauptamtes eine von der engeren Reichsführung-SS getrennte Entwicklung, die 1939 im Zusammenschluß von SD-Hauptamt und Hauptamt Sicherheitspolizei zum Reichssicherheitshauptamt mündete [7]. Zwar zählte das Reichssicherheitshauptamt ebenso wie das Hauptamt Ordnungspolizei, der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und die Volksdeutsche Mittelstelle nach dem Verständnis von SS und NSDAP zur Organisation der SS-Führung; diese Behörden nahmen jedoch jenseits der gemeinsamen Führung durch Himmler als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bzw. als Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums und der Verknüpfung von staatlichen und parteiamtlich geprägten Aufgaben im wesentlichen staatliche Funktionen wahr [8]. Das SS-Amt von 1932, das ab 1935 als SS-Hauptamt firmierte [9], wurde unter Veränderung seiner Aufgaben bis in die Kriegsjahre hinein zur Keimzelle neuer Hauptämter. Sie entstanden beim immer stärkeren Ausbau der Reichsführung-SS durch zunehmende Führungs- und Verwaltungsaufgaben: Aufbau der bewaffneten Verbände, Aufbau und Führung der Waffen-SS im Kriege, Verwaltung der Konzentrationslager (KL) und der Wirtschaftsunternehmungen der SS, Aktivitäten im weltanschaulich-politischen Bereich. Der Befehl des Reichsführers-SS vom 14. Januar 1935 über die Neugliederung in der Reichsführung-SS mit Wirkung vom 20. Januar 1935 nannte neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und Siedlungshauptamt auch den "Stab Reichsführer-SS". Dieser gliederte sich in Chefadjutantur, Personalkanzlei, SS-Gericht, Revisionsabteilung und Stabskasse [10]. Aus der Chefadjutantur sollte dann später das Hauptamt Persönlicher Stab Reichsführer-SS entstehen. Der Stab Reichsführer-SS und das SS-Hauptamt waren dadurch personell eng miteinander verknüpft, daß die Chefs einzelner Ämter des Hauptamtes zugleich Funktionen im Stab wahrnahmen. So korrespondierten im SS-Hauptamt: Stab Reichsführer-SS: Personalamt (II) Personalkanzlei (II) Gerichtsamt (III) SS-Gericht (III) Verwaltungsamt (IV) Verwaltungschef-SS und Reichskassenverwalter (IV) Sanitätsamt (V) Reichsarzt-SS (V) Dazu kamen im SS-Hauptamt noch das Führungsamt (I) und das Ergänzungsamt (VI) sowie - dem Chef des SS-Hauptamts unmittelbar unterstellt - der Inspekteur der KL und der SS-Wachverbände, ab 1936 der SS-Totenkopfverbände, und, ab Herbst 1935, der Inspekteur der Verfügungstruppe. Nacheinander entstanden in der Folge aus den entsprechenden Organisationseinheiten im SS-Hauptamt bzw. im Stab Reichsführer-SS 1939: - das SS-Personalhauptamt für die Personalangelegenheiten der SS-Führer [11], - das Hauptamt SS-Gericht [12], - das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft [13], das ab 1942 mit dem Hauptamt Haushalt und Bauten des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei und dem SS-Verwaltungsamt zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vereinigt wurde [14], 1940: - das SS-Führungshauptamt "zur militärischen Führung der Waffen-SS und vor- und nachmilitärischen Ausbildung der Allgemeinen SS" [15], - die "Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer", die Nationalpolitische Erziehungsanstalten und Heimschulen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung beaufsichtigte, gleichsam die Vorstufe eines geplanten Hauptamtes Nationalpolitische Erziehung [16]. Dem SS-Hauptamt unter seinem Leiter SS-Gruppenführer Gottlob Berger verbliebenen im wesentlichen das Erfassungs- und Ergänzungswesen sowie Angelegenheiten der Schulung, insbesondere der in den "germanischen Ländern" rekrutierten SS-Angehörigen. Neben diesen Hauptämtern und Ämtern hatte sich Himmler schon früh eine eigene Geschäftsstelle zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibender Aufgaben in seiner Adjutantur geschaffen. In sie war am 15. Juni 1933 der mit Himmler gleichaltrige SS-Hauptsturmführer Karl Wolff [17] als hauptamtlicher Adjutant eingetreten. Wolff wurde sehr bald der engste Vertraute Himmlers, begleitete ihn auf Reisen und nahm an seinen Führungsaufgaben teil. Im Jahre 1935 wurde er Chefadjutant. Der Aufwertung der Chefadjutantur als einer ihrer ursprünglichen Aufgabe entwachsenen Institution trug Himmler Rechnung, als er sie mit Befehl vom 9. November 1936 zum Persönlichen Stab umwandelte [18]: "1.) Mit Wirkung vom 9. November 1936 erhält die bisherige Chef-Adjutantur des Reichsführers-SS in Anbetracht ihrer Größe und ihres im Laufe der Jahre stark erweiterten Dienstbereichs die Bezeichnung ’Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab’. 2.) Zum Chef des Persönlichen Stabes ernenne ich den SS-Brigadeführer Wolff. 3.) Die neu zu errichtende Adjutantur des Reichsführers-SS bildet eine Abteilung des Persönlichen Stabes." Die gleichzeitige Erhebung des Persönlichen Stabes zu einem Hauptamt war nicht nur nicht ausgesprochen, sondern vermutlich auch nicht intendiert. Die zunehmenden Aufgaben des Persönlichen Stabes einerseits und die Rücksichtnahme auf die Stellung Wolffs gegenüber den 1939 neu etablierten Hauptamtschefs mögen Himmler bewogen haben, einen anderen Befehl vom 9. November 1936 später, im Jahre 1939, nachträglich dahin zu interpretieren, daß er den Persönlichen Stab bereits damals zu einem Hauptamt erhoben habe. In diesem Befehl vom 9. November 1936 [19] über die "Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt-SS" hatte er die "Gliederung der Dienststelle Der Reichsführer-SS" folgendermaßen bekanntgegeben: SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Reichsführer-SS Persönlicher Stab; außerdem hatte der Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, den Rang eines Hauptamtschefs. Im Befehl vom 1. Juni 1939, mit dem er das SS-Personalhauptamt und das Hauptamt SS-Gericht bildete, griff er diesen Befehl wieder auf und formulierte, daß er als Hauptämter eben diese "festgesetzt hatte". Noch im Befehl vom 20. April 1939 zur Gründung des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft hatte er jedoch erklärt, daß dieses "ein Hauptamt wie die übrigen Hauptämter der Reichsführung-SS (SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Hauptamt Ordnungspolizei und Hauptamt Sicherheitspolizei)" sei. Noch hier also war von einem Hauptamt Persönlicher Stab nicht die Rede. Wolff wurde erst am 8. Juni 1939 rückwirkend zum Hauptamtschef ernannt [20]. Funktion und Aufgabe des Persönlichen Stabes sind in einer Weisung vom 3. April 1937 zur Befehlsführung und Sachbearbeitung im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS [21] folgendermaßen beschrieben: "Der Persönliche Stab des Reichsführers-SS ist sachbearbeitende Dienststelle des Reichsführers-SS für diejenigen Angelegenheiten, die nicht in die Tätigkeitsbereiche der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen gehören. Der Chef des Persönlichen Stabes hat alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen fallen, zuständigkeitshalber endgültig an diese abzugeben. Der Chef des Persönlichen Stabes führt gleichzeitig die Aufsicht über a) die Adjutantur des Reichsführers-SS, b) die Eingangstelle des Reichsführers-SS, c) die Kanzlei des Reichsführers-SS". Zwei Merkmale des Persönlichen Stabes sind damit aufgezeigt: Er sollte keine Aufgaben in Konkurrenz zu den Fachressorts der SS ausüben, sollte hingegen Himmlers sachbearbeitende Dienststelle für Aufgaben außerhalb dieser Ressorts sein, d.h. wenigstens z.T. die Fachaufsicht über Himmler unmittelbar unterstehende Institutionen ausüben. Die Funktion des Persönlichen Stabes als einer "zentralen Befehlsstelle der Reichsführung-SS" [22], die die Qualität seiner Aktenüberlieferung und damit des hier zu beschreibenden Archivalienbestandes bewirkt hat, ist hier nicht angesprochen. Beim Persönlichen Stab ressortierten darüber hinaus eine Anzahl von Chefstellen, deren Inhaber in Personalunion als Chefs der entsprechenden Ämter im SS-Hauptamt oder im SS-Führungshauptamt fungierten, die sich ihrerseits aber nicht zu eigenen SS-Hauptämtern entwickelten: Der Chef Reichsverteidigung war zugleich Chef des Amtes für Sicherungsaufgaben im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt. Der Inspekteur für Leibesübungen war Chef des Amtes für Leibesübungen im SS-Hauptamt. Der Inspekteur für Nachrichtenverbindungen, zugleich Chef des Amtes Nachrichtenverbindungen im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt, wurde in Chef des Fernmeldewesens umgenannt und firmierte gegen Kriegsende als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Chef des Fernmeldewesens. Ab 1942 hatte er z.B. aufgrund eines persönlichen Befehls Himmlers ein weibliches Nachrichtenkorps der SS aufzustellen und auszubilden [23]. Auch der Leiter des 1938 errichteten, 1944 aufgelösten und zunächst Himmler persönlich unterstellten SS-Fürsorge- und Versorgungsamtes versah eine Chefstelle im Persönlichen Stab. Zu den Einrichtungen, die Himmler durch den Persönlichen Stab unmittelbar lenkte, gehörten die Mitte der 30er Jahre geschaffenen wirtschaftlichen Unternehmungen der SS [24] (Nordland-Verlag GmbH, Porzellanmanufaktur Allach, Photogesellschaft F.F. Bauer GmbH, Anton Loibl GmbH, Gemeinnützige Wohnungs- und Heimstätten-GmbH und die Spargemeinschaft-SS, später SS-Spargemeinschaft e.V.), die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die Externsteine-Stiftung und die König-Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung. Alle diese Einrichtungen dienten in einer Wechselbeziehung zugleich finanziellen wie kulturellen, weltanschaulichen oder auch sozialen Zwecken. So kamen beispielsweise die Lizenzgebühren aus der Verwertung des Patents eines Pedalrückstrahlers für Fahrräder - der Erfinder Loibl war ein Kraftfahrer Hitlers - durch die Anton Loibl GmbH dem "Ahnenerbe" e.V. und dem Verein "Lebensborn" zugute. Die Porzellanmanufaktur Allach stellte außer Gebrauchsgeschirr Geschenkartikel her, die nicht in den Handel kamen, sondern allein von Himmler über den Persönlichen Stab bzw. die SS-Adjutantur zu bestimmten Anlässen an SS-Angehörige und deren Familien sowie an andere Empfängerkreise verteilt wurden [25]. Zu den Artikeln, die für die "Geschenkkammer" Himmlers produziert wurden, zählten Lebensleuchter und Kinderfriesteller, Julleuchter und Julteller, Plastiken wie SS-Fahnenträger, SS-Reiter, Landsknecht mit Lanze, Garde du Corps, Gaukler, Dackel, Berghirsch, Trachtengruppen u.a.m. Im Persönlichen Stab waren diese Wirtschaftsbetriebe einem "Kulturreferat" zugeordnet, ausgenommen die Spargemeinschaft-SS, für die die "Abteilung Wirtschaftliche Hilfe" zuständig war. Das Kulturreferat alten Zuschnitts wurde hinfällig, als 1938 alle Wirtschaftsunternehmungen dem SS-Verwaltungsamt im SS-Hauptamt wirtschaftlich und organisatorisch unterstellt wurden. Eine Ausnahme bildete die Porzellanmanufaktur Allach, die im Persönlichen Stab als "Amt München" institutionalisiert wurde. Zu den 1938 wirtschaftlich dem SS-Verwaltungsamt unterstellten Einrichtungen zählten auch die Externsteine-Stiftung mit dem Zweck der Erhaltung der vermeintlichen germanischen Kultstätte in der Nähe von Detmold [26], die König Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung, der die Pflege und Erhaltung des Quedlinburger Domes oblag, und die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die eine Reihe von Objekten betreute, zu deren bekanntesten die Wewelsburg bei Paderborn, der Sachsenhain bei Verden/Aller und die Ausgrabungsstätte Haithabu bei Schleswig gehörten. Damit verlor auch die "Abteilung für kulturelle Forschung", die im Persönlichen Stab - zusammen mit einer Abteilung "Ausgrabungen" - bis dahin für diese Institutionen und andere Ambitionen Himmlers in kulturell-historisch orientierten Bereichen war, ihre ideelle Zuständigkeit und schließlich auch ihre organisatorische Basis. Nutznießer war die 1935 gegründete "Lehr- und Forschungsgemeinschaft Das Ahnenerbe", die seit Ende des Jahres 1936 dem Persönlichen Stab angegliedert war und ab 1. April 1942 in der Organisationsform eines Amtes zum Persönlichen Stab gehörte [27]. Wirtschaftlich unterstand das "Ahnenerbe" allerdings seit 1938 ebenfalls dem SS-Verwaltungsamt. Das "Ahnenerbe" - mit Himmler als Präsident an der Spitze - hatte satzungsgemäß die Aufgabe, "Raum, Geist, Tat und Erbe des nordrassischen Indogermanentums zu erforschen, die Forschungsergebnisse lebendig zu gestalten und dem Volke zu vermitteln". Zielvorstellungen, das "Ahnenerbe" zum "Sammelbecken für alle kulturellen Bestrebungen des Reichsführers-SS" zu machen, wurden durch Himmlers Führungsstil indessen dadurch in Frage gestellt, "daß er nicht unbedingt alles im ’Ahnenerbe’ vereinigen wolle, um nicht zu viel wichtige und wesentliche Dinge an einer Stelle zu konzentrieren" [28]. Über die frühe Konzeption hinaus versuchte sich das "Ahnenerbe" im Laufe seiner komplizierten, die geistige Verirrtheit und Verworrenheit von Himmlers Ideologie und Wissenschaftsvorstellungen prägnant dokumentierende Geschichte als ebenso skurrile wie den NS-Herrschaftsvorstellungen ganz konkret dienstbare Forschungsstätte für verschiedenste Bereiche der "Kultur-" und Naturwissenschaften. Während des Krieges dehnte es seine Tätigkeit weiter aus, z.B. in Form des sogenannten "Germanischen Wissenschaftseinsatzes" in den besetzten "germanischen" Ländern. Für seine publizistische Tätigkeit verfügte es über einen Ahnenerbe-Stiftungs-Verlag. In unmittelbare Verstrickung mit den menschenverachtenden und verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes geriet das "Ahnenerbe" schließlich durch das ihm angegliederten "Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung", dessen Errichtung Himmler persönlich befohlen hatte. Unter dem Deckmantel angeblich kriegswichtiger Forschungen wurden an Konzentrationslager-Häftlingen grausame Versuche vorgenommen, die mit den Namen beteiligter Ärzte wie z.B. Dr. Siegmund Rascher verknüpft sind. Pervertierte "Forschung" betrieb Prof. Dr. August Hirt an der Reichsuniversität Straßburg mit seinen anthropologischen Untersuchungen an Schädeln und Skeletten zuvor in Auschwitz getöteter "jüdisch-bolschewistischer Kommissare" [29]. Ein "Kulturobjekt", das außerhalb der Zuständigkeit des "Ahnenerbe" blieb, war die in Ostwestfalen gelegene Wewelsburg, mit der Himmler dem Ordensgedanken der SS eine bleibende Kultstätte zu schaffen gedachte [30]. Um ihren Ausbau blieb Himmler, bis hin zur Bepflanzung des Burghangs mit Walnußbäumen, persönlich besorgt. Organisatorisch wurde auch sie in einem Amt beim Persönlichen Stab verankert. Ein weiteres Amt im Persönlichen Stab, das einen Verein repräsentierte, war das Amt Lebensborn. Der Verein "Lebensborn" war 1936 gegründet worden und hatte - entgegen nach Kriegsende publizierten, auf eine besondere Neugierde der damaligen Leserschaft abhebenden Unsinnigkeiten über "SS-Zuchtanstalten" - satzungsgemäß den Zweck, ganz im Sinne der NS-Rassenideologie und -Bevölkerungspolitik "rassisch und erbbiologisch wertvolle" kinderreiche Familien zu unterstützen und ledigen Müttern behilflich zu sein [31]. Zu deren Unterbringung wurden besondere Heime eingerichtet. In eine direkt schuldhafte Rolle geriet der "Lebensborn" während des Krieges als betreuende Organisation für "rassisch wertvolle" Kinder, deren Eltern verfolgt, in Konzentrationslager verbracht oder getötet worden waren; zu ihnen zählten beispielsweise die Kinder der Einwohner von Lidice und Lezáky, die im Zuge der Vergeltungsmaßnahmen für das Attentat auf Reinhard Heydrich erschossen oder in Konzentrationslager eingewiesen worden waren, und Kinder, deren Eltern als Angehörige der tschechischen Widerstandsbewegung hingerichtet worden waren [32]. Die Pressebeobachtung war ein frühes Anliegen Himmlers. Das spätere Amt Presse im Persönlichen Stab hatte die Aufgabe, Himmler über Pressenachrichten auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus oblagen ihm die Zusammenarbeit mit Presselenkungsstellen von Partei und Staat, gewisse Zensuraufgaben sowie der Aufbau von Wort- und Bilddokumentationen. Das Amt bereitete u.a. auch ein "Organisationsbuch der SS" vor, da nach dem Urteil seines Leiters "nur sehr wenige SS-Führer einen vollständigen Überblick über die Organisation des Arbeitsbereichs des Reichsführers-SS im einzelnen haben [33]. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die Himmler im Rahmen des 2. Vierjahresplans zugekommen waren, wurde ein "Amt Vierjahresplan" im Persönlichen Stab geschaffen. Es hatte mitzuarbeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, bei der Bewirtschaftung von Bau- und Rohstoffen, bei energiewirtschaftlichen Problemen und bei einschlägigen Forschungsarbeiten. Im Jahre 1942 wurde es "stillschweigend" aufgelöst und in das "Rohstoffamt" eingebracht [34], das aus dem Stabsamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums hervorgegangen war [35]. Eine sehr frühe Dienststelle, die Himmler bleibend mit dem Persönlichen Stab organisatorisch verknüpfte, war das von Dr. Ernst Robert Grawitz bis Kriegsende geleitete Amt "Reichsarzt SS und Polizei". Grawitz ist weniger bekannt geworden als Dr. Karl Gebhardt, der Chefarzt des SS-Lazaretts Hohenlychen, in dessen Behandlung Himmler sich sehr häufig begeben hat und der als "Oberster Kliniker beim Stab Reichsarzt SS und Polizei" firmierte [36]. Endlich sind die "SS-Mannschaftshäuser" zu nennen; sie dienten seit Mitte der 30er Jahre der Zusammenfassung der SS-Angehörigen an den Hochschulen "zur Heranbildung des von der SS benötigten wissenschaftlichen Nachwuchses", wie Himmler 1939 formulierte [37], als er diese Einrichtung dem Rasse- und Siedlungshauptamt entzog und zu einer "Dienststelle der SS im Persönlichen Stab" machte. Stellenplänen und Aufgabenbeschreibungen zufolge [38] hatte der Persönliche Stab Reichsführer-SS in den Jahren 1942/44 folgende Gliederung und Besetzung: Chef des Persönlichen Stabes Reichsführer-SS SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff Ämter Amt Wewelsburg: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Siegfried Taubert, Burghauptmann der SS-Schule "Haus Wewelsburg" Amt Ahnenerbe: SS-Oberführer Professor Dr. Walter Wüst, Kurator und Amtschef; SS-Standartenführer Wolfram Sievers, Reichsgeschäftsführer und stellvertretender Amtschef Amt Lebensborn: SS-Standartenführer Max Sollmann, Vorstand und Amtschef Amt/Abt. Presse: SS-Obersturmbannführer Gerhard Radke, später SS-Obersturmführer Otto Behrendt Amt München: SS-Standartenführer Professor Karl Diebitsch (Bearbeitung aller künstlerischen und architektonischen Fragen in Verbindung mit dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) Amt Rohstoffe/Rohstoffamt: SS-Standartenführer Albert Kloth Amt für Volkstumsfragen: SS-Brigadeführer Erich Cassel, Amtschef und Verbindungsführer zur Reichsleitung der NSDAP und den Dienststellen des Reichsführers-SS Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung: SS-Obersturmbannführer Dr. Albert Bartels (Statistische und praktische Auswertung der gesamten "Menschenerfassung" in SS und Polizei) Amt Stabsführung: Stabsführer SS-Oberführer Otto Ullmann, ab Februar 1943 SS-Standartenführer Paul Baumert (zuständig für alle internen Angelegenheiten des Stabes und der Ämter) mit den unmittelbar unterstellten Hauptabteilungen: SS-Adjutantur: SS-Obersturmbannführer Werner Grothmann Polizei-Adjutantur: Oberstleutnant der Schutzpolizei Willy Suchanek und SS-Hauptsturmführer Martin Fälschlein Persönliches Referat Reichsführer-SS: SS-Standartenführer Dr. Rudolf Brandt, Ministerialrat, Persönlicher Referent des Reichsführers-SS und Reichsminister des Innern Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab (S.B.Ch.P.): SS-Obersturmführer Heinrich Heckenstaller Orden und Gäste: SS-Standartenführer Hans von Uslar, später SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner Verwaltung: SS-Hauptsturmführer Oskar Winzer, später SS-Obersturmbannführer Christian Mohr (Verwaltung des Stabes und der unterstellten Ämter) Wirtschaftliche Hilfe: SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner (Entschuldungs- und Darlehensangelegenheiten für die SS) Personal: SS-Hauptsturmführer Fritz Breitfeldt SS-richterlicher Verbindungsführer: SS-Standartenführer Horst Bender Der Beauftragte für das Diensthundewesen beim Reichsführer-SS: SS-Oberführer Franz Mueller (Darß) (Diensthundefragen der Waffen-SS und Polizei beim Reichsführer-SS) und Abteilungen: - Auszeichnungen und Orden (unterstellt der SS-Adjutantur; Bearbeitung hoher Auszeichnungen in Waffen-SS und Polizei) - Schriftgutverwaltung und Geschäftszimmer (Schriftgut-Registrierung und -Verwahrung) - Nachrichtenstelle (Überwachung der gesamten Nachrichtenmittel der Berliner Dienststelle des Reichsführers-SS) - Fahrdienst - Kommandeur der Stabsabteilung der Waffen-SS (Führung und Betreuung sämtlicher zum Persönlichen Stab versetzten Waffen-SS-Angehörigen). In dieser Übersicht ist eine Reihe von weiteren Einrichtungen noch erwähnt, die Himmler persönlich unterstanden, im Persönlichen Stab "bearbeitet" wurden und dort aktenmäßig belegt sind. Dazu zählten z.B. der Reichsführer-SS Persönlicher Stab, Abteilung F, SS-Lager Dachau - Haus 13, Ernährungswissenschaftliches Versuchsgut. Leiter war Dr. Karl Fahrenkamp; seine Aufgabe bestand vor allem in der Entwicklung von Präparaten u.a. zur Förderung des Pflanzenwachstums. Etwa 1940 wurde die Dienststelle Inspekteur für Statistik eingerichtet. Sie führte ab Januar 1944 die Bezeichnung Statistisch-wissenschaftliches Institut des Reichsführers-SS, wurde von Dr. Richard Korherr geleitet und war mit der Anfertigung statistischer Arbeiten für Himmler beauftragt. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind noch ad hoc gebildete Sondereinrichtungen wie der Beauftragte des Reichsführers-SS im Stab des Sonderbeauftragten für die Überprüfung des zweckmäßigen Kriegseinsatzes, General von Unruh, SS-Standartenführer Harro With, und der Reichsführer-SS Sonderstab Oberst Streck, der Zuschriften über Mißstände in Dienststellen und Truppen zu verfolgen hatte. Einem weiteren der zahllosen Interessenbereiche Himmlers, dem der Erschließung von Rohstoffen im Kriege, ist wohl zuzuschreiben, daß er nicht nur sehr persönlich z.B. um die Zucht von Karakulschafen und perennierendem Roggen oder um die Gewinnung von Ölschiefer besorgt war, sondern daß er sich von Göring offiziell zum Sonderbeauftragten für alle Fragen des Pflanzenkautschuks ernennen ließ [39]. Mit großem Aufwand wurden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten Anbauversuche mit Kok-Sagys, einer im europäischen Rußland vorkommenden Pflanze, unternommen, um daraus für die deutsche Kriegswirtschaft verwertbare Mengen von Naturgummi zu gewinnen. Die Geschäfte des Persönlichen Stabes im engeren Sinne führte das Amt Stabsführung mit den unterstellten Hauptabteilungen und Abteilungen. Die anderen Ämter - das Amt für Volkstumsfragen und das Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung (mit Aufgaben statistischer Arbeitskräfteerfassung unter Anwendung des Hollerith-Verfahrens), die erst gegen Kriegsende errichtet wurden und anscheinend ohne Bedeutung und Aktenniederschlag blieben, wurden nur der Vollständigkeit wegen aufgeführt - gehörten zum Persönlichen Stab, hatten jedoch getrennte Dienstsitze und eigene Registraturen. Die wichtigsten Organisationseinheiten im Amt Stabsführung waren die Hauptabteilungen Persönliches Referat Reichsführer-SS und S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab) sowie die Adjutanturen. Der Beauftragte für das Diensthundewesen arbeitete außerhalb der Dienststelle Persönlicher Stab. Der SS-richterliche Verbindungsführer befand sich zwar stets in der Umgebung Himmlers, führte jedoch seine Amtsgeschäfte getrennt vom Amt Stabsführung; seine Registratur ging in die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes nicht ein [40]. Die wesentliche Aufgabe Wolffs als Chef des Persönlichen Stabes bestand darin, Himmler als engster Mitarbeiter und Vertrauter bei seinen Führungsaufgaben zu unterstützen. Durch die Ernennung zum Verbindungsführer des Reichsführers-SS bei Hitler am 26. August 1939 wandelte sich seine Funktion. Er hielt sich nunmehr in unmittelbarer Umgebung Hitlers, d.h. auch in dessen Feldquartieren auf. Ohne eine fachliche Kompetenz zu haben, sollte er Himmler über die Entwicklung im Führerhauptquartier auf dem Laufenden halten und für Rückfragen aus dem Führerhauptquartier zur Verfügung stehen. Die dem Chef Persönlicher Stab unmittelbar zuarbeitende Stelle war die Hauptabteilung S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab). Der Amtsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter hatte jeweils bei Wolff im Führerhauptquartier Dienst zu tun [41]. Als Wolff im Februar 1943 schwer erkrankte, übernahm Himmler die Führung des Hauptamtes Persönlicher Stab zunächst "bis auf weiteres" selbst. Wolff kehrte in diese Position nicht mehr zurück; nach seiner Genesung im Sommer 1943 bereitete er sich auf seine Funktion in Italien vor [42]. Himmler ernannte keinen neuen Chef des Persönlichen Stabes, sondern nahm diese Funktion auch weiterhin selbst wahr. Die Hauptabteilung S.B.Ch.P. löste er auf. Der engste Mitarbeiter Himmlers war nach Wolff, insbesondere seit Wolffs Ernennung zum Verbindungsführer bei Hitler und schließlich zum Höchsten SS- und Polizeiführer in Italien, sein persönlicher Referent Dr. Rudolf Brandt. Dessen ohnehin großes Aufgabengebiet erweiterte sich mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern um die Bearbeitung von Aufgaben auch aus dem Bereich dieses Ministeriums. Brandt arbeitete stets in der unmittelbaren Nähe Himmlers. Seine Befugnisse reichten über die eines persönlichen Referenten, der Himmler auch auf Reisen begleitete und z.B. als ausgebildeter Stenograph die Reden Himmlers aufnahm, weit hinaus. Er entschied darüber, welche Post Himmler vorgelegt wurde oder nicht, hielt täglich Vortrag über anliegende Probleme, setzte Weisungen des Reichsführers-SS selbständig um und wehrte Anliegen ab, wenn sie vom Inhalt oder Zeitpunkt her als Himmler nicht vorlegbar erschienen. Auch ohne die Entscheidungen Himmlers persönlich einzuholen, konnte er in Einzelfällen dessen Entscheidung oder Meinung als gegeben voraussetzen und entsprechend handeln. Die Polizeiadjutanten hatten im wesentlichen "vortragende" bzw. "übermittelnde" Funktionen. Die Polizeiadjutantur war die Geschäftsstelle der beiden Verbindungsführer des Reichssicherheitshauptamtes und des Hauptamtes Ordnungspolizei. Suchanek befand sich im Kriege stets in Himmlers Feldkommandostelle, während Fälschlein den Dienst in Berlin versah. Im Unterschied zu der Polizeiadjutantur übte die SS-Adjutantur neben der Aufgabe der Adjutanten, den Reichsführer-SS zu "begleiten", auch sachbearbeitende Tätigkeit wie Terminfestlegungen, Reisevorbereitungen, Bearbeitung von Einladungen, Glückwünschen und Geschenken aus. Sie bearbeitete außerdem sachliche und personelle Angelegenheiten der Waffen-SS, hielt Kontakt zum SS-Hauptamt und SS-Führungshauptamt sowie zu den Fronteinheiten der Waffen-SS. In München, Karlstraße 10, unterhielt die SS-Adjutantur eine Zweigstelle, besetzt mit SS-Hauptsturmführer Schnitzler. Dienstsitz des Persönlichen Stabes war das Gebäude Prinz Albrecht-Straße 8 in Berlin, das zugleich Dienstsitz Himmlers als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern sowie des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (Reichssicherheitshauptamt) war [43]. Im Kriege arbeitete Himmler sehr häufig in verschiedenen "Feldkommandostellen". Zu den beständigsten Aufenthaltsorten zählte die Feldkommandostelle "Hochwald" in einem Wald bei Großgarten in Ostpreußen, ca. 40 km entfernt vom Führerhauptquartier "Wolfsschanze" [44]. Kommandant der Feldkommandostelle Reichsführer-SS und für deren Sicherheit verantwortlich war der SS-Obersturmbannführer Josef Tiefenbacher. Ihm unterstanden die SS- und Polizei-Begleiteinheiten sowie der Sonderzug "Steiermark", Himmlers rollende Feldkommandostelle, der ihn zu den gewünschten Zielorten brachte oder ihn auch Hitlers Sonderzug folgen ließ. Dies geschah beispielsweise nach dem deutschen Einmarsch in Jugoslawien im April 1941, als Himmlers Sonderzug in Hitlers Nähe in Bruck/Murr abgestellt wurde. Seine Autokolonne hatte die Bezeichnung "Sonderzug Heinrich". In der Nähe von Hitlers Führerhauptquartier "Wehrwolf" bei Winniza in der Ukraine hatte Himmler seine Feldkommandostelle "Hegewald" in einem volksdeutschen Siedlungsgebiet südlich von Shitomir errichtet. Die zunehmenden Luftangriffe auf Berlin machten es nötig, Ausweichquartiere außerhalb der Stadt zu suchen. Diese nahmen offenbar größere Bereiche der Dienststelle auf und verfügten über Einrichtungen, die der Sicherheit Himmlers und seines engeren Mitarbeiterstabes auch bei längerer Anwesenheit gerecht werden konnten. Das größte und systematisch ausgebaute Objekt war anscheinend die Ausweichstelle "Birkenwald" bei Prenzlau (Uckermark). Auf einem von der Stadtverwaltung überlassenen Areal von ca. 290.000 m2 mit einigen festen Gebäuden erfolgten Ausbauten bis in die letzten Kriegsmonate; die Verlegung eines Anschlußgleises für den Sonderzug "Steiermark" befand sich im November 1944 noch im Planungsstadium. Die Ausweichstelle hatte auch Unterkünfte für Himmler, seinen persönlichen Referenten und die Adjutanten. Für das Jahr 1944 ist in den Akten des Persönlichen Stabes die Existenz der Ausweichstellen "Bergwald" und "Tannenwald" nachgewiesen, ebenso auch für März 1945 das Ausweichlager "Frankenwald" in Bad Frankenhausen (Krs. Sondershausen/Thüringen) [45]. _ [1] Vgl. die Angaben des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts des Reichsführers-SS in NS 19/1471. [2] Vgl. Hans Buchheim, Die SS - Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam (Anatomie des SS-Staates, Bd. 1), Olten und Freiburg i. Br 1965. [3] SS-Befehl Nr. 20 vom 1. 12. 1930 (NS 19/1934). [4] SA-Befehl Nr. 1 (gleichzeitig für SS) vom 16. 1. 1931 (NS 19/1934). [5] Verfügung Hitlers vom 20. 7. 1934 bei Gerd Rühle, Das Dritte Reich, 1934, S. 237. [6] Stabsbefehl vom 12. 5. 1931 (NS 19/1934). [7] Vgl. Shlomo Aronson, Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD, Stuttgart 1971 sowie Buchheim (oben Anm. 3). [8] Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, hrsg. von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 41 ff., 51 und 53. [9] Bundesarchiv-Bestand NS 31. [10] SS-Hauptamt, Stabsbefehl Nr. 6 (NS 31/70). In einem Befehl zur Umbildung der Reichsführung-SS vom 9.2.1934 hatte Himmler für seinen Stab mit den Abteilungen I. Adjutantur, II. Personalabteilung, III. Gerichtsabteilung, IV. Revisionsabteilung und V. Pressabteilung lediglich die Dienstbezeichnung "Der Reichsführer-SS" verfügt (NS 17/135, Kopie in NS 19/4041). [11] Befehl vom 1.6.1939 (NS 19/3901); Restakten des SS-Personalhauptamtes im Bundesarchiv-Bestand NS 34. [12] Ebenfalls Befehl vom 1.6.1939 (ebd.); Bundesarchiv-Bestand NS 7. [13] Befehl vom 20.4.1939 (NS 19/1166). [14] Befehl vom 19.1.1942 (NS 19/3904); Bundesarchiv-Bestand NS 3. [15] Befehle vom 15.8.1940 und 5.9.1940 (NS 19/3903); erhalten gebliebene Akten des SS-Führungshauptamt im Bundesarchiv-Bestand NS 33. [16] Vgl. Befehl Himmlers vom 12.1.1941 (NS 19/3903), ferner Schreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Reichsminister der Finanzen vom 7.11.1941 (R 2/12745). [17] Unterlagen über persönliche und privatdienstliche Angelegenheiten Wolffs finden sich in NS 19/3456 sowie in den weiteren unten in Abschnitt B. 2 beschriebenen Archivalieneinheiten; dazu auch das Wolff betreffende Dossier (Kopien) in den Unterlagen des Freundeskreises Reichsführer-SS in NS 48/81. [18] NS 19/3901. Himmler gab den Wortlaut des Befehls in einer - lange als unvollständig überliefert geltenden - Rede anläßlich der SS-Gruppenführertagung am 8.11.1936 in Dachau bekannt (NS 19/4003; vgl. auch Anm. 72). [19] NS 19/3902. [20] Siehe die Wolff betreffenden Unterlagen des Freundeskreises Himmler (Kopien) in NS 48/81. [21] NS 19/2881. [22] Gunther d’Alquen, Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, Berlin 1939, S. 24. [23] Die erhalten gebliebenen Akten der SS-Helferinnenschule Oberehnheim befinden sich im Bundesarchiv-Bestand NS 32 II. [24] Vgl. Anmerkung 23. [25] Vgl. dazu z.B. die unten in Abschnitt B.1.6 beschriebenen Archivalien. [26] Vgl. Klaus Gruna, Die Externsteine können sich nicht wehren, in: Menschen, Landschaft und Geschichte, hrsg. von Walter Först, Köln und Berlin 1965, S. 239-249. [27] Überlieferung des "Ahnenerbes" im Bundesarchiv-Bestand NS 21. - Vgl. Michael H. Kater, Das "Ahnenerbe" der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches, Stuttgart 1974. [28] Aktennotiz des Reichsgeschäftsführers des "Ahnenerbes", Wolfram Sievers, vom 4.11.1937 über einen Besuch Pohls im "Ahnenerbe" am 2.11.1937 (NS 21/779). [29] Vgl. u.a. Reinhard Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, Stuttgart und Berlin 1964, S. 66, 69 f., 247. Sievers wurde wegen der verbrecherischen Tätigkeit des Instituts im Nürnberger Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hirt ist seit Kriegsende verschollen. Rascher wurde noch auf Befehl Himmlers wegen einer Kindesunterschiebung hingerichtet. [30] Vgl. Heiner Lichtenstein, Wo Himmler residieren wollte, in: Menschen, Landschaft und Geschichte (oben Anm. 29), S. 115-128 und Karl Hüser, Wewelsburg 1933 bis 1945. Kult- und Terrorstätte der SS. Eine Dokumentation, Paderborn 2. Aufl. 1987. [31] Vgl. Georg Lilienthal, Der "Lebensborn e.V." Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Stuttgart, New York 1984. [32] Vgl. den Schriftwechsel zur Unterbringung tschechischer Kinder 1943-1944 (NS 19/375) sowie Marc Hillel und Clarissa Henry, Lebensborn e.V. Im Namen der Rasse, Wien, Hamburg 1975. [33] Rechenschaftsbericht des Amtschefs vom 1.11.1942 (NS 19/2985). [34] Schreiben des SS-Standartenführers Kloth an SS-Obergruppenführer Wolff vom 3. 8. 1942 (NS 19/349). [35] Aktenvermerk von SS-Standartenführer Kloth vom 4.10.1943 zur. Errichtung der Dienststelle m.W. vom 15.1.1942 und Schreiben des Rohstoffamtes an die Verwaltung des Persönlichen Stabes vom 22.9.1943 (NS 19/1786). [36] Vgl. Henkys (oben Anm. 36), sowie Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Vols. 1-2, Washington, D. C. 1950, und Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Heidelberg 1949. [37] SS-Befehl vom 12.2.1939 (NS 19/3901). [38] NS 19/2881. [39] Ernennungsschreiben vom 9.7.1943 (NS 19/1802). [40] Überlieferungsreste im Bundesarchiv-Bestand NS 7. [41] Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II im Strafverfahren gegen Karl Wolff; vgl. auch Anmerkung 22. [42] Zur Übernahme des Persönlichen Stabs durch Himmler selbst siehe NS 48/81; zu Wolffs späterer Verwendung in Italien vgl. auch NS 19/3456. [43] Vgl. Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem "Prinz-Albrecht-Gelände". Eine Dokumentation, hrsg. von Reinhard Rürup, Berlin 8. Aufl. 1991. [44] Vgl. Peter Hoffmann, Die Sicherheit des Diktators, München 1976, S. 219. [45] Die Errichtung von Ausweichstellen dokumentieren im wesentlichen die unten in Abschnitt A. 1 beschriebenen Archivalien sowie weitere verstreute, über die Indices greifbare Unterlagen. Zu Birkenwald siehe vor allem NS 19/2888, 3273, 2211 und 1518. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die bei den Dienststellen des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS entstandene Aktenüberlieferung teilt im wesentlichen das andernorts beschriebene allgemeine Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit [1]. Aktenverluste als Folge von Luftangriffen im November 1943 sind in Akten des Persönlichen Stabes mehrfach belegt. Das Dienstgebäude Prinz-Albrecht-Str. 8 ist im Februar 1945 von Bomben zerstört worden [2]; Angehörige der sowjetischen und U.S.-amerikanischen Besatzungsmacht sollen nach Kriegsende noch Akten aus den - später restlos abgetragenen - Gebäuderuinen geborgen haben [3]. Nachrichten über das Schicksal der Akten des Persönlichen Stabes bei Kriegsende liegen im übrigen nicht vor, auch nicht darüber, wo die jetzt im Bundesarchiv verwahrten Überlieferungen von U.S.-amerikanischen Truppen erbeutet worden sind. Erste Nachricht vermittelt ein Aktenverzeichnis des "7771 Document Center OMGUS", des nachmaligen und bis 1994 bestehenden U.S.-Document Center in Berlin-Zehlendorf, das nach dem Stand vom Juli 1948 einen "an andere Stelle abgegebenen" Bestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS im Umfang von 2,5 t nachweist. Er war den Anklagebehörden der Nürnberger Kriegsverbecherprozesse zur Verfügung gestellt worden [4]. Bei der Aufbereitung der Akten für Prozeßzwecke wurden in Nürnberg zahlreiche und umfangreiche "Personalvorgänge" den Akten des Persönlichen Stabes entnommen und Führerpersonalakten des SS-Personalhauptamtes hinzugefügt. Während diese später an das Document Center in Berlin zurückkamen und - vermindert um Entnahmen z.B. für die im Document Center gegen alle archivischen Provenienzprinzipien nach sachthematischen Gesichtspunkten gebildete "Sammlung Schumacher", die im Jahre 1962 in das Bundesarchiv gelangte - bis zur Übernahme des Document Center durch das Bundesarchiv im Sommer 1994 [5] in dessen Gewahrsam verblieben, wurde die auch noch durch weitere Entnahmen für Prozeßzwecke reduzierte Überlieferung des Persönlichen Stabes während der Berliner Blockade 1948/49 in die USA überführt. Im Gemenge mit anderen Überlieferungen aus dem Befehlsbereich des Reichsführers-SS [6] wurde sie im Zuge der allgemeinen Rückführung beschlagnahmter deutscher Archivalien aus britischem und amerikanischem Gewahrsam im Jahre 1962 von den National Archives in Washington dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben. Sie bildet seitdem den Bundesarchiv-Bestand NS 19. Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der Vereinigung der ehemaligen zentralen staatlichen Archive der DDR mit dem Bundesarchiv gelangten die Archivalien des Persönlichen Stabes zusammen mit den übrigen staatlichen und parteiamtlichen Beständen des Bundesarchivs aus der Zeit vor 1945 in die Zuständigkeit der neu eingerichteten Abteilung "Deutsches Reich" des Bundesarchivs, die zunächst in Potsdam ansässig war, seit 1996 Teil der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde ist. Eine Ergänzung fand die Überlieferung des Persönlichen Stabes im Bundesarchiv durch eine im Document Center gebildete und ebenfalls 1962 an das Bundesarchiv abgegebene "Collection Himmler" [7]. Sie enthielt persönliche Papiere Himmlers, die im Bundesarchiv, vervollständigt um einen Mikrofilm in der Hoover Institution verwahrter Tagebuchaufzeichnungen aus den Jahren 1914-1924 [8], den Nachlaß Himmlers bilden [9]. Der überwiegende Teil der Collection bestand jedoch aus Schriftgut des Persönlichen Stabes und der SS-Adjutantur, das dem Aktenbestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS hinzugefügt wurde. Darunter sind Notizen und Aufzeichnungen über Termine und Telefongespräche Himmlers besonders hervorhebenswert. [10] Schließlich konnten im Bundesarchiv auch die zuvor im Document Center in die "Sammlung Schumacher" gelangten Akten des Persönlichen Stabs wieder mit dem Hauptbestand in NS 19 vereinigt werden. Das gilt auch für jene Teile aus einer umfänglichen, im Document Center vor der Überführung des Bestandes in die USA angelegten Kopiensammlung von Schriftgut des Persönlichen Stabs, deren "originale" Vorlagen im Bestand nicht mehr nachweisbar sind oder noch nicht nachgewiesen werden konnten. Die Identifizierung der Kopien mit den dazugehörigen Vorlagen erwies sich vor allem deshalb als sehr zeitaufwendig, da die innere Struktur der zumeist aus kompilierten Einzelstücken bestehenden Kopiensammlung sich von der für den Aktenbestand gefundenen bzw. neu erstellten Ordnung grundlegend unterschied. Die übrig gebliebenen, d.h. anhand von "Originalen" nicht identifizierbaren Kopien wurden schließlich als solche dem Bestand zugeordnet, ihre Überlieferungsform als Kopien wurden als Bemerkung festgehalten. Für die Mehrzahl dieser Restkopien, darunter auch die wenigen größeren zusammenhängenden Vorgänge [11], ist davon auszugehen, daß die entsprechenden "Originale" vor der Rückführung aus den USA verloren gingen, bzw. aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen von der Rückführung ausgenommen wurden oder einfach, wie viele andere deutsche zeitgeschichtliche Quellen auch, als verschollen gelten müssen. In Einzelfällen ist hingegen auch eine Doppelüberlieferung nicht auszuschließen; die "Originale" der als Kopien verzeichneten Unterlagen mögen sich noch an unvermuteter Stelle im Bestand befinden, sie unter allen Umständen finden zu wollen, hätte einen unvertretbaren Auswand erfordert. Im Zuge der Überarbeitung und Aufstockung des Gesamtbestandes im August 2007 durch Befehle, Anordnungen und Verfügungen der einzelnen Dienststellen im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS sowie von Kommandobehörden der Waffen-SS und einzelne Einheiten der SS-Oberabschnitte betreffendem Schriftgut, konnte die bisher bestehende Sammlung in ihrer Bestandsbreite weiter ausgebaut werden. Weiterhin erfolgte die Aufnahme von Tätigkeitsberichten und teilweise personenbezogenen Dokumentationen der Höheren SS- und Polizeiführer sowie Bekanntmachungen, Erlasse und Befehle in Bezug auf kulturelle und weltanschauliche Angelegenheiten der Volkstums- und Umsiedlungspolitik. _ [1] Vgl. zum allgemeinen Aspekt Josef Henke, Das Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme - Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 30 (1982), S. 557-617. [2] Vgl. Topographie des Terrors (Anm. 51), S. 178 ff. sowie Gerald Reitlinger, Die SS, München 1957, S. 55. [3] Feststellungen von Angehörigen des damaligen Hauptarchivs (ehem. Preußischen Geheimen Staatsarchivs) in Berlin-Dahlem. [4] Zur Verwendung beschlagnahmter deutscher Akten für die Nürnberger Prozesse siehe Henke (Anm. 54), S. 570-577. [5] Vgl. Dieter Krüger, Das ehemalige "Berlin Document Center" im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und öffentlicher Meinung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 45 (1997), S. 49-74. [6] Guides to German Records Microfilmed at Alexandria/Va., Bde. 32, 33., vgl. auch Heinz Boberach, Die schriftliche Überlieferung der Behörden des Deutschen Reiches 1871-1945. Sicherung, Rückführung, Ersatzdokumentation, in: Aus der Arbeit des Bundesarchivs (oben Anm. 1), S. 50-61, hier: S. 57. [7] Vgl. NSDAP Hauptarchiv, Guide to the Hoover Institution Microfilm Collection, compiled by Grete Heinz and Agnes F. Peterson, Hoover Institution Bibliographical Series XVII, Stanford 1964, S. 144-149. [8] Vgl. Werner T. Angress and Bradley F. Smith, Diaries of Heinrich Himmler’s Early Years, in: The Journal of Modern History, Vol. XXXI, No. 3, 1959, S. 206-224. [9] Bundesarchiv-Bestand N 1126. [10] Siehe die unten in den Abschnitten B.1.3 und B.3 beschriebenen Archivalien. [11] [(NS 19/539) und in der Ukraine 1942-1945 (NS 19/544). Registraturverhältnisse Für die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes war dessen Abteilung "Schriftgutverwaltung" verantwortlich. Eine "Schriftgutverwaltungsordnung" regelte "Aktenanlage und -Aufbewahrung" [1]. Der Ablageplan sah eine Unterteilung des Schriftgutes in vier Kategorien vor: Personelle Ablage (rot), Sachliche Betreff-Ablage (blau), Sonderablage (grün), Befehlsablage (gelb). Die Kennzeichnung der Vorgänge erfolgte innerhalb eines Stempelaufdrucks: Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Schriftgutverwaltung, Akt. Nr. ..., durch handschriftliche Farbeintragungen des Namens (Personelle Ablage) oder der Ablagenummer. Die Zuweisung zu den einzelnen Kategorien, insbesondere die Abgrenzung zwischen "Personeller Ablage" und "Sachlicher Betreff-Ablage" erfolgte häufig inkonsequent, d.h., daß z.B. auch Sachen nach dem Namen von Korrespondenzpartnern abgelegt wurden. Sachablagen konnten sowohl zu einem engeren Betreff im Sinne eines "Vorganges" erfolgen, aber auch zu Betreffserien bis zur Anzahl von 25 numerierten Einzelvorgängen anwachsen. Neben offenen Registraturakten wurden auch Geheimakten mit eigenen Registraturmerkmalen und -strukturen geführt. Die Kriegsverhältnisse und insbesondere auch die dezentralisierte Schriftgutführung in den Feldkommandostellen ließen abweichende Formen der Ablage nach einer Kombination von römisch-arabischen Ziffern ohne erkennbaren Sachzusammenhang der einzelnen "Vorgänge" entstehen, z.T. auch - ursprünglich nicht vorgesehene -Korrespondenzakten. Registraturhilfsmittel und nicht erhalten gebliebene Ablagehilfsmittel mögen den Zugriff zu dem nicht besonders hochentwickelten Schriftgutablagesystem einigermaßen gesichert haben. _____ [1] NS 19/2881. Archivische Bewertung und Bearbeitung Beschlagnahmevorgänge bei Kriegsende, Aktentransporte zu Aktensammelstellen, Aktenentnahmen und Aktenumschichtungen zu verschiedenen Zwecken (z.B. für die Nürnberger Prozesse und für die biographischen Sammlungen des Document Center in Berlin), Mischungen von Provenienzen und Neubildungen von Akten haben das ohnehin schwache Ordnungssystem nicht unbeeinträchtigt gelassen. Hinzu kommt, daß Akten, die gleichsam auf den Schreibtischen der Dienststellen und Behörden beschlagnahmt wurden, und dazu zählt ein Großteil der bei SS-Dienststellen erbeuteten Unterlagen, sich zumeist in losem Zustand befanden und für Ordnungsstörungen besonders anfällig waren. Die in die USA gelangte Überlieferung der SS wurde dort im wesentlichen nach drei Kategorien geordnet: Akten von Kommandobehörden und Truppen der Waffen-SS einerseits und Akten von SS-Oberabschnitten mit unterstellten Einheiten und Einrichtungen andererseits fügte man in getrennten Komplexen mit unterschiedlicher Signierung zusammen. In einer dritten Kategorie führte man, in provenienzmäßiger Überschneidung zu den beiden genannten Kategorien und in einer bunten Provenienz- und Pertinenzmischung (so z.B. Akten staatlicher Behörden mit SS-Betreffen), alle die Akten zusammen, die geeignet erschienen, die SS als Organisation mit ihren vielfältigen Verästelungen darzustellen. Im Federal Records Center, einem Aktendepot in Alexandria, Virginia, bei Washington, D.C., wurden diese Akten - wie zahlreiche andere Überlieferungen ziviler Provenienzen auch - nach einem Schema geordnet, das man auf der Basis eines erbeuteten "Einheitsaktenplans für das OKW und das OKH" entwickelt hatte. Die SS-Akten wurden den EAP (= Einheitsaktenplan)-Sammelgruppen 160-164 (160 = Entwicklung der SS, 161 = Spitzengliederung der SS, 162 = Territoriale Gliederung der SS, 163 = Werbung, Dienst, besondere Angelegenheiten der Allgemeinen SS, 164 = Konzentrationslager und Totenkopfverbände) zugeordnet, innerhalb dieser in eine Sachgruppe mit ein oder zwei Untergruppen. Diese Ordnung wurde in eine alpha numerische Signatur umgesetzt (z.B. EAP 161-c-28-10); die Zählung der Akteneinheiten folgte nach einem Querstrich in der Numerierung 1-N (z.B. EAP 161-c-28-10/1). Dieser so gebildete, von den Amerikanern weitgehend verfilmte und schließlich in das Bundesarchiv gelangte Aktenkomplex wurde hier nach Provenienzen aufgeteilt. Erhebliche Teile der Archivalien bilden heute die Bestände NS 31 (SS-Hauptamt), NS 33 (SS-Führungshauptamt) und NS 34 (SS-Personalhauptamt). Beträchtlichen Zuwachs aus dieser Rückgabe erhielten auch die Bestände NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit), NS 3 (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt), NS 4 (Konzentrationslager), NS 21 (Ahnenerbe), NS 17 (Leibstandarte SS "Adolf Hitler") NS 32 (SS-Helferinnenschule Oberehnheim), NS 2 (Rasse- und Siedlungshauptamt-SS) und NS 48 (Sonstige zentrale Einrichtungen der SS, dabei auch wenige Restunterlagen des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts und der SS-Schule "Haus Wewelsburg") sowie - in unterschiedlichem Umfang - zahlreiche weitere Archivalienbestände parteiamtlicher, aber auch staatlicher Provenienzen. Unterlagen regionaler SS-Dienststellen und -Einrichtungen, insbesondere von SS-Oberabschnitten und SS-Abschnitten, aber auch von SS-Standarten, - Sturmbannen und -Stürmen gelangten in die zuständigen Staatsarchive der Länder. Die vorgefundenen Akten von Einheiten der Waffen-SS wurden an die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg i. Br. für die dortige Bestandsgruppe RS abgegeben. Die ursprünglich in der "Befehlsablage", später im Bundesarchiv in einer "SS-Befehlssammlung" vereinigten Befehle, Anordnungen, Verfügungen und Mitteilungen aller zentraler Dienststellen der SS wurden in chronologischen Serien nach Ausstellerprovenienz (Reichsführer-SS, SS-Hauptämter bzw. übrige unterstellte Organisationseinheiten) neu strukturiert und den entsprechenden Provenienzbeständen zugewiesen. Das hatte zur Folge, daß im Bestand NS 19 lediglich noch die besondere Kategorie der so genannten "SS-Befehle" und die vom Reichsführer-SS ohne jeden Zusatz sowie die von den Dienststellen des Persönlichen Stabes selbst erlassenen Befehle, Verfügungen und Anordnungen enthalten sind. Das verbliebene Schriftgut des Persönlichen Stabes, seinerzeit dann auch Bestand NS 19 "neu" genannt, zeigte sich, wie ein Blick in die Microfilm-Guides bestätigen kann, als Überlieferung, die zwar zum großen Teil aus formierten Schriftgutverwaltungsakten bestand, aber weder in der überkommenden Ordnung noch Aktenbeschreibung belassen werden konnte. In einem allerdings sehr zeitaufwendigen Arbeitsverfahren, das von der im Hinblick auf die authentische Dokumentation der Geschichte der SS und des NS-Staates gar nicht zu überschätzende Qualität des Bestandes her jedoch voll gerechtfertigt war, wurde, in der Regel ohne Rücksicht auf die originären Akteneinheiten, eine Neuordnung und Neuverzeichnung nach Vorgängen oder Betreffserien - soweit diese in sinnvoller Anlage gebildet worden waren - vorgenommen. Vorrangiges Ziel war, aus größeren Schriftgutkomplexen ohne oder mit nur geringem Sachzusammenhang möglichst sachlich klar definierte und beschriebene Vorgänge zu schaffen. Daß dies nicht selten zu archivisch gebildeten Archivalieneinheiten führte, deren Umfang sehr gering, oft nur minimal ist, mußte dabei in Kauf genommen werden, auch die daraus resultierende Enttäuschung des Benutzers darüber, hinter einem von der Sache her wichtigen Titel lediglich einen aus wenigen Blättern bestehenden Archivalienband zu finden. Umfänglichere Archivalieneinheiten erscheinen in der Regel mit detaillierten "Enthält"- und "Hierin"-Vermerken, so daß deren erschöpfende inhaltliche Beschreibung ebenfalls gewährleistet erscheint. Die schon Ende der sechziger Jahre von Elisabeth Kinder begonnene Verzeichnung richtete sich grundsätzlich nach den seinerzeit im Bundesarchiv gültigen, am 15. Januar 1963 in Kraft getretenen "Richtlinien für die Titelaufnahme moderner Akten" (Anweisung für die archivarische Tätigkeit Nr. 29). Die aufgenommenen Laufzeiten der zum größten Teil archivisch neu gebildeten Archivalieneinheiten folgen durchweg dem aktenmäßig zuerst und zuletzt feststellbaren Datum. Abweichungen sind in der Regel kenntlich gemacht. Nur dort, wo es wichtig und vor allem zweckmäßig erschien, vor allem bei Einzeldokumenten, werden auch Monats- und Tagesangaben gemacht. Laufzeiten von aus dem Zeitrahmen des eigentlichen Vorgangs fallenden Anlagen, auch von sonstigen Schriftstücken, die offensichtlich zeitliche "Ausreißer" sind, werden in Klammern, erschlossene Zeitangaben in eckigen Klammern aufgeführt. Mit Kassationen wurde bei der Erschließung auch dieses Bestandes von Archivalien des NS-Regimes - abgesehen von Doppelstücken und der Kopiensammlung aus der "Sammlung Schumacher" - mit äußerster Vorsicht umgegangen. Auch in den Fällen, in denen archivfachliche Gründe durchaus eine Kassation nahelegten, entschied man sich grundsätzlich für die Erhaltung der Archivalien. An das bisweilen auch politische Dimensionen berührende Problem der Vernichtung von Akten bedeutsamer Behörden und Dienststellen des NS-Staates, insbesondere wenn diese, wie die der SS und insbesondere des Reichsführers-SS, unmittelbar mit dessen Ideologie und Vernichtungsmaschinerie verknüpft waren, sei in diesem Zusammenhang erinnert. [1] Die nach Abschluß der Titelaufnahmen vorgenommene Klassifikation des Bestandes konnte sich nicht, wie z.B. bei einer Vielzahl von Ministerialaktenbeständen, auf vorgegebene Aktenpläne oder andere weit entwickelte Registraturhilfsmittel stützen. Zu finden war daher eine registraturunabhängige sachliche Gliederung, die sich in erster Linie aus der oben beschriebenen Kompetenzstruktur des Persönlichen Stabs, im weiteren Sinne auch aus dem von den verschiedenen Hauptämtern und sonstigen zentralen Dienststellen organisatorisch gekennzeichneten Gesamtaufgabenbereich der Reichsführung der SS begründete. Von der oben skizzierten Registraturordnung sind in großen Zügen lediglich noch die bereits erwähnte "Befehlsablage" (im Abschnitt C.1) und die "Personelle Ablage" (Abschnitte C.2 und C.7.6) erkennbar. Daß diese eher sachlich-fachliche Gliederung von den besonderen, zuweilen absonderlich-skurrilen persönlichen Interessegebieten Himmlers in auffälliger Weise akzentuiert, bisweilen sogar überlagert wird, so in den Bereichen Gesundheitswesen, Rassen- und Bevölkerungspolitik, Wissenschaft, Ernährung, Pflanzenzucht und Erfindungen, gibt dem Bestand seines Persönlichen Stabs eine besondere, von den Überlieferungen der übrigen SS-Hauptämter abweichende, eben "persönliche" Färbung. Zwar sind die einzelnen Gliederungsbereiche primär als auf die SS bezogen zu verstehen. Erziehung und Schulung meinen also zunächst Erziehung und Schulung der SS. Wissenschaft steht vor allem für die von der SS betriebene und in ihrem ideologischen Sinne mißverstandene, ja, pervertierte "Wissenschaft". Und Wirtschaft bezieht sich vorrangig auf die SS-Wirtschaftsbetriebe. Unschwer ist jedoch zu erkennen, daß eine Vermengung mit "SS-freien" Dimensionen der Begriffe und Bereiche nicht immer zu vermeiden war. Im Kapitel Finanzen sind neben der Finanzierung der SS auch zum Teil Aspekte der staatlichen Finanzpolitik dokumentiert, neben der Verwaltung und der gänzlich ideologisierten gesundheitspolitischen Vorstellungen der SS betreffen manche Akten eben auch die staatliche Verwaltung, ebenso die staatliche Gesundheitspolitik. Der Abschnitt C.19 (Reichsverteidigung...) betrifft auch die Kriegführung der Wehrmacht neben der breit belegten Aufstellung, Organisation und dem Einsatz von Himmlers Waffen-SS. Letztlich erscheint diese Vermischung aber als ein Spiegelbild der in Himmlers Machtapparat durchweg praktizierten Gemengelage staatlicher und parteiamtlicher, hier also zumeist "SS-mäßiger" Kompetenzen, abgesehen davon, daß eine überzeugende archivische Trennung zumeist nur auf "Blattebene" möglich und damit zu aufwendig gewesen wäre. Querverweise wurden verhältnismäßig sparsam angebracht. Dagegen erscheinen Titel, die für mehrere Sachbereiche zutreffen, im Zweifelsfall mehrfach, also in jedem der jeweils passenden Abschnitte. Seit seiner Rückführung in das Bundesarchiv war der Bestand aufgrund der von den Alliierten vor der Rückgabe deutscher Akten von der Bundesregierung erbetenen Offenhaltungserklärung [2] von Anfang an und ständig benutzbar. Und zweifellos gehört er zu den seitdem am häufigsten benutzten Archivalien des Bundesarchivs. In den mehr als drei Jahrzehnten wurde er unverändert stark für alle Benutzungszwecke herangezogen, im wesentlichen natürlich für die historische Forschungen, aber auch für die bis in die späten siebziger Jahre hinein noch zahlreichen in- und ausländische Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen bzw. NS-Kriegsverbrechen. Dies führte nicht nur zu der ungewöhnlich langen Dauer seiner Erschließung - auch die Bearbeitung des Bestandes konnte aus archivfachlichen wie politischen Gründen kein Anlaß sein, die Archivalien zeitweise von der Benutzung auszuschließen - sondern auch zu unterschiedlichen, dem jeweiligen Erschließungszustand entsprechenden Zitierweisen in den zahlreichen Publikationen, zu deren Erstellung er herangezogen war. Neben den vor allem in sehr frühen Publikationen nahezu ausschließlich verwendeten amerikanischen EAP-Signaturen wurden häufig auch die unmittelbar nach der Rückführung, aber noch vor der Verzeichnung vergebenen "alten" NS-19-Signaturen gebraucht, diese ab den späten sechziger Jahren zunehmend zusammen mit den im L

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/16 · Bestand · (1864 -) 1866 - 1918 (- 1924)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Januar 1871 und der Errichtung des Auswärtigen Amts als Reichsinstitution wurden die Kompetenzen des württembergischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten stark eingeschränkt und die meisten württembergischen Auslandsvertretungen in den Folgejahren aufgelöst. Durch die dienstliche Korrespondenz mit verschiedenen Einrichtungen des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reiches erwuchsen dennoch zahlreiche Unterlagen, aus denen der vorliegende Bestand gebildet wurde. Dieser setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. F (nur eine Akte) E 46 "B[undes] A[ngelegenheiten]", früher Bü 251 - 590 und 1265 - 1266 (m. L.) E 49 Verz. 3 "B[undes] A[ngelegenheiten]" E 49 Verz. 22, Rubriken "Bundesr[at]" und "Reich" Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Da der Norddeutsche Bund ebenso wie das zweite Deutsche Reich bereits von Preußen dominiert war, erschien das Jahr 1866, in dem der Deutsche Bund endgültig aufgelöst wurde und die Vormachtstellung Österreichs in Deutschland endete, für die Generalakten zur allgemeinen Außenpolitik als geeignetes Grenzjahr. Am Ende reicht der Bestand noch in die Zeit der frühen Weimarer Republik, da sich ein Grenzjahr 1918 auf Grund der Auflösung des Ministeriums im Jahre 1920 erübrigte. Inhaltlich umfassen die Unterlagen sämtliche allgemeinen Angelegenheiten, die den Norddeutschen Bund (ab 1867) und das Deutsche Reich (ab 1871) betreffen. Dazu gehören auch die Akten betr. die kaiserlichen Gesandtschaften und Konsulate, welche teilweise die württembergischen Auslandsvertretungen (vgl. Bestände E 50/00 - E 50/61 sowie E 65 - E 75) ersetzten. Nicht im Bestand enthalten sind dagegen die Unterlagen, welche die Beziehungen zu den einzelnen deutschen Bundesstaaten betreffen. Da hier eine beträchtliche Anzahl von Akten das "Stichjahr" 1866/67 chronologisch nach beiden Seiten überschreitet, erschien hier eine Trennung nicht sinnvoll. Gebietsfragen mit den württembergischen Nachbarstaaten befinden sich für die Zeit des frühen Königreichs Württemberg in Bestand E 40/11 (Gebietserwerbungen ab 1806), spätere kleinere Grenzbereinigungen und allgemeine außenpolitische Beziehungen zu den anderen deutschen Bundesstaaten in Bestand E 40/14. Die Rubrik "Deutsche Angelegenheiten 1866 - 1871" wiederum, in welcher sich die Ministerialüberlieferung zur Entstehung des Zweiten deutschen Kaiserreichs und insbesondere den im Vorfeld geführten Kriegen (Deutscher Krieg 1866 und Deutsch-Französischer Krieg 1870/71) befindet, wurde vollständig zu Bestand E 40/72 (Kriegssachen und Militärangelegenheiten gezogen), da hier die politischen und militärischen Aspekte äußerst eng verzahnt sind. Dort befinden sich auch einige Unterlagen zu Verfassungsfragen des Deutschen Reiches, die in engem Zusammenhang zur politischen Entwicklung im Ersten Weltkrieg stehen. Zahlreiche weitere Unterlagen über die Beziehungen Württembergs zu Preußen, dem Norddeutschen Bund, seine Stellung als Bundestaats des Deutschen Reichs und seine Einbindung in die Bundesangelegenheiten im Rahmen des Bundesrats werden in Bestand E 74 (Württembergische Gesandtschaft in Berlin) verwahrt, da der jeweilige württembergische Gesandte in Berlin gleichzeitig auch Bevollmächtigter zum Bundesrat war. In diesen Fällen kann daher teilweise von einer Gegenüberlieferung zum vorliegenden Bestand gesprochen werden. Der Bestand umfasst nunmehr 841 Büschel bzw. 16,30 lfd. Regalmeter. Die Titelaufnahmen wurden zum Großteil Ende der 1990er Jahre von Dr. Kurt Hochstuhl angefertigt. Die Endredaktion besorgte der Unterzeichnete. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [B] Belgien [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DZ] Algerien [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GR] Griechenland [I] Italien [IND] Indien [J] Japan [LT] Litauen [MD] Moldawien [N] Norwegen [NL] Niederlande [PL] Polen [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [S] Schweden [TN] Tunesien [USA] Vereinigte Staaten von Amerika [ZA] Südafrika

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/17 · Bestand · 1884-1925
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die Gründung der deutschen Kolonien erfolgte hauptsächlich auf Initiative von Privatpersonen oder Handelsgesellschaften, für die das Deutsche Reich als Schutzmacht fungierte. Neben allgemeinen politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der deutschen Kolonien umfasst der Bestand auch Unterlagen über württembergisches Personal, das in den Kolonien beschäftigt war (einschließlich Disziplinarangelegenheiten und Ordensverleihungen), Kirchen- und Schulwesen, Kulturangelegenheiten, Medizinalwesen, Öffentlichkeitsarbeiten sowie koloniale Vereine und Verbände. Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten findet sich in der Vorbemerkung zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Der vorliegende Bestand E 40/17 setzt sich aus den früheren Signaturen E 46 Fasz. 591 - 597 sowie E 49 Verz. 3 B. A. 21 zusammen. Ein Großteil der Unterlagen war in der Registratur des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten unter der Rubrik "Bundesangelegenheiten" (B. A.) abgelegt, nur Bü 55 entstammt aus der Rubrik "Verwendungen" (vgl. Konkordanz am Ende des Findbuchs). Streng genommen handelt es sich also um einen Anhang zu Bestand E 40/16, der aber um der Übersichtlichkeit willen verselbstständigt wurde. Die Extradition der Unterlagen aus den Altbeständen sowie die Erstellung der Titelaufnahmen erfolgte hauptsächlich durch Dr. Kurt Hochstuhl und wurde vom Unterzeichneten im Frühjahr 2007 abgeschlossen. Die Endredaktion wurde jedoch erst nach der endgültigen Zuordnung aller Ministerialunterlagen zu den neu gebildeten Beständen vorgenommen. Der vorliegende Bestand umfasst 55 Nummern mit 0,87 lfd. Regalmetern. Stuttgart, im November 2010 Johannes Renz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/18 · Bestand · (1792 -) 1806 - 1918 (- 1924)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand umfasst Unterlagen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zur allgemeinen und ressortübergreifenden württembergischen Außenpolitik in Bezug auf außerdeutsche Staaten in Europa und der restlichen Welt. Hierzu zählt auch das Kaiserreich Österreich (-Ungarn), das bereits bei seiner Gründung 1804/06 große außerdeutsche Gebiete besaß und welches nach dem Krieg gegen Preußen im Jahre 1866 komplett aus Deutschland ausschied. Unterlagen über die restlichen Staaten des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 - also auch (Gesamt-) Preußen - wurden zu einem Großteil dem Bestand E 40/14 zugewiesen, diejenigen über das Reichsland Elsass-Lothringen im Zeitraum von 1871 - 1918 wiederum finden sich im Bestand E 40/16. Der Bestand setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. 60: Einschlägige Teile der Rubriken "Frankreich" und "Österreich" E 41 Verz. 63: Rubrik "Verschiedene Staaten" mit Unterrubriken, sofern es sich um außerdeutsche Staaten handelt E 46 (Rubriken nach Staaten) E 49 Verz. 21 und 22 (Rubriken nach Staaten) E 49 Nachtrag 1938 Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Die Länderrubriken entsprechen der Zusammensetzung der Staatenwelt im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Dabei finden sich z. B. zahlreiche italienische Klein- und Mittelstaaten als Vorgänger des Königreichs Italien für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts als eigene Rubriken. Unterlagen über den Kolonialbesitz verschiedener europäischer Staaten finden sich sowohl unter der Rubrik des Mutterlandes als auch unter eigenen Rubriken (Australien, Südafrika). Aus inhaltlichen Gründen wurden jedoch nicht alle Unterlagen, die unter den "Länderrubriken" abgelegt waren, in die Bestände E 40/14 bzw. E 40/18 eingeordnet. Sofern in den Akten keine allgemeinpolitischen oder ressortübergreifenden Angelegenheiten beinhalteten, erfolgte die Einordnung in die Bestände E 40/54 - E 40/78. Die Bildung und archivische Erschließung des Bestandes wurde von Dr. Kurt Hochstuhl begonnen und später vom Unterzeichneten fortgeführt. Der neu gebildete Bestand umfasst nunmehr 540 Büschel bzw. 6,21 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [BG] Bulgarien [BIH] Bosnien-Herzegowina [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [DZ] Algerien [E] Spanien [ET] Ägypten [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GEO] Georgien [GR] Griechenland [H] Ungarn [I] Italien [IND] Indien [IR] Iran [IRL] Irland [J] Japan [MA] Marokko [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [PY] Paraguay [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [SYR] Syrien [TR] Türkei [UA] Ukraine [USA] Vereinigte Staaten von Amerika

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 202 · Bestand · 1806-1945 (Nachakten bis 1949)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Behördengeschichte: Im Herzogtum Württemberg wurden die Lateinschulen in der Regel von kirchlichen Stellen errichtet und mit Theologen als Lehrer besetzt. Die örtliche Aufsicht übte das jeweilige "Scholarchat" aus, das dem Kirchenkonvent und dem Konsistorium unterstand. Erst durch das Organisationsmanifest von 1806 (Reyscher XI, 341) wurde für Württemberg eine spezielle weltliche Oberschulbehörde, die Studienoberdirektion bzw. Oberstudiendirektion, geschaffen. Der Präsident dieser Behörde, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, übte anfangs nur die Oberaufsicht über die Universität, das Tübinger Stift, die evang.-theologischen Seminare und die Gymnasien aus. 1817 erhielt die Oberstudiendirektion die Bezeichnung "Königl. Studienrat". Ihm wurde jetzt auch die Aufsicht über die Lateinschulen übertragen, während die Universität Tübingen unmittelbar dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt wurde. Der Studienrat war also mit Ausnahme der Universität, des Wilhelmsstifts und der Elementarschulen, die Oberbehörde für die gesamten Bildungsanstalten. Ihm waren unterstellt die Kreisinspektionen der Lateinschulen, die Lyceen und Gymnasien mit den damit verbundenen Realschulen und Realanstalten des Landes. Neben der Oberaufsicht über alle öffentlichen höheren Schulanstalten überwachte er die wissenschaftliche und sittliche Bildung der Schüler, deren Gesundheitspflege und die Benefizien. Er bestimmte über die Lehrer und Diener, stellte sie ein und entließ sie. Über die Gymnasien, Lyceen und die evang. Seminare hatte der Studienrat die unmittelbare Aufsicht, für die unteren Lateinschulen, die höheren Bürgerschulen und die Realschulen bestand eine Mittelstelle in den gemeinschaftlichen Oberämtern und den Kreisschulinspektoren.Die seit 1839 bestehende polytechnische Schule in Stuttgart, die 1829 als Gewerbeschule in Verbindung mit der Real- und Kunstschule gegründet (Reg.Bl. 1829, S. 16), jedoch 1832 (Reg.Bl. S. 395) von diesen wieder getrennt und als selbständige Lehranstalt weitergeführt wurde, ist durch Verfügung des aus dem von König Friedrich geschaffenen "Geistlichen Departement" hervorgegangenen Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 16. April 1862 § 52 (Reg.Bl. S. 109) unmittelbar ohne Zwischenbehörde dem Ministerium unterstellt worden.Durch Verordnung vom 2.10.1866 Reg.Bl. S. 239) wurde der Studienrat in "Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen" umbenannt und dem Ministerium angegliedert. Dadurch wollte man den Geschäftsgang vereinfachen und das Ministerium in eine engere Beziehung zu den Schulanstalten bringen. Als Oberschulbehörde blieb die Ministerialabteilung jedoch Landesmittelbehörde. Der Minister brachte wichtige Gegenstände, die bisher schriftlich vorgelegt werden mussten, meist in den unter seinem Vorsitz tagenden Kollegialberatungen zur Erledigung. Die übrigen, weniger bedeutenden Angelegenheiten wurden von dem Abteilungsvorstand kollegial oder büromäßig abgewickelt. Das Gesetz vom 1.7.1876 (Reg.Bl. S. 267) brachte eine Neuordnung in der örtlichen Aufsicht: Anstalten mit Oberklassen wurden jetzt der Oberstudienbehörde (Ministerialabteilung) unterstellt, die übrigen Schulen von der Ortsschulbehörde beaufsichtigt. Diese Ortsschulkommissionen bestanden aus Ortsvorsteher und Ortsgeistlichen. Sie wurden erst durch das "kleine Schulgesetz" von 1920 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Schulvorstand übertragen. Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 8.8.1903 (Reg.Bl. S. 456) erhielt die Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen die Bezeichnung "Königliche Ministerialabteilung für die höheren Schulen". Ihre Aufgaben blieben dieselben. Ihre Stellung gegenüber den höheren Schulen war eine doppelte: 1. Sie war höchste Instanz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fielen. Dabei wurden wichtige Vorgänge im Wege kollegialer Beratungen unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters erledigt. Die anderen Angelegenheiten wurden im Wege der Berichterstattervorträge abgewickelt. 2. Sie war als selbständiges Landeskollegium Oberschulbehörde auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, soweit sie nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Ministeriums selbst fielen.Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 wurde die Ministerialabteilung als besonderes Amt aufgehoben. Ihre Aufgaben wurden von den Kultusministerien der durch die Besatzungsbehörden getrennten Landesteile in Nord- und Südwürttemberg übernommen. Mit der Wiedervereinigung des Landes und der Gründung des Südweststaats Baden-Württemberg im Jahre 1952 wurden bei den Regierungspräsidien als Mittelinstanzen Oberschulämter errichtet, die einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben vom Ministerium übernahmen. 2. Zur Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten sind großenteils in den Jahren 1949 und 1950 (Tgb.-Nr. 287 und 393/49 bzw. 685/50) vom Kultusministerium in Stuttgart eingekommen. Die Akten der Oberstudiendirektion bzw. des Studienrats betr. die Universität Tübingen und die Polytechnische Schule in Stuttgart hatte das Kultusministerium schon 1908 an das Staatsarchiv abgegeben. Beide Bildungsanstalten unterstanden, wie oben erwähnt, seit 1817 bzw. 1862 direkt dem Ministerium. Schließlich hat das Staatsarchiv Sigmaringen 1953 nach der Wiedervereinigung der nach dem Zusammenbruch von 1945 durch die Besatzungsmächte getrennten beiden Landesteile Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, die 1949 nach dorthin gelangten Ortsakten betr. die höheren Schulen aus ihrem Bereich ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben.Die Neuordnung des Bestands durch den Unterzeichneten, unter Mithilfe des Archivangestellten W. Böhm, begann im Jahr 1960. Sie wurde durch anderweitige Arbeiten öfters, auch über Jahre hinweg, unterbrochen und kam erst 1971 zum Abschluss. Neben den Akten der Oberstudiendirektion (1806-1817) bzw. des Studienrats (ab 1817) und der Ministerialabteilung (ab 1866) enthält der Bestand auch die Akten des Konsistoriums über die Lateinschulen für die Jahre 1806-1817. Auch die Akten der für das höhere Mädchenschulwesen in den Jahren 1877-1905 bestehenden Kommission für die höheren Mädchenschulen (errichtet durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 27.7.1903, Reg.Bl. S. 254) wurden, da ihre Aufgaben später von der Ministerialabteilung für die höheren Schulen übernommen wurden, hier belassen. Schließlich finden sich noch vereinzelt Akten verschiedener Provenienz, meist Vorakten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen, an zugehöriger Stelle aber als solche gekennzeichnet wurden.Der Bestand umfasst jetzt 1805 Büschel = 42 lfd. m. Akten gleicher Provenienz enthalten die Bestände E 203 I (Personalakten der Lehrer) und E 203 II (Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen).Ludwigsburg, August 1973W. Bürkle
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 I · Bestand · 1806-1945 (Vorakten ab 1800, Nachakten bis 1978)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Mir dem vorliegenden Repertorium wird die Ordnung und Verzeichnung der umfangreichen Akten der Ministerialabteilung für die höheren Schulen und ihrer Vorbehörden (E 202 - E 203 IV), d.h. der Akten über die höheren Schulen in Württemberg ab der Gründung des Königreichs 1806 bis 1945 im wesentlichen abgeschlossen. Während der umfangreiche Bestand E 202 (Repertorium von 1975) die allgemeinen Verwaltungsakten der Behörden enthält, beinhalten die Bestände E 203 I - E 203 IV die bei der Personalverwaltung entstandenen Akten: E 203 I Personalakten von Lehrern an höheren Schulen E 203 II Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen E 203 III Personalakten von Verwaltungsbeamten und -angestellten E 203 IV Personalkartei der Lehrer an höheren Schulen Als Oberstudiendirektion 1806 gegründet, 1817 (mit erweitertem Aufgabenbereich) in Studienrat umbenannt, führte die Behörde seit 1903 die Bezeichnung Ministerialabteilung für die höheren Schulen. Ihr oblag die Aufsicht über die evangelisch-theologischen Seminare, über sämtliche Gelehrtenschulen, namentlich die Gymnasien, Lyceen und die Lateinschulen sowie über die Lehranstalten für Gewerbebildung (die polytechnische Schule mit der Winterbaugewerbeschule) und über die höheren und niederen Realschulen. Die unteren Latein- und Realschulen hingegen unterstanden unmittelbar den Ortsschulbehörden und den gemeinschaftlichen Oberämtern. Mit Ausnahme der Universität Tübingen, des Wilhelmstifts und der Elementarschulen führte sie also die Oberaufsicht über sämtliche Bildungsanstalten. Unter diese Aufsicht fielen neben der wissenschaftlichen und sittlichen Bildung der Schüler insbesondere die Anstellung und Entlassung der Lehrer und Diener (mittels Verfügung oder Begutachtung) sowie die Überwachung ihrer Amtsführung. Sie prüfte außerdem die Lehramtskandidaten. Die Ministerialabteilung wurde 1945 aufgehoben; ihre Aufgaben wurden nun von den Kultministerien in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen. 1952 erfolgte die Errichtung der Oberschulämter als Mittelbehörden, die z.T. entsprechende Zuständigkeiten erhielten (Näheres über die Behördengeschichte vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium E 202). Aus der weitreichenden und sehr umfassenden Zuständigkeit der Ministerialabteilung mag die Bedeutung des hier erschlossenen Bestandes von Personalakten der Lehrer an höheren Schulen ersehen werden. Weit über die persönlichen Lebens- und Laufbahndaten hinaus dokumentieren die einzelnen Personalakten oftmals auch die pädagogische Bewegungs(un)freiheit der Lehrer sowie die Aufsichtsführung der vorgesetzten Behörde. Nicht wenige zunächst im Schuldienst tätige Persönlichkeiten, deren Personalakten hier vorliegen, gelangten später im literarischen, kulturellen oder politischen Leben zu Ansehen und Erfolg: so z.B. die Schriftsteller Gustav Schwab und Dr. D.F. Weinland (Verfasser des "Rulaman"), der Volks- u. Heimatdichter Hermann Otto Heuschele, der württ. Staatspräsident Johannes v. Hieber. Bei den Abschlußarbeiten der Verzeichnung wurden die Personalakten der Verwaltungsbeamten und -angestellten herausgenommen und als Bestand E 203 III ausgegliedert. Im Bestand E 203 I belassen wurden dagegen die Akten der Lehrer, die vom Schuldienst in die Verwaltung überwechselten (darunter befinden sich auch die Präsidenten der Ministerabteilung). Die Abgabe der Akten erfolgte im Jahre 1949/1950 vom damaligen Kultministerium Württemberg-Baden und im Jahre 1977 vom Oberschulamt Stuttgart. Die Ordnung und Verzeichnung der Akten wurde 1977/1978 von den Zeitangestellten Ute Radicke, Ingrid Hermann und Anita Hundsdörfer unter Leitung des Archivangestellten Erwin Biemann und des Archivinspektors z.A. Heinrich Graf durchgeführt. Nach Verzeichnung der beiden (jeweils die Buchstaben A-Z umfassenden) Aktenabgaben nach numerus currens wurden diese zusammengelegt und in einheitliche alphabetische Reichenfolge gebracht. Die Abschlußarbeiten besorgte Archivinspektor z.A. Heinrich Graf. Ludwigsburg, März 1979 Dr. Schmierer

          Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

          Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Korrespondenz Prof. Krämer (A-Z)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 232 Bü 78 · Akt(e) · 1912
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Enthält: Konnossemente über per Schiff avisierte Ethnografica; Vortragswesen; Offerten und Fotos von Sammlungen; Tauschverkehr mit Zeitschriften; Gründung der Deutschen Gesellschaft für Islamkunde; vorläufige Tagesordnung des Deutschen Georgaphentags in Innsbruck; Installation einer elektrischen Lichtleitung; Deutsche Motorboot-Expedition durch Afrika zur Erforschung von Neu-Kamerun; Lieferung von Ausstellungsschränken; Ausleihe von Ethnografica

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 232 Bü 71 · Akt(e) · 1902
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Enthält u. a.: Abgabe von Dubletten ethnografischer Gegenstände; Gründung eines Kolonialheims der Deutschen Kolonialgesellschaft, Abt. St. Arold; Versammlungen und Kongresse; Vortragswesen Darin: 1. Gründung und Satzungen der Marokkanischen Gesellschaft; 2. Eingabe an das königl. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens wegen Tausch von Ethnografica

          Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 1OB 002 · Bestand · 1817-1971
          Teil von Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

          BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

          BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

          Koloniale Unternehmungen in Brasilien.

          Enthält: 1. Einzelkorrespondenzen über brasilianische Angelegenheiten, 1884-1891; 2. Informationsreise von Professor Keller-Lenzingen, Stuttgart, nach Brasilien im Auftrag der Kolonialgesellschaft zur Prüfung der Ansiedlungsbedingungen; Berichte von Professor Keller; Übersendung von Empfehlungsschreiben für den Nuntius in Brasilien und den Kaiser von Brasilien durch Kardinal Gustav zu Hohenlohe-Schillingsfürst; Bitten von Keller um Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Stellung oder um Verwendung im Dienst der Kolonialgesellschaft, 1885-1887; 3. Berichte von Jorge Jenckner über die zum Teil mit Keller-Lenzingen unternommene Reise, 1886-1887; 4. Erkundungsreise von Dr. Hermann Soyaux nach Brasilien, 1885-1887; 5. Korrespondenz mit dem Halbbruder des Kaisers von Brasilien Baron de Capanéma, Direktor der brasilianischen Telegraphengesellschaft, über mögliche Landabtretungen der brasilianischen Regierung an den Kolonialverein, 1885-1887; 6. Gründung einer Gesellschaft für deutsche Ansiedlung in Südamerika "Herman", 1886-1894.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 3/55 · Sammlung · 1721-2003
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Die Unterlagen in diesem Bestand wurden im Jahr 2004 von der Carmel-Stiftung dem Hauptstaatsarchiv übergeben. Inhalt und Bewertung Kopien von Unterlagen über die Templergemeinschaft und weitere in Palästina tätigen christlichen Gemeinschaften, Zusammenstellungen über einzelne Personen, Unterlagen des Auswärtigen Amtes, Kopien von Büchern und Zeitschriften des 19. und 20. Jahrhunderts mit Palästina-Bezug, Reisebeschreibungen. Die Tempelgesellschaft ist eine um 1850 im Königreich Württemberg entstandene christlich-chiliastische Religionsgemeinschaft. Am 19. und 20. Juni 1861 versammelten sich die Vertreter der deutschen Synoden der „Jerusalemfreunde“. Es wurde der Beschluss gefasst, geschlossen aus der Kirche auszutreten. Gleichzeitig wurde der „Deutsche Tempel“ als eigenständige religiöse Bewegung gegründet, da „keine der bestehenden Kirchen die Herstellung des Menschen zum Tempel Gottes und die Herstellung des Heiligtums für alle Völker zu Jerusalem“ (so die Gründungserklärung), anstrebe. Damit waren die Ziele der deutschen Tempelbewegung in dieser Gründungsurkunde klar dargestellt. Durch „Beachtung des Gesetzes, des Evangeliums und der Weissagung“ sollten sich die Mitglieder selbst zu einem Tempel machen. Hinzu kam die Übersiedlung der Gemeinschaft nach Palästina. Man war sich sicher, dass die Endzeit nahe sei. In Württemberg und den anderen deutschen Ländern schlossen sich ungefähr 3000 Menschen an. Hinzu kamen noch Anhänger aus der Schweiz, Russland und Nordamerika. Christoph Hoffmann und Georg David Hardegg, die mittlerweile zerstritten waren, brachen im Jahr 1868 mit ihren Familien nach Palästina auf und kamen am 30. Oktober 1868 in Haifa an. Haifa wurde auf Anraten des deutschen Konsuls Weber und eines Missionars mit Namen Huber ausgewählt. Haifa war damals noch eine unbedeutende Stadt von rund 4000 Einwohnern. Im Frühjahr 1869 gründeten die beiden offiziell den Tempel zu Haifa als Vorposten und Empfangsstation. Haifa Im Januar 1869 gelang es den deutschen Siedlern durch Vermittlung eines Bürgers der Stadt, Grundstücke außerhalb der Stadtmauern zu erwerben. In der Zeit von Mai bis Juni 1869 besuchten drei Vertreter des „Tempels“ im Auftrag des Vorstands Haifa. Nach ihrer Rückkehr rieten sie, die Vorstellungen Hardeggs für die Haifaer Kolonie anzunehmen.Hardegg plante eine Straße entlang der schon erworbenen Grundstücke, die sich 15 Minuten außerhalb der bisherigen Stadt befanden, zu bauen. Es sollten zunächst auf jeder Seite der Straße fünf Häuser entstehen. Um den Siedlern während des Sommers Schatten spenden zu können, sollten zudem entlang der Straße Bäume gepflanzt werden.1870 zählte die Kolonie bereits 14 Häuser und 120 Siedler. Anfänglich beschäftigten sich die Siedler hauptsächlich mit Landwirtschaft und Weinbau. Doch recht schnell erkannte man die Notwendigkeit des Ausbaus der Infrastruktur und die Möglichkeiten, die sich daraus boten. So waren es die in Haifa lebenden Templer, die einen Kutschendienst zwischen Haifa und Akko einrichteten und mit Unterstützung des lateinischen Klosters zu Nazaret und einiger arabischer Großgrundbesitzer die Verbindung zwischen Haifa und Nazaret ausbauten und für Kutschen befahrbar machten. 1875 war die Straße fertig und die Templer richteten einen für sie lukrativen Kutschendienst ein, der Touristen und Pilger nach Nazaret brachte. Das Karmelhotel wurde als erstes, damaligen Vorstellungen entsprechendes modernes Hotel in Haifa errichtet. Doch eine der wichtigsten Entscheidungen der Haifaer Tempelgemeinschaft wurde im Jahre 1872 gefasst. Eine Mole sollte als Verlängerung der Straße in der Templerkolonie gebaut werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war Jaffa der einzige Hafen Palästinas. Da große Schiffe, wie Passagierschiffe, nicht in den Hafen einfahren konnten, mussten alle Passagiere in kleinen Fischerbooten übergesetzt werden. Für die örtliche Bevölkerung war das ein einträgliches Geschäft. Friedrich Keller war von 1878 bis 1908 kaiserlicher Vizekonsul in Haifa. Sein Hauptverdienst war es, dass nach langem Streit mit den osmanischen Behörden und den Karmelitermönchen die deutsche Siedlung auf den Berg Karmel ausgedehnt werden durfte. Jaffa Nur drei Monate nach Gründung der Haifaer Tempelgemeinde bot sich bereits die Gelegenheit, auch in Jaffa eine Gemeinde zu gründen. Fünf Gebäude einer ehemaligen amerikanischen Adventisten-Kolonie konnten durch Vermittlung des Kaufmanns Peter Martin Metzler erworben werden. Da zu den Gebäuden unter anderem das Hotel Jerusalem mit 19 Zimmern, ein Krankenhaus mit Apotheke sowie eine Dampfmühle gehörten, konnten die Kolonisten in Jaffa schnell Dienste für die ortsansässige Bevölkerung und für Pilger anbieten. Neben dem Hotel Jerusalem wurde das Hotel du Parc des Barons Plato von Ustinow eröffnet. Gegen Ende des Jahres 1870 zählte die Templerkolonie zu Jaffa bereits 110 Einwohner. Zu Beginn bildete das Hotel eine wesentliche Einnahmequelle der Templer zu Jaffa. Jaffa war damals der wichtigste Hafen Palästinas und fast alle Pilger ließen sich in Jaffa ausschiffen, um ihre Reise ins Landesinnere fortzusetzen. Daher waren die Kutschfahrten vom Hafen Jaffas vor allem nach Jerusalem und Transporte von Obst aus den eigenen Plantagen zum Hafen wichtige Einnahmequellen. Wie rentabel die Personentransporte waren, zeigt die Tatsache, dass man 1875 eine eigene Gesellschaft für die Personenbeförderung gründete. Diese Gesellschaft schloss noch im selben Jahr einen Vertrag mit der Agentur Cook ab. Danach sollten die Templer alle Fahrten für Cook durchführen. Mit der Ausweitung des Transportwesens erlebten auch Wagenbau und -reparatur einen Aufschwung. Auch Araber erkannten die Verdienstmöglichkeiten durch die Transporte und gründeten eigene Unternehmen. Sie kauften ihre Kutschen und Wagen in Deutschland. Das Hotel der Templer wurde erweitert und ein Kaufhaus errichtet, in dem u.a. wohlhabende Araber einkauften. 1886 erweiterte man die erste Siedlung um die nördlich gelegene Siedlung Walhalla. Dort bildete sich um die Eisengießerei und Maschinenfabrik der Brüder Wagner aus Mägerkingen eine bedeutende Kleinindustrie. Ein weiterer Industriebetrieb war die Zementfabrikation der Gebrüder Wieland aus Bodelshausen. 1904 wurde die Immanuelkirche eingeweiht, welche von dem Architekten Paul Ferdinand Groth entworfen wurde. Sarona Am 18. August 1871 erwarb die Templergesellschaft nahe dem Fluss Jarkon Land. 1872 kamen die ersten Siedlerfamilien nach Sarona. Doch verhinderte die Malaria einen raschen Ausbau der Kolonie. 1873 galt die Malaria in der Umgebung als besiegt. Die Siedler hatten Eukalyptusbäume gepflanzt und die Sümpfe der Umgebung trockengelegt. Doch hatte die Krankheit bis zu diesem Zeitpunkt viele Opfer gefordert. So gab es im Jahre 1875 erst 80 Siedler in Sarona. Haupteinnahmequelle Saronas war die Landwirtschaft. Wenige fanden bei der Personenbeförderungsgesellschaft der Kolonie Jaffa Arbeit. Nach der Ausweisung der Templerdeutschen aus dem neuen Staat Israel 1950 wurde aus Sarona Hakirya, von 1948 bis 1955 der erste Regierungssitz Israels und heute ein Wohnviertel von Tel Aviv. Ein Teil der Gebäude ist noch zugänglich; sie befinden sich an der Kaplanstraße kurz vor der Einmündung in die Petah-Tiqvah-Road. Der größte Teil der ehemaligen Templersiedlung lag über Jahrzehnte im Sperrgebiet des Verteidigungsministeriums. Immer noch befindet sich der zweite Amtssitz des Regierungschefs in einem der dortigen zwölf von rund einhundert ehemaligen Templerhäusern. Jerusalem Schon zu Beginn der 1870er Jahre zogen einige Templer nach Jerusalem. Jerusalem war jedoch weit davon entfernt eine Templerkolonie zu werden. Daran änderte auch der Erwerb von Grundflächen außerhalb der Altstadt am oberen Ende der Rafaiterebene im Jahre 1873 und den darauffolgenden Jahren nichts. Auch die Überlegungen der Tempelführung zu diesem Zeitpunkt, die Leitung der Gesellschaft nach Jerusalem zu verlegen, zeigte keine Wirkung. Zwar gab es 1875 rund 100 Templer zu Jerusalem. Von einer „Kolonie“ konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesprochen werden, obwohl es das Ziel der Auswanderung war, einen geistigen Tempel in Jerusalem zu errichten. 1878 wurde die Leitung der Tempelgesellschaft und der Sitz des Tempelstifts, einer Ausbildungsstätte für junge Templer, von Jaffa nach Jerusalem verlegt. Dies zog viele Templerfamilien nach Jerusalem, so dass sich eine Kolonie etablieren konnte. Dieser Schritt nach Jerusalem bedeutete den ersten Abschluss der ersten Phase der Besiedlung Palästinas durch die Templer. Wilhelma, Betlehem-Galiläa, Waldheim 1902 wurde in der Nähe von Jaffa die Kolonie Wilhelma errichtet. 1906 wurde in Galiläa bei Nazareth Siedlungsland erworben und auf diesem die Kolonie Betlehem-Galiläa, heute Beit Lehem HaGlilit, errichtet. Beide Siedlungen, zunächst Wilhelma, das heute Bnei Atarot heißt, und später auch das nur zögernd erschlossene Betlehem entwickelten sich zu landwirtschaftlichen Mustersiedlungen. In Wilhelma ließen sich neben den Templern mennonitische Templer aus Südrussland nieder. Eine dritte Siedlung, Waldheim, die in unmittelbarer Nähe des württembergischen Betlehem gelegen war, wurde von der deutschen evangelischen Gemeinde Haifa gegründet, die sich von der Tempelgesellschaft abgespaltet hatte; sie erfuhr dabei Hilfe durch die Gesellschaft zur Förderung der deutschen Ansiedlungen in Palästina m.b.H. mit Sitz in Stuttgart. Der Bestand dokumentiert die Geschichte der deutschen Siedler in Palästina wie auch die politischen Konflikte im Siedlungsgebiet im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Der Bestand umfasst 144 Verzeichnungseinheiten mit ca. 3,5 lfd. m. Im April 2016 Peter Bohl

          Heylsche Lederwerke Liebenau (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 180/01 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 180/1 Heylsche Lederwerke Liebenau Umfang: 260 Archivkartons u. 7 lfm Bücher/stehend (= 1104 Verzeichnungseinheiten = 40 lfm) Laufzeit: 1879 - 1975 Übernahme, Geschichte des Bestandes Abt. 180/1 umfasst das vollständigste Firmenarchiv innerhalb der Archivbestände des Stadtarchivs Worms. Es steht stellvertretend für die Entwicklung der Wormser Lederindustrie vor allem im Zeitraum von. ca. 1922 bis zum Ende der Produktion nach ihrer Einstellung im Werk in Worms-Neuhausen 1974. Kriegsverluste sind keine festzustellen, Kassationen des Materials, von denen im Einzelnen nichts bekannt ist, hielten sich offenbar in Grenzen. Der zunächst (bis zur Umsignierung 1996) als Abt. 169 firmierende Bestand wurde nach dem Ende der Produktion im Werk Liebenau (Neuhausen, Bereich Kurfürstenstraße, heute befinden sich dort Werkstätten und Verwaltung der Lebenshilfe Worms) in Absprache mit Herrn Ludwig Frhr. v. Heyl, geb. 1920, im Jahre 1974 durch das Stadtarchiv Worms übernommen. Es lagerte bis 2008 in stehender Aufstellung (überwiegend Aktenordner, vgl. Abb.) im Dienstgebäude Adenauerring, Oberer Keller im Umfang von 49 lfm. Bei der Auswahl der Akten zur Abgabe an das Archiv wurde ein erheblicher Teil der auch das Werk betreffenden Unterlagen (diese sind ihrerseits mit Familienarchivalien von Heyl vermengt) von den dem Archiv übergebenen Teilen getrennt; dieser Teil kam im Jahre 1997 als Abt. 185 in das Stadtarchiv. Letztgenannter, sehr reicher und umfänglicher Bestand wird seit 2007 neu verzeichnet und enthält sowohl Firmen- als auch Privatunterlagen der Familie von Heyl. Der Bestand ist zur Ergänzung des hier vorhandenen Quellenmaterials unbedingt heranzuziehen (vgl. künftig das Findbuchvorwort). Der Archivbestand Abt. 180/1 wies bei seiner Übergabe keine klare innere Struktur auf und wurde erstmals 1993/94 durch den Studenten Herrn Burkhard Herd zur Vorbereitung seiner 1994 an der Universität Mannheim entstandenen Diplomarbeit über die Lederindustrie von 1933 bis 1945 (am Beispiel von Heyl-Liebenau) grob bzw. vorläufig erschlossen. Herd nummerierte die Ordner und Hefter (ca.650 Einheiten) und gab sie (ohne Laufzeiten und nähere Erfassung gemäß den i.d.R. vorhandenen Rückentiteln) in eine alphabetische Themenliste ein, die mit zwölf Seiten einen sehr komprimierten ersten Eindruck des Materials zu vermitteln vermochte. Herds anschließend angefertigte (masch. 144 S.) Arbeit umfasst eine partielle Auswertung für Fragen der NS-Wirtschaftsgeschichte am Beispiel der Lederindustrie. In dieser Form war der Bestand stets nur sehr begrenzt zu benutzen. Zuletzt 1993 hat Volker Brecher die Unterlagen für seine Studie über die Arbeitsbedingungen der Lederindustrie im Zweiten Weltkrieg wie auch für die Frage nach dem Einsatz von Zwangsarbeitern ausgewertet, 2007 legte Christoph Hartmann eine Analyse ausgewählter Aspekte der Firmenentwicklung in den 20er Jahren vor. Davon abgesehen blieb der Wert des reichen Quellenmaterials für die Wormser Wirtschaftsgeschichte und die gesamte Entwicklung der Lederindustrie auch überregional wegen der faktisch fehlenden Erschließung bis heute ungenutzt. Verzeichnung: Gliederung bzw. Klassifikation Von Dezember 2007 bis Ende Februar 2009 wurde der gesamte Bestand durch den Unterzeichner vollständig verzeichnet und in ‚Augias’ eingegeben. Dabei wurde eine Klassifikation erarbeitet, mit der versucht wird, den wesentlichen Überlieferungsbesonderheiten und Strukturen des Materials Rechnung zu tragen. Das Material wurde sukzessive in das Raschi-Haus verbracht und ist größtenteils hier eingelagert. Die Klassifikation stößt dort an ihre Grenzen, wo (wie sehr häufig) die Unterlagen familiär-private Angelegenheiten mit Firmenbelangen vermengen, wo Auslandsgeschäft und Inlandstätigkeit miteinander verschränkt sind (dies gilt für den gesamten Bereich der Korrespondenz) und ähnliches. Relativ klare Abgrenzungen gibt es im Bereich Personal sowie der Tätigkeit des Firmenchefs in Gremien, Kammern und Verbänden seit 1942 bzw. 1949. Inhaltliche Schwerpunkte und Bedeutung Die Unterlagen teilen sich etwa zur Hälfte auf die Zeit vor und nach 1945 auf; es gab wohl keine Kriegsverluste. Der Wert des Bestandes für die wirtschaftsgeschichtliche Forschung ist sehr hoch zu veranschlagen. Zeitlich liegt der Schwerpunkt zwischen vor allem 1922/23 (Selbständigkeit des Betriebs) und 1962 (Ableben Ludwig C. v. Heyl sen.) bzw. dem Ende der Produktion 1974. Am Ende der 60er Jahre beschäftigte das Werk noch ca. 400 Menschen. Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau in Neuhausen wurden 1901 von Cornelius Wilhelm v. Heyl durch Erwerb der Aktien übernommen und in das Heyl’sche Gesamtunternehmen eingegliedert. Die seit dem Ende des 19. Jh. bestehende Ziegenlederfabrik (vormalig Schlösser & Cie.AG, gegr. 1869 durch den Wormser Fabrikanten L. Schlösser) wurde nach der Aufteilung der Heyl’schen Lederwerke im Testament von Cornelius Wilhelm Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim 1922/23 (+ Sept. 1923 Pfauenmoos) auf die beiden Söhne Cornelius (erhielt die Cornelius Heyl AG, Werk Speyerbenn bzw. Speyerer Schlag im Süden von Worms, 1874-1954) und Ludwig C. v. Heyl (1886-1962) dem jüngeren Sohn übertragen und als eigenes Werk begründet ("Heylsche Lederwerke Liebenau, vormals Cornelius Heyl Werk Liebenau", bestand als GmbH); L. v. Heyl war bereits seit 1912 für das Werk verantwortlich. Mittels Allianzverträgen (v.a. 1936) wurden die jeweiligen Produkte und Vertriebswege abgesprochen, wobei das Verhältnis zur Schwesterfirma bis nach 1945 angespannt blieb, was sich auch im Material abzeichnet. Maßgebliche Persönlichkeit blieb bis zu seinem Ausscheiden 1932 der Generaldirektor Otto Bonhard, gest. Anfang 1933. Mit der faktischen Selbständigkeit unter Führung des auch politisch aktiven Ludwig C. v.Heyl (DVP, zeitweilig Hessischer Landtag, bis 1930 und kurze Zeit nach 1945 Stadtverordneter bzw. Stadtratsmitglied, 1945 Stadtältester wegen politischer Nichtbelastung durch die NS-Zeit) ab 1922/23 setzt die Überlieferung im Wesentlichen ein. Bis 1942 betrifft die Hauptmasse der Unterlagen die Geschäftsführung, vielfach Korrespondenz, Reiseberichte und Fragen des ausgeprägten betrieblichen Sozial- und Gemeinschaftslebens. Die Unterlagen spiegeln die Bedeutung der ausländischen Geschäftsverbindungen (USA-Reisen L. v. Heyl, Reiseberichte etc.), die Abhängigkeit von Rohfellimporten und die Stärke des Auslandsgeschäfts (Schwerpunkt USA) gut wieder. Immer wieder sind in die geschäftlichen Unterlagen auch Informationen zu den privat-persönlichen Beziehungsnetzen und Verbindungen von Heyls eingebunden. Wichtig war und blieb zum Teil auch nach 1945 ein Netz von Tochtergesellschaften (Zürich, Amsterdam, New York, London u.a.). Während des 2. Weltkriegs kommen zahlreiche Unterlagen über die Tätigkeit v. Heyls in der ‚Wirtschaftsgruppe Lederindustrie’ und damit der kriegswirtschaftlichen Bürokratie der NS-Zeit hinzu, deren Vorsitz 1942 bis Ende 1944 v. Heyl wahrnahm. In diesem Bereich reicht die Bedeutung des hier umfangreichen Schriftgutes über die lokalen Gegebenheiten weit hinaus und ist für die Rekonstruktion der erheblichen Probleme der Branche im Krieg von auch überregionalem Gewicht (Rationalisierungen, Arbeitskräfteabzug, Stillegungen, Umstellungen der Produktion, Bewirtschaftungsbürokratie, Ersatzstoffe, Kriegswichtigkeit, Verhältnis zum Reichswirtschaftsministerium, zur Planungsbürokratie und anderen Dienststellen). Durchgängig sind Personalbücher, Unterlagen zum ausgeprägten Gemeinschaftsleben des Werks (einschl. Gesangverein, Feldpostbriefe von eingezogenen Mitarbeitern an die Werksleitung, Vertrauensrat etc.) und sehr reiche Korrespondenzserien vorhanden. Die Jahre nach 1945 lassen den Wiederaufbau und die zunehmenden Probleme der Branche gut erkennen. Das Verhältnis zu den Tochter- und Auslandsgesellschaften, Reiseberichte, Auslandskontakte u.a. sind ebenso zu finden wie Material zum zunehmend wichtigen Verhältnis zu den Banken, vor allem der Commerz- und Creditbank in Frankfurt als Hausbank des Unternehmens. Gut belegt ist eine schwere Absatz- und Finanzkrise des Unternehmens 1952, dem Mitte 1953 die Umwandlung Liebenaus in eine AG gefolgt ist. Für das Jahr 1960 liegen beispielhaft umfangreiche Bank-, Umsatz- und Rechnungszahlen vor, die exemplarisch eine Analyse des Firmenzustandes für diese Zeit möglich machen. Seit den frühen 50er Jahren war Ludwig v. Heyl sen., dem zunehmend sein Sohn Ludwig (geb. 1920) in der Werksleitung gefolgt ist, in zahlreichen Gremien, Kammern, berufsständischen u.a. Vereinigungen, Beiräten, Interessenorganisationen und Vereinen der Lederwirtschaft und -forschung sowie ihres politischen und wissenschaftlich-fachlichen Umfeldes tätig, er nahm in dieser Eigenschaft (vor allem über die Präsidentschaft der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer, Paris) an Tagungen und Kongressen (Wien 1953, Tokio 1955 u.a.) teil und stand in gutem Kontakt zu Politikern und Wirtschaftsführern der Wiederaufbaujahre. Dieses Segment der Überlieferung reicht bis zu seinem Tod in November 1962 und dürfte für die Entwicklung der Branche nach 1945 über Worms hinaus auch überregional von Belang sein. Das Ableben von Heyls ging mit einem umfassenden Generationswechsel an der Spitze um 1959/63 einher. In den 60er Jahren wurde die seit 1930 enge Zusammenarbeit mit der Lederfabrik Emil Waeldin in Lahr, deren Aufsichtsrat Ludwig sen. vorstand, weiter intensiviert. Die Firma, die mit Liebenau seit 1954/55 eine gemeinsame Ein- und Verkaufsgesellschaft GmbH mit Sitz in Frankfurt (EVG) gebildet hatte, firmierte in der letzten Phase ihrer Tätigkeit ab 1971 als "Heyl & Waeldin AG". Nachdem die übrigen Wormser Lederbetriebe in den 50er Jahren im Abschwung waren und in den 1960er Jahren ihre Produktion eingestellt haben, hielt sich Liebenau bis 1974. Einen kleinen Teil des Bestandes nehmen Fotografien, Tonbänder und eine Plan- und Kartensammlung ein. Unterlagen zu Rezepturen, technischen Fragen und Versuchsreihen des Labors ergänzen die Unterlagen auch für technikgeschichtliche Fragestellungen der Lederherstellung. Bemerkungen zur Firmengeschichte der Lederwerke Heyl-Liebenau Der folgende Überblick kann lediglich ausgewählte Aspekte der komplexen Firmenentwicklung beleuchten bzw. anreißen. Eine vergleichend angelegte, umfassende Unternehmensgeschichte, deren Fundament in den hier verzeichneten Akten vorliegt, steht bisher noch aus. Der 1. Weltkrieg trug zu einem starken Rückgang der Beschäftigtenzahlen bei, welche auf ein Viertel des Vorkriegsstandes zurückgingen. Erst 1920 konnte wieder Zahl von 1913/14 erreicht werden, wobei ein hoher Anteil weiblicher Beschäftigter erhalten und für das Werk auch danach charakteristisch blieb. Einer kritischen Geschäftslage 1918 bis 1920 folgte eine nur langsame Erholung von den Kriegsfolgen. Seit Dezember 1922 oblag die alleinige Verantwortung für die ‚Heylschen Lederwerke Liebenau bei Ludwig v. Heyl; mit der Gründung der Cornelius Heyl AG im März 1923 wurde die Transformation des Familienunternehmens abgeschlossen. Als Hauptprodukt stellte das Werk auf der Basis einer geographisch weit reichenden Rohstoffversorgung (Rohfelle) schwarzes Chevreauxleder (Nibelungkid) in hervorragender Qualität her. Der Markt war in den 20er Jahren von einer stärker werdenden internationalen Konkurrenz um hochwertige Rohwaregekennzeichnet, Liebenau musste sich bei ca. 75% ausländischer Rohfell-Provenienz auf einem globalen Markt behaupten. Der Einkauf inländischer Rohfelle erfolgte v.a. über Großhändler und wohl auch Absprachen der deutschen Lederindustrie untereinander. Liebenau wurde rasch zum deutschen Marktführer für hochwertiges Chevreauxleder, das an Schuhfabriken im gesamten Reichsgebiet verkauft wurde. Der Exportanteil des Konzerns betrug etwa drei Viertel, man behauptete sich zunehmend auch auf dem US-Markt, den Ludwig v. Heyl mittels mehrerer längerer, gut dokumentierter Geschäftsreisen bis nach dem Krieg auch persönlich gepflegt hat. Tochtergesellschaften wie die Firma Capra in Amsterdam kümmerten sich um Fragen der Ziegenfellveredelung und Lohngerbung. Am Ende des Geschäftsjahres 1921/22 beschäftigte Liebenau in der Produktion 874 Personen (davon 369 Frauen = 42%), dazu 121 Beamte u. Angestellte in der Werksverwaltung. Nach der Inflation gingen die Zahlen im Produktionsbereich vorübergehend zurück. Die Gesamtzahlen lagen nach einem Abbau zwischen 1930 und 1934 im letztgenannten Jahr wieder bei ca. 1100 Beschäftigten. Das Werk konnte im Gegensatz zu den anderen beiden Wormser Lederwerken seine Mitarbeiterzahlen bis zum 2. Weltkrieg erhöhen (1924: ca. 860, 1939: ca. 1200 Mitarbeiter, davon zu dieser Zeit fast 54% weiblich). Die Beschäftigtenzahlen sanken seit 1939 kontinuierlich auf etwa 300 bei Kriegsende. Das Werk Liebenau blieb von direkten Folgen der Bombenangriffe fast ganz unberührt. Bemerkenswert blieben (auch nach 1918/19) ein hoher Stand der freiwilligen sozialen betrieblichen Fürsorgeeinrichtungen bzw. Leistungen und damit zusammenhängend Bemühungen um die Jubilare und das Gesundheitswesen der Beschäftigten. Ludwig von Heyl war auch persönlich in besonderer Weise um das Wohlergehen der ihm anvertrauten Beschäftigten und ihrer Familien besorgt. Auch dazu findet sich reiches Quellenmaterial in Abt. 180/1. Gemeinschaftseinrichtungen wie der Werksgesangverein (er bestand noch bis nach 1970 !) vertieften die Bindung der Arbeiterschaft an das Werk Liebenau. Während der Weltwirtschaftskrise 1929/32 kam Liebenau (wie auch andere Firmen der Branche in Worms) in eine Kreditkrise mit ihrem Höhepunkt 1931; Banken waren seinerzeit das Bankhaus Dreyfus und die Frankfurter Bank Metzler. Wie schon 1923 hat man bei allen Bemühungen um Kostensenkungen versucht, die Belegschaft zu halten . Die NS-Zeit brachte für das Werk infolge der Autarkiepolitik zunehmende Probleme bei der Devisenbeschaffung für die Rohwareneinschränkungen und Absatzprobleme auf dem Weltmarkt, nicht zuletzt auch infolge der politischen Rahmenbedingungen . Während des Kriegs war es besonders nachteilig, dass die Produktpalette der Wormser Lederindustrie wegen ihrer Einstufung als ‚nicht kriegswichtig’ starke Einbußen an Personal und Devisen erlitten hat. Nach 1945 wurde mit der Rhenopella ein Pelzveredelungswerk in Liebenau eingerichtet, das bis 1954 für die hochwertige Bekleidungsindustrie tätig war. Praktische Hinweise Der Zustand der meisten Akten ist zufriedenstellend, punktuell bestehen Kopierverbote wegen schlechter Papierqualität. Sperrungen bestehen keine, die Akten sind frei nutzbar. Ein kleiner Teil der Akten ist wegen der Lagerung im Dienstgebäude Adenauerring nicht direkt zugänglich. Verweis auf ergänzende Archivbestände In erster Linie ist bei nahezu allen Unterlagen des Bestandes ergänzend das Material in Abt. 185 heranzuziehen, das ursprünglich auch aus einer Provenienz stammt und thematisch deshalb überaus eng mit Abt. 180/1 verschränkt und verwoben ist; es birgt sehr zahlreiches weitere Material zur Geschichte der Firma und der Familie von Heyl (bzw. Ludwig v. Heyls, 1886-1962, und seiner Familie) in all ihren Facetten für die Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Produktionsende in Liebenau 1974. Für das Schwesterunternehmen Cornelius Heyl AG sei verwiesen auf trümmerhafte Akten in Abt. 180/2. Daneben ist auch für die Firmengeschichte wichtig der Sammlungsbestand zur Familie v. Heyl Abt. 170/26. Siehe auch Material in Abt. 204 (Zeitgeschichtliche Sammlung) und Abt. 6 (Stadtverwaltung seit 1945). In Abt. 30 (Hessisches Kreisamt Worms) befinden sich mehrere umfangreiche Aktenbände über die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der gewerblichen Anlagen durch das Kreisamt seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. In Abt. 18 (Bauordnungsamt/Städt. Bauaufsicht) finden sich zahlreiche Bauakten aus derselben Zeit bis zum Ende der Betriebstätigkeit in den 1970er Jahren. Reiches Material zu den Werken mit Schwerpunkt auf den 1920er Jahren birgt die Fotoabteilung des Archivs. Literatur Hartmann, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.) Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände, bearb. v. Gerold Bönnen, Koblenz 1998 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 79) Eberhardt, Otto, Die industrielle Entwicklung der Stadt Worms, Diss. masch. Heidelberg 1922 Illert, Friedrich M., Cornelius Wilhelm Freiherr Heyl zu Herrnsheim. Ehrenbürger der Stadt Worms, Ehrenmitglied des Altertumsvereins Worms. Zu seinem hundertsten Geburtstag am 10. Februar 1943, in: Der Wormsgau 2, 1934-43, S. 393-419 Lucht, Walter E., Die Arbeiterverhältnisse in der Wormser Lederindustrie, Diss. masch. Gießen 1923 Reuter, Fritz, Vier bedeutende Wormser Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie. Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661 Brecher, Volker, Kriegswirtschaft in Worms. Arbeitsbedingungen ausländischer und deutscher Beschäftigter in der Lederindustrie und anderen Wirtschaftszweigen 1939-1945, Worms 2003 (Der Wormsgau, Beiheft 37) (v.a. S. 17-21 zur Lage der Fa. 1933 bis 1939, folgend zu Arbeitsbedingungen und Zwangsarbeitereinsatz bis 1945) Herd, Burkhard, Die Lederindustrie in Deutschland zwischen 1933 und 1945, Diplomarbeit masch. Universität Mannheim 1994 [bezieht sich auf die Lederwerke Heyl-Liebenau] Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold Bönnen, Stuttgart 2005 (Gerold Bönnen, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig Brüchert, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823) Dr. Gerold Bönnen Stadtarchiv Worms 3.3.2009

          Stadtarchiv Worms, 159 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten, Amtsbücher) Umfang: 1943 Verzeichnungseinheiten (= 27 lfm = 201 Archivkartons, 2 große Kartons, 2 lfm Überformate - eig. Bestand: 1878 VE, Rest im Heylshof = 64 VE, mit Unter-VE insg. 2015) Laufzeit: 1445 - 1866 Zur Familie und Herrschaft Dalberg (Anm. 1) Die Familie der Kämmerer von Worms, später genannt ’von Dalberg’, gehörte als einflussreicher Familienverband der bischöflichen Wormser Ministerialität an. Sie übte seit 1239 das erbliche Amt der Kämmerer von Worms aus; verbunden waren damit später wirtschaftlich-finanzielle Vorrechte in Worms, Gerichtsrechte und das Judengericht in Worms. Seit dem 14. Jahrhundert gelang der Familie der Ausbau verschiedener Besitzkomplexe zwischen Niederelsass und Hunsrück mit einem Schwerpunkt im Wormsgau. Dazu gehört auch ein seit dem 14. Jahrhundert voranschreitender Herrschaftsausbau in den Orten Herrnsheim und Abenheim durch Erlangung von Lehensrechten und Eigengut (2). Der Herrschaftskomplex mit Herrnsheim und Abenheim war dabei überwiegend von kurpfälzischem Territorium umschlossen. Um 1460 erfolgte die Errichtung eines Burg- bzw. Schlossbaues und einer Ortsummauerung bzw. -umwehrung in Herrnsheim (Burg); in die Zeit von ca. 1470 bis 1492 Zeit fällt der Umbau einer Kapelle der dortigen Pfarrkirche St. Peter zur Grablege, womit sich die bis heute in Herrnsheim baulich bzw. am Ortsbild ablesbare Situation eines kleinen Residenzortes herausgebildet hat. Das heutige Schloss Herrnsheim, seit 1958 im Eigentum der Stadt Worms, entstand gemeinsam mit dem bedeutenden englischen Landschaftsgarten in zwei Bauphasen von 1808 bis 1814 und von 1820 bis 1824. Bei der Herrschaft Dalberg handelt es sich um ein typisches mittleres reichsritterschaftliches Territorium. Die Dalberger stellten seit dem späten Mittelalter kurmainzische und kurpfälzische Lehensträger und übernahmen wichtige geistliche Ämter, darunter den Wormser Bischof Johann von Dalberg (1445-1503). Die Familie spaltete sich in verschiedene Linien und Zweige auf. Herausragende Personen, zu denen Material im Bestand überliefert ist, sind Carl Theodor von Dalberg (1744-1817, Kurfürst von Mainz, Großherzog von Frankfurt); Wolfgang Heribert von Dalberg (1750-1806, Staatsminister in Mannheim, Intendant des Nationaltheaters); Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812, Bischof und Humanist); Emmerich Joseph Duc de Dalberg (1773-1833, Diplomat und Politiker). Zur Geschichte des Gesamt-Bestandes des Herrnsheimer Dalberg-Archivs nach der Dalberger Zeit Im Jahr 1883 veräußerte John Dalberg-Acton aufgrund finanzieller Engpässe (3) das Schloss Herrnsheim mit allem Interieur und der Parkanlage aus dem Besitz seiner Familie an den Wormser Lederindustriellen Cornelius Wilhelm Heyl (nobilitiert 1886 - Cornelius Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim). Somit gingen auch die dort lagernde Bibliothek und die Urkunden- und Aktenbestände des Herrnsheimer Dalberg-Archivs der Vorbesitzer an den Käufer über. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1923 übernahm D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim das Schloss, in das er im April 1929 offiziell einzog (4). In den Jahren des zweiten Weltkrieges wurde das Schriftgut aus Sicherheitsgründen mehrfach verlagert und erlitt dabei vermutlich nicht nachvollziehbare, jedoch eher geringere Verluste (5). Bis zum Umbau zu einer Wohnung war das Dalberg-Archiv in einem besonderen, mit einer eisernen Tür verschlossenen Archivraum im Schloss untergebracht, danach in der Bibliothek in dem Turmzimmer im ersten Obergeschoss. Als Siegfried Freiherr von Heyl zu Herrnsheim, Sohn von D. Dr. jur. Cornelius Frhr. Heyl zu Herrnsheim, im Juli 1958 das Schloss an die Stadt Worms veräußerte (6), waren die in Kästen und Bündeln aufbewahrten Urkunden, Akten und Amtsbücher des Dalberg-Archivs nicht Bestandteil des Verkaufs. Allerdings sollte es nach Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft (im Herbst 1959) als Leihgabe an die Stadt vor Ort belassen werden und vor Abschluss eines entsprechenden Vertrags eine Bestandsaufnahme erfolgen (7). Diese Arbeit übernahm Carl J. H. Villinger (8), der sein summarisches Verzeichnis mit der Verzettelung am 3.7.1964 an Dr. Georg Illert übergab (9). Der Entwurf des Leihvertrags war Ende 1965 zur Zufriedenheit beider Parteien gefertigt, sodass einem endgültigen Abschluss im folgenden Jahr nichts mehr entgegenstand. Am 19. Juli 1966 trat überraschend Rechtsanwalt H. Ramge in seiner Eigenschaft als Mittestamentsvollstrecker mit dem Angebot an die Stadt heran, dass diese das Dalberg-Archiv und die Bibliotheksbestände des Schlosses Herrnsheim aus dem Nachlaß von D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim käuflich … erwerben (10) könne. Mit Unterstützung der Landesarchivverwaltung Koblenz, die u.a. auf Grundlage des Villinger’schen Verzeichnisses ein Gutachten erstellte, wurde der Wert ermittelt und ein Jahr später - im Juli 1967 - die Veräußerung des Schriftgutes an die Stadt vollzogen. Somit konnte das Dalberg-Archiv, das laut Verfügung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz vom 13.7.1961 in das Landesverzeichnis national wertvoller Archive eingetragen worden war, als geschlossener Bestand in Worms verbleiben (11). Im Anschluss sollte eine genauere Inventarisierung vorgenommen werden, die fertig gestellt wurde, bevor das Archiv aus Sicherheitsgründen in das Stadtarchiv verbracht wurde. Villinger hatte von dem Inhalt der 39 Archivkästen, deren qualitativer Zustand von gut bis teilweise sehr schlecht angegeben wurde und von dem übrigen Archivschriftgut ein detailliertes Verzeichnis erstellt (12). Anhand dieser Liste Villingers konnten bei der Übernahme das Fehlen verschiedener Urkunden und Akten sowie einzelner Briefe aus Korrespondenzserien und Lücken in Amtsbuchserien festgestellt werden (13). Im Jahr 1980 überreichte Siegfried Freiherr Heyl zu Herrnsheim 14 gesiegelte Pergamenturkunden und im Jahr 1985 seine Tochter, Frau Cornelia von Bodenhausen, weitere 72, teilweise schmuckvolle Dokumente aus dem ehemaligen Besitz der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg an die Stiftung Kunsthaus Heylshof (14). Die dort aufbewahrten Urkunden wurden mit Zustimmung des damaligen Vorsitzenden des Kuratoriums, Frhr. Ludwig von Heyl, im Rahmen des Projektes der Dalberger Regestensammlung unter Federführung des Hess. Staatsarchivs Darmstadt noch 1985 in Darmstadt mikroverfilmt und in das Regestenwerk aufgenommen (15). Das weitere im Heylshof liegende Schriftgut wie Akten, Korrespondenzen etc. konnte bei der Erstellung des vorliegenden Repertoriums berücksichtigt werden (16). Einige Akten, die bei einer Versteigerung in Heidelberg 1984 angeboten wurden, konnten mit Unterstützung des Altertumsvereins Worms gekauft werden (17). Auch 1994 konnte die Stadt mit finanzieller Unterstützung des Kulturfonds der Wormser Wirtschaft aus privater Hand 23 Amts- und Rechnungsbücher erwerben, die dem Bestand zugefügt wurden. Mithilfe dieses Materials konnten erneut Lücken in vorhandenen Serien geschlossen werden. Unter dieser Erwerbung fand sich auch das von dem von Heyl’schen Bibliothekar und Archivar Wilhelm Graf 1919 erstellte Inventar "Verzeichnis der Urkunden, Schriftstücke etc. des Kämmerer-Dalbergarchivs Schloß Herrnsheim…", in dem er [bis dahin] jedoch nur die Urkunden erfasst hatte (18). Zur Nutzung und Verzeichnung der Abt. 159 Bei vorliegendem Bestand Abt. 159 handelt es sich um das Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher), das zusammen mit den weiteren Beständen Abt. 159-U Herrnsheimer Dalberg- Archiv (Urkunden) und Abt. 159-P Dalberger Plan-Sammlung die Gesamtüberlieferung des ehemals im Herrnsheimer Schloss aufbewahrten Archivs der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg umfasst. Als komplexes Adelsarchiv innerhalb der Bestände des Stadtarchivs Worms kommt ihm überregionale Bedeutung zu. Es spiegelt das Wirken einer ritterschaftlichen Adelsfamilie mit ihrer herrschaftlichen Funktion und mit ihren familiären Verflechtungen wieder. Nach der Übernahme des Materials durch die Stadt Worms im Jahr 1967 diente über Jahre das von C. J. H. Villinger gefertigte Verzeichnis als Findmittel . Im Archiv wurden dann auch die Konvolute und Amtsbücher von Nr. 1 - Nr. 428 durchnummeriert und in einer entsprechenden Liste erfasst. Während die schon 1919 durch den Heyl’schen Bibliothekar und Archivar, Wilhelm Graf, in Urkundenmappen, mit Nummern versehenen und mit Titelaufnahmen registrierten Urkunden (Nr. 1 - Nr. 323, zzgl. Unternummern (19)) zunächst gut zu benutzen waren, waren die in den übrigen Archivkasten enthaltenen Akten und Mappen mit Kurztitel und Angabe der Kastennummer zwar relativ verlässlich auffindbar, jedoch wegen fehlender Einzelsignaturen nur vage zitierbar. Nachdem in den 1980er Jahren die Bearbeitung der dalbergischen Urkundenbestände in Darmstadt, Worms (Stadtarchiv, Heylshof, Pfarrarchiv Herrnsheim) und in anderen Archiven unter Federführung des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt umgesetzt worden war, nahm man eine genauere Verzeichnung der Akten als weiteres Projekt in Angriff (20). Herr Dr. Jürgen Rainer Wolf vom Hessischen Staatsarchiv Darmstadt bearbeitete die in den weiteren Archivkästen des Wormser Dalberg- Archivs aufbewahrten Unterlagen, die zu diesem Zweck nach Darmstadt verbracht wurden. Es wurde jedoch nur ein Teil der Kästen (21) erschlossen, dabei erhielt jede Kiste eine Nummer mit durch Schrägstrich abgeteilten Unternummern für die darin enthaltenen einzelnen Stücke. Die Arbeit kam jedoch nicht zu einem Abschluss. Ab sofort musste das Wolf’sche Findmittel, in dem auch Amtsbuchserien berücksichtigt waren, neben dem von Villinger (22) erstellten Verzeichnis verwendet werden. Die Benutzung des Bestandes galt fortan als eine besondere Herausforderung, zumal darüber hinaus noch eine Verknüpfung zwischen Urkunden- und Aktenbestand bestand. Denn mit der umfassenden Urkundenverzeichnung waren seinerzeit im Rahmen des Urkundenprojektes auch zusätzlich die in den Akten schlummernden Urkunden erfasst worden, deren Auffinden danach nicht zuverlässig bzw. nur schwer gesichert war (23). Anfang des Jahres 2011 wurde aufgrund der zum einen nicht zufriedenstellenden Benutzbarkeit des Bestandes und zum anderen wegen der nicht durchgängigen und uneinheitlichen Verzeichnungstiefe die komplette Neuverzeichnung des Aktenbestandes beschlossen und im Oktober 2012 abgeschlossen. Die Signaturen sollten dabei nicht komplett geändert werden, vielmehr möglichst viele erhalten bleiben und die Verknüpfung mit vorhandenen Altsignaturen mittels Konkordanz selbstverständlich gewährleistet sein. Die Titelaufnahme erfolgte direkt in das Augias-Archivprogramm, gleichzeitig wurde das Schriftgut in säurefreie Archivmappen und -kästen umgebettet. " Die Nummerierungen der Konvolute wurden als Signaturen beibehalten und, wenn notwendig, mit Schrägstrich abgeteilte Unternummern vergeben, sobald die meist umfangreichen Faszikel verschiedene Einzelmappen enthielten. " Die Amtsbücher behielten ihre Signaturen. " Die Wolf’schen Verzeichnungseinheiten mit ihren Signaturen (Nr. 430/1ff - Nr. 440/1ff) wurden übernommen, gesichtet und die vorhandenen Titelaufnahmen in Anlehnung an die neu verzeichneten Stücke vertieft und ergänzt. " Eventuell in den Akten vorliegende, in den Dalberger Regestenbänden berücksichtigte Urkunden (24) wurden bei der Titelaufnahme sowohl über die Altsignatur, als auch i.d.R. mit Verweis auf die laufende Nummer im zweiten Band der Dalberger Regesten (25) erfasst. " Die von Wolf noch nicht aufgenommenen weiteren Archivkästen wurden nach dem vorgegebenen Muster fortgeführt und verzeichnet, d.h. jeder weitere Archivkasten erhielt eine neue Nummer (Nr. 442ff (26)) und die darin erhaltenen einzelnen Akten, Mappen etc. wurden mit Unternummern, durch Schrägstrich abgetrennt, versehen. " Das am Ende des Bestandes aufgefundene noch nicht verzeichnete Material wurde anschließend mit fortlaufenden Signaturen angefügt. " Die in den 1970er Jahren verschiedentlich angekauften Dalberg-Briefe, hauptsächlich Briefe von Carl Theodor von Dalberg, die seinerzeit in den Bestand integriert worden waren, verblieben auch bei der Neuverzeichnung in Abt. 159. " Die im Kunsthaus Heylshof aufbewahrten Unterlagen wurden verzeichnet und ausgewählte Stücke digitalisiert (27). Die Digitalisate wurden im Stadtarchiv Worms in den Bestand Abt. 159 integriert, da die Stücke ihrer Provenienz nach dem ehemaligen Herrnsheimer Dalberg-Archiv zuzurechnen sind. Bei den Originalen wurden die Signaturen des Stadtarchivs vermerkt, während die im Heylshof verwendete Nummerierung (28) als "Altsignatur" bei der Titelaufnahme festgehalten wurde. So ist bei Bedarf ein gezielter Zugriff auf die Originale im Heylshof möglich. " Im Rahmen der Verzeichnungsarbeit wurde auch der Aktenbestand Abt. 159 N aufgelöst (29) und in Abt. 159 (jetzt Abt. 159 Nr. 852 - Nr. 884) eingefügt. Es handelt sich um Aktenstücke, Korrespondenzen und Familienpapiere (hauptsächlich zur Dotation Petersau und zur Affäre Tascher), die früher offensichtlich ebenfalls dem Dalberg-Archiv zugehörten. Diese bildeten einst den Bestand Abt. 158 von Dalberg, der schon vor 1967 bestanden haben muss, über dessen Zustandekommen, d.h. (Vor-)Provenienz vor Übernahme in das Archiv, jedoch keine Informationen vorliegen. Während der Titelaufnahme zeigte sich, dass der Bestand keine kohärente Struktur aufwies und die Erarbeitung einer Systematik erst nach Abschluss der Arbeit sinnvoll sein würde. Die Klassifikation wurde schließlich in Anlehnung an inhaltliche Schwerpunkte erstellt. Die Zuweisung jeder einzelnen Verzeichnungseinheit zu der entsprechenden Klassifikationsgruppe erfolgte dann in einem letzten Arbeitsschritt, nach dessen Vollendung ein wirklicher Überblick über die Inhalte der vorliegenden Überlieferung und ihrer Bedeutung in ihrer Gesamtheit gewonnen werden konnte. Zum Inhalt Die Unterlagen, die vor der Übernahme in das Wormser Stadtarchiv zuletzt im Bibliotheksturm des Herrnsheimer Schlosses aufbewahrt wurden, umfassen im Wesentlichen Archivalien, die die Herrnsheimer Dalberg-Linie betreffen. Durch die Heirat (oo 12.1.1771) Wolfgang Heribert von Dalbergs mit Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (30) sowie durch Verbindungen der Dalberger mit anderen Familien kam weiteres Urkunden- und Aktenmaterial hinzu. Der Bestand Abt. 159 als Teil des Herrnsheimer Dalberg-Archivs umfasst die Akten- und Amtsbuchüberlieferung, deren zeitlicher Schwerpunkt deutlich im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegt. Bei dem frühen Material (ab 1249) handelt es sich meist um Abschriften von Urkunden. Hier ist insbesondere ein Kopiar hervorzuheben, in dem eine Vielzahl von Urkunden zwischen 1249 und 1469 aufgenommen wurde (31). Zeitliche "Ausreißer" im 20. Jahrhundert kamen durch nachträgliche Bestandsergänzungen zustande. Zum einen waren vereinzelt verschiedene Korrespondenzen und Aufzeichnungen zu Zeiten der Familie von Heyl hinzugefügt (32) und zum anderen in Zusammenhang mit dem Ankauf von Dalberg-Briefen die zugehörigen Schriftwechsel bei den Briefen belassen worden (33). Den geschlossensten Bestand innerhalb der Abt. 159 bildet das auf Emmerich Joseph von Dalberg (1773-1833) zurückgehende Archivmaterial. Aufgrund der Tatsache, dass mit ihm die Herrnsheimer Dalberg-Linie im Mannesstamm ausstarb, oblagen ihm nach dem Tod seines Vaters Wolfgang Heribert sämtliche Verwaltungsangelegenheiten der Herrnsheimer Linie und nach dem Tod seines Onkels Carl Theodor von Dalberg als dessen Universalerbe die Ordnung und Verwaltung seiner Erbmasse einschließlich der Regensburger Dotation. Darüber hinaus und insbesondere liegt in Abt. 159 der diplomatische Nachlass des Duc de Dalberg vor mit zahlreichen Denkschriften, Korrespondenzen und reichem Material (gezielte Sammlung, eigene Aufzeichnungen etc.) zur (Außen-)Politik Frankreichs und sonstiger europäischer Länder. Außerdem finden seine geschäftlichen Aktivitäten reichhaltigen Niederschlag, bei denen nicht zuletzt auch die des Bankhauses Paravey & Cie in Paris, an dem Emmerich von Dalberg neben Pierre Francois Paravey und dem Prince de Talleyrand Teilhaber war, bis zur Abwicklung der Liquidation eine Rolle spielen (34). Detailliert dokumentiert ist auch von Dalbergs Pariser Haushalt durch Handwerkerrechnungen und Anschaffungen für seine Stadtvilla in der rue d’Anjou St. Honoré No. 25 (ab 1811 bis in die 1830er Jahre) (35). Lückenlos sind auch die Berichte und Rechnungen, die aus der Tätigkeit Heinrich Tromlers für den Herzog von 1816 bis 1828 resultieren, im Anschluss erfolgte die Rechnungslegung durch Joseph Caspar Schlipp. Beide waren auch mit der Verwaltung und Beitreibung von Kapital-Ausständen und der Verwaltung der Güter betraut, die dem Herzog alleine gehörten (u.a. Ausstände in Ebersheim und Hangen-Wahlheim, das Bodenheimer Gut, das Töngeshofer Gut zu Ebersheim). Nach seinem Ableben (+ 27.4.1833) gibt ein Inventar einen genauen Einblick über den Nachlass, sein Vermögen an Immobilien und Mobilien, darunter informative Angaben zur Ausstattung des Schlosses in Herrnsheim (36). Anhand der Haupt-Systematikgruppen sollen nachfolgend inhaltliche Schwerpunkte aufgezeigt werden. 1. Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg Die erste Klassifikationsgruppe vereint das Material, das die Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg betrifft, so die Familiengeschichte an sich, mit der sich Johann Friedrich Ockhardt, Direktor der Provisorischen Rheinschiffahrt-Oktroi-Verwaltungskommission in Mainz, intensiv befasste (37). Eine Verzeichnungseinheit mit dem Titel "Auszüge aus alten Chronicken nebst andern Aktenstücken, in welchen zum Theil Nachricht v. der Cämmerer-Dalberg. Familie vorkommen" (1827) verdient besondere Erwähnung, da es sich hierbei um Fragmente der sog. jüngeren Bischofschronik (16. Jh.) handelt (38). Zu den Familienunterlagen gehören ferner solche über Erbteilungen sowie gemeinsame Familienangelegenheiten wie Seniorat und Fideikommiss. In mehreren Faszikeln werden auch die Auseinandersetzungen um die Regensburger Domänen-Rente (mit der Affäre Tascher/Graf Louis Tascher de la Pagerie), die wie die Familien-Fundation auf Carl Theodor von Dalberg zurückgeht, zwischen 1810-1839 dokumentiert. 2. Einzelne Familienmitglieder von Dalberg (zu Emmerich Joseph von Dalberg s.o.) Auf die Familienunterlagen folgen in der zweiten Klassifikationsgruppe diejenigen, die einzelne Familienmitglieder betreffen. Im Wesentlichen sind darunter Archivalien zu Eheschließungen und Nachlassangelegenheiten zu erwarten, auch über Dienstverhältnisse in zivilen und geistlichen Ämtern (z.B. Aufschwörungsakten) und Vermögenssachen. Als Einzelpersonen finden insbesondere Berücksichtigung Wolfgang Eberhard (1679-1737), Franz Heinrich (1716-1776), Maria Sophia geb. Gräfin von Eltz-Kempenich, Carl Joseph (1717-1779), Carl Theodor (1744-1817) (39), Wolfgang Heribert (1750-1806), Johann Friedrich Hugo (1760-1812), Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (1751-1816) und Emmerich Joseph (1773-1833; s.o.) von Dalberg, außerdem Lady Acton geb. von Dalberg (1813-1860) (40), die als Erbin ihres Vaters Emmerich Joseph von Dalberg die Sukzession in sämtlichen Verwaltungs- und Vermögensverhältnissen übernahm. 3. Dalbergische Besitzungen, Verwaltungen, Lehensangelegenheiten Einen großen Teil des Bestandes Abt. 159 machen die in der dritten Systematikgruppe vorliegenden Akten und Amtsbücher zu dalbergischen Besitzungen, (Güter-)verwaltungen und Lehensangelegenheiten, auch die betreffend Zinsen, Gülten und Gefälle in verschiedenen Gemeinden aus. In diesem Zusammenhang werden u.a. nachfolgende Orte genannt: Abenheim, Albersbach, Armsheim, Bensheim, Bobenheim, Bruchsal, Dieburg, Ebersheim, Ellenbach, Eppelheim, Eppelsheim, Eppertshausen, Erlenbach, Esselborn, Freimersheim, Hangen-Weisheim, Hangen-Wahlheim, Heidelberg, Heppenheim/Bergstr., Herrnsheim, Horchheim, Klein-Zimmern, Lörzenbach, Mainz, Mandel, , Mannheim, Mundenheim, Nieder-Flörsheim, Nieder-Ingelheim, Ober-Saulheim, Oppenheim, Rimbach, Rodenbach, Roxheim, Ruppertsberg, Weinsheim, Worms (hier auch Unterlagen zum Präsentationsrecht der Kämmerer für den St. Jodocusaltar in der St. Martinskirche). Besonders umfangreich ist das Material zur (Güter-)verwaltung in Herrnsheim mit zahlreichen Rechnungs- und zugehörigen Urkundenserien auch zum Schloss (Bauangelegenheiten, Handwerkerrechnungen etc.), den Gartenanlagen (Englische Parkanlage, Mauergarten, Küchengarten) und der Haushaltung, eine Rechnungsserie der Herrnsheimer Kellerei - teilw. in Verbindung mit Abenheim - (1768-1832, mit Lücken) und Akten zur Ökonomie mit Verwaltungs- und Rechnungswesen, Bewirtschaftung und Personal. Zu Güter- und Besitzverhältnissen in der Gemeinde Herrnsheim liegen ebnso Archivalien vor, wie zum Abenheimer Kirchenbau, Abgaben dieser Gemeinde (insb. Hofwein) und dortige Gütergeschäfte (seit dem 17. Jh) (41). Die Überlieferung zur Verwaltungsarbeit der Kellerei Bensheim ist sehr dicht (16. Jh., 18. Jh. - 1852) und bei der für das dalbergische Hofgut in Freimersheim liegt der zeitliche Schwerpunkt sogar im 16. Jh. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Wie zur Ökonomie Herrnsheim befinden sich in Abt. 159 auch für das südlich von Worms gelegene Gut Petersau (mit Mörschwerth und Mörscher Au) Rechnungen und sämtliche Verwaltungsunterlagen, die auch Material zu Pachtangelegenheiten, zur Bewirtschaftung und zum Personal (Gesinde, Tagelöhner, Handwerker) umfassen. Die Wohnverhältnisse des Wolfgang Heribert von Dalberg in Mannheim (insbesondere das sog. Baboische Haus betreffend), lassen sich ebenso nachvollziehen wie die Auseinandersetzungen der Lady Acton bzw. Lady Leveson mit den Pächtern des Wirtshauses ‚Zum Rheintal’ in Mannheim. Ferner werden im Bereich der Güterverwaltung nicht nur der Chausseebau berücksichtigt, sondern auch der Rhein- und Dammbau. Bei der Holzwirtschaft steht der der Bensheimer Kellerei zugehörige Sauwörth im Mittelpunkt und mit besonders umfangreichem Material der Esthaler Wald in der Pfalz, den Emmerich Joseph von Dalberg im Jahr 1811 von der Saukopfer Dalberg-Linie (Friedrich Franz Karl und Karl Alexander von Dalberg) erwarb (42). Zur allgemeinen Verwaltung sind die Freiherrlich- von Dalbergischen Protokolle heranzuziehen, die fast lückenlos für die Jahre 1777-1789 und für 1808-1812 (ein Band) vorliegen und in denen Beschlüsse zu verschiedenen Anliegen der unter dalbergischer Herrschaft stehenden Orte und einzelner Untertanen registriert sind. 4. Familie Ulner von Dieburg In der vierten Systematikgruppe sind die Archivalien zusammengefasst, die die Familie Ulner von Dieburg betreffen und durch diese in Erbfolge nach dem Tod des Johann Wilhelm Ulner von Dieburg an dessen älteste Tochter Elisabetha Augusta, verheiratet mit Wolfgang Heribert von Dalberg, im Jahr 1773 an die Herrnsheimer-Dalberg-Linie gelangten (43). Sie beinhalten nicht nur Unterlagen über Nachlassangelegenheiten (mit Erbteilungen, -vergleichen) und Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zu Lehnssachen und Güterverwaltung, bei der die Besitzungen und Gefälle in Dieburg den Schwerpunkt bilden. Das Verwaltungs- und Rechnungswesen zu Dieburg wird zunächst unter der ulnerischen Herrschaft abgewickelt und dann fortgeführt durch Maria Franziska Ulner von Dieburg, verheiratet mit Karl Leopold Graf Belderbusch. Die Verwalterberichte an die Gräfin sind für die Jahre 1805 bis 1830 erhalten und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kellereiverwalter Würschmitt ausführlich dokumentiert. Nach ihrem Tod (+ 1832) tritt die Familie von Dalberg, in Sukzession Lady Acton bzw. Lady Leveson, die Verwaltung der Allodialgüter und Lehensgefälle in Dieburg an. Auch zur von Ulnerischen Hospitalstiftung Weinheim gibt es Material in Abt. 159. Zu erwähnen sind im Zusammenhang mit der Familie Ulner von Dieburg und deren Überlieferung im Herrnsheimer Dalberg-Archiv nicht nur die beiden Töchter Elisabetha Augusta verh. von Dalberg und Maria Franziska verh. von Belderbusch des Johann Wilhelm Franz Ulner von Dieburg, sondern auch ihre Schwester/die dritte Tochter Friederika Philippina, die seit 1776 mit Erwin Eugen von Lehrbach verheiratet war. Insbesondere Rechtstreitigkeiten über Forderungen der von Lehrbach, aber auch der Maria Anna Alexandrina, Schwester Emmerich Joseph von Dalbergs und verehelichte von Venningen (44), an das Erbe der Ulner von Dieburg schlagen sich in den Akten nieder. 5. Reichsritterschaft; Burg Friedberg Verschiedene Mitglieder der Familie von Dalberg hatten innerhalb der Oberrheinischen Reichsritterschaft hohe Ämter inne (z.B. Franz Erkenbert, 1728 Ritterhauptmann). Nicht nur aus diesem Grund finden sich in Abt. 159 Unterlagen zur Reichsritterschaft, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass dalbergische Orte, darunter z.B. Herrnsheim, Abenheim, Gabsheim und Heßloch, zur Leistung von Beiträgen an die Ritterschaft verpflichtet waren. Eine besondere Rolle spielen auch die Friedberger Burgmannschaft und der Friedberger Ritterorden, zu dessen Gründung im Jahr 1769 eine Akte vorliegt (45). 6. Repertorien und verschiedene Verzeichnisse etc. Im Bestand Abt. 159 sind verschiedene Repertorien und Registraturlisten sowohl zu von Dalbergischen Urkunden, Akten etc. (46), als auch denjenigen der Familie Ulner von Dieburg. Aus dem 17. Jh. (teilw. 16. Jh.) gibt ein sehr umfangreiches Registratur-Buch über die in den beiden Gewölben in Dieburg und Weinheim befindlichen Unterlagen des adeligen Ulnerischen Geschlechts Auskunft (47), auch von 1779 findet sich ein neu erstelltes Repertorium in diesem Bestand (48). Weitere Verzeichnisse gewähren einen Überblick über Schriftgut der von Belderbusch und der von Lehrbach. Das Urkundenkopiar mit Urkundenabschriften von 1249-1469 ist besonders hervorzuheben (49). 7. Sonstiges In diese Rubrik wurde Schriftgut eingeordnet, das nicht eindeutig anderen Gruppen zugewiesen werden konnte. Es findet sich hier z.B. eine Reihe französicher gedr. Schriften, aber auch Mappen mit Litografien von Herrnsheim, dem Schloss und den Gartenanlagen, außerdem dalbergische Siegelstempel/Petschaften. Einzelne Korrespondenzen, Aufzeichnungen und ein Faszikel mit kurpfälzischen Verträgen gehören ebenso dazu wie Studiennotizen, die vermutlich John Dalberg-Acton zugewiesen werden können (50). Unter den aktenmäßigen Archivalien (51) aus dem Heylshof sind eine Akte mit Korrespondenz in Zusammenhang mit dem Grabmal Carl Theodor von Dalbergs in Regensburg, Briefe des Prince Ch. M. de Talleyrand an Emerich von Dalberg (1806-1809), Briefe (nahezu 80) Carl Theodor von Dalbergs an seinen Neffen Emerich (1793-1817) und Briefe des Adolph Anton von Dalberg an seinen Bruder Wolfgang Eberhard hervorzuheben. Daneben gibt es einzelne Briefe bedeutender Persönlichkeiten, politische Denkschriften, weitere Aufzeichnungen und Materialien Emerich von Dalbergs. Umfangreich sind auch die Akten zum Schlossbau in Herrnsheim. Die Bauphasen 1810-12, 1839-43 werden durch Handwerkerrechnungen und Belege sowie durch Korrespondenzen u.a. von Dyckerhoff und Mattlener dokumentiert. Auch das Inventar "des Landhauses" des Herzogs von Dalberg in Herrnsheim, 1825/26 erstellt durch den Verwalter Franz Baumann, soll hier erwähnt werden. Hinweise zur Recherche bzw. Benutzung Neben der Suche über das ausgedruckte Findbuch im Stadtarchiv Worms besteht dort auch die Möglichkeit direkt über das Augias-Archivprogramm nach Personen und Sachbegriffen im Bestand Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher) zu recherchieren. Dies ist auch über das online-Findbuchangebot der Fa. Augias www.findbuch.net möglich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Titelaufnahme für die Schreibweise der (Vor-)namen keine 100%ige Angleichung durchgeführt wurde, z.B. bestehen die Varianten Emmerich und Emerich oder Carl Theodor und Karl Theodor nebeneinander. Es muss also ein Suchlauf unter verschiedenen Schreibweisen durchgeführt werden. Die Entscheidung wurde deshalb in dieser Form getroffen, weil zum einen Emerich von Dalberg sich selbst mit einem "m" schrieb, daneben aber oftmals sein Name - auch in der Literatur - mit "mm" zu finden ist, außerdem mussten bei Buchstaben getreuer Übernahme von Titeln zwangsläufig verschiedenste Schreibweisen übernommen werden. Deshalb sind flexible Suchkriterien unabdingbar. Ein Manko ist bei Augias der Suchlauf mit französischen Namen, Begriffen etc., da Treffer nur über identische Schreibweise inkl. Accents gewährleistet werden. Deshalb wurde die online-Suche zusätzlich mittels PDF-Datei auf der Homepage des Stadtarchivs (über www.worms.de) ermöglicht, da hierbei die Accents bei der Recherche keine Rolle spielen. Bei der Verzeichnung der Rechnungs- und Urkundenserien der verschiedenen (Güter-)Verwaltungen fiel auf, dass für die Bereiche Haushaltung, Garten, Bauwesen etc., auch Personal (bzw. Gesinde und Tagelöhner) oder Bewirtschaftung für manche Jahre Unterlagen separiert wurden und bei den jeweiligen jährlichen Rechnungsbelegen in ihrer Gesamtheit fehlten. Erhalten sind diese Belege, allerdings kann es notwendig sein, bei eventueller Abgleichung mit den Rechnungen auch in den entsprechenden Systematikgruppen nach den Quittungen zu recherchieren. In diesem Zusammenhang muss noch auf eine Klassifikationsgruppe hingewiesen werden: 3.03.02.01.03 nicht zugeordnete Rechnungsbelege. Hier sind solche Urkunden eingeordnet worden, deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechnung nicht sofort möglich war. Durch intensivere Sichtung und den genaueren Vergleich könnte dies eventuell nachträglich doch noch nachvollziehbar sein. Worms, im Dezember 2012 Margit Rinker-Olbrisch, Dipl.-Arch. (FH) Anmerkungen (1) Dieser Abschnitt wurde übernommen aus: Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände (Bearb. Gerold BÖNNEN), Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Band 79, Koblenz 1998, S. 159. (2) Vgl. Stadtarchiv Worms Abt. 40 Herrnsheim und Abt. 48 Abenheim. (3) Bücherschulden sollen ihn zum Verkauf des Stammschlosses gezwungen haben (vgl. Carl J. H. VILLINGER, Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771 - 1971, Festbuch zur 1200-Jahrfeier (Hg. Otto BARDONG), Worms 1971, S. 116 - 127. (4) Wormser Nachrichten 5.4.1929 in: Abt. 186 Nr. 628. (5) Einen nachvollziehbaren "bewussten" Verlust erlitt das Archiv durch eine Schenkung C. W. von Heyls an den Großherzog von Baden im Jahr 1902. Er übergab diesem aus dem Dalberg-Archiv einen Bericht Emmerich Joseph von Dalbergs über eine Audienz bei Napoleon am 3. Feb. 1808; eine Abschrift verblieb in Herrnsheim (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 438/36). Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Einzelstücke auf diese Weise aus dem Dalberg-Archiv verschwunden sind. (6) StadtA Wo Abt. 6-U Nr. 127, Vertrag mit Hypothekbestellung und Auflassung vom 25. Juli 1958. (7) Archivregistratur, Ordner betr. Archivalienübernahmen. Hier Schriftwechsel und Aktennotizen zum Dalberg-Archiv (Abt. 159). (8) Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher (1905-1977). Vgl. auch im Stadtarchiv Worms den Bestand Abt. 212 Sammlung Villinger. Hier finden sich Korrespondenzen die Dalberger und das Archiv betreffend sowie Informationen und sonstige Unterlagen, die Villinger als Dalbergiana gezielt gesammelt hat. (9) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (10) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (11) Wormser Zeitung = WZ vom 14.7.1967. (12) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (13) Aktennotiz Fritz Reuter, 1985 (lfde. Registratur des Stadtarchivs, Informationen zu den einzelnen Beständen). (14) Vgl. Alfred POINTNER, "Dalberger Urkundenschatz". Wertvolle Dokumente im Wormser Museum Kunsthaus Heylshof, in: WZ vom 9.5.1985 und BINDSEIL [Bil.], Prinz Eugen und Napoleons Louise, Cornelia von Bodenhausen brachte Dalberger Urkunden in die Stiftung Kunsthaus Heylshof ein, in: WZ vom 18.5.1985. (15) Filme: StadtA Wo Abt. 210e Nr. 9 und Nr. 10. Regestenwerk: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. Von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981 - 1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3). Bd.1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. V. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek und des Frhl. Heyl’schen Archivs in Herrnsheim, berab. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987. (16) An dieser Stelle ein Dank an Herrn Dr. Olaf Mückain, Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof, der die leihweise Überlassung der Stücke zur Verzeichnung ermöglicht hat. (17) Aktennotiz Reuter vgl. Anm. 12. (18) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (19) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (20) Im Anschluss an das Repertorium zum Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) in Darmstadt, war für einen zweiten Band die Erschließung der Aktenbestände des Dalberg-Archivs im Stadtarchiv Worms, des Teils des Dalberg-Archivs im Besitz der Prinzen Salm-Salm sowie der Nachweis weiterer Überlieferung in der Bayerischen Staatsbibliothek München geplant (vgl. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo, Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), S. VII. (21) Kästen 15 -17, 19-24, 26 und 28. (22) Für die Kästen 29 - 38. (23) Die vorliegenden Konkordanzen, die nachträglich und nicht gleichzeitig gefertigt wurden, konnten keine vollständige Nachweisquote erreichen. (24) Im Regestenwerk werden die Signaturen mit Kastennummer K XXX und fortlaufender Nummer XXX hinter dem Zusatz UA [= Urkundenanhang] ausgeworfen. (25) Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarbeit v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. (26) Bei Nr. 441 handelt es sich um einen Sonderfall. Die Nrn. 441/1 - 444/3 enthalten aus dem Villinger-Nachlass angekaufte Original-Dalbergbriefe (inkl. zugehörige Korrespondenz). (27) Die Digitalisierung dient gleichzeitig zur Sicherung der Überlieferung und zur besseren Benutzbarkeit. (28) Herr Alfred Pointner, ehemaliger Kustos der Stiftung Kunsthaus Heylshof, hatte seinerzeit die Stücke in einem Verzeichnis aufgenommen (vgl. Anm. 5). (29) Vorher war dieser Bestand als Abt. 158 "von Dalberg" geführt worden. (30) Ihr Vater Johann Wilhelm Ulner von Dieburg verstarb 1772 und hinterließ drei Töchter, von denen allein Elisabeth Augusta überhaupt Kinder und mit Emmerich Joseph auch einen männlichen Nachkommen hatte. (31) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 430/24. Das Original ist für die Benutzung gesperrt. Das Kopiar liegt verfilmt vor (vgl. StadtA Wo Abt. 210c Kasten VIII, Kapsel 5). Die einzelnen Urkunden wurden in die Dalberger Regestensammlung aufgenommen und innerhalb der Abt. 159-U verzeichnet. (32) Insbesondere von Erwin von Heyl, der den diplomatischen Nachlass Emmerich von Heyls sichtete. (33) Hier hauptsächlich Briefe aus dem Eigentum Villingers (Abt. 159 Nr. 441/1, Nr. 441/2, Nr. 441/3). (34) Die Archivalien zum Bankhaus Paravey aus Abt. 159 wertete Karl-Georg FABER intensiv in seinem Beitrag aus: Aristokratie und Finanz. Das Pariser Bankhaus Paravey et Comp. (1819-1828), in: VSWG 57 (1970) 289-322. (35) An dieser Stelle ergeht ein Dank an Herrn Dr. Jörg Ebeling (Centre allemand d’histoire de l’art, Paris), der sich bereit erklärte die Frankreich betreffenden Verzeichnungseinheiten Korrektur zu lesen und dabei hilfreiche Anmerkungen machen konnte. (36) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 92; Nachlass-Rechnung vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 91. (37) Hier sei besonders auf die Korrespondenzen Ockhardts mit Emmerich von Dalberg hingewiesen (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 521 und Nr. 855) und dessen Abhandlung über die Familie (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 832) hingewiesen. (38) Vgl. BOOS, Heinrich, Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, Bd. III: Monumenta Wormatiensia - Annalen und Chroniken, Berlin 1893, S. XXII; Blatt 12 - 22 laut Boos verloren - sind im HSTA Darmstadt vorhanden (Sign.: C 1 C Nr. 117), vgl. Bernhard LÖBBERT, Johannes Bockenrod (1488 bis ca. 1536), Dichter - Historiker - Theologe, in: Wormsgau 22/2003 S. 109 ff (betr. Bischofschronik s. S. 116). (39) Von Carl Theodor liegen auch Kupferplatten mit von diesem gestalteten Radierungen vor (StadtA Wo Abt. 159 Nr. 824, Nr. 825/1 - 825/13, Nr. 826/1 - 826/4. (40) Sie war mit Lord Fedinand Richard Acton verheiratet. Nach dessen Tod (+ 31.1.1837) heiratete sie im Jahr 1840 Granville George Leveson-Gower, 2. Earl Granville. (41) Zu Gemeinde- und Kirchenangelegenheiten von Herrnsheim und Abenheim s. Familienarchiv v. Dalberg im Hess. Staatsarchiv Darmstadt (Abt. O 1 A-B). (42) Im Jahr 1814 veräußerte er den Esthaler Wald wiederum an den Gutsbesitzer Joseph von Camuzi aus Dirmstein u.a. (43) Die Übernahme der gemeinsamen Ulnerischen Briefschaften und Dokumente durch die älteste der drei Ulner-Töchter wurde am 19. August 1773 beschlossen (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 601). (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 387). (44) Sie war seit 1801 verheiratet mit Friedrich Anton Freiherr von Venningen. (45) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 415/3. (46) StadtA Wo Abt. 329/5. (47) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 387. (48) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 429/19. (49) Vgl. Anm. 31. (50) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 439/37. (51) Der nicht unerhebliche Anteil an Urkunden aus dem Heylshof wird in Zusammenhang mit dem Bestand Abt. 159-U des Stadtarchivs behandelt werden. (52) Vgl. hierzu: WOLF, Jürgen Rainer/SPRENGER, Hugo (Berab.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1). Ergänzende Bestände Stadtarchiv Worms Abt. 1B Reichsstädtisches Archiv (Chroniken, Akten, Amtsbücher; hier insbesondere Nr. 504-516 Dalbergische Angelegenheiten) Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim Abt. 48 Gemeindearchiv Abenheim Abt. 159-UHerrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden) Abt. 159-P Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Plan-Sammlung) Abt. 212 Sammlung Villinger Hess. Staatsarchiv Darmstadt Abt. O 1 A-B Familienarchiv v. Dalberg (52, s.o.) Stadtarchiv Weinheim Bestand Rep. 53 Ulnerische bzw. Lehrbachsche Kellerei Weinheim 1601-1827 (1839, 1846) Bestand Rep. 54 Ulnersches Hospital bzw. Freiherrlich von Ulnersche Stiftung (1461-1481) 1492-1927 (1941-1958) Literatur (in Auswahl) Zu den Dalbergern, ihrer Herrschaft und ihrem Archiv: " ANDERMANN, Kurt (Hg.), Ritteradel im Alten Reich, Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Darmstadt, 2009 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Band 31). " BATTENBERG, Friedrich, Die Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg in der frühen Neuzeit. Ein Beitrag zur Organisation eines reichsritterschaftlichen Territoriums, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde NF 40, 1982, S. 1-95 (S. 83 Anm. 6 zur Überlieferung des dalbergischen Familienarchivs). " BATTENBERG, Friedrich, Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg im 16. Und 17. Jahrhundert, in: Geschichtliche Landeskunde 25, 1984, S. 131-172. " FRIESE, A., Ein Beitrag zur Geschichte des Dalberg-Archivs, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 278-282. " OCHS, Heidrun, Ritteradel und Städte. Bemerkungen zu ihrem Verhältnis am Beispiel der Kämmerer von Worms und der Vögte von Hunolstein, in: Jochim SCHNEIDER (Hg.), Kommunikationsnetze des Ritteradels im Reich um 1500, Stuttgart, 2012 (= Geschichtliche Landeskunde, Band 69), S. 91-109. " REUTER, Fritz, Die Dalberg in Worms und Herrnsheim, in: Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, hg. v. Hans-Bernd Spies, Aschaffenburg 1994, S. 263-279. RINKER-OLBRISCH, Margit, Überlieferungen der Dalberger - insbesondere das Herrnsheimer Dalberg-Archiv im Stadtarchiv Worms, in: Der Wormsgau 30/2013, Worms 2013, S. 171-215. " VILLINGER, Carl J. H., Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 116 -125. " WOLF, Jürgen Rainer, der Neubau der Pfarrkirche zu Abenheim und der Mannheimer Schloßbaumeister Jean Clemens Froimon, in: Festschrift anlässlich des 250jährigen Jubiläums der Vollendung der Pfarrkirche St. Bonifatius in Worms-Abenheim, Worms, 1987, S. 46-60. " Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981-1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3), hier insbesondere die Vorbemerkungen zu der Quellen- und Archivsituation in Bd. 1 und Bd. 2: o Bd. 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. v. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981 o Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986 o Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987 " Zum Thema Adelsarchiv zuletzt: HEDWIG,Andreas/MURK,Karl (Hg.), Adelsarchiv - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?. Marburg, 2009 (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22). Einzelne Dalberger betreffend: Johann von Dalberg " MORNEWEG, Karl, Johann von Dalberg: ein deutscher Humanist und Bischof, Heidelberg, 1887. Wolfgang Heribert von Dalberg " HOMERING, Liselotte, Wolfgang Heribert von Dalberg als Theaterleiter und Autor, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 69-94. Emmerich Joseph von Dalberg " EBELING, Jörg, Der Empirestil im Rheinland - Emmerich-Joseph von Dalberg zwischen Paris und Herrnsheim, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 17-36. " ERNST, Eberhard (Hg.), Talleyrand und der Herzog von Dalberg, Unveröffentlichte Briefe (1816-1832), Frankfurt a.M., 1987. " Faber, Karl-Georg, Aristokratie und Finanz ……. " JÜRGENS, Arnulf, Emmerich von Dalberg zwischen Deutschland und Frankreich: seine politische Gestalt und Wirksamkeit, 1803-1810, Stuttgart, 1976. Karl Theodor von Dalberg " FÄRBER, Konrad M./KLOSE, Albrecht/REIDEL, Hermann (Hrsg.), Carl von Dalberg, Erzbischof und Staatsmann (1744-1817), Regensburg, 1994. " FRANKHÄUSER, Gernot, "Ausruhen und Hintändeln einicher Nebenstunden": Zeichnungen, Radierungen und Gemälde von Carl Theodor von Dalberg, in: Der Wormsgau Nr. 24, Worms 2005/06, S. 33-52. " HÖMIG, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Reichskanzler und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Paderborn 2011. " HUBER, Heinrich, Der Nachlaß des Fürstprimas Karl von Dalberg, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 271-276. " SPIES, Hans-Bernd (Hg.), Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, Aschaffenburg, 1994 (= Veröffentlichungen des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg e.V., Bd. 40). Friedrich Hugo von Dalberg " EMBACH, Michael/GODWIN, Joscelyn, Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812); Schriftsteller - Musiker - Domherr, Mainz, 1998 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 82). " VILLINGER, Carl J. H., Friedrich Hugo von Dalberg. Komponist und Musiktheoretiker, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 128-144. Lord John Acton " CONZEMIUS, Victor, Lord Acton oder das freie Wort in der Kirche, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 145-155 (mit weiteren Literatur- bzw. Quellenangaben) . " HILL, Roland, Lord Acton. Ein Vorkämpfer für religiöse und politische Freiheit im 19. Jahrhundert, Freiburg i. Br., 2002. Schloss Herrnsheim mit Parkanlage " BÖNNEN, Gerold/WERNER, Ferdinand (Hg.), Die Wormser Industriellenfamilie von Heyl, Öffentliches und privates Wirken zwischen Bürgertum und Adel, Worms, 2010 (hier: Register, auch zu Schloss und Garten). " FÜNFROCK, Gabriele, Jakob Friedrich Dyckerhoff - ein Architekt des Frühklassizismus im Großherzogtum Baden - 1744-1845, Worms 1983 (= Der Wormsgau, Sonderheft 1983); hier: Kapitel II. Schloß Herrnsheim bei Worms (S. 20 -64). " JUNKER-MIELKE, Stella, Ein Juwel der Gartenkunst - Der Schlosspark Herrnsheim gestern und heute, in: Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 37-50. " SPILLE, Irene, Schloss Herrnsheim bei Worms - das Gebäude und seine Geschichte, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 5-16. " WERNER, Ferdinand, Der dalbergische Lustgarten und Sckells Englische Anlage in Herrnsheim bei Worms, in: Die Gartenkunst, 5. Jhrg., Heft 1/1993, Worms, 1993, S. 159-192.

          BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

          Friedensvermittlungsversuche: Nationalausschuss
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 52 · Akt(e)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Protokoll der Sitzung des Bundes Neues Vaterland, masch., 21.3.1915 - Schreiben des Baron Puttlitz mit Zustimmung zu einer Denkschrift, handschr., 26.3.1915 - Rundschreiben des Bundes Neues Vaterland, masch., April 1915 - Friedensaufruf der Zentralorganisation für einen Dauernden Frieden Haag, gedr., April 1915 - "Die Lage Ende April 1915", masch., o.D. - Drei Schreiben von F. v. Bodelschwingh an Reichskanzler Bethmann Hollweg wegen der Kriegsziele, gedr., 6.-17.5.1915 - "Bemerkungen über die auswärtige Politik und die Kriegsziele", gedr., 9.7.1915 - Erklärung von Hans Delbrück, Dernburg u.a. zur deutschen Kriegspolitik, gedr., 9.7.1915 - "Das deutsche Volk und die gegenwärtige Kriegslage", Rede von Paul Fuhrmann, gedr., 16.5.1915 - Schreiben des Bundes Neues Vaterland an die Reichstagsabgeordnete zu Zensurverhältnissen, gedr., 17.5.1915 - Schreiben des Bundes Neues Vaterland mit Einladung zu einer Besprechung, masch., 21.5.1915 - "Das große Umlernen" von Paul Fuhrmann, Sonderdruck aus " Der Tag", 2.6.1915 - Schreiben an den Bund Neues Deutschland über die Friedensaussichten nach dem Kriegseintritt Italiens, masch., 5.6.1915 - Schreiben von Kurt v. Tepper-Laski an die Norddeutsche Allgemeine Zeitung über Friedensbestrebungen, gedr., 8.6.1915 - Vertrauliches Mitgliederzirkular des Bundes Neues Vaterland, gedr., 20.6.1915 - Schreiben von L. Quidde zur Zentralorganisation für einen dauernden Frieden, masch., 2.7.1915 - Denkschrift des Baltischen Vertrauensrates an Bethmann Hollweg zur baltischen Frage, gedr., 9.7.1915 - Schreiben des Bundes Neues Vaterland zu seiner Denkschrift, gedr., 14.7.1915 - "Mitteilung über die Vorbereitung einer Schrift ’Deutschland nach dem Kriege, ein Programm für dauernden Frieden’", masch., 6.8.1915 - Schreiben von L. Quidde zu dieser Schrift, masch. & handschr., 8.8.1915 - "Pazifistische Eingabe" von L. Quidde (?), masch., o.D. (vor 28.9.1915) - "Aufruf und Mindestprogramm der Zentralorganisation für einen dauernden Frieden", Sonderabdruck aus Völkerfriede, September 1915 - Denkschrift "Über den Frieden" von Baurat Friedenberg, masch., September 1915 - Schreiben des Stellvertretenden Generalkommandos von Ströbel an Pfarrer Umfrid über weltbrüderliche Friedensbestrebungen, masch., 17.11.1916 - Einspruch gegen das Verbot der Zeitschrift "Völkerfriede" an das Stellvertretende Generalkommando, masch., 1.12.1916 - "Was will der Bund Neues Vaterland?", Broschüre 1915 - Schreiben von L. Quidde, München zur Zentralorganisation für einen dauernden Frieden, masch., 14.1.1916 - Schreiben an Rauscher über Heranziehung von Persönlichkeiten, handschr., 2.7.1916 - Schreiben des Fürsten Karl von Wedel zur Gründung des Deutschen Nationalausschusses , masch., 4.7.1916 - Schreiben des Fürsten Karl von Wedel zur Programmerweiterung des Deutschen Nationalausschusses , masch., 14.7.1916 - Telegramm des Nationalausschusses wegen eines Vortrags, 25.7.1916 - "Der Deutsche Nationalausschuss" aus der Augsburger Abendzeitung, 19.7.1916 - Schreiben des Nationalausschusses mit Gesichtspunkten für die Vorträge am 1. August. masch., 22.7.1916 - Schreiben des Nationalausschusses wegen Einladungen zum Vortrag, masch., 26.7.1916 - Protokoll über die Konferenz des Ausschusses für einen dauernden Frieden, masch., 30.7.1916 - Denkschrift "Zur Erläuterung der Petition und ihres Zweckes", Sommer 1916 - Denkschrift an den König von Bayern zur Kriegsführung, 30.7./1.8.1916 - Rundschreiben des Nationalausschusses zu Gedenkfeiern, masch., 29.7.1916 - Schreiben von C. Bach mit Eintrittserklärung in Nationalausschuss, masch., 29.7.1916 - Telegramm des Nationalausschusses wegen Fabrikant Hauff, 27.7.1916 - Telegramm des Nationalausschusses wegen Zensurbestimmungen zur Gedenkfeier, 31.7.1916 - Redemanuskript, masch., (1.8.?)1916 - Rednerlisten für den 1.8.1916, masch. - Programm der Gedenkfeiern, gedr., 1.8.1916 - Plakat für die Hamburger Veranstaltung des Nationalausschusses, 1.8.1916 - Rede Haussmanns in Hamburg, masch., 1.8.1916 - "An der Schwelle des dritten Kriegsjahres", Rede von Erich Marcks in München, gedr., 1.8.1916 - Berichte des Nationalausschusses über die zahlreichen Versammlungen am 1. August, masch., 4.8.1916 - Friedensaufruf des Unabhängigen Ausschusses für einen Deutschen Frieden, gedr., 23.8.1916 - Vertrauliche Mitteilungen des Nationalausschusses, masch., 30.8.1916 - Flugblatt Nr. 1 der Deutsche Zentrale für dauernden Frieden und Völkerverständigung, gedr. Ende August 1916 - Zahlreiche Zeitungsausschnitte zu den Gedenkveranstaltungen am 1. August, August 1916 - Vertrauliche Mitteilungen des Nationalausschusses, 1./2.9.1916 - "Geschlossen nach Innen, entschlossen nach Aussen" von Prof. Graf Dohna aus Der Tag, 15.9.1916 - Schreiben des Nationalausschusses zum Artikel von Graf Dohna, masch., 15.9.1916 - Zeitungsausschnitt "Der deutsche Nationalausschuß und die Kriegsziele" von Unterstaatssekretär a.D. Dr. E. Petrie, 21.9.1916 - Vertrauliche Mitteilung des Nationalausschusses zur rumänischen Frage, masch., 26.9.1916 - Schreiben von L. Quidde über Hygieniker und Juristen Gruber, handschr., 3.10.1916 - Schreiben von Prof. M. Gruber wegen eines Zeitungsartikels zum Volksausschuss zur raschen Niederwerfung Englands, masch., 4.10.1916 - Schreiben von Prof. S. Hellmann zum Fall Gruber und zum Volksausschuss zur raschen Niederwerfung Englands, masch., 6.10.1916 - Schreiben von M. Greiner zur Presseauseinandersetzung wegen Gruber, handschr., 6.10.1916 - Schreiben von Prof. Erwin Grueber über Verwechsung mit Hygieniker Max v. Gruber, handschr., 6.10.1916 Schreiben von Prof. Max v. Gruber zur Kriegsführung mit Zeitungsartikel, masch., o.D. - Vertrauliche Mitteilungen des Nationalausschusses, masch., 20.10.1916 - Flugblatt Nr. 2 der Deutsche Zentrale für dauernden Frieden und Völkerverständigung, gedr., 2./3.12.1916 - Pressenotiz des stellvertretenden Generakommandos Stuttgart an den "Beobachter" über die Auflösung einer Versammlung der Vaterlandspartei, masch., 20.1.1918 - Notiz über einen Artikel der Kölnischen Zeitung zur neuen Deutschen Fraktion, masch., o.D. - Denkschrift "Um des teuren deutschen Blutes und Vaterlandes willen", gedr., o.D. - Aufruf von württembergischen Persönlichkeiten zur Unterstützung der baltischen Bestrebungen, gedr., o.D. - Aufruf an den Reichskanzler zur Befreiung der balt. Provinzen, gedr., o.D. - Satzungen des Bundes Neues Vaterland, gedr., o.D. - Denkschrift des Bundes Neues Vaterland zu Schicksal Deutschlands, masch., o.D. - "Den Herren Reichtagsabgeordneten, die einen deutschen Grenzschutz ablehnen, ins Stammbuch", bebilderte Broschüre von Andreas Heldberg, gedr., o.D.

          Haußmann, Conrad

          Universitätsarchiv Stuttgart Findbuch zum Bestand 33 Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA) - Otto-Graf-Institut Bearbeitet von Dr. Volker Ziegler Unter Mitarbeit von Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili, Stephanie Hengel, Maria Stemper, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer, Norbert Becker Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft Stuttgart 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens 2.6 Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg 2.7 Otto Grafs Leistungen 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen 2.9 Umstrukturierungen innerhalb der FMPA 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte 3.2 Aktenführung und Registratur 3.3 Überlieferungsdichte 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte 4. Literatur 5. Hinweis auf weitere Archivbestände 6. Benutzerhinweise 1. Vorwort In den Jahren 1999 und 2000 übernahm das Universitätsarchiv Stuttgart aus dem zentralen Institutsgebäude der damaligen Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg (FMPA) – Otto-Graf-Institut eine große Menge an Altakten, insgesamt 263,7 Regalmeter. Dieser umfangreiche Bestand bildet mit einigen kleineren, späteren Zugängen den Bestand 33, dessen Erschließung die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Förderprogramms Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) von Juni 2008 bis März 2012 förderte. Der Schwerpunkt der Erschließung liegt auf der Forschungsorganisation und auf den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik, was auch der Überlieferungsdichte des Bestands zwischen 1933 und 1958 entspricht. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Sie war eine Einrichtung der Technischen Hochschule Stuttgart. Von Anfang an wurden beide Bereiche abgedeckt: Sowohl die Materialprüfung für den Maschinen- und Anlagenbau, als auch die Prüfung von Baustoffen und Bauverfahren. Als ab 1927 die institutionelle Trennung beider Arbeitsbereiche eingeleitet wurde, trennte man auch die Registraturen der Materialprüfungsanstalt/MPA (Maschinenwesen) und der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen. Beim Umzug der letzteren von Stuttgart-Berg in die neuen Gebäude in Stuttgart-Vaihingen gegen Ende der 1950er bzw. Anfang der 1960er Jahre wurden die Akten zur Baustoffprüfung mitgenommen, zudem aber auch die Serie der gemeinsamen Briefausgangsbücher ab 1883. Sie sind daher ebenfalls Teil des Archivbestands 33. Der Archivbestand umfasst nach dem Ausscheiden nicht-archivwürdiger Akten derzeit 3.484 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von 1883 bis 1996 sowie 777 Personalakten von Mitarbeitern der FMPA bis 1986. Zu den Personalakten der bis 1912 geborenen Mitarbeiter ist ebenfalls ein Findbuch online einsehbar. Eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsarchivs Stuttgart war an der Durchführung des Projekts beteiligt. Hier müssen zuerst die Projektmitarbeiterinnen Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili und Stephanie Hengel genannt werden. Hanna Reiss verzeichnete die Personalakten und die wichtigen Auftraggeber, außerdem unterstützte sie den wissenschaftlichen Mitarbeiter bei Bewertungsfragen. Tamara Zukakishvili verzeichnete die Tageskopien der Abteilungen des Otto-Graf-Instituts. Stephanie Hengel führte mit dem Unterzeichnenden die Bewertung des Teilbestands Veröffentlichungen durch und verzeichnete und systematisierte neben anderem den umfangreichen Teilbestand des Ländersachverständigenausschusses für neue Baustoffe und Bauarten. Maria Stemper verzeichnete die Postausgangskorrespondenz, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer und Norbert Becker einen Teil der Prüfakten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik. Die Sichtung und Bewertung des großformatigen Schriftguts und der Pläne sowie der umfangreichen Sammlung an Photos und Photonegativen führten Norbert Becker, Anna Bittigkoffer und Stephanie Hengel durch. Rolf Peter Menger übernahm wichtige Enteisungs- und Verpackungsarbeiten und Norbert Becker, der Leiter des Universitätsarchivs Stuttgart, stand in allen wichtigen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Allen an der Durchführung des Projekts Beteiligten sei hier noch einmal herzlich gedankt. Stuttgart, 12.03.2012 Dr. Volker Ziegler 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule/Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Der vorliegende Bestand 33 enthält die Akten des Arbeitsbereichs Baustoffprüfung, der unter verschiedenen Bezeichnungen bis 1945 ein Teil der Materialprüfungsanstalt Stuttgart gewesen ist und erst danach selbständig wurde, weshalb es notwendig ist, auf die Geschichte der Materialprüfungsanstalt Stuttgart näher einzugehen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Gründungsvorstand war Professor Adolf Groß, Professor für Maschinenzeichnen, Maschinenkunde und Konstruktionsübungen am Stuttgarter Polytechnikum. Groß wechselte aber bereits im September 1883 vom Polytechnikum Stuttgart zum Direktorium der Württembergischen Staatseisenbahnen und wurde von Carl Bach[1] als Vorstand der Materialprüfungsanstalt abgelöst.[2] In der Verfügung des Departements des Kirchen und Schulwesens im Staatsanzeiger für Württemberg vom 21. Februar 1884 wird als Aufgabenbereich der Materialprüfungsanstalt Stuttgart formuliert: 1. Die Materialprüfungsanstalt ist bestimmt, den Interessen der Industrie, wie auch denjenigen des Unterrichts zu dienen. Zunächst sind die Einrichtungen beschafft zur Ermittlung der Zugfestigkeit von Metall- und Holzstäben, Riemen, Seilen, Cement und Cementmörtel, der Druckfestigkeit von Cement, Cementmörtel und Steinen, der Biegungsfestigkeit von Metallstäben und Trägern, der Schubfestigkeit von Rundstäben aus Metall. Auf Verlangen können auch bei Zugversuchen noch Elasticitätsmodul und Proportionalitätsgrenze, sofern solche vorhanden ist, bestimmt werden. Beschlossen ist die Erweiterung der Anstalt durch die Einrichtungen zur Ermittlung der Abnutzbarkeit von Steinen. Die für Benützung der Anstalt zu entrichtenden Gebühren sind so hoch zu bemessen, daß die Ausgaben derselben gedeckt werden. Der öffentliche Betrieb wird am 25. Februar d. J. beginnen. Daraus wird ersichtlich, dass von Anfang an Baustoffprüfungen vorgesehen waren und dass die Anstalt wirtschaftlich betrieben werden sollte. Das Königlich Württembergische Finanzministerium stellte einen Betrag von 6.000 Mark zur Verfügung. Weiterhin kamen 10.000 Mark aus einem Überschuss, der bei der damaligen Landesgewerbeausstellung in Stuttgart erzielt worden war. Dafür hatte sich der Württembergische Bezirksverein Deutscher Ingenieure infolge eines Antrags von Carl Bach eingesetzt.[3] Eine staatliche Finanzierung gab es nicht. Deshalb musste sich Carl Bach mit einem Raum im Hauptgebäude des Polytechnikums begnügen, den man mit der Elektrotechnik zu teilen hatte. Neben Carl Bach gab es am Anfang nur einen Mitarbeiter. Erst 1906 konnte man in Stuttgart-Berg ein neues Gebäude beziehen. Die Entwicklung war so positiv verlaufen, dass der württembergische Staat die Baukosten übernahm und Carl Bach in der Lage war, weiteres Personal einzustellen, unter anderem die Ingenieure Richard Baumann, Otto Graf und Max Ulrich, die in den Jahren 1903 und 1904 zur Materialprüfungsanstalt kamen. Sie wurden zum großen Teil aus erwirtschafteten Mitteln bezahlt. 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch Von grundsätzlicher Bedeutung war die Zusammenarbeit Carl Bachs mit einem Mann, der die wissenschaftlichen Grundlagen des Eisenbetonbaus legte, Emil Mörsch. Mörsch veröffentlichte im Jahr 1902 sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie. Dieses Buch erlebte in kurzer Zeit etliche Auflagen und wurde zu einem Standardwerk. Mörsch, der zu dieser Zeit noch für Wayss & Freytag arbeitete, ließ die praktischen Versuche von Carl Bach durchführen. Die frühen Versuche, die in der Sekundärliteratur genannt werden, sind leider als Prüfberichte nicht vorhanden. Die ersten Versuche, die im Bestand nachgewiesen werden konnten, sind Arbeiten für Dyckerhoff und Widmann über die Prüfung von Betonwürfeln und Eisenbetonbalken aus dem Jahr 1907 (33/1/977) sowie über Eisenbetonsäulen für die Firma Wayss und Freytag aus dem Jahr 1908 (33/1/935). Die erste Auflage von Emil Mörschs Werk Der Betoneisenbau – Seine Anwendung und Theorie erschien 1902, also noch bevor Otto Graf zur Materialprüfungsanstalt Stuttgart kam. Die zweite Auflage erschien 1906. 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart[4] Carl Bach war Mitglied des Kuratoriums der Jubiläumsstiftung der Deutschen Industrie, die am 18. Juli 1903 einen Betrag von 10.000 Mark befristet bis zum 1. März 1904 für Versuche mit Eisenbeton zur Verfügung stellte. Dafür wurde ein Ausschuss berufen, dem Carl Bach als Obmann vorstand. Dieser Ausschuss beschloss, in Stuttgart durch Carl Bach Druckversuche an Säulen, Versuche über den Gleitwiderstand, Biegungsversuche und Schubversuche durchführen zu lassen.[5] Der im Anhang von Gallus Rehms Artikel Otto Graf – ein Genie? abgedruckte Brief Otto Grafs an Carl Bach stammt vom 19. Juli 1903.[6] Darin bedankt sich Otto Graf für die Zusage Carl Bachs vom 16. Juli. Er könne aber aufgrund einer Prüfung, die er noch an der Königlichen Baugewerkeschule in Stuttgart abzulegen habe, nicht vor dem 18. August in die MPA eintreten. Es ist also plausibel anzunehmen, dass Carl Bach Otto Graf, der als Maschineningenieur kein ausgewiesener Baustofffachmann war, wegen dieser Versuche an die Materialprüfungsanstalt Stuttgart holte. Zu dieser Annahme passt auch, dass Otto Graf aus Drittmitteln bezahlt wurde. Des Weiteren war Carl Bach auch an Prüfungen beteiligt, die entscheiden sollten, ob erdfeuchter oder plastischer Beton die besseren Eigenschaften aufweist. Die Betonwürfel wurden in den Jahren 1901 bis 1903 in Stuttgart geprüft, also schon bevor Otto Graf in der Anstalt war.[7] Emil Mörsch war ursprünglich für Wayss & Freytag tätig gewesen, danach Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, seit 1916 Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart.[8] Man muss hier feststellen, dass es zwischen der Bauindustrie, die an einer wirtschaftlichen Lösung für den Einsatz des Betons interessiert war, und staatlichen Stellen, welche die Verwendung der neuen Baustoffe geregelt haben wollten, sowie der Wissenschaft zu intensiven Diskussionen kam, die wiederum zu Institutionen führten, in welchen diese Interessen ausgeglichen werden konnten. Ein neues Gremium war der 1907 gegründete deutsche Ausschuss für Eisenbeton. Emil Mörsch vertrat in diesem bis 1904 die Interessen der Bauindustrie, konnte aber auch wegen seiner wissenschaftlichen Qualitäten überzeugen und fand deshalb ebenso Gehör bei staatlichen Stellen. Carl Bach, der schon seit 1878 ein Mann der Wissenschaft war und zudem sehr gute Kontakte zur Industrie hatte, spielte hier eine ähnliche Rolle wie Mörsch. Alte Streitfragen konnten somit wissenschaftlich erörtert, durch praktische Versuche transparent gemacht und in diesen neu geschaffenen Gremien diskutiert werden. 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs Wir gehen davon aus, dass Otto Graf ursprünglich Maschineningenieur gewesen ist. Aus seinen Personalunterlagen geht hervor, dass er an der Maschinenbauschule in Stuttgart, damals Teil der Baugewerkeschule, studierte und dass er für die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg gearbeitet hatte. Zuvor war er in die Lehre bei C. Terrot in Cannstatt gegangen, einer Fabrik für Rundwirk- und Rundstrickmaschinen. Für Otto Graf sollte sich die Materialprüfungsanstalt Stuttgart als Chance erweisen, beruflich aufzusteigen und zu einem weltweit geachteten Fachmann für Baustoffprüfungen zu werden. Dieser Aufstieg verlief in den ersten zwanzig Jahren eher unauffällig. Graf war zwar Oberingenieur geworden, aber es war durchaus nicht sicher, ob er eine Professur erreichen konnte.[9] Als Carl Bach 1922 als Professor emeritiert wurde, blieb er noch für weitere zwei Jahre Vorstand der Materialprüfungsanstalt. Im Jahr 1924 stand mit Richard Baumann der Nachfolger aus den eigenen Reihen bereit und für Otto Graf stellte sich natürlich die Frage nach seinem eigenen Verbleib. 1925 erhielt er einen Ruf an die Technische Hochschule Wien, dem er jedoch nicht folgte, sondern zur Verbesserung seiner Situation in Stuttgart nutzte. Der Neubau des Straßenbauprüfgeräts und des Brandhauses im Jahr 1926 sind hier schon Belege für die große Tatkraft Otto Grafs. Richard Baumann bekam schon kurz nach seiner Ernennung ernste gesundheitliche Probleme, die dazu führten, dass er im Jahr 1927 seine Tätigkeit für die Materialprüfungsanstalt nicht fortsetzen konnte und Otto Graf ihm als stellvertretender Leiter folgte. Richard Baumann starb bereits ein Jahr später mit 48 Jahren. 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens Das Jahr 1927 bedeutete für die Materialprüfungsanstalt Stuttgart eine organisatorische Neuaufstellung. Es wurden zwei Abteilungen eingerichtet, was auch an der getrennten Führung der Registraturbücher deutlich wird, zum einen die Abteilung für Maschinenwesen und zum anderen die Abteilung für Bauwesen. Welche Folgen diese Trennung in finanzieller und personaler Hinsicht hatte, ist bis jetzt unklar geblieben, ganz zu schweigen in Hinblick auf die Verwendung der Prüfungsmaschinen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart blieb jedoch das gemeinsame Dach beider Abteilungen. Im Jahr 1930 war Graf außerordentlicher Professor geworden, vielleicht auch deshalb, weil ein Jahr später mit Erich Siebel ein neuer Chef kam, der die Gesamtleitung der Anstalt übernahm und Otto Graf ablöste.[10] 1936 wurde Otto Graf zum ordentlicher Professor für Baustoffkunde und Baustoffprüfung ernannt und seine Abteilung in Institut für die Materialprüfungen des Bauwesens umbenannt. Das sind eindeutige Hinweise auf eine institutionelle Selbständigkeit, obwohl immer noch formal das gemeinsame Dach beibehalten wurde. Das wird noch deutlicher, als Erich Siebel im Jahr 1940 an die Staatliche Materialprüfungsanstalt nach Berlin-Dahlem wechselte. Otto Graf und Max Ulrich sollten sich in zweijährigem Turnus in der Direktion abwechseln. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses letzte gemeinsame Band aufgelöst, so dass fortan zwei innerhalb der Technischen Hochschule Stuttgart selbständige Institute bestanden. Unter Otto Graf hatte sich mit Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner eine neue Generation von Prüfingenieuren zusammengefunden, die bereit war, größere Verantwortung zu übernehmen. Ein weiteres, wichtiges Ereignis dieser Jahre ist die Gründung der Bautechnischen Auskunftstelle im Jahr 1941 durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Leiter der Einrichtung wurde Otto Graf.[11] 2.6. Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg Allerdings änderte sich die Situation Otto Grafs nach dem Zweiten Weltkrieg, da gegen ihn Vorwürfe laut geworden waren hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber einem Betriebsratsmitglied und den in der Materialprüfungsanstalt beschäftigten Zwangsarbeitern. Diese Vorwürfe führten zu seiner Suspendierung und danach zur Entlassung aus seinem Beamtenverhältnis. Auch war das Verhältnis zu einigen Professorenkollegen, vor allem zu Erwin Neumann, belastet. Die Folge war, dass Otto Graf für ca. drei Jahre nicht für die Baustoffprüfung tätig sein konnte. Er wurde von Hermann Maier-Leibnitz abgelöst, der jedoch nur kurz als Vorstand wirkte und von Gustav Weil ersetzt wurde. Otto Grafs Fall entwickelte sich jedoch für ihn positiv, so dass er durch die Entschließung des Ministerpräsidenten vom 7. April 1948 wieder in den öffentlichen Dienst als Professor für Baustoffkunde und Materialprüfung und Vorstand des Instituts für Bauforschung und Instituts für technische Holzforschung berufen wurde.[12] Nach dem Ende des Sommersemesters 1950 folgte zwar seine Emeritierung, praktisch übergab er jedoch sein Institut erst am 15. Oktober 1952 an seinen Nachfolger Friedrich Tölke.[13] Otto Graf hielt jedoch weiterhin Vorlesungen und als Schlußstein seiner Karriere und Anerkennung seiner Leistungen wurden im Jahr 1953 aus Anlass seines fünfzigjährigen Hochschuljubiläums an der Technischen Hochschule Stuttgart seine Institute in Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut an der Technischen Hochschule Stuttgart umbenannt. Über die drei Jahre seiner Suspendierung ging man einfach hinweg. 2.7 Otto Grafs Leistungen Zu Otto Grafs Leistungen auf dem Gebiet der Baustoffprüfung hat sich bereits Hans-Wolf Reinhardt geäußert.[14] Der Benutzer sei deshalb auf diesen Artikel verwiesen. Otto Graf hat seine Arbeit in über 600 Veröffentlichungen dokumentiert, Schwerpunkte sind der Betonstraßenbau und die technische Holzforschung. Technische Holzforschung Den Anlass für Otto Graf, sich mit den Holzverbindungen zu beschäftigen, sieht der Artikel, der 1973 in der Zeitschrift Holz als Roh- und Werkstoff erschien, im Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Errichtung der neuen Funkmasten aus Holz.[15] Wolfgang Rug sieht die Leistung Otto Grafs vor allem in der Prüfung der Verbindungstechniken und der Prüfung ganzer Bauteile. Ferner wird seine Mitarbeit an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung aus dem Fachausschuss für Holzfragen, der 1921 vom Reichsverkehrsminister gegründet worden war, erwähnt.[16] Nach Rug könnte der Beginn der Zusammenarbeit zwischen Karl Schaechterle und Otto Graf in den Vorläufigen Bestimmungen für Holztragwerke liegen, die von Schaechterle erarbeitet und 1926 bei der Deutschen Reichsbahngesellschaft eingeführt wurden.[17] Betonstraßenbau und Reichsautobahnen Der entscheidende Aufschwung auch für die positive Entwicklung des Auftragsvolumens muss auf die Entscheidung zurückgeführt werden, die Reichsautobahnen zum allergrößten Teil als Betonfahrbahnen zu realisieren. Diese Entscheidung hatte für Otto Graf und seine Abteilung weittragende Konsequenzen, da es ihm gelang, sein Institut zur Anlaufstelle für alle Fragen des Betons und des Stahlbetons zu machen. Er konnte sein Institut ebenfalls im Brückenbau und damit im Stahlbau etablieren. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kamen die Aufträge auch verstärkt von militärischen Dienststellen. Mitarbeiter Otto Grafs und organisatorisches Talent Nicht vergessen darf man, dass Otto Graf über hervorragende Mitarbeiter verfügte. Hier sind neben anderen Erwin Brenner, Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner zu nennen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützten und diese selbständig weiter führten.[18] Graf muss außerdem ein organisatorisches Talent beschieden werden, da er bei den Gründungen einiger wichtiger Einrichtungen mitwirkte, etwa beim Fachausschusses für Holzfragen beim Verein Deutscher Ingenieure und Deutschen Forstverein, bei der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, bei der Bautechnischen Auskunftstelle und bei der Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen in Stuttgart. 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen Platzmangel war immer ein Problem der alten Materialprüfungsanstalt gewesen. Carl Bach löste dieses Problem mit dem Umzug nach Stuttgart-Berg, wo in den folgenden Jahrzehnten weiterhin angebaut und erweitert wurde. Durch einen großen Anbau 1938 für die Abteilung Maschinenwesen wurden auch Räume für die Baustoffprüfung frei. Hinzu kamen einige ehemalige Wohn- und Gasthäuser am Rande des Geländes. Otto Graf plante schon während des Zweiten Weltkriegs einen Umzug in den Degerlocher Wald, einen Standort, für den Umzugspläne der gesamten Technischen Hochschule Stuttgart existierten. Nach einem von Oberingenieur Brenner ausgearbeiteten Bedarfsplan erstellte der Architekt Prof. Rudolf Lempp einen Entwurf, der jedoch nicht verwirklicht wurde. Dieser Bedarfsplan spielte jedoch auch noch für den Umzug nach Stuttgart-Vaihingen eine Rolle.[19] Nach dem Zweiten Weltkrieg war an einen Neubau nicht zu denken, weshalb die alten Räume in Berg im Laufe der Zeit wieder instand gesetzt und später auch ausgebaut wurden. Da das Prüfgeschäft sich wieder positiv entwickelte, stellten sich bald erhebliche Raumprobleme ein. Den Forderungen nach einem Neubau wurde erst 1956 entsprochen. Baubeginn in Stuttgart-Vaihingen war 1958. Anfang 1960 konnten die ersten Gebäude bezogen werden.[20] Der Umzug nach Stuttgart-Vaihingen an den heutigen Standort wurde unter der Leitung von Friedrich Tölke durchgeführt. Dieser dauerte mehrere Jahre. Mit diesem Umzug ist auch das Ende der Führung einer zentralen Registratur festzustellen. 2.9. Umstrukturierungen innerhalb der FMPA War schon nach dem Zweiten Weltkrieg nach der Rückkehr Otto Grafs im Wintersemester 1948/49 das Institut für Bauforschung und Materialprüfungen des Bauwesens und Institut für technische Holzforschung in ein Institut für Bauforschung unter Gustav Weil und ein Institut für technische Holzforschung unter Karl Egner geteilt worden, setzte sich diese Tendenz nach dem Ausscheiden Otto Grafs weiter fort. Mit der Berufung Friedrich Tölkes kam es auch zu einer Neuorganisation des Otto-Graf-Instituts, die von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen angeregt worden war. Darin sollte eine Arbeitsgemeinschaft von Professoren gegründet werden, welche in grundsätzlichen Fragen als Verwaltungsrat entscheiden sollte. Diese Arbeitsgemeinschaft sollte sich aus den Professoren für Baustoffkunde, Baustatik und konstruktiven Ingenieurbau, für Eisenbahn- und Verkehrswesen und für Straßenbau in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern des Otto-Graf-Instituts zusammensetzen.[21] Mit der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Professoren für das Wintersemester 1953/54 wurden drei Abteilungen eingerichtet, die Abteilung für Stahl- und Stahlbeton unter Gustav Weil, die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe unter Kurt Walz und die Abteilung für Holz, Glas und Kunststoffe unter Karl Egner. Diese Entwicklung reagierte auf die inzwischen fortgeschrittene Spezialisierung im Bauingenieurwesen und der Baustoffprüfung, die es auch schwierig machte, einen Nachfolger für Otto Graf zu finden, der alle Aufgabenbereiche in gleichem Maße beherrschte. Die weitgehende Mitbestimmung der Abteilung für Bauingenieurwesen ist ebenfalls in diesem Kontext zu sehen. Die Anzahl der Abteilungen wurde weiter vermehrt. Seit dem Wintersemester 1956/57 kam die Abteilung für Erdbau (später Erd- und Grundbau) unter Friedrich Tölke hinzu, seit dem Wintersemester 1957/58 die Abteilung für Teer- und Bitumenbaustoffe, ebenfalls unter Friedrich Tölke. Ab dem Wintersemester 1963/64 wurden drei Hauptabteilungen gebildet, die wiederum in Abteilungen gegliedert wurden. Das waren die Hauptabteilungen für Anorganische und für Organische Baustoffe. Die Abteilung für Erd- und Grundbau bildete eine eigene Hauptabteilung, die jedoch nicht weiter untergleidert wurde. Diese Ordnung wurde bis zum Sommersemester 1971 beibehalten, danach kam es zu einer erneuten Umorganisation und es wurden wiederum nur Abteilungen gebildet, die nicht weiter differenziert waren. Die neu gebildeten Abteilungen wurden in einem neu gebildeten Direktorium an der Führung des Otto-Graf-Instituts beteiligt.[22] Friedrich Tölke blieb bis zum Jahr 1969 an der Spitze des Otto-Graf-Instituts. Ihm folgte Gustav Weil, ein langjähriger Mitarbeiter Otto Grafs, der allerdings 1972 an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstarb.[23] Seit dem Wintersemester 1972/73 stand Gallus Rehm bis 1990 an der Spitze dieser Institution. 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Vom 1. Januar 1980 an gehörte die Baustoffprüfung als „Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg – Otto-Graf-Institut“ zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und schied deshalb aus der Universität Stuttgart aus. Die Zentrale Verwaltung und die Referate fungierten damals als Geschäftsleitung.[24] Die Umressortierung wird durch die in dem vorliegenden Aktenbestand vorhandenen Unterlagen noch gut belegt.[25] Der Hauptteil der Aktenüberlieferung des Bestands 33 endet Mitte der 1980er Jahre. Einzelne Akten reichen noch bis 1996. 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA Im Jahr 2000 erfolgte die Wiedereingliederung der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA), Otto-Graf-Institut in die Universität Stuttgart. Der Institutsname aus dieser Zeit, in der die vorliegenden Akten übernommen wurden, wurde als Bezeichnung des Archivbestandes gewählt. Am 01.07.2003 wurden die Staatliche Materialprüfungsanstalt (MPA) Universität Stuttgart und die Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut (FMPA) zur Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart (MPA Stuttgart, Otto-Graf-Institut (FMPA)) zusammengeführt. Damit wurde die Trennung aus dem Jahr 1945 nach 58 Jahren beendet. 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte Der vorliegende Bestand 33 enthält die noch erhaltenen Akten der Baustoffprüfung. Mit der Gründung der Abteilung für Baustoffprüfung innerhalb der Materialprüfungsanstalt im Jahre 1927 wurde auch deren Aktenführung von derjenigen der Abteilung für Maschinenwesen getrennt. Beim Umzug der jetzt unter dem Namen Otto-Graf-Institut selbständigen Einrichtung vom langjährigen mit dem Maschinenwesen gemeinsamen Standort Stuttgart-Berg nach Stuttgart-Vaihingen wurden offenbar auch vereinzelte Unterlagen der Abteilung Maschinenwesen und die gemeinsamen Postausgangsbücher aus der Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt (33/2/1 bis 33/2/455) mitgenommen. Sie sind daher im vorliegenden Archivbestand 33 eingearbeitet. Der Großteil der Akten wurde in den Jahren 1999 und 2000 in das Universitätsarchiv Stuttgart übernommen. Hinzu kamen einige kleinere, spätere Zugänge und ein Teilbestand, der in der Zeit, als die FMPA unter dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ressortierte, in das damals zuständige Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden war. Die Erschließung des Aktenbestands wurde mit maßgeblicher Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vom Juni 2008 bis März 2012 durchgeführt. 3.2 Aktenführung und Registratur Die Haupttätigkeit der Ingenieure der Baustoffprüfung bestand darin, Materialprüfungen für Auftraggeber durchzuführen. Um diese praktische Tätigkeit zu dokumentieren, wurden Prüfungsakten geführt, die immer nach demselben Schema angelegt und nach den Prüfgebieten in der Registratur abgelegt wurden. Alle anderen Vorgänge, etwa die Mitarbeit in Gremien und die Beschaffung von Prüfungsmaschinen, wurden in diese Systematik integriert, was die Übersichtlichkeit der Aktenordnung heute sehr erschwert. Vorgänge aus dem Bereich der Lehre sind so gut wie nicht überliefert. Diese Registraturordnung wurde seit Carl Bach bis etwa 1956/1957 beibehalten. Aus den Registraturbüchern und den überlieferten Mappen mit Prüfungsakten konnte rekonstruiert werden, wie die Baustoffprüfung arbeitete. Jeder Vorgang oder Prüfungsauftrag erhielt eine Auftragsnummer. Seit dem Jahr 1927 wurde ein B vor diese Nummer gesetzt (B für Bauwesen, für das Maschinenwesen entsprechend ein M). Ein Auftragseingangsverzeichnis, das nach diesen Nummern gegliedert ist, konnte bis jetzt nicht aufgefunden werden. Seit dem 1. April 1933 wurden auf den Mappen die ausgeschriebenen Bezeichnungen für die jeweiligen Prüfgebiete durch Kürzel ersetzt. Natursteine wurde mit N abgekürzt, Metalle mit M, Beton mit B, Eisenbeton mit E usw. Eine Mappe mit Prüfungsakten bekam also einen Buchstaben und eine laufende Nummer. Wurde ein Auftrag diesem Prüfgebiet zugeordnet, wurde auf den Mappendeckel die Eingangsnummer (B-Nummer, Auftragsnummer) und daneben der Auftraggeber und das Datum des Auftragseingangs geschrieben. War die Mappe nicht voll, wurden darin weitere Prüfungsaufträge abgelegt. Reichte die Mappe nicht aus, wurde eine zweite mit derselben laufenden Nummer angelegt und das Alphabet als Unterteilungsmöglichkeit genutzt, also etwa M360a, M360b, M360c. Es gibt Vorgänge, bei denen die Buchstaben des einfachen Alphabets nicht reichten, so dass man mit M360aa, M360bb, M360cc fortsetzte. Nach 1952 kam es zur Bildung von neuen Abteilungen, wobei die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe nun dieses B als Abkürzung für die Prüfungsakten verwendete. Die anderen Abteilungen erhielten ebenfalls entsprechende Kürzel. Da jetzt neben den Mappen vermehrt mit Ordnern gearbeitet wurde, wurde für diese Ordner eine neue Aktenordnung durch eine Farbkombination aus dicken und dünnen Balken auf dem Ordnerrücken festgelegt. Bemerkenswert ist, dass die gesamte Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart für den Zeitraum von 1883 bis 1950 erhalten ist. Sie umfasst 444 Nummern (s.o.). Für die Zeit danach gibt es nur noch Tageskorrespondenz einzelner Abteilungen, zum Beispiel der Abteilung B (Abteilung für Beton, Steine und Bindemittel), die aber nicht vollständig überliefert ist. Für die Zeit nach Otto Graf, also für die Zeit Friedrich Tölkes, Gustav Weils und Gallus Rehms, sind zudem Lehrstuhl- und Institutsakten vorhanden. Von Otto Graf sind nur Unterlagen zu Dissertationsprojekten vorhanden und zu Fortbildungskursen, die für die Bauindustrie und öffentliche Einrichtungen durchgeführt wurden. 3.3 Überlieferungsdichte Da am Standort Stuttgart-Berg eine zentrale Registratur geführt wurde und für diese auch einige Registraturbücher erhalten geblieben sind, konnte aus deren Inhalt durch Vergleich mit dem tatsächlich Vorhandenen auf die Lücken im Bestand geschlossen werden.[26] Diese sind für die Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt Stuttgart leider erheblich. Die ersten 63 Mappen mit Prüfungsberichten aus dem Bereich Beton und die ersten 131 Mappen aus dem Bereich Eisenbeton sind nach Angaben des Registraturbuches (Sachverzeichnis bis 1927) am 19.5.1941 vernichtet worden.[27] Eine Ursache wurde nicht angegeben. Luftangriffe sind für diese Zeit nicht belegt, so dass auch selbstverschuldete Ursachen wie Brände möglich sein könnten. Das bedeutet, dass vor 1907 keine Prüfberichte aus dem Bereich Beton und Eisenbeton erhalten sind. Insgesamt fehlen für die ganze Baustoffprüfung die Prüfberichte vor dieser Zeit. Die Überlieferungsdichte ist jedoch seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts sehr gut. Diese hält bis Ende der 1950er Jahre an. Für die Zeit vor 1930 ist der Umfang der Prüfungstätigkeit nicht so groß wie ab Mitte der 1930er Jahre. Hier kann ein regelrechter Aufschwung registriert werden. Von einer zentralen Registratur wie sie in Stuttgart-Berg mit der Führung der Registraturbücher belegt ist, kann aber in Stuttgart-Vaihingen nicht mehr gesprochen werden. Deshalb ist es auch nicht mehr möglich aufgrund eines Vergleichs festzustellen, was vorhanden und was nicht mehr vorhanden ist. Diese Ordnung der Aktenordner scheint für den Zeitraum von Friedrich Tölke und Gustav Weil etwa bis 1972 gegolten zu haben. Offensichtlich kam danach Platzmangel hinzu, der dazu führte, dass die Abteilungen ihre Akten selbst verwalteten, so dass im Aktenraum des zentralen Gebäudes keine weiteren Akten mehr abgelegt wurden. So ist die Überlieferung der Abteilungen im Universitätsarchiv Stuttgart unvollständig bzw. es befinden sich zahlreiche Unterlagen noch im Institut bei den Abteilungen. Es wurden Akten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik übernommen. Von der Abteilung Kunststoffe und Kunststoffbindemittel auf Kunststoffbasis ist zwar eine Sammlung von Photographien vorhanden, die vermutlich von der Photoabteilung angelegt wurde, Akten sind bisher aber keine übernommen worden. Auch fehlen die Akten der Abteilungen für Teer- und Bitumenbaustoffe und für Anstrichmittel und Anstriche. Die Überlieferung der Abteilung Holz, Glas und Kunststoffe wurde wegen erneutem Bedarf wieder an die Abteilung zurückgegeben. Mit Gallus Rehm als neuem Leiter und der Umressortierung zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Jahr 1980 kam es erneut zu Veränderungen in der Verwaltungsstruktur. Es wurde eine Geschäftsführung unter dem Stellvertreter Rehms, Wolfgang Schwaderer, und eine Abteilung Zentrale Verwaltung unter Rüdiger Treubel eingerichtet. Die Registratur Schwaderers wurde übernommen, ebenfalls Akten, welche die Umressortierung dokumentieren. Der Großteil der Akten im Universitätsarchiv endet Mitte der 1980er Jahre. Auch die Art der Überlieferung ändert sich. Es ist zum Beispiel der Schriftwechsel Friedrich Tölkes mit der Technischen Hochschule Stuttgart überliefert, für die Zeit Gallus Rehms kommen aber umfangreiche Dokumentationen von Übungen, Vorlesungsmitschriften und Prüfungsaufgaben hinzu. 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte Die inhaltlichen Schwerpunkte des verzeichneten Bestands liegen auf der Forschungsorganisation und den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik. Deshalb wurde für die Bewertung Richtlinien aufgestellt, die sich an diesen Schwerpunkten orientierten. Weniger interessante Prüfungsakten aus dem privaten und privatwirtschaftlichen Bereich wurden ausgeschieden. Aus dem Bereich der Prüfungsberichte wurden diejenigen zum Bau der Reichsautobahnen und zu NS-Großprojekten verzeichnet. Es handelt sich dabei um Untersuchungen zu allen Prüfgebieten, z. B. zu Brücken/Brückenstatik bzw. Brückenmodellen und zu Baustoffen: Stahl (Bewehrungsstahl, Spannstahl), Stahlbeton, Spannbeton, Beton (Leichtbeton), Holz, Glas, Ton (Ziegel), Zement. Um die Gremientätigkeit Otto Grafs und seiner Mitarbeiter nachvollziehen zu können, wurde diese Überlieferung vollständig verzeichnet. Unter anderem sei hier erwähnt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (früher Eisenbeton), Deutscher Normenausschuss, Fachausschuss für Holzfragen, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen mit Arbeitsgruppen und Unterausschüssen, Ländersachverständigenausschuss für neue Baustoffe und Bauarten. Weiterhin wurde die Überlieferung, die die Geschichte der Baustoffprüfung an der TH/Universität Stuttgart dokumentiert, vollständig erschlossen. Ein besonderes Anliegen war es, alle Arten von Tätigkeiten und Prüfverfahren exemplarisch zu dokumentieren. Deshalb wurden in einem repräsentativen Auswahlverfahren zahlreiche Akten zu Prüfungen für unterschiedlichste Auftraggeber ohne weitere inhaltliche Bewertung erhalten und erschlossen. Eine weitere Tätigkeit der Baustoffprüfung bestand in der Zulassung von Baustoffen und Bauarten und in der Überwachung von Zementwerken zur Qualitätssicherung. Hinzu kam eine gutachterliche Tätigkeit für Gerichte. Hier wurde in Auswahl verzeichnet. Weiterhin enthält der Bestand noch zahlreiche Photos und Photonegative. Photographien befinden sich auch sehr zahlreich in den verzeichneten Prüfungsakten. 4. Literatur 4.1 Publikationen des Otto-Graf-Instituts Otto-Graf-Journal, journal on research and testing of materials Schriftenreihe des Otto-Graf-Instituts bzw. der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg 4.2 Literatur über die Materialprüfungsanstalt Stuttgart und Otto Graf Materialprüfungsanstalt Stuttgart Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königlich Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908 (Ergänzter Sonderabdruck) Anhang: Veröffentlichungen über Forschungsarbeiten, die in der Materialprüfungsanstalt der Kgl. Technischen Hochschule Stuttgart ausgeführt worden sind. (Stand 20. April 1913) Baumann, Richard; Graf, Otto: Die Entwicklung der Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart seit 1906. In: VDI-Zeitschrift 42 (1927), S. 1468-1470. Blind, Dieter: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Vorgeschichte – Gründung – Entwicklung – Heutiger Stand. Zur Inbetriebnahme der Neubauten im Universitätsgelände Stuttgart- Vaihingen. Stuttgart 1971. Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule 1963. Carl Julius von Bach (1847 - 1931) : Pionier, Gestalter, Forscher, Lehrer, Visionär; Wissenschaftliche Konferenz, Stadt Stollberg/E. - Technische Universität Chemnitz-Zwickau am 7. und 8. März 1997; Akademische Feier, Universität Stuttgart am 4. Juli 1997 aus Anlaß des 150. Geburtstages / hrsg. von Friedrich Naumann. Stuttgart 1998. 125 Jahre Materialprüfungsanstalt MPA Universität Stuttgart 1884 – 2009. Festschrift zur Festveranstaltung am 8. Oktober 2009 in Stuttgart. Stuttgart 2010. Ungedruckt/nicht veröffentlicht: Gimmel, Paul: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart. 65 Jahre Materialprüfanstalt. 3 Bde. Band 1: Text, Band 2: Beilage 1 bis 34, Band 3: Beilage 35 bis 70 (UA Stuttgart: 52/16) Otto Graf Ditchen, Henryk: Die Beteiligung der Stuttgarter Ingenieure an der Planung und Realisierung der Reichsautobahnen unter besonderer Berücksichtigung der Netzwerke von Fritz Leonhardt und Otto Graf. Diss. Stuttgart 2009. Ders.: Ein Fall der Entnazifizierung in Stuttgart. Wie ein Institut einen neuen Beinamen bekommen hat. Berlin 2010. Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch 1993. VDI Gesellschaft Bautechnik. Verein Deutscher Ingenieure. 4 (1993), S. 489-529. Reinhardt, Hans-Wolf: Zum Gedenken an Otto Graf, universeller Bauforscher in Stuttgart. Abschiedsvorlesung von Prof. Dr.-Ing. H.-W. Reinhardt am 4. Juli 2006. In: Reden und Aufsätze 71, S. 77. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Sbrzesny, Walter: Otto Graf. In: Neue Deutsche Biographie, Bd. 6, S. 725. Strassenforschung. 50 Jahre Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen 1924-1974. Bonn-Bad-Godesberg 1974, S. 322. Weber, Christiane; Ziegler, Volker: Otto Graf (1881-1956) und die Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift für Beton- und Stahlbetonbau. 106 (2011), S. 594-603. Veröffentlichungen Otto Grafs und seiner Mitarbeiter Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der Technischen Hochschule Stuttgart … (Hg): Otto Graf. 50 Jahre Forschung, Lehre, Materialprüfung im Bauwesen 1903 – 1953. Kartei der Veröffentlichungen ca. 1927 – 1946 (UA Stuttgart 33/1/2505) Registraturbuch Normen, Luftschutz etc. (1.4.1933 – 31.3.1942) enthält einen Abschnitt mit einer Bibliographie der Veröffentlichungen (Veröff.), nicht nur von Otto Graf. (UA Stuttgart: 33/1/2401) 5. Hinweis auf weitere Archivbestände Universitätsarchiv Stuttgart 17 und 65 Zentrale Verwaltung der Universität 57 und 114 Personalakten Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde R 4601 Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen Staatsarchiv Ludwigsburg E 166 Bü 4953 (Einrichtung der Materialprüfungsanstalt am Polytechnikum 1883-1888) F1/85 Bd. 500, F1/85 Bd. 494 (Neubau in Berg 1904-1907) Archiv der Technischen Universität Chemnitz NL 302 (Nachlass Carl Bachs, der unter anderem auch einen Schriftwechsel Carl Bachs mit Otto Graf enthält.) 6. Benutzerhinweise Um den Informationsgehalt dieses Online-Findbuchs vollständig nutzen zu können, sei der Benutzer darauf hingewiesen, alle drei Recherchemöglichkeiten (Systematik, Schlagwort, Index) durchzuführen. Zum Index: Es ist mit Namenänderungen von Firmen und Institutionen zu rechnen. Eine Vereinheitlichung von Bezeichnungen erschien nicht sinnvoll, weil irreführend. Zur Systematik: Bei der systematischen Suche über das Gliederungsschema des Findbuchs muss beachtet werden, dass einige wenige Institutionen an verschiedenen Stellen zu finden sind (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft unter Forschungsförderung und unter Auftraggeber). Für die Nutzung der Unterlagen gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes BW und der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs Stuttgart. Die Sperrfristen nach §6 Absatz 2 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg sind zu beachten: (2) Archivgut darf nicht vor Ablauf von 30 Jahren seit Entstehung der Unterlagen genutzt werden. […] Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung auf eine natürliche Person, so darf es frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden […] (3) Die Sperrfristen nach Absatz 2 gelten nicht für solche Unterlagen, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren. _____ [1] Der Nachlass von Carl Bach befindet sich im Archiv der Technischen Universität Chemnitz. Auf dessen Internetseiten findet sich auch eine Biographie. [2] Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1883/1884, Stuttgart 1884, S. 12. Andere Daten nennt Dieter Blind: Geschichte der Staatlichen Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Stuttgart 1971, S. 17-18. Die Materialprüfungsanstalt ist bereits 1883 in den Jahresberichten des Polytechnikums erwähnt: Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1882/1883, Stuttgart 1883, S. 10. [3] Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königl. Technischen Hochschule Stuttgart. In: Ergänzter Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908, S. 241ff. (S.1). [4] Zu Otto Graf erschien: Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch der VDI-Gesellschaft Bautechnik 1993, S. 489-529. Sbrzesny, Walter: Otto Maximilian Graf. In: Neue Deutsche Biographie. Bd. 6, S. 725. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Siehe ferner oben 4.2. Literaturverzeichnis. [5] Fünfzig Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 4. [6] Rehm, Gallus, S. 526. [7] Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 2 und Universitätsarchiv Stuttgart 33/2/428, Postausgangskorrespondenz. Die Prüfungen wurden für die Abteilung für Straßen- und Wasserbau des Württembergischen Innenministeriums durchgeführt und nehmen den Großteil des Kopierbuchs ein. [8] Emil Mörsch war zwar seit 1904 Professor an der ETH in Zürich, die Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Betonkörpern gegen Verdrehung und zur Haftfähigkeit der Bewehrungsstäbe im Beton für Wayss und Freytag ließ er aber trotzdem in diesem Jahr in Stuttgart ausführen. Es sollten weitere Versuche folgen, die Mörsch als Grundlage für sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie verwendete. 1905 folgten Versuche an spiralbewehrten Säulen. Der früheste Prüfungsbericht des Bestands (33/1/935) dokumentiert Versuche mit Eisenbetonsäulen für Wayss & Freytag aus dem Jahr 1908. 33/1/934 enthält einen Antrag Mathias Koenens über Versuche mit einbetonierten T-Trägern aus dem Jahr 1912. An Mathias Koenen hatte sich Gustav Adolf Wayss zuerst gewandt und von diesem Belastungsversuche in Berlin durchführen lassen. Das Materialprüfungsamt in Berlin wird jedoch in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, trotzdem muss man annehmen, dass es involviert war. Nach dem Artikel über Koenen im Online-Lexikon Wikipedia (letzter Zugriff: 13.03.2012) soll Koenen 1907 den Vorschlag gemacht haben, in Stuttgart erste Versuche mit einer im gespannten Zustand einbetonierten Bewehrung durchzuführen. Das könnte dann vielleicht auch der Grund sein, von Berlin nach Stuttgart zu wechseln, eigentlich eine sehr wichtige Phase für Stuttgart, da sich hier wohl der zukünftige Vorrang in der Baustoffprüfung gründete. [9] Die Quellensituation ist für diese Zeit äußerst unbefriedigend, da es kaum Unterlagen gibt und sich die Arbeit Grafs nur sehr schwer nachvollziehen lässt. Die Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart, die von 1883 bis 1950 vollständig erhalten ist, wurde in Bezug auf diese Fragestellung noch nicht ausgewertet. [10] Universitätsarchiv Stuttgart 57/329 Personalakte Otto Grafs, Blatt 54. [11] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1364. Diese Einrichtung trägt heute den Namen „Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau“. [12] Programm der Technischen Hochschule Stuttgart für das Wintersemester 1948/49, S. 19 und Universitätsarchiv Stuttgart 57/329: Erich Siebel und Erwin Neumann hatten sich gegen eine erneute aktive Tätigkeit Otto Grafs an der Technischen Hochschule Stuttgart ausgesprochen. Siebel befürchtete einen schweren Konflikt Otto Grafs mit der Belegschaft des Instituts, Neumann nannte persönliche Gründe, die aus einem Konflikt mit Graf über die Straßenbauversuchsanstalt herrührten. Für Otto Graf waren zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden, zum einen eine außerordentliche Professur für Baustoffkunde, die durch einen Berufungsausschuss im Auftrag der Fakultät für das Bauwesen angeregt wurde, zum anderen die Emeritierung mit voller wissenschaftlicher Forschertätigkeit, die vom Großen Senat der Technischen Hochschule Stuttgart herrührte. Otto Graf hatte jedoch beides abgelehnt und nach seinem Spruchkammerverfahren auf seine volle Rehabilitierung gedrängt. [13] UA Stuttgart 33/1/1364; Zu Friedrich Tölke: Giesecke, Jürgen: Zum Gedenken an Friedrich Tölke. In: Uni-Kurier Nr. 59, Juli 1993, S. 17. Das lag auch daran, dass das Kultministerium mit der Berufungsliste für die Nachfolge von Otto Graf nicht zufrieden war. Dieses sah Fritz Leonhardt als besser für den Lehrstuhl geeignet an als Friedrich Tölke, was aber von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen der Technischen Hochschule Stuttgart abgelehnt wurde. Somit wurde die Berufungsliste beibehalten und Friedrich Tölke konnte berufen werden. (UA Stuttgart 57/242 Personalakte Friedrich Tölkes) [14] Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. [15] Zur Geschichte der Wissenschaft vom Holz. In: European Journal of Wood and Wood Products. 31(1973), S. 84. [16] Rug, Wolfgang: 100 Jahre Forschung für den Holzbau. Die Erforschung der Grundlagen/Entwicklung der Holzbauforschung/Berechnungsvorschriften. In: Bauen mit Holz Heft 4 (2003), S. 50-57 [17] Rug, Wolfgang, S. 52. [18] Rug, Wolfgang:, S. 50-57. [19] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 19 [20] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 24-26. [21] UA Stuttgart 57/242: Schreiben der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der TH Stuttgart an das Rektoramt der TH Stuttgart vom 26. Mai 1951 bzgl. der Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Baustoffkunde und Baustoffprüfung, Antrag an den Großen Senat zur Weiterleitung an das Kultministerium. [22] UA Stuttgart 33/1/1382 u. 1383 [23] Gustav Weil (1903-1972) befand sich allerdings auch schon im 69. Lebensjahr, als er seinen Unfall erlitt. [24] Es kam auch eine Dienststelle aus Karlsruhe hinzu, das Chemisch-Technisches Prüfamt. 1985/86 existierte eine zentrale Verwaltung, Z 1 – Z 3, dazu D1 Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsplanung und D2 Anstriche und Bautenschutz. [25] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1622-26 und 33/1/1629-32 [26] Die Registraturbücher für die Zeit von 1927 bis 1933 sind als Alphabetisches Verzeichnis, und als Sachverzeichnis erhalten, für die Zeit von 1933 bis 1942 ist das Sachverzeichnis vorhanden und für die Zeit von 1923 bis 1942 das Zeichnungen-Verzeichnis. [27] Dieser Tatbestand konnte mit dem Fund der Registraturbücher für die Zeit vor 1927 geklärt werden. Die Auswertung des Inhalts erbrachte folgende Erkenntnis: Die ersten 63 Betonmappen wurden am 19.5.1941 vernichtet. Die Ursache dafür ist nicht bekannt. Desgleichen wurden die Mappen für Eisenbeton bis Mappe 131 am selben Tag vernichtet. Auch gibt es Eintragungen auf Vernichtung für den 15.5.1941. Des Weiteren sind Aktenübernahmen durch die Abteilung B für den 15.6.1939 und den 15.5.1941 eingetragen. Das alphabetische Verzeichnis bis 1927 enthält auf der ersten Seite unter dem Buchstaben A Versuche zur Baustoffprüfung für das Jahr 1886. Allerdings ist nicht klar, ob es sich um nachträgliche Einträge handelt. Es scheint so gewesen zu sein, dass nicht imme

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/7 · Bestand · (1626-) 1804, 1822-1917, 1993
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.

          Stadtarchiv Worms, 185 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl Umfang: 760 Archivkartons, Überformate (= 3169/3561 Verzeichnungseinheiten (mit a,b,c-Unterteilungen ca. 3200) = 77 lfm - davon 3,5 lfm Fotoalben) Laufzeit: 1877 - 1988 Der Bestand Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl wurde Ende 1997 durch Ludwig Cornelius Freiherr von Heyl (jun., 1920-2010) als Depositum an das Stadtarchiv Worms übergeben. Die in zwei Kellerräumen des Heylshofs lagernden Unterlagen umfassten bzw. umfassen sowohl das private als auch Teile des ehemaligen Firmenarchivs der von Ludwig C. Freiherr von Heyl bis zu ihrer Stilllegung 1974 geleiteten Lederwerke Heyl-Liebenau. Es lag zum Zeitpunkt der Übernahme ein Verzeichnis vor "Akten Baron Ludwig jun. jetzt im Heylshofkeller befindlich", das vermutlich im Zuge der Umlagerung von Liebenau in den Heylshof erstellt worden war. Das Schriftgut wurde darin in VII Hauptgruppen untergliedert, die Inhalte waren grob betitelt und die jeweilige Anzahl der Ordner sowie deren Laufzeit festgehalten. Bei Teilen des Materials waren zwei lagerungstechnische Provenienzangaben erkennbar. Es fand sich zum einen die Angabe "Akten Baron Ludwig, vom Speicher Werk Liebenau" (Altsignatur Nr. 784 - 889, Nr. 891 - 1163), zum anderen "Sekretariat Baron Ludwig" (Altsignatur Nr. 622 - 783). Vor dem Abtransport in das Außenmagazin des Stadtarchivs (oberer Archivkeller im Verwaltungsgebäude Adenauerring) wurden von Seiten des Archivs unter Beibehaltung der vorgefundenen Ordnung die Stücke durchnummeriert und eine Bestandsliste, in die die Ordner-Rückentitel übernommen wurden, erstellt. Das Material war jedoch nicht nur in Aktenordnern abgeheftet, sondern befand sich teilweise auch in Metall-Kassetten, Mappen, einem Koffer und in Bündeln verschnürt. 45 großformatige Fotoalben von Ludwig Freiherr von Heyl sen. (ca. 3,5 laufende Meter), gehörten ebenfalls dazu. Insgesamt wurden ca. 1350 Einheiten registriert. Über zehn Jahre diente diese Bestandsliste als provisorisches Findmittel, bis Ende 2007 durch Unterzeichnerin mit der archiv-fachlichen Verzeichnung in das EDV-Archivprogramm AUGIAS begonnen wurde, die im September 2009 ihren Abschluss fand. Im Frühjahr 2009 wurden überraschend noch weiter Unterlagen in einem Schrank im Heylshof entdeckt, die an das Stadtarchiv abgegeben und bei der Verzeichnung noch berücksichtigt werden konnten. Es handelte sich hierbei im Wesentlichen um Unterlagen betr. die Stiftung Heylshof und Handakten in Verbindung mit der Liquidation des Werkes Liebenau. Zur Verzeichnung: Zunächst wurde ein großer Teil des Materials in das Stadtarchiv verbracht. Im Vorfeld vor der jeweiligen Titelaufnahme in AUGIAS mussten eine Reihe von "Handarbeiten" durchgeführt werden. Unter Beachtung der Erfordernisse zur Bestandserhaltung erfolgten verschiedene konservatorische Maßnahmen. Die Unterlagen wurden aus den Aktenordnern in säurefreie Archivmappen umgebettet, dabei auch die Büroklammern entfernt. Einige Akten waren verschmutzt und wurden gereinigt, einige wiesen Schimmelspuren auf. Aus vielen Aktenordnern wurden zwei teilweise drei neue Einheiten gebildet, die jedoch durch entsprechenden Zusatz bei der alten Archivsignatur als Gesamteinheiten wieder rekonstruierbar sind. Einige persönliche Papiere, die in Blechkassetten aus dem ausgebrannten Majorshof (Majorshofbrand infolge Kriegseinwirkung am 21.2.1945) gerettet werden konnten, wiesen bzw. weisen Brandschäden auf (brüchiges Papier, schlecht lesbare Schrift usw.). In den Fällen, in denen es konservatorisch vertretbar war, wurden Kopien gefertigt, die geschädigten Schriftstücke zur Schonung in Umschläge in den Faszikeln belassen. Zuletzt wurden die Verzeichnungseinheiten in säurefreie - insgesamt 757 - Archivkartons verpackt. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip (d.h. fortlaufende Durchnummerierung), die Signaturen der provisorischen Bestandsliste wurden dabei festgehalten und ermöglichen mittels Konkordanz das Auffinden unter der neuen Signatur. Falls die Aktenordner Registraturangaben trugen, wurden diese bei der Titelaufnahme berücksichtigt, so dass auch anhand alter Aktenverzeichnisse zum Privatarchiv bzw. der Firmenregistratur Aussagen über die Vollständigkeit bzw. die Verluste gemacht werden können. Verschiedene Verzeichnisse liegen z.B. in dem Bestand Abt. 180/1 Firmenarchiv Heyl-Liebenau vor, in dem dasselbe Registraturzeichensystem verwendet wurde wie bei den meisten Unterlagen aus der Provenienz Baron Ludwig sen. Eine umfangreiche Serie bildeten Feldpostbriefe (1914-1918), die zum großen Teil gebündelt in Packpapier aufbewahrt worden waren. Es wurde entschieden, die Briefe in der vorgefundenen Reihenfolge aus den Briefumschlägen zu entnehmen und beide Teile gelocht in Schlauchhefter einzufügen. Gegenüber der Schädigung durch Lochung, die offensichtlich ursprünglich sowieso vorgesehen war wie einige schon in Heftern vorliegende Feldpostbriefe zeigen, gaben die positiven Aspekte dieser Verfahrensweise den Ausschlag. Die Briefe sind auseinandergefaltet leicht zu benutzen, sie verbleiben in der vorgefundenen Reihenfolge und die Umschläge, die bei anderen Korrespondenzen zum großen Teil nach ihrer Eingliederung in Aktenordner vernichtet wurden, ermöglichen hier die Identifizierung der Absender. Die meisten der insbesondere zum Majorshof (auch zu dem nach dem Krieg als Wohngebäude umfunktionierten Stallgebäude) vorhandenen Pläne, darunter auch Pläne des Baurats Pflaume, wurden digitalisiert, Kopien zur besseren Benutzung dem Bestand beigefügt, ebenso zwei CD-Roms mit den Aufnahmen, die auch im Fotoarchiv verfügbar sind. Die große Serie mit Fotonegativen (knapp 7700 Stück) wurden in den vorgefundenen beschrifteten Umschlägen belassen. Sie bedürfen einer späteren Reinigung und einer konservatorisch optimalen Aufbewahrungsmöglichkeit. Diese Arbeit sollte eventuell mit einer gleichzeitigen Digitalisierung verbunden werden. Auf die aufwändige Erstellung eines Index wurde verzichtet, da die Schlagwortrecherche in AUGIAS zu den jeweiligen Fundstellen führt. Mit Sperrvermerk wurden gut zehn Prozent des Bestandes nach den Vorgaben des Landesarchivgesetzes Rheinland-Pfalz versehen. Etwa 60 Akten/Hefter wurden kassiert. Es handelte sich im Wesentlichen um Massenschriftgut wie Rundbriefe verschiedener Verbände und Vereinigungen, Werbebroschüren, Informationsschriften (z.B. die sog. Fuchsbriefe), Bankauszüge etc. Zur Klassifikation: Die Klassifikation für den Bestand Abt. 185 wurde trotz vorliegender provisorischer Bestandsliste erst nach der Verzeichnung entwickelt. Diese Vorgehensweise erwies sich im Nachhinein als sinnvoll, da im Voraus sicherlich eine zu vielschichtige inhaltliche Aufgliederung entstanden wäre, die wegen Überschneidungen und somit nicht eindeutig umsetzbaren Zuordnungen vermutlich Probleme bereitet hätte. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeit wurde eine Dreiteilung der Klassifikation fixiert. Das in Hauptgruppe 1 zugeordnete, mengenmäßig ungefähr die Hälfte des Bestandes ausmachende Material umfasst den Nachlass von Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. aus der Zeit von etwa 1905/14 bis zu seinem Tod 1962. Hier findet sich Persönlich-Privates (Namensführung, Familie, Tagebücher/Terminkalender, private Bescheinigungen und Urkunden, Jubiläen usw.), ferner Korrespondenz (allgemeiner Schriftwechsel, Familie, Feldpostbriefe, Künstlerschriftwechsel), auch Unterlagen aus dem privaten, familiären und sonstigen Wirkungskreis seiner Gemahlin Eva Marie von Heyl geb. von der Marwitz. Darüber hinaus liegt zu seinem gesellschaftlichen Engagement (insbesondere Stiftung Kunsthaus Heylshof), seinem politischen Wirken (Stadt und Land, Parteien, politische Gremien), zu seiner Mitgliedschaft/Tätigkeit in Verbänden und Vereinigungen (u.a. Johanniterorden, Burschenschaft Saxo-Borussia Heidelberg, Heidelberger Kreis; NS-Wirtschaftsgruppe Lederindustrie), zu zahlreichen Wormser und überregionalen Vereinen, zu seiner aktiven Militärzeit und Verbindung zu militärischen bzw. Veteranenvereinigungen nach 1918 Material vor. Außerdem gehören Fotoalben und Foto- bzw. Negativserien zu den Unterlagen des Barons Ludwig sen. Die zweite Klassifikationsgruppe umfasst Unterlagen und Korrespondenz ab 1945 von Ludwigs gleichnamigem, 1920 geborenen Sohn Ludwig Frhr. von Heyl jun., mit im Wesentlichen Korrespondenz (privat und geschäftlich), Persönlichem (Privatpapiere, Kriegserinnerungen, Unterlagen betr. verschiedene Lebensabschnitte, Terminkalender, Familie; Laufzeit 1920 - 1982) und zu verschiedenen Aktivitäten / Tätigkeiten in Berufs- und Fachverbänden, Politik, Rotary-Club und Vereinen. Die dritte und letzte Klassifikationshauptgruppe wurde für die Akten zu den Lederwerken, in erster Linie zu Heyl-Liebenau, eingerichtet. Hier finden sich geschäftliche Unterlagen aus der Zeit ab 1923, als Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. die Verantwortung für die Lederwerke Heyl-Liebenau in Worms-Neuhausen übernommen hat, über die Übernahme und die Geschäftsleitung durch seinen Sohn Ludwig jun. bis zur Auflösung dieses als letzten der Wormser Lederbetriebe produzierenden Unternehmens im Jahr 1974. Zum Inhalt: Die Unterlagen im Bestand setzen mit Ludwig von Heyls Studienjahren in Heidelberg (um 1905) bzw. dem zeitgleichen Eintritt in das väterliche Werk, die Lederwerke Cornelius Heyl, ein. Private und allgemeine Korrespondenzserien, auch umfangreiche Feldpost (1914-1918) belegen sein überaus breites Wirken in Vereinen und Vereinigungen des protestantisch-nationalliberalen Bürgertums. Schriftwechsel mit Vereinen, vorwiegend regionalen (Aufbauverein bzw. Wiederaufbauwerk Worms e.V., Verkehrsverein Worms, Kasino- und Musikgesellschaft, Ruderclub Worms e.V., u.a.) aber auch überregionalen Vereinen umfassen einige Aktenfaszikel, weitere enthalten Korrespondenz und Unterlagen zum Johanniterorden. Hervorzuheben ist die Materialfülle zu Ludwig von Heyls jahrzehntelanger Mitgliedschaft und Tätigkeit in der exklusiven Studentenverbindung Saxo-Borussia Heidelberg und zur studentischen Verbindung Heidelberger Kreis. Zu Ludwig von Heyls aktiver Militärzeit findet sich ebenso Schriftgut wie zu seiner späteren regen Verbindung zu militärischen Veteranenvereingungen und Kameradschaften. Auch Briefwechsel mit Künstlern (z.B. Bildhauer David Fahrner, Prof. Schmoll von Eisenwerth, Daniel Greiner, Erich Arnold), von denen er einige als Mäzen förderte, finden sich in vorliegendem Bestand. Ludwig C. von Heyls politische Tätigkeit (für die DVP) im Wormser Stadtparlament von 1918 bis 1930, als hess. Landtagsabgeordneter (1924-1927) und sein Engagement in der Kommunalpolitik nach 1945 findet ebenso Niederschlag wie sein Wirken in der Evangelischen Landeskirche. Einen besonderen Quellenwert weisen die prachtvollen Fotoalben (ab 1903 - 1937) auf, die nicht nur das familiäre Umfeld und private Aktivitäten dokumentieren, sondern auch durch ergänzendes Quellenmaterial (Dokumente, Zeitungsausschnitte, Flugblätter, Programme etc.) politische und gesellschaftliche Ereignisse illustrieren. Eine Fortsetzung der Serie war offensichtlich geplant, wurde jedoch nicht umgesetzt. Allerdings liegen Materialsammlungen zu "projektierten Fotoalben" bis 1950 vor. Diese wurden in Umschlägen gesammelt und waren bei der Übernahme in einem Koffer aufbewahrt. Weiteres Fotomaterial, Negativserien (Negative, Glasplatten, Abzüge), darunter auch Aufnahmen aus Wormser Kinderschulen und dem Altenheim Sophienstift aus den 1920er Jahren sowie Aufnahmen Heyl-Liebenau betreffend bieten eine dichte bildliche Überlieferung bis in die 1950er Jahre, darüber hinaus finden sich auch einige Fotoalben anderer Familienmitglieder. Einen großen Anteil an Fotomaterial und Postkartenserien wurden von Ludwig von Heyl sen. als Materialsammlungen zu Vorträgen über Reisen angelegt. In dem Schriftgut, das aus der Provenienz Ludwig C. Freiherr von Heyl jun. stammt, machen neben der Korrespondenz (privat und geschäftlich), die aus seiner Tätigkeit und Mitgliedschaft in Fachverbänden (hptsl. Verband der Deutschen Lederindustrie, in der Vereinigung und im VGTC - Verein für Gerberchemie und Technik) stammenden Akten einen großen Bestandteil aus. Zu den Lederwerken Heyl-Liebenau (ab 1923), der Emil Waeldin AG (ab 1936), zu Tochterfirmen und Auslandsgesellschaften findet sich Material unterschiedlichen Umfangs in vorliegendem Bestand. Geschäftliche Korrespondenz, Reiseberichte, Tages- bzw. Wochen- und Monatsberichte, Jahresabschlüsse und Aktenvermerke bilden den Schwerpunkt der Unterlagen. Ebenso wird die abschließende Liquidation dokumentiert. Auch zur Stiftung Kunsthaus Heylshof liegt eine seit ihrer Gründung bis 1972 vielfältige Überlieferung vor, die nahezu vollständig der in Abt. 185 Nr. 2536 vorhandenen Registraturliste Akten Stiftung Kunsthaus Heylshof entspricht. Sie umfasst z.B. Inventarien, Unterlagen zum Swarzenski-Katalog, Korrespondenzen, Sitzungsprotokolle des Stiftungsvorstandes, Schriftgut betr. verschiedene Kunstwerke. Der Verbleib der ebenfalls in vorgenannter Akte von Rechtsanwalt Engisch aufgeführten Heylshofpläne konnte noch nicht ermittelt werden. Die in diesem Bestand vorliegenden umfangreichen Korrespondenzserien von Vater und Sohn Ludwig C. von Heyl enthalten vielfältiges Material nicht nur zu den engen Mitgliedern der eigenen Familie, sondern auch zu den angeheirateten oder durch Übernahme von Patenschaften verbundenen Familien. Hier ist insbesondere das alte märkische Adelsgeschlecht von der Marwitz (Friedersdorf) zu nennen. Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. heiratete 1917 Eva Marie von der Marwitz, mit deren Zwillingsbrüdern Gebhard und Bernhard (Geppy und Banni, beide im Ersten Weltkrieg gefallen) er schon während seiner Studienzeit im Corps Saxo-Borussia in Freundschaft verbunden war. Auch mit Adelheid und Bodo von der Marwitz (die beiden anderen Geschwister) wurden ausführliche Briefwechsel geführt. Praktische Hinweise: Bei der Recherche per Suchlauf ist zu beachten, dass bei den Schlagworten verschiedene Schreibweisen berücksichtigt werden sollten, vor allem bei Namen, Vereinen usw. Im Zuge der manuellen Sortierung der Verzeichnungseinheiten wurde insbesondere bei Korrespondenzserien zum einen die alphabetische und zum anderen die chronologische Reihenfolge berücksichtigt. Bei Aktenordnerserien von geschäftlichen Unterlagen wurde in den Fällen, in denen die Ordner aufgeteilt werden mussten, in der Regel der ursprüngliche Ordnungszustand der Akten beibehalten. Das kann dazu führen, dass, da über gewisse Zeiträume die Ordner chronologisch von hinten nach vorne abgeheftet wurde, im ausgedruckten Findbuch ein "chronologischer Dreher" auftreten kann, wenn die zeitliche Ordnung hinter die Registraturordnung tritt. Die Klassifikationsgruppe 2.6.1. Berufs- und Fachverbände, Kammern erwies sich als so umfangreich und vielschichtig durch die vorgegebene alte Registraturordnung, dass von einer kompletten Neuordnung abgesehen wurde. Deshalb ist bei Interessenschwerpunkten entweder ein Schlagwort-Suchlauf zu empfehlen oder die Durchsicht des ganzen Abschnittes im Findbuch. Für die Fotonegativserien und teilweise zu den Glasplattennegativen liegen handschriftliche Kladden und Verzeichnisse vor, in denen diese fast lückenlos mit Nummern und Kurzangabe zur Abbildung festgehalten werden. Somit ist in der Regel gewährleistet, dass gezielt auf einzelne Negative zugegriffen werden kann. Verweis auf ergänzende Archivbestände: Hier ist vor allen Dingen Abt. 180/1 Heyl’sche Lederwerke Liebenau im Stadtarchiv Worms für die das Unternehmen betreffenden Unterlagen heranzuziehen, da anhand alter Registratursignaturen zu erkennen ist, dass das Material aus einer Provenienz stammt. Die Bestände ergänzen sich und spiegeln zusammen die ursprüngliche Firmenregistratur wieder. Für das Schriftgut, dass sich auf den privat-persönlichen Bereich bzw. die Familie bezieht, ist in erster Linie als weiterer großer Bestand Abt. 186 Familienarchiv Leonhard von Heyl / Nonnenhof zu nennen. Auch hier gibt es Verflechtungen in der Überlieferung zwischen beiden Beständen. Dies ist teilweise auch durch erhaltene alte Archivregistraturmappen in Abt. 185 zu belegen, die die Provenienzangabe Freiherrlich von Heyl zu Herrnsheim’sche Privat-Verwaltung (z.B. Abt. 185 Nr. 246, Nr. 298) tragen. Für die Familie ist darüber hinaus auch der Sammlungsbestand Abt. 170/26 zu berücksichtigen. Für die politische Tätigkeit im Stadtparlament und in der Kommunalpolitik von Vater und Sohn Ludwig von Heyl überhaupt sollten die Bestände Abt. 5 Stadtverwaltung vor 1945 und Abt. 6 Stadtverwaltung Worms nach 1945 herangezogen werden. Worms, im September 2009 Margit Rinker-Olbrisch, Stadtarchiv Worms Literatur: Im Stadtarchiv Worms liegt eine umfassende Bibliographie zur Geschichte und Bedeutung der Familie von Heyl und der Heyl’schen Lederwerke vor. Nachfolgend soll nur eine Auswahl von Veröffentlichungen aufgeführt werden. - BAUER, Oswald G., Josef Hoffmann. Der Bühnenbildner der ersten Bayreuther Festspiele, München 2008 [enge Bezüge zur Wormser Familie (von) Heyl]. - BÖNNEN, Gerold, Wahlen und Abstimmungen in Worms während der Weimarer Republik: Materialien und Analysen, in: Der Wormsgau 23, 2004, S. 124-165. - HARTMANN, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.). - Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold BÖNNEN, Stuttgart 2005 (darin v.a.: Fritz REUTER, Der Sprung in die Moderne: Das "Neue Worms" (1874-1914), S. 479-544; Gerold BÖNNEN, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig BRÜCHERT, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823. - REUTER, Fritz, Vier bedeutende Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie: Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661. - Stiftung Kunsthaus Heylshof. Kritischer Katalog der Gemäldesammlung, bearb. v. Wolfgang Schenkluhn, Worms 1922 (darin: Klaus HANSEMANN, Der Heylshof: Unternehmerschloß und Privatmuseum, S. 19-50; Judith BÜRGEL, "Da wir beide Liebhaberei an Antiquitäten besassen". Zur Gemäldesammlung von Cornelius Wilhelm und Sophie von Heyl, S. 51-71) - SWARZENSKI, Georg, Führer durch die Kunstsammlungen im Heylshof zu Worms, o.O. 1925. - 1783-2008. Vereinigte Kasino- und Musikgesellschaft Worms. Festschrift zur 225-Jahrfeier, hg. v. Ulrich OELSCHLÄGER und Gerold BÖNNEN, Worms 2008 (Der Wormsgau, Beiheft 40)

          RMG 779 · Akt(e) · 1905-1908
          Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

          Korrespondenz zur Gründung d. Instituts u. d. Tropengenesungsheims; Druckschriften hierzu; Oberlehrer Kammerer, Stuttgart: Referat über missionsärztl. Institute u. Samariterschulen, 12 S., Dr., 1905; Geschäftsbericht d. Vereins f. ärztl. Mission, 1905; Protokoll d. konstituierenden Versammlung d. Vereins “Deutsches Institut f. ärztl. Mission“, 1906; Protokoll d. Jahresversammlung m. Statuten, 1907; D. Dietrich: Ärztliche Mission IN: „Der Tag“ Nr. 116, Berlin, 1908; Baupläne d. Architekten Klatte u. Weigle, Stuttgart, 1908

          Rheinische Missionsgesellschaft
          Deutsche Liga für Völkerbund
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 5 · Akt(e)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Artikel "Ueber die Völkerliga" aus der "Neuen Zürcher Zeitung", 13. Aug. 1918 (masch. Abschrift) - Bericht über eine Umfrage zur Errichtung einer "Deutschen Völkerbund-Liga" (masch.) nebst Schreiben von Fritz Springer, [1918] bzw. 2. Okt. 1918 - Vorschlag des Schweizer Komitees für Vorbereitung des Völkerbundes zur Verwirklichung des Völkerbundes, Antrag auf Gründung einer "Deutschen Völkerbundsliga" als Sektion des "Volksbundes für Freiheit und Vaterland" sowie Einladung zur Beratung über diese Anträge, 7. Okt. 1918 - Vorschlag an die Krieg führenden Mächte zur Herstellung des Friedens und zur Errichtung des Völkerbundes, sowie Entwurf einer Erklärung Deutschlands an seine Kriegsgegner seitens des Schweizer Komitees für Vorbereitung des Völkerbundes, mit Begleitschreiben, Okt. 1918 - Flugblatt-Entwurf für die "Deutsche Liga für Völkerbund" und Liga-Flugblatt "Der Völkerbund", [Okt. oder Nov. 1918 bzw. 1918-1919] - "Arbeitsplan für die Deutsche Liga für Völkerbund", [1918-1919] - Aufsatz "Erzbergers Grundgedanken", unterzeichnet mit "Fidelis", aus: "Der Vortrupp" 7 (1918) Nr. 21, S. 401-411 - Aufsatz "Walther Schücking. Ein deutscher Völkerrechtslehrer" von Hans Wehberg, o.D. - Einladung und Programm sowie Grundsätze zum Programm der Internationalen Völkerbundskonferenz vom 5.-12. März 1919 in Bern nebst Begleitschreiben, Febr. 1919 - Aufsatz "Wilson und der Völkerbundsgedanke" von Graf Bernstorff in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", 1. Febr. 1919 - Aufsatz "Deutschland und Wilson" von Prof. Dr. Walther Schücking in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", 1. Febr. 1919 - Aufsatz "Die Entente - Deutschlands Wegweiser zum Bolschewismus oder zum Völkerbund?" von Bernhard Dernburg, aus: "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", 7. Febr. 1919 - Aufsatz "Deutschlands sozialpolitisches Programm für den Völkerbund" von J. Giesberts in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", 3. Febr. 1919 - Aufsatz "Die deutschen Missionen und das Völkerrecht" von Prof. Dr. D. Baumgarten in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", 24. April 1919 - Aufsatz "Der ’gerechte Krieg’" von Prof. Dr. Gustav Radbruch in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", 28. April 1919 - Teil eines Gesetzentwurfs zu arbeitsrechtlichen Fragen aus den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", o.D. - "Deutscher Entwurf einer Verfassung des Völkerbundes" der Studienkommission der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Niemeyer, [1919] - "Vorschläge der deutschen Regierung für die Errichtung eines Völkerbundes" in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", o.D. - Presse-Querschnitt "Der Völkerbundgedanke in Italien" in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", Jan. 1919 - Artikel "Der Smutssche Völkerbundplan" in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", o.D. - Presse-Querschnitt "Zug um Zug der Entente-Propaganda" in den "Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund", Febr. 1919 - Zeitungsartikel "Der Völkerbund. Der Entwurf", 15. Febr. [1919] - Schreiben Prof. Ruhlmanns von der "Liga für Völkerbund", betr. die Diskussion der kulturpoliltischen Auslandspropaganda im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, mit Entwürfen der Antwort Haußmanns und eines Schreibens an den Reichsaußenminister Hermann Müller, Jan.-Febr. 1920 - Aufforderung der Wochenschrift "Die Menschheit", sich darüber zu äußern, welches die wirksamsten Entscheidungen der Völkerbundsversammlung sein würden, mit Entwurf der Antwort, Okt. 1920 - "Artikel für die Volkswehr. Die Abrüstungsfrage auf der Völkerbundkonferenz in Bern" von Graf Max Montgelas, [1919] Darin: - Die Tätigkeit des Völkerbundes im Monat August Nr. 5, 1. Sept. 1921

          Haußmann, Conrad
          Chef der Heeresarchive (Bestand)
          BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 7/2 · Bestand · (1714-1719), 1853-1987
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens Der mit der Kreuzzugsbewegung Ende des 11. Jahrhunderts entstandene Johanniterorden fiel am Beginn des 19. Jahrhunderts wie alle geistlichen Institutionen der Säkularisation zum Opfer. Das deutsche Großpriorat in Heitersheim (im Breisgau) wurde 1805/6 mit den ihm unterstellten Kommenden, darunter diejenigen im neuen Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg, aufgelöst. Die Ballei Brandenburg, die seit dem 14. Jahrhundert eine durch den Übertritt zum Protestantismus um 1540 noch verstärkte Sonderstellung innerhalb des Großpriorates Deutschland genoß, wurde erst 1811 säkularisiert, blieb jedoch in Gestalt eines Verdienstordens für um den preußischen König, das königliche Haus und die Monarchie verdiente Personen protestantischer und auch russisch-orthodoxer Konfession weiterbestehen. 1852 stellte König Friedrich Wilhalm IV. von Preußen die Ballei Brandenburg des Johanniterordens wieder her. Von ihr ging auch die Initiative zur Wiederbelebung des Ordens und zur Gründung von "Genossenschaften" in den preußischen Provinzen und in Süddeutschland aus. Abschluß der Entwicklung in Württemberg war im Juni 1858 die Verleihung des Korporationsrechtes, also des Status einer juristischen Person, an die in Stuttgart residierende "Genossenschaft der Ritter der Ballei Brandenburg des Johanniterordens im Königreich Württemberg". Ihr schlossen sich badische und - bis zur Gründung einer Genossenschaft im Königreich Bayern 1888 - auch bayerische Ritter an. Zur mehrfach beabsichtigten Gründung einer eigenen Genossenschaft für Baden kam es nicht, 1906 wurde die Genossenschaft daher in"Württembergisch-Badensche Genossenschaft des Johanniterordens" umbenannt. Seit 1978 führt sie die Bezeichnung "Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens". Sie war ursprünglich einem Juristische Person dürch königlichen württembergischen Hoheitsakt und ist nun ein gemeinnütziger eingetragener Verein des Bürgerlichen Rechts. Die Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens ist der Ballei Brandenburg unterstellt, die in insgesamt 20 Genossenschaften oder Kommenden untergliedert ist. An der Spitze des auch Johannitergruppen in Belgien, Österreich, USA und Südafrika umfassenden Gesamtordens steht der Herrenmeister, der vom Kapitel, dem obersten beschlußfassenden Organ, gewählt wird. Sein Stellvertreter ist der Ordensstatthalter. Die Ordensmitglieder sind, je nach Betätigung bzw. Bewährung als Ehrenritter, Rechtsritter, Kommendatoren, Ehrenkommendatoren oder Ehrenmitglieder eingestuft. Der Baden-Württembergischen Kommende steht ein "Regierender Kommendator" vor, der zusammen mit dem Vorstand (Konvent) der Genossenschaft sein Amt ausübt. Auf den Rittertagen, die jährlich abgehalten werden, werden anstehende Fragen besprochen. Als Aufgaben des Ordens legt die auch für die württembergische Genossenschaft verbindliche Satzung der Ballei Brandenburg vom 24.6.1853 vor allem die "Verteidigung der christlichen Religion insbesondere des evangelischen Bekennntnisses", den "Kampf gegen Unglauben", sowie den "Dienst und (die) Pflege der Kranken" fest. Eine Ausweitung der Aufgaben erfolgte mit der Satzung der Baden-Württembergischen Kommende vom 30. September 1978 § 2 (2): "Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Allgemeinheit durch Betreuung und Fürsorge für Kranke, Alte, körperlich und wirtschaftlich Schwache, sowie Jugendliche und Kinder. Die Vereinigung übt diese Tätigkeit in Krankenanstalten, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen, sowie durch ihr angeschlossene Arbeits- und Hilfsgemeinschaften aus. In Zeiten der Gefahr von außen und innen widmet sich die Vereinigung besonders den Verwundeten, Kranken und sonstigen Geschädigten". Kennzeichnend für die Kommende ist neben ihrem historisch begründeten, intensiven diakonischen Engagement ein ausgeprägtes kulturelles Engagement. Es wird getragen von drei Säulen: dem Archiv, der Bibliothek und dem Museum. Das Archiv des Ordens befindet sich seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die Johanniter-Bibliothek ist erst nach dem II. Weltkrieg entstanden. Sie enthält wertvolle bibliophile Werke aus sechs Jahrhunderten vor allem auch zur Ordensgeschichte. Seit 2007 ist die Bibliothek als Depositum in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe untergebracht. Das Johanniter-Museum Krautheim a. d. Jagst ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Kommende. Das historische Gebäude, das ursprünglich im Besitz des Johanniterordens und danach des Deutschen Ordens war, gehört heute der Stadt, die Exponate der Kommende. Das Museum wurde 1978 eröffnet und erhielt 2006 zum 700jährigen Stadtjubiläum ein neues Erscheinungsbild. Die Kommendatoren der Baden-Württembergischen Kommende: 1858-1868 Frhr. Wilhelm vom Holtz 1868-1888 Graf Wilhelm von Taubenheim 1888-1908 Fürst Hermann zu Hohenlohe.Langenburg 1908-1947 Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg 1948-1952 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1952-1958 Rudolf von Bünau 1958-1960 Fürst Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg 1960-1961 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1961-1973 Frhr. Reinhard von Gemmingen-Hornberg seit 1973 Ritter Friedrich von Molo Inhalt und Bewertung Geschichte, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Die Überlieferung der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart als Depositum verwahrt. Für die 1969 eingekommenen Unterlagen liegt bereits ein 1970 von der Inspektoranwärterin Renate Pruschek gefertigtes, abgeschlossenes Findbuch vor. Die seitherigen Abgaben vom Juni 1983, Mai 1984, August und September 1988, die durch den Kommendator der Baden-Württembergischen Kommende Friedrich Ritter von Molo und durch das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein erfolgten, wurden zu einem Teilbstand vereinigt und sind im vorliegenden Findbuch erschlossen. Die Verzeichnung erfolgte zunächst im Rahmen der Ausbildung der Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer, Regina Keyler, Bettina Herrmann unter Anleitung von Archivassessor Dr. Peter Schiffer von Juli bis September 1988. Von Oktober 1988 bis März 1989 fertigte Archivinspektorin z.A. Sabine Schnell die übrigen Titelaufnahmen und führte die abschließenden Arbeiten aus. Da der Bestand von mehreren Bearbeitern verzeichnet wurde, war es nicht immer möglich, die Titelaufnahmen einheitlich zu gestalten. Eine vorarchivische Ordnung der Akten ist nicht erkennbar, daher diente die Gliederung des Findbuches von Pruschek als Grundlage für das vorliegende Findbuch. Eine Modifizierung war jedoch notwendig. Um Überschneidungen in den Bestellnummern zu vermeiden, wurde bei der Verzeichnung des vorliegenden Teilbestandes mit Bestellnummer 401 begonnen. Der Bestand enthält insbesondere Akten über Organisation und Verwaltung der Genossenschaft. Einblicke in die Aufgaben der Genossenschaft vermitteln eher die eingekommenen Druckschriften und Zeitschriften, die vorhandenen Bücher geben vor allem Auskunft über die allgemeine Ordensgeschichte. Persölnliche Unterlagen der Kommendatoren über Mitgliedschaft und Funktion im Orden verblieben in den privaten Nachlässen im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein. Die verzeichneten Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von (1714-1719) 1853 bis 1987. Da der Bestand Eigentum des Johanniterordens ist, wurden keine Kassationen vorgenommen. Der Teilbestand P 7/2 umfaßt 293 Einheiten mit 8,3 lfd. m. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt.

          Archivalie - Akte
          I/MV 0717 · Akt(e) · 1896-01-01 - 1903-12-31
          Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

          description: Enthält:AnfangVNr: E 6/1897; EndeVNr: E 795/1897; u.a.: Tausch von Doubletten mit dem Museum für Völkerkunde, Stuttgart, (1896), Bl. 35, 236 ff., und den Museen in Philadelphia, (1897), Bl. 61 ff.-Tausch von Doubletten mit Privatpersonen, (1896, 1897, 1902), Bl. 5, 193.- Zusammenarbeit mit dem Ethnologischen Hilfskomitee, Bl. 74, und dem Dt. Togo-Komitee, Berlin, (1897), Bl. 264.- Zusammenarbeit mit der Steyler Mission, (1897), Bl. 31 ff.- Irangi-Expedition, (1897), Bl. 80.- von Luschan: Bericht über die ungeklärte Eigentumsfrage von S.D.S. hinsichtlich der beabsichtigten Gründung eines Kolonialmuseums, (1897), Bl. 38.- von Ramsey: Bericht aus [Udhidhi], (1896), Bl. 44 ff.- Zenker: Erwerbung eines Fetischs, Bl. 55 f., Gebrauch von Gabeln bei den [Ngumba], (1897), Bl. 211 f.- Stuhlmann: Bericht über Malereien der Wahehe und Wabena, den Überfall auf die Zelewski-Expedition, (1897), Bl. 92 f.- Plehn: Sendung von Skeletten, (1897), Bl. 104 f.- Conradt: Bericht über Musikinstrumente, (1897), Bl. 128 f.- Kollmann: Bericht über die Toteninsel bei [Bakoba], (1897), Bl. 156 ff.- [Fülleborn:] Bericht über Ohrpflöcke und Tatauierungen mit Pflanzensaft, (1897), Bl. 244 f.- Exponate der Slg. der Togo-Expedition für die Gewerbeausstellung, (1897), Bl. 265 ff.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 120 · Akt(e) · 1915-1921
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Schreiben von R. C. Ade, Rotterdam, über Verpflegungsgelder für internierte Deutsche, handschr., 25.11.1918 - Schreiben von Alfred Buddeberg über die Tätigkeit bei der Militärbaubehörde, handschr., 5.4.1918 - Schriftwechsel mit Dr. Baracs Deltour über die Subskription des Werkes "Unsere Zeitgenossen", April/Mai 1917 - Schreiben Haussmanns an Rechtsagent Deschler in Sachen Glöckler gegen Berger, masch., 11.4.1917 - Schreiben Haussmanns an die Ein- und Ausfuhrstelle wegen Brauereimaschinen, masch., 28.12.1920 - Schriftwechsel wegen Übernachtungsurlaubs für Bezirksoberbeamte, masch., 11. & 18.11.1920 - Schriftwechsel wegen der Doppelbesteuerung von Arbeiterinnen aus Ebingen, Febr.-April 1917 - Schreiben von Forstmeister Fink wegen der Auflösung eines Forstamts, masch., o.D. - Schreiben des Bauers Flaig wegen Waldverkaufs, handschr., 5.2.1920 - Schreiben von Dr. Eugen Foehr wegen eines Redakteurs für die Ostsee-Zeitung, masch., 18.9.1920 - Schreiben der Franckh’sche Verlagsbuchhandlung über das German Year-Book, masch., 22.12.1919 - Schriftwechsel mit H. Gaupp über den Austausch von Zivilgefangenen, Februar 1916 - Schriftwechsel mit G. Graf über die Herstellung von Fensterbriefumschlägen, masch., April 1917 - Schreiben von Dr. Grathwohl über Maschinenlieferungen von Magirus nach Belgien und Nordfrankreich, masch., 31.7.1920 - Schriftwechsel mit Max Grühl über die Gründung eines württembergischen Wirtschaftsinstituts, Mai/Juni 1920 - Schreiben von Gürgens mit der Bitte um eine Wahlrede, handschr., 14.1.1921 - Schreiben Haussmanns an Kultusminister Haenisch über die Entfernung des Gemäldes "Feldlager vor Paris 1870", handschr., 29.1.1921 - Schreiben des Hansabundes über wirtschaftliche Aufklärungsarbeit, masch., 22.11.1920 - Schreiben von Karl Henke mit Feldpostbrief zur Psychologie des Feldsoldaten, handschr., 30.11.1916 - Schriftwechsel mit der Mittelstandshilfe wegen der Gewährung von Darlehen, April-Juni 1918 - Schreiben von Rechtsanwalt Hawlitzky über Kriegsteuerungszulagen für Offiziere, masch., 22.4.1918 - Schreiben des Gastwirts Huber wegen der Zuteilung eines Pferdes, handschr., 8.6.1920 - Schreiben der Kaffeehausbesitzer Stuttgarts zur Milderung der Betriebsbeschränkungen, masch., 19.2.1917 - Schreiben von Karl Kindermann über dessen Buch "Die soziale Schöpferkraft", handschr., 30.3.1920 - Schreiben an Lissling vom Stadtverband für Leibesübungen Stuttgart über die Heranziehung der Gemeinden für Sport und Körperpflege, masch., 6.5.1920 - Schriftwechsel zur Unterstützung eines entlassenen Soldaten, August/September 1920 - Schreiben Haussmanns an den Kohlhammer-Verlag wegen der Neuauflage einer Verfassungsausgabe, masch., 29.1.1921 - Schreiben Haussmanns an Prof. Kommerell wegen eines Aufsatzes zur Atomzerspaltung, masch., 2.3.1921 - Schriftwechsel wegen der Dienstenthebung eines Eisenbahnbeamten wegen Verurteilung durch ein Wuchergericht, November 1920 - Schreiben von Paul Kunzelmann wegen eines Entlassungsanzugs, handschr., 13.2.1921 - Schriftwechsel wegen Milchlieferungen, Januar/Februar 1917 - Schreiben der Link Schuhfabrik wegen einer Ausfuhrbewilligung, masch., 17.12.1915 - Schreiben von Reinhard Lötterle zur Besoldung der Reichspostbeamten, handschr., 16.9.1920 - Schriftwechsel wegen einer Beschwerde über schlechte Behandlung in der Heilanstalt Pfullingen, Oktober/November 1915 - Schreiben wegen Grabgeläutes in Stuttgart, masch., 22.2.1921 - Schreiben Haussmanns an das württembergische Innenministerium zur Hebammenfrage, masch., 16.10.1920 - Schreiben von Moos über die Zurückstellung der Rechtsanwälte von der Einziehung, masch., 22.5.1916 - Schreiben Haussmanns an Direktor Pankok wegen eines Preisausschreibens, masch., 29.1.1921 - Schriftwechsel wegen der Reichsverfassung, August 1920 - Schreiben Haussmanns wegen des Gebarens der "Reichswerke", masch., 25.2.1921 - Schriftwechsel über die Einfuhr von Kakao, Februar 1921 - Schreiben des Reichsarbeitsministeriums wegen der Einstellung des Major Faber, masch., 4.3.1920 - Schreiben Haussmanns an die Reichsbankhauptstelle über die Verwendung eines Bankangestellten, 2.3.1921 - Denkschrift des Württembergischen Verbandes der staatlichen unteren Beamten zum Reichsbesoldungsgesetz, masch., 6.10.1920 - Schreiben des Reichsverbands reisender Gewerbetreibender über die bevorstehende Neuregelung in der Gewerbeordnung, handschr., Januar 1920 - Schreiben Haussmanns an das Reichswehrministerium wegen Rechtsschutzes in Gebührenfrage, masch., 2.2.1920 - Schreiben Haussmanns an das Reichswirtschaftsministerium wegen des German-Year-Book, masch., 24.12.1919 - Schriftwechsel wegen eines Härtefalls bei der Besteuerung, Oktober 1920 - Schreiben von Otto Sartorius wegen einer Stellungssuche als Forstmeister, handschr., 12.11.1915 - Schreiben von Gustav Sauter wegen einer Enteignungssache beim Verwaltungsgerichtshof, handschr., 7.11.1920 - Schreiben der Spruchkommission der Kolonial-Zentralverwaltung wegen eines Beisitzers, masch., 28.12.1920 - Schreiben Haussmanns an Karl Schaible wegen Kriegsgefangener als Hilfskräfte, masch., 21.3.1916 - Schreiben Haussmanns an Konsul Scharrer wegen des Baus eines Strandhauses, masch., 5.2.1921 - Schreiben der Vertreter der Weinzentrale wegen einer Schadensersatzsache, handschr., 27.1.1921 - Schreiben von Friedrich Schunter wegen des Pflichtdienstjahrs, handschr., 9.2.1921 - Schriftwechsel über die Uraufführung eines Stückes von Goldoni, Februar 1921 - Schriftwechsel wegen des Mehlpreises, April 1920 - Schreiben von Carl Th. Schmitz wegen Vertriebener aus Elsass-Lothringen, handschr., 15.12.1919 - Schreiben von Werner Uhlmann wegen des Elsass und des Reichsnotopfers, handschr., 6.2.1921 - Schreiben von Frotz Wiedemann wegen einer angeblichen Äußerung, handschr., 12.10.1920 - Schreiben von Th. Wirth wegen Schadensersatzes für eingezogenen Fabrikbesitzer, handschr., 17.8.1918 - Schreiben von Ernst Wolgast wegen einer Reise nach Russland, handschr., 31.1.1920 - Schreiben wegen einseitig alldeutscher Propaganda im Feld, masch., 11.9.1918 - Schriftwechsel wegen der Einstellung eines Offiziers, Januar 1921 - Schreiben von F. Schwab wegen einer Gebühr, handschr., 24.2.1921

          Haußmann, Conrad
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/36 II · Bestand · 1866-1999
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der neu gebildete Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Wailblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit aus den Ablieferungen des Amtsgerichts Waiblingen 2008/77 (Vereins- und Genossenschaftsregisterakten, Listen der Genossen), 2009/46 (Registerbände), 2009/96 (Registerbände), 2009/126 (eine Zeichenregisterakte) sowie aus der Abgabe des Zentralen Registergerichts Stuttgart 2009/122 (9 Bände zum Genossenschaftsregister, 5 Genossenschafts- und 4 Handelsregisterakten der Provenienz Amtsgericht Waiblingen). Darüberhinaus wurden aus den bereits bestehenden Beständen F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) und FL 300/36 I (gesamter Zugang 2001/55) alle Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregisterakten herausgelöst und hier eingearbeitet. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse) zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfimen (Bezeichnung "E") und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung "G") unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Handelsregisterbände wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Seit 2006 ist das Registergericht Stuttgart für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Waiblingen zuständig. Nur das Vereinsregister wird noch vom Amtsgericht Waiblingen geführt. Zum Vereinsregister Waiblingen liegen sowohl die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) als auch ausgewählte Akten vor. Zum Genossenschaftsregister wurden ebenfalls die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) arichiviert, daneben ausgewählte Akten und Listen der Genossen übernommen. Als Sonderarchivierung wurde eine Zeichenregisterakte übernommen. Die niedrigen Registernummern wurden an manche Firmen, Vereine und Genossenschaften vom Amtsgericht doppelt vergeben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2009 Frau Marisel de la Vega, die Einarbeitung des Zugangs 2008/77 erledigte Frau Andrea Jaraszewski im Sommer 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten, die auch die Verzeichnung der Bände und die Abschlussarbeiten besorgte. Ludwigsburg, im Oktober 1010 Ute Bitz Nachtrag 1: Frau Beate Vojtek bearbeitete im November 2011 die aus Bestand F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) herausgelösten, bislang unerschlossenen Registerakten. Der Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Waiblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält die Büschel 1-409 und die Bände 1-30. Nachtrag 2: Mit Zugang 2015/143 kamen die Musterregisterbände I-III sowie bewertete Vereinsregisterakten ein, die von Dorte Grimmer im Dezember 2015 erfasst wurden. Der Bestand wurde um Bü 410-454 und Bd. 31-33 ergänzt.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 III · Bestand · 1899-1943 (Nachakten bis 1977)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/25 II · Bestand · 1865-2006
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/25 II Amtsgericht Öhringen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Öhringen, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 292 (Zugänge 6.11.1985 Nr. 1-407 und 2001/9 Paket 5) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 16 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Öhringen hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 7 Handels- und Genossenschaftsregisterakten ein, die durch das Amtsgericht Öhringen längst geschlossen waren und daher diesem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Öhringen führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski, von Mai bis Juni 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/25 II enthält 16 Bände und 369 Büschel. Ludwigsburg, im Juli 2011 Ute Bitz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/20 II · Bestand · 1865-2013
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Ludwigsburg, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/20 (Zugänge 1985-1986 P 49-56, 1991/32 P 1-23, 1994/4 P 1-4, 1996/63 P 1-21, 2000/85 P 1-27, 2005/18 Bü 1-289) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2006/19, 2006/59, 2007/91, 2008/100, 2009/122 sowie 2011/6 eingekommenen Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg hier eingearbeitet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, die sich bereits seit Juli 2002 (Zugang 2002/46) im Staatsarchiv unter der Bestandssignatur FL 300/20 II befinden, wurden neu verzeichnet. Ein Musterregisterband mit Beilagen wurde als Sonderarchivierung erhalten. Für die Nutzung von Firmenakten ist auch der Bestand Amtsgericht Ludwigsburg F 281 II zu berücksichtigen, der 41 Handelsregisterakten der ältesten Registerschicht ab 1892 enthält. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Ludwigsburg führt zum Zeitpunkt der Erschließung nur noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Herr Marcus Tettenborn und im Frühjahr 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 1515 Akten und 36 Bände. Ludwigsburg, im Mai 2011 Ute Bitz Nachträge: Zugang 2012/125: Bü 1516-1517 Zugang 2014/18: Bü 1518-1525 (bewertete Vereinsregisterakten). Ab 1.1.2014 fällt auch die Führung des Vereinsregisters in die Zuständigkeit des Registergerichts Stuttgart.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/16 III · Bestand · 1865-1998
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Künzelsau, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 277 (Zugang 1969 Bunde 233-237, 357-372) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 7 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Künzelsau hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 8 Handelsregisterakten HRA ein, die durch das Amtsgericht Künzelsau längst geschlossen waren und ebenfalls dem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Künzelsau führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski und im Mai 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die und die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 192 Akten und 7 Bände. Ludwigsburg, im Juni 2011 Ute Bitz