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Enthält u.a.: Grundsätze für die Bemessung von Zuschlägen bei Verdrängungs- und Auslandsschäden; Verordnung über die Bewilligung von Zuschlägen auf Grund des Verdrängungs-, des Kolonial- und des Auslandsschädengesetzes (Zuschlags-Verordnung) vom 31. März 1922; Entwurf einer Verordnung über Schätzungsgrundsätze zum Verdrängungs-, zum Kolonial- und zum Auslandsschädengesetz (Schätzungs-Verordnung); Richtzahlen zur Bemessung von Zuschlägen nach § 14 des Verdrängungsschädengesetzes.- Tabelle über halbjährliche Richtzahlen für verschiedene Güter 1914-1921
Enthält: Zollverordnung für das Deutsch-Südwestafrikanische Schutzgebiet vom 31.01.1903; Zolltarif vom 20.05.1908 (Kopie einer handschriftlichen Fassung); Ausführungsbestimmungen zur Zollverordnung vom 31.01.1903; Verordnung betreffend die Erhebung einer Verbrauchsabgabe von dem im Deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete hergestellten Branntwein (Entwurf); Zoll-Anmelderegister (Vorlagemuster, leer)
Kastl, LudwigVorwort: Die Steuerdirektion wurde durch Verordnung vom 3.3.1826 zur Verwaltung der direkten und indirekten Abgaben aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreisdirektorien (vgl. Bestand 313) herausgelöst. Nach dem Eintritt Badens in den Zollverein kam es durch die Verordnung vom 16.07.1835 zur Einrichtung einer selbstständigen Zolldirektion, die anfangs lediglich eine Sektion der Steuerdirektion war. Das Jahr 1909 brachte schließlich die Wiedervereinigung der beiden Direktionen unter dem Namen Zoll- und Steuerdirektion. Am 01.01.1919 gingen die Geschäfte dieser Behörde an das vom Reich errichtete Landesfinanzamt (vgl. Bestand 452) über. Beim vorliegenden Bestand handelt es sich also um einen Mischbestand. Der Umfang ist mit 4,8 lfd. Regalmetern nicht besonders groß. Eine Trennung in drei Bestände erschien daher nicht sinnvoll. Schatzungsrecht (Steuerkataster), Zollrecht und Zollverwaltung stellen inhaltlich den weitaus größten Teil des Bestandes dar. Der Schwerpunkt der Akten liegt in der Zeit zwischen 1815 und 1835. Weitere Unterlagen der Provenienz Steuerdirektion konnten in Zusammenhang mit den Provenienzbestimmungen für den Beständeausgleich mit dem Staatsarchiv Freiburg in den Beständen 136, 163, 184, 196, 207, 209, 211, 219 und 225 ermittelt werden. Das vorliegende Findbuch entstand als Prototyp eines Digitalisierungsprojektes im Generallandesarchiv zur Umwandlung von Zettel- in Bandrepertorien. Dabei wurde die aus den 50er Jahren stammende Kartei mittels Scanner und Texterkennungssoftware eingelesen und vom Unterzeichneten überarbeitet. Die Recherchemöglichkeiten wurden mit Hilfe einer Konkordanz sowie Orts-, Personen- und Sachregister verbessert. Karlsruhe, im Juni 2001 Johannes Renz
Überlieferungsgeschichte Behördengeschichte Aus dem Gedanken der Aufklärung und der Humanitätslehre geboren, sollte auch in Hohenzollern die soziale Lage des Bauernstandes, dem der überwiegende Teil der Bevölkerung angehörte, gehoben werden. Durch die Lehre Thaers von der rationelleren Bewirtschaftung und die chemischen Forschungsergebnisse im Feldbau und in der Tierernährung eines Justus von Liebig konnte dieses Bestreben nach einer Intensivierung der Landwirtschaft in die Tat umgesetzt werden. In Hohenzollern nahm man sich von Amts wegen der "rückständigen Landleute" an, und diese schlossen sich in landwirtschaftlichen Vereinen zusammen. Die Ausbreitung des liberalistischen Gedankengutes - Gewinn zu erzeugen und mehr Geld für die Mechanisierung der Landwirtschaft auszugeben, machte den Zusammenschluss der Bauern notwendig. Der Bauer sollte nicht allein das Feld handwerklich bebauen, er sollte seinen Hof als Betriebswirt mit Überlegung und Berechnung planend bewirtschaften und so wurde er in damaliger Zeit vom Bauern zum Landwirt gemacht. Die Bauernvereine, die sich im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen aufgetan hatten, schlossen sich im Jahr 1841 zum "Verein zur Beförderung der Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern-Sigmaringen" zusammen. Durch landesherrliche Verordnung vom 02. April 1841 (Gesetzessammlung Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen Bd. VI, S. 14) wurden die Statuten des Vereins rechtskräftig. Der Zweck des Vereins war: "Zum Zwecke der Belebung und Verbreitung der landwirtschaftl. und gewerblichen Industrie und zur Beförderung des ökonomischen Wohlstandes überhaupt". Seine Hauptaufgaben waren: Der Ackerbau, der Wiesenbau, die Obstkultur, der Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht. Weiter bemühte sich der Verein um die Gewerbe, die mit dem landwirtschaftlichen Betriebe in nächster Verbindung standen, wie Bierbrauerei und Branntweinbrennereien. Zum anderen förderte er gemeinnützige ökonomische Einrichtungen und Unternehmungen, wie Gemeindebacköfen usw. Als Bindeglied zwischen Regierung und Bauernstand wurde eine Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe errichtet. Unter dieser Zentralstelle standen als eigentliche Vollzugs- und Wirkungsorgane drei Bezirksstellen. Der Bezirk der ersten Bezirksstelle umfasste die Ämter Sigmaringen, Ostrach, Wald und Achberg. Der zweite Bezirk umschloss die Ämter Gammertingen, Strassberg und Trochtelfingen, während der dritte Bezirk für die Ämter Haigerloch und Glatt eingerichtet wurde. Das besagte Statut vom 02.04.1841 bestimmt in § 4 ff. die Zusammensetzung und die Aufgaben der Zentralstelle. ¿Die Centralstelle, als leitende Behörde des Ganzen, hat ihren Sitz zu Sigmaringen und besteht aus wenigstens 9 von dem Landesfürsten je auf 3 Jahre zu ernennenden Mitgliedern, aus welchen durch gleiche Ernennung der Vorstand und dessen Stellvertreter bestimmt werden¿. Die Zentralstelle war das Organ, durch welches auf der einen Seite die Regierung mit den Bezirksvereinen verhandelte. Auf der anderen Seite gelangten Anträge, Bitten der Vereine an die Regierung. Außer der Leitung der allgemeinen Angelegenheiten des Vereins gehörte zu dem Wirkungskreis der Zentralstelle: 1. Die Redaktion des Vereinsblatts 2. Die Korrespondenz mit auswärtigen Vereinen und Anstalten, sofern es sich um den Gesamtverein handelte. 3. Mit Genehmigung der obersten Staatsbehörde konnte die Zentralstelle aus der Landeskasse Beiträge zu Vereinszwecken verteilen. 4. Die Aufsicht über alle Anstalten des Vereins 5. Die Stellung und Veröffentlichung ihrer eigenen Jahresrechnung 6. Die Anordnung der landwirtschaftlichen Feste unter Mitwirkung der betr. Bezirksstelle nach vorher eingeholter höchster Genehmigung 7. Verteilung von Preisen und Prämien für solche Gegenstände, welche von den Bezirksvereinen nich t berücksichtigt werden konnten oder Übernahme solcher Preise zur unmittelbaren Verteilung aus den Mitteln der Zentralstelle In dem Revolutionsjahr 1848 hörte der 1841 gegründete Verein auf, und die Zentralstelle wickelte lediglich die laufenden Geschäfte so lange ab, bis alle Geldmittel erschöpft waren. Nachdem die Hohenz. Lande im Königreich Preußen aufgegangen waren, lebte der Verein im Jahre 1852 wieder auf. Durch Verfügung der Kgl. Preußischen Regierung zu Sigmaringen vom 18.08.1853 wurde der Verein auf ganz Hohenzollern ausgedehnt. Im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen hatten bis 1848 lediglich landwirtschaftliche Privatvereine bestanden, die vom Landesherrn geldlich unterstützt wurden. Bei der Neugründung ist die Leitung des Gesamtvereins in der Hand der Zentralstelle geblieben. Diese setzte sich aus gewählten und ernannten Mitgliedern. Nach der Neugründung gliederte sich die Zentralstelle in eine Abteilung für Land- und Forstwirtschaft und in eine Abteilung für Handel und Gewerbe. Mit der Ausdehnung des Vereins auf ganz Hohenzollern war eine neue Gebietseinteilung notwendig geworden und für den Oberamtsbezirk Hechingen wurde ein neuer Bezirksverein gegründet. Der Oberamtsbezirk Strassberg wurde vom zweiten Bezirksverein Gammertingen-Trochtelfingen losgetrennt und dem Verein des Oberamtsbezirks Sigmaringen-Wald-Ostrach zugewiesen. Weitere Bezirksvereine wurden in den Jahren 1872, 1873 und 1875 für den Bezirk des ehemaligen Oberamts Glatt, für den Gemeindebezirk Achberg und für den Oberamtsbezirk Ostrach mit den Gemeinden Kalkreute, Habsthal und Rosna gebildet. Als Publikationsorgan bediente sich der Gesamtverein der "Mitteilungen zur Beförderung der Landwirtschaft und der Gewerbe" (erscheint seit 1841). Außerdem folgten jährliche "Jahresberichte" des Vereins. Die Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe wurde durch die Landwirtschaftskammer abgelöst. Zur Wahrung der Gesamtinteressen der Land- und Forstwirtschaft wurde auch in Hohenzollern aufgrund des preußischen Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30.06.1894, durch Verordnung vom 06.03.1922 (G.S. S. 55) eine Kammer errichtet. Diese Landwirtschaftskammern wurden im Jahre 1933 von dem "Reichsnährstand" abgelöst und wurden erst nach dem Zusammenbruch im Jahr 1946 wieder errichtet. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Die Akten der "Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern" verblieben als Altregistratur bei den nachfolgenden Behörden. Erst im Jahr 1950 wurden die Akten, soweit sie noch vorhanden waren, vom Staatsarchiv Sigmaringen übernommen (Acc. Jour. 1950 Nr. 10) und als Bestand Ho 420 "Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaf und Gewerbe in Hohenzollern" aufgestellt. Diese Aufstellung erfolgte nach den gegebenen alten Registratursignaturen. Wegen Nummernmangels in den einzelnen Sachgebieten sind die betr. Akten in dem oft folgenden Sachgebiet untergebracht. Die "Zentralstelle" verfügte außerdem über eine umfangreiche Fachbücherei. Ein genaues Verzeichnis des Bücherbestandes vom Jahr 1876 haben wir in dem von H. Grube im Jahr 1877 herausgegebenen Katalog. Die Bibliothek wurde nach dem politischen Zusammenbruch 1945 aufgesplittert. Der Bestand wurde 1951 vom Staatsarchivangestellten K. Herzog geordnet, repertorisiert und vom Archivangestellten K. Keller verpackt und magaziniert. Im Zuge der Vereinheitlichung der Repertorienschriften des Staatsarchivs wurde das 1951 noch von Hand geschriebene Repertorium von Regierungsoberinspektor Kungl überarbeitet und von der Angestellten Frau Kalkuhl die Reinschrift in die jetzige Form gebracht. Sigmaringen, im November 1967
Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.
Enthält u.a.: Listen über Spenden für die Deutschen in Britisch-Südafrika nebst einem Bericht über die Tätigkeit des Hilfsausschusses für die Deutschen in Britisch-Südafrika nebst einem Bericht über die Tätigkeit des Hilfsausschusses für die Deutschen in Britisch-Südafrika, Berlin, vom 10.02.1917 Qu. 250, 251, 259-261; " Die Überleitung der Kriegs- in die Friedenswirtschaft", Leitsätze der Arbeitsgemeinschaft der Kaufmännischen Verbände, o.D., Drucksache 10 S. Qu. 275; "Beiträge zur Frage der Kriegsdienstersatzsteuer", Dr. Leo Haber, Wien, 1917, brosch. 52 S., Sonderdruck aus der militärischen "Rundschau" Qu. 282a; "Werdet zu Stahl", ein Aufruf von Johannes Haecker, Berlin, geh. 24 S. Qu. 262; Eingaben: Bund deutscher Getreide-, Mehl, Saaten-, Futter- und Düngemittel-Händler e.V., Berlin, betr. Monopolisierung des Getreide- und Produktenhandels vom 15.12.1916, Drucksache 2 S. Qu. 248, Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände, Berlin, betr. Erlaß einer Verordnung über 7-Uhr-Schluß der offenen Verkaufsstellen in Kriegszeiten vom 31.01.1917, Drucksache 3 S. Qu. 264, Schutzverband für Deutschen Grundbesitz e.V., Berlin, betr. Realkredit in der Übergangszeit vom 19.02.1917, Drucksache 2 S. Qu. 266, Organisationen der Bäcker, Konditoren und verwandter Berufsgenossen sowie der Nahrungs- und Genussmittel-Industriearbeiter Deutschlands betr. Aushebung des Verbots der Nachtarbeit (Mai 1917), Drucksache 3 S. Qu. 269, Gewerkschaftsverbände und Arbeitsgemeinschaft betr. gewerkschaftliche Forderungen für den Übergang von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft vom 30.06.1917, Drucksache 19 S. Qu. 276, Conrad Haußmann, Stuttgart, betr. Eingliederung der Stadt Wimpfen nach Württemberg vom 23.01.1917 Qu. 289, 289a; "Nachrichten für den Verband Deutscher Großhändler der Nahrungsmittel- und verwandten Branchen", Berlin, Nr. 1/1917, 7. Jahrgang Qu. 246; "Wirtschaftsdienst", kriegswirtschaftliche Mitteilungen, zusammengestellt in der Zentralstelle des Hamburgischen Kolonialinstituts, Nr. 10 und 16/1916 und Nr. 1/1917 Qu. 255 - 257
Geschichte des Bestandsbildners: Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Mai 1920 als Organ der Reichsregierung zur Begutachtung sozial- und wirtschaftspolitischer Gesetzentwürfe von grundlegender Bedeutung vor deren Einbringung im Reichstag gegründet; gedacht als Übergangslösung bis zur Schaffung des in Artikel 165 der Weimarer Verfassung vorgesehenen endgültigen Reichswirtschaftsrats; bestand aus 326 zunächst in zehn Berufs- und Vertretergruppen zusammen gefassten, von berufsständischen Interessenvertretungen und Fachverbänden, der Reichsregierung und dem Reichsrat ernannten Mitgliedern; aufgrund von Interessenkonflikten zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmervertretern spätere Gliederung in drei Abteilungen: Unternehmer, Arbeitnehmer, nichtgewerbliche Vertreter; Einfluss der gutachterlichen Tätigkeit im Rahmen der Vollversammlung und der drei großen Hauptausschüsse (Wirtschaftspolitischer Ausschuss, Sozialpolitischer Ausschuss, Finanzpolitischer Ausschuss) auf wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen des Parlaments blieb begrenzt; zum 31. März 1934 aufgelöst. Inhaltliche Charakterisierung: Vorläufiger Reichswirtschaftsrat (VRWR) und andere wirtschaftliche Interessenvertretungen: Funktion, Aufgaben und Organisation des VRWR 1919-1934 (88), Tätigkeit des VRWR, Vorstand, Plenum 1920-1934 (40), Zusammensetzung und Zusammenarbeit mit anderen zentralen Einrichtungen 1919-1933 (121), Bezirkswirtschaftsräte als geplanter Unterbau des VRWR 1920-1933 (12), sonstige Berufs- und Interessenvertretungen 1920-1934 (25), Wirtschaftsparlamente im Ausland 1920-1936 (3) Wirtschaftspolitischer Ausschuss, Wirtschaftspolitik: Sitzungen des Ausschusses 1920-1932 (46), wirtschaftspolitische Auswirkungen des Versailler Vertrages, Wirtschaftskonferenz des Völkerbundes 1920-1932 (39), Enquête-Ausschuss 1926-1934 (36), Sozialisierung 1920-1922 (9), Rohstoff- und Energieversorgung 1920-1933 (11), Gewerbeordnung und andere wirtschaftliche Rechtsnormen 1920-1932 (56), Wasserwirtschaft 1920-1926 (15), Industrie 1920-1933 (38), Land- und Forstwirtschaft, Ernährung 1920-1933 (78), Handel 1919-1933 (85), Transport, Verkehr, Post 1920-1933 (33), Siedlungs- und Wohnungswesen 1920-1933 (63), sonstige wirtschaftspolitische Bereiche 1920-1931 (21) Sozialpolitischer Ausschuss, Sozialpolitik: Sitzungen des Ausschusses 1920-1933 (41), Arbeitsrecht 1920-1932 (39), Berufsausbildung 1921-1931 (17), Löhne, Tarife, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Arbeitsbeschaffung 1919-1933 (147), Sozialversicherungswesen 1920-1933 (45), Förderung geistiger Arbeit 1920-1933 (23), sonstige soziale Bereiche 1920-1931 (15) Finanzpolitischer Ausschuss, Finanzen, Steuern, Zölle: Sitzungen des Ausschusses 1920-1933 (27), finanzpolitische Auswirkungen des Versailler Vertrages 1920-1933 (23), Preise, Preisabbau, Preisbindungen 1920-1933 (41), Währungs-, Münz- und Bankwesen 1920-1933 (54), Steuerwesen 1920-1933 (162), Zölle 1920-1932 (118). Zitierweise: BArch, R 401/...
Enthält u.a.: Verordnung zum Wehrgesetz für die Schutzgebiete
German Colonial SocietyLomie (zuvor : Station am Ngoko). - Vereinbarung mit der Gesellschaft Süd-Kamerun zur Belieferung der Beamten der Station mit europäischen Lebensmitteln (mit Preisliste) - Erlass des Auswärtigen Amtes, 12.10.1900 [fol. 20 - 22] Flottille. - Beschaffung eines Dampfbootes für die Verwaltung am Ngoko. - Antrag von Oberleutnant Stein-Lausnitz, Januar 1901 [fol. 27 - 163] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Ndsimu-Gebiet (31.10.1900 -20.1.1901), 1901 [fol. 30 - 38] Schifffahrtsverhältnisse des Ngoko und Dja. - Erkundungsbericht von Ing. Williams im Auftrage der Gesellschaft Süd-Kamerun, 1901 [fol. 39 - 85] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Regelung der Dienstgeschäfte anlässlich der am 16.2.1901 beginnenden Nordwest-Expedition. - Befehl von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 24.2.1901 [fol. 46 - 47] Entsendung einer militärischen Expedition in den Norden und Nordwesten des Konzessionsgebietes der Gesellschaft Süd-Kamerun zwecks Darstellung der hinter den Kaufleuten stehenden deutschen Macht. - Gesuch des Direktors Langheld, 31.12.1900 [fol. 48 - 49] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Nordwest-Expedition (16.2.-27.12.1901), 1901 - 1902 [fol. 73 - 238] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Übergriffe des Agenten Kalmar der Gesellschaft Süd-Kamerun gegen Kunabembe-Leute. - Untersuchungsbericht von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 19.3.1901 [fol. 77 - 82] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Bomabassa und Kunbanbe-Gebiet. - Bericht des stellvertretenden Stationsleiters von Lüdinghausen, Station am Ngoko, August 1901 [fol. 115 - 116] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Bangandu-Expedition (30.10.-17.11.1901), 1901 [fol. 149 - 150] Französische Zollabfertigung. - Beschwerden der Gesellschaft Süd-Kamerun (Bericht von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, Station am Ngoko, Januar 1902 [fol. 159 - 160] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verwaltung des Ssanga-Ngoko-Gebietes - Umbenennung der Station (am Ngoko) in Puttkamerberg. - Bericht von Dr. R. Plehn, Mai 1899 [fol. 161] Französische Übergriffe gegen deutsche Handelsfirmen an der Südgrenze, 1902 - 1907 [fol. 166 - 176] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Lobilos-Expedition (24.2.-10.3.1902) zum Schutze der Faktorei Boneduli, 1902 [fol. 182 - 192] Jokaduma. - Nachträgliche Genehmigung der Ende März 1901 durch Oberleutnant von Stein-Lausnitz erfolgten Errichtung des Postens. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 7.11.1901 [fol. 198 - 201] Verstärkung der Polizeitruppe in Kamerun im Ssanga-Ngoko-Gebiet als Gegengewicht gegen das französische Vordringen auf Bertua, 1901 - 1902 [fol. 203 - 216] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verhältnisse der Station zur Gesellschaft Süd-Kamerun. - Bericht von Oberleutnant Stein-Lausnitz, 5.7.1902 [fol. 217 - 218] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Bertua-Expedition (15.4.-12.8.1902), 1902 [fol. 219 - 226] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verlegung der Verwaltung am Ngoko an einen festzulegenden Ort. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 8.7.1902 [fol. 239 - 240] Regionale Grenzangelegenheiten. - Bertua Kunde [fol. 263] Station am Ngoko, Verordnung vom 1.4.1899 über die Erhebung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen in den zur westlichen Zone des konventionellen Kongobeckens gehörigen Gebietsteilen des Schutzgebietes Kamerun. - Zusatzbestimmungen des Stationsleiters, 1.4.1902 [fol. 268 - 272]
Gouvernement von KamerunEnthält u.a.: Einwanderung in die Kolonie Deutsch-Ostafrika, Verordnung von 1898 Unterhaltung und Rückbeförderung mittelloser Schiffspassagiere innerhalb des Gebiets von Deutsch-Ostafrika, Verordnung von 1899 Decree by His Highness Seyyid Ali Bin Hamond, Sultan of Zanzibar: Restriction of Immigration, 15. Nov. 1905 Heimbeförderung mittelloser Weißer, Verordnung des Gouverneus vom 27. Febr. 1909
Diese Serie besteht aus Akten zu verschiedenen Verordnungen und Vorschriften der Militärverwaltung, wie z.B. der Nicht-Einheimischen Meldeverordnung, der Firmenverordnung, der Rekrutierungsverordnung, des Kostenrechts, der Einreisebestimmungen und der Einholung von Genehmigungen. In der Reihe sind das Deutsche Kolonialrecht, das Deutsche Seerecht und das Crown Law Office Circular No:15 & 16 von 1925 enthalten.
UntitledEnthält u.a.: Amtsblätter für das Kiautschou-Gebiet Urteil gegen den Literaten Kau kung tung wegen Bestechung Verschiedene Verordnungen betr. Verhalten im Schutzgebiet
German Imperial Naval OfficeIm Einzelnen handelt es sich um die Besteuerung von Bier, Branntwein, Schaumwein, Kolonialwaren, Mineralöle, Stärkezucker, Süßstoff.
Enthält u.a.: Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom .............. 1912, Allgemeines und Entschädigung; Vorschriften zur Bekämpfung der einzelnen Seuchen.- u.a. Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Tollwut, Rotz, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe und Ziegen, Beschälseuche der Pferde, Bläschenausschlag der Pferde und des Rindviehs, Räude der Einhufer und des Kleinviehs, Schweinepest und Rotlauf, Geflügelcholera, Tuberkulose, Ostküstenfieber, Rinderpest
Kastl, LudwigEnthält u.a.: Einnahmen und Ausgaben der westafrikanischen Kolonien Grundsätze für die Handelsstatistik der deutschen Kolonien Convention concernant l’établissement d’une statistique commerciale internationale 1913 Entwurf einer Verordnung über eine Volkszählung am 3. Sept. 1919 Internationale Handelsstatistische Konferenz, Brüssel Viehstatistik Auswanderungsstatistik
Findhilfsmittel: Findbuch 1982 (online recherchierbar) Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Nach dem Anfall der Bernburger Linie an Anhalt-Dessau-Köthen 1863 wurde aus den bisherigen Staatsministerien Dessau und Bernburg am 13. September1863 das Staatsministerium Dessau gebildet. Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht. Mit dem Verlust der Selbständigkeit der Länder und der Einrichtung des Reichsstatthalters für Braunschweig und Anhalt verlor das Staatsministerium an Bedeutung. Als nach Kriegsende das alte Land Anhalt zunächst der Provinz, dann dem Land Sachsen-Anhalt eingegliedert wurde, wurde ein Staatsministerium als oberste Behörde obsolet. Die Sachaufgaben der verschiedenen Ministerialabteilungen gingen, soweit sie nicht direkt von der Provinzialregierung in Halle übernommen wurden, an die neu gebildete Mittelinstanz der Bezirksverwaltung Dessau über. Bestandsinformationen: Die Akten wurden größtenteils zwischen 1923 und 1935 an das Staatsarchiv Zerbst abgegeben, wo sie unter Rep. 9 abgelegt waren. Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 11 Enthaltene Fotos: 65
Findhilfsmittel: Findbuch 1982 (online recherchierbar) Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Im Zuge der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden Herzogtümer wurden am 25. Mai 1853 aus den drei Staatsministerien Gesamtstaatsministerium, Staatsministerium Dessau und Staatsministerium Köthen das Staatsministerium Dessau gebildet. Nach dem Aussterben der Herzöge von Anhalt-Bernburg fusionierte das Staatsministerium Dessau mit dem Staatsministerium Bernburg am 13. September 1863 zum Staatsministerium Dessau. Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht. Bestandsinformationen: Die Akten wurden zunächst beim Staatsministerium Dessau 3 als "Aktenrepertorium Herzoglich Anhaltischen Staatsministeriums D" verwahrt und am Ende des 19. Jahrhunderts an das Staatsarchiv Zerbst abgegeben, wo sie unter Rep. 7 abgelegt waren. Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 3