Bereich "Identifikation"
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Umfang und Medium
Bereich "Kontext"
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Bestandsbeschreibung: Zu Beginn des 19.
Jahrhunderts waren in Preußen mit dem Oktoberedikt von 1807 und der
Städteordnung von 1808 Verwaltungsreformen eingeleitet worden. Die
Erbuntertänigkeit der Bauern wurde abgeschafft und die Städte erhielten
Eigenständigkeit. Gemeindliche und staatliche Aufgaben wurden klar
voneinander getrennt, ebenso Justiz und Verwaltung. <br /><br
/>Nach den Befreiungskriegen und den Vereinbarungen des Wiener Kongresses
1814/15 folgend, wurden im Rahmen einer Gebietsreform 1815 zehn preußische
Provinzen gebildet. Berlin gehörte zur Provinz Brandenburg. An der Spitze
der Provinz stand der Oberpräsident, der als Kommissar der Staatsregierung
für die Sicherheit der Provinz nach außen und für die Einheitlichkeit der
Provinz nach innen verantwortlich war. <br /><br
/>Verwaltungsbehörden auf der mittleren Ebene blieben die Regierungen.
Als Universalbehörden leiteten sie sämtliche Lokal- und Spezialbehörden
ihres Gebietes auf Grundlage ministerieller Weisungen an. Die Regierung
Berlin bestand von 1816 bis 1821. Nach ihrer Auflösung gingen die Militär-
und Bauangelegenheiten an zwei Ministerialkommissionen über, an deren Spitze
ein gemeinsamer Präsident stand. Diese Kommissionen wuchsen in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer einheitlichen Behörde - der
Ministerial-, Militär- und Baukommission - zusammen, die für die Stadt
Berlin gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten Funktionen einer Regierung
ausübte. <br /><br />Auf der unteren Ebene entstanden 1815
Landratsämter, die erstmals die Bewohner eines Territoriums - unabhängig von
ihrem Wohnsitz in der Stadt oder auf dem Land - unter eine einheitliche
Verwaltung stellten. <br /><br />Diese territoriale Gliederung
und die dreistufige Verwaltung bestanden im Wesentlichen bis zum Zweiten
Weltkrieg fort. <br /><br />1850 wurde mit der neuen
"Gemeindeordnung für die Stadt- und Landgemeinden Preußens" die
Städteordnung von 1808 modifiziert; Änderungen im Bürgerrecht und im
Wahlrecht erforderten eine revidierte Fassung vom 30. Mai 1853. <br
/><br />Mit der "Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen"
von 1874 wurde neben der staatlichen Verwaltung durch einen Landrat eine
Selbstverwaltung des Kreises geschaffen - der Kreisausschuss. Ihm oblagen
allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und die Verwaltungsgerichtsbarkeit
erster Instanz. Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern konnten aus dem
Landkreis ausscheiden und eigene Stadtkreise bilden. <br /><br
/>1875 wurde eine neue "Provinzialordnung" verabschiedet. Als
Selbstverwaltungsorgan wurde der Provinzialverband geschaffen, der die
Kreise vertrat. Seine Zuständigkeit beschränkte sich auf Aufgaben des
Verkehrswesens, des Sozial- und Gesundheitswesens, der Kultur und der
Landwirtschaft. Der Provinziallandtag wirkte als Legislative, der
Landeshauptmann als Exekutive. Die besondere Stellung Berlins als Hauptstadt
Preußens und des Reiches sowie seine besonderen Bedingungen erlaubten mit
der Provinzialordnung die Herauslösung Berlins aus dem Brandenburgischen
Provinzialverband. Berlin unterstand jedoch weiterhin dem Oberpräsidenten
der Provinz Brandenburg. 1876 wurden einige Aufgaben an den Magistrat
übergeben, so die Verwaltung und der Unterhalt aller öffentlichen Straßen,
Plätze und Brücken sowie das öffentliche Beleuchtungswesen. <br
/><br />Zum 1. April 1881 schied Berlin aus der Provinz Brandenburg
aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Der Regierungspräsident in Potsdam
verlor seine Befugnisse; der Oberpräsident der Provinz Brandenburg blieb
oberste Instanz in der Kommunalaufsicht. Daneben übte der Polizeipräsident
weiterhin die ihm seit 1822 eingeräumten Regierungsfunktionen aus. Die
staatliche Instanz des Bezirksausschusses, als dessen Präsident hier der
Präsident der Ministerial-, Militär- und Baukommission wirkte, blieb
zuständig für Gewerbeangelegenheiten und Disziplinarmaßnahmen. <br
/><br />1911 verabschiedete der Preußische Landtag ein Gesetz zur
Bildung des Zweckverbandes Berlin, das ab 1912 Berlin mit einigen
Umlandgemeinden vereinigte und die Bildung einer Einheitsgemeinde
einleitete. 1920 ist dieser Prozess mit der Bildung der Stadtgemeinde
Groß-Berlin abgeschlossen worden. <br /><br />Mit der
preußischen Verfassung von 1920 wurde die Struktur des preußischen
Verwaltungssystems auf der Provinzial- und Lokalebene kaum berührt. Doch
sind einige Kompetenzen Preußens mit den Verwaltungsreformen der Weimarer
Republik aufgehoben worden. <br /><br />Das Reich erhielt einen
umfangreichen Verwaltungsapparat in den Mittel- und Lokalinstanzen.
Besonders betroffen war das System der Finanzverwaltung; für die Provinz
Brandenburg und für Berlin wurden zwei Landesfinanzämter mit nachgeordneten
Finanz- und Steuerbehörden geschaffen. Die Eisenbahnverwaltung ging 1920 auf
das Reich über, auch die Eisenbahndirektion Berlin. Das
Reichsarbeitsministerium erhielt im selben Jahr einen eigenen Unterbau mit
den Hauptversorgungs- und Versorgungsämtern. 1922 übernahm das Reich
schließlich die gesamten Wasserstraßen. <br /><br />Trotz der
Bildung dieser reichseigenen Behörden, von denen einige ausschließlich oder
vorrangig für die Hauptstadt Berlin zuständig waren, war bis zum Ende der
Weimarer Republik der Oberpräsident der Provinz Brandenburg in wesentlichen
Fragen der inneren Verwaltung und nach Weisung des preußischen
Staatsministeriums auch in politischen Fragen entscheidend. <br
/><br />1933 wurde das Amt des Gauleiters der NSDAP der Kurmark mit
dem des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und von Berlin verbunden. In
Berlin wurde ein "Staatskommissar zur besonderen Verwendung" eingesetzt, dem
ab 1934 die bisher dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zustehende
Kommunalaufsicht über Berlin übertragen wurde. Seit 1936 der Berliner
Staatskommissar als "Stadtpräsident" auch für das höhere Schulwesen
zuständig wurde, behielt der Oberpräsident nur noch für wenige
Verwaltungszweige in Berlin die Oberaufsicht. <br /><br />1934
waren mit dem "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" die Hoheitsrechte der
Landesregierungen aufgehoben worden. In der Folge wurden die preußischen
Ministerien mit den Reichsministerien verbunden und die Oberpräsidenten zu
Vertretern der Reichsregierungen in den Provinzen bestimmt. <br
/><br />Unter Einschluss der Lokalbehörden gingen 1935 das
Justizwesen, 1936 die Geheime Staatspolizei und die Ordnungspolizei sowie
die öffentlichen Kammern auf das Reich über. <br /><br />Am 1.
Januar 1937 erhielt Berlin eine neue Verfassung, nach der die Stadt zum
"Stadtkreis mit den Aufgaben eines Provinzialverbandes" wurde. An die Spitze
der Gemeindeverwaltung trat ein "Oberbürgermeister und Stadtpräsident", der
zugleich die kommunale und staatliche Verwaltung leitete. Außerdem nahm er
die Aufgaben des Regierungs- und Oberpräsidenten wahr. Lediglich die
Aufgaben des Polizeipräsidenten, die Gewerbeaufsicht und Preisüberwachung
sowie die Bau- und Finanzdirektion blieben selbständig. <br /><br
/>1944 wurde mit der "Verordnung über die Verfassung und Verwaltung der
Reichshauptstadt Berlin" ein Regierungspräsident eingesetzt, der auch die
Funktion des Polizeipräsidenten innehatte und zugleich Stadtpräsident und
Oberpräsident war. <br /><br />Nach der Zerschlagung des
Deutschen Reichs haben die Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 47 den
Staat Preußen am 25. Februar 1947 aufgelöst. <br /><br />Die
Überlieferung von preußischen Behörden und Reichsbehörden mit Zuständigkeit
für Berlin wird im Landesarchiv Berlin verwahrt. Bereits durch Erlass vom 4.
August 1936 war geregelt worden, dass das Schriftgut der mittleren und
unteren Reichsbehörden an die zuständigen Landes- und Provinzialarchive
abzugeben sei, die diese im Auftrag des Reiches verwalteten. Nachdem im
Westteil Berlins das Landesarchiv als Staatsarchiv begründet war, wurde im
Frühjahr 1953 zwischen dem Berliner Senat und dem Bundesarchiv vereinbart,
dass entsprechende Bestände des ehemaligen Brandenburgischen
Provinzialarchivs vom Hauptarchiv Berlin (dem heutigen Geheimen Staatsarchiv
Preußischer Kulturbesitz) an das Landesarchiv zu übergeben seien. Die
übernommenen Bestände bekamen die Bezeichnung "Pr.Br.Rep."
(Preußisch-Brandenburgische Reposituren), die bis heute gültig ist. <br
/><br />Auch das im Ostteil gelegene Stadtarchiv Berlin hat als
Staatsarchiv für die Hauptstadt der DDR entsprechende Bestände erhalten.
Diese Überlieferungen entstammen oftmals Rückgaben der Sowjetunion in den
50er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts an die DDR. <br /><br
/>Verweise: <br /><br />BA Zentrale Reichsbehörden <br
/>GSTA Zentrale Preußische Behörden <br />BLHA Brandenburgische
Provinzialbehörden <br /><br />Literatur: <br /><br
/>Administrativ-statistischer Atlas vom Preußischen Staate. Berlin
1927/28, Neudruck Berlin 1990. <br />Gesetz-Sammlung für die
königlich-preußischen Staaten, Berlin 1806 ff. (ab 1907 ff. Preußische
Gesetz-Sammlung). <br />Handbuch der preußischen Geschichte, hrsg. von
Otto Büsch und Wolfgang Neubauer, Berlin 1992 ff. <br />Handbuch über
den Königlich Preußischen Hof und Staat, Berlin 1795 ff. <br
/>Handwörterbuch der preußischen Verwaltung. Bearb. und hrsg. von Rudolf
von Bitter, 2 Bde., 3. überarb. Aufl., Leipzig 1928. <br />Hue de
Grais, Robert Graf: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und
dem Deutschen Reiche, 24. Aufl., Berlin 1927. <br />Jahrbücher für die
preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung. Im Auftrag
des Kgl. Justiz-Ministeriums hrsg. von Karl Albert von Kamptz, Bd. 1 (1814)
ff. <br />Königlich-Preußischer Staats-Kalender, Berlin 1854 ff.
<br />Schlenke, Manfred: Preußen-Ploetz. Preußische Geschichte zum
Nachschlagen, Freiburg/ Würzburg 1987.<br />A 4
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch