Tübingen

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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/41 · Bestand · 1814, 1820-1945, mit vereinzelten Na
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Zur Behördengeschichte: Innerhalb des 1806 in Stuttgart errichteten Innenministeriums war die Abteilung IV für die Belange der Kommunalverwaltung zuständig. Im Zuge der Auflösung der (1817/18 errichteten) vier Kreisregierungen wurde im Juni 1924 die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung als dem Innenministerium angegliederte Mittelinstanz eingerichtet, die bis 1934 parallel zur Abteilung IV innerhalb des Ministeriums bestand (vgl. die Bestände E 180 I-VII im Staatsarchiv Ludwigsburg). Nach 1934 war die Ministerialabteilung nur noch Abteilung des Innenministeriums. 1945 wurden die Zuständigkeiten zwischen den neuerrichteten Landesverwaltungen des Innern in Stuttgart und Tübingen regionalbezogen geteilt. Ab 1952 erhielten die neu errichteten Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen weithin dieselben Zuständigkeiten, wie sie vormals die Ministerialabteilung als Mittelbehörde der Innenverwaltung gehabt hatte. Mehrfach wurden Änderungen in den Zuständigkeiten der einzelnen Geschäftsteile bzw. Referate der Ministerialabteilung / der Abteilung im Innenministerium vorgenommen. Die elf bis dreizehn Geschäftsteile bzw. Referate der Abteilung IV umfaßten im wesentlichen die großen Aufgabenbereiche: Gemeinde- und Körperschaftssachen: Gemeindeangehörigkeit, Oberamts-, Kreis- und Gemeindegebietsänderungen, Hoheitszeichen, Gemeindenamen; Vertretung und Verwaltung der Amtskörperschaften und Gemeinden, Aufsicht über die Verwaltung, Visitationen, Staatsaufsichtsgemeinden; Rechtsverhältnisse der Beamten und Angestellten der Amtskörperschaften und Gemeinden, Besoldung, Pensionen, Unfall- und Krankenfürsorge; Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Gemeinden und Amtskörperschaften, Haushaltssachen, Stiftungen, Rechnungswesen; Gemeindenutzungen, Realgemeinderechte; Veröffentlichungen der Gemeinden und Amtskörperschaften; Sparkassenwesen; Steuerwesen, Finanzstatistik; Wassersachen Allgemeines und Einzelnes, Aufteilung in drei ("Technische") Geschäftsteile bzw. Referate für die drei regional abgegrenzten Bezirke I, II und III. Akten zur Organisation bzw. Geschäftsverteilungspläne finden sich im Bestand E 151/01 (Kanzleidirektion des Innenministeriums) Bü 284, 285, 289, 753, 774 . Bearbeiterbericht: Die Überlieferung der Abteilung IV - Kommunalangelegenheiten des Innenministeriums lag bisher vor in den Teilbeständen: E 151 d I : Übergabeverzeichnis von 1956 mit einem Sonderverzeichnis von 1966 für die miteingekommenen Akten betr. Staatsbeiträge zur Wasserversorgung der Gemeinden (beide jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d II : Übergabeverzeichnis von 1958 (jetzt Teil des Bestandes E 151/41) mit einem Sonderverzeichnis über die Akten des Innenministeriums zur Gemeindefinanzstatistik, die über das Statistische Landesamt eingekommen sind (jetzt Bestand E 151/44); E 151 d III: Übergabeverzeichnis von 1981, teilweise mit Akten, die über das Regierungspräsidium in das Hauptstaatsarchiv eingekommen sind (jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d IV : Schriftgut betr. Sparkassenwesen (jetzt Teil des Bestandes E 151/41), eingekommen mit den Akten des Bestandes E 151 d III; dabei ein Sonderverzeichnis von Personalakten der Gemeinde- und Körperschaftsbeamten von 1966 (jetzt Bestand E 151/42) und ein Sonderverzeichnis von Stellenakten der Ortsvorsteher von 1966 (jetzt Bestand E 151/43). Wie die Übersicht zeigt, wurden die Akten betr. die Staatsbeiträge zur Gemeindewasserversorgung in die nach Landkreisen geordneten Akten des gleichen Betreffs aus der Ablieferung von 1958 (AZ. IV 2499) integriert. Diese Unterlagen umfassen 2,8 lfd. m und sind nun unter der Signatur E 151/41 Bü 1110-1144 zu finden. Ebenfalls aufgelöst wurde der provisorisch gebildete Teilbestand Sparkassenwesen. Die Aktengruppe wurde in den Hauptbestand E 151/41 eingefügt, zudem wurde eine Provenienztrennung zwischen Akten des Innenministeriums (4,6 lfd. m) und Akten der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung (2,9 lfd. m) durchgeführt. Aus der Ablieferung E 151 d II wurden die Akten betr. Ausgleichsstock 1943-1951 ausgehoben und als Bestand EA 2/106 verselbständigt (2,6 lfd. m). Gliederung Da ein Aktenplan der Kommunalabteilung des Innenministeriums aus der Zeit vor 1945 nicht mehr ermittelt werden konnte, wurde die Ordnung und Gliederung des Bestandes aufgrund der durchgängig vergebenen Aktenzeichen ( aus der Abteilungsnummer IV und einer bis zu vierstelligen Aktenziffer, im Findbuch als erste Vorsignatur erfaßt ) erstellt. Dieses Verfahren erwies sich insofern als sinnvoll, als nach 1945 die Akten weiterhin nach diesem Registraturplan abgelegt wurden und auch so in Ablieferungen 1956, 1958, 1962 und 1981 ins Hauptstaatsarchiv gelangt sind ( vgl. die Bestände EA 2/401-404 ). Die Gliederung des Bestandes versucht eine Rekonstruktion des Aktenplanes. Einige ältere Akten weisen zudem noch eine Kasten-/Fach-Signatur auf, die jedoch als Vorsignatur bei der Verzeichnung nicht berücksichtigt wurde. Dagegen wurden die laufenden Nummern der Aktenablieferungsverzeichnisse als zweite Vorsignatur in das jetzige Findbuch mitaufgenommen. Die wenigen Büschel zum Schulwesen sind innerhalb der Kommunalabteilung angewachsen, weitere Unterlagen zu Schulsachen innerhalb des Innenministeriums finden sich jedoch in Bestand E 151/02 (Innenministerium- Abteilung II). Die Ordnung von Aktenbunden innerhalb einzelner Serien nach Kreisen basiert auf der Verwaltungseinteilung nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April 1938 ( Reg.Bl. für Württemberg vom 3.5.1938). Generell wurden bei der Verzeichnung Provenienzscheidungen sowie eine Trennung von Vor- und Nachakten (Stichtag 8. Mai 1945) vorgenommen, sofern es sich nicht nur um einzelne Schriftstücke handelte, deren Herausnahme aus dem vorliegenden Aktenbund nicht sinnvoll gewesen wäre (siehe Liste im Anschluß an das Vorwort). Größere Kassationen wurden nicht durchgeführt, lediglich Dubletten, sonstige Mehrfertigungen und einige wenige Büschel wurden aussortiert (0,4 lfd. m). Mit der Erschließung des Bestandes begann im November 1990 Archivangestellte Dorothee Breucker, die den Hauptteil der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten übernahm (Verzeichnung der Büschel 1 bis 997 und 1101 bis 1256 sowie Trennung von Provenienzen und Vor- bzw. Nachakten ). Im Rahmen der praktischen Ausbildung von Teilnehmern des 26. und 27. Fachhochschullehrgangs arbeiteten an der Verzeichnung mit die Archivanwärter/innen Daniela Deckwart (Bü 1110-1144, Verzeichnung und Zuordnung), Nicole Röck (Bü 1257-1265), Thomas Schreiner (Bü 1266-1268, 1317-1330), Katja Hoffmann (Bü 1269-1301, 1315, 1316), Edith Holzer (Bü 1302a-1314, 1285a), Armin Braun (Bü 1331-1356, 1358, 1359), Andrea Rößler (Bü 1360-1379), Hartmut Obst (Bü 1380-1391). Werkstudentin Ulrike Kirchberger (Bü 1392-1413) und Archivoberinspektorin Sabine Schnell (Bü 1424-1557) beendeten die Verzeichnungsarbeiten; letztere übernahm auch die Endredaktion des Findbuchs. Archivangestellte Wilhelmine Kovacs besorgte die Entmetallisierung der Akten sowie kleinere Ausbesserungen und die Verpackung der Büschel in Archivboxen. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte auf MIDETIT-Formularen, das Findbuch wurde mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Der Bestand E 151/41 enthält nunmehr 48,5 lfd. m Akten mit einer Laufzeit von (1814) 1820-1945, mit vereinzelten Nachakten bis 1955 (1965). Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit ab etwa 1900. Die Teilbestände E 151/42 umfassen 1,7 lfd. m, E 151/43 2,3 lfd. m und E 151/44 14 lfd. m Schriftgut. Stuttgart, im November 1992 Sabine Schnell Provenienztrennungen: Alte Signatur EA 2/401: Neue Signatur E 151/41: Nr.59 (AZ: IV 201) Bü 983 Nr.74 (AZ: IV 347) Bü 984 Nr.79 (AZ: IV 370) Bü 985 Nr.117 (AZ: IV 986) Bü 986 Nr.152 (AZ: IV 1518) Bü 987 Nr.158 (AZ: IV 1710) Bü 988 Nr.161 (AZ: IV 1760) Bü 989 Nr.162 (AZ: IV 1775) Bü 990 Nr.164 (AZ: IV 1850) Bü 991 Alte Signatur EA 2/404: Neue Signatur E 151/41: Nr.589 (AZ: IV 290) Bü 992 Nr.609 (AZ: IV 330) Bü 993 Nr.683 (AZ: IV 444) Bü 994 Nr.684 (AZ: IV 445) Bü 995 Nr.694 (AZ: IV 447) Bü 996 Nr.791 (AZ: IV 601) Bü 538 Nr.1273 (AZ: IV 4020) Bü 997 Alte Signatur E 151 d I: Neue Signatur: Nr.186 (AZ: IV 1450) E 151/02 Bü 903a Nr.189 (AZ: IV 1471) E 151/02 Bü 915e Nr.194 (AZ: IV 1525) E 151/02 Bü 915c Nr.195 (AZ: IV 1530) E 151/02 Bü 915b Nr.196 (AZ: IV 1533) E 151/02 Bü 910a Nr.197 (AZ: IV 1534) E 151/02 Bü 915a Nr.201 (AZ: IV 1544) E 151/02 Bü 918a Nr.300 (AZ: IV 5015) E 150 Alte Signatur E 151 d II: Neue Signatur: lfd. Nr. 37, 40-44, 48-50 A 39, Nachträge lfd. Nr. 38, 39, 45-47, 52 E 175 lfd. Nr. 51 J 251 b Nr. 304-307 Alte Signatur E 151 d III: Neue Signatur: lfd. Nr. 499 (AZ: IV 5005) E 151/02 Bü 1174 lfd. Nr. 503 (AZ: IV 5020) E 151/02 Bü 1175 lfd. Nr. 506 (AZ: IV 5035) E 151/02 Bü 1176 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 1 (AZ: IV 2) E 180 lfd. Nr. 14 / Bü 623 (AZ: IV 33) EA 2/404 Nr. 250 lfd. Nr. 41 / Bü 625 (AZ: IV 41) EA 2/404 Nr. 250a lfd. Nr. 26, 22 / Bü 643, 644, 667 (AZ: IV 50) EA 2/404 Nr. 253a lfd. Nr. 37 / Bü 685 (AZ: IV 85) EA 2/404 Nr. 302a lfd. Nr. 38 / Bü 686 (AZ: IV 87) EA 2/404 Nr. 304 lfd. Nr. 42 / Bü 690 (AZ: IV 95) EA 2/404 Nr. 308 lfd. Nr. 51 / Bü 701 (AZ: IV 118d) EA 2/401 Bü 35a lfd. Nr. 70 / Bü 718 (AZ: IV 129) EA 2/404 Nr. 430 lfd. Nr. 75 / Bü 723 (AZ: IV 142) EA 2/404 Nr. 444 lfd. Nr. 85 / Bü 732 (AZ: IV 162) EA 2/404 Nr. 452 lfd. Nr. 98, 99 / Bü 741-743, 746-748 EA 2/404 Nr. 476a (AZ: IV 181) lfd. Nr. 97 / Bü 752 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 99 / Bü 754 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 96 / Bü 762 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 103 / Bü 768 (AZ: IV 186) EA 2/404 Nr. 487 lfd. Nr. 110 / Bü 776 (AZ: IV 191) EA 2/404 Nr. 491 lfd. Nr. 119 / Bü 788 (AZ: IV 198) EA 2/404 Nr. 515 lfd. Nr. 121 / Bü 790 (AZ: IV 200) EA 2/404 Nr. 516 lfd. Nr. 123 / Bü 798 (AZ: IV 211) EA 2/404 Nr. 538 lfd. Nr. 140 / Bü 812 (AZ: IV 250) EA 2/404 Nr. 553 lfd. Nr. 153 / Bü 825 (AZ: IV 305) EA 2/404 Nr. 602a lfd. Nr. 157 / Bü 830 (AZ: IV 325) EA 2/404 Nr. 607 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 164a (AZ: IV 371) E 180 lfd. Nr. 171 (AZ: IV 374) E 180 lfd. Nr. 173 / Bü 836 (AZ: IV 390) EA 2/404 Nr. 650 lfd. Nr. 174 / Bü 844 (AZ: IV 391) EA 2/404 Nr. 651 lfd. Nr. 178 / Bü 863 (AZ: IV 405) EA 2/404 Nr. 657 lfd. Nr. 182 / Bü 867 (AZ: IV 410) EA 2/404 Nr. 660 lfd. Nr. 185 / Bü 885 (AZ: IV 416) EA 2/404 Nr. 662 lfd. Nr. 203 (AZ: IV 443b) E 180 lfd. Nr. 210 / Bü 922 (AZ: IV 520) EA 2/404 Nr. 743 lfd. Nr. 217 / Bü 929 (AZ: IV 560) EA 2/404 Nr. 771 lfd. Nr. 221 / Bü 933 (AZ: IV 575) EA 2/404 Nr. 756 lfd. Nr. 263 / Bü 956 (AZ: IV 770) EA 2/404 Nr. 850 lfd. Nr. 264 (AZ: IV 777) EA 2/404 Nr. 878a lfd. Nr. 266 / Bü 958-959 (AZ: IV 781) EA 2/404 Nr. 888/04 lfd. Nr. 275 (AZ: IV 829) E 151/01 Bü 3171 lfd. Nr. 277 / Bü 967 (AZ: IV 830) EA 2/404 Nr. 893a lfd. Nr. 278 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3165 lfd. Nr. 279 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3166 lfd. Nr. 280 (AZ: IV 834) E 151/01 Bü 3168 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) E 151/01 Bü 3167 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) EA 2/404 Nr. 905 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) E 151/01 Bü 3169, 3170 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) EA 2/ 404 Nr. 907a lfd. Nr. 285 (AZ: IV 853) E 151/01 Bü 3172 lfd. Nr. 301 / Bü 980 (AZ: IV 900) EA 2/404 Nr. 920 lfd. Nr. 306 / Bü 1361 (AZ: IV 1130) EA 2/404 Nr. 921 lfd. Nr. 309 / Bü 1362 (AZ: IV 1140) EA 2/404 Nr. 937 lfd. Nr. 315 / Bü 1367 (AZ: IV 1148) EA 2/404 Nr. 938a lfd. Nr. 342 / Bü 1379 (AZ: IV 1270) EA 2/404 Nr. 955 lfd. Nr. 348 / Bü 1382 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1028 lfd. Nr. 348b / Bü 1384 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1035 lfd. Nr. 353 / Bü 1389 (AZ: IV 1374) EA 2/404 Nr. 1068 lfd. Nr. 354 / Bü 1390 (AZ: IV 1380) EA 2/404 Nr. 1077 lfd. Nr. 364 / Bü 1392 (AZ: IV 1530) EA 2/404 Nr. 1096 lfd. Nr. 366 / Bü 1394 (AZ: IV 1550) EA 2/404 Nr. 1097 lfd. Nr. 367 / Bü 1395 (AZ: IV 1555) EA 2/404 Nr. 1098 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 387 / Bü 1404 (AZ: IV 1665) EA 2/404 Nr. 1117 lfd. Nr. 391 / Bü 1408 (AZ: IV 1700) EA 2/404 Nr. 1148 lfd. Nr. 393 / Bü 1410 (AZ: IV 1702) EA 2/404 Nr. 1149 lfd. Nr. 395 / Bü 1412 (AZ: IV 1708) EA 2/404 Nr. 1160 lfd. Nr. 399 / Bü 1426 (AZ: IV 1730) EA 2/404 Nr. 1174 lfd. Nr. 401 / Bü 1428 (AZ: IV 1740) EA 2/404 Nr. 1189 lfd. Nr. 412 / Bü 1437 (AZ: IV 1830) EA 2/404 Nr. 1198 lfd. Nr. 413 / Bü 1438 (AZ: IV 1835) EA 2/404 Nr. 1206a lfd. Nr. 421 / Bü 1444 (AZ: IV 1890) EA 2/404 Nr. 1219 lfd. Nr. 438 / Bü 1457 (AZ: IV 2038) EA 2/404 Nr. 1228 lfd. Nr. 498 / Bü 1549 (AZ: IV 4021) J 121 / J 122 lfd. Nr. 499 / Bü 1551 (AZ: IV 5000) EA 2/404 Nr. 1275 Alte Signatur E 151 d IV: Neue Signatur lfd. Nr. 1-58 (AZ: IV 237-IV 490) E 180 lfd. Nr. 142 (AZ: IV 1618) E 180

          Kapp, Wolfgang (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Medizinalkollegium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 162 I · Bestand · 1806-1920 (Vorakten ab 1720, Nachakten bis 1929)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Medizinalverwaltung in Württemberg: Das Gesundheitswesen erfuhr schon durch die Große Kirchenordnung Herzog Christophs von 1579 in Altwürttemberg eine umfassende und durchgreifende Förderung. Ein besonderer Abschnitt über Ärzte und Wundärzte befaßte sich mit deren Befähigung zur Ausübung der inneren und äußeren Heilkunde, mit der Unterstützung der Apotheken zur Stärkung und Erhaltung der Volkskraft sowie mit der Fürsorge für die Armen. Die Aufsicht über das Gesundheitswesen wurde damals dem herzoglichen Kirchenrat übertragen unter Zuziehung von Sachverständigen, nämlich den beiden Collegia medica (ärztliche Körperschaften), die aus den herzoglichen Leibärzten in Stuttgart und den Professoren der Medizinischen Fakultät in Tübingen bestanden. Im Laufe der Jahre wurde die Gesundheitsförderung durch eine Reihe von Sondervorschriften ergänzt und alle bestehenden Bestimmungen über Ärzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen durch die beiden Medizinalordnungen vom 30.10.1720 (Reyscher XIII S. 1185) und 16.10.1755 (Reyscher XIV S. 416) zu einem Ganzen vereinigt. Auch nahm sich der herzogliche Regierungsrat (Innenverwaltung) mehr und mehr des Gesundheitswesens an. Für die Seuchenpolizei wurde 1734 ein Medizinalkollegium eingesetzt, ab 1755 hatte die Sanitätsdeputation über die Gesundheit der Menschen und Tiere zu wachen. König Friedrich stellte dann die Förderung des Gesundheitswesens auf eine neuzeitliche Grundlage. Anstelle der Sanitätsdeputation setzte er im Organisationsmanifest von 1806 für die Verwaltung der "Medizinalanstalten und des Sanitätswesens" eine besondere Direktion, das königl. Medizinal-Department ein, das 1811 zur Sektion des Medizinalwesens umgewandelt wurde. Es bestand unter der Verwaltung des Innern aus den beiden Leibärzten und zwei Unterärzten. Zu ihren Aufgaben gehörte nach einer Dienstanweisung vom 23.6.1806 (Reg.Bl. S. 32) neben der Aufsicht über alle für die Gesundheitspflege öffentlich angestellten Haupt- und Hilfspersonen und alle öffentlichen Krankenanstalten auch die Verhütung von Menschen- und Tierseuchen. Daneben bestanden die beiden Collegia medica weiter. Dem Medizinaldepartement waren die "Physio" unterstellt. Sie hatten nach der Generalverordnung vom 3.6.1808 (Reg.Bl. S. 313) darauf zu achten, daß die zu ihrem Bezirk gehörenden Medizinalpersonen ihrer Pflicht nachkamen. Das Gesundheitswesen auf dem Lande wurde dann durch die Generalverordnung vom 14./22.3.1814 (Reg.Bl. S. 121) eingehend geregelt, die die Medizinalverfassung der neuen Einteilung nach Oberämtern und Landvogteien anpaßte. Jedes Oberamt erhielt unter der Benennung Oberamtsarzt einen öffentlichen Gesundheitsbeamten, der alle Medizinalanstalten und das übrige medizinische Personal zu beaufsichtigen, die Apotheken sowie die Wundärzte und ihre Instrumente nachzuprüfen sowie die Hebammen zu unterrichten und prüfen hatte. In jeder Landvogtei wurde einer der Oberamtsärzte zugleich noch als Landvogteiarzt angestellt. Er hatte die höhere Aufsicht über diese Anstalten und Personen und war verpflichtet, alle vier Jahre die Medizinalzustände in seinem Landvogteibezirk nachzuprüfen. Eine Neuordnung des Gesundheitswesens erfolgte durch die Verordnung König Wilhelms vom 6.6.1818 (Reg.Bl. S. 313). Die Sektion des Medizinalwesens wurde zum Medizinalkollegium umgestaltet, von ihr aber nur die rein technischen Gegenstände übernommen: Die Gesundheitspolizei und die Leitung der Gesundheitspolizei-Anstalten wurden teils dem Innenministerium, teils den neuen Kreisregierungen zugewiesen, denen (bis 1881) als außerordentliches Mitglied ein ausübender Arzt, der Kreismedizinalarzt (der bisherige Landvogteiarzt) beigegeben wurde. Er durfte weiterhin als Arzt tätig sein, jedoch nicht zugleich die Stelle eines Oberamtsarztes bekleiden. Gegen die Angst des Lebendigbegraben-Werdens wurde durch Verfügung vom 20.6.1833 (Reyscher XV.2 S. 1016) die gesetzliche Leichenschau eingeführt. Die Apotheken waren schon nach der Dienstanweisung von 1807 der Aufsicht der Gesundheitsverwaltung unterstellt. Ihre Nachprüfung (Visitation) lag dem Oberamtsarzt ob, worüber am 22.9.1843 (Reg.Bl. S.717) eine eingehende Verfügung erlassen wurde. Eine neue Aufgabe zur Förderung der öffentlichen Gesundheit brachte die Verfügung vom 14.3.1860 (Reg.Bl. S. 37) über die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Fleisch. Danach waren Fleischbeschauer-Kommissionen zu bestellen oder in Gemeinden, in denen keine bestand, wenigstens eine geeignete obrigkeitliche Person zu bezeichnen. Nach dem Eintritt Württembergs ins Deutsche Reich konnte der Aufbau des württ. Gesundheitswesens zunächst ohne Änderung weiterbestehen. Durch die Reichsverfassung hatte sich das Reich nur die Beaufsichtigung und die Gesetzgebung über "Maßnahmen der Medizin- und Veterinärpolizei" vorbehalten und zu diesem Zweck das Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Aufbau und Aufgaben der höheren Gesundheitsbehörde wurden in Württemberg durch Verordnung vom 21.10.1880 (Reg. Bl. 1881, S. 3) und Verfügung vom 21.6.1881 (Reg.Bl. S. 398) der Entwicklung der Wirtschaft und ärztlichen Wissenschaft in den letzten Jahren angepaßt. Danach war das Medizinalkollegium "die Zentralbehörde für die Beaufsichtigung und technische Leitung des Medizinalwesens und der öffentlichen Gesundheitspflege". Die Kreisregierungen waren damit ausgeschaltet. Demgemäß wurden die Kreismedizinalräte aufgehoben und ihre Aufgaben teils den Oberamtsärzten, teils dem Medizinalkollegium übertragen. Die Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten wurde als "Königl. Medizinalkollgegium, Abteilung für Staatskrankenanstalten" zur Bearbeitung der Gegenstände über die Staatskrankenanstalten, der Landeshebammenschule und des Irrenwesens eingegliedert und eine weitere Abteilung mit dem Namen "Königl. Medizinalkollegium, Tierärztliche Abteilung" zur Erledigung sämtlicher in das Gebiet der Tierheilkunde fallenden Geschäfte gebildet. (Für beide Abteilungen bestehen besondere Bestände.) Das Medizinalkollegium wurde durch Gesetz vom 15.12.1919 (Reg.Bl. S. 41) über die Neuordnung es Gesundheitswesens mit Wirkung ab 1.1.1920 aufgehoben. Seine Aufgaben gingen durch Verordnung vom 17.12.1919 (Reg.Bl. S. 420) auf das Innenministerium und die ihm unterstellten Behörden und Einrichtungen über. II. Zur Geschichte des Bestands: Die Akten des Medizinalkollegiums sind in vier Ablieferungen (1911, 1921, 1930 und 1957) teils direkt, teils über das Innenministerium in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt und waren seither in der Gesamtübersicht als Einzelbestände aufgeführt. Bei der jetzigen Neuordnung wurden sie zu einem Gesamtbestand vereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Akten über die Staatskrankenanstalten - die bis 1880 nicht unmittelbar dem Medizinalkollegium unterstanden hatten - ausgehoben und in einem besonderen Bestand zusammengefaßt (jetzt E 163, Verwaltung der Staatskrankenanstalten). Der vorliegende Bestand E 162 I enthält neben den Akten des Medizinalkollegiums (1818-1920) und seiner Vorbehörden, des Medizinaldepartements (1806-1811) bzw. der Sektion des Medizinalwesens (1811-1817), noch einzelne Akten der herzoglichen Sanitätsdeputation, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen wurden. Ferner sind die bei den vier Kreisregierungen erwachsenen Akten über Apotheken, die 1909 in die Registratur des Medizinalkollegiums gelangten, bei dem Bestand belassen worden. Vereinzelt finden sich auch Archivalien der vorgesetzten Behörde des Innenministeriums. Den Tagebüchern des Medizinalkollegiums wurden die Diarien der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten angeschlossen. Sie sind ohnehin seit Eingliederung dieser Kommission in das Medizinalkollegium zusammen mit der ebenfalls neugebildeten tierärztlichen Abteilung des Medizinalkollegs in den Tagebüchern des Medizinalkollgeiums aufgegangen. Der Bestand wurde in den Jahren 1971-1977, durch anderweitige Arbeiten öfters unterbrochen, von dem Archivangestellten Erwin Biemann und dem Unterzeichneten neu aufgenommen und in die vorliegende Ordnung gebracht. Auf die alte Registraturgliederung konnte nicht zurückgegriffen werden. Akten gleicher Provenienz enthält der Bestand E 162 II, Personalakten der Ärzte, Zahnärzte, Chirurgen, Geburtshelfer, Tierärzte und Apotheker. Ludwigsburg, den 15. Dezember 1977 W. Bürkle

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 202 · Bestand · 1806-1945 (Nachakten bis 1949)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Behördengeschichte: Im Herzogtum Württemberg wurden die Lateinschulen in der Regel von kirchlichen Stellen errichtet und mit Theologen als Lehrer besetzt. Die örtliche Aufsicht übte das jeweilige "Scholarchat" aus, das dem Kirchenkonvent und dem Konsistorium unterstand. Erst durch das Organisationsmanifest von 1806 (Reyscher XI, 341) wurde für Württemberg eine spezielle weltliche Oberschulbehörde, die Studienoberdirektion bzw. Oberstudiendirektion, geschaffen. Der Präsident dieser Behörde, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, übte anfangs nur die Oberaufsicht über die Universität, das Tübinger Stift, die evang.-theologischen Seminare und die Gymnasien aus. 1817 erhielt die Oberstudiendirektion die Bezeichnung "Königl. Studienrat". Ihm wurde jetzt auch die Aufsicht über die Lateinschulen übertragen, während die Universität Tübingen unmittelbar dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt wurde. Der Studienrat war also mit Ausnahme der Universität, des Wilhelmsstifts und der Elementarschulen, die Oberbehörde für die gesamten Bildungsanstalten. Ihm waren unterstellt die Kreisinspektionen der Lateinschulen, die Lyceen und Gymnasien mit den damit verbundenen Realschulen und Realanstalten des Landes. Neben der Oberaufsicht über alle öffentlichen höheren Schulanstalten überwachte er die wissenschaftliche und sittliche Bildung der Schüler, deren Gesundheitspflege und die Benefizien. Er bestimmte über die Lehrer und Diener, stellte sie ein und entließ sie. Über die Gymnasien, Lyceen und die evang. Seminare hatte der Studienrat die unmittelbare Aufsicht, für die unteren Lateinschulen, die höheren Bürgerschulen und die Realschulen bestand eine Mittelstelle in den gemeinschaftlichen Oberämtern und den Kreisschulinspektoren.Die seit 1839 bestehende polytechnische Schule in Stuttgart, die 1829 als Gewerbeschule in Verbindung mit der Real- und Kunstschule gegründet (Reg.Bl. 1829, S. 16), jedoch 1832 (Reg.Bl. S. 395) von diesen wieder getrennt und als selbständige Lehranstalt weitergeführt wurde, ist durch Verfügung des aus dem von König Friedrich geschaffenen "Geistlichen Departement" hervorgegangenen Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 16. April 1862 § 52 (Reg.Bl. S. 109) unmittelbar ohne Zwischenbehörde dem Ministerium unterstellt worden.Durch Verordnung vom 2.10.1866 Reg.Bl. S. 239) wurde der Studienrat in "Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen" umbenannt und dem Ministerium angegliedert. Dadurch wollte man den Geschäftsgang vereinfachen und das Ministerium in eine engere Beziehung zu den Schulanstalten bringen. Als Oberschulbehörde blieb die Ministerialabteilung jedoch Landesmittelbehörde. Der Minister brachte wichtige Gegenstände, die bisher schriftlich vorgelegt werden mussten, meist in den unter seinem Vorsitz tagenden Kollegialberatungen zur Erledigung. Die übrigen, weniger bedeutenden Angelegenheiten wurden von dem Abteilungsvorstand kollegial oder büromäßig abgewickelt. Das Gesetz vom 1.7.1876 (Reg.Bl. S. 267) brachte eine Neuordnung in der örtlichen Aufsicht: Anstalten mit Oberklassen wurden jetzt der Oberstudienbehörde (Ministerialabteilung) unterstellt, die übrigen Schulen von der Ortsschulbehörde beaufsichtigt. Diese Ortsschulkommissionen bestanden aus Ortsvorsteher und Ortsgeistlichen. Sie wurden erst durch das "kleine Schulgesetz" von 1920 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Schulvorstand übertragen. Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 8.8.1903 (Reg.Bl. S. 456) erhielt die Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen die Bezeichnung "Königliche Ministerialabteilung für die höheren Schulen". Ihre Aufgaben blieben dieselben. Ihre Stellung gegenüber den höheren Schulen war eine doppelte: 1. Sie war höchste Instanz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fielen. Dabei wurden wichtige Vorgänge im Wege kollegialer Beratungen unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters erledigt. Die anderen Angelegenheiten wurden im Wege der Berichterstattervorträge abgewickelt. 2. Sie war als selbständiges Landeskollegium Oberschulbehörde auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, soweit sie nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Ministeriums selbst fielen.Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 wurde die Ministerialabteilung als besonderes Amt aufgehoben. Ihre Aufgaben wurden von den Kultusministerien der durch die Besatzungsbehörden getrennten Landesteile in Nord- und Südwürttemberg übernommen. Mit der Wiedervereinigung des Landes und der Gründung des Südweststaats Baden-Württemberg im Jahre 1952 wurden bei den Regierungspräsidien als Mittelinstanzen Oberschulämter errichtet, die einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben vom Ministerium übernahmen. 2. Zur Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten sind großenteils in den Jahren 1949 und 1950 (Tgb.-Nr. 287 und 393/49 bzw. 685/50) vom Kultusministerium in Stuttgart eingekommen. Die Akten der Oberstudiendirektion bzw. des Studienrats betr. die Universität Tübingen und die Polytechnische Schule in Stuttgart hatte das Kultusministerium schon 1908 an das Staatsarchiv abgegeben. Beide Bildungsanstalten unterstanden, wie oben erwähnt, seit 1817 bzw. 1862 direkt dem Ministerium. Schließlich hat das Staatsarchiv Sigmaringen 1953 nach der Wiedervereinigung der nach dem Zusammenbruch von 1945 durch die Besatzungsmächte getrennten beiden Landesteile Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, die 1949 nach dorthin gelangten Ortsakten betr. die höheren Schulen aus ihrem Bereich ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben.Die Neuordnung des Bestands durch den Unterzeichneten, unter Mithilfe des Archivangestellten W. Böhm, begann im Jahr 1960. Sie wurde durch anderweitige Arbeiten öfters, auch über Jahre hinweg, unterbrochen und kam erst 1971 zum Abschluss. Neben den Akten der Oberstudiendirektion (1806-1817) bzw. des Studienrats (ab 1817) und der Ministerialabteilung (ab 1866) enthält der Bestand auch die Akten des Konsistoriums über die Lateinschulen für die Jahre 1806-1817. Auch die Akten der für das höhere Mädchenschulwesen in den Jahren 1877-1905 bestehenden Kommission für die höheren Mädchenschulen (errichtet durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 27.7.1903, Reg.Bl. S. 254) wurden, da ihre Aufgaben später von der Ministerialabteilung für die höheren Schulen übernommen wurden, hier belassen. Schließlich finden sich noch vereinzelt Akten verschiedener Provenienz, meist Vorakten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen, an zugehöriger Stelle aber als solche gekennzeichnet wurden.Der Bestand umfasst jetzt 1805 Büschel = 42 lfd. m. Akten gleicher Provenienz enthalten die Bestände E 203 I (Personalakten der Lehrer) und E 203 II (Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen).Ludwigsburg, August 1973W. Bürkle
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 · Bestand · 1945-1952
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Behördengeschichte Aufgrund der Entnazifizierungsrichtlinien der französischen Besatzungsmacht vom 19. Oktober 1945 wurden als zweite Stufe Säuberungskommissionen bei jeder Landesdirektion in Tübingen gebildet. Am 18. Februar 1946 traten die Kommissionen erstmals zusammen. Sie hatten auf der Grundlage des von den Kreisuntersuchungsausschüssen vorbereiteten Materials abgestufte Sanktionen zu verfügen. Am 18. März 1946 wurde die Bildung eines politischen Säuberungsrats aus Vertretern der Parteien angeordnet, der für die Vereinheitlichung der Sanktionen sorgen und eine ausgewogene Zusammensetzung der Säuberungsorgane sicherstellen sollte. Am 6. April 1946 trat er erstmals zusammen. Durch die Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 28. Mai 1946 wurde das Säuberungsverfahren als reines Verwaltungsverfahren neu gestaltet und als oberste Instanz ein Staatskommissariat für die politische Säuberung mit Sitz in Reutlingen errichtet, dem ein politischer Beirat beigegeben wurde. Die Säuberungskommissionen hatten nur noch Sanktionsvorschläge zu unterbreiten. Bei Vorlage neuer Beweise konnte das Staatskommissariat eine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen. Mit der Rechtsanordnung vom 25. April 1947 wurde das Spruchkammersystem eingeführt und der Sitz des Staatskommissariats nach Tübingen verlegt. 1953 erfolgte die Aufhebung des Staatskommissariats durch das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Die vorliegenden Unterlagen kamen im Oktober 1977 als Zugang 1977/29 über das Staatsarchiv Ludwigsburg ins Staatsarchiv Sigmaringen. Der Angestellte Rupert Flöß erstellte ein sehr flaches Verzeichnis der vorhandenen Unterlagen. Das Auffinden einer einzelnen Entnazifizierungsakte erforderte seitdem ein mehrstufiges Suchsystem, im wesentlichen über verschiedene Karteien und Sprüche-Sammlungen. Die Entnazifizierung betraf vor allem bestimmte Berufsgruppen und insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen. Die Tatsache, dass eine Person einen Fragebogen ausfüllte, lässt daher noch keinen Rückschluss über ihr Verhalten im Dritten Reich zu. Selbst für zahlreiche bereits verstorbene Personen mussten Fragebögen ausgefüllt werden. Unter anderem wurden sie zur Überprüfung von Renten- und Wiedergutmachungsansprüchen genutzt. Für bestimmte Berufsgruppen, beispielweise Geistliche, Journalisten und Angehörige der Handelskammer (Reutlingen) wurden eigene Akten geführt. Allerdings differieren die Angaben, die den Entnazifizierungsakten und so genannten Sprüchen zu entnehmen sind, sehr stark. So enthalten die kleinen Sprüche, mit denen die Verfahren von Nicht- oder Minderbelasteten entschieden wurden, nur minimale Informationen, in der Regel den Namen, das Geburtsdatum, den Wohnort und die politische Bewertung. Dennoch können selbst sie wichtige Informationen liefern, sofern diese Daten zuvor nicht bekannt waren, und sie ermöglichen oftmals den Einstieg in weitergehende Forschungen. Auch die anderen Entnazifizierungsakten sind in ihrem Umfang und ihrer Aussagekraft sehr unterschiedlich. Oft geht der Informationswert nicht wesentlich über den der kleinen Sprüche hinaus. Manchmal enthalten sie allerdings weitgehende Angaben zu der Person, die Dokumentation eines sehr umfangreichen Entnazifizierungsprozesses und Aussagen anderer Personen über den Betroffenen. In diesen Stellungnahmen anderer Personen, den so genannten "Persilscheinen" (aufgrund des "Reinwaschens" der zu entnazifizierenden Person), wird manche Hintergrundgeschichte zum Leben der Person erzählt. Als entlastende Faktoren werden beispielsweise kirchliches Engagement, die Kommunion oder Konfirmationund negative berufliche Konsequenzen aufgrund der politischen Einstellung gegen die Nationalsozialisten genannt . Häufige Erwähnung finden auch Vorgänge, in denen eine Person eine andere nach einer kritischen Äußerung oder Tat nicht verraten hat. Je nach Besatzungszone bestanden bei der Durchführung der Entnazifizierung große Unterschiede. Anders als in anderen Zonen mussten zum Beispiel im französisch besetzten Gebiet Württemberg-Hohenzollern nicht alle Bewohner einen Fragebogen ausfüllen, in dem unter anderem Folgendes gefragt wurde: "Waren Sie jemals Mitglied der NSDAP?", "Welcher politischer Partei haben Sie als Mitglied vor 1933 angehört?", "Wurden Sie jemals aus rassischen oder religiösen Gründen oder weil Sie aktiv oder passiv den Nationalsozialisten Widerstand leisteten, in Haft genommen oder in Ihrer Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit oder sonst wie in Ihrer gewerblichen oder beruflichen Freiheit beschränkt?" und "Ist eines Ihrer Kinder auf einer Napola gewesen?". Außerdem wurde unter anderem nach dem Einkommen, nach dem Militärdienst und nach Auslandsreisen gefragt. Im Jahr 2008 begannen Karin Stolz und Michael Göhner mit der Eingabe des Namens, des Geburtsdatums, gegebenenfalls auch des Todesdatums und der angegebenen Geburts-, Todes- und Wohnorte der einzelnen Personen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv. Seit November 2008 waren zudem Dagmar Bohn, Erich Conzelmann, Andrea Glatzer, Anja Grathwohl, Maria Hirtreiter, Alexander Hochhalter, Michael Mendorf, Karl Nolle, Renate Rüppel, Anja Sadowski und Malgorzata Stepko-Pape an der Erfassung beteiligt. Corinna Knobloch, Sofia Brüning, Heidrun Dreher, Maria Hirtreiter, Marion Hofbeck, Bettina Jourdan, Manfred Klawitter, Leon Körbel, Irene Moser, Doris Nußbaum, Beate Oehmichen und Elisabeth Schwellinger nahmen redaktionelle Nacharbeiten vor. Michael Mendorf und Andrea Schill begannen im Jahr 2011 mit der Digitalisierung einzelner ausgewählter Archivalien. Die Ortsidentifikation beschränkt sich in der Regel auf die Angaben, die in den jeweiligen Unterlagen zu finden sind. Auf eine Aufnahme des Berufes und eine Indizierung wurde verzichtet. Im April 2008 konnten die ersten Erschließungsdaten ins Internet exportiert werden. Das Online-Findbuch beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Personen, die nachweislich schon länger als 10 Jahre gestorben sind bzw. vor mehr als 110 Jahren geboren wurden. Daneben enthält das Online-Findbuch die Erschließungsinformationen des 1985 erstellten maschinenschriftlichen Findbuchs. Seit Mai 2011 werden daneben ausgewählte Teile der Unterlagen als digitale Reproduktionen im Internet präsentiert. Neben der historischen Relevanz der einzelnen Personen hängt die Entscheidung über den Zeitpunkt der Digitalisierung auch mit dem Erhaltungszustand der Unterlagen zusammen. Sigmaringen, im Mai 2011 Corinna Knobloch Inhalt und Bewertung Enthält: Verfahren der Spruchkammern, Säuberung des Klerus und der Journalisten, Ermäßigungen, Revisionen, Ein- und Umgruppierungen, Ablehnungsbescheide der Militärregierung, Gnadensachen, Bekanntmachungen des Staatskommissariats über die Ergebnisse der politischen Säuberung in Regierungsblättern (Namenslisten), Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sprüche und Entscheidungen der Spruchkammern.