Tübingen

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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 124 · Bestand · 1897-1922 und o. J.
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Biografie: Wilhelm (III.) Fürst von Urach wurde am 27. September 1897 in Stuttgart als Sohn des Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und der Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Herzogin in Bayern geboren. Er besuchte zunächst das Hayersche Knabeninstitut in Stuttgart und ab 1908 das Karlsgymnasium in Stuttgart, wo er im Jahre 1914 das Abitur ablegte . Am 3. August 1914 wurde er zum Feldartillerie-Regiment Nr. 13 König Karl eingezogen . Bereits am 18. August 1914 erfolgte seine Ernennung zum Leutnant. Wilhelm Fürst von Urach diente im Ersten Weltkrieg vor allem im Reserve-Feld-Artillerie-Regiment Nr. 26, im Generalkommando Karpatenkorps (IV. Reserve-Korps) und im württembergischen Reichswehr-Schützen-Regiment 25 und kam u. a in Frankreich, Polen, Flandern, Serbien, in den Karpaten und in der Bukowina zum Einsatz. Am 18. Dezember 1917 wurde er zum Oberleutnant befördert. Bereits im Jahre 1916 hat sich Wilhelm Fürst von Urach - wahrscheinlich auf Wunsch seines Vaters - als Kriegsstudent an der Universität Tübingen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben . Sein eigentliches Interesse galt jedoch der Technik und den Ingenieurwissenschaften. Daher studierte Wilhelm Fürst von Urach in den Jahren 1919 bis 1922 Maschinenbau an der Technischen Hochschule Stuttgart. Im Jahre 1922 wurde ihm das Ingenieurs-Diplom erteilt . Nach dem Studium arbeitete er bei den Automobilfirmen Steiger in Burgrieden bei Laupheim, Cockerell in München und Bugatti in Molsheim/Elsass. Im Jahre 1927 wechselte er zu Daimler-Benz. Dort war er zunächst in Untertürkheim als Konstrukteur tätig. Ab 1933 gehörte er dem Direktions-Sekretariat an. Im Jahre 1937 wurde er zum Oberingenieur ernannt. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte u. a. die Betreuung der Mercedes-Fahrer bei Sportveranstaltungen. Während des Zweiten Weltkrieges hatte er als Industriebevollmächtigter die Verantwortung für die technische Leitung des Renault-Automobilwerkes im besetzten Frankreich. Ab 1945 war Wilhelm Fürst von Urach wieder im Direktions-Sekretariat bei Daimler-Benz tätig. In den Jahren 1946 bis 1950 oblag ihm die PKW-Versuchsleitung Untertürkheim. Im Jahre 1954 erhielt Wilhelm Fürst von Urach die Prokura. Im selben Jahr wurde ihm auch die Leitung des Daimler-Museums übertragen. Gegen den Widerstand seines Vaters heiratete Wilhelm Fürst von Urach am 19. Juni 1928 Elisabeth Theurer. Sie war die Tochter des Richard Theurer, des Generaldirektors der Firmen G. Siegle & Co. und Kast & Ehinger, und der Elisabeth geb. Groß. Aufgrund der Heirat verzichtete Wilhelm Fürst von Urach auf die Nachfolge als (dritter) Herzog und Chef des Hauses Urach und auf den Titel eines Grafen von Württemberg. Der Herzogstitel ging daher nach dem Tod des Wilhelm (II.) Herzog von Urach auf den jüngeren Bruder Fürst Wilhelms, Karl Gero (1899-1981), über. Aus der Ehe mit Elisabeth Theurer gingen die Töchter Elisabeth (geb. 1932) und Maria Christine (1933-1990) hervor. Die promovierte Psychologin Elisabeth Fürstin von Urach war als Leiterin der Dienststelle Erziehungs- und Jugendberatung in Stuttgart tätig. Maria Christina Fürstin von Urach studierte - wie ihr Vater - Maschinenbau und trat nach dem Studium in den Dienst der Firma Daimler-Benz. Dort stieg sie zur Leiterin der Hauptabteilung Organisation und Datenverarbeitung auf. Seit 1978 vertrat sie die leitenden Angestellten im Aufsichtsrat der Daimler-Benz AG. Wilhelm Fürst von Urach starb am 8. August 1957 in München. Er wurde auf dem Waldfriedhof in Stuttgart begraben. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der vorliegende Bestand gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach als Depositum im Jahre 1987 ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildete das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Beständegliederung (Tektonik) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wilhelm Fürst von Urach die Signatur GU 124. Der Bestand GU 124 enthält einzelne Unterlagen aus dem Nachlass des Wilhelm Fürst von Urach. Dazu gehören Dokumente aus der Schul- und Studienzeit, dem Kriegsdienst als Offizier im Ersten Weltkrieg, etwas Korrespondenz, ein Testament, das Wilhelm Fürst von Urach im Jahre 1916 als Offizier abgefasst hat, eine Sammlung von Ansichtskarten (u. a. von Schloss Lichtenstein), militärische und sonstige Drucksachen, Kinderzeichnungen und -aquarelle, ein Kinderreim sowie eine Visitenkarte des Wilhelm Fürst von Urach. Während die Gymnasialzeit des Wilhelm Fürst von Urach relativ gut überliefert ist, sind zur Studienzeit außer dem Diplom und der Immatrikulation im Fach Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen keine Materialien vorhanden. Auch endet die Überlieferung zur Miliärdienstzeit im Jahre 1916. Die im Bestand enthaltene Korrespondenz ist zudem von geringem Umfang. Über die Tätigkeiten des Wilhelm Fürst von Urach bei der Daimler-Benz AG und bei den oben genannten anderen Automobilfirmen finden sich überhaupt keine Unterlagen im Bestand GU 124. Außerdem fehlen etwa Dokumente zu seiner Eheschließung und zu seinem Verzicht auf den Herzogstitel und die Nachfolge als Chef des Hauses Urach. Der Bestand wurde im August 2004 von dem Unterzeichneten erschlossen. Er umfasst 0,1 lfd. Meter mit 21 Nummern. Stuttgart, im August 2004 Eberhard Merk

          Urach, Wilhelm (III.) von
          BArch, NS 38/4350 · Akt(e) · Jan. 1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: TH Aachen, Handelshochschule Berlin, Universität Berlin, TH Berlin, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Bonn, Staatliche Akademie Braunsberg, Universität Breslau, TH Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Akademie für praktische Medizin Danzig, TH Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, TH Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Pädagogisches Institut TH Dresden, Medizinische Akademie Düsseldorf, Kunstakademie Düsseldorf, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Universität Erlangen, Universität Frankfurt am Main, Bergakademie Freiberg, Universität Freiburg, Universität Gießen, Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Halle-Wittenberg, Universität Hamburg, TH Hannover, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg; Hochschule Hohenheim, Universität Jena, Universität Kiel, Hochschule für Lehrerbildung Kiel, Handelshochschule Königsberg, Universität Königsberg, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Universität Leipzig, Universität Marburg, Akademie der bildenden Künste München, Universität München, Universität Münster, Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nürnberg, Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Universität Rostock, Universität Tübingen, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Hochschule für Musik Weimar, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Universität Würzburg

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 · Bestand · 1945-1952
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Behördengeschichte Aufgrund der Entnazifizierungsrichtlinien der französischen Besatzungsmacht vom 19. Oktober 1945 wurden als zweite Stufe Säuberungskommissionen bei jeder Landesdirektion in Tübingen gebildet. Am 18. Februar 1946 traten die Kommissionen erstmals zusammen. Sie hatten auf der Grundlage des von den Kreisuntersuchungsausschüssen vorbereiteten Materials abgestufte Sanktionen zu verfügen. Am 18. März 1946 wurde die Bildung eines politischen Säuberungsrats aus Vertretern der Parteien angeordnet, der für die Vereinheitlichung der Sanktionen sorgen und eine ausgewogene Zusammensetzung der Säuberungsorgane sicherstellen sollte. Am 6. April 1946 trat er erstmals zusammen. Durch die Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 28. Mai 1946 wurde das Säuberungsverfahren als reines Verwaltungsverfahren neu gestaltet und als oberste Instanz ein Staatskommissariat für die politische Säuberung mit Sitz in Reutlingen errichtet, dem ein politischer Beirat beigegeben wurde. Die Säuberungskommissionen hatten nur noch Sanktionsvorschläge zu unterbreiten. Bei Vorlage neuer Beweise konnte das Staatskommissariat eine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen. Mit der Rechtsanordnung vom 25. April 1947 wurde das Spruchkammersystem eingeführt und der Sitz des Staatskommissariats nach Tübingen verlegt. 1953 erfolgte die Aufhebung des Staatskommissariats durch das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Die vorliegenden Unterlagen kamen im Oktober 1977 als Zugang 1977/29 über das Staatsarchiv Ludwigsburg ins Staatsarchiv Sigmaringen. Der Angestellte Rupert Flöß erstellte ein sehr flaches Verzeichnis der vorhandenen Unterlagen. Das Auffinden einer einzelnen Entnazifizierungsakte erforderte seitdem ein mehrstufiges Suchsystem, im wesentlichen über verschiedene Karteien und Sprüche-Sammlungen. Die Entnazifizierung betraf vor allem bestimmte Berufsgruppen und insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen. Die Tatsache, dass eine Person einen Fragebogen ausfüllte, lässt daher noch keinen Rückschluss über ihr Verhalten im Dritten Reich zu. Selbst für zahlreiche bereits verstorbene Personen mussten Fragebögen ausgefüllt werden. Unter anderem wurden sie zur Überprüfung von Renten- und Wiedergutmachungsansprüchen genutzt. Für bestimmte Berufsgruppen, beispielweise Geistliche, Journalisten und Angehörige der Handelskammer (Reutlingen) wurden eigene Akten geführt. Allerdings differieren die Angaben, die den Entnazifizierungsakten und so genannten Sprüchen zu entnehmen sind, sehr stark. So enthalten die kleinen Sprüche, mit denen die Verfahren von Nicht- oder Minderbelasteten entschieden wurden, nur minimale Informationen, in der Regel den Namen, das Geburtsdatum, den Wohnort und die politische Bewertung. Dennoch können selbst sie wichtige Informationen liefern, sofern diese Daten zuvor nicht bekannt waren, und sie ermöglichen oftmals den Einstieg in weitergehende Forschungen. Auch die anderen Entnazifizierungsakten sind in ihrem Umfang und ihrer Aussagekraft sehr unterschiedlich. Oft geht der Informationswert nicht wesentlich über den der kleinen Sprüche hinaus. Manchmal enthalten sie allerdings weitgehende Angaben zu der Person, die Dokumentation eines sehr umfangreichen Entnazifizierungsprozesses und Aussagen anderer Personen über den Betroffenen. In diesen Stellungnahmen anderer Personen, den so genannten "Persilscheinen" (aufgrund des "Reinwaschens" der zu entnazifizierenden Person), wird manche Hintergrundgeschichte zum Leben der Person erzählt. Als entlastende Faktoren werden beispielsweise kirchliches Engagement, die Kommunion oder Konfirmationund negative berufliche Konsequenzen aufgrund der politischen Einstellung gegen die Nationalsozialisten genannt . Häufige Erwähnung finden auch Vorgänge, in denen eine Person eine andere nach einer kritischen Äußerung oder Tat nicht verraten hat. Je nach Besatzungszone bestanden bei der Durchführung der Entnazifizierung große Unterschiede. Anders als in anderen Zonen mussten zum Beispiel im französisch besetzten Gebiet Württemberg-Hohenzollern nicht alle Bewohner einen Fragebogen ausfüllen, in dem unter anderem Folgendes gefragt wurde: "Waren Sie jemals Mitglied der NSDAP?", "Welcher politischer Partei haben Sie als Mitglied vor 1933 angehört?", "Wurden Sie jemals aus rassischen oder religiösen Gründen oder weil Sie aktiv oder passiv den Nationalsozialisten Widerstand leisteten, in Haft genommen oder in Ihrer Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit oder sonst wie in Ihrer gewerblichen oder beruflichen Freiheit beschränkt?" und "Ist eines Ihrer Kinder auf einer Napola gewesen?". Außerdem wurde unter anderem nach dem Einkommen, nach dem Militärdienst und nach Auslandsreisen gefragt. Im Jahr 2008 begannen Karin Stolz und Michael Göhner mit der Eingabe des Namens, des Geburtsdatums, gegebenenfalls auch des Todesdatums und der angegebenen Geburts-, Todes- und Wohnorte der einzelnen Personen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv. Seit November 2008 waren zudem Dagmar Bohn, Erich Conzelmann, Andrea Glatzer, Anja Grathwohl, Maria Hirtreiter, Alexander Hochhalter, Michael Mendorf, Karl Nolle, Renate Rüppel, Anja Sadowski und Malgorzata Stepko-Pape an der Erfassung beteiligt. Corinna Knobloch, Sofia Brüning, Heidrun Dreher, Maria Hirtreiter, Marion Hofbeck, Bettina Jourdan, Manfred Klawitter, Leon Körbel, Irene Moser, Doris Nußbaum, Beate Oehmichen und Elisabeth Schwellinger nahmen redaktionelle Nacharbeiten vor. Michael Mendorf und Andrea Schill begannen im Jahr 2011 mit der Digitalisierung einzelner ausgewählter Archivalien. Die Ortsidentifikation beschränkt sich in der Regel auf die Angaben, die in den jeweiligen Unterlagen zu finden sind. Auf eine Aufnahme des Berufes und eine Indizierung wurde verzichtet. Im April 2008 konnten die ersten Erschließungsdaten ins Internet exportiert werden. Das Online-Findbuch beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Personen, die nachweislich schon länger als 10 Jahre gestorben sind bzw. vor mehr als 110 Jahren geboren wurden. Daneben enthält das Online-Findbuch die Erschließungsinformationen des 1985 erstellten maschinenschriftlichen Findbuchs. Seit Mai 2011 werden daneben ausgewählte Teile der Unterlagen als digitale Reproduktionen im Internet präsentiert. Neben der historischen Relevanz der einzelnen Personen hängt die Entscheidung über den Zeitpunkt der Digitalisierung auch mit dem Erhaltungszustand der Unterlagen zusammen. Sigmaringen, im Mai 2011 Corinna Knobloch Inhalt und Bewertung Enthält: Verfahren der Spruchkammern, Säuberung des Klerus und der Journalisten, Ermäßigungen, Revisionen, Ein- und Umgruppierungen, Ablehnungsbescheide der Militärregierung, Gnadensachen, Bekanntmachungen des Staatskommissariats über die Ergebnisse der politischen Säuberung in Regierungsblättern (Namenslisten), Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sprüche und Entscheidungen der Spruchkammern.

          Staatliches Forstamt Gammertingen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 161/15 T 1 · Bestand · 1892-1955
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Inhalt und Bewertung Im Zuge einer Bewertungsaktion bei den Staatlichen Forstämtern im Sprengel der Forstdirektion Tübingen 1994/95 wurde auch die Altregistratur - Registraturschicht 1850 - 1955 beim Staatlichen Forstamt Gammertingen vom Staatsarchiv Sigmaringen am 9. August 1995 bewertet. Grundlage der Bewrtung bildete das 1994/95 zusammen mit der Forstverwaltung erarbeitete Bewertungsmodell (Siehe hierzu: Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W.Kohlhammer Stuttgart, S.275-291). Die Akten des Forstamts Gammertingen wurden im Frühjahr 1997 von Marc Krause im Rahmen eines vierwöchigen Archivpraktikums unter Anleitung des Unterzeichneten verzeichnet. Der Bestand umfaßt nun 117 Faszikel bei 2 lfd.m. Sigmaringen, im September 1998 gez. Dr. Jürgen Treffeisen Enthält: Amtserfordernisse; Registratur; Forstamtsgebäude, Dienstwohnung, Bausachen; Forstorganisation; Jahresberichte; Personal und Stellenakten; Flächen und Grenzsachen; Abschätzung und Vermessung; Forstkarten; Wirtschaftsbücher; Nutzungsbetrieb; Kulturen; Wegbau; Jagd und Fischerei; Forststrafsachen; Schädlingsbekämpfung; Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen, Allgemeines und Einzelfälle.

          Schreiben an Frau und Herrn Mergner 1939-1984
          ALMW_II._32_NachlassMergner_3 · Objekt
          Teil von Franckesche Stiftungen zu Halle

          Enthält: - o.O., o.J. Schreiben eines Afrikaners an Herrn Mergner in deutscher Übersetzung ohne Absender - Memmingerberg 1948. Albrecht an Herrn Mergner - Kumkanas 1946. v. Alvensleben an Herrn Mergner - Berlin 1941, 1943/44, 1946. Arbeitskreis für Mission / Studentenbund für Mission (Brennecke) an Frau Mergner bzw. Rundschreiben ohne Empfängerangabe (7 Schreiben) - Rummelsberg 1946. Bayrischer Verein für ärztliche Mission (Olpp) an Frau Mergner - Braunschweig, Würzburg, Rummelsberg o.J., 1948. Bayrischer Verein für ärztliche Mission (Olpp) an Herrn Mergner (3 Schreiben) - Leipzig 1942. Bock an Herrn Mergner - Magdeburg, Wernigerode 1946/47. Bodenstab an Frau Mergner (4 Schreiben) - Braunschweig 1948/49, 1951. Bodenstab (Wollermann & Bodenstab) an Herrn Mergner (4 Schreiben) - Welzheim 1954. Brater an Frau Mergner - Jerichow 1941. Brennecke (Rundbrief "Über die Lage auf den Missionsfeldern") - Rummelsberg, Frankreich (Feldpost), Nürnberg 1942, 1944, 1946/47. Buchta an Frau Mergner (5 Schreiben) - Dundee 1946. Church of Sweden Mission (Falck) an Herrn Mergner (Englisch) - Tübingen 1942, 1946. Deutsches Institut für ärztliche Mission (Müller) an Frau Mergner (2 Schreiben (u.a. "Jahresbericht ... über die Zeit vom 1. Oktober 1944 bis 30. September 1945." gedruckt, 4 S.) - Regensburg 1948. Edelmann an Herrn Mergner - Erlangen 1946-1948. Erlanger Zentralstelle der Leipziger Mission an Frau Mergner (6 Schreiben) - Erlangen 1948/49, 1951, 1953. Erlanger Zentralstelle der Leipziger Mission an Herrn Mergner (5 Schreiben) - Erlangen 1949. Erlanger Zentralstelle der Leipziger Mission (Rundschreiben betr. "Uraltkonten-Anmeldung" - Leipzig 1940-1947. Ev.-luth. Mission an Frau Mergner (64 Schreiben, davon 1 leerer Umschlag) - Leipzig 1942-1944, 1946-49, 1955. Ev.-luth. Mission an Herrn Mergner (26 Schreiben) - Leipzig 1952. Ev.-luth. Mission an Frau und Herrn Mergner - Leipzig 1939. Ev.-luth. Mission an Dekan Mergner - Leipzig o.J. 1939-1945, 1949, 1958. Ev.-luth. Mission (41 Rundschreiben ohne Empfängerangabe, 3 Schreiben doppelt) - Mittelsinn 1948. Ev.-luth. Pfarramt (Reuther) an Herrn Mergner (3 Schreiben; betr. Vortragsreise) - Schwarzenbach 1948. Ev.-luth. Pfarramt an Herrn Mergner (betr. Vortragsreise) - Herbolzheim 1948. Ev.-luth. Zentral-Missions-Verein für Bayern (Ruf) an Herrn Mergner - Erlangen 1948. Ev. Studentenpfarrer an Herrn Mergner - Salisbury 1942. Fleck an Herrn Mergner - Hof 1948. Flier an Herrn Mergner - Gunzenhausen 1948. Fuchs an Frau und Herrn Mergner - Bad Salzuflen 1946. German Hotschuan-Mission / Arbeitsgemeinschaft für ev. Frauen- und Mädchen-Bibel-Kreise e.V. an Frau Mergner (2 Schreiben: Freundesbrief Nr. 2; "In unseres Königs Namen" 7 S. gedr.) - o.O. 1945. Beilage zum Jahresbericht der Hotschuan-Mission 1945 (Rundbrief) - Gunzenhausen 1945. Guth an Frau Mergner - Ehingen 1948. Gutmann an Herrn Mergner - Wien 1948. Haasel an Frau Mergner - Leipzig 1940, 1944-1946. Frau Ihmels an Frau Mergner (6 Schreiben) - Berlin 1946. Knak (Rundbrief) - Bad Manheim 1955. Küchler an Herrn und Frau Mergner - Yercaud, Satara, Kumbakonam, Rummelsberg 1942-1945, 1948/49, 1958. Heller an Herrn Mergner (zumeist in Englisch; 8 Schreiben) - Leipzig 1943/44, 1946. Hempel an Herrn Mergner (5 Schreiben) - Tübingen 1949. Herrgott an Herrn Mergner - Kirchensittenbach, Hamburg, Nürnberg 1944, 1947, 1949. Jaeschke an Frau Mergner (7 Schreiben) - o.O., Veitsbronn, Tübingen, Kirchensittenbach, Fürth o.J., 1942-1944, 1946/47. Jaeschke an Herrn Mergner (10 Schreiben) - Mt. Hagen, Erlangen, Lae 1976, 1979, 1984. Jaeschke an Frau und Herrn Mergner (3 Schreiben) - o.O., o.J. letzte Seite eines Schreibens von Frau Jaeschke - Hannover 1948/49. Karlberg an Herrn Mergner (2 Schreiben) - Leguruki 1970/71. Kiesel an Herrn Mergner (4 Schreiben ; Rundbriefe) - Dawel 1943. Kirsten an Herrn Mergner - Salisbury 1942-1945. Knabe an Herrn Mergner (7 Schreiben) - Weimar 1946. Köhler an Frau Mergner (2 Schreiben) - Leipzig 1943. Küchler an Frau Mergner - Tübingen 1953. Kuhlmann an Herrn Mergner - Krummendeich 1940. Kutter an Frau Mergner - Sottrum, Bevern, Rain 1948/49. Herr Mergner an Frau Mergner (3 Schreiben) - Hamburg 1949. Müller an Herrn Mergner - Retzbach 1948. Müller an Herrn Mergner (2 Schreiben) - Mistelbach 1940. Nüssler an Frau Mergner - Beverstedt 1947. Paeßler an Frau Mergner - Rummelsberg 1943. Pätzig an Frau Mergner - o.O., o.J. Pätzig an Herrn Mergner - Gut Wendrin, Neuendettelsau 1944-1947. Raum an Frau Mergner (4 Schreiben) - Plötzky 1948. Regel an Herrn Mergner - Salisbury 1942-1944. Reuter an Herrn Mergner (4 Schreiben) - Dresden 1941. Sächsischer Haupt-Missionsverein an Frau Mergner - Leipzig 1943. Schlau an Herrn Mergner - Dresden 1943. Schneider an Herrn Mergner - Schretstaken ü. Schwarzenbek 1948. Schlubach an Frau Mergner - Dresden 1940. Seidel an Frau Mergner - Rusape 1946. St. Faith´s Mission an Herrn Mergner (Englisch - Salisbury, Norton, Bebra 1943-44, 1946, 1948. Stebut an Frau Mergner (4 Schreiben) - Salisbury 1942-1945. Stebut an Herrn Mergner (66 Schreiben, davon 1x nur Umschlag) - Darmstadt 1971. Stebut an Frau und Herrn Mergner - Salisbury 1942/43, 1945. Stoss an Herrn Mergner (6 Schreiben) - Leipzig 1949. Stoss an Frau und Herrn Mergner - Nürnberg 1943. Ströbel an Frau Mergner (nur Umschlag) - Berlin 1949. Triebel an Herrn Mergner - Giessen 1980. Triebel an Herrn Mergner - Leipzig 1940/41, 1944. Verlag der Ev.-luth. Mission an Mergner (1 Schreiben, 2 Rechnungen) - Güstrow-Schönberg 1941. Vierhub an Frau Mergner - Hamburg, Wismar 1948, 1954. Vierhub an Herrn Mergner (2 Schreiben) - Sottrum, Holle 1947, 1953. Zentralstelle Nordwestdeutschland der Leipziger Mission (Blümel, Klug) an Herrn Mergner (3 Schreiben, u.a. "Dienstreise-Bescheinigung")

          Bacmeister, Walter
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 26-28 · Bestand · (1629-) 1850-1945 (-2003)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion XI Schulwesen von 1852 (siehe Nr. 2180) und von 1927 (siehe Nr. 2181). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schufen Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA(=Neuverzeichnete Akten)-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Außerdem wurden Lehrerpersonalakten an die nachfolgenden Behörden Kultministerium Württemberg-Hohenzollern bzw. Oberschulamt Tübingen abgegeben. Die Personalakten, die dort keinen Zuwachs erfuhren, wurden in drei Ablieferungen (Acc. 23/1956, 1/1969 und 17/1969) vom Oberschulamt Tübingen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert. Die Ablieferungen standen bisher gesondert und wurden erst jetzt wieder an ihren ursprünglichen Platz eingefügt. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten Teil des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Die Personalakten aus den Ablieferungen des Oberschulamtes Tübingen wurden eingegliedert. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern-Hechingen", "Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius", "Kreisschulinspektion Beuthen", "Kreisschulinspektion Xanten", "Oberamt Hechingen", "Oberschulkommission Hechingen", "Preußische Regierung Aachen", "Preußische Regierung Arnsberg", "Preußische Regierung Danzig", "Preußische Regierung Düsseldorf", "Preußische Regierung Frankfurt an der Oder", "Preußische Regierung Kassel", "Preußische Regierung Koblenz", "Preußische Regierung Köln", "Preußische Regierung Königsberg", "Preußische Regierung Köslin", "Preußische Regierung Marienwerder", "Preußische Regierung Münster", "Preußische Regierung Oppeln", "Preußische Regierung Posen", "Preußische Regierung Trier", "Preußische Regierung Wiesbaden", "Provinzschulkollegium Berli n", "Provinzschulkollegium Berlin-Lichterfeld", "Provinzschulkollegium Koblenz", "Provinzschulkollegium Münster", "Bezirkspräsidium des Oberelsass", "Schulkommissariat Haigerloch", "Schulkommissariat Hechingen", "Schulkommission Hechingen" und "Schulkommission Sigmaringen". Als Nachprovenienzen erscheinen "Kultusministerium Württemberg-Hohenzollern", "Oberschulamt Tübingen" und "Schulamt Sigmaringen". Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenössischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgelistet sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten in letzter Zeit archivgerecht verpackt wurden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2007 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 1759 Verzeichnungseinheiten und 40,3 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 26-248 Nr. Sigmaringen, Juli 2009 Birgit Meyenberg

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 23-24 · Bestand · (1775-) 1852 - 1945 (-1946)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht In der Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen fielen Akten zu folgenden Bereichen an: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen, Instruktionen von und für Medizinalpersonen; Physikate bzw. Oberamtsärzte bzw. Kreisärzte; Hebammen; Personalien der Oberamts- bzw. Kreisärzte und der Oberamts- bzw. Kreisveterinärräte; Medizinalpolizei: Verhütung von Krankheiten unter Menschen, Verhütung von Krankheiten unter Tieren, Aufsicht über Apotheken, Kurpfuscherei; Medizinalheilanstalten; Mineralquellen und Bäder; Gerichtliche Medizin; Behandlung von Scheintoten und Verunglückten; Periodische Medizinalberichte und Visitationen. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen von 1852 (siehe Nr. 478) und von 1927 (siehe Nr. 479). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern Hechingen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius". Eine Akte wurde trotz Fremprovenienz - nämlich "Preußische Regierung Trier" - beim Bestand belassen, da es sich hierbei um eine Vorakte handelt. Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenöss ischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten demnächst archivgerecht verpackt werden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2006 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 479 Verzeichnungseinheiten und 16,5 lfd.m (unverpackt) und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 23-24 Nr. Sigmaringen, Dezember 2006 Birgit Meyenberg Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen Medizinalwesen, Allgemeines; Etat der Medizinalverwaltung; Staatsprüfungen der Medizinalpersonen; Niederlassung von Ärzten; Niederlassung von ausländischen Ärzten; Staatsprüfung der Medizinalpersonen; Befugnisse der Wundärzte; Taxen für Medizinalpersonal; Medizinal- und Gesundheitspolizei; Taxbestimmungen für die ärztliche Gerichtspraxis; chirurgische Instrumente und Instrumente zur Geburtshilfe; Ärzte; homöopathische Ärzte; Zahnärzte; Tierärzte; Ausbildung von Krankenpflegern und -pflegerinnen; medizinal-statistische Aufnahme; Verzeichnis von Krankheiten und Todesursachen; Erkrankungsstatistiken; Titelverleihungen an Ärzte; Standesvertretung der Apotheker; Prüfung der Heilgehilfen und Krankenpfleger; bakteriologische Untersuchungsstelle; Entscheidungen ärztlicher Ehrengerichte; Gewerbeärzte; Dienstinstruktionen für Physikate; Leichenschau; Totenregister; Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte; Gebührenordnung für die Gerichtspraxis; Einrichtung einer Krankenpflegeschule im Landeskrankenhaus Sigmaringen; Bahnarztstellen; Ärzteverein; Geburtenrückgang; Veterinärräte; Ärztekammer, Tierärztekammer; schulärztliche Untersuchungen - Physikate, Kreisärzte Verwaltung der Physikate und der Oberamtsarzt- bzw. Kreisarztstellen; Kreisassistentenarztstellen; Oberamtswundarztstellen - Hebammen Hebammen-Lehrkurse und -Prüfungen; Hebammenlehranstalt; Wahl, Aufstellung und Entlassung; Gehälter und Gebühren; Verwaltung des Hebammenfonds in Donaueschingen; Prüfung von Hebammen in der Frauenklinik Tübingen - Personalien der Kreismedizinal- und Kreisveterinärräte Verzeichnis der Medizinalpersonen; Personalakten von Ärzten, Sanitäts- und Medizinalräten sowie von Wundarzneidienern; Untersuchungen gegen Ärzte; Prüfung von Chirurgiekandidaten; Disziplinarverfahren - Medizinalpolizei Verhütung von Krankheiten unter Menschen Behandlung ansteckender Krankheiten; Anordnungen über körperliche Erziehung; Impfungen; Kinderkrankheiten; Geschlechtskrankheiten; Krebskrankheiten; Landkrankenpflegestellen; Eheberatungsstellen; Fleischvergiftungen; Abwasser vom Truppenübungsplatz Heuberg; Einstellung der Schafwäsche in der Schmeie; Ortsbesichtigungen durch Ärzte; Ernährung; medizinische Verordnungen; Tuberkulosenfürsorge; Volkshygiene; Kropfkrankheiten; Vergiftungen; Besichtigung von Molkereien; Reinigung von Abwässern - Verhütung von Krankheiten unter Tieren Behandlung ansteckender Krankheiten; Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes; Wildseuchen; Schlachtviehversicherungen; Fleischbeschau; Tierschutz; Bekämpfung der Dasselfliege; Seuchenordnung für Preußen; Beförderung von Vieh mit der Eisenbahn; Viehseuchengesetz; Beaufsichtigung der Vieh- und Pferdemärkte; Durchfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparks; Durchführung des Lebensmittelgesetzes; Seuchenpolizei; Viehseuchenübereinkommen mit dem Ausland; öffentliche Schlachthausanlagen; Fleischvergiftungen; Abdeckereiwesen; Reichsgesundheitsblatt; Kriegsmaßnahmen - Aufsicht über Apotheken Apotheken, Allgemeines; Staatsprüfung der Apotheker; Visitationen der Apotheken; Beaufsichtigung; Arzneiordnung; Drogenhandlungen; Arzneitaxe; Hausapotheken; Prüfung von Apothekergehilfen; Revision von Apotheken - Medizinalpfuscherei Verbot des Verkaufs von Arzneimitteln durch Nichtapotheker; Bekämpfung des Kurpfuschertums - Medizinalheilanstalten Errichtung von Irrenheil- bzw. Irrenverwahrungsanstalten; Aufnahme und Entlassung von Geisteskranken; Aussatzhäuser des Mittelalters; Errichtung von Krankenanstalten - Mineralquellen, Bäder Heil- und Mineralquellen; Badeanstalten; Quellenschutzgesetz von 1908 - Gerichtliche Medizin Sammlung gerichtsärztlicher Gutachten; Obduktions- und Gemütszustandsverhandlungen - Behandlung von S cheintoten und Verunglückten Medizinische Rettungsapparate - Periodische Medizinalberichte Sanitätsberichte der Physikate; Veterinär-Sanitätsberichte; Medizinalvisitationen; Gesundheitsberichte - Finalabschlüsse der Medizinalverwaltung Nichts mehr vorhanden

          Personalakten V (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 430/5 · Bestand · 1839-1941
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte des Bestandes: Wie die Bestände M 430/1 - 430/4 bildet der Bestand M 430/5 einen Selektbestand. Er vereinigt die Personalunterlagen von Militärbeamten (einschließlich Militärapothekern und Militärgeistlichen) und Veterinären des XIII. Armeekorrs ‚also in der Regel aus der Zeit nach 1870/71, und entstand spätestens im Jahr 1950 in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart durch die Vereinigung von Schriftgut zahlreicher Provenienzstellen. Um oder nach 1934 wurden ihm weitere Akten württembergischer Militärbeamter eingegliedert‚ die die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart anscheinend vom Reichsministerium des Innern erhalten hatte; außerdem ordnete man einzelnen Büscheln gelegentlich Konzepte oder Durchschriften von Militärdienstzeitbescheinigungen den Reichsarchivzweigstelle bzw. (seit 1937) des Heeresarchivs Stuttgart ein. Mit dessen übrigen Beständen kam der Bestand im Jahr 1945 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Hier wurde er im Zuge der Neuordnung der Bestände N 430/1 - 430/4 in den Jahren 1971 - 1973 durch einzelne Schriftstücke oder Büschel, die bisher in diesen Beständen überliefert waren, ergänzt. Angesichts des ungenügenden Ordnungs- und Verzeichnungszustands der Bestände militärischer Provenienzen vor 1870/71 kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der fortschreitenden Neuordnung dieser Archivalien noch weitere Personalakten zum Vorschein kommen, die - weil nach 1870/71 fortgeführt - ebenfalls dem vorliegenden Bestand eingeordnet werden müssten. Wieweit so verfahren werden wird bzw. wieweit solche Akten doch bei den im allgemeinen mit den Jahren 1870/71 abschließenden Beständen der jeweiligen Provenienzen bleiben werden, muss ggf. von Fall zu Fall entschieden werden. 1. Zur Ordnung des Bestandes: Das bisher gültige Repertorium der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart von September 1930, das den Bestand vermutlich als erstes Findmittel erschloss, verzeichnete in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Personen, über die Akten vorlagen. Während das Repertorium in der Regel das Geburtsdatum und die Dienststellung des einzelnen Beamten angab, enthielt es keine Angaben über die Laufzeit der Akten und Über die Provenienzstellen, bei denen diese erwachsen sind. Die Akten selbst waren entsprechend dem Repertorium in 63 große Bunde geordnet und hatten im einzelnen keine Archivsignaturen. Demgegenüber wurde bei der jetzigen Neuordnung versucht, das für eine Person bei verschiedenen Provenienzstellen erwachsene Schriftgut provenienzgerecht zu trennen und zu verzeichnen. Oft konnte allerdings bei einzeln überlieferten Schriftstücken (Personalbogen; Nachweise über die persönlichen, Dienst- und Einkommensverhältnisse; Qualifikationsberichte; Beschäftigungsnachweise; Berechnungen der pensionsfähigen Dienstzeit; Militärpässe; Ranglistenauszüge; Dienstzeugnisse in denen man zum Teil wohl die Reste durchkassierter Akten zu sehen hat, die Provenienz nicht eindeutig geklärt werden; wo bei den Titelaufnahmen Angaben darüber fehlen, handelt es sich daher in der Regel um Schriftgut dieser Art. Der Hauptteil des Bestandes ist bei militärischen Stellen Württembergs erwachsen. Wie der Anhang 1 zeigt sind in ihm aber auch zahlreiche nichtwürttembergische militärische und zivile Provenienzstellen vertreten. Diese Akten wurden beim Übertritt der betreffenden Beamten und Veterinäre in württenbergische Dienste an württembergische Stellen abgegeben und dort in den meisten Fällen weitergeführt. Um die im Bestand vereinigten Personalunterlagen nicht erneut zu zersplittern, blieben jetzt aber auch nichtweitergeführte Akten dem Bestand einverleibt. Zur jetzigen Neuverzeichnung ist zu bemerken, dass von den Vornamen der Beamten und Veterinäre nur der Rufname angegeben wird, Soweit nötig und möglich, wurden er und. etwa fehlende Geburtsdaten mit Hilfe anderer Archivalien ergänzt diese Ergänzungen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet, Von den Dienstststellungen wird nur die zuletzt erreichte angegeben; allerdings werden Titel und bei ehemals aktiven Offizieren, die in die Militärverwaltung übergetreten sind, der frühere militärische Rang ebenfalls aufgeführt. Um die Titelaufnahme zu entlasten, werden für häufiger vertretene Provenienzstellen Abkürzungen verwandt, die in Anhang II erklärt sind Aus gleichem Grund wird in zahlreichen Darin- und Enthält- Vermerken einheitlich die Formulierung "Witwenbeihilfe für N. N." verwandt, auch wenn es sich um die Regelung einer Pension oder Gewährung von Waisengeldern, Invalidenrenten, Kriegsbeihilfen und dgl. für die Witwen und Waisen der Beamten handelt. Der am Schluss angefügte Index erschließt die Sach-, Orts- und Personenbetreffe der Titelaufnahmen mit Ausnahme der Provenienzstellen, bei denen die Akten erwachsen sind, und der Namen, Titel und Dienststellungen der einzelnen Beamten und ihrer Angehörigen. Der Bestand umfasst 2908 Büschel (14 lfd. m), Er wurde - nach umfangreichen, vom Unterzeichneten beaufsichtigten Vorarbeiten des Archivangestellten Herrmann - vom Frühjahr 1975 bis Herbst 1976 durch Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet, der auch die Ausarbeitung des Repertoriums besorgte. Stuttgart, im Februar 1977 (Fischer) 3. Anhang I: Verzeichnis der im Bestand vertretenen Provenienzen: I. Württembergisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Oberkriegsgericht Intendantur XIII. A. K. Stellvertretende Intendantur XIII. A. K. Intendantur der 26. Division Intendantur der 27. Division Montierugsdepot Heilbronn Bekleidungsamt XIII. A. K. Kriegsbekleidungsamt XIII. A. K. Artilleriedepot Ludwigsburg Proviantamt Ludwigsburg Proviantamt Stuttgart Proviantamt Ulm Garnisonsverwaltung Hohenasperg Garnisonsverwaltung Ludwigsburg Garnisonsverwaltung Ulm Militär-Bauamt II Ludwigsburg Militär-Neubauamt Cannstatt Militär-Neubauamt Esslingen Sanitätsamt XIII. A. K. Garnisonslazarett Stuttgart Unteroffozoer-Vorbildungsanstalt Ellwangen 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. Korpsgeneralarzt XIII. A. K. Festungskommando und Kasernenverwaltung Hohenasperg Gericht der 26. Division Gericht der 27. Division Auditeur der Garnison Ulm Bezirkskommando Biberach Bezirkskommando Calw Bezirkskommando Ehingen Bezirkskommando Ellwangen Bezirkskommando Esslingen Bezirkskommando Gmünd Bezirkskommando Hall Bezirkskommando Heilbronn Bezirkskommando Horb Bezirkskommando Leonberg Bezirkskommando Ludwigsburg Bezirkskommando Mergentheim Bezirkskommando Ravensburg Bezirkskommando Reutlingen Bezirkskommando Rottweil Bezirkskommando Stuttgart Bezirkskommando I Stuttgart Bezirkskommando II Stuttgart Bezirkskommando Ulm Grenadier-Regiment Nr. 119 Infanterie-Regiment Nr. 120 Füsilier-Regiment Nr. 122 Ersatzbataillon Infanterie-Regiments Nr. 126 Infanterie-Regiment Nr. 127 Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 246 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 119 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 126 Dragoner-Regiment Nr. 26 Ersatz-Eskadron Ulanen-Regiments Nr. 19 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 13 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 29 Ersatz-Bataillon Fußartillerie-Regiments Nr. 13 Pionier-Bataillon Nr. 13 Minenwerfer-Kompagnie Nr. 254 Württ. Fernsprech-Abteilung Nr. 204 Nachrichten-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Train-Abteilung Nr. 13 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Feldpostexpedition Nr. 754 Feldpostexpedition Nr. 796 Feldpostexpedition Nr. 985 3. Abwicklungsstellen Heeresabwicklungsamt Württemberg Abwicklungsintendantur XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Bekleidungsamts XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Füsilier-Regiments Nr. 122 Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 126 II. Preußisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Intendantur I. A. K. Intendantur II. A. K. Intendantur III. A. K. Intendantur IV. A. K. Intendantur V. A. K. Intendantur VIII. A. K. Intendantur X. A. K. Intendantur XI. A. K. Intendantur XIV. A. K. Intendantur XV. A. K. Intendantur XVI. A. K. Intendantur der 12. Division Intendantur der 16. Division Intendantur der 20. Division Intendantur der 21. Division Intendantur der 22. Division Intendantur der 29. Division Intendantur der 30. Division Intendantur der 31. Division Feldintendantur der 56. Division Garnisonsverwaltung Straßburg 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Bezirkskommando Bremen Bezirkskommando Donaueschingen Bezirkskommando Heidelberg Bezirkskommando Potsdam Bezirkskommando Stockach Bezirkskommando Straßburg Generalkommando XV. A. K. Luftschiff-Ersatz-Abteilung Nr. 3 Auflösungskommando Luftschiffer-Bataillons Nr. 4 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 10 III. Bayerisches Heer Bezirkskommando Ansbach Bezirkskommando Augsburg 6. Feldartillerie-Regiment IV. Reichswehr und Reichsbehörden 1. Reichswehr a) Militärverwaltung: Reichswehrministerium Reichswehrbefehlsstelle Württemberg Wehrkreiskommando V Intendantur des Wehrkreises V Heeresanwaltschaft bei der 5. Division Reichsbekleidungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Tübingen Wirtschafts- und Rechnungsamt der Nachrichten-Abteilung 5 Heeresarchiv Stuttgart b) Truppen Brigade-Nachrichtenabteilung 13 2. Reichsbehörden Reichsministerium des Innern Reichsschatzministerium Reichsarchivzweigstelle Stuttgart Reichsdisziplinarkammer für Württemberg Reichspensionsamt - Abteilung Württemberg Reichsvermögensamt Ludwigsburg Reichsvermögensamt Stuttgart Landesfinanzamt Stuttgart Hauptversorgungsamt Stuttgart Versorgungsstelle Biberach Versorgungsstelle Ehingen Versorgungsamt Gmünd Versorgungsamt Heilbronn Versorgungsamt Horb Versorgungsamt Ludwigsburg Versorgungsstelle Stockach Versorgungsamt Stuttgart Versorgungsamt Ulm
          Oberamt Backnang (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 32 · Bestand · 1800-1979
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Dr. Ernst von Scheurlen, Ministerialrat i.R., hinterließ keine letztwillige Verfügung über die Unterlagen. Diese befanden sich spätestens seit 1945 im Haus seiner ältesten Tochter Katharina Schmidt, geb. Scheurlen, das nach ihrem Tod am 3.1.1989 ihr Sohn Karl Schmidt, Pfarrer i.R., übernahm. Dort waren sie - ganz im Sinne von Ernst von Scheurlen - für alle Verwandten zugänglich und wurden hin und wieder von Einzelnen eingesehen. Für die Übergabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart war die Erwägung maßgeblich, dass es für die Zukunft in der Verwandtschaft keinen vergleichbaren Ort gesicherter Aufbewahrung geben werde. Infolgedessen wurde am 1. Dezember 2008 ein Depositalvertrages zwischen Herrn Karl Schmidt und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossen. Inhalt und Bewertung Karl Scheurlen ( 1824, + 1872) Karl Scheurlen wurde am 3. Sept. 1824 in Tübingen geboren, wo der Vater Karl Christian Friedrich Scheurlen Professor der Rechtswissenschaft war. Er besuchte dort und in Stuttgart, wohin der Vater 1839 in das Obertribunal berufen worden war, die Schule. Er studierte von 1841 bis 1846 in Tübingen Rechtswissenschaft und absolvierte anschließend das juristische Referendariat. 1847 wurde er Gerichtsaktuar beim Oberamtsgericht in Heilbronn. Während der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 nahm Karl Scheurlen eine betont konservative Haltung ein. 1850 berief man ihn zur Staatsanwaltschaft in Esslingen. 1851 folgte die Ernennung zum Oberjustizassessor und Staatsanwalt in Ellwangen, wo er 1852 Katharina Pfreundt heiratete. Von 1856 an war Karl Scheurlen Oberamtsrichter in Mergentheim, ab 1863 Oberjustizrat in Esslingen und ab 1865 vortragender Rat im Justizministerium. Gemeinsam mit seinem Freund, dem damaligen Obertribunalrat von Mittnacht, war Karl Scheurlen von Justizminister von Neurath damit beauftragt, die Grundsätze einer Justizreform auszuarbeiten, die Mittnacht, seit 1867 Justizminister, in den Jahren 1868 und 1869 zum Abschluss brachte. Auch Karl Scheurlens Aufstieg hatte sich 1867 mit der Berufung in den Geheimen Rat fortgesetzt; der zweimalige Versuch, ein Landtagsmandat zu erwerben, scheiterte allerdings. Durch Dekret vom 23. März 1870 wurde Karl Scheurlen zum Chef des Departements des Innern und am 17. Juli desselben Jahres zum Innenminister ernannt. Diese Berufung erfolgte zum Zeitpunkt einer innenpolitischen Krise: 45 Abgeordnete des württembergischen Landtags hatten es im Frühjahr abgelehnt, das Militärbudget zu genehmigen, dessen Ablehnung es Württemberg gemacht hätte, seinen Pflichten aus dem Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen aus dem Jahr 1866 zu genügen, das in weiten Kreisen unpopulär war. Dass der breite Widerstand gegen das Militärbudget sich unverhofft legte, ist auf die französische Kriegserklärung vom 15. Juli 1870 zurück zu führen. Nach den unter Berufung auf die politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Deutsch-Französischen Krieg ausgeschriebenen Neuwahlen von 1871 sah Karl Scheurlen sich einer wohlgesonnenen Mehrheit unter den Abgeordneten gegenüber. Auch er selbst wurde gleich zweimal, in Gaildorf und Künzelsau, um Abgeordneten gewählt; er akzeptierte die Wahl in Gaildorf. Sein durch ein Herzleiden verursachter Tod am 1. April 1872 erfolgte überraschend. Karl Scheurlen pflegte neben seiner Tätigkeit in Justiz und Politik lebhafte literarische und künstlerische Interessen. Er schrieb zahlreiche Verse und Gedichte. Insbesondere sein Zeichentalent ist bemerkenswert; er nutzte es u.a., um während seiner Zeit am Gericht zahlreiche Skizzen von Angeklagten und Justizbeamten anzufertigen, oder zur Illustration der "Amtspflege", des Organs der Hauffei, seiner Tübinger Studentenverbindung. Viele seiner Zeichnungen haben humoristischen Charakter; Selbstporträts und Darstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten kommen ausgesprochen häufig vor. Ernst von Scheurlen ( 1863, + 1952) Ernst von Scheurlen wurde am 5. Febr. 1863 als jüngstes von sechs Kindern des späteren Innenministers Karl Scheurlen und seiner Ehefrau Katharina Scheurlen in Mergentheim geboren. Nach der Schulzeit studierte er Medizin in Berlin, wo der 1885 promovierte. Dort war er auch nach dem Staatsexamen 1887 bis 1891 an der Charité und am Reichsgesundheitsamt als Assistenzarzt tätig; Bakteriologie und Hygiene bildeten schon in dieser Zeit die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Interesses. Auch die Eheschließung mit Sophie von Möller (1889), die einer deutschstämmigen Familie aus dem damals russischen Narwa angehörte, fällt in diesen Zeitraum. 1893 wurde Ernst von Scheurlen Bataillonsarzt in Straßburg. Parallel dazu lehrte er 1893-1894 bzw. 1895-1897 als Privatdozent an der technischen Hochschule in Stuttgart bzw. an der Universität Straßburg Hygiene und Bakteriologie. Außerdem leitete er in Stuttgart die hygienisch-bakteriologische Abteilung des großen Garnisonslazaretts. 1897 trat er eine Stelle als Medizinalrat beim Königlich Württembergischen Medizinalkollegium an. Zu seinen Aufgaben gehörte die Mitarbeit bei der Landesversicherungsanstalt, dem Gewerbeaufsichtsamt, im Reichsgesundheitsrat, in der Leitung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes u.a. Auf seine Tätigkeit ist zurück zu führen, dass die Stadt Stuttgart während des Ersten Weltkrieges ihre Zentralkläranlage erhielt. Während des ganzen Ersten Weltkrieges war Ernst von Scheurlen als Hygieniker mit der Seuchenbekämpfung und Wasserversorgung an verschiedenen Abschnitten der West- und Ostfront befasst. Nach dem Ersten Weltkrieg widmete er sich insbesondere der Landeswasserversorgung, der Kropfbekämpfung und der Blutgruppenforschung. Seine Forschungsergebnisse legte er in zahlreichen Publikationen nieder. Der Eintritt in den Ruhestand erfolgte 1930, doch bedeutete dies nicht das Ende seiner wissenschaftlichen Tätigkeit; seine letzte Publikation datiert von 1950, zwei Jahre vor seinem Tod am 8. Okt. 1952 im Alter von 89 Jahren. Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit hat Ernst von Scheurlen mit großem Einsatz die Geschichte seiner Familie ab etwa 1800 dokumentiert. Zu diesem Zweck hat er zahlreiche Bilder, Skizzen, Gedichte und Briefes seines früh verstorbenen Vaters mit anderem Sammlungsgut kombiniert und dieses Material durch eine schriftliche Darstellung der Familiengeschichte ergänzt, erläutert und kommentiert.

          Scheurlen, Karl von
          Nachlass Fürst Ernst II. (*1863, +1950)
          HZAN La 142 · Bestand · (1845-) 1868-1951 (1959)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
          1. Zur Biografie von Fürst Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg: Erbprinz Ernst Wilhelm Friedrich Karl Maximilian zu Hohenlohe-Langenburg - in Abgrenzung zu seinem Großvater Ernst im folgenden "Ernst II." genannt - wurde am 13. September 1863 als Sohn von Fürstin Leopoldine, geborene Prinzessin von Baden, und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg in Langenburg geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Karlsruhe, der Heimatstadt seiner Mutter, am Großherzoglichen Gymnasium, welches er nach dem Abitur 1881 verließ. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen einer zeitgemäßen Universitätstour, die ihn zwischen 1881 und 1884 nach Paris, Bonn, Tübingen und Leipzig führte. 1885 legte Ernst II. am Oberlandesgericht in Naumburg a. d. Saale das erste juristische Examen ab. Während seiner standesgemäßen militärischen Offiziersausbildung beim 2. Garde-Dragonerregiment in Berlin-Lichterfelde in den Jahren 1886-1889 nutzte er die verfügbare Zeit auch zu ausgiebigen gesellschaftlichen Aktivitäten vor allem an den Höfen von Kaiser Wilhelm I. und dessen Sohn Friedrich. Nach Abschluss der Ausbildung stieg Ernst II. in der militärischen Hierarchie noch bis zum Oberstleutnant á la suite der Armee (1914) auf. Der Erbprinz strebte im folgenden eine Karriere im Auswärtigen Amt an, für die er zunächst 1889 einen seiner häufigen Aufenthalte in London zu einer Art privaten ,Lehrzeit’ an der deutschen Botschaft nutzte. Königin Viktoria war eine Großtante Ernsts II., so dass sich dieser stets auf höchster gesellschaftlicher Ebene bewegen konnte. 1890-1891 bewältigte er sein diplomatisches Examen und trat danach eine Stellung als 3. Sekretär in der Botschaft in St. Petersburg an. Schon 1892 erreichte Ernst II. unter Mithilfe seines Vaters, der als Reichsstatthalter von Elsass-Lothringen über genügend Einfluss verfügte, seine Versetzung nach London, wo er als 3. Botschaftssekretär bis 1894 Dienst leistete. In diesem Jahr folgte der Erbprinz Fürst Hermann nach Strassburg, um sich als Legationssekretär des Ministeriums für das Reichsland Elsass-Lothringen zu betätigen. Zugleich bereitete er sich allmählich auf seine Zukunft als Standesherr vor, indem er die Verwaltung der Langenburger Besitzungen übernahm und seinen Vater in der Ersten Kammer der Württembergischen Landstände vertrat. 1896 heiratete Ernst II. seine Cousine 3. Grades Alexandra (1878-1942), eine Prinzessin aus dem britischen Königshaus, deren Vater Herzog Alfred von Edinburgh drei Jahre zuvor das thüringische Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha übernommen hatte. Mit seiner Gemahlin und dem sich bald darauf einstellenden Nachwuchs - der Ehe entstammten Gottfried, Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred - verlegte er seinen Lebens­mittelpunkt nach Langenburg und schied 1897 endgültig aus dem diplomatischen Corps aus. Er hatte begonnen, sich in seiner Rolle als Erbfolger einzurichten, als nach dem unerwarteten Tod von Alexandras Bruder Alfred (1899) die offene Nachfolgefrage in Sachsen-Coburg und Gotha einer Regelung bedurfte. Ernst II. wurde als Regent und Vormund für den neuen, noch jugendlichen Herzog Carl Eduard vorgesehen, eine Aufgabe, die er 1900 nach dem Tod seines Schwieger­vaters übernahm, so dass er nun für 5 Jahre an der Spitze eines deutschen Fürstentums stand. Nach dem Ende der Regentschaft, während der er sich durch eine liberale Haltung das Wohlwollen seiner thüringischen Untertanen erworben hatte, verschaffte ihm Kaiser Wilhelm II., sein Cousin 3. Grades, die Aussicht auf einen Posten als Staatssekretär und ernannte ihn 1905 zum provisorischen Leiter der Kolonial­abteilung im Auswärtigen Amt, die zum eigenen Reichskolonialamt heraufgestuft werden sollte. Doch wegen interner Querelen und der Widerstände im Reichstag gegen die Finanzierung der neuen Behörde musste der Erbprinz 1906 schon wieder seinen Hut nehmen. Im darauf folgenden Jahr kehrte Ernst II. als Reichstags­abgeordneter für den Wahlkreis Gotha, in dem er als Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen die SPD kandidiert hatte, auf die politische Bühne zurück. Als Hospitant der Fraktion der Deutschen Reichspartei trat er bisweilen mit Reden im Plenum in Erscheinung, doch die parlamentarische Alltagsarbeit blieb ihm im Großen und Ganzen fremd. Infolge einer besonderen politischen Konstellation im Reichstag glückte es Ernst II. dennoch, als Kompromisskandidat des rechts-konservativen Lagers 1909 zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt zu werden. Aber auch diese Aufgabe vermochte er nicht lange auszuüben, da er sich mit den Gepflogen­heiten parlamentarischer Debatten nicht arrangieren wollte. Schon 1910 nutzte er die anti-protestantische "Borromäus-Enzyklika" Papst Pius’ X. dazu, aus Protest von seinem Amt zurückzutreten, freilich um den Preis, zukünftig keine politische Rolle auf nationaler Ebene mehr spielen zu können. Nach dem Ende der Legislaturperiode 1912 konzentrierte sich der Erbprinz vornehmlich auf die hohenlohischen Stammgüter. 1913 starb Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und der Sohn trat das standesherrliche Erbe an, zu dem auch die Grafschaft Gleichen in Thüringen zählte. Den Verlust führender politischer Ämter kompensierte Ernst II. erfolgreich durch sein verstärktes Engagement für gesellschaftliche Kräfte, die eher im Hintergrund wirkten: in erster Linie die evangelische Kirche, der Johanniterorden und das Rote Kreuz. Innerhalb dieser Institutionen nahm er auf lokaler und auf Landesebene wichtige und einflussreiche Positionen ein, über die er - in Verbund mit seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen und Verbänden - ein breites Netzwerk von Korrespondenzpartnern aus adligen, politischen, wissenschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kreisen pflegen konnte. Als Kommendator der Württembergisch-Badenschen Genossenschaft des Johanniterordens und Ehrenpräsident des Württembergischen Landesverbandes vom Roten Kreuz lag es für Ernst II. nahe, bei Ausbruch des 1. Weltkrieges nicht einen Posten bei der kämpfenden Truppe, sondern in der Organisation der freiwilligen Krankenpflege anzustreben. Nach einer jeweils kurzen Zeit als Etappendelegierter in Berlin und an der Westfront wurde er Ende 1914 zum Generaldelegierten der freiwilligen Krankenpflege für den östlichen Kriegsschauplatz ernannt, so dass er die längste Zeit des Krieges im Hauptquartier Ost - unter anderem im Umfeld von Generalfeldmarschall von Hindenburg - verbrachte. 1918 stieg er schließlich zum höchsten Repräsentanten seiner Organisation, zum Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur, auf und leitete in dieser Funktion unter anderem die deutsche Delegation bei Kriegsgefangenenaustausch­verhandlungen mit den USA in Bern. Hier kamen ihm seine diplomatischen Erfahrungen zugute, auf die der Kaiser bereits 1915 zurückgegriffen hatte, als er den Fürsten als Sonderbotschafter nach Konstantinopel und auf den Balkan schickte. Nach Ende des Krieges räumte Ernst II. sein hohes Amt in der Krankenpflege und widmete sich nun wieder seinen Kirchen- und Vereinsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dem Evangelischen Volksbund für Württemberg, für den er als Vorsitzender des Bezirks Gerabronn und der Ortsgruppe Langenburg sowie als Delegierter im Landesausschuss fungierte. War ihm die Vereinigung der evangelischen Landeskirchen im Deutschen Reich schon als thüringischer Regent ein großes Anliegen gewesen, so setzte er sich in den 1920er und 30er Jahren weiter auf Kirchentagen und Kirchenversammlungen in Württemberg und auf Reichsebene für die evangelische Sache ein. 1926 fiel dem Langenburger Fürsten zudem das Seniorat des Gesamthauses Hohenlohe zu, und im selben Jahr erfolgte seine Wahl zum Statthalter der Balley Brandenburg, also zum zweiten Mann des Johanniterordens im Reich. Während des Nationalsozialismus hielt sich Ernst II. wie schon zu republikanischen Zeiten von politischen Ämtern fern, zumal er sich in fortgeschrittenem Alter befand. Ab 1936 steckte er einen Großteil seiner Energie in das Bestreben, den Langenburger Stammbesitz als Erbhof anerkennen zu lassen, und kümmerte sich daneben um die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit der Komponistenwitwe Cosima Wagner. Am 11. Dezember 1950 starb Fürst Ernst II. hochbetagt in Langenburg, wo er auch beigesetzt wurde. 2. Bestandsgeschichte, Bestandsstruktur und Verzeichnung: Der Nachlass befand sich vor der Verzeichnung in einem relativ heterogenen Zustand, der auf einen uneinheitlichen Weg der Überlieferung und mehrfache Bearbeitungsansätze zurückzuführen war. Bei dem Brand von Schloss Langenburg 1963 und den damit verbundenen provisorischen Umlagerungen von Schriftgut innerhalb des Baukomplexes dürfte die ursprüngliche Ordnung einen ersten Schaden genommen haben, der in der Folgezeit im Zuge der Abgabe von Langenburger Archivalien nach Neuenstein noch verstärkt wurde. Wahrscheinlich wurde der Nachlass auseinandergerissen und in mehreren, im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Teilen in das Zentralarchiv transferiert. Spätestens bei den dort in den 1960er Jahren vorgenommenen Ordnungsarbeiten unter Karl Schumm wurden die schriftlichen Hinterlassenschaften Ernsts II. mit anderen Akten aus Langenburg vermischt. Weitere Teile des Nachlasses dürften auch im folgenden Jahrzehnt in Neuenstein eingetroffen sein. Aufbauend auf die allmählich umgesetzte provenienzmäßige Abgrenzung der Langenburger Archivalien konnte in den frühen 1980er Jahren eine grobe Vorverzeichnung des Nachlasses in Angriff genommen werden, die allerdings nicht bis zum Ende geführt wurde. Eine letzte Ergänzung aus dem Familienarchiv erfuhr der inzwischen gebildete Bestand 1992 durch eine Ablieferung von auf Ernst bezogenen Akten, die größtenteils in den Langenburger Behörden, insbesondere der Domänenkanzlei, entstanden waren. Ernst II. regelte seinen Briefverkehr mit Hilfe von registraturartigen Vermerken, die er meist direkt auf den eingehenden Schriftstücken anbrachte. Darin hielt er Informationen über Datum, Empfänger und Inhalt der Antworten und sonstigen schriftlichen Reaktionen fest. Auch Anweisungen an seine Verwaltung und nicht selten vollständige Briefentwürfe notierte er auf der Eingangspost. Darüber hinaus sorgte der Nachlasser bereits selbst für eine weitergehende Ordnung und Sortierung seiner Unterlagen, indem er an Sachthemen und Korrespondenzpartnern orientierte Einheiten bildete und diese mit Notizen im Sinne eines Aktentitels samt Laufzeit versah. Die Notizen brachte er im allgemeinen auf unterschiedlich großen, meist gebrauchten Briefumschlägen an, die als Verpackung dienten oder den Akten beigelegt wurden. Solche Ordnungsmaßnahmen, wie sie in der Familie Tradition hatten, scheint Ernst im Laufe der Jahrzehnte immer wieder in Angriff genommen zu haben, allerdings ohne dass sich ein stringent durchgehaltenes Muster erkennen ließe. Lediglich die grobe Unterscheidung von Sach- und Korrespondenzakten bildete einen wahrnehmbaren roten Faden, der auch bei der aktuellen Verzeichnung beachtet wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den nach Sachkriterien gebildeten Faszikeln häufig Teile von Korrespondenzen zu finden sind, nur eben zu einem bestimmten Thema zusammengestellt. Obwohl es dadurch zu Überschneidungen mit den Korrespondenzserien kommt, wurden die Sachakten weitgehend als solche belassen und hinsichtlich der Korrespondenzpartner nur in geringem Maße ausgedünnt, da es sich meist um inhaltlich nachvollziehbare und zum Teil gehaltvolle Einheiten handelt. Wie bereits angedeutet, führten frühere Ordnungsarbeiten am Nachlass eher zu einer Komplizierung der Bestandssituation. Während die von Ernst II. gebildeten ,Aktentitel’ normalerweise mit dem Inhalt der Faszikel weitgehend übereinstimmten, muss für die nachfolgenden Verzeichnungsansätze, auch und gerade für die Vorverzeichnung in den 1980er Jahren, festgestellt werden, dass die auf Archivumschlägen notierten Namen, Daten und Betreffe vom tatsächlichen Inhalt häufig abwichen und für die aktuelle Verzeichnung kaum verwendet werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass die Vermischung mit Akten fremder Provenienz - unter anderem den Nachlässen von Ernsts Vater Hermann und Gattin Alexandra sowie der Domänenkanzlei und Hofverwaltung zuzurechnen - niemals ganz beseitigt werden konnte und daher im Zuge der aktuellen Bearbeitung zahlreiche Einzelakten aussortiert werden mussten. Allerdings wurde diese Provenienzentrennung nicht in jeder Hinsicht durchgängig umgesetzt, sondern insbesondere Akten aus der Langenburger und Coburg-Gothaer Verwaltung, die sich direkt auf Ernst II. beziehen, im Bestand belassen; das Behördenschriftgut unterscheidet sich meist in der äußeren Erscheinung in Form von verschiedenfarbigen Mappen mit Aktentitel, Laufzeiten und Aktenzeichen vom eigentlichen Nachlass. Des weiteren stammen 2 Faszikel zum Tod Ernsts II. und zum Ende seiner Regentschaft in Sachsen-Coburg und Gotha aus den Nachlässen von Ernsts Kindern Gottfried und Alexandra. Einen Sonderfall stellt der Briefwechsel Ernsts mit Cosima Wagner dar, der vollständig in Neuenstein verwahrt wird, so dass nicht nur die vom Nachlasser empfangenen Briefe, sondern auch die in gebundenen Aktenheften abgelegten Briefe an die Komponistengattin (von Ernst, seiner Mutter Leopoldine und seinem Cousin Max von Baden) als Teil des fürstlichen Nachlasses verzeichnet wurden (siehe 4.). Somit stellt der neu verzeichnete Nachlass einen mit personenbezogenem Material angereicherten Bestand dar. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich aus Verwandtennachlässen vereinzelt noch immer Akten, deren Herkunft nicht mehr eindeutig zu klären war, im Bestand befinden (so z.B. lose Einzelblätter oder Faszikel, die sich ohne Nennung eines Adressaten oder Vorbesitzers auf Festveranstaltungen beziehen). Abgesehen von der prinzipiellen Beibehaltung der ursprünglichen Scheidung von Sach- und Korrespondenzakten mussten bei der Formierung und Titelbildung der Faszikel im einzelnen massive Eingriffe vorgenommen werden. In vielen Fällen war es aufgrund späterer Ordnungsarbeiten zu Vermischungen innerhalb der Faszikel und unklaren Aktenneubildungen gekommen, ansonsten erwies sich etwa ein Viertel des Bestandes als weitgehend ungeordnet. Auch die von Ernst II. selbst eher ad hoc vorgenommenen Sortierungen folgten keinem wie auch immer gearteten ,Aktenplan’, so dass inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen an der Tagesordnung waren. Daher wurden im Zuge der aktuellen Verzeichnung immer wieder Faszikel unter Beachtung entweder thematischer oder korrespondenzmäßiger Kriterien umgebildet oder neu formiert. Die Entnahme von einzelnen Schriftstücken für die Zuweisung zu anderen Faszikeln wurde im allgemeinen durch beigelegte Zettel dokumentiert. Einzelfotografien und Fotoserien mit Abbildungen Ernsts II. wurden separiert und zu einer eigenen ,Fotosammlung’ (siehe 5.) formiert. Zur besseren Orientierung der Benutzer gibt das Findbuch bei den meisten Verwandten Ernsts II. an entsprechender Stelle in eckigen Klammern den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf den Nachlasser wieder. Der Bestand La 142, Nachlass Fürst Ernst II., wurde von Juni bis Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 19,4 lfd. m. Akten und Bände in 927 Einheiten mit einer Laufzeit von (1845-) 1868-1951 (1959). Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. Hinweis zur Benutzung:: Bei der Verzeichnung wurden in den Akten Querverweise angebracht, die sich auf die frühere Büschelnummer - nicht auf die heutige Bestellnummer - beziehen. Zum Auffinden der entsprechenden Faszikel ist die Konkordanz heranzuziehen. Konkordanz frühere - heutige Büschelnummer: 1 302 2 304 3 303 4 550 5 195 6 196 7 197 8 191 9 198 10 199 11 202 12 204 13 205 14 206 15 207 16 208 17 209 18 210 19 211 20 212 21 213 22 192 23 193 24 194 25 214 26 216 27 243 28 171 29 437 30 53 31 242 32 458 33 154 34 271 35 254 36 185 37 257 38 590 39 584 40 472 41 490 42 466 43 467 44 468 45 469 46 396 47 397 48 227 49 364 50 457 51 415 52 252 53 253 54 591 55 349 56 416 57 176 58 368 59 412 60 108 61 186 62 556 63 141 64 385 65 362 66 354 67 615 68 486 69 501 70 320 71 179 72 488 74 471 76 482 77 275 78 319 79 491 80 93 81 386 82 311 83 56 84 326 85 312 86 307 87 330 88 333 89 334 90 19 91 309 92 473 93 162 94 163 95 164 96 165 97 166 98 168 99 167 100 420 101 310 102 387 103 325 104 300 105 384 106 359 107 365 108 92 109 410 110 357 111 355 112 327 113 328 114 329 115 339 116 54 117 151 118 174 119 172 120 343 121 36 122 344 123 232 124 264 125 200 126 201 127 236 128 235 129 332 130 88 131 277 132 155 133 287 134 322 135 26 136 100 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925 920 892 921 894 922 921 923 908 924 922 925 911 926 910 927 918 928 919 929 920 930 914 931 907 932 896 933 897 934 917 935 905 936 906 937 900 938 901 939 912 940 893 941 898 942 899 943 926 944 927 945 915 946 909 947 916 948 105 949 895 950 924 4. Literatur:: Heinz Gollwitzer, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815-1918. Ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte, Göttingen 1964, bes. S. 244-253. Maria Keipert/Peter Grupp (Hrsg.), Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871-1945, Bd. 2, Paderborn u.a. 2005, S. 344f. Thomas Kreutzer, Protestantische Adligkeit nach dem Zusammenbruch - Die kirchliche, karitative und politische Verbandstätigkeit von Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg zwischen 1918 und 1945, in: Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten. Hrsg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verb. m. der Landeshauptstadt Stuttgart (Stuttgarter Symposion, Schriftenreihe 11), Leinfelden-Echterdingen 2007, S. 42-82. Thomas Nicklas, Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg. Standesherr, Regent, Diplomat im Kaiserreich (1863-1950), in: Gerhard Taddey (Hrsg.), Lebensbilder aus Baden-Württemberg, Bd. 21, Stuttgart 2005, S. 362-383. Frank Raberg (Hrsg.), Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsab­geordneten 1815-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 2001, S. 381f. Karina Urbach, Diplomat, Höfling, Verbandsfunktionär. Süddeutsche Standesherren 1880-1945, in: Günther Schulz/ Markus A. Denzel (Hrsg.), Deutscher Adel im 19. und 20. Jahrhundert, St. Katharinen 2004, S. 354-375. Karina Urbach, Zwischen Aktion und Reaktion. Die süddeutschen Standesherren und der Erste Weltkrieg, in: Eckart Conze/ Monika Wienfort (Hrsg.), Adel und Moderne. Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, S. 323-351. Freie Deutsche Presse Coburg, 30.12.1950 (Nachruf). Hohenloher Zeitung, [nach 11.12.]1950 (Nachruf). weitere Materialien: La 95 Domänenkanzlei Langenburg La 102 Fürstliche Hofverwaltung La 143 Nachlass Fürstin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 II · Bestand · 1901-1951
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die vorliegenden Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen sind 1950 vom Kultusministerium abgegeben worden. Der Großteil dieser Arbeiten ist in den Jahren 1930-1940 entstanden, einzelne gehen bis in den Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Sie wurden von dem Archivangestellten W. Böhm unter Leitung des Unterzeichneten um 1960 aufgenommen und in eine alphabetische Ordnung gebracht. Nach längerer Unterbrechung der Aufnahmearbeiten konnte die Verzeichnung 1968 abgeschlossen werden. Der Bestand umfasst jetzt 704 Büschel = 5,5 lfd. m. Ludwigsburg, September 1970 Gez. W. Bürkle Nachtrag: Bü 705-765 gingen im Jahr 1993 über das Staatsarchiv Sigmaringen vom Landeslehrerprüfungsamt, einer Außenstelle beim Oberschulamt Tübingen im Staatsarchiv Ludwigsburg ein und wurden dem Bestand E 203 II zugeordnet.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 202 · Bestand · 1806-1945 (Nachakten bis 1949)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Behördengeschichte: Im Herzogtum Württemberg wurden die Lateinschulen in der Regel von kirchlichen Stellen errichtet und mit Theologen als Lehrer besetzt. Die örtliche Aufsicht übte das jeweilige "Scholarchat" aus, das dem Kirchenkonvent und dem Konsistorium unterstand. Erst durch das Organisationsmanifest von 1806 (Reyscher XI, 341) wurde für Württemberg eine spezielle weltliche Oberschulbehörde, die Studienoberdirektion bzw. Oberstudiendirektion, geschaffen. Der Präsident dieser Behörde, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, übte anfangs nur die Oberaufsicht über die Universität, das Tübinger Stift, die evang.-theologischen Seminare und die Gymnasien aus. 1817 erhielt die Oberstudiendirektion die Bezeichnung "Königl. Studienrat". Ihm wurde jetzt auch die Aufsicht über die Lateinschulen übertragen, während die Universität Tübingen unmittelbar dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt wurde. Der Studienrat war also mit Ausnahme der Universität, des Wilhelmsstifts und der Elementarschulen, die Oberbehörde für die gesamten Bildungsanstalten. Ihm waren unterstellt die Kreisinspektionen der Lateinschulen, die Lyceen und Gymnasien mit den damit verbundenen Realschulen und Realanstalten des Landes. Neben der Oberaufsicht über alle öffentlichen höheren Schulanstalten überwachte er die wissenschaftliche und sittliche Bildung der Schüler, deren Gesundheitspflege und die Benefizien. Er bestimmte über die Lehrer und Diener, stellte sie ein und entließ sie. Über die Gymnasien, Lyceen und die evang. Seminare hatte der Studienrat die unmittelbare Aufsicht, für die unteren Lateinschulen, die höheren Bürgerschulen und die Realschulen bestand eine Mittelstelle in den gemeinschaftlichen Oberämtern und den Kreisschulinspektoren.Die seit 1839 bestehende polytechnische Schule in Stuttgart, die 1829 als Gewerbeschule in Verbindung mit der Real- und Kunstschule gegründet (Reg.Bl. 1829, S. 16), jedoch 1832 (Reg.Bl. S. 395) von diesen wieder getrennt und als selbständige Lehranstalt weitergeführt wurde, ist durch Verfügung des aus dem von König Friedrich geschaffenen "Geistlichen Departement" hervorgegangenen Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 16. April 1862 § 52 (Reg.Bl. S. 109) unmittelbar ohne Zwischenbehörde dem Ministerium unterstellt worden.Durch Verordnung vom 2.10.1866 Reg.Bl. S. 239) wurde der Studienrat in "Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen" umbenannt und dem Ministerium angegliedert. Dadurch wollte man den Geschäftsgang vereinfachen und das Ministerium in eine engere Beziehung zu den Schulanstalten bringen. Als Oberschulbehörde blieb die Ministerialabteilung jedoch Landesmittelbehörde. Der Minister brachte wichtige Gegenstände, die bisher schriftlich vorgelegt werden mussten, meist in den unter seinem Vorsitz tagenden Kollegialberatungen zur Erledigung. Die übrigen, weniger bedeutenden Angelegenheiten wurden von dem Abteilungsvorstand kollegial oder büromäßig abgewickelt. Das Gesetz vom 1.7.1876 (Reg.Bl. S. 267) brachte eine Neuordnung in der örtlichen Aufsicht: Anstalten mit Oberklassen wurden jetzt der Oberstudienbehörde (Ministerialabteilung) unterstellt, die übrigen Schulen von der Ortsschulbehörde beaufsichtigt. Diese Ortsschulkommissionen bestanden aus Ortsvorsteher und Ortsgeistlichen. Sie wurden erst durch das "kleine Schulgesetz" von 1920 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Schulvorstand übertragen. Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 8.8.1903 (Reg.Bl. S. 456) erhielt die Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen die Bezeichnung "Königliche Ministerialabteilung für die höheren Schulen". Ihre Aufgaben blieben dieselben. Ihre Stellung gegenüber den höheren Schulen war eine doppelte: 1. Sie war höchste Instanz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fielen. Dabei wurden wichtige Vorgänge im Wege kollegialer Beratungen unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters erledigt. Die anderen Angelegenheiten wurden im Wege der Berichterstattervorträge abgewickelt. 2. Sie war als selbständiges Landeskollegium Oberschulbehörde auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, soweit sie nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Ministeriums selbst fielen.Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 wurde die Ministerialabteilung als besonderes Amt aufgehoben. Ihre Aufgaben wurden von den Kultusministerien der durch die Besatzungsbehörden getrennten Landesteile in Nord- und Südwürttemberg übernommen. Mit der Wiedervereinigung des Landes und der Gründung des Südweststaats Baden-Württemberg im Jahre 1952 wurden bei den Regierungspräsidien als Mittelinstanzen Oberschulämter errichtet, die einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben vom Ministerium übernahmen. 2. Zur Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten sind großenteils in den Jahren 1949 und 1950 (Tgb.-Nr. 287 und 393/49 bzw. 685/50) vom Kultusministerium in Stuttgart eingekommen. Die Akten der Oberstudiendirektion bzw. des Studienrats betr. die Universität Tübingen und die Polytechnische Schule in Stuttgart hatte das Kultusministerium schon 1908 an das Staatsarchiv abgegeben. Beide Bildungsanstalten unterstanden, wie oben erwähnt, seit 1817 bzw. 1862 direkt dem Ministerium. Schließlich hat das Staatsarchiv Sigmaringen 1953 nach der Wiedervereinigung der nach dem Zusammenbruch von 1945 durch die Besatzungsmächte getrennten beiden Landesteile Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, die 1949 nach dorthin gelangten Ortsakten betr. die höheren Schulen aus ihrem Bereich ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben.Die Neuordnung des Bestands durch den Unterzeichneten, unter Mithilfe des Archivangestellten W. Böhm, begann im Jahr 1960. Sie wurde durch anderweitige Arbeiten öfters, auch über Jahre hinweg, unterbrochen und kam erst 1971 zum Abschluss. Neben den Akten der Oberstudiendirektion (1806-1817) bzw. des Studienrats (ab 1817) und der Ministerialabteilung (ab 1866) enthält der Bestand auch die Akten des Konsistoriums über die Lateinschulen für die Jahre 1806-1817. Auch die Akten der für das höhere Mädchenschulwesen in den Jahren 1877-1905 bestehenden Kommission für die höheren Mädchenschulen (errichtet durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 27.7.1903, Reg.Bl. S. 254) wurden, da ihre Aufgaben später von der Ministerialabteilung für die höheren Schulen übernommen wurden, hier belassen. Schließlich finden sich noch vereinzelt Akten verschiedener Provenienz, meist Vorakten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen, an zugehöriger Stelle aber als solche gekennzeichnet wurden.Der Bestand umfasst jetzt 1805 Büschel = 42 lfd. m. Akten gleicher Provenienz enthalten die Bestände E 203 I (Personalakten der Lehrer) und E 203 II (Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen).Ludwigsburg, August 1973W. Bürkle
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 I · Bestand · 1806-1945 (Vorakten ab 1800, Nachakten bis 1978)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Mir dem vorliegenden Repertorium wird die Ordnung und Verzeichnung der umfangreichen Akten der Ministerialabteilung für die höheren Schulen und ihrer Vorbehörden (E 202 - E 203 IV), d.h. der Akten über die höheren Schulen in Württemberg ab der Gründung des Königreichs 1806 bis 1945 im wesentlichen abgeschlossen. Während der umfangreiche Bestand E 202 (Repertorium von 1975) die allgemeinen Verwaltungsakten der Behörden enthält, beinhalten die Bestände E 203 I - E 203 IV die bei der Personalverwaltung entstandenen Akten: E 203 I Personalakten von Lehrern an höheren Schulen E 203 II Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen E 203 III Personalakten von Verwaltungsbeamten und -angestellten E 203 IV Personalkartei der Lehrer an höheren Schulen Als Oberstudiendirektion 1806 gegründet, 1817 (mit erweitertem Aufgabenbereich) in Studienrat umbenannt, führte die Behörde seit 1903 die Bezeichnung Ministerialabteilung für die höheren Schulen. Ihr oblag die Aufsicht über die evangelisch-theologischen Seminare, über sämtliche Gelehrtenschulen, namentlich die Gymnasien, Lyceen und die Lateinschulen sowie über die Lehranstalten für Gewerbebildung (die polytechnische Schule mit der Winterbaugewerbeschule) und über die höheren und niederen Realschulen. Die unteren Latein- und Realschulen hingegen unterstanden unmittelbar den Ortsschulbehörden und den gemeinschaftlichen Oberämtern. Mit Ausnahme der Universität Tübingen, des Wilhelmstifts und der Elementarschulen führte sie also die Oberaufsicht über sämtliche Bildungsanstalten. Unter diese Aufsicht fielen neben der wissenschaftlichen und sittlichen Bildung der Schüler insbesondere die Anstellung und Entlassung der Lehrer und Diener (mittels Verfügung oder Begutachtung) sowie die Überwachung ihrer Amtsführung. Sie prüfte außerdem die Lehramtskandidaten. Die Ministerialabteilung wurde 1945 aufgehoben; ihre Aufgaben wurden nun von den Kultministerien in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen. 1952 erfolgte die Errichtung der Oberschulämter als Mittelbehörden, die z.T. entsprechende Zuständigkeiten erhielten (Näheres über die Behördengeschichte vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium E 202). Aus der weitreichenden und sehr umfassenden Zuständigkeit der Ministerialabteilung mag die Bedeutung des hier erschlossenen Bestandes von Personalakten der Lehrer an höheren Schulen ersehen werden. Weit über die persönlichen Lebens- und Laufbahndaten hinaus dokumentieren die einzelnen Personalakten oftmals auch die pädagogische Bewegungs(un)freiheit der Lehrer sowie die Aufsichtsführung der vorgesetzten Behörde. Nicht wenige zunächst im Schuldienst tätige Persönlichkeiten, deren Personalakten hier vorliegen, gelangten später im literarischen, kulturellen oder politischen Leben zu Ansehen und Erfolg: so z.B. die Schriftsteller Gustav Schwab und Dr. D.F. Weinland (Verfasser des "Rulaman"), der Volks- u. Heimatdichter Hermann Otto Heuschele, der württ. Staatspräsident Johannes v. Hieber. Bei den Abschlußarbeiten der Verzeichnung wurden die Personalakten der Verwaltungsbeamten und -angestellten herausgenommen und als Bestand E 203 III ausgegliedert. Im Bestand E 203 I belassen wurden dagegen die Akten der Lehrer, die vom Schuldienst in die Verwaltung überwechselten (darunter befinden sich auch die Präsidenten der Ministerabteilung). Die Abgabe der Akten erfolgte im Jahre 1949/1950 vom damaligen Kultministerium Württemberg-Baden und im Jahre 1977 vom Oberschulamt Stuttgart. Die Ordnung und Verzeichnung der Akten wurde 1977/1978 von den Zeitangestellten Ute Radicke, Ingrid Hermann und Anita Hundsdörfer unter Leitung des Archivangestellten Erwin Biemann und des Archivinspektors z.A. Heinrich Graf durchgeführt. Nach Verzeichnung der beiden (jeweils die Buchstaben A-Z umfassenden) Aktenabgaben nach numerus currens wurden diese zusammengelegt und in einheitliche alphabetische Reichenfolge gebracht. Die Abschlußarbeiten besorgte Archivinspektor z.A. Heinrich Graf. Ludwigsburg, März 1979 Dr. Schmierer

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/133 · Bestand · 1879-1938
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Biografie Georg von Körblings: Georg von Körbling kam am 12.5.1856 als Sohn des bayerischen Genie-Oberleutnants und späteren Obersten Ignaz Körbling und dessen Frau Auguste, geb. Hausmann, in Würzburg zur Welt. Mit 13 Jahren wurde von Körbling in die Bayerische Kadettenschule in München aufgenommen, in der er eine fünfjährige militärische Ausbildung erhielt. 1874 trat er als Fahnenjunker in württembergische Dienste und stieg in der Vorkriegszeit zum Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm König v. Preußen (2. Württ. Nr. 120) in Ulm auf (22.4.1912). Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war von Körbling in den Argonnen (Frankreich) eingesetzt, erkrankte jedoch bereits im September 1914 an der Ruhr und kehrte nach Ulm zurück. Der Wechsel von Dienst- und Krankheitsphasen durchzog daraufhin seine gesamte, ausschließlich an der Westfront bzw. in Württemberg verbrachte Kriegszeit: Ab Dezember 1914 übernahm von Körbling das Kommando über die Stellvertretende 53. Infanterie-Brigade in Ulm und wurde anlässlich des kaiserlichen Geburtstags (27.1.1915) zum Generalmajor befördert. Im Februar 1915 kehrte er als Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 120 wieder an die französische Front zurück und erhielt im April 1915 das Kommando über die 53. Infanterie-Brigade. Mit dieser Einheit war von Körbling zunächst in den Argonnen, ab Januar 1916 in Flandern und ab Juli 1916 an der Somme (Frankreich) eingesetzt. Aufgrund einer erneuten Erkrankung wurde von Körbling im September 1916 zu den Offizieren von der Armee versetzt und im Oktober 1916 zum Kommandeur zur I. Stellvertretenden 54. Infanterie-Brigade in Ulm ernannt. Nach einem Jahr meldete er sich nochmals an die französische Front. Er befehligte ab November 1917 die preußische 37. Reserve-Infanterie-Brigade, seit März 1918 die in Lothringen eingesetzte 202. Infanterie-Division. Bereits im Juni 1918 erkrankte von Körbling jedoch erneut und wurde wiederum zu den Offizieren von der Armee abgeordnet. Nach seiner Beförderung zum Generalleutnant (18.7.1918) übernahm er vom 20. Juli bis zum 16. Oktober 1918 den Vorsitz einer OHL-Kommission beim Stab der Armeeabteilung B. Von Körbling schied im Juli 1919 aus dem Militärdienst aus. Während seiner militärischen Laufbahn erhielt von Körbling mehrere hohe deutsche und nichtdeutsche Auszeichnungen, so u.a. den Orden der Württembergischen Krone, der mit dem persönlichen Adel verbunden war (3.5.1911), das Eiserne Kreuz 1. Klasse (2.10.1914), den Preußischen Roten Adlerorden 2. Klasse mit Schwertern (27.12.1916), den Bulgarischen Alexanderorden (8.8.1917) und das Österreichische Militärverdienstkreuz 2. Klasse (6.12.1917). In der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches beschäftigte sich von Körbling unter anderem mit der Publikation von Zeitungsartikeln und Vorträgen über seine Kriegserlebnisse. Als Kommandeur eines kaiserlichen Leibregiments hatte er bereits in der Vorkriegszeit an Neujahrsempfängen des Kaisers teilgenommen. Aus diesem Grund wurde von Körbling im Jahr 1929 anlässlich des 70. Geburtstags Wilhelms II. zu einem Festmahl nach Doorn (Niederlande) eingeladen. Von Körblings Besuch in Doorn wird in seinen autobiografischen Schriften erwähnt. Georg von Körbling war seit 1886 mit Adelinde von Fischer verheiratet und hatte mit ihr zwei Söhne, von denen einer (Theobald) im Jahr 1887 kurz nach der Geburt verstarb. Georg von Körbling starb am 27.1.1942 in Ulm. 2. Zur Biografie Alfred Körblings: Alfred Theobald Lukas Karl Körbling wurde am 19. Januar 1889 als zweiter Sohn Georg von Körblings und seiner Frau Adelinde in Weingarten geboren. Körblings militärische Ausbildung begann im Frühjahr 1902, als er zunächst in das preußische Kadettenhaus Karlsruhe und schließlich in die Hauptkadettenanstalt Großlichterfelde eintrat. 1908 wurde er als Leutnant zum Grenadierregiment Nr. 123 nach Ulm versetzt und verblieb dort mit kurzer Unterbrechung bis zum Jahr 1913. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wechselte Körbling im Frühjahr 1913 zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und trat im Herbst 1913 bei der 10. Feldkompanie in Daressalam seinen Dienst an. Bereits einen Monat später wurde er zur 1. Feldkompanie in Arusha in der Nähe des Kilimandscharo versetzt. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs nahm Körbling an Einsätzen gegen die Ugandabahn in Britisch-Ostafrika und im Nordosten des deutschen Schutzgebietes teil. Im Jahr 1916 erkrankte er an diversen Tropenkrankheiten, so dass er nach dem Rückzug der deutschen Truppen im Herbst 1916 wegen Transportunfähigkeit den britischen Einheiten übergeben wurde. Nach Aufenthalten in mehreren Lazaretten und Lagern kam Körbling 1918 in ein britisches Kriegsgefangenlager auf Malta. 1919 kehrte er nach Ulm zurück und schied 1920 im Rang eines Hauptmanns aus der Armee aus. Alfred Körbling erhielt im Ersten Weltkrieg u.a. das Eiserne Kreuz 2. Klasse (2.9.1916). In der Weimarer Republik begann Körbling nach verschiedenen Beschäftigungen im landwirtschaftlichen Bereich ein Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim, das er 1926 mit einem Diplom abschloss. Vom Jahr 1927 an leitete Körbling die Heeresfachschule für Landwirtschaft in Tübingen und erhielt am 1.1.1930 eine Planstelle als Fachstudienrat. Parteipolitisch schloss sich Körbling bereits in der Weimarer Republik der NSDAP an und nahm in deren Gliederungen den Rang eines Sturmbannführers ein. Alfred Körbling war seit 1919 mit der Generalstochter Erna Zöller verheiratet und hatte drei Töchter. Er starb am 22.7.1933 in Tübingen an Herzlähmung. 3. Zum Nachlass Georg von Körblings und Alfred Körblings: Unterlagen aus dem Nachlass Georg von Körblings, vor allem Kriegstagebücher, Vortragsmanuskripte und Druckschriften, wurden wenige Monate nach dem Tod des Generals im Juni 1942 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Diese Dokumente gingen 1945 in den Besitz des Hauptstaatsarchivs Stuttgart über. Im Jahr 1955 führte Alfons Beiermeister eine Verzeichnung der Archivalien durch. Im Frühjahr 2011 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart Reproduktionen von Unterlagen Georg von Körblings und Alfred Körblings anfertigen, die sich im Besitz von Ilse Hames, der ältesten Tochter Alfred Körblings befinden. Es handelte sich um Fotodokumente und autobiografische Schriften Georg von Körblings sowie Fotografien Alfred Körblings. Die Ergänzung des Nachlasses M 660/133 durch neue Dokumente machte eine Neuverzeichnung erforderlich. Diese wurde im August 2011 von Archivreferendar Michael Ucharim, M.A. unter der Leitung von Dr. Wolfgang Mährle durchgeführt. Der Bestand umfasst nunmehr 17 Büschel. Die 2011 übernommenen Dokumente erhielten die Büschelnummern 1-4 und 13-14. 4. Quellenhinweise: Georg von Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1111; M 703 R233N1-6, R191N31, R191aN17; M 707 Nr. 827, 828; M 743/2 Bü 270; Alfred Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1109; StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2140/143; Adelinde von Körbling: StAS: Wü 42 T 9 Nr. 69; Erna Körbling: StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2568/615. Stuttgart , im August 2011 Dr. Wolfgang Mährle Michael Ucharim, M.A.
          BArch, NS 38/4456 · Akt(e) · Juni-Nov. 1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: Kreis Ostland: Staatliche Akademie Braunsberg, TH Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Akademie für praktische Medizin Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Universität Königsberg, Handelshochschule Königsberg, Meisterateliers für die bildenden Künste Königsberg, Kreis Kurmark: Universität Berlin, Hochschule für Musik Berlin, Hochschule für Kunsterziehung Berlin-Schöneberg, Vereinigte Staatsschulen Berlin-Charlottenburg, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Frankfurt (Oder), Universität Greifswald, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Forstliche Hochschule Eberswalde, Kreis Mitteldeutschland: Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Breslau, TH Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Bergakademie Freiberg, Universität Halle-Wittenberg, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Universität Jena, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Universität Leipzig, Pädagogisches Institut Universität Leipzig, Handelshochschule Leipzig, Landeskonservatorium Leipzig, Forstliche Hochschule Tharandt, Kreis Niederdeutschland: TH Braunschweig, Bergakademie Clausthal, Universität Göttingen, Universität Hamburg, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Hochschule für Lehrerbildung Hannover, Forstliche Hochschule Hann. Münden, Universität Kiel, Hochschule für Lehrerbildung Kiel, Universität Rostock, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Kreis Westdeutschland: Hochschule für Lehrerbildung Bonn, Universität Bonn, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Medizinische Akademie Düsseldorf, Universität Gießen, Universität Köln, Universität Marburg, Universität Münster, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Kreis Südwestdeutschland: TH Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Universität Frankfurt am Main, Universität Freiburg, Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim, Badische Hochschule für Musik Karlsruhe, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Universität Tübingen, Universität München, TH München, Universität Würzburg, Akademie der bildenden Künste München

          BArch, NS 38/2014 · Akt(e) · 1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: TH Aachen, Hochschule Augsburg, Hochschule Bamberg, Universität Berlin, Handelshochschule Berlin, Staatliche Kunstschule Berlin, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Bonn, Staatliche Akademie Braunsberg, TH Braunschweig, TH Breslau, Universität Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Akademie für praktische Medizin Danzig, TH Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, TH Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Kunstakademie Düsseldorf, Hochschule Eichstätt, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Hochschule für Lehrerbildung Frankfurt (Oder), Bergakademie Freiberg, Hochschule Freising, Universität Gießen, Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Halle-Wittenberg, Universität Hamburg, Hochschule für Lehrerbildung Hannover, TH Hannover, Universität Jena, Hochschule für Musik Karlsruhe, Universität Kiel, Hochschule für Lehrerbildung Kiel, Universität Köln, Hochschule für Musik Köln, Handelshochschule Königsberg, Meisterateliers für die bildenden Künste Königsberg, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg, Handelshochschule Leipzig, Konservatorium Leipzig, Universität Marburg, TH München, Universität München, Hochschule Nürnberg, Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Hochschule Passau, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Universität Rostock, Hochschule für Musik Stuttgart, TH Stuttgart, Universität Tübingen, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Universität Würzburg

          Medizinalkollegium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 162 I · Bestand · 1806-1920 (Vorakten ab 1720, Nachakten bis 1929)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Medizinalverwaltung in Württemberg: Das Gesundheitswesen erfuhr schon durch die Große Kirchenordnung Herzog Christophs von 1579 in Altwürttemberg eine umfassende und durchgreifende Förderung. Ein besonderer Abschnitt über Ärzte und Wundärzte befaßte sich mit deren Befähigung zur Ausübung der inneren und äußeren Heilkunde, mit der Unterstützung der Apotheken zur Stärkung und Erhaltung der Volkskraft sowie mit der Fürsorge für die Armen. Die Aufsicht über das Gesundheitswesen wurde damals dem herzoglichen Kirchenrat übertragen unter Zuziehung von Sachverständigen, nämlich den beiden Collegia medica (ärztliche Körperschaften), die aus den herzoglichen Leibärzten in Stuttgart und den Professoren der Medizinischen Fakultät in Tübingen bestanden. Im Laufe der Jahre wurde die Gesundheitsförderung durch eine Reihe von Sondervorschriften ergänzt und alle bestehenden Bestimmungen über Ärzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen durch die beiden Medizinalordnungen vom 30.10.1720 (Reyscher XIII S. 1185) und 16.10.1755 (Reyscher XIV S. 416) zu einem Ganzen vereinigt. Auch nahm sich der herzogliche Regierungsrat (Innenverwaltung) mehr und mehr des Gesundheitswesens an. Für die Seuchenpolizei wurde 1734 ein Medizinalkollegium eingesetzt, ab 1755 hatte die Sanitätsdeputation über die Gesundheit der Menschen und Tiere zu wachen. König Friedrich stellte dann die Förderung des Gesundheitswesens auf eine neuzeitliche Grundlage. Anstelle der Sanitätsdeputation setzte er im Organisationsmanifest von 1806 für die Verwaltung der "Medizinalanstalten und des Sanitätswesens" eine besondere Direktion, das königl. Medizinal-Department ein, das 1811 zur Sektion des Medizinalwesens umgewandelt wurde. Es bestand unter der Verwaltung des Innern aus den beiden Leibärzten und zwei Unterärzten. Zu ihren Aufgaben gehörte nach einer Dienstanweisung vom 23.6.1806 (Reg.Bl. S. 32) neben der Aufsicht über alle für die Gesundheitspflege öffentlich angestellten Haupt- und Hilfspersonen und alle öffentlichen Krankenanstalten auch die Verhütung von Menschen- und Tierseuchen. Daneben bestanden die beiden Collegia medica weiter. Dem Medizinaldepartement waren die "Physio" unterstellt. Sie hatten nach der Generalverordnung vom 3.6.1808 (Reg.Bl. S. 313) darauf zu achten, daß die zu ihrem Bezirk gehörenden Medizinalpersonen ihrer Pflicht nachkamen. Das Gesundheitswesen auf dem Lande wurde dann durch die Generalverordnung vom 14./22.3.1814 (Reg.Bl. S. 121) eingehend geregelt, die die Medizinalverfassung der neuen Einteilung nach Oberämtern und Landvogteien anpaßte. Jedes Oberamt erhielt unter der Benennung Oberamtsarzt einen öffentlichen Gesundheitsbeamten, der alle Medizinalanstalten und das übrige medizinische Personal zu beaufsichtigen, die Apotheken sowie die Wundärzte und ihre Instrumente nachzuprüfen sowie die Hebammen zu unterrichten und prüfen hatte. In jeder Landvogtei wurde einer der Oberamtsärzte zugleich noch als Landvogteiarzt angestellt. Er hatte die höhere Aufsicht über diese Anstalten und Personen und war verpflichtet, alle vier Jahre die Medizinalzustände in seinem Landvogteibezirk nachzuprüfen. Eine Neuordnung des Gesundheitswesens erfolgte durch die Verordnung König Wilhelms vom 6.6.1818 (Reg.Bl. S. 313). Die Sektion des Medizinalwesens wurde zum Medizinalkollegium umgestaltet, von ihr aber nur die rein technischen Gegenstände übernommen: Die Gesundheitspolizei und die Leitung der Gesundheitspolizei-Anstalten wurden teils dem Innenministerium, teils den neuen Kreisregierungen zugewiesen, denen (bis 1881) als außerordentliches Mitglied ein ausübender Arzt, der Kreismedizinalarzt (der bisherige Landvogteiarzt) beigegeben wurde. Er durfte weiterhin als Arzt tätig sein, jedoch nicht zugleich die Stelle eines Oberamtsarztes bekleiden. Gegen die Angst des Lebendigbegraben-Werdens wurde durch Verfügung vom 20.6.1833 (Reyscher XV.2 S. 1016) die gesetzliche Leichenschau eingeführt. Die Apotheken waren schon nach der Dienstanweisung von 1807 der Aufsicht der Gesundheitsverwaltung unterstellt. Ihre Nachprüfung (Visitation) lag dem Oberamtsarzt ob, worüber am 22.9.1843 (Reg.Bl. S.717) eine eingehende Verfügung erlassen wurde. Eine neue Aufgabe zur Förderung der öffentlichen Gesundheit brachte die Verfügung vom 14.3.1860 (Reg.Bl. S. 37) über die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Fleisch. Danach waren Fleischbeschauer-Kommissionen zu bestellen oder in Gemeinden, in denen keine bestand, wenigstens eine geeignete obrigkeitliche Person zu bezeichnen. Nach dem Eintritt Württembergs ins Deutsche Reich konnte der Aufbau des württ. Gesundheitswesens zunächst ohne Änderung weiterbestehen. Durch die Reichsverfassung hatte sich das Reich nur die Beaufsichtigung und die Gesetzgebung über "Maßnahmen der Medizin- und Veterinärpolizei" vorbehalten und zu diesem Zweck das Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Aufbau und Aufgaben der höheren Gesundheitsbehörde wurden in Württemberg durch Verordnung vom 21.10.1880 (Reg. Bl. 1881, S. 3) und Verfügung vom 21.6.1881 (Reg.Bl. S. 398) der Entwicklung der Wirtschaft und ärztlichen Wissenschaft in den letzten Jahren angepaßt. Danach war das Medizinalkollegium "die Zentralbehörde für die Beaufsichtigung und technische Leitung des Medizinalwesens und der öffentlichen Gesundheitspflege". Die Kreisregierungen waren damit ausgeschaltet. Demgemäß wurden die Kreismedizinalräte aufgehoben und ihre Aufgaben teils den Oberamtsärzten, teils dem Medizinalkollegium übertragen. Die Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten wurde als "Königl. Medizinalkollgegium, Abteilung für Staatskrankenanstalten" zur Bearbeitung der Gegenstände über die Staatskrankenanstalten, der Landeshebammenschule und des Irrenwesens eingegliedert und eine weitere Abteilung mit dem Namen "Königl. Medizinalkollegium, Tierärztliche Abteilung" zur Erledigung sämtlicher in das Gebiet der Tierheilkunde fallenden Geschäfte gebildet. (Für beide Abteilungen bestehen besondere Bestände.) Das Medizinalkollegium wurde durch Gesetz vom 15.12.1919 (Reg.Bl. S. 41) über die Neuordnung es Gesundheitswesens mit Wirkung ab 1.1.1920 aufgehoben. Seine Aufgaben gingen durch Verordnung vom 17.12.1919 (Reg.Bl. S. 420) auf das Innenministerium und die ihm unterstellten Behörden und Einrichtungen über. II. Zur Geschichte des Bestands: Die Akten des Medizinalkollegiums sind in vier Ablieferungen (1911, 1921, 1930 und 1957) teils direkt, teils über das Innenministerium in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt und waren seither in der Gesamtübersicht als Einzelbestände aufgeführt. Bei der jetzigen Neuordnung wurden sie zu einem Gesamtbestand vereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Akten über die Staatskrankenanstalten - die bis 1880 nicht unmittelbar dem Medizinalkollegium unterstanden hatten - ausgehoben und in einem besonderen Bestand zusammengefaßt (jetzt E 163, Verwaltung der Staatskrankenanstalten). Der vorliegende Bestand E 162 I enthält neben den Akten des Medizinalkollegiums (1818-1920) und seiner Vorbehörden, des Medizinaldepartements (1806-1811) bzw. der Sektion des Medizinalwesens (1811-1817), noch einzelne Akten der herzoglichen Sanitätsdeputation, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen wurden. Ferner sind die bei den vier Kreisregierungen erwachsenen Akten über Apotheken, die 1909 in die Registratur des Medizinalkollegiums gelangten, bei dem Bestand belassen worden. Vereinzelt finden sich auch Archivalien der vorgesetzten Behörde des Innenministeriums. Den Tagebüchern des Medizinalkollegiums wurden die Diarien der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten angeschlossen. Sie sind ohnehin seit Eingliederung dieser Kommission in das Medizinalkollegium zusammen mit der ebenfalls neugebildeten tierärztlichen Abteilung des Medizinalkollegs in den Tagebüchern des Medizinalkollgeiums aufgegangen. Der Bestand wurde in den Jahren 1971-1977, durch anderweitige Arbeiten öfters unterbrochen, von dem Archivangestellten Erwin Biemann und dem Unterzeichneten neu aufgenommen und in die vorliegende Ordnung gebracht. Auf die alte Registraturgliederung konnte nicht zurückgegriffen werden. Akten gleicher Provenienz enthält der Bestand E 162 II, Personalakten der Ärzte, Zahnärzte, Chirurgen, Geburtshelfer, Tierärzte und Apotheker. Ludwigsburg, den 15. Dezember 1977 W. Bürkle

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 72 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1771, Na bis 1818)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Zur Geschichte und Verwaltung der Kreise bzw. Landvogteien 1806-1817 vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium D 71 (Landvogtei am oberen Neckar). Namensgebender Sitz des durch das Organisationsmanifest von 1806 eingerichteten 6. Kreises war Rottenburg. Der Kreis umfasste die Oberämter Balingen, Herrenberg, Horb, Rosenfeld, Rottenburg, Sulz und Tübingen. 1810 wurde er in die Landvogtei am mittleren Neckar umgewandelt mit dem Amtssitz in Rottenburg. Der Amtsbezirk umfasste nunmehr die territorial umgestalteten Oberämter Herrenberg, Horb, Rottenburg, Sulz und Tübingen. Vorliegende Akten wurden im Oktober 1908 von der Regierung des Schwarzwaldkreises in Reutlingen an das Archiv des Inneren abgegeben, wo Rechnungsrat Marquart ein summarisches Stichwortverzeichnis der einzelnen Bunde fertigte, das im Staatsarchiv Ludwigsburg bis Frühjahr 1964 als gültiges Repertorium Verwendung fand. Die im Spätjahr 1963 durchgeführte Neuverpackung des Bestandes wurde zum Anlass genommen, im gleichen Arbeitsgang eine etwas eingehendere Verzeichnung der Einzelfaszikel auf Grund ihrer alten Aufschriften anzufertigen. Diese Arbeiten führte unter Leitung des Unterzeichneten der Archivangestellte F. Röhrich durch. Der Unterzeichnete selbst bemühte sich um die Neuordnung des unsystematisch gegliederten Bestandes, wobei der überwiegende Seriencharakter der Akten, wohl zu erklären aus der Amtskompetenz des Landvogts, die Erstellung eines systematischen Aktenplanes verbot und eine einfache Gruppierung nach Rubriken nahe legte. Um die Reichweite der Einzelrubrik deutlicher werden zu lassen, wurde auf eine alphabetische Reihung zugunsten der Anordnung nach gewissen sachlichen Gesichtspunkten verzichtet. Akten gleicher Provenienz (3 Büschel) finden sich in Bestand B 88a (v. Freyberg, Freiherren zu Wellendingen) Büschel 133-135. Sie dürften als Handakten des Rottenburger Kreishauptmanns Nikolaus Christoph v. Freyberg-Eisenberg auf Wellendingen, Worndorf und Hopferau in das freiherrliche Archiv gelangt sein. Auf eine Aushebung dieser Akten wurde verzichtet. Die im Nachtrag (von Staatsarchivrat Dr. Seiler verzeichneten) Archivalien des Kreisamts Rottenburg bzw. der Landvogtei am mittleren Neckar wurden erst nach Abschluß des vorliegenden Repertoriums im Spätjahr 1964 festgestellt. Der Bestand umfasst nunmehr 239 Büschel auf 7,2 lfd. m. Ludwigsburg, März 1964 Dr. A. Seiler Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.

          Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kameralamt Stuttgart (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 85 · Bestand · 1806-1922
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Das Kameralamt Stuttgart bestand von 1806 bis 1922. Während von 1806-1843 nur ein Stadt-Kameralamt Stuttgart vorhanden war, wurde 1843 das Kameralamt Weil im Schönbuch als besonderes Land-Kameralamt nach Stuttgart verlegt. Schließlich fand 1860 die Vereinigung beider Kameralämter zu einem Kameralamt Stuttgart statt. Im Einzelnen traten in der Organisation des Kameralamts Stuttgart folgende Änderungen ein: Gemäß Verfügung vom 06.05.1837 (Württ. Reg. Bl. 1837, Seite 226) hat das Kameralamt Stuttgart von dem Kameralamt Leonberg den Ort Botnang übernommen. Durch Verordnung vom 06.03.1843 (Württ. Reg. Bl. 1843, Seite 212-213) wurde das Kameralamt Weil im Schönbuch als Landkameralamt nach Stuttgart verlegt. Gleichzeitig hat das Stadt-Kameralamt Stuttgart von dem Kameralamt Cannstatt das zum Forstamt Leonberg gehörige Revier Hohenheim übernommen. Das Land-Kameralamt Stuttgart dagegen hat 1. übernommen: a) vom Kameralamt Esslingen die Gemeinden Bernhausen, Birkach, Harthausen, Heumaden, Kemnat, Obersielmingen, Ruit und Untersielmingen b) vom Stadt-Kameralamt Stuttgart die Gemeinden Botnang, Degerloch, Feuerbach und Gaisburg c) vom Kameralamt Sindelfingen die Gemeinden Kaltental, Möhringen, Rohr und Vaihingen 2. abgetreten: a) an das Kameralamt Sindelfingen die Gemeinden Altdorf, Breitenstein, Holzgerlingen, Neuweiler, Schönaich, Weil im Schönbuch sowie das zum Forstbezirk Tübingen gehörige Forstrevier Weil im Schönbuch b) an das Kameralamt Reuthin die Gemeinde Hildrizhausen c) an das Kameralamt Tübingen die Gemeinde Dettenhausen. Die Vereinigung des Stadt- und Landkameralamts Stuttgart erfolgte lt. Verfügung des Fin. Min. vom 26.03.1860 (Amtsblatt d. württ. Ob. Fin. Kammer von 1860, Seite 17). Zugleich wurde dem Kameralamt die Verrechnung der Forst- und Jagdgefälle der Reviere Neuenhaus und Waldenbuch übertragen. Aus dem Gesamtbestand des Kameralamts Stuttgart wurden außer umfangreichen älteren Akten (von etwa 1650-1805) auch Akten folgender Kameralämter ausgehoben: Cannstatt, Esslingen, Leonberg, Nellingen, Neuffen, Sindelfingen und Weil im Schönbuch. Da bei dem verbliebenen Bestand aus Provenienzgründen verschiedentlich Vorgänge getrennt werden mußten, sind etwaige Vorakten bei obigen Kameralämtern zu suchen. Der nachstehende Bestand umfaßt 285 Büschel = 2 lfd. m. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.

          Kameralamt Sindelfingen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 83 · Bestand · 1806-1924
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Das Kameralamt Sindelfingen bestand von 1806 bis 1922. Im einzelnen traten folgende Änderungen ein: Gemäß Verordnung vom 07.07.1807 (württ. Reg. Bl. 1807, Seite 249) betr. Zuteilung der Souveränitätsbezirke wurde das Amt Mauren der Patrimonialherrschaft v. Röder dem Kameralamt Sindelfingen zugeteilt. Laut Verordnung vom 06.06.1819 (württ. Reg. Bl. 1819, Seite 293-304) betr. Neuorganisation der Kameralämter hat das Kameralamt Sindelfingen vom Kameralamt Leonberg übernommen: Bruderhaus, Büssnauer Hof, Büssnauer Wirtshaus und die Forstreviere Böblingen und Rohr im Forstamt Leonberg. Durch Verfügung vom 06.05.1837 (württ. Reg. Bl. 1837, Seite 225) betr. Auflösung der Kameralämter Merklingen und Herrenalb hat das Kameralamt Sindelfingen vom Oberamt Böblingen die Orte Dätzingen und Schafhausen übernommen. Gemäß Verordnung vom 06.03.1843 (württ. Reg. Bl. 1843, Seite 213) hat das Kameralamt Sindelfingen von dem Kameralamt Weil im Schönbuch übernommen: die Gemeinden Altdorf, Breitenstein, Holzgerlingen, Neuweiler, Schönaich, Weil im Schönbuch sowie das Forstrevier Weil im Schönbuch des Forstbezirks Tübingen abgetreten: an das Landkameralamt Stuttgart die Gemeinden Kaltental, Möhringen, Rohr und Vaihingen. In dem nachfolgenden Bestand sind vereinzelt Akten der Kameralämter Merklingen und Weil im Schönbuch enthalten. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.

          BArch, R 1001/5966 · Akt(e) · Juni 1910 - Aug. 1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Neubau des Seucheninstitutes in Daressalam Eröffnung des Tropengenesungsheimes in Tübingen am 15. Nov. 1916

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/1 · Bestand · 1802-1814
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Geschichte der Kommission: Am 14. Januar 1811 ordnete König Friedrich von Württemberg die Einrichtung einer Generaladministrationskommission (GAK) zur Regulierung der wirtschaftlichen Angelegenheiten und des Schuldenwesens seines Bruders Herzog Ludwig von Württemberg an. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Kabinettsministerialdirektor Johann Heinrich von Menoth bestimmt. Weitere Mitglieder waren Oberfinanzkammerdirektor Johann Friedrich von Dünger sowie die beiden Oberökonomieräte Georg Friedrich Sommer und Ernst Heinrich Faber, letzterer in der Eigenschaft als Kassierer und Geschäftsführer. Den Auftrag zur Einrichtung der GAK erhielt am 21. Januar Finanzminister Graf von Mandelslohe in Vertretung des erkrankten Kabinettsministers Graf von Taube; einen Tag später fand die konstituierende Sitzung statt. Aufgabe der GAK war es, das gesamte im Königreich Württemberg befindliche Mobiliarvermögen Herzog Ludwigs zu beschlagnahmen und zu inventarisieren, Aktiv- und Passivvermögen des Herzogs zu ermitteln, einen Schuldentilgungsplan zu entwerfen sowie die für den Unterhalt des Herzogs und seiner Familie festgesetzten Mittel zu verwalten. Das der Herzogin Henriette und den herzoglichen Kindern als Privateigentum zugesprochene Vermögen war von der übrigen Vermögensmasse zu trennen. Als Treuhänder der Herzogin fungierte der Geh. Rat von Neurath, während die Interessen der Kinder vom Minister für Hausangelegenheiten, dem Kabinettsminister Grafen von Taube wahrgenommen wurden. Der Grund für die Einrichtung der GAK lag in der totalen Überschuldung Herzog Ludwigs, die bereits während seiner Zeit in polnischen Diensten Ende der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts begonnen hatte und über die preußische und russische Dienstzeit hinaus bis zur Übersiedlung Ludwigs nach Württemberg andauerte und sich zunehmend verschärfte. Bereits am 17. Februar 1810 war deshalb eine Administrationskommission eingerichtet worden mit der Vorgabe, einen Teil der herzoglichen Apanage für die Schuldentilgung zumindest bei den inländischen, also württembergischen Gläubigern zu verwenden und die Hofhaltung Ludwigs wirtschaftlich zu führen. Das unter der Verantwortung des Finanzministers stehende und später als Partikularadministrationskommission (PAK) bezeichnete Gremium setzte sich zusammen aus dem Oberfinanzkammerdirektor von Dünger und dem kurz zuvor zum Oberökonomierat ernannten Ernst Heinrich Faber, der bereits seit Ende 1808 mit den Rechnungsgeschäften in der Hofhaltung Herzog Ludwigs betraut war. Wesentliche Voraussetzung für die Etatbildung der PAK war die teilweise Deckung der Ausgaben durch jene Einkünfte, die Herzog Ludwig aus dem Gut Würzau in Kurland bezog. Dieses Gut, das der herzoglichen Familie zeitweise als Wohnsitz gedient hatte, war dem Herzog 1804 vom Zaren Alexander auf 50 Jahre zur Nutznießung mit sämtlichen Einkünften überlassen worden. Eine Anfang Mai 1810 angetretene Reise Ludwigs nach Rußland hatte jedoch zur Folge, daß auch diese wichtige Einnahmequelle bald versiegte. Um seine in Würzau verbliebenen Wertgegenstände vor dem Zugriff der russischen Gläubiger zu bewahren, ließ Ludwig sie nach Stuttgart verfrachten, wo sie indessen im Frühjahr 1811 durch die GAK zu einem Großteil öffentlich versteigert wurden. Der Zar ließ daraufhin die Würzauer Gutseinnahmen für vorerst vier Jahre einfrieren, um damit die russischen Gläubiger Ludwigs zufriedenzustellen. Sieben Tage nach seiner Ankunft in Warschau wurde der auf der Rückreise befindliche Herzog am 10. November 1810 von seinen polnischen Hauptgläubigern in Schuldhaft genommen. Erst nach einer Übereinkunft seines Bruders, König Friedrich, mit den Kreditoren wurde der Herzog aus dem Arrest entlassen. Wesentlicher Bestandteil des Abkommens war die Bildung der GAK, deren uneingeschränkte Kompetenz für seine gesamten wirtschaftlichen Angelegenheiten Ludwig am 26. Januar 1811 in Warschau anerkannte. Die Ermittlung des Aktivvermögens und des Schuldenumfangs durch die GAK war Anfang November 1811 nahezu abges chlossen. Die dem König in einem Bericht vorgelegten Zahlen wiesen ein Gesamtvermögen von 38.943 fl. aus, dem Forderungen von weit mehr als einer Million fl. gegenüberstanden, davon allein 160.000 fl. von inländischen Gläubigern. Erschwerend hinzu kam, daß der für die beiden herzoglichen Hofhaltungen in Stuttgart und Kirchheim unter Teck angesetzte Etat bei weitem nicht ausreichte. Der König ordnete daher am 13. November 1811 die Übertragung des Konkursverfahrens an das Oberappellationstribunal in Tübingen an, dem die GAK zu diesem Zweck die einschlägigen Akten zu überantworten hatte. Zum Konkursverwalter wurde der Tutelarrat Maximilian Friedrich Römer bestimmt, die GAK im Dezember 1811 aufgelöst und ihr Geschäftsführer Faber auf eigenen Wunsch aus seiner Funktion entlassen. Die Aufsicht über die Wirtschaftsführung der Hofhaltung oblag weiterhin einer Kommission, bestehend aus dem Kabinettsminister Graf von Taube, Kabinettsministerialdirektor von Menoth und Oberfinanzkammerdirektor von Dünger. Geschäftsführer der aus Kostengründen nunmehr auf Kirchheim beschränkten Hofhaltung wurde der dortige Bürgermeister und Hospitalpfleger Carl Christian Helfferich. Bestandsgeschichte: Noch vor Auflösung der GAK wurde ihre Registratur aufgrund des königlichen Dekrets vom 13. November 1811 auseinandergerissen. Sämtliche für die Abwicklung des Konkursverfahrens notwendigen Akten sollten unmittelbar an das Oberappellationstribunal in Tübingen abgegeben werden. Da man seitens der GAK für die Fortführung der übrigen Geschäfte weiterhin auf einen Teil der Registratur angewiesen war, entschied man, das gesamte Aktenmaterial zu kopieren und lediglich Abschriften nach Tübingen abzuführen. Im Zuge des Kopierens stellte sich jedoch heraus, daß ein Abschluß dieser Arbeiten innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens nicht möglich war. Am 21. und 29. November wurden die bis dahin fertiggestellten Abschriften und die von der GAK nicht benötigten Originalunterlagen mit einem Verzeichnis nach Tübingen verschickt. Im Bedarfsfall sollten die bei der GAK in Stuttgart verbliebenen Akten nachgereicht werden. Während die nach Tübingen verschickten Akten über das spätere Oberlandesgericht Stuttgart in mindestens zwei Lieferungen bis zum Juli 1906 in das Württembergische Hausarchiv gelangten (heute als Bü 18-22, 32-34 des Bestandes G 246 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart), wurden die bei der GAK verbliebenen Akten der Registratur des Kabinetts- bzw. Außenministeriums einverleibt, von dem sie zwischen 1870 und 1900 als Teil einer umfangreicheren Ablieferungsserie in das Haus- und Staatsarchiv einkamen. Bearbeiterbericht: Die in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen 30 Faszikel Akten der GAK gehörten bis zur vorliegenden Neuverzeichnung als Verzeichnis 28 dem Bestand E 36 (Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten I) an. Aus dem Abgabeverzeichnis geht hervor, daß sich die Unterlagen nur zu einem Teil in einer systematischen Registraturordnung befanden. Offensichtlich hat man erst während der im November 1811 durchgeführten Abschriftenaktion versucht, den Akten eine systematische Ordnung zu geben. Der aus dem Verzeichnis der nach Tübingen abgegebenen Unterlagenen ersichtliche, unvollständige Aktenplan hat folgende Gliederung: I. Generalia II. Akten auf das Interesse der Frau Herzogin Hoheit und der Durchlauchtigsten Kinder sich beziehend III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Allerhöchste Resolutionen, Dekrete und übrige auf das Mobili arvermögen, dessen Verkauf etc. sich beziehende Akten V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Activstand betreffend VII. Den Passivstand betreffend VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Die Oekonomie und deren Bedürfnisse betr. Das Verzeichnis der in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen Akten führt die Rubriken: I. [fehlt] II. Das Interesse der Frau Herzogin (Henriette) Hoheit und der Durchlauchtigen Kinder betr. III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Das vorhandene Mobiliarvermögen, dessen Verkauf etc. V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Aktivstand betr. VII. [fehlt] VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Oekonomie und deren Bedürfnisse X. Das Rechnungswesen der Oekonomie betr. XI. Den Stempelgebrauch bei der Administrationskommission Der größere Rest des Schriftgutes, meist Rechnungs- und Geschäftsbücher, ältere Rechnungen und Quittungen, unterlag keiner Rubrikenordnung. Allem Anschein nach hatte man lediglich das für das Oberappellationstribunal in Frage kommende Material entsprechend geordnet. Die Kopierarbeiten reichten jedoch nur bis zur Rubrik IX, so daß die nicht kopierten Schriftsücke bei der GAK verblieben oder, wie das Gros der Gläubigerunterlagen, im Original nach Tübingen abgegeben wurden. Für eine Rekonstruktion des Registraturbestandes der GAK sind also neben den hier verzeichneten Akten auch die über das Oberlandesgericht Stuttgart, die Nachfolgeinstitution des Oberappellationstribunals, in das Württembergische Hausarchiv eingekommenen Akten heranzuziehen. Weitere Akten, die das Schuldenwesen Herzog Ludwigs zum Gegenstand haben, jedoch nicht bei der GAK, sondern im Hausministerium selbst geführt wurden, finden sich im Bestand E 55, Bü 462 und 464 des Hauptstaatsarchivs. Für die Neuverzeichnung, die im Rahmen der Referendarausbildung des Unterzeichneten vorgenommen wurde, wurde eine idealtypische Registraturordnung zugrundegelegt, die sich soweit wie möglich an den fragmentarischen Aktenplan der GAK anlehnt. Der Bestand umfaßt 2,1 lfd.m in 72 Büscheln. Stuttgart, im Oktober 1993 Dr. Franz-Josef Ziwes Land- und Stadtkreiskennzeichen: BY Bayreuth ES Esslingen LB Ludwigsburg S Stuttgart

          Finanzministerium I (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 221 I · Bestand · 1806-1891, Vorakten ab 1718
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: 1. Die ältere Finanzministerialregitratur von 1806 - 1850 bestand ursprünglich aus drei getrennten Abteilungen, nämlich a) von 1806 - 1817 b) von 1818 - 1835 und c) von 1836 - 1850. Die erste Abteilung wurde dem Finanzarchiv im allgemeinen in den Jahren 1858 und 1866, die zweite und dritte im Jahr 1892 überwiesen (s. Generalrepertorium S. 93 und 96). Zur Ergänzung dieser Akten und zur Erleichterung der Registratur in Stuttgart kamen im Jahr 1900 und 1903 weitere bei dieser entbehrliche Akten hinzu (s. Verw. Fasz. No. 1.6 Qu. 4), welche nicht bloß aus der Zeit von 1806 - 1850 stammen, sondern teilweise bis in die 1880er Jahre sich erstrecken. 2. Hiernach begreift der dem Archiv einverleibte ältere Teil der Finanzministerialregistratur, wie er in dem vorliegenden Repertorium beschrieben ist, zwar im Allgemeinen die Jahre von 1806 - 1850 (ohne jedoch diese zu erschöpfen, da nicht alle Akten des genannten Zeitraums an das Finanzarchiv abgegeben wurden), geht aqber häufig weiter. Auch aus der Zeit vor 1806 kommen ab und zu Akten vor. 3. Nachdem die beiden Abteilungen von 1818 - 1850 dem Finanzarchiv einverleibt waren, machte sich sofort der Mangel einer einheitlichen und guten Ordnung fühlbar. Es wurde daher von Anfang an die völlige Neueinrichtung der Registratur ins Auge gefasst. Zu diesem Zweck fanden zuerst umfassende Ausscheidunge entbehrlicher Akten statt, worüber die Vormerkungen in den alten Repertorien und die bei den Manualakten Qu. 151, 171 und 178 liegenden Verzeichnisse Auskunft geben, wenigstens soweit ganze Faszikel in Betracht kommen. Die verbleibenden Akten wurden unter Vereinigung der verschiedenen Registraturabteilungen vollständig neu geordnet und hierüber gegenwärtiges Repertorium gefertigt, welche Arbeit im Oktober 1904 zu Ende kam. 4. Zu bemerken ist hierzu, dass bei anderweitiger Einteilung von Akten in den Registraturdiarien in der Regel keine Vormerkung gemacht wurde. Bei dem im Archiv selten vorkommenden Aufsuchen von Akten nach den Registraturnummern ist daher stets zu beachten, dass für die Einordnung der Akten ausschließlich der hauptsächliche Inhalt derselben und die vorliegende neue Rubrikenordnung maßgebend war. 5. Die Registratur ist im Riesenbau Erdgeschoss Zimmer 60 und 61 (früher Sitzungssaal der Kreisfinanzkammer mit Nebenzimmer) untergebracht. Ebendaselbst sind die mit den Akten hierher gelangten Registraturdiarien von 1807 - 1850 und Protokolle von 1817 - 1846 aufgestellt. Zur Retrokonversion des Bestandes: Das Anfang des 20. Jahrhunderts angelegte Ablieferungsverzeichnis zu Bestand A 221 wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Nachträge - so fanden sich z. B. bei einer Ablieferung des Kultministeriums im Jahre 1906 zahlreiche Unterlagen des Finanzministeriums zur Universität Tübingen - ergänzt und wirkte dadurch recht unübersichtlich. Dazu kommt der Umstand, dass die in deutscher Schrift angefertigten ursprünglichen Titelaufnahmen schwer lesbar und das ursprüngliche Findmittel überdies konservatorisch gefährdet ist. Eine gründliche archivische Neuverzeichnung ist allerdings bei der Größe des Bestandes und der immer knapper werdenden Personalressourcen auf Jahre hinaus nicht zu realisieren. Daher wurde eine Retrokonversionsmaßnahme in Angriff genommen, bei der nicht mehr zeitgemäße Aktentitel ggf. leicht revidiert wurden. Sie erfolgte in denjenigen Fällen, bei denen für das Lesen der Titel Paläographiekenntnisse erforderlich waren, im Sommer 2007 durch den Unterzeichneten. Die besser lesbaren Nachträge und Ergänzungen wurden durch die Archivangestelle Anna-Maria Diener eingegeben. Die zahlreichen Spezialakten über einzelne Orte, die im Zuge einer Neunummerierung des Bestandes separiert wurden, besaßen bislang zum Großteil keine Laufzeit- und Umfangsangaben. Für deren Ergänzung wurden die betroffenen Akten jeweils gesichtet, auf eine Ergänzung der Titel, die meistens nur den Ortsbetreff enthalten, wurde jedoch verzichtet. Bei dieser Maßnahme, die von November 2007 bis Februar 2008 erfolgte, wirkten neben dem Unterzeichneten die Archivinspektoranwärterinnen Lisa Hauser und Stephanie Kurrle mit. Der Bestand umfasst 4530 Büschel bzw. 154 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2008 Johannes Renz

          Eingaben nationaler und völkischer Verbände
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 1778 · Akt(e) · (1922) 1923-1942
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Einladungen zu Veranstaltungen und Bitten um finanzielle Unterstützung; Programm der Kolonialtagung in Stuttgart am 31.5./5.6. 1928; Besuch des Bundesführers des Reichskolonialbunds General Ritter Franz von Epp am 31.5.1942 in Tübingen; Satzung der Freunde der Wartburg vom 17.12.1922 und Aufruf von 1923; Protokoll über die Mitgliederhauptversammlung der Gesellschaft Schwaben am 30.12.1924 in Stuttgart und Satzung,o.D. (Ende 1924); Aufruf des Westausschusses für Rhein, Saar, Ruhr und Pfalz "Für den deutschen Rhein!", 1925; Satzung der Knivsberg-Gesellschaft in Apenrode, o.D. und Aufruf, 1927; Runen. Merkblatt des Germanenordens, Heft 1 vom 12.3. 1933; Merkblatt des Germanenordens, Heft 1 vom 12.3.1933; Mitteilungsblatt für den Reichsbund Volkstum und Heimat, Nr. 2 von Dez. 1933.

          Universitätsarchiv Freiburg, B0001 / 1317 · Akt(e) · 1904-1935
          Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Enthält: Sprachkurse, Technik des Sprechens, Studentenhaus und Studentenhilfe, Grenzfond, Japaninstitut, Vortrag zu Kolonialfragen, Grusswort des rektor Uhlenhut (1928), völkerechtliche Stellung der Stadt Danzig, Vergütungsfragen; Graphologie, Pädagogik, Ostmark- Hochschulwoche, Ibero-Amerikanische Arbeitsgemeinschaft, Vorträge von NS-Einrichtungen, Verzeichnis von Dozenten, die wegen "ihrer weltanschaulichen Einstellung" für Auslandsvorträge geeignet sind Jur Fak: Schwerin, Back, Pfister; Med. Fak.: Rudolf Wilhelm, Schneider, Killian, Pannewitz; Phil. Fak: Aly, Bauch, Hoops, Kolbe, Stadelmann, Stieler; Naturwiss. fak: Cissarz, Schneiderhöhn, Guenther, Heffter), Grenzlandprobleme, Saargebiet, Japanische Gesellschaft, auch Vortrag Sven Hedins; Woche des deutschen Buches; genannte Einzelpersonen: Lüroth; Wilski; Paul Jugel (Opernsänger); Hedwig Hoffmann, Erika Ermanov und Ludwig Stiehl (Stadtheater); Miguel de Unamuno (Schriftsteller), Schreiber (Prälat), Kanokogi (Japan), Wilhelm Albrecht Cramer (Rezitator), Crusen (Danzig), Reichstagsabgeordneter Ersing, Charles E. Maylan, Olpp (Tübingen), Kattermann (Kirchenrat), Rudolf Broda (Boston USA), Theologen Nikolaus Hilling, Keller und Göller (Freiburg), Kaarle Krohn (Helsinki), Muschketow (Turkestan), Kurt Hahn, spanischer Gesandter Americo Castro, Herr Millikan (Californien), Werner Jaeger, Kienle, Glauner, Arnhold (Deutsches Institut für nationalsozialistische technische Arbeitsforschung /Dinta Düsseldorf), Jon Firman Coar (USA); F.K. Krueger (Ohio); Hans Siegfried Weber (Saarbrücken), Tomoeda (Japan), Bosch y Gimper (Spanien), Sven Hedin, Kraft (Freiburg, Rudolf G. Binding, Bernhard Köhler, Kentrup (Gauwirtschaftsberater Baden).

          RMG 782 · Akt(e) · 1930-1938
          Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

          Korrespondenz zu Verwaltungs- u. Organisationsfragen; Korrespondenz über Patienten u. Mitarbeiter; Dr. Olpp: Lepra, 20 S., S.-Dr., 1930; Dr. Johannsen: Zum 25-jährigen Jubiläum des DIFÄM, 5 S., ms., 1934; W. Over: Die 25-Jahrfeier des DIFÄM, 9 S., ms., 1934; Jahresberichte, Dr., 1933-1937; Richtlinien f. d. zukünftigen Aufgaben d. Verbandes d. dt. Vereine f. ärztl. Mission, Dr., 1934

          Rheinische Missionsgesellschaft
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 14 Bü 215 · Akt(e) · 1887-1888
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält u. a.: - Adam, A. E., Stuttgart: "Joh. Jakob Moser als württembergischer Landschaftskonsulent", 9./10. Juni 1887 - Adlersfeld, Euphemia von, Militsch: "Maria Stuart", 17./21. Aug. 1888 - Baensch, W. von, Kommerzienrat, Leipzig/Dresden: "Geschichte der Familie von Wrangel", 5./7. Okt., 24./26. Okt. 1887 - Berg, Oberst, Passau: "Geschichte des 4. bayrischen Jägerbataillons", 27. Apr., 5. Mai, 1888 - Bertouch, Ernst von, Wiesbaden: "Geschichte der geistlichen Genossenschaften", 8./13. Febr. - Beßler, J. G., Reallehrer, Ludwigsburg: "Illustriertes Lehrbuch der Bienenzucht", 27. Okt. 1887 - Beyer, Dr. Prof., Stuttgart, "Das literarische Deutschland", 9. Nov. 1887 - Dithfurt, Max von, Freiherr, Hannover: "Die Schlacht von Borodino", 5. Jan. 1887 - Dorsch, Paul, Vikar, Oberurbach: "Schwäbische Bauern in Kriegszeiten", 19./21. Sept. 1887 - "Dürers Gemälde" von Sigmund Soldan, Buchhandlung, Nürnberg, 11./13. Juli 1888 - Ebers, Georg Dr. Prof., Leipzig/München: "Die Gred", Roman, 28. Nov., 2. Dez. 1888 - Fischer, Karl, Hauptmann a. D., Stuttgart: "Geschichte der Stuttgarter Stadtgarde zu Pferd", 10./15. März 1887 - Friese, Eugen, Hauptmann a. D., Dresden: "Braucht Deutschland eine Kolonialarmee", 23./31. Aug. 1887 - Georgii-Georgenau, Emil von, Stuttgart: "Interessante Aktenstücke aus den Jahren 1789-1795", 16./18. Sept. 1887 - Gerik, Karl von, Hofprediger, Stuttgart: "Brosamen", 18./19. Nov. 1887 - Günthert, J. E. von, Oberst, Stuttgart: "Agnes", Novelle, 12./16./24./25. Okt. 1887 - Hahn, Otto Dr., Reutlingen: "Perpetua", Trauerspiel, 10./14. Nov. 1887 - Hinrichsen, Adolf, Charlottenburg: "Das literarische Deutschland", "Deutsche Denker", 30. Jan. 1888 - Hölder, von Dr. med., Stuttgart: "Über die Errichtung einer neuen Irrenanstalt in Weissenau", 12./17. Mai 1887; "Die körperlichen und geistigen Eigentümlichkeiten der Verbrecher", 6./15.Mai 1888 - Keller, Otto Dr. Prof., Freiburg/Br./Prag: "Tiere des klassischen Altertums", 25. Aug. 1887 - Keppler, P. Dr. Prof., Tübingen: "Württembergs kirchliche Kunstaltertümer", 23./30. Nov. 1888 - Lachenmaier, G., Stuttgart: "Herzog Eugen von Württemberg", 6./12. Febr. 1888 - Lang, Paul, Stadtpfarrer, Ludwigsburg: "Maulbronner Geschichtenbuch", 21./26. Sept. 1887 - Manskopf, Gustav, Frankfurt a. M.: "Der Justitia-Brunnen auf dem Römerberg in Frankfurt", 12./20. Mai 1887 - Miller, Konrad. Dr. Prof, Geographiehistoriker, Stuttgart: "Peutinger’sche Tafel", 28./31. Dez. 1887 - Paulus, Eduard Dr. Prof., Stuttgart: "Das Kloster Bebenhausen", 8./9. Juni 1887 - Perthes, Emil, Buchhandlung, Gotha: "Bildnisse der deutschen Kaiser", 1./4. Sept. 1887 - Pfleiderer, Eugen, München: "Handbuch der bayerischen und württembergischen Aktiengesellschaften", 29. Aug., 2. Sept. 1888 - Pochhammer, M. von Dr., Gernsbach, "Bildnisse der deutschen Kaiser", 1./4. Sept. 1887 - Preßel, Wilhelm, Pfarrer, Lustenau/Tübingen: "Das Volk Israel in der Zerstreuung", 2. Dez. 1887 - Ranke, E. Dr. Prof., Marburg: "Festschrift der Universität Marburg", 13./14. Juni 1888 - Reuß, Heinrich Fürst von, jüngere Linie: "Lebensbild der Fürstin Agnes Reuß, geborene Herzogin von Württemberg", 29. Okt., 3. Nov. 1887 - Riecke, von Dr., Staatsrat, Stuttgart: "Verfassung, Verwaltung und Staatshaushalt des Königreichs Württemberg", 15./16. Mai 1887 - "Riemenschneider, Tilmann und seine Schule", 30. Sept., 2. Okt., 1887, 6./8. Juli 1888 - Roß, Albert, Magdeburg: "Allgemeines deutsches Eisenbahn-Liederbuch", 24./27. Sept. 1887 - Sanden, A. von, Oberstleutnant, Berlin: "König Wilhelm und Kaiser Napoleon III. (1870)", 17./20. Juni 1887 - Schanzenbach, Otto Dr. Prof., Stuttgart: "Mömpelgards schöne Tage", 8./11. Mai 1887 - Schneider, Eugen Dr., Archivsekretär, Stuttgart: "Württembergische Reformationsgeschichte", 4./5. Juni 1887; "Codex Hirsaugiensis", 2./8. Febr. 1888 - Schneider, Heinz Dr. Prof., Gotha: "Bildnisse der deutschen Kaiser", 1./4. Sept. 1887 - Schott, Theodor Dr. Prof., Stuttgart: "Württemberg und die Franzosen im Jahr 1688", 25.Nov. 1887 - Soldan, Sigmund, Buchhandlung, Nürnberg: "Dürers Gemälde", 11./13. Juli 1888 - Stälin, von Dr., Oberstudienrat, Archivrat, Stuttgart: "Geschichte Württembergs", Fortsetzung, 13./18. Jan. 1887; "Geschichte der Stadt Calw",18./25. Dez. 1887 - Stein, Sigismund Theodor Dr., Frankfurt: "Das Licht im Dienste der wissenschaftlichen Forschung", 27. Aug., 5. Sept. 1888 - Streeter, Edwin, London: "Precious Stones and Gems", 8./14. Febr. 1887 - Streit, Carl, Bad Kissingen: "Tilmann Riemenschneider und seine Schule", 30. Sept., 2. Okt. 1887, 6./8. Juli 1888 - Trost, Ludwig Dr., München: "Aus dem wissenschaftlichen und künstlerischen Leben Bayerns", "Jerusalem und die Kreuzigung Christi", 10./13. Nov. 1887 - Walcher, Karl, Stuttgart: "Skulpturen des Stuttgarter Lusthauses auf Schloß Lichtenstein", 28. Juli, 3. Aug. 1887

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/18 Bü 9 · Akt(e) · 1901-1905
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: 1) Paula v. Weizsäcker (Frau) (31) (1901 - 1905) dabei ein Brief Viktor Weizsäcker vom 10. Okt. 1904 2) Ernst Weizsäcker, aus Tsingtau und Wilhelmshaven (3) (1904 - 1905) 3) Viktor Weizsäcker, Tübingen, Eastbourne (3) (1904) 4) Sophie v. Weizsäcker, Tübingen (Mutter) (1) (1903) 5) Viktor v. Meibom (Schwiegervater), Leipzig (1) (1879) 6) Paul v. Bruns, Professor der Medizin, Tübingen (Schwager) (4) (1904 - 1805); Karte an v. Bruns von Helene v. Soden (1) (1906) 7) Karl Müller, Professor der Theologie in Tübingen (Vetter) (2) (1903 - 1904) 8) Carl Bilfinger (Neffe) (1) (1904) 9) Heinrich Weizsäcker (Vetter) Frankfurt, Stuttgart (6) (1903 - 1904) 10) Gottlob Egelhaaf (Vetter) (2) (1903 - 1904) 11) Gustav Essig, Pfarrer in Lustnau (Vetter) (1) 1906 Darin: 1) Briefe an Paula v. Weizsäcker von ihrem Gemahl, Sohn Victor und Schwägerin Sophie Bilfinger (4) (1904 - 1905) 2) Letzte Briefe Weizsäckeres an seinen Sohn Ernst (2) (1926)

          BArch, R 1001/8611 · Akt(e) · Febr. 1901 - Apr. 1910
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: O. Burchard, Meteorologische Beobachtungen auf einer Winterreise nach den Canarischen Inseln (Sonderdruck), 1902 Hans Winkler, Botanische Untersuchungen aus Buitenzoog I und II, Leiden 1905 und 1906 Hans Winkler, Über die Cinchonakultur in Java (Sonderdruck), 1906 Hans Winkler, Über die Kultur des Koka-Strauches besonders in Java. (Sonderdruck), 1906