Tübingen

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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 14 Bü 215 · Akt(e) · 1887-1888
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u. a.: - Adam, A. E., Stuttgart: "Joh. Jakob Moser als württembergischer Landschaftskonsulent", 9./10. Juni 1887 - Adlersfeld, Euphemia von, Militsch: "Maria Stuart", 17./21. Aug. 1888 - Baensch, W. von, Kommerzienrat, Leipzig/Dresden: "Geschichte der Familie von Wrangel", 5./7. Okt., 24./26. Okt. 1887 - Berg, Oberst, Passau: "Geschichte des 4. bayrischen Jägerbataillons", 27. Apr., 5. Mai, 1888 - Bertouch, Ernst von, Wiesbaden: "Geschichte der geistlichen Genossenschaften", 8./13. Febr. - Beßler, J. G., Reallehrer, Ludwigsburg: "Illustriertes Lehrbuch der Bienenzucht", 27. Okt. 1887 - Beyer, Dr. Prof., Stuttgart, "Das literarische Deutschland", 9. Nov. 1887 - Dithfurt, Max von, Freiherr, Hannover: "Die Schlacht von Borodino", 5. Jan. 1887 - Dorsch, Paul, Vikar, Oberurbach: "Schwäbische Bauern in Kriegszeiten", 19./21. Sept. 1887 - "Dürers Gemälde" von Sigmund Soldan, Buchhandlung, Nürnberg, 11./13. Juli 1888 - Ebers, Georg Dr. Prof., Leipzig/München: "Die Gred", Roman, 28. Nov., 2. Dez. 1888 - Fischer, Karl, Hauptmann a. D., Stuttgart: "Geschichte der Stuttgarter Stadtgarde zu Pferd", 10./15. März 1887 - Friese, Eugen, Hauptmann a. D., Dresden: "Braucht Deutschland eine Kolonialarmee", 23./31. Aug. 1887 - Georgii-Georgenau, Emil von, Stuttgart: "Interessante Aktenstücke aus den Jahren 1789-1795", 16./18. Sept. 1887 - Gerik, Karl von, Hofprediger, Stuttgart: "Brosamen", 18./19. Nov. 1887 - Günthert, J. E. von, Oberst, Stuttgart: "Agnes", Novelle, 12./16./24./25. Okt. 1887 - Hahn, Otto Dr., Reutlingen: "Perpetua", Trauerspiel, 10./14. Nov. 1887 - Hinrichsen, Adolf, Charlottenburg: "Das literarische Deutschland", "Deutsche Denker", 30. Jan. 1888 - Hölder, von Dr. med., Stuttgart: "Über die Errichtung einer neuen Irrenanstalt in Weissenau", 12./17. Mai 1887; "Die körperlichen und geistigen Eigentümlichkeiten der Verbrecher", 6./15.Mai 1888 - Keller, Otto Dr. Prof., Freiburg/Br./Prag: "Tiere des klassischen Altertums", 25. Aug. 1887 - Keppler, P. Dr. Prof., Tübingen: "Württembergs kirchliche Kunstaltertümer", 23./30. Nov. 1888 - Lachenmaier, G., Stuttgart: "Herzog Eugen von Württemberg", 6./12. Febr. 1888 - Lang, Paul, Stadtpfarrer, Ludwigsburg: "Maulbronner Geschichtenbuch", 21./26. Sept. 1887 - Manskopf, Gustav, Frankfurt a. M.: "Der Justitia-Brunnen auf dem Römerberg in Frankfurt", 12./20. Mai 1887 - Miller, Konrad. Dr. Prof, Geographiehistoriker, Stuttgart: "Peutinger’sche Tafel", 28./31. Dez. 1887 - Paulus, Eduard Dr. Prof., Stuttgart: "Das Kloster Bebenhausen", 8./9. Juni 1887 - Perthes, Emil, Buchhandlung, Gotha: "Bildnisse der deutschen Kaiser", 1./4. Sept. 1887 - Pfleiderer, Eugen, München: "Handbuch der bayerischen und württembergischen Aktiengesellschaften", 29. Aug., 2. Sept. 1888 - Pochhammer, M. von Dr., Gernsbach, "Bildnisse der deutschen Kaiser", 1./4. Sept. 1887 - Preßel, Wilhelm, Pfarrer, Lustenau/Tübingen: "Das Volk Israel in der Zerstreuung", 2. Dez. 1887 - Ranke, E. Dr. Prof., Marburg: "Festschrift der Universität Marburg", 13./14. Juni 1888 - Reuß, Heinrich Fürst von, jüngere Linie: "Lebensbild der Fürstin Agnes Reuß, geborene Herzogin von Württemberg", 29. Okt., 3. Nov. 1887 - Riecke, von Dr., Staatsrat, Stuttgart: "Verfassung, Verwaltung und Staatshaushalt des Königreichs Württemberg", 15./16. Mai 1887 - "Riemenschneider, Tilmann und seine Schule", 30. Sept., 2. Okt., 1887, 6./8. Juli 1888 - Roß, Albert, Magdeburg: "Allgemeines deutsches Eisenbahn-Liederbuch", 24./27. Sept. 1887 - Sanden, A. von, Oberstleutnant, Berlin: "König Wilhelm und Kaiser Napoleon III. (1870)", 17./20. Juni 1887 - Schanzenbach, Otto Dr. Prof., Stuttgart: "Mömpelgards schöne Tage", 8./11. Mai 1887 - Schneider, Eugen Dr., Archivsekretär, Stuttgart: "Württembergische Reformationsgeschichte", 4./5. Juni 1887; "Codex Hirsaugiensis", 2./8. Febr. 1888 - Schneider, Heinz Dr. Prof., Gotha: "Bildnisse der deutschen Kaiser", 1./4. Sept. 1887 - Schott, Theodor Dr. Prof., Stuttgart: "Württemberg und die Franzosen im Jahr 1688", 25.Nov. 1887 - Soldan, Sigmund, Buchhandlung, Nürnberg: "Dürers Gemälde", 11./13. Juli 1888 - Stälin, von Dr., Oberstudienrat, Archivrat, Stuttgart: "Geschichte Württembergs", Fortsetzung, 13./18. Jan. 1887; "Geschichte der Stadt Calw",18./25. Dez. 1887 - Stein, Sigismund Theodor Dr., Frankfurt: "Das Licht im Dienste der wissenschaftlichen Forschung", 27. Aug., 5. Sept. 1888 - Streeter, Edwin, London: "Precious Stones and Gems", 8./14. Febr. 1887 - Streit, Carl, Bad Kissingen: "Tilmann Riemenschneider und seine Schule", 30. Sept., 2. Okt. 1887, 6./8. Juli 1888 - Trost, Ludwig Dr., München: "Aus dem wissenschaftlichen und künstlerischen Leben Bayerns", "Jerusalem und die Kreuzigung Christi", 10./13. Nov. 1887 - Walcher, Karl, Stuttgart: "Skulpturen des Stuttgarter Lusthauses auf Schloß Lichtenstein", 28. Juli, 3. Aug. 1887

          Familienarchiv Gauger/Heiland (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 39 · Bestand · (Vorakten ab 1831) 1882-2010
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Familie Gauger/Heiland: Joseph Gauger ist die erste im Bestand mit Originalen dokumentierte Person. Er entstammte einer bis ins 16. Jh. zurück verfolgbaren schwäbischen Familie, die sich schon früh zum Pietismus bekannte. Sein Vater, Johann Martin Gauger (1816-1873), war Leiter der Paulinenpflege, sein Halbbruder Gottlob Gauger (1855-1885) stand im Dienst der Basler Mission und war 1878-1888 in Afrika an der Goldküste und anschließend in Kamerun tätig, wo er starb. Joseph Gaugers Bruder Samuel (1859-1941) war ebenfalls Pfarrer und zuletzt Dekan in Ludwigsburg. 1866 in Winnenden geboren, wurde Joseph Gauger schon früh, nämlich im Alter von 13 Jahren Waise. Sein Abitur legte er am Karlsgymnasium in Stuttgart ab. Er besuchte zunächst das Lehrerseminar in Esslingen und wurde nach dem Examen Lehrer in Dürnau. Von 1889 bis 1893 studierte er in Tübingen, zunächst Rechte, dann evangelische Theologie. Anschließend wurde er Vikar in Mägerkingen und Großheppach, 1898 schließlich Stadtpfarrverweser in Giengen. Die sich abzeichnende schwäbische Karriere wurde durch die Heirat mit Emeline Gesenberg aus Elberfeld abgebrochen. Sie sollte zur Pflege des Vaters in Elberfeld bleiben, das junge Paar bezog daher ihr elterliches Haus in der Hopfenstraße 6. Auch in Elberfeld gab es eine pietistische Gemeinde. Joseph Gauger fand eine Anstellung als zweiter Inspektor der Evangelischen Gesellschaft, die ihm eine solide Grundlage für eine ebenfalls pietistische Karriere in der neuen rheinischen Heimat wurde. Später konnte er die Position des Direktors der Evangelischen Gesellschaft erlangen. Die Evangelische Gesellschaft in Elberfeld hatte sich seit 1848 der Mission in Deutschland gewidmet. Gauger wurde hier für die Verlagsarbeit und die so genannnte Schriftenmission zuständig. Seit 1906 war er Herausgeber der Wochenschrift "Licht und Leben", eine Tätigkeit, die er bis 1938, also bis kurz vor seinem Tod, wahrnahm. Seit 1923 gab er außerdem das vielgelesene politische Monatsblatt "Gotthardbriefe" heraus. 1911 wurde Gauger Mitglied des Vorstandes des Gnadauer Verbandes und 1921 - nicht zuletzt wegen seiner musikalischen Begabung - Vorsitzender des Evangelischen Sängerbundes. 1921 wurde er außerdem Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Seine Lieblingsschwester Maria heiratete Jakob Ziegler, der an den Zieglerschen Anstalten in der pietistischen Gemeinde Wilhelmsdorf (bei Ravensburg) an der Knabenanstalt als Oberlehrer und später Direktor wirkte. Durch den sehr intensiven Schriftwechsel und die häufigen Besuche bei seiner Schwester blieb Joseph Gauger dem schwäbischen Pietismus weiterhin verbunden. Während des Dritten Reiches waren Joseph Gauger und seine Familie Anhänger der Bekennenden Kirche. Joseph Gauger erhielt schließlich Publikationsverbot, sein Publikationsorgan "Licht und Leben" wurde verboten und 1939 wurde er aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen. Sein Sohn Martin verweigerte 1934 den Eid auf Adolf Hitler, woraufhin er - er war junger Staatsanwalt - aus dem Staatsdienst entlassen wurde. Seit 1935 arbeitet er als Jurist bei der 1. Vorläufigen Kirchenleitung der Deutschen Evangelischen Kirche und seit Februar 1936 beim Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in Berlin. Bei Kriegsausbruch 1939 verweigerte er auch den Kriegsdienst und floh in die Niederlande. Er wurde hier aber ergriffen, inhaftiert und später in das KZ Buchenwald verbracht. Sein kirchliches Dienstverhältnis musste er deswegen 1940 aufgeben.1941 ist er in der Tötungsanstalt Sonnenstein bei Pirna von den Nazis ermordet worden. Auch der jüngere Sohn Joseph Gaugers, Joachim, wurde wegen seiner Tätigkeit für die Gotthard-Briefe und "Licht und Leben" von der Gestapo bedrängt. : Nach dem Tod Joseph Gaugers (1939) und der vollständigen Zerstörung des Gaugerschen Hauses in Elberfeld infolge eines Luftangriffes im Juni 1943 orientierte sich die Familie wieder nach Süden. Siegfried Gauger war nach einer kurzen Zeit als Stadtvikar in Schwäbisch Gmünd schon 1933 Stadtpfarrer in Möckmühl geworden und hatte sich dort mit seiner Frau Ella niedergelassen. Martha Gauger wohnte seit ihrer Heirat mit Theo Walther 1934 in Heidenheim. Hedwig Heiland zog 1943 nach Gemmrigheim, dem neuen Pfarrort ihres Mannes. Das dortige Pfarrhaus bot auch Platz für die Mutter Emeline Gauger sowie die Kinderfrau der Gauger-Kinder, Emilie Freudenberger. Etwas später, nach ihrer vorzeitigen Pensionierung 1947 zog auch die Schwester Maria Gauger nach Gemmrigheim. Joachim Gauger war beruflich nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft ebenfalls nach Möckmühl gezogen, wo er den Aue-Verlag leitete. Nur Paul Gerhard war in Wuppertal geblieben, wo er im Ortsteil Vohwinkel wohnte. Mit Emil, dem ältesten Sohn, hatte die Familie wegen seiner ausschweifenden Lebensführung keine Kontakte mehr. Der bevorstehende Umzug der Heilands nach Stuttgart bedingte den Wegzug der Mutter Emeline Gauger und der Schwester Maria 1951 von Gemmrigheim nach Möckmühl, das zum Zentrum der Familie Gauger wurde. Denn jetzt wohnten hier die Mutter mit dreien ihrer Kinder: Siegfried, Maria und Joachim. Hier versammelte sich die Familie regelmäßig zu geselligen Festen und die Enkelkinder der Emeline Gauger kamen in den Ferien oft und gerne hierher zu Besuch. Erst als die Enkelgeneration von Emeline und Joseph Gauger in den 70er Jahren in das Berufsleben trat, verstreute sich die Familie innerhalb Deutschlands. Trotz allem blieb auch diese Generation in Kontakt zueinander und veranstaltet regelmäßige Familientreffen. 2. Geschichte des Bestandes: Bettina Heiland, Marburg und Susanne Fülberth, Berlin übergaben im Januar 2011 nach dem Tod ihrer Mutter Hedwig Heiland die Familienunterlagen Gauger/Heiland dem Hauptstaatsarchiv zur Verwahrung. Einige weitere Unterlagen wurden Juni 2013 abgegeben. Hedwig Heiland, geborene Gauger, geb. 1914, war das jüngste Kind von Joseph und Emeline Gauger und hatte mit ihren 96 Jahren alle Geschwister und nähere Verwandte überlebt. Die übergebenen Unterlagen entstammen unterschiedlichen Personen aus der Familie. Hedwig Heiland hat sie zusammengetragen und vereint. Wichtige Unterlagen stammen von ihrer Tante Maria Ziegler, der in Wilhelmsdorf wohnenden Lieblingsschwester ihres Vaters. Sie verwahrte die Briefe Joseph Gaugers und seiner Frau an die Wilhelmsdorfer Verwandten (wozu sie auch zählte), eine beachtliche Korrespondenzserie. Auch Erinnerungsstücke wie ihre Tischkarte für die Hochzeit von Joseph und Emeline 1898 in Elberfeld und einzelne Bücher von Joseph Gauger und zur Geschichte der Familie gehören dazu. Nach ihrem Tod erhielt Hedwig Heiland sie von der Tochter Ruth Dessecker. Andere Unterlagen stammen von der Mutter Emeline Gauger, darunter Briefe an sie und wertvolle Erinnerungsstücke sowie auch Akten. Sie müssen nach ihrem Tod 1964 bzw. nach dem Tod ihrer Tochter Maria, die bei ihr wohnte, an Hedwig Heiland gekommen sein. Reichhaltig sind auch die bei dem 1981 verstorbenen Bruder Siegfried, Stadtpfarrer in Möckmühl, angefallenen Unterlagen. Sie reichen vor das Jahr 1943 zurück, als das Elternhaus in Elberfeld zerstört wurde. Erwähnenswert sind die dichten Briefserien des Bruders Martin (des Naziopfers) und der Eltern, sowie auch der Schwester Hedwig an ihn. Weiterhin finden sich hier Briefe der Schwester Maria (bis zu ihrem Umzug nach Möckmühl 1950). Weniger dicht ist die Briefüberlieferung der Brüder Paul Gerhard und Emil Gauger an den Stadtpfarrer. Lediglich auf das Gedenkbuch des jungen Siegfried, dem ein sehr hoher Erinnerungswert zukommt, wollten seine Kinder nicht verzichten. Es liegt daher nur in Kopie, aber gleich in zwei Exemplaren vor. Die Schwester Maria Gauger war in erster Linie als Fotografin aus früher Elberfelder Zeit wichtig. Neben Akten zum eigenen Leben und Schicksal führte sie ein Gästebuch der Familie in Möckmühl, das manchen interessanten Eintrag zum Familienleben und den gegenseitigen Besuchen enthält. Auch dieses ist im Original im Bestand enthalten. Auch von ihrer Cousine Maria Keppler, geb. Ziegler, und ihrem Mann Friedrich gelangten Unterlagen an Hedwig Heiland, vor allem Korrespondenz und Fotos. : Nach dem Tode ihres Mannes Alfred 1996 kamen auch die Unterlagen der älteren Familie Heiland an Hedwig Heiland und wurden von ihr aufbewahrt. Es waren Korrespondenzen und die Dienstakten des Pfarrers sowie familiengeschichtliche Materialien, Untersuchungen sowie Stammtafeln, aber auch Unterlagen von der Mutter Anna Heiland. Außerdem wuchsen in der Familie der Hedwig und des Alfred Heiland jüngere Unterlagen größeren Umfangs an. Hedwig Heiland erwies sich auch hier als Sammlerin, die nur selten ein Schriftstück wegwarf und es lieber verwahrte. Es blieb nicht beim Sammeln und Aufheben. Hedwig Heiland ordnete die Unterlagen auch und ergänzte sie mit eigenen Notizen und Nachforschungen. Zahlreiche Aufschriebe zur Familiengeschichte Gauger zeugen davon. Hedwig Gauger las die Briefe aus ihrer Jugendzeit, zog wichtige Daten heraus und machte sich Notizen. Auf der Grundlage der von ihr verwahrten und ausgewerteten Unterlagen machte sie 2007 einen Film unter dem Titel "So habe ich es erlebt. Erinnerungen an meine Familie und mein Leben, erzählt von Hedwig Heiland geb. Gauger" (DVDs in P 39 Bü 469). Er besteht im Wesentlichen aus einem Interview mit ihr und zahlreichen eingeblendeten Fotos über ihr Leben und das Schicksal ihrer Familie. Besonders engagierte sich Hedwig Heiland für die Rehabilitierung ihres Bruders Martin. Die Forschungen über dessen Schicksal unterstützte sie intensiv mit Auskünften, Zusammenstellungen und auch mit Ausleihen von Dokumenten. Die Ergebnisse, also Bücher und Aufsätze sammelte sie und trug den Forschungsstand fast vollständig zusammen. Für die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" las sie Briefe ihres Bruders Martin Gauger bzw. andere Dokumente zu dessen Leben, die als Tondokumente auf einer CD verwahrt werden (P 39 Bü 468). Trotz der Reichhaltigkeit des vorliegenden Materials sind Überlieferungslücken festzuhalten. Die plötzliche Zerstörung des Elberfelder Hauses der Gaugers 1943 zog einen herben Verlust von Familienunterlagen nach sich. Über Maria Ziegler aus Wilhelmsdorf und Siegfried Gauger, der damals schon nicht mehr in Elberfeld wohnte, sind glücklicherweise andere Unterlagen aus dieser Zeit erhalten geblieben, die diese Lücke etwas kompensieren. Eine weitere Lücke besteht in der Korrespondenz der Hedwig Heiland während der 70er bis 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Es muss auch damals eine reichhaltige Korrespondenz geführt worden sein, von der kaum mehr etwas vorhanden ist. Die seit 2000 wieder reichhaltigere Korrespondenz der Hedwig Heiland ist dagegen vorhanden, sie war kaum geordnet, aber noch nicht fortgeworfen worden. 1993 wurden Unterlagen, die Martin Gauger betreffen, dem Landeskirchlichen Archiv Hannover zur Archivierung überlassen. Sie erhielten die Bestandsignatur N 125 Dr. Martin Gauger. Das Findbuch von 1995 zu diesen Unterlagen liegt im Bestand als Nr. 519 vor. 3. Ordnung des Bestandes: Die Unterlagen entstammen unterschiedlichen Provenienzen und waren dementsprechend verschieden gut geordnet worden. Für den Bestand konnte eine Ablieferungsliste angefertigt und übergeben werden. Briefe der Hedwig Gauger an den Verlobten Alfred Heiland aus den 40 Jahren und auch die Briefe in umgekehrter Richtung sind durchnummeriert worden, was auf eine sehr intensive Lektüre und gründliche Ordnung hinweist, was allerdings ein Extremfall ist. Bei den Briefen des Joseph Gauger an seine Schwester Maria finden sich für die Zeit nach 1920 auf den Umschlägen der Büschel inhaltliche Zusammenfassungen der wichtigsten Stücke und Hinweise auf herausragende Familienereignisse, die in den Briefen erwähnt werden. Diese Informationen können bei einer Nutzung Orientierungshilfen geben. Allerdings war die ursprüngliche Ordnung der Unterlagen durch die häufige Nutzung durch die Familie und durch Dritte arg durcheinandergeraten. Man hat die herausgenommenen Stücke nicht oder falsch reponiert. Häufig fanden sich einzelne Briefe in den Fotoalben bei Fotos, die inhaltlich mit dem Brief in Zusammenhang standen, aber in die ursprüngliche Serie zurückgeordnet werden mussten. Ein Fotoalbum (P 39 Bü 353) war in Einzelblätter zerlegt worden, um die für Veröffentlichungen benötigten Fotos als Druckvorlagen an Dritte weiter geben zu können. Hedwig Heiland hatte an vielen Briefen selbstklebende gelbe Zettel angebracht und mit Notizen und Hinweisen versehen, um sich bei ihren familienhistorischen Forschungen besser orientieren zu können. Aus konservatorischen Gründen mussten diese Zettel entfernt werden. Neben der Wiederherstellung der ursprünglichen Ordnung waren weitere Maßnahmen bei der Ordnung des Bestandes notwendig. Viele Unterlagen waren zu pauschal mit "Sonstiges" oder "Verschiedenes" charakterisiert. Büschel mit sehr unterschiedlichem Inhalt wurden in bestehende Einheiten eingearbeitet. Ein größerer Karton enthielt noch gänzlich ungeordnete, allerdings dennoch wertvolle Briefe aus der Zeit zwischen 1943-1952, die zu ordnen und zu erschließen waren. Thematisch gleichartige Büschel konnten oft zu einer Einheit zusammengezogen werden. Andere mussten in mehrere Einheiten aufgeteilt werden. So wurden vermischte Büschel, die Briefe unterschiedlicher Schreiber an den gleichen Empfänger enthielten, geteilt und in Büscheln mit einheitlichen Schreibern umformiert. Diese Ordnung nach dem Prinzip "ein Büschel, ein Briefschreiber" ließ sich aber nicht immer durchführen. Briefe des Ehepaares Emeline und Joseph Gauger z.B. (an Maria Ziegler) sind so eng verzahnt, dass sie nicht in zwei separate Büschel aufgespalten werden können. Teilweise unterzeichnete Emeline den Brief ihres Mannes mit einem kurzen eigenen Gruß, mal wird im Namen beider gegrüßt, oft aber schrieb Emeline eigene Passagen auf dem Briefbogen und teilweise sind ganze Brief von ihr. Auch vom Inhalt her ist eine Separierung unmöglich. Ähnlich können Briefe von Emeline Gauger und Maria Gauger in ihrer Möckmühler Zeit nicht von denen Siegfried Gaugers getrennt werden. Solche Briefe wurden nach dem maßgeblichen Verfasser eingeordnet. Im Index wird auf die anderen Personen verwiesen. Die vorliegende Ordnung und Erschließung orientierte sich am familienkundlichen Interesse. Im Wesentlichen waren neben den genannten Korrekturen und Umstrukturierungen die Unterlagen für wissenschaftliche Forschung zu ordnen und zu erschließen. Daher war vor allem eine größere Erschließungstiefe durch Titelaufnahmen mit ausführlichen Enthält-Vermerken erforderlich. Eine Gesamtordnung des Bestandes nach der unterschiedlichen Herkunft der Unterlagen erwies sich für ein Familienarchiv der vorliegenden Größe nicht als sinnvoll. Die durch Hedwig Heiland hergestellte Einheitlichkeit der Unterlagen wurde also akzeptiert und beibehalten. Dementsprechend werden die Titelaufnahmen der Korrespondenz von Mitgliedern der Familie Gauger nach dem Briefschreiber und nicht nach dem Briefempfänger angeordnet. Briefe enthalten in der Regel mehr Information über den Verfasser als über den Empfänger. Briefe von Nichtfamilienmitgliedern und bei Briefschreibern, zu denen wenig Material angewachsen ist, wurden dagegen nach dem Empfängerprinzip eingeordnet ("Schreiben unterschiedlicher Korrespondenzpartner an XY"). Der vorliegende Bestand dokumentiert das Schicksal einer dem Pietismus eng verbundenen schwäbischen Familie über fast zwei Jahrhunderte hinweg. Herausragend ist dabei der relativ bekannte Theologe Joseph Gauger, der mit seiner Korrespondenz und in seinem Schrifttum reichlich dokumentiert ist. Durch die Ehe seiner Schwester Maria Ziegler fällt auch ein Blick auf die pietistische Siedlung in Wilhelmsdorf und auf die Zieglerschen Anstalten. Auch die Haltung der Familie in der Nazizeit und besonders das Schicksal des Sohnes Martin, der wegen seiner Kriegsdienstverweigerung inhaftiert und schließlich umgebracht wurde, spiegeln sich im Bestand. Dokumentiert sind auch die Beziehungen zu der Familie des Berliner Gefängnispfarrers und Mitglieds des Kreisauer Kreises Harald Poelchau. Dichte Briefserien aus dem Zweiten Weltkrieg (Briefe der Hedwig Heiland an ihren Mann Alfred, Briefe Alfred Heilands an seine Frau Hedwig, Briefe der Maria Gauger an ihren Bruder Siegfried) berichten vom harten Lebensalltag der Weltkriegszeit. Der Bestand beleuchtet darüber hinaus das alltägliche Familienleben einer schwäbischen Familie über mindestens zwei Generationen. Der Bestand umfasst 529 Einheiten in 5,20 lfd. m, die Laufzeit reicht von 1882 bis 2010 mit Vorakten ab 1831. 4. Literatur: Artikel Joseph Gauger in Württembergische Biographien I (2006) S. 87-88 (Rainer Lächele) Artikel Joseph Gauger in NDB Bd. 6 S. 97-98 (Karl Halaski) Artikel Joseph Gauger in Deutsche Biographische Enzyklopädie Bd. 3 S. 584 Artikel Martin Gauger in Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Gauger Weitere Literatur ist im Bestand enthalten Stuttgart, im Juni 2013 Dr. Peter Schiffer
          BArch, NS 38/2575 · Akt(e) · 1934
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: Fragebögen für die Grenzlandamtsleiter TH Aachen, Universität Bonn, Landwirtschaftliche Hochschule Bonn-Poppelsdorf, Hochschule für Lehrerbildung Bonn, Theologische Schule Bethel, TH Braunschweig, Universität Berlin, Handelshochschule Berlin, Tierärztliche Hochschule Berlin, TH Breslau, Universität Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Staatliche Akademie Braunsberg, Akademie für Technik Chemnitz, Bergakademie Clausthal, Hochschule Dillingen, Medizinische Akademie Düsseldorf, TH Dresden, TH Danzig, Hochschule Eichstätt, Universität Erlangen, Universität Frankfurt am Main, Universität Gießen, Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Heidelberg, Tierärztliche Hochschule Hannover, Universität Halle-Wittenberg, TH Hannover, Forstliche Hochschule Hannover, Universität Hamburg, Kirchliche Hochschule für Auslandsgeistliche Ilsenburg, Universität Jena, TH Karlsruhe, Universität Köln, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Handelshochschule Königsberg, Universität Kiel, Universität Leipzig, TH München, Universität München, Universität Münster, Universität Marburg, Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nürnberg, Philosophisch-Theologische Hochschule Passau, Universität Rostock, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, TH Stuttgart, Universität Tübingen, Forstliche Hochschule Tharandt, Universität Würzburg, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Ingenieur-Akademie Wismar, Deutsche Kolonialschule Witzenhausen

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/1 · Bestand · 1802-1814
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Geschichte der Kommission: Am 14. Januar 1811 ordnete König Friedrich von Württemberg die Einrichtung einer Generaladministrationskommission (GAK) zur Regulierung der wirtschaftlichen Angelegenheiten und des Schuldenwesens seines Bruders Herzog Ludwig von Württemberg an. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Kabinettsministerialdirektor Johann Heinrich von Menoth bestimmt. Weitere Mitglieder waren Oberfinanzkammerdirektor Johann Friedrich von Dünger sowie die beiden Oberökonomieräte Georg Friedrich Sommer und Ernst Heinrich Faber, letzterer in der Eigenschaft als Kassierer und Geschäftsführer. Den Auftrag zur Einrichtung der GAK erhielt am 21. Januar Finanzminister Graf von Mandelslohe in Vertretung des erkrankten Kabinettsministers Graf von Taube; einen Tag später fand die konstituierende Sitzung statt. Aufgabe der GAK war es, das gesamte im Königreich Württemberg befindliche Mobiliarvermögen Herzog Ludwigs zu beschlagnahmen und zu inventarisieren, Aktiv- und Passivvermögen des Herzogs zu ermitteln, einen Schuldentilgungsplan zu entwerfen sowie die für den Unterhalt des Herzogs und seiner Familie festgesetzten Mittel zu verwalten. Das der Herzogin Henriette und den herzoglichen Kindern als Privateigentum zugesprochene Vermögen war von der übrigen Vermögensmasse zu trennen. Als Treuhänder der Herzogin fungierte der Geh. Rat von Neurath, während die Interessen der Kinder vom Minister für Hausangelegenheiten, dem Kabinettsminister Grafen von Taube wahrgenommen wurden. Der Grund für die Einrichtung der GAK lag in der totalen Überschuldung Herzog Ludwigs, die bereits während seiner Zeit in polnischen Diensten Ende der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts begonnen hatte und über die preußische und russische Dienstzeit hinaus bis zur Übersiedlung Ludwigs nach Württemberg andauerte und sich zunehmend verschärfte. Bereits am 17. Februar 1810 war deshalb eine Administrationskommission eingerichtet worden mit der Vorgabe, einen Teil der herzoglichen Apanage für die Schuldentilgung zumindest bei den inländischen, also württembergischen Gläubigern zu verwenden und die Hofhaltung Ludwigs wirtschaftlich zu führen. Das unter der Verantwortung des Finanzministers stehende und später als Partikularadministrationskommission (PAK) bezeichnete Gremium setzte sich zusammen aus dem Oberfinanzkammerdirektor von Dünger und dem kurz zuvor zum Oberökonomierat ernannten Ernst Heinrich Faber, der bereits seit Ende 1808 mit den Rechnungsgeschäften in der Hofhaltung Herzog Ludwigs betraut war. Wesentliche Voraussetzung für die Etatbildung der PAK war die teilweise Deckung der Ausgaben durch jene Einkünfte, die Herzog Ludwig aus dem Gut Würzau in Kurland bezog. Dieses Gut, das der herzoglichen Familie zeitweise als Wohnsitz gedient hatte, war dem Herzog 1804 vom Zaren Alexander auf 50 Jahre zur Nutznießung mit sämtlichen Einkünften überlassen worden. Eine Anfang Mai 1810 angetretene Reise Ludwigs nach Rußland hatte jedoch zur Folge, daß auch diese wichtige Einnahmequelle bald versiegte. Um seine in Würzau verbliebenen Wertgegenstände vor dem Zugriff der russischen Gläubiger zu bewahren, ließ Ludwig sie nach Stuttgart verfrachten, wo sie indessen im Frühjahr 1811 durch die GAK zu einem Großteil öffentlich versteigert wurden. Der Zar ließ daraufhin die Würzauer Gutseinnahmen für vorerst vier Jahre einfrieren, um damit die russischen Gläubiger Ludwigs zufriedenzustellen. Sieben Tage nach seiner Ankunft in Warschau wurde der auf der Rückreise befindliche Herzog am 10. November 1810 von seinen polnischen Hauptgläubigern in Schuldhaft genommen. Erst nach einer Übereinkunft seines Bruders, König Friedrich, mit den Kreditoren wurde der Herzog aus dem Arrest entlassen. Wesentlicher Bestandteil des Abkommens war die Bildung der GAK, deren uneingeschränkte Kompetenz für seine gesamten wirtschaftlichen Angelegenheiten Ludwig am 26. Januar 1811 in Warschau anerkannte. Die Ermittlung des Aktivvermögens und des Schuldenumfangs durch die GAK war Anfang November 1811 nahezu abges chlossen. Die dem König in einem Bericht vorgelegten Zahlen wiesen ein Gesamtvermögen von 38.943 fl. aus, dem Forderungen von weit mehr als einer Million fl. gegenüberstanden, davon allein 160.000 fl. von inländischen Gläubigern. Erschwerend hinzu kam, daß der für die beiden herzoglichen Hofhaltungen in Stuttgart und Kirchheim unter Teck angesetzte Etat bei weitem nicht ausreichte. Der König ordnete daher am 13. November 1811 die Übertragung des Konkursverfahrens an das Oberappellationstribunal in Tübingen an, dem die GAK zu diesem Zweck die einschlägigen Akten zu überantworten hatte. Zum Konkursverwalter wurde der Tutelarrat Maximilian Friedrich Römer bestimmt, die GAK im Dezember 1811 aufgelöst und ihr Geschäftsführer Faber auf eigenen Wunsch aus seiner Funktion entlassen. Die Aufsicht über die Wirtschaftsführung der Hofhaltung oblag weiterhin einer Kommission, bestehend aus dem Kabinettsminister Graf von Taube, Kabinettsministerialdirektor von Menoth und Oberfinanzkammerdirektor von Dünger. Geschäftsführer der aus Kostengründen nunmehr auf Kirchheim beschränkten Hofhaltung wurde der dortige Bürgermeister und Hospitalpfleger Carl Christian Helfferich. Bestandsgeschichte: Noch vor Auflösung der GAK wurde ihre Registratur aufgrund des königlichen Dekrets vom 13. November 1811 auseinandergerissen. Sämtliche für die Abwicklung des Konkursverfahrens notwendigen Akten sollten unmittelbar an das Oberappellationstribunal in Tübingen abgegeben werden. Da man seitens der GAK für die Fortführung der übrigen Geschäfte weiterhin auf einen Teil der Registratur angewiesen war, entschied man, das gesamte Aktenmaterial zu kopieren und lediglich Abschriften nach Tübingen abzuführen. Im Zuge des Kopierens stellte sich jedoch heraus, daß ein Abschluß dieser Arbeiten innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens nicht möglich war. Am 21. und 29. November wurden die bis dahin fertiggestellten Abschriften und die von der GAK nicht benötigten Originalunterlagen mit einem Verzeichnis nach Tübingen verschickt. Im Bedarfsfall sollten die bei der GAK in Stuttgart verbliebenen Akten nachgereicht werden. Während die nach Tübingen verschickten Akten über das spätere Oberlandesgericht Stuttgart in mindestens zwei Lieferungen bis zum Juli 1906 in das Württembergische Hausarchiv gelangten (heute als Bü 18-22, 32-34 des Bestandes G 246 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart), wurden die bei der GAK verbliebenen Akten der Registratur des Kabinetts- bzw. Außenministeriums einverleibt, von dem sie zwischen 1870 und 1900 als Teil einer umfangreicheren Ablieferungsserie in das Haus- und Staatsarchiv einkamen. Bearbeiterbericht: Die in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen 30 Faszikel Akten der GAK gehörten bis zur vorliegenden Neuverzeichnung als Verzeichnis 28 dem Bestand E 36 (Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten I) an. Aus dem Abgabeverzeichnis geht hervor, daß sich die Unterlagen nur zu einem Teil in einer systematischen Registraturordnung befanden. Offensichtlich hat man erst während der im November 1811 durchgeführten Abschriftenaktion versucht, den Akten eine systematische Ordnung zu geben. Der aus dem Verzeichnis der nach Tübingen abgegebenen Unterlagenen ersichtliche, unvollständige Aktenplan hat folgende Gliederung: I. Generalia II. Akten auf das Interesse der Frau Herzogin Hoheit und der Durchlauchtigsten Kinder sich beziehend III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Allerhöchste Resolutionen, Dekrete und übrige auf das Mobili arvermögen, dessen Verkauf etc. sich beziehende Akten V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Activstand betreffend VII. Den Passivstand betreffend VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Die Oekonomie und deren Bedürfnisse betr. Das Verzeichnis der in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen Akten führt die Rubriken: I. [fehlt] II. Das Interesse der Frau Herzogin (Henriette) Hoheit und der Durchlauchtigen Kinder betr. III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Das vorhandene Mobiliarvermögen, dessen Verkauf etc. V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Aktivstand betr. VII. [fehlt] VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Oekonomie und deren Bedürfnisse X. Das Rechnungswesen der Oekonomie betr. XI. Den Stempelgebrauch bei der Administrationskommission Der größere Rest des Schriftgutes, meist Rechnungs- und Geschäftsbücher, ältere Rechnungen und Quittungen, unterlag keiner Rubrikenordnung. Allem Anschein nach hatte man lediglich das für das Oberappellationstribunal in Frage kommende Material entsprechend geordnet. Die Kopierarbeiten reichten jedoch nur bis zur Rubrik IX, so daß die nicht kopierten Schriftsücke bei der GAK verblieben oder, wie das Gros der Gläubigerunterlagen, im Original nach Tübingen abgegeben wurden. Für eine Rekonstruktion des Registraturbestandes der GAK sind also neben den hier verzeichneten Akten auch die über das Oberlandesgericht Stuttgart, die Nachfolgeinstitution des Oberappellationstribunals, in das Württembergische Hausarchiv eingekommenen Akten heranzuziehen. Weitere Akten, die das Schuldenwesen Herzog Ludwigs zum Gegenstand haben, jedoch nicht bei der GAK, sondern im Hausministerium selbst geführt wurden, finden sich im Bestand E 55, Bü 462 und 464 des Hauptstaatsarchivs. Für die Neuverzeichnung, die im Rahmen der Referendarausbildung des Unterzeichneten vorgenommen wurde, wurde eine idealtypische Registraturordnung zugrundegelegt, die sich soweit wie möglich an den fragmentarischen Aktenplan der GAK anlehnt. Der Bestand umfaßt 2,1 lfd.m in 72 Büscheln. Stuttgart, im Oktober 1993 Dr. Franz-Josef Ziwes Land- und Stadtkreiskennzeichen: BY Bayreuth ES Esslingen LB Ludwigsburg S Stuttgart

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/01 · Bestand · 1806-1945, Nachakten bis 1948
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Mit der Einführung der Ministerialverfassung in der württembergischen Staatsverwaltung wurden durch das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 die vormaligen altwürttembergischen Landeskollegien und Deputationen in Abteilungen umgewandelt. Als königliche Kollegien erhielten sie jeweils einen Direktor als Chef. Bereits im Jahre 1807 wurde die Bezeichnung "Kollegium" durch die Bezeichnung "Departement" ersetzt und die gesamte innere Verwaltung in einem Departement zusammengefasst, das in allen seinen Teilen unter der unmittelbaren Oberaufsicht und Leitung des Ministers des Innern stand. Die oberste Stelle bildete ein Direktorium unter dem Präsidium des Ministers, das die "nichtigsten Geschäfte der öffentlichen Staatsverwaltung besorgte" (Wintterlin Band 1 S. 247). Das Ministerium bestand aus dem Minister, dem Oberregierungspräsidenten, den Direktoren der ebenfalls als Departements bezeichneten Abteilungen und den ältesten Räten. Sämtliche Abteilungen erledigten die Geschäfte in kollegialer Beratung und führten im einzelnen folgende Bezeichnungen: I. Oberregierungskollegium mit den Unterdepartements 1. Regiminaldepartement 2. Oberpolizeidepartement 3. Oberlehendepartement II. Oberlandesökonomiekollegium III. Straßen-, Brücken- und Wasserbaudepartement IV. Medizinaldepartement Im Jahre 1811 wurde zur Beschleunigung des Geschäftsgangs das sogenannte Bürosystem eingeführt. An Stelle eines Generaldirektoriums entschied sich König Friedrich nach dem Vorbild anderer Staaten für die Anordnung eines Staatsrates, einem weiteren Gremium zur Beratung umfassender Angelegenheiten, mit denen ein einzelnes oder mehrere Departements zugleich befasst waren. Nun wurden die Kollegialdepartements in verschiedene kleinere Ministerialabteilungen - als Sektion bezeichnet -eingeteilt, die zugleich als Mittelbehörden für das ganze Land wirkten. Zwischen dem Minister und den Oberamtleuten gab es während dieser Zeit keine dazwischen geschobene Behörde. Zum Departement des Innern gehörten: 1. Die Sektion der inneren Administration (bisherige Unterdepartements des Oberregierungskollegiums) 2. Die Sektion der Lehen 3. Die Sektion des Medizinalwesens 4. Die Sektion des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens 5. und 6. Die Sektionen des Kommunadministrationswesens und des Kommunrechnungswesens, welche an die Stelle des Oberlandesökonomiekollegiums traten. Die 5. und 6. Sektion wurde im Jahre 1812 in eine Sektion der Kommunalverwaltung zusammengezogen. Nach § 31 des Organisationsedikts vom 18. November 1817 war dem Ministerium des Innern zur Bearbeitung der Geschäfte, welche einer kollegialen Beratung bedurften, ein Kollegium mit der Bezeichnung "Oberregierung" beigegeben, welches bis 1917 bestand. 1817 wurde die Zuständigkeit der Innenverwaltung durch die Angliederung des Kirchen- und Schulwesens erweitert, das vom Ministerium des Innern erst wieder durch Erlass vom 28. Oktober 1849 abgetrennt und als Departement des Kirchen- und Schulwesens als eigenständiges Ministerium errichtet wurde. Die Verteilung der zu besorgenden Geschäfte des Departements des Innern wurde durch den "Geschäftsteiler" bestimmt. Bis 1918 war er so gefasst, dass in erster Linie die Berichterstatter bezeichnet und dann ihre Geschäfte aufgeführt waren. Einerster Entwurf eines neuen Geschäftsteilers (1918/19), welcher nach Geschäftsteilen gegliedert werden sollte, sah zunächst acht Geschäftsteile vor. Durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1922 Nr. V 7171 (Bü 284) trat schließlich der neue nach zwölf Geschäftskreisen (I - XII) gegliederte Geschäftsteiler in Kraft. Die Geschäftskreise bildeten die Grundlage für den "Bearbeitungsplan" (später Geschäftsverteilungsplan), welcher erstmals erstellt wurde. Außerdem war er maßgebend für die Zuteilung der Akten an die auf Grund des Bearbeitungsplans die Geschäfte bearbeitenden Beamten. In dem V. Organisationsedikt vom 18. November 1817 werden die Geschäfte des Kanzleidirektors näher bezeichnet. Zu seinen Aufgaben zählten zunächst nur die Kanzleigeschäfte, d. h. die Überwachung des gesamten Geschäftsablaufs und die Führung und Gegenzeichnung der Verzeichnisse bei den Sitzungen. Außerdem führte er die Aufsicht über die der Kanzlei integrierte Rechnungskammer. Im Geschäftsverteiler von 1878 sind bereits neben den Aufgaben des Kanzleidirektors die wichtigsten Aufgaben des späteren Geschäftsteils I, der Vollzug des Beamtengesetzes und das Etatwesen, aufgeführt. Bestandsgeschichte: Laut dem Dienstreglement für die Oberregierung vom 21. Dezember 1817 und dem Eidesformular für die Ministerialregistratoren waren bei der Ministerialregistratur für die in alphabetischer Ordnung geführten Akten, Diarien und Register (Direktorien) zu führen. Daneben waren zwei weitere Hilfsmittel vorhanden, ein alphabetisches Namensverzeichnis der Personen, über die beim Ministerium Akten entstanden waren, und für den Zeitraum von 1817 - 1868 (mit Nachträgen aus den Jahren 1875, 1876) ein "Index normalis". Bei letzterem handelt es sich um ein alphabetisches Verzeichnis der in der Registratur befindlichen Akten, welche Präjudizien enthielten. Ein weiteres Präjudizienbuch wurde als Fortsetzung von 1868 von Kanzleirat Zeyer angelegt. Es unterscheidet sich von dem von Kanzleirat Euting angelegten "Index normalis" dadurch, dass es nicht nur Präjudizialfalle enthält. Der "Index normalis" ist rein alphabetisch angelegt, desgleichen auch das Präjudizialbuch,jedoch nach Materien entsprechend dem von Zeyer eingeführten Registraturplan untergliedert. Ein Direktorium wäre unter Zeyer überflüssig gewesen, da Zeyer den Einträgen die jeweiligen Ziffern des Diariums hinzugefügt hatte. Das Direktorium wurde dennoch beibehalten und 1875 neu angelegt. Bis 1891 wurde jedem Eintrag die betreffende Rubrik hinzugefügt, danach wurden die Akten mit der Fach- und Kastensignatur bezeichnet. Registratur Sibert führte 1895 folgende Verbesserungen ein: Die zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstandene Rubrikenordnung erwies sich durch die willkürlich gewählten Schlagwörter im Laufe der Zeit als unpraktisch und veraltet. Sibert überarbeitete die einzelnen Rubriken und führte 1896 umfangreiche Akenausscheidungen durch. Restakten der Kultverwaltung wurden dabei an das Kultministerium abgegeben. Mit dem am 24. September 1896 genehmigten Entwurf einer neuen Rubrikenordnung (Registraturplan) behielt Sibert die bisherige Ordnung bei. Einzelne Gegenstände eines Schlagworts wurden jedoch unter einer Rubrik zusammengefasst, so dass sich die Zahl der Hauptrubriken von 167 auf 88 reduzierte. Im Mai 1900 legte Sibert ein neues Direktorium an. Am 1. Januar 1912 wurden bei der Ministerialregistratur drei Registraturabteilungen gebildet. Die Grundlage für die Aufteilung der drei Registraturabteilungen bildeten sechs Registraturgrundbücher (Direktorien), die auf die drei Abteilungen wie folgt aufgeteilt waren: Registratur-Abteilung I Allgemeines Repertorium Band I Spezialdirektorium Band IV Abteilung II Allgemeines Repertorium Band II Spezialdirektorium Band V Abteilung III Allgemeines Repertorium Band III Spezialdirektorium Band IV Die drei allgemeinen Direktorien wurden nach der alphabetischen Reihenfolge der Hauptrubriken, die drei Spezialdirektorien in alphabetischer Ordnung der Oberämter, bzw. bei Nichtwürttembergern nach alphabetischer Ordnung der betreffenden Länder, angelegt. Nach der Neueinteilung des Innenministeriums in zwölf Geschäftskreise wurden die bisherigen sechs Registraturhauptbücher abgeschlossen und ab 1923 jedem Geschäftsteil eine eigene mit der Nummer des Geschäftsteils bezeichnete Registraturabteilung zugewiesen. Die Hauptbücher wurden seither als Lose-Blatt-Bücher angelegt. Beim Geschäftsteil I, wo neben rund 5000 Tagebuchnummern im Jahr rund 4000 Personalaktennummern anfielen, wurde 1925 eine Sonderregelung getroffen, indem die Einlaufe nicht mehr in das Diarium, sondern in eine Kartothek eingetragen wurden. Bei den übrigen Abteilungen blieb es bei der bisherigen Praxis, d. h. sämtliche Einzelfälle wurden im Tage- und Hauptbuch registriert. Das nach Sachgebieten angelegte Hauptbuch umfasste im zweiten Teil das seit 1924 geführte Bezirkshauptbuch. Aus Gründen einer rationalen Arbeitsweise wurden seit 1. Januar 1939 die Einzelfälle nur noch auf einer Ordnungskartei vermerkt. An Stelle der Tagebuchnummer trugen diese Eingänge seither die Aktenbundnummer mit einer entsprechenden Unternummer. Wie aus der angeschlossenen Konkordanz ersichtlich ist, wurden nach 1939 einzelne Aktengruppen mit neun Aktensignaturen versehen. Bearbeiterbericht: Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um die Zusammenfassung der folgenden Teilablieferungen und provisorisch gebildeten Bestände der Provenienz Innenministerium Abt. I Kanzleidirektion: 1. Übergabeverzeichnis vom 29. April 1958 einschließlich Sonderverzeichnis von 1961 über Stellenakten der Landratsämter . 2. Übergabeverzeichnis vom 8. August 1980 Tagebuchnummer 3766. 3. Ablieferung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Staatsarchiv Sigmaringen vom 11. März 1981 Tagebuchnummer 1153. 4. Ablieferungsverzeichnis verschiedener Abteilungen des Innenministeriums vom 2. März 1981 5. Akten aus der Zeit nach 1945, die bisher Bestandteile der Bestände EA 2/1 und EA 2/2 waren. Bei der Überarbeitung des Bestands wurden umfangreiche Akten (Az. 751-0301-552 vom 13. Februar 1986) aus der Zeit nach 1945 herausgelöst und zum Bestand EA 2/2 Innenministerium Abteilung I gezogen. Für das vorliegende Repertorium wurden die oben genannten Übergabeverzeichnisse lediglich überprüft und ergänzt, zur leichteren Handhabung des Findbuches jedoch die Form der Titelaufnahme für Repertorien gewählt. Einzelne Akten der Gruppen IX (Festlichkeiten und Gedenkfeiern bzw. Gedenktage) und XI (Kunst und Wissenschaft) wurden bereits 1975 von Archivamtmännin Pfeifle erschlossen und detailliert verzeichnet. Da bei der Zusammenfassung der Teilbestände weitere Stellenakten ermittelt wurden, war es erforderlich, die Akten des Stellenakten-Sonderverzeichnisses von 1958 sowie auch das demselben beigebundene Sonderverzeichnis ("Personalakten" der Landratsämter) zu Ablieferungsnummer 144 zu vereinigen. Das bisherige Sonderverzeichnis zu laufender Nummer 145 wurde mit den neuen Büschelnummern versehen und ist somit weiterhin benutzbar. Für die Klassifizierung des Bestands wurde die Aktenordnung vom Januar 1923 zugrunde gelegt. Eine Konkordanz der Büschelnummern zu den bisherigen laufenden Nummern der Ablieferungsverzeichnisse ist dem Findbuch angeschlossen. Der jetzt vereinigte Bestand wurde von den Archivangestellten Hans Meissner und Kurt Lohmüller in der Zeit von 1981 - 1984 nach den Anweisungen des Unterzeichnenden überarbeitet und neu verpackt. Die maschinenschriftlichen Arbeiten führten Frau Else Schwelling und Frau Gisela Filipitsch durch. Der Bestand umfasst 3161 Nummern (100,5 lfd. m). Stuttgart, April 1986 Walter Wannenwetsch

          BArch, R 1001/5966 · Akt(e) · Juni 1910 - Aug. 1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Neubau des Seucheninstitutes in Daressalam Eröffnung des Tropengenesungsheimes in Tübingen am 15. Nov. 1916

          Kapp, Wolfgang (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

          BArch, NS 38/3045 · Akt(e) · Juni 1939
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: Staatsbauschule Aachen, Textilfachschule Aachen, Bau- und Ingenieurschule Augsburg, Ingenieurschule Bad Frankenhausen, Lehranstalt für Gartenbau Bad Köstritz, Universität Berlin, Landwirtschaftliche Fakultät Berlin, Hochschule für Musik Berlin, Bauschule Berlin, Staatsbauschule Berlin-Neukölln, Hochschule für Musikerziehung Berlin-Charlottenburg, Reichswerbeschule Berlin, Ingenieurschule "Beuth" Berlin, Staatsbauschule Beuthen, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Handwerkerschule Bielefeld, Ingenieurschule Bingen, Universität Bonn, Hochschule für Lehrerbildung Braunschweig, Meisterschule des deutschen Handwerks Braunschweig, TH Braunschweig, Kunsthochschule Bremen, Schiffsingenieurschule Bremerhaven, Staatsbauschule Breslau, Universität Breslau, TH Breslau, Ingenieurschule Breslau, Meisterschule des deutschen Handwerks Breslau, Akademie für Technik Chemnitz, Bergakademie Clausthal, Textilfachschule Cottbus, Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Berlin-Dahlem, Ingenieurschule Darmstadt, TH Darmstadt, Meisterschule des deutschen Handwerks Dortmund, Ingenieurschule für Luftfahrttechnik Hessen-Nassau, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, Staatsbauschule Deutsch Krone, Staatsbauschule für Hoch- und Tiefbau Dresden, TH Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Akademie für Kunstgewerbe Dresden, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Ingenieurschule Dortmund, Ingenieurschule Duisburg, Meisterschule des deutschen Handwerks Wuppertal, Fachschule für Textilindustrie Wuppertal-Barmen, Staatsbauschule Eckernförde, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Seefahrtschule Elsfleth, Staatsbauschule Erfurt, Universität Erlangen, Ingenieurschule Essen, Folkwangschule für Musik, Tanz und Sprechen Essen, Folkwang Meisterschule Essen, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Ingenieurschule Eßlingen, HTL für Hoch- und Tiefbau Frankfurt am Main, Hochschule für Musik Frankfurt am Main, Ingenieurschule Frankfurt am Main, Städelschule Frankfurt am Main, Staatsbauschule Frankfurt am Main, Bergakademie Freiberg, Versuchs- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau Geisenheim, Universität Gießen, Bauschule für Hoch- und Tiefbau Glauchau, Ingenieurschule Gleiwitz, Staatsbauschule Görlitz, Ingenieurschule Görlitz, Staatsbauschule Gotha, Universität Greifswald, Universität Göttingen, Ingenieurschule Gumbinnen, Universität Halle-Wittenberg, Hochschule für Lehrerbildung Hamburg, Universität Hamburg, Ingenieurschule und Meisterschule des deutschen Handwerks Hannover, Hochschule für Lehrerinnenbildung Hannover, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Forstliche Fakultät Hann. Münden, Universität Heidelberg, Ingenieurschule Hildburghausen, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Staatsbauschule Holzminden, Staatsbauschule Höxter, Staatsbauschule Idstein, Ingenieurschule Ilmenau, Universität Jena, Fachhochschule für Optiker Jena, Ingenieurschule Kaiserslautern, Hochschule für Lehrerbildung Karlsruhe, Hochschule für bildende Künste Karlsruhe, Hochschule für Musik Karlsruhe, TH Karlsruhe, Staatsbauschule Kassel, Ingenieurschule Köln, Staatsbauschule Köln, Universität Köln, Ingenieurschule Kiel, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Ingenieurschule Konstanz, Textilfachschule Krefeld, Ingenieurschule Lage/ Lippe, Hochschule für Lehrerbildung Leipzig, Konservatorium Leipzig, Staatsbauschule Leipzig, Universität Leipzig, Montanistische Hochschule Leoben, Seefahrtsschule Lübeck, Staatsbauschule für Hochbau Lübeck, Ingenieurschule und Staatsbauschule Magdeburg, Adolf-Hitler-Staatsbauschule Mainz, Ingenieurschule Mannheim, Ingenieurschule Mittweida, Ingenieurschule München, Meisterschule für Deutschlands Buchdrucker München, Staatsbauschule München, Fachschule für Textilindustrie M. Gladbach, Staatsbauschule Münster, Staatsbauschule Nienburg, Hochschule Nürnberg, Ohm-Polytechnikum Nürnberg, Staatsbauschule Plauen, Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Pillnitz, Kreisbauschule Regensburg, Fachschule für Textilindustrie Reichenbach, Technikum für Textilindustrie Reutlingen, Holztechnikum Rosenheim, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Universität Rostock, Ingenieurschule Saarbrücken, Textilfachschule Sorau, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Siegen, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Suderburg, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Schleusingen, Hochschule für Lehrerinnenbildung Schneidemühl, Seefahrtsschule Stettin, Ingenieurschule Stettin, Staatsbauschule Stettin, Meisterschule des deutschen Handwerks Stettin, Kunstgewerbeschule Stuttgart, Bauschule Stuttgart, Hochschule für Musik Stuttgart, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Landwirtschaftliche Hochschule Tetschen-Liebwerd, Forstliche Hochschule Tharandt, Staatsbauschule Trier, Meisterschule des deutschen Handwerks Trier, Universität Tübingen, Gartenbauschule Weihenstephan, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Ingenieurschule Weimar, Hochschule für Baukunst und bildende Kunst Weimar, Hochschule für Musik Weimar, Seefahrtschule Wesermünde, Hochschule für Welthandel Wien, Ingenieur-Akademie Wismar, Kolonialschule Witzenhausen, Ingenieurschule Würzburg, Hochschule für Lehrerbildung Würzburg, Ingenieurschule Wuppertal-Elberfeld, Fachschule für Maschinenbau Wuppertal, Fachschule für Textilindustrie Wuppertal- Barmen, Seefahrtsschule Wustrow, Landesbauschule HTL Zerbst, Staatsbauschule Zittau, Ingenieur- und Zieglerschule Zwickau

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/157 · Bestand · 1859-1917
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Personengeschichte: Mit seinem Eintritt in die Kriegsschule in Ludwigsburg (1855) entschied sich Graf Ferdinand von Zeppelin für die Militärlaufbahn. Nach seiner Ernennung zum Leutnant (1858) unterstand er dem Generalquartiermeisterstab. Für ein Jahr zum Studium an der Universität Tübingen abkommandiert, wurde er nach Ausbruch des französischen-österreichischen Krieges (1859) vorübergehend zum Ingenieurkorps nach Ulm und bald darauf wieder zum Generalquartiermeisterstab nach Ludwigsburg versetzt. Beispiele für seine dortige Tätigkeit in der Ingenieursabteilung finden sich auch in dem unten verzeichneten Nachlass. Nach verschiedenen Reisen, u. a. zu den Schauplätzen des amerikanischen Sezessionskrieges, wurde Graf Zeppelin 1865 zur Adjutantur des Königs Karl befördert. Auf eigenen Wunsch wurde er im April 1868 zur taktischen Abteilung des Großen Generalstabs nach Berlin kommandiert, aber bereits im Herbst des folgenden Jahres wieder zum württembergischen Generalquartiermeisterstab zurückberufen. Zu Beginn des deutsch-französischen Krieges 1870/71 wurde Graf Zeppelin als Generalstabsoffizier der württembergischen Kavallerie-Brigade zugeteilt. Sein waghalsiger Erkundungsritt durch das Elsass am 24./25. Juli 1870 und dessen Verbreitung in der nationalen Presse machten Graf Zeppelin erstmals in weiten Bevölkerungskreisen bekannt und populär. Nach dem Krieg wurde er mit wechselnden Kommandos über verschiedene Kavallerie-Regimenter betraut, bis er 1884 als Oberst zum württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin ernannt wurde. Angeblich wegen eines misslungenen Manövers wurde Graf Zeppelin 1890 im Alter von 52 Jahren als General à la suite des Königs von Württemberg in den Ruhestand versetzt. Seine vorzeitige Pensionierung bot ihm jedoch die Chance, sich seinen anderen Plänen zu widmen. Im amerikanischen Sezessionskrieg und 1870 in Paris hatte Graf Zeppelin den militärischen Einsatz von Freiluftballons kennen gelernt. Bereits 1887 hatte er in einer dem König von Württemberg überreichten Denkschrift seine Ideen über die Möglichkeiten der Luftschifffahrt entwickelt. Sein erstes Luftschiff (LZ 1) stieg am 2. Juli 1900 auf. 1906 starteten LZ 2 und LZ 3, beide konstruiert von dem Ingenieur Ludwig Dürr. Einen schweren Rückschlag erlebte Graf Zeppelin am 5. August 1908, als LZ 4 auf seiner 24-Stunden-Fahrt nach der Ladung in Echterdingen in Flammen aufging. Den endgültigen Durchbruch und die allgemeine gesellschaftliche Anerkennung seiner Idee erreichte Graf Zeppelin mit der Fahrt von LZ 5, das am 25. August 1909 in Berlin landete. Hinsichtlich des militärischen Einsatzes hatte Graf Zeppelin die Möglichkeiten seiner Luftschiffe erheblich überschätzt: Von den 96 im Krieg gebauten Luftschiffen gingen 72 verloren. Dennoch warf Graf Zeppelin dem Reichskanzler Bethmann-Hollweg vor, den vollen Einsatz der Luftschiffe gegen England zu behindern. Auf diese kurz vor seinem Tod (1917) entfachte Kontroverse mit der Reichsregierung bezieht sich auch der einzige in diesem Nachlass erhaltene Brief des Grafen Zeppelin. Bestandsgeschichte: Graf Zeppelins einzige Tochter Hella hatte 1909 Alexander von Brandenstein geheiratet. Zumindest ein Teil des hier verzeichneten Nachlasses muss sich in ihrem Besitz bzw. dem ihrer Erben befunden haben, denn einige Archivalien wurden mit dem Stempel "Graf von Brandenstein-Zeppelin’sches Familienarchiv" gekennzeichnet. Dennoch ist der genaue Weg dieser Unterlagen in das Militärarchiv Stuttgart nicht mehr rekonstruierbar. Der Nachlass des Grafen Zeppelin in M 660/157, der 14 Archivalieneinheiten umfasst (0,1 lfd. m), wurde im September 1994 verzeichnet. Stuttgart, im September 1994 Dr. Margit Müller

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/037 · Bestand · 1914-1979
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Karl Ludwig Eugen Schall (geboren am 25. November 1885), gestorben am 30. Januar 1980) trat 1904 als Fahnenjunker in das Grenadier-Regiment Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 119 ein, erreichte dort bis zum 1. Weltkrieg den Rang eines Oberleutnants, nahm nach Kriegsausbruch als Kompanie-Offizier an den Kämpfen des Regimentes an der West- und Ostfront teil und wurde zweimal verwundet. Ab 1915 bekleidete Schall als Hauptmann und Generalstabsoffizier oft wechselnde Generalstabsstellen beim Generalkommando XIII. Armeekorps, bei der 26. Infanterie-Division, der 14. Infanterie-Division, beim Generalkommando V. Armeekorps, bei der 18. Reserve-Division, beim Generalkommando IV. Reservekorps und bei der 10. Infanterie-Division und nahm bis zur Demobilmachung 1918 an den Kämpfen in Flandern, an der Somme, in der Champagne, in den Ardennen und Argonnen, an der Maas und bei Verdun teil, wobei er hauptsächlich mit Stärke- und Verlustmeldungen, Vernehmung von Gefangenen, Auswertung von Fliegerbildern, Kartenwesen, Stellungsbau und Pionierfragen befasst war. Nach dem 1. Weltkrieg war Schall als Prokurist einer Maschinenfabrik in Stuttgart tätig. Ab 1933 bekleidete er als Major wieder mehrfach wechselnde Generalstabsstellen beim V. Armeekorps, war 1939 als Oberstleutnant Kommandeur des Wehrbezirkes Stuttgart II, ab 1940 als Oberstleutnant, später als Oberst Generalstabsoffizier bei der 554. Infanterie-Division, bei der Heeresgruppe A, beim Oberbefehlshaber in Serbien, dann Chef der Feldkommandantur 747 in Nîmes und wurde zuletzt 1944 entgegen eigenen Wünschen als Kriegsgeschichtslehrer an die Kriegsakademie versetzt. Als Pensionär studierte Schall noch in Tübingen Archäologie bis zur Promotion. Nähere Angaben zum Leben Karl Schalls finden sich in einem handgeschriebenen Lebenslauf in Bü. 182, in den Tagebüchern in Bü. 181 und in der Personalakte im Bestand M 430/2, Bü. 1804 mit Angaben zu seiner militärischen Laufbahn bis 1919. Teile des Nachlasses von Karl Schall, vor allem Schriftgut aus seiner militärischen Dienstzeit und umfangreiches Sammlungsgut, wurden im März 1980 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart durch seinen Sohn Brigadegeneral a.D. Wolfgang Schall angeboten und nach einer ersten Durchsicht im Hause des Nachlassers im April 1980 übergeben, wobei Bibliotheksgut in die Bibliothek des Hauptstaatsarchivs überführt wurde und die Archivalien in der Abteilung IV (Militärarchiv) seither den Bestand M 660 Nachlass Karl Schall bilden. Da der Nachlass Karl Schall in völlige Unordnung geraten und kein vorarchivisches Ordnungsschema erkennbar war, war es notwendig, nach der Verzeichnung ein Ordnungsschema zu entwickeln, das den vielschichtigen Strukturen und unterschiedlichsten Dokumentationsformen gerecht werden sollte, zumal im Hauptstaatsarchiv Stuttgart kein einheitliches Ordnungsschema für Nachlässe Anwendung findet. Klar getrennt wurde das Schriftgut aus der Offizierstätigkeit, Korrespondenzen und persönliche Papiere, die neben ihrer allgemeinhistorischen Bedeutung einen engen persönlichen Bezug zum Nachlasser haben, von den vielschichtigen Sammlungen. Die Gliederung des Schriftgutes aus der Offizierstätigkeit spiegelt die militärische Laufbahn Schalls wider. Es handelt sich hier zumeist um persönliche Exemplare von amtlichen Schriftstücken in Form von Hektographien, Drucken und anderen Kopien sowie um Entwürfe und privat-dienstliches Schriftgut. Ein Schriftstück, das erkennbar aus dem Geschäftsverkehr der Dienststelle entnommen worden war, wurde in den betreffenden Bestand der militärischen Einheit im Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder eingegliedert. Im vorliegenden Repertorium findet sich ein Verweis. : Die privaten Korrespondenzen wurden nach Korrespondentengruppen und Korrespondenten geordnet. Plakate und Maueranschläge, militärische Karten und nichtmilitärische Karten wurden hauptsächlich aus konservatorischen Gründen bei den entsprechenden Sammlungsbeständen des Hauptstaatsarchivs J 151, M 640 und M 650 eingegliedert. Dennoch sind auch diese Stücke in Form von Verweisen in das vorliegende Repertorium eingearbeitet, wobei für die militärischen Karten das Ordnungsschema des Kartenbestandes M 640 und für die nichtmilitärischen Karten dasjenige des Kartenbestandes M 65 0 übernommen wurde. Karten, die in einem erkennbaren Zusammenhang zu Schriftstücken im Teil A stehen, sind dort belassen oder wiedervereinigt und ebenfalls als Verweise bei den Sammlungen des Nachlasses eingegliedert worden. Für die Sammlung von Zeitungsausschnitten, einzelnen Zeitungen, Druckschriften und Manuskripten aus den Bereichen Geschichte, Zeitgeschichte, Politik, Religion, Sprache, Literatur, Wissenschaft und Technik erschien es notwendig, ein möglichst feingliedriges Ordnungsschema zu entwickeln, da diese Sammlung mit ca. 500 Nummern den größten Bestandsteil darstellt und vorher lediglich in die Rubriken 1. Militär, 2. Politik und Zeitgeschichte, 3. Wissenschaft und innerhalb dieser Rubriken nur rein chronologisch geordnet war, was aber die zeitliche Einordnung der häufig undatierten Zeitungsausschnitte möglich machte. Es erschien zweckmäßig, den sehr vielschichtigen Nachlass durch ein möglichst umfassendes Sach-, Orts- und Personenverzeichnis zu erschließen. Kassiert wurden lediglich einige kleine Kartenausschnitte aus Karten, die bereits vorhanden sind, Skizzen und Notizen, die einzeln nicht mehr verständlich schienen und in keinem erkennbaren Zusammenhang zu anderen Schriftstücken standen, Aktenhefter und Verpackungsmaterial. Der Bestand Nachlass Karl Schall enthält vor allem aufschlussreiches Material über die Art der Kriegsführung in den Stellungskämpfen des 1. Weltkrieges. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das Material über nichtwürttembergische Einheiten, deren eigenes Schriftgut bei einem Bombenangriff auf Potsdam im April 1945 zum größten Teil vernichtet worden ist. Die Einzeichnungen auf den Karten aus dem 1. Weltkrieg geben umfangreiche Informationen über Frontverlauf, Kampfrichtungen, Truppenbewegungen, Stellungsbau und Zerstörungen in den Frontgebieten und ergänzen somit gut den Kartenbestand M 640. Beachtenswert ist darüber hinaus das umfangreiche Schriftgut über die Prozesse vor dem Militärtribunal in Nürnberg gegen die Generäle Curt Ritter von Geitner, Hubert Lanz, Karl von Roques und Eugen Wössner, das Auszüge aus den Anklageschriften und Material der Verteidigung enthält. In den Sammlungen spiegelt sich in erstaunlich umfassender und anschaulicher Weise die Geschichte des 20, Jahrhunderts bis in die 70er Jahre wider. Der Bestand unterliegt keinen Benutzungsbeschränkungen. Der Bestand M 660 Nachlass Karl Schall wurde im Januar und Februar 1984 von Archivinspektoranwärter Markus Baudisch als Archivarische Probearbeit im Rahmen der Staatsprüfung für den gehobenen Archivdienst verzeichnet und geordnet und umfasst 697 Bü. in 1,55 lfd. m.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 I · Bestand · 1806-1945 (Vorakten ab 1800, Nachakten bis 1978)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Mir dem vorliegenden Repertorium wird die Ordnung und Verzeichnung der umfangreichen Akten der Ministerialabteilung für die höheren Schulen und ihrer Vorbehörden (E 202 - E 203 IV), d.h. der Akten über die höheren Schulen in Württemberg ab der Gründung des Königreichs 1806 bis 1945 im wesentlichen abgeschlossen. Während der umfangreiche Bestand E 202 (Repertorium von 1975) die allgemeinen Verwaltungsakten der Behörden enthält, beinhalten die Bestände E 203 I - E 203 IV die bei der Personalverwaltung entstandenen Akten: E 203 I Personalakten von Lehrern an höheren Schulen E 203 II Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen E 203 III Personalakten von Verwaltungsbeamten und -angestellten E 203 IV Personalkartei der Lehrer an höheren Schulen Als Oberstudiendirektion 1806 gegründet, 1817 (mit erweitertem Aufgabenbereich) in Studienrat umbenannt, führte die Behörde seit 1903 die Bezeichnung Ministerialabteilung für die höheren Schulen. Ihr oblag die Aufsicht über die evangelisch-theologischen Seminare, über sämtliche Gelehrtenschulen, namentlich die Gymnasien, Lyceen und die Lateinschulen sowie über die Lehranstalten für Gewerbebildung (die polytechnische Schule mit der Winterbaugewerbeschule) und über die höheren und niederen Realschulen. Die unteren Latein- und Realschulen hingegen unterstanden unmittelbar den Ortsschulbehörden und den gemeinschaftlichen Oberämtern. Mit Ausnahme der Universität Tübingen, des Wilhelmstifts und der Elementarschulen führte sie also die Oberaufsicht über sämtliche Bildungsanstalten. Unter diese Aufsicht fielen neben der wissenschaftlichen und sittlichen Bildung der Schüler insbesondere die Anstellung und Entlassung der Lehrer und Diener (mittels Verfügung oder Begutachtung) sowie die Überwachung ihrer Amtsführung. Sie prüfte außerdem die Lehramtskandidaten. Die Ministerialabteilung wurde 1945 aufgehoben; ihre Aufgaben wurden nun von den Kultministerien in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen. 1952 erfolgte die Errichtung der Oberschulämter als Mittelbehörden, die z.T. entsprechende Zuständigkeiten erhielten (Näheres über die Behördengeschichte vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium E 202). Aus der weitreichenden und sehr umfassenden Zuständigkeit der Ministerialabteilung mag die Bedeutung des hier erschlossenen Bestandes von Personalakten der Lehrer an höheren Schulen ersehen werden. Weit über die persönlichen Lebens- und Laufbahndaten hinaus dokumentieren die einzelnen Personalakten oftmals auch die pädagogische Bewegungs(un)freiheit der Lehrer sowie die Aufsichtsführung der vorgesetzten Behörde. Nicht wenige zunächst im Schuldienst tätige Persönlichkeiten, deren Personalakten hier vorliegen, gelangten später im literarischen, kulturellen oder politischen Leben zu Ansehen und Erfolg: so z.B. die Schriftsteller Gustav Schwab und Dr. D.F. Weinland (Verfasser des "Rulaman"), der Volks- u. Heimatdichter Hermann Otto Heuschele, der württ. Staatspräsident Johannes v. Hieber. Bei den Abschlußarbeiten der Verzeichnung wurden die Personalakten der Verwaltungsbeamten und -angestellten herausgenommen und als Bestand E 203 III ausgegliedert. Im Bestand E 203 I belassen wurden dagegen die Akten der Lehrer, die vom Schuldienst in die Verwaltung überwechselten (darunter befinden sich auch die Präsidenten der Ministerabteilung). Die Abgabe der Akten erfolgte im Jahre 1949/1950 vom damaligen Kultministerium Württemberg-Baden und im Jahre 1977 vom Oberschulamt Stuttgart. Die Ordnung und Verzeichnung der Akten wurde 1977/1978 von den Zeitangestellten Ute Radicke, Ingrid Hermann und Anita Hundsdörfer unter Leitung des Archivangestellten Erwin Biemann und des Archivinspektors z.A. Heinrich Graf durchgeführt. Nach Verzeichnung der beiden (jeweils die Buchstaben A-Z umfassenden) Aktenabgaben nach numerus currens wurden diese zusammengelegt und in einheitliche alphabetische Reichenfolge gebracht. Die Abschlußarbeiten besorgte Archivinspektor z.A. Heinrich Graf. Ludwigsburg, März 1979 Dr. Schmierer

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 202 · Bestand · 1806-1945 (Nachakten bis 1949)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Behördengeschichte: Im Herzogtum Württemberg wurden die Lateinschulen in der Regel von kirchlichen Stellen errichtet und mit Theologen als Lehrer besetzt. Die örtliche Aufsicht übte das jeweilige "Scholarchat" aus, das dem Kirchenkonvent und dem Konsistorium unterstand. Erst durch das Organisationsmanifest von 1806 (Reyscher XI, 341) wurde für Württemberg eine spezielle weltliche Oberschulbehörde, die Studienoberdirektion bzw. Oberstudiendirektion, geschaffen. Der Präsident dieser Behörde, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, übte anfangs nur die Oberaufsicht über die Universität, das Tübinger Stift, die evang.-theologischen Seminare und die Gymnasien aus. 1817 erhielt die Oberstudiendirektion die Bezeichnung "Königl. Studienrat". Ihm wurde jetzt auch die Aufsicht über die Lateinschulen übertragen, während die Universität Tübingen unmittelbar dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt wurde. Der Studienrat war also mit Ausnahme der Universität, des Wilhelmsstifts und der Elementarschulen, die Oberbehörde für die gesamten Bildungsanstalten. Ihm waren unterstellt die Kreisinspektionen der Lateinschulen, die Lyceen und Gymnasien mit den damit verbundenen Realschulen und Realanstalten des Landes. Neben der Oberaufsicht über alle öffentlichen höheren Schulanstalten überwachte er die wissenschaftliche und sittliche Bildung der Schüler, deren Gesundheitspflege und die Benefizien. Er bestimmte über die Lehrer und Diener, stellte sie ein und entließ sie. Über die Gymnasien, Lyceen und die evang. Seminare hatte der Studienrat die unmittelbare Aufsicht, für die unteren Lateinschulen, die höheren Bürgerschulen und die Realschulen bestand eine Mittelstelle in den gemeinschaftlichen Oberämtern und den Kreisschulinspektoren.Die seit 1839 bestehende polytechnische Schule in Stuttgart, die 1829 als Gewerbeschule in Verbindung mit der Real- und Kunstschule gegründet (Reg.Bl. 1829, S. 16), jedoch 1832 (Reg.Bl. S. 395) von diesen wieder getrennt und als selbständige Lehranstalt weitergeführt wurde, ist durch Verfügung des aus dem von König Friedrich geschaffenen "Geistlichen Departement" hervorgegangenen Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 16. April 1862 § 52 (Reg.Bl. S. 109) unmittelbar ohne Zwischenbehörde dem Ministerium unterstellt worden.Durch Verordnung vom 2.10.1866 Reg.Bl. S. 239) wurde der Studienrat in "Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen" umbenannt und dem Ministerium angegliedert. Dadurch wollte man den Geschäftsgang vereinfachen und das Ministerium in eine engere Beziehung zu den Schulanstalten bringen. Als Oberschulbehörde blieb die Ministerialabteilung jedoch Landesmittelbehörde. Der Minister brachte wichtige Gegenstände, die bisher schriftlich vorgelegt werden mussten, meist in den unter seinem Vorsitz tagenden Kollegialberatungen zur Erledigung. Die übrigen, weniger bedeutenden Angelegenheiten wurden von dem Abteilungsvorstand kollegial oder büromäßig abgewickelt. Das Gesetz vom 1.7.1876 (Reg.Bl. S. 267) brachte eine Neuordnung in der örtlichen Aufsicht: Anstalten mit Oberklassen wurden jetzt der Oberstudienbehörde (Ministerialabteilung) unterstellt, die übrigen Schulen von der Ortsschulbehörde beaufsichtigt. Diese Ortsschulkommissionen bestanden aus Ortsvorsteher und Ortsgeistlichen. Sie wurden erst durch das "kleine Schulgesetz" von 1920 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Schulvorstand übertragen. Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 8.8.1903 (Reg.Bl. S. 456) erhielt die Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen die Bezeichnung "Königliche Ministerialabteilung für die höheren Schulen". Ihre Aufgaben blieben dieselben. Ihre Stellung gegenüber den höheren Schulen war eine doppelte: 1. Sie war höchste Instanz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fielen. Dabei wurden wichtige Vorgänge im Wege kollegialer Beratungen unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters erledigt. Die anderen Angelegenheiten wurden im Wege der Berichterstattervorträge abgewickelt. 2. Sie war als selbständiges Landeskollegium Oberschulbehörde auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, soweit sie nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Ministeriums selbst fielen.Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 wurde die Ministerialabteilung als besonderes Amt aufgehoben. Ihre Aufgaben wurden von den Kultusministerien der durch die Besatzungsbehörden getrennten Landesteile in Nord- und Südwürttemberg übernommen. Mit der Wiedervereinigung des Landes und der Gründung des Südweststaats Baden-Württemberg im Jahre 1952 wurden bei den Regierungspräsidien als Mittelinstanzen Oberschulämter errichtet, die einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben vom Ministerium übernahmen. 2. Zur Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten sind großenteils in den Jahren 1949 und 1950 (Tgb.-Nr. 287 und 393/49 bzw. 685/50) vom Kultusministerium in Stuttgart eingekommen. Die Akten der Oberstudiendirektion bzw. des Studienrats betr. die Universität Tübingen und die Polytechnische Schule in Stuttgart hatte das Kultusministerium schon 1908 an das Staatsarchiv abgegeben. Beide Bildungsanstalten unterstanden, wie oben erwähnt, seit 1817 bzw. 1862 direkt dem Ministerium. Schließlich hat das Staatsarchiv Sigmaringen 1953 nach der Wiedervereinigung der nach dem Zusammenbruch von 1945 durch die Besatzungsmächte getrennten beiden Landesteile Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, die 1949 nach dorthin gelangten Ortsakten betr. die höheren Schulen aus ihrem Bereich ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben.Die Neuordnung des Bestands durch den Unterzeichneten, unter Mithilfe des Archivangestellten W. Böhm, begann im Jahr 1960. Sie wurde durch anderweitige Arbeiten öfters, auch über Jahre hinweg, unterbrochen und kam erst 1971 zum Abschluss. Neben den Akten der Oberstudiendirektion (1806-1817) bzw. des Studienrats (ab 1817) und der Ministerialabteilung (ab 1866) enthält der Bestand auch die Akten des Konsistoriums über die Lateinschulen für die Jahre 1806-1817. Auch die Akten der für das höhere Mädchenschulwesen in den Jahren 1877-1905 bestehenden Kommission für die höheren Mädchenschulen (errichtet durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 27.7.1903, Reg.Bl. S. 254) wurden, da ihre Aufgaben später von der Ministerialabteilung für die höheren Schulen übernommen wurden, hier belassen. Schließlich finden sich noch vereinzelt Akten verschiedener Provenienz, meist Vorakten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen, an zugehöriger Stelle aber als solche gekennzeichnet wurden.Der Bestand umfasst jetzt 1805 Büschel = 42 lfd. m. Akten gleicher Provenienz enthalten die Bestände E 203 I (Personalakten der Lehrer) und E 203 II (Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen).Ludwigsburg, August 1973W. Bürkle
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 II · Bestand · 1901-1951
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die vorliegenden Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen sind 1950 vom Kultusministerium abgegeben worden. Der Großteil dieser Arbeiten ist in den Jahren 1930-1940 entstanden, einzelne gehen bis in den Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Sie wurden von dem Archivangestellten W. Böhm unter Leitung des Unterzeichneten um 1960 aufgenommen und in eine alphabetische Ordnung gebracht. Nach längerer Unterbrechung der Aufnahmearbeiten konnte die Verzeichnung 1968 abgeschlossen werden. Der Bestand umfasst jetzt 704 Büschel = 5,5 lfd. m. Ludwigsburg, September 1970 Gez. W. Bürkle Nachtrag: Bü 705-765 gingen im Jahr 1993 über das Staatsarchiv Sigmaringen vom Landeslehrerprüfungsamt, einer Außenstelle beim Oberschulamt Tübingen im Staatsarchiv Ludwigsburg ein und wurden dem Bestand E 203 II zugeordnet.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 32 · Bestand · 1800-1979
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Dr. Ernst von Scheurlen, Ministerialrat i.R., hinterließ keine letztwillige Verfügung über die Unterlagen. Diese befanden sich spätestens seit 1945 im Haus seiner ältesten Tochter Katharina Schmidt, geb. Scheurlen, das nach ihrem Tod am 3.1.1989 ihr Sohn Karl Schmidt, Pfarrer i.R., übernahm. Dort waren sie - ganz im Sinne von Ernst von Scheurlen - für alle Verwandten zugänglich und wurden hin und wieder von Einzelnen eingesehen. Für die Übergabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart war die Erwägung maßgeblich, dass es für die Zukunft in der Verwandtschaft keinen vergleichbaren Ort gesicherter Aufbewahrung geben werde. Infolgedessen wurde am 1. Dezember 2008 ein Depositalvertrages zwischen Herrn Karl Schmidt und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossen. Inhalt und Bewertung Karl Scheurlen ( 1824, + 1872) Karl Scheurlen wurde am 3. Sept. 1824 in Tübingen geboren, wo der Vater Karl Christian Friedrich Scheurlen Professor der Rechtswissenschaft war. Er besuchte dort und in Stuttgart, wohin der Vater 1839 in das Obertribunal berufen worden war, die Schule. Er studierte von 1841 bis 1846 in Tübingen Rechtswissenschaft und absolvierte anschließend das juristische Referendariat. 1847 wurde er Gerichtsaktuar beim Oberamtsgericht in Heilbronn. Während der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 nahm Karl Scheurlen eine betont konservative Haltung ein. 1850 berief man ihn zur Staatsanwaltschaft in Esslingen. 1851 folgte die Ernennung zum Oberjustizassessor und Staatsanwalt in Ellwangen, wo er 1852 Katharina Pfreundt heiratete. Von 1856 an war Karl Scheurlen Oberamtsrichter in Mergentheim, ab 1863 Oberjustizrat in Esslingen und ab 1865 vortragender Rat im Justizministerium. Gemeinsam mit seinem Freund, dem damaligen Obertribunalrat von Mittnacht, war Karl Scheurlen von Justizminister von Neurath damit beauftragt, die Grundsätze einer Justizreform auszuarbeiten, die Mittnacht, seit 1867 Justizminister, in den Jahren 1868 und 1869 zum Abschluss brachte. Auch Karl Scheurlens Aufstieg hatte sich 1867 mit der Berufung in den Geheimen Rat fortgesetzt; der zweimalige Versuch, ein Landtagsmandat zu erwerben, scheiterte allerdings. Durch Dekret vom 23. März 1870 wurde Karl Scheurlen zum Chef des Departements des Innern und am 17. Juli desselben Jahres zum Innenminister ernannt. Diese Berufung erfolgte zum Zeitpunkt einer innenpolitischen Krise: 45 Abgeordnete des württembergischen Landtags hatten es im Frühjahr abgelehnt, das Militärbudget zu genehmigen, dessen Ablehnung es Württemberg gemacht hätte, seinen Pflichten aus dem Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen aus dem Jahr 1866 zu genügen, das in weiten Kreisen unpopulär war. Dass der breite Widerstand gegen das Militärbudget sich unverhofft legte, ist auf die französische Kriegserklärung vom 15. Juli 1870 zurück zu führen. Nach den unter Berufung auf die politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Deutsch-Französischen Krieg ausgeschriebenen Neuwahlen von 1871 sah Karl Scheurlen sich einer wohlgesonnenen Mehrheit unter den Abgeordneten gegenüber. Auch er selbst wurde gleich zweimal, in Gaildorf und Künzelsau, um Abgeordneten gewählt; er akzeptierte die Wahl in Gaildorf. Sein durch ein Herzleiden verursachter Tod am 1. April 1872 erfolgte überraschend. Karl Scheurlen pflegte neben seiner Tätigkeit in Justiz und Politik lebhafte literarische und künstlerische Interessen. Er schrieb zahlreiche Verse und Gedichte. Insbesondere sein Zeichentalent ist bemerkenswert; er nutzte es u.a., um während seiner Zeit am Gericht zahlreiche Skizzen von Angeklagten und Justizbeamten anzufertigen, oder zur Illustration der "Amtspflege", des Organs der Hauffei, seiner Tübinger Studentenverbindung. Viele seiner Zeichnungen haben humoristischen Charakter; Selbstporträts und Darstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten kommen ausgesprochen häufig vor. Ernst von Scheurlen ( 1863, + 1952) Ernst von Scheurlen wurde am 5. Febr. 1863 als jüngstes von sechs Kindern des späteren Innenministers Karl Scheurlen und seiner Ehefrau Katharina Scheurlen in Mergentheim geboren. Nach der Schulzeit studierte er Medizin in Berlin, wo der 1885 promovierte. Dort war er auch nach dem Staatsexamen 1887 bis 1891 an der Charité und am Reichsgesundheitsamt als Assistenzarzt tätig; Bakteriologie und Hygiene bildeten schon in dieser Zeit die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Interesses. Auch die Eheschließung mit Sophie von Möller (1889), die einer deutschstämmigen Familie aus dem damals russischen Narwa angehörte, fällt in diesen Zeitraum. 1893 wurde Ernst von Scheurlen Bataillonsarzt in Straßburg. Parallel dazu lehrte er 1893-1894 bzw. 1895-1897 als Privatdozent an der technischen Hochschule in Stuttgart bzw. an der Universität Straßburg Hygiene und Bakteriologie. Außerdem leitete er in Stuttgart die hygienisch-bakteriologische Abteilung des großen Garnisonslazaretts. 1897 trat er eine Stelle als Medizinalrat beim Königlich Württembergischen Medizinalkollegium an. Zu seinen Aufgaben gehörte die Mitarbeit bei der Landesversicherungsanstalt, dem Gewerbeaufsichtsamt, im Reichsgesundheitsrat, in der Leitung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes u.a. Auf seine Tätigkeit ist zurück zu führen, dass die Stadt Stuttgart während des Ersten Weltkrieges ihre Zentralkläranlage erhielt. Während des ganzen Ersten Weltkrieges war Ernst von Scheurlen als Hygieniker mit der Seuchenbekämpfung und Wasserversorgung an verschiedenen Abschnitten der West- und Ostfront befasst. Nach dem Ersten Weltkrieg widmete er sich insbesondere der Landeswasserversorgung, der Kropfbekämpfung und der Blutgruppenforschung. Seine Forschungsergebnisse legte er in zahlreichen Publikationen nieder. Der Eintritt in den Ruhestand erfolgte 1930, doch bedeutete dies nicht das Ende seiner wissenschaftlichen Tätigkeit; seine letzte Publikation datiert von 1950, zwei Jahre vor seinem Tod am 8. Okt. 1952 im Alter von 89 Jahren. Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit hat Ernst von Scheurlen mit großem Einsatz die Geschichte seiner Familie ab etwa 1800 dokumentiert. Zu diesem Zweck hat er zahlreiche Bilder, Skizzen, Gedichte und Briefes seines früh verstorbenen Vaters mit anderem Sammlungsgut kombiniert und dieses Material durch eine schriftliche Darstellung der Familiengeschichte ergänzt, erläutert und kommentiert.

          Scheurlen, Karl von
          Oberamt Backnang (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
          Personalakten V (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 430/5 · Bestand · 1839-1941
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte des Bestandes: Wie die Bestände M 430/1 - 430/4 bildet der Bestand M 430/5 einen Selektbestand. Er vereinigt die Personalunterlagen von Militärbeamten (einschließlich Militärapothekern und Militärgeistlichen) und Veterinären des XIII. Armeekorrs ‚also in der Regel aus der Zeit nach 1870/71, und entstand spätestens im Jahr 1950 in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart durch die Vereinigung von Schriftgut zahlreicher Provenienzstellen. Um oder nach 1934 wurden ihm weitere Akten württembergischer Militärbeamter eingegliedert‚ die die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart anscheinend vom Reichsministerium des Innern erhalten hatte; außerdem ordnete man einzelnen Büscheln gelegentlich Konzepte oder Durchschriften von Militärdienstzeitbescheinigungen den Reichsarchivzweigstelle bzw. (seit 1937) des Heeresarchivs Stuttgart ein. Mit dessen übrigen Beständen kam der Bestand im Jahr 1945 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Hier wurde er im Zuge der Neuordnung der Bestände N 430/1 - 430/4 in den Jahren 1971 - 1973 durch einzelne Schriftstücke oder Büschel, die bisher in diesen Beständen überliefert waren, ergänzt. Angesichts des ungenügenden Ordnungs- und Verzeichnungszustands der Bestände militärischer Provenienzen vor 1870/71 kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der fortschreitenden Neuordnung dieser Archivalien noch weitere Personalakten zum Vorschein kommen, die - weil nach 1870/71 fortgeführt - ebenfalls dem vorliegenden Bestand eingeordnet werden müssten. Wieweit so verfahren werden wird bzw. wieweit solche Akten doch bei den im allgemeinen mit den Jahren 1870/71 abschließenden Beständen der jeweiligen Provenienzen bleiben werden, muss ggf. von Fall zu Fall entschieden werden. 1. Zur Ordnung des Bestandes: Das bisher gültige Repertorium der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart von September 1930, das den Bestand vermutlich als erstes Findmittel erschloss, verzeichnete in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Personen, über die Akten vorlagen. Während das Repertorium in der Regel das Geburtsdatum und die Dienststellung des einzelnen Beamten angab, enthielt es keine Angaben über die Laufzeit der Akten und Über die Provenienzstellen, bei denen diese erwachsen sind. Die Akten selbst waren entsprechend dem Repertorium in 63 große Bunde geordnet und hatten im einzelnen keine Archivsignaturen. Demgegenüber wurde bei der jetzigen Neuordnung versucht, das für eine Person bei verschiedenen Provenienzstellen erwachsene Schriftgut provenienzgerecht zu trennen und zu verzeichnen. Oft konnte allerdings bei einzeln überlieferten Schriftstücken (Personalbogen; Nachweise über die persönlichen, Dienst- und Einkommensverhältnisse; Qualifikationsberichte; Beschäftigungsnachweise; Berechnungen der pensionsfähigen Dienstzeit; Militärpässe; Ranglistenauszüge; Dienstzeugnisse in denen man zum Teil wohl die Reste durchkassierter Akten zu sehen hat, die Provenienz nicht eindeutig geklärt werden; wo bei den Titelaufnahmen Angaben darüber fehlen, handelt es sich daher in der Regel um Schriftgut dieser Art. Der Hauptteil des Bestandes ist bei militärischen Stellen Württembergs erwachsen. Wie der Anhang 1 zeigt sind in ihm aber auch zahlreiche nichtwürttembergische militärische und zivile Provenienzstellen vertreten. Diese Akten wurden beim Übertritt der betreffenden Beamten und Veterinäre in württenbergische Dienste an württembergische Stellen abgegeben und dort in den meisten Fällen weitergeführt. Um die im Bestand vereinigten Personalunterlagen nicht erneut zu zersplittern, blieben jetzt aber auch nichtweitergeführte Akten dem Bestand einverleibt. Zur jetzigen Neuverzeichnung ist zu bemerken, dass von den Vornamen der Beamten und Veterinäre nur der Rufname angegeben wird, Soweit nötig und möglich, wurden er und. etwa fehlende Geburtsdaten mit Hilfe anderer Archivalien ergänzt diese Ergänzungen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet, Von den Dienstststellungen wird nur die zuletzt erreichte angegeben; allerdings werden Titel und bei ehemals aktiven Offizieren, die in die Militärverwaltung übergetreten sind, der frühere militärische Rang ebenfalls aufgeführt. Um die Titelaufnahme zu entlasten, werden für häufiger vertretene Provenienzstellen Abkürzungen verwandt, die in Anhang II erklärt sind Aus gleichem Grund wird in zahlreichen Darin- und Enthält- Vermerken einheitlich die Formulierung "Witwenbeihilfe für N. N." verwandt, auch wenn es sich um die Regelung einer Pension oder Gewährung von Waisengeldern, Invalidenrenten, Kriegsbeihilfen und dgl. für die Witwen und Waisen der Beamten handelt. Der am Schluss angefügte Index erschließt die Sach-, Orts- und Personenbetreffe der Titelaufnahmen mit Ausnahme der Provenienzstellen, bei denen die Akten erwachsen sind, und der Namen, Titel und Dienststellungen der einzelnen Beamten und ihrer Angehörigen. Der Bestand umfasst 2908 Büschel (14 lfd. m), Er wurde - nach umfangreichen, vom Unterzeichneten beaufsichtigten Vorarbeiten des Archivangestellten Herrmann - vom Frühjahr 1975 bis Herbst 1976 durch Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet, der auch die Ausarbeitung des Repertoriums besorgte. Stuttgart, im Februar 1977 (Fischer) 3. Anhang I: Verzeichnis der im Bestand vertretenen Provenienzen: I. Württembergisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Oberkriegsgericht Intendantur XIII. A. K. Stellvertretende Intendantur XIII. A. K. Intendantur der 26. Division Intendantur der 27. Division Montierugsdepot Heilbronn Bekleidungsamt XIII. A. K. Kriegsbekleidungsamt XIII. A. K. Artilleriedepot Ludwigsburg Proviantamt Ludwigsburg Proviantamt Stuttgart Proviantamt Ulm Garnisonsverwaltung Hohenasperg Garnisonsverwaltung Ludwigsburg Garnisonsverwaltung Ulm Militär-Bauamt II Ludwigsburg Militär-Neubauamt Cannstatt Militär-Neubauamt Esslingen Sanitätsamt XIII. A. K. Garnisonslazarett Stuttgart Unteroffozoer-Vorbildungsanstalt Ellwangen 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. Korpsgeneralarzt XIII. A. K. Festungskommando und Kasernenverwaltung Hohenasperg Gericht der 26. Division Gericht der 27. Division Auditeur der Garnison Ulm Bezirkskommando Biberach Bezirkskommando Calw Bezirkskommando Ehingen Bezirkskommando Ellwangen Bezirkskommando Esslingen Bezirkskommando Gmünd Bezirkskommando Hall Bezirkskommando Heilbronn Bezirkskommando Horb Bezirkskommando Leonberg Bezirkskommando Ludwigsburg Bezirkskommando Mergentheim Bezirkskommando Ravensburg Bezirkskommando Reutlingen Bezirkskommando Rottweil Bezirkskommando Stuttgart Bezirkskommando I Stuttgart Bezirkskommando II Stuttgart Bezirkskommando Ulm Grenadier-Regiment Nr. 119 Infanterie-Regiment Nr. 120 Füsilier-Regiment Nr. 122 Ersatzbataillon Infanterie-Regiments Nr. 126 Infanterie-Regiment Nr. 127 Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 246 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 119 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 126 Dragoner-Regiment Nr. 26 Ersatz-Eskadron Ulanen-Regiments Nr. 19 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 13 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 29 Ersatz-Bataillon Fußartillerie-Regiments Nr. 13 Pionier-Bataillon Nr. 13 Minenwerfer-Kompagnie Nr. 254 Württ. Fernsprech-Abteilung Nr. 204 Nachrichten-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Train-Abteilung Nr. 13 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Feldpostexpedition Nr. 754 Feldpostexpedition Nr. 796 Feldpostexpedition Nr. 985 3. Abwicklungsstellen Heeresabwicklungsamt Württemberg Abwicklungsintendantur XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Bekleidungsamts XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Füsilier-Regiments Nr. 122 Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 126 II. Preußisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Intendantur I. A. K. Intendantur II. A. K. Intendantur III. A. K. Intendantur IV. A. K. Intendantur V. A. K. Intendantur VIII. A. K. Intendantur X. A. K. Intendantur XI. A. K. Intendantur XIV. A. K. Intendantur XV. A. K. Intendantur XVI. A. K. Intendantur der 12. Division Intendantur der 16. Division Intendantur der 20. Division Intendantur der 21. Division Intendantur der 22. Division Intendantur der 29. Division Intendantur der 30. Division Intendantur der 31. Division Feldintendantur der 56. Division Garnisonsverwaltung Straßburg 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Bezirkskommando Bremen Bezirkskommando Donaueschingen Bezirkskommando Heidelberg Bezirkskommando Potsdam Bezirkskommando Stockach Bezirkskommando Straßburg Generalkommando XV. A. K. Luftschiff-Ersatz-Abteilung Nr. 3 Auflösungskommando Luftschiffer-Bataillons Nr. 4 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 10 III. Bayerisches Heer Bezirkskommando Ansbach Bezirkskommando Augsburg 6. Feldartillerie-Regiment IV. Reichswehr und Reichsbehörden 1. Reichswehr a) Militärverwaltung: Reichswehrministerium Reichswehrbefehlsstelle Württemberg Wehrkreiskommando V Intendantur des Wehrkreises V Heeresanwaltschaft bei der 5. Division Reichsbekleidungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Tübingen Wirtschafts- und Rechnungsamt der Nachrichten-Abteilung 5 Heeresarchiv Stuttgart b) Truppen Brigade-Nachrichtenabteilung 13 2. Reichsbehörden Reichsministerium des Innern Reichsschatzministerium Reichsarchivzweigstelle Stuttgart Reichsdisziplinarkammer für Württemberg Reichspensionsamt - Abteilung Württemberg Reichsvermögensamt Ludwigsburg Reichsvermögensamt Stuttgart Landesfinanzamt Stuttgart Hauptversorgungsamt Stuttgart Versorgungsstelle Biberach Versorgungsstelle Ehingen Versorgungsamt Gmünd Versorgungsamt Heilbronn Versorgungsamt Horb Versorgungsamt Ludwigsburg Versorgungsstelle Stockach Versorgungsamt Stuttgart Versorgungsamt Ulm
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 23-24 · Bestand · (1775-) 1852 - 1945 (-1946)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht In der Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen fielen Akten zu folgenden Bereichen an: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen, Instruktionen von und für Medizinalpersonen; Physikate bzw. Oberamtsärzte bzw. Kreisärzte; Hebammen; Personalien der Oberamts- bzw. Kreisärzte und der Oberamts- bzw. Kreisveterinärräte; Medizinalpolizei: Verhütung von Krankheiten unter Menschen, Verhütung von Krankheiten unter Tieren, Aufsicht über Apotheken, Kurpfuscherei; Medizinalheilanstalten; Mineralquellen und Bäder; Gerichtliche Medizin; Behandlung von Scheintoten und Verunglückten; Periodische Medizinalberichte und Visitationen. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen von 1852 (siehe Nr. 478) und von 1927 (siehe Nr. 479). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern Hechingen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius". Eine Akte wurde trotz Fremprovenienz - nämlich "Preußische Regierung Trier" - beim Bestand belassen, da es sich hierbei um eine Vorakte handelt. Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenöss ischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten demnächst archivgerecht verpackt werden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2006 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 479 Verzeichnungseinheiten und 16,5 lfd.m (unverpackt) und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 23-24 Nr. Sigmaringen, Dezember 2006 Birgit Meyenberg Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen Medizinalwesen, Allgemeines; Etat der Medizinalverwaltung; Staatsprüfungen der Medizinalpersonen; Niederlassung von Ärzten; Niederlassung von ausländischen Ärzten; Staatsprüfung der Medizinalpersonen; Befugnisse der Wundärzte; Taxen für Medizinalpersonal; Medizinal- und Gesundheitspolizei; Taxbestimmungen für die ärztliche Gerichtspraxis; chirurgische Instrumente und Instrumente zur Geburtshilfe; Ärzte; homöopathische Ärzte; Zahnärzte; Tierärzte; Ausbildung von Krankenpflegern und -pflegerinnen; medizinal-statistische Aufnahme; Verzeichnis von Krankheiten und Todesursachen; Erkrankungsstatistiken; Titelverleihungen an Ärzte; Standesvertretung der Apotheker; Prüfung der Heilgehilfen und Krankenpfleger; bakteriologische Untersuchungsstelle; Entscheidungen ärztlicher Ehrengerichte; Gewerbeärzte; Dienstinstruktionen für Physikate; Leichenschau; Totenregister; Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte; Gebührenordnung für die Gerichtspraxis; Einrichtung einer Krankenpflegeschule im Landeskrankenhaus Sigmaringen; Bahnarztstellen; Ärzteverein; Geburtenrückgang; Veterinärräte; Ärztekammer, Tierärztekammer; schulärztliche Untersuchungen - Physikate, Kreisärzte Verwaltung der Physikate und der Oberamtsarzt- bzw. Kreisarztstellen; Kreisassistentenarztstellen; Oberamtswundarztstellen - Hebammen Hebammen-Lehrkurse und -Prüfungen; Hebammenlehranstalt; Wahl, Aufstellung und Entlassung; Gehälter und Gebühren; Verwaltung des Hebammenfonds in Donaueschingen; Prüfung von Hebammen in der Frauenklinik Tübingen - Personalien der Kreismedizinal- und Kreisveterinärräte Verzeichnis der Medizinalpersonen; Personalakten von Ärzten, Sanitäts- und Medizinalräten sowie von Wundarzneidienern; Untersuchungen gegen Ärzte; Prüfung von Chirurgiekandidaten; Disziplinarverfahren - Medizinalpolizei Verhütung von Krankheiten unter Menschen Behandlung ansteckender Krankheiten; Anordnungen über körperliche Erziehung; Impfungen; Kinderkrankheiten; Geschlechtskrankheiten; Krebskrankheiten; Landkrankenpflegestellen; Eheberatungsstellen; Fleischvergiftungen; Abwasser vom Truppenübungsplatz Heuberg; Einstellung der Schafwäsche in der Schmeie; Ortsbesichtigungen durch Ärzte; Ernährung; medizinische Verordnungen; Tuberkulosenfürsorge; Volkshygiene; Kropfkrankheiten; Vergiftungen; Besichtigung von Molkereien; Reinigung von Abwässern - Verhütung von Krankheiten unter Tieren Behandlung ansteckender Krankheiten; Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes; Wildseuchen; Schlachtviehversicherungen; Fleischbeschau; Tierschutz; Bekämpfung der Dasselfliege; Seuchenordnung für Preußen; Beförderung von Vieh mit der Eisenbahn; Viehseuchengesetz; Beaufsichtigung der Vieh- und Pferdemärkte; Durchfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparks; Durchführung des Lebensmittelgesetzes; Seuchenpolizei; Viehseuchenübereinkommen mit dem Ausland; öffentliche Schlachthausanlagen; Fleischvergiftungen; Abdeckereiwesen; Reichsgesundheitsblatt; Kriegsmaßnahmen - Aufsicht über Apotheken Apotheken, Allgemeines; Staatsprüfung der Apotheker; Visitationen der Apotheken; Beaufsichtigung; Arzneiordnung; Drogenhandlungen; Arzneitaxe; Hausapotheken; Prüfung von Apothekergehilfen; Revision von Apotheken - Medizinalpfuscherei Verbot des Verkaufs von Arzneimitteln durch Nichtapotheker; Bekämpfung des Kurpfuschertums - Medizinalheilanstalten Errichtung von Irrenheil- bzw. Irrenverwahrungsanstalten; Aufnahme und Entlassung von Geisteskranken; Aussatzhäuser des Mittelalters; Errichtung von Krankenanstalten - Mineralquellen, Bäder Heil- und Mineralquellen; Badeanstalten; Quellenschutzgesetz von 1908 - Gerichtliche Medizin Sammlung gerichtsärztlicher Gutachten; Obduktions- und Gemütszustandsverhandlungen - Behandlung von S cheintoten und Verunglückten Medizinische Rettungsapparate - Periodische Medizinalberichte Sanitätsberichte der Physikate; Veterinär-Sanitätsberichte; Medizinalvisitationen; Gesundheitsberichte - Finalabschlüsse der Medizinalverwaltung Nichts mehr vorhanden

          Studentenschaften, Rektoren der Hochschulen
          BArch, NS 38/3650 · Akt(e) · 1933-1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: TH Karlsruhe, Badische Hochschule für Musik Karlsruhe, Universität Kiel, Hochschule für Musik Köln, Universität Köln, Handelshochschule Königsberg, Albertus-Universität Königsberg, Staatliche Hochschule für angewandte Technik Köthen, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Universität Leipzig, Ingenieurschule Mannheim, Universität Marburg, Universität München, TH München, Akademie der Tonkunst München, Universität Münster, Hindenburghochschule Nürnberg, Hans Schemm-Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Philosophisch-Theologische Hochschule Passau, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Universität Rostock, TH Stuttgart, Forstliche Hochschule Tharandt, Universität Tübingen, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Hochschule für Baukunst Weimar, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Theologische Schule Elberfeld, Universität Würzburg, 1933-1936; Danksagungen der Rektoren von Hochschulen für Glückwünsche zum neuen Jahr, 1935-1936

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 124 · Bestand · 1897-1922 und o. J.
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Biografie: Wilhelm (III.) Fürst von Urach wurde am 27. September 1897 in Stuttgart als Sohn des Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und der Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Herzogin in Bayern geboren. Er besuchte zunächst das Hayersche Knabeninstitut in Stuttgart und ab 1908 das Karlsgymnasium in Stuttgart, wo er im Jahre 1914 das Abitur ablegte . Am 3. August 1914 wurde er zum Feldartillerie-Regiment Nr. 13 König Karl eingezogen . Bereits am 18. August 1914 erfolgte seine Ernennung zum Leutnant. Wilhelm Fürst von Urach diente im Ersten Weltkrieg vor allem im Reserve-Feld-Artillerie-Regiment Nr. 26, im Generalkommando Karpatenkorps (IV. Reserve-Korps) und im württembergischen Reichswehr-Schützen-Regiment 25 und kam u. a in Frankreich, Polen, Flandern, Serbien, in den Karpaten und in der Bukowina zum Einsatz. Am 18. Dezember 1917 wurde er zum Oberleutnant befördert. Bereits im Jahre 1916 hat sich Wilhelm Fürst von Urach - wahrscheinlich auf Wunsch seines Vaters - als Kriegsstudent an der Universität Tübingen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben . Sein eigentliches Interesse galt jedoch der Technik und den Ingenieurwissenschaften. Daher studierte Wilhelm Fürst von Urach in den Jahren 1919 bis 1922 Maschinenbau an der Technischen Hochschule Stuttgart. Im Jahre 1922 wurde ihm das Ingenieurs-Diplom erteilt . Nach dem Studium arbeitete er bei den Automobilfirmen Steiger in Burgrieden bei Laupheim, Cockerell in München und Bugatti in Molsheim/Elsass. Im Jahre 1927 wechselte er zu Daimler-Benz. Dort war er zunächst in Untertürkheim als Konstrukteur tätig. Ab 1933 gehörte er dem Direktions-Sekretariat an. Im Jahre 1937 wurde er zum Oberingenieur ernannt. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte u. a. die Betreuung der Mercedes-Fahrer bei Sportveranstaltungen. Während des Zweiten Weltkrieges hatte er als Industriebevollmächtigter die Verantwortung für die technische Leitung des Renault-Automobilwerkes im besetzten Frankreich. Ab 1945 war Wilhelm Fürst von Urach wieder im Direktions-Sekretariat bei Daimler-Benz tätig. In den Jahren 1946 bis 1950 oblag ihm die PKW-Versuchsleitung Untertürkheim. Im Jahre 1954 erhielt Wilhelm Fürst von Urach die Prokura. Im selben Jahr wurde ihm auch die Leitung des Daimler-Museums übertragen. Gegen den Widerstand seines Vaters heiratete Wilhelm Fürst von Urach am 19. Juni 1928 Elisabeth Theurer. Sie war die Tochter des Richard Theurer, des Generaldirektors der Firmen G. Siegle & Co. und Kast & Ehinger, und der Elisabeth geb. Groß. Aufgrund der Heirat verzichtete Wilhelm Fürst von Urach auf die Nachfolge als (dritter) Herzog und Chef des Hauses Urach und auf den Titel eines Grafen von Württemberg. Der Herzogstitel ging daher nach dem Tod des Wilhelm (II.) Herzog von Urach auf den jüngeren Bruder Fürst Wilhelms, Karl Gero (1899-1981), über. Aus der Ehe mit Elisabeth Theurer gingen die Töchter Elisabeth (geb. 1932) und Maria Christine (1933-1990) hervor. Die promovierte Psychologin Elisabeth Fürstin von Urach war als Leiterin der Dienststelle Erziehungs- und Jugendberatung in Stuttgart tätig. Maria Christina Fürstin von Urach studierte - wie ihr Vater - Maschinenbau und trat nach dem Studium in den Dienst der Firma Daimler-Benz. Dort stieg sie zur Leiterin der Hauptabteilung Organisation und Datenverarbeitung auf. Seit 1978 vertrat sie die leitenden Angestellten im Aufsichtsrat der Daimler-Benz AG. Wilhelm Fürst von Urach starb am 8. August 1957 in München. Er wurde auf dem Waldfriedhof in Stuttgart begraben. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der vorliegende Bestand gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach als Depositum im Jahre 1987 ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildete das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Beständegliederung (Tektonik) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wilhelm Fürst von Urach die Signatur GU 124. Der Bestand GU 124 enthält einzelne Unterlagen aus dem Nachlass des Wilhelm Fürst von Urach. Dazu gehören Dokumente aus der Schul- und Studienzeit, dem Kriegsdienst als Offizier im Ersten Weltkrieg, etwas Korrespondenz, ein Testament, das Wilhelm Fürst von Urach im Jahre 1916 als Offizier abgefasst hat, eine Sammlung von Ansichtskarten (u. a. von Schloss Lichtenstein), militärische und sonstige Drucksachen, Kinderzeichnungen und -aquarelle, ein Kinderreim sowie eine Visitenkarte des Wilhelm Fürst von Urach. Während die Gymnasialzeit des Wilhelm Fürst von Urach relativ gut überliefert ist, sind zur Studienzeit außer dem Diplom und der Immatrikulation im Fach Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen keine Materialien vorhanden. Auch endet die Überlieferung zur Miliärdienstzeit im Jahre 1916. Die im Bestand enthaltene Korrespondenz ist zudem von geringem Umfang. Über die Tätigkeiten des Wilhelm Fürst von Urach bei der Daimler-Benz AG und bei den oben genannten anderen Automobilfirmen finden sich überhaupt keine Unterlagen im Bestand GU 124. Außerdem fehlen etwa Dokumente zu seiner Eheschließung und zu seinem Verzicht auf den Herzogstitel und die Nachfolge als Chef des Hauses Urach. Der Bestand wurde im August 2004 von dem Unterzeichneten erschlossen. Er umfasst 0,1 lfd. Meter mit 21 Nummern. Stuttgart, im August 2004 Eberhard Merk

          Urach, Wilhelm (III.) von