Ausrüstung

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          SS-Helferinnenschule Oberehnheim (Bestand)
          BArch, NS 32-II · Bestand · (1933-1937), 1942-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Der Gedanke der Aufstellung eines weiblichen Nachrichtenkorps der SS (WNK-SS) geht auf die persönliche Initiative Heinrich Himmlers zu Beginn des Jahres 1942 zurück. Dieser hatte am 17. Februar sein Amt "Chef des Fernmeldewesens" mit der Formulierung eines Aufstellungsbefehls sowie mit der Ausarbeitung von Richtlinien für Aufgaben, Organisation und Ausbildung des zu schaffenden Weiblichen-Nachrichten-Korps der SS beauftragt. Primärer Zweck dieser Maßnahme war es, männliches Nachrichtenpersonal der SS an der Front einsetzen zu können, Hinter-gedanke sicher auch, das Nachrichtenwesen der SS leistungsfähiger und von Nachrichtenhelferinnen der Wehrmacht und Luftwaffe unabhängig zu gestalten. Vorgesehen war die Gründung einer "Schule WNK-SS", zur "Heranbildung von Funkerinnen, Fernschreiberinnen und Fernsprecherinnen für den Nachrichten-übermittlungsdienst auf den Dienststellen im Gesamtbereich des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei". Als Schulungsort wurde die Stadt Oberehnheim im Elsass, ca. 30 km südlich von Straßburg gelegen, ausersehen, die mit dem Schloss Oberkirch, dem "Ehn-schlösschen", der Villa Schwörer und dem Schloss "Leonhardsau" über die ausreichenden Unterkünfte verfügte. Erster Kommandeur der SS-Nachrichtenschule Oberehnheim, später "Reichsschule-SS", wurde der SS-Oberführer von Dufais, der nach seiner Ernennung am 29. Juni 1942 für die weitere technische und personelle Ausrüstung der Schule verantwortlich war. Letztere bestand im wesentlichen aus der Werbung und Aus-bildung von Lehrpersonal. Die notwendigen Vorarbeiten, zu denen auch die Organisation der Nachwuchswerbung gehörte, waren bis gegen Ende des Jahres abgeschlossen, so dass der Lehrbetrieb zu Beginn des Jahres 1943 aufgenommen werden konnte. Die Werbung und Einstellung von SS-Helferinnen erfolgte zunächst aufgrund eines Erlasses des Reichsführer-SS vom 14.8.1942 (NS 32 II/3) ausschließlich durch die SS-Oberabschnitte. Während des Krieges wurden SS-Helferinnen auf Grund der Notdienstverordnung vom 15.10.1938 (RGBl I S. 1441) unter Begründung eines einem Arbeitsvertrage entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses herangezogen. Als Voraussetzung für die Einstellung galt, dass die Bewerberin den "Anforderungen entsprach, die an Ehegattinnen von SS-Angehörigen gestellt wurden". Der endgültigen Einstellung ging ferner ein Tauglichkeits- und Intelligenztest, eine ärztliche Untersuchung sowie eine SD-mäßige Überprüfung voraus. Nach erfolgter Einberufung zur SS-Helferinnenschule durchliefen die SS-Maiden (offizielle Benennung von SS-Helferinnen während der Ausbildung) einen acht-wöchigen Grundlehrgang, der neben der weiteren Überprüfung und Auslese, insbesondere der weltanschaulichen Schulung diente. Ihm schloss sich ein Speziallehrgang in einer der insgesamt fünf Ausbildungsgruppen (Draht, Funk, Stabs- und Verwaltungsdienst, Hauswirtschaft, Unterführerinnenschule) an, der zwischen sechs und 24 Wochen dauerte. Nach beendeter Ausbildung und bestandener Prüfung erhielten die Helferinnen ihren Einsatzbefehl zu einer SS-Dienststelle im Reich oder in den besetzten und ange-gliederten Gebieten. Vorgesehen war ursprünglich der Einsatz in geschlossenen militärischen Einheiten (Kameradschaften, Züge, Bereitschaften). Diese Orga-nisationsform gelangte jedoch nie zur Durchführung, da der Bedarf an Helferinnen die Zahl der in Oberehnheim ausgebildeten Nachrichten-Maiden zu jeder Zeit weit überstieg. In der Praxis erhielt die SS-Helferinnenschule tägliche Bedarfsmeldungen der SS-Ergänzungsämter (zumeist telegraphisch vorausgesandt). Im Gegenzug wurde dann den Ergänzungsämtern die Inmarschsetzung einer zumeist hinter der Anforderung zurückbleibenden Zahl von Helferinnen gemeldet. Den SS-Ergänzungs-ämtern fiel im August 1942, nachdem die Werbeergebnisse der SS-Oberabschnitte stets unbefriedigend geblieben waren, auch die Nachwuchswerbung und das Einstellungsverfahren zu. Daneben wurde eine verstärkte Mitarbeit des BDM bei der Nachwuchswerbung in Gang gesetzt. Dennoch konnte die bereits zu Beginn des Lehrbetriebs erreichte Kapazität von ca. 250 Lehrgangsteilnehmerinnen nie wesentlich überschritten werden. Die Gesamtzahl der an der SS-Helferinnenschule aus-gebildeten Nachrichtenhelferinnen beläuft sich daher auf ca. 3000. Strukturelle Veränderungen traten im November 1944 ein, als die näherrückende Westfront den Rückzug aus Oberehnheim erforderlich machte. Der Stab sowie die Grundlehrgänge wurden nach Geislingen an der Steige verlegt, die restlichen Ausbildungsgruppen nach Heidenheim. Die Ausbildungsgruppe Draht bezog bereits einen Monat später (Mitte Dezember 1944) Quartier in der Polizeihelferinnenschule Erfurt, die bis dahin dem Befehlshaber der Ordnungspolizei unterstanden hatte und jetzt dem SS-Hauptamt unterstellt wurde. Örtlicher Leiter war SS-Hauptsturmführer Appelbaum, während die Gesamtleitung der SS Helferinnenschulen, inzwischen auf Heidenheim, Geislingen und Erfurt verteilt, bei Obersturmbannführer Mutschler lag, der im Juni 1944 Dufais abgelöst hatte. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Provenienz SS-Helferinnenschule entstammen dem Sammelbestand "Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" (RG 1010), der Unterlagen enthielt, die im Zuge von Aktenrückgaben aus amerikanischem Gewahrsam ins Bundesarchiv gelangten. Mit ihnen vereinigt wurden die im Bundesarchiv-Militärarchiv überlieferten Akten der SS Helferinnenschule (früher Bestand RS 5). Der Bestand NS 32 II wurde 1973 in Koblenz gebildet und in Form eines Findbuches zugänglich gemacht. Die zum Bestand gehörenden personenbezogenen Unterlagen befanden sich seit 1973 in der Zentralnachweisstelle (ZNS) in Aachen, wo sie zur Erteilung von Dienstzeitnachweisen mittels automatischer Datenverarbeitung auf Personennamen ausgewertet wurden. Nach Auflösung der ZNS zum Jahresende 2005 wurden die Akten in den Bestand zurückgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich unter den Akten einige Bände der Provenienz "Chef des Fernmeldewesens beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" befinden, deren Einordnung in den Bestand aufgrund ihres eindeutigen Sachinhalts sinnvoll erschien. Es handelt sich dabei um die Nummern 1-6, 9, 22, 26, 27, 45, 47 und 110. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bei der Neubearbeitung wurden nur geringfügige Änderungen in der Verzeichnung der Akten vorgenommen. Kassationen erfolgten nicht. Inhaltliche Charakterisierung: Errichtung, Organisation und Entwicklung der SS-Helferinnenschule 1942-1945 (22), Lei‧tung, Führungs- und Aufsichtspersonal, ärztliche Betreuung 1933-1945 (12), Liegenschaften, Inventar und Beschaffungswesen 1942-1945 (14), innerer Dienst, Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstpläne 1942-1945 (21), Werbung und Einstellung von SS-Helfe‧rinnen 1942-1945 (11), Anforderungen und Einsätze von SS-Helferinnen 1943-1945 (18), Personalangelegen‧heiten 1942-1945 (24) Trotz seines relativ geringen Umfangs dokumentiert der vorliegende Bestand sehr gut die Geschichte der SS-Helferinnenschule sowie ihre Beziehungen zu Staat und NSDAP. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Thema "Frauen im SS-Staat". Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, NS 32-II/...

          FA 1 / 80 · Akt(e) · 1891 - 1893
          Teil von Cameroon National Archives

          Ramsay, Hans. - Personalnachweisung, 1891 [fol. 1] Ramsay, Hans. - Übernahme der Geschäfte des Leiters der Süd-Kamerun-Hinterland-Expedition an Stelle des am 5.11.1891 vor Buea gefallenen Hauptmanns von Gravenreuth (Erlass des Auswärtigen Amtes), 13.12.1891 [fol. 12 - 16] Einzelfälle. - Gemmingen, Freiherr von, Rittmeister a.D. - Einsetzung als Stationsleiter von Edea, 1892 [fol. 38] Waffen und Ausrüstung. - Erstürmung von Buea im Oktober 1891. - Reparatur des nicht einsatzbereiten Maxim-Gewehrs in Deutschland, 1892 [fol. 72 - 94] Lieferung von Waffen und Munition, - Verzeichnis, 5.12.1891 [fol. 73 - 263] Versorgung in Jaunde durch eine Expedition von Edea unter der Leitung von Leutnant von Brauchitsch, Februar 1892 [fol. 90 - 91] Mängel in der bisherigen Verwaltung der finanziellen Mittel durch Hauptmann von Gravenreuth. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 31.3.1892 [fol. 142 - 144] Rechnungswesen, 1892 - 1893 [fol. 142 - 386] Balinga. - Errichtung der Station durch Hauptmann Ramsay und Einsetzung des Premierleutnants Volckamer von Kirchensittenbach als Stationsleiter am 8.5.1892, 1892 [fol. 197 - 247] Forschungsstation Jaunde und deren Leiter Georg Zenker. - Bericht von Hauptmann Ramsey, Juni 1892 [fol. 216 - 229] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Balinga. - Inventar, 7.5.1892 [fol. 232] Aufgabe des Versuchs zum Vorstoß an den Tschadsee. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 5.7.1892 [fol. 288] Beschwerde des Assistenzartes Dr. Richter gegen Hauptmann Ramsay wegen unwürdiger Behandlung, 25.5.1892 [fol. 310 - 313] Balinga. - Aufgaben der Station. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 4.8.1892 [fol. 318] Balinga. - Errichtung der Station. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 25.7.1892 [fol. 318] Abwicklung der Expeditionsauflösung. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 19.8.1892 [fol. 331] Gefecht bei Buea am 16.11.1891 und Gründe für den Rückmarsch nach Bibundi. - Bericht von Assistenzarzt Dr. Richter, 1.3.1892 [fol. 371 - 374] Geschütz 3,7 cm des Grusonwerkes, Magdeburg (Anleitung zum Zerlegen. Handgeschrieben), 1891 Wegskizze des Premierleutnants Morgen mit Hinzufügung der neuen Erfahrungen des Hauptmanns à la suite der Schutztruppe für Ostafrika, Hans Ramsay, 1:1 700 000, Federzeichnung mit farbiger Eintragung, Ramsay, Hauptmann, 1892 Plan für den Ausbau der Station Balinga 1:222,2; Federzeichnung, Ramsay, Hauptmann à la suite der Schutztruppe für Ostafrika, etwa 1892 Plan der Station Jaunde, M: 1 Schritt 1mm, Federzeichnung Ramsay, Hauptmann à la suite der Schutztruppe für Ostafrika, (3.4.1892) Edea - Weiterer Ausbau der Station durch den vorläufigen Stationsleiter Leutnant von Brauchitsch. - Verfügung von Gouverneur von Zimmerer, 10.5.1892

          Gouvernement von Kamerun
          Angelegenheiten des Schutzgebietes Togo; Band 1
          FA 1 / 1 · Akt(e) · 1885 - 1887
          Teil von Cameroon National Archives

          Errichtung der Schutzherrschaft.- Bericht von Reichskommissar Falkenthal (Abschriften), 1885 [fol. 1 - 19] Politische Lage in Togo und den benachbarten Gebieten.- Bericht von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 1 - 19] Nichtanerkennung der deutschen Schutzherrschaft über Togo durch Frankreich und sonstige gegen das Deutsche Reich gerichtete französische Maßnahmen. - Proteste von Reichskommissar Falkenthal beim französischen Konsularagenten Piathet, Groß-Popo., 1885 [fol. 1 - 60] Bericht von Konteradmiral Knorr, 1885 [fol. 61 - 69] Ausweisung der Kamerun-Leute Manga Akwa, Anja Preso (Priso) und Misunga nach Togo wegen Teilnahme am Aufstand in Duala. - Übergabe an den Reichskommissar durch Konteradmiral Knorr, Flucht nach Accra und Auslieferungsverhandlungen, 1885 [fol. 71] Vorwürfe gegen portugiesische Behörden wegen Sklavenhandel. - Missdeutung einer Arbeiteranwerbung in Dahomey durch den deutschen Pflanzer Spengler (Chamisso-Plantage) auf St. Thomé, 1885 [fol. 76 - 84] Errichtung der portugiesischen Schutzherrschaft über Dahomey und deren Übernahme durch Frankreich, 1885 - 1886 [fol. 85 - 192] Genehmigung und Anforderung der Bewaffnung und Ausrüstung, 1885 [fol. 102 - 105] Errichtung der Schutzherrschaft über die Westküste zwischen Liberia und Grand Bassam. - Denkschrift von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 106 - 108] Verschiffung von Sklaven an der Küste von Dahomey und Whydah (Quittab) in Gegenwart britischer Kanonenboote. - Dementi von Acting Colonial Secretary Percival Hughes, Accra, 1885 [fol. 109] Durchstich der Küste bei Cotonou am 23.9.1885 durch die Franzosen zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Lagune von Porto Novo und dem Meer. - Bericht von Konsul Randad jun., 1885 [fol. 118] Vorgehen gegen die Franzosen bei der Besetzung der Gebiete Gridji und Abanaque. - Rechtfertigung von Reichskommissar Falkenthal auf einen Verweis durch von Bismarck, 1885 [fol. 133 - 135] Verhältnis zwischen Frankreich, Großbritannien und Portugal an der Sklavenküste zwischen Whydah (Quittah) und Lagos sowie Dahomey. - Bericht von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 138 - 139] Errichtung der deutschen Schutzherrschaft über Porto Seguro auf Ersuchen des dortigen Königs Mensa. - Bericht von Reichskommissar Falkenthal, 1885 [fol. 148] Klärung der deutschen Absichten in Togo. - Anfrage von Gouverneur von Soden an von Bismarck, 1885 [fol. 156 - 157] Bielke, Sergeant der Polizeitruppe.- Tod und Beisetzung, 1885 [fol. 183] Amtssitz des Reichskommissars in Klein-Popo. - Errichtung eines Gebäudes aus Fertigteilen durch die Firma F. H. Schmidt, Hamburg, 1886 [fol. 196 - 204] Pietrowski, Feldwebel, Exerziermeister der Polizeitruppe. - Entsendung als Nachfolger des verstorbenen Sergeanten Bielke und Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen, 1886 - 1888 [fol. 212] Lage in Klein-Popo nach Ankunft von Reichskommissar Falkenthal an seinem Amtssitz, 1886 [fol. 214] Anwerbung von Hausa, 1886 - 1888 [fol. 214] Kritik an der Amtseinführung von Reichskommissar Falkenthal (31.10.1887) und interimistische Einsetzung des bisherigen Kanzlers in Kamerun, von Puttkamer, 1886 - 1887 [fol. 217 - 221] Vertrag zwischen Frankreich und den Häuptlingen des Landes Quatschi (Kete Krachi) nördlich der Popos in Togo. - Kopie, 21.6.1885 [fol. 238 - 239] Protokoll über die deutschen und französischen Besitzungen an der Westküste Afrikas und in der Südsee. - Abschrift (deutscher und französischer Text), 24.12.1885 [fol. 240 - 247] Notenwechsel zwischen Deutschland und Frankreich über den König Mensa von Porto Seguro [fol. 248 - 251] Arbeiten der deutsch-französischen Grenzkommission zur Abgrenzung der beiderseitigen Gebiete an der Sklavenküste gemäß Artikel 2 des Protokolls vom 24.12.1885. - Protokoll, 2.4.1887 [fol. 252 - 254] Regelung des Flaggenpostverkehrs. - Runderlass Nr. 3, 29.5.1914

          Gouvernement von Kamerun