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              Oberamt Öhringen (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 192 II · Bestand · 1810-1938 (Vorakten ab 1619, Nachakten bis 1971)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

              Zum Bestand: Das Oberamt Öhringen wurde 1810 gebildet und umfaßte im wesentlichen ehemalige schöntalische, berlingische und hohenlohische Besitzungen, die durch den Reichsdeputationshauptschluß und Rheinbundakte an Württemberg gefallen waren. 1811 wurden Berlichingen, Schöntal und weitere Orte, die vom aufgelösten Oberamt Schöntal an das Oberamt Öhringen gekommen waren, an das Oberamt Künzelsau abgetreten, wofür dieses dem Oberamt Öhringen Gaisbach, Neureut und Neufels überließ. Mainhardt fiel an das Oberamt Weinsberg, von dem das Oberamt Öhringen 1842 Geißelhardt mit Parzellen erhielt. Zum Oberamt Öhringen, das seit 1817 dem Jagstkreis zugeordnet war, gehörten dann auf Dauer die unten S. 7ff. genannten Gemeinden. Eine Veränderung trat erst ein, als 1926 das Oberamt Weinsberg aufgelöst wurde und der Ostteil dem Oberamt Öhringen zugeschlagen wurde (vgl. unten S. 10ff. den neuen Gemeindebestand). Bei der nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938 schließlich fiel Geißelhardt mit Eschental, Finsterrot, Gnadental und Goggenbach an den Landkreis Schwäbisch Hall. Im Zuge der Kreisreform von 1973 wurde der so gestaltete Landkreis Öhringen aufgelöst; er ging nahezu vollständig im neugeschaffenen Hohenlohekreis auf. Über die Abgabe der hier verzeichneten Akten war noch vor der Auflösung des Landkreises Öhringen verhandelt worden, so daß bald nach Inkrafttreten des Kreisreformgesetzes die Übernahme abgewickelt werden konnte. Verzeichnet wurden die Akten unter Trennung der Registraturschichten "Oberamt Öhringen" (bis 1938) und "Landratsamt Öhringen" (nach 1938 = Bestand FL 20/14) 1984 unter Anleitung von Dr. Trugenberger vom Zeitangestellten Ibrom, nach dessen Ausscheiden die Zeitangestellte Edling 1986 die Arbeit fortsetzte. Die Titelaufnahmen zu den Dampfkesselakten hat 1986 der Archivangestellte Biemann gefertigt. Der Unterzeichnete überprüfte 1987 stichprobenweise die Titelaufnahmen, indizierte die Verzeichnungsarbeit und nahm die Gliederung in Anlehnung an den Aktenplan für Württembergische Oberämter vor. Die EDV-Erfassung der Datensätze besorgte Frau Aufderklamm. Der Bestand F 192 II umfaßt 56 lfd. m (Bü. 1 - 1819). Ludwigsburg, im Juli 1987 Dr. Kretzschmar Nachtrag Bü. 1820 - 1830 (aus FL 20/14) Leuchtweis, August 1994 Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker Fußnoten (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig.

              Oberamt Backnang (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
              1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
              NL Seckel - Seckel, Emil

              Vorwort: Biographische Angaben über den Nachlasser Emil Seckel wurde am 10.1.1864 in Neuenheim-Heidelberg als Sohn des Apothekers Dr. phil. Georg Seckel geboren. Die Familie Seckel besaß die Löwenapotheke in Stuttgart. Dort besuchte Emil Seckel das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium. Von 1882 bis 1886 widmete sich Seckel in Leipzig (u.a. bei Hellwig) und Tübingen dem Studium der Rechte. Nach Abschluss des Studiums nahm er 1887 seine Tätigkeit als Referendar am Amtsgericht Stuttgart-Stadt auf. 1889 ging er als Privatgelehrter nach Tübingen und bereiste in den folgenden Jahren die Bibliotheken und Archive Deutschlands, Frankreichs und vor allem Italiens. Am 21.2.1895 erhielt er in Tübingen für seine Arbeit "Zu den Akten der Triburer Synode 895" die juristische Doktorwürde, ohne im eigentlichen Sinne ein Doktorexamen abgelegt zu haben. Schon kurze Zeit darauf, am 17.7.1895, habilitierte er sich als Privatdozent in Berlin, das ihm zur zweiten Heimat wurde. An der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität wurde er am 13.6.1898 zum außerordentlichen und am 24.11.1901 zum ordentlichen Professor für Römisches Recht berufen. Von 1905 bis 1906 war er Dekan der Juristischen Fakultät. Seckels Wirken an der Berliner Universität wurde durch seine Tätigkeit als Rektor in den Jahren 1920/21 gekrönt. 1912 wurde Seckel auf Vorschlag Heinrich Brunners Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Darüber hinaus wurde er 1915 Leiter der Leges der Monumenta Germaniae Historica. Seit 1916 war er außerdem als Mitherausgeber der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte tätig. Seckels wissenschaftliche Entwicklung wurde durch die Tübinger Juristenfakultät, besonders durch G. Hartmann, H. Degenkolb und G. Mandry, stark beeinflusst. Seine ungedruckte Anfängerarbeit "Die Begründung der Stiftung, namentlich auch unter den Lebenden, nach römisch-justinianischem Recht, sowie nach der Lehre der Glossatoren und Postglossatoren bis in das 16. Jahrhundert" führte ihn zu dem für ihn entscheidenden Wissenschaftsgebiet, der rechtsgeschichtlichen Forschung. Hier leistete er einen beträchtlichen Beitrag bei der Wiederherstellung des klassischen römischen Rechts und bei der Erforschung der Weiterentwicklung des nachjustinianischen Vulgarrechts im Mittelalter. Außerdem trug er wesentlich zur Erforschung der Entstehungsgeschichte des kanonischen Rechts aus römischen und germanischen Wurzeln bei. Besonders hervorzuheben ist Seckels große Kenntnis der juristischen Handschriften des Mittelalters. So nahm die Edition unbekannter oder zuvor fehlerhaft edierter rechtshistorischer Quellen in seiner Arbeit einen breiten Raum ein. Seckel sah jedoch seine rechtshistorischen Studien immer unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung des Verständnisses des geltenden Rechts. Anlässlich der Hundertjahrfeier der Berliner Universität wurde Seckel im Jahre 1910 der Rote Adlerorden IV. Klasse verliehen. Außerdem erhielt er aus Anlass seines 60.Geburtstages die Ehrendoktorwürde der Philosophischen Fakultät der Universität Königsberg. Aus seiner Ehe mit Paula Hinschius, Tochter des Kirchenrechtslehrers Paul Hinschius, die am 10.5.1898 in Berlin geschlossen wurde, gingen drei Kinder hervor: Irmgard, Helmut und Dietrich. Emil Seckel starb nach langer Krankheit am 26.4.1924 im Sanatorium Wehrawald bei Todtmoos im Schwarzwald. Veröffentlichungen Die Begründung der Stiftung, namentlich auch unter den Lebenden, nach römisch-justinianischem Recht, sowie nach der Lehre der Glossatoren und Postglossatoren, Preisschrift, Tübingen 1886 (handschriftlich) Beiträge zur Geschichte beider Rechte im Mittelalter. Bd.1 Zur Geschichte der populären Literatur des römisch-canonischen Rechts, Tübingen 1898 Gai institutionum commenrii quattuor, separatum ex Juresprudentiae Anteiustinianae reliquis a Ph. Eduardo Huschke composites ediderunt E. Seckel et B. Kuebler, Leipzig 1903, 1906, 1908 Geschichte der römischen Rechtsquellen (Beilage zu Vorlesungen), 1904 Heimanns Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts (9.Auflage, neu bearbeitet), Jena 1907 Juresprudentiae Anteiustinianae reliquias in usum maxime academicum compusitus a Ph. Eduardo Huschke editione sexta aucta et emendata ediderunt E. Seckel et B. Kuebler, Leipzig Bd.1 1908, Bd.2 1911 Gedächtnisrede auf Konrad Hellwig, 1913 Das römische Recht und seine Wissenschaft im Wandel der Jahrhunderte (Rede zum Antritt als Rektor), Berlin 1921 Paläographie der juristischen Handschriften des 12. bis 15. und der juristischen Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts, Weimar 1953 (aus dem Nachlass herausgegeben von Erich Genzmer) Die Summa Vindocinensis, Berlin 1939 (aus dem Nachlass herausgegeben von Erich Genzmer) Aufsätze Zu den Akten der Triburer Synode 895, 1. Abhandlung, in: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, 18.Bd. 1893 2 Abhandlungen in: Neues Archiv, 20.Bd. 1895 Dr. Gustav Hartmann (Nachruf) in: Schwäbischer Merkur, Stuttgart 1894, Nr.273 Glossen zur Lex Dei aus Cod. Just., Collectio Dacheriana, Benedictus Levita und Pseudo Isidor, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Rom. Abt., 20.Bd. 1899 Paul Hinschius, in: Deutsche Juristenzeitung, Jg.4, 1899 Studien zu Benedictus Levita, in: Neues Archiv I 26.Bd. 1901 II-V 29.Bd. 1904 VI 31.Bd. 1906 VII, Teil I 34.Bd. 1909 VII, Teil II 35.Bd. 1910 VII, Schlussteil III 35.Bd. 1910 VIII, Teil I 39.Bd. 1914 VIII, Teil II 40.Bd. 1916 VIII, Teil III 41.Bd. 1917 Die Neuordnung des juristischen Ausbildungsganges in Preußen, in: Deutsche Juristenzeitung, 7.Jg. 1902 Die ältesten Canones von Rouen, Festgabe für Karl Zeumer zum 60.Geburtstag, 1910 Quellenfunde zum lombardischen Lehnsrecht, insbesondere zu den Extraroganten Sammlungen, in: Festgabe der Berliner Juristischen Fakultät für von Gierke, 1.Bd. 1910 Distinctiones Glossatorum, in: Festschrift der Berliner Juristischen Fakultät für Ferdinand von Martitz, 1911 Antrittsrede in der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften, in: Sitzungsberichte 1912, II Über den Gnomen des Idios Nogos, in: Sitzungsberichte, 1913, II Benedictus Levita decurtatus et excerptus, in: Festschrift für H. Brunner zum 50jährigen Doktorjubiläum am 8.4.1914 Über drei verschollene Kaisergesetze aus der Stauferzeit, in: Sitzungsberichte 1915, I Heinrich Brunner (Nachruf), in: Neues Archiv, 40.Bd. 1916 Die Akten der Wormser Synode 868, in: Sitzungsberichte 1920 Über die karthagische Inschrift CIL 25045 - ein kirchenrechtliches Denkmal des Montanismus, in: Sitzungsberichte 1921, I Die Aachener Synode von Januar 819, in: Neues Archiv, 44.Bd. 1922 Die 1.Zeit Pseudoisidors, die Hadriana-Rezension "In nomine domine incipit praefatio libri huius" und die Geschichte der Invokationen in den Rechtsquellen, in: Sitzungsberichte 1922 Verschiedene Artikel in Haucks Realenzyklopädie Herausgeber Texte zur Geschichte des römischen und kanonischen Rechts im Mittelalter Nachweis weiterer Veröffentlichungen Seckels in: Abraham, Paul: Emil Seckel, eine Bio-Bibliographie, 1924 Angaben zur Person Emil Seckels 1. Archivalische Quellen: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin Bestand Universitätskurator, Personalia vor 1945, S 41 Bestand Juristische Fakultät, Dekanat vor 1945, lfd. Nr. 16 (Bl.199R), 16/1 (Bl.6R, 17, 66), 64, 145, 494 (Bl.105, 130-131, 136, 142-143, 252-256, 258), 495 (Bl.10-11, 55-57, 66, 172-174), 497 (Bl.64-74) 2.Bibliothekarische Quellen: Worte am Grabe von K. Holl, G. Roethe, V. Bruns, E. Heymann, 1924 Bruns, Victor: Emil Seckel zum Gedächtnis, in: Berliner Hochschul-Nachrichten 1924, 11.Semester, 1.Heft Feder, Ernst: Emil Seckel + , in: Berliner Tageblatt, 53.Jg. Nr.207 Genzmer, Erich: Zum Tode Emil Seckels, in: Königsberger Allgemeine Zeitung, 1924 Nr.212 Heymann, Ernst: Emil Seckel + , in: Deutsche Juristenzeitung, 29.Jg., 1924, Heft 11-12 Heymann, Ernst: Gedächtnisrede auf Emil Seckel, in: Sitzungsberichte 1924 Kipp, Theodor: Emil Seckel + , in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Rom. Abt., 44.Bd., 1924 Krammer, Mario: Emil Seckel, in: Vossische Zeitung, 1922 Nr.528 Krammer, Mario: Emil Seckel + , in: Das Recht, Rundschau für den deutschen Juristenstand, 28.Jg. 1924, Nr.9 Menasse, Rudolf: Emil Seckel, ein Nachruf, in: Frankfurter Zeitung, 68.Jg., 1924 Nr.374 Menasse, Rudolf: Der Geist der Wissenschaft, in memoriam Emil Seckel, in: Zentralblatt für juristische Praxis, Wien, 1924 42.Bd. Roces, W.: Emilio Seckel Revista de derecho privato, 11.Jg. Nr.130/131 Roethe, Gustav: Rede bei Übergabe des Rektorats der Universität Berlin, Berlin 1924 Emil Seckel, Professor der Rechtswissenschaft, gestorben am 26.4.1924 (Eine Sammlung von Nachrufen und Gedächtnisreden aus Anlass seines Todes), Berlin 1926 (mit Bild) Die juristische Fakultät der Universität Berlin von der Gründung bis zur Gegenwart, hrsg. v. O. Liebmann, Berlin 1910 (mit Bild) Abraham, Paul: Emil Seckel, eine Bio-Bibliographie, Berlin 1924 Genzmer, Erich: Gedächtnisschrift für Emil Seckel, Berlin 1927 Bestandsgeschichte Der Nachlass Emil Seckels befand sich unter den Akten des Bestandes Juristische Fakultät, Dekanat vor 1945, und wurde ausgesondert. Eine Registraturordnung des Nachlasses war nicht zu erkennen. Nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen der Archive der DDR wurde der Nachlass bearbeitet und die Ordnung nach sachlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Eine Überarbeitung erfolgte 2009. Ilona Kalb Gliederung 1. Korrespondenz (A-Z) 2. Vorschläge zur Neuordnung der juristischen Ausbildung in Preußen 3. Gesetzliche Bestimmungen für das Jurastudium 4. Druckschriften Bücher und Broschüren Zeitungen und Zeitschriften Zeitungsartikel

              NL Oswald Flamm

              Vorwort: * 30.Juli 1861 in Düsseldorf † 12. Juni 1935 Oswald Flamm studierte an der Technischen Hochschule in Charlottenburg Schiff- und Schiffsmaschinenbau, die er 1888 erfolgreich mit dem Diplom in beiden Fachrichtungen abschloss. Danach ging er verschiedenen Werfttätigkeiten nach um seine Kentnisse in den erlernten Fachrichtungen zu vertiefen. Mit 31 Jahren wurde er als Dozent für Schiffbau an die Technische Hochschule berufen, zum Professor wurde er bereits 2 Jahre später ernannt. Zu seinen Verdiensten zählen insbesondere seine Forschertätigkeiten zu der Wirkung von Schraubenpropellern, Stabilisierungsmaßnahmen für Schiffe und auch U-Boote wurden von ihm konstruiert. Sehr frühzeitig hatte er die Bedeutung des Schiffbau-Versuchswesens erkannt und sich für den Bau einer Schiffbau-Versuchsanstalt in Berlin eingesetzt. Größtenteils auf sein Bestreben hin wurde im Jahre 1902 der Bau der Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau (VWS), heute eine Zentraleinrichtung der Technischen Universität Berlin, auf der Schleuseninsel im Tiergarten durchgeführt. Im Nachlass Oswald Flamms befinden sich: - Fotos, vor allem Portraits und Familienaufnahmen - Korrespondenzen mit Patentangelegenheiten, mit Wilhelm II. - Anfragen an Kirchen zur Ariernachweiserbringung - private Briefe - 2 Patenturkunden - Adlerorden 3. Klasse Urkunde - weitere Urkunden - ein rechteckiger Aschenbecher/Briefbeschwerer aus Glas zum 70. Geburtstag mit Widmung/Verdienste - 4 Bücher Jahrbuch der Schiffbautechnischen Gesellschaft (1913, 1932, 1934, 1936) - 1 Buch Die Schiffsschraube und ihre Wirkung auf das Wasser (1909) - 1 Buch Schiffbau (Zeitschrift 1904-05) - 1 großes Fotoalbum Technische Hochschule Der Nachlass gelangte 2014/15 als Spende ins Archiv. Er hat einen Umfang von 57 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1813-1981

              NL Karl Mey

              Vorwort: Karl Mey * 16. März 1879 in Wandersleben bei Gotha, Thüringen; † unbekannt, nach Mai 1945 Mey studierte Mathematik und Physik an der Humboldt Universität Berlin. Seinen Doktortitel erhielt er 1902 mit seiner Arbeit "Über das Kathodengefälle der Alkalimetalle". Mey war nach seinem Studium beim Militärversuchsamt Tegel und anschließend bei der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft (AEG), wo er sich auf die Verbesserung von Glühlampen spezialisierte. 1909 wurde er der Leiter der AEG-Glühlampenfabrik. Im Ersten Weltkrieg diente Mey von 1914 bis 1917 in der Infanterie an der Westfront. Nach dem Krieg nahm Mey seine Anstellung bei der AEG wieder auf und leitete nach der Ausgliederung der Glühlampenfertigung von AEG, Deutsche Gasglühlicht AG (Auergesellschaft) und Siemens & Halske in die OSRAM G.m.b.H. KG deren Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Etwa 1931 wurde Mey Vizepräsident der Deutschen Glastechnischen Gesellschaft und von 1931 bis 1945 war er Präsident der Gesellschaft für technische Physik. Von 1933 bis 1935 war er Vorsitzender der Deutschen Physikalischen Gesellschaft. Von 1939 bis 1945 war Karl Mey Geschäftsführer des Unternehmens Telefunken. Im Mai 1945 wurde Mey von sowjetischen Soldaten gefangen genommen und als "führender Militärindustrieller" in die Sowjetunion deportiert.

              NL Bornhak - Bornhak, Conrad

              Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Conrad Bornhak (* 21. März 1861 in Nordhausen; † 9. Februar 1944 in Berlin) war ein deutscher Rechts- und Verfassungsgeschichtler. Nach einer Promotion im Fach Rechtswissenschaft in Göttingen im Jahre 1885 habilitierte sich Bornhak 1887 an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Von 1893 bis 1900 hatte er das Richteramt inne, zuerst in Prenzlau. Eine Hochschullehrertätigkeit ab 1897 an der Berliner Universität als außerordentlicher Professor übte er zugleich im Fach Staats- und Völkerrecht an der Preußischen Kriegsakademie in Berlin aus. Trotz 1924 erfolgter Emeritierung beendete erst eine Suspendierung wegen republikfeindlicher Äußerungen im Jahre 1926 seine Lehrtätigkeit. Bornhak setzte sie daraufhin von 1928 bis 1931 an der Universität Kairo fort. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland lehrte er erneut bis zum Wintersemester 1939/40, als der Dekan auf ministerielle Weisung hin das Ende seiner Lehrtätigkeit veranlasste. Ordnung und Klassifikation: Manuskripte und Typoskripte werden jeweils in einer Verzeichnungseinheit zusammengefasst. 3, 110 unter 31 zusammengefasst 10, 54, 93 unter 10 zusammengefasst 19, 76, 103 unter 19 zusammengefasst 2, 36, 48 unter 48 zusammengefasst 8, 29 unter 29 zusammengefasst 9, 4, 14 unter ... zusamenngefasst 34, 11 unter 34 Vorwort: Conrad Bornhak, geboren 1861 in Nordhausen, gestorben 1944 in Berlin. 1885 Promotion in Rechtswissenschaft in Göttingen, 1887 Habilitation in Berlin. 1897 außerordentlicher Professor für Staats- und Völkerrecht an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Dozent an der Preußischen Kriegsakademie. 1924 emeritiert, 1926 Suspendierung von der Lehrtätigkeit aufgrund republikfeindlicher Äußerungen. Danach Lehrtätigkeit an der Universität Kairo. Information zum Nachlass Umfang: 104 AE; 0,4 lfm Laufzeit: 1898-1932 Signatur: HUB, UA, NL Bornhak Inhalt: Handschriftliche Rechtsgutachten zu verschiedenen Berufsständen, Sonderdrucke, Zeitungsausschnitte Erschließungszustand: erschlossen Benutzung: nach Anmeldung Bestandsgeschichte: Diese Unterlagen aus dem Nachlass von Prof. Bornhak (21.03.1861 Nordhausen - 09.02.1944 Berlin; Pd 1887, a.o.Prof.11.06.1898 für Staats- und Verwaltungsrecht u. Strafprozeß, entpflichtet 1926) wurden von Prof. Albert Predeek (1883-1956 - damaliger Direktor der TH Berlin) kurz vor Ende des 2. Weltkrieges zur Verwahrung an Prof. Heinrich Wienhaus (Tharandt) und von dessen Sohn Prof. Otto Wienhaus im Jahre 2014 an das Universitätsarchiv der TU Dresden übergeben. Der Leiter des Universitätsarchiv der TU Dresden, Herr Dr. Matthias Lienert übergab diese Unterlagen dann am 05.Dezember 2014 an den Leiter des Universitätsarchivs der HUB, Dr. Winfried Schultze.

              Nachlass Wissowa (Titel)

              Yi 20 I: Autographen; Yi 20 Ia: 18 ausgearbeitet Vorträge und Aufsätze; Yi 20 II: 25 ausgearbeitete Vorlesungen; Yi 20 III: Beiträge zu lexikalischen Sammelwerken; Yi 20 IV: Rezensionen und Gutachten; Yi 20 V: Materialien zur Germania; Yi 20 VI: Materialien zum Dialogus de oratoribus; Yi 20 VII: Über die Neubearbeitung von Pauly-Wissowa.

              7/39 · Bestand · 1836-1979
              Teil von Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf

              Maximilian Theodor Bilharz, geboren am 23. März 1825 in Sigmaringen, widmete sich nach dem Besuch des Gymnasiums 1843 zunächst philosophisch-naturwissenschaftlichen Studien in Freiburg i. Br., bevor er 1845 das Medizinstudium in Tübingen begann. Dort gewann er 1846 die Preisaufgabe über das Blut wirbelloser Tiere. 1849 erfolgte die medizinische Staatsprüfung, kurze Zeit war er als provisorischer Prosektor an der Anatomie in Freiburg beschäftigt. Bilharz, der jedoch eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen wollte, nahm im Mai 1850 das Angebot seines in Tübingen kennengelernten Freundes Wilhelm Griesinger an, ihn als Privatassistent nach Kairo zu begleiten, wo Griesinger als Direktor des Medizinalkollegiums das ägyptische Gesundheitswesen reorganisieren sollte. Bilharz, der in den ägyptischen Staatsdienst übernommen wurde und die Aufsicht über eine klinische Abteilung erhielt, konnte nun seinen wissenschaftlichen Vorhaben nachgehen. Bei seiner Erforschung von Wurmkrankheiten entdeckte er neue Eingeweidewürmer, darunter auch den Erreger der als "Bilharziose" (heute Schistosomiasis) bekannten Infektionskrankheit. Einen zweiten Forschungsschwerpunkt bildeten die Studien über das elektrische Organ des Zitterwelses. Nach der Rückkehr Griesingers nach Deutschland wurde Bilharz 1852 Oberarzt an der chirurgischen Klinik Kairo, 1853 Chefarzt der Inneren Abteilung. 1855 erfolgte die Ernennung zum Professur, ein Jahr später wurde ihm die Professur für deskriptive Anatomie übertragen. 1862 begleitete er eine Reisegesellschaft des Herzogs Ernst II. von Coburg-Gotha an das Rote Meer. Dabei infizierte er sich mit Typhus, kehrte schwerkrank nach Kairo zurück und starb dort am 9. Mai 1862. Alfons Bilharz, geboren am 2. Mai 1836, absolvierte nach ersten naturhistorischen Studien an der Universität Freiburg ein Medizinstudium in Heidelberg, Würzburg, Berlin und Wien, das er mit dem medizinischen Examen 1859 abschloss. Nach einem Besuch bei seinem Bruder Theodor in Ägypten widmete er sich der Nervenphysik im Physiologischen Laboratorium von Emil du Bois-Reymond. Es folgte ein kurzer Aufenthalt in Amerika, bevor er leitender Krankenhausarzt in Sigmaringen wurde. Dort sorgte er für den Ausbau der Klinik, insbesondere der Irrenabteilung. Ein Augenleiden zwang ihn 1907, die Leitung abzugeben. Während seiner praktischen Tätigkeit entstanden zahlreiche philosophische Studien, v. a. über die Philosophie Kants und Schopenhauers. Alfons Bilharz starb am 23. Mai 1925. Der von Prof. Hans Schadewaldt gesammelte Bestand gelangte über das Institut für Geschichte der Medizin in das Universitätsarchiv. Er enthält von Theodor Bilharz v. a.: Gedichte aus der Schulzeit, Notizen und Zeichnungen zu den Forschungsprojekten Parasiten und Fische, die Familienchronik und Korrespondenz. Von Alfons Bilharz sind Schulhefte, Publikationen, Zeichnungen (v. a. der Bilharziose) und Korrespondenz erhalten. Als Anreicherung enthält der Bestand Sekundärliteratur (u. a. Aufsätze von Hans Schadewaldt über Theodor Bilharz), Fotos und eine Kartei mit Regesten zu den Briefen des vermutlich gesamten Nachlasses (Laut Angelika Althoff: Wissenschaftlicher Briefwechsel von und mit Theodor Bilharz. Düsseldorf 1980, S. 2f wurden die Briefe von den Töchtern des Alfons Bilharz verzeichnet; hier auch weitere Angaben zu den Standorten des Nachlasses Bilharz).

              Nachlass Siegfried Passarge (Titel)
              K 580, 855 · Bestand · 1887/1955
              Teil von Leibniz-Institut für Länderkunde Leipzig

              Der Nachlass-Splitter enthält Manuskripte, darunter die nicht publizierte Autobiographie sowie Zeitungsausschnitte und Sonderdrucke. Der zweite Nachlassteil wurde im Sommer 2007 vom Bundesarchiv Koblenz übernommen (Altsign.: Zsg. 155/39-42). Im November 2013 kam ein drittes Konvolut von Manuskriptdrucken aus dem Altbestand des Geographischen Instituts der Universität Leipzig hinzu.

              Passarge, Siegfried
              Nachlass Schulze (Titel)
              • Direktionskorrespondenz u.a. Unterlagen [FA2/4] Dienst- & Gehaltsausweis 1945 [B12] Lehrtätigkeit Freie Universität Lebensläufe Vorarbeiten für die Flora von Deutsch-Südwest-Afrika [P39&40] Vorarbeiten zu "Beiträge zur deskriptiven Terminologie" Manuskript, Herbarbuch etc. [B12] Impatiens [H97-120], [A235] Doktorarbeit Reiseberichte Korrespondenz 1936-1939 Briefwechsel Schulze - Werdermann, 1954-1957 Briefwechsel Schulze - Tor Nitzelius A.E.T.F.A.T (Association pour l’Etude Taxonomique de la Flore d’Afrique Tropical) Internationale Botaniker Kongresse Exkursionen Spiekeroog Johann Julius Hecker Georg Zenker Ansichtspostkarten Rezensionen Veröffentlichungen und wissenschaftliche Tätigkeit Entwürfe Kalender 1934 (handschriftliche Termineinträge) Sammlung von Botaniker-Porträts [eingearbeitet in Porträtsammlung] Pflanzenfotografien (Mappe mit diversen Pflanzenfotografien, versch. Herkunft, versch. Fotografen) Herbarium-Mappen [B12] Vorlesungen [FA5] Karte Afrika p.p. [eingearbeitet in Bibliothek]
              Nachlass Mattfeld (Titel)
              • Personalunterlagen [FA3/1] Diverse Unterlagen: 1 Mappe mit a) Lebenslauf, 01.09.1945, Durchschlag, maschinengeschrieben, zwei Seiten; b) Bericht vom Botanischen Kongress 1950 in Stockholm (inkl. Dokumentation über Kontakte zum Wiederaufbau des BGBM Herbars und Bibliothek); c) div. Korrespondenz von ihm 1945-49 (Durchschläge bzw. Abschriften u.a. an das Dekanat der Naturwissenschaftlichen Universität zu seinen inhaltlichen Tätigkeiten, 11.04.1945 Kisten mit Ms. [FA5] Abies: handschriftliche Vorarbeiten, Materialien, SW-Fotografien zu Abies (insbesondere Abies nebrodensis in S-Italien), drei Sonderdrucke zu Abies von Mattfeld in Notizblatt des Bot. Gart. u. Mus. Berlin-Dahlem Bd.9/1925, Bd. 10/Nr. 95/1928, Bd. 10/Nr. 96/1929 Vorarbeiten für: Cyperaceae von Deutsch-SW-Afrika (20 doppelseitig handschriftliche Loseblätter) und die Cyperaceae von Neu-Guinea (34 doppelseitig handschriftliche Loseblätter) Pflanzenfotografien: von Herbarpappen zusammengehaltenes Album aus losen Papierseiten (mit SW- Fotografien, an den Ecken in die Seiten eingesteckt), diverse Pflanzen, diverse Orte (u.a. ex Hort. Bot. Berlin), auf der Rückseite der Fotos Beschriftung aus Bleistift zu Aufnahmeobjekt und -ort Materialien zur floristischen Kartierung u.a., 2 Hefte [FA..] Tagebücher aus der Studienzeit und Kriegsjahren (1913-1918), Reisetagebuch (1921, Von der Ostsee nach Friaul) und SW-Fotos (Landschaft, vermutlich Deutschland) (alles in einer Aktentasche) [P37&38] Tagebücher 1924 & 1930 [B13] Feldbücher, etc. [FA5] Korrespondenz an ihn [FA2/4] * Auszug aus Brief vom 3.3.1943 an seine Eltern (der Morgen nach der Dahlem catastrophy)
              Nachlass Lamprecht
              Nachlass Lamprecht · Bestand · 1856/1915
              Teil von Universitäts- und Landesbibliothek Bonn

              Karl Lamprecht (1856-1915) war einer der bekanntesten und profiliertesten deutschen Historiker des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts. Er studierte in Leipzig und Göttingen Geschichte, habilitierte sich 1880 in Bonn und war an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität zunächst als Privatdozent, ab 1888 als Extaordinarius tätig. 1890 erhielt er einen Ruf nach Marburg, 1891 einen Ruf an die Universität Leipzig, wo er bis zu seinem Tod 1915 wirkte. Lamprecht betonte in seinen Forschungen und in seinen Veröffentlichungen, speziell in seiner zwischen 1891 und 1909 erschienenen "Deutschen Geschichte", die Bedeutung der Kulturgeschichte und der materiellen Voraussetzungen für die gesetzmäßige Entwicklung von Völkern und Gesellschaften. Dadurch löste er in Deutschland einen Methodenstreit der Geschichtswissenschaft aus, in dessen Verlauf zahlreiche Historiker gegen Lamprechts Auffassungen Stellung bezogen und in der Tradition Leopold von Rankes das Primat der Politik- und Personengeschichte betonten. Karl Lamprecht gilt heute als einer der Begründer der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Weitere wichtige Betätigungsfelder waren die Landesgeschichte, die Hochschulpädadogik und die Auswärtige Kulturpolitik. Bei seinem Tod 1915 hinterließ Karl Lamprecht einen umfangreichen wissenschaftlichen Nachlass. Dieser wurde 1920 nach Schloss Walbeck (Kreis Geldern) gebracht, wo seine ältere Tochter Marianne seit 1920 als Ehefrau des Besitzers Walther Friedrich Klein-Walbeck lebte. 1931 und 1933 wurden kleine Teile des Nachlasses an das Leipziger Institut für Universalgeschichte geschickt, wo sie im Krieg entweder verbrannten oder schwer beschädigt wurden. Der in Walbeck verbliebene bzw. teilweise ausgelagerte Bestand erlitt im Zweiten Weltkrieg gleichfalls Schäden durch Brandbomben und Wasser. Nach dem Tod von Marianne Klein-Walbeck (geb. Lamprecht) 1946 gelangte der Nachlass in den Besitz ihrer jüngeren Schwester Else Rose-Schütz (geb. Lamprecht). Ein Teil des Nachlasses war zum damaligen Zeitpunkt allerdings abgesprengt und verblieb auf Schloss Walbeck, vereint mit dem Familienarchiv Klein-Walbeck. Die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn hat den Nachlass von Karl Lamprecht zwischen 1957 und 2012 in insgesamt drei Tranchen erhalten. Der bei Else Rose-Schütz verbliebene Hauptnachlass (Tranche 1) wurde 1957 an die Bonner Universitätsbibliothek verkauft. Ein sehr kleiner Teil verblieb noch in Familienbesitz. Der auf Klein-Walbeck verbliebene Nachlassteil (Tranche 2) gelangte 1996 als Depositum in das Kreisarchiv Kleve. 2010 wurde dieser Nachlassteil an die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn abgegeben. Im Kreisarchiv verblieben die Positionen, die der Sache und der Provenienz nach in das Familienarchiv Klein-Walbeck gehören. Bezüge zwischen den Dokumenten des Familienarchivs und des Nachlasses Lamprecht bestehen allerdings nach wie vor. Im Jahre 2012 erhielt die ULB Bonn die noch in Familienbesitz befindlichen Briefe (Tranche 3). In einem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt wurde der gesamte Nachlass in HANS neu erschlossen und in Kalliope nachgewiesen. Zusätzlich wurden etwa zwei Drittel der Dokumente digitalisiert und sind in den Digitalen Sammlungen der ULB online zugänglich.

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/18 · Bestand · (1847-) 1870-1926 (-1965)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
              1. Zur Person Weizsäckers: Lebensdaten und berufliche Laufbahn: 1853 Februar 25 Geboren als Sohn des Hofkaplans Karl Weizsäcker (1822 - 1899) in Stuttgart 1861 Vater Karl Weizsäcker Professor der Theologie an der Universität Tübingen (1889) Kanzler) 1870/71 Teilnahme am Feldzug gegen Frankreich 1876 Erste höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 Zweite höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 November 15 Hilfsrichter beim Stadtgericht Stuttgart 1879 Januar 24 Justizassessor beim Oberamtsgericht Calw (unter Verbleib an der bisherigen Stelle) 1879 März 18 Promotion zum Dr. jur. 1879 Juli 8 Vermählung mit Paula von Meibom, Tochter des späteren Reichsgerichtsrats Victor von Meibom 1879 Oktober 1 Amtsrichter beim Amtsgericht für den Stadtdirektionsbezirk Stuttgart 1882 November 1 Hilfsrichter beim Landgericht Stuttgart 1883 Juli 19 Justizministerialsekretär mit Titel und Rang eines Landrichters 1885 November 6 Landrichter in Ulm, Hilfsarbeiter beim Justizministerium 1886 September 27Funktionierender Kanzleidirektor des Justizministeriums 1887 März 3 Titel und Rang eines Landgerichtsrates 1889 Dezember 27 Landgerichtsrat in Hall, Vortragender Rat des Justizministeriums 1892 Mai 13 Vortragender Rat beim Justizministerium mit dem Titel "Ministerialrat" 1896 Februar 24 Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Kronen 1897 Februar 24 Titel und Rang eines Ministerialdirektors. Als solcher gehörte er der 4. Rangstufe an, mit der der Personaladel verbunden war. 1899 Februar 24 Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1899 Juli 31 Ministerialdirektor beim Justizministerium 1900 April 19 Wirklicher Staatsrat und Chef des Departements des Kirchen- und Schulwesens 1901 Februar 25 Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens 1906 Februar 25 Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1906 Juni 20 Leitung der Geschäfte des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten 1906 Juni 27 Enthebung von der Verwaltung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens. Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten, Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, Ordenskanzler 1906 Dezember 3 Vorsitzender des Staatsministeriums (Ministerpräsident) 1916 Oktober 5 Erhebung in den erblichen Freiherrnstand des Königreichs Württemberg 1918 November 6 Rücktritt der Regierung Weizsäcker 1918 November 8 Entlassung als Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten 1926 Februar 2 Tod in Stuttgart; Beisetzung auf dem Pragfriedhof 2. Zur Geschichte und zum Inhalt des Bestandes: Der Nachlass verblieb nach dem Tode Weiszäckers im Jahre 1926 zunächst in der Wohnung der Witwe in Stuttgart und wurde nach deren Übersiedlung in das 1931 auf der Moozacher Halde bei Lindau erworbenen Haus dorthin verbracht. Am 21. Juni 1975 übereignete Freifrau Marianne von Weizsäcker den Nachlass dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Nach seiner Neuordnung steht er für wissenschaftliche Forschungen zur Verfügung. Benutzungen für Veröffentlichungen, die sich im besonderen mit dem Wirken des Ministerpräsidenten Karl Freiherr von Weizsäcker befassen und nicht nur gelegentliche Hinweise auf dessen Tätigkeit enthalten, bedürfen der Zustimmung von Professor Carl Friedrich Freiherr von Weizsäcker. Der Nachlass besteht in der Hauptsache aus Handakten Weizsäckers aus seiner Amtszeit als Kultminister, Präsident des Staatsministeriums (Ministerpräsident), Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten und Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, vermischt mit einzelnen Registraturakten des Staatsministeriums und des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, ferner aus amtlichen, halbamtlichen und privaten Korrespondenzen sowie aus zahlreichen Zeitungsausschnitten. Dazu kommen Korrespondenzen, Notizen, Unterlagen zu Veröffentlichungen und Zeitungsausschnitte aus seiner Ruhestandszeit. Einige wenige Unterlagen aus dem Nachlass seines Vaters, Professor Karl v. Weizsäcker sind in den Bestand aufgenommen worden (Bü 4) An Fremdprovenienzen enthält der Nachlass Handakten des Ministerpräsidenten v. Breitling (Bü 31), Schreiben an Staatsminister v. Fleischhauer (Bü 80, 86 und 93), Korrespondenzen des Staatsministers der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn Julius v. Soden (Bü 151) und Schreiben Weizsäckers an General Fritz von Graevenitz (Bü 146). Parallelüberlieferung befindet sich vornehmlich in den im Hauptstaatsarchiv liegenden Akten des Königlichen Kabinetts (E 14), des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten (E 46 - E 75), des Staatsministeriums (E 130) und des Kriegsministeriums (M 1/2) Hingewiesen sei insbesondere auf folgende Akten: E 14: Königliches Kabinett II Bü 487: Entlassungsgesuch Weizsäckers vom 5. November 1918 E 46: Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten III Bü 1285 - 1300: Handakten von Weizsäcker: Bü 1291: Annahme des Kommandos eines preußischen Armeekorps durch Herzog Albrecht von Württemberg (1905/06) Bü 1292: Aufzeichnungen über eine Unterredung mit dem Staatssekretär des Innern Delbrück in Berlin betreffend die Elsass-lothringische Frage (1910) Bü 1294: Russische Politik (1910) Bü 1295: Thronfolge in Monaco (Herzog Wilhelm von Urach) (1910/12) Bü 1296: Bundesfinanzen, Deckung der Kosten der Wehrvorlage (1912) Bü 1297: Berichte des Württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin betreffend Wehrvorlagen (1912) Bü 1298: Albanische Thronfolge (1912/13) Bü 1299: Bericht von Weizsäckers an den König über Berliner Finanzkonferenzen (1916) E 73: Gesandschaftsakten Verzeichnis 61 Bü 12 e - 12 i: Berichte der Bundesratsbevollmächtigten (1897-1918); Bü 12 g enthält auch Berichte des Militärbevollmächtigten in Berlin (Juli - August 1914) Bür 42 d - 42 e: Berichte der Gesandtschaft München E 74 I: Württembergische Gesandtschaft in Berlin Bü 164 - 168: Politische Berichte 1914 - 1918 E 75: Württembergische Gesandtschaft in München Bü 154 - 156: Berichte des württembergischen Gesandten in München E 130b: Staatsministerium Bü 5860: Handakten von Weizsäckers über den Gesetzentwurf betreffend Änderungen des Beamtengesetzes vom 28. Juni 1876 (1906/07) M 1/2: Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten M 660: Nachlass des Fritz von Graevenitz Bedeutung des Nachlasses: Der persönlich-private und vertrauliche Charakter zahlreicher Schriftstücke dieses Nachlasses steuert zum Bild dieser Zeit Nuancen bei, die in den amtlichen Papieren naturgemäß fehlen. Das gilt für Weizsäckers Amtszeit als Kultminister, in der er sich für die Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht und für die Verfassungsreform einsetzte, und das trifft noch mehr für die Zeit von 1906 bis 1918 zu, in der er als Präsident des Staatsministeriums die Regierungsgeschäfte leitete und gleichzeitig Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten war. Die Frage des Verhältnisses Württembergs zum Reich und ganz allgemein des bundesstaatlichen Zusammenwirkens sowie die Ansichten der württembergischen Regierung zur deutschen Außenpolitik vor dem 1. Weltkrieg und vor allem die württembergische Einstellung zur deutschen Politik während des Krieges erhalten durch die Unterlagen dieses Nachlasses schärfere Konturen. In dieser Zeit sind die Korrespondenz mit seinem Freund Alfred von Kiderlen-Waechter, die Berichte der württembergischen Gesandten aus Berlin (v. Varnbüler) und München (v. Moser) sowie die Berichte des württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin bzw. im Großen Hauptquartier (v. Graevenitz) von besonderer Bedeutung. Nachdem die Überlieferung der beiden Gesandtschaften und die Berichte des Militärbevollmächtigten in den amtlichen Akten unvollständig sind - die Unterlagen des Militärbevollmächtigten in Berlin sind zum größten Teil vernichtet -, vermögen die Berichte aus dem Nachlass manche Lücke zu schließen. Inhaltlich sagen diese halbamtlichen, in persönlich-privater Form abgefassten Berichte - v. Graevenitz war Gegenschwieger Weizsäckers und auch v. Varnbüler stand ihm persönlich nahe - wesentlich mehr aus als die amtlichen Berichte dieser württembergischen Diplomaten. 3. Zur Ordnung des Bestands: Weizsäcker ordnete seine Unterlagen nach Sachbetreffen oder nach Personen ohne systematische Gliederung. Nach seinem Tod gingen bei Umlagerungen und wohl auch bei Benutzungen des Nachlasses manche Zusammenhänge verloren. Im Laufe der Zeit wurden verschiedentlich kleinere Ordnungsversuche unternommen, die sich jedoch nur auf einzelne Unterlagen erstreckten. So wurden auf einigen Akten Bewertungsvermerke angebracht, wie: "Mit Ausnahme der Briefe weniger wertvoll" oder "bis auf eventuelle Einzelbriefe wertlos". Weitergehend war eine Ordnung, die mindestens 18 Büschel oder Einzelstücke erfasste und die noch mit folgenden Nummern rekonstruiert werden kann: 1 Lebenserinnerungen 2 3 Brief von Friedrich Großherzog von Baden, 1923 4 Bethmann Hollweg 5 Fritz von Graevenitz (Schreiben an Weizsäcker, 1911-1918) 6 Kiderlen-Waechter 7 Briefe von Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein, (1906) 1908 8 Briefe von Moser von Filseck, 1906-1913 9 Brief von Ritter, königlich Bayerischer Gesandter in Stuttgart, 1909 10 Schriftwechsel mit Wilhelm Herzog von Urach, 1906-1924 11 Schriftwechsel mit Königin Charlotte von Württemberg, 1922-1925 12 Philipp Albrecht Herzog von Württemberg, 1914-1924 13 Motivierung der Entlassung des Reichskanzlers Fürst Bülow durch Kaiser Wilhelm II. 14 Kriegsschuldfrage 1925-1926 15 16 17 18a Varnbülerberichte vom 14. Juli 1909 (Daily Telegraph-Affäre) Teile des Nachlasses wurden im Jahr 1965 vom Bundesarchiv verfilmt. Nachdem der Nachlass ins Hauptstaatsarchiv verbracht worden war, wurde er in den Jahren 1975 bis 1979 von Leitendem Staatsarchivdirektor Dr. Eberhard Gönner systematisch geordnet und verzeichnet. Dabei konnten die oben erwähnten 18 Büschel nicht in ihrer bisherigen Zusammensetzung verbleiben. Gewisse Schwierigkeiten bereitete die zeitliche Einordnung von Notizen Weizsäckers, weil diese nicht immer klar als zeitgenössische Aufzeichnungen oder spätere Notizen für geplante Veröffentlichungen zu identifizieren waren. Die Titelaufnahmen sind von November 1985 bis März 1986 von Eberhard Gönner überarbeitet worden, wobei die Korrespondenzen weiter aufgeschlüsselt und Indices angelegt worden sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die "Enthält" und "Darin"-Vermerke sowie die "Betreffe" in der Regel durchnummeriert worden. Den "Enthält" und "Darin"-Vermerken entsprechen im allgemeinen archivalische Einheiten (Schriftstücke oder Unterfaszikel), den "Betreffen" nur ausnahmsweise. Der Bestand umfasst 177 Büschel Akten mit insgesamt 2,6 lfd. m. Stuttgart, im März 1986 Eberhard Gönner
              Nachlass Gunkel (Titel)

              Yi 33 I: Autographen; Yi 33 II: Verleger-Schriftwechsel; Yi 33 III: "Persönliches"; Yi 33 IV: 142 Manuskripte; YI 33 V: 17 Gedruckte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel Gunkels; Yi 33 VI: 8 Gedruckte Rezensionen von Hermann Gunkel; Yi 33 VII: 14 Druckfahnen, durchschossene Exemplare von Arbeiten Hermann Gunkels; Yi 33 VIII: 12 Gedruckte Rezensionen über Publikationen und Vorträge Hermann Gunkels; Yi 33 IX: 17 Varia

              Nachlass Friedrich Zarncke (Titel)
              NL 249 · Bestand
              Teil von Universitätsbibliothek Leipzig

              Briefe an Zarncke, seinen Sohn Eduard, das "Literarische Centralblatt"; Manuskripte; Vorarbeiten zu seinen Publikationen zur Universitätsgeschichte; Forschungen zu Chr. Reuter, Sebastian Brant und anderen; Material zur Verwaltungstätigkeit an der Leipziger Universität (besonders aus der Zeit seiner Rektorate)

              Nachlass Familie von Buchka
              6.02.0 · Bestand
              Teil von Universitätsarchiv Rostock

              Kürzel: 6.02.0 Bestandsprofil: Bestandsbezeichnung: Nachlass der Familie von Buchka Inhalt: Akten, Fotos, Urkunden, Briefe, Bibel, Kriegstagebuch Laufzeit: 1801-1935 Umfang: 4 lfdm, ca. 160 Verzeichnungseinheiten Erschließung: Datenbank, Findbuch, FINDBUCH.Net Zitierweise: Universitätsarchiv Rostock, 6.02.0, Signatur Vorwort: Der Nachlass der Familie von Buchka beinhaltet hauptsächlich private und berufliche persönliche Unterlagen, Briefe und Lebenserinnerungen: des Pastors Gottlieb Buchka (1788-1863), seines Sohnes, des Staatsrates Hermann von Buchka (1821-1896) und dessen Sohnes Gerhard von Buchka (1851-1935), Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes und späterer Vizekanzler der Universität Rostock. Der Nachlass der Familie von Buchka wurde am 21.02.2005 von Hans-Joachim von Buchka, Ururenkel Hermann von Buchkas, damals Kanzler der Universität Wuppertal, an das Universitätsarchiv Rostock übergeben. Neun weitere Nachlassstücke wurden 2017 übernommen, darunter eine Jubiläumsbibel von 1850, zwei Briefe Fritz Reuters an Hermann Buchka von 1863, das Adelsdiplom von 1891 und ein Kriegstagebuch von 1812. In der Geschichte der Familie von Buchka gab es viele Berührungspunkte zur Universität Rostock, so dass sich der Nachlass und die Bestände des Universitätsarchivs in ihrer Überlieferung gegenseitig ergänzen. Das überlieferte Familienarchiv beinhaltet hauptsächlich private und berufliche persönliche Unterlagen, Briefe und Lebenserinnerungen: des Pastors Gottlieb Buchka (1788-1863), seines Sohnes des Staatsrates Hermann von Buchka (1821-1896) und dessen Sohnes Gerhard von Buchka (1851-1935) Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes und späterer Vizekanzler der Universität Rostock. Als Übergabe-Liste diente ein Verzeichnis des Nachlasses von 1955, das vermutlich nach dem Tod Else von Buchkas (14.02.1955) angefertigt wurde. Diese Liste bildete die Grundlage zur Ordnung und Verzeichnung des Nachlasses im Universitätsarchiv von Februar bis April 2005. Beim Vergleich wurde festgestellt, dass einige Positionen aus dem Verzeichnis fehlten, die Titel nur teilweise mit den Inhalten überein stimmten und einige Schriftstücke auf der Liste nicht aufgeführt waren. Um frühere Zusammenhänge nachzuvollziehen, sind die Listennummern in die Datenbank als „alte Archivsignatur“ aufgenommen worden. Nach der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes sind aus den 47 Positionen 147 Akteneinheiten entstanden. Die Konkordanz wurde unter der Signatur 136 abgelegt. Von großem Nutzen für die Identifizierung der Schriftstücke war die Stammtafel vom 29.09.2004, abgelegt unter der Signatur 135. Alle bei der Verzeichnung nur vermuteten Angaben wurden durch ein Fragezeichen gekennzeichnet. Der Nachlass enthält hauptsächlich private und berufliche persönliche Schriftstücke, Briefe und Lebenserinnerungen des Pastors Gottlieb Buchka (1788-1863), seines jüngsten Sohnes, des Staatsrates Hermann von Buchka (1821-1896) und dessen ältesten Sohnes, Gerhard von Buchka (1851-1935) Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes. In der Geschichte der Familie von Buchka gab es viele Berührungspunkte zur Universität Rostock, so dass sich der Nachlaß und die Bestände des Universitätsarchivs gegenseitig ergänzen. Hermann von Buchka wurde 1843 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock habilitiert. Sein Bruder Carl Friedrich hatte bereits 1838 hier Jura studiert. Hermann von Buchka war von 1843 bis 1847 als Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock und im Spruchkollegium tätig. Er erhielt 1890 von der Medizinischen und 1891 von der Theologischen Fakultät die Ehrenpromotion. Seine Söhne Gerhard, Johannes und Heinrich Buchka studierten unter anderen an der Universität Rostock Jura. Gerhard von Buchka war von 1871 bis 1873 als Student der Juristischen Fakultät der Universität Rostock eingeschrieben. Er erhielt von der Juristischen Fakultät 1873 seine Promotion und war später von 1902 bis 1929 Vizekanzler der Universität Rostock. Sein Sohn Gerhard wurde 1903 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock promoviert. Die entsprechenden Studenten-, Promotions- und Personalakten sind im Universitätsarchiv überliefert. Der hier verzeichnete Nachlass der Familie bedeutet für das Universitätsarchiv Rostock eine große Bereicherung und wird hoffentlich noch viele Generationen von Archivnutzern in ihren Bann ziehen. Wir danken Herrn Hans-Joachim von Buchka für die großzügige Überlassung.

              Schriften und Korrespondenz vor allem aus Hellpachs Tätigkeit als Professor für "Psychologie auf medizinisch-naturwissenschaftlicher Grundlage" an der TH Karlsruhe (1911-1914), als Ordentlicher Honorarprofessor für "Allgemeine und angewandte Sozial- und Völkerpsychologie" und Direktor des Psychologischen Instituts der Universität Heidelberg (1926-1933) sowie als Badischer Kultusminister und Staatspräsident (1922-1925), als Kandidat der Deutschen Demokratischen Partei bei der Reichspräsidentenwahl 1925 und als Kommentator der deutschen Nachkriegspolitik nach 1945

              Hellpach, Willy
              Nachlass Adolf ten Hompel (Bestand)
              Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 511 · Bestand · 1887-1940
              Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)

              Zur Person: Adolf ten Hompel *15.6.1874 in Recklinghausen, + 5.12.1943; Bruder des Zentrumspolitikers Rudolf ten Hompel; Eltern: August ten Hompel und Henriette Wicking (Wicking-Zementwerke!). Ausbildung am Humanistischen Gymnasium Recklinghausen, Universitäten Freiburg, Würzburg, Berlin, Göttingen; Dr. jur.; Rechtsanwalt und Notar in Münster; verheiratet mit Maria Strunk, Kinder: Adolf, Maria, Elisabeth, Carl-Gregor. Schriftstellerische und publizistische Tätigkeit, auch unter den Pseudonymen Wahroder ten Hompel, Hermann Wahroder, Dr. Alpha, Athanasius, Wicking ten Hompel. Vgl. Kürschners Deutscher Literatur-Kalender.1925. Degener "Wer ist’s" VII Ausgabe (1914). Zum Bestand: Das Schriftgut stammt überwiegend aus den Jahren 1900-1940, neben Korrespondenzen und Manuskripten handelt es sich dabei z.gr.T. um Zeitschriften- und Zeitungs(ausschnitt)sammlungen (Deutsche Bergwerks-Zeitung, Kölnische Volkszeitung, Der Tag, Germania, Münstersche Zeitung, Westfälische Landeszeitung, Münsterischer Anzeiger u.a.). Bestehende Aktenformierungen wurden beibehalten, einige Kartons loser Blätter entweder neu formiert oder zugeordnet. Lose anliegende Plakate befinden sich jetzt in der Plakatsammlung unter den Signaturen SP 962-968. Der Bestand umfaßt die Nummern 1-493 (Nr. 179 ist nicht belegt). Zgg. 32/1942 vom 22.6.1942 Münster, im Oktober 1981 Kießling Das Findbuch wurde 2006 nach VERA übertragen.

              Museum für Völkerkunde in Berlin, Bd. 3
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 89, Nr. 20491 · Akt(e) · 1900 - 1909
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              233 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung des Kronenordens 4. Klasse an den ehemaligen Lehrer an der Kriegsschule und an der Zentral-Kadettenanstalt in Tokio Fritz Ellon in Berlin, 1901 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Forschungsreisenden Willi Rickmer Rickmers aus Bremen, 1902 - Verleihung des Kronenordens 2. Klasse an den Großherzoglich Badischen Hofrat Dr. Fritz Noetling in Rupprechtstegen, 1902 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Direktorial-Assistenten am Museum für Völkerkunde in Berlin Dr. Friedrich Müller, 1903 - Verleihung des Roten Adlerordens 2. Klasse an den Königlich Sächsischen Geheimen Hofrat Prof. Dr. Arthur Bäßler (Baessler) in Berlin, 1904 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Kaufmann Dr. Hermann Strebel in Hamburg, 1904 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Abteilungsdirektor bei dem Museum für Völkerkunde in Berlin Prof. Dr. Karl von den Steinen, 1906 - Verleihung des Kronenordens 3. Klasse mit Schwertern am Ring an den Hauptmann und Kompaniechef in der Schutztruppe für Kamerun [Hans] Glauning, 1906 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Verlagsbuchhändler Dr. Hermann Meyer in Leipzig, 1907 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Minendirektor Willy Busch in Johannesburg (Transvaal), 1907 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Rentier Wilhelm Gretzer in Hannover, 1907 - Verleihung des Kronenordens 4. Klasse an den Kaufmann Theodor Glücksmann in Breslau, 1907 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den Fabrikbesitzer Johannes Kahlbaum in Berlin sowie Verleihung des Kronenordens 3. Klasse an den Marineoberstabsarzt Prof. Dr. Augustin Krämer in Kiel, 1908 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an den außerordentlichen Professor der Ethnologie an der Universität Freiburg Dr. [...] Grosse, 1908 - Verleihung des Kronenordens 4. Klasse an den Kaufmann und Mitinhaber der Firma Hernsheim & Co. in Matupi (Deutsch-Neuguinea) Maximilian Thiel, 1908.

              MNF, Dekanat 1936-1945

              Ordnung und Klassifikation: Ehemals geheime Promotionen wurden wohl schon beim Aktenbildner den allgemeinen Akten entnommen und gesondert verwahrt, vermutlich in einem sogenannten "eisernen Schrank". Diese Verfahren finden sich jetzt, so noch vorhanden, im hinteren Teil des Bestandes unter dem Aktentitel "Geheime Promotionen". CH, 07.12.2017 Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Berliner Universität wurde aufgrund des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Wirkung vom 01. April 1936 gebildet. Von der philosophischen Fakultät, die bisher sowohl die geisteswissenschaftlichen, als auch die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen umfaßte, gingen folgende Institute zum Geschäftsbereich der neuen Fakultät über: Mathematisches Institut Institut für angewandte Mathematik Seminar zur Ausbildung von Studierenden im wissenschaftlichen Rechnen I. Physikalisches Institut II. Physikalisches Institut I. Institut für theoretische Physik II. Institut für theoretische Physik Institut für Höhenstrahlenforschung Meteorologisches Institut Chemisches Institut Physikalisch-chemisches Institut Technologisches Institut Pharmazeutisches Institut Museum für Naturkunde Mineralogisch-petrographisches Institut Geologisch-paläontologisches Institut Zoologisches Institut Zoologisches Museum Pflanzenphysiologisches Institut Botanisches Museum Geographisches Institut Institut und Museum für Meereskunde Zu Ausbildungszwecken dienten der Fakultät ferner: Universitätssternwarte in Potsdam-Babelsberg Astronomisches Recheninstitut Deutsches Institut für Perlen- und Edelsteinforschung Botanischer Garten Geodätisches Institut (Potsdam) Geophysikalisches Institut (Potsdam) 1) An dieser Zusammensetzung änderte sich bis zum Jahre 1945 nichts wesentliches. Zu erwähnen wäre lediglich, daß im November 1942 ein "Institut für Rassenbiologie" gegründet wurde. Die Trennung der naturwissenschaftlichen von den geisteswissenschaftlichen Disziplinen erfolgte in Berlin zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkt. 2) Der Lehrkörper der Fakultät bestand bei der Bildung derselben aus 37 ordentlichen Professoren 1 lesenden Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften 2 ordentlichen Honorarprofessoren 20 Honorarprofessoren 3 beamteten außerordentlichen Professoren 47 nichtbeamteten außerordentlichen Professoren 40 Dozenten 3 Lehrbeauftragten 1 Lektor Im Wintersemester 1944/45 gehörten dem Lehrkörper an: 34 ordentliche Professoren 10 entpflichtete ordentliche Professoren 3 lesende Mitglieder der Preußischen Akademie der Wissenschaften 3 außerordentliche Professoren 1 entpflichteter außerordentlicher Professor 1 Gastprofessor 14 Honorarprofessoren 1 entpflichteter ordentlicher Honorarprofessor 53 außerplanmäßige Professoren 5 nicht beamtete außerordentliche Professoren 46 Dozenten 12 Lehrbeauftragte Zum Lehrkörper gehörten so hervorragende und international bekannte und geachtete Hochschullehrer und Forscher wie M. Planck, M. v. Laue, E. Schrödinger, E. Schmidt, W. Nernst, W. Heisenberg, P. A. Thiessen und M. v. Ardenne. Dekan der Fakultät war vom 1. April 1936 bis zum 8. Mai 1945 Prof. Dr. Ludwig Bieberbach. 1) Vgl. Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Nr. 7 vom 1.4.1936, S. 149, 155 2) Bereits in den Jahren 1923/24 wurden wegen der Teilung der philosophischen Fakultät Verhandlungen geführt, die jedoch wegen der ablehnenden Haltung des größten Teils der Fakultätsmitglieder ergebnislos verliefen. Vgl. dazu: Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät - Dekanat - Nr. 12, Bl. 12/13, 30-42 Registratur- und Bestandsgeschichte 1. Registraturverhältnisse: Die Registratur wurde im Dekanat verwaltet. Die Ordnung innerhalb der Registratur erfolgte in der einfachsten Weise nach dem alphabetischen Schlagwortsystem (z.B. "Allgemeines" = A). 2. Zugang: Der Bestand befindet sich seit Gründung des Universitätsarchivs in dessen Verwahrung (1954). Er besteht aus 12 Akteneinheiten Geschäftsakten und 239 Bänden Habilitations- und Promotionsakten. Da kein Aktenverzeichnis vorliegt, ist nicht festzustellen, ob die Akten vollständig überliefert sind. Es muß jedoch angenommen werden, daß der größere Teil der Geschäftsakten verloren gegangen ist, während die Habilitations- und Promotionsakten vollständig vorhanden sind. 3. Archivische Bearbeitung: Die Schlagwortordnung konnte der Ordnung des Bestandes nicht zugrundegelegt werden. Es wurden deshalb drei Hauptgruppen gebildet. Die Ordnung des Bestandes erfolgte im August 1970 durch den Unterzeichneten. Die Verzeichnung der Akteneinheiten war bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgenommen worden. Berlin im August 1970 gez. Dipl.-Hist. Kossack, Archivleiter Quellennachweise: 1. Archivalien: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Bestand: Philosophische Fakultät - Dekanat - Nr. 12 2. Druckschriften: Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Nr. 7 vom 1. April 1936 Personalverzeichnis der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 127. Rektoratsjahr 1936/37 Vorlesungsverzeichnisse der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1936-1945 Bestandsgliederung: 1. Fakultätsangelegenheiten 2. Angelegenheiten des Lehrkörpers 3. Studentenangelegenheiten Zeitraum bis: 1958 Zeitraum von: 1924 Zitierweise: HU UA, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, MNF.01, Nr. XXX.

              EZA 7/3681 · Akt(e) · 03.1913 - 12.1915
              Teil von Evangelisches Zentralarchiv

              Enthält u. a.: Nationalspende zum Kaiserjubiläum für die christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten. - Errichtung einer ordentlichen Professur für Missionswissenschaft an der Universität in Berlin. - Gründung der "Deutschen Evangelischen Missions-Hilfe".; Drucke: Der deutsche Gedanke in der Welt. Vortrag von Prof. D. Carl Meinhof, Hamburg, gehalten am 18. April 1913 zu Sangerhausen. - Beilage zu Nr. 120 des "Wandsbeker Stadtblatt". 25. Mai 1913. - Mitteilungen über die Nationalspende zum Kaiserjubiläum zu Gunsten der christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten. Hrsg. Das Preßkomitee der Nationalspende. Nr. 1/22. März 1913; Nr. 2/16. April 1913.; Nr. 4/2. Mai 1913; Nr. 5/29. Mai 1913; Nr. 7/24. Juni 1913; Nr. 8/11. Juli 1913. - Mitteilungen über die Arbeit des Evangelischen Preßverbandes für Deutschland (E. V.) in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 1913. - Beilage zum Korrespondenzblatt des Ev.-Soz. Preßverbandes für die Prov. Sachsen. Nr. 20/16. Oktober 1913. - Korrespondenz für Kolonie und Mission. Hrsg. vom Evangelischen Preßverband für Deutschland (E. V.). Nr. 1/7. Oktober 1913; Nr. 2/30. Oktober 1913; Jhg, 1914: 20. Mai 1914. - Korrespondenz B des Ev.-Soz. Preßverbandes für die Prov. Sachsen, Geschäftsstelle Halle (Saale), 8. Dezember 1913. - Chronik der christlichen Welt. 23. Jhg., Nr. 36/4. September 1913. - Die Wirkungen des Weltkrieges auf die deutschen Missionsgesellschaften. Vortrag auf der Sächs. Missionskonferenz in Halle a. S. am 9. Februar 1915 von A. W. Schreiber. Leipzig, 1915.

              Göhring, Martin
              Miscellanea, Bd. 2
              _Theol.Fak.01 096 · Akt(e) · 1914 - 1922
              Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin
              • Darin: Darin: - Bl. 20: Stark, W.: Tätigkeitsbericht über das vierte Arbeitsjahr 1914 des Evangelischen Preßverbandes für Deutschland (E. V.). - 19 S. - Berlin : E. Meyer, 1915 - Bl. 21: Das Martyrium der evangelischen Missionare in Kamerun 1914 : Berichte von Augenzeugen / hrsg. von W. Starck. - 14 S. - Berlin-Steglitz, 1915 - Bl. 45-46: Sammelliste Nr. 006231 / Deutscher Krieger-Hilfsbund - Bl. 78: Evangelisches Kirchenblatt für Schlesien, ZDB-ID: 534512-1 ; 21(1918)13 - Bl. 81: Der Kampf um die Denkfreiheit oder Was will der Toleranzantrag? - Ebingen : Genossenschaftsdruckerei, o. J. - Bl. 172-175: Der evangelische Theologe, März 1919 (Merkblätter für Berufsberatung) - Bl. 108: Sächsisches Kirchenblatt, ZDB-ID: 544588-7 ; 71(1921)44. * Enthält: u. a.: - Maßnahmen der Theologischen Fakultät und der Studenten im und nach dem 1. Weltkrieg - Bl. 25-26: Todesanzeige für Hans Reimann - Bl. 31-36: Christoff, W.: Fortschritt der 2. Reformation im Staat Hamburg, 1915 - Bl. 37-43: Zur Frage des Studiums der Ausländer an den preussischen Hochschulen : Eingabe des Ausschusses der Studentenschaft der Universität Berlin an den preußischen Kultusminister, 1916 - Bl. 103: Todesanzeige für Georg Goens - Bl. 169-170: Satzungen der Theologenschaft Berlin, 1920.
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 202 · Bestand · 1806-1945 (Nachakten bis 1949)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
              1. Zur Behördengeschichte: Im Herzogtum Württemberg wurden die Lateinschulen in der Regel von kirchlichen Stellen errichtet und mit Theologen als Lehrer besetzt. Die örtliche Aufsicht übte das jeweilige "Scholarchat" aus, das dem Kirchenkonvent und dem Konsistorium unterstand. Erst durch das Organisationsmanifest von 1806 (Reyscher XI, 341) wurde für Württemberg eine spezielle weltliche Oberschulbehörde, die Studienoberdirektion bzw. Oberstudiendirektion, geschaffen. Der Präsident dieser Behörde, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, übte anfangs nur die Oberaufsicht über die Universität, das Tübinger Stift, die evang.-theologischen Seminare und die Gymnasien aus. 1817 erhielt die Oberstudiendirektion die Bezeichnung "Königl. Studienrat". Ihm wurde jetzt auch die Aufsicht über die Lateinschulen übertragen, während die Universität Tübingen unmittelbar dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt wurde. Der Studienrat war also mit Ausnahme der Universität, des Wilhelmsstifts und der Elementarschulen, die Oberbehörde für die gesamten Bildungsanstalten. Ihm waren unterstellt die Kreisinspektionen der Lateinschulen, die Lyceen und Gymnasien mit den damit verbundenen Realschulen und Realanstalten des Landes. Neben der Oberaufsicht über alle öffentlichen höheren Schulanstalten überwachte er die wissenschaftliche und sittliche Bildung der Schüler, deren Gesundheitspflege und die Benefizien. Er bestimmte über die Lehrer und Diener, stellte sie ein und entließ sie. Über die Gymnasien, Lyceen und die evang. Seminare hatte der Studienrat die unmittelbare Aufsicht, für die unteren Lateinschulen, die höheren Bürgerschulen und die Realschulen bestand eine Mittelstelle in den gemeinschaftlichen Oberämtern und den Kreisschulinspektoren.Die seit 1839 bestehende polytechnische Schule in Stuttgart, die 1829 als Gewerbeschule in Verbindung mit der Real- und Kunstschule gegründet (Reg.Bl. 1829, S. 16), jedoch 1832 (Reg.Bl. S. 395) von diesen wieder getrennt und als selbständige Lehranstalt weitergeführt wurde, ist durch Verfügung des aus dem von König Friedrich geschaffenen "Geistlichen Departement" hervorgegangenen Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 16. April 1862 § 52 (Reg.Bl. S. 109) unmittelbar ohne Zwischenbehörde dem Ministerium unterstellt worden.Durch Verordnung vom 2.10.1866 Reg.Bl. S. 239) wurde der Studienrat in "Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen" umbenannt und dem Ministerium angegliedert. Dadurch wollte man den Geschäftsgang vereinfachen und das Ministerium in eine engere Beziehung zu den Schulanstalten bringen. Als Oberschulbehörde blieb die Ministerialabteilung jedoch Landesmittelbehörde. Der Minister brachte wichtige Gegenstände, die bisher schriftlich vorgelegt werden mussten, meist in den unter seinem Vorsitz tagenden Kollegialberatungen zur Erledigung. Die übrigen, weniger bedeutenden Angelegenheiten wurden von dem Abteilungsvorstand kollegial oder büromäßig abgewickelt. Das Gesetz vom 1.7.1876 (Reg.Bl. S. 267) brachte eine Neuordnung in der örtlichen Aufsicht: Anstalten mit Oberklassen wurden jetzt der Oberstudienbehörde (Ministerialabteilung) unterstellt, die übrigen Schulen von der Ortsschulbehörde beaufsichtigt. Diese Ortsschulkommissionen bestanden aus Ortsvorsteher und Ortsgeistlichen. Sie wurden erst durch das "kleine Schulgesetz" von 1920 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Schulvorstand übertragen. Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 8.8.1903 (Reg.Bl. S. 456) erhielt die Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen die Bezeichnung "Königliche Ministerialabteilung für die höheren Schulen". Ihre Aufgaben blieben dieselben. Ihre Stellung gegenüber den höheren Schulen war eine doppelte: 1. Sie war höchste Instanz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fielen. Dabei wurden wichtige Vorgänge im Wege kollegialer Beratungen unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters erledigt. Die anderen Angelegenheiten wurden im Wege der Berichterstattervorträge abgewickelt. 2. Sie war als selbständiges Landeskollegium Oberschulbehörde auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, soweit sie nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Ministeriums selbst fielen.Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 wurde die Ministerialabteilung als besonderes Amt aufgehoben. Ihre Aufgaben wurden von den Kultusministerien der durch die Besatzungsbehörden getrennten Landesteile in Nord- und Südwürttemberg übernommen. Mit der Wiedervereinigung des Landes und der Gründung des Südweststaats Baden-Württemberg im Jahre 1952 wurden bei den Regierungspräsidien als Mittelinstanzen Oberschulämter errichtet, die einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben vom Ministerium übernahmen. 2. Zur Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten sind großenteils in den Jahren 1949 und 1950 (Tgb.-Nr. 287 und 393/49 bzw. 685/50) vom Kultusministerium in Stuttgart eingekommen. Die Akten der Oberstudiendirektion bzw. des Studienrats betr. die Universität Tübingen und die Polytechnische Schule in Stuttgart hatte das Kultusministerium schon 1908 an das Staatsarchiv abgegeben. Beide Bildungsanstalten unterstanden, wie oben erwähnt, seit 1817 bzw. 1862 direkt dem Ministerium. Schließlich hat das Staatsarchiv Sigmaringen 1953 nach der Wiedervereinigung der nach dem Zusammenbruch von 1945 durch die Besatzungsmächte getrennten beiden Landesteile Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, die 1949 nach dorthin gelangten Ortsakten betr. die höheren Schulen aus ihrem Bereich ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben.Die Neuordnung des Bestands durch den Unterzeichneten, unter Mithilfe des Archivangestellten W. Böhm, begann im Jahr 1960. Sie wurde durch anderweitige Arbeiten öfters, auch über Jahre hinweg, unterbrochen und kam erst 1971 zum Abschluss. Neben den Akten der Oberstudiendirektion (1806-1817) bzw. des Studienrats (ab 1817) und der Ministerialabteilung (ab 1866) enthält der Bestand auch die Akten des Konsistoriums über die Lateinschulen für die Jahre 1806-1817. Auch die Akten der für das höhere Mädchenschulwesen in den Jahren 1877-1905 bestehenden Kommission für die höheren Mädchenschulen (errichtet durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 27.7.1903, Reg.Bl. S. 254) wurden, da ihre Aufgaben später von der Ministerialabteilung für die höheren Schulen übernommen wurden, hier belassen. Schließlich finden sich noch vereinzelt Akten verschiedener Provenienz, meist Vorakten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen, an zugehöriger Stelle aber als solche gekennzeichnet wurden.Der Bestand umfasst jetzt 1805 Büschel = 42 lfd. m. Akten gleicher Provenienz enthalten die Bestände E 203 I (Personalakten der Lehrer) und E 203 II (Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen).Ludwigsburg, August 1973W. Bürkle
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 I · Bestand · 1806-1945 (Vorakten ab 1800, Nachakten bis 1978)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

              Vorbemerkung: Mir dem vorliegenden Repertorium wird die Ordnung und Verzeichnung der umfangreichen Akten der Ministerialabteilung für die höheren Schulen und ihrer Vorbehörden (E 202 - E 203 IV), d.h. der Akten über die höheren Schulen in Württemberg ab der Gründung des Königreichs 1806 bis 1945 im wesentlichen abgeschlossen. Während der umfangreiche Bestand E 202 (Repertorium von 1975) die allgemeinen Verwaltungsakten der Behörden enthält, beinhalten die Bestände E 203 I - E 203 IV die bei der Personalverwaltung entstandenen Akten: E 203 I Personalakten von Lehrern an höheren Schulen E 203 II Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen E 203 III Personalakten von Verwaltungsbeamten und -angestellten E 203 IV Personalkartei der Lehrer an höheren Schulen Als Oberstudiendirektion 1806 gegründet, 1817 (mit erweitertem Aufgabenbereich) in Studienrat umbenannt, führte die Behörde seit 1903 die Bezeichnung Ministerialabteilung für die höheren Schulen. Ihr oblag die Aufsicht über die evangelisch-theologischen Seminare, über sämtliche Gelehrtenschulen, namentlich die Gymnasien, Lyceen und die Lateinschulen sowie über die Lehranstalten für Gewerbebildung (die polytechnische Schule mit der Winterbaugewerbeschule) und über die höheren und niederen Realschulen. Die unteren Latein- und Realschulen hingegen unterstanden unmittelbar den Ortsschulbehörden und den gemeinschaftlichen Oberämtern. Mit Ausnahme der Universität Tübingen, des Wilhelmstifts und der Elementarschulen führte sie also die Oberaufsicht über sämtliche Bildungsanstalten. Unter diese Aufsicht fielen neben der wissenschaftlichen und sittlichen Bildung der Schüler insbesondere die Anstellung und Entlassung der Lehrer und Diener (mittels Verfügung oder Begutachtung) sowie die Überwachung ihrer Amtsführung. Sie prüfte außerdem die Lehramtskandidaten. Die Ministerialabteilung wurde 1945 aufgehoben; ihre Aufgaben wurden nun von den Kultministerien in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen. 1952 erfolgte die Errichtung der Oberschulämter als Mittelbehörden, die z.T. entsprechende Zuständigkeiten erhielten (Näheres über die Behördengeschichte vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium E 202). Aus der weitreichenden und sehr umfassenden Zuständigkeit der Ministerialabteilung mag die Bedeutung des hier erschlossenen Bestandes von Personalakten der Lehrer an höheren Schulen ersehen werden. Weit über die persönlichen Lebens- und Laufbahndaten hinaus dokumentieren die einzelnen Personalakten oftmals auch die pädagogische Bewegungs(un)freiheit der Lehrer sowie die Aufsichtsführung der vorgesetzten Behörde. Nicht wenige zunächst im Schuldienst tätige Persönlichkeiten, deren Personalakten hier vorliegen, gelangten später im literarischen, kulturellen oder politischen Leben zu Ansehen und Erfolg: so z.B. die Schriftsteller Gustav Schwab und Dr. D.F. Weinland (Verfasser des "Rulaman"), der Volks- u. Heimatdichter Hermann Otto Heuschele, der württ. Staatspräsident Johannes v. Hieber. Bei den Abschlußarbeiten der Verzeichnung wurden die Personalakten der Verwaltungsbeamten und -angestellten herausgenommen und als Bestand E 203 III ausgegliedert. Im Bestand E 203 I belassen wurden dagegen die Akten der Lehrer, die vom Schuldienst in die Verwaltung überwechselten (darunter befinden sich auch die Präsidenten der Ministerabteilung). Die Abgabe der Akten erfolgte im Jahre 1949/1950 vom damaligen Kultministerium Württemberg-Baden und im Jahre 1977 vom Oberschulamt Stuttgart. Die Ordnung und Verzeichnung der Akten wurde 1977/1978 von den Zeitangestellten Ute Radicke, Ingrid Hermann und Anita Hundsdörfer unter Leitung des Archivangestellten Erwin Biemann und des Archivinspektors z.A. Heinrich Graf durchgeführt. Nach Verzeichnung der beiden (jeweils die Buchstaben A-Z umfassenden) Aktenabgaben nach numerus currens wurden diese zusammengelegt und in einheitliche alphabetische Reichenfolge gebracht. Die Abschlußarbeiten besorgte Archivinspektor z.A. Heinrich Graf. Ludwigsburg, März 1979 Dr. Schmierer